Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48372 0 233-48323 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4"

Transkript

1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 11 Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4 Förderung Pflegeergänzender Leistungen (PEL) in der ambulanten Pflege Änderung der Förderrichtlinien ab Produkt Strukturelle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin In der Sitzung des Sozialausschusses vom sprachen sich die Anwesenden für eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Pflege aus, weshalb dem Stadtrat nun diese Beschlussvorlage vorgelegt wird. Das freiwillige Programm der Landeshauptstadt München Pflegeergänzende Leistungen (PEL) wurde im Jahr 1996 nach Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) in einem Probelauf zum Ausgleich struktureller Defizite initiiert. Mit dem Beschluss des Sozialausschusses vom ( Weiterentwicklung des Städtischen Förderprogramms Pflegeergänzende Leistungen (PEL)", Sitzungsvorlage Nr / V 10967) wurde das Sozialreferat damit beauftragt, unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände und privaten Pflegedienstleister das bisherige Programm weiterzuentwickeln. Nach einer Probephase Pflegeergänzende Leistungen sollte die Mittelverteilung für eine größere Anzahl ambulanter Pflegedienste abrufbar und einfacher werden. Die entsprechenden Ergebnisse führten zu einem Förderverfahren und entsprechende Richtlinien, die dem Stadtrat am vorgelegt wurden (Sitzungsvorlage Nr / V 02687). Zusammenfassung Durch die Erhöhung der Haushaltsmittel für das Programm Pflegeergänzende Leistungen (PEL) soll die bestehende ambulante pflegerische Infrastruktur gefördert und erhalten bleiben.

2 Seite 2 von 11 Ziel ist es, die Bezahlbarkeit sowie die Inanspruchnahme von professioneller Pflege sicherzustellen, insbesondere bei Menschen, deren Einkommen im Bereich des bzw. knapp über dem Sozialhilfeniveau liegt. Das Sozialreferat spricht sich für die weitere Unterstützung der ambulanten (häuslichen) Pflege aus. Die bestehende und sich steigernde Zahl der Alleinlebenden (Singularisierung der Bevölkerung) und mit den nach wie vor zu knappen finanziellen Mitteln durch die Kostenträger Krankenkasse und Pflegekasse kann über dieses Programm die erforderliche Stabilisierung für die häusliche Versorgung einen wichtigen Beitrag leisten. Wenngleich die antragsberechtigten ambulanten Pflegedienste über dieses Programm die Möglichkeit haben, Leistungen, die sie ansonsten ohne abgesicherte Finanzierungen erbringen müssten, zumindest teilweise zu refinanzieren, so sind zugleich die Entwicklungen im Rahmen gesetzlicher Änderungen zu beobachten und entsprechend das Programm PEL fortzuschreiben. Das Programm trägt dazu bei, die noch bestehende Lücke zwischen funktionaler und bedarfsdeckender Versorgung und Pflege in Bezug auf die psychosoziale Begleitung und Unterstützung sowie der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zu schließen. Im Jahr 2014 sollen insgesamt Mittel in Höhe von ,- Euro zur Verfügung stehen. Ab 2015 sollen jährlich Mittel in Höhe von ,- Euro zur Verfügung stehen. 1. Ziele des Programms und Mittelausreichung Die Förderung über PEL soll die Qualität der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen verbessern und häusliche Pflegearrangements stabilisieren. Außerdem soll der Vorrang der häuslichen Pflege vor der teil- und vollstationären Pflege (vgl. 3 Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)) gestärkt werden 1. Leistungen, die über die Pflegeversicherung (SGB XI), Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)) oder Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe (SGB XII)) abgerechnet werden können oder von anderer Seite gefördert werden, dürfen hier nicht finanziert werden. Förderungsfähig sind folgende zwei Bereiche: Beratung und psychosoziale Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld (Leistungsbereich I), Aktivierung und Aufbau sozialer Netze für pflegebedürftige Menschen (Leistungsbereich II). 1 Download vom :

