UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR 2013

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1 1. VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN NUTZFAHRZEUG UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, Frankfurt am Main, 069/ , oder 42311, 069/ copyright: Straßenverkehrsamt

2 Nutzfahrzeugkontrollen im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Kontrollen des Teams Gefahrgutangelegenheiten... 3 Auswertung der Kontrollergebnisse Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt)... 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung... 6 Vergleich der Statistiken 2012 / 2013 bei Gefahrguttransporten... 7 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln... 9 Abfall-Transportkontrollen Probleme bei Tankfahrzeugen Dicht? Oder Gefahrgutaustritt! Was nun? Kontrollhöhepunkte Überblick zu den Feststellungen Einsatzplanung Einsatzplanung

3 Allgemeine Informationen 3 Kontrollen des Teams Gefahrgutangelegenheiten Verkehrsdezernent Stefan Majer Täglich werden die verschiedensten Fahrzwecke wie Lieferverkehr, Entsorgungstransporte, Geschäfts- und Servicefahrten, Kurierfahrten sowie Einkaufsfahrten innerhalb des Stadtgebiets Frankfurt am Main durchgeführt. Damit diese unterschiedlichen Transporte möglichst konfliktarm im öffentlichen Verkehrsraum abgewickelt werden können, kontrolliert das Team Gefahrgutangelegenheiten des Straßenverkehrsamtes regelmäßig Nutzfahrzeuge, um Unfällen vorzubeugen. Auf den folgenden Seiten werden diese Kontrollergebnisse ausgewertet und aufgezeigt, welche Verstöße im Jahr 2013 vorkamen. Bis zu einem gewissen Grade ist nachvollziehbar, warum Vorschriften nicht immer beachtet werden. Allerdings kann es nicht sein, dass diese Verstöße zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer, der Verkehrssicherheit und unserer Umwelt gehen. Denn die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr und die Wahrnehmung von Verantwortung, gerade wenn es um den Transport von gefährlichen Gütern geht, ist nach wie vor oberstes Gebot. Die Kontrollstatistik Nutzfahrzeuge des Straßenverkehrsamtes aus dem Jahre 2013 macht deutlich, dass überwiegend in den Bereichen Dokumentation (z.b.beförderungspapier, Schriftliche Weisung) Ladungssicherung sowie Technischer Zustand der Fahrzeuge Verstöße begangen werden beziehungsweise Mängel auftreten. Bei der Überprüfung von Nutzfahrzeugen mit gefährlichen Gütern war festzustellen, dass gerade Fahrzeuge, die im Nahverkehr gefährliche Güter in Versandstücken verteilen oder zu Reparaturund Wartungszwecken befördern, besonders auffielen. Nur durch regelmäßige Kontrollen kann die Verkehrssicherheit auf den Straßen noch weiter verbessert werden. Daher danke ich allen beteiligten Mitarbeitern, die die Straßen von Frankfurt am Main durch ihre Kontrollen ein Stück weit sicherer gemacht haben und wünsche den Kontrollbeteiligten weiterhin viel Erfolg für die nächsten Kontrolljahre! (Stefan Majer) Verkehrsdezernent

4 I Auswertung der Kontrollergebnisse 4 Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr 2013 Im Jahr 2013 wurden bei den 24 Nutzfahrzeugkontrollen 620 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und überprüft. Von diesen Fahrzeugen waren 228 mit gefährlichen Gütern und 392 mit sonstigen Gütern beladen. 392; 63% 228; 37% Von den 228 überprüften Gefahrguttransportern mussten bei 97 Fahrzeugen Beanstandungen festgestellt werden. Weiterhin führte die Kontrolle der 392 mit sonstigen Gütern beladenen Fahrzeuge in 192 Fällen zu Beanstandungen. Die häufigsten Beanstandungen waren die Ladungssicherung sowie technische Mängel (Bremsen, Bereifung, Licht/Beleuchtung) gefolgt von mangelhafter Dokumentation (Beförderungspapier, Schriftliche Weisung).

