Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 2015 (ohne Gewähr)

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1 Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien Stand November 2015 (ohne Gewähr) A. Allgemeine Informationen Dieses Merkblatt ist auf dem Stand der Ende 2012 in Kraft getretenen Investmentgesetzgebung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die einschlägige Investment Proclamation durch zahlreiche, teilweise Sektorspezifische Verordnungen ergänzt wird, die hier nicht in Gänze berücksichtig werden können. Die nachstehenden Ausführungen stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen nicht die Einholung fachkundigen Rates. Die Ethiopian Investment Commission hat inzwischen einen ausführlichen Ratgeber für Investoren publiziert, der von interessierten Investoren ebenfalls herangezogen werden sollte: ( opia.pdf) I. Land Gelegen am Horn von Afrika leben in Äthiopien geschätzte 92 Millionen Einwohner auf 1,1 Millionen Quadratkilometern bei ca. 2,9% Bevölkerungswachstum. In der Hauptstadt Addis Abeba leben ca. 5 Millionen Menschen. Äthiopien stellt nach Nigeria die zweitgrößte Bevölkerung Afrikas, die sich in knapp 30 Jahren verdoppelt haben wird im Jahr 2050 wird das Land zu den zehn bevölkerungsreichsten Staaten der Welt gehören. Das Land hat keinen eigenen Meerzugang, der meistgenutzte Hafen liegt im Nachbarstaat Dschibuti. Mit dem im Norden angrenzenden Eritrea besteht seit einiger Zeit ein Grenzkonflikt. Die dort bestehenden Hafenanlagen werden von Äthiopien daher nicht genutzt. Die Amtssprache Äthiopiens ist Amharisch, als zweite Verkehrssprache dient Englisch. Die einheimische Währung ist der äthiopische Birr (ETB) mit einem derzeitigen Wechselkurs von 23,- ETB für 1,- EUR. Äthiopien gehört mit einem geschätzten jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 570 USD zu den Least Developed Countries (LDC's), sowie aufgrund der Landumschlossenheit, die für die wirtschaftliche Entwicklung als problematisch angesehen wird, zu den Landlocked Developed Countries (LLDC's). Bei allen Problemen wie einer unzureichenden Infrastruktur, Korruption (Platz 110 von 174 laut Korruptionsbericht 2014 von Transparency International) und nach wie vor herrschenden Investitionsbeschränkungen für Ausländer, ist Äthiopien von relativ stabilen politischen Verhältnissen geprägt. Seit ist Hailemariam Desalegn der amtierende Premierminister. Seit der Gründung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien im Jahr 1992 ist eine langsame aber stetige Verbesserung der Bedingungen für ausländische Investoren erkennbar. Seit 2003 geht die Zahl der zugelassenen ausländischen Investoren steil nach oben. Die Umsetzung vieler Investitionsprojekte ist aber durch zeitliche Verzögerungen und Neuregelung vieler Bereiche geprägt. Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 1

2 II. Wirtschaft Die Wirtschaft Äthiopiens ist grundsätzlich marktwirtschaftlich orientiert, so sind die meisten Preise freigegeben und Privatunternehmen fast überall zugelassen. Ein staatlicher Einfluss auf die Wirtschaft ist durch Monopolunternehmen, parteinahe Unternehmensgruppen und eine kontrollierende Bürokratie unübersehbar. Die äthiopische Regierung hält zudem unverändert am traditionellen Landrecht fest, das kein privates Landeigentum zulässt. Entscheidend für die Wirtschaft ist die Landwirtschaft, mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von ca. 40% und als Einkommensquelle für rund 85% der Bevölkerung. Durch das international geförderte ADLI (Agricultural Development Led Industrialization) Programm soll dieser Wirtschaftszweig auch weiterhin große Unterstützung erhalten. Der Anteil der Industrie liegt bei ca. 14% des BIPs. Außenwirtschaft: Im- und Exporte Außenwirtschaftlich ist das Land infolge hoher Leistungsbilanzdefizite, einer starken Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten und niedriger Devisenreserven anfällig, insbesondere, wenn sich wegen der weltweiten Wirtschaftskrise die privaten Kapitalflüsse verringern oder die Unterstützung der Geber für Äthiopien abnehmen sollte. Wichtigste Abnehmerländer sind die EU-Staaten, Somalia, China VR und Saudi Arabien. Mitgliedschaften aften: Äthiopien ist Mitglied bei COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), und wird ab 2015 innerhalb von drei Jahren schrittweise der Freihandelszone beitreten. Weitere wirtschaftlich relevante Mitgliedschaften bestehen in der MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency - als Teil der Weltbankgruppe bietet diese Organisation Schutz gegen bzw. Garantien für nichtkommerzielle Investitionsrisiken), dem ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ebenfalls Teil der Weltbankgruppe, bietet das ICSID Unterstützung bei Schlichtungsverfahren im grenzüberschreitenden Bereich), und der WIPO (World Intellectual Property Organization - Internationale Konferenz zum Schutz von geistigen Eigentumsrechten). Der Beitritt Äthiopiens zur WTO wird seit 2003 verhandelt, die Verhandlungen haben seit 2012 neue Fahrt aufgenommen, ein Beitritt ist aber noch nicht in Sicht. Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der äthiopischen Wirtschaft beginnen deutsche Unternehmen im Land zu investieren. B. Investitionsbedingungen Die Darstellung der Investitionsbedingungen in Äthiopien basiert auf den aktuell geltenden Regelungen der Investment Proclamation No. 769/2012 und der Investment Regulation No. 270/2012. Investitionen, die vor In-Kraft-Treten der neuen Investment Regulation (29. November 2012) auf Grundlage von Rechten und Privilegien der Vorgängerreglung Investment Regulation No. 84/2003 getätigt wurden, wird grundsätzlich Bestandsschutz gewährt. Seit ist ein bilateraler Investitionsförder tionsförder- und schutzvertrag zwischen Äthiopien und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ein grundlegender Rechtsschutz für deutsche Investitionen ist somit gewährleistet. I. Investitionsfelder und -beschränkungen Die äthiopische Regierung hat in der Vergangenheit begonnen, die Hindernisse für ausländische Investoren durch Gesetze und Übereinkommen abzubauen. Dennoch gibt es für ausländische Investoren zum Schutze der Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 2

