Fremdfirmenmanagement Richtiger Umgang mit Auftragnehmern
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- Thomas Berg
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1 Fremdfirmenmanagement Richtiger Umgang mit Auftragnehmern OFFSHORETAGE in Warnemünde März 2018 RA Bernd Albrecht DAG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Bliersheimer Straße Duisburg Fn / Fax / inf@dag-recht.de
2 Referenzen OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_2
3 Fälle aus der Praxis Tödlicher Sturz vm Dach OLG Stuttgart, Urteil vm m Az. 5 Ss 12/05 OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_3
4 Fall 1: Tödlicher Sturz vm Dach Der Sachverhalt Der Anklagte beauftragte eine Fachfirma mit der Demntage eines marden Daches aus Wellasbestplatten. Die Firma sicherte zu, die ntwendigen Sicherheitseinrichtungen (Gerüst, Fangnetz) mitzubringen. Am Tag der Demntage brachte die Fachfirma nur Laufdielen mit. Der Angeklagte gab sich mit der Erklärung zufrieden, die Firma arbeite immer s. Bei den Arbeiten verlr ein Mitarbeiter das Gleichgewicht, stürzte durch das Dach 7 m tief auf den Hallenbden und starb nch am Unfallrt. Das Ergebnis: Verurteilung des Auftraggebers zu 120 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_4
5 Fall 1: Tödlicher Sturz vm Dach Aus den Gründen: Für das Hallendach als Gefahrenquelle ist der Auftraggeber verkehrssicherungspflichtig. Die Verkehrssicherungspflicht gilt gegenüber jedem Dritten. Zwar hat der Bauherr hne besndere Anhaltspunkte keine Pflicht zur Überwachung des beauftragten Unternehmers. Nimmt er jedch wahr, dass der Unternehmer nachlässig arbeitet, muss er einschreiten. "Er wird (wieder) selbst verkehrssicherungspflichtig, wenn er Gefahrenquellen erkennt der erkennen muss und Anhaltspunkte dafür vrliegen, dass der [ ] Unternehmer [ ] nicht genügend zuverlässig ist! OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_5
6 Fälle aus der Praxis Mangelnde Aufsicht durch den Bauleiter OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_6
7 Fall 2: Mangelnde Aufsicht durch den Bauleiter Der Sachverhalt Der Generalunternehmer einer Baustelle beauftragt einen Subunternehmer mit kleineren Maurerarbeiten. Auf der Baustelle ist ein Schacht nicht mit einem Geländer abgesichert. Auch durch den Subunternehmer wurden keine Maßnahmen zur Sicherung seiner Mitarbeiter ergriffen. Der Bauleiter des Generalunternehmers bemerkt das zwar, unternimmt aber nichts. Ein Arbeiter des Subunternehmers stürzt in den Schacht und verunglückt tödlich. Der Bauleiter des Generalunternehmers, der den Subunternehmer beauftragt hatte, wird angeklagt. Das Ergebnis: Verurteilung des Bauleiters wegen fahrlässiger Tötung OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_7
8 Fall 2: Mangelnde Aufsicht durch den Bauleiter Aus den Gründen: Die Verantwrtung für die Bauausführung trägt gdrs. der Bauunternehmer. Bauunternehmer und Bauleiter sind für die Einhaltung der Unfallverhütungsvrschriften auf der Baustelle strafrechtlich verantwrtlich. Die Verantwrtung erstreckt sich auch auf eingesetzte Subunternehmer. Der Bauleiter war im Rahmen der»verkehrssicherungspflicht«des Generalunternehmers (Auftraggeber) für die Absicherung verantwrtlich, nachdem er sah, dass der Subunternehmer (Fremdfirma) nichts zur Sicherung seines Mitarbeiters unternahm. OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_8
9 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) 23 - Bußgeldvrschriften (zusammengefasst) (2) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer Werk- der Dienstleistungen in erheblichem Umfang vn einem anderen Unternehmer ausführen lässt, vn dem er weiß der fahrlässig nicht weiß, dass er der ein vn ihm beauftragter Subunternehmer die Mindestarbeitsbedingungen nicht einhält. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu ,- Eur geahndet werden. greift bei Nichteinhaltung der in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen, insbesndere - Mindestlhn - Beiträge zu Urlaubskassen etc. - Arbeits- und Ruhezeiten - Gewährung vn Urlaub fahrlässige Unkenntnis reicht aus der Auftraggeber kann sich nicht auf den guten Ruf eines Unternehmens verlassen, er muss sich im rechtlich möglichen Rahmen Kenntnisse verschaffen OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_9
10 Verringerung der Haftungsrisiken OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_10
11 Die Verantwrtung bleibt Trtz Delegatin bleibt der Übertragende in der Verantwrtung. Seine Verantwrtung hat sich lediglich geändert. (BGHSt 19, 286, 288) Pflichten des Übertragenden, b - srgfältige Auswahl - ausreichende Anweisung Vrstand - Überwachung der übertragenen Aufgaben - Eingreifen bei Fehlern der Vrarbeiter OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_11
12 Grundsätze bei der Einschaltung vn Fremdfirmen Auftraggeber Auftragnehmerqualifikatin Qualifikatin Vertrag SchuSiK HSE-Plan etc. Pflicht zur Auswahl Anweisung Überwachung des Auftragnehmers Zertifikate Sicherheitspässe Begehungen Audits etc. Aufgabenerfüllung durch AN Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_12
13 Einschaltung vn Fremdfirmen Auftraggeber Qualifikatin Vertrag SchuSiK HSE-Plan etc. Auftragnehmerqualifikatin Pflicht zur Auswahl Anweisung Überwachung des Auftragnehmers Aufgabenerfüllung durch AN Zertifikate Sicherheitspässe Begehungen Audits etc. N A C H W E I S E Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_13
14 Srgfältige Anweisung - Wer macht was? Unternehmer A Auftraggeber Unternehmer B Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_14
15 Pflicht zur Unterweisung 12 ArbSchG (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Unterweisung Unternehmer A Auftraggeber Unternehmer B Auftragnehmer Unterweisung WIE? WAS? mündlich mit Unterweisungsnachweis arbeitsbedingte Gefahren und Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Verhalten bei Unfällen Bedienen vn Maschinen Umgang mit Gefahrstffen Brandschutz etc. OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_15
16 Grundlage der Unterweisung: Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermitteln - tätigkeitsbezgen - arbeitsplatzbezgen Schutzmaßnahmen festlegen Aufgabe des Arbeitgebers ( 5 Abs. 1 ArbSchG, 5 Abs. 1 BetrSichV) gilt auch für Tätigkeiten bei Dritten als Auftragnehmer dann: Mitwirkung des Auftraggebers ( 8 Abs. 1 ArbSchG, 6 I DGUV-V 1) OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_16
17 Pflicht zur Einweisung 8 ArbSchG (2) Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben. Unternehmer A Auftraggeber Einweisung Unterweisung WIE? WAS? nach Möglichkeit: Verantwrtlicher der Fremdfirma vr Ort Hinweis auf die Pflicht des Verantwrtlichen der Fremdfirma, seine Mitarbeiter nachflgend zu unterweisen Dkumentatin in Einweisungsprtkll allgemeine Infrmatin (mündlich, schriftlich, Vide) mündliche Einweisung in spezifische Gefährdungen am Arbeitsrt OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_17
18 Die Verantwrtung bleibt Auftraggeber Auftragnehmerqualifikatin Pflicht zur Anweisung Auswahl Überwachung des Auftragnehmers Aufgabenerfüllung durch AN rdnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben Einhaltung der Vrgaben zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_18
19 Wahrnehmung der Überwachungspflichten Umfang und Intensität Typische Frmen müssen individuell bestimmt werden abhängig vn Qualifikatin des Mitarbeiters/der Fremdfirma (Fachfirma, Zertifikat etc.) Erfahrungen aus vrhergehenden Aufträgen (Zuverlässigkeit, Qualität, Arbeitssicherheit etc.) Gefährdungsptential der beauftragten Arbeiten (Brandgefahr, elektrische Gefährdungen etc.) Begehungen, Baustellenkntrllen Kntrlle vn Sicherheitspässen, Zertifikaten etc. Prüfung der Gefährdungsbeurteilungen Baustellenbesprechungen Einsichtnahme in Nachweisbücher, Arbeitserlaubnisse Vrlage vn Unfallzahlen Dkumentatin Vermerk im Baustellentagebuch Arbeitssicherheit, Gesundheits- Besprechungsprtklle und Umweltschutz Aktenntizen, Kladdeneinträge etc. Schriftverkehr mit Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_19
20 Einsatz vn Fremdfirmen - Die wichtigsten Punkte Vertragsgestaltung Vertragspartner srgfältig auswählen (Qualifikatin, Lieferantenaudit, Vrerfahrungen etc.) Angebte srgfältig prüfen (Plausibilität, Wirtschaftlichkeit etc.) vr Vertragsschluss "Verpflichtungs- und Freistellungserklärung" einhlen Auftragsverantwrtliche verantwrtliche Ansprechpartner bei Auftraggeber und Fremdfirma festlegen Auftragsverantwrtliche im Prjekt bekanntgeben Einweisung grds. den Verantwrtlichen der Fremdfirma einweisen weitere Einweisung erflgt dann durch den Verantwrtlichen der Fremdfirma Gefährdungsbeurteilungen Gefährdungsbeurteilung der Fremdfirma prüfen ggf. um eigene Punkte ergänzen OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_20
21 Einsatz vn Fremdfirmen - Die wichtigsten Punkte gegenseitige Gefährdungen ermitteln, Sicherheitsmaßnahmen festlegen ggf. Krdinatr (DGUV-V 1) bzw. SiGeK benennen Arbeit der Fremdfirma überwachen Qualifikatin und Unterweisung der Mitarbeiter Einhalten vn Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen Qualität und Termintreue Nachweise erzeugen schriftlicher Vertrag Einweisungsprtklle Besprechungsprtklle Baustellentagebuch, Aktenntizen, Kladdeneinträge etc. Schriftverkehr mit Auftragnehmer OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen finden Sie mich am Stand 2. OFFSHORETAGE_WARNEMÜNDE_2018_22
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