Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 12 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA G Neubau einer offenen Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre Jugendcafé - Hochäckerstraße Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach (Produkt 3.1.1) 1. Zustimmung zur Planung 2. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung Das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr befindet sich im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach nördlich des Neuen Südfriedhofs. Es liegt nördlich der Hochäckerstraße, zwischen der BAB München-Salzburg (östlich) und der Unterhachinger-/Ottobrunner Straße (westlich) und südlich der Peralohstraße am südlichen Stadtrand von München. Das Planungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 18,8 ha. Es befindet sich zum Großteil im privaten Eigentum. Die restliche Fläche steht im Eigentum der Landeshauptstadt München. Der Großteil des Planungsgebiets wurde über Jahrzehnte als Anbaufläche einer ortsansässigen Gärtnerei genutzt. Im Südwesten des Planungsumgriffs befindet sich eine städtische Kompostieranlage, die abgesiedelt wird. Die Bayerische Hausbau Projektentwicklung GmbH und die Landeshauptstadt München beabsichtigen, das Areal im Einvernehmen mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern als vielfältiges Wohnquartier mit ca Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnformen und differenzierten Nachbarschaften, den notwendigen sozialen Einrichtungen sowie großzügigen Grün- und Freiflächen zu entwickeln.

2 Seite 2 von 12 Entsprechend der Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung müssen 30 % der neu zu schaffenden Wohnbauflächen dem geförderten Wohnungsbau zugeführt werden. Für städtische Flächen werden üblicherweise 50 % geförderter Wohnungsbau angesetzt. Insgesamt wird also eine Quote erreicht werden, die etwas höher als 30 % liegt. Das Neubaugebiet Hochäckerstraße liegt im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach. Direkt im zukünftigen Wohngebiet werden folgende Zahlen an Kindern und Jugendlichen und Einwohnerinnen und Einwohnern insgesamt erwartet: Prognose Kinder und Jugendliche und Einwohnerinnen und Einwohner gesamt Kinderkrippe 170 Kindergarten 240 Grundschule/Hortkinder 280 Altersgruppe 10 bis Altersgruppe 16 bis Summe Kinder und Jugendliche Einwohnerinnen und Einwohner gesamt (Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stand: 2014) 2. Projektstand Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr setzt für die beiden in die Wohnbebauung integrierten Kindertagesstätten in den Allgemeinen Wohngebieten an der Hochäckerstraße jeweils eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen fest. Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung 2 soll zudem eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche untergebracht werden. Angedacht ist die Realisierung eines Jugendcafés. Die Kindertageseinrichtung 2 (2.313 qm Grundstücksgröße) und die Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit einer Gesamt-Grundstücksgröße von ca qm stehen vollständig auf Hausbau-Grund. Ca. 860 qm Grundstücksgröße entfallen auf den nicht ursächlichen Bedarf für die Kindertageseinrichtung 2 und ca. 321 qm Grundstücksgröße auf den nicht ursächlichen Bedarf für die Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde der Erwerb des nicht ursächlichen Anteils an der Fläche der Einrichtung für Kinder

