Die Lage der Freien Berufe in ihrer Funktion und Bedeutung für die Europäische Zivilgesellschaft. Prof. Dr. Martin Henssler

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1 Die Lage der Freien Berufe in ihrer Funktion und Bedeutung für die Europäische Zivilgesellschaft Prof. Dr. Martin Henssler Öffentliche Anhörung des EWSA Brüssel, Folie: 1

2 Übersicht I. Das Kölner EuZFB Studie für den EWSA II. III. IV. Der Begriff des Freien Berufs als Rechtsbegriff des Europäischen Rechts? Regulierungsansätze Theorie und Praxis Wirtschaftliche Kennzahlen V. Modelle der Selbstverwaltung staatliche Registrierungsund Aufsichtsbehörden VI. Honorarordnungen/Preisgestaltung VII. Beschränkungen der Werbemöglichkeiten VIII. Interprofessionelle Zusammenarbeit IX. Kapitalbeteiligung X. Künftiger Forschungsbedarf Folie: 2

3 II. Der Begriff des Freien Berufs Kein einheitlicher Rechtsbegriff in der EU Kein einheitlicher Rechtsbegriff des EU-Rechts Vgl. aber Art. 57 Abs. 2 d) AEUV Ausnahme: Richtlinie 77/388/EWG Gemeinsames Umsatzsteuersystem Definition des EuGH bezieht sich nur auf diese Regelung (Vorauss. für ermäßigten Steuersatz) Hausverwalter als Freier Beruf? Keine unmittelbare Berücksichtigung in der Berufsanerkennungsrichtlinie (Rechtsfolgen?) Folie: 3

4 III. Regulierungsansätze in Theorie und Praxis 1. Rules-based regulation Klar gefasste gesetzliche Ge- und Verbote Kasuistisch angelegtes Normgefüge Vorteil: hohe Rechtssicherheit 2. Principles-based regulation Abstrakte berufsrechtliche Grundsätze Konkretisierung im Einzelfall Prinzipien als Zielvorgaben für die Berufsausübung (outcomesbased regulation) Gewährt mehr unternehmerische Freiheiten 3. Realität: Mischformen Beispiel: Revalidierung in UK Folie: 4

5 IV. Wirtschaftliche Kennzahlen Folie: 6

6 Selbständige in freiberuflich geprägten Wirtschaftszweigen Anzahl Anteil an allen Selbständigen 2008Q4 2009Q4 2010Q4 2011Q4 2012Q4 Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat 17,5% 17,0% 16,5% 16,0% 15,5% 15,0% 14,5% 14,0% Folie: 7

7 in Selbständige in freiberuflich geprägten Wirtschaftszweigen mit Arbeitnehmern Trend zur persönlichen Leistung Anzahl Anteilswerte Q4 2009Q4 2010Q4 2011Q4 2012Q4 Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat 34,0% 33,0% 32,0% 31,0% 30,0% 29,0% 28,0% 27,0% 26,0% 25,0% Folie: 8

8 in Selbständige Frauen in freiberuflich geprägten Wirtschaftszweigen Anzahl Anteilswerte ,0% ,5% ,0% 43,5% ,0% ,5% ,0% ,5% ,0% 2008Q4 2009Q4 2010Q4 2011Q4 2012Q4 Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat (o = 31,1 %) Folie: 9

9 Arbeitnehmer in freiberuflich geprägten Wirtschaftszweigen Anzahl Anteil an allen Arbeitnehmern 16,0% 15,5% 15,0% 14,5% 14,0% Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat 13,5% Folie: 10

10 Bruttowertschöpfung in freiberuflich geprägten Wirtschaftszweigen absolut Anteil an gesamter Bruttowertschöpfung Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat 11,3% 11,2% 11,1% 11,0% 10,9% 10,8% 10,7% 10,6% 10,5% 10,4% 10,3% Folie: 11

11 Unternehmen in ausgewählten freiberuflich geprägten Berufsfeldern Werbung und Marktforschung Architekturbüros Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung Ingenieurbüros Unternehmensberatung Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat (2010) Folie: 13

12 Umsatz in ausgewählten freiberuflich geprägten Berufsfeldern Werbung und Marktforschung Architekturbüros Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung Ingenieurbüros Unternehmensberatung in Mrd. Euro Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Eurostat Folie: 14