3 eigenen Wirtschaft Einschränkungen, da einige Kern-Investitionsbereiche für Nicht-Äthiopier als eigenständige Investoren nach wie vor nicht offen stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach aktueller Rechtslage auch Gemeinschaftsunternehmen zusammen mit äthiopische Investoren bzw. sog. Domestic Investors bei ausländischer Beteiligung als ausländische Investoren gelten und insofern grundsätzlich zunächst den nachtstehenden Beschränkungen unterworfen sind. Der Regierung sind folgende Investitionsbereiche vorbehalten: Postdienste (betrifft nicht den Kurierdienst) Flugverkehrsdienste mit Maschinen über 50 Sitzplätzen In einem Joint Venture mit dem Staat sind Investitionen in den Bereichen Telekommunikation und Verteidigungstechnik möglich. Ausschließlich äthiopischen Staatsangehörigen vorbehaltene Bereiche sind: Bank-, Finanzdienst- und Versicherungsdienstleistungen Logistik-, Fracht- und Reedereiunternehmen Rundfunkleistungen und sonstiges Massenmediengeschäft Anwalts- und Rechtsberatungstätigkeiten Herstellung einheimischer, traditioneller Medizinprodukte Werbedienstleistungen Übersetzungstätigkeiten Flugverkehrsdienste mit Maschinen bis zu 50 Sitzplätzen Handel Eine detaillierte Auflistung von Sektoren, die für ausländische Investoren geöffnet sind, findet sich im Anhang der Investment Regulation No. 270/2012. Das Ethiopian Investment Board (EIB) kann in Sonderfällen weitere Bereiche für ausländische Investoren öffnen. Von den für ausländische Investoren zugänglichen Sektoren sind wiederum einige Teilbereiche explizit ausgenommen, die damit nur Domestic Investors (auch Ausländer mit Wohnsitz in Äthiopien) zugänglich sind. Diese Beschränkungen betreffen die folgenden Bereiche: Veredelung von Stoffen und anderen Textilprodukten durch Bleichen, Färben o.ä. Gerben von Häuten und Fellen unterhalb des Grades der Endbearbeitung Herstellung von Zement sowie Zement- und Keramikerzeugnisse Druckerzeugnisse bestimmte Tourismusbetriebe bestimmte Bauleistungen (einschließlich Brunnen- und Mineralbohrungen) Bildungsangebote auf Kindergarten, Grundschul- und Unterstufenniveau bei Errichtung eines eigenen Gebäudes Klinische und diagnostische Dienstleistungen bei Errichtung eines eigenen Gebäudes Leasing von Anlage- und Produktionsgütern (ausgenommen Kraftfahrzeuge) Für Investitionen in bestimmen regionalen Wirtschaftszonen und in neu entwickelten elten Industrieparks, insbesondere außerhalb des Ballungsraumes Addis Abeba, sind zum Teil Investitionsanreize in Form von Steuererleichterungen und -befreiungen vorgesehen (s. auch IV.). Die Kontaktdaten der zuständigen Industrial Parks Development Corporation finden sich in der Kontaktliste am Ende dieser Broschüre. Für ausländische Investoren bestehen folgende Möglichkeiten, in die den Domestic Investors vorbehaltenen Bereiche zu investieren: Bewerbung als Domestic Investor Laut der Investment Proclamation No. 769/2012 ist es einem ausländischen Investor, der dauerhaft in Äthiopien ansässig ist, grundsätzlich möglich, sich um den Status des Domestic Investor zu bewerben. Dafür müssen u.a. die unten genannten für den Geschäftsverkehr notwendigen Papiere bei der Ethiopian Investment Commission (EIC) eingereicht werden. Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 3

