Arbeitsschutz im Werkvertrag

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1 Arbeitsschutz im Werkvertrag (Tool 6.2) Mögliche Inhalte eines Werkvertrages Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Werkvertrages Handlungskompetenz von Betriebsräten beim Auslagern von betrieblichen Aufgaben an Werkvertragsunternehmen auf dem Betriebsgelände und Einsatz von Onsite-Werkvertragsarbeitnehmer/innen

2 Veröffentlichung im Rahmen eines Förderprojekts der Hans Böckler Stiftung durch bsb GmbH Köln Autor/innen: Kai Beutler, Christoph Lenssen unter Mitwirkung von Kathrin Drews, Rudi Bender

3 Steckbrief: Was? Warum? Wozu? Wie/Womit? Wer/Für wen? Externe Dokumente Der folgende Werkvertrag, insbesondere 3 (Arbeitsschutz), ist ein idealtypisches Beispiel zur Regelung der Zuständigkeiten für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwischen Werkvertragsunternehmen (WVU) und Werkvertragsnehmer (WVN). Der Betriebsrat wird beim Thema Arbeitsschutz von WerkvertragsarbeitnehmerInnen oftmals nicht beteiligt. Die Rechte der Betriebsräte im Einsatzbetrieb werden hier in vielen Fällen missachtet. Das Instrument dient der Klärung der Zuständigkeiten sowie idealerweise der Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrates in diesem Feld und der Arbeitsbedingungen von owan. Der Betriebsrat kann das Muster des Werkvertrages mit der Geschäftsführung diskutieren, um dieser einen beispielhaften Vertrag vorzulegen, an dem diese sich orientieren sollte. Das Tool ist für Betriebsräte entwickelt worden, in deren Betrieb Werkvertrags-Arbeitnehmer/innen eingesetzt werden sollen. o Grazil-Tool 5: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Formulierungsvorschläge o Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich. VBG-Branchenleitfaden (BGI 5020),

4 Inhalte eines Werkvertrages (WV) Zwischen und Firma Niederlassung Strasse Ort Telefon Fax (im Folgenden >Werkvertragsunternehmen (WUV)< genannt) Firma Strasse Ort Telefon Fax (im folgenden >Werkvertragsnehmer /WVN)< genannt) wird der nachfolgende Werkvertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand Unter Zugrundelegung der im BGB festgelegten Grundsätze, der Preislisten und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WVU wird dieser Werkvertrag geschlossen. 2 Vergütung Das WVU erstellt für den WVN die folgende Dienstleistung:. Die Leistung wird ganz oder teilweise von Arbeitnehmer/innen des WVU auf dem Gelände bzw. in den Betriebsstätten des WVN erstellt. Der Werkvertrag beginnt am und endet am. 3 Arbeitsschutz Die Tätigkeit des/der WVU-Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin unterliegt den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin obliegen dem WVU unbeschadet der Pflichten des WVN. (1) Tätigkeit Einsatzort/Arbeitsbereich der owan: Besondere Merkmale der in 2 festgelegten Aufgaben: 4

5 Erforderliche Qualifikationsnachweise der owan (z. B. Staplerschein): Erforderliche Fähigkeiten (Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung): (2) Gefährdungen Am Einsatzort der owan liegen folgende Gefährdungen vor: Arbeitsorganisation Brand/Explosion Arbeitsumgebung Thermische Mechanische Physikalische Elektrische Physische Chemische Wahrnehmung/Handhabbarkeit Biologische Psychomentale Fehlbelastungen Beschreibung der Gefährdung(en) (3) Erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: (4) Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helm Schutzbrille Gehörschutz Arbeitskleidung Sicherheitsschuhe = wird vom WVN gestellt = wird vom WVU gestellt Schutzhandschuhe Atemschutz Wetterschutz Sonstiges: Die Persönlichen Schutzausrüstungen sind sicherheitstechnisch einwandfrei (z. B. CE- Zeichen, GS-Kennzeichen). 5