13 Aktionsplan Unternehmertum 2020 Vereinfachung Nach Eurostat-Erhebung Relevanz für Freie Berufe vor allem in Krisenländern. Internationalisierung Nach Eurostat-Erhebung geringe Relevanz für Freie Berufe. Zugang zu Finanzierungen Nach Eurostat-Erhebung geringe Relevanz für Freie Berufe. Folie: 15

14 IV. Zwischenergebnisse 1. Die Freien Berufe leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitsmarktes in der EU 2. Freiberufliche Leistungen spiegeln als Dienstleistungen hochqualifizierter Berufsträger die Stärke des europäischen Wirtschaftsraums wieder. 3. Ihre Förderung sollte Ziel der nationalen und europäischen Rechts- und Wirtschaftspolitik sein 4. Aktionsplan Unternehmertum 2020 trifft die Bedürfnisse der Freien Berufe nur teilweise 5. Die verfügbaren statistischen Daten über Beschäftigtenzahlen und Bruttowertschöpfung bieten auf den ersten Blick keine verwertbaren Anhaltspunkte (isv Auffälligkeiten) für Vorteile deregulierter Märkte Folie: 18

15 V. Modelle der Selbstverwaltung In Kontinentaleuropa häufig Modelle der Selbstverwaltung im Bereich der Berufszulassung und Berufsaufsicht. In D sind die Kammer zugleich Träger der dualen Ausbildung Rechtsanwälte: Kammersystem in der EU üblich. Architekten: Mehrheitlich Organisation in Kammern Steuerberater und Zahnärzte: Kammersysteme nach deutsch/franz. Vorbild eher selten. Folie: 19

16 V. Modelle der Selbstverwaltung Alternativmodelle: Zwingende Mitgliedschaft/Registrierung in einem Berufsverband als Voraussetzung für Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung. Z.B. Architekten und Steuerberater. Berufspflichten aufgrund der Mitgliedschaft in privatrechtlich organisierten Berufsverband. Tätigkeit auch ohne Mitgliedschaft in Berufsverband möglich. Folie: 20

17 V. Modelle der Selbstverwaltung Existierende Kammern haben meist Kompetenz zur Berufsaufsicht. Sonst Berufsaufsicht durch staatliche Stellen. Berufsverbände setzen selbst aufgestellte Regelungen/Satzungen durch. In UK eingeschränkte Form der Selbstverwaltung. System der Councils (zb General Medical Council; General Dental Council) Folie: 21

18 VI. Honorarordnungen und Preisgestaltung Verbindliche Gebührenordnungen bilden die Ausnahme (zb HOAI) Vereinzelt existieren in den Freien Berufen Gebührenordnungen als unverbindliche Richtlinien. Berufsethische Vorgaben zur Honorarbemessung (Empfehlung, angemessene bzw. nicht überhöhte Honorare zu verlangen). Folie: 22

19 VI. Honorarordnungen und Preisgestaltung - Sonderfälle Erfolgshonorare Politisch umstritten bei Rechtsanwälten und Steuerberatern Heilberufe Privatärztliche Leistungen - Vertragsfreiheit Öffentliches Gesundheitssystem - (Sozialrechtliche) Sonderregelungen Folie: 23

20 VII. Beschränkungen der Werbemöglichkeiten Keine absoluten Werbeverbote. EuGH: europarechtswidrig Häufig Beschränkung auf sachliche Werbung. Einzelfallbezogene Werbung um konkrete Mandate für Rechtsanwälte und Steuerberater häufig untersagt. Folie: 24

21 VIII. Interprofessionelle Zusammenarbeit Rechtsanwälte: Regelmäßig strenge Restriktionen Ausnahme UK. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Beratungsberufen häufig zulässig Zahnärzte: Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen häufig erlaubt. Folie: 25

22 IX. Kapitalbeteiligung Vorgaben zur Zulässigkeit von Kapitalbeteiligungen und zu Mehrheitserfordernissen zur Sicherung der Unabhängigkeit. Rechtsanwaltsgesellschaften: Reine Kapitalbeteiligung meist unzulässig. Ausnahme UK Wirtschaftsprüfer: Mehrheit der Stimmrechte bei WP oder WPG Folie: 26

23 X. Künftiger Forschungsbedarf Wirkungsanalysen für ausgewählte Regulierungen Weitere statistische Analysen sind zur Ermittlung von Kausalitäten notwendig Identifizierung relevanter Forschungsschwerpunkte Verknüpfung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsansätzen Folie: 27

24 EuZFB Prof. Dr. Martin Henssler Folie: 28

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