Zentrale Begriffe. I. Formen von Wettbewerbsbeschränkungen. Wettbewerbskonzeptionen

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1 Zentrale Begriffe I. Formen von Wettbewerbsbeschränkungen II. Wettbewerbskonzeptionen III. Verbotsprinzip, Erlaubnisvorbehalt, Legalausnahme und Missbrauchsprinzip IV. Modernisierung des europäischen Wettbewerbsrechts V. Relevanter Markt 1

2 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerb als Phänomen: ein vor allem vom Gewinninteresse motivierter Rivalitätsprozess, in dem Unternehmen versuchen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder zu niedrigeren Preisen anzubieten, um Nachfrager zum Abschluss von Kaufverträgen zu bewegen Es ist individuell rational, den Wettbewerb zu beschränken Ein tiefer Trieb zur Beseitigung von Konkurrenz und zur Erwerbung von Monopolstellung ist überall und zu allen Zeiten lebendig Warum sollen drei Bäcker in einer Stadt des 13. Jahrhunderts konkurrieren? Sie verabreden sich und bilden ein Monopol, und sie versuchen darüber hinaus, sich gegen weitere Konkurrenz abzuschirmen. Ähnlich war es vorher, ist es heute und wird es in Zukunft sein. (Walter Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1952, S. 31) 2

3 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen der Wettbewerb wird mit Hilfe staatlicher Zwangsgewalt beschränkt oder verzerrt Protektionistische Außenhandelspolitik Staatliche Marktzutrittsschranken Staatliche Monopole Zahlung staatlicher Subventionen 3

4 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Private Wettbewerbsbeschränkungen Unternehmen versuchen, durch verschiedene Strategien und Verhaltensweisen den Wettbewerb auf Märkten direkt zu beeinflussen Unterscheidung nach der Ursache: Verhaltenskoordination Behinderungen / Ausbeutungen Unternehmenszusammenschlüsse 4

5 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Private Wettbewerbsbeschränkungen Unterscheidung nach den Auswirkungen Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen Zementhersteller teilen den deutschen Markt unter sich auf Zusammenschluss von Pkw-Herstellern Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen Alleinbezugvereinbarung in Bierlieferungsvertrag Vertikale Integration Diagonale Wettbewerbsbeschränkungen Fusion von einem Zeitungsverlag und einem Privatfernsehsender 5

6 Vergleiche: Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Private Wettbewerbsbeschränkungen Unterscheidung nach der Schwere des Verstoßes: (1) Vertreter von Vitaminherstellern treffen sich in einem abgelegenen Skiort, um ein weltweites Preiskartell zu vereinbaren (2) Markenhersteller M schließt mit dem Einzelhändler H einen Franchising-Vertrag, der H verpflichtet, nur Waren des M zu verkaufen Hardcore-Beschränkungen: ihre einzige Wirkung besteht darin, den Wettbewerb zu beschränken Wettbewerbsbeschränkungen, deren Wirkungen ambivalent sind und von der konkreten Marktsituation abhängen 6

7 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Natürliche Monopole Monopolstellung wird weder durch staatliche Eingriffe noch durch privates wettbewerbsbeschränkendes Verhalten begründet, sondern ist rein technologisch begründet Es gibt nur Platz für einen Technologischer Gegebenheiten wie z.b. Netzwerkvorteile 7

8 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Staatliche Staatliche Monopole Staatliche Subventionen nach Ursache Verhaltenskoordination Behinderung / Ausbeutung Fusionen WettbewerbsB Private nach Auswirkungen Horizontale Vertikale Diagonale nach Schwere Natürliche Monopole Hardcore mit ambivalenten Wirkungen 8

9 Formen von Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik rechtliche Maßnahmen, durch die Wettbewerbsbeschränkungen bekämpft werden und die dazu beitragen, wirksamen Wettbewerb durchzusetzen und zu sichern Wettbewerbspolitik i.e.s.: Maßnahmen zur Bekämpfung privater Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik i.w.s.: auch Maßnahmen zur Bekämpfung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen sowie Maßnahmen zur Liberalisierung und Deregulierung 9

10 Drei-Säulen-Konzept des Kartellrechts Private Wettbewerbsbeschränkungen Verbot wettbewerbb Vereinbarungen Kontrolle einseitigen Verhaltens Fusionskontrolle EU: Art. 81 EG D: 1-3 GWB EU: Art. 82 EG D: GWB EU: VO 139/2004 D: GWB 10

