Systematischer Arbeitsschutz in Kleinst- und Kleinbetrieben. (Version )

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1 Systematischer Arbeitsschutz in Kleinst- und Kleinbetrieben (Version ) Download von http//: Dr.H.Arnold - Arzt für Arbeitsmedizin

2 Systematischer Arbeitsschutz in Kleinst und Kleinbetrieben (Version 1.0) Die Hälfte des Umsatzes wird in der EU durch Klein und Mittelbetriebe mit 2/3 der Gesamtbeschäftigten erbracht. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz wird dieser Mehrheit allerdings zuwenig Aufmerksamkeit gewidmet. In Klein- und Kleinstbetrieben finden sich einige Besonderheiten im Vergleich zu grösseren Firmen mit einem ausgeprägten Arbeitsschutzsystem: Der Arbeitgeber arbeitet häufig selbst in Werkstatt oder Baustelle mit Der Arbeitgeber muß sich persönlich um den Betrieb in seiner Gesamtheit sorgen (von der Angebotserstellung bis zur Garantiefallbearbeitung - alles aus einer Hand) Die Kenntnisse zum Arbeitsschutz sind im Vergleich zu Großfirmen geringer, da üblicherweise keine Spezialisten für Arbeitsschutz im Betrieb vorhanden sind Von Vorteil für den Arbeitsschutz ist: Der Kleinunternehmer kann Entscheidungen zum Arbeitsschutz schnell und effektiv umsetzten und sollte auch im eigenen Interesse diesen intensivieren. Im Kleinbetrieb ist am eindeutigsten sichtbar, wie wertvoll gesunde, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter für den Betrieb sind. Die Vermeidung von Arbeitsunfälle hat zweifelsohne neben der Vermeidung des menschlichen Leids auch Kosten für Behandlung und Rentenleistungen ebenso wie die Lohnfortzahlungskosten. Für den innerbetrieblichen Arbeitsablauf sind sie aber mit ca. 7,6% der Fehltage (AOK 1999) eher von geringerer Bedeutung. Nach verschiedenen Studien ist davon auszugehen, dass durchschnittlich mehr als zwei Fehltage/Jahr rein arbeitsbedingt sind und nicht in der Betriebsunfallstatistik enthalten sind. Allein die Anzahl Fehltage wegen Beschwerden des Bewegungsapparates sind für sich alleine höher als die gesamten betriebsunfallbedingten Fehlzeiten. Auffallend ist weiterhin ein deutlicher Unterschied der allgemeinen Fehlzeitenquote zwischen einzelnen Betrieben der gleichen Branche und mit ebenso vergleichbaren Fertigungsbedingungen zwischen 3,4 % und 16,6 % ( Kuhn 1998). Neben unter Umständen bestehenden Unterschieden in der Altersstruktur sind hier nur die oben genannten Qualifikation, Motivation, Gesundheit, Freude an der eigenen Leistung und Interesse am betrieblichen Erfolg ( sprich das Betriebsklima) als Gründe zu nennen. Was passiert wenn im Betrieb, insbesondere einem Kleinbetrieb, eine Arbeitskraft ausfällt? Der gesamte Arbeitsanfall muss mit weniger Personen erledigt werden (Überstunden, Stress, mögliche weitere Erkrankungen/Unfälle durch Überlastung) Bei längerer Erkrankungen evt. Notwendigkeit von Neueinstellungen mit folgender Einarbeitszeit und Wegfall wertvoller Kenntnisse und Fertigkeiten des Erkrankten. Liefer- und Qualitätsprobleme als mögliche Folge und dadurch Kundenunzufriedenheit und evt. Verlust von Folgeaufträgen. insbesondere Großbetriebe akzeptieren im Rahmen der Zertifizierung zunehmend nur noch Firmen als Zulieferer oder Dienstleister, die einen systematischen Arbeitsschutz betreiben und dies auch nachweisen können. Ohne einen solchen Nachweis ist ein Auftrag von Anfang an ausgeschlossen. Ein systematisch betriebener Arbeitsschutz kann, richtig genutzt, als Teil der Qualitätssicherung und natürlich auch als wesentlicher Teil des Risikomanagements eines Betriebes eingesetzt werden. Neben diesen betriebswirtschaftlichen Gründen, die für einen systematischen Arbeitsschutz sprechen, gibt es auch noch rechtliche Gründe, die den Arbeitgeber verpflichten einen solchen zu betreiben. Hier ist beispielhaft das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, Das Sozialgesetzbuch VII, staatliche Verordnungen (die z.t. auf europäischem Recht beruhen) wie z.b. Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatz-VO, Baustellen-VO usw. usw. zu nennen.. Praktischer Aufbau dieses Arbeitsschutzsystems: Der Ablauf des Systems wird von Formularen geprägt. Dies soll aber auf gar keinen Fall bedeuten, dass die Dokumentation ein Selbstzweck ist. Unnötige Papierproduktion nützt niemandem! Anhand der Formulare und Checklisten soll vielmehr eine Systematik in den Ablauf gebracht werden. Wichtig ist, welche Konsequenzen aufgrund der Dokumentation für die Praxis gezogen werden. Als Nebeneffekt erleichtert die Dokumentation im Falle eines Falles den Nachweis Ihres korrekten Verhaltens (einige Dokumentationsschritte sind nebenbei bemerkt auch Vorschrift...). Wichtig ist: Soviel wie nötig (nötig bedeutet hier sinnvoll), aber nicht mehr... Die Formulare enthalten als erstes Kennzeichen ein Zahl für das zugehörige Kapitel und dann einen Buchstaben zur weiteren Unterscheidung (zb. 2A, 4F,usw.). Zusätzlich sind die Dokumente die Sie aufgrund Gesetzen und Verordnungen vorgehalten werden müssen sind in der Formular-Nummer mit einem (p) für Pflicht gekennzeichnet. Formulare die nur als Vorschlag dienen, da Sie Ihnen zb. die

