1-2/2015 BDR MOORE STEPHENS NEWS

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1 1-2/2015 BDR MOORE STEPHENS NEWS 1. Neue Maßnahmen des Finanzministeriums der SR über den Jahresabschluss für Unternehmer, die doppelte Buchführung anwenden 2. Änderung des Gesetzes über die Rechnungslegung 3. Neues Format der Einkommensteuererklärung für den Besteuerungszeitraum Änderung des Kraftfahrzeugsteuer 5. Methodischer Hinweis für die Einkommensteuervorauszahlungen 6. Änderung des Krankenversicherungsgesetzes 7. Änderung des Sozialversicherungsgesetzes 8. Einführung des Mindestlohns in der Bundesrepublik Deutschland 9. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in der Tschechischen Republik Novelle der Maßnahme des Finanzministeriums der Slowakischen Republik Nr. 4455/ über den Jahresabschluss für Unternehmer, die doppelte Buchführung anwenden Am 24. September 2014 wurde die Maßnahme des Finanzministeriums der SR Nr. 4455/ über den Jahresabschluss für Unternehmer, die doppelte Buchführung anwenden, novelliert ( Maßnahme über den Jahresabschluss ). Zu den wichtigsten Änderungen gehören Formularkorrekturen bei der Bilanz und bei der Gewinn-Verlust-Rechnung. Außerdem wurde der Inhalt von Angaben im Anhang zum Jahresabschluss richtig gestellt. Änderungen beziehen sich auf Buchungseinheiten, die doppelte Buchführung anwenden (außer Mikrobuchungseinheiten) und sind seit dem wirksam, was bedeutet, dass bereits bei der Zusammenstellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014 entsprechende Änderungen eingesetzt werden müssen. Für alle Bestandteile des Rechnungsabschlusses wurde nur ein Deckblatt festgelegt. Ausgewählte Änderungen beim Aufweisen von Bilanzangaben: eigene Aktien und eigene Geschäftsanteile werden auf der Aktivseite mit positivem Zeichen als kurzfristiges Finanzanlagevermögen ausgewiesen, mehr detaillierte Aufteilung von Positionen, die das Stammkapital bilden ( genaue Definition von Positionen des Reservefonds), Sehr geehrte Klienten, In dieser Newsletter-Ausgabe der BDR MOORE STEPHENS NEWS möchten wir Sie über manche wichtige Gesetzesänderungen informieren. Diese Änderungen inkludieren vor Allem die Erstellung des Jahresabschlusses zum , das neue Format der Einkommenssteuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2014, Änderung der Kraftfahrzeugsteuer, Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, Änderung des Sozialversicherungsgesetzes und andere Maßnahmen wirksam ab 1. Januar Bei Fragen zögern Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Partner BDR, spol. s r.o. 1 Moore Stephens Europe

2 Im Anschluss an die Implementierung der Richtlinie Nr. 2013/34/ EU über den individuellen und konsolidierten Jahresabschluss wurden folgende Begriffe definiert: Anteilbesitz, verbundene Rechnungseinheiten und angeschlossene Rechnungseinheit, Mutterund Tochterrechnungseinheit, Im Zusammenhang mit Definierung der oben genannten Begriffe wird langfristiges Finanzanlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten wie auch einige Kosten und Erträge danach beurteilt, ob es sich um verbundene Rechnungseinheiten, Anteilbesitz oder sonstige Rechnungseinheiten handelt. Ausgewählte Änderungen beim Aufweisen in der Gewinn-Verlust-Rechnung: Positionen außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge wurden aufgehoben sie sind Bestandteil von sonstigen Aufwendungen für Wirtschaftstätigkeit und sonstigen Erträgen aus der Wirtschaftstätigkeit, Z. 26 und Z. 9 der Gewinn-Verlust-Rechnung, Aus diesem Grund wird auch die fällige Einnahmensteuer von der außerordentlichen Tätigkeit in der Zeile 58 und die latente Einnahmensteuer von der außerordentlichen Tätigkeit in der Zeile 59 ausgewiesen. Ausgewählte Änderungen