11 Wettbewerbskonzeptionen Klassische Ökonomie (spätes 18., frühes 19. Jahrhundert, Adam Smith) Wettbewerb = ein von Rivalität und Dynamik geprägter Konkurrenzprozess Wettbewerb als allgemeines gesellschaftlichen Organisationsprinzip Konzeptionelle Dichotomie: Wettbewerbsmärkte und Monopole Schwerpunkt: Kampf gegen staatliche Wettbewerbsbeschränkungen 11

12 Wettbewerbskonzeptionen Neoklassische Ökonomie (Modell des vollkommenen Wettbewerbs, perfect competition) Wettbewerb = Gleichgewichtszustand Suche nach den Bedingungen, unter denen ein optimaler Gleichgewichtszustand vorliegt Theorie des allgemeinen Gleichgewichts Mathematische Ausarbeitung des Modells 12

13 Wettbewerbskonzeptionen (Neoklassische Ökonomie) Annahmen Polypolisten auf beiden Marktseiten Marktteilnehmer sind Preisnehmer Güter sind absolut homogen Vollkommene Markttransparenz Marktzutritt und -austritt verursachen keine Kosten Ceteris-paribus-Regel Modell ist realitätsfremd Die meisten Märkte sind Oligopole Produktdifferenzierung Unvollkommene Informationenen Unternehmen versuchen, Verhalten der Verbraucher zu beeinflussen Anwensenheit von Marktzutrittsbarriere Rein statisches Modell 13

14 Wettbewerbskonzeptionen Neoklassische Ökonomie Kritiker des Modells behaupteten, das Modell beschreibt das Gegenteil von Wettbewerb. Warum? Perfect competition would reduce economic freedom to a paradox, since the meaning of freedom resides in a margin of discretion in choosing one s course of action (Clark) Tendez des Wettbewerbs, die Märkte durch Produktdifferenzierung unvollkommen zu machen 14

15 Wettbewerbskonzeptionen Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs (workable competition) Reaktion zum Modell des perfekten Wettbewerbs Empirische Industrieökonomie Clark (1940): Towards a Concept of Workable Competition Analytisches Instrument: Struktur-Verhalten-Ergebnis- Paradigma (structure-conduct-performance) Grundidee: das Verhalten von Unternehmen auf einem Markt und damit das Marktergebnis hängen von einer gegebenen Marktstruktur ab Optimale Marktstruktur: weites Oligopol als Leitbild der Wettbewerbspolitik 15

16 Wettbewerbskonzeptionen Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs (Harvard School) 50er und 60er Jahre in USA; Deutschland: Katzenbach Normative Ebene: Vielfalt von Zielen der Wettbewerbspolitik Theoretische Ebene: Marktmachtdoktrin; Notwendigkeit einer aktiven staatlichen Wettbewerbspolitik Folgerungen: marktstrukturorientierte Wettbewerbspolitik Konsequenzen für das Recht: starke Fusionskontrolle; Entflechtungsregeln. Kritik: Zusammenhänge zwischen Marktstruktur und Marktergebnis sind schwer nachweisbar; statisches Konzept 16

17 Wettbewerbskonzeptionen Chicago School (effizienzorientiertes Wettbewerbskonzept) 70er Jahre: Reaktion auf die restriktive Antitrustpolitik der 50er und 60er Jahre in USA Grundideen (im Vergleich zu Harvard): Alleiniges Ziel der Wettbewerbspolitik: ökonomische Effizienz (allokative und produktive Effizienz) Die Beschränkung auf das Ziel der Effizienz ist eine unpolitische Entscheidung Effizienzvermutung v. Marktmachtdoktrin Verständnis des Wettbewerbs als survival of the fittest Vertrauen auf die Selbstheilungskräfte der Märkte 17

18 Wettbewerbskonzeptionen Grundideen (Fortsetzung): Chicago School Monopole und marktbeherrschende Stellungen lassen sich auf Dauer nicht erhalten, da sie andere anziehen es gibt keine Markzutrittsbarriere, außer solchen die vom Staat errichtet werden Theorie der angreifbaren (contestable) Märkte potentieller Wettbewerb Jede staatliche Regulierung (auch das Kartellrecht!) beschädigt das Funktionieren der Märkte Empfehlungen für Wettbewerbspolitik: laxe Fusionskontrolle; Schwerpunkt (wenn nicht nur!): Preiskartelle Großer Einfluss auf die US-Antitrustpolitik unter Reagan; Chicago-Ideen sind bis zum Supreme Court gekommen 18