4 II. Papiere/ Genehmigungen Investitionen bzw. das Einreisen nach Äthiopien aus geschäftlichen Gründen erfordert verschiedene Genehmigungen/ Papiere: Noch vor der Abreise muss bei der Äthiopischen Botschaft in Berlin bzw. beim Generalkonsulat in Frankfurt ein Geschäftsvisum beantragt werden. Dieses ist idr für einen Monat gültig. Wenn ein längerer Aufenthalt als 30 Tage geplant ist, ist eine Registrierung bei der Immigration Authority in Addis Abeba innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nötig. Seit Ende 2014 ist eine neue Visumsverordnung in Kraft, deren praktische Umsetzung für Geschäftsreisende noch unklar ist. Für Businessvisa wird ein Einladungsschreiben von einem äthiopischen Geschäftspartner benötigt. Einladungsschreiben für Markterkundungsreisen stellt die Ethiopian Investment Commission aus. Setzen sie sich vor einer geplanten Geschäftsreise daher unbedingt mit einer äthiopischen Auslandsvertretung in Verbindung. Als ausländischer Investor benötigt man außerdem ein Investment Permit. Dieses Erfordernis gilt auch bei Investments über ein Joint Venture mit einem einheimischen Partner oder bei Anerkennung des ausländischen Investors als Domestic Investor. Das Investment Permit ist bei der EIC zu beantragen, die dafür einzureichenden Unterlagen sind beizubringen (Ausweisdokument, Vertrag über die anstehende Investition, Passbilder, äthiopische Tax Identification Number und in vielen Fällen ein Kompetenzzertifikat). Kostenpunkt ca. 680 ETB. Ausländische Investoren, die ein bereits existierendes Unternehmen oder Anteile daran erwerben wollen, bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung des Ministry of Trade. Sehr wichtig für den alltäglichen Geschäftsverkehr in Äthiopien ist die Business Licence. Sie wird von allen Geschäftsleuten geführt und dient als Nachweis für das Bestehen und die Art des Geschäfts. Sie gilt außerdem als Nachweis der Seriosität des Geschäftspartners. Die Lizenz kann über die EIC beim zuständigen Ministry of Trade beantragt werden. Hier tätig werdende Arbeitnehmer müssen beim Ministry of Labour and Social Affairs ein Work Permit beantragen, anschließend bei der Immigration Authority ein Resident Permit, welches auch für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt wird. III. Finanzierung und Absicherung der Investition Mindestkapital für Investitionen Die Höhe des zu investierenden Mindestkapitals richtet sich nach der Art und Form der Investition: Grundsätzlich werden USD bei eigenständigen Investitionen gefordert. Bei Kooperationen mit ortsansässigen Investoren verringert sich dieser Mindestbetrag auf USD USD sind vorgeschrieben in den Bereichen Architektur- und Ingenieurswesen (einschließlich Beratungs- und technische Hilfsleistungen) sowie im Verlags- und Herausgeberwesen; im Joint Venture mit einem ortsansässigen Investor verringert sich dieser Betrag auf USD. Kein Mindestkapital muss erbracht werden, wenn Profite bzw. Dividenden aus der Investition reinvestiert werden. Beim Ministry of Trade ist eine Abteilung dafür zuständig, diese Kriterien zu überprüfen, um die Freistellung vom Mindestkapital auszustellen. Zur Erbringung des Nachweises muss freilich zuerst das oben genannte Kapital investiert werden. Eigenkapital Ausländisches Kapital, dass dem Zweck der Investition in Äthiopien dient, muss laut Art. 11 (4) Investment Proclamation No. 769/2012 bei der EIC registriert werden. Eine Kopie der Registrierungsbescheinigung wird von der Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 4

5 EIC an die National Bank of Ethiopia übersandt. Keine Beschränkungen gibt es bzgl. der Einfuhr von ausländischen Währungen. Über USD sind deklarationspflichtig! Bei der Ausfuhr ist jedoch zu beachten, dass der Betrag an ausländischen Währungen den der vorigen Einfuhr nicht überschreiten darf. Es dürfen nicht mehr als 200 ETB (Äthiopische Birr) ausgeführt werden. Für einen Gewinntransfer ins Ausland ist die Genehmigung der Nationalbank erforderlich. Nach Abzug aller Steuern und der Konvertierung in Euro fallen für den Vorgang abhängig von der Bank Gebühren in Höhe von 1-1,5% an. Bei dem Transfer kann es zu Verzögerungen kommen. Finanzierungshilfen Ausländischen Banken ist es nicht erlaubt, Niederlassungen für das operative Geschäft in Äthiopien zu unterhalten. Filialen ausländischer Banken, die Kredite bereitstellen, gibt es in Äthiopien daher nicht. Die Commerzbank betreibt in Addis Abeba eine Repräsentanz. Ausländische Finanzierungshilfen müssen bei der National Bank of Ethiopia registriert werden. Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft Aus Deutschland bietet die deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) verschiedene Programme an. Als Unternehmen der KfW-Bankengruppe unterstützt sie gezielt Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländer investieren mit Krediten, Beteiligungen u.a.. Kontakt über das Büro für Ostafrika in Nairobi: Andreas Grenacher KfW/ DEG-Büro Nairobi Riverside Westlane PO Box Nairobi, Kenya Webseite: KfW-IPEX Außerdem bietet die KfW IPEX-Bank Projekt- und Unternehmensfinanzierungen im In- und Ausland an und ist für Handelsund Exportfinanzierungen zuständig. IPEX-Kredite können mit Hermesdeckungen des Bundes kombiniert werden. Herr Klaus Pfeiffer Länderdirektor KfW Büro Äthiopien PO Box Addis Abeba, Äthiopien International Finance Corporation ration Die International Finance Corporation der Weltbankgruppe bietet Finanzierungslösungen für Investitionsprojekte in Entwicklungsländern an. Herr Senait Mekete Investment Officer, IFC Addis Ababa Africa Avenue, World Bank Group building P.O. Box 5515, Europäische Investment Bank Auf europäischer Ebene bietet die Europäische Investment Bank (EIB) Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 5