3 Seite 3 von 11 Über möglichst viele ambulante Pflegedienste in München sollen zugleich möglichst viele Münchner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diese Leistungen zu erhalten. So wurde für die Beantragung die Zahl von ursprünglich 10 rechnerischen Vollzeitkräften, die ein ambulanter Pflegedienst beschäftigen muss, auf rechnerische fünf Vollzeitkräfte reduziert, sodass der Zugang auch für kleinere Pflegedienste verbessert wurde. Die Fördersumme berechnet sich aus der Anzahl der beantragten PEL-Stunden und dem Stundensatz (aktuell 32,40 ), der im Rahmen des jeweils gültigen Pflegevertrages gemäß 89 SGB XI für Pflegefachkräfte vereinbart wurde. Der Förderbetrag pro Stunde muss seit 2012 aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (linear) gekürzt werden. Von jedem Pflegedienst können pro Halbjahr insgesamt höchstens bis zu 160 PEL- Stunden beantragt werden. Seit 2010 hat sich die Förderung wie in der folgenden Tabelle dargestellt entwickelt: Halbjahre 1. HJ HJ HJ HJ HJ HJ HJ 2013 Anzahl der Anträge beantragte Stunden bewilligte Stunden Fördersumme (ausgereichte Mittel) Stundensatz mit evtl. %-Kürzung , , ,30 29, , , ,20 29, , , ,60 29, , , ,80 29, , , ,25 31,50 * , , ,60 24,30 * , , ,25 24,25 * * Stundensatz ab regulär 32,40, jedoch linear gekürzt aufgrund der Anzahl der von den Pflegediensten beantragten Stunden

4 Seite 4 von Abgrenzung zu Neuerungen im SGB XI Mit Einführung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) im Rahmen der Reform des Pflegeversicherungsgesetzes können ambulante Pflegedienste mit den Pflegekassen Vereinbarungen über ähnliche Leistungen wie PEL nach 124 SGB XI abschließen. Gemäß 125 SGB XI können Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste durchgeführt werden. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht, wobei Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sein müssen. Es soll Übergangsregelungen geben bis zum Inkrafttreten eines Gesetztes, das die Leistungsgewährung auf Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs regelt. Im Freistaat Sachsen liegt eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des 124 SGB XI vor. Als Leistungskomplex 30 wurden dort beispielsweise die Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung und die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags inhaltlich festgeschrieben 2. In Hessen haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.v., B.A.H.- Landesverband Hessen, und andere private Verbände erste Verhandlungen abgeschlossen 3. U.a. stehen Empfängerinnen und Empfängern von ambulanten Sachleistungen bereits im Jahr 2013 häusliche Betreuungsleistungen gem. 124 SGB XI zur Verfügung. Mit dieser neuen Leistung können Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 mit 3 und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Hessen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Betroffenen über die Sachleistungsbudgets einkaufen, d.h. es wird eine wichtige Komponente in allen Pflegearrangements hinzugefügt. Häusliche Betreuungsleistungen beschränken sich nicht auf den Haushalt sondern können u.a. zum Spaziergang in der näheren Umgebung oder zum Besuch bei Verwandten als "Begleitung außer Haus" genutzt werden. Eine derartige Vereinbarung wurde bislang in Bayern nicht abgeschlossen. Da eine inhaltlich ähnliche Entwicklung auch in Bayern zu erwarten ist, wird das Sozialreferat bei entsprechenden Vertragsabschlüssen die Ergebnisse dem Stadtrat vorlegen und prüfen, inwieweit die PEL von den Änderungen im SGB XI, welche vorrangig sind, abgegrenzt werden müssen. 2 Download vom : 3 Download vom :