3 Übersicht erleichtern mit einem (e) für Empfehlung Lesen Sie sich die folgenden Schritte durch. Sofern Sie erweiterten Info - Bedarf haben sind einige wichtige Themen direkt mit einer ausführlichen Erläuterung verlinkt (=blau und unterstrichen). Dies natürlich nur, wenn Sie sich in diesem Dokumentbefinden und online sind. Dann finden Sie im Downloadbereich der Internet Site den auch ganzen Text mit einer Zusammenstellung aller Formular - Vorlagen (In RTF Format, um sie in nahezu allen Textverarbeitungen ausfüllen zu können) in komprimierter Form (ZIP-Format). Diese sollten Sie zunächst herunterladen und in einem Ordner auf dem Computer und auch als Ausdruck zusammenstellen. Zwischen den einzelnen Kapiteln finden Sie jeweils ein Deckblatt, das Sie in einer Klarsichthülle abheften sollten, um sich den Zugriff zu erleichtern. Auf diesem Deckblatt sind nochmals die kurzen Erläuterungen, die Sie auch hier in elektronischer Form finden, vermerkt. (Natürlich können Sie auch nur elektronisch arbeiten. Dann sollten Sie sich am besten einen elektronischen Ordner Arbeitsschutz anlegen mit einer Verknüpfung auf den Desktop. In diesem Ordner können Sie die einzelnen Schritte als Unterordner anlegen, um die Formulare darin abzulegen). Jeweils ganz am Anfang eines neuen Bearbeitungspunktes finden Sie eine Möglichkeit, die zur Bearbeitung notwendigen Formulare falls Sie Ergänzung brauchen herunterzuladen. Am Ende eines Bearbeitungspunktes finden Sie (soweit bereits vorhanden) die Möglichkeit, eine Vorlage einer Präsentation zur Mitarbeiterschulung herunterzuladen. Sie sollten nun die im jeweiligen Bearbeitungspunkt beschriebenen Fragen bearbeiten und in dem zugehörigen Formular schriftlich festhalten. Beides ist wichtig (die Konsequenzen, die Sie aus der Bearbeitung ziehen, sind natürlich das Wesentliche). Falls bisher noch nichts vorhanden war, kann sich die Arbeit auch etwas ausdehnen. Sie sollten Geduld mit sich üben und langsam und über einen gewissen Zeitraum hinweg die einzelnen Punkte bearbeiten. Schritt für Schritt zum Arbeitsschutz 1. (Selbst-)kritische Prüfung des Ist - Zustand Ihres Unternehmens 2. Hilfe durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt, Technischer Aufsichts- oder Beratungsdienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder auch des Gewerbeaufsichtsamt einfordern 3. Ziele festlegen, Mitarbeiter informieren, schulen und einbinden, Aufgaben verteilen 4. Betriebliche Gefährdungen minimieren (Gefahrstoffe im Betrieb, Umweltschutz, Prüfpflichten) 5. Bei der Planung von Betriebsausstattung und Auftragserfüllung an Arbeitsschutz denken 6. Erste Hilfe und Notfälle im Betrieb 7. Besondere Beschäftigtengruppen ( Jugendliche, Schwangere, Schwerbehinderte) beachten. 8. Gesundheitsförderung und Besonderheiten bei Betrieben über 20 Mitarbeiter 9. Erfolgskontrolle und weiteres Vorgehen, Dokumentation Zur Vervollständigung: Es gibt auch ähnlich angelegte Arbeitsschutzsysteme mit Vor und Nachteile, die evt. besser für Ihren Betrieb geeignet sind als das hier vorliegende. Beispiele: -Ein Arbeitsschutz-Managementsystem der Handwerkskammer Düsseldorf. Sehr kurz gefasst, auf das Malergewerk zugeschnitten, betriebswirtschaftlicher Aspekt wird wenig beachtet. Bezug unter : hwk-duesseldorf.de -Handbuch AMS von Tanja Schulze, gefördert von der Oldenburgischen IHK, etwas ausführlicher als das hier vorliegende System, in der Reihenfolge der Schritte anders angelegt und nach meiner Erfahrung insbesondere aus diesem Grund eher für große Klein und Mittelbetriebe geeignet, bei denen vielleicht schon Strukturen des Arbeitsschutzes vorliegen. Hierfür hervorragend geeignet. Bezug unter: ihk-oldenburg.de

4 -OHRIS (Occupational Health- and Risk- Managementsystem des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (Hier im Internet erhältlich). Recht umfangreich, ist nach Beschreibung der Autoren für kleinere und mittlere Unternehmen gedacht, meiner Meinung nach allerdings besonders dann geeignet, wenn Sie Ihrer Sicherheitsabteilung oder Ihre leitenden Angestellten mit der Ausführung der Maßnahmen betrauen können... Umfangreich und prima für diese Zielgruppe. -SGU Metall Rheinland-Pfalz beinhaltet auch Umweltfragen, soweit mir erkenntlich derzeit nur für den Metallbereich erhältlich, meinem Empfinden nach im Ablauf etwas sperrig zu handhaben und vieleicht etwas unübersichtlich aufgebaut (aber nicht jeder empfindet so wie ich...). Ein Ausdruck scheint nicht möglich, so dass die Bearbeitung nur am Computer (= meist im Büro) möglich ist. Im Büro sieht so manches aber anders aus als vor Ort. Positiv an dem Programm ist der Umfang und auch die Tiefe der Fragen (alle Fragen sind so aufbereitet, dass sie eindeutig zu bearbeiten sind) -Isabel: Ein ArbeitsschutzManagementSystem, das lt Beschreibung sehr professionell gemacht wurde, gewerkespezifisch ist, laut Werbung für Klein- und Mittelbetriebe gemacht, wobei im Betrieb eine Sicherheitfachkraft vermutet wird. Wenn das in Ihrem Betrieb nicht der Fall ist, ist das kostenpflichtige Programm vermutlich weniger geeignet. Eine kostenfreie Demo-Version können Sie beim Vertreiber und beim Hersteller herunterladen oder anfordern. (zb. vti-bochum.de ) - Arbeitsschutzmanagement CD-ROM des sächsischen Staatministerium für Wirtschaft und Arbeit und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in Dresden (kostenfrei im Internet anzufordern). Hat mich am Tage der Veröffentlichung dieser Seiten erreicht. Dank staatlicher Unterstützung (auch durch die EU ) professionell aufbereitet (auch wenn die Benutzerführung nicht durchgängig schlüssig ist uind die eine oder andere Schrift mehr aus Design- denn aus Ergonomiegründen gewählt wurde...) Enthalten auf der CD ist auch das oben angeführte OHRIS System. Ganz hervorragend geeignet ist die CD-ROM um Fragen zum Arbeitsschutz zu klären und löst diese Aufgabe auf fast unterhaltsame Art. Die Aspekte der Arbeitsmedizin kommt für mein Verständnis etwas zu kurz. Hauptproblem allerdings scheint mir zu sein, dass es sich hierbei nicht um ein vorstrukturiertes Arbeitssicherheitssystem handelt, sondern davon ausgeht, dass ein Betrieb diese Struktur für sich selbst herausbilden muß. Diese Möglichkeit ist allerdings zeitlich und personell in einem Klein- oder Kleinstbetrieb nicht gegeben, so daß auch dieses System eher für größere Betriebe die alleinige Grundlage darstellen kann. Zur Erläuterung des Arbeitsschutzes aber auch für Sie eigentlich ein "Muß" mit einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis. Wie Sie sehen gibt es auch Alternativen, wobei ich in meiner Kritik die negativen Punkte etwas überzeichnet habe (die positiven finden Sie sicherlich selbst heraus...) Da fast alle Angebote kostenlos sind, lohnt ein Vergleich. Wahrscheinlich gibt es noch einige Systeme mehr. Wenn Ihnen welche bekannt sein sollten, wäre es schön wenn Sie mir das mir mitteilen könnten. Weiterhin ist mir natürlich auch jede Kritik und Verbesserungsvorschläge willkommen (Zum Kontakt: Ihr-Betriebsarzt@web.de)

