Entwicklungen und Perspektiven in den Hilfen zum Selbständigen Wohnen

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1 Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Entwicklungen und Perspektiven in den Hilfen zum Selbständigen Wohnen Eine vertiefende Studie in den Projektregionen Essen, Kreis Minden-Lübbecke, Münster und Rheinisch-Bergischer Kreis IH-NRW-Projektpapier Nr. 12 Laurenz Aselmeier, Christof Stamm, Hanna Weinbach, Timo Wissel Im Auftrag des Sozialministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

2 Aselmeier, Laurenz; Stamm, Christof; Weinbach, Hanna & Wissel, Timo: Entwicklungen und Perspektiven in den Hilfen zum Selbständigen Wohnen. Eine vertiefende Studie in den Projektregionen Essen, Kreis Minden-Lübbecke, Münster und Rheinisch-Bergischer Kreis. IH-NRW-Projektpapier Nr. 12 Siegen, Mai 2007 Forschungsprojekt Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand (IH-NRW) Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße Siegen Tel. 0271/ sekretariat@zpe.uni-siegen.de 2

3 Vorwort Im Rahmen ihrer Arbeiten im Forschungsprojekt Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand hat eine Forschungsgruppe des Zentrums für Planung und Evaluation sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen im Auftrag des Sozialministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in zwei Zwischenberichten die quantitative Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen seit der Zuständigkeitsverlagerung der Eingliederungshilfe dargestellt. Mit der Zuständigkeitsverlagerung ist u.a. die Zielsetzung verbunden, den Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen in Nordrhein-Westfalen auszubauen und regionale Disparitäten zu verringern. Dieses soll sich explizit nicht nur auf quantitative Aspekte beschränken sondern auch die Qualität der Angebote einbeziehen. Mit dem vorliegenden Bericht legt die Projektgruppe IH-NRW nun die Ergebnisse einer vertiefenden Studie aus Essen, dem Rheinisch- Bergischen Kreis, aus Münster und dem Kreis Minden-Lübbecke vor, die diese qualitativen Aspekte des Betreuten Wohnens in den Mittelpunkt stellt. In den so genannten Projektregionen wurden Interviews mit Nutzer/innen und Mitarbeiter/innen der ambulanten Dienste sowie eine ergänzende schriftliche Befragung von Trägern wohnbezogener Hilfen durchgeführt. Damit sollen die aktuellen Entwicklungen im Feld wohnbezogener Hilfen exemplarisch anhand der Situation in vier Gebietskörperschaften dargestellt und den Einschätzungen maßgeblich Beteiligter Rechnung getragen werden. Einige Hinweise seien als Lesehilfe des Berichts gestattet: Der Bericht gliedert sich in zwei Hauptteile, in denen jeweils die Ergebnisse der mündlichen (Kap. 3) und schriftlichen Befragung (Kap. 4) zusammengetragen wurden. Zusammenfassende Einschätzungen der Interviews und der schriftlichen Trägerbefragung werden zu Beginn des Berichts dargestellt. Dort findet sich auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einfacher Sprache. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Personen, die sich die Zeit genommen haben, uns in Interviews Rede und Antwort zu stehen und die uns dabei in einer nicht erwartbaren Offenheit über ihre Unterstützungs- bzw. Arbeitssituationen Auskunft gegeben haben. Wir erachten es keineswegs als Selbstverständlichkeit, sich auf die doch für viele ungewohnte Situation des Interviews einzulassen. Ebenso danken wir den Personen, die die schriftlichen Fragebögen bearbeitet haben. Bei den Interviews haben uns die Kolleginnen Katharina Grebe, Silvia Koppen und Birgit Papke unterstützt. Unser früherer Kollege Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Ev. Fachhochschule Darmstadt sowie Prof. Dr. Michael Regus standen der Untersuchung beratend zur Seite. Auch ihnen gilt unser herzlicher Dank. Siegen, im Mai 2007 Laurenz Aselmeier Christof Stamm Hanna Weinbach Timo Wissel 3

4 Inhalt Zusammenfassende Einschätzungen... 7 I Zusammenfassende Einschätzung der Interviews... 7 II Zusammenfassende Einschätzung der schriftlichen Trägerbefragung Zusammenfassung in einfacher Sprache Zielsetzung der Studie Ausgangssituation Problembenennung und Fragestellung Methodische Vorgehensweise Mündliche Befragung Befragter Personenkreis Datenerhebung Datenerfassung und -auswertung Schriftliche Befragung Befragter Personenkreis Datenerhebung Datenerfassung und -auswertung Ergebnisse der Interviews Veränderungen in der Nachfrage nach dem Unterstützungsangebot Zur Entwicklung ambulanter Hilfen Zur Inanspruchnahme des Ambulant Betreuten Wohnens von Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf Auswirkungen des Leitprinzips ambulant vor stationär Erbringung von Hilfen im eigenen Wohnumfeld Art und Schwere der Behinderung als Ausschlusskriterium für ambulante Hilfen Wohnformen und Unterstützungssettings der Nutzer/innen Betreuten Wohnens Nutzer/innen als Mieter/innen Wahl des Wohnorts Charakterisierung der Wohnungen Einschätzung des Wohnungsmarkts Zugänge zum Ambulant Betreuten Wohnen Zur Verfügbarkeit des Angebots der Dienste Informations- und Beratungsmöglichkeiten bezüglich wohnbezogener Hilfen Zur Rolle der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote in Essen und im Rheinisch-Bergischen Kreis Die Einbeziehung von Angehörigen in die Vorbereitung des Wechsels in eine ambulante Wohnform und die Ausgestaltung des Hilfearrangements Zur Ablehnung von Anfragen zum Ambulant Betreuten Wohnen Koordination und Kooperation von Hilfen mit anderen Anbietern Aspekte der Prozessqualität Vorbereitung auf das Ambulant Betreute Wohnen

5 3.5.2 Zur Gestaltung von Erstkontakten Umsetzungsplanung Erreichbarkeit des Dienstes Zuverlässigkeit der Dienste Ansprechpartner/innen zur Koordination der Hilfen Konfliktmanagement Teilhabe und Selbstbestimmung Gemeindenähe als Zielperspektive Teilnahme am öffentlichen Leben Wohnungssuche und Lage der Wohnungen Sensibilisierung der Öffentlichkeit Einbeziehung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen Zur zeitlichen Gestaltung der Unterstützungsleistungen Zur Auswahl von Mitarbeiter/innen Genderaspekte Geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Auswahl von Bezugsmitarbeiter/innen aus der Sicht von Nutzer/innen Geschlechtsspezifische Erwartungen an die Hilfe sowie Reaktionen des Dienstes darauf in der Einschätzung von Mitarbeiter/innen Erfahrungen mit der neuen Finanzierungssystematik der Fachleistungsstunde Essen und Rheinisch-Bergischer Kreis Münster und Minden-Lübbecke Transparenz und Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen aus der Sicht von Nutzer/innen Erfahrungen mit den Hilfeplanverfahren der Landschaftsverbände Essen und Rheinisch-Bergischer Kreis Münster und Minden-Lübbecke Ergebnisse der schriftlichen Trägerbefragung Trägerarten Zielgruppen Art des Angebotes Ambulante Hilfen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Dienste Nutzer/innen des Ambulant Betreuten Wohnens Wohnformen Anzahl von Fachleistungsstunden Beschäftigte im Ambulant Betreuten Wohnen Vorherige und nachfolgende Wohn- bzw. Unterstützungsformen Stationäre Hilfen Inbetriebnahme des Angebots Plätze im stationären Wohnen Beschäftigte im stationären Wohnen Übergreifende Angaben zu den Angeboten Weitere Angebote der Dienste und Einrichtungen Zukünftige Planungen der Dienste und Einrichtungen

