KLUBSEMINARE IM ÜBERBLICK

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1 Bundesverband der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs ZGZ 02Z März /06 Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart Postgebühr bar bezahlt Inhaltsverzeichnis Seite Mit dem Fachhochschul-Studiengang in die Chefetage 2 3 g EDITORIAL g GBH /SBH EMAA: Tschechisch-österreichische Arbeitstagung FinanzOnline für gewerbliche BuchhalterInnen Gewerbliche Nebenrechte und GBH: Oberster Gerichtshof sagt NEIN Ende der Aufbewahrungspflicht Gewerbliche BuchhalterInnen auf Erfolgskurs Was ist Ihnen Ihre Firma wert? WTBG-Novelle 2005 Änderungen für Zulassung von SBH zu SteuerberaterInnenprüfung g BUCHHALTUNG / BILANZ / STEUERN Neues für AutofahrerInnen Auch Gruppenbesteuerung hat ihre Steuerfallen Die GmbH-Ecke: Verdeckte Gewinnausschüttungen Postporti und Umsatzsteuer So wird Ihre Erfolgsprämie durch die richtige Auszahlung mehr wert! Sonderausgaben Wohnraumbeschaffung Die Aufstellung der Veränderung des Eigenkapitals nach IAS/IFRS Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Steuerliche Überlegungen bei Unternehmenseinkäufen (M&A) Ausländische DienstleisterInnen So entkommen Sie der Abzugssteuer g PERSONALVERRECHNUNG Die Flucht in atypische Beschäftigungsverhältnisse Entgeltzahlungen Praxisfälle Probezeit g WIRTSCHAFTSRECHT Dienstleistungen von oder an AusländerInnen sind ab heuer meldepflichtig Coface aktualisiert Länderbewertung Änderungen im Unternehmensstrafrecht Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Neue Judikatur zu den Unterhaltsansprüchen im Konkurs g FRAU & WIRTSCHAFT Frauen pur In der Spirale der Eskalation g KARRIERE Der gelungene Auftritt: Kleider machen Leute Lachen Was bewirkt das Lachen im Körper? g EDV / INTERNET Excel Bedingte Summen mit Platzhaltern Wo finde ich im Internet was? Haben Sie die UVA schon einmal in einer Sekunde erreicht? g LESERINNENBRIEFE g BÖB Wer ist der BÖB? Was macht der BÖB? Ziele des BÖB g KLUBNACHRICHTEN BVBC-Bundeskongress und Fachmesse 2006 Trendsetter zwischen Soll und Haben g LINKS / PARTNER / Wichtige Adressen g KLUBSEMINARE IM ÜBERBLICK g IMPRESSUM Österreichischer BilanzbuchhalterInnenkongress 2006

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3 BILANZBUCHHALTER Werbung 3 Mit dem FH-Studiengang Finanz-, Rechnungs- & Steuerwesen in die Chefetage Der Fachhochschul-Studiengang Finanz, Rechnungs & Steuerwesen bietet eine praxisorientierte, spezialisierte Ausbildung, die mit dem akademischen Grad Mag. (FH) für wirtschaftswissenschaftliche Berufe abschließt. Über 150 Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft vermitteln Fachwissen sowie praktisches Management-Knowhow ungarantieren eine intensive und abwechslungsreiche Lernerfahrung (detaillierte Informationen: Aktuelle Studien zeigen: Die Nachfrage nach Absolventen der Studienrichtung Finanz-, Rechnungs- & Steuerwesen am Arbeitsmarkt bleibt trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten nachhaltig hoch. Die Studierenden erhalten bereits vor Studienabschluss fixe Jobangebote. Eine fundierte Ausbildung sichert den Absolventen einen mühelosen Einstieg in das Berufsleben und attraktive Gehälter. Den Absolventen des berufsbegleitenden Abendstudiums eröffnen sich mit dem Mag. (FH) großartige Karriereperspektiven, wie die ausgewählten Beispiele eindrucksvoll beweisen. Schließlich verfügen sie nach dem Studienabschluss über praxisorientiertes Know-how, ausgezeichnetes Fachwissen und Führungsqualitäten, die sie zu gesuchten Experten in der Branche machen. Zwei erfolgreiche Absolventen des Fachhochschul-Studienganges Finanz, Rechnungs & Steuerwesen berichten, was ihnen der Abschluss gebracht hat: Mag. (FH) Gabriele Zugay ist heute kaufmännische Direktorin im Kunsthistorischen Museum und seit kurzem auch als Lektorin am FH-Studiengang Finanz-, Rechnungs- & Steuerwesen tätig. Mag. (FH) Christoph Harrer ist Gruppenleiter in einer Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Karrierefaktor Fachhochschul-Studiengang Mag. (FH) Gabriele Zugay Neben meiner Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung habe ich den FH-Studiengang für Finanz-, Rechnungs & Steuerwesen berufsbegleitend absolviert und im Juni 2000 abgeschlossen. Eine akademische Ausbildung war für mich auch deshalb wichtig, weil sie neue Karriereperspektiven eröffnet. Entscheidend für die Wahl zwischen Universität und Fachhochschule war für mich die Praxisnähe der FH. Die Erfahrungen aus der Berufspraxis fließen laufend in die Ausbildung ein, während man die erlernten Fähigkeiten wieder unmittelbar in der Praxis anwenden kann. Man muss für die Ausbildung viel Einsatz und Engagement einbringen, aber das breite Spektrum an Wissensgebieten, die rhetorische Ausbildung und das interessante Team der Kursteilnehmer ist den Einsatz wert. Gegenstand meiner Diplomarbeit waren die Herausforderungen der Ausgliederungen der österreichischen Bundesmuseen, die ich am Beispiel des Kunsthistorischen Museums untersucht habe. Dabei stellte ich fest, dass Museen alles andere als verstaubte Einrichtungen sind, und dass die Kombination von Kunst und Betriebswirtschaft hochinteressante berufliche Herausforderungen bringt. Das kann ich nunmehr als kaufmännische Direktorin im Kunsthistorischen Museum nur bestätigen. Meine Erfahrung mit der Fachhochschule: Die praxisnahe und fundierte Ausbildung ist ein entscheidender Karrierefaktor - eine ausgezeichnete Ausbildung bringt ausgezeichnete Berufs- und Aufstiegschancen. Mit dem Mag. (FH) in die Führungsetage Mag. (FH) Christoph Harrer Die Kombination von Beruf und Studium wäre für mich als Berufstätigen vor der Errichtung von Fachhochschulen kaum möglich gewesen. Als Student des ersten Jahrganges am Fachhochschul-Studiengang für Finanz, Rechnungs und Steuerwesen im Jahr 1996 konnte ich den Fachhochschul-Vorteil als Pionier optimal ausnutzen. Ich habe von einer zeitlich und organisatorisch maßgeschneiderten akademischen Weiterbildung neben meiner hauptberuflichen Beschäftigung als Buchhalter in einer Steuerberatungskanzlei enorm profitiert. Eine sehr positive Erfahrung bestand für mich darin, dass die aus der Wirtschaft kommenden Vortragenden perfekt auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Studierenden eingingen. Problemstellungen aus dem eigenen Unternehmen konnten mit Lektoren und Studienkollegen meist rasch und unkompliziert gelöst werden. Auch Ausbildungsinhalte wie Präsentationstechnik, Rhetorik oder Teamwork bringen für Personen, die in erster Linie mit Zahlen jonglieren, unschätzbare Vorteile für die berufliche Tätigkeit mit sich. Das Training von social skills ist eine wichtige Voraussetzung, um Kunden beraten und Mitarbeiter führen zu können. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder nahm mich gleich zu Beginn des Studiums mit offenen Armen als Berufsanwärter für die Steuerberaterprüfung in ihren Kreis auf. Mit dem akademischen Grad Mag. (FH) und der erfüllten Praxis habe ich Anfang 2004 den letzten Schritt gemacht und die Steuerberaterprüfung abgelegt. Durch die Ausbildung am FH-Studiengang Finanz-, Rechnungs- & Steuerwesen hat sich auch meine Karriere weiterentwickelt: Ich bin heute als Gruppenleiter in einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in St. Pölten tätig.

4 4 Werbung BILANZBUCHHALTER Detlev Karel Ein kluger Kopf weiß sich zu helfen Spröde Materie verständlich aufbereitet In diesem von Praktikern verfassten Werk erfahren Sie alles über die Umsatzsteuer in der Einnahmenund Ausgabenrechnung Die erste Publikation zur grundlegenden Erneuerung des österreichischen Handelsrechts Wilma Dehn / Heinz Krejci (Hrsg.) Das neue UGB Handelsrechtsreform im Überblick Grundtatbestand des UGB Das neue Firmenrecht Neues zum Unternehmensübergang Eingetragene Personengesellschaften Rechnungslegung nach UGB Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte Gesetzestext und Erläuterungen Linde Verlag Seiten, kart. ISBN d 28, Die Herausgeber: Dr. Wilma Dehn, Richterin am Landesgericht Wr. Neustadt; o. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci, Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Wien. Scheydgasse Wien Rund österreichische Unternehmer ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Der Bogen spannt sich von den nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden über die umfangreiche Gruppe der Freiberufler bis hin zu den kleinen Vereinen. Sie alle müssen sich auch mit der Umsatzsteuer und ihren unterschiedlichen Bestimmungen auseinander setzen. Kenntnisse von den Grundbegriffen, aber auch von den Feinheiten der Umsatzsteuer sind für Einnahmen-Ausgabenrechner von großer Wichtigkeit und können eine Menge Vorteile bringen. Beispiel gebend Das neue umfassende Praxis- Buch aus der Werkstatt der Autorengemeinschaft Detlev Karel (langjähriger Konzernprüfer der Finanzverwaltung Graz), Edeltraud Handler (selbständige Buchhalterin) und Richard Abt (selbständiger Buchhalter) schildert in verständlicher Form und mit vielen Beispielen die Grundbegriffe, Feinheiten und Besonderheiten für die Einnahmen-Ausgaben- Rechner. Schwerpunkte sind unter anderem die Abgrenzung der selbständigen Arbeit, Aufzeichnungen und Umsatzsteuer, Belege und Umsatzsteuer, Branchenspezialitäten, Binnenmarktregelung, Eigenverbrauch und Sachbezüge, Finanzamt, sonstige Leistungen und die Vorsteuern Bilanz Verlag 288 Seiten, 36,30

5 BILANZBUCHHALTER Der Präsident 5 Vorwort Liebe Leserin! Lieber Leser! Mit Entschließungsantrag im Sommer dieses Jahres wurde das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ersucht, bis Ende der Legislaturperiode die Rechte der Selbständigen BuchhalterInnen und der Gewerblichen BuchhalterInnen anzugleichen und die derzeit getrennten Berufe zu einem/r BilanzbuchhalterIn zu vereinigen. Immer wieder werden wir gefragt, wann kommt die/der SBB Selbständige BilanzbuchhalterIn, damit wir Dinge legal tun dürfen, die wir als Angestellte/r tun mussten. JA! Die Mühlen des Gesetzgeber mahlen langsam und oft scheint es, dass die Verhandlungen scheitern. Aber beide Kammern sind bestrebt, doch einen Kompromiss zu finden. Sie können versichert sein, dass der BÖB, obwohl kein Verhandlungspartner, ständig mit den zuständigen Damen und Herren der beiden Kammern und dem Ministerium im Kontakt ist. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei jenen noch einmal bedanken, die spontan im Sommer Ihren/r Abgeordneten geschrieben haben. Dies hat nämlich bewirkt, dass im Parlament ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Den kompletten Entschließungstext finden Sie unter Nr Am schnellsten finden Sie dieses Dokument, wenn Sie beim Suchen bilanzbuchhalter bzw. bilanzbuchhalterin eingeben. Wir wissen, dass es noch ein steiniger Weg ist, deshalb sind wir alle gefordert, dass wir unsere Abgeordneten überzeugen, dass die derzeitige Regelung nicht der Praxis entspricht. Unsere Forderung ist unverändert: Wir wollen als Selbständige/r das tun dürfen, was wir als Angestellte/r tun mussten! Wir tun alles, damit auch die anderen Behinderungen für GBH und SBH beseitigt werden. Unterstützen Sie daher weiterhin den BÖB mit Ihrer ao Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag für ao Mitglieder für das Jahr 2006 beträgt unverändert 3 40, bzw. 3 30, wenn Sie Mitglied in einem Bundesländerclub sind. Für karenzierte KollegInnen sowie PensionistInnen reduzieren sich diese Beiträge um 50 v.h. Es gibt auch günstige Combimitgliedschaften mit dem BÖB und Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Burgenland (jeweils 3 60, ) Oberösterreich (erstmalig ab 2005: 3 63, ) und Wien (3 75, ). Weiters gibt es noch die 3-fach Mitgliedschaft BÖB Niederösterreich Wien um 3 98,. Wir sind gerne ehrenamtlich für Sie tätig unterstützen Sie uns bitte weiterhin so wie bisher! Vielen Dank im Voraus, wenn Sie als Dankeschön an den Arbeitskreis selbständige/r BilanzbuchhalterIn, der im Jahre 2005 wieder einiges bewegt hat, den Mitgliedsbeitrag aufrunden. Danke an jene 65%, die den Mitgliedsbeitrag bzw. das ABO schon überwiesen haben. Vielleicht eine kleine Osterüberraschung für den Kassier, der sich freuen würde, wenn er im April kaum noch Mahnungen schreiben müsste, die ja auch sehr viel Zeit und Geld kosten. Buchaktion 2006 für ao Mitglieder des BÖB Verlängert bis 20. April 2006 Das beliebte Bilanzbuchhalter Jahrbuch 2006, EUR 32,70 Arbeitsunterlage für den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss NEU: Umsatzsteuer für Einnahmen-Ausgaben- Rechner, EUR Ganz NEU: Steuernachrichten 2006, EUR Arbeitsunterlage für die Einnahmen-Ausgabenrechnung (Preise jeweils inklusive Versandkosten). Voraussetzung ist, dass der Mitgliedsbeitrag bzw. das ABO 2006 bezahlt sind, sowie der Name, Adresse und Mitgliedsnummer mit deutlicher Schrift angegeben werden. Ihre Einzahlung gilt als Bestellung. Eine Rechnung kann aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht ausgestellt werden. Die Auslieferung erfolgt jeweils am Freitag. Sofern Sie eine Rechnung mit Mehrwertsteuer benötigen, sind die Bücher direkt in Graz bei office@bilanzbuchring.at zu bestellen; dann fällt aber der volle Preis mit Versand von rund 3 40, an. Sie sehen es lohnt sich, beim BÖB-Mitglied zu sein. Gruppenhaftpflichtversicherung für GBH und SBH für alle BÖB-Mitglieder. Die Prämien für 2006 wurden der neuen Gesetzeslage angepasst. Trotzdem ist es uns gelungen, die Mindestprämie statt der geplanten 3 250, auf 3 230, herunter zu verhandeln. Jene, die an einem Angebot dieser günstigen und empfehlenswerten Versicherung Interesse haben, schreiben mir bitte ein boeb@chello.at Leider gibt es auch Schadensfälle bis zu EUR ,. Dies ist ein Grund, dass die Verhandlungen mit Gerling diesmal sehr schwierig waren. Bitte melden Sie Adressänderungen samt - Adresse, wenn Sie auch in Zukunft das Bilanzbuchhalter- Journal zum Quartalsende erhalten wollen. Fortsetzung Seite 6

6 6 Der Präsident BILANZBUCHHALTER Leserbriefe sind für viele die beliebteste RUBRIK. Deshalb zögern Sie nicht und schreiben Sie uns, wenn Sie eine knifflige Frage haben. Sie wissen ja: Es gibt keine dummen Fragen. Noch besser und schneller ist es, wenn Sie Ihre Frage in unserem FORUM stellen unter Sie werden entdecken, dass unsere Homepage schon eine wahre Fundgrube zur Lösung täglicher Probleme ist. Das Leben ist ein ewiges Lernen. Hier noch einige Schwerpunkte, die für Ihre Karriere sehr hilfreich sein könnten: Arbeitsrecht, Controlling, EDV, Fachhochschule, Finanzmanager, IAS/IFRS, Kostenrechnung, Sprachen. ControllerInnen und AbsolventInnen von Fachhochschulen, berichteten mir immer wieder, dass sich die Ausbildungen bereits nach einem Jahr finanziell rechnen. Bitte beachten Sie aber, dass gute Kurse vorzeitig ausgebucht sind. Deshalb buchen Sie noch heute eine Weiterbildungsveranstaltung. Wenn Ihnen das BÖB-Journal BILANZBUCHHALTER wieder sehr gut gefallen hat, dann zögern Sie nicht und erzählen es Ihren FreundInnen. Für Werbung sind wir Ihnen immer sehr dankbar. Unser Motto: Gemeinsam sind wir stark! Natürlich würde ich mich wieder sehr freuen, Sie beim 4. Österreichischen BilanzbuchhalterInnen Kongress in Wien am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. Mai 2006, siehe beiliegenden Folder, zu treffen, wo ich gerne mit Ihnen über den aktuellen Stand der/des SBB bzw. Chancen als Unselbständige/r spreche. Ihr Präsident des BÖB Bundesverbandes der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen. Lebensweisheiten Zusammengestellt von Wilhelm Budai Mit gutem Beispiel voranzugehen, ist nicht nur der beste Weg, andere zu beeinflussen, es ist der einzige. Albert Schweitzer ( ) deutsch-französischer Arzt, Kulturphilosoph und Musiker Ohne die Kälte und Trostlosigkeit des Winters gäbe es die Wärme und die Pracht des Frühlings nicht. Ho Chi Minh ( ) vietnamesischer Politiker Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück. Benjamin Britten ( ) Komponist Intelligenz lässt sich nicht am Weg, sondern nur am Ergebnis feststellen. Garry Kasparow ( ) russischer Schachspieler Sobald einer in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer anderen Sache Schüler werden. Gerhard Hauptmann ( ) deutscher Schriftsteller Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste; drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. KONFUZIUS ( ) chinesischer Philosoph Immer lernt der Kluge von Dummen mehr, als der Dumme von Klugen. Peter Rosegger ( ) österreichischer Schriftsteller Für die Entwicklung eines Menschen zu einem reichen und freien Leben sind viele Kontakte nötig. August Strindberg ( ) schwedischer Dichter Heute nennt man es NETWORKING! (WB) Die höchste Bewunderung aber trifft den, auf den das Geld keinen Eindruck macht. Marcus Tullius Cicero ( v. Chr.) römischer Redner, Staatsmann und Philosoph Angenehm sind die erledigten Arbeiten. (Jucundi acti labores.) Nochmals Cicero Keine Schuld ist dringender als die, Dank zu sagen. Nochmals Cicero Ich bin immer zum Feiern aufgelegt. Jeanne Calment ( ) ältester Mensch der Welt Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab. Marc Aurel ( ) römischer Kaiser Vergiss nicht man benötigt nur wenig, um ein glückliches Leben zu führen. Nochmals Marc Aurel Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen. Lucius Annaeus Seneca (ca. v. Chr. 65 n. Chr.) römischer Staatsmann BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs

7 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH 7 EMAA: Tschechisch-Österreichische Arbeitstagung Brno, Oktober 2005 Dietfried K. Dinhobel EMAA Beauftragter für Österreich Qualifikationen zum Bilanzbuchhalter Bei der EMAA Tagung im Juni 2005 in Krumlau (CZ) wurde beschlossen, dass sich Österreich und Tschechien mit der Situation der Bilanzbuchhalterausbildung in diesen Ländern befassen und einmal erheben, wer Bilanzbuchhalter-Ausbildungen anbietet, welche Voraussetzungen zur Teilnahme man erfüllen muss und wie lange die Ausbildung dauert. Über die gewonnenen Erkenntnisse wird bei nächsten EMAA Tagung in Bern (Juni 2006) berichtet und auf Grund dieser Erfahrungen ähnliche Nachforschungen auch in Deutschland und der Schweiz angestellt. Österreich und Tschechien an einem Tisch. Nachdem wir (siehe Teilnehmer weiter unten), mehr oder weniger mühsam, unsere Unterlagen erarbeitet haben, haben wir uns Mitte Oktober 2005 mit den tschechischen Kollegen zum Gedankenaustausch getroffen. Ich möchte mich im Namen meiner österreichischen Teilnehmer bei den tschechischen Kollegen für die Einladung und Organisation herzlich bedanken. An der Tagung in Brünn haben folgende Personen teilgenommen: EMAA, European Management Accountants Association Dietfried Dinhobel, International Officer Věroslav Sobotka, International Officer NÖBBC, Bilanzbuchhalter Club Niederösterreich Erika Krafft-Jentzsch COB, Bilanzbuchhalter/Controller Klub Oberösterreich Gerhard Peirhofer, Obmann WiBiCo, Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub Leopold Edelmaier, stv. Vorstandvorsitzender SÚ, Union of Accountants, Miroslav Hořický, Vizepräsident Alena Mrkvičková, Vizepräsidentin Die beteiligten Parteien informierten sich gegenseitig über Anforderungen, die für Erwerb und Aufrechterhaltung der Buchhalterqualifikation erforderlich sind, und tauschten diesbezügliche Unterlagen aus. In der Diskussion wurden insbesondere folgende Fragen von den Teilnehmern besprochen: Existenz des Buchhalterberufs und seine Bezeichnung Institutionen, die für den Buchhalterberuf zuständig sind und diesen verwalten Einstiegsanforderungen Ausbildung, Berufserfahrung theoretische Anforderungen Fächer Umfang (Lehrpläne), Prüfungen ethische Anforderungen Schutz der Qualifikationsbezeichnung Beziehung zwischen Qualifikation und Ausübung des Buchhalterberufs Bezug auf weiterführende Schulen und Hochschulen Möglichkeiten der Anerkennung von Prüfungen fachliche Weiterbildung Österreich Für Österreich berichteten Herr Leopold Edelmaier über die Ausbildung an den WIFIs, Herr Gerhard Peirhofer über die Bilanzbuchhalter Ausbildung an den Berufsförderungsinstituten (bfi), Herr Dietfried Dinhobel über die neu ins Leben gerufene Ausbildung am Humboldt Fernlehrinstitut und Frau Mag. Erika Krafft-Jentzsch über Ausbildung zum selbständigen Buchhalter und in weiterer Folge zum Steuerberater. Es wurden der Umfang der Berechtigung sowie die Laufbahn besprochen, wie man zur Berufsberechtigung des

8 8 GBH/SBH BILANZBUCHHALTER selbständigen Buchhalters und des Steuerberaters gelangen kann, die Prüfungsgebiete werden dargestellt und es wird auf WTBG und BGBl. hingewiesen. Als allgemeine Voraussetzungen, um zur Berufsberechtigung zu gelangen, werden insbesondere volle Handlungsfähigkeit, besondere Vertrauenswürdigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie auf eine aufrechte Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung gefordert. Bildungsinstitute und -einrichtungen, bei denen Buchhalter- und Bilanzbuchhalterprüfungen abgelegt werden können: WIFI Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (in jedem Bundesland). Ausbildung in Tagesund Abendkursen, 2 3 Jahre. Angeboten werden die Kurse in allen Bundesländern. Die Lehreinheiten zum Bilanzbuchhalter (ohne Ausbildung zum Buchhalter) sind in Wien am größten, nämlich 288, in Tirol mit 200 Einheiten am kleinsten. Die restlichen Bundesländer bewegen sich zwischen 236 und 276 Einheiten. BFI Berufsförderungsinstitut (in jedem Bundesland). Ausbildung in Tages und Abendkursen, 1 2 Jahre. Bilanzbuchhalterkurse werden nur in Wien (162 Lehreinheiten) und Oberösterreich (236 Lehreinheiten) angeboten. Tschechische Republik Die Vertreter der Tschechischen Republik erläutern, dass der Buchhalterberuf im Unterschied zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Tschechien nicht gesetzlich definiert ist. Aktuell wird der Buchhalterberuf (Buchführung, Tätigkeit eines Beraters im Bereich der Buchhaltung) durch das Gesetz über die Ausübung des Gewerbes geregelt, in dem im Unterschied zum Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater keine weiteren Anforderungen an spezielle Prüfungen für Buchhalter festgelegt sind. Es fehlen Aufsicht über den Buchhalterberuf sowie fachliche Weiterbildung. Der Buchhalterverband (SÚ) setzt sich für eine Änderung dieses Zustandes ein, seit 1997 wurde die Buchhalterzertifizierung nach dem System der britischen ACCA eingeführt. Darüber hinaus informieren die Vertreter der Tschechischen Republik ihre Kollegen aus Österreich schwerpunktmäßig über den Inhalt der folgenden geltenden Gesetze: Gesetz über die Ausübung des Gewerbes Gesetz über die Kammer der Wirtschaftsprüfer Gesetz über die Kammer der Steuerberater HUMBOLDT Verein für Weiterbildung und Prüfung (Mitglied der EMAA). Ist ein Fernlehr-Institut. Die Ausbildung erfolgt durch schriftliche Unterlagen, man lernt zu Hause und kann dann eine kommissionelle Prüfung in Wien ablegen. Der Bilanzbuchhalter Kurs wird erst seit 2005 neu angeboten. KWT Lehrgang zum Selbständigen Buchhalter. Nach 9 jähriger Tätigkeit als SBH besteht die Möglichkeit, zur Fachprüfung als Steuerberater zugelassen zu werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde angewiesen, die Berufe SBH und GBH zu einem Beruf Bilanzbuchhalter zusammenzulegen. Gespräche zwischen KWT und WKÖ haben im Herbst stattgefunden begonnen, sind aber derzeit unterbrochen. Ein entsprechendes Gesetz sollte noch in dieser Legislaturperiode (bis Herbst 2006) beschlossen werden. Unsere Berichte wurden durch entsprechende schriftliche Unterlagen (Ausbildungszusammenstellungen, Grafiken etc.) ergänzt. Miroslav Hořický, Vizepräsident und Věroslav Sobotka. Außerdem werden die Organisation und Zuständigkeit des Buchhalterverbandes (SÚ) als Mitglied von IFAC, der EMAA und der Kammer der zertifizierten Buchhalter sowie das System der Buchhalterzertifizierung des Buchhalterverbandes in der Tschechischen Republik dargestellt. Es wird die Einbindung des Instituts des Buchhalterverbandes, AG bei Ausbildung und Prüfungen im System der Zertifizierung erläutert.

9 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH 9 FinanzOnline für Gewerbliche BuchhalterInnen Walter Rosenauer Vizepräsident des BÖB, Berufsgruppenausschuss der gewerblichen Buchhalter Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr die Integration der Gewerblichen BuchhalterInnen als berufsmäßige Parteienvertreter für FinanzOnline festgelegt. Damit können die GBH offiziell die UVA elektronisch abgeben und auch die Akteneinsicht ist auf elektroni- Schlussfolgerung Abschließend wird die Empfehlung von Miroslav Hořický durch beide beteiligten Parteien angenommen, dass es für die Fortsetzung des Prozesses der Anerkennung der Qualifikationen wünschenswert ist, einen Vergleich mit den international anerkannten Anforderungen an die Buchhalterqualifikation anzustellen diese werden durch IES repräsentiert. Ein solcher Vergleich kann eine geeignete Grundlage für internationale Anerkennung des Buchhalterberufs im größeren Umfang sein. Beide Parteien empfehlen, dass auch andere Vertreter der EMAA-Mitgliedsländer die Anerkennung der Qualifikation in Bezug auf IES durchführen. IES sind International Education Standards herausgegeben von IFAC, International Federation of Accountants mit Sitz in New York, NY. USA. Die IFAC ( hat 163 Mitgliederorganisationen in 120 Ländern. Für diesen Zweck erarbeiten die tschechische und österreichische Seite eine Unterlage aufgrund der in Brno behandelten Themen, die der EMAA zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen wird. Die EMAA sollte auch überlegen, der IFAC als Mitglied beizutreten. Bei der nächsten EMAA Jahrestagung in Bern wird das auf die Tagesordnung gesetzt. schem Wege erlaubt ein unbedingtes Muss für die Buchhaltung. Achtung: Vorsicht = ist nur erlaubt im Umfang der Gewerbeberechtigung. Das BMF weist auf mögliche sich ergebende Konsequenzen hin (UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb!). Wesentliche Voraussetzung für die ab mögliche Nutzung des Systems ist die Übereignung einer Liste der aktuell vertretenen Klienten, samt Vollmacht an die jeweiligen Finanzämter alle Formulare finden Sie auf Nach Abgabe der Liste aller beim jeweiligen Finanzamt geführten Klienten und der dazugehörigen Vollmachten (bitte benutzen Sie das vorgesehene Formular) werden die Daten in das System eingegeben und Sie erhalten dann eine Verständigung mit einer EDV-Nummer, die Sie dann für FinanzOnline verwenden müssen. Ich weiß, es ist mühselig, aber damit entsprechen sie der momentanen Gesetzeslage. Wir (der BÖB) kämpfen weiter für Sie und den Selbständigen Bilanzbuchhalter. Denn: was wir als Angestellte tun müssen, wollen wir als Selbständige tun dürfen! Walter Rosenauer Vizepräsident des BÖB, Berufsgruppenausschuss der gewerblichen Buchhalter Sie haben dieses Journal bei Freunden entdeckt und wollen es abonnieren? Kein Problem! 50 Euro und ein an boeb@chello.at genügen. Sicherheitshalber auch mit Ihren Telefonnummern für Rückfragen. BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs INFO: boeb@chello.at

10 10 GBH/SBH BILANZBUCHHALTER Gewerbliche Nebenrechte und GBH: Oberster Gerichtshof sagt NEIN Dr. Friedrich Filzmoser Leiter des Rechtsbereiches des Service Centers Wenig Verständnis für die Anliegen der gewerblichen Buchhalter hat jüngst der OGH (4 Ob 172/05 f vom ) erkennen lassen, indem er den GBH im Verhältnis zu den Steuerberatern keinerlei Rechte zugesteht und im Übrigen den Berechtigungsumfang der Buchhalter äußerst eng auslegt. So soll einem GBH nicht einmal das Recht zustehen, Steuertipps zu geben oder sonstige Agenden steuerlicher Art zu übernehmen, die sich nicht unmittelbar aus 102 GewO ergeben. Die, obwohl im gegenständlichen Prozess die GewO-Novelle, welche sowohl nach dem Willen des Gesetzgebers als auch nach dem Wortlaut des Gesetzes GBH durchaus zur Übernahme steuerlicher Agenden jedenfalls im Umsatzsteuerrecht ermächtigte, bereits anzuwenden war, was auch der OGH nicht in Abrede stellte. Umso erstaunlicher ist daher die Aussage, dass GBH nicht einmal Steuertipps geben dürften. Diese Entscheidung wirkt nicht nur etwas lebensfremd, sie ist meines Erachtens auch mit der GewO, insbesondere der Bestimmung des 29, nicht vereinbar. Ohne auf alle Argumente im Einzelnen hier eingehen zu können, sei doch darauf hingewiesen, dass der Berechtigungsumfang unter Heranziehung aller einschlägigen Rechtsvorschriften (z.b. auch der Befähigungsnachweisbestimmungen usw.) auszulegen ist. Im Zweifelsfall sind die den einzelnen Gewerben eigentümlichen Arbeitsvorgänge und insbesondere auch die historische Entwicklung und die Anschauungen der beteiligten gewerblichen Kreise zur Beurteilung des Gewerbeumfanges heranzuziehen. Wenn nun der OGH anscheinend keine Zweifel über den Berechtigungsumfang allein auf Grund des Wortlautes des 102 GewO zu haben scheint, so übersieht er offenbar, dass die Vornahme der Lohnverrechnung und auch die Buchhaltung schlechthin nichts anderes als die Umsetzung steuer- bzw. abgabenrechtlicher Vorschriften darstellt, will man die Tätigkeit der GBH nicht auf die von bloßen Rechenbüros reduzieren. Dass Letzteres nicht sein kann, ergibt sich schon daraus, dass Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsarbeiten bis zur Einführung des Buchhaltergewerbes den Steuerberatern vorbehalten waren und Rechenbüros schon vor dieser Novelle im Rahmen freier Gewerbe ausgeübt werden konnten. Mit sogenannten Rechenzentren wurde de facto der Steuerberatervorbehalt vor der Novelle vielfach umgangen. Wenn nun der OGH den GBH aber jedes Recht verwehrt, steuerliche Beratungen offenbar auch im Bereich ihrer ureigensten Tätigkeit, nämlich der Buchhaltung und Lohnverrechnung durchzuführen, deren Wert ja erst darin liegt, dass die abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden (müssen), schafft er damit ein Gewerbe, das zwar Steuerberatertätigkeiten ausüben muss, zu deren Ausführung (und möglichen gesetzeskonformen Ausführungsvarianten) aber Kunden nichts sagen darf, denn das wäre ja wohl ein Steuertipp. Dies käme einer Regelung gleich, die es beispielsweise Werbeagenturen untersagen würde, ihre Kunden über lauterkeitsrechtliche Angelegenheiten, Rauchfangkehrer über feuerpolizeiliche oder Baumeister über baurechtliche Belange zu beraten. Dass dem nicht so sein kann, ergibt sich schon aus der Bestimmung des 1299 ABGB, wonach Gewerbetreibende nicht nur das Recht, sondern selbstverständlich auch die Pflicht haben, ihre Kunden vor gesetzwidrigem Vorgehen zu bewahren, wollen sie nicht zur Haftung infolge gesetzwidriger Handlungen (oder Unterlassungen) herangezogen werden. Dass nur so viel zur historischer Entwicklung Steuertipps von vielen Gewerbetreibenden (z.b. von Versicherungsagenten für die steuerliche Geltendmachung von Sonderausgaben etc.) aber auch Banken usw. gegeben werden und wohl niemand daran denken wird, dass auch dies (nunmehr) verboten wäre, ist wohl ebenso selbstverständlich, wie der Umstand, dass GBH in ihrer Ausbildung (siehe die Buchhaltung-Prüfungsordnung) auch steuerliche Kenntnisse vorweisen müssen. Dies alles hätte der OGH aber im Sinne des 29 GewO berücksichtigen müssen, wenn Zweifel am Berechtigungsumfang der GBH aufgetaucht wären, was me zweifellos der Fall hätte sein müssen. Vernachlässigt wurde im Übrigen auch der Umstand, dass die Steuerberater bis zur Reichsdeutschen Gesetzgebung in Österreich Gewerbetreibende waren und 1955 die WTBO und nunmehr auch das WTBG wiederum ausschließlich auf Grund der Gewerbekompetenz des Bundes

