Einführung in das Risikomanagement

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1 Dr. Romana Edelböck Versicherungsbetriebslehre Grundkurs II WS 2004/05 Einführung in das Risikomanagement Aigner, Elke: Bedlan, Sylvia: Buder, Matthäus: Edelmayer, Manfred: Hintermeier, Birgit: Jankela, Andrej: Utku Ülker:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Definition von Risiko und Gefahr 1.1. Risiko Seite Gefahr Seite 6 2. Die Definition von Sicherheit 2.1. Allgemeine Definition Seite Anatomie des Sicherheitsbegriffs Seite Der formale Sicherheitsbegriff Seite Der materielle Sicherheitsbegriff Seite Das Sicherheitsziel im Unternehmen Seite Sicherheitsgüter Seite Risikoträger Seite 13 4.Risikodifferenzierung 4.1. Der Begriff Risiko im Sprachgebrauch der Versicherungswirtschaft Risiko Versicherungstechnische Einheit Seite Risikokollektiv Seite Objektives Risiko/subjektives Risiko Seite Reines Risiko/spekulatives Risiko Seite Moralisches Risiko Seite Versicherungstechnisches Risiko Seite 18 5.Kriterien für die Versicherbarkeit von Einzelrisiken Seite Kriterium der Zufälligkeit Seite Kriterium der Schätzbarkeit Seite Kriterium der Eindeutigkeit Seite Kriterium der Unabhängigkeit Seite Kriterium der Größe Seite 25 6.Risikopolitik Riskmanagement 6.1. Was ist Risikomanagement? Seite Mit welchen Risikotypen beschäftigt sich Riskmanagement? Seite Risikopolitik Seite Die Gegenüberstellung von Risikopolitik und Riskmanagement Seite Riskmanagement Unternehmenspolitik Risikopolitik Seite Der Management-Aspekt im Risikomanagement Seite

3 6.6. Aufgaben des Risk Managers Seite Risikopolitik, Riskmanagement und Versicherung Seite Vom Versicherungsmanagement zum Risikomanagement Seite 41 7.Geschichtlicher Rückblick des Risikomanagements 7.1. Der Beginn des Versicherungswesens Seite Die Dreißigerjahre Seite Die Fünfzigerjahre Seite Die Sechzigerjahre Seite Die Achtzigerjahre Seite Ausblick Seite 47 8.Ziele des Risikomanagements Seite 49 Teilziel 1 Seite 49 Teilziel 2 Seite 50 Teilziel 3 Seite

4 1. Definition von Risiko und Gefahr Risiko ist ein Begriff, der wohl überall im täglichen Leben vorkommt. Dennoch hat jeder eine andere Vorstellung von Risiko und würde es wohl auch unterschiedlich erklären. Generell gibt es hier wohl kein richtig oder falsch, es ist eine Auffassungssache und kommt daher auf die Sichtweise an, wie man zu diesem Begriff steht. Wenn ich über Risiko im täglichen Leben nachdenke, fallen mir Begriffe wie Straßenverkehr, kochendes Wasser, oder elektrische Geräte im Badezimmer ein. Spezieller auf Themengebiete eingegangen sehe ich Risiko im Glücksspiel, etwa beim Roulette, oder auch Kursschwankungen an der Börse. Die Liste der hier möglichen Aufzählungen wäre wohl unendlich lang. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob es wirklich Risiken sind, die wir im Alltag als solche bezeichnen, oder ob es sich hierbei um Gefahren handelt. Um diese Abgrenzung etwas zu verdeutlichen, möchte ich nun auf beide Begriffe näher eingehen. 1.1.Risiko Risiko ist nicht nur im Alltag allgegenwärtig, sondern auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken. So heißt es etwa Die Begegnung mit dem Risiko gehört zu den Standardaufgaben des Wirtschaftslebens. 1 Jede Handlung, unabhängig ob sie geschäftlich oder privat ist, soll ein bestimmtes Ziel erreichen, anders gesagt, man erwartet ein gewisses Ergebnis. Die tatsächlichen Ergebnisse können von dem erwarteten abweichen. Dies kann sowohl positiv, wie auch negativ sein. Die hier entstehende Bandbreite an Möglichkeiten nennt man Risiko. Für die meisten Menschen ist Risiko allerdings negativ geprägt. Sie würden die positive Abweichung als Chance bezeichnen. Die mögliche Ergebnisbandbreite führt uns jedoch zur Risikodefinition nach Farny Nach dem hier gewählten Sprachgebrauch wird mit Risiko der Sachverhalt bezeichnet, dass eine Entscheidung über ( wirtschaftliches ) Handeln nicht zu einem bestimmten Ergebnis führt, sondern zu einer Wahrscheinlichkeitsverteilung von Ergebnismöglichkeiten. 2 Jedes Ergebnis tritt mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ein. Die typischen Größen für die Wahrscheinlichkeitsverteilung 1 Theil, Michael: Risikomanagement Stand und Ansätze für die Weiterentwicklung. S Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. Karlsruhe S

5 sind der Erwartungswert und die Streuung, welche man auch berechnen kann, wobei sich die Streuung in Varianz und Standardabweichung unterteilt. Der Erwartungswert wird als µ bezeichnet, und er ist die Summe aller Schadenseintrittswahrscheinlichkeiten mal der jeweils erwarteten Schadenshöhe. Die Streuung wird als σ benannt, die Varianz ist σ² und die Standardabweichung entspricht der Streuung und wird als σ² errechnet. Zur Berechnung der Varianz nimmt man die Summe aller Differenzen zwischen dem jeweils erwarteten Schaden und dem errechneten Erwartungswert zum Quadrat multipliziert mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Standardabweichung und die Streuung sind die Wurzel aus der Varianz. Haller wiederum geht von einem ganz anderen Ansatz der Risikodefinition aus und schreibt daher In einer ersten Annäherung können wir nun das Risikoproblem der Unternehmung als die Möglichkeit von Störungen kennzeichnen, welche sich zwischen Unternehmung und Umwelt, in der Unternehmung selbst und natürlich unter dem Aspekt von verschiedenen Sphären vollziehen. 3 Haller unterscheidet drei Umweltsphären, die sich in jedem Risiko widerspiegeln, nämlich: die technologische Sphäre: Sie vertritt den naturwissenschaftlich-technischen Standpunkt und gibt die materielle Basis für alles wirtschaften die ökonomische Sphäre: zeigt volkswirtschaftliche Zusammenhänge für Unternehmen auf die soziale Sphäre: hier geht es um die eigentliche Gesellschaft mit ihren kulturellen, rechtlichen und politischen Sichtweisen. Wenn Haller von möglichen Störungen spricht, meint er nicht einzelne störende Komponenten, sondern ganze Störkomplexe, die einmal stärker und einmal schwächer auf das Unternehmen und seine Umwelt einwirken. Kurz sagt Haller daher über Risiko Risiko = Möglichkeit, dass sich Erwartungen des Systems Unternehmung aufgrund von Störprozessen nicht erfüllen. 4 Mugler sieht einen direkten Zusammenhang zwischen Sicherheit und Risiko, das heißt wenn man Sicherheit aufgibt, geht man gleichzeitig ein Risiko ein. Er ist sich auch sicher, dass Risiko ein wichtiges Wesensmerkmal eines jeden Unternehmens 3 Haller, Matthias: Risiko-Management und Versicherung. S. 8 4 ebd. S