5 Stufe Nummer Eins: Am Anfang war der Ist-Zustand Dieser Schritt soll klären, bzw. Ihnen aufzeigen wo in Bezug auf den Arbeitsschutz bei Ihnen noch Handlungsbedarf ist. Sicher kennen Sie Ihren Betrieb wie kein Zweiter, so daß zum Einen dieser Schritt nur von Ihnen durchgeführt werden kann, und zum Anderen die Steuerung der noch durchzuführenden Maßnahmen auch in Ihren Händen liegen muß. Das dazu vorliegende Formular Nr 1A (e) zeigt Ihnen alle wichtigen Fragen und dient Ihnen zur Abklärung notwendiger weiterer Maßnahmen. Da die Zusammenstellung und Dokumentation dieses Abschnittes nicht Pflicht ist, lohnt es sich nicht hier `taktische Ja oder nicht zutreffend Antworten zu geben, sondern es ist sehr sinnvoll, genau zu sehen wo Sie dringend tätig werden müssen. ( Die öffentlich zugängliche Dokumentation können Sie ja nachholen, wenn Sie bereits einige Problembereiche bearbeitet haben... Nobody is perfect...) Fragen, die Sie sich mit Nein Zum Teil oder auch Unklar beantworten mussten, bedürfen einer weiteren Bearbeitung. Was getan werden kann erfahren Sie bei den einzelnen zugehörigen Bearbeitungsschritten.

6 Betriebs-Ist-Zustand 1 A (e) Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind im Betriebs- Check grau hinterlegt. Bearbeitet am: 1. Haben Sie genug Kenntnisse über den Arbeitsschutz? Ja O Nein O 2. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Haben Sie an einer Fachkraft-Schulung der BG teilgenommen (sog. Unternehmermodell), oder ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb beschäftigt, oder wird der Betrieb durch einen ausserbetrieblichen Dienst betreut? Haben Sie einen Betriebsarzt schriftlich bestellt, oder besteht eine vertragliche Bindung mit einem arbeitsmedizinischen Dienst? 3. Ziele festlegen, Mitarbeiter informieren, schulen und einbinden, Aufgaben verteilen Liegen für Sie und Ihre Mitarbeiter die für Ihren Betrieb gültigen BG- 3.1 Vorschriften und Regeln, die staatlichen Gesetze und Verordnungen. zur Einsicht vor? 3.2 Sind die Mitarbeiter für Ihre Tätigkeiten ausreichen ausgebildet, sind sie im Arbeitsschutz unterwiesen (Neue Mitarbeiter sowie einmal jährlich wiederholt, Jugendliche zweimal im Jahr) und ist dies dokumentiert? Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Wenn Fremdfirmen im Betrieb tätig sind, werden auch diese (und z.b. Ja O Nein O auch Leiharbeiter ) unterwiesen? Werden Arbeiten mit Fremdfirmen Unklar O auch bezüglich Arbeitsschutz koordiniert? Nicht zutreffend O Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über geplante Änderungen im Betrieb, soweit sie den Arbeitsschutz betreffen? Haben Sie Aufgaben im Arbeitsschutz bereits an Mitarbeiter delegiert und dies schriftlich dokumentiert? Berücksichtigen Sie Vorschläge von Mitarbeitern zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit und können die Arbeitnehmer auf diesem Wege Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen nehmen? 4. Betriebliche Gefährdungen minimieren (Gefahrstoffe im Betrieb, Umweltschutz, Prüfpflichten) 4.1 Wurden alle Arbeitsplätze auf mögliche Gefährdungen untersucht und Konsequenzen aus den gefundenen Mängeln gezogen? 4.2 Wurde diese Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf (betriebliche Veränderungen, Beinaheunfälle usw.) aktualisiert/überdacht? Wurde ein Verantwortlicher für die Gefährdungsbeurteilung benannt, bzw. wirken die Mitarbeiter an der Gefährdungsbeurteilung mit? Liegen die Sicherheitsdatenblätter für alle Gefahrstoffe vor? Wurden anhand von Betriebsanweisungen Unterweisungen zu den Gefahrstoffen durchgeführt? Führen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis? Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O z.t. O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Nicht zutreffend O Ja O Nein O Unklar O Nicht zutreffend O Ja O Nein O Unklar O Nicht zutreffend O

7 4.7. Gibt es Maßnahmen zum Umweltschutz (Energiesparmaßnahmen, Abfallvermeidung etc)? Erfüllt Ihr Betrieb seine Prüfpflichten termingerecht (PKW, LKW, 4.8 Maschinen, Elektrik, Medizinprodukte und ähnliches). 5. Bei der Planung von Betriebsausstattung und Auftragserfüllung an Arbeitsschutz denken Berücksichtigen Sie den Arbeitsschutz bereits bei Planungen im Betrieb 6. Erste Hilfe und Notfälle im Betrieb Sind alle Erste Hilfe Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen vorhanden? Sind ausreichend Ersthelfer im Betrieb vorhanden und werden diese alle 2 Jahre nachgeschult? Gibt es einen Alarmplan und wurden die Mitarbeiter entsprechen unterwiesen? Werden alle Verletzungen und Arbeitsunfälle in einem Verbandbuch dokumentiert? Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Teilweise O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Besteht eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfs- und Ja O Nein O 6.5 Rettungsdiensten sofern ein erhöhtes Risikopotential (z.b. Unklar O. Gefahrstoffe) besteht? Nicht zutreffend O 7. Besondere Beschäftigtengruppen ( Jugendliche, Schwangere, Schwerbehinderte) beachten. 7.1 Werden durch den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb besondere Ja O Nein O Personengruppen (wenn vorhanden: Jugendliche, werdende oder Unklar O stillende Mütter, Schwerbehinderte) entspechend berücksichtigt? Nicht zutreffend O 8. Gesundheitsförderung und Besonderheiten bei Betrieben über 20 Mitarbeiter Gab es in Ihrem Betrieb schon Maßnahmen zur Gesundheitsförderung? Sind in Ihrem Betrieb Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten ernannt und ausgebildet (Nur Firmen größer 20 Mitarbeiter)? Gibt es eine Arbeitsschutzausschuß und tritt dieser viermal pro 8.3 Jahr zusammen (Nur Firmen größer 20 Mitarbeiter)?. 9. Erfolgskontrolle und weiteres Vorgehen, Dokumentation Sind Ihnen die für Ihren Betrieb notwendigen Dokumentationspflichten bekannt und werden die Dokumente sicher und übersichtlich aufbewahrt? Überprüfen Sie, ob die den Arbeitsschutz betreffenden Verbesserungsmaßnahmen, die in diesen Dokumenten beschrieben sind, umgesetzt wurden und ob die gesetzliche Vorschriften beachtet wurden Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Nicht zutreffend O Ja O Nein O Unklar O Nicht zutreffend O Ja O Nein O Unklar O Ja O Nein O Unklar O Glückwunsch! Der erste Schritt ist der schwerste, und den haben Sie bereits hinter sich! Sie haben jetzt alle wichtigen Bereiche für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb durchleuchtet und können nun die einzelnen Schritte nach Ihren Schwerpunkten bearbeiten.

