Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4
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- Busso Weber
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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 11 Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4 Förderung Pflegeergänzender Leistungen (PEL) in der ambulanten Pflege Änderung der Förderrichtlinien ab Produkt Strukturelle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin In der Sitzung des Sozialausschusses vom sprachen sich die Anwesenden für eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Pflege aus, weshalb dem Stadtrat nun diese Beschlussvorlage vorgelegt wird. Das freiwillige Programm der Landeshauptstadt München Pflegeergänzende Leistungen (PEL) wurde im Jahr 1996 nach Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) in einem Probelauf zum Ausgleich struktureller Defizite initiiert. Mit dem Beschluss des Sozialausschusses vom ( Weiterentwicklung des Städtischen Förderprogramms Pflegeergänzende Leistungen (PEL)", Sitzungsvorlage Nr / V 10967) wurde das Sozialreferat damit beauftragt, unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände und privaten Pflegedienstleister das bisherige Programm weiterzuentwickeln. Nach einer Probephase Pflegeergänzende Leistungen sollte die Mittelverteilung für eine größere Anzahl ambulanter Pflegedienste abrufbar und einfacher werden. Die entsprechenden Ergebnisse führten zu einem Förderverfahren und entsprechende Richtlinien, die dem Stadtrat am vorgelegt wurden (Sitzungsvorlage Nr / V 02687). Zusammenfassung Durch die Erhöhung der Haushaltsmittel für das Programm Pflegeergänzende Leistungen (PEL) soll die bestehende ambulante pflegerische Infrastruktur gefördert und erhalten bleiben.
2 Seite 2 von 11 Ziel ist es, die Bezahlbarkeit sowie die Inanspruchnahme von professioneller Pflege sicherzustellen, insbesondere bei Menschen, deren Einkommen im Bereich des bzw. knapp über dem Sozialhilfeniveau liegt. Das Sozialreferat spricht sich für die weitere Unterstützung der ambulanten (häuslichen) Pflege aus. Die bestehende und sich steigernde Zahl der Alleinlebenden (Singularisierung der Bevölkerung) und mit den nach wie vor zu knappen finanziellen Mitteln durch die Kostenträger Krankenkasse und Pflegekasse kann über dieses Programm die erforderliche Stabilisierung für die häusliche Versorgung einen wichtigen Beitrag leisten. Wenngleich die antragsberechtigten ambulanten Pflegedienste über dieses Programm die Möglichkeit haben, Leistungen, die sie ansonsten ohne abgesicherte Finanzierungen erbringen müssten, zumindest teilweise zu refinanzieren, so sind zugleich die Entwicklungen im Rahmen gesetzlicher Änderungen zu beobachten und entsprechend das Programm PEL fortzuschreiben. Das Programm trägt dazu bei, die noch bestehende Lücke zwischen funktionaler und bedarfsdeckender Versorgung und Pflege in Bezug auf die psychosoziale Begleitung und Unterstützung sowie der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zu schließen. Im Jahr 2014 sollen insgesamt Mittel in Höhe von ,- Euro zur Verfügung stehen. Ab 2015 sollen jährlich Mittel in Höhe von ,- Euro zur Verfügung stehen. 1. Ziele des Programms und Mittelausreichung Die Förderung über PEL soll die Qualität der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen verbessern und häusliche Pflegearrangements stabilisieren. Außerdem soll der Vorrang der häuslichen Pflege vor der teil- und vollstationären Pflege (vgl. 3 Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)) gestärkt werden 1. Leistungen, die über die Pflegeversicherung (SGB XI), Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)) oder Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe (SGB XII)) abgerechnet werden können oder von anderer Seite gefördert werden, dürfen hier nicht finanziert werden. Förderungsfähig sind folgende zwei Bereiche: Beratung und psychosoziale Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld (Leistungsbereich I), Aktivierung und Aufbau sozialer Netze für pflegebedürftige Menschen (Leistungsbereich II). 1 Download vom :
3 Seite 3 von 11 Über möglichst viele ambulante Pflegedienste in München sollen zugleich möglichst viele Münchner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diese Leistungen zu erhalten. So wurde für die Beantragung die Zahl von ursprünglich 10 rechnerischen Vollzeitkräften, die ein ambulanter Pflegedienst beschäftigen muss, auf rechnerische fünf Vollzeitkräfte reduziert, sodass der Zugang auch für kleinere Pflegedienste verbessert wurde. Die Fördersumme berechnet sich aus der Anzahl der beantragten PEL-Stunden und dem Stundensatz (aktuell 32,40 ), der im Rahmen des jeweils gültigen Pflegevertrages gemäß 89 SGB XI für Pflegefachkräfte vereinbart wurde. Der Förderbetrag pro Stunde muss seit 2012 aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (linear) gekürzt werden. Von jedem Pflegedienst können pro Halbjahr insgesamt höchstens bis zu 160 PEL- Stunden beantragt werden. Seit 2010 hat sich die Förderung wie in der folgenden Tabelle dargestellt entwickelt: Halbjahre 1. HJ HJ HJ HJ HJ HJ HJ 2013 Anzahl der Anträge beantragte Stunden bewilligte Stunden Fördersumme (ausgereichte Mittel) Stundensatz mit evtl. %-Kürzung , , ,30 29, , , ,20 29, , , ,60 29, , , ,80 29, , , ,25 31,50 * , , ,60 24,30 * , , ,25 24,25 * * Stundensatz ab regulär 32,40, jedoch linear gekürzt aufgrund der Anzahl der von den Pflegediensten beantragten Stunden
4 Seite 4 von Abgrenzung zu Neuerungen im SGB XI Mit Einführung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) im Rahmen der Reform des Pflegeversicherungsgesetzes können ambulante Pflegedienste mit den Pflegekassen Vereinbarungen über ähnliche Leistungen wie PEL nach 124 SGB XI abschließen. Gemäß 125 SGB XI können Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste durchgeführt werden. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht, wobei Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sein müssen. Es soll Übergangsregelungen geben bis zum Inkrafttreten eines Gesetztes, das die Leistungsgewährung auf Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs regelt. Im Freistaat Sachsen liegt eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des 124 SGB XI vor. Als Leistungskomplex 30 wurden dort beispielsweise die Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung und die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags inhaltlich festgeschrieben 2. In Hessen haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.v., B.A.H.- Landesverband Hessen, und andere private Verbände erste Verhandlungen abgeschlossen 3. U.a. stehen Empfängerinnen und Empfängern von ambulanten Sachleistungen bereits im Jahr 2013 häusliche Betreuungsleistungen gem. 124 SGB XI zur Verfügung. Mit dieser neuen Leistung können Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 mit 3 und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Hessen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Betroffenen über die Sachleistungsbudgets einkaufen, d.h. es wird eine wichtige Komponente in allen Pflegearrangements hinzugefügt. Häusliche Betreuungsleistungen beschränken sich nicht auf den Haushalt sondern können u.a. zum Spaziergang in der näheren Umgebung oder zum Besuch bei Verwandten als "Begleitung außer Haus" genutzt werden. Eine derartige Vereinbarung wurde bislang in Bayern nicht abgeschlossen. Da eine inhaltlich ähnliche Entwicklung auch in Bayern zu erwarten ist, wird das Sozialreferat bei entsprechenden Vertragsabschlüssen die Ergebnisse dem Stadtrat vorlegen und prüfen, inwieweit die PEL von den Änderungen im SGB XI, welche vorrangig sind, abgegrenzt werden müssen. 2 Download vom : 3 Download vom :
5 Seite 5 von Mittelerhöhung, Förderrichtlinien (Anlagen 1 und 2) Um eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Pflege durch das freiwillige Programm PEL der Landeshauptstadt München zu unterstützen, schlägt das Sozialreferat folgende Vorgehensweise vor: Erhöhung des Stundensatzes auf 32,40 Erhöhung der abrechenbaren Stunden von 320 auf 400 pro Jahr und ambulantem Pflegedienst ab Das Sozialreferat hat alle ca. 240 ambulanten Pflegedienste in München im Jahr 2013 angeschrieben. Ihnen wurde mitgeteilt, dass für das zweite Halbjahr 2013 maximal 160 Stunden PEL abgerechnet werden können. Die Abrechnung und Bescheid-erstellung für das 2. Halbjahr 2013 (Juli mit Dezember) erfolgt Anfang Es ist davon auszugehen, dass zumindest einige ambulante Pflegedienste für weitere analoge Leistungen und Stunden keine Dokumentation geführt haben und diese somit nicht nachweisen können. Um hier die Gleichbehandlung aller ambulanten Pflegedienste zu gewährleisten, sind also für das zweite Halbjahr 2013 zur Abrechnung 160 Stunden beizubehalten. Jedoch kann der Stundenlohn bereits auf 32,40 angehoben (d.h. voraussichtlich nicht weiter gekürzt) werden. Die Beantragung, Abrechnung und Bescheiderstellung des ersten Halbjahres 2014 (Januar mit Juni) erfolgt ab Juli Für diesen Förderzeitraum wurden die ambulanten Pflegedienste vorab durch das Sozialreferat informiert, dass eine Stundenerhöhung möglich sein könnte und eine Zwischennachricht ergehen wird. Ab diesem Zeitraum schlägt das Sozialreferat zusätzlich eine Erhöhung der Stundenzahl auf maximal 200 pro ambulantem Pflegedienst und Halbjahr vor. Offen bleibt jedoch die Nachfrage, denn aktuell nehmen 80 von ca. 240 ambulanten Pflegediensten in München die Förderung in Anspruch (s.o. Ziffer 1, Tabelle). Sollten mehr als 80 ambulante Pflegedienste einen Antrag stellen, kann es jedoch dennoch zu einer Kürzung der Fördermittel kommen. Diese wird dann wie in den letzten Jahren linear für alle gleich berechnet. Anpassung der Förderrichtlinien Es ist eine Anpassung der Förderrichtlinien (Anlage 1, Ziffer 6.2) erforderlich, die eine Erhöhung von 160 auf 200 Stunden pro Halbjahr beinhaltet. Zugleich wird im selben Punkt die Förderung EU-konform von einer Festbetragsfinanzierung auf eine Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt. Die Richtlinien treten in dieser Fassung zum in Kraft.
6 Seite 6 von 11 Mittel im Jahr 2014 Der Haushaltsansatz 2014 beträgt ,- laut Beschluss des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom (Sitzungsvorlage-Nr / V 13012). Im 1. Halbjahr 2014 werden die beantragten Stunden aus dem 2. Halbjahr 2013 bewilligt und ausbezahlt, daher setzt sich der Betrag wie folgt zusammen: 2. Halbjahr 2013 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 160 Stunden (= ,- ) Hinzu kommt noch das 1. Halbjahr 2014 (Auszahlung im 2. Halbjahr 2014): 1. Halbjahr 2014 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Somit werden insgesamt Mittel für 2014 in Höhe von ,00 benötigt, daher ist eine Ausweitung in Höhe von ,- notwendig (Grundlage 80 ambulante Pflegedienste). Mittel ab 2015 Ab dem Jahr 2015 wird eine Stundenzahl von 200 pro Halbjahr vorgeschlagen. Bei wiederum ca. 80 ambulanten Pflegediensten stellt sich die Berechnung wie folgt dar: 2. Halbjahr 2014 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Hinzu kommt noch das 1. Halbjahr 2015 (Auszahlung im 2. Halbjahr 2015): 1. Halbjahr 2015 à 32,40 /Std. à 80 ambulante Pflegedienste à 200 Stunden (= ,- ) Somit werden ab 2015 jährliche Mittel in Höhe von ,- benötigt. Auf den Haushaltsansatz 2014 mit Mittel in Höhe von ,- (Stand: ) bezogen, ist eine dauerhafte Ausweitung um ,00 erforderlich. Die Anlage 2 weist den Mittelbedarf nach Förderhalbjahren aus.
7 Seite 7 von Finanzierung, Produkt 5.5.2, Strukturelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Personal, die zusätzlichen Förderungen werden mit dem bestehenden Personalbestand bearbeitet. Ab wird das Programm PEL für ambulante Pflegeeinrichtungen von bisher ,00 um ,00 ausgeweitet. Die ZND 2014 bei Produkt unter der laufenden Nummer 3 mit der Bezeichnung Pflegeergänzende Leistungen (PEL) - Förderung v. amb. Diensten wird um ,- erhöht, so dass insgesamt Mittel in Höhe von ,- zur Verfügung stehen. Ab 2015 werden die Mittel um ,- erhöht. Die ZND 2015 bei Produkt unter der laufenden Nummer 3 mit der Bezeichnung Pflegeergänzende Leistungen (PEL) - Förderung v. amb. Diensten wird dauerhaft insgesamt um ,00 erhöht, so dass insgesamt Mittel in Höhe von ,- zur Verfügung stehen. Die Finanzierung soll durch zusätzlich bereitzustellende Mittel erfolgen. Eine Umschichtung aus einem anderen Bereich ist nicht möglich und eine dauerhafte sowie zuverlässige Finanzierung ist erforderlich, um die pflegerischen Versorgungsangebote für die Münchner Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zu sichern. Detailbetrachtung Finanzierung Ein-/Auszahlungen Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@M, Ersteinrichtung Ab 2015 (dauerhaft) 2014 (einmalig) Transferauszahlungen ab in 2014 Summe Auszahlungen ab in 2014 Einzahlungen 0 0 Saldo Aus- und Einzahlungen ab in 2014 Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbetrag ** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam).
8 Seite 8 von 11 Summarische Darstellung: Personalkosten Sachkosten (Summe in ) (Summe in ) Zuschuss (Summe in ) Summe (in ) (dauerhaft) (dauerhaft) neue Stellen städtisch (Anzahl VZÄ) 0 0 neue Stellen Träger (Anzahl VZÄ) Aus Kapazitätsgründen liegt der Beschlussvorlage kein Produktdatenblatt bei. 5. Eilbedürftigkeit Die Eilbedürftigkeit liegt vor, da die Mittel in der Zuschussnehmerdatei (ZND) für 2014 (Beschlussfassung erfolgt im März 2014) bereitgestellt werden sollen und um Einschnitte in der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Zudem müssen die professionellen Pflegeangebote bezahlbar bleiben und dafür sind die Zuschussmittel unbedingt erforderlich. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Direktorium Controlling/Steuerungsunterstützung und dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Direktorium D-C/S, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Kreisverwaltungsreferat, der Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, dem Seniorenbeirat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
9 Seite 9 von 11 II. Antrag der Referentin 1. Den Richtlinien zur Förderung von Pflegeergänzenden Leistungen (PEL) durch ambulante Pflegeeinrichtungen in der Fassung vom wird zugestimmt. 2. Der Ausweitung der bisher anerkannten Stunden von 160 auf 200 Stunden (je Halbjahr) ab 2014 wird zugestimmt. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen zahlungswirksamen Mittel für 2014 bei Produkt für das Programm Pflegeergänzende Leistungen (PEL) in Höhe von ,- auf dem Büroweg zu veranlassen. Das Sozialreferat wird des Weiteren beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Jahre 2015 ff. in Höhe von ,- ( ,- bisheriger Ansatz zuzüglich Ausweitung in Höhe von ,- ) im Wege der Haushaltsplanaufstellung anzumelden (Finanzposition ; Innenauftrag ). Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, diese Entwicklung hinsichtlich der Vertragsabschlüsse zu den 124 und 125 SGB XI zu beobachten und zu prüfen, in wieweit die Pflegeergänzenden Leistungen (PEL) von den im SGB XI möglichen und vorrangigen Leistungen abzugrenzen sind und die Ergebnisse dem Stadtrat gegebenenfalls vorzulegen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil die Mittel in der ZND für 2014 bereitgestellt werden sollen, um Einschnitte in der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Zudem müssen die professionellen Pflegeangebote bezahlbar bleiben. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
10 Seite 10 von 11 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k.
11 Seite 11 von 11 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Sozialreferat, S-Z-F An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An den Behindertenbeauftragten An den Behindertenbeirat An die Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege An den Seniorenbeirat An das Direktorium, D-C/S z.k. Am I.A.
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung
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