NUTZFAHRZEUGKONTROLLEN
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- Harry Holtzer
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1 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN NUTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, Frankfurt am Main, 069/ , 41815, oder 41814, 069/ copyright: Straßenverkehrsamt
2 Nutzfahrzeugkontrollen im Straßenverkehr Allgemeine Informationen Inhaltsverzeichnis Kontrollen des Teams Gefahrgutangelegenheiten... 3 Auswertung der Kontrollergebnisse Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt)... 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung... 6 Vergleich der Statistiken 2014 / 2015 bei Gefahrguttransporten... 7 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln... 9 Abfall-Transportkontrollen Beitrag des Sachverständigen Vogt Ordnungsgemäßer Verschluss Aktionstag Kleintransporterkontrolle Auswertung der Kontrollergebnisse Fallbeispiele vom Kontrollhöhepunkte Überblick zu den Feststellungen Einsatzplanung Einsatzplanung
3 Allgemeine Informationen Kontrollen des Teams Gefahrgutangelegenheiten 3 Verkehrsdezernent Stefan Majer Viele gefährliche Güter werden im alltäglichen Leben verwendet, dies beispielsweise zum Dekorieren einer Torte mittels Sprühsahne, um dem Gartenzaun einen neuen Anstrich zu verleihen oder das Auto mit Kraftstoff zu betanken. Die Bereitstellung dieser Gefahrgüter vom Herstellungs- bzw. Umschlagsort zum Endverbraucher macht einen Transport u.a. auf der Straße unverzichtbar. Doch im Transportgewerbe wächst, wie auch in anderen Branchen der Konkurrenzdruck und der Zeitfaktor gewinnt zunehmend an Bedeutung. Den größten Einfluss auf das zeitliche Einsparpotential wird hierbei dem Mensch zugeordnet. Dieser nimmt eine tragende Rolle bei der Gefahrgutbeförderung ein, weshalb das Personal umfassende Kenntnisse über die breit gefächerten Rechtsnormen und ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang mit gefährlichen Gütern besitzen muss. Es kommt jedoch häufig vor, dass bewusst oder unbewusst Fehler in der Transportkette begangen werden. Dies stellt zugleich die Daseinsberechtigung für das Team Gefahrgutangelegenheiten des Straßenverkehrsamtes und der von ihnen vollzogenen Nutzfahrzeugkontrollen dar. Voraussetzungen für einen möglichst reibungslosen Kontrollverlauf sind zum einen gut geschulte Mitarbeiter, welche anspruchsvolle Prüfungen abzulegen haben, Akzeptanz für die berechtigte Überwachung von Gefahrguttransporten und Menschlichkeit zwischen den Beteiligten. Die Kontrollen werden in regelmäßigen Abständen an Industrieschwerpunkten im Frankfurter Stadtgebiet durchgeführt und leisten einen nicht unbeachtlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die nachfolgende Auswertung der Kontrolltätigkeit zeigt, welche Verstöße, die mit einer Verwarnung, einem Bußgeld oder gar einer Anzeige im Jahr 2015 geahndet wurden. In diesem Kontrollzyklus kam es insbesondere bei Fahrzeugen von Kurierdienstleistern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen zu Verfehlungen im Bereich der Ladungssicherung sowie bei der elektronischen Ausrüstung von Tankfahrzeugen. Ich bedanke mich bei allen an der Gefahrgutüberwachung mitwirkenden Mitarbeitern für den geleisteten Arbeitsaufwand und freue mich schon jetzt darauf, im nächsten Jahr auf sinkende Verstoßzahlen und somit auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit zurückblicken zu können. (Stefan Majer) Verkehrsdezernent
4 I Auswertung der Kontrollergebnisse 4 Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr 2015 Im Jahr 2015 wurden bei den 26 Nutzfahrzeugkontrollen 599 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und überprüft. Von diesen Fahrzeugen waren 210 mit gefährlichen Gütern und 389 mit sonstigen Gütern beladen. Von den 210 überprüften Gefahrguttransportern mussten bei 84 Fahrzeugen Beanstandungen festgestellt werden. Weiterhin führte die Kontrolle der 389 mit sonstigen Gütern beladenen Fahrzeuge in 202 Fällen zu Beanstandungen. Die häufigsten Beanstandungen waren die Ladungssicherung sowie eine mangelhafte persönliche Ausrüstung und die Fahrzeugausrüstung, gefolgt von technischen Mängeln (Bremsen, Bereifung, Licht/Beleuchtung).