8 Stufe Nummer Zwei Holen Sie sich das notwendige Fachwissen in den Betrieb, oder Zu Risiken und Auswirkungen befragen Sie Ihren Betriebsarzt oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit...) Eine Checkliste zur Planung der Sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie als Formular Nr. 2A (e) Betriebsarzt In jedem Betrieb ist es zumindest seit dem Inkrafttreten des Arbeitschutzgesetzes Pflicht einen Betriebsarzt nachzuweisen. Sie können direkt für Ihren Betrieb einen dazu befähigten Arzt (Formular 2B (p)) beauftragen, sich einen arbeitsmedizinischem Dienstleister suchen, oder Ihre Berufsgenossenschaft hat für Sie einen arbeitsmedizinischen Dienst unterschiedlicher Ausprägung organisiert. Diese(r) muß für Sie eine von der BG vorgegebene Einsatzzeit (BGV A7) für Sie ableisten. Neben den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen steht als gleichwertiges Aufgabengebiet die Beratung des Unternehmers ( sowie einige andere Tätigkeiten... siehe Seite 2 des Formulars 2B (p) ).Nutzen Sie dies und fordern Sie diese Leistungen, für die Sie schließlich bezahlen. So können Sie auch alle Fragen, die Ihnen in einem dieser Fragebogen unklar sind oder der sich aus einer der Fragen ergebenden nicht bekannten Maßnahmen mit dem Betriebsarzt besprechen. Fachkraft für Arbeitssicherheit Auch hier gibt es mehrere Betreuungsformen. Die sogenannte Regelbetreuung bedeutet, daß Sie in Ihrem Betrieb eine Person als Fachkraft beschäftigen (Achtung: lange Ausbildungszeit), oder eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (Formular 2C (p)) beauftragen. Einige Berufsgenossenschaften bieten auch für Kleinbetrieben das sogenannte Unternehmermodell an, bei dem der Unternehmer in regelmäßigen Schulungen das entsprechende Fachwissen nahegebracht werden soll. Meist ist dieses Modell, wenn Sie es wahrnehmen können die für Sie günstigste Lösung. Dazu gehört dann auch eine sogenannte bedarfsgerechte Beratung ( z.b. einen Technischen Beratungsdienst TBD), der bei Unklarheiten zur Verfügung steht. Das Formular 2C (p) entfällt dann natürlich. Egal wer, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Technischer Beratungsdienst, alle Fragen aus dem Bereich technischer Arbeitsschutz sind auch Aufgaben diese Personenkreises. Sie müssen die Leistungen nur abfordern. Sinnvoll ist es von Betriebsarzt und Sicherheitstechniker einen Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten geben zu lassen, und diesen unter diesem Abschnitt zur Dokumentation abzulegen. Weitere Fachinformationen erhalten Sie z.b. auch vorm Technischen Aufsichtsdienst Ihrer Berufsgenossenschaft sowie den für Sie zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern. Beide Institutionen haben inzwischen festgestellt, daß sie nicht nur Kontrollorgane für die Einhaltung der Rechtsnormen sind sondern auch einen Beratungsauftrag in Art eines Dienstleisters haben. Sie können also auch vertrauensvoll das (kostenfreie) Angebot einer Beratung durch diese Stellen nutzen, wobei sich eine Besprechung insbesondere auch dann anbietet, wenn sich eine etwas kniffligere Frage stellt, da jeder der vorher eingebunden war, später keine Stolpersteine in den Weg legen kann (muß)...

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10 Checkliste Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt 2A (e) Was Erledigt Ergebnis/ Notiz Informieren Sie sich bei der BG über Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi nur wenn der Unternehmer nicht am Unternehmermodell teilnimmt siehe nächste Frage) (BGV A4, BGV A6 und BGV A7 anfordern) Einsatzzeit pro Jahr für Fachkraft für Arbeitssicherheit: Einsatzzeit pro Jahr für Betriebsarzt: Informieren Sie sich bei Ihrer BG, ob Sie am Unternehmermodell teilnehmen können. Entscheiden Sie sich, ob sie am Unternehmermodell teilnehmen wollen Wenn ja, besuchen Sie eine Fortbildung bei der BG zum Unternehmermodell Bewahren Sie die Bescheinigung über die Teilnahme auf Wenn Sie nicht am Unternehmermodell teilnehmen: Entscheiden Sie, ob Sie einen eigenen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit einsetzen wollen Wenn ja, lassen Sie einen geeigneten Mitarbeiter bei der BG zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden bzw. stellen Sie eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ein. Bestellen Sie diesen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Wenn Sie keine betriebseigene Fachkraft für Arbeitssicherheit wollen: Informieren Sie sich üer Betreuungsmöglichkeiten: z. B. in den Gelben Seiten, bei der BG Jahrbuch Betriebswacht anfordern oder im Internet (hvbg.de) Informieren Sie sich bei Innungen, Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder bei anderen Unternehmern über Betreuungsmöglichkeiten Holen Sie Angebote ein und verhandeln Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem sicherheitstechnischen/ arbeitsmedizinischen Dienst Falls Sie einen Personal/-Betriebsrat haben: Informieren Sie ihn und beteiligen Sie ihn bei der Auswahl Schließen Sie einen Vertrag ab, in dem Aufgaben klar beschrieben und Einsatzzeiten festgelegt sind. Musterverträge mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verwenden (Fahrzeiten und besondere arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen nach BGV A4 zählen nicht zu den Einsatzzeiten!) Klären Sie mit dem Betriebsarzt, ob Vorsorgeuntersuchungen nach BGV A4 für Ihre Mitarbeiter nötig sind. Vereinbaren sie auch die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen. Lassen sie sich schriftliche Berichte über die durchgeführten Untersuchungen und Beratungen geben und bewahren Sie sie auf. Zum Ende der Beschäftigung erhalten die Mitarbeiter Kopien der Untersuchungsergebnisse. Unternehmermodell möglich: Ja / nein Ergebnis: Ergebnis: Ergebnis: Nötige Vorsorgeuntersuchungen und Wiederholungsabstand: Wo Aufbewahrung?