6 (5) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Für die Tätigkeit sind folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich (bitte ggf. Nummer der entsprechenden G- Untersuchung eintragen, Liste s. Anhang): Folgende Bescheinigungen liegen vor: Der WVN veranlasst folgende Untersuchung(en) Das WVU veranlasst folgende Untersuchung(en) und sendet dem WVU einen Nachweis darüber zu. und sendet dem WVN einen Nachweis darüber zu. Auf Wunsch sind dem Betriebsrat und der Personalabteilung des WVN Kopien der Nachweise zu überlassen. (6) Unterweisung am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit Der WVN unterweist den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und Übung bei Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen (Defibrillator, Verbandskasten etc.), Brandbekämpfungseinrichtungen und -regelungen. Das WVN dokumentiert die Unterweisung. (7) Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an betrieblicher Gesundheitsförderung Das WVU ermöglicht dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin die Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen, insbesondere:. (8) Arbeitsplatzbesichtigung Die Besichtigung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und gegebenenfalls Unfalluntersuchungen werden gemeinsam vom WVU und WVN durchgeführt. Der Betriebsrat des WVN wird rechtzeitig informiert und auf Wunsch hinzugezogen. (9) Erste Hilfe Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe (z. B. Verbandkasten, Ersthelfer/-in, Meldeeinrichtungen) werden vom WVU gestellt, im Notfall sind die Hilfsmittel vom WVN gestellt.. (10) Arbeitsunfall Das WVU verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall unverzüglich dem WVN mitzuteilen. 6

7 4 Schlussvereinbarung Das WVU erklärt die Anerkennung der ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WVN als Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist. Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel WVU Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel WVN 7

8 Ergänzende Hinweise zur Erstellung des Werkvertrages (1) Werden Stammarbeitskräfte des WVNs durch owan des WVUs ersetzt, sind sowohl die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt des WVNs wie auch des WVUs für die Betreuung der owan zuständig. Zwischen WVU und WVN sind daher die Aufgaben und Einsatzzeiten der Arbeitsschutzakteure beider Vertragspartner genau zu regeln. (2) Werden von owan Tätigkeiten an Einsatzorten im WVN ausgeführt, für die bisher keine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG durchgeführt worden ist, ist diese unter Einbezug der owan durchzuführen. (3) Zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Arbeitszeitgrenzen sind die geleisteten Arbeitsstunden der owan im WVN zu dokumentieren und gegenzuzeichnen. (4) Der Betriebsrat des WVNs ist auf Verlangen über die erfolgten Maßnahmen gemäß den Abschnitten (1) bis (3) zu informieren, entsprechende Unterlagen sind ihm zur Einsicht bzw. in Kopie zu überlassen. 8

9 Anhang: Liste arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Stand: 08/2011 Gefahrstoff, Gefährdung durch Grundsatz Silikogener / quarzhaltiger Staub G 1.1 Asbest, asbesthaltiger Staub G 1.2 Künstliche Mineralfasern G 1.3 Staubbelastung, allgemein G 1.4 Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle) G 2 Bleialkyle G 3 Arbeitsstoffe, die Hautkrebs verursachen (Teere, Teeröle, Peche) G 4 Nitroglycerin oder Nitroglykol G 5 Schwefelkohlenstoff G 6 Kohlenmonoxid G 7 Benzol G 8 Quecksilber oder seine Verbindungen G 9 Methanol G 10 Schwefelwasserstoff G 11 Phosphor G 12 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) G 13 Trichlorethylen G 14 Chrom-VI-Verbindungen G 15 Arsen oder seine Verb. (mit Ausnahme von Arsenwasserstoff) G 16 Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) G 17 Tetrachlorethan oder Pentachlorethan G 18 Lärm G 20 Kältearbeiten G 21 Säureschäden der Zähne G 22 Obstruktive Atemwegserkrankungen G 23 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten G 25 Atemschutzgeräte G 26 Isocyanate G 27 Monochlormethan (Methylchrorid) G 28 Benzolhomologe (Tuluol, Xylole) G 29 Hitzearbeiten G 30 Druckluft-/Taucherarbeiten G 31 Cadmium oder seine Verbindungen G 32 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen G 33 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen G 34 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter best. klimat. + gesundheitl. Belastungen G 35 Vinylchlorid G 36 Bildschirmarbeitsplätze G 37 Nickel oder seine Verbindungen G 38 Schweißrauche G 39 Krebserzeugende Gefahrstoffe sonstige G 40 Arbeiten mit Absturzgefahr G 41 Infektionskrankheiten G 42 Biotechnologie G 43 Buchen- und Eichenholzstäube G 44 Styrol G 45 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems G 46 9

10 Arbeitsschutz im Werkvertrag Rückmeldebogen Funktionsfehler Datum Autor Gestaltung, Verbesserungen Datum Autor Wünsche, Ideen, neue Funktionen Datum Autor 10

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