11 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH 11 erlassen wurden. Öffentlich rechtlich betrachtet sind Steuerberater daher nichts anderes als eben Gewerbetreibende. Der Hinweis des OGH, es handle sich um einen freien Beruf, kann daran nichts ändern, da diese Bezeichnung, die im Übrigen in Österreich (und ganz Europa) reichlich unbestimmt ist, ja keineswegs ausschließt, dass es sich insofern um eine gewerberechtliche Vorschrift handelt. Wenn man so will, handelt es sich eben um ein Sondergewerberecht. Damit wäre aber die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Nebenrechte im Sinne des 32 GewO so wie diese bisher für andere Sondergewerbe (zb. Güterbeförderungs- oder Mietwagengewerbe) gelten anzunehmen oder diese Ansicht zumindest als vertretbar anzusehen gewesen. De lege ferenda wäre daher der Gewerbegesetzgeber einmal mehr aufgerufen, endlich klare Verhältnisse zu schaffen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch ernsthaft überlegt werden, die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung den Buchhaltern zuzugestehen, zumal diese in den meisten Fällen von Steuerberatern gar nicht vorgenommen werden wird, übersteigen doch die Steuerberaterkosten häufig die mögliche Steuerersparnis. Andernfalls würden diese Beratungstätigkeiten laut OGH jedenfalls gesetzwidrig weiterhin von Pfuschern oder Vereinen durchgeführt, was rechtspolitisch nicht wünschenswert sein kann. Kurz, es wäre höchst an der Zeit, den zahlreichen Buchhaltern viele davon sind übrigens Frauen, die diese Betätigung quasi in häuslicher Nebenbeschäftigung mit sehr geringen Umsätzen ausüben eine Rechtsgrundlage zu geben, die ihnen Sicherheit vor wettbewerbs- und verwaltungsstrafrechtlicher Verfolgung, veranlasst insbesondere durch die Standesvertretung der Steuerberater, die offenbar mit Kanonen auf Spatzen schießt und mit Streitwerten bei Wettbewerbsklagen von über , BuchhalterInnen mit weit geringerem Jahresumsatz bekämpft, gibt. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 1998 Mag. Barbara Baumgartner Wirtschaftskammer Wien Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere 7 Jahre hindurch aufzubewahren. Die 7-Jahres-Frist läuft vom Schluss eines Kalenderjahres. Zum ist somit die Frist für Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere aus dem Jahr 1998 ausgelaufen. Diese können daher ab vernichtet werden. Achtung: Für Aufzeichnungen und Unterlagen in Zusammenhang mit bestimmten Grundstücken beträgt die Aufbewahrungspflicht 12 Jahre, bei allfälligen Vorsteuerrückverrechnungen izm Grundstücken kann die Aufbewahrungspflicht sogar bis zu 22 Jahre betragen. Sollten Unterlagen in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sein, so sind sie ebenfalls länger als 7 Jahre aufzubewahren. Belege können entweder in Papierform, mittels optischer Archivierungssysteme oder in elektronisch gespeicherter Form aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung auf Datenträgern ist jedoch nur gestattet, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftsgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht jederzeit gewährleistet ist. Sie haben dieses Journal bei Freunden entdeckt und wollen es abonnieren? Kein Problem! 50 Euro und ein an boeb@chello.at genügen. Sicherheitshalber auch mit Ihren Telefonnummern für Rückfragen. BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs INFO: boeb@chello.at

12 12 GBH/SBH BILANZBUCHHALTER Gewerbliche Buchhalter und Buchhalterinnen auf Erfolgskurs Mag. Nicole Wöllert Wirtschaftskammer Kärnten Sparte Information und Consultung war ein erfolgreiches Jahr für die Gewerblichen Buchhalterinnen und Buchhalter. Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der WKÖ als die Interessensvertretung der 2767 Gewerblichen Buchhalter und Buchhalterinnen, kam dem Ziel eines modernen Berufsrechtes einen großen Schritt näher. Bereits 2004 wurden auf Betreiben des Fachverbandes die willkürlichen Umsatzobergrenzen für die Gewerblichen BuchhalterInnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Darauf folgend sind im Jahre 2005 auch die Buchhaltungs-Umsatzgrenzen für die Selbständigen BuchhalterInnen gefallen. Aufgrund intensiver Interventionen von Seiten der WKÖ hat der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates hat am 30. Juni einstimmig eine Erweiterung der Gewerbeordnung für die Gewerblichen BuchhalterInnen beschlossen. Aber nicht nur auf gesetzlicher Ebene konnten Fortschritte erzielt werden, auch bei FinanzONLINE kann der Fachverband eine Hilfestellung geben. FinanzOnline richtig nutzen Um den Ablauf zu vereinfachen, erfolgt die Datenübermittlung der aufrechten Gewerbeberechtigungen durch den Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie an die Finanzverwaltung. Zur richtigen Handhabung von Finanzonline sind einige Regeln zu beachten. Was darf der/die Gewerbliche BuchhalterIn? Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen, einschließlich der zusammenfassenden Meldungen Akteneinsicht auf elektronischem Wege bei den Finanzbehörden kalkulatorische Buchhaltung Finanzonline kann von den Gewerblichen BuchhalterInnen genutzt werden, wenn eine Liste der aktuell vertretenen Klienten samt Kopien der Vollmachtsurkunden den jeweiligen Klientenfinanzämtern übermittelt wird. Was muss die Klientenliste enthalten? Finanzamtsnummer und Steuernummer des Gewerblichen Buchhalters Name der/des Gewerblichen BuchhaltersIn Finanzamtsnummer und Steuernummer der Klienten Name der Klienten Die richtige Vollmacht: Name des Vollmachtnehmers Herrn/Frau/Gesellschaft/Firma Anschrift Inhalt: Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zu allen Rechtsakten und faktischen Handlungen im Rahmen von 102 der Gewerbeordnung d.h. Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen einschließlich der zusammenfassenden Meldungen und Akteneinsicht bei den Finanzbehörden Ausstellungsort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Vollmachtgebers Jede Änderung im Bestand der Kunden ist unverzüglich dem zuständigen Finanzamt des Klienten mitzuteilen. Das bedeutet: Bei neuen Klienten muss die Vollmachtsurkunde dem Finanzamt vorgelegt werden, ebenso muss die Beendigung der Vertretung eines Kunden beim zuständigen Klientenfinanzamt gemeldet werden. Achtung bei elektronischer Akteneinsicht Durch die Gesetzänderung dürfen die Gewerblichen BuchhalterInnen über FinanzOnline elektronische Akteneinsicht in Klientendaten (Steuerkonto und Steuerakt)nehmen. Die elektronische Akteneinsicht beschränkt sich nicht nur auf aktive Vertretungsbefugnisse (Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung). Es können auch Informationen gesichtet werden, die für die Erstellung der Buchhaltung, nicht aber für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung oder der zusammenfassenden Meldung erforderlich sind.