beim Aufweisen im Anhang zum Jahresabschluss: im Bezug auf Ausschluss eines gesonderten Ausweisen außerordentlicher Aufwendungen und außerordentlicher Erträge in der Gewinn-Verlust-Rechnung wird es nötig sein, im Anhang eine Beschreibung und den Betrag von Aufwendungen und Erträgen anzuführen, die einen außerordentlichen Umfang und eine außerordentliche Existenz haben, Angaben zu eigenen Aktien werden ergänzt und verschoben, Angaben über Transaktionen mit verwandten Personen müssen unter allen Umständen angeführt werden, d.h., auch wenn die Transaktionen aufgrund gewöhnlicher Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden (Ausnahme für kleine Buchungseinheiten bleibt weiterhin gültig), Übersicht über Änderungen des Eigenkapitals muss nicht in tabellarischer Form erfasst werden, Anhang zum ordentlichen und außerordentlichen Jahresabschluss muss in der linken oberen Ecke die Bezeichnung Anhang Úc POD 3-01 und im Falle eines durchlaufenden Jahresabschlusses die Bezeichnung Anhang Úc POD PÚZ 3-04 haben. Außerdem soll in der rechten oberen Ecke die Handelsregisternummer und die Steuernummer der Rechnungseinheit angeführt werden. Im Bezug auf Änderung beim Aufweisen von Angaben des Jahresabschlusses kam es auch zu einer Novelle der Maßnahme Nr / , in der eine Konkretisierung der Buchungsvorgehen und ein Rahmenkontoleitfaden zur Buchführung für Unternehmer mit doppelter Buchführung im Wortlaut späterer Vorschriften vorliegen. Novelle des Gesetzes Nr. 431/2002 der Slg. über Buchführung im Wortlaut späterer Vorschriften Im Oktober 2014 wurde das Gesetz Nr. 431/2002 der Slg. über Buchführung im Wortlaut späterer Vorschriften ( Buchführungsgesetz ) mit Wirksamkeit seit dem 1. Januar 2015 novelliert. Zu den wichtigsten Änderungen gehört Folgendes: In dem Gesetz und in der Maßnahme wird außer der Mikrorechnungseinheit und einer kleinen Rechnungseinheit auch noch eine große Rechnungseinheit definiert, Es wurde die Definition der Größekriterien zur Eingliederung in die entsprechenden Größekategorie geändert z.b. Vermögen, Netto-Umsatz, Es wurde die Definition von Bedingungen zur Eingliederung in die Mikrokategorie und in die Kategorie der kleinen Rechnungseinheit geändert. Da es durch die Novelle zu einer Definition der großen Rechnungseinheit kommt, wird die Definition der Größekriterien für die zuletzt genannte Kategorie eingeführt, Bei Überschreitung oder Nichterfüllung von Größekriterien wird die Änderung der Eingliederung der Rechnungseinheit in eine andere Kategorie erst im Bilanzierungszeitraum durchgeführt, der nach zwei Perioden, in denen es zur Überschreitung der Richtwerte kam, folgt, Im Zusammenhang mit Aufteilung in entsprechende Größekategorien sind in das Gesetz auch Übergangsbestimmungen hinzugekommen, die die Eingliederung in dem Falle lösen, wenn als Rechnungsperiode das Kalender- oder das Wirtschaftsjahr betrachtet wird, Die Novelle führt auch Änderungen im Bereich des Registers von Jahresabschlüssen ein, wobei zum Registerbetreiber die Haushaltsorganisation des Ministeriums DataCentrum wird; formelle Kontrolle der in dem Jahresabschluss angeführten Angaben wird vom Finanzamt sowie von der Finanzdirektion der SR durchgeführt; es wird möglich sein, das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses auch nachträglich schriftlich mitzuteilen (Muster der Mitteilung über der Feststellung des Jahresabschlusses wurde vom Finanzministerium der SR in der Maßnahme vom 3. Dezember 2014 Nr. MF/22497/ ausgegeben). Neue Formularmuster für Einkommensteuererklärung (sowie Körperschaftssteuererklärung) Das Finanzministerium der Slowakischen Republik gab am 12. November 2014 die Maßnahme Nr. MF/14317/ aus, in der Formularmuster für Steuererklärungen zur Einkommensteuer festgelegt werden. Diese Maßnahme ist seit dem 1. Januar 2015 wirksam, d.h., dass die neuen Formulare für Steuererklärungen zur Einnahmensteuer für physische Personen (Typ A und Typ B) und zur Einnahmensteuer juristischer Personen bei der Vorbereitung der Steuererklärung für die Steuerperiode 2014 angewendet werden. Hinsichtlich der neuen Formulare wurden auch neue Mitteilungen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik über Anweisungen zur Ausfüllung der Formulare ausgegeben. 2 Moore Stephens Europe