19 Kritik: Wettbewerbskonzeptionen Chicago School Starke Anlehnung an das Modell der vollkommenen Konkurrenz Effizienz als alleiniges Ziel der Wettbewerbspolitik spricht dem demokratischen Gesetzgeber das Recht ab, andere Ziele zu verfolgen Naives Vertrauen an die Selbstheilungskraft der Märkte; Verneinung von Marktunvollkommenheiten, insb. private Marktzutrittsbarriere 19

20 Wettbewerbskonzeptionen Schumpeter: Wettbewerb und Innovation Dynamischer Wettbewerb als Innovations- Imitationsprozess Schöpferische Zerstörung Dynamische Effizienz als Ziel der Wettbewerbspolitik Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (Hayek) Ausgangspunkt: Wissensproblem Aufgabe des Wettbewerbs ist es herauszufinden, welche Produkte die Bedürfnisse der Konsumenten am besten befriedigen Experimentierungsprozess 20

21 Wettbewerbskonzeptionen Post-Chicago Economics 90er Jahre: Streit zwischen Harvard und Chicago hat sich gelegt Theoretische Industrieökonomie mit Hilfe der Spieltheorie können die verschiedenen Marktformen (v.a. Oligopole) viel genauer und ausdifferenzierter untersucht werden Konsens über grundlegende Fragen und methodische Herangehensweise 21

22 Wettbewerbskonzeptionen Post-Chicago Economics Normative Ebene: grundsätzliches Ziel der allokativen und produktiven Effizienz aber Auswirkungen auf Innovationen sollen berücksichtigt werden Theoretischer Ebene: spieltheoretisch ausgerichtete Industrieökonomie Form der Wettbewerbspolitik: Ökonomische Analyse zunehmend wichtiger Im Zentrum der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung steht die Auswirkung eines Verhaltens auf den Markt Notwendigkeit einer Abwägung im Einzelfalle - Keine per-se Regeln - Bedürfnis einer Quantifizierung der Effekte Wettbewerbspolitik wird sehr komplex und ausdifferenziert 22

23 Verbotsprinzip, Erlaubnisvorbehalt, Legalausnahme und Missbrauchsprinzip Verbotsprinzip v. Missbrauchsprinzip Ein bestimmtes Verhalten ist kraft Gesetzes verboten z.b: Art. 81, 82 EG, 1, 19 GWB Ein bestimmtes Verhalten ist grundsätzlich zulässig. Die Kartellbehörde kann es durch Verwaltungsakt verbieten z.b. 30 Abs. 3 GWB Erlaubnisvorbehalt Die Kartellbehörde kann im Einzelfall vom Verbot befreien v. Legalausnahme Beim Vorliegen gesetzlich fixierter Voraussetzungen greift das Verbot nicht Das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt war das frühere Modell des europäischen Kartellverbots und des deutschen Kartellverbots nach der 6. GWB- Novelle Das Verbotsprinzip mit Legalausnahme ist das aktuelle Modell des europäischen und deutschen Kartellverbots (!) 23

24 Modernisierung des EG-Kartellrechts Das System der VO 17/62 Art. 81 EG Struktur 81 Abs. 1: Verbot Unmittelbar anwendbar 81 Abs. 3: Freistellung Alleinige Zuständigkeit der Kommission (Anmeldeerfordernis) Einzelfreistellung Gruppenfreistellung Art. 82 EG: Unmittelbar anwendbar Keine Freistellungsmöglichkeit 24

25 Modernisierung des EG-Kartellrechts 1. Vorteile des zentral gesteuerten Genehmigungssystems Gründe für die Modernisierung

26 Modernisierung des EG-Kartellrechts Das System der VO 1/2003 Art. 81 EG Struktur 81 Abs. 1: Verbot Unmittelbar anwendbar 81 Abs. 3: Freistellung Unmittelbar anwendbar Art. 82 EG: Unmittelbar anwendbar Keine Freistellungsmöglichkeit 26

