Ausserordentliche Generalversammlung des Verbands Schweizer Flugplätze VSF

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1 Ausserordentliche Generalversammlung des Verbands Schweizer Flugplätze VSF Olten, 18. Oktober 2014

2 TAGESPROGRAMM 10:00-10:10 Uhr BEGRÜSSUNG UND EINLEITUNG DURCH DEN PRÄSIDENTEN UND DEN EHRENPRÄSIDENTEN 10:10-11:30 Uhr AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG :00 Uhr SPEZIALFINANZIERUNG LUFTVERKEHR Referenten/Gäste: Frau Carole Geissmann und Herr Jan Bittel, BAZL 2 12:00-13:15 Uhr LUNCH

3 AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG DES VSF Begrüssung und Eröffnung der a.o. GV durch den Präsidenten Werner Ballmer Grussadresse des Ehren- und Gründungspräsidenten Ruedi Stüssi 3

4 KONSTITUIERUNG DER VERSAMMLUNG Präsenz, Stimmberechtigung, Mehrheit Einladung, Tagesordnung Wahl der Stimmenzähler Wahl eines Tagespräsidenten 4

5 VORSTELLUNG DER ANTRÄGE AUS DEM MITGLIEDERKREIS - (keine) 5

6 NEUORIENTIERUNG DER VERBANDSSTRATEGIE Konzentration der Kräfte auf die Flugplatzbedürfnisse der General & Business Aviation (GA & BA) Optimierung des internationalen/europäischen Einsatzes auf die Belange der GA & BA 6

7 SONDERPROBLEM: FINFLUSI NACH 2016 & BV 86-Gelder Strategie VSF: Übergangsperiode bis Frist bis nutzen für Evaluation und Umsetzung der Kosteneinsparungsprogramme Frist bis nutzen für das Erarbeiten einer definitiven Lösung 7

8 NEUORIENTIERUNG DER VERBANDSSTRATEGIE Begründung: Die Rahmenbedingungen der Flugplatzlandschaft haben sich seit 1981 verändert Die Linienflugplätze sehen sich immer grösseren und spezifischeren Herausforderungen ausgesetzt Die Linienflugplätze verfügen über ihre eigene Vertretung, die SIAA Die Ansprüche der General und Business Aviation verlangen einen erhöhten, spezifischen Einsatz Helikopter- und insb. Spitallandeplätze gehören zur Flugplatzlandschaft Der Trend der Verkehrsentflechtung erhöht die Bedeutung der dezentralen Infrastruktur 8

9 INTERNATIONALES/EUROPÄISCHES ENGAGEMENT Aufbau der internationalen Schiene über GASCO / ERAC Teilnahme nur in ausgewählten Gremien mit primär GA/BA-Bezug kosteneffiziente Zusammenarbeit mit europäischen Partnern in der ERAC (Aufgabenteilung) Aufforderung BAZL: best practices aus dem internationalen einbringen 9

10 STANDORTBESTIMMUNG VSF Leitbild: Ohne Flugplätze kein Luftverkehr! 10 Der VSF setzt sich mit bestmöglicher fachlicher Kompetenz ein: gegen unvernünftige und wirtschaftlich verheerende Vorschriften für Augenmass in Regulierung und Aufsicht für ein optimales Miteinander aller Flugplatzpartner für eine den Bedürfnissen angepasste Luftfahrtinfrastruktur durch eine aktive Vertretung bei Schweizer und internationalen Behörden für eine starke, positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und in der Politik

11 STANDORTBESTIMMUNG 11

12 STANDORTBESTIMMUNG Aktuelle Themen: Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen ab 2016 LFG 1+ LUPO 2 Flugplatzlandschaft Schweiz Projekt Besser Regulieren Finanzen 12

13 FinFlusi ab 2016 & «BV 86-Gelder» Um was geht es? Kostenunterdeckung von Fr. 7.0 Millionen Oder mehr? rechtliche Basis: Bundesverfassung Art. 86 Abs. 3bis: Verfassungsgrundlage für die Bildung der Spezialfinanzierung Luftverkehr ( Mineralöl-Topf ) effektiv Total CHF ca. 57 Mio./Jahr Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) Art. 37a: Verteilschlüssel des Mineralöl- Topfs : ¼ Umwelt effektiv ca. CHF Mio./Jahr ¼ Security effektiv ca. CHF Mio./Jahr ½ Safety effektiv ca. CHF 28.5 Mio./Jahr 13

14 FinFlusi ab 2016 & «BV 86-Gelder» rechtliche Basis: Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG) Art. 49: Grundsätze für Gebührenerhebung festgelegt Schaffung von Flugplatzkategorien Verbot der Quersubventionierung Abschaffung «Briefmarkenprinzip» Finanzierung der Flugsicherung auch durch Kantone, Gemeinden und Private vorgesehen. LFG Art. 49 wurde gegen den Willen der Flugplätze eingeführt. Es konnte erreicht werden: Umsetzung während 5 Jahren sistiert. 14