3 Das Gesetz Nr. 361/2014 des Gesetzes über Kraftfahrzeugsteuer und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze Am 10. Dezember 2014 unterzeichnete der Präsident auch das Gesetz Nr. 361/2014 der Slg. über Kraftfahrzeugsteuer und über Änderung und Ergänzung einiger Gesetzes (KFZ-Steuergesetz ) mit Wirksamkeit seit dem 01. Januar Die entsprechende Steuer wird zu einer selbständigen staatlichen Steuer, da es zu ihrer Aussonderung aus den Kommunalsteuern und Abgaben kommt. Zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber dem elften Teil des Gesetzes Nr. 582/2004 der Slg. über Kommunalsteuer und Kommunalabgaben für Kommunalabfall und kleine Bauabfälle im Wortlaut späterer Vorschriften, in dem die Kraftfahrzeugsteuer definiert wurde, gehört Folgendes: außer den ursprünglichen drei Kategorien wird die Versteuerung der Kategorie L eingeführt (Kraftfahrzeuge mit weniger als vier Rädern und Vierradfahrzeuge, die für Unternehmenszwecke bestimmt sind), die Organisationseinheit wird nicht mehr als selbständiger Steuerzahler betrachtet; für solche Einheit wird die Steuererklärung zur Kfz- Steuer juristischer oder physischer Person einreichen, zu der die Organisationseinheit gehört, Ausgrenzung des Besitzers beim Vermieten des Fahrzeugs ohne Vorkaufsrecht aus der Definition des Steuerzahlers, Es wurde der Fahrzeugbereich eingeengt, bei dem die Fahrzeuge von der Steuer befreit werden können, wobei die Steuerbefreiung in der Steuererklärung geltend gemacht wird (z.b. die Befreiung gilt nicht für Fahrzeuge, die in dem Fahrzeugschein unter Fahrzeugbesitzer die höhere territoriale Einheit eingeführt haben, da die Steuer nicht mehr zu Einnahmen der höheren territorialen Einheit gehört), Es wird eine neue Steuerbemessungsgrundlage für Fahrzeuge definiert, deren einzige Energiequelle der Strom ist (Elektrofahrzeuge) und zwar in Abhängigkeit von Motorleistung in kw, und im Falle einer Anhängereinheit wird auch die Gesamtmasse definiert, Da die Kraftfahrzeugsteuer zur staatlichen Steuer wird, werden die Steuerjahressätze in der Anlage zum Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt, und zwar einheitlich für das ganze Gebiet der Slowakei. Konkretisiert wird die Methode der Herabsetzung des Steuersatzes für Kraftfahrzeuge, die im Rahmen einer Anhängereinheit verwendet werden, Es werden abgestufte prozentuelle Nachlässe (25%, 20% und 15%) von Jahressteuersätzen für den Zeitraum von 9 Jahren eingeführt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Fahrzeuge mit dem grundlegenden Jahressatz, der in der Anlage des Kraftfahrzeugsteuergesetzes höchstens für 36 Kalendermonate angeführt ist, versteuert, Der Jahressatz wird um 50 % im Falle von Hybridfahrzeugen, Fahrzeugen mit Kraftstoff Druckgas oder Flüssiggas und Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb herabgesetzt, im Unterschied dazu wird der Gebrauch von Fahrzeugen, die älter als 12 Jahre sind mit einem prozentuell erhöhten Steuersatz (10% und 20%) belastet, (einzelne Herabsetzungen und Erhöhungen des Jahressteuersatzes für Kraftfahrzeuge wird der Steuerzahler in der Steuererklärung geltend machen) geregelt wird die Entstehung der Steuerpflicht