Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1 München Pass Änderung des berechtigten Personenkreises Neue Tarifvereinbarung mit der MVV GmbH Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Historie Am beschloss die Vollversammlung des Stadtrates die Einführung eines Vergünstigungsausweises für Personen und Familien mit geringem Einkommen (Empfänger/- innen von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz; Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger/-innen und deren Familienangehörige, soweit diese kein eigenes Einkommen haben; Wehrpflichtige und Zivildienstleistende). Neben der Maßgabe, Gespräche mit dem Schulreferat, dem Kulturreferat, den Bäderbetrieben sowie anderen Freizeiteinrichtungen wie dem Tierpark Hellabrunn oder Kinos wegen möglicher Rabatte zu führen, wurde das Sozialreferat beauftragt, Verhandlungen mit der MVV GmbH und den Verkehrsunternehmen aufzunehmen. Im Juni 1986 wurde das Angebot der MVV GmbH im Auftrag der Verkehrsunternehmen, jeweils zehn 24-Stunden-Tickets pro Monat und Person zum halben Preis auszugeben, angenommen und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die aktuellen Vergünstigungen können der Anlage entnommen werden. Die Einnahmeausfälle durch die gewährten Ermäßigungen gehen allein zu Lasten der Einrichtungen, das Sozialreferat zahlt keine Zuschüsse aus seinem Budget. Vor allem bei den MVV-Tageskarten, die das 24-Stunden-Ticket abgelöst haben, ist seit 2000 ein starker Anstieg festzustellen. Er liegt im Zeitraum von 2000 bis 2005 bei 350 %. Im Jahr 2005 wurden von den Anspruchsberechtigten, inzwischen SGB II- und SGB XII- Leistungsberechtigte sowie Arbeitslosengeld (I)-Bezieher/-innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Au-Pairs und sonstige Personen mit geringem Einkommen, über Tageskarten bezogen. Neben steigenden Fallzahlen ist der Anstieg bei den abgegebenen Tickets auch darauf zurückzuführen, dass die Hilfeberechtigten jeweils mehr Tageskarten kaufen. Die Abnahme von Single-Tageskarten übersteigt dabei die Inanspruchnahme von Partnerund Kinder-Tageskarten bei weitem.

2 Seite 2 Aktuelle Entwicklung Im Herbst 2005 teilte die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG) mit, dass zwar weiterhin eine Vergünstigung zur Nutzung der Verkehrsmittel im MVV beibehalten werden könne, die Konditionen allerdings geändert werden müssten, um vor allem die Einnahmeausfälle von zuletzt jährlich ,-- zu mindern. Die MVV GmbH sei deshalb aufgefordert worden, die bisherige Vereinbarung mit dem Sozialreferat zu kündigen. Im Februar 2006 kündigte die MVV GmbH in Absprache mit den Stadtwerken München/MVG und der S- Bahn München die bestehende Vereinbarung über die Ausgabe von ermäßigten Tageskarten zum Von der MVV GmbH wurde im Auftrag der Verkehrsunternehmen ein Modell aus mehreren Komponenten entwickelt, um eine Minderung der Einnahmenausfälle zu erreichen: Deckelung des bisher von den Verkehrsunternehmen getragenen Fehlbetrages auf Euro; Reduzierung der Ermäßigung von 50 % auf 45 %; ggf. weitere Reduzierung der Ermäßigung, falls der Deckelbetrag von Euro überschritten wird. Aus Sicht des Sozialreferates kann ein Anstieg des Fehlbetrages verhindert und damit eine weitere Tarifvereinbarung mit der MVV GmbH zu den gewünschten Bedingungen ermöglicht werden durch eine Reduzierung der ausgegebenen Tageskarten durch eine Einschränkung des berechtigten Personenkreises (z. B. Ausschluss von Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld (I), Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Au-Pairs); eine Verkürzung der Laufzeit der München-Pässe von zwölf auf sechs Monate (für die SGB II-Leistungsberechtigten). Einschränkung des berechtigten Personenkreises Die Zahl der Personen, die Anspruch auf Ausstellung eines München-Passes und damit auf die Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei den Badebetrieben, Sportstätten und sonstigen verschiedenen Einrichtungen, vor allem bei den Verkehrsmitteln im MVV hat, hat sich in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Ein besonders starker Anstieg ist auf die Neuregelungen durch die Gesetzgebung im Rahmen von Hartz IV zurückzuführen. Obwohl die Arbeitslosenhilfebezieher/-innen bereits früher die Vergünstigungen eines München-Passes hätten nutzen können, verzichteten die meisten auf den Weg zum Sozialreferat und beanspruchen den München-Pass erst seit dem Bezug von Arbeitslosengeld II und der damit meist einhergehenden Verringerung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Bei den Verhandlungen mit der MVV GmbH hat sich herausgestellt, dass eine Verlängerung der Tarifkooperation und damit die Abgabe von MVV-Tageskarten zu einem ermäßigten Preis nur möglich ist, wenn die Zahl der Personen, die diese Vergünstigung in Anspruch nehmen, gesenkt wird. Um den hilfebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Möglichkeit zu bieten, die Verkehrsmittel im MVV, Badebetriebe und weitere Einrichtungen zu ermäßigten Preisen zu nutzen, hat sich das Sozialreferat entschlossen, einige Personenkreise, die sich zwar finanziell u. U. einschränken müssen,