13 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH 13 Dies erfordert von der/dem Gewerblichen BuchhalterIn ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein! Eine Übertretung der Befugnisse zieht rechtliche Konsequenzen nach sich (UWG, GewO). Haben Sie Fragen zu FinanzOnline? Für allfällige Fragen im Zusammenhang mit FinanzOnline steht den Gewerblichen BuchhalterInnen auch die Hotline von FinanzOnline unter 0810 / österreichweit zum Ortstarif von Montag bis Freitag, Uhr bis Uhr zur Verfügung. Wirtschaftskammer: Einheitlicher Buchhalterberuf Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie tritt für eine Angleichung der Rechte und Pflichten der Selbständigen und Gewerblichen BuchhalterInnen, bei Erfüllung der notwendigen Qualifikationen ein. Dies kann nach Auffassung der Interessenvertretung allerdings nicht nur in einer Vereinheitlichung der Rechte und Pflichten im Rahmen der bestehenden Bestimmungen für Selbständige und Gewerbliche BuchhalterInnen bestehen, sondern muss mit dem Ziel eines modernisierten und transparenten neuen Berufsrechtes erfolgen. Dabei sind bestehende - durch die Praxis unsinnig gewordene Beschränkungen zu beseitigen. Ziel ist die Änderung der Gewerbeordnung und des WTBG, um einen einheitlichen BilanzbuchhalterInnen- Beruf zu etablieren. einheitliches BilanzbuchhalterInnengewerbe Durchlässigkeit zu den Berufen Steuerberatung und Unternehmensberatung Nicht vergessen sollte auch werden, dass auch das geltende Berufsrecht der Selbständigen BuchhalterInnen eine Reihe von überholten Einschränkungen (z.b. keine Nebengewerbe, Provisionsverbot usw.) kennt, die im Zuge des einheitlichen Berufsrechtes beseitigt werden müssen. Die Forderungen der BuchhalterInnen sind mancherorts als Angriff auf Vorbehaltsrechte der SteuerberaterInnen missverstanden worden. Es geht den BuchhalterInne nicht um die Kernkompetenzen eines qualifizierten Steuerberaters, sondern um ein modernes Berufsrecht, das den Kunden die beste Leistung bieten kann und den wissensbasierten Berufen faire Chancen auf dem Markt einräumt. Vieles wurde 2005 erreicht. Das Jahr 2006 wird entscheidend für die Vereinheitlichung der selbständigen Buchhaltungsberufe. Die Gespräche zwischen der WKÖ vertreten durch den Fachverband und der KWT sind seit Oktober 2005 im Gange. Wichtige Punkte sind aber nach wie vor offen. Mag. Nicole Wöllert Wirtschaftskammer Kärnten Sparte Information und Consultung In Zukunft soll es nur mehr den Beruf BilanzbuchhalterIn mit gleichen Rahmenbedingungen geben, dessen Mitglieder je nach beruflichem Interesse entweder in der WKÖ (UBIT) oder in der KWT organisiert sind. Dr. Friedrich Bock, Fachverbandsobmann UBIT Die willkürlichen Berufseinschränkungen für Gewerbliche Buchhalter und Buchhalterinnen sind nicht gerechtfertigt, von der Marktkonformität ganz zu schweigen. Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie fordert mit Nachdruck die Neugestaltung des Gewerbeumfanges des Buchhaltergewebes. Forderungen der Gewerblichen BuchhalterInnen: Bilanzierungsrecht Vertretungsrecht Faire, verbesserte Möglichkeiten der Zusammenarbeit z.b. in interdisziplinären Gesellschaften ArbeitnehmerInnenveranlagung Verschwiegenheitspflicht und Zeugenentschlagungsrecht Zeitungs- + Zeitschriftengestaltung Layout Satz Repro Druck Training + Schulung für Layout- und Bildbearbeitungsprogramme HARALD JANTSCHER, Deutschfeistritz 8122 Waldstein 11 Telefon /23 87 Mobil 0664/ harry.design@utanet.at ISDN / Reden wir darüber... auch über Ihr neues Zeitungs-Layout

14 14 GBH/SBH BILANZBUCHHALTER Was ist Ihnen Ihre Firma wert? Betriebsunterbrechungsversicherung für BÖB Mitglieder Andreas Fiala Versicherungsmakler u. Vermögensberater Tel. 0676/ Die Betriebsunterbrechung ist ein Risiko, welches immer mehr BÖB Mitglieder absichern wollen. Zu Recht, denn ein geschlossener Betrieb oder Büro bedeutet, dass die Fixkosten bleiben, der Gewinn aber verloren geht. Ein, zwei Wochen wird das jeder überleben, aber was passiert bei einer Krankheit oder Unfall, welcher dazu zwingt, die Arbeit mehrere Wochen oder sogar Monate ruhen zu lassen. Neben den körperlichen Schmerzen, kreisen die Gedanken um die Finanzierbarkeit der Kosten. Die Prämien gelten als Betriebsausgaben und sind voll absetzbar. Etwaige Leistungen gelten als Betriebseinnahmen. Durch die neue Alterseinteilung bei der Uniqa Versicherung (gilt nur für Neuverträge), gibt es immer wieder Fälle, bei denen Buchhalter/Innen eine zu hohe Prämie zahlen müssten. Das war der Grund, warum ich mit anderen Versicherungen wieder Gespräche aufnahm. Der Versicherungsschutz unterscheidet sich bei jeder Versicherung, leider. Im Anschluss sehen Sie eine Auflistung der wichtigsten Unterschiede. Fortsetzung auf Seite 16 Deckung Basler Uniqa GRAWE Arbeitsunfähigkeit Wahlweise 100% nur 100%iger inkl. teilweiser oder inkl. teilweiser Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit (mind. 50%) Haftungszeit für Krankheit 12 Monate 12 Monate 12 Monate Haftungszeit für Unfall 12 Mon. Spätversorgung 24 Mon 12 Monate 12 Monate Haftungszeit für Quarantäne 12 Monate 12 Monate Haftungszeit für Sachschäden 12 Monate 12 Mon. Brand, Blitzschlag, Explosion / 30 Tage Sturm, Hagel, Schneedruck, LW, ED Tod des/der Ehegatten/in, Eltern, Schwiegereltern, Kinder 3 Tage 3 Tage Unabkömmlichkeit infolge eines Sachschadens am Privateigentum 7 Tage 7 Tage Flugverspätung, Flugversäumnis udgl. 7 Tage 7 Tage Fahruntüchtigkeit des eigenen KFZ infolge Unfall 7 Tage 7 Tage Kriegsereignisse und innere Unruhen 7 Tage 7 Tage Begleitperson eines Kindes im Krankenhaus 3 Tage Ausschluß psychische und psychosomatische Erkrankungen (Burn out Syndrom) JA JA mitversichert Entfall der Karenzzeit bei stationären Aufenthalten innerhalb der BU nur zu Beginn der BU innerhalb der BU Dauer des stationären Spitalsaufenthalts mind. 24 Stunden mind. 24 Stunden mind. 72 Stunden Rabatt Unternehmensgründer bis 40 Jahre / bis 45 Jahre / im ersten Jahr d 75 50% Nachlass im 1. Jahr Nein