15 FinFlusi nach 2016 & «BV 86-Gelder» weitere rechtliche Grundlagen: Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) Art. 27: Für die Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf den in der VFSD genannten regionalen Flugplätzen ist der jeweilige Flugplatzhalter verantwortlich. Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) Art. 29: Der Bund leistet auf Antrag jährlich Finanzhilfen aus dem Mineralöltopf (aus dem Safety -Anteil) für die An- und Abflugsicherung auf den im Anhang der VFSD genannten regionalen Flugplätzen nach einer bestimmten, im Anhang der VFSD aufgezeigten (sehr komplexen) Formel. 15

16 FinFlusi nach 2016 & «BV 86-Gelder» weitere rechtliche Grundlagen: Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) Art. 41 : Übergangsfrist bis für die Umsetzung von Art. 27 VFSD in dieser Übergangszeit werden die vorhandenen Teilbeträge aus dem Mineralöltopf direkt an Skyguide gezahlt. Trotzdem Kostenunterdeckung für Skyguide von ca. CHF 7 Mio./Jahr 16 Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV) Art. 3 Abs. 2 und 5 : Das BAZL darf vom Verteilschlüssel des Mineralöltopfs (25% - 25% - 50 % gem. Art. 37a MinVG) nur vorübergehend und unter sehr restriktiven Bedingungen abweichen. Aber 100%-Deckung des Bedarfs für die Flugsicherung kann in den Jahresprogrammen vorgesehen werden.

17 FinFlusi nach 2016 & «BV 86-Gelder» Zudem ist zu berücksichtigen: Die Einstellung der F-5 Tiger-Flotte in der Luftwaffe voraussichtlich per Ende 2016 wird auf den zur Verfügung stehenden Betrag aus der SFLV negative Auswirkungen haben (weniger Einnahmen aus der Mineralölsteuer). Eine gerechte Bedienung aller betroffenen Flugplätze zeigt, dass die Mittel der heutigen Finanzierung ungenügend sind. 17

18 TR LFG 1+ Um was geht es? verzögerte öffentliche Konsultation für das revidierte LFG Wegen Wegfall politisch bedeutsamer Themen gegenüber der ursprünglich als "LFG 2" bezeichneten Revision neue Bezeichnung als sog. Teilrevision «LFG 1+». Fallengelassen gegenüber dem ursprünglichen Plan wurden: 1. die Umsetzung des Bundeseinflusses auf die Landesflughäfen 2. die Umsetzung der Liberalisierung der Flugsicherung auf Regionalflughäfen Fazit: Die LFG 1+ -Revision ein auf technische Aspekte und Verfahren konzentriertes Regulationsprojekt. 19

19 TR LFG 1+ Um was geht es? Konkret sollen folgende Aspekte als Teil von LFG 1+ neu oder anders als bisher normiert werden: Typen der Infrastruktur Spitallandeplätze Schnittstellen bei ziviler und militärischer Nutzung An- und Abflugverfahren Luftfahrtdatenbank Luftfahrthindernisse diverse Safety-Themen diverse Security-Themen 20

20 TR LFG 1+ Position des VSF: Dezidierte und konsequente Vertretung der Interessen seiner Mitglieder im Vernehmlassungsverfahren vorgesehen. Vorgehen und nächste Schritte: Ende 2014: Vernehmlassung (Dauer 3 Monate) 2015: Verabschiedung Botschaft ans Parlament 2017: Inkrafttreten der Teilrevision 21

21 Luftfahrtpolitischer Bericht 2 («LUPO 2») Um was geht es? Ablösung des LUPO (1) aus dem Jahr 2004 durch einen aktuellen Bericht LUPO = Strategiepapier der Landesregierung bezüglich ihrer künftige Luftfahrtpolitik LUPO ist kein Gesetz aber verwaltungsanweisend Position des VSF (Auswahl der wichtigsten Punkte): «one rule does not fit all»; risk-based approach & performance based oversight ; Der grenzüberschreitende Luftverkehr sollte nicht strenger als der Landverkehr geregelt sein; Stärkung der fördernden Rolle des SILs; Überflugsrechte und Hindernisse auf privaten Flugplätzen; Internationales: In jedem Fall soll der nationale Handlungsspielraum voll zu Gunsten des Luftfahrtstandortes Schweiz in Anspruch genommen werden; Empfehlungen der ICAO sollen in der Schweiz nicht grundsätzlich als verbindlich erklärt werden. 22

22 Luftfahrtpolitischer Bericht 2 («LUPO 2») weiteres Vorgehen und nächste Schritte: erste Fassung der «Luftfahrtpolitischen Thesen» im Juli 2014 durch Aerosuisse an das BAZL abgegeben. Weiterer Input der Verbände/Sparten der Aerosuisse und/oder Überarbeitung/Anpassungen der Thesen im Frühjahr 2015 durch Aerosuisse angekündigt Im Verlauf des 2. Quartal 2015: Verabschiedung des LUPO 2 durch den Bundesrat 23

23 Flugplatzlandschaft Schweiz Um was geht es? Drei Teilstudien des BAZL: 1. die Studie zur Business Aviation/General Aviation in Zürich 2. die Studie zur Business Aviation/General Aviation in Genf 3. die Studie zur Ausbildungsinfrastruktur Problematik: Die Verdrängung der General Aviation (GA)/Business Aviation (BA) von den Landesflughäfen verlangt Massnahmen (Studien 1+2). Zudem wurde erhoben, ob genügend Infrastruktur für die Ausbildung in der Schweiz zur Verfügung steht (Studie 3) Position des VSF: Dr. Pierre Moreillon, Ehrenmitglied des VSF, wurde als Vorsitzender der neuen Arbeitsgruppe Flugplatzlandschaft Schweiz der Aerosuisse ernannt. Ziel der Arbeitsgruppe: Vorschläge für weitere Massnahmen in dieser Thematik zuhanden Aerosuisse unterbreiten, insb. für alternative Standorte der heute in Genf ansässigen GA/BA. 24 nächste Schritte: Erste Inputs für das Gespräch BAZL-AEROSUISSE vom Erster Bericht der Arbeitsgruppe bis Ende November 2014

24 Projekt Besser Regulieren Um was geht es? Projekt des GASCO (initiiert durch den VSF) mit Patronat der Aerosuisse inkl. finanzieller Beteiligung gestartet im Frühling 2014 Philosophie: Zusammen mit Behörden & Politik Lösungen für eine Verbesserung des regulatorischen Rahmens für die GA und BA suchen und finden wird offiziell unterstützt durch BAZL-Direktor, Dr. Peter Müller: Ernennung eines Koordinators Ausarbeitung einer extensiven Aktionenliste zusammen mit dem BAZL Grundsatz: Jede Möglichkeit muss benutzt werden um den Regulationsdruck abzubauen 25 Vorgehen und nächste Schritte: Ausarbeitung einer extensiven Aktionenliste zusammen mit dem BAZL ist erfolgt Definition der Teilprojekte und Teilprojektleiter aus dem GASCO-Kreis ist erfolgt Beginn der Sachbearbeitungsphase steht kurz vor dem Kick off Start DIALOG

25 Projekt Besser Regulieren Behandelte Items im Projekt Besser Regulieren (Auswahl aus der Aktionenliste) Grosse Dossiers: Riskbased Management Gebühren / Auflagen für Audits EASA-Frühwarnsystem Detail-Themen: Verbesserung IBS (Skybriefing) Airspace Strategy: u.a. CTR/TMA Bern, ICAO Karte 2015, Redesign Luftraum Zürich Betankungsvorschriften: Abgleich AD-I-007D mit TM

26 STANDORTBESTIMMUNG Finanzen Bilanz Erfolgsrechnung Liquidität Mitgliederbeiträge Budget 27

27 STATUTENANPASSUNGEN Verschoben auf die ordentliche GV 2015 wenn überhaupt notwendig Auslöser war die relativ grosse Anzahl der VS Mitglieder (Art. 20 Statuten: 5-11 Mitglieder + Präsiden und VP) Sache des neuen VS nach Einarbeitung 28

28 Rücktritte Im Mai 2014 sind aus dem VSF VS zurückgetreten Charles Riesen, Vizepräsident Georg Staub Daniel Ruhier Ernest Oggier Funktionsänderung der bisherige Präsident, Herr Werner Ballmer, gibt das Präsidium ab, steht aber als VS Mitglied weiterhin zur Verfügung 29

29 WAHLEN Es stellt sich zur Wahl in den Vorstand des VSF: als Präsident, Herr Dr. Jürg P. Marx 30

30 WAHLEN Dr. Hans Reis, als Vizepräsident Dr. Urs Ramel, als Mitglied Stefan Friedli, als Mitglied Davide Pedrioli, als Mitglied 31

31 VARIA Einige wichtige Termine: 30. Oktober: Treffen BAZL-AEROSUISSE (FinFluSi, Flugplatzlandschaft, LUPO2, usw.) 20. November 2014: Flugplatzleitertag des BAZL in Ittigen 24. November 12. Dezember 2014: Wintersession der Eidgenössischen Räte Ende 2014: Vernehmlassung LFG 1+ Februar 2015: Frühjahrs-Workshop des VSF 32 März 2015: Generalversammlung VSF

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