6 Unterstützungsprogramme an. Die Schwerpunkte der EIB in Äthiopien liegen derzeit in den Bereichen Landwirtschaft und Gesundheit. Europäische Investitionsbank , boulevard Konrad Adenauer L-2950 Luxembourg (+352) (+352) European Development Fund Weiterhin besteht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU (European Development Fund, EDF) seit 2014 die Möglichkeit des blending. Das heißt, dass Mittel aus dem EDF mit Privatkrediten gemischt werden können, um Projekte zu finanzieren. Denkbar ist z.b. die Finanzierung von Machbarkeitsstudien für größere Infrastrukturprojekte aus EDF Mitteln. Die Schwerpunkte des EDF in Äthiopien liegen in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft und Energie. Von besonderem Interesse sind die Private Sector Development Institution sowie der Global Energy Efficiency Fund im Energiebereich. Francisco Carreras Sequeros Delegation of the European Union to Ethiopia Francisco.CARRERAS-SEQUEROS@eeas.europa.eu Investitionen in den Sektoren Textil- und Lederverarbeitung, der Verarbeitung von Landwirtschaftlichen Produkten und im Pharmasektor fördert die EU-finanzierte Transformation Triggering Facility. Shumon Khalid Transformation Triggering Facility Shumon.Khalid@ttf-hd.org Tel.: (+251) Nationale Banken bieten folgende Leistungen an: Die Development Bank of Ethiopia ist erster Ansprechpartner für Investorenkredite. Kreditkriterien sind der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts, ein Eigenkapitalanteil von 30% (für Exportinvestitionen wurde der Satz Ende 2010 auf 10% gesenkt) sowie die Erbringung einer Sicherheit. Dafür können sowohl das Investitionsvorhaben selbst als auch eigene Immobilien in Äthiopien dienen. Die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 5-10 Jahre, bei Großprojekten bis zu 15 Jahren. Bei Beantragung des Kredits sind u.a. folgende Unterlagen einzureichen: die oben unter II. genannte Papiere eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie des Investitionsvorhabens Unterlagen im Zusammenhang mit der Investition, z.b. Pachtvertrag über mindestens 5 Jahre, soweit Land gepachtet wurde, Gesellschaftsvertrag Nachweis über eine Sicherheit Vorrangig unterstützte Projekte sind exportorientierte Investitionen in den Bereichen Gartenbau, Leder, Viehzucht und Textilindustrie, hier beträgt der Zinssatz 7,5% p.a.. In den übrigen Investitionsbereichen fällt ein jährlicher Zinssatz von 8,5% an. Development Bank of Ethiopia PO Box 1900 Tel.: /9 Fax: Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 6

7 Zusätzliche Informationen sowie ein Überblick über Fördermöglichkeiten für deutsche Unternehmen von Bund, Ländern und der EU sind unter abrufbar. Ethiopian Competitiveness Facility Die britisch finanzierte Ethiopian Competitiveness Facility bietet Zuschüsse zur Umsetzung eines Exportplans für äthiopische Firmen aus den Bereichen Leder, Textil und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte. Für Fragen, ob Ihr Unternehmen diese Zuschüsse beantragen kann, kontaktieren sie bitte Herrn Milkias. Herr Milkias Web: Absicherung Auch ausländische Investoren sind durch die äthiopische Investment Proclamation No. 769/2012 vor rechtswidrigen Enteignungen und Verstaatlichung ihrer Unternehmen geschützt. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Enteignungen und Verstaatlichungen im öffentlichen Interesse zulässig. In diesen Fällen besteht dann ein Anspruch auf Entschädigung (vgl. auch unter VII.). Privateigentum wird auch ausländischen Investoren in der Investment Proclamation zugesichert. Zu beachten ist allerdings, dass ein Eigentumserwerb von Grund und Boden auch für Äthiopier nicht möglich ist, da Grundstücke im Staatseigentum stehen. Zum Aufbau von Investitionen benötigte Fläche wird bis zu maximal 99 Jahren verpachtet. Auf diesem Land errichtete Immobilien stehen getrennt von Grund und Boden im Privateigentum des Investors. Investitionsgarantien des Bundes Seit 1960 gewährt der Bund deutschen Investoren Investitionsgarantien, d.h. er sichert - gegen Entgelt - Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Voraussetzung ist, dass die Investitionen in den betreffenden Ländern einen ausreichenden Rechtsschutz genießen. Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgesichert. Die abgesicherten Investitionen müssen förderungswürdig sein und sollen zur Vertiefung der Beziehungen zum Anlageland beitragen. Ein Anspruch auf Übernahme einer Garantie besteht nicht. Über die Anträge auf Investitionsgarantien entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mitglieder des IMA sind darüber hinaus Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Sachverständige aus der Wirtschaft. Der IMA tagt in der Regel alle sechs Wochen. Der Ausschuss prüft die Förderungswürdigkeit des Vorhabens. Diese ist gegeben, wenn durch das geplante Engagement positive Effekte im In- und Ausland erzielt werden. Folgende Investitionen können abgesichert werden: - Beteiligungen - Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital) - beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank - andere Vermögenswerte Rechte (z.b. aus Service Contracts im Öl- und Gasbereich oder aus Schuldverschreibungen) Folgende Risiken sind von einer Garantie umfasst: - Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsähnliche Maßnahmen - Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 7