11 2B (p) Bestellung als Betriebsarzt/-ärztin Hiermit wird Herr/ Frau gemäß 2 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der BG-Vorschrift Betriebsärzte (BGV A7) für den Betrieb als verantwortlicher Betriebsarzt bestellt. Für die Erfüllung der arbeitsmedizinischen Aufgaben steht eine Einsatzzeit von Stunden pro Jahr zur Verfügung. Die Aufgaben sind auf der folgenden Seite beschrieben. Zusätzliche Vereinbarungen: Ort, Datum Unternehmer Betriebsarzt Falls vorhanden: Zustimmung des Betriebsrates: Betriebsrat

12 Aufgaben der Betriebsärzte nach 3 Arbeitssicherheitsgesetz Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehören vor allem die im folgenden genannten Aufgaben: 1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, e) Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb, f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess, g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, 2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, 3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, b) auf die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen und deren Pflege zu achten, c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen, 4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken. 5. Zusätzliche Aufgaben aus betrieblichen Erfordernissen und übergeordneten Gesichtspunkten wahrzunehmen; Mitarbeit bei der Gesundheitsförderung im Betrieb; Mitarbeit in betrieblichen Kommissionen und Arbeitsgruppen, insbesondere Arbeitsschutzausschuss 6. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten mit Betrieblichen Stellen oder Personen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsrat Gewerbeärzten, Amtsärzten, Durchgangsärzten Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

13 2C (p) Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit Hiermit wird Herr / Frau gemäß 5 Arbeitssicherheitsgesetz als Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Betrieb...bestellt. Zusätzliche Vereinbarungen: Die Aufgaben sind auf Seite 2 beschrieben. (Ort, Datum) (Unternehmer) (Verpflichtete/r) Seite 1

14 Aus dem 6 Arbeitssicherheitsgesetz Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie sollen den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen, darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauf-tragten mitzuwirken. Seite 2

15 Stufe Nummer Drei Ziele festlegen, Mitarbeiter informieren, schulen und einbinden, Aufgaben verteilen Alle Mann/Frau ins Boot... Dies ist ohne Zweifel der absolut wichtigste Punkt des Systems, da die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wird, vermehrt Wissen zum Arbeitsschutz im Betrieb gesammelt wird, Eigeninteresse dafür sorgt, dass die Ziele konsequenter verfolgt werden und Mitarbeiter, die Verantwortung tragen, sich vermehrt mit der Firma verbunden fühlen, usw. usw. kurz das: Betriebsklima wird sich verbessern. Möglicherweise denken Sie sich als Unternehmer, dass Ihre Mitarbeiter keine (evt. zusätzliche) Verantwortung übernehmen werden. Notwendig ist dazu natürlich eine nachdrückliche Motivation. Mitarbeiter die sich überhaupt nicht dazu motivieren lassen, ihre Gesundheit und Leistungskraft dauerhaft und nachhaltig zu erhalten, sind möglicherweise auch nicht die richtigen Mitarbeiter um einen Betrieb auf Dauer erfolgreich aufrecht zu erhalten... Beginnen sollten Sie diesen wichtigen Schritt, in dem Sie die Arbeitsschutzziele und den realistischen Zeitablauf überdenken und die Teammitglieder, denen Sie Teilverantwortungen übertragen möchten festlegen. Diese Ziele und Maßnahmen können Sie im beigefügten Formular Nr. 3A festhalten. Sie müssen dies nicht, aber es erleichtert die spätere Selbstkontrolle enorm. Stichwörter genügen, da nur Sie den Überblick behalten müssen... Ausdrücklich möchte ich Sie in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß die Gesamtverantwortung immer beim Unternehmer verbleibt, so dass Sie sich auch von der ordnungsgemäßen Ausführung der Aufgaben vergewissern müssen. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, daß neben der fachlichen Qualifikation nur informierte, je nach Aufgabengebiet auch besonders geschulte MitarbeiterInnen die übertragenen Aufgaben richtig ausführen können. Vom Ablauf her sollten Sie, um die Aufgabenübertragung rechtsverbindlich zu machen, diese schriftlich festhalten 3B (e) Um einen Überblick zu behalten, können Sie die Einzelaufgaben die Sie delegiert in einer Übersicht festhalten 3C (e) Wie oben beschrieben müssen ArbeitnehmerInnen, die Aufgaben im Arbeitsschutz übertragen bekommen, informiert und geschult werden, aber nicht nur diese. Wie allgemein bekannt müssen alle Arbeitnehmer (besonders ausführlich insbesondere Neueinstellungen (hier auch lt Formular 3D (p)) Unterweisungen erhalten müssen. Diese kurzen Erläuterungen sollten am besten am Arbeitsplatz erfolgen und auch schriftlich festgehalten werden (Hilfsmittel: Formular 3E (p)).diese Dokumentation ist Pflicht. Insbesondere beim Einsatz neuer Arbeitsverfahren, neuer Gefahrstoffe und nach (Beinahe-)Unfällen sind diese Unterweisungen sinn- und wirkungsvoll. Da aber auch die Routine die Unfallgefahr nach langjähriger Tätigkeit erhöhen kann, hat der Gesetzgeber vorgesehen, daß diese Unterweisungen mindestens jährlich, bei Jugendlichen zweimals im Jahr zum Thema Arbeitsschutz stattfinden soll. Schulungen sind eine intensivere Art der Fortbildung und sind arbeitssicherheitsbezogen für folgende Aufgaben notwendig: Ersthelferausbildung (alle zwei Jahre Schulungen beim Roten Kreuz, Johannitern, Malteser, ASB. Ausführliche Ersteinweisung, kürzere Fortbildungen. Kosten dafür werden meist durch die BG übernommen, die Arbeitszeit muß aber der Betrieb bezahlen. Deshalb ist es besser regelmäßig die kürzeren Auffrischkurse belegen lassen, als bei Versäumen der Frist erneut eine Grundschulung durchzuführen), Sicherheitsbeauftragte bei Betrieben über 20 Arbeitnehmern (Schulungen werden durch Ihre Berufsgenossenschaft durchgeführt), sonstige vom Arbeitgeber mit Fragen des Arbeitsschutz betrauten Mitarbeitern. Mitarbeiter, die besondere Tätigkiten durchführen (Kranfahrer, Gabelstaplerfahrer, Umgang mit besonderen Gefahrstoffen..., die notwendige Ausbildung können Sie bei der Berufsgenossenschaft erfragen). Um den Überblick über die notwendigen Schulungsmaßnahmen zu erhalten (behalten) können Sie den Ausbildungsplan 3F (e) benutzen. Zu diesem Plan können Sie dann auch die Nachweise über durchgeführte Pflichtschulungen heften. Gesetze zum Arbeitsschutz, Verordnungen, BG-Vorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheit gibt es in großer, eigendlich nicht mehr zu überblickender Anzahl. Sie sollten auf jeden Fall die (allgemeinen) BG-Vorschriften BGV A1 bis A6 vorrätig halten sowie die für Ihren Betrieb notwendigen speziellen Vorschriften. Diese sollten Sie bei Ihrer BG erfragen. Weiterhin können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, welches Ihnen in der Frage der vorzuhaltenden staatlichen Rechtsvorschriften ( auf jeden Fall Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, evt. Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz wenn Sie mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigen usw.) weiterhelfen kann (Siehe Übersicht 3G). Diese Gesetze und Verordnungen erhalten Sie kostenfrei über Ihre BG oder auch aus dem Internet ( Suchmaschine aussuchen, in der Tabelle 3G beschriebenen Gesetztitel eingeben und dann unter den vielen Fundstellen eine möglichst offizielle (staatlich oder berufsgenossenschaftlich) auswählen und den Text herunterladen). Diese Vorschriften sollten Sie nicht nur selbst beachten, sondern auch den Arbeitnehmern zur Ansicht auslegen um die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen (ist eine Pflichtaufgabe und relativ einfach zu erfüllen). Günstig ist es, wenn Sie eine Person damit betrauen, diese Schriften einmal pro Jahr zu erneuern und bei Bedarf zu ergänzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung von Betriebsanweisungen vor dem Umgang mit gefährlichen Stoffen oder gefährdenden Tätigkeiten. Hier können Sie den Vordruck Betriebsanweisung benutzen 3H (p) beigefügt. Um die Übersicht über vorhandene Betiebsanweisungen nicht zu verlieren ( Es werden sicherlich einige notwendig werden) können Sie die Übersichtstabelle 3I (e) nutzen Sehr komfortabel können Sie Betriebsanweisungen erstellen, wenn Ihre Berufsgenossenschaft Ihnen diese in einer Datenbank zur Verfügung stellt. Die Bau BG beispielsweise hat für Ihre Mitglieder die sogenannte Wingis-Datenbang auf CDROM erstellt, auf der produkt und /oder stoffspezifisch Betriebsanweisungen auch in verschiedenen Sprachen ausgedruckt werden können. Diese CDROM erhalten Mitglieder der Bau BG kostenfrei. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer BG. Zum Ausfüllen der Gefahrstoffbetriebsanweisung ist Ihnen auf jeden Fall die Gestis Datenbank des Hauptverbandes der BG nützlich, die Sie im Internet unter HVBG.de erreichen. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen zu praktisch allen relevanten Stoffen. Siehe zu diesem Thema auch Schritt Nr.4) Wenn Sie alle diese Teilschritte bearbeitet und somit alle Mitarbeiter geschult, informiert und in den Arbeitsschutz eingebunden sind, bleibt noch zu sagen, daß das Arbeitsschutzgesetz auch Forderungen an die Arbeitnehmer stellt: es verpflichtet die Mitarbeiter, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz zu unterstützen, Materialien, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß und sorgsam anzuwenden Sicherheitsmängel und Gesundheitsgefahren dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Wie jeder aus eigener Erfahrung weiss ist Anerkennung auf Dauer wesentlich motivierender als das Vorhalten von Pflichten und Regeln. Insofern möchte ich Ihnen raten, auch einmal ein Lob auszusprechen, wenn bei allem Termindruck Mitarbeiter die notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten und somit Ihren Beitrag zu Sicherheit und im Gefolge dessen fast immer