5 Seite 5 von Mittelerhöhung, Förderrichtlinien (Anlagen 1 und 2) Um eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Pflege durch das freiwillige Programm PEL der Landeshauptstadt München zu unterstützen, schlägt das Sozialreferat folgende Vorgehensweise vor: Erhöhung des Stundensatzes auf 32,40 Erhöhung der abrechenbaren Stunden von 320 auf 400 pro Jahr und ambulantem Pflegedienst ab Das Sozialreferat hat alle ca. 240 ambulanten Pflegedienste in München im Jahr 2013 angeschrieben. Ihnen wurde mitgeteilt, dass für das zweite Halbjahr 2013 maximal 160 Stunden PEL abgerechnet werden können. Die Abrechnung und Bescheid-erstellung für das 2. Halbjahr 2013 (Juli mit Dezember) erfolgt Anfang Es ist davon auszugehen, dass zumindest einige ambulante Pflegedienste für weitere analoge Leistungen und Stunden keine Dokumentation geführt haben und diese somit nicht nachweisen können. Um hier die Gleichbehandlung aller ambulanten Pflegedienste zu gewährleisten, sind also für das zweite Halbjahr 2013 zur Abrechnung 160 Stunden beizubehalten. Jedoch kann der Stundenlohn bereits auf 32,40 angehoben (d.h. voraussichtlich nicht weiter gekürzt) werden. Die Beantragung, Abrechnung und Bescheiderstellung des ersten Halbjahres 2014 (Januar mit Juni) erfolgt ab Juli Für diesen Förderzeitraum wurden die ambulanten Pflegedienste vorab durch das Sozialreferat informiert, dass eine Stundenerhöhung möglich sein könnte und eine Zwischennachricht ergehen wird. Ab diesem Zeitraum schlägt das Sozialreferat zusätzlich eine Erhöhung der Stundenzahl auf maximal 200 pro ambulantem Pflegedienst und Halbjahr vor. Offen bleibt jedoch die Nachfrage, denn aktuell nehmen 80 von ca. 240 ambulanten Pflegediensten in München die Förderung in Anspruch (s.o. Ziffer 1, Tabelle). Sollten mehr als 80 ambulante Pflegedienste einen Antrag stellen, kann es jedoch dennoch zu einer Kürzung der Fördermittel kommen. Diese wird dann wie in den letzten Jahren linear für alle gleich berechnet. Anpassung der Förderrichtlinien Es ist eine Anpassung der Förderrichtlinien (Anlage 1, Ziffer 6.2) erforderlich, die eine Erhöhung von 160 auf 200 Stunden pro Halbjahr beinhaltet. Zugleich wird im selben Punkt die Förderung EU-konform von einer Festbetragsfinanzierung auf eine Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt. Die Richtlinien treten in dieser Fassung zum in Kraft.

6 Seite 6 von 11 Mittel im Jahr 2014 Der Haushaltsansatz 2014 beträgt ,- laut Beschluss des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom (Sitzungsvorlage-Nr / V 13012). Im 1. Halbjahr 2014 werden die beantragten Stunden aus dem 2. Halbjahr 2013 bewilligt und ausbezahlt, daher setzt sich der Betrag wie folgt zusammen: 2. Halbjahr 2013 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 160 Stunden (= ,- ) Hinzu kommt noch das 1. Halbjahr 2014 (Auszahlung im 2. Halbjahr 2014): 1. Halbjahr 2014 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Somit werden insgesamt Mittel für 2014 in Höhe von ,00 benötigt, daher ist eine Ausweitung in Höhe von ,- notwendig (Grundlage 80 ambulante Pflegedienste). Mittel ab 2015 Ab dem Jahr 2015 wird eine Stundenzahl von 200 pro Halbjahr vorgeschlagen. Bei wiederum ca. 80 ambulanten Pflegediensten stellt sich die Berechnung wie folgt dar: 2. Halbjahr 2014 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Hinzu kommt noch das 1. Halbjahr 2015 (Auszahlung im 2. Halbjahr 2015): 1. Halbjahr 2015 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Somit werden ab 2015 jährliche Mittel in Höhe von ,- benötigt. Auf den Haushaltsansatz 2014 mit Mittel in Höhe von ,- (Stand: ) bezogen, ist eine dauerhafte Ausweitung um ,00 erforderlich. Die Anlage 2 weist den Mittelbedarf nach Förderhalbjahren aus.