für den ersten Tag im Monat, in dem das Fahrzeug zum Steuergegenstand wurde. Das Erlöschen der Steuerpflicht wird an den letzten Tag im Monat gebunden, in dem es z.b. zur Abmeldung des Kraftfahrzeugs oder zur Beendigung der Unternehmungstätigkeit u.a. kam, es erlischt die Meldepflicht bei Entstehung oder Erlöschen der Steuerpflicht, eingeführt wird die Meldepflicht für Steuerzahler im Zusammenhang mit Meldung von Tatsachen, dass das Fahrzeug in der Steuerperiode nicht zum Steuergegenstand wurde, Regelung der Steuerperiode in dem Falle, wenn der Steuerzahler ohne Liquidation erloschen ist, wenn er das Liquidationsverfahren eingeleitet hat, wenn bei ihm ein Konkurs erklärt wurde, oder wenn er gestorben ist. Informationen zur Steuererklärung bezüglich Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2014 und zu Steueranzahlungen für das Jahr 2015 Im Januar 2015 gab die Finanzdirektion der Slowakischen Republik Informationen zur Steuererklärung zur Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2014 und zu Steuervorschüssen für das Jahr 2015 aus ( Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer ). Die angeführten Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer enthalten Auskünfte darüber, wie man die relative Steuerhöhe, die vorausgesetzte Steuer im Hinblick auf die Wirksamkeit des neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes festlegen soll, wie die territoriale Zugehörigkeit im Zusammenhang mit Einreichung der Steuererklärung zur Kraftfahrzeugsteuer für die Steuerperiode 2014 bestimmt werden soll. Außerdem liegen hier Informationen über die Steueranzahlung für das Jahr 2015 sowie Hinweise zur Festlegung der territorialen Zugehörigkeit zwecks dieser Anzahlung mit illustrativen Beispielen vor. Methodischer Hinweis zur Leistung von Steueranzahlungen hinsichtlich der Einnahmensteuer physischer Personen Die Finanzdirektion der Slowakischen Republik gab im Dezember 2014 einen neuen methodischen Hinweis zur Leistung von Steueranzahlungen hinsichtlich der Einnahmensteuer physischer Personen laut 34 des Gesetzes Nr. 595/2003 der Slg. über Einnahmensteuer im Wortlaut späterer Vorschriften seit dem 01. Januar 2015 ( Methodischer Hinweis ) aus. Der Methodische Hinweis enthält Informationen darüber, wer anzahlungspflichtig ist, Anzahlungsperiode, Berechnung der Steueranzahlungen, Leistung von Steueranzahlungen durch Steuerzahler mit Einnahmen von abhängiger Tätigkeit in bestimmten Fällen, Beendigung der Zahlung von Steueranzahlungen sowie eine Abgrenzung, wer nicht anzahlungspflichtig ist. 3 Moore Stephens Europe

4 Novelle des Gesetzes Nr. 580/2004 der Slg. über Krankenversicherung und über Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2002 der Slg. über Versicherungswesen und über Änderung und Ergänzung einiger Gesetze Am 10. Dezember 2014 unterzeichnete der Präsident der Slowakischen Republik die Novelle des Gesetzes Nr. 580/2004 der Slg. über Krankenversicherung und über Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2002 der Slg. Versicherungswesen und über Änderung und Ergänzung einiger Gesetze ( Krankenversicherungsgesetz ) mit Wirksamkeit seit dem 01. Januar Zu den wichtigsten Änderungen gehört Folgendes: Arbeitnehmer, die einen Null-Satz des Versicherungsbeitrags haben (aufgrund Abgabenentlastung für langfristig Arbeitslose) werden während der gesamten Länge ihrer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit zu Versicherten des Staates, Einführung eines absetzbaren Betrags von der Bemessungsgrundlage auf jährlicher Basis bei Personen, die Einnahmen von ihrer beruflichen Tätigkeit haben (Arbeitnehmer). Der absetzbare Betrag stellt höchstens EUR jährlich dar. Beim Anstieg der Jahreseinnahmen des