6 ist. Mugler verweist bei der Risikodefinition auf die Entscheidungstheorie nach Knight Eine Risikosituation liegt demnach dann vor, wenn objektive Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt von ( nicht unbedingt zukünftigen ) Ereignissen verfügbar sind. 5 Karten sieht Risiko wieder ein wenig anders und definiert es wie folgt: Risiko ist als die Unsicherheit über die Ergebnisse wirtschaftlichen Handelns zu verstehen Gefahr Gefahr versteht sich versicherungstechnisch als die Möglichkeit einer Bedarfsentstehung. Der Versicherer übernimmt vom Versicherungsnehmer gegen ein vereinbartes Entgelt eine vertraglich fixierte Gefahr, etwa die Gefahr dass das Haus des Versicherungsnehmers von einem Hochwasser vernichtet wird. Farny schreibt über Gefahren wie folgt Das Wirtschaftssubjekt bzw. seine Objekte werden durch reale Gefahren bedroht, also etwa durch Brände, Einbrüche, Unfälle, Krankheiten. Die Realisation dieser Gefahren bedeutet zunächst einen realen Schaden, z.b. ein brandzerstörtes Haus, gestohlene Gegenstände, unfallbedingte Körperschäden, Erkrankung und Behandlung von Personen. 7 Wenn man sich nun die Definitionen von Risiko und Gefahr nochmals überlegt, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die meisten Situationen, die man einfach mit Risiko betitelt eigentlich Gefahren sind, und dass somit der allgemeine Sprachgebrauch hierin ziemlich unexakt ist. 5 Mugler, Josef: Risk Management in der Unternehmung. Wien S Karten, Walter: Risk Management. In: Wittmann, Waldemar et al. (Hrsg.): Handwörterbuch der Betriebswirtschaft. Stuttgart S Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S

7 2. Definition von Sicherheit Neben dem Risiko gibt es noch ein weiteres wichtiges Objekt des Risikomanagements, nämlich die Sicherheit. Darauf wird im folgenden Teil näher eingegangen Allgemeine Definition Unter Sicherheit kann sich wohl jeder etwas vorstellen, denn Sicherheit ist ein gesellschaftlicher Wert, der aber für jeden von uns etwas anderes impliziert. In diesem Rahmen soll aber keine philosophische Diskussion entstehen, was Sicherheit bedeutet, sondern es soll eine Definition unter dem versicherungstechnischen Aspekt gefunden werden. Sieht man in einem Versicherungslexikon nach, so erhält man folgende Erklärung: Sicherheit ist ganz allgemein und objektiv betrachtet das Nichtvorhandensein von Gefahr und subjektiv gesehen bedeutet Sicherheit die Gewißheit eines einzelnen, einer Gruppe oder eines Staates, vor möglichen Gefahren geschützt zu sein. [ ] Sicherheit ist ein elementares versicherungswirtschaftliches Unternehmensziel, [ ] welches mit anderen Zielen (z.b. Umsatz, Wachstum) in Konflikt stehen kann 8. Auf diesen Aspekt, nämlich in welcher Beziehung das Unternehmensziel Sicherheit mit den anderen Unternehmenszielen steht, soll im Folgenden noch näher eingegangen werden. Zuerst soll aber der Begriff Sicherheit näher analysiert werden Anatomie des Sicherheitsbegriffs In der deutschen Sprache ist das Wort Sicherheit Ausdruck für verschiedene Bedeutungen. In der englischen Sprache werden dafür mehrere Wörter verwendet, wie certainty (im Sinne von Bestimmtheit), safety (aus einer Gefahr in Sicherheit bringen) und security (vor einer Gefahr in Sicherheit sein). Alle diese englischen Wörter werden im Deutschen mit Sicherheit übersetzt. Die Analyse von Mugler geht davon aus, dass es zwei Ausprägungen des Sicherheitsbegriffs gibt: den formalen und den materiellen Sicherheitsbegriff 9 : 8 Koch, Peter (Hrsg.); Weiss, Wieland: Gabler Versicherungs Lexikon. Wiesbaden S siehe Mugler, Josef: Risk Management. S.22ff

8 Der formale Sicherheitsbegriff Bei der Definition von Risiko wurde bereits erwähnt, dass Risiko als eine Wahrscheinlichkeitsverteilung von Ergebnissen einer Aktion 10 interpretiert werden kann. Das heißt, im Falle von Unsicherheit (Risiko) gibt es mehrere Möglichkeiten, wie eine Handlung wirken kann. Hingegen ist Sicherheit im formalen Sinn dann gegeben, wenn nur eine einzige Zukunftsentwicklung für möglich gehalten wird 11 oder wenn kein Zweifel am Eintreten der zukünftigen Ereignisse 12 besteht. Damit man sicher sein kann, dass eine bestimmte Handlung nur zu einem Ergebnis führt, bedarf es vollkommener Information. Aber genau hier liegt das Problem, denn vollkommene Information ist in der Realität nicht möglich. Somit ist auch Sicherheit real nicht möglich, sondern nur ideal möglich. Manchmal wird anstelle des Begriffs Sicherheit der die Informationsbezogenheit besser kennzeichnende Begriff Gewißheit verwendet 13. Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen ist, dass Gewissheit auch die emotionale Ebene des Planenden, dessen Empfindungen und Meinungen beinhaltet. Möchte man Sicherheit nun negativ abgrenzen, kommt sofort wieder der Risikobegriff ins Spiel. Risiko liegt vor, wenn Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt von Ereignissen vorhanden sind. Bewusstes menschliches Handeln ist immer von Zielen und Erwartungen geprägt. Genau hier setzt die Risikopolitik an, es wurde untersucht, durch welche Maßnahmen die Zielverwirklichung sicher gestellt werden könne. [ ] Mit der Festlegung von Zielen ist untrennbar die Festlegung der Unsicherheit verbunden, mit der dieses Ziel erreicht wird 14. Sämtliche Ausführungen zeigen, dass Sicherheit nicht real existieren kann. Dennoch hat der Begriff für die Risikopolitik insofern Bedeutung, als er Situationen kennzeichnet, in denen Sicherheit näherungsweise verwirklicht ist, also die Unsicherheit oder das Risiko relativ gering ist 15. Auch wenn Sicherheit nicht real erreichbar ist, ist der Bedeutungsinhalt des formalen Sicherheitsbegriffs dennoch als betriebswirtschaftliche Zielsetzung geeignet, denn auch real nicht erreichbare Zustände können zumindest angestrebt werden. Aber Sicherheit im formalen Sinn kann nicht nur alleine angestrebt werden, sondern muss in Verbindung mit einer weiteren Zielgröße stehen (z.b. optimale 10 Haller, Matthias: Risiko-Management. S Mugler, Josef: Risk Management. S.22 zitiert nach Schneider, Investition S ebd. S.22 zitiert nach Albach, Ungewißheit S ebd. S ebd. S ebd. S

