Potenziale und Blockaden internationaler Arbeitsrechte und -standards
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- Kora Sachs
- vor 8 Jahren
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1 Dr. Max Claudia Mustermann Hofmann Lehrstuhl Referat Kommunikation für Öffentliches & Marketing Recht und Politik Fakultät Verwaltung für Rechtswissenschaft Potenziale und Blockaden internationaler Arbeitsrechte und -standards Dr. Claudia Hofmann (Prof. Graser)
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3 Überblick I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und -standards II. Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen 1. Überblick 2. Kritik III. Erhöhung der Effektivität I. Mit Blick auf die Staaten II. Mit Blick in die Staaten 3
4 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 1. Global - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Vereinigungsfreiheit (Art 20); Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, Lohngleichheit, Koalitionsfreiheit (Art. 23) - Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte: Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit (Art. 8);Vereinigungsfreiheit (Art. 22) - Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen (Art. 6); Koalitionsfreiheit (Art. 8 ) - spezielle UN-Menschenrechtspakte (z.b. Art. Art. 5 (e) ICERD, Art. 11 CEDAW, Art. 25, 26 ICRMW, Art. 27 CRPD) Übereinkommen und 202 Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 4
5 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 1. Global - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Vereinigungsfreiheit (Art 20); Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, Lohngleichheit, Koalitionsfreiheit (Art. 23) - Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte: Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit (Art. 8);Vereinigungsfreiheit (Art. 22) - Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen (Art. 6); Koalitionsfreiheit (Art. 8 ) - spezielle UN-Menschenrechtspakte (z.b. Art. Art. 5 (e) ICERD, Art. 11 CEDAW, Art. 25, 26 ICRMW, Art. 27 CRPD) Übereinkommen und 202 Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 5
6 Themenschwerpunkte der ILO-Übereinkommen Arbeitsinspektionen Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsplatzförderung Berufsberatung sowie Aus- und Weiterbildung Arbeitsplatzsicherheit Arbeitslöhne Arbeitszeit Arbeitsschutzbestimmungen Soziale Sicherheit Mutterschutz Sozialpolitik Wanderarbeitnehmer Seemänner Fischer Hafenarbeiter Indigene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen etc. 6
7 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 2. Regional a) Europa: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (27 Mitgliedstaaten): Recht auf Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen (Art. 27); Recht auf Kollektivverhandlungen (Art. 28); Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst (Art. 29); Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung (Art. 30); Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen (Art. 31) Europäische Menschenrechtskonvention (Europarat, 47 Mitgliedstaaten): Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (Art. 4); Vereinigungsfreiheit (Art. 11) Europäische Sozialcharta (Europarat): Recht auf Arbeit (Art. 1); Recht auf gerechte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen (Art. 2, 3); Recht auf gerechtes Arbeitsentgelt (Art. 4); Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Art. 6); Recht der ArbeitnehmerInnen auf Schutz (Art. 8), Recht auf berufliche Ausbildung und Berufsberatung (Art. 9, 10) 7
8 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 2. Regional b) Afrika: Afrikanische Union (54 Mitgliedstaaten): Afrikan. Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker: Vereinigungsfreiheit (Art. 10); gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit (Art. 15) Zusatzprotokoll über die Rechte der Frauen: gleicher Zugang zu Beschäftigung, Lohngerechtigkeit, Mindestlohn, Mutterschutz, etc. (Art. 13) Afrikan. Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes: Verbot der Kinderarbeit (Art. 15) 8
9 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 2. Regional c) Amerika: Organisation amerikanischer Staaten (35 Mitgliedstaaten): Amerikanische Menschenrechtskonvention: Vereinigungsfreiheit (Art. 17) Amerikan. Erklärung über die Rechte und Pflichten des Menschen: Mutterschutz (Art. 7); Recht auf Arbeit und gerechten Arbeitslohn (Art. 14); Vereinigungsfreiheit (Art. 22); Pflicht, zu arbeiten (Art. 37) 9
