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1 Herzlich Willkommen zur neunten Ausgabe der WINPNEU News! Kodier-Richtlinie wird kommen und wir brauchen Sie auch! In Bayern wird sie schon bei knapp 100 Ärzt Innen getestet die neue Kodierrichtlinie. Ab 2012 wird sie wahrscheinlich für alle verbindlich werden. Befragungen der bayerischen KollegInnen während und nach der Testphase sollen zunächst zur Optimierung beitragen. Bereits jetzt hört man, dass die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme bisher unterschiedlich gut mit der neuen Anforderung fertig werden. Darüber werden wir berichten, sobald Fakten auf dem Tisch liegen. Für uns Pneumologen verspricht die Einführung der Richtlinie mehr Chancen. Unsere Hauptdiagnosen sind in vielen Fällen ohne den Facharztkontakt kaum korrekt zu ermitteln und damit auch nicht exakt nach Richtlinie zu kodieren. Damit wird der Facharztkontakt bei Neuerkrankungen zur Diagnosestellung und zur Planung des weiteren Therapieverlaufes noch bedeutsamer als bisher. Einen Teil unserer Patienten betreuen wir engmaschig und regelmäßig. Mit der verbesserten Kodierung nach Richtlinie werden wir noch eindeutiger dokumentieren, dass diese Patienten die intensive Betreuung durch uns auch benötigen. Denn es sind vermehrt diejenigen, die aufwändige medizinische Hilfe benötigen. Analysen im Rahmen von WINPNEU zu den Kodiergewohnheiten in 20 pneumologischen Praxen mit beinahe 40 ÄrztInnen zeigen, dass im Kollegenkreis noch Abstimmungsbedarf besteht. Dem wird der BdP Rechnung tragen und so ein koordiniertes Vorgehen für die Zukunft ermöglichen. Weiterhin wird der BdP entschieden dafür eintreten, dass der pneumologischen Leistung für Diagnostik und Therapieplanung pneumologischer Neuerkrankungen für das Management pneumologischer PatientInnen und für die Betreuung schwerer Fälle auch eine adäquate Vergütung folgt. Dr. Andreas Hellmann Vorsitzender des BdP WINPNEU // NEWS // 1 // Aussendung.indd :15:15

2 Kodiergewohnheiten in pneumologischen Praxen Im Rahmen von WINPNEU wurden Daten vom 1. Quartal 2010 hinsichtlich der Kodierung gesicherter Diagnosen analysiert. Dazu lagen anonymisierte GKV-Abrechnungen aus 10 Einzel- und 10 Gemeinschaftspraxen vor. Insgesamt beteiligt waren 39 PneumologInnen. An dieser Stelle wird über die Kodierung der pneumologischen Hauptdiagnosen Asthma und COPD berichtet. Kodierung des gesicherten Asthma Das nachfolgende Diagramm (s.abb.1) zeigt, dass 44 % der Patienten mit einer gesicherten Asthmadiagnose mit J45.9:G kodiert wurden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Bereits jetzt haben die Pneumlogen mehr als die Hälfte der Patienten nach allergischem (J45.0:G), nichtallergischem (J45.1:G) und mischförmigem Asthma (J45.8:G) klassifiziert. 25 % der Asthmatiker haben allergisches, 19 % nichtallergisches und 21 % mischförmiges Asthma. Die Summe der Kodierungen ergeben 109 % also mehr als eine Kodierung je Asthmapatient. Das hängt in den meisten Fällen damit zusammen, dass die Kodierung Asthma ohne nähere Bezeichnung präzisiert wurde, ohne dass die Kodierung J45.9:G eliminiert wurde (siehe Abb.2). 50 % 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % Abb.1 25 % J % J45.1 Asthmadiagnosen 21 % J % J45.9 ICD allergisches Asthma J45.0 Nichtallerg. Asthma J45.1 Mischförmiges Asthma J45.8 Asthma ohne näh. Bez. J45.9 Abb.2 Kodierung des gesicherten Asthma Die Kodierung der gesicherten COPD Die Kodierung der COPD ist komplexer als diejenige des Asthmas bronchiale. Die nachfolgende Tabelle (s.abb.3 und 4): Kodierung der COPD fasst die Kodiermöglichkeiten zusammen. Einmal gilt es, den Schweregrad zu bestimmen. Dabei weicht die ICD-10-GM-Klassifizierung von der Einteilung der Schweregrade nach GOLD ab (siehe. Abb.5 auf der Seite 5). Eine 4-stellige Kodierung der COPD war in den Praxen mit 8 % die Ausnahme. Zudem wurden bei einigen von diesen COPD-Patienten zusätzlich 5-stellige Kodierungen vorgenommen, ohne die alte Kodierung zu löschen. Bei der 5-stelligen Kodierung wurde in den meisten Fällen der Schweregrad mit kodiert. Lediglich bei 29 % wurde J44.X9:G, also COPD ohne nähere Angabe kodiert. In den anderen Fällen wurde der Schweregrad angegeben. Die Mehrzahl der Praxen kodierte vornehmlich im Bereich J44.8X:G. Einige Pneumologen nutzen bevorzugt die Ziffern der Gruppe J44.9X:G. Die Ausführungen zur Kodierrichtlinie geben der Mehrheit recht. In Zukunft ist die nicht exazerbierte COPD unter J44.8X:G zu verschlüsseln. Fazit: Bereits heute wird in den pneumologischen Praxen gut kodiert. Die Einführung der Kodierrichtlinie führt in pneumologischen Praxen nicht zu einer grundlegenden Änderung der Kodierung bei Patienten mit Asthma und COPD. Diese Patientengruppen stellen den Großteil der Patienten in der pneumologischen Praxis dar. WINPNEU // NEWS // 2 // Aussendung.indd :15:15