5 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt) S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort / Uhrzeit: Kontrollpersonal Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Polizeibeamte: 0 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-3 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: 0 1 Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge (davon) Stadtgebiet Frankfurt Personen: Fahrzeugzulassung im Gebiet Inland EU-Staaten Drittländer Gesamt 1.1 Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit sonstigen Gütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Sonstige Güter) Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Gefahrgüter) Leichtes Nutzfahrzeug (3,5-12t) Schweres Nutzfahrzeug (über 12t) Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen: 2.1 Verwarngeld ( ; gesamt) Verwarngeld ( ; Gefahrgutbeförderung) Verwarngeld ( ; Beförderung von sonstigen Gütern) Anzahl der Verfahren (gesamt) Anzahl der Verfahren (Gefahrgutbeförderung) Anzahl der Verfahren (sonstige Güterbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (gesamt) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (Gefahrgutbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (sonstige Güterbeförderung)
6 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung 6 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-3 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Polizeibeamte: 0 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt, Dienstort Frankfurt (MKG): 2-6 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 1-2 RP-Darmstadt Arbeitsschutz u.- Sicherheitstechnik: Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) Inland EU- Staaten Drittländer Gesamt Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten Untersagung der Weiterfahrt / stillgelegte Beförderungseinheiten Anzahl der Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen 2.1 Gefahrenkategorie I Gefahrenkategorie II Gefahrenkategorie III Verwarngeld ( ) Anzeigen für Bußgeldverfahren Sonstiges Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige Mängel / Verstöße ) Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug. 2) Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter der Anlage 3 angegeben) angewandt.
7 Vergleich der Statistiken 2014 / 2015 bei Gefahrguttransporten % 2015 % 1. Kontrollierte Nutzfahrzeuge insgesamt % % 1.1 Kontrollierte Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgut % % 2. Beanstandete Nutzfahrzeuge mit einer Gefahrgutladung 84 36% 67 32% 3. Art und Anzahl der Verstöße 3.1 Schulung der Fahrzeugführer 1 0% 2 2% 3.2 Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge 8 7% 5 6% 3.3 Beförderungspapier / Schriftliche Weisung 25 22% 8 9% 3.4 Kennzeichnung und Bezettelung 9 8% 4 5% Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge % 2 2% und MEGC 3.6 Ausrüstung 11 10% 10 11% 3.7 Ladungssicherung 33 30% 30 34% 3.8 Technische Mängel / sonstige Mängel 23 21% 27 31% 4. Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen 4.1 Verwarnungen Bußgeldverfahren wurden insgesamt 210 Beförderungseinheiten beladen mit gefährlichen Gütern überprüft. Bei der Anzahl der kontrollierten Beförderungen setzt sich der Trend von längeren Standzeiten der Fahrzeuge in den Kontrollstellen fort. So bleibt weiterhin wie im vergangen Jahr festzustellen, dass die digitale Auswertung der Sozialvorschriften einen höheren Zeitraum in Anspruch nimmt. Auch der Trend von durchschnittlicher längerer Standzeit aufgrund der Schwere der Mängel, hat sich je Beförderungseinheit fortgesetzt.
8 8 Bei den Kontrollen von Nutzfahrzeugen beladen mit Gefahrgütern sank im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Beanstandungen von 36% auf 32%. Die Beanstandungen im Bereich mangelhafter Ladungssicherung stiegen jedoch von 30% im Vorjahr, auf 34% der Verstöße in diesem Jahr. Der größte Anstieg ist bei den technischen Mängeln zu erkennen, und zwar von 21% auf 31%. Bei den mitzuführenden Begleitpapieren ist die Mängelquote von 22% im vergangenen Jahr auf lediglich 9% im Jahr 2015 gesunken. Auch im Bereich der Zulassungsbescheinigung sanken die Beanstandungen leicht, und zwar von 7% auf 6% im Vergleich zum letzten Jahr. Nahezu gleich blieb die Mängelquote bei der mitgeführten Ausrüstung der Fahrzeugführer Hier stieg die Anzahl der Beanstandungen von 10% im Vorjahr auf 11% im Jahr Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge Quartal Quartal Quartal Quartal Im Jahr 2015 wurden von 210 kontrollierten Gefahrgutbeförderungseinheiten 67 beanstandet und entsprechend geahndet. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen kontrollierte Gefahrgutfahrzeuge beanstandete Gefahrgutfahrzeuge Bußgeldverfahren Verwarnungen 1 1 2
9 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln 9 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Eingesetzte Gefahrgutsachbearbeiter: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Eingesetzte Polizeibeamte: 0 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-3 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: 0 Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet Inland EU- Staaten Drittländer Gesamt 1. Anzahl der Nutzfahrzeuge die auf technische Mängel überprüft wurden 1.1 Anzahl Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge (technische Mängel davon) 2.1 Bremsanlage und Bestandteile Auspuffanlage Abgastrübung (Dieselmotoren) Gasförmige Emissionen (Benzin-, Erdgas-, Flüssiggasmotoren) Lenkanlage Beleuchtungs- u. Signaleinrichtungen Räder/Reifen Federung (sichtbare Mängel) Fahrgestell (sichtbare Mängel) Fahrtenschreiber (Einbau) Geschwindigkeitsbegrenzer (Einbau) Austritt von Kraftstoff und/oder Öl Anzahl / Benutzung vorläufig untersagt 3.1 Untersagung der Weiterfahrt
10 10 Abfall-Transportkontrollen im Jahr 2015 Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt - Dezernat 42.2 Im Jahr 2015 hat das Dezernat 42.2 Abfallwirtschaft West in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt Sonderdienste - der Stadt Frankfurt am Main, dem TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und weiteren Behörden an vier Tagen Abfall-Transportkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 47 Fahrzeuge abfallrechtlich überprüft; dabei wurden bei 13 Transporten mit insgesamt 16 Beanstandungen abfallrechtliche Mängel festgestellt; dies entspricht einer Beanstandungsquote von 34 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der kontrollierten Abfalltransporte bei gleicher Anzahl an Kontrolltagen leicht gestiegen (von 44 auf 47). Ebenso ist die Beanstandungsquote von 31,8 % auf 34 % etwas angestiegen. Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf geringfügige formale Verstöße wie z.b. nicht mitgeführte Anzeigebestätigungen nach 53 KrWG und nicht mitgeführte gültige Efb-Zertifikate. Gravierendere Verstöße waren das Sammeln von Schrott aus Privathaushalten ohne die erforderlichen Anzeigen nach 18 und 53 KrWG. Die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre wurde im Jahr 2015 erfolgreich fortgesetzt. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben wird auch im kommenden Jahr leider nur eine eingeschränkte Teilnahme möglich sein. Kontrolldatum Kontrollstelle Felix-Wankel-Straße Industriepark Höchst - Tor Süd/West HIM, Orber Straße Dieselstraße Kontrolle in der FelixWankel-Straße in Frankfurt am Main Anzahl kontr. Abfalltransporte Anzahl Beanstandungen
11 11 Beitrag des Sachverständigen Vogt Ordnungsgemäßer Verschluss Da im Kontrolljahr 2015 mehrmals Mängel im Bereich der Verschlusstechnik festgestellt wurden, hat sich der Sachverständige Vogt dazu bereit erklärt, folgenden Beitrag zu verfassen: Dicht sollten sie sein die Gefahrgutverpackungen. Denn wenn schon vom Inhalt einer Verpackung eine solche Gefahr ausgeht, dass man diese für die Öffentlichkeit leicht verständlich für jedermann durch Gefahrzettel signalisiert, sollte auch jedermann vor den Eigenschaften des Inhalts von Gefahrgutumschließungen geschützt werden. Aus diesem Grund müssen Gefahrgutverpackungen so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann, abgesehen von der Permetration von Gasen durch Kunststoffverpackungen. Ganz anders sieht das bei Tanks für Flüssigkeiten aus. Schon durch die Tankcodierung mit V bzw. F an der vierten Stelle (LGBV oder LGBF) wird deutlich, ein Tank ist nicht immer flüssigkeitsdicht verschlossen, und schon garnicht gasdicht. Vom Befüller und Entlader erwartet der Gesetzgeber, dass er dafür sorgt, dass jeweils nach dem Befüllen oder Entladen eines Tankfahrzeugs die Verschlusseinrichtungen ordnungsgemäß verschlossen wurden. Drei verschiedene Verschlusseinrichtungen haben wir an den Tanks für Mineralölprodukte. Das sind 1. das Bodenventil (liegt im Tank) 2. ein Ventil oder eine Rückschlagklappe, Trockenkupplung am Ende der Rohrleitung die vom Bodenventil kommt 3. eine Schutzkappe oder Schraubkappe mit Dichtung direkt hinter der zweiten Verschlusseinrichtung Da die erste und zweite Absperreinrichtung in der Regel nicht ohne erheblichen Aufwand direkt auf Dichtheit geprüft werden können schreibt man hier vor, dass die Ventilstellung eindeutig den Verschluss anzeigen muss. Bei dem Fall der hier betrachtet wird bestand die dritte Verschlusseinrichtung, wie dies bei vielen Mineralölfahrzeugen üblich ist, aus einer so genannten Mineralölkupplung (MK) an die die Schläuche zum Entleeren des Tanks angeschlossen werden. Zum Verschluss wird anstelle des Schlauchs ein Deckel in die MK eingesetzt.
12 Ordnungsgemäß verschlossen bedeutet bei dieser Art der Verschlusseinrichtung, dass der Hebel (hier mit der Aufschrift des Herstellers der MK Elaflex versehen) fest angezogen und umgelegt wird. Das Umlegen ist wichtig, weil damit eine Arretierung des Hebels betätigt wird. Damit der Hebel zuverlässig in seiner Lage bleibt, ist der Mechanismus mit einer kleinen Feder (grüner Pfeil) gesichert. 12 Ist diese Feder gebrochen oder nicht mehr vorhanden, so ist ein sicherer Verschluss des Tanks nicht mehr gegeben. Der Befüller und der Beförderer stehen in der Verantwortung. Der Befüller muss für einen ordnungsgemäßen Verschluss des Tanks nach dem befüllen sorgen. Der Betreiber steht in der Verantwortung, weil er dafür verantwortlich ist dass der Tank und seine Ausrüstung auch zwischen den Prüfterminen den Vorschriften entspricht. Ein Verstoß gegen diese Verantwortung wird gemäß Bußgeldkatalog der RSEB mit geahndet. Dipl. Ing. (FH) Hans Werner Vogt Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport, - verpackung und lagerei, sowie Prüfingenieur als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) 02621/ Fax: 02621/ Handy: 0179/
13 13 Aktionstag Kleintransporterkontrolle Auswertung der Kontrollergebnisse Am fand eine vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt angeordnete, kreisübergreifende Nutzfahrzeugkontrolle statt. Beteiligt waren folgende Landkreise und Städte: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Main-Taunus, Landkreis Groß-Gerau, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Wiesbaden. Im Fokus standen hierbei Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Von 08:15 bis 13:30 Uhr wurden in Frankfurt (Flughafen, Tor 31) insgesamt 53 Kraftfahrzeuge von den Bediensteten des Straßenverkehrsamtes, dem deutschen Zoll und dem RP - Abteilung Arbeitssicherheit - kontrolliert. Vier Fahrzeuge waren mit gefährlichen Gütern beladen. Es wurden bei 25 Fahrzeugen Mängel festgestellt oftmals sogar mehrere Mängel bei einem Fahrzeug. Diese insbesondere bei der Ladungssicherung (21) und bei der Fahrzeugtechnik (13). Daraus ergingen 15 Verwarnungen, drei Barverwarnungen die mit einem Verwarngeld von 105 geahndet wurden sowie fünf Anzeigen nach der StVO (Straßenverkehrsordnung), welche voraussichtlich ein Bußgeld i. H. v. insgesamt 320 nach sich ziehen werden. Des Weiteren wurden an zwei mit Gefahrgütern beladene Fahrzeuge Mängel festgestellt. Daraus ergehen gleich vier Anzeigen, da im Gefahrgutrecht mehrere am Transport beteiligte Personen in der Pflicht sind Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Diese Vergehen werden mit insgesamt sanktioniert. Die Anzeigen nach Straßenverkehrs- und Gefahrgutrecht führen zu sieben Punkten im Fahrereignungsregister. Das Team des RPs hat fünf Verstöße gegen Sozialvorschriften festgestellt. Einer davon wird zur Anzeige gebracht. Durch den Zoll wurden bei einem Kontrollvorgang mehrere Straftatverdachte festgestellt. Dabei handelte es sich um Urkundenmissbrauch, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen geltendes Steuerrecht bzw. Sozialversicherungsrecht. In den folgenden Tabellen werden die Kontrolldaten übersichtlich dargestellt: Kontrollierte Fahrzeuge: Fahrzeuge Zulassung deutsch Zulassung andere davon Gefahrgut-Kfz. beanstandende Fahrzeuge StVO GGVSEB Sonstiges 105 Verwarngeld 320 Bußgeld 4 Anzeigen Straftaten Art und Anzahl der Verstöße: Ladungssicherung Fahrzeugtechnik Sozialvorschriften 5 Verstöße 1 Anzeige
14 Fallbeispiele vom Bei diesem Fall wurden einige Verstöße verschiedener Rechtsgebiete festgestellt. Zunächst konnte der Fahrzeugschein nicht vorgelegt werden, eine Abfrage in der Funkzentrale hat jedoch ergeben, dass die Angaben des Fahrzeugführers mit denen im Zulassungssystem übereinstimmen. Ebenso konnte kein Verbandskasten vorgelegt werden. Dies wurde mit einem Verwarngeld i. H. v. 10 geahndet. Des Weiteren wurde durch das Kontrollteam die nicht vorhandene Ladungssicherung Foto-01 beanstandet. Dies zog ein Verwarngeld i. H. v. 35 nach sich. Der Sachverständige für Fahrzeugtechnik stellte zusammen mit den Bediensteten des RPs einen gravierenden Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften fest. Im Fahrzeug fehlte eine Trennwand zwischen Laderaum und Fahrzeugführerkabine. Dies kann bei Vollbremsungen zu erheblichen Verletzungen durch umherfliegende Transportgüter führen. In diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden, bis die Ladung in ein anderes Fahrzeug des Transportunternehmens umgeladen wurde. Im nächsten Fall wurde ebenfalls eine nicht vorhandene Ladungssicherung festgestellt. Da die Beförderungseinheit mit Gefahrgütern der Klasse 6.2 (infektiöse Stoffe, UN 3373) beladen war werden hier Anzeigen gegen den Fahrzeugführer (300, 1 Punkt) und den Verlader (500 ) erstattet. Des Weiteren war das Fahrzeug nicht mit Ladungssicherungsmaterial ausgestattet. Daher ergeht eine Anzeige gegen den Beförderer (800 ). Aufgrund der Feststellungen am Kontrolltag wurde gegenüber dem Beförderer angeordnet, sein Personal erneut zu unterweisen. Letztendlich ergehen aus diesem Beförderungsvorgang drei Anzeigen nach der GGVSEB, welche mit Bußgeld und einem Punkt im Fahrereignungsregister sanktioniert werden. Foto-02
15 15 Dieses Foto steht beispielhaft für mehrere Beförderungsvorgänge. An diesem Kontrolltag wurden oftmals Fahrzeuge erfasst, die mit ausreichend Ladungssicherungsmaterial ausgestattet waren, dieses jedoch nicht verwendet wurde. Dies ist häufig auf Zeitdruck in der Transportbranche zurück zu führen aber auch auf Bequemlichkeit mancher Fahrzeugführer. Sie müssten nach jeder Teilentladung neue Sicherungsmaßnahmen treffen. Foto-03 Den Höhepunkt des Kontrolltages bildete das Duo der auf diesem Foto zu sehenden Kraftfahrzeuge. Der Fahrzeugführer (rechtes KFZ) sprach kein Deutsch bzw. Englisch und konnte zunächst nur eine Kopie des Ausweisdokumentes vorlegen. Ein Anruf bei seinem Vorgesetzten ergab, dass kein Warndreieck und Verbandskasten mitgeführt wurde und die Fahrzeugpapiere im Büro liegen. Ein Blick in die Beförderungspapiere machte das Kontrollteam noch stutziger als zuvor. Dort war die Beförderungseinheit mit einem anderen als dem angebrachten Kennzeichen aufgeführt. Nun wurde eine Kennzeichenabfrage in der Zentrale veranlasst. Diese ergab, dass das an der Beförderungseinheit angebrachte Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug (Mercedes AMG) zugelassen war. Die hinzugerufene Landespolizei stellte das Kennzeichen sicher und nahm den Fahrzeugführer zu weiteren Ermittlungszwecken mit auf das Revier. Zudem wurde festgestellt, dass das Kennzeichen aus dem Beförderungspapier wegen mangelndem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben war. Dies stellte jedoch noch nicht das Ende des Vorgangs dar. Zur Verwunderung der beteiligten Kontrollbehörden kam eine andere Person hinzu, welche Aufklärungsarbeit leisten wollte, jedoch das zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hatte. Daraufhin wurde erneut die Landespolizei benachrichtigt um die Entstempelung einzuleiten. Abschließend lässt sich zu diesem Vorgang zusammenfassen, dass mindestens drei Straftatverdachte - im Bereich Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Pflichtversicherungsrecht und Urkundenmissbrauch - im Raum stehen. Lediglich die Ladungssicherung war ordnungsgemäß. Foto-04
16 Fazit 16 Die Statistik des vom RP Darmstadt angeordneten Aktionstages zur Kontrolle von Nutzfahrzeugen zeigt, dass bei ca. der Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge Mängel festgestellt wurden. Dies gibt den Anlass dazu einen solchen Tag, an dem mehrere Behörden beteiligt waren mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Ein Augenmerk sollte auch weiterhin auf Präventivmaßnahmen wie z.b. dem von der Industrie- und Handelskammer in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt organisierten Transporter Workshop geworfen werden um zukünftig Verstoß Häufigkeit zu reduzieren und so einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Anbei folgend der Link zum Transporter Workshop: (
17 Kontrollhöhepunkte 17 Überblick zu den Feststellungen Auf den nachfolgenden Seiten wird ein Querschnitt der festgestellten Mängel in Wort und Bild dokumentiert.
18 Kontrollhöhepunkte 18
19 Einsatzplanung 19 Einsatzplanung 2016 Wie in den vergangenen Jahren erfolgreich durchgeführt, sind auch für 2016 Nutzfahrzeugkontrollen unter Einbindung folgender Behörden / Organisationen geplant: Polizeipräsidium Frankfurt am Main RP Darmstadt Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Lenk und Ruhezeiten) RP-Darmstadt Abt. Staatliches Umweltamt Frankfurt (Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetz) Amt für Straßenbau und Erschließung (Beschilderungsmaßnahmen) Hauptzollamt Darmstadt, Mobile Kontrollgruppe [MKG] (Kraftstoffkontrolle, Handels- und Einfuhrverbote) Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik u. Entsorgung (BGL) e.v. (Beratung der Fz.-Führer) Sachverständige für Gefahrgut und Ladungssicherung Sachverständige für Fahrzeug und Tanktechnik Hessische Wasserschutzpolizei WSPSt Frankfurt Folgende Kontrollstellen sind vorgesehen: Industriepark Höchst (Parkplatz am Tor Süd) Industriepark Höchst (Tor Süd West) Flughafen Tor 31 Felix-Wankel-Straße Ernst-Heinkel-Straße Dieselstraße Ferdinand-Happ-Straße Orberstraße Lindleystraße Alt Fechenheim Stroofstraße Gutleutstraße Franziusstraße Uhlfelder Straße Die Organisatoren der Kontrollen behalten sich vor, lage- und situationsbedingt die Kontrollen abzusagen bzw. weitere durchzuführen.
NUTZFAHRZEUGKONTROLLEN
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