16 auch zur Produktqualität geleistet haben. So, dieser Schritt war der größte aber auch der wesentlichste des gesamten Arbeitsschutzsystems. Alle weiteren sind nicht mehr so umfangreich und deshalb auch leichter zu bearbeiten.

17 3A Firma: Erstellt am: Ziele im Arbeitsschutz Beispiele, wie ich Arbeitsschutz bisher im Betrieb berücksichtigt habe: Beispiele: Auf korrekten Umgang mit Gefahrstoffen achten. Auf die Nutzung der Schutzausrüstung achten. Auf die Ergonomie der neu anzuschaffenden Gerätschaften achten. etc. Was ich im Arbeitsschutz für die nächste Zukunft plane: Beispiele: Bis zum Jahresende Lehrgang der BG besuchen In diesem Jahr weniger Unfälle als im Vorjahr erreichen So informiere ich Mitarbeiter über Ziele im Arbeitsschutz:

18 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten 3B (e) Herrn/Frau:... werden für den Betrieb / die Abteilung*) Firma.... Anschrift der Firma:... die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung O betriebliche Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten*) O Anordnungen an andere Arbeitnehmer und sonstige Maßnahmen zu treffen*) O eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen*) O arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen*) O sicherheitstechnische Beratung einzuholen *) Dazu gehören insbesondere: O O Organisation und Überprüfung eines sicheren Arbeitsablauf, Durchsetzen einer ordentlichen Organisation des Arbeitsaufgaben O Organisation der Einhaltung von Prüffristen und von Unterweisungen *) Zu diesem Zwecke kann der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin Aufträge bis in Höhe von...-euro in eigener Verantwortung im Namen der Firma erteilen. Ort, Datum: Unterschrift des Unternehmers Unterschrift des Verpflichteten *) Zutreffendes ankreuzen Anlage: Rechtsgrundlagen (auf Seite 2)

19 Bitte vor der Unterzeichnung beachten 15 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (1) Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über 1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmen zur Verhütung von Arbetisunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, BGV A1 12 Hat der Unternehmer ihm hinsichtlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren obliegende Pflichten übertragen, so hat der dies unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung ist von dem Verpflichteten zu unterzeichnen, in ihr sind der Verantwortungsbereich und die Befugnisse zu beschreiben. Eine Ausfertigung der schriftlichen Bestätigung ist dem Verpflichteten auszuhändigen. 9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten: I. Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder 3. als gesetzlicher Vertreter eines anderen, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen. II. Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. III. Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertreterbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist. Seite 2

20 3C (e) Betriebsdaten und Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz Datum: Gesamtanzahl der abhängig beschäftigten Mitarbeiter: Davon männlich: Davon weiblich: Davon Jugendliche unter 18 Jahre: Fremdfirmenmitarbeiter/ Leiharbeitnehmer Name des/ der Ersthelfer Name(n)Sicherheitsbeauftragte(r) (bei mehr als 20 Mitarbeitern) Verantwortlich für die Organisation im Arbeitsschutz: Name des Unternehmers Vertreter des Unternehmers bei Abwesenheit Welches Mitglied des Betriebsoder Personalrates (wenn vorhanden) ist für den Arbeitsschutz zuständig? Beratende Fachleute: Zuständige Berufsgenossenschaft, Ansprechpartner, Telefon Mitgliedsnummer bei der BG Nicht zutreffend Zuständiges Gewerbeaufsichtsamt, Ansprechpartner, Telefon Zuständiger Betriebsarzt Zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit Seite 1