27 Modernisierung des EG-Kartellrechts Vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt zum Verbotsprinzip mit Legalausnahme Art. 1 VO 1/2003: (1) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 erfüllen, sind verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf. (2) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags, die die Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 erfüllen, sind nicht verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf. Dezentralisierte Anwendung der Art. 81, 82 EG Art. 5 VO 1/2003: Die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten sind für die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags in Einzelfällen zuständig. Art. 6 VO 1/2003: Die einzelstaatlichen Gerichte sind für die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags zuständig. 27

28 Modernisierung des EG-Kartellrechts Rechts(un)sicherheit? Konsequenzen Von einer ex ante- zu einer ex post-kontrolle: Beeinträchtigung der Effektivität vom Kartellverbot? Einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln? 28

29 Modernisierung des EG-Kartellrechts Rechtssicherheit Feststellung der Nichtanwendbarkeit (Art. 10 VO 1/2003) GVO Beratungsschreiben Leitlinien und Bekanntmachungen Ex-post-Kontrolle Verstärkte Ermittlungsund Sanktionsbefugnisse (Art. 17 bis 22 VO 1/2003) Höhere Buß- und Zwangsgelder (Art. 23 und 24 VO 1/2003) Stärkung der privaten Durchsetzung Einheitliche Anwendung Zusammenarbeit Kommission - NKB (Art VO 1/2003) - European Competition Network - Informationspflicht - Selbsteintrittsrecht der Kommission - Austausch von Beweismitteln Zusammenarbeit mit Gerichten (Art. 15 VO 1/2003) - Stellungsnahme der Kommission - Übermittlung von Urteile - Vorabentscheidungen des EuGH UND!! Art. 3 and 16 VO 1/

30 Modernisierung des EG-Kartellrechts Modernisierung Vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt zum Verbotsprinzip mit Legalausnahme Der more economic approach in der europäischen Wettbewerbspolitik Wandel in den Ziele und theoretischen Grundlagen 30

31 Relevanter Markt Ermittlung, welche konkurrierende Unternehmen tatsächlich in der Lage sind, dem Verhalten der betroffenen Unternehmen Schranken zu setzen Abgrenzung des relevanten Marktes ist für die Beurteilung eines Sachverhaltes nach den Wettbewerbsregeln von grundlegender Bedeutung Art. 82 EG, 19 GWB: Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle: Wirkung eines Zusammenschlusses auf die Marktstrukturen Kartellverbot: für die Beurteilung der Wirkungen einer Vereinbarung auf dem Wettbewerb kommt es entscheidend auf die Marktanteile der Unternehmen an Orientierungshilfe: Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes (ABl. EG C 372 vom , S. 5 ff.) Der relevante Markt muss in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht abgegrenzt werden Bedarfmarktkonzept 31

32 Relevanter Markt Sachlich Der sachlich relevante Markt umfasst alle Produkte und Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preis und vorgesehenen Verwendungszweck als austauschbar angesehen werden Nachfragesubstituierbarkeit: welche Produkte/Dienstleistungen werden von den Abnehmer als austauschbar angesehen? Objektive Merkmale des Produktes Verwendungsmöglichkeiten Preis - SSNIP-Test: small, but significant and non-transitory increase in price - Problem: cellophane fallacy Wettbewerbsstruktur und Wettbewerbsbedingungen Angebotssubstietuirbarkeit: können Anbieter in Reaktion auf kleine, dauerhafte Änderungen der Preise, ihre Produktion auf die relevanten Erzeugnisse umstellen? 32

33 Relevanter Markt Sachlich Fall: Unternehmen A betreibt auf verschiedenen nationalen Märkten Bananenanbau und -import. Mit 35% der Weltausfuhr ist A führend in dem Weltmarkt für Bananen. A importiert auch Bananen in der EU. Die Kommission wirft A vor, seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Bananen missbraucht zu haben. A wehrt sich mit dem Argument, es habe auf dem Frischobstmarkt keine marktbeherrschende Stellung. Zu Recht? 33

34 Relevanter Markt Räumlich / Zeitlich Der räumlich relevante Markt umfasst das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet Bereich, in dem Angebote von Unternehmen gleicher oder gleichartiger Produkte tatsächlich konkurrieren Faktoren: Transportkosten, Beschaffenheit der Produkte, regulatorische Unterschiede, nationale Vorlieben oder Präferenz für einheimische Marken, Sprache. Der zeitlich relevante Markt hat nicht so viel Bedeutung wie der sachlich und räumlich relevante Markt Ausnahme: vorübergehende Märkte 34

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