9 Gewinnerzielung). So kommt es, dass das Ausmaß der Sicherheit und die Beiträge zum Bezugsziel oft miteinander konkurrieren. Oft steht man vor der Alternative, entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit ( Sicherheit ) einen geringen Gewinn (Verlust) oder mit geringer Wahrscheinlichkeit einen hohen Gewinn (Verlust) zu erzielen 16. Je nachdem wie man sich in solch einer Situation entscheidet, spricht man von einer risiko(sicherheits-)neutralen, einer risikofreudigen oder risikoscheuen Einstellung Der materielle Sicherheitsbegriff Der formale Sicherheitsbegriff gibt Auskunft darüber, inwieweit eine Information über einen bestimmten Zustand der Umwelt verläßlich ist. Im materiellen Sinn beschreibt der Sicherheitsbegriff diesen Zustand der Umwelt selbst. Können für eine bestimmte Umweltsituation bestimmte Merkmale identifiziert werden, liegt Sicherheit im materiellen Sinn vor. 17 Sicherheit im materiellen Sinn wird als gesellschaftlicher Wert interpretiert. Das Problem dabei ist, dass jeder einzelne aus diesem Wert unterschiedliche Wertvorstellungen ableitet. Aus diesem Grund sind Werte als Handlungsziele ungeeignet, weil sie nicht ihrem informativen Gehalt nach, sondern nur ihrer emotionalen Appellqualität nach eindeutig sind 18. Für Kaufmann bedeutet Sicherheit allgemein das Gegebensein von Werten in der Zukunft 19. Kaufmann unterscheidet dabei drei Konzepte des Sicherheitsbegriffs: Die erste Konzeption sieht Sicherheit als einen Zustand umfassender statischer Ordnung [ ], in der die menschliche Psyche durch sichtbare Außengaranten stabilisiert wird. Die zweite Sicherheitskonzeption wird als Systemsicherheit im Sinne herstellbarer, berechenbarer Verfügbarkeit von Mitteln zu beliebigen Zwecken interpretiert. Die dritte Konzeption belegt den Sicherheitsbegriff mit der Bedeutung von Selbstsicherheit. 20 Auch Haller unterscheidet zwischen drei Dimensionen der Sicherheit: äußere Sicherheit, innere Sicherheit und Sicherheit für andere. 21 Unter äußerer Sicherheit versteht er den Schutz des Menschen vor Ereignissen, die seine körperliche oder wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier wären als Teilsicherheitsaspekte zum Beispiel die finanzielle Sicherheit oder die 16 Mugler, Josef: Risk Management. S ebd. S. 28f. 18 ebd. S. 30 zitiert nach Kaufmann, Sicherheit S ebd. S. 31 zitiert nach Kaufmann, Sicherheit S ebd. S. 31 zitiert nach Kaufmann, Sicherheit S ebd. S. 31 zitiert nach Haller, Sicherheit S. 11ff

10 Verkehrssicherheit zu nennen. Mit innerer Sicherheit meint Haller das Sicherheitsgefühl des Menschen, das sich durch Ordnung und Orientierung, seelisches Gleichgewicht, Schutz und Geborgenheit u.ä. ausdrückt. Sicherheit für andere meint schließlich Verläßlichkeit von Personen und Sachen. 22 Erst diese drei Dimensionen zusammen ergeben den gesellschaftlichen Wert Sicherheit. Ein negativer Aspekt der Definition von Sicherheit als gesellschaftlichen Wert liegt in der Schwierigkeit, den Begriff zu operationalisieren. Beim formalen Sicherheitsbegriff, der sich mehr auf die Unternehmen bezog, haben wir schon gesehen, dass Sicherheit als Unternehmensziel in einem konkurrierenden Verhältnis zu anderen Zielen steht/stehen kann. Ebenso ist das beim materiellen Sicherheitsbegriff. Denn auch hier kann dieser gesellschaftliche Wert Sicherheit mit anderen gesellschaftlichen Werten, vor allem der Freiheit, in einem Konkurrenzverhältnis stehen Das Sicherheitsziel im Unternehmen Die vorangehenden Ausführungen haben deutlich gemacht, dass der formale und der materielle Begriffsinhalt zu ganz unterschiedlichen Interpretationen der Sicherheit als Unternehmensziel führen. Unter Sicherheit im formalen Sinn versteht man die hohe Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von gewünschten Ergebnissen. Im materiellen Sinn bedeutet Sicherheit das Gegebensein eines Zustandes, der durch bestimmte Merkmale, die gesellschaftliche Wertschätzung genießen, beschrieben wird. 23 Durch die Unterscheidung zwischen formaler und materieller Sicherheit, ist es sinnvoll, das Unternehmensziel Sicherheit in zwei analoge Teilziele aufzuspalten. Durch Gewichtung der Handlungsergebnisse, die angestrebt werden sollen, wird das erste Sicherheitsziel im formalen Sinn konkretisiert. Das zweite Sicherheitsteilziel (Sicherheit im materiellen Sinn) kann im Unternehmen durch Festlegung von Maßnahmen für die Zielerreichung verwirklicht werden (z.b. Definition von Sozialzielen). Grundvoraussetzung, um diese beiden Sicherheitsteilziele zu realisieren, ist der Fortbestand des Unternehmens. Daraus ergibt sich, dass die Erhaltung des Unternehmens ein drittes Sicherheitsteilziel ist. 22 Mugler, Josef: Risk Management. S. 31 zitiert nach Haller, Sicherheit S ebd. S

11 Die Verfolgung dieser Teilziele, die meist in Konkurrenz zueinander stehen, erfolgt im Rahmen der Unternehmenspolitik. Die kurzfristige Erhöhung der Sicherheit kann sich längerfristig negativ auswirken. Deshalb sollte man berücksichtigen, dass beides - Sicherheit und Risiko Bestandteile des Unternehmens sind und dass das Risiko nicht beseitigt werden kann und soll Sicherheitsgüter Jede Handlung wirkt in bezug auf eine bestimmte Situation risikogestaltend. [ ] Die Fähigkeit, Risiken zu gestalten, kann man als Gut im weitesten Sinn bezeichnen. 24 Unter Sicherheitsgütern versteht man nun jene Güter, die in der Lage sind, Risikosituationen in Richtung höherer Sicherheit zu verändern 25. Dies können sowohl materielle (Feuerlöscher, Airbag, Alarmanlage) als auch immaterielle (Fluchtplan, Notfallplan) Güter sein. Es gibt Sicherheitsgüter, deren Nutzen auf die Sicherheit beschränkt ist, und es gibt multifunktionale Güter, die durch Zweckwidmung zu Sicherheitsgütern werden (Reservegüter). Des Weiteren gibt es noch Güter, die nicht nur Sicherheits- sondern auch andere Bedürfnisse befriedigen (z.b. eine Wand). 26 Eine strenge Trennung zwischen reinen Sicherheitsgütern und sonstigen Gütern mit peripherer Sicherheitsfunktion ist nicht möglich und auch nicht relevant. Dadurch dass durch die Anschaffung und Verwendung von Sicherheitsgütern Kosten entstehen, kann jedes Sicherheitsgut unter bestimmten Bedingungen zum Unsicherheitsgut 27 werden. Um die gewünschte Risikoveränderung gestalten zu können, ist es notwendig, die Wirkung eines Sicherheitsgutes auf das Risiko zu kennen. Dabei unterscheidet man zwischen Schaden verhütenden (z.b. Schutzbekleidung) und Schaden ausgleichenden (z.b. Feuerlöscher) Sicherheitsgütern, je nachdem ob das Sicherheitsgut die Schadenentstehung bekämpft oder erst die Folgen eines schadenwirksamen Ereignisses mildert. Für einen ökonomisch effizienten Einsatz von Sicherheitsgütern ist es wichtig, die einzelnen Sicherheitsgüter aufeinander abzustimmen und ausreichend Informationen darüber einzuholen, wenn notwendig dann auch von Spezialisten. 24 Mugler, Josef: Risk Management. S ebd. S siehe ebd. S ebd. S

12 Aktives Risikomanagement befasst sich mit dem Erkennen, Auswählen und Bereitstellen von Sicherheitsgütern

13 3. Risikoträger Wer von einem Schaden betroffen sein kann, wird als Risikoträger bezeichnet. Private Haushalte (Einzelperson, Personengruppen, Familien) Unternehmungen (Private, öffentliche) Andere Organisationen (Vereine, Sozialversicherungsträger) Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) Bsp.: Auf einer nassen Straße in Salzburg kam ein Auto ins Schleudern und stürzt auf die Gleise. Der Lenker und die Mitfahrer konnten aus dem Auto aussteigen, bevor ein Güterzug mit 100 km/h auf den Wagen auffuhr und ihn dabei total zerstörte. Die Lokomotive und zwei Waggons sprangen dabei aus den Gleisen. Durch einen herausspringenden Waggon wurde ein angrenzendes Gartenhäuschen stark beschädigt. Wer aller war von diesem Schadenereignis und seinen Folgen betroffen? Der Fahrer des Autos und seine Mitfahrer Verschiedene (private und öffentliche) Unternehmen: in diesem Fall in erster Linie die ÖBB und die von dem Verlust der beschädigten Transportgüter betroffenen Unternehmungen. Andere Organisationen, z.b. Sozialversicherungsträger für die Behandlungskosten und Krankengeld der zwei Leichtverletzten. Gebietskörperschaften durch Beschädigung öffentlichen Vermögen vgl. Jirsa; Oppl: Versicherungslehre. S

14 4. Risikodifferenzierung 4.1. Der Begriff Risiko im Sprachgebrauch der Versicherungswirtschaft Risiko Versicherungstechnische Einheit Nicht nur in der Umgangssprache, sondern auch im Sprachgebrauch der Versicherungswirtschaft wird der Begriff Risiko in vielfältiger Weise benutzt. So wird häufig der Versicherungsnehmer als Risiko, oder auch die von ihm versicherten Sachen, Vermögen oder Interessen als versicherte Risiken bezeichnet. Des Weiteren benennt man auch häufig Versicherungsverträge als Risiken. Das versicherte Einzelrisiko, für das Versicherungsschutz gewährt wird, lässt sich auch als versicherungstechnische Einheit bezeichnen. Dieser Begriff ist wichtig, um dadurch eine Verwechslungsmöglichkeit zwischen Versicherungsvertrag und einzelnem Risiko zu vermeiden. Es gibt daher Versicherungsverträge mit einer (zb Einzellebensversicherung), mit mehreren (z.b. Feuerversicherung verschiedener Sachen) und mit vielen (z.b. Gruppenversicherung, Versicherung großer Fahrzeugflotten) versicherungstechnischen Einheiten Risikokollektiv Die Versicherungsbetriebslehre geht davon aus, dass Schadensereignisse, die bei einer Versicherungstechnischen Einheit sehr unregelmäßig auftreten, bei einer größeren Menge von Versicherungstechnischen Einheiten im Durchschnitt regelmäßig vorkommen. Wird im Versicherungsgeschäft eine Regelmäßigkeit der Schadenereignisse bei einer bestimmten Menge von versicherungstechnischen Einheiten vermutet oder hat man gar eine solche Regelmäßigkeit über einen Zeitraum beobachtet, so fasst man möglichst viele dieser versicherungstechnischen Einheiten in einem so genannten Risikokollektiv zusammen. Die Versicherungswirtschaft lebt davon, solche statistische Gesetzmäßigkeiten von Schadenereignissen festzustellen und Kollektive von Einzelrisiken zusammenzustellen, bei denen sich die Unregelmäßigkeit von Schäden der einzelnen versicherungstechnischen Einheiten in der Gesamtheit möglichst gut ausgleichen

15 4.1.3 Objektives Risiko/ subjektives Risiko Bei der Einteilung in solche Kollektive sollte man möglichst objektiv vorgehen, um subjektive Einflüsse der versicherungstechnischen Einheiten auf den Schadenverlauf so weit wie möglich auszuschalten. In der Versicherungswirtschaft will man mit der Bezeichnung großes subjektives Risiko ausdrücken, dass der Einfluss der versicherungstechnischen Einheit auf die Möglichkeit, Schäden zu verursachen oder die Höhe der Schäden zu beeinflussen, groß sei. Für den Versicherer ist es in diesen Fällen schwierig bis unmöglich, die beeinflussbaren Schadenursachen im Vorhinein richtig zu kalkulieren, da das Risikoverhalten der einzelnen versicherungstechnischen Einheiten unterschiedlich sein kann und somit schwer prognostizierbar ist. Subjektive Risikomerkmale sind vom menschlichen Verhalten, darüber hinaus von menschlichen Fähigkeiten abhängig (z.b.: guter/schlechter Autofahrer). Da die Bandbreite der subjektiven Risikomerkmale sehr groß ist, sind sie auch nur schwer quantifizierbar. Objektive Risiken sind unter diesem Blickwinkel Sachverhalte, die vom menschlichen Verhalten unabhängig sind. Dazu zählen vor allem Eigenschaften von Sachen (z.b. Bauart von Gebäuden, technische Merkmale von Kraftfahrzeugen) und Personen (z.b. Alter, Geschlecht, Familienstand). Diese objektiven Schadenursachen reichen jedoch meist nicht aus, um vor der Prämienberechnung den Einfluss der versicherungstechnischen Einheit auf die potentiellen Schäden exakt kalkulierbar machen zu können

16 4.1.4 Reines Risiko/ Spekulatives Risiko Abb.: Systematik des Risikobegriffs 29 In der Versicherungslehre gibt es die Kriterien der Versicherbarkeit, auf diese wir in Kapitel fünf unserer Arbeit näher eingehen werden. Bis vor kurzem galten nur solche Tätigkeiten und Ereignisse als versicherbar, die ausschließlich negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer haben können und die zufällig sind, was heißt, dass der Eintritt des Versicherungsfalls weder vom Versicherungsunternehmen noch vom Versicherungsnehmer beeinflusst werden kann. Solche Risiken werden als reine Risiken bezeichnet. Das heißt, es besteht hier lediglich eine Verlust-, aber keine Gewinnmöglichkeit für den Versicherten: Die Beschädigung oder Zerstörung eines Pkws führt zu einem finanziellen Verlust. Keine Beschädigung oder Zerstörung führt dagegen nicht zu einem finanziellen Gewinn. Diese Sichtweise entspricht jedoch nur einer Seite der Medaille, denn damit ein Versicherungsunternehmen überhaupt bereit ist, den Versicherungsfall finanziell zu entschädigen, muss mit dem Risiko auch eine Chance auf Gewinnerzielung verbunden sein, und zwar für die Anbieter von Versicherungsschutz. In der Prämie, die der Versicherungsnehmer an den Versicherungsanbieter zu zahlen hat, steckt in der Regel auch ein Gewinnzuschlag. Somit haben die übernommenen Risiken für das Versicherungsunternehmen durchaus spekulativen Charakter, das heißt, sie bieten Gewinnmöglichkeiten. 29 Kless T., S

17 Letztendlich versicherbar ist folglich alles, wofür es ein Angebot an Versicherungsschutz gibt und eine Nachfrage, die sich mit dem Angebot zumindest teilweise deckt und das ist nicht zuletzt auch eine Frage des Preises. Der Begriff des Risikos wird deshalb zu eng gefasst, wenn man lediglich die möglichen negativen Folgen betont. Reine Risiken: Beschädigung von Sachen (durch Brände, Naturgewalten, technische Defekte,...) Vernichtung von Software Haftpflichtschäden Rechtsschutzkosten Forderungsausfälle Diese (Sachschaden)Risiken lassen sich im gewissen Rahmen kontrollieren und auch versichern. Das spekulative Risiko, auch als Risiko im weiteren Sinne bekannt, entsteht aus dem unternehmerischen Handeln, welches sich als Vermögen steigernd oder mindernd auswirken kann. Eine weitere Unterteilung des spekulativen Risikos erfolgt in die Verlustgefahr, auch als Risiko im engeren Sinne bekannt und das Gegenteil, die Chance. Zu den spekulativen Risiken gehören z. B. die Möglichkeiten von Gewinn und Verlust durch Investitionen (in Aktien), Markteinflüsse, Wechselkursschwankungen, politische Rahmenbedingungen oder auch Wetten auf Pferderennen oder Unternehmensgründungen. Derartige Risiken sind nur äußerst schwer zu kontrollieren und sind auch nicht versicherbar Moralisches Risiko Wie auch das subjektive Risiko bezieht sich das moralische Risiko auf das Risikoverhalten der versicherungstechnischen Einheiten. Während sich das subjektive Risiko auf die personenabhängigen, nicht objektivierbaren Schadenursachen bezieht, zielt das moralische Risiko auf die Änderungen des

18 Risikoverhaltens der versicherungstechnischen Einheiten nach Versicherungsvertragsabschluss ab. Im Grunde geht es darum, dass sich Versicherungsnehmer nach einem Vertragsabschluss leichtfertiger verhalten und sich weniger darum bemühen, Schäden zu vermeiden, weil sie ja versichert sind. Es besteht somit für ihn kein Anreiz, den persönlichen Schadenaufwand zu minimieren, da der Schaden vom Versicherungsunternehmen getragen wird und ihn somit nur indirekt belastet. Jedoch kommt es bei diesem Verhalten zu erhöhten Schadenaufwendungen im Kollektiv, was zu Verlusten des Versicherungsunternehmens führt und sich schließlich auch in Prämienerhöhungen niederschlägt. Beispiele: Feuerversicherung: Der Versicherte kann Brandschutzmaßnahmen ergreifen, die die Wahrscheinlichkeit eines Brandes oder die Höhe des Schadens im Brandfall verringern. Autohaftpflicht: Der Versicherte kann vorsichtig oder weniger vorsichtig fahren. Krankenversicherung: Der Versicherte kann eine mehr oder weniger gesunde Lebensweise pflegen, mehr oder weniger häufig zum Arzt gehen, etc. Versicherungen reagieren auf das moralische Risiko in folgender Weise: Ausschlussklauseln: Die Versicherung zahlt nicht bei nachgewiesenem Fehlverhalten der Versicherten. Problem: Die Versicherung kann das Verhalten des Versicherten nicht perfekt kontrollieren. Außerdem verursacht eine Überwachung zusätzliche Kosten. Selbstbeteiligung: Der Versicherte zahlt einen Teil des Schadens selbst. Problem: Je größer die Selbstbeteiligung, umso kleiner ist der Anreiz zu Fehlverhalten, aber umso größer auch das Risiko, das der Versicherte selbst tragen muss Versicherungstechnisches Risiko Dem Versicherungsunternehmen kann das Zusammenführen von Versicherungstechnischen Einheiten zu einem Kollektiv nie so gut gelingen, dass der Versicherer keine Schwankungen mehr zu tragen hat, denn dazu müsste der Schadenverlauf dieses Kollektivs genau prognostizierbar sein

19 Das heißt, dass auch bei einem sehr großen Kollektiv der Schadenaufwand von Versicherungsperiode zu Versicherungsperiode schwankt. Dieses arteigene Risiko bezeichnet man als Versicherungstechnisches Risiko. Das Versicherungstechnische Risiko ist somit die Gefahr, dass für einen bestimmten Zeitraum der Gesamtschaden des versicherten Bestandes die Summe der für die reine Risikoübernahme zur Verfügung stehenden Gesamtprämie inkl. des vorhandenen Sicherheitskapitals übersteigt. 30 Die Abweichung des kollektiven Effektivwerts der Schäden von dem geschätzten Erwartungswert kann durch unterschiedliche Einflüsse verursacht werden: a) Zufallsrisiko Der kollektive Effektivwert der Schäden weicht vom geschätzten Erwartungswert ab, weil zufällig besonders viele/wenige Versicherungsfälle und/oder zufällig besonders hohe/niedrige Einzelschäden eintreten. 31 Beispiele: 1. Ein und dasselbe Ereignis löst gleichzeitig Schäden bei mehreren oder vielen Risiken aus = Kumulrisiko Münchner Hagelsturm 1984: In nur 15 Minuten wurden unter anderem Kraftfahrzeuge, Wohngebäude, 150 Flugzeuge und zahlreiche landwirtschaftliche Kulturen mit einem versicherten Gesamtschaden von 1,5 Mrd. DM zerstört oder beschädigt. Andere Beispiele sind Kollisionen mehrerer Schiffe, Flugzeuge oder Fahrzeuge, die zufällig bei einem Versicherer kaskoversichert sind. 2. Eine zweite Art des Zufallsrisikos stellt das Ansteckungsrisiko dar, wenn durch ein und dasselbe Ereignis nacheinander Versicherungsfälle bzw. Schäden zu mehreren Versicherungstechnischen Einheiten ausgelöst werden. Beispiele sind ansteckende Krankheiten in der Krankenversicherung oder das Übergreifen von Bränden auf benachbarte Gebäude. 30 Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation. Aufsatz 6a Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S

20 b) Änderungsrisiko Der kollektive Effektivwert der Schäden weicht vom geschätzten Erwartungswert ab, weil sich die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Gesamtschadens nach dem Zeitpunkt der Schätzung, also in unvorhersehbarer Weise ändert. 32 Beispiele: Natur: klimatische oder (z.b. Sturm- Hagel-, Regen-, Lawinen-, Hitzeschäden) oder geologische (Erdbebenschäden) Veränderungen. Technik: technische Veränderungen im Bereich der Güterproduktion, von allem bei Werkstoffen, Produktionsverfahren und Produkten (z.b. Ersatz von Metallen durch Kunststoffe, Eratz von menschen- durch computergesteuerte Fertigung) Zwischenstaatliche Beziehungen: Veränderungen im Verhältnis der Staaten zueinander, von allem im wirtschaftlichen Bereich, darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit von Kriegen) biometrische Parameter: Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung Die Zunahme der Lebenserwartung, verbunden mit hohen Kosten für Alterskrankheiten und Alterspflege erhöht die Versicherungsleistungen in den Erlebensfallversicherungen, den Kranken- und Pflegeersicherungen, senkt dagegen die Versicherungsleistungen in den Todesfallversicherungen. c) Irrtumsrisiko Die Erklärungsmodelle für Zufalls- und Änderungsrisiko gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Schäden einzelner Risiken und des gesamten Versicherungsbestands bekannt sind. In der Realität ist diese Bedingung praktisch niemals vollkommen erfüllt. Der Versicherer agiert in der Regel mit unvollständigen Informationen. Es besteht somit eine Möglichkeit, dass der erfasste Effektivwert der Schäden vom geschätzten Erwartungswert abweicht, wenn die Schätzung der 32 siehe Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S

21 Wahrscheinlichkeitsverteilung des Gesamtschadens mit Fehlern behaftet ist dies wird als Irrtumsrisiko bezeichnet. Nicht zum Irrtumsrisiko gehören zum Beispiel Fehler bei der Auswertung von statistischem Material

22 5. Kriterien für die Versicherbarkeit von Einzelrisiken Es ist allgemein bekannt, dass nicht jede Risikolage eines Nachfragers versichert werden kann. Zudem gibt es keine allgemeinen Kriterien, die eindeutige Grenzen der Versicherbarkeit ziehen. Pragmatisch kann einfach festgestellt werden, dass versicherbar ist, wofür in der Welt Versicherungsschutz gefunden werden kann, und unversicherbar ist im exakten Gegensatz dazu ein Risiko, für das keine Deckung angeboten wird. Folgende Faktoren beeinflussen den Versicherer bei seiner Entscheidung über die Versicherbarkeit: Ziel und subjektives Risikoverhalten des Versicherers Struktur seiner Gesamt-Risikosituation Die erzielbare Prämie Die Eigenschaften der zu versichernden Zufallsvariablen 33 Ob das Einzelrisiko versicherbar ist, muss es anhand fünf Kriterien untersucht werden: 1. Zufälligkeit 2. Schätzbarkeit 3. Eindeutigkeit 4. Unabhängigkeit 5. Größe 5.1. Kriterium der Zufälligkeit Mit dem Kriterium Zufälligkeit werden die notwendige Ungewissheit über Entstehung und/oder Zeitpunkt und/oder Größe des Schadens sowie die Unabhängigkeit des Versicherungsfalls vom Willen oder Verhalten des Versicherungsnehmers angesprochen siehe Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation S. 206f. 34 Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S

23 Es versteht sich von selbst, dass ein sicheres oder ein unmögliches Ereignis nicht sinnvoll Gegenstand eines Versicherungsvertragessein können. Für die Ungewissheit, kommt es allein auf die Kenntnis des Entscheidenden an. Was zählt, ist die Unabhängigkeit des Versicherungsfalles vom Willen des Vertragspartners. Dort wo ein Anreiz zur Manipulation von Schadeneintritt und Schadenhöhe besteht, kann man die Versicherungsverträge so gestalten, dass die Versicherungsfälle doch vom Zufall bestimmt werden. Es werden sogar Ereignisse versichert, die unmittelbar und bewusst durch den Willen des Versicherten ausgelöst werden, wie zum Beispiel bei Heirat, Entbindung und Selbstmord nach Ablauf der Karenzzeit. Um diese Störungen in versicherbaren Grenzen zu halten, müssen die Anreize zur Manipulation unterdrückt und Sanktionen eingeführt werden. Das geschieht durch Selektion und Gestaltung der Einzelrisiken, welche eine sorgfältige Festlegung des Versicherungsfalles und eine vorsichtige Bemessung der Versicherungsleistung erfordert. Das Einzelrisiko kann durch das moralische Risiko beeinflusst werden. Die Grenze der Versicherbarkeit ist in Bezug auf das Kriterium der Zufälligkeit fließend Kriterium der Schätzbarkeit Das Kriterium der Schätzbarkeit verlangt, dass das Einzelrisiko nicht nur eindeutig beschrieben, sondern auch in rechenbaren Zahlen, insbesondere Wahrscheinlichkeiten erfasst werden kann. Die Informationen für die Schätzung stammen aus vielen Quellen, besonders aus dem innerbetrieblichen Rechnungswesen des Versicherers, aus überbetrieblichen Schadenstatistiken oder aus speziellen Risikoanalysen. 36 Wenn eine Prämie nicht schätzbar ist, kann es auch zur Ablehnung der Versicherung führen. Es ist in solchen Fällen einfach nicht genügend Information über die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Zufallsvariablen für den Versicherer verfügbar. Gründe für die Unversicherbarkeit können weiters Schätzfehler bei der Messung der Wahrscheinlichkeit und auch die subjektive Risikoentscheidung sein. Letztlich liegt also eine subjektive Schätzung vor, die mehr 35 Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation. S. 208f. 36 Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S

24 oder weniger durch objektive Erfahrungen gestützt wird. Der Versicherer muss selbst entscheiden, ob ihm die Qualität der Schätzung genügt Kriterium der Eindeutigkeit Das Kriterium der Eindeutigkeit stellt auf die zahlenmäßigen Ausprägungen der Zufallsvariablen und die Definition der sie auslösenden Ereignisse ab. 38 Sowohl die Merkmale des Versicherungsfalls als auch die des versicherten Schadens, in der Sprache der Praxis also versicherte Gefahren, Sachen und Schäden, sind materiell und formalrechtlich im Versicherungsvertrag genau zu definieren, damit die Versicherungsleistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls eindeutig bestimmbar sind. 39 Zudem muss eindeutig festgelegt werden, welcher Geldbetrag bei welchem Ereignis zu leisten ist. Wo es schwierig ist, einen Schaden durch einen äquivalenten Geldbetrag auszudrücken, wie zum Beispiel in der Lebensversicherung, wird die Versicherungsleistung als eine feste Summe festgelegt. Außerdem bieten gesetzliche Normen der Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen generelle Regeln, auf die im Einzelfall Bezug genommen wird Kriterium der Unabhängigkeit Es soll möglichst keinen systematischen Zusammenhang derart geben, dass durch ein Ereignis zufällig die Schadenrealisation bei mehreren, vielen oder allen versicherungstechnischen Einheiten ausgelöst wird. Sei es gleichzeitig, wie zum Beispiel bei Kumulrisiko, wenn es bei einem Schadenereignis mehrere Einzelrisiken betroffen sind (Zusammenstoß von Fahrzeugen) oder nacheinander wie bei einem Ansteckungsrisiko (Epidemien in der Krankenversicherung) Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation. S. 210f. 38 ebd. S Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S siehe ebd. S

25 Schwankende Grundwahrscheinlichkeiten beschreiben die Erscheinung, dass die mittleren Schadenhäufigkeiten in einem Bestand sich im Zeitablauf nicht gleichmäßig verhalten, sondern ihrerseits manchmal erheblichen Zufallsschwankungen unterliegen, die aber dann das gesamte Kollektiv zugleich treffen (Sturm und Hagelversicherung) Kriterium der Größe Als Größe des Einzelrisikos ist der Betrag der höchstmöglichen Versicherungsleistung zu verstehen. Sehr große Einzelschäden führen nämlich zu einer starken Streuung der Gesamtschadenverteilung im Versicherungsbestand, insbesondere wenn sie [ ] äußerst selten eintreten (z.b. Verseuchungsschaden durch eine Atomanlage). Als Folge sehr hoher Einzelschäden könnten große Verluste im Versicherungsgeschäft, in Extremfällen sogar der Ruin des Versicherungsunternehmens eintreten. 42 Nicht alle Risiken können in voller Höhe versichert werden, weil eine begrenzte Deckungssumme bereitgestellt werden kann, welche von der Höhe der Sicherheitsmittel der Versicherer abhängt. Die Schadenssumme wird meistens begrenzt, damit die versicherbaren Risiken teilweise gedeckt werden können. Zusammengefasst können wir sagen, dass die Versicherbarkeit von drei Faktoren abhängt, und zwar von der Zufälligkeit der versicherten Ereignisse, Ausmaß der Versicherungsleistungen und erzielbarer Preis für den Versicherungsschutz. Zudem kommt es immer auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Zufallsvariablen an Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation. S Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre. S Helten, Elmar; Karten, Walter: Das Risiko und seine Kalkulation. S. 213f

26 6. Risikopolitik Riskmanagement 6.1. Was ist Risikomanagement? Der Begriff des Risk Management entstammt weder einer theoretischen Konzeption noch wissenschaftlichem Anspruch. Er entwickelte sich in der Praxis amerikanischer Industriebetriebe und ist seit den 70 er Jahren auch im deutschen Sprachraum verbreitet. Die Stufe des Risk Managers war erreicht, als die systematische Risikoanalyse und der Einsatz alternativer Maßnahmen neben der Versicherung den Funktionsbereich erweiterten. Diese Herkunft prägt heute überwiegend das allgemeine Verständnis von Risk Management in der Praxis. Das deutsche bwl. Schrifttum (beginnend mit Haller) ist weniger auf die unmittelbare Praxis ausgerichtet, sondern entwirft theoretische Konzepte (z.b. Mugler) oder Anwendungen für spezielle Problemlösungen. Häufig wird dabei dem überkommenen Risk Management ein Risiko-Management im weiterem Sinn gegenübergestellt, das alle risikobehafteten Entscheidungen in der Unternehmung umfasst und auch als integrierte Aufgabe einer risikobewussten Unternehmungsführung bezeichnet wird. 44 Es gibt viele Faktoren, die die Einstellung zum Risiko und die Struktur der Risiken ändern, neue Risiken entstehen und andere in den Hintergrund treten lassen. Einige dieser Faktoren sind: steigender Wohlstand, allgemeine Öffnung der Bildungsstätten für jedermann, Ausbau der staatlichen Sozialpolitik, technischer Fortschritt, Verknappung der natürlichen Rohstoffe, Umweltbeeinträchtigungen und verstärke weltweite gegenseitige Abhängigkeit. 45 Risk Management kann nicht von der Befreiung des Menschen oder einer gesellschaftlichen Institution von allen Risiken handeln. Risk Management handelt vielmehr vom Austausch einzelner Risiken. 46 In der Unternehmung muss immer wieder über die Zusammensetzung des Portefeuilles von Risiken entschieden werden. 47 Es ist naheliegend, das Risk Management auf der Entscheidungstheorie aufbaut Karten, Walter: Risk Management. S Stremitzer, Heinrich: Risikopolitik und Risk Management. In: Versicherungsrundschau S Mugler, Josef: Risk Management. S ebd. S Karten, Walter: Risk Management. S

27 Mit zunehmender Größe der Unternehmung und zunehmender Heterogenität der Umwelt und der Interessen der Unternehmungsbezugsgruppen nimmt jedoch die simultane Überschaubarkeit der Risikosituation ab. Es vergrößert sich die Gefahr, dass über Akzeptieren oder Austauschen von Risiken entweder überhaupt nicht bewusst oder widersprüchlich entschieden wird. Zur Bewältigung dieses Problems wird in der Unternehmung eine Hierarchie von Entscheidungsebenen geschaffen, in der die jeweils übergeordnete Ebene der nachgelagerten Entscheidungsrichtlinien vorgibt. Auf allen Entscheidungsebenen lassen sich Aufgabenbereiche abgrenzen, in deren Rahmen Risikosituationen gestaltet werden. Unterhalb der obersten Entscheidungsebene erfolgt die Aufgabenabgrenzung in der Regel nach Sachgebieten (nach Funktionen und/oder Produkten). Durch das Risk Management wird die Handhabung von bestimmten Risiken aus den so gebildeten Aufgabenbereichen herausgelöst und in einem eigenen Aufgabenbereichen zusammengefasst. 49 Das Instrumentarium des Risk Management ist grundsätzlich in der Lage, zur Erreichung jeder denkbaren Zielsetzung beizutragen. Beispielsweise kann durch Qualitätskontrollen oder durch Kreditversicherungen zur Erreichung von Absatzzielen beigetragen werden. Schließlich ist dieses Konzept des Risk Management in der Lage, Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit von Personen (der Mitglieder aller Unternehmungsbezugsgruppen) zu leisten Mit welchen Risikotypen beschäftigt sich Risk Management? Es gibt verschiede Meinungen über den Gegenstand des Risk Management. Es entspricht der Tradition der Risk Management Literatur eine Abgrenzung dieser Risiko-Teilpolitik durch Benennung jeder Risiken vorzunehmen, die in ihren Gestaltungsbereich fallen. 51 In älterer Literatur können wir die Gliederung über die Risikoarten von Mehr und Hedges, Rosenbloom, Carter und Doherty, Williams und Heins finden. Bei Mehr und Hedges fällt die besondere Betonung der Schadendimensionen auf, die aber letztlich als Abgrenzungskriterium nicht befriedigen können, weil sie auf die finanzielle Dimension von Risiken beschränkt bleiben. In der Gliederung von Rosenbloom fällt auf, dass Personenrisiken nicht Gegenstand des Risk Management 49 Mugler, Josef : Risk Management. S ebd. S ebd. S