3 Seite 3 aber nicht hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII sind, von den Vergünstigungen des München-Passes auszuschließen. Die Verringerung des Personenkreises der Berechtigten betrifft Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Au-Pair-Mädchen und -Jungen sowie Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld (I). Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende verfügen über ein, wenn auch geringes, Einkommen, so dass ihnen ein Verzicht auf die Vergünstigungen zugemutet werden kann. Für Au- Pairs wegfallende Vergünstigungen müssen künftig durch die Gasteltern, die in der Regel finanziell gut gestellt sind, ausgeglichen werden. Arbeitslosengeld (I)-Empfänger/-innen beziehen in der Mehrzahl Entgeltersatzleistungen in ausreichender Höhe, so dass sie in der Lage sind, den vollen Preis für Fahr- oder Eintrittskarten zu bezahlen. Sofern das Arbeitslosengeld (I) für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und Arbeitslosengeld II als Aufzahlung geleistet wird, bleibt es bei dem Anspruch auf die Vergünstigungen über den SGB II-Leistungsbezug. Darüber hinaus wird der Bewilligungszeitraum für den München-Pass für SGB II-Leistungsberechtigte entsprechend dem Gewährungszeitraum für Arbeitslosengeld II von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Einen Anspruch auf Ausstellung eines München-Passes und die damit verbundenen Vergünstigungen haben danach ab : Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II Bezieher/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach SGB II bzw. SGB XII nicht überschreitet Teilnehmer/-innen am Freiwilligen Sozialen Jahr Ab werden für den künftig von den Vergünstigungen ausgenommenen Personenkreis keine neuen München-Pässe mehr ausgestellt. Im Jahr 2006 ausgestellte oder verlängerte München-Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des im München-Pass bestätigten Gültigkeitszeitraums. Neue Tarifvereinbarung mit der MVV GmbH Das Sozialreferat wird mit der MVV GmbH im Auftrag der Verkehrsunternehmen einen neuen Vertrag über die Tarifkooperation abschließen, der zum in Kraft tritt. Er beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen: Die MVV GmbH gewährt auf Single-, Partner- und Kindertageskarten für den oben genannten berechtigten Personenkreis einen Rabatt von 45 %. Es wird ein Höchstbetrag von ,-- für den von den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund im Jahr 2007 getragenen Betrag angestrebt. Der Höchstbetrag wird in Höhe der durchschnittlichen Tarifanpassung dynamisiert. Der Vertrag gilt vom bis vorerst Er wird stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, sofern der Höchstbetrag von ,-- (zzgl. Dynamisierungsbetrag) nicht überschritten wird. o

4 Seite 2 Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat / Interkulturelle Arbeit und Migration ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Der Kreis der Personen, die Anspruch auf Ausstellung eines München-Passes und die damit verbundenen Vergünstigungen haben, wird vermindert. 2. Von den aufgeführten wesentlichen Vertragsinhalten des neuen Vertrags von Sozialreferat und MVV GmbH wird Kenntnis genommen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle z. K.

5 Seite 5 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An das Referat für Arbeit und Wirtschaft z. K. Am I.A. o

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