Sozialreferat. Telefon: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-AB 2
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- Carl Jaeger
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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung S-I-AB 2 Zuwendung für bauliche Maßnahmen in der Pasinger Fabrik GmbH, August-Exter-Str München in Höhe von ,-- aus der Pauschale Bauliche Maßnahmen für Behinderte (Sozialreferat, Pauschale) 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Landeshauptstadt München hat der Pasinger Fabrik Kultur- und Bürgerzentrum GmbH das Gebäude in der August-Exter-Str. vertraglich überlassen. Die Pasinger Fabrik hält ein breites Kulturangebot vor. Gleichzeitig ist das Sozialreferat berechtigt, den östlichen Gebäudetrakt an Dritte (z.b. an Kinder- und Jugendkulturwerkstatt, Paritätische Familienbildungsstätte, Elterninitiative Rote Rüben, Elterninitiative Fabrik Kinder e.v., Streetwork etc.) unterzuvermieten. Die Pasinger Fabrik ist durch ihr vielfältiges kulturelles und soziales Angebot über den Stadtbezirk hinaus bekannt und wird nicht nur bei Theateraufführungen von vielen Menschen aus anderen Stadtbezirken besucht. Für Menschen mit Behinderung ist die barrierefreie Nutzung des Angebots nur teilweise möglich. Die Rampe im Haupteingang gewährt eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit ins Gebäude, da 2009 eine Nachrüstung mit einem automatischen Türöffner erfolgt ist. Die Rampe wurde im letzten Jahr ebenfalls entsprechend der DIN Teil 2 nachgerüstet. Nicht akzeptabel für Menschen mit Behinderung sind die Gegebenheiten im kleinen Theaterraum und im bestehenden Behinderten-WC. Ein barrierefreier Zugang zum kleinen Theaterraum ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer derzeit nicht gegeben. Dort werden die bestehenden Höhenunterschiede durch Treppen überwunden. Um eine Nutzung des Theaterraums auch durch die genannte Personengruppe zu ermöglichen, ist nach Prüfung der technischen Möglichkeiten durch die Bayer. Architektenkammer und des Baureferats nur die Installation einer mobilen Hebeplattform möglich. Der Bau einer Rampe, der grundsätzlich vorzuziehen ist, ist aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Fläche nicht der Norm entsprechend umzusetzen.
2 Seite 2 von 6 Ein weiteres Problem ist das als Behindertentoilette ausgewiesene WC. Die vorhandene Bewegungsfläche und viele Bedienungselemente entsprechen nicht der DIN Teil 2. Deshalb ist dieses WC für einen Teil der Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht oder nicht eigenständig nutzbar. Auch Betroffene mit handbetriebenen Rollstühlen, die im Oberkörper nicht eingeschränkt sind, können das WC eigenständig nur mit Bewegungsproblemen nutzen. Es ist deshalb dringend erforderlich, hier Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, durch die Versetzung einer nicht tragenden Trennwand die Bewegungsfläche zu vergrößern. Mit der Installation einer flexiblen Toilette kann dann das WC beidseitig angefahren werden. Die dann entstehende Bewegungsfläche seitlich der Toilette entspricht der geltenden Norm. Die Planung des Behinderten-WCs wurde zwischen Baureferat und der Architektin der Beratungsstelle Wohnen, Verein Stadtteilarbeit e.v. abgestimmt. Sie wird die Maßnahme gemeinsam mit dem Baureferat begleiten. Es ist dadurch gewährleistet, dass die DIN Teil 2 -soweit im Bestand möglich- umgesetzt wird. Durch die geplanten Maßnahmen wird das Angebot für Menschen mit Behinderung insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, aber auch für ältere Menschen attraktiver, zumal sich die Eingangssituation schon wie oben ausgeführt verbessert hat. Hintergrund hierfür ist insbesondere, dass durch die geplanten Umbaumaßnahmen die im Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz geforderte gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung damit für den kulturellen Bereich umgesetzt wird. Dabei wurde vor allem auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in vielen Kultureinrichtungen bis heute kein behindertengerechtes WC nach DIN vorgehalten wird und somit noch großer Handlungsbedarf besteht. Dabei sind die entstandenen und noch zu erwartenden Kosten als verhältnismäßig anzusehen. 1. Kosten für den bisher erfolgten barrierefreien Umbau Die Kosten für den Umbau der Rampe betrugen 7.902,-- und für die Installation der kraftbetätigten Türe 4.272,--. Gesamt ,-- Die Finanzierung erfolgte aus dem laufenden Bauunterhalt. 2. Kosten für die Hebeplattform (Kostenschätzung des Baureferats) Die Kosten für die Hebeplattform werden laut Baureferat ,-- betragen. Die Kosten für die erforderlichen Umbauarbeiten werden voraussichtlich 7.500,-- betragen, die sich wie folgt zusammensetzen:
3 Seite 3 von 6 Metallbau 5.500,-- (2.800,-- ohne Geländer) Schreinerarbeiten 1.100,-- Elektroarbeiten 500,-- Malerarbeiten 400,-- Umbauarbeiten Hebeplattform gesamt 7.500,-- 3. Kostenschätzung für die Nachrüstung des Behinderten-WCs Seitens des Baureferats wurde eine Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen des WCs in Höhe von ,-- vorgelegt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Baumeisterarbeiten 9.800,-- - Fliesen 3.500,-- - Trockenbauarbeiten 3.800,-- - Malerarbeiten 1.300,-- - Bodenleger 400,-- - Sparten ,-- - Reinigung 600,-- - Nebenkosten 8.500,-- Gesamt ,-- 4. Gesamtkosten für den Einbau der Hebeplattform und der Umbauarbeiten im Behinderten-WC - Hebeplattform ,-- - Baukosten für die Plattform 7.500,-- - Umbauarbeiten im Behinderten WC ,-- Gesamt ,-- Trotz Bemühungen haben sich keine Möglichkeiten eröffnet, die noch ausstehenden barrierefreien Maßnahmen anderweitig zu finanzieren. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die unter 1. aufgeführten barrierefreien Maßnahmen Umbau der Rampe nach DIN und Einbau eines automatischen Türöffners aus dem laufenden Bauunterhalt finanziert werden konnten und auf der Haushaltsstelle Bauliche Maßnahmen für Behinderte noch Mittel vorhanden sind, haben sich der Städtische Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen und der Behindertenbeirat dafür ausgesprochen, die Hebeplattform und den Umbau des Behinderten-WCs aus der genannten Haushaltsstelle zu finanzieren. Die Gesamtfinanzierung bei der Maßnahmen ist auch deshalb vertretbar, weil ausreichend Restmittel für andere Projekte zur Verfügung stehen. Der bestehende Nutzungs- und Überlassungsvertrag der Pasinger Fabrik Kultur- und Bürgerzentrum GmbH sieht vor, dass der große Bauunterhalt der Gesellschaft und somit auch beide oben genannten Maßnahmen vom Baureferat durchgeführt wer-
4 Seite 4 von 6 den. Die Gesamtkosten für den Einbau der Hebeplattform und der Umbau-Maßnahme des Behinderten-WCs sind deshalb dem Baureferat zu erstatten. Die Gesamtkosten in Höhe von ,-- sollen aus Mitteln der Pauschale für bauliche Maßnahmen für Behinderte finanziert werden. Die Pauschale ist im gültigen Mehrjahresinvestitionsprogramm 2010 bis 2014 in Investitionsliste 1, Gliederungsziffer 4000, Maßnahmen Nr. 3870, Kenn-Nr. 004 mit Gesamtmittel in Höhe von jährlich ,-- eingestellt. Die Maßnahme kann in dieser Höhe finanziert werden, da sich auf der Haushaltsstelle noch Restmittel in Höhe von ,90 befinden und die noch in Bearbeitung befindlichen Anträge ebenfalls Berücksichtigung finden werden. Auf der Finanzposition der allgemeinen Sozialverwaltung stehen Mittel im Haushaltsplan 2010 in der benötigten Höhe zur Verfügung. Die somit einmalig in 2010 anfallenden Gesamtkosten für den Einbau der Hebeplattform und der Umbauarbeiten im Behinderten-WC in Höhe von ,-- werden haushaltsneutral aus dem Etat der allgemeinen Sozialverwaltung des Sozialreferats Finanzposition zugunsten des Etats des Kulturreferats umgeschichtet. Das Baureferat kann per Fremd-Anordnungsbefugnis auf das dort erhöhte Budget zugreifen. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Sitzungsvorlage ist mit der Stadtkämmerei und dem Kulturreferat abgestimmt. Die Stellungnahme des Baureferates vom ist als Anlage beigefügt. Die gewünschte Richtigstellung auf Seite 4 und im Antrag der Referentin ist erfolgt. Auf die vom Baureferat gewünschte Streichung der Kostenaufstellungen wurde aus Gründen der Transparenz verzichtet. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen, dem Behindertenbeauftragten, dem Behindertenbeirat, dem Baureferat, dem Kulturreferat, der Frauengleichstellungsstelle, dem Seniorenbeirat, der Koordinationsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
5 Seite 5 von 6 II. Antrag der Referentin 1. Für die Pasinger Fabrik wird für den Einbau einer Hebeplattform und die Umbauarbeiten im Behinderten-WC eine Zuwendung in Höhe von bewilligt. Die Gesamtkosten werden entsprechend Zif. I.4. des Vortrags haushaltsneutral aus dem Etat der allgemeinen Sozialverwaltung des Sozialreferats Finanzposition zugunsten des Etats des Kulturreferats umgeschichtet. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k.
6 Seite 6 von 6 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An den Seniorenbeirat An die Frauengleichstellungsstelle An das Kulturreferat An das Baureferat An den Behindertenbeirat An den Behindertenbeauftragten An den Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen, S-I-AB An das Sozialreferat, S-II-L An das Sozialreferat, S-Z-F/H-MIP An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV z.k. Am I.A.
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