3 Seite 3 von 12 und Jugendliche (jetzt: Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 27 Jahre - Jugendcafé) im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße beschlossen. Die geplante Einrichtung Jugendcafé liegt mit seinen Räumen in einem Gebäudeteil entlang der Hochäckerstraße und schließt im Osten direkt an die Kindertageseinrichtung an sowie im Westen direkt an ein allgemeines Wohngebiet, wo im Erdgeschoss jedoch gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind. Die Abgrenzung zu den Nachbargebäuden ist optimal zu gestalten, so dass eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft vor allem während des allgemeinen Betriebs und z.b. durch Musikveranstaltungen in den späten Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden, weitgehend vermieden werden kann. Bedarf Im Zusammenhang mit der Problematik Jugendliche im öffentlichen Raum wurden in Neuperlach Wohnring-Mitte von den beiden Kinder- und Jugendeinrichtungen Kirchliches Jugendzentrum Neuperlach und ZAK-Spielhütten Befragungen bei 27 Jugendlichen durchgeführt. Die Jugendlichen haben dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich Räumlichkeiten wünschen, wo man sich einfach nur treffen kann und dabei auch Getränke und Speisen zu günstigen Preisen erwerben kann. Vor allem für die Jugendlichen über 18 Jahre (Altersgruppe der Jährigen) gibt es hierzu kein Angebot. Im Rahmen der Beteiligung bei der Planung für eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Neubaugebiet Hochäckerstraße sprach sich auch die REGSAM-Fachbasis Jugend eindeutig für eine Einrichtung aus, die sich speziell an Jugendliche und Heranwachsende wendet. Bei den Überlegungen zu einem Jugendcafé wurde dabei die Zielgruppe um die unter 18-Jährigen (14 18 Jahre) erweitert. Sollte die Bedarfslage vor Ort es erforderlich machen, könnten auch die 12- und 13-Jährigen konzeptionell eingebunden werden. Für die Altersgruppe der Jährigen gibt es im Neubaugebiet Hochäckerstraße und in dessen Umgriff keine Einrichtung. Bei einer Einrichtung, die Jährige zur Zielgruppe hat, muss davon ausgegangen werden, dass die Besucherinnen und Besucher auch aus dem erweiterten Umfeld des Neubaugebietes Hochäckerstraße das Jugendcafé nutzen werden. Insbesondere sind hierbei die naheliegenden Wohnanlagen Mohrhofsiedlung (liegt direkt gegenüber dem Neubaugebiet an der Ottobrunner Straße), Hofangerstraße und Unterbiberger Straße zu berücksichtigen. Das genannte Einzugsgebiet ist dem Stadtbezirksteil 16.3 Altperlach zuzuordnen. Derzeit leben dort Jugendliche und Heranwachsende:

4 Seite 4 von 12 Alter Anzahl Davon Deutsche Jahre Jahre Jahre Gesamt (Quelle: Statistisches Amt München, Dez. 2012) Der Bedarf wird ergänzt um das Neubaugebiet Hochäckerstraße (hierzu liegen für die Zielgruppe keine Prognosezahlen vor). Darüber hinaus muss auch mit Jugendlichen und Heranwachsenden aus der Wohnanlage Hochäckerstraße gerechnet werden, die auf der anderen Seite der BAB München-Salzburg liegt. Für diese insgesamt große Anzahl von Jugendlichen und Heranwachsenden, sowohl aus dem Neubaugebiet Hochäckerstraße als auch aus dem erweiterten Wohnumfeld, plant daher das Sozialreferat/Stadtjugendamt ein Jugendcafé mit einer Nutzfläche von ca. 260 qm (DIN 277 NF 1-6), das auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichtet ist. Mit dem Angebot eines Jugendcafés würde die Landeshauptstadt München damit einen wichtigen Beitrag zu einer auch jugendfreundlichen Stadt leisten. Offene Angebote für Kinder (Altersgruppe 6-11-Jährige) sind im ebenfalls im Neubaugebiet geplanten Familienzentrum vorgesehen. Ebenso stehen auch Angebote der Kinder- und Jugendfarm Ramersdorf in der Görzer Straße 95 zur Verfügung. Die Farm ist über eine große und eine kleine Brücke über die BAB München-Salzburg zu erreichen. Im erweiterten Umkreis des Neubaugebiets befindet sich Freizeitstätte und Abenteuerspielplatz Ramersdorf UTOPIA (Ottobrunner Straße 10), deren Angebote sich auch an Kinder richten. 3. Betriebskonzept Das Jugendcafé sollte in erster Linie als Café konzipiert werden. Die Besucherinnen und Besucher sollen sich in einem attraktiven, lockeren, nicht vordergründig pädagogisierten, Umfeld treffen können. Die Einrichtung ist dabei gleichermaßen Begegnungs-, Kommunikations-, Spiel- und Aktionsraum für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Indem die Möglichkeit besteht, sich auch im Jugendcafé aufzuhalten, kann das Konfliktpotential im öffentlichen Raum vermindert werden und zur Verständigung der Jugendlichen untereinander beitragen.