7 Seite 7 von Finanzierung, Produkt 5.5.2, Strukturelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Personal, die zusätzlichen Förderungen werden mit dem bestehenden Personalbestand bearbeitet. Ab wird das Programm PEL für ambulante Pflegeeinrichtungen von bisher ,00 um ,00 ausgeweitet. Die ZND 2014 bei Produkt unter der laufenden Nummer 3 mit der Bezeichnung Pflegeergänzende Leistungen (PEL) - Förderung v. amb. Diensten wird um ,- erhöht, so dass insgesamt Mittel in Höhe von ,- zur Verfügung stehen. Ab 2015 werden die Mittel um ,- erhöht. Die ZND 2015 bei Produkt unter der laufenden Nummer 3 mit der Bezeichnung Pflegeergänzende Leistungen (PEL) - Förderung v. amb. Diensten wird dauerhaft insgesamt um ,00 erhöht, so dass insgesamt Mittel in Höhe von ,- zur Verfügung stehen. Die Finanzierung soll durch zusätzlich bereitzustellende Mittel erfolgen. Eine Umschichtung aus einem anderen Bereich ist nicht möglich und eine dauerhafte sowie zuverlässige Finanzierung ist erforderlich, um die pflegerischen Versorgungsangebote für die Münchner Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zu sichern. Detailbetrachtung Finanzierung Ein-/Auszahlungen Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@M, Ersteinrichtung Ab 2015 (dauerhaft) 2014 (einmalig) Transferauszahlungen ab in 2014 Summe Auszahlungen ab in 2014 Einzahlungen 0 0 Saldo Aus- und Einzahlungen ab in 2014 Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbetrag ** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam).

8 Seite 8 von 11 Summarische Darstellung: Personalkosten Sachkosten (Summe in ) (Summe in ) Zuschuss (Summe in ) Summe (in ) (dauerhaft) (dauerhaft) neue Stellen städtisch (Anzahl VZÄ) 0 0 neue Stellen Träger (Anzahl VZÄ) Aus Kapazitätsgründen liegt der Beschlussvorlage kein Produktdatenblatt bei. 5. Eilbedürftigkeit Die Eilbedürftigkeit liegt vor, da die Mittel in der Zuschussnehmerdatei (ZND) für 2014 (Beschlussfassung erfolgt im März 2014) bereitgestellt werden sollen und um Einschnitte in der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Zudem müssen die professionellen Pflegeangebote bezahlbar bleiben und dafür sind die Zuschussmittel unbedingt erforderlich. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Direktorium Controlling/Steuerungsunterstützung und dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Direktorium D-C/S, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Kreisverwaltungsreferat, der Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, dem Seniorenbeirat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

9 Seite 9 von 11 II. Antrag der Referentin 1. Den Richtlinien zur Förderung von Pflegeergänzenden Leistungen (PEL) durch ambulante Pflegeeinrichtungen in der Fassung vom wird zugestimmt. 2. Der Ausweitung der bisher anerkannten Stunden von 160 auf 200 Stunden (je Halbjahr) ab 2014 wird zugestimmt. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen zahlungswirksamen Mittel für 2014 bei Produkt für das Programm Pflegeergänzende Leistungen (PEL) in Höhe von ,- auf dem Büroweg zu veranlassen. Das Sozialreferat wird des Weiteren beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Jahre 2015 ff. in Höhe von ,- ( ,- bisheriger Ansatz zuzüglich Ausweitung in Höhe von ,- ) im Wege der Haushaltsplanaufstellung anzumelden (Finanzposition ; Innenauftrag ). Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, diese Entwicklung hinsichtlich der Vertragsabschlüsse zu den 124 und 125 SGB XI zu beobachten und zu prüfen, in wieweit die Pflegeergänzenden Leistungen (PEL) von den im SGB XI möglichen und vorrangigen Leistungen abzugrenzen sind und die Ergebnisse dem Stadtrat gegebenenfalls vorzulegen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil die Mittel in der ZND für 2014 bereitgestellt werden sollen, um Einschnitte in der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Zudem müssen die professionellen Pflegeangebote bezahlbar bleiben. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

10 Seite 10 von 11 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k.

11 Seite 11 von 11 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Sozialreferat, S-Z-F An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An den Behindertenbeauftragten An den Behindertenbeirat An die Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege An den Seniorenbeirat An das Direktorium, D-C/S z.k. Am I.A.