5 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt) S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort / Uhrzeit: Kontrollpersonal Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-4 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge (davon) Stadtgebiet Frankfurt Personen: Fahrzeugzulassung im Gebiet Inland EU-Staaten Drittländer Gesamt 1.1 Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit sonstigen Gütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Sonstige Güter) Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Gefahrgüter) Leichtes Nutzfahrzeug (3,5-12t) Schweres Nutzfahrzeug (über 12t) Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen: 2.1 Verwarngeld ( ; gesamt) Verwarngeld ( ; Gefahrgutbeförderung) Verwarngeld ( ; Beförderung von sonstigen Gütern) Anzahl der Verfahren (gesamt) Anzahl der Verfahren (Gefahrgutbeförderung) Anzahl der Verfahren (sonstige Güterbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (gesamt) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (Gefahrgutbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (sonstige Güterbeförderung)

6 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung 6 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt, Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-3 RP-Darmstadt Arbeitsschutz u.- Sicherheitstechnik: Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) Inland EU- Staaten Drittländer Gesamt Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten Untersagung der Weiterfahrt / stillgelegte Beförderungseinheiten Anzahl der Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) 2.1 Gefahrenkategorie I Gefahrenkategorie II Gefahrenkategorie III Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen Verstöße im einzeln aufgeführt 3.1 Verwarngeld ( ) Anzeigen für Bußgeldverfahren Sonstiges Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige Mängel / Verstöße ) Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug. 2) Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter der Anlage 3 angegeben) angewandt.

7 Vergleich der Statistiken 2012 / 2013 bei Gefahrguttransporten ten % 2013 % 1. Kontrollierte Nutzfahrzeuge insgesamt % % 1.1 Kontrollierte Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgut % % 2. Beanstandete Nutzfahrzeuge mit einer Gefahrgutladung % 97 43% 3. Art und Anzahl der Verstöße 3.1 Schulung der Fahrzeugführer 0 0% 0 0% 3.2 Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge 8 3% 13 6% 3.3 Beförderungspapier / Schriftliche Weisung 23 9% 15 7% 3.4 Kennzeichnung und Bezettelung 15 6% 8 4% Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie % 4 2% Fz. u: MEGC Ausrüstung 5 2% 17 7% 3.7 Ladungssicherung 43 17% 38 17% 3.8 Technische Mängel / sonstige Mängel 54 23% 19 8% 4. Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen 4.1 Verwarnungen Bußgeldverfahren Art und Anzahl der Verstöße wurden insgesamt 228 Beförderungseinheiten beladen mit gefährlichen Gütern überprüft. Bei der Anzahl der kontrollierten Beförderungen setzt sich der Trend von längeren Standzeiten der Fahrzeuge in den Kontrollstellen fort. So bleibt weiterhin wie im vergangen Jahr festzustellen, dass die digitale Auswertung der Sozialvorschriften einen höheren Zeitraum in Anspruch nimmt. Auch der Trend von durchschnittlicher längerer Standzeit aufgrund der Schwere der Mängel, hat sich die je Beförderungseinheit fortgesetzt.

8 8 Bei den Kontrollen von Nutzfahrzeugen beladen mit Gefahrgütern sank im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Beanstandungen von 49% auf 43%. Beanstandungen im Bereich mangelhafter Ladungssicherung sind im Vergleich zum Vorjahr bei 17% geblieben. Bei den mitzuführenden Begleitpapieren ist die Mängelquote von 9% im vergangenen Jahr auf 7% im Jahr 2013 gesunken. Ein gravierender Rückgang konnte bei den technischen Mängeln an den Beförderungseinheiten verzeichnet werden. Hier sank die Anzahl der Beanstandungen von 23% im Vorjahr auf 8% im Jahr Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge Quartal Quartal Quartal Quartal Im Jahr 2013 wurden von 228 kontrollierten Gefahrgutbeförderungseinheiten 97 beanstandet und entsprechend geahndet. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen kontrollierte Gefahrgutfahrzeuge beanstandete Gefahrgutfahrzeuge Bußgeldverfahren Verwarnungen

9 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängel 9 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Eingesetzte Gefahrgutsachbearbeiter: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Eingesetzte Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-4 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: 1-2 Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet Innland EU- Staaten Drittländer Gesamt 1. Anzahl der Nutzfahrzeuge die auf technische Mängel überprüft wurden 1.1 Anzahl Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge (technische Mängel davon) 2.1 Bremsanlage und Bestandteile Auspuffanlage Abgastrübung (Dieselmotoren) Gasförmige Emissionen (Benzin-, Erdgas-, Flüssiggasmotoren) Lenkanlage Beleuchtungs- u. Signaleinrichtungen Räder/Reifen Federung (sichtbare Mängel) Fahrgestell (sichtbare Mängel) Fahrtenschreiber (Einbau) Geschwindigkeitsbegrenzer (Einbau) Austritt von Kraftstoff und/oder Öl Anzahl / Benutzung vorläufig untersagt 3.1 Untersagung der Weiterfahrt

10 Abfall-Transportkontrollen im Jahr Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt - - Dezernat 42.1 und Im Jahr 2013 haben die Dezernate 42.1 Abfallwirtschaft Ost und 42.2 Abfallwirtschaft West in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt - Sonderdienste, Gefahrgutüberwachung - der Stadt Frankfurt am Main, dem Gefahrgutkontrolltrupp des Polizeipräsidiums Frankfurt, dem Zoll, dem TÜV und weiteren Behörden an acht Tagen Abfall-Transportkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 43 Fahrzeuge - davon hatten 21 Fahrzeuge gefährliche Abfälle geladen - abfallrechtlich überprüft; dabei wurden bei 7 Transporten mit insgesamt 9 Beanstandungen abfallrechtliche Mängel festgestellt; dies entspricht einer Beanstandungsquote von 16,3 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der kontrollierten Abfalltransporte bei geringerer Anzahl an Kontrolltagen leicht gestiegen (von 41 auf 43), wobei die Beanstandungsquote deutlich gesunken ist (von 41,5 % auf 16,3 %). Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf geringfügige formale Verstöße wie nicht mitgeführte abfallrechtlich vorgeschriebene Unterlagen (z.b. Beförderungserlaubnisse, gültige Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikate) und nicht geöffnete A-Schilder. Diese Beanstandungen konnten durch Fax-Empfang der fehlenden oder veralteten Begleitpapiere bzw. durch Öffnen der vorhandenen A-Schilder geheilt werden, so dass anschließend die Fahrt fortgesetzt werden konnte. In einem Fall war die Abfalleinstufung nicht eindeutig. Gravierendere Verstöße kamen nicht vor. Mit dem Verfahrenshandbuch zum Vollzug des Abfallrechts Abfalltransportkontrollen ist inzwischen auf Landesebene eine praxisbezogene Anwendungshilfe für abfallrechtliche Überwachung von Abfall-transporten eingeführt worden. Die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre wurde in 2013 erfolgreich fortgesetzt. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Aufgrund einer wachsenden Zahl an Aufgaben wird auch im kommenden Jahr leider nur eine eingeschränkte Teilnahme möglich sein, wobei aber durch das Inkrafttreten der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung im Jahr 2014 ggfs. abfallrechtliche Transportkontrollen eine größere Bedeutung gewinnen können. Kontrolle im Industriepark Höchst Tor Süd-West

11 Probleme bei Tankfahrzeugen 11 Dicht? Oder Gefahrgutaustritt! Was nun? Dicht sollten sie sein unsere Gefahrgutverpackungen. Denn wenn schon vom Inhalt einer Verpackung eine solche Gefahr ausgeht, dass man diese für die Öffentlichkeit leicht verständlich durch Gefahrzettel signalisiert, sollte Jedermann vor dem Inhalt geschützt werden. Aus diesem Grund müssen Gefahrgutverpackungen so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann, abgesehen von der Permetration von Gasen durch Kunststoffverpackungen. Ganz anders sieht das bei Tanks für Flüssigkeiten aus. Schon durch die Tankcodierung mit V bzw. F an der vierten Stelle (LGBV oder LGBF) wird deutlich, ein Tank ist nicht immer flüssigkeitsdicht verschlossen, und schon gar nicht gasdicht. In der Regel sind die Funktionen der Verschlusseinrichtungen jedoch so, dass je nach Eigenschaft der Güter die in einem Tank zur Beförderung kommen können, eine betriebsbedingte Freisetzung von Stoffen in Kauf genommen wird. Aus diesem Grund werden die Mineralölfahrzeuge schon von den Herstellern mit Tropfschalen zum Auffangen der Leckmengen ausgerüstet. Bei Stoffen die ein höheres Gefahrenpotenzial besitzen, kann die Freisetzung von nur geringen Mengen an Gefahrgut, schon ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt bedeuten. In einem konkreten Fall wurde an einem Tankfahrzeug die Freisetzung von ca. 120 ml UN 1805 PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG, einem ätzend wirkenden Stoff der der Verpackungsgruppe III zugeordnet ist, festgestellt. In der Literatur wird Phosphorsäure als stark saurer Stoff beschrieben, von dem auch akute und chronische Gesundheitsgefahren ausgehen. Aus diesem Grund muss man schon bei geringen Freisetzungen entsprechende Maßnahmen treffen um die Menschen und die Umwelt zu schützen.

12 12 Der Eigenschutz des Kontrollpersonals darf deshalb auf keinen Fall unterschätzt werden. Aus sachverständiger Sicht sind bei Stofffreisetzungen dieser Art, auch schon bei geringen Mengen, neben den zuständigen Behörden, die Feuerwehr und ggf. die TUIS-Organisation (Transport- Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) zu solchen Zwischenfällen hinzuzuziehen. Im vorliegendenm Fall wurde mittels Indikatorpapier festgestellt dass es sich ein der Flüssigkeit tatsächlich um einen ätzenden Stoff handelt. Die Information von Hilfskräften (Feuerwehr) war nicht erforderlich, da die Menge sehr gering war und in einem Auffanggefäß aus Kunststoff aufgefangen werden konnte. Dies gibt natürlich den Anlass zu dem Gedanken, hat man hier, von Seiten des Entladers, schon mit einer Undichtigkeit gerechnet? Wie sehen die Kupplungen und ggf. Dichtungen aus? Liegt eine Fahrlässigkeit beim Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten vor? Hier ist die Gefahrgutermittlungsbehörde, in FFM das Straßenverkehrsamt mit der Kontrollgruppe Gefahrgut, gefragt. Es muss entsprechend ermittelt werden und je nach Ergebnis werden auch entsprechende Bußgelder ausgesprochen, oder weitere Ermittlungen ggf. wegen einer Umweltstraftat eingeleitet. Neben der Leckage musste an dem Tankfahrzeug auch noch der Schlauchkasten beanstandet werden. Die Rohre zur Aufnahme der Ladeschläuche waren nicht richtig befestigt. Beim Versuch des Fahrers diese zu richten ist die letzte Halterung noch abgebrochen, sodass die Schläuche nicht mehr vorschriftsmäßig mitgeführt werden konnten. Dipl. Ing. (FH) Hans Werner Vogt Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport, -verpackung und lagerei sowie Prüfingenieur als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) 02621/ Fax: 02621/ Handy: 0179/

13 Kontrollhöhepunkte 13 Überblick zu den Feststellungen Auf den nachfolgenden Seiten wird ein Querschnitt der festgestellten Mängel in Wort und Bild dokumentiert.

14 14

15 15

16 Einsatzplanung 16 Einsatzplanung 2014 Wie in den vergangenen Jahren erfolgreich durchgeführt, sind auch für 2014 Nutzfahrzeugkontrollen unter Einbindung folgender Behörden / Organisationen geplant: Kontrollgruppe Gefahrgut- u. Schwerlastverkehr des PP - Frankfurt am Main RP Darmstadt Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Lenk und Ruhezeiten) RP-Darmstadt Abt. Staatliches Umweltamt Frankfurt (Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetz) Amt für Straßenbau und Erschließung (Beschilderungsmaßnahmen) Hauptzollamt Darmstadt, Mobile Kontrollgruppe [MKG] (Kraftstoffkontrolle, Handels- und Einfuhrverbote) Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik u. Entsorgung (BGL) e.v. (Beratung der Fz.-Führer) Sachverständige für Gefahrgut und Ladungssicherung Sachverständige für Fahrzeug und Tanktechnik des TÜV Hessen GmbH Hessische Wasserschutzpolizei WSPSt Frankfurt Folgende Kontrollstellen sind vorgesehen: Industriepark Höchst (Parkplatz am Tor Süd) Industriepark Höchst (Tor Süd West) Flughafen Tor 31 Felix-Wankel-Straße Ernst-Heinkel-Straße Dieselstraße Ferdinand-Happ-Straße Orberstraße Lindleystraße Alt Fechenheim Stroofstraße Gutleutstraße Heinrich-Lanz-Allee Palleskestraße Die Organisatoren der Kontrollen behalten sich vor, lage- und situationsbedingt die Kontrollen abzusagen bzw. weitere durchzuführen.

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