6 5 Anhang Leitfragen für Interviews mit Nutzer/innen Leitfragen für Interviews mit Mitarbeiter/innen Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

7 Zusammenfassende Einschätzungen I Zusammenfassende Einschätzung der Interviews Allgemeine Aspekte Die Ergebnisse der hier vorliegenden Untersuchung zu Entwicklungen ambulanter wohnbezogener Hilfen seit der Zuständigkeitsverlagerung weisen eine erhebliche Bandbreite an Ausprägungen dieser Unterstützungsformen aus. Im Feld des Ambulant Betreuten Wohnens finden gegenwärtig vielfältige Entwicklungen statt. Gleichwohl ist auch zu verzeichnen, dass diese Entwicklungen noch am Anfang stehen und weitere Schritte notwendig sind, um das Ambulant Betreute Wohnen als Hilfeform zu profilieren und auch für Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf zugänglich zu machen. Neben dem strukturellen Rahmen, der durch die gesetzlichen Vorgaben und die Bewilligungspraxis der Landschaftsverbände bedingt ist, lassen auch die in den Interviews getätigten Aussagen von Mitarbeiter/innen die Vermutung zu, dass unter Ambulant Betreutem Wohnen vielfach eine Hilfeform für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf verstanden wird. Hervorzuheben ist, dass das Thema Ambulante Hilfen seit der Zuständigkeitsverlagerung präsenter geworden ist. Ob die erhöhte Nachfrage mit der Zuständigkeitsverlagerung zu tun hat oder auf eine allgemeine Entwicklung zurückzuführen ist, wird in den Interviews jedoch nicht eindeutig beantwortet. Die Nachfrage nach ambulanten Unterstützungsangeboten ist angestiegen. Diese Feststellung wird insbesondere bezogen auf Personen getroffen, die in der Vergangenheit keine wohnbezogenen Hilfen in Anspruch genommen haben und somit neu in das System kommen. Dabei werden verstärkt Anfragen über Dritte wie gesetzliche Betreuer/innen oder Ärzt/innen registriert. Die insgesamt erhöhte Nachfrage nach ambulanten wohnbezogenen Hilfen weist auf den hohen Bedarf eines entsprechenden Angebots hin. Um Hilfen adäquat erbringen zu können, erscheint eine systematische Klärung der Ressourcen im eigenen Wohnumfeld wichtig. Die Antworten der befragten Mitarbeiter/innen lassen auf die Notwendigkeit schließen, diesen Aspekt vermehrt in den Blick zu nehmen. Aus den Antworten einiger Befragter geht eine eindeutige Ausrichtung auf das Angebot des eigenen Trägers hervor. Deutlich wird aber auch, dass bei anderen Befragten die Perspektive auf die einzelne Person im Vordergrund steht. Wohnformen und -orte Nutzer/innen des Ambulant Betreuten Wohnens, die nicht in Wohngemeinschaften leben, verfügen in der Regel über selbst angemieteten Wohnraum. Die Konzentration von Wohnungen der Nutzer/innen auf bestimmte Gebiete birgt ob zufällig geschehen oder von den Diensten forciert Vor- und Nachteile. Von Vorteil ist, dass sich Nutzer/innen leichter auch untereinander treffen können, somit der Gefahr der sozialen Vereinsamung entgegengewirkt werden kann und die Möglichkeit gegeben ist, dass sich Nutzer/innen untereinander bestärken können. Jedoch birgt es Nachteile, wenn die räumliche Nähe der Wohnungen von Diensten hauptsächlich deshalb favorisiert wird, um die Arbeitsabläufe zu erleichtern. Sowohl aus den Antworten der Mitarbeiter/innen als auch der Nutzer/innen wird deutlich, dass den Diensten bei der Wohnungssuche eine wichtige Rolle zukommt. Beide Gruppen beschreiben es als erleichternd, wenn die Dienste eine aktive Rolle bei der Wohnungssuche spielen. Vorbehalte seitens Vermieter/innen gegenüber Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit sozial schwachem Hintergrund werden mehrheitlich verdeutlicht. Dementsprechend dringlich erscheint es, Vorurteile 7

8 abzubauen und zu einer Sensibilisierung dahingehend beizutragen, dass Menschen mit Behinderungen als selbsttätig Agierende auf dem Wohnungsmarkt wahr- und ernst genommen werden. Hierzu beizutragen kann eine wichtige Aufgabe der Träger von ambulanten Betreuungsangeboten sein, indem diese bei der Wohnungssuche nicht stellvertretend für Nutzer/innen auftreten, sondern als deren Unterstützer und Begleiter. Eine nicht unwesentliche Rolle scheinen Wohnungsbaugenossenschaften zu spielen, um Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu erschließen. Dort, wo wie in Essen die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannter als in anderen Regionen ist, verringert sich die Notwendigkeit der Dienste, Nutzer/innen bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Den befragten Mitarbeiter/innen ist die Gefahr der Stigmatisierung durch Merkmale wie Schilder, Beschriftungen und Logos der Anbieter bewusst. Dass die Wohnungen der Nutzer/innen fast durchgängig den Charakter von Privatwohnungen aufweisen und damit auch die Trennung von Wohnung und Betreuung unterstreichen, kann als fast durchgängig festgehalten werden. Regionale Verfügbarkeit In der Konzeption ambulanter Angebote ist der Aspekt der regionalen Verfügbarkeit im Hinblick auf eine auf die Region bezogene Angebotsplanung als wesentlich zu erachten, um bedarfsgerechte Hilfen ermöglichen zu können. Die Aussagen der befragten Mitarbeiter/innen liefern entsprechende Ansatzpunkte. Zwar sind vor allem in den beiden Flächenkreisen die Angebote eines jeden Dienstes nicht in allen Kreisteilen verfügbar, gleichwohl scheint dies nicht dazu zu führen, dass es weiße Flecken, also unterversorgte Gebiete gibt. In den städtischen Untersuchungsregionen ermöglicht der Wegfall langer Anfahrtswege den Diensten, ihr Angebot auf die gesamte Gebietskörperschaft zu beziehen. Informations- und Beratungsmöglichkeiten Die befragten Nutzer/innen halten die vorhandenen Beratungsangebote bezüglich wohnbezogener Hilfen für ausreichender als die Mitarbeiter/innen. Die Aussagen der befragten Mitarbeiter/innen erlauben den Rückschluss, dass ambulante Unterstützungsangebote bislang nicht ausreichend beworben werden gerade auch in Abgrenzung zu stationären Hilfen. Zur weiteren Etablierung des Ambulant Betreuten Wohnens ist es jedoch unerlässlich, den Bekanntheitsgrad dieser Unterstützungsform zu erweitern sowie diesbezügliche Ängste und Unsicherheiten abzubauen. In diesem Zusammenhang scheint unter den befragten Personen unbestritten, dass die neu eingeführten Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote (KoKoBe) grundsätzlich zu einer wichtigen Anlaufstelle werden können. Auch aus fachlicher Sicht ist der Ansatz zu begrüßen, über die Einführung neuer Anlaufstellen im Sinne von Änderungsagenten den Prozess der Umsteuerung wohnbezogener Hilfen forcieren zu wollen. Wie durch die Interviews verdeutlicht, verläuft die Ausgestaltung dieses neuen Bausteins in den beiden rheinischen Projektregionen jedoch unterschiedlich. Um die intendierten Wirkungen der KoKoBe zur Entfaltung kommen zu lassen, bedarf es augenscheinlich einer konzeptionellen Weiterentwicklung der KoKoBe. Insgesamt zeigen die Dienste ein hohes Maß an Flexibilität bei der Anfrage nach Unterstützungsleistungen. Nur eine geringe Anzahl der befragten Dienste lehnt eine Hilfe ab, ohne dass alternative Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen oder gesucht worden sind. Die Frage nach der Koordination von unterschiedlichen Unterstützungsleistungen wurde sowohl von den befragten Nutzer/innen als auch Mitarbeiter/innen eher zurückhaltend beantwortet. Gleichwohl ist dieser Bereich nicht von unerheblicher Bedeutung, da sich nicht alle im Einzelfall notwendigen Hilfen durch das Betreute Wohnen abdecken lassen. 8