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /

Mehr

Der Schwerpunkt der Freiwilligenagentur Tatendrang liegt hierbei im Bereich von Bildung und Migration.

Der Schwerpunkt der Freiwilligenagentur Tatendrang liegt hierbei im Bereich von Bildung und Migration. Telefסּn: 0 233-48454 Telefax: 0 233-9848454 Sozialreferat Seite 1 von 6 Zentrale S-Z-BE Aufnahme Projekt Lesezeichen der Freiwilligenagentur Tatendrang in die Regelförderung ab 2014 Produkt 7.3.1 Bürgerschaftliches

Mehr

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Großer Bauunterhalt für die an die MÜNCHENSTIFT GmbH verpachteten Häuser in

Mehr

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage

Mehr

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-22678 Telefax: 0 233-24769. Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB/FA

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-22678 Telefax: 0 233-24769. Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB/FA Telef : nסּ 0 233-22678 Telefax: 0 233-24769 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB/FA Broschüre Günstiger leben in München Finanzierung aktualisierte Neuauflage 2016 Produkt 60 1.1.3

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08029 2 Anlagen

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen

Mehr

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große

Mehr

Um die Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich,

Um die Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, Telefסּn: 0 233-49358 Telefax: 0 233-49367 Sozialreferat Seite 1 von 9 Amt für Soziale Sicherung Rechtsabteilung S-I-LR 4 Einrichtung von Stellen für die Rechtsabteilung des Amtes für Soziale Sicherung,

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-L Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in München Antrag Nr. 14-20 / A 01361 der Stadtratsfraktionen

Mehr

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 5 Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule GmbH für das

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-40501 Telefax: 0 233-98940501 Sozialreferat Seite 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW4 Neufassung vom 08.09.2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen / Flüchtlingen

Mehr

- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem

- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem Telefסּn: 0 233-20167 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Seite 1 von 7 Stadtjugendamt S-II- KT/FT Kinderkrippe Schatzbogen 52, 5 4 und 62 Errichtung einer Einrichtung von sechs Gruppen mit 72 Plätzen Träger:

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

SGB XI in der Behindertenhilfe

SGB XI in der Behindertenhilfe ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Telefon: 0 233-83940 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von für 9 Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Vorstellung der Ergebnisse der Elternbefragung zum Thema ganztägige

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Tel.: 0621 338860 Fax: 0621 3388665 info@lw-ma.de www.lw-ma.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Telefon 16 2 12 90 Telefax 16 2 79 66 Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen (Stadtratsbeschluß vom 13.05.1998) Beschluss

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

ad: auf einen Blick Unser Angebot

ad: auf einen Blick Unser Angebot ad: auf einen Blick Unser Angebot Selbstbestimmt leben mit AssistentInnen Ihrer Wahl Der Verein Der gemeinnützige Verein ambulante dienste e. V. wurde 1981 von einer Gruppe behinderter und nicht behinderter

Mehr

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-82140 Telefax: 0 233-989 82140. Soziale Wohnraumförderung S-III-SW 3

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-82140 Telefax: 0 233-989 82140. Soziale Wohnraumförderung S-III-SW 3 Telef : nסּ 0 233-82140 Telefax: 0 233-989 82140 Sozialreferat Seite 1 von 7 Soziale Wohnraumförderung S-III-SW 3 Belegrechtskauf für die Einrichtung der Wohnungslosenhilfe Haus an der Steinstraße 65 -

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut

Mehr

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus

Mehr

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr