12. Wahlperiode

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1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / Wahlperiode Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Private Schule für Körperbehinderte im Landkreis Waldshut Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots in der Sekundarstufe I für die körperbehinderten Kinder aus der Grundschule für Körperbehinderte in Waldshut-Tiengen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. aus welchen Gründen die Landesregierung der Privaten Schule für Körperbehinderte in Lauchringen seit ihrer Gründung vor 8 Monaten die Genehmigung versagt; 2. unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung bereit ist, der Privaten Schule für Körperbehinderte in Lauchringen die Genehmigung zum Betrieb der Privatschule zu erteilen; 3. wie die Landesregierung das Gutachten von Prof. Dr. Hans Weiß und Prof. Dr. Ursula Kerpa, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen, bewertet, das zu den Ergebnissen kommt, a) daß die Bildungschancen von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen vorrangig vom differenzierten Eingehen auf individuelle Förderbedürfnisse durch Lehrpersonen abhängig sind, weshalb eine wohnortferne Beschulung nicht mit differenzierten schulorganisatorischen Voraussetzungen begründet werden kann; b) daß eine familienorientierte, wohnortnahe Erziehung aus gesellschaftlichen und sozialpsychologischen Gründen gegenüber einer wohnortfernen und stärker an anderen sozialen Bezugsgruppen orientierten Erziehung Vorteile aufweist im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen; 4. ob es zutrifft, daß die staatliche Schule mit Internat für Körperbehinderte in Emmendingen-Wasser für 180 Schüler ausgelegt ist, aber mit einer tatsächlichen Belegung von 260 Schülern um fast 40 % überbelegt ist, wodurch sehr beengte Verhältnisse bestehen und die sanitären Bedingungen inakzeptabel sind; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. ob die Landesregierung unter diesen Umständen die forcierte Einweisung der körperbehinderten Kinder der Privaten Schule in Lauchringen in die staatliche Schule für Körperbehinderte in Emmendingen-Wasser mit Heimunterbringung für richtig hält; 6. ob es zutrifft, daß die Landesregierung dem Trägerverein die Genehmigung der Privatschule für die schwermehrfachbehinderten Kinder nur in Aussicht gestellt hat, wenn die Eltern der körperbehinderten Kinder, die dem Bildungsgang der Hauptschule und Förderschule folgen können, der Einweisung ihrer Kinder in die Heimsonderschule zustimmen; 7. ob die Landesregierung entsprechend den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 6. September 1993, daß die Größe der Schule 200 Plätze nicht übersteigen soll und daß die sonderpädagogische Förderung in präventiven, integrativen, stationären und kooperativen Formen möglichst wohnortnah und fachgerecht sicherzustellen sei, von einer Einweisung der 9 betroffenen Kinder in die Heimsonderschule in Emmendingen absieht; 8. welche Angebote die Landesregierung bereit ist, den Eltern der 9 körperbehinderten Kinder für eine wohnortnahe fachgerechte sonderpädagogische Förderung zu machen; 9. inwieweit die Landesregierung bereit ist, in Waldshut eine Integrative Mittelpunktschule, entsprechend der Konzeption des Landesverbandes für Körperund Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V. einzurichten, um künftige Heimeinweisungen nach Emmendingen-Wasser gegen den erklärten Wunsch der Eltern überflüssig zu machen; II. zu beschließen, 1. daß die Private Schule für Körperbehinderte in Lauchringen sofort genehmigt wird, damit sie die ihr zustehenden Zuschüsse erhält; 2. daß die Landesregierung prüft, inwieweit eine integrative Mittelpunktschule (entsprechend des Positionspapiers des Landesverbandes Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V.) für die Sekundarstufe im Kreis Waldshut entwickelt werden kann Renate Rastätter, Marianne Erdrich-Sommer, Birgitt Bender, Renate Thon, Annemie Renz, Hackl Bündnis 90/Die Grünen 2 Begründung Bis vor wenigen Jahren mußten alle körperbehinderten Kinder aus dem Kreis Waldshut die Staatliche Schule für Körperbehinderte in Emmendingen-Wasser besuchen. Aufgrund der großen Entfernung von über 100 km war dazu eine Heimunterbringung notwendig. Viele Eltern lehnten die Heimunterbringung ihrer Kinder ab, weil sie nicht bereit waren, auf das Zusammenleben mit ihren Kindern und auf die familiäre Erziehung zu verzichten, und weil sie den nachbarschaftlichen sozialen Bezügen für die Entwicklung ihrer Kinder eine hohe Bedeutung beimessen. Das Engagement der Eltern für eine wohnortnahe Erziehung und Bildung ihrer Kinder führte zur Einrichtung der staatlichen Grundschule für Körperbehinderte in Waldshut-Tiengen. Am Ende der Grundschulzeit steht aber immer noch die Einweisung in die Heimsonderschule Emmendingen-Wasser oder ins Körperbehindertenzentrum Weingarten, da die Landesregierung und der Landkreis die Weiterführung der Sonderschule für Körperbehinderte in der Sekundarstufe I ablehnten. Um das Herausreißen ihrer Kinder aus dem familiären und sozialen Umfeld zu ver-

3 hindern, hat eine Gruppe von Eltern die Private Schule für Körperbehinderte im Landkreis Waldshut gegründet und wartet nunmehr seit 8 Monaten auf die Genehmigung. Mit großem persönlichen und finanziellen Einsatz hat der Verein zur Förderung körperbehinderter junger Menschen Waldshut-Tiengen e. V. für 9 körperbehinderte Kinder die räumlichen und pädagogischen Bedingungen geschaffen und muß, da die staatliche Genehmigung ausbleibt, die gesamten Kosten für den Schulbetrieb (Lehrkräfte, therapeutisches und betreuendes Personal, Ausstattung, Sachmittel, Gebäude) für den Schulbetrieb aufbringen. Dies ist nur mit hohen Eigenanteilen und umfangreichen solidarischen Spenden aus der Bevölkerung im Kreis Waldshut-Tiengen möglich. Die vom Kultusministerium vorgebrachten baurechtlichen und pädagogischen Gründe gegen die Genehmigung werden in Gutachten, u. a. von der Psychologieprofessorin Frau Dr. Ursula Kerpa und dem Pädagogikprofessor Dr. Hans Weiß, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen, widerlegt. Schwer nachvollziehbar wird außerdem die Entscheidung des Kultusministeriums, auf einer Einweisung der Kinder in die Heimsonderschule in Emmendingen-Wasser zu bestehen, da diese Schule seit Jahren erheblich überbelegt ist. Presseberichten (BZ 17. Januar 1997, Kurier Breisgau WZ 29. Januar 1997) zufolge ist die für 180 Schüler gebaute Schule mit 260 Schülern um fast 40 % überbelegt, was zu extrem beengten Verhältnissen und Mißständen im sanitären Bereich führt. Die Kultusministerkonferenz hat am 6. September 1993 in ihren Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Körperbehinderte eine Höherbewertung der wohnortnahen Schule für das Kind betont. Weiter wird in den Empfehlungen angeführt: Die Größe der Schule sollte 200 Plätze nicht übersteigen und ihr Standort so gewählt werden, daß übermäßige Fahrzeiten nicht entstehen und möglichst viele Schüler in ihren Familien bleiben können ;... sonderpädagogische Förderung in präventiven, integrativen, stationären und kooperativen Formen möglichst wohnortnah und fachgerecht sicherzustellen. Die Landesregierung betont immer den hohen Stellenwert der familienorientierten Erziehung. Wenn aber so viel Wert auf die Erziehung der Kinder in der Familie gelegt wird, dann muß dies auch für die betroffenen Familien mit ihren körperbehinderten Kindern gelten. Da die Landesregierung den Kindern kein wohnortnahes Angebot auf eine den Kindern zustehende Bildung und Erziehung bereitstellt, muß deshalb die Private Schule bei ihrer Erziehungs-, Unterrichts- und therapeutischen Arbeit unterstützt und die Genehmigung erteilt werden. Im übrigen sei noch erwähnt, daß die Kosten für die Tagesschule gegenüber einer Heimunterbringung um ein Vielfaches geringer sind. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt die Auffassung, daß auch geprüft werden muß, inwieweit die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Integrativen Mittelpunktschule, insbesondere für die Sekundarstufe, wie sie im Positionspapier des Landesverbandes Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V. vorgestellt und gefordert wird, geschaffen werden können. Mit dem Konzept der Integrativen Mittelpunktschule hat der Landesverband ein Modell vorgelegt, mit dem die Integration von körperbehinderten Kindern an Regelschulen bei gleichzeitiger Sicherstellung der sonderpädagogischen Förderung der behinderten Kinder gefördert werden kann. Die Forderungen der Eltern, aber auch der Grünen Landtagsfraktion richtet sich nicht gegen die Sonderpädagogik, die Sonderschule oder gegen Heimsonderschulen. Heimsonderschulen werden auch weiterhin benötigt. Wohnortnahe Angebote müssen aber künftig vermehrt angeboten werden. 3

4 Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. Mai 1997 Nr. III/2 S 17 WT, K/12 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu I. 1. und 2.: In Waldshut-Tiengen besteht seit 1989 in der Trägerschaft des Landkreises Waldshut die öffentliche Schule für Körperbehinderte. Sie führt die fünfjährige Grundstufe für die Bildungsgänge Grundschule, Förderschule und Schule für Geistigbehinderte. Nach der Grundstufe ist nach der bisherigen Planung der Wechsel der Schüler in die staatliche Heimsonderschule für Körperbehinderte in Emmendingen vorgesehen. Der antragstellende Verein, der die Einrichtung einer privaten Körperbehindertenschule betreibt, hat erstmals im Jahr 1994 die Genehmigung einer privaten Mittelund Oberstufe in Erwägung gezogen, nachdem der Landkreis eine entsprechende Erweiterung der öffentlichen Schule abgelehnt hatte. Die Eltern bildeten deshalb einen Elternverein und beantragten die Genehmigung einer privaten Schule für Körperbehinderte für eine Mittel- und Oberstufe. Das Oberschulamt Freiburg forderte den Schulträger auf, die nach 5 ff. des Privatschulgesetzes erforderlichen Angaben über die Erfüllung der gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzung vorzulegen. Zugleich wies es darauf hin, daß von der in 17 Abs. 4 des Privatschulgesetzes vorgesehenen dreijährigen Wartefrist für Zuschüsse des Landes zum laufenden Schulbetrieb nicht abgesehen werden könne, weil die Voraussetzung hierfür nicht vorliegen. Der Elternverein reichte daraufhin beim Landtag eine Petition ein, in der er die Genehmigung der Privatschule und die Bezuschussung der Privatschule ohne Einhaltung der Wartefrist forderte. Das für die Stellungnahme zu dem Petitionsantrag zuständige Kultusministerium wurde nunmehr mit dem Vorgang ausführlich befaßt. In der Stellungnahme an den Ausschuß hat das Ministerium folgendes mitgeteilt: a) Dem Elternverein wurde eine Befreiung von der Wartefrist in Aussicht gestellt. b) Ferner wurde dem Elternverein eine Genehmigung einer Mittel- und Oberstufe für die körperbehinderten Schüler des Bildungsgangs Schule für Geistigbehinderte bei Erfüllung der Allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen zugesagt, jedoch eine Genehmigung der Klassenstufen 5 bis 9 für die Schüler der Bildungsgänge Haupt- und Förderschule abgelehnt. Dies beruhte auf folgender Überlegung: Aufgrund der geringen Schülerzahlen (nur etwa 0,3 bis 0,5 % der Schüler eines Jahrgangs sind in der Weise körperbehindert, daß sie in einer allgemeinen Schule nicht beschult werden können) kann im Einzugsbereich der beantragten privaten Schule nur mit ca. 5 bis 7 Schülern jeweils für den Bildungsgang Hauptschule und den Bildungsgang Förderschule gerechnet werden, also in etwa mit einem Schüler je Jahrgang. Diese Schüler werden in einer Gruppe zusammengefaßt; dafür steht ein Lehrer zur Verfügung bzw. wird in der Privatschule ein Lehrer bezuschußt. Dieser Lehrer ist objektiv nicht in der Lage, in einer Gruppe den Unterricht für alle Jahrgänge in allen Unterrichtsfächern der Hauptschule bzw. der Förderschule und zusätzlich noch den individuellen Förderbedarf eines jeden einzelnen Schülers sowie die Betreuung im Rahmen des Ganztagesbetriebs der Schule zu gewährleisten. In einem solchen System kann das Recht eines jeden Schülers auf eine seiner Begabung entsprechenden Erziehung und Ausbildung gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Landesverfassung nicht eingelöst werden. Weil eine so organisierte Privatschule in einem untragbaren Maße hinter den bestehenden öffentlichen Schulen zurücksteht, kann sie gemäß 5 des Privatschulgesetzes nicht genehmigt werden. 4

5 Der Petitionsausschuß griff die Argumente des Kultusministeriums auf und gab der Petition nicht statt. Für den Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte haben die Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen bisher noch nicht nachgewiesen. Beispielsweise lagen die für die Genehmigung erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der örtlich zuständigen Bau- und Gesundheitspolizeibehörden nicht vor. Das Kultusministerium hat am 21. Mai 1997 in einer Besprechung mit dem Elternverein die noch offenen Fragen geklärt. Damit kann in Bälde mit einer Entscheidung über den Genehmigungsantrag gerechnet werden. Zu I. 3.: Bei den Äußerungen von Professor Dr. Hans Weiß und Professor Dr. Ursula Kerpa, beide Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, handelt es sich um ein Auftragsgutachten, das vom Privatschulträger selbst in Auftrag gegeben worden ist. Anders als im Bereich des Verwaltungshandelns ist dabei eine Erörterung allgemeiner pädagogischer Grundprinzipien auf hohem Abstraktionsniveau möglich, ohne daß konkrete und differenzierte Entscheidungen unter Beachtung der mehrheitlich entschiedenen Grundüberzeugungen zum Schulsystem, der Machbarkeit und Finanzierbarkeit der gegebenenfalls erforderlichen Rahmenbedingungen erörtert werden müssen. In der Frage der Unterrichtsorganisation wird im Gutachten von Prof. Dr. Weiß der Landesregierung die Annahme unterstellt, es sollten homogene Klassen gebildet werden. Diese Annahme ist unzutreffend, vielmehr geht die Auffassung der Landesregierung von einer konkret zu bestimmenden pädagogischen Leistbarkeit durch die vorgesehene Personalkapazität und deren Grenzen aus. Selbst Prof. Dr. Weiß schließt Überforderungen der Lehrkräfte dort nicht aus, wo die Zahl und/oder die Unterschiedlichkeit der Schüler hinsichtlich ihrer Förderbedürfnisse ein kritisches Maß übersteigen. Weiter müssen nach Prof. Dr. Weiß Fragen nach der pädagogischen Leistbarkeit und deren Grenzen auf der Basis einer Analyse der jeweiligen Anforderungs-Ressourcen-Relation zu klären versucht werden. Eine konkrete Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen am Standort Waldshut unter Beachtung der Vorgaben für die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Lehrerkapazität) erfolgt aber nicht. Wenngleich das Gutachten von Prof. Dr. Kerpa in allgemeiner und idealtypischer Weise den Aspekt familiärer Erziehung unter Ausgrenzung anderer pädagogischer Fragestellungen diskutiert, gibt es keine Meinungsverschiedenheit in der Frage der Wohnortnähe der Beschulung, insbesondere auch bei körperbehinderten Kindern und Jugendlichen. Das Kultusministerium vertritt die Auffassung, daß bei hohem Heterogenitätsgrad der Lerngruppe vom geistigbehinderten Schüler bis hin zum Hauptschüler, der einen mittleren Abschluß erreichen kann bei regulärer Personalkapazität eine innere Differenzierung zur Verwirklichung des Anspruchs auf das Bestmögliche der Bildung und Erziehung des einzelnen Schülers nicht im notwendigen Maße möglich ist. Bei der Bewertung des Gutachtens kann das Ministerium im Bereich der Kompetenz der Lehrkräfte auch nicht davon ausgehen, was bei anderer Lehrerausbildung nach den Vorstellungen des Gutachters sein könnte, sondern muß im wesentlichen davon ausgehen, wie die Gegebenheiten sind und was aufgrund der Erfahrung der Lehrer als leistbar dargestellt wird. Im konkreten Genehmigungsverfahren geht es letztlich nicht um die Erörterung verschiedener Standpunkte zu pädagogischen Fragestellungen auf abstrakter Ebene, sondern es sind rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten am Standort zwingend zu berücksichtigen. Im übrigen geht das Kultusministerium bei der wohnortnahen Gestaltung der Schulorganisation so weit, wie es nur irgend möglich ist. 5

6 Zu I. 4.: Es trifft zu, daß die Staatliche Schule für Körperbehinderte (Heimsonderschule) in Emmendingen-Wasser für insgesamt 180 Schülerinnen und Schüler geplant war. Durch die hohe Akzeptanz dieser Schule und die Aufnahme der Schüler der Grundschulstufe der ursprünglich geplanten, dann aber unvorhergesehen aufgegebenen Schule für Körperbehinderte (Grundstufe) in Freiburg, besuchen 1996/97 insgesamt 261 Schüler (einschließlich Berufsvorbereitungsjahr) diese Schule. Obwohl beengte, aber ausreichende Verhältnisse im Schulbereich bestehen, führt die Aufnahme der wenigen Kinder aus dem Kreis Waldshut zu keiner Bildung neuer Gruppen und damit zu keinem weiteren Raumbedarf. Der Engpaß bei den sanitären Anlagen bezieht sich auf die Abteilung für Körper- und zugleich Geistigbehinderte bzw. Schwerstmehrfachbehinderte und hat daher keinen Zusammenhang mit der Situation in Waldshut. Zu I. 5.: Im Hinblick auf das laufende Genehmigungsverfahren hat die Schulverwaltung ausnahmsweise zugelassen, daß die zugleich geistigbehinderten Schüler, die für die private Einrichtung in Frage kommen, nicht an die Schule nach Emmendingen- Wasser gebracht werden. Soweit dem Ministerium bekannt ist, werden derzeit jedoch auch die Schüler mit den Bildungsgängen Hauptschule und Förderschule, für die eine Privatschulgenehmigung ausdrücklich abgelehnt wurde, nicht an die Schule nach Emmendingen-Wasser gegeben, sondern vor Ort betreut. Mit der Entscheidung über die Genehmigung der Privatschule wird die staatliche Schulverwaltung an die betroffenen Erziehungsberchtigten Vorschläge über die künftige Beschulung ihrer Kinder richten. Zu I. 6.: Neben den allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Erfüllung des Lehrplans und der Qualifikation der Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Genehmigung privater Schulen die Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen ( 8 Abs. 1 PSchG) des Schulträgers. Den Antragstellern ist bekannt, daß das ungenehmigte Betreiben einer Ersatzschule bzw. die Aufnahme von Schülern in die Schule außerhalb der genehmigten Bildungsgänge Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen kann. Bei der Entscheidung über die Genehmigung wird die Frage der Zuverlässigkeit des Trägers zu prüfen sein. Zu I. 7. und 8.: Der derzeit noch gültige Beschluß der Kultusministerkonferenz über die Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Körperbehinderte ist mit dem 6. September 1983 datiert. Danach sollte die Größe der Schule 200 Plätze nicht übersteigen und ihr Standort so gewählt werden, daß übermäßige Fahrzeiten nicht entstehen und möglichst viele Schüler in ihren Familien bleiben können. Die Landesregierung hat diese Kriterien im südbadischen Raum mit den regionalen Gegebenheiten in Einklang gebracht und für die Grundschulzeit wohnortnahe Lösungen geschaffen. Für die körper- und zugleich geistigbehinderten Kinder ist die wohnortnahe Beschulung auch nach der Grundschulzeit in Aussicht gestellt, für die einzelnen Kinder des Bildungsganges Förderschule und Hauptschule wird ein Konsens mit den Erziehungsberechtigten angestrebt. Inwieweit örtliche Einzelfall-Lösungen möglich sind, wird geprüft. Der Landkreis Waldshut hat sich bereit erklärt, an der in seiner Trägerschaft stehenden Schule für Geistigbehinderte im Waldshut-Tiengen auch zugleich Körperbehinderte nach Verlassen der Schule für Körperbehinderte aufzunehmen.weitere schulorganisatorische Maßnahmen sind weder vom Landkreis noch vom Kultusministerium geplant. 6

7 Zu I. 9.: Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte BadenWürttemberg e. V. gibt in seinem Positionspapier Schule 21 Integrativer Unterricht für alle! den Integrationsklassen Vorrang vor der Integration einzelner Kinder in eine Regelklasse und fordert aufgrund der großen Einzugsgebiete insbesondere im ländlichen Bereich die Schaffung von sogenannten integrativen Mittelpunkt- (Grund-)schulen. Dieser Organisationsvorschlag ist für die Lösung der Situation in Waldshut nicht zielführend, weil er hinsichtlich der Schülerzahlen im Bildungsgang Förderschule bzw. Hauptschule an gleiche Grenzen stößt und die vom Landesverband beschriebenen Bedingungen für die Personalversorgung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht bereitgestellt werden können. Zu II. 1.: Das dafür zuständige Staatliche Schulamt Waldshut-Tiengen wird in Bälde über den Genehmigungsantrag entscheiden, nachdem in der Besprechung vom 21. Mai 1997 die noch offenen Fragen geklärt werden konnten. Zu II. 2.: Wie bereits zu I. 8. und I. 9. ausgeführt wurde, strebt das Kultusministerium die Einrichtung einer integrativen Mittelpunktschule in Waldshut-Tiengen nicht an, weil sie u. a. die durch die tatsächlichen Schülerzahlen bedingten pädagogischen Probleme nicht lösen könnte. Dr. Annette Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 7

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