3 J44.00:G J44.01:G J44.02:G J44.03:G J44.09:G J44.0-:G J44.10:G J44.11:G J44.12:G J44.13:G J44.19:G J44.1-:G J44.80:G J44.81:G J44.82:G J44.83:G J44.89:G J44.8-:G J44.90:G J44.91:G J44.01:G J44.93:G J44.99:G J44.9-:G Kodierung der COPD 1 % 3% 0% 0% 3% 6% 15% 18% 8% 15% 3% 4% 7% 13% 4% Der BdP sieht die Notwendigkeit, auf den ICD-10-GM einzuwirken. Bei der Kodierung des Asthmas bronchiale wäre die Verschlüsselung des Kontrollgrades erforderlich, um den Umfang der pneumologischen Arbeit besser zu dokumentieren. Bei der COPD führt die Abweichung von Schweregrad nach ICD-10 und nach GOLD zu Irritationen. Hier wäre eine Angleichung wünschenswert. Die wichtigsten Punkte der Kodierrichtlinie für die pneumologische Praxis Die Kodierrichtlinie gilt nur für die Abrechnung. Wenn aus medizinischen Gründen andere Kodierungen zusätzlich gemacht werden, ist das nicht Gegenstand der Richtlinie. Grundsätzlich sind nur Behandlungsdiagnosen zu verschlüsseln. Das sind solche Diagnosen, die im Abrechnungsquartal zur Erbringung von diagnostischen und/oder therapeutischen Leistungen führen. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein Patient, der an einer COPD und einer Schlafapnoe leidet, die Praxis in einem Quartal nur wegen der COPD aufsucht und nur für die Behandlung der COPD Leistungen erbracht werden, ist bei der Abrechnung dieses Behandlungsfalles nur die COPD zu kodieren. 0 % 4 % 8 % 12 % 16 % 20 % Abb.3 Kodierung der COPD COPD mit Infektion Einteilung der COPD nach ICD-10-GM COPD mit Exazerbation Sonstige COPD COPD o.n. Bezeichnung FEV1 < 35% J44.00:G J44.10:G J44.80:G J44.90:G FEV1 < 35% und < 50% FEV1 > 50% < 70% J44.01:G J44.11:G J44.81:G J44.91:G J44.02:G J44.12:G J44.82:G J44.92:G FEV1 > 70% J44.03:G J44.13:G J44.83:G J44.93:G n.n.bezeichnet J44.04-:G J44.14-:G J44.84-:G J44.94-:G Abb.4 Kodierung der COPD WINPNEU // NEWS // 3 // Aussendung.indd :15:15