8 Stellen - Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen - Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen - Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird. Die Garantie wird in der Regel für 15 Jahre übernommen. Vor Ablauf kann die Garantie jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Bei einer Entschädigung hat der Garantienehmer einen Selbstbehalt von in der Regel fünf Prozent zu tragen. Kosten: - Bearbeitungsgebühr: Deckungssummen bis Euro 5 Mio. gebührenfrei, darüber 0,5 Promille, höchstens Euro. - Garantieentgelt: 0,5% jährlich auf die gedeckten Beträge (Kapital und ggf. jährliche Erträge) Anträge auf Investitionsgarantien können gestellt werden beim vom Bund beauftragen Mandatar: Pricewaterhouse Coopers AG New York- Ring 13 D Hamburg Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com Exportkreditgarantien des Bundes Sogenannte Hermesdeckungen sind staatliche Exportkreditgarantien, die vor Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen schützen. Auch hier ist der IMA zuständig, hat mit dem Management der Garantien jedoch die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG beauftragt. - Kurzfristige Deckungsmöglichkeit für Aufträge bis 1 Mio. EUR (bis zu 12 Monate Laufzeit) - Mittel- bis Langfristige Deckung für Besteller aus dem privaten Sektor oder Besteller aus dem öffentlichen Sektor, die ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften. Deckung für Projektfinanzierung möglich. Für diese Deckungen sind Banksicherheiten notwendig. Die derzeitige Länderregelung für Äthiopien finden sie unter: thiopien.html Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Gasstraße 27, Hamburg Tel.: info@exportkreditgarantien.de www. exportkreditgarantien.de Länderreferentin für Äthiopien: Frau Sissi Gerstenkorn Tel.: +49 (0) 40 / Investitionsgarantien der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) Die MIGA ist eine Institution der Weltbankgruppe und bietet Investitionsgarantien für verschiedene Investitionsformen (auch für Finanziers von Investitionen) gegen politische Risiken an. Die Garantien sind im Wesentlichen Deckungsgleich mit den Investitionsgarantien des Bundes. Weitere Information entnehmen sie der Webseite der MIGA. Multilateral Investment Guarantee Agency migainquiry@worldbank.org Tel.: Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 8

9 Absicherung von Lokalwährungsrisiken Zur Absicherung von Lokalwährungsrisiken bei Investitionen wurde der TCX Fonds des BMZ und der KfW unter Verwaltung der Holländischen Entwicklungsbank eingerichtet. Herr Martin Hagen KfW IV. Steuerliche Rahmenbedingungen Das umfassend reformierte Steuersystem hält im Wesentlichen die auch in Deutschland anfallenden Steuern bereit: Die Einfuhrzölle betragen, sofern nicht eine der unten genannten Zollbefreiungen besteht, bis zu 35%. Die äthiopische Ertragssteuer, die auf den Gewinn von Gesellschaften und Einzelunternehmern erhoben wird, liegt bei einheitlich 30%. Eine Umsatzsteuer fällt je nach Überschreitung der Umsatzgrenze von ETB in Höhe von 10 bzw. 15% an. Eine Art Quellensteuer für den Einkauf von Gütern aus dem Ausland in Höhe von 10% kommt dazu. Diese beträgt 2%, wenn die Leistungen von einem lokal registrierten Vertragspartner stammen. Jeder Arbeitnehmer muss ab einer Freigrenze von 150 ETB Monatseinkommen Einkommenssteuer auf das in Äthiopien erzielte Einkommen in Höhe von 10-35% zahlen. Das gilt für ausländische Arbeitnehmer, sofern sie sich insgesamt länger als 183 Tage im Jahr in Äthiopien aufhalten. Der Spitzensteuersatz wird ab 5001 ETB Monatseinkommen erhoben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht nicht. Darüber hinaus wird für bestimmte Güter, z.b. Autos, eine Luxussteuer erhoben, die von 10% bis zu 100% im Einzelfall betragen kann. Als steuerliche Anreize für ausländische Investitionen bietet Äthiopien die 100% zollfreie Einfuhr von Maschinen und sonstigen Kapitalanlagen zur erstmaligen Einrichtung einer Investition an. Davon umfasst sind auch die Einfuhr von Ersatzteilen im Wert von bis zu 15% des Wertes der Originalmaschine(n). Erfahrungsgemäß werden Computer, Büroausstattung und Werkzeuge für den Aufbau der Produktionsstätte nicht zollbefreit. Hierzu bedarf es einer gesonderten Genehmigung, die vor Verschiffung der Ware beantragt werden muss. Diese Befreiung gilt nicht in allen Bereichen, ausgenommen sind zum Beispiel das Hotelgewerbe sowie der Groß-, Einzelund Importhandel. Eine Exportsteuer existiert in Äthiopien nicht. Für Neuinvestitionen gilt teilweise eine Einkommenssteuerbefreiung von ein bis zu sechs Jahren. In den Wirtschaftszonen außerhalb Addis Abeba /Oromia gelten dabei idr längere Befreiungsfristen als in der Hauptstadt. Die Einzelheiten finden sich im Anhang zur Regulation 270/2012. Zusätzlich können Investoren, die mindestens 60% ihrer Produkte exportieren, eine Einkommenssteuerbefreiung von weiteren zwei Jahren geltend machen. Darüber hinaus gilt für Investoren in bestimmten privilegierten Wirtschaftszonen eine Einkommenssteuerermäßigung ihv 30% für die ersten drei Jahre nach Auslaufen der jeweils geltenden Einkommenssteuerbefreiung. V. Investitions- und Gesellschaftsformen Sole Proprietorship Der einfachste und kostengünstigste Weg einer Geschäftsgründung, vergleichbar einem deutschen Einzelhandelskaufmann. Der Inhaber und alleinige Geschäftsführer ist in vollem Umfang haftbar. Die Registrierung ist über die Ethiopian Investment Commission möglich, dafür muss lediglich das entsprechende Formblatt ausgefüllt und zusammen mit drei Passbildern abgegeben werden. Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 9

10 Private Limited Company (PLC) Die wohl am weitesten verbreitete Investitionsform. Die Zahl der Gesellschafter ist beschränkt auf 2-50 Personen. Das Mindestkapital beträgt ETB, die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen bechränkt. Gesellschafter können nur für nicht erbrachte Einlagen bzw. Gesellschafterbeiträge haftbar gemacht werden. Der Unterschied zur Share Company liegt in der einfacheren Gründung und Organisation der Gesellschaft. Share Company Die Höhe des Stammkapitals und der jeweilige Anteil der Gesellschafter daran wird bei Gründung der Gesellschaft festgelegt, muss jedoch mindestens ETB betragen. Zur Gründung sind mindestens fünf Gesellschafter notwendig. Eine Gesellschafterhaftung findet ähnlich wie bei der PLC nur in für nicht erbrachte Einlagen statt, im Ürbigen haftet den Gesellschaftsgläubigern nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen. General Partnership Vergleichbar mit einer deutschen Personengesellschaft wir der OHG (bzw. GbR), d.h. volle gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Geschäfte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Ausscheiden oder der Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der Gesellschaft, abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag sind möglich. Das Ausscheiden ist grundsätzlich jederzeit möglich. Ein Mindestkapital muss nicht erbracht werden. Limited Partnership Die Limited Partnership ist ähnlich einer KG organisiert. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern, general partner und limited partner. Die limited partners haften nur in Höhe ihrer Einlage, haben aber keine Kontrollrechte oder Managementbefugnisse, die restlichen Gesellschafter haften wie in einer General Partnership persönlich bei umfassenden Rechten. Joint Venture Eine Joint Venture im Sinne des äthiopischen Commercial Code 1960 (nicht zu verwechseln mit dem im allgemeinen investitionsrechtlichen Sprachgebrauch verwendeten Begriff Joint Venture ) ist vergleichbar mit einer Stillen Gesellschaft bzw. einer reinen Innengesellschaft. Die Joint Venture besitzt im Gegensatz zu den übrigen äthiopischen Gesellschaftsformen keine eigene Rechtspersönlichkeit und ähnelt eher einem vertraglichen Schuldverhältnis. Die Gesellschafterbeteiligung bleibt grundsätzlich geheim, bei Bekanntwerden der Joint Venture gegenüber Dritten wird die Joint Venture im Verhältnis zu diesen Personen jedoch wie eine General Partnership (s.o.) behandelt. Co-operative Eine Co-operative ist weniger eine Gesellschaftsform, als vielmehr ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmern zur Förderung ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Interessen. Sie ist vor allem für die Organisation und Bereitstellung verschiedener Dienste an die einzelnen Mitglieder gedacht. Zweigstelle Möglich ist ebenfalls die Eröffnung einer Zweigstelle einer ausländischen Firma. Diese muss über die Ethiopian Investment Agency angemeldet werden. Unabhängig von der gewählten Gesellschaftsform muss diese laut des äthiopischen Commercial Codes im Commercial Register, einem öffentlichen Handelsregister, eingetragen werden. Dieses wird beim Ministry of Trade geführt, Hilfestellung bei der Beantragung gibt wiederum die Ethiopian Investment Commission. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrages, an den laut Commercial Code gewisse Regelungsvorgaben gestellt werden, ist notwendig. Die Limited Companies sind zusätzlich beim Federal Documents Registration and Authentification Office, dass dem Justizministerium unterstellt ist, zu registrieren. Auch hier bietet die Ethiopian Investment Commission ihre Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 10