5 Seite 5 von 12 Um den verschiedensten Bedürfnissen gerecht zu werden, müssen grundsätzlich die Räumlichkeiten multifunktional nutzbar sein. Konzeptionell ist vorgesehen, dass das Café und die geplante Disco auch unabhängig voneinander genutzt werden können. Dies ermöglicht und erleichtert Raumvergaben für verschiedenste Veranstaltungen (z.b. Geburtstagsfeiern), die außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder auch parallel dazu stattfinden. Die Einrichtung wird von professionellen pädagogischen Fachkräften geführt. Zum Betrieb, vor allem des Cafés, sollten jedoch auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und Heranwachsende geschaffen werden. Die Vermittlung sowohl von sozialen Kompetenzen wie auch von berufspraktischen Fertigkeiten erhöht dabei für in Frage kommende Jugendliche die Chancen zum Einstieg in den freien Arbeitsmarkt. Das Café ist sozusagen das Herzstück des offenen Betriebs. Hier werden Getränke und Speisen zu jugendgerechten, kleinen Preisen angeboten. Die regulären Öffnungszeiten sollen dem Bedarf der Besucherinnen und Besucher angepasst sein. Schwerpunktmäßig sollten das Wochenende sowie die Nachmittags- und Abendstunden berücksichtigt werden. Für die Gesamtzielgruppe der Jährigen sollen jedoch die Öffnungszeiten und die Angebote hinsichtlich der Jährigen und der Jährigen entsprechend differenziert werden. Die Angebote sollen partizipativ mit den Jugendlichen entwickelt werden. Um den verschiedenen Bedarfen gerecht zu werden, sollen neben dem Cafébetrieb daher auch Filmabende, Kleinkunstauftritte oder andere themenzentrierte Veranstaltungen möglich sein. Das pädagogische Fachpersonal ist selbstverständlich auch Ansprechperson zu lebensalterbedingten Problemen und Fragen, vor allem auch im Übergang von Schule, Studium, Beruf. Das Café als eine niedrigschwellige Treff- und Anlaufstelle kann dabei auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen Gemeinwesenarbeitsfunktionen ausüben. So könnte z.b. Streetwork zeitweise anwesend sein, das Sozialbürgerhaus Sprechstunden abhalten, Berufsberatung stattfinden und/oder Hausaufgabenhilfe angeboten werden. Geplant ist zudem ein Raum, der speziell für die Mädchenarbeit zur Verfügung stehen soll. Eine Küche ist dem Café unmittelbar zugeordnet. In der Küche wird u.a. zusammen mit den Jugendlichen gekocht. Sie dient aber auch zur Zubereitung von warmen Getränken und kleinen Speisen während der normalen Öffnungszeiten und zur Ausgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen.

6 Seite 6 von 12 Der Disco-Raum wird in erster Linie als Disco genutzt. Durch die geplante multifunktionale Ausstattung, können aber auch sportliche Aktivitäten ausgeübt werden (z.b. Hip-Hop-Tanzen). Wie bereits erwähnt, kann der Raum auch für Veranstaltungen vergeben und genutzt werden (z.b. Geburtstagsfeiern). Daneben wird es einen Raum geben, der für zielgruppen- und themenspezifische Angebote genutzt werden kann. Durch eine ansprechende Innenausstattung soll sich der Raum auch atmosphärisch für Beratungen eignen. Für die Einrichtung ergeben sich folgende Angebotsschwerpunkte: offener Treff (Cafébetrieb) Leistungen im Sozialraum (Kooperationen im Stadtteil) zielgruppenspezifische Angebote (Disco und Mehrzweckraum multifunktional nutzbar) Beratung und Service (Raumvergaben) schul- und berufsbezogene Bildungs-/Angebote Alle Angebote werden unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer, partizipatorischer, inklusiver und interkultureller Aspekte durchgeführt. Die Einrichtung soll von einem freien Träger betrieben werden. Dazu wird ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. 4. Finanzierung Die Baumaßnahme ist grundsätzlich aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung förderfähig. Von der Stadtkämmerei wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Förderantrag beim Bayerischen Jugendring gestellt. 4.1 Investitionskosten Gemäß Umsetzung des Münchner Facility Managements (mfm) ist die Maßnahme Errichtung eines Jugendcafés Bebauungsgebiet Hochäckerstraße bislang im Mehrjahresinvestitionsprogramm des Kommunalreferates in der Investitionsliste 3 beim Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 4067, Rangfolge-Nr. 440, mit Planungskosten in Höhe von eingestellt (ehemalig ). Die geplante offene Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre Jugendcafé und die geplante Kindertageseinrichtung Haus für Kinder Hochäckerstraße II, sollen nun auf demselben Grundstück und aus wirtschaftlichen Gründen in einem Baukörper verwirklicht werden. Folglich handelt es sich um ein gemeinsames Bauvorhaben mit dem Referat für Bildung und Sport.