28 sind. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit jenen Risikoarten, die dem Risk Management zugeordnet werden, findet man bei Carter und Doherty. Aus der Abgrenzung von Doherty und Carter geht hervor, dass reine Wertminderungen nicht in den Aufgabenbereich des Risk Management gerechnet werden. Nach dieser Auffassung befasst sich das Risk Management nicht mit Risikoursachen wie Konjunkturschwankungen, Wechselkursschwankungen, Inflation, technischer Forschritt, Änderungen des Konsumentengeschmacks und Folgen der Entdeckung neuer Rohstoffquellen und Marktrisiken. Nach Williams und Heins ist das Risk Management für die Handhabung der meisten reinen und statischen Risiken zuständig. Daneben fallen aber auch einige dynamische und spekulative Risiken in die Kompetenz des Risk Management. Williams und Heins halten auch die Abgrenzung nach versicherbaren oder quasi versicherbaren Risiken für ausreichend exakt. 52 Eine Typisierung von Risiken [ ] wurde von Haller vorgenommen. Es handelt sich dabei um eine Unterscheidung, die nicht sachlogischer, sondern psychologischer Natur ist. Die beiden sich danach ergebenden Risikotypen nennt Haller Aktionsrisiken und Bedingungsrisiken. 53 Müller und Seifert ordnen dem von ihnen auf organisationstheoretischer Grundlage entworfenen Risk Management- Konzept jene Risiken zu, denen Handhabung Spezialwissen und/oder koordinative Maßnahmen verlangt. [ ] Welche Risiken in die Kompetenz des Risk Management fallen, ist vielmehr situativ bedingt. 54 Die Nachteile der älteren Abgrenzung liegen vorwiegend in ihrer logisch unbefriedigenden Fundierung. Bei den jüngeren Abgrenzungen fällt dieser Einwand weg, allerdings bleibt wegen ihres hohen Abstraktionsniveaus vorläufig die Frage nach ihrer praktischen Eignung unbeantwortet. 55 Mugler verwendet als Abgrenzungskriterium die theoretische Versicherbarkeit von Risiken. Infolge des pragmatischen Ansatzes des Risk Management stehen die finanziellen Hauptziele des Risikoträgers im Vordergrund und ebenso seine finanziellen Sicherheitsziele. Jedoch gilt auch hier, dass die Überlegungen des Risk Management auf nicht finanzielle Hauptziele, auf nicht finanzielle Sicherheitsziele, 52 Mugler, Josef: Risk Management S. 52ff. 53 ebd. S ebd. S ebd. S

29 auf die Bewältigung anderer als der reinen Risiken und auf die Risikopolitik anderer Organisationen übertragen werden können. 56 Gegenstand des Risk Management Gegenstand des Risk Management sind nicht nur jene versicherbaren Risiken, für welche am Markt, d.h. an einem bestimmten Zeit, eine Versicherungsmäßige Deckung angeboten wird, sondern alle jene Risiken, für die aufgrund ihrer Merkmale ein versicherungstechnischer Risikoausgleich geplant werden kann. Unter Risk Management wird hier somit die Gestaltung der theoretisch versicherbaren Risiken verstanden Risikopolitik Unter Politik soll hier ein bewusstes, zielgerichtetes Verhalten und Handeln verstanden werden. Die Risikopolitik richtet das Verhalten und Halten auf die Beseitigung bzw. Veränderung von Risikoursachen und auf die Vorsorge für den Fall des Schadeneintritts (der misslungenen Zielerreichung) mit dem Ziel, Sicherheit zu erhöhen oder ein bestimmtes Sicherheitsniveau zu erreichen. Risikopolitik entsteht aus dem Sicherheitsbedürfnis und setzt voraus, dass an Sicherheit einen Mangel existiert. Risikopolitik (Sicherheitspolitik) ist somit ein bewusst auf das Sicherheitsziel ausgerichtetes Verhalten und Handeln. Risikopolitik ist nicht auf den Bereich der Unternehmung beschränkt, sondern sie wird in allen Sicherheit bedürfenden oder risikobedrohten Organisationen (Hauswirtschaften, Unternehmungen, Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten und Körperschaften, Verbänden, Vereinen etc.) mehr oder weniger stark ausgeprägt betrieben. Unabhängig von der Art der risikobedrohten Organisationen und unabhängig von der Art der Zielsetzungen der Risikoträger lassen sich generelle Aussagen über ein Verhalten und Handeln zur Risikobewältigung treffen. Unter Einbeziehung der besonderen Bedingungen aus der Eigenart der risikobedrohten Organisationen können schließlich Aussagesysteme für spezielle Organisationen entwickelt werden: Risikopolitik(Sicherheitspolitik) der Unternehmung, des Staates, der Familie etc Stremitzer, Heinrich: Risikopolitik und Risk Management. S Mugler, Josef: Risk Management S siehe Stremitzer, Heinreich: S

30 Eine systematische Risikopolitik unterscheidet sich von der zufälligen Lösung einzelner Risikoprobleme durch die Beachtung folgender Schritte: Systematische Untersuchung aller Zielerreichungsprozesse (Pläne) im Hinblick auf mögliche Störereignisse(=Risikoursachenforschung) 2- Entwicklung von risikopolitischen Alternativen unter Berücksichtigung ihrer die Zielerreichung beeinflussenden Wirkung, und zwar a- zur Vermeidung oder Veränderung der Risiken; hier handelt es sich um Maßnahmen der ursachenbezogenen Risikopolitik, z. B. um Maßnahmen zur Informationsverbesserung, zur Schulung, zur Zieländerung gegen den Eintritt von Störereignissen etc. b- zur Vorsorge für den Fall des Schadeneintritts; z. B: Maßnahmen zur Eindämmung der Schadenwirkungen (Schadensminderung), zur Überwälzung der finanziellen Wirkungen (u. a. Abschluss von Versicherungsverträgen), zur Vorsorge für den Fall des Selbstbehaltes etc.) 3- Bestimmung einer Tragbarkeitsgrenze für den Risikoselbstbehalt oder Festlegung eines Maximums der selbst zu tragenden Gesamtschadenwirkungen 4- Auswahl eines optimalen risikopolitischen Programms unter Beachtung der dominierenden Unternehmungszielsetzung und allfälliger (strenger) Nebenbedingungen. Voraussetzungen für systematische Risikopolitik: 1- das c), 2- ausreichende Fähigkeit zur zielgerichteten Informationsbeschaffung und Verarbeitung, insbesondere zur Erstellung risikopolitischer Konzepte und 3- Macht und Fähigkeit zur Durchführung der risikopolitischen Maßnahmen. Unternehmungen als Risikoträger erfüllen zumeist weitgehend die genannten Voraussetzungen, soweit noch keine systematische Risikopolitik betrieben wird. Ist dies auf fehlendes Risikobewusstsein (Sicherheitsbewusstsein) und/oder auf fehlende organisatorische Vorkehrungen zurückzuführen. Diesem Mangel kann durch unternehmungsinterne und- externe Schulungs- und Beratungsleistungen begegnet werden. Unten sehen wir ein Beispiel für systematische Risikopolitik bei einem wertorientiert gesteuerten Unternehmen: 59 siehe Stremitzer, Heinrich: Risikopolitik und Risk Management. S.25 f

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