9 Vorbereitung auf das Ambulant Betreute Wohnen Unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung auf das Ambulant Betreute Wohnen verstehen sowohl die befragten Mitarbeiter/innen wie auch die befragten Nutzer/innen überwiegend spezielle Förderund Trainingsmaßnahmen. Einige halten auch solche Vorbereitungsmaßnahmen, die auf die Stärkung von Regie- und Selbstvertretungskompetenzen zielen, für sinnvoll. Von besonderer Bedeutung für die Inanspruchnahme eines Dienstes ist es, welche Erfahrungen die Nutzer/innen bei der ersten Kontaktaufnahme machen. Die Hilfebeziehung zwischen Nutzer/innen und den Mitarbeiter/innen beginnt nicht erst mit der Unterstützung im Alltag, sondern mit der Klärung der Voraussetzungen für ein Leben in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft. Diese Vorlaufphase ist ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung und sollte so professionell wie möglich gestaltet werden. Dies scheint, wenn auch nicht umfassend schriftlich verankert, bei den in die Befragung einbezogenen Diensten der Fall zu sein und bestätigt sich durch die überwiegende Erinnerung der Nutzer/innen, diese Phase positiv erlebt zu haben. Umsetzungsplanung Im Ambulant Betreuten Wohnen kommt einer verlässlichen, transparenten und längerfristig angelegten Umsetzungsplanung eine hohe Bedeutung zu. Diesbezüglich wurden Defizite insbesondere im Hinblick auf die Verbindung von Hilfeplan und Betreuungspraxis deutlich, die konzeptionelle Anstrengungen erfordern und Qualifizierung der Mitarbeiter/innen notwendig erscheinen lassen. Verlässliche Ansprechpartner/innen Das Risiko, in Krisensituationen eher auf sich alleine gestellt zu sein, ist für Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben, höher als für Wohnheimbewohner/innen, da letztere zu jeder Zeit auf das anwesende Personal zurückgreifen können. Das Spektrum der Antworten sowohl der Mitarbeiter/innen als auch der Nutzer/innen veranschaulicht, wie unterschiedlich das Thema der Erreichbarkeit der Dienste in Krisenzeiten in der Praxis gehandhabt wird. Auffallend ist, dass mitunter die Einschätzungen zur Erreichbarkeit des Dienstes in Krisenzeiten von Nutzer/innen, die den gleichen Dienst nutzen, deutlich divergieren. Im Bedarfsfall werden individuelle Absprachen getroffen. Dienste, deren Träger auch über stationäre wohnbezogene Einrichtungen verfügen, haben mit ihren Nutzer/innen vereinbart, sich im Bedarfs- oder Notfall an die Wohnheime wenden zu können. In einem Verbund zwischen dem ambulanten und stationären Bereich wird ein wichtiger Baustein gesehen, um beispielsweise Krisen abzufangen und in Zeiten, die durch die ambulanten Dienste nicht abgedeckt werden können, für die Nutzer/innen Ansprechpartner/innen zur Verfügung zu halten. Den Nutzer/innen stehen bis auf wenige Ausnahmen feste Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Dies wird als wichtige Voraussetzung für den Aufbau einer verlässlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit gesehen. Die Nutzer/innen äußern bezogen auf die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter/innen insgesamt eine hohe Zufriedenheit. Die besondere Arbeitsform im Ambulant Betreuten Wohnen, die in der Regel aus Einzelkontakten zwischen Nutzer/innen und Mitarbeiter/innen besteht, setzt ein verlässliches Konfliktmanagementsystem voraus. Überwiegend haben die Dienste Formen des Konfliktmanagements eingeführt, wenngleich zumindest nach Ansicht der Nutzer/innen hier regionale Unterschiede vorherrschen. Fraglich ist auch, ob, wie durch mehrere Nutzer/innen und Mitarbeiter/innen berichtet, Konflikte immer im direkten Kontakt hinreichend gelöst werden können, oder ob nicht zumindest grundsätzlich eine weitere, ggf. hinzuzuziehende Person vorhanden sein sollte. 9

10 Integration und Teilhabe Durch die Inanspruchnahme von Ambulant Betreutem Wohnen ist es vielen Menschen mit Behinderungen erstmals möglich, in einer eigenen Wohnung in der Stadt oder Gemeinde zu leben und somit ein höheres Maß an räumlicher Nähe zu nichtbehinderten Menschen zu erreichen. Nach Ansicht einiger befragter Mitarbeiter/innen gehören Menschen mit Behinderungen aufgrund des Lebens in der eigenen Wohnung immer mehr zum Bild einer Stadt bzw. Gemeinde. Beziehungen bzw. der Beziehungsaufbau zu anderen Bürger/innen im Gemeinwesen werden von Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen unterschiedlich wahrgenommen. Während die Menschen mit Behinderung sich in der Selbsteinschätzung gut integriert fühlen, nehmen dies die Mitarbeiter/innen eher weniger wahr. Integration umfasst über die physische Integration (räumliche Nähe) hinaus, auch die funktionale und die soziale Integration, u.a. die Teilhabe am kulturellen Leben. Die Teilhabe am kulturellen Leben, deren Verwirklichung und damit die Herstellung von Gemeindenähe wird als wichtige Aufgabe der Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen angesehen, wenngleich dies ein langfristiger Prozess sei. Der Integrationsarbeit im Umfeld (z.b. Gespräche mit Nachbarn, Aufsuchen von Veranstaltungen, Kontaktaufbau zu Vereinen, Kooperation mit Kirchengemeinden) wird eine hohe Bedeutung beigemessen, um Gemeindenähe zu erreichen. Sie kommt jedoch in der bisherigen Praxis deutlich zu kurz und müsste bei den Diensten des Unterstützten Wohnens einen größeren Stellenwert erhalten. Integration in einem funktionalen Sinne bedeutet die Teilnahme am öffentlichen Leben u.a. durch die Nutzung gesellschaftlicher Ressourcen (Einkaufsmöglichkeiten, Öffentliche Personen- Nahverkehr, soziale und kulturelle Einrichtungen etc.). So verstandene Integration kann für die Nutzer/innen der in die Untersuchung einbezogenen Dienste in den Bereichen Erledigung alltäglicher Angelegenheiten und Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in der Selbsteinschätzung der befragten Nutzer/innen gut realisiert werden. Der Besuch von Freizeitstätten, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, der Besuch von Veranstaltungen und die Beteiligung an Vereinen scheint in der Regel jedoch weiterhin gesondert und nur selten wirklich integriert stattzufinden. Professionelle Behindertenhilfe, Politik und Verwaltung stehen hier vor der Herausforderung, Konzepte zu entwickeln, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, aus dieser Besonderung herauszukommen. Gemeinwesenorientierung und gesellschaftliche Teilhabe Die Lage der Wohnung kann ein wesentlicher Bestimmungsfaktor sein, ob ein Mensch mit Behinderungen Ressourcen des Gemeinwesens wie Geschäfte, Orte der Freizeitgestaltung, Ärzte oder Behörden erreichen kann. Somit kann die Lage der Wohnung auch zu einem ausschließenden Faktor werden, der zu einer Abhängigkeit von Unterstützung und damit einer Einschränkung der Selbständigkeit der Nutzer/innen führt. Gerade in ländlichen Regionen ist dieses Risiko als höher zu erachten als in Städten. Vor diesem Hintergrund ist als erfreulich zu erachten, dass die überwiegende Mehrheit der befragten Nutzer/innen in allen vier Untersuchungsregionen angibt, dass die Lage der Wohnung erlaubt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens auch ohne spezielle Unterstützung erledigen zu können. Bei der Suche nach Wohnungen für neue Nutzer/innen und bei Umzügen sollte den Mitarbeiter/innen der Dienste dieser Gesichtspunkt auch weiterhin handlungsleitend sein. Gesellschaftliche Teilhabe kann durch Information der allgemeinen Öffentlichkeit erleichtert und Ressourcen im Gemeinwesen können zugänglich gemacht werden. Damit versteht sich unter Öffentlichkeitsarbeit mehr, als den eigenen Dienst und seine Tätigkeitsfelder bekannt zu machen. Vielmehr gehört dazu auch ein politischer Auftrag, nämlich zu verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, dabei aber auf entgegenkommende Strukturen angewiesen sind. Darzustellen, wie dies bewerkstelligt werden kann und somit zu einer Sensibilisierung des Gemeinwesens beizutragen, sollte ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsarbeit ambulanter Dienste sein. Die Ergebnisse der Befragung weisen vor allem in den beiden rheinischen Untersuchungsregionen auf die Notwendigkeit hin, diesen Bereich weiterzuentwickeln. 10