11 Unterstützung an. VI. Personal Zur Vermeidung von Diskriminierungen von ausländischen Investoren ist in der Investment Proclamation Nr.769/2012 die Möglichkeit der Beschäftigung von nicht einheimischen Experten im Betrieb des Investors vorgesehen. Allerdings soll nach der Intention des Gesetzes nicht einheimisches, hochqualifiziertes Personal langfristig im Rahmen des Möglichen durch Einheimische ersetzt werden. Der Arbeitgeber/Investor soll zu diesem Zwecke entsprechende Trainingsmaßnahmen vorhalten. Der Einsatz nicht einheimischer Angestellter ist auf Managementebene ohne Beschränkungen möglich. Eine öffentliche Vermittlungsstelle für Personal, also eine Art Arbeitsagentur existiert in Äthiopien nicht. Die Personalsuche wird in der Regel über Zeitungsannoncen oder Dritte geregelt. Die Association of Ethiopians Educated in Germany (AEEG) verfügt über einen großen Pool von in Deutschland auf Universitätsniveau ausgebildeten Äthiopiern und ist bei der Kontaktaufnahme behilflich. Association of Ethiopians Educated in Germany (AEEG) PO Box 20743, Code 1000 Tel.: Webseite: Arbeitsverhältnisse unterliegen in Äthiopien grundsätzlich der Labour Proclamation No. 377/2003 (mit Ergänzungen). Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Äthiopien nicht, das Gehalt ist den Vertragsparteien überlassen. An folgenden, von der Investment Commission erhobenen Durchschnittswerten, kann man sich orientieren: einfache Arbeiten/ Bürotätigkeiten: USD/ Monat bzw. Tagessätze von 1,60 2 EUR (3 USD) Fabrikarbeiter 83 USD pro Monat (laut Weltbank 2015) technische Tätigkeit: USD/ Monat Universitätsabsolventen allgemein USD / Monat Ingenieur oder mittleres Management: USD/ Monat leitende Angestellte: USD/ Monat Firmenleiter: USD/ Monat Die Probezeit darf nach äthiopischem Arbeitsrecht 45 Tage nicht übersteigen. Eine Befristung der Vertragsdauer ist nur bei Vorliegen eines anerkannten Befristungsgrundes möglich. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen kündigen. Eine (außerordentliche bzw. ordentliche) Kündigung durch den Arbeitgeber ist dagegen nach Ablauf der Probezeit auch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes möglich. Zu beachten ist, dass auch bei der Beendigung kurzfristiger Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen Abfindungen gezahlt werden müssen. VII. Gesetzliche Grundlagen der Investitionsbedingungen Die geschilderten Investitionsbedingungen stützen sich auf folgende äthiopische Gesetze: Der Commercial Code Äthiopiens aus dem Jahr 1960 enthält für Investoren vor allem folgende relevante Bestimmungen: Begriffserklärungen für Handwerk, Handel und Unternehmen Recht der Gesellschaften Registrierung von Gesellschaften und Business Licence Firmenname und Marken Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 11

12 Warenbeförderung Bankgeschäfte und Versicherung von Unternehmen Die oben genannten Investitionsbedingungen sowie Beschränkungen sind in der Investment Proclamation No.769/2012 und in der Investment Regulation No. 270/2012 enthalten. Daneben existiert die Commercial Registration and Business Licensing Proclamation No. 686/2010, die für die oben genannten Investitionsformen die Formalitäten (Registereintragungen etc.) regelt. Ferner wurde 2004 von deutscher und äthiopischer Seite ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. In diesem werden deutsche mit äthiopischen Investoren in verschiedenen Punkten gleichgestellt, die Erschließung des äthiopischen Marktes wird somit auch für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert. Das Abkommen hat sich außerdem die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen und deren Erträgen zum Ziel gesetzt. Vereinbart wurde der Schutz von Investoren im jeweiligen Vertragsstaat vor Enteignung, eine Entschädigung ist angedacht. Vereinbart wurde auch der freie Zahlungstransfer zwischen beiden Staaten. Ferner ist das Abkommen Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen in Äthiopien zur Absicherung politischer Risiken. Relevant sind weiterhin die Consolidated Foreign Exchange Regulations and Directives der National Bank of Ethiopia. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen basieren auf der Labour Proclamation 377/2003. Äthiopische Gesetze und Verordnungen werden offiziell in der Federal Negarit Gazeta publiziert. Eine Sammlung aktueller Gesetzestexte (amharisch und englische Fassung) ist online zugänglich unter C. Ansprechpartner/ Kontaktadressen I. Ethiopian Investment Commission Mit der Einrichtung der Ethiopian Investment Commission (EIC) und damit eines One-Stop-Shop wurde die Zuständigkeit für Belange ausländischer Investoren vereinfacht. Die EIC ist der Hauptansprechpartner rund um eine Investition. Das entgeltliche Leistungsspektrum ist entsprechend weitläufig: Umfassende Informationen zu Investitionsregularien, Bereitstellen von verschiedensten Broschüren Hilfe bei der Registrierung des Geschäfts Hilfe bei der Beschaffung einer Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer Ausstellung der Business Licence Beglaubigung von Gesellschaftsverträgen Hilfe bei der Ausstattung des Geschäfts, so z.b. beim Pachten von Land, Anschluss von Strom, Wasser, Telefon Hilfe bei der Verlängerung Visa/Aufenthaltserlaubnis NICHT zuständig ist die EIC bei Handelslizenzen. Hier ist das Handelsministerium zuständig (Kontakt im Anhang). Die EIC ist zuständig für die Herausgabe des Investment Guide mit allgemeinen Informationen zu Investitionen in Äthiopien sowie einzelnen Investitionsbereichen. Ebenfalls erhältlich bei der EIC ist eine umfangreiche Broschüre zu einzelnen Kosten, die eine Investition betreffen, z.b. zur Landpacht, Mieten, Arbeitskosten, Werbung etc. Es empfiehlt sich, Abreden bzw. Zusagen der EIC schriftlich festhalten zu lassen. Ethiopian Investment Commission PO Box 2313 Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 12