4 Sucht er die Praxis wegen beider Erkrankungen auf und es werden Leistungen für beide Indikationen erbracht, so sind auch beide Erkrankungen zu verschlüsseln. Besucht er die Praxis mehrmals im Quartal bei gleicher Krankheit, so ist nur eine Verschlüsselung nach ICD-10 erforderlich. Daraus folgt auch, dass Dauerdiagnosen nur dann für die Abrechnung übernommen werden dürfen, wenn im Abrechnungsquartal auch für diese Erkrankungen Leistungen erbracht wurden. Nicht zu kodieren sind anamnestische Diagnosen ohne Leistungsbezug im Abrechnungsquartal und abnorme Befunde, die keine diagnostische oder therapeutische Leistung auslösen. Behandlungsdiagnosen sind stets endständig zu kodieren und zwar mit der besten verfügbaren Präzision. In der Mehrzahl der Fälle wird bereits heute in den pneumologischen Praxen so verfahren. Zusatz zur Kennzeichnung der Diagnosesicherheit Im Rahmen der Abrechnungsanalyse bei WIN- PNEU wurde deutlich, dass die Kennzeichnung zur Diagnosesicherheit nicht in allen Fällen gleich interpretiert wird. Dazu stellt die Kodierrichtlinie klar: G gesicherte Diagnose Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen G, wenn der Arzt sie nach den gültigen medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen sichern konnte. V Verdachtsdiagnose Solange eine Behandlungsdiagnose weder gesichert noch ausgeschlossen werden konnte, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen V. A ausgeschlossene Diag nose Konnte das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, für die es primär einen Verdacht gab, ausgeschlossen werden, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen A. Wenn die durchgeführten diagnostischen Maßnahmen eine gesicherte Diagnose ergeben, ist die zusätzliche Verschlüsselung der differentialdiagnostisch ausgeschlossenen Diagnosen mit dem Zusatzkennzeichen A nicht erforderlich Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen Z, wenn die betreffende Diagnose nicht mehr besteht und auch keine krankheitsspezifische Diagnostik und/oder Therapie mehr erfolgt. Der Zustand nach dieser Diagnose hat eine Leistungserbringung verursacht, die zu einer Kodierung als Behandlungsdiagnose berechtigt. Zusammenfassung: Die Einführung der Kodierrichtlinie ist ein geeigneter Anlass, sich innerhalb der Pneumologen hinsichtlich der Kodierung abzustimmen. Ziel ist es die diagnostische und therapeutische Leistung in den pneumologischen Praxen zu dokumentieren. Die Einführung der Kodierrichtlinie bedeutet für die pneumologische Praxis nur geringe Umstellungen, da bereits bisher sehr suffizient kodiert wurde. Für eine exakte Kodierung pneumologischer Erkrankungen ist die Diagnostik in der pneumologischen Praxis in der Regel nicht zu ersetzen. Denn die Differenzierung der Krankheitsbilder und die Definition des Schweregrades erfordern das diagnostische Spektrum der Pneumologen. Jörg Andres med wiss GmbH Die Geschäftsstelle des BdP wird die Mitglieder rechtzeitig vor Einführung der Kodierrichtlinie in geeigneter Weise unterstützen, um den Aufwand in den Praxen zu minimieren und den Nutzen zu maximieren. WINPNEU // NEWS // 4 // Aussendung.indd :15:15

5 0: Gefährdet Chronischer Husten und Sputumproduktion, Spirometrie der Lungenfunktion ist normal. I: Leichte COPD Leichte Behinderung der Ventilation (FEV1/FVC < 70% aber FEV1 > = 80% vom Sollwert) mit oder ohne chronische Symptome. Betroffene sind sich häufig nicht bewusst, dass ihre Lungenfunktion nicht normal ist. II. Moderate COPD Verschlechterung der Ventilation (FEV1/FVC < 70%, aber 50% = < FEV1< 80% vom Sollwert) und Fortschreiten der Symptome, Kurzatmigkeit nach körperlicher Anstrengung. III: Schwere COPD Fortschreitende Ventilationsstörung (FEV1/FVC <70%, aber 30% = < FEV1 < 50% vom Sollwert). Gesteigerte Kurzatmigkeit und wiederholte Exazerbationen, welche die Lebensqualität des Patienten stark beeinflussen. IV: Sehr schwere COPD Abb.5 ICD-10-GM Klassifizierung Einteilung der unterschiedlichen Stadien der COPD nach GOLD (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease): Schwerste Ventilationsstörung (FEV1/FVC < 70%,aber FEV1 < 30% vom Sollwert) oder schwere chronische respiratorische Ausfälle. Lebensqualität wird noch weiter eingeschränkt und Exazerbationen können lebensbedrohlich sein. Updateseminar für ErsthelferInnen/PraxismanagerInnen Kommunikationsnetzwerk der pneumologischen Praxis Bitte die gewünschte Veranstaltung ankreuzen und die Teilnehmerzahl angeben. Termine: jeweils an einem Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr (inkl. kleiner Imbiss) , Augsburg , Stuttgart , Berlin , Kassel , Mainz , Leipzig , Hamburg , Dortmund ZIELSETZUNG Mit dieser Veranstaltung möchte der Verband des Pneumologischen Assistenzpersonals in Deutschland (VPAD) und der Bundesverband der Pneumologen (BdP) das pneumologische Praxisteam gezielt in den Mittelpunkt der Praxiskommunikation rücken sowie über das wissenschaft liche Informations netzwerk WIN PNEU infor mie ren. Name Assistenz: Name Arzt: Straße, Nr.: PLZ / Ort: Datum: Unterschrift: Ihr Praxisstempel WINPNEU // NEWS // 5 // Aussendung.indd :15:15

6 Feedback FAX: An die med info GmbH// Geschäftsstelle WINPNEU// Hainenbachstraße 25// Heidenheim Das WINPNEU Projekt wird unterstützt durch: WINPNEU Monitorpraxis Wir möchten gern als WINPNEU-Monitorpraxis aufgenommen werden, bitte informieren Sie uns ausführlich weiter Titel//Vorname//Name... Straße//Nr... PLZ//Ort... Telefon//Fax Ihr Praxisstempel... Ort//Datum Unterschrift WINPNEU // NEWS // 6 // Aussendung.indd :15:20

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