Arbeitnehmers über den Betrag von EUR wird die Höhe des absetzbaren Betrags verhältnismäßig gesenkt. Wenn die Einnahmen die Höhe von EUR jährlich und noch mehr erreichen, erlischt der Anspruch auf den absetzbaren Betrag. Zwecks Anzahlungen von Versicherungsbeiträgen der absetzbare Betrag wird auf monatlicher Basis definiert. Der absetzbare Betrag stellt höchstens 380 EUR monatlich dar. Bei Einnahmen, die monatlich 570 EUR und mehr darstellten, ist der absetzbare Betrag in Höhe von 0 EUR. Anspruch auf Geltendmachung des monatlichen absetzbaren Betrags hat die Person, welche als Arbeitnehmer nur bei einem Arbeitgeber ist. Personen, die zugleich selbständig sind, oder mehrere Arbeitgeber haben, können den absetzbaren Betrag erst in der Jahresabrechnung von Versicherungsbeiträgen geltend machen. Genauso, wenn die Einnahmen höher als 380 EUR sind, wird der absetzbare Betrag herabgesetzt. Im Zusammenhang mit Einführung des absetzbaren Betrags regelt das novellierte Gesetz den Mechanismus der Ausübung der Jahresabrechnung von Versicherungsbeiträgen bei Personen, die den absetzbaren Betrag auf monatlicher Basis geltend gemacht haben und bei Personen mit Anspruch auf absetzbaren Betrag; außerdem werden hier auch Melde- und Ausweispflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt, Aufgrund der vorgeschlagenen Regelung werden Versicherungsbeiträge, die von der Krankenversicherung aufgrund durchgeführter Jahresabrechnung von Versicherungsbeiträgen wegen Geltendmachung des Anspruchs auf absetzbaren Betrag, mit einer Abzugssteuer versteuert. Novelle des Gesetzes Nr. 461/2003 der Slg. über Sozialversicherung im Wortlaut späterer Vorschriften Am 28. Oktober 2014 unterzeichnete der Präsident der Slowakischen Republik die Novelle des Gesetzes Nr. 461/2003 der Slg. über Sozialversicherung im Wortlaut späterer Vorschriften ( Sozialversicherungsgesetz ) mit Wirksamkeit seit dem 1. Januar Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Erhöhung der Einnahmengrenze für Mittel- und Hochschulstudenten, die aufgrund eines studentischen Brigadenabkommens ihre Arbeitstätigkeit ausüben, wobei der Student nicht pflichtig rentenversichert ist, auf eine einheitliche Summe von 200 EUR monatlich für Studenten, die jünger und auch älter als 18 Jahre sind, Änderung der Festlegungsart der entscheidenden Periode für Berechnung der Tagesbemessungsgrundlage für Krankengeld der Arbeitnehmer, bei denen die Krankenversicherung im vorgehenden Kalenderjahr entstanden ist, Automatisches Umrechnen der Altersrente für den Zeitraum des Gleichlaufs des Rentenbezugs und Ausübung einer Tätigkeit, von der der Rentner die Rentenversicherung bezahlt (ohne Notwendigkeit eines Antrags auf Umrechnung), Abrechnung der rückläufig nachgezahlter Leistung (Altersrente) mit der im vorher ausgezahlten Leistung (z.b. Arbeitslosengeld), Aufhebung der Anmelde- und Abmeldepflicht für die Pflichtkrankenversicherung und Pflichtrentenversicherung von Selbständigen; eingeführt wird die Pflicht der Sozialversicherung, dem Selbständigen Unternehmer die Entstehung der Pflichtversicherung sowie die Beitragshöhe mitzuteilen. Einführung des Mindestlohns in der Bundesrepublik Deutschland Das deutsche Parlament billigte mit Wirksamkeit seit dem 01. Januar 2015 die Einführung des Mindestlohns. Der wird in Deutschland einheitlich für alle Bereiche, und zwar in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde sein. Die Einführung des Mindestlohns kann einerseits negative Auswirkungen in Form der Minderung von Arbeitsplätzen haben, da die Lohnerhöhung für Arbeitgeber höhere Betriebskosten zur Folge haben wird. Die angeführte Änderung wird sich auch auf slowakische Arbeitnehmer, die ihre Arbeitstätigkeit in Deutschland ausüben, auswirken, ohne Rücksicht darauf, ob sie den Arbeitsvertrag mit einem deutschen oder einen slowakischen Arbeitgeber abgeschlossen haben. Novelle des Umsatzsteuergesetzes in der Tschechischen Republik Mit Wirksamkeit seit dem 01. Januar 2015 billigte das Tschechische Parlament die Novelle des Umsatzsteuergesetzes. Diese Novelle bringt unter anderem Erweiterung des Warenkreises, bei dem es zu einer 4 Moore Stephens Europe