13 Tel.: , Fax: Informations- und Investitionsdirektorium ΙΙ. EU Business Forum Im Juni 2012 hat sich das EU Business Forum (EUBF) gegründet, dass mit Unterstützung der EU Delegation sowie der Botschaften der EU- Mitgliedsstaaten die Interessen europäischer Firmen in Äthiopien vertritt. Das EUBF unterhält Dialogforen mit der Steuer- und Zollbehörde und kommentiert Gesetzesvorhaben der einschlägigen Ministerien. Eine Mitgliedschaft (Kosten: 2000 ETB pro Jahr) ist aufgrund der positiven Wahrnehmung des EUBF durch die äthiopische Regierung sowie der guten Unterstützung europäischer Investoren in Äthiopien sinnvoll. Mr. Olivier Poujade EU Business Forum in Ethiopia ΙΙΙ. Sonstige Ansprechpartner Die Deutsche Botschaft in Addis Abeba erteilt Auskünfte zu Wirtschaftsfragen. German Embassy Addis Ababa PO Box 660 Tel.: Fax: Webseite: Allgemeine Länderinformationen zu Äthiopien sowie Reisehinweise sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zu finden. Eine Liste der Vertrauensanwälte der Botschaft ist auf Anfrage erhältlich. Die Commerzbank unterhält als derzeit einzige deutsche Bank eine Repräsentanz in Äthiopien und steht insbesondere bei allen Fragen rund um Letters of Credit zur Verfügung. Christophe Marie Commerzbank AG - Representative Office for Ethiopia Tel.: +251-(0) /31 christophe.marie@commerzbank.com fi.addis-ababa@commerzbank.com Die Äthiopische Botschaft in Berlin und das Äthiopische Generalkonsulat in Frankfurt am Main unterstützen ebenfalls in Wirtschaftsfragen. Äthiopische Botschaft in Deutschland Boothstr. 20a, Berlin Tel.: Fax: emb.ethiopia@t-online.de Webseite: Äthiopisches Generalkonsulat in Deutschland Mendelsohnstrasse Frankfurt am Main Tel.: Fax: Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 13

14 Webseite: Eine Mitgliedschaft im Afrika-Ver Verein ein ermöglicht ständig aktuelle Nachrichten rund um die äthiopische und afrikanische Wirtschaft allgemein, sowie Betreuung von Investitionsanliegen. Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Germany Trade & Invest Standort Bonn Villemombler Straße Bonn T F Website: Weitere Anlaufstelle ist das offizielle Portal der deutschen Außenwirtschaftsförderung ixpos. Als zentrale Plattform bündelt es Informationen von mehr als 70 Institutionen, Organisationen und Netzwerken und sorgt so seit über 10 Jahren für Transparenz in der deutschen Außenwirtschaftsförderung. ixpos Das Außenwirtschaftsportal ist ein Service von Germany Trade & Invest im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Für die Importförderung und Vermittlung äthiopischer Exporteure ist dort der Import Promotion Desk (IPD) zuständig. Für Äthiopien gibt es dort Partner aus den Bereichen Kaffee, Honig, Schnittblumen, Gewürzen und ätherischen Ölen. Website: Ansprechpartnerin IPD: Petra Duerbeck, Informationen über den äthiopischen Markt sowie eine Liste äthiopischer Firmen sind auf zu finden. Eine Übersicht zum Unterstützungsangebot der Bundesregierung für deutsche Investoren in Äthiopien findet sich ebenfalls auf den Seiten der GTAI: tzung-beim-schritt-nachaethiopien,did= html?channel=premium_channel_gtai_1 Eine individuelle und kostenlose Beratung erhalten Unternehmen von den sogenannten EZ-Scouts Scouts. EZ-Scouts sind Experten im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Als Ansprechpartner zu Themen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind sie in Wirtschaftsverbänden, Ländervereinen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern tätig. Die EZ-Scouts unterstützen Unternehmen dabei, aus den Angeboten der deutschen EZ das Richtige zu finden. ( n_ez-scouts.pdf) Eine Außenhandelskammer für Äthiopien besteht nicht. Die AHK bietet aber weltweit bestimmte Basisdienstleistungen, wie Rechtsauskunft, Markteinstieg und -informationen an. Webseite: IV. Ausschreibungen Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 14

15 Weltbank Mit über 6 Mrd. EUR ist Äthiopien das größte Länderportfolio der Weltbank in Afrika. Ausschreibungen (vor allem in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Gesundheit) sind unter folgendem Link zu finden: Hier nach procurement plans for Ethiopia Projects suchen. Kontakte mit weiteren äthiopischen Stellen: Äthiopische Handelskammer: Ethiopian Chamber of Commerce and Sectorial Associations (ECCSA) PO Box 517 Tel.: / Fax: etchamb@ethionet.et Webseite: Handelskammer für Addis Abeba: Addis Ababa Chamber of Commerce and Sectorial Associations (AACCSA) PO Box 2458 Tel.: / Fax: aachamber@ethionet.et Webseite: Agribusiness Support Facility der AACCSA Herr Gertjan Becx gertjan.becx@gmail.com Äthiopische Wirtschaftsministeri tsministerien en: Ministry of Trade PO Box 704 Tel.: Fax: Ministry of Industry PO Box Industrial Parks Development Corporation (IPDC) Yerer Ber, Addis Ababa Tel.: info@ipdc.gov.et Zollbehörde Ethiopian Revenue and Customs Authority PO Box 2559 Tel: Fax: Webseite: Liaison Officer der Zollbehörde: Ato Yoseph Shiferaw Mail : y.shiferaw2010@gmail.com Yosph2@revenue.gov.com Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 15

16 Ethiopian Leather Industries Association (ELIA) PO Box Addis Ababa Ethiopia Tel.: Fax Webseite: Ethiopian Textile and Garment Manufacturer Association (ETGAMA) P.O Box Tel: Fax: Website: Ethiopian Horticulture Producers & Exporters Association PO Box code 1000 Tel.: /51 Fax: Webseite: Merkblatt für deutsche Investoren in Äthiopien 16

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