21 Rechte der Mitarbeiter im Arbeitsschutz: Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsbedingungen. Pflichten der Mitarbeiter im Arbetisschutz: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den Unternehmer beim Arbeitsschutz nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen und Vorschriften einzuhalten.festgestellte Mängel sind sofort zu melden. Übernommene Aufgaben: Name des Mitarbeiters Unterschrift Allgemeine Verantwortung für Arbeitsschutzorganisation im Bereich Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Unterweisung neuer Mitarbeiter, jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen Umweltschutz und Abfallentsorgung Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen: Erfassung, Unterweisung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter Unfallanzeigen erstellen und melden Sicherheitskennzeichnung von Arbeitsplätzen, Fluchtwegen, Anlagen Seite 2 Seite 2

22 3D (p) Datum Arbeitsschutzerstunterweisung Thema Allgemeine Informationen über den Betrieb Vorstellung von Kollegen und Rundgang durch den Betrieb, Sozialräume Erläuterung, warum Arbeitsschutz für den Betrieb wichtig ist und was im Betrieb dafür getan wird Vorstellung der Ansprechpartner für den Arbeitsschutz: Ersthelfer, ggf. Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat Wer ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt? Erklärung von Gebots- und Verbotsregeln und kennzeichen Erklärung, was vom Mitarbeiter im Arbeitsschutz erwartet wird und wie er dazu beitragen kann Erläuterung der Meldepflicht von Arbeits- und Wegeunfällen und berufsbedingten Erkrankungen Meldung von Gefahren, Notfallmeldung, Notrufnummern Möglichkeiten, sich zu informieren, welche BG-Vorschriften gelten und wo der Mitarbeiter sie findet Unterweisung am Arbeitsplatz Verhaltensregeln für den Arbeitsbereich Fluchtplan, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen Ausgabe von Persönlicher Schutzausrüstung und Hinweis auf die Benutzungspflicht Einweisung am Arbeitsplatz: Besonderheiten des Arbeitsplatzes, ggf. Betriebsanweisungen Welche Gefährdungen können am Arbeitsplatz auftreten und wie kann der Mitarbeiter sich dagegen schützen? Fragen des Mitarbeiters/ besondere Themen: Besprochen Datum: Unterschrift Mitarbeiter: Unterschgrift Unterweisender:

23 3E (p) Arbeitsschutzunterweisung Datum: Durchgeführt von: Unterschrift Unterweisender: Besprochene Themen: Namen der Teilnehmer Unterschriften der Teilnehmer:

24 3G Erstellt am: Erstellt von: Übersicht Gesetze und Vorschriften Gesetze, die im Betrieb vorhanden sein müssen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Übergreifend gültige Gesetze und Verordnungen, die allgemeingültige Regelungen enthalten am besten mit Ausführungsanleitung (empfohlen) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) Allgemeine BG-Vorschriften: A1-A8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) Lastenhandhabungsverordnung (LastenhandhabV) Spezielle, für den Betrieb geltende Verordnungen, BG- Vorschriften, Regeln, Informationen (BG-Vorschriften, die für den Betrieb gelten, müssen vorhanden sein!) Vorhanden Vorhanden Vorhanden Allgemein zugänglich Allgemein zugänglich Allgemein zugänglich Bezugsquellen: Ihre Berufsgenossenschaft Internet

25 Betriebsanweisung für die Firma... 3H (p) Gültig für Arbeitsbereich/ Arbeitsplatz: Beschreibung der Gefahren: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: 112 Verhalten im Brandfall Notruf: 112 Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe Notruf: 112 Erstellt am: Erstellt von: Unterschrift:

26 3I (e) Übersicht Betriebsanweisungen Erstellt am: Von: Arbeitsplatz oder Betriebsteil, für den Betriebsanweisung nötig ist: Betriebsanweisung vorhanden: Wann wurde Betriebsanweisu ng erstellt? Seite

27 Ausbildungsplan 3F Name der/des Mitarbeiter In Art der Fortbildung Fachliche Fortbildung Andere Fortbildung (z.b. Ersthelfer) Termin Durchgeführt Nächst er Termin (Circa) Seite