7 Seite 7 von 12 Gemäß Umsetzung des Münchner Facility Managements (mfm) sind deshalb beide Maßnahmen im Mehrjahresinvestitionsprogramm beim Referat für Bildung und Sport zusammen zu fassen und die Maßnahme mit der neuen Bezeichnung Haus für Kinder Hochäckerstraße II, Neubau 3 KG / 3 KRIG und Errichtung eines Jugendcafés Bebauungsgebiet Hochäckerstraße zu versehen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird das Referat für Bildung und Sport, in Abstimmung mit dem Sozialreferat, die verwaltungsinterne Bedarfsgenehmigung für das Bauvorhaben herbeiführen. Die Vorplanungskosten für diese Maßnahme können aus der Pauschale des Baureferates für Planungskosten finanziert werden. Nach erfolgter Vorplanung durch das Baureferat auf Basis der verwaltungsintern genehmigten vorläufigen Nutzerbedarfsprogramme und der Ermittlung von Kosten aufgrund dieser Vorplanung wird das Projekt dem Stadtrat zur Erteilung des Projektauftrages wieder vorgelegt. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird in diesem Zuge angepasst. Für die Ersteinrichtung der neuen Räume der offenen Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre werden Ersteinrichtungsmittel in Höhe von benötigt. Zur Ersteinrichtung gehören die Möblierung der Räume, Technische Gerätschaften, Haushaltswaren, Bürobedarf etc. Die Summe basiert auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre für die Ersteinrichtung ähnlicher Einrichtungen in der gleichen Größenordnung. Die Mittel für die geplanten Ersteinrichtungskosten werden im Mehrjahresinvestitionsprogramm des Referates für Bildung und Sport veranschlagt. Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die Ersteinrichtungsmittel zugunsten des Nutzerreferates hier Sozialreferat abgespalten. Das Referat für Bildung und Sport meldet die Mittel zeitgerecht zur Fertigstellung der Baumaßnahme zum Haushalt an und veranlasst eine Übertragung der Mittel für die Ersteinrichtung und die Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogramms im Wege der Veranschlagungsberichtigung. Die Mittel für die Beschaffung der Ersteinrichtung werden in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses an den noch zu ermittelnden Träger ausgereicht.

8 Seite 8 von Folgekosten Jugendcafé Der Betrieb der Einrichtung soll mit zwei Planstellen (je 39 Std./Woche) durchgeführt werden. Die Kostenkalkulation setzt sich wie folgt zusammen: Personalkosten Fachpersonal (2 Dipl.Soz.Päd. Stellen, 39 Std./w.) ,-- Sonst. Personalkosten (Honorare, Verwaltung, Personalnebenkosten) ,-- Verwaltungs- und Betriebsaufwand Raumkosten (Heizung, Wasser, Strom, Reinigung) ,-- Sachkosten (Maßnahmen, Anschaffungen, Büro) ,-- Gesamt: ,-- Eigenmittel/Einnahmen 5.825,-- Die Gesamtfolgekosten pro Jahr belaufen sich auf ,--. Die vorgelegten Berechnungen leiten sich aus Erfahrungswerten schon bestehender von freien Trägern im Auftrag der Landeshauptstadt München geführten Einrichtungen in vergleichbarer Größe und Ausstattung ab. Abzüglich der Eigenmittel des Trägers und zu erwartender Einnahmen von 5.825,-- ergibt sich somit voraussichtlich ab 2018 ein jährlicher Zuschussbedarf an den noch zu ermittelnden Träger in Höhe von ,--. Mit dieser Zuschusssumme stellt der Träger u.a. das gesamte Personal. Der Landeshauptstadt München entstehen somit keine personellen Folgekosten. 4.3 Finanzierung, Produkt 3.1.1, Kinder- und Jugendarbeit Die Finanzierung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.