11 Die Einbeziehung ehrenamtlicher Unterstützungsleistungen in ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist noch nicht entwickelt. In diesem Zusammenhang wäre z.b. die freiwillige Einbeziehung von Eltern und Angehörigen zu diskutieren. Regiekompetenz der Nutzer/innen Zum fachlichen Anspruch an ambulante Unterstützungsleistungen gehört auch, dass die Nutzer/innen die Regiekompetenz über die Dienstleistungsgestaltung innehaben. Dazu zählt ebenfalls, dass sie über die zeitliche Gestaltung der Unterstützungsleistungen selbst entscheiden können. Vielfach sind Menschen mit Behinderung in der Wahrnehmung von Regiekompetenz noch ungeübt. Dieser Anspruch scheint nur bedingt umgesetzt. Ebenso wie die Berücksichtigung ihrer Wünsche zur zeitlichen Gestaltung ist die Berücksichtigung ihrer Wünsche zur Auswahl von Unterstützungspersonen ein wichtiges Element der Regiekompetenz der Nutzer/innen. Wie auch im Hinblick auf die zeitliche Gestaltung der Unterstützungsleistungen gilt es für die Auswahl der Mitarbeiter/innen, die Nutzer/innen in ihrer Regiekompetenz zu bestärken. Dies scheint in den befragten Diensten nur in Ausnahmefällen möglich. Die Nutzer/innen nehmen dies überwiegend jedoch nicht negativ wahr. Eine mit Heim- oder Werkstattbeiräten vergleichbare Struktur einer Nutzer/innenvertretung ist im ambulanten Bereich nicht vorhanden. Dennoch sollten auch hier im Sinne der Selbstbestimmung Möglichkeiten der Einflussnahme der Nutzer/innen auf die Gestaltung der Dienste für wichtig erachtet und im Hinblick auf die Arbeit der Dienste überprüft werden. Genderaspekte Von den befragten Mitarbeiter/innen wird die grundlegende Relevanz der Kategorie Geschlecht in der professionellen Arbeit in Diensten des Ambulant Betreuten Wohnens bestätigt, wenngleich ihr in nicht wenigen der Interviewaussagen tendenziell ein untergeordneter Stellenwert eingeräumt wird. Einer geschlechtersensiblen Arbeitsweise wird von den Befragten jedoch mehrheitlich Bedeutung zugesprochen. Von den meisten Befragten wird dabei allein die Passung des Geschlechts des Nutzers bzw. der Nutzer/in und des/der möglichen Bezugsmitarbeiter/in als Kriterium einer geschlechtsspezifischen Arbeitsweise genannt. Die Mitarbeiter/innen zeigen somit eine gewisse Sensibilität gegenüber dem Bedarf von Frauen und Männern, von weiblichen bzw. männlichen Fachkräften unterstützt zu werden, können diesen jedoch nur in seltenen Fällen konkretisieren. Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten scheint insgesamt eher intuitiv vonstatten zu gehen. Eine systematisch reflektierte Herangehensweise an die Thematik wird im Rahmen der vorgenommenen Befragung allenfalls ansatzweise erkennbar. Diesbezügliche konzeptionelle Fragen werden von Diensten nur in begrenztem Maße systematisch berücksichtigt. Finanzierungsaspekte Die von den beiden Landschaftsverbänden eingeführte Finanzierungssystematik der Fachleistungsstunde hat zu einer erhöhten Flexibilität im Gesamtsystem der ambulanten wohnbezogenen Hilfen geführt. Dies drückt sich darin aus, dass für mehr Menschen ein Zugang zum Betreuten Wohnen möglich ist und Hilfen stärker auf den individuellen Bedarf des Einzelnen zugeschnitten werden können. Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens wird durch die Bewilligung eines Jahresstundenkontingentes auch im Zeitverlauf ein relativ flexibler Umgang mit den zu erbringenden Leistungen zugestanden. Gleichzeitig werden die Gestaltungsspielräume durch den hohen Anteil an faceto-face-kontakten begrenzt. Die Dienste können nur in eingeschränktem Maße disponieren. Die Dienste stellen sich in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation auf diese neue Situation ein. Für die Nutzer/innen hat dies einerseits zur Folge, dass sie die bewilligten Hilfen i.d.r. in vollem Umfang 11

12 erhalten. Gleichzeitig baut das System darauf auf, dass die Nutzer/innen auch entsprechend ihres festgelegten Hilfeumfangs funktionieren. Leistungsberechtigte, die dazu nicht imstande sind, können tendenziell nicht ihrem individuellen Bedarf entsprechend unterstützt werden. Verfahren zur Individuellen Hilfeplanung Die von den Landschaftsverbänden eingeführten Verfahren zur Individuellen Hilfeplanung stoßen weitgehend auf Zustimmung. Diese bezieht sich in erster Linie auf die ihnen zugeschriebene Funktion der Systematisierung und Reflexion des professionellen Handelns im Unterstützungsprozess. Der nicht finanzierte Zeitaufwand, der mit den Verfahren verbunden ist, wird als Problem gesehen. Auch werden verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte der Verfahren genannt, die sich v.a. auf den logischen Aufbau, die Ausfüllbarkeit und die Praxisnähe der einzelnen Formulare, aber auch die Auswirkungen der Instrumente im Umgang mit den Nutzer/innen (Defizitorientierung der Hilfepläne, Überforderung bei HPK/Clearing, Einschätzung des Hilfebedarfs in Minutenwerten) beziehen. Die Zusammenarbeit mit den für die Regionen zuständigen Sachbearbeiter/innen der Landschaftsverbände wird als positiv beschrieben. Regionale Unterschiede Zutage trat, dass regionenspezifische Ausprägungen und Besonderheiten in vergleichsweise geringen Ausmaßen zu verzeichnen sind. Auch wenn sich einige Spezifika in der einen oder anderen Region unterschiedlich feststellen ließen, so sind in allen vier Untersuchungsregionen überwiegend ähnliche Problem- und Fragestellungen bedeutsam. Der wohl größte Unterschied zwischen den rheinischen und den westfälischen Untersuchungsregionen besteht in der Zulassungspraxis neuer Träger durch die beiden Landschaftsverbände. Daraus ergeben sich insgesamt in den rheinischen Regionen besondere Herausforderungen für die örtliche Angebotsstruktur, da diese durch die zunehmende Anbieterzahl größeren Veränderungen unterworfen ist. In Interviews mit Mitarbeiter/innen neuerer, kleiner Dienste in den rheinischen Regionen, die nicht an einen größeren Träger angeschlossen sind, wurden Schwierigkeiten deutlich, die in den Interviews in den westfälischen Regionen nicht durchklangen. Insbesondere stehen diese Dienste vor der Herausforderung, ausreichend Nutzer/innen anzuwerben, um betriebsfähig zu sein und die Frage der Vertretung zu klären, wenn nur ein/e Mitarbeiter/in in tätig ist. Allerdings scheinen diese Dienste eher bereit zu sein, ihre Zeiten sehr individuell und flexibel an den Anforderungen der Nutzer/innen auszurichten. Weitere Anforderungen ergeben sich durch die ländliche oder städtische Prägung einer Gebietskörperschaft. In den beiden ländlichen Regionen stellt sich die Frage nach dem Einzugsgebiet einzelner Dienste häufiger, da lange Wegzeiten, die nicht hinreichend refinanziert werden, berücksichtigt werden müssen. Dies kann dazu führen, dass einige Dienste in den beiden Kreisen ihr Angebot nicht auf das gesamte Kreisgebiet beziehen. Auch wird thematisiert, dass die Teilhabechancen in einer ländlichen Region aufgrund der dortigen Infrastruktur (vor allem eingeschränkter ÖPNV) geringer seien und die Dienste somit vermehrt Lücken schließen müssten, da die Nutzer/innen nicht eigenständig zu Geschäften, Ämtern oder Veranstaltungen gelangen könnten. Zielgruppenspezifische Unterschiede In folgenden Bereichen wurden zielgruppenspezifische Unterschiede benannt: Der Zugang zum Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung bzw. Suchterkrankung in der Einschätzung der befragten Mitarbeiter/innen nicht selten auch dadurch, dass Menschen, die vormals andere Unterstützungsangebote wie Kontakt- oder Beratungsangebote in Anspruch nahmen, nun als Klientel für Dienste des 12

13 Ambulant Betreuten Wohnens ins Blickfeld geraten. Zugleich räumen die Mitarbeiter/innen solchen Angeboten eine wichtige Funktion ein, da diese eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit für seelisch behinderte und/oder suchtkranke Menschen zum Hilfesystem darstellen. Stärker als im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung wird im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung auf Beratungsdefizite im Zuge der Vorbereitung auf das Ambulant Betreute Wohnen hingewiesen. Die Notwendigkeit einer besonderen Vorbereitung wird hingegen in diesem Bereich als geringer eingeschätzt als für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung schätzen die befragten Mitarbeiter/innen ein, dass Menschen mit schwerwiegenderem Erkrankungsbild (z.b. Doppeldiagnosen) als Klientel des Ambulant Betreuten Wohnens zunehmen, wohingegen diese Hilfeform im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung aus Sicht der befragten Mitarbeiter/innen als Unterstützungsleistung vorrangig für Menschen mit eher hohen alltagspraktischen Kompetenzen erachtet wird. Mitarbeiter/innen sehen in Menschen mit geistiger Behinderung eher unproblematische Mieter/innen. Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung schätzen die befragten Mitarbeiter/innen die Lage der Nutzer/innen auf dem Wohnungsmarkt hingegen schwieriger ein, da das Stigma einer psychischen Behinderung und/oder Suchterkrankung potenzielle Vermieter/innen abschrecke. Allerdings ist diese Sichtweise der Mitarbeiter/innen nicht deckungsgleich mit den Erfahrungen der befragten Nutzer/innen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung werden nach wie vor eher stationäre wohnbezogene Hilfen nachgefragt. Es scheint weitere Aufklärungs- und Informationsarbeit nötig zu sein, um zu vermitteln, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung vermehrt im eigenen Wohnraum unterstützt werden können. Hinsichtlich der Einbeziehung von Angehörigen ergeben sich Unterschiede in der Einschätzung von Mitarbeiter/innen, die mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten und ihrer Kolleg/innen aus Diensten, die Menschen mit seelischer Behinderung unterstützen. Aufgrund der unterschiedlichen, bei geistig behinderten Menschen häufig lebenslang vorherrschenden Unterstützungsbedarfe kommt der Einbeziehung von Angehörigen beim Arrangieren von Unterstützung hier eine wesentliche Rolle zu. Vielfach fühlen sich Eltern auch dann noch sehr für das Wohl ihrer geistig behinderten Kinder verantwortlich, wenn diese bereits erwachsen sind und professionelle Unterstützung erhalten. Dies ist nicht selten verbunden mit Ängsten vor einer nicht ausreichenden Versorgung und damit einhergehenden Gefährdung der behinderten Angehörigen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung stellt sich die Situation mitunter anders dar. Nicht selten liegt bei Menschen mit seelischer Behinderung eine Beziehungsstörung zu ihren Angehörigen vor. Eine Einbeziehung der Angehörigen könnte sich dementsprechend nachteilig auswirken und stellt deshalb eher die Ausnahme denn die Regel dar. Als wichtig ist zu werten, dass der Aspekt der Angehörigenarbeit den befragten Mitarbeiter/innen bewusst ist. Der hohe Stellenwert, den die befragten Mitarbeiter/innen dem Thema der Einbeziehung von Angehörigen beimessen, verdeutlicht, dass dieser Aspekt in seiner Bedeutsamkeit erfasst ist. 13

14 II Zusammenfassende Einschätzung der schriftlichen Trägerbefragung In den vier Projektregionen des Forschungsprojektes IH-NRW wurde ergänzend zu den Interviews mit Nutzer/innen und Mitarbeiter/innen eine schriftliche Befragung von Trägern wohnbezogener Hilfen nach 53/54 SGB XII (Eingliederungshilfe) für erwachsene Menschen mit Behinderung durchgeführt. Die Träger wurden gebeten, Daten zum Stichtag anzugeben. Da insgesamt mehr als die Hälfte sowie innerhalb der Regionen und Zielgruppen in den meisten Fällen in der Regel ebenso eine Rücklaufquote von mindestens 50% erreicht wurde, können die Ergebnisse als aussagekräftig für die vier genannten Regionen angesehen werden. Wesentliche Ergebnisse der Befragung sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Allgemeine Aspekte Insgesamt betrachtet sind deutlich mehr als die Hälfte der Träger (ca. 66%) der Freien Wohlfahrtspflege zuzurechnen. An zweiter Stelle folgen privat-gewerbliche Träger (ca. 23%) und danach öffentlich-rechtlich verfasste Träger (etwa 11%). Der Anteil privat-gewerblicher Träger lag zum Zeitpunkt der Erhebung bei den an der Befragung beteiligten Trägern der beiden rheinischen Regionen bei ca. 33%, in den zwei westfälischen Regionen demgegenüber bei 0%. Dementsprechend ist der prozentuale Anteil der Freien Wohlfahrtspflege hier mit etwa 89% (rheinische Regionen ca. 56%) deutlich höher. Öffentlich-rechtlich verfasste Träger nehmen in den beiden Regionen in Westfalen-Lippe und den rheinischen Regionen mit etwa 10% bzw. ca. 12% etwa einen vergleichbaren Anteil an. Der vergleichsweise hohe Anteil privat-gewerblicher Träger in den beiden rheinischen Projektregionen steht vor allem in Verbindung zu einer sich dort hinsichtlich der Anzahl neuer Träger ambulanter Hilfen sehr dynamisch entwickelnden Angebotslandschaft. Von den beteiligten Trägern gibt die deutliche Mehrheit, d.h. etwa 70% an, nur für eine Zielgruppe wohnbezogene Hilfen anzubieten. Hilfen für zwei bis drei Zielgruppen bieten ca. 22% an. 8% der Träger halten ein Angebot für alle Zielgruppen vor. Werden nur die Träger betrachtet, die ausschließlich ambulante Hilfen zur Verfügung stellen, so ergibt sich ein in etwa analoges Bild. Auf alle vier Projektregionen bezogen wird deutlich, dass Träger, die sich ausschließlich auf den stationären Sektor konzentrieren, deutlich in der Minderheit sind (ca. 9%). Etwa die Hälfte der beteiligten Träger (etwa 49%) bietet ausschließlich ambulante Hilfen an. Ein großer Teil von Trägern (ungefähr 41%) tritt im ambulanten und stationären Bereich als Anbieter auf. Nach Landesteilen differenziert fällt auf, dass in den beiden Regionen von Westfalen-Lippe die Träger viel häufiger ambulante und stationäre Hilfen bereithalten als dieses in den rheinischen Projektregionen der Fall ist (57,9% zu 31,8%). Ursächlich dafür dürfte der im Rheinland in den letzten Jahren deutliche Zuwachs an neuen Trägern sein, die ausschließlich die Leistung des Ambulant Betreuten Wohnens anbieten. Ambulante Hilfen (Ambulant Betreutes Wohnen) Sieben der angeschriebenen Träger ambulanter Hilfen haben den Fragebogen nicht ausfüllen können, da sie zum Zeitpunkt des Stichtags der Befragung zielgruppenübergreifend keine Nutzer/innen betreuten. Drei weitere Träger ambulanter Unterstützung haben den Fragebogen zwar zurückgesendet, jedoch ebenso vermerkt, zum angegebenen Zeitpunkt keine Klienten zu betreuen. Diese Träger sind allesamt in den beiden rheinischen Projektregionen zugelassen. Hinsichtlich der Inbetriebnahme von Diensten des Ambulant Betreuten Wohnens ist insgesamt und hinsichtlich aller Zielgruppen der größte Zuwachs im Zeitraum 2001 bis 2005 zu konstatieren. 14

15 Ein deutlich verstärktes Anwachsen zeigt sich ab 2003, dem Jahr der Zuständigkeitsveränderung. Schwerpunkte von Inbetriebnahmen lassen sich bezogen auf die einzelnen Zielgruppen in den Jahren 2004 und/oder 2005 feststellen. Nach Landesteilen differenziert zeigt sich, dass im Zeitraum von sowohl in den rheinischen als auch in den westfälischen Regionen die meisten der an der Befragung beteiligten Dienste ihre Arbeit aufgenommen haben. Dieses ist allerdings mit besonderer Deutlichkeit hinsichtlich der beiden rheinischen Gebietskörperschaften zu konstatieren. So betrifft dieses dort ungefähr 78% der Dienste, während es in den beiden westfälischen Projektregionen für ca. 41% der Dienste der Fall ist. Während die Mehrzahl der Dienste in den beiden rheinischen Regionen im Jahr 2005 an das Netz gegangen sind, zeigen sich in den beiden westfälischen Gebietskörperschaften mehrere diesbezügliche Schwerpunkte, und zwar in den Jahren 1995, 2003 und Anhand der dargestellten Daten wird deutlich, dass sich seit der Zuständigkeitsveränderung im Ambulant Betreuten Wohnen zu den Landschaftsverbänden deutliche Impulse zur Gründung neuer Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens entwickelt haben. Offensichtlich ist aber auch, dass in den beiden rheinischen Regionen der stärkste Zuwachs neuer Dienste eindeutig nach der Verlagerung der Zuständigkeit auszumachen ist. Es ist anzunehmen, dass sich hier die Vorgehensweise des LVR, durch verstärkte Zulassung neuer Anbieter den Wettbewerb zu befördern, auswirkt. Die an der Befragung beteiligten Dienste weisen eine unterschiedliche Anzahl an Nutzer/innen auf, die auch zwischen den einzelnen Zielgruppen variiert. Die durchschnittliche Anzahl von Nutzer/innen reicht von vier im Bereich körperliche Behinderung bis zu 29 im Unterstützungsbereich seelische Behinderung. Es existiert eine Spannbreite von null bis zu 132 Nutzer/innen. Abhängig von der Zielgruppe betreut die Hälfte der Dienste maximal zwei (Bereich Suchterkrankung ) bzw. zehn (Bereich seelische Behinderung ) Klienten. Schwerpunktmäßig befinden sich die Dienste, die zum Zeitpunkt der Befragung keine Nutzer/innen betreuten in den beiden rheinischen Regionen. Durchschnittlich betrachtet betreuen die Dienste aus Minden-Lübbecke und Münster pro Dienst mehr Menschen mit Behinderung als dieses in Essen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis der Fall ist. Hier macht sich bemerkbar, dass sich in den beiden westfälischen Gebietskörperschaften die Nutzer/innen auf eine kleinere Anzahl von Diensten verteilen. Die weitaus größte Gruppe der von den an der Befragung beteiligten ambulanten Diensten betreuten Personen, weist eine seelische Behinderung auf. An zweiter Stelle folgen Menschen mit geistiger Behinderung. Das Einzelwohnen ist hinsichtlich aller Zielgruppen am deutlichsten ausgeprägt. Im Bereich der Unterstützung für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankungen spielen in quantitativer Hinsicht auch Wohngemeinschaften eine bedeutende Rolle. Abgesehen vom Bereich seelische Behinderung hier ist das Verhältnis in etwa ausgeglichen gibt es einen z.t. deutlich größeren prozentualen Anteil von Männern im Ambulant Betreuten Wohnen. Mit Ausnahme des Hilfebereichs körperliche Behinderung erhält die Mehrzahl der Nutzer/innen eine bis unter drei Fachleistungsstunden pro Woche. Die Gruppe der Personen, denen drei bis unter fünf Fachleistungsstunden zur Verfügung haben, folgt an zweiter Stelle. Durchschnittlich werden abhängig von Region und Zielgruppe zwischen 2,14 und 4,83 Fachleistungsstunden pro Woche bewilligt. Obzwar zwischen den vier Regionen und Behinderungsarten Differenzen bestehen und vor allem höchstwahrscheinlich nur durch das jeweilige Antragsverfahren begründbare Unterschiede zwischen den rheinischen und den westfälischen Gebietskörperschaften konstatierbar sind, kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Höhe der durchschnittlich bewilligten Fachleistungsstunden das Ambulant Betreutes Wohnen zurzeit eher nur für Menschen mit geringerem Hilfebedarf eine Alternative zum stationären Wohnen darstellen kann. Der Anteil von Fachkräften ist mit über 90% in den Bereichen geistige und körperliche Behinderung sowie seelische Behinderung und Suchterkrankung annähernd gleich. Dabei liegt die Quote von studierten Fachkräften im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen deutlich höher als dieses im Bereich geistige und körperliche Behinderung der 15

16 Fall ist. Mit sechs bis sieben Prozent liegt der Anteil Sonstiger Kräfte bei den an der Befragung beteiligten Diensten deutlich unter der laut Leistungs- und Prüfungsvereinbarung zulässigen Quote von 30%. Eine Differenzierung nach Landesteilen zeigt, dass in den beiden rheinischen Regionen insgesamt und hinsichtlich der Zielgruppen eine etwas geringere Fachquote als in den zwei westfälischen Regionen besteht. In besonders deutlicher Weise stellt sich dieser Unterscheid im Hilfebereich Geistige Behinderung dar. Insgesamt macht sich im Vergleich einer landesweiten Erhebung zum Datum Mitte 2003 und der regionalen Stichprobe zum die im Rahmen der Zuständigkeitsveränderung in vielen Fällen erstmals möglich gewordene Flexibilisierung der Qualifikationsprofile der eingestellten Mitarbeiter/innen zum Teil schon bemerkbar. Während im Hilfebereich geistige und körperliche Behinderung die Fachkraftquote insgesamt in etwa gleich geblieben ist, es aber eine prozentuale Verschiebung von Mitarbeiter/innen mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss zu Kräften mit Fachschulqualifikation gab, ist die Fachkraftquote im Unterstützungsbereich seelische Behinderung/Suchterkrankung gesunken. Dabei blieb der Anteil von einschlägig ausgebildeten Hochschulabsolventen nahezu konstant, wohingegen sich die prozentuale Quote von Mitarbeiter/innen mit Fachschulabschluss verringert und der Anteil von Sonstigen Kräften angestiegen ist. Als ein Hinweis für vonstatten gehende Umsteuerungsprozesse von stationären zu ambulanten Hilfen kann herangezogen werden, dass der größte Teil der Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in den Projektregionen vor Inanspruchnahme des Ambulant Betreuten Wohnens in stationären Einrichtungen gelebt hat. Vor dem Hintergrund, dass die zweitgrößte Gruppe dieses Personenkreises vor Nutzung des Ambulant Betreuten Wohnens ohne professionelle Unterstützung in einer eigenen Wohnung gelebt hat und davon ausgehend, dass zumindest eine geistige Behinderung in der Regel nicht erst im Laufe der Biographie erworben wird, stellt sich hier die Frage, wie deren Hilfebedarf zuvor realisiert wurde. Zudem fällt der vergleichsweise geringe Anteil von Personen auf, die vorher in der Herkunftsfamilie gewohnt haben. Hier besteht die Vermutung, dass in vielen Fällen entweder das familiäre Arrangement fortgeführt oder bei Auszug in der Regel zunächst eine stationäre Hilfeform gewählt wird. Im Hilfebereich seelische Behinderung/Sucht haben die meisten Nutzer/innen vor Inanspruchnahme des Ambulant Betreuten Wohnens in ihrer eigenen Wohnung ohne Hilfe eines professionellen Dienstes gelebt. Vor dem Hintergrund, dass sich seelische Behinderungen und damit ein wohnbezogener Hilfebedarf in der Regel erst im Verlauf der Biographie entwickelt, erscheint dieses Ergebnis nicht verwunderlich. An zweiter Stelle steht in beiden verglichenen Jahren der Wechsel aus stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In vielen Fällen wird es sich hier um Personen handeln, die im Zuge der Rehabilitationskette eine größere Selbständigkeit erfordernde Unterstützungsform wahrnehmen können. Auch in diesem Hilfebereich existieren indes stationäre Langzeiteinrichtungen und somit Potential, das im Sinne eines Umsteuerns von stationär zu ambulant genutzt werden kann. Im Sinne der Befassung mit den benannten Umsteuerungsprozessen ist es ebenso von Interesse zu untersuchen, welche Wohnform auf die Beendigung der Inanspruchnahme des Ambulant Betreuten Wohnens folgt. Der größte Teil der geistig und körperlich behinderten Personen nimmt nach Beendigung ambulanter Wohnunterstützung keine professionelle wohnbezogene Unterstützung mehr in Anspruch. Ob in diesen Fällen eine Unterstützung entbehrlich geworden ist oder ob diese vor dem Hintergrund eines insbesondere im Bereich geistige Behinderung in der Regel lebenslangen Hilfebedarfs innerhalb eines anderen Bezugsrahmens (z.b. durch informelle Hilfen) geleistet wird, bedarf der genaueren Überprüfung. Auch könnte es sein, dass nach einer (kurzen) Unterbrechung wiederum ein professioneller Dienst hinzugezogen wird. Der zweitgrößte Anteil der genannten Personengruppe hat von einem ambulanten in ein stationäres Setting gewechselt. Würden sich diese Ergebnisse hinsichtlich einer breiteren Datenbasis bestätigen, so wäre damit ein die intendierte Umsteuerung von stationären zu ambulanten Hilfen hemmender Faktor ausgemacht. Im Hilfebereich seelische Behinderung/Suchterkrankung beendet die überwiegende Mehrzahl der 16

17 Personen das Ambulant Betreute Wohnen, um in einer eigenen Wohnung ohne professionelle Unterstützung zu leben. Möglicherweise sind in diesem Zusammenhang die Erfolge von Rehabilitationsmaßnahmen ursächlich. Allerdings können auch andere Gründe, bspw. der Abbruch der Betreuung, damit im Zusammenhang stehen. An zweiter Stelle erfolgt indes auch in diesem Unterstützungsfeld die Aufnahme in ein stationäres Setting, wenn die Nutzung ambulanter Leistungen beendet wird. Vermutlich dienen stationäre Hilfen auch hier als Rückhalt, um diejenigen Personen aufzufangen, deren Hilfebedarf in der jetzigen Ausgestaltung des Ambulant Betreuten Wohnen nicht oder nur partiell gedeckt werden kann. Stationäre Hilfen In allen vier Projektregionen ist abgesehen vom Unterstützungsbereich Suchterkrankungen von den an der Untersuchung beteiligten Organisationen keine stationäre Einrichtung nach dem Jahr 2001 in Betrieb genommen worden. Während im Bereich geistige Behinderung die Hälfte der Angebote bis zum Jahr 1980 begründet wurden und eine zweite Gründungswelle im Zeitraum erfolgte, verhält es sich im Hilfebereich seelische Behinderung in etwa umgekehrt. Im Unterstützungsfeld Menschen mit Suchterkrankungen nahmen die ersten Einrichtungen in der Periode ihre Arbeit auf. Zu stationären Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Behinderung liegen keine Angaben vor. Die an der Befragung beteiligten Träger bieten insgesamt Plätze an. Kein beteiligter Anbieter hält stationäre Plätze für Menschen mit körperlicher Behinderung bereit. Die mit deutlichem Abstand meisten Plätze werden für Menschen mit geistiger Behinderung angeboten. Der prozentual größte Anteil an Außenwohngruppen ist im Unterstützungsbereich geistige Behinderung vorhanden. Auf die beiden Landesteile bezogen kann festgestellt werden, dass in den Hilfebereichen seelische Behinderung und Suchterkrankungen in den beiden rheinischen Regionen ein geringerer Anteil an Außenwohngruppen als in den beiden westfälischen Gebietskörperschaften vorhanden ist. Im Bereich geistige Behinderung verhält es sich umgekehrt. Dort liegt der Anteil an Außenwohngruppen in den westfälischen Regionen etwas höher. Das nur in Westfalen-Lippe bestehende Angebot des dezentralen stationären Einzelwohnens nimmt mit insgesamt 2,5% der stationären Plätze nur einen vergleichsweise geringen Anteil innerhalb der Angebotslandschaft ein. Die Fachkraftquote im Hilfebereich geistige Behinderung ist mit ca. 76% deutlich geringer als mit etwas über 90% im Unterstützungsfeld seelische Behinderung/Suchterkrankung. Der Anteil nicht (fachspezifisch) ausgebildeter Kräfte liegt im erstgenannten Sektor bei ungefähr 24% und im letztgenannten bei 9%. Die prozentuale Quote von Hochschulabsolventen ist im Bereich seelische Behinderung/Suchterkrankung mit ca. 36% mehr als doppelt so hoch als im Feld geistige Behinderung. Während im Bereich seelische Behinderung/Suchterkrankungen die Fachkraftquote nur geringfügig niedriger liegt als im Ambulant Betreuten Wohnen, so zeigen sich im Hilfebereich geistige Behinderung deutliche Differenzen zwischen den Quoten im stationären und ambulanten Sektor. Ein Vergleich der hier erhobenen Daten mit denen aus einer Befragung von Diensten zur Ausgangslage der Zuständigkeitsveränderung in ganz Nordrhein-Westfalen, zeigt, im Bereich geistige Behinderung die Fachkraftquote insgesamt stabil bleibt, wohingegen im Hilfebereich seelische Behinderung/Suchterkrankungen eine leichte Erhöhung sichtbar ist. Insbesondere hinsichtlich dieser Ergebnisse sind jedoch Studien mit einer größeren Grundgesamtheit vonnöten, um nicht nur begrenzt gültige Aussagen treffen zu können. Übergreifende Angaben zu den Angeboten Neben wohnbezogenen Hilfen unterhalten hinsichtlich der Unterstützungsbereiche geistige, seelische und körperliche Behinderung deutlich mehr als die Hälfte der Dienste und Einrichtungen keine weiteren Angebote für die jeweilige Zielgruppe. Im Bereich Suchterkrankung bieten 17