10 I. Bestandsaufnahme internationaler Arbeitsrechte und standards: 3. Sub-Regional a) Arabische Liga (sechs Mitgliedstaaten): Arabische Charta der Menschenrechte: Vereinigungsfreiheit (Art. 24); Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen, Verbot der Kinderarbeit, Lohngerechtigkeit (Art. 34); Koalitionsfreiheit (Art. 35) b) Organisation für Islamische Zusammenarbeit (57 Mitgliedsst.): Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Recht auf Arbeit, geschütztes Arbeitsumfeld (Art. 13) c) SADC (15 Mitgliedstaaten): Charta über grundlegende soziale Rechte: Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 4); Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Art. 11); Information und Partizipation der ArbeitnehmerInnen (Art. 13); Berufsfreiheit und Lohngerechtigkeit (Art. 14); Berufsausbildung (Art. 15) d) ASEAN (zehn Mitgliedstaaten): Entwicklung einer Menschenrechtserklärung 10
11 II. Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen: Überblick abhängig von Rechtsnatur des Instruments und Selbstverpflichtungserklärung (Ratifikation): 1. Berichtspflichten im Hinblick auf die Implementation 2. Auswertung der Berichte durch Expertenkommissionen: Veröffentlichung ihrer Beobachtungen ; Dialog mit den jeweiligen Staaten; Diskussion in den jeweiligen Gremien (UN-Generalversammlung, Internationale Arbeitskonferenz, etc.), missions, technische Zusammenarbeit, Training 3. Sofern vorgesehen: Staaten- und/oder Individualbeschwerden entschieden durch (Untersuchungs-)Ausschüsse bzw. gegebenenfalls durch internationale Gerichte 11
12 II. Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen: Kritik - Staaten implementieren selbst ratifizierte Übereinkommen und Konventionen nicht - Staaten kommen Berichtspflicht nicht nach - name and shame nur teilweise effektiv - keine harten Sanktionsmöglichkeiten - Einzelne(r) kann Rechte oft nicht einklagen - Abstraktionsgrad der internationalen Normen zu hoch - Anforderungen z.b. der ILO-Standards zu hoch für Länder des globalensüdens - nicht genügend technische Zusammenarbeit Stellt also die Natur der Instrumente des internationalen Rechts eine Blockade dar? 12
13 Guy Ryder, Generaldirektor der ILO: I am absolutely determined that the ILO cannot be satisfied with being a moral commentator on the state of the world. We haven t got to be a social conscience. We have got to be a determined and effective actor so we can better the lives of the many millions of women and men who need the ILO and whom we are here to serve. Quelle: 13
14 III. Was also tun, um Effektivität zu erhöhen? Prämisse: Befürwortung der jeweiligen Sollensanordnungen 1. Maßnahmen im Hinblick auf primäre Normadressaten (=Staaten): - Unterstützung der Implementation durch Technische Zusammenarbeit und Training (Bsp.: Decent Work Country Programmes der ILO; ILO-Trainingscenter in Turin) - Erhöhung der gerichtlichen Kontrolle durch Individualbeschwerden - Stärkere Sanktionierung der Nichteinhaltung Konsens der Staaten erforderlich 14
15 Hier Besonderheiten des internationalen Rechts berücksichtigen: Nationales Recht: Gesamtheit aller (staatlich institutionalisierten) allgemein geltenden Regeln, die im Bedarfsfall mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden können Zwang als ultima ratio Internationales Recht: Rechtsordnung, die dazu dient, die Interaktion [und Kooperation] zu koordinieren zwischen den Entitäten, die an Internationalen Beziehungen teilnehmen und diese prägen (Besson) Normsetzer = Normunterworfener 15
16 Hier Besonderheiten des internationalen Rechts berücksichtigen: - Internationales Recht kann (meist) nur ein Orientierungsmaßstab sein; Abstraktionsgrad notwendigerweise hoch aus Respekt gegenüber staatlicher Souveränität - Zwang als Durchsetzungsmechanismus nur, wenn Staaten dies mehrheitlich beschließen und entsprechende Kompetenzen übertragen 16
17 2. Aufbrechen der black box Staat Staat als materielle Verdichtung von Kräfteverhältnissen (Poulantzas): AkteurInnen in den Blick nehmen, die zwar nicht explizite AdressatInnen der Norm sind, die jedoch innerhalb des Staates auf die Einhaltung/Implementation der Norm hinwirken können = erweitertes Potenzial des internationalen Rechts ausschöpfen 17
18 Gewerkschaften Zivilgesellschaft Nichtregierungsorgani sationen WissenschaftlerInnen Menschenrechtsanwäl tinnen Abgeordnete RichterInnen 18
19 Ursachen der Inanspruchnahme einer Norm (Rottleuthner) - Grad der (indirekten) Informiertheit über die Norm - Grad der normativen Abweichung - Grad der erwarteten Nach-/Vorteile bei Nichtinanspruchnahme der Norm - Grad der erwarteten Nach-/Vorteile bei Inanspruchnahme der Norm 19
20 Denkbare Maßnahmen - Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, um innerstaatlichen Druck erhöhen (deutlich machen, was internationales Recht leisten kann, was nicht) - Training von RichterInnen, WissenschaftlerInnen, NGO- MitarbeiterInnen, Gewerkschaftsmitgliedern; politische Bildungsarbeit, etc. - Ausschöpfung rechtlicher Mittel (vgl. Arbeit des ECCHR Berlin: Lidl-Fall, Romero-Fall) 20
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22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Regensburg, November
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