28 Stufe Nummer Vier Betriebliche Gefährdungen minimieren (Gefahrstoffe im Betrieb, Umweltschutz, Prüfpflichten) Nachdem Sie sich die Mitarbeit im Arbeitsschutz durch Arbeitnehmer und Arbeitsschutzexperten gesichert haben, können Sie nun den nächsten Schritt im Arbeitsschutz machen. Dieser Schritt hat auch einiges mit Qualitätssicherung zu tun, wird wahrscheinlich auch schon immer von Ihnen durchgeführt und ist nun auch seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes Pflicht. Zusätzlich kommt jetzt noch die Dokumentation auf Sie zu. Die Rede ist von der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei soll Ihr Betrieb auf Mängel überprüft, diese dokumentiert und eien Zeitraum bestimmt, wann diese abgestellt werden sollen. Ich gehe mal davon aus, daß Sie schon immer überlegt haben, wie Sie manche Tätigkeiten rationeller, schneller und/oder sicherer durchführen können. Diese Überlegungen sollten Sie nun auf alle Arbeitsabläufe einmal ausdehnen und auch dokumentieren. Bevor wir zur Dokumentation kommen zunächst nochmals ganz wichtig: Der Sinn dieser Geschichte ist NICHT die Dokumentation, sondern die Schlüsse die aus der Mängelerhebung gezogen werden, die Dokumentation ist Ihnen aber nicht nur ans Herz zulegen, weil sie Pflicht ist, sondern auch deswegen, weil Sie Ihnen bei der Strukturierung der Überlegung helfen wird. Die Dokumentationsform ist nicht vorgeschrieben. Sie können eine einfachen Tabelle (Formular 4A (p))den von Ihnen erhobenen Ergebnissen füllen und die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen damit dokumentieren. Deutlich zu sagen ist allerdings, daß eine gewerbespezifische Checkliste, wie sie von Ihrer BG sicherlich kostenfrei zur Verfügung gestellt wird wesentlich besser und komfortabler ist. Diese Checklisten können Sie meist am PC ausfüllen, allerdings sind Sie dabei allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht am Ort des Geschehens, so daß ich hier zumindest für die Grundfassung der Beurteilung zur Papierform raten möchte. Diese Beurteilungsmaßnahme ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein kontinuierlicher Prozeß. Wichtig ist ein Update dann, wenn ein neues Arbeitsverfahren eingeführt wird, sich ein Unfall oder auch nur ein Beinaheunfall ereignet hat, letzteres insbesondere um sicherzustellen, daß aus dem Beinaheunfall beim nächsten Mal kein Unfall mit allen negativen Auswirkungen für Mitarbeiter und Betrieb wird. Sinnvollerweise sollten Sie die Ergebnisse Ihrer Erfassung mit Ihren Mitarbeitern anlässlich einer Unterweisung besprechen, damit die Sicherheit und Arbeitsqualität in Ihrem steigt. Dieser Punkt eignet sich übrigens auch hervorragend, sich Fachwissen von Betriebsarzt, der evt. vorhandenen Fachkraft für Arbeitssicherheit evt auch bei Unklarheiten ihrer BG "an Bord zu holen... Alle von Ihnen erstellten Gefährdungsanalysen können Sie zur besseren übersicht in Formular 4B vermerken. Praktisch in jedem Betrieb wird mehr oder minder stark mit Gefahrstoffen umgegangen. Gefahrstoffe können sofort schädigen oder einen chronischen Schaden hervorrufen. Ebenso sind Gefahrstoffe zu unterscheiden, die bereits vor der Verarbeitung als Gefahrstoffe kenntlich sind von solchen, die erst im Rahmen der Ver- oder Bearbeitung entstehen. Bei ersteren können Sie einige schriftlichen Informationen nutzen (Kennzeichen auf den Gebinden, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffdatenbanken wie Gestis auf der Homepage des HVBG einsehbar, oder Wingis, das die Bau Bgen ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt). Falls Gefahrstoffe bei der Verarbeitung entstehen ist die Sache etwas schwieriger, da erst der Gefahrstoff ermittelt werden muß um danach die entsprechenden Informationen zu sammeln. Hier sollten Sie sich Hilfe von Ihrem Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft (falls vorhanden) oder Berufsgenossenschaft einholen. Der Umfang mit Gefahrstoffen wird von einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hier sollen stellvertretend nur die Gefahrstoffverordnung und die BGV B1 genannt werden. Einige Regeln sind beim Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb zu beachten: 1 Sie müssen ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Hier sind alle Gefahrstoffe aufzuführen (Art, Menge,Gefährdung etc.) mit denen im Betrieb Kontakt besteht. Siehe Formular 4C (p) 2. Überprüfen Sie ob nicht ungefährliche Substanzen eingesetzt werden können, wenn nicht möglich halten Sie die Menge des Gefahrstoffes möglichst klein, berücksichtigen Sie den Gefahrstoff in der Gefährdungsbeurteilung (überprüfen ob eine spezielle arbeitsmedizinische Betreuung der Betroffenen notwendig ist und lassen evt. auch Messungen durchführen, wenn unklar ist ob die MAK Werte (Maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration) eingehalten wird. Diese Messung wird häufig kostenlos durch Ihre Berufsgenossenschaft durchgeführt. (Lassen Sie Sich von Betriebsarzt oder Fasi beraten). 3. Verwenden Sie im Betrieb nicht nur Menge sondern auch an der Art möglichst wenige Gefahrstoffe. Das spart nicht nur an Gefährdung sondern auch an Vorschriften der Lagerhaltung, des Transportes, der Verwaltung und damit an Geld. Ihr Lager wird übersichtlicher, leichter in Ordnung zu halten, Gebindereste seltener, die Abfallentsorgung leichter. 4. Sie müssen die Sicherheitsdatenblätter aller Gefahrstoffe sammeln, etwa einmal alle 2 Jahre aktualisieren und natürlich auch über den Inhalt dieser Blätter informiert sein... Sinnvollerweise heften Sie die Sicherheitsdatenblätter im Anschluß an das Gefahrstoffverzeichnis ab. Sicherheitsdatenblätter müssen Ihnen vom Vertreiber der Gefahrstoffe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 5. Anhand der Sicherheitsdatenblätter sollen auf verständliche Art und Weise Betriebsanweisungen erstellt werden, die für die Mitarbeiter ausgelegt werden sollen, und anhand derer eine Unterweisung durchgeführt werden kann. Darin soll kurz angegeben sein: Bezeichnung, Gefahren für Mensch u. Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Notfall, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung. Dazu können Sie das Formular 4D (p) benutzen. Einfacher ist es allerdings, den Vertreiber der Substanz zu befagen, inwieweit er Ihnen fertige Betriebsanweisungen zur Verfügung stellen kann. Eine weitere, sehr komfortable Möglichkeit bietet z.b. die BauBg an, die Ihren Mitgliedern mit der Wingis Datenbank eine ausführliche Sammlung von Betriebsanweisungen von (Bau-) Gefahrstoffen zur Verfügung stellt. Solch eine Möglichkeit sollten Sie unbedingt nutzen. Bei Gefahrstoffen, die bei der Be- oder Verarbeitung im Betrieb entstehen werden Sie allerdings nicht umhin kommen eigene Betriebsanweisungen zu erstellen. 6. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen mindestens einmal pro Jahr bezüglich Gefahren und Schutzmaßnahmen kurz unterwiesen werden. Nutzen Sie am besten den Ausbildungsplan 3F und dokumentieren Sie die Unterweisung mit dem Formular 4E (p) (Stichpunkte genügen!) 7. Bei einem Unfall mit Gefahrstoffen ist es sinnvoll dieses Sicherheitsdatenblatt mitzugeben, um dem behandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Behandlung effektiv gestalten kann. Gerade in diesem Fall ist es günstig die Blätter griffbereit geordnet zu haben. Eng verbunden mit dem Gefahrstoffumgang sowie die Tätigkeiten in gefährlichen Bereichen (Lärm, Strahlung, etc.) ist auch die Problematik des Umweltschutzes. Sparsamer, sorgfältiger und bewußter Umgang mit Gefährdungen führt notwendigerweise zu einer Verminderung der umweltschädigenden Schadstoffemissionen. Möglicherweise finden sich weitere Einsparmöglichkeiten im Gespräch mit Mitarbeiter, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft. Zu beachten bleibt weiterhin die sachgerechte Entsorgung der nicht zu vermeidender Abfälle und Abwässer. Hier sind Sie auch gefordert zu überdenken, ob im Falle eines Unglücks zur Minimierung des Schadens die örtlichen Rettungsdienste bereits im Vorfeld Informationen über mögliche Schadstoffaustritte erhalten sollten. Hier ist zumeist die örtliche Feuerwehr der richtige Ansprechpartner. Für verschieden Geräte bestehen gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflichten. Dies betrifft neben den vorhandenen Fahrzeugen auch z.b. Feuerlöscher, Notschalter, z.b. bei Malern, Stukkateuren und Gerüstbauern evt. Gerüstteile die Sie gewerblich nutzen, in der Arztpraxis z.b. alle Geräte die unter die Medizinggerätebenutzerverordnung fallen, usw., usw.. Zur Übersicht über die notwendigen Prüfungen steht Ihnen die Tabelle 4F (e) zur Verfügung. Hier an dieser Stelle sollten Sie auch Ihrer Pflicht nachkommen (= abheften), die Prüfberichte aufzubewahren.

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