18 indes mehr als die Hälfte der beteiligten Organisationen weitere Unterstützungsleitungen an. In den Fällen, in denen weitere Angebote vorgehalten werden hier werden z.b. tagesstrukturierende Angebote sowie Kontakt- und Beratungsangebote genannt sind diese zu über 70% nicht nach dem Zeitpunkt des Beginns der Zuständigkeitsveränderung im Ambulant Betreuten Wohnen neu geschaffen worden. Bei den zukünftigen Planungen der Dienste und Einrichtungen wird bezüglich aller Zielgruppen mehrheitlich der Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens genannt. Allerdings wird abgesehen vom Bereich körperliche Behinderung von einigen Organisationen auch das Ziel des Ausbaus des stationären Sektors benannt. Wichtige Zielplanungen beziehen sich zudem auf eine bessere Vernetzung der Angebote bzw. die Schaffung regionaler Unterstützungsnetzwerke (alle Zielgruppen), die Differenzierung und Dezentralisierung der Angebote (geistige Behinderung) sowie die Erweiterung des Angebots für Menschen mit speziellen Bedarfen (seelische Behinderung). 18

19 Zusammenfassung in einfacher Sprache 1 Worum geht es? Seit dem gibt es in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung im Gesetz. In dieser Regelung steht, dass die Landschaftsverbände jetzt alle Hilfen für Menschen mit Behinderungen zum Wohnen bezahlen sollen. Zum Wohnen gibt es stationäre Hilfen und ambulante Hilfen. Stationäre Hilfen sind vor allem Wohnheime, aber auch Außenwohngruppen oder stationäres Einzelwohnen. Ambulante Hilfen sagt man zu dem Ambulant Betreuten oder Unterstützten Wohnen. Das Geld, das die Landschaftsverbände dafür zahlen, nennt man Eingliederungshilfe. Für das Rheinland bezahlt der Landschaftsverband Rheinland in Köln die Eingliederungshilfe. Für Westfalen-Lippe macht dies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Die Landesregierung hat das Gesetz gemacht, weil sie möchte, dass es für mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gibt, mit Unterstützung in einer eigenen Wohnung zu leben. Dafür muss es aber auch mehr Angebote für Betreutes Wohnen geben. Die Landschaftsverbände sollen dafür sorgen, dass es mehr Betreutes Wohnen gibt. Mehr Menschen mit Behinderung sollen in einer eigenen Wohnung selbständiger leben können. Sie sollen auch selbst bestimmen können, wie sie wohnen und leben möchten. Sie können zum Beispiel ganz alleine oder mit ihrem Freund oder ihrer Freundin wohnen. Es ist auch möglich, mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft in einer größeren Wohnung oder in einem Haus zu leben. Unterstützung sollen sie dabei von Profis bekommen. Diese Unterstützung nennt man dann Ambulant Betreutes Wohnen. Dazu soll eine Gruppe von der Universität Siegen forschen und Berichte schreiben. Was hat die Gruppe von der Universität Siegen untersucht? Die Gruppe von der Universität will schauen, wie das Ambulant Betreute Wohnen ist. Dazu hat sie Menschen mit Behinderung und Profis in zwei Städten und zwei Landkreisen befragt. Die Städte sind Essen und Münster, die Landkreise sind der Kreis Minden-Lübbecke und der Rheinisch-Bergische Kreis. Die Wissenschaftler haben die Menschen mit Behinderung und die Profis besucht. Sie haben sich vorher Fragen überlegt, die sie dann den Menschen mit Behinderung und den Profis gestellt haben. Dabei haben sie mit 118 Menschen mit Behinderung und 57 Profis gesprochen. 1 Diese Zusammenfassung orientiert sich an den Empfehlungen des Wörterbuchs für leichte Sprache, herausgegeben von der Gruppe Wir vertreten uns selbst!. Informationen sind auf der Internetseite der Selbsthilfegruppe Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. ( erhältlich. 19

20 Die Wissenschaft haben die Menschen mit Behinderung danach gefragt, wie sie vom Betreuten Wohnen erfahren haben. Dann ging es in den Gesprächen darum, welche Erfahrungen die Menschen mit Behinderung mit dem Betreuten Wohnen machen. Sie wurden auch gefragt, ob sie selbst über die Hilfen bestimmten können. Die Profis wurden danach gefragt, ob mehr Menschen mit Behinderung ins Betreute Wohnen kommen. Sie wurden gefragt, wie die Menschen mit Behinderungen wohnen. In den Gesprächen ging es auch darum, ob das Betreute Wohnen den Menschen mit Behinderung hilft, dass sie selbstbestimmt sein können und am Leben in der Gemeinde teilnehmen können. Außerdem haben die Wissenschaftler einen Fragebogen an die Wohnheime und das Betreute Wohnen in Essen, Münster, dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Rheinisch-Bergischen Kreis geschickt. Darin haben die Wissenschaftler gefragt, wie viele Menschen mit Behinderung in den Wohnheimen betreut werden und wie viele Mitarbeiter in den Wohnheimen arbeiten. Das gleiche wurde auch zum Betreuten Wohnen gefragt. Was haben die Wissenschaftler herausgefunden? In den Gesprächen mit Menschen mit Behinderung und Profis kam folgendes heraus: Menschen mit Behinderung im Betreuten Wohnen brauchen nicht viel Hilfe. Viele Profis denken, dass Menschen mit Behinderung, die viel Hilfe brauchen, in ein Wohnheim ziehen sollen. Profis denken, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben wollen und durch das Betreute Wohnen unterstützt werden wollen. Menschen mit Behinderung denken, dass es genug Beratungsangebote gibt. Die Profis denken, dass es noch mehr Beratungsangebote geben sollte. Die Dienste des Betreuten Wohnens möchten vielen Menschen mit Behinderung helfen. Manchmal können sie das aber nicht selber. Dann versuchen sie, eine andere Hilfe zu finden. Es ist wichtig, dass die Profis den Menschen mit Behinderung helfen, eine gute Wohnung zu finden. Die Profis machen sich viele Gedanken darüber, die Betreuung so gut wie möglich zu machen. Sie machen sich aber nicht so viele Gedanken darüber, Hilfen für eine lange Zeit genau zu planen. Manchmal braucht man am Wochenende oder spät abends schnell Hilfe. Die Profis und Menschen mit Behinderung haben oft abgesprochen, was dann getan werden kann. Es gibt aber sehr unterschiedliche Absprachen. Manchmal kommen dann die Profis. Manchmal hilft ein Wohnheim. Manchmal hilft ein Krisendienst der Gemeinde. Häufig arbeiten die Profis nicht am Wochenende. Sie arbeiten oft auch nicht 20

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