5 Übertragung der Steuerpflicht kommt, um Metalle, Integrierschaltkreise und landwirtschaftliche Früchte, wenn die Steuergrundlage höher als 100 T tschechische Kronen beträgt. Die Übertragung der Steuerpflicht gilt für diese Waren seit dem 01. Januar 2014 auch in der Slowakei. Es kommt zur Einführung eines neuen gesenkten Steuersatzes auf dem Niveau von 10%, der ähnlich wie in der Slowakei seit dem 01. Januar 2015 für bestimmte Medikamente und Bücher geltend gemacht wird. Zum Gegenstand des 10%-igen Satzes werden auch Lebensmittel für kleine Kinder und Menschen, die gegen Aleuron allergisch sind. und Fernsehens und elektronisch gewährte Dienstleistungen. Das bedeutet, dass der Leistungsanbieter nur in einem Staat registriert wird und die anfallende Steuer mittels einer speziellen Steuererklärung in die umliegenden Staaten der EU, in denen für ihn die Steuerpflicht entsteht, abführen wird. Die Wirksamkeit dieses Vorgehens beginnt am 01. Januar Mit Wirksamkeit ab dem 01. Januar 2016 werden auch die Umsatzsteuerzahler in Tschechien verpflichtet werden, einen Kontrollbericht zu erstellen und einzureichen. Das gleiche Prinzip wie in der Slowakei wird auch für Telekommunikationsdienstleistungen eingeführt, Dienstleistungen im Bereich des Rundfunks Im Falle Ihres Interesses für unsere Beratungsdienstleistungen bei der Assistenz der Herstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. BDR, spol. s r.o. M. M. Hodžu 3, Banská Bystrica Tel.: BDR in der Slowakei BDR, spol. s r.o. ist einer der größten Wirtschaftsprüfungs - und Beratungsunternehmen in der Slowakischen Republik. Das Unternehmen wurde im Jahr 1991 gegründet und ab 2011 wurde es zu einem unabhängigen Mitglied des Moore Stephens International Limited Netzwerkes. Unternehmen verfügt über Kanzleien in BanskaBystrica und Bratislava. Moore Stephens International Limited ist ein globales Netzwerk von unab hängigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen mit dem Sitz in Brüssel. Das Netzwerk hat zurzeit 667 Kanzleien in 105 Ländern weltweit. Diese Kanzleien beschäftigen mehr als 27 Tausend Mitarbeiter und verzeichnen einen Jahresumsatz von mehr als 2,7 Milliarden US Dollar. Wirtschaftsprüfung Ľudmila Svätojánska Kiňová Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ludmila.kinova@bdrbb.sk Steuerberatung Partner, Steuerberater, martin.kino@bdrbb.sk Lohnagenda und Buchhaltung Drahuša Makovíniová Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterassistent Branislav Ihring Steuerberater, Zertifizierter Buchhalter, Zollberatung Maroš Prosman Rechtsberater Gutachen Marek Horváth Gutachter Finanzberatung Partner, Steuerberater, martin.kino@bdrbb.sk Rechtsberatung Miloslav Makovini Anwalt Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen befinden wir zum Zeitpunkt der Herausgabe als korrekt, jedoch haften wir nicht für etwaige Schäden, welche durch realisierte oder nicht realisierte Maßnahmen anhand dieser Informationen gemacht wurden. Obwohl bei der Erstellung dieses Dokumentes eine hohe Aufmerksamkeit und Pflege erbracht wurde, empfiehlt Ihnen BDR, bevor Sie eine Entscheidung anhand der Grundlage dieser Informationen treffen, einedetaillierte Konsultation zu beantragen. 5 Moore Stephens Europe

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