Bericht zum Stand der Entwicklung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion der Stadt Offenbach mit Stand November 2015

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1 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 1/11 Bericht zum Stand der Entwicklung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion der Stadt Offenbach mit Stand November 2015 vorgelegt von der Planungsgruppe Kommunaler Aktionsplan Inklusion Verantwortlicher Verfasser: Ralf Theisen, Amt 81.3, Leiter der Planungsgruppe Inhalt: Seite 1. Beschlusslage städtischer Gremien Auftrag Arbeitsstand der Planungsgruppe Beteiligte Bestandsaufnahme Interne Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit Statistik Nächste Arbeitsschritte... 11

2 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 2/11 1. Beschlusslage städtischer Gremien Stadtverordnetenversammlung beschließt ( /DS-I(A)0121/1) sich aktiv für die kontinuierliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) an Offenbacher Schulen einzusetzen und den Magistrat zu beauftragen, einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen zu entwickeln. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt: die notwendigen personellen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit den Schulen der Grund- und Sekundarstufe sowie der Staatlichen Schulaufsicht zu klären, die Möglichkeiten der Barrierefreiheit und die Ausstattung für besondere Förderbedarfe an Offenbacher Schulen zu prüfen, die Fortschritte bei der Inklusion in den jährlichen Erziehungs- und Bildungsbericht aufzunehmen Stadtverordnetenversammlung beschließt ( /DS-I(A)0467) den Magistrat zu beauftragen, einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion für die Stadt Offenbach zu erarbeiten. Dieser soll die Bereich Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur, Freizeit und Sport, Gesundheit und Pflege sowie Mobilität und Barrierefreiheit umfassen. Hierbei sind relevante Fachverbände, Netzwerke, die kommunale Behindertenbeauftragte und die städtischen Gesellschaften zu beteiligen. Zur Erarbeitung, Durchführung und Finanzierung des KAI sind finanzielle Fördermöglichkeiten durch den LWV Hessen, die Landesregierung Hessen, die Aktion Mensch oder die Montag-Stiftung heranzuziehen. Über die Kosten für die Umsetzung des KAI und die Fördermöglichkeiten ist zu berichten. Finanzielle Mehraufwendungen bei der Umsetzung des KAI sind im Sinne des Konnexitätsprinzips gegenüber Landes- und Bundesregierung geltend zu machen, weil Bund und Land die Erstellung von kommunalen Inklusionsplänen veranlasst haben. Der KAI ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen Magistrat beschließt zur Erarbeitung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom eine ämter- und dezernatsübergreifende Planungsgruppe (mit den Ämtern 40, 50, 51/57, 53, und der Behindertenbeauftragte als ständige