9 Seite 9 von Kosten Summe zahlungswirksame Kosten * Ab ,-- davon: Personalauszahlungen Sachauszahlungen Transferauszahlungen Ab ,-- dauerhaft einmalig befristet Nachrichtlich Vollzeitäquivalente städtisch: 2 neue Stellen Träger (VZÄ): Nachrichtlich Investition In 2017 Ersteinrichtung ,-- * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung Nr. 1.2 Katalog Sozialreferat). Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes wird sich am mit der Angelegenheit befassen. Die Stellungnahme wird als Ergänzung zur Beschlussvorlage nachgereicht werden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Bildung und Sport, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und der Stadtkämmerei abgestimmt. Das Baureferat hatte um eine Änderung im Antrag der Referentin gebeten, vgl. Anlage 2. Das Referat für Bildung und Sport konnte diesen Änderungswunsch nicht mittragen und hat dies wie folgt begründet: Die Grundstücksübertragung von der derzeitigen Eigentümerin, der Bayerischen Hausbau, an die Landeshauptstadt München ist in der notariellen Grundvereinbarung zum Bebauungsplan Nr vom geregelt. Die Übertragung erfolgt erst nach erfolgreicher Freiräumung. Ein Abwarten auf die Grundstücksübertragung hin, würde einen unnötigen Zeitverlust für die Planung bedeuten.

10 Seite 10 von 12 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Koller, der Stadtkämmerei, dem Referat für Bildung und Sport, dem Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprechern und der/dem Kinderbeauftragten sowie der/dem Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt als Senat: 1.1 Der Planung des Neubaus einer offenen Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre - Jugendcafé wird zugestimmt. 1.2 Der Betrieb der Räumlichkeiten für eine offene Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre - Jugendcafé wird genehmigt. 1.3 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme ein Interessensbekundungsverfahren zur Trägervergabe durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 1.4 Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, in Abstimmung mit dem Sozialreferat den verwaltungsinternen Vorplanungsauftrag für das Bauvorhaben herbeizuführen. Das Baureferat wird beauftragt, auf dieser Basis die Vorplanung zu erarbeiten. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat den Projektauftrag zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt vorberatend: Den Betriebsmitteln für die offene Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von Jahre ab dem Jahr 2018 in Höhe von wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die ab 2018 dauerhaft erforderlichen Mittel in Höhe von im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 zusätzlich anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produkts erhöht sich dadurch im Jahr 2018 um Der vorgenannte Betrag ist zahlungswirksam (Finanzposition ). 3. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung im Rahmen des Finanzierungsmoratoriums. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

11 Seite 11 von 12 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k.

12 Seite 12 von 12 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Bildung und Sport An das Referat für Bildung und Sport, RBS-ZIM-1 An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat, KR-IM-KS An das Kommunalreferat, KR-RV-V An das Baureferat H 2 An das Baureferat H 5 An den Behindertenbeirat An den Behindertenbeauftragten An den städt. Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen (S-I-AB) An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher sowie die/den Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes (6-fach) An das Sozialreferat, S-Z-SP/RSP An das Sozialreferat, S-Z-F/H An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-P/GM An das Sozialreferat, S-II-L An das Sozialreferat, S-II-LG/F An das Sozialreferat, S-II-KJF/PV An das Sozialreferat, S-II-KJF/JA z.k. Am I.A.

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