15 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH 15 WTBG-Novelle 2005 Änderungen für Zulassung von SBH zur SteuerberaterInnenprüfung Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits umfassend und detailliert auch in dieser Zeitschrift über die Änderungen des Berechtigungsumfangs für Selbständige Buchhalter (SBH) berichtet. Durchaus aber auch Beachtung verdienen einige zusätzliche Änderungen außerhalb des 2 WTBG, die bereits seit dem Gültigkeit haben. Was hat sich bei der Zulassung von SBH zur Steuerberaterprüfung geändert? Auch in diesem Bereich gab es wesentliche Verbesserungen für SBH. Es haben sich die erforderlichen Zeiten, die man als SBH bzw. im Rechnungswesen beschäftigt sein muss, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu erfüllen, wesentlich verringert. Nachfolgend ein diesbezüglicher Auszug des 14 WTBG: Zur Fachprüfung für Steuerberater ist zuzulassen, wer 14. (1) Z. 3. den freien Beruf Selbständiger Buchhalter mindestens neun Jahre (Anm.: nach vorherigem Gesetzesstand 12 Jahre) hauptberuflich ausgeübt hat. 14. (3) Auf die Dauer der Tätigkeit gemäß Abs. 1 Z 3 sind zulässige hauptberufliche Tätigkeiten im Rechnungswesen im Höchstausmaß von fünf Jahren (Anm.: nach vorherigem Gesetzesstand 6 Jahre) anzurechnen. Tätigkeiten, welche die für Angestellte in Wirtschaftstreuhandkanzleien festgesetzte Arbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. Man erfüllt jetzt also schon nach 9 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit als SBH bzw. anrechenbarer Zeiten von Tätigkeiten im Rechnungswesen die erforderlichen Zeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Zwar wurde auch die Möglichkeit der maximalen Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten im Rechnungswesen (zb Dienstverhältnis) auch von 6 auf 5 Jahre gesenkt, das bedeutet aber trotzdem, dass die Mindestdauer, die man als SBH hauptberuflich tätig sein muss, von vorher 6 Jahre auf nunmehr 4 Jahre herabgesetzt wurde. Rupert Daxböck Selbständiger Buchhalter ÖGWT Service-Netzwerk office@daxboeck.at Was sind hauptberufliche selbstständige Tätigkeiten als SBH im Sinne des 14 (1) Z. 3 WTBG? Als solche Tätigkeit gilt die selbstständige Tätigkeit als SBH, der auch eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer WT-Gesellschaft gleichzuhalten ist. Eine hauptberufliche Tätigkeit ist gewöhnlich eine solche, die mindestens während der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausgeübt wird. Erzielt jemand lediglich aus selbstständiger Arbeit als SBH ein Einkommen, muss davon ausgegangen werden, dass diese Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, unabhängig von Umsatz und aufgewendeter Zeit. Wenn neben der selbstständigen Tätigkeit als SBH auch eine unselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, schadet es für die Prüfungszulassung nicht, wenn deren Ausmaß 20 Wochenstunden nicht übersteigt. Das Ausmaß einer selbstständigen Tätigkeit ist im übrigen nicht direkt messbar, sondern nur über die Prüfung, ob eine gleichzeitige unselbstständige Tätigkeit im Ausmaß der Normalarbeitszeit für WT gegeben ist, möglich. Es ist hier also keine verhältnismäßige Anrechnung vorgesehen, sondern lediglich zu prüfen, ob eine hauptberufliche Ausübung des freien Berufes SBH im erforderlichen Ausmaß vorliegt. In diesem Zusammenhang sei auch noch zu erwähnen, dass die Übergangsbestimmung gemäß 229 (27) WTBG p (regelt die Möglichkeit der Anrechnung von Beispiele für die Anrechnung von Zeiten: Zeiten Art der mögliche gem. Tätigkeit Ausmaß Anrechnung WTBG angestellt im 40. 2,75 Jahre 14 (3) REWE Std./Wo angestellt im 30 2,25 Jahre REWE und Std./Wo. (75% v. 3 Jahren) 14 (3) Selbst. Tätigkeit keine als SBH Anrechnung angestellt im 20 keine REWE und Std./Wo. Anrechnung Selbst. Tätigkeit 1 Jahr 14 (1) als SBH Z Selbst. Tätigkeit nicht 3 Jahre 14 (1) als SBH relevant Z. 3

16 16 GBH/SBH BILANZBUCHHALTER Fortsetzung von Seite 15 Daxböck hauptberuflichen Tätigkeiten im Rechnungswesen vor dem ) weiterhin auf 14 (1) Z. 2 verweist. Diese Ziffer betrifft allerdings in der aktuellen Fassung des WTBG nicht mehr die Anrechnungsbestimmung für Tätigkeiten im Rechnungswesen, weil diese jetzt in 14 (3) WTBG geregelt ist. Meines Erachtens ist jedoch 229 (27) WTBG sowieso ohne Bedeutung, weil die Zeiten für die Anrechnung gem. 14 (3) nicht zwingend nach dem Inkrafttreten der damaligen WTBG Novelle, also dem , liegen müssen. Mit der Verkürzung der erforderlichen Zeiten als SBH wurde sicherlich eine wesentliche Verbesserung für SBH geschaffen, die auf dem Weg zum Steuerberater sind. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch all diesen KollegINNen alles Gute für die Steuerberaterprüfung wünschen. Rupert Daxböck, ÖGWT- Das Service-Netzwerk office@daxboeck.at Fortsetzung von Seite 14 Fiala Die Prämien unterscheiden sich nach Alter und Karenzzeit. Man kann aber sagen, dass bei der Uniqa ab 46 Jahren die Prämien teurer werden als bei den anderen 2 Versicherungen. Es gibt dann Unterschiede von über 30 %. Ein Prämienbeispiel möchte ich Ihnen gerne angeben, damit Sie sehen, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung auch leistbar ist: Ein/e Buchhalter/In, 45 Jahre möchte sich gegen Krankheit und Unfall absichern, dass sie/er pro Tag Arbeitsunfähigkeit nach einer Karenzzeit von 7 Tagen 100, 3 erhält. Die Bruttoprämie beträgt 31,10 3. Dieser Betrag ist voll absetzbar. Die Leistung erfolgt bis 12 Monate lang. Nach Wunsch kann man diese Haftungszeit auch auf 24 Monate verlängern. Überlegen Sie sich, ob Sie dieses Risiko, welches bei längerem Ausfall an die Existenz Ihrer aufgebauten Firma gehen kann, nicht mit einer fixen Prämie auf einen Versicherer wälzen wollen. Schreiben Sie mir ein mit Ihrem Geburtsdatum, Ihrer gewählten Versicherungssumme und der gewählten Karenzzeit, ich sende Ihnen gerne eine Prämienübersicht und stehe Ihnen für Fragen gerne bereit. Andreas Fiala Versicherungsmakler und Vermögensberater Gartengasse 14, 2100 Leobendorf Tel. 0676/ Fax 02262/ Daran, dass... Woran merkt man, dass wir schon im Jahr leben?!? 1. du unabsichtlich deine PIN-Nummer in die Mikrowelle eingibst 2. du schon seit Jahren Solitär nicht mehr mit richtigen Karten gespielt hast 3. du eine Liste mit 15 Telefonnummern hast, um deine Familie zu erreichen, die aus 3 Personen besteht 4. du eine Mail an deinen Kollegen schickst, der direkt neben dir sitzt 5. du den Kontakt zu Freunden verloren hast, weil sie keine -adresse haben 6. du nach einem langen Arbeitstag nach Hause kommst und dich mit Firmennamen am Telefon meldest 7. du auf deinem Telefon zu Hause die Null wählst, um ein Amt zu bekommen 8. du seit 4 Jahren auf deinem Arbeitsplatz bist, allerdings für 3 verschiedene Firmen 10. alle Fernsehwerbungen eine Web-Adresse am Bildschirmrand zeigen 11. du Panik bekommst, wenn du ohne Handy aus dem Haus gehst und umdrehst, um es zu holen 12. du morgens aufstehst und erstmal Outlook/Lotus- Notes aufmachst, bevor du Kaffee trinkst 13. du diesen Text liest und grinst 14. schlimmer noch, du bereits weißt, wem du die Mail weiterleitest 15. du zu beschäftigt bist, um festzustellen, dass in dieser Liste die 9 fehlt 16. du die Liste jetzt nochmal durchgehst, um nachzuschauen, ob wirklich die 9 fehlt... und jetzt lachst... Na los, schick s schon weiter. Da wartest du ja nur drauf!!!

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