UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR 2017
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- Til Schubert
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1 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN NUTZFAHRZEUG UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR Sonderdienste- Kurt-Schumacher-Straße 45, Frankfurt am Main, 069/ , 41815, oder 41814, 069/ copyright: Straßenverkehrsamt
2 2 NUTZFAHRZEUG UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR 2017 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Prävention durch Kontrolle... 3 Auswertung der Kontrollergebnisse Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt)... 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung... 6 Vergleich der Statistiken 2016 / 2017 bei Gefahrguttransporten... 7 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln... 9 Abfall-Transportkontrollen Gefahrgutkontrollwoche 2017 Auswertung der Kontrollergebnisse Fallbeispiel aus der Kontrollwoche Kontrollhöhepunkte Überblick zu den Feststellungen Einsatzplanung Einsatzplanung
3 3 Allgemeine Informationen Prävention durch Kontrolle Bei einer Vielzahl von Transportgütern können bei der Beförderung auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes Gefahren für den Menschen, Tiere und die Umwelt entstehen. Um die Sicherheit zu erhöhen und Riskiken zu minimieren, sind Nutzfahrzeugkontrollen im Stadtgebiet Frankfurt am Main unerlässlich. Herr Rainer Michaelis Leiter der Abteilung Städtische Verkehrspolizei Das Team Gefahrgutangelegenheiten des Straßenverkehrsamtes hat im Jahr 2017 an 33 Kontrolltagen 661 Nutzfahrzeuge überprüft. Die Kontrollen wurden in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Polizei, dem Zoll und beauftragten Sachverständigen durchgeführt. Durch die Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Raum soll die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften überprüft werden und damit Sicherheit generiert werden. Bei der Feststellung von Mängeln ist es meist möglich, diese vor Ort unmittelbar abzustellen und somit Gefahrenauslöser zu verhindern. Das Team Gefahrgutangelegenheiten freut sich über die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den gesamten Kooperationspartnern und bedankt sich für deren engagierte Unterstützung. (Michaelis) Magistratsoberrat
4 I Auswertung der Kontrollergebnisse 4 Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr 2017 Im Jahr 2017 wurden bei den 32 Nutzfahrzeugkontrollen 661 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und überprüft. Von diesen Fahrzeugen waren 210 mit gefährlichen Gütern und 451 mit sonstigen Gütern beladen. Von den 210 überprüften Gefahrguttransportern mussten bei 65 Fahrzeugen Beanstandungen festgestellt werden. Weiterhin führte die Kontrolle der 451 mit sonstigen Gütern beladenen Fahrzeuge in 184 Fällen zu Beanstandungen. Die häufigsten Beanstandungen wurden festgestellt im Bereich der Ladungssicherung, der technischen Mängel (Bremsen, Bereifung, Licht/Beleuchtung) und der Bezettelung von Versandstücken mit gefährlichen Gütern.
5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge 5 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Von/bis: Kontrollpersonal Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der städtischen Verkehrspolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Polizeibeamte: 1-2 Sachverständige: 1 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-6 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 1-2 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge (davon) Stadtgebiet Frankfurt 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr Personen: Fahrzeugzulassung im Gebiet Inland EU-Staaten Drittländer Gesamt 1.1 Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit sonstigen Gütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Sonstige Güter) Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Gefahrgüter) Leichtes Nutzfahrzeug (3,5-12t) Schweres Nutzfahrzeug (über 12t) Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen: 2.1 Verwarngeld ( ; gesamt) Verwarngeld ( ; Gefahrgutbeförderung) Verwarngeld ( ; Beförderung von sonstigen Gütern) Anzahl der Verfahren (gesamt) Anzahl der Verfahren (Gefahrgutbeförderung) Anzahl der Verfahren (sonstige Güterbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (gesamt) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (Gefahrgutbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (sonstige Güterbeförderung)
6 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung 6 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: 08:00 Uhr bis 14:30 Kontrollpersonal Personen: Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der städtischen Verkehrspolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Polizeibeamte: 1-2 Sachverständige: 1 Hauptzollamt Darmstadt, Dienstort Frankfurt (MKG): 2-6 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 1-2 RP-Darmstadt Arbeitsschutz u.- Sicherheitstechnik: Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) Inland EU- Staaten Drittländer Gesamt Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten Untersagung der Weiterfahrt / stillgelegte Beförderungseinheiten Anzahl der Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) 2.1 Gefahrenkategorie I Gefahrenkategorie II Gefahrenkategorie III Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen 3.1 Verwarngeld ( ) Übersicht der Verstöße im Detail Anzeigen für Bußgeldverfahren Sonstiges Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige Mängel / Verstöße ) Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug. 2) Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter der Anlage 3 angegeben) angewandt.
7 Vergleich der Statistiken 2016 / 2017 bei Gefahrguttransporten ten % 2017 % e Nutzfahrzeuge insgesamt % % e Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgut % % Beanstandete Nutzfahrzeuge mit einer Gefahrgutladung 71 32% 65 31% Art und Anzahl der Verstöße Schulung der Fahrzeugführer 3 2% 4 3% Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge 4 3% 0 0% Beförderungspapier / Schriftliche Weisung 22 17% 12 10% Kennzeichnung und Bezettelung 12 9% 12 10% Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC 0 0% 4 3% Ausrüstung 12 9% 9 8% Ladungssicherung 44 35% 47 40% sonstige Mängel / Verstöße 32 25% 31 26% Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen Verwarnungen 6 13 Bußgeldverfahren 56 62
8 2017 wurden insgesamt 210 Beförderungseinheiten, beladen mit gefährlichen Gütern, überprüft. Bei der Anzahl der kontrollierten Beförderungen setzt sich der Trend von längeren Standzeiten der Fahrzeuge in den Kontrollstellen fort. So bleibt weiterhin, wie im vergangen Jahr festzustellen, dass die digitale Auswertung der Sozialvorschriften einen höheren Zeitraum in Anspruch nimmt. Auch der Trend von durchschnittlicher längerer Standzeit, aufgrund der Schwere der Mängel, hat sich je Beförderungseinheit fortgesetzt. Bei den Kontrollen von Nutzfahrzeugen, beladen mit Gefahrgütern, ist im Vergleich zum Vorjahr, die Anzahl der Beanstandungen mit 31% leicht um 1% gesunken. Die Beanstandungen im Bereich mangelhafter Ladungssicherung stiegen jedoch von 35% im Vorjahr auf 40% der Verstöße in diesem Jahr an. Der höchste Rückgang ist bei den mitzuführenden Begleitpapieren zu erkennen und zwar von 17% auf 10%. Bei den technischen Mängeln ist die Mängelquote von 25% im vergangenen Jahr auf 26% im Jahr 2017 gestiegen. Auch im Bereich der Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie- Fahrzeuge und MEGC stiegen die Beanstandungen von 0% auf 3% im Vergleich zum letzten Jahr. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen kontrollierte Gefahrgutfahrzeuge beanstandete Gefahrgutfahrzeuge Bußgeldverfahren Verwarnungen
9 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln 9 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr Kontrollpersonal Personen: Eingesetzte Gefahrgutsachbearbeiter: 1-2 Bedienstete der städtischen Verkehrspolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-4 Eingesetzte Polizeibeamte: 1-2 Sachverständige: 1 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-3 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: Anzahl der Nutzfahrzeuge die auf technische Mängel überprüft wurden: Fahrzeugklasse: N2 N3 O3 O4 Sonstige Gesamt Untersagung Untersagung Untersagung Untersagung Untersagung Untersagung Gesamt Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge im Detail: Nicht Vorschriftsmäßig Nicht Vorschriftsmäßig Nicht Vorschriftsmäßig Nicht Vorschriftsmäßig Nicht Vorschriftsmäßig Nicht Vorschriftsmäßig (0) Identifizierung (1) Bremsanlage (2) Lenkung (3) Sicht (4) Lichtanlage und Elektrik (5) Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung (6) Fahrgestell und daran befestigte Teile (7) Sonst. Geräte einschl. Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer (8) Umweltbelastung durch Emissionen und Austritt von Kraftstoff und/oder Öl
10 Abfall-Transportkontrollen im Jahr Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt Dezernat 42.2 Im Jahr 2017 hat das Dezernat 42.2 Abfallwirtschaft West in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt - Sondergruppe Gefahrgutangelegenheiten - der Stadt Frankfurt am Main, der Kontrollgruppe Gefahrgut- und Schwerlastverkehr des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, dem Zoll und verschiedenen Sachverständigen an fünf Tagen Abfall-Transportkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 53 Fahrzeuge abfallrechtlich überprüft; dabei wurden bei 18 Transporten mit insgesamt 20 Beanstandungen abfallrechtliche Mängel festgestellt. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 34 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der kontrollierten Abfalltransporte bei erhöhter Anzahl an Kontrolltagen um 11 Fahrzeuge gestiegen (von 42 auf 53). Die Beanstandungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr (16,7 %) in etwa verdoppelt. Bei den Beanstandungen handelte es sich lediglich um geringfügige formale Verstöße wie nicht mitgeführte abfallrechtlich vorgeschriebene Unterlagen (z.b. Anzeigebestätigungen nach 53 KrWG, gültige Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikate) und fehlende, defekte oder in der falschen Größe angebrachte A- Schilder. Die fehlenden Unterlagen konnten teilweise durch Fax-Empfang direkt vorgelegt werden. Gravierende Verstöße kamen nicht vor. Die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre wurde im Jahr 2017 erfolgreich fortgesetzt. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich Kontrolldatum Kontrollstelle Anzahl kontr. Abfalltransporte Industriepark Höchst - Tor Süd/West Ernst-Heinkel-Straße Industriepark Höchst - Tor Süd/West HIM, Orber Straße 10 3 Anzahl Beanstandungen Gutleutstraße, Höhe Briefzentrum 8 4 Kontrolle am Tor Süd/West (IPH): LKW beladen mit Schlämmen aus der physikalisch-chemischen Behandlung A-Schild entspricht nicht den Abmessungen gemäß 10 AbfVerbrG Kontrolle in der Ernst-Heinkel-Straße
11 Gefahrgutkontrollwoche Auswertung der Kontrollergebnisse Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr Kontrollpersonal Personen: Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 3 Bedienstete der städtischen Verkehrspolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 2 Polizeibeamte: 2 Sachverständige: 1-3 Hauptzollamt Darmstadt, Dienstort Frankfurt (MKG): 0 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 0 RP-Darmstadt Arbeitsschutz u.- Sicherheitstechnik: Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) Land der Kontrolle Andere EU- Staaten Drittländer Gesamt Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten Anzahl der stillgelegten Beförderungseinheiten Anzahl der Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) Anzahl der verhängten Sanktionen nach Art der Sanktion 2.1 Gefahrenkategorie I Gefahrenkategorie II Gefahrenkategorie III Verwarnungsgeld Anzeigen für Bußgeldverfahren Sonstige Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige Mängel / Verstöße ) Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug. 2) Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter der Anlage 3 angegeben) angewandt.
12 Fallbeispiel aus der Gefahrgutkontrollwoche 12 Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde am XX.XX.2017 die Beförderungseinheit mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XXX (Sattelzugmaschiene) und XX-XX XXX (Sattelanhänger) angehalten und überprüft. Die Beförderungseinheit war beladen mit: 80 Fässer á 200,000l (brutto); UN 1866 Harzlösung 3, III, (D/E) ADR und Ladehilfsmittel. 1. Als Beförderer oder Verantwortlicher des Beförderers von Gefahrgut sorgten Sie nicht dafür, dass dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung nach Unterabschnitt ADR übergeben wurde. Für die Mitgabe ausreichender Ladungssicherungsmittel ist der Beförderer gemäß 33 StVO sowie nach 19 der GGVSEB verantwortlich. 2. Als Verlader oder Verantwortlicher des Verladers von Gefahrgut beachteten Sie nicht die Vorschriften über Handhabung und Verstauung gemäß Abschnitt ADR. Die Versandstücke waren nicht entsprechend gesichert. Für eine sichere Beladung i.v.m. der Sichtprüfung ist der Verlader verantwortlich. So wurden die Kriterien einer Kontrolle am Beladeort nicht durchgeführt. Eigentliche Feststellung (Sachverhalt): Der Fahrzeugaufbau hatte ein Ladungssicherheitszertifikat des TÜV Nord gem. der Norm EN /2005 Code XL, mit der Nr. LS Z1a. Wie aus dem Foto 3 zu ersehen ist, betrugen die Staulücken zwischen den Europaletten auf der Mitte des Fahrzeugbodens 10 cm, am oberen Rand der Fässer 8 cm und nach der Seite, an der Palette zur rechten und linken Bordwand 5cm. So wird die Staulückengesammtbreite von ungefähr 19 cm und ca. 7,5 cm Staulückenbreite pro laufenden Meter. Zulässig sind gemäß Zertifikat aber nur 3 cm ohne verwendung von zusätzlichen Ladungssicherungsmitteln. Da die Fässer nicht mit den Europaletten festverbunden waren, hätten diese zusätzlich mit Zurrgurten oder Antirutschmatten auf den Paletten gesichert werden müssen. Foto 1 Foto 2 Foto 3 Foto 4
13 Kontrollhöhepunkte 13 Überblick zu den Feststellungen Auf den nachfolgenden Seiten wird ein Querschnitt der festgestellten Mängel in Wort und Bild dokumentiert.
14 Kontrollhöhepunkte 14
15 Einsatzplanung 15 Einsatzplanung 2018 Wie in den vergangenen Jahren erfolgreich durchgeführt, sind auch für 2018 Nutzfahrzeugkontrollen unter Einbindung folgender Behörden/Organisationen geplant: Polizeipräsidium Frankfurt am Main; RP Darmstadt Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Lenk und Ruhezeiten); RP-Darmstadt Abt. Staatliches Umweltamt Frankfurt (Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetz); Amt für Straßenbau und Erschließung (Beschilderungsmaßnahmen); Hauptzollamt Darmstadt, Mobile Kontrollgruppe [MKG] (Kraftstoffkontrolle, Handels- und Einfuhrverbote); Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik u. Entsorgung (BGL) e.v. (Beratung der Fz.-Führer); Sachverständige für Gefahrgut und Ladungssicherung; Sachverständige für Fahrzeug und Tanktechnik; Hessische Wasserschutzpolizei WSPSt Frankfurt; Straßenverkehrsamt, Verkehrsüberwachung Stadt Frankfurt am Main. Folgende Kontrollstellen sind vorgesehen: Industriepark Höchst (Parkplatz am Tor Süd), Industriepark Höchst (Tor Süd West), Flughafen Tor 31, Flughafen Tor 32, Gerbermühlstraße, Heinrich-Lanz-Allee, Dieselstraße, Ferdinand-Happ-Straße, Orberstraße, Lindleystraße, Alt Fechenheim, Stroofstraße, Gutleutstraße, Franziusstraße, Uhlfelder Straße. Die Organisatoren der Kontrollen behalten sich vor, lage- und situationsbedingt die Kontrollen abzusagen bzw. weitere durchzuführen.
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