Der Minister. !J!\Jr,T.1\G 17. WAHLPERIODE. 'il /j,... r,. -,. & 17/1163
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- Albert Kolbe
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1 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energier des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf!J!\Jr,T.1\G t-.::;,;,t._,,~;::in-westfalen 17. WAHLPERIODE Vorsitzender des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Frank Sundermann, MdL Platz des Landtags Düsseldorf vur~,l AG E 'il /j,... r,. -,. & 17/1163 Zill/ 1 2 b. September 2018 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 503-VIB Telefon Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit am , TOP Grubenwasserhaltung" Anlage: Ue 40-fach) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, auf Wunsch des Unterausschusses Bergbausicherheit soll in der kommenden Sitzung das Thema Grubenwasserhaltung" behandelt werden. Der mit dem MULNV abgestimmte Bericht informiert über das Grubenwasserkonzept der RAG AG - über den aktuellen Umsetzungsstand und die anstehenden Genehmigungsverfahren. Den in 40-facher Ausfertigung beigefügten Bericht übersende ich mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Unterausschusses Bergbausicherheit. it fr~undlichen Grüß-:; k Prof. Dr. Andreas Pinkwart Dienstgebäude und Lieferanschrift: Berger Allee Düsseldorf Nebengebäude: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mwide.nrw.de 1 Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 706, 708, 709 bis Haltestelle Poststraße
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3 MWIDE NRW 25. September 2018 Sitzung des Unterausschusses für Bergbausicherheit des Landtags Nordrhein Westfalen am Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG Vorbemerkungen Dieser Bericht dient der Information über den Sachstand u~d über die anstehenden Gene~migungsverfahren zur U~setzung des Grubenwasser~onzepts der RAG_ für Nordrhein-Westfalen im Zuge. des Ende 2018 auslaufenden Steinkohlenbergbaus. Zu gleich kann dieser Bericht als Basis und Initial für geplante Informationsgespräche und -veranstaltungen zu diesem Thema dienen. In den Vereinbarungen zur soz_ialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland wurden Regelungen getroff~~ zur Bewältigung der sog: Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus. Dabei stellt die Ewigkeitsaufgabe der Grubenwasserha'ltung technisch Und wirtschaftlich die größte Herausforderung dar. Auf Grund 4 Abs.' 1 und 2 des Erblastenvertrages vom haben die Vertragsparteien (hier RAG AG und Land NRW) die Grundsätze der gesetzlichen Erforderlichkeit, der Wirtschaftlichkeit; der Sparsamkeit und der Effizienz bei der Durchführung der Ewigkeitslasten (hier: Wasserhaltung) zu beachten. Diesen Grundsätzen folgend ist auf Veranlassung der RAG Stiftung die RAG AG gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 des Erblastenvertrags verpflichtet, im Hinblick auf die Wasserhaltung ein Konzept mit dem. Ziel der _ langfristigen Optimierung. der Grubenwasserhaltung zu entwickeln, dieses fortlaufend zu aktualisieren und den Ländern (NRW und.saarla.nd) zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Das von der RAG AG vorgelegte Grubenwasserkonzept für NRW hat die Landesregierung dem Landtag mit Bericht vom (Vorlage.16/2134) übersandt. Die RAG AG hat das Konzept in der Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit arn im Detail vorgestellt. Zentrale Schutzziele und Optimierungsmaßnahmen ~es Grubenwasserkonzeptes ' Die Beachtung der Schutzziele bildet den Rahmen, in dem sich das Konzept einordnen. muss. Schutzziele sind die Vermeidung der Risiken durch Verunreinigung von Trinkwasservorkommen,.Hochdrücken von Methangas an die iagesoberfläche, Heben der Tagesoberfläche, Gefahr von Tagesbrüchen:
4 2 Die zentralen Optimierungsmaßnahmen sind: Neuordnung der Zentralwasserhaltungsprovinzen durch Stilllegung und Zusammenlegung einzelner Zentralwasserhaltungen, Anheben des Pumpniveaus, Umbau von Grubenwasserhaltungen zu Brunnenbetrieben. Zielrichtung der Planungen ist in erster Linie die Zusammenfassung von Grubenwasserprovinzen mit untertägigem Durchfluss der Grubenwässer im Hinblick auf die Entlastung der Vorfluter, insbesondere der Emscher. Die Zielgrubenwasserstände werden vor allem unter der Prämisse gewählt, einen Einstau in das Deckgebirgsniveau zu vermeiden und einen ausreichenden Sicherheitsabstand. zu den nutzbaren Grundwasserleitern zu erhalten. Die Konzepte der RAG AG sind unter folgenden Links abzurufen: NRW: ( Grubenwasserhaltung.pdf) Saarland: ( Grubenwasserhaltung.pdf) Über die von der RAG AG verfolgte Gesamtplanung. und Ausrichtung der Grubenwasserhaltung bezüglich der Hebungsstandorte und. -niveaus nach Beendigung des Steinkohlenbergbaus 2018 wurde dem Landtag mehrfach und zuletzt am berichtet (Vorlage 17 /408). Dort sind die Verweise auf zwischenzeitlich erfolgte Berichterstattungen enthalten.. Untersuchung besonderer Aspekte: Bruchhohlraumverfüllung (BHV) und PCB Besondere Aspekte der Thematik haben das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium mit dem im Juli 2015 in Auftrag gegebenen zweiteiligen Versatz-/PCB-Gutachten zur Prüfung, ob vom. früheren Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch Hohlraumverfüllung (BHV) im Steinkohlenbergbau sowie ob von den früher eingesetzten PCB-haltigen Betriebsstoffen und entsprechenden Substituten eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht, klären lassen. Bezogen auf mögliche Risiken aus dem früheren Einsatz von Abfall~ und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung (BHV) im. Steinkohlenbergbau (Bergwerke Haus Aden/Monopol, Walsum und Hugo/Consölidation) kamen die Gutachter zu dem. Ergebnis, dass hinsichtlich der möglichen Freisetzung von Zink und Blei aufgrund der ermittelten Potentiale der Gefährdung, der Freisetzung und der Ausbreitung ein Risiko für die Oberflächengewässer und das Grundwasser - bezogen auf heutige Bewertungsmaßstäbe - nicht erkennbar ist und sich ein aktueller Handlungsbedarf zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken durch eine Stofffreis.etzung und Ausbreitung von Stoffen aus der BHV (Schwermetalle, Dioxine/Furane und PAK) aus den dargestellten Ergebnissen nicht ableiten lässt. Die zukünftigen Austräge aus der. 2
5 3 BHV (Schwermetalle, PAK und Dioxine) werden nicht messbar bzw. nicht der BHV zuzuordnen sein und werden nach jetzigem Kenntnisstand in den nächsten Jahrhunderten keine Maßnahmen erfordern (siehe. dazu Endbericht Teil 1 Landes Gutachten, Vorlage 17/8 vom ). Auch alle im Teil 2 cles Gut8:chtens. betrachteten weiteren Szenarien zeigen, dass die Risikoeinschätzung in Teil 1 eindeutig.auf der sicheren Seite liegt.und es keinen Handlungsbedarf zur VermeidungNerringerung von Risiken aus der Bruchhohlraumverfüllung gibt. Das Gutaohterkonsortium hat im Gutachten weiterhin geprüft, ob von den.früher,eingesetzten PCB-haltigen Betriebsstoffen und entsprechenden Substituten eine. Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. In Bezug auf einen Grubenwasseranstieg. und die Entwicklung der PCS-Gesamtfracht im gehobenen bzw. später nach einem Grubenwasseranstieg zu hebenden Grubenwasser kamen die Gutachter zu folgendem Ergebnis: Ein Grubenwasseranstieg hat aufgrund der Wirkungszusammenhänge 1. Verringerung der durch fließende Grubenwässer ausgelösten Erosion und der Entstehung von Schweb (partikuläre Fracht), 2. Reduzierung der Grubenwassermenge (Verringerung der partikulären und gelösten Fracht) und 3. Abbaubereiche, die während bzw. außerhalb 'der. PCS-Einsatzzeit angelegt wurden, wirken als Flächenfilter (Verringerung der partikulären und gelösten Fracht) positive Effekte für die PGB -:-Gesamtfracht im gehobenen Grubenwasser. Die PCS Belastung irn Grubenwasser kann durch untertägige und übertägige Maßnahmen reduziert werden. Der Grubenwasseranstieg ist neben bspw. der Schotterung oder Abdeckung von Sohlen belasteter Strecken im Grubengebäude zur Minderung der Erosion eine der untertägigen. Maßnahmen. Die Machbarkeit und Wirksamkeit übertägiger Maßnahmen (technische Behandlung) wird zurzeit in Pilotversuchen geprüft (siehe dazu Kapitel Pilotanlagen). Nach weiteren Recherchen zum PCS-Risikopotenzial, weiteren Beprobungen (100 L Grubenwasserproben) und der Aktualisierung d_er Risikoanalyse zu PCB werden die bereits in Teil 1 postulierten Wirkungszusammenhänge zu Auswirkungen höherer Grubenwasserstände auf den PCB-Austr_ag bestätigt, nach denen sich ein Grubenwasseranstieg insgesamt positiv auf die PCS-Belastung des Grubenwassers auswirkt. Gutachten Teil 2 steht kurz vor der Fertigstellung:. Der Entwurf wurde am 15. August 2018 in einer Sitzung des begleitenden Arbeitskreises vorgestellt und diskutiert. Über den Termin und die Gelegenheit zur Teilnahme wurden auch die Mitglieder des Ausschusses für umwelt, Landwirtschaft, NatUr- und Verbraucherschutz, des. Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und des Unterausschusses für Bergbausicherheit im Landtag Nordrhein-Westfalen informiert. 3
6 4 Die Mitglieder des begleitenden Arbeitskreises hatten bis zum die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Stand der Versatz-/PC B-Gutachten inkl. Detailberichten und Zusammenfassungen und weitere Informationen zum begleitenden Arbeitskreis sind im Netz unter einzusehen. In einem weiteren vom Umweltniinisterium beauftragten Gutachten wurde die Validität der von der RAG AG vorgelegten Prognosen (Boxmodell).einer Verbesserung der Grubenwasserqualität bei einem Grubenwasseranstieg überprüft. Die im Boxmodell berücksichtigte Verminderung der Zuflussmengen durch höhere Wasserstände wird im Abschlussbericht der G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbh "Überprüfung der Aussagen zur Entwicklung der Mineralisation der Grubenwässer im Zuge _des Grubenwasseranstieges im nordrheinwestfälischen Steinkohlerevier im Bereich des ehemaligen Bergwerks Ost" (April 2017) bestätigt. Eine Verminderung der Wassermengen vermindert somit das Mobilisations-, Transport- - und Austragspotenzial des zu hebenden Grubenwassers. Die Gutachter kamen auch zu dem Ergebnis, dass der von der.omt prognostizierte Flutungsverlauf quantitativ bestätigt wird. Im Rahmen der Unschärfe von Prognosen konnten auch die qualitativen Ergebnisse bestätigt werden. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse bzgl. der Entwicklung der Minerafisation vom Aachener oder lbbenbürener Revier auf das Bergwerk Ost ist jedoch nicht gegeben. Die Entwicklung der Mineralisation der Grubenwässer ist demnach für jedes Bergwerk (auch innerhalb der Reviere) einzeln zu betrachten. Die gutachterlichen Ergebnisse können in den noch folgenden Zulassungs- und Erlaubnisverfahren einbezogen und berücksichtigt werden. Vorangestellter Überblick Aktueller Stand der Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG.. Mit der Einstellung des Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet und in Ibbenbüren zum Ende des Jahres 2018 wird auch das Wasserhaltungssystem, welches zur Gewinnung der Steinkohle eingerichte,t wurde, Veränderungen erfahren. Zur Verdeutlichung hat die RAG AG den aktuellen Planungsstand für das Ruhrrevier in den beigefügten Anlagen 1, 2 und 3 dargestellt. Anlage 1 enthält die Standorte der Zentralen Wasserhaltungen mit Angabe des Annahmeniveaus und den jeweiligen Jahresfördermengen Anlage 2 enthält die Angaben zu Ewigkeits- und Sicherungsstandorten und den geplanten voraussichtlichen Ausser- und Inbetriebnahmen von Wasserhaltungsstandarten mit den Jahresangaben gemäß Umsetzungskonzept. Anlage 3 enthält die Ewigkeitsstandorte mit den voraussichtlichen Fördermengen und den Annahmeniveaus nach Konzeptumsetzung. 4
7 5 Die Wässer der ehemaligen Bergwerke im westlich~n Ruhrgebiet sollen am Standort Walsum gehoben und in den Rhein geleitet werden. Dazu wurden die Wasserprovinzen der stillgelegten Bergwerke West, Walsum, Niederberg, Wilhelmine Mevissen, Rheinpreussen und Wehofen zur Grubenwasserprovinz Wals~m zusammengefasst. Das Grubenwasserwird am Standort Walsum zu Tage gefördert. Der Standort Walsum ist bereits auf Brunnenbetrieb umgestellt und pumpt seit Juni 2016 im Regelbetrieb das Grubenwasser der Wasserprovinzen Walsum und Wehofen in den Rhein. Gegenwärtig ist die Neuerteilung der UVP-vorprüfungspflichtigen wasserrechtlichen Hebe- und Einleiterlaubnis für das gehobene Grubenwasser in den Rhein in Vorbereitung. Voraussichtlich 2019 wird das Grubenwasser vom Bereich des Bergwerks West zur Wasserhaltung Walsum übertreten. Für das mittlere Ruhrr~vie_r ist nach Einstellung der Wasserhaltungen Fürst Leopold und Auguste Victoria nach der Beendigung der Grubenwasserhe.bung des Bergwerksbetriebes Prosper Haniel sukzessive die Stilllegung der Zentralwasserhaltungen Carotinenglück, Zollverein, Amalie und Concordia vorgesehen. Das Einstellen der Grubenwassereinleitungen in die Emscher trägt zur Erreichung der ZielederWasserrahmenrichtlinie im Zeitraum 2021 bis 2027 bei. Durch den Grubenwasseranstieg entsteht eine neue Wasserprovinz mittleres Ruhrrevier''.. Die Grubenwässer sollen am Standort der Wasserhaltung Lohberg geplant ab ca gehoben und in den Rhein eingeleitet werden. Die prognostizierten Einleitmengen.liegen bei über m 3 pro Jahr. Die Standorte Carolinenglück, Zollver~in, Amalie und Concordia werden zu Sicherungsstandorten umgebaut.. Im östlichen Revier sol.len auf Haus Aden" gehobene Grubenwässer weiter in die Lippe eingeleitet Werden. Der Abschlussbetriebsplan für den Untertagebereich der zentralen Wasserhaltung des Bergwerks Haus Aden ist zugelassen. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis für das Heben von Grubenwasser am Standort Haus Aden läuft Mitte 2021 aus. Hier ist ein temporäres Abstellen der Wasserhaltung vorgesehen und eine Wiederinbetriebnahme nach Anstieg auf ~in festgelegtes Niveau. Die Einleitme nge liegt bei über m 3 pro Jahr. Der Standort Haus Aden mit Grubenwassereinleitung in die Lippe bleibt als singulärer Hebungsstandort im östlichen Ruhrrevier erhalten, da sich die möglichen untertägigen Verbindungen nach Westen in höheren Niveaus (-370m NHN) befinden. Ein Grubenwasser~nstieg bis in solche Anstiegsniveaus ist von der RAG _nicht geplant. Das Grubenwasserkonzept der RAG sieht vor, dass die drei Wasserhaltungen.an der Ruhr weiter betrieben werden. Es. sind partielle Veränderungen, sowohl im Pumpniveau als auch bei den zu hebenden Mengen vorgesehen. Die Wasserhaltungen werden derzeit auf Basis von Hauptbetriebsplänen betrieben. ~ie. zugehörigen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind alle befristet. Die Einleitmengen. liegen zum Teil bei über m 3 pro Jahr. Die Grubenwasserhaltungsstandorte Heinrich, Friedliche~ Nachbar und Robert Müser an der Ruhr sollen langfristig als Brunnenwasserhaltungen weiterbetrieben werden. 5
8 6 Im Ergebnis solien im Ruhrrevier vier funktio_nell hydrauli_sch voneinander unabhängige Wasserprovinzen entstehen (siehe dazu Anlage 3 der RAG)., Im lbbenbürener Revier fließt das Grubenwasser aus dem 1979 stillgelegten Westfeld bereits seit 1983 über den Dickenberger Stollen nach über Tage. Der Grubenwasserspiegel im Ostfeld, in dem bis 2018 Steinkohle gewonnen wurde, wird zurzeit auf einem Niveau von rund NHN gehalten. Im Ostfeld wird ein Anstieg des Grubenwassers auf ein niedriges Zielniveau angestrebt. Das Niveau is.t durch die Lage alter Wasserlösungsstollen begrenzt. Die RAG AG hat am Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und des Unterausschusses. Bergbausicherheit am 5. September 2018 die aktuellen Planungen vorgestellt. Demnach ist zukünftig ein Grubenwasserannahmeniveau von +63 m NHN und eine Grubenwasserableitung zur Kläranlage Gravenhorst mit anschließender Einleitung in die lbbenbürener Aa vorgesehen. Die RAG AG wird entsprechend den. Bestimmungen des Erblastenvertrages die Landesregierung über Aktualisierungen des Grubenwasserkonzeptes im Zuge technischer und wirtschaftlicher Optimierungen der Ewigen Wasserhaltung informieren. Stand PCB-f:>ilotanlagen Bezüglich der übert~gigen Maßnahmen hat die gutachterliche Recherche zu den te chnischen Möglichkeiten einer übertägigen PCS-Elimination von_ Grubenwäs.sern" der Arbeitsgemeinschaft IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungsund Entwicklungsgesellschaft mbh, Mülh~im an der Ruhr und Spiekerman,n, GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf Möglichkeiten aufgezeigt, mit welchen Verfahren prinzipiell PCB aus Grubenwasser entfernt werden kann. '... Im Auftrag der RAG werden derzeit durch IWW und Schlegel & Spiekermann )Laborund halbtechnische Pilotanlagen zur Reduzierung der partikulär gebundenen.pcb im Grubenwasser konzipiert und gebaut. In einer ersten Phase wird zun achst ein.. Analyseverfahren entwickelt und validiert (Flüssig-Flüssig Extraktion ohne vorherige Filtration zur Bestimmung der Gesamtkonzentration): Die Pilotanlage soll dann zunächst am Stand.ort Haus Aden für 6 Monate betrieben werden. Hierbei werden verschiedene Filtrationsverfahren und Vorbehandlungen getestet. Danach soll die Anlage in Ibbenbüren zum Einsatz kommen. Ziel ist es, die Anlage bei zwei sehr unterschiedlichen Grubenwassern zu testen. Der. Ergebnisbericht wird für Eride 2019 erwartet. 6
9 7 Grubenwasserkonzepte für Nordrhein-Westfalen und Saarland - Verg.leich Nordrhein-Westfalen Das Grubenwasserkonzept der RAG im Ruhrrevier sieht-wie vorstehend beschrieben - ein. dauerhaftes Pumpen des Grubenwassers auf definierten Tiefenniveaus in den vier voneinander unabhängig zu betrachtenden Wasserprovinzen Walsum, Lohberg, Haus Aden und Ruhr vor. Das Revier Ibbenbüren wird als singulärer Standort regional gesondert betrachtet. Für die nach Stilllegung des aktiven.bergwerkes (Ostfeld) vorgeseh~ne Grubenwasserhebung aus geringer Teufe und -ableitung über den Förderstollen zu den bergwerkseigenen Klärteichen Püsselbüren plant die RAG eine Ableitung zur bergwefkseigenen ~läranlage Gravenhorst mit anschließender Einleitung in die lbbenbürener Aa gemeinsam mit den Westfeldgrubenwässern. Die Grubenwasseranstiege werden im Abschlussbetriebsplanverfahren zugelassen, in denen u.a. die Sachverhalte Bodenbewegungen und Ausgasungen geprüft werden. Zeitgleich beantragt die RAG.die wasserrechtlichen Einleitungserlaubnisse und.. beginnt das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wird bei Unterschreitung einer gehobenen.wassermen ge von m 3,jährlich, eine Vorprüfung durchgeführt. Die Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter orientiert sjch an den wasserwirtschaftlichen Sachverhalten der Grubenwasserhebung und -einleitung. Saarland ).. Im Saarland plant die RAG einen zweipha.sigen Grubenwasseranstieg in den Provinzen Duhamel, Luisenthal, Viktoria, Camphausen und Reden zu einer gemeinsamen Provinz. Nach untertägiger Durchleitung des gesamten Grubenwassers zum Standort Duhamel ist am Ende der Phase 2 der freie Auslauf der Grubenwässer in die Saar geplant. In der Phase 1 plant die RAG in den Wasserprovinzen Duhamel und Reden einen Grubenwasseranstieg auf eine Höhe von -320m NHN mit anschließender Grubenwasserhebung ~m Standort Duhamel und Einleitung in die Saar. Für dies.es Vorhaben sind ein Abschlussbetriebsplanverfahren gemäß 53 und 54. BBergG beim Bergamt Saarbrücken und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Oberbergamt des Saarlandes anhängig. Zur Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wurde innerhalb eines Betrachtungsraumes ein westlicher Untersuchungsraum (erhöhte Grubenwassereinleitungen in die Saa~ am Standort Duhamel und ein östlich~r Untersuchungsraum (ausgesetzte Grubenwassereinleitung in den Klinkenbach) definiert. 7
10 8 Vergleich Saarland-Nordrhein-Westfalen Bei Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ( 57a BBergG) kann sich die Prüfung des UVP-pflichtigen Tatbestands grundsätzlich an dem Rahmencharakter eines Rahmenbetriebsplans ausrichten. Sachorientierter ist die Anforderung derselben Detaillierungstiefe, die auch bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit in dem entsprechenden Fachverfahren - hier wasserrechtliches Erlaubnisverfahren - zu stellen wäre. Für die Betrachtung der Umweltauswirkungen des Vorhabens ist gemäß den rechtlichen Vorschriften in beiden Fällen der Untersuchungsraum relevant.,. Die Tatsache, dass nach den Vorschriften des 19 Abs. 1 WHG ohnehin noch eine wasserrechtliche Erl<:3ubnis zu einer bergrechtlichen Zulassung erforderlich ist, spricht zudem für eine Prüfung der im Wesentlichen für Gewässer rele~anten Auswirkungen der Grubenwasserhaltung anhand der Bestimmungen des Gewässerschutzrechts in wasserrechtlichen Verfahren. Die. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen respektive Vorprüfungen werden in Nordrhein-Westfalen daher in den wasse.rrechtlichen Verfahren verortet. Die Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter orientiert sich - ebenso wie im Saarland - an den wasserwirtschaftlichen Sachverhalten der Grubenwasserhebung und -einleitung. Daneben werden in Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Abschlussbetriebspla'nverfahren - wie im Saarland - durchgeführt, in denen u.a. die Sachverhalte Bodenbewegungen und Ausgasungen geprüft werden. Gleichfalls keine Unterschiede gibt es bei der Bekanntmachung der UVP-Verfahren für die Öffentlichkeit. Die Zugänglichmachung des Inhalts der BekanntrilachUng nach 19 Absatz 1 UVPG und der.nach 19 Absatz 2 UVPG auszulegenden Unterlagen im Internet erfolgen im zentralen UVP-lnternetportal NRW gemäß 20 UVPG ( Genehmigungsverfahren und weiteres Vorgehen Für das Ruhrgebiet sieht das Grubenwasserkonzept der RAG zunächst einen Teilanstieg des Grubenwassers vor. (Abschluss-) Betriebsplanungen und/oder wasserrechtliche Erlaubnisanträge zur vollständigen Umsetzung des Grubenwasserkonzepts liegen noch nicht vor; Insoweit handelt es sich bei der finalen Ausgestaltung des Grubenwasserkonzepts zulassungsrechtlich solange um eine Planungsabsicht der RAG, bis entsprechende Anträge. bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Für einzelne Bergwerke sind Abschlussbetriebspläne bestandskräftig und umfassend zugelassen worden (Walsum). Die geplante finale Veränderung des Wasserhaltungssystem's ist Gegenstand bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanungen und wasserrechtlicher Erlaubnisse ggf. mit Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die RAG. als Antragsteller hat hierbei in den Antragsunterlagen und der Planerischen Mitteilung auch Ausführungen zum optimalen 8
11 9 Niveau eines dauerhaft einzustellenden (finalen) Grubenwasserpegels vorzulegen. Erforderlichenfalls erfolgen abweichende Festlegungen zu den von RAG- angestrebten Pumpniveaus in den Genehmigungsbescheiden nach erfolgter Prüfung der Zulassungs-/Genehmigungskriterien und der ggf. durchzuführenden UVP. Bergrechtliche Abschlussbetrieb~pläne Nach 53 Abs. 1 S. 1 BBergG ist für die Einstellung eines Bergwerksbetriebes ein Abschlussbetriebsplan. aufzustellen. Dabei handelt es sich um das verfahrensrechtliche Instrument zur Vorbereitung der Beendigung der Bergaufsicht für den Bergwerksbetrieb. Der Abschlussbetriebsplan soll den vollständigen Zeitraum zwischen der Einstellung der Kohleförderung und dem Ende der_ Bergaufsicht. abdecken und Probleme, die sich aus der Einstellung des Betriebes ergeben, grundsätzlich abschließend lösen. Es ist. zulässig, Abschlussbetriebspiäne zuzula~sen, die auf eine Ergänzung durch weitere, jeweils zulassungsbedürftige Teilabschlussbetriebspläne angelegt sind. Die Thematik des Grubenwasseranstiegs in. einem oder mehreren, gestuft durchgeführten' Abschlussbetriebsplanverfa_hren kann somit schrittweise abgearbeitet werden. Die Zulassung eines_ Abschlussbetriebsplans gibt regelmäßig bestimmte Maßnahmen frei. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass mit der jeweiligen Zulassung keine Maßnahmen erlaubt werden, in deren Folge weitere Abschlussmaßnahmen notwendig werden können, deren Zulassungsfähigkeit noch nicht absehbar ist. Im Abschlussbetriebsplanverfahren ist auch zu klären, ob und. ggf. zu welchen Umweltfolgen der Wiederanstieg.des Grubenwassers führt; nicht zuletzt ist zu prüfen, ob nach_ Beendigung des Grubenwasseranstiegs das Grubenwasser.in der dann eingestellten Teufe gehoben und ordnungsgemäß in die Gewässer Rhein, Ruhr und Lippe respektive lbbenbürener Aa eingeleitet werden kann. _Soweit die Wasserhaltungen, die ursprünglich auch für diese Bergwerke auf der Grundlage zugelassenet Hauptbetriebspläne eingerichtet worden sind, aufrechterhalten worden sind, werden diese als HilfSeinrichtungen im Sinne von 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG der noch in Betrieb befindlichen Bergwerke weiterbetrieben, weil eine solche Wasserhaltung zur Fortsetzung der Gewinnungstätigkeit. in diesen Bergw~rken notwendig war bzw. ist. Für das Bergwerk Prosper Haniel und Ibbenbüren und die dafür nocb betriebenen Grubenwasserhaltungen liegen bisher noch keine Abschlussbetriebspläne vor. In diesen_ Abschlussbetriebsplänen sind die möglichen Auswirkungen des Wasseranstiegs noch zu prüfen. Die Übertragbarkeit der Aussagen aus den vorliegenden Landesgutachten auf die einzelnen Bergwerke ist jeweils gutachterlich zu prüfen.. 9
12 10 Wasserrechtliche Erlaubnisse Ob und inwieweit im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Wasserhaltungssystems wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich werden und. welche materiell-rechtlichen Anforderungen sich zum Schutz des Grundwassers bzw. der. Oberflächengewässer hinsichtlich der Erlaubnisfähigkeit solcher Benutzungstatb~stände stellen, kann letztlich erst auf der Grundlage prüffähiger Unterlagen verbindlich entschieden werden. Eine Wasserhaltung auf einem bestimmten Höhenniveau erfüllt den Tatbestand einer echten Gewässerbenutzung im Sinne von. 9 Abs. 1 Nr. 5 WHß, weil sie. ein Zutageleit~n und Ableiten von Grundwasser erforderlich macht. Zusätzlich liegt in der erforderlichen Einleitung des gehobenen Grubenwassers in ein Oberflächengewässer eine Gewässerbenutzung nach 9 Absatz 1 Nr. 4 WHG vor. Der entsprechende wasserrechtliche Erlaubnisantrag muss deshalb rechtzeitig vor Beginn d~r Entnahme und Einleitung in ein Oberflächengewässer eingereicht werden. - Für derartige Gewässerbenutzunge!l im Rahmen der Grubenwasserhaltung sind auch bisher wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt worden, die gegebenenfalls nach Ablauf ihrer Befristungen neu erteilt werden müssen. Außerdem bedarf es neuer wasserrechtlicher Erlaubnisse, wenn auf Grund.erhöhten Wassermengenzuflusses an einem Hebestandort dort die bislang genehmigten Entnahmemengen überschritten werden.. Umweltverträglichkeitsprüfung UVP-pflichtig ist gemäß Nr der Anlage 1 des UVPG das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleite_n von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen von m 3 oder mehr. Sofern an den verbleibenden Wasserhaltungsstandorten das vorgenannte Wasservolumen überschritten wird, ist deshalb insoweit im Rahmen der wasserrechtlichen - Zulassungsverfahren über die Einleitung - die das Zutagefördern bzw. -leiten voraussetzt - eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einerri geringeren jährlichen Volumen ist nach den Maßgaben der Nr ( m 3 bis weniger als m 3 jährlich) und Nr der Anlage 1 des UVPG (5000 m 3 bis weniger als m. 3 jährlich, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkllngen auf grundwasserabhängige. Ökosysteme zu erwarten sind) eine allgemeine Vorprüfung im Sinne von 7 Abs. 1_ UVPG bzw. eine standortbezogene Vorprüfung im Sinne von - 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Abhängig von dem Ergebnis dieser Vorprüfungen kann sich auch daraus die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. In der gemeinsamen Sitzung des Aussc_husses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und des Unterausschusses Bergbausicherheit am 5. September in Ibbenbüren wurde in diesem Zusammenhang nachgefragt, ob auch Belastungen der Grubenwässer relevant seien für die Entscheidung, ob ei~e UVP durchgeführt werde. 10
13 11 Für die Feststellung der UVP-Pflicht (also das Ob" einer UVP) sind die gesetzlich in Anlage 1 des UVPG geregelten Mengenschwellen ausschlaggebend. Belastungen des.zu. het;>enden und einzuleitenden Grubenwassers spielen nur im Rahmen der Vorprüfung eine Rolle, wenn zu prüfen ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das hier zu betrachtende Heben und Einleiten von Grubenwässern wäre in einer UVP im bergrechtlichen Verfahren nicht mehr zu betrachten als in einer UVP im wasserrechtlichen Verfahren, da sich in beiden Fällen die Prüfung der Umweltauswirkungen auf den in Anlage 1 UVPG genannten Sachverhalt konzentriert (hier Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser). Das die UVP~Pflicht auslösende wasserwirtschaftliche Vorhaben bestimmt den Untersuchungsumfang der UVP. Belange, die im Trägerverfahren nicht maßgebend für die Zulassungsentscheidung sind, werden auch im Rahmen der UVP nicht untersucht Bergtechnische Aspekte wie u.a. Seismizität, Ausgasungen, Hebungen oder die Sicherheit alter Schächte werden daher nicht im wasserrechtlichen Verfahren betrachtet. Diese Wirkfaktoren werden im bergrechtlichen. Abschlussbetriebsplanverfahren geprüft. In wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, die das Heben des Grubenwassers auf einem optimierten (finalen) Niveau ob~rhalb des aktuellen Niveaus vors.ehen, sind die damit verbundenen stofflichen Änderungen der Beschaffenheit des Grubenwassers. als Vorbelastung zu betrachten. Maßgeblich sind die Wirkfaktoren, die für die Entscheidung über eine Hebung und Einleitung von Beoeutung sind. Dies erfordert für jeden einzelnen Hebungsstandort jedenfalls Aussagen zu. dem mit dem bisherigen Ansteigenlassen. verbundenen stofflichen Änderungen der Beschaffenheit _des Grubenwassers, insbesondere mit Blick auf den Schutz der zur Trinkwassergewinnung genutzten Trinkwasserleiter und Oberflächengewässer, in die das Grubenwass~r eingeleitet wird. Verfahrensschritte der UVP sind - Unterrichtung _über den Untersuchungsrahmen - Besprechung über Art/Umfang der Unterlagen (Scoping-Termin) Erstellung uvp.:.bericht - Unterrichtung der Öffentlichkeit (auch über den ~ulassungsantrag) - Bekanntmachung - Auslegung relevanter Unterlagen (u.a. UVP-Bericht) auch: Veröffentlichung im Internet (UVP-lnternetportal) - Anhörung (Einwendungen) Erörterungstermin - zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen - Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen - Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Genehmigungsentscheidung - Bekanntmac~ung der Genehmigungsentscheidung 11
14 12 Genehmigungsverfahren zur Konzeptumsetzung Über die weiteren Schritte der RAG. zur!,jmsetzung des. Konzeptes hat die Landesregierung bereits mitdervorlage 17/408 vom berichtet. Walsum Für.den Bereich Walsum ist eine Abschlussbetriebsplanzülassung erteilt. Gegenwärtig ist die Neuerteilung der UVP-vorprüfungspflichtigen wasserrechtlichen Einleiterlaubnis für die Einleitung des gehobenen Grubenwassers in den Rhein in Vorbereitung. Lohberg Die Grubenwasserhebung wird dort voraussichtlich ab ca beginnen. Die RAG wird ze itnah das Verfahren für die benötigte wasserrechtliche Erlaubnis zur Hebu~g von Grubenwasser inklusive aller Reservestandorte in Bereichen, aus denen das Grubenwasser nach. Lohberg übertritt, beantragen. Aufgrund der zu hebenden Grubenwassermenge wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. _Ziel ist es, durch die untertägige Überleitung die Grubenwassereinleiturigen.in die Emscher. zu beenden. Auch im Rahmen dieser UVP wird der unter Berücksichtigung der. Umweltauswirkungen bestmögliche Anstiegspunkt für das Grubenwasser herausgearbeitet werden. Konkret sind folgende Schritte vorgesehe_n: 1. Die RAG wird zeitnah das Verfahren über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Hebung und Einleitung inklusive der Betrachtung der Reservestandorte mit UVP Verfahren beantragen. Die Beteiligten, die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umfang der UVP werden im Scoping-Termin festgelegt. 2. RAG erarbeitet zudem zeitnah eine technische / rechtliche Machbarkeitsstudie bzgl. der untertägigen Überleitung nach Lohberg und der dortigen Hebung und anschließenden Einleitung des Grubenwassers in den Rhein; auf dieser Grundlage kann über den untertägigen Rückzug (Ausbau untertägi~ betriebener Pumpen bzw. Umbau zum Reservestandort mit Brunnentechnik) auf den stillzulegenden bzw. stillgelegten Bergwerken Prosper Haniel, Zollverein, Amalie, Carolinenglück und Concordia bergrechtlich entschiede~ werden.. Ziel ist es, durch die untertägige Überleitung die Grul;>enwassereinleitungen in die Emscher zu beenden. HausAden Die Abschlussbetriebsplanzulassung für den untertägigen Rückzug und den Umbau der untertägigen Pumpentechnik auf Brunnenwasserhaltung ist erteilt. Nach dem Umbau wird das Grubenwasser auf ein Niveau von -600 m NHN ansteigen. Während dieser Zeit wird kein Grubenwasser gehoben und wird insoweit von der bestehenden Wasserrechtlichen Erlaubnis kei_n Gebrauch gemacht. Für die Grubenwasserhebung oberhalb eines Grubenwasserstandes von -600 m NHN wird die RAG zeitnah ein neues Wasserrecht beantragen. Aufgrund der Menge des dann zu hebenden Gru.benwassers wird dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen 12
15 13 sein. Etwaige Veränderungen der Grubenwasserqualität während des Anstiegs bis m NHN werden als Vorbelastung berücksichtigt. Die vorlaufenden gutachtlichen Untersuchungen zu etwaigen Umweltauswirkungen aus dem früheren Abfall /Reststoffeinsatz zur Bruchhohlraumverfüllung und zum Einsatz PCB-/TCBT-haltiger Betriebsstoffe und zur Mineralisation der. Grubenwässer haben ergeben, dass der Anstieg jedenfalls die Grubenwasserqualität nicht negativ verändert. Ein Grubenwasseranstieg hat aufgrund der - Verringerung der durch fließende Grubenwasser ausgelösten Erosion, - Verbesserung des Verhältnisses zwischen Abbaubereichen, die während bzw. außerhalb der PCS-Einsatzzeit angelegt wurden, und - der Reduzierung der Grubenwassermenge positive Effekte für die PCS-Gesamtfracht im gehobenen Grubenwasser. Bei der UVP wird im Rahmen von. Variantenprüfunge_n der hinsichtlich etwaiger Umweltauswirkungen. bestmögliche An~tiegspunkt unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren für das Grubenwasser herausgearbeitet werden. Insbesondere ist dabei der Abstand zu den Trinkwasser führenden Schichten zu berücksichtigen. Südliches Ruhrgebiet An den Standorten Heinrich, Friedlicher Nachbar und Robert Müser werden die gehobenen Grubenwässer seit vielen Jahren direkt in die Rühr bzw. über den Rauendahler Bach und den Harpener Bach in die Ruhr eingeleitet. Dies ist auch dauerhaft geplant. Die jeweils erteilten wasserrechtlichen. Erlaubnisse für die Grubenwasserhebung und -einleitung sind befristet (10/2021; 07/2022 bzw. 12/2020). Ob bei Ablauf der Befristung und anstehender Neuerteilung eine UVP oder eine UVP Vorprüfung durchzuführen ist, orientiert sich an de n Mengenschwellen für eine UVP Pflicht nach Nr der Anlage 1 zum UVPG. '. Am Standort Friedl.icher Nachbar werden sich bei der dauerhaften Grubenwasserhebung und -einleitung keine wesentlichen Änderungen ergeben. Prognostiziert.ist eine dauerhafte Hebemenge von 8 Mio. m 3 /a. Das Hebeniveau wird sich geringfügig-von -180 m NHN auf -160 m NHN ändern. Au_sgehend von der prognostizierten Hebemenge ist bei Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Grubenwasserhaltung eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich, je nach Ergebnis der Vorprüfung ist.eine UVP durchzuführen oder nicht. Am Standort Robert Müsersihd im Vergleich zur aktuellen Situation keine Änderungen vorgesehen. Nach Auslaufen der aktuellen wa$serrechtlichen Erlaubnis würde für die Erteilung. einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis aufgrund der prognostizie_rten Grubenwassermenge (>10 Mio. m 3 /a) eine UVP durchzuführen sein.... Am Standort Heinrich ist etwa Mitte 2021 ein Anstieg des Grubenwasserspiegels vom derzeitigen Annahmeniveau m NHN auf -280 m NHN vorgesehen. Für die Wiederaufnahme des Pumpbetriebs nach einer ca. zweijährigen Anstiegsphase wäre ' '. die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Aufgrund der 13
16 14 prognostizierten Grubenwassermenge (>10 Mio. m 3 /a) würde auch eine UVP durchzuführen sein. Obwohl aufgrund der jeweiligen Hebemengen an den einzelnen Standorten nicht für jeden Standort eine UVP-Pflicht bei Erteilung neuer wasserrechtlicher Erlaubnisse für die.dauerhafte Grubenwasserhaltung gegeben wäre, haben sich MULNV, MWIDE und Bergbehörde mit der RAG AG im Interesse einer gesamtheitlichen Betrachtung und der Verfahrenseffizienz darauf verständigt, dass die jeweilige Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die drei Standorte mit einer gemeinsamen UVP, die ausgehend vom Standort Heinrich auch die - Auswirkungen der Grubenwasserhebungen an den Standorten Friedlicher Nachbar. und Robert Müser betrachten sol,i, zu einem einheitlichen Datum, ggf. in einem Bescheid erfolgen soll.. Ibbenbüren Die RAG hält an ihren gru~dsätzlichen Planungen zur Grubenwasserhaltung gemäß ihrem Konzept von 2014 fest. Für das lbbenbürener Revier liegen der Bergbehörde noch keine Genehmigungsanträge in Bezug auf die Ausgestaltung der Grubenwasserhaltung nach Einstellung des Bergbaus vor. Ob eine UVP oder eine UVP-Vorprüfung durchzuführen ist, orientiert sich an den Mengenschwellen für eine UVP-Pflicht nach Nr der Anlage 1 zum UVPG. Verfahrensbeteiligung Für die Umsetzung des Grubenwasserkonzepts- der RAG AG sind grundsätzlich Genehmigungsverfahren a1:,1f der Grundlage des Bergrechts und des Wasserrechts erforderlich. Für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse ist ggf. eine Vorprüfung der UVP-Pflicht oder ei~e UVP erforderlich. Rechtliche Grundlage. hierfür ist das UVPG. Die Durchführung des Verfahrens und auch die Beteiligung Dritter richten sich n ach den Vorschriften des Verwaltung sverfahrensgesetzes soweit die Fachgesetze.. nichts Anderes bestimmen. Insbesondere das UVPG enthält Vorschriften zur Beteili.gung anderer Behörden und der Öffentlichkeit. a) Bergrecht Zur Umsetzung - des Grubenwasserkonzepts sind aus bergrechtlicher Sicht Abschlussbetriebsplanverfahren durchzuführen. Die Beteiligung Dritter ist in 54 Absatz 2 BBergG festgelegt: ;,Wird durch die in einem Betriebsplan vorgesehenen Maßnahmen der Aufgabenbereich and_erer Behörden oder der Gemeinden -als Planungsträger 14
17 15 berührt, so sind diese vor der Zulassung des Betriebsplanes durch die zuständige Behörde zu beteiligen." Eine Beteiligung Dritter kann darüber hinaus gem. 48 Absatz 2 BBergG in Betracht kommen (z.b. Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen). Danach kann unbe.schadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die für die Zulassung von ~etriebsplänen zuständige Behörde eine Aufsuchung oder eine Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende. öffentliche Interessen entgegenstehen. Soweit die öffentlichen Interessen zugleich den Schutz von Rechten Dritter umfassen, kann die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde den Plan auslegen, wenn voraussichtli~h mehr als 300. Personen betroffen sind oder der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bekannt ist. 73 Abs. 3, 4 -und 5 Satz 1 und 2. Nr. 1, 2 und 4 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist mit. der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Gemeinde die zuständige Behörde tritt. Dementsprechend wäre der Plan ggf. auszulegen oder wäre dem ggf. abschließend bekannten Kreis der Betroffenen Gelegenheit zu geben, den Plan einzusehen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Ob die hier genannten Voraussetzungen (ggf.. entgegenstehende öffentliche Interessen umfassen zugleich den Schutz von Rechten Dritter) vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. Dies wäre etwa dann der Falt, wenn am Eigentum Privater nach Lage der Dinge mit gewisser Wahrscheinljchkeit Schäden von einigem Gewicht zu befürchten wären. b) Wasserrecht, UVPG Gern. 19 Abs. 2 WHG entscheidet in Fällen, in denen ein bergrechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vorsieht, die Bergbehörde über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Gern.. 19 Abs. 3 WHG hat die Bergbehörde die Entscheidung über die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde zu treffen. Insoweit hat die Bergbehörde daher die Unteren und ggf. die Oberen Wasserbehörden zu beteiligen und mit ihnen das Einvernehmen herzustellen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann für ein Vorhaben, das nach dem UVPG einer UVP unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werder,:i, das den Anforderungen des.. UVPq entspricht. Ist eine UVP durchzuführen, kann gern. 15 Abs. 1 UVPG die zuständige Behörde i.s.d. UVPG den VQrhabenträger bereits frühzeitig zu den vorzulegenden entscheidungserheblichen Unterli;igen (u.a. UVP-Bericht) beraten und den beteiligten Behörden gemäß 15 Abs. 3 UVPG Gelegenheit zu einer Besprechung (Scoping-Termin) geben. Hinzugezogen werden können dazu u.a. auch Sachverständige, betroffene.. Gemeinden, nach 3 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte. Gern. 1_7 UVPG werden. die in ihrem umweltbezogenen Aufgabenbereich 15
18 16 berührten Behörden über das Vorhaben unterrichtet, erhalten die entscheidungserheblichen Unterlagen und können ~tellung nehmen. Für die Stellungnahme ge~ten gemäß 17 Abs. 2 S. 2 UVPG die Fristen zum Planfeststellungsverfahren nach VwVfG. Die Behörde beteiligt zudem gern. 18 UVPG die Öffentlichkeit und die betroffene Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Äußerung. Sie kann Einwendungen erheben. Dieses Beteiligungsverfahren muss. den Vorschriften des VwVfG zum Planfeststellungsverfahren genügen. Die Behörde unterrichtet bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens die Öffentlichkeit u.a. über den Antrag, über die Feststellung der UVP-Pflicht sowie über den Zeitraum der Auslegung von UVP-Bericht und entscheidungserheblicher Berichte.. Zudem regelt das UVPG die Veröffentlichung in zentralen Internetportalen. Nach 18 Abs. 1 S. 3 UVPG muss das Beteiligungsverfahren den Anforderungen des VwVfG u. a. an den Erörterungstermin entsprechen, weshalb. ein solcher Termin auch im Rahmen der Durchführung einer UVP stattfindet. Die, Entscheidung nach UVPG ist gemäß 27 UVPG ebenfalls nach den Regelungen des VwVfG be_kannt zu machen und der Bescheid auszulegen.. Das Beteiligungsverfahren nach UVPG ist somit. hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten an~erer Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit vergleichbar mit dem Beteiligungsverfahren, das im Rahmen eines bergrechtlichen. Planfeststellungsverfahrens gern. 73 ff. VwVfG durchzuführen wäre.. c) frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gern. 25 VwVfG Ebenso wie. auf bergrechtliche' Planfeststellungsverfahren ist auch auf wasserrechtliche Erlaubnisverfahren mit UVP die Vorschrift zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung anzuwenden, da es sich um Vorhaben handelt,.die nicht. nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können. Kommunikation Die RAG AG teilt zur Kommunikation der Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes. folgendes mit:.,,nach der Übersendung des Grubenwasserkonzeptes für NRW an die damalige Landesregierung hat die RAG Gespräche mit Vertretern aller Landtagsfraktionen geführt und das Konzept am 5. September 2014 in einer Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit de$ Landtags NRW vorgestellt und erläutert. Danach erfolgten diverse Pressegespräche. mit Vertretern regionaler Medien, zahlreiche Medienanfragen.zum Thema wurden durch RAG beantwortet.. 16
19 Im Zuge der öffentlichen Diskussion um PCB und Bruchhohlraumverfüllung hat die RAG ebenfalls verschiedene Presseinformationen herausgegeben und Gespräche mit Medienvertretern geführt. Im Jahr 2016 erschien eine Broschüre der RAG zum Thema Ewigkeitsaufgaben, in der das Grubenwasserkonzept detailliert erläutert wurde. Ebenfalls wurde das Grubenwasserkonzept im 2016 erstmals erschienenen _Nachhaltigkeitsbericht der RAG dargestellt. In Zeitungsbeilagen der Funke-Mediengruppe (Dezember 2014, September 2015, Oktober 2016, Januar 2017) und der lbbenbürener Volkszeitung (September 2016) wurde das Wasserhaltungskonzept - neben den anderen Ewigkeitsaufgaben - ausführlich erklärt. Sämtliche Publikationen sind auch im ). Dort gibt es zusätzliche Ewigkeitsaufgaben und Grubenwasser. Internet abrufbar ( Informationen zu den Themen Auch in Zukunft wird RAG außerhalb der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung Politik, Medien und Öffentlichkeit über die geplante Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes informieren. Dies erfolgt durch Informationen über Internet; Informationsgespräche mit politischen Mandatsträgern auf allen Ebenen, Informationen der öffentlichen Verwaltungen, relevante. Stakeholder (z.b. Naturschutzverbände), Presseberichterstattung, eigene Publikationen und ggf bei Bedarf durch lnformationsveran taltungen. Dabei wird RAG wie bereits bisher darüber informieren, was Grubenwasser ist und warum auch nach Beendigung des aktiven Bergbaus noch Grubenwasserhaltung stattfindet. Insbesondere wird darüber informiert, dass durch das Grubenwasserkonzept der RAG sichergestellt ist, dass keine Gefahr für Trinkwasservorkommen durch Ansteigen des Grubenwassers zu erwarten ist. Es wird über die Qualität des Grubenwassers informiert und über die Vorteile eines Grubenwasseranstiegs. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen werden, dass der Grubenwasseranstieg mit einer dr:wtlichen Schadstoffreduzierung sowie Salz- und Mineralfracht in den Gewässern verbunden sein wird. Dies bedeutet, dass das Grubenwasserkonzept der RAG einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Renaturierung des Emschersystems sowie zur Verbesserung der Gewässerqualität in Emscher, Lippe und in der lbbenbürener Aa leisten wird. Wie bisher bereits geschehen, wird auch weiterhin. über potenzielle Risiken des Grubenwasseranstiegs informiert, insbesondere über die, wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Bergschäden. In diesem Zusammenhang wird nochmals klargestellt, dass eventuelle, dennoch eintretende Bergschäden natürlich nach Bergschadensrecht reguliert werden. Insgesamt wird die Zielsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG erläutert werden und die hierfür künftig zum Einsatz kommende Technik durch Nutzung von Tauchmotorpumpen dargestellt werden, wie in den bisherigen Publikationen auch 17
20 18 schon geschehen. Es ist das Ziel des Kommunikationskonzeptes von RAG, umfassend über alle Themen im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung zu informieren. Dabei werden die ökologischen Vorteile des Grubenwasserkonzeptes dargestellt und,. dass mit der Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes keine relevanten Risiken für Menschen, Sachgüter und Umwelt verbunden sind." Die RAG teilt mit, dass die vorstehenden Ziele, Ansprüche und Maßgaben in:i Hinblick auf die anstehenden Genehmigungsverfahren in ~iner Kommunikationskonzeption operationalisiert und umgesetzt werden: Darüber ~ird die RAG gesondert informieren. Das Wirtschafts- und Umweltressort beabsichtigen (über~eordnete) Adressatenkreise mit entsprechendem Informationsinteresse. (z.b. Naturschutzverbände, Wasserverbände) über- die im Kapitel G_enehmigungsverfahren zur Konzeptumsetzung" aufgezeigten Verfahren im Rahmen gemeinsamer Gesprächstermine zu informieren. Anlagen: 1, 2 und-3 (RAG 2018). 18
21 Grubenwasserförderung )> :::, 0) (0 CD... J ~ T4G
22 Grubenwasserförderung )> ::J 0,) CC (D N N 0 N 0
23 Grubenwasserförderung! r.:.1o l. ~h ;tt. tu h ~,.. t,," u,l ~,~..,:., J. r',.:
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tvi\n!ster-ium für Natur- und Verbraucherschu::::: des Landes Non:irhein-Westfa 1 s, Oer Minister Die Ministerin Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
Der Minister. und Reststoffen zur Bruchhohlraumverfüllung und von PCB-/TCBThaltigen
Ce^ Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen & Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
va LAG 16/1804 A18 / 1 fi). April 2014
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minrster Minlstenum für Wirtschaft, Energie, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhem-Westfalen,
a. ~~/ A18/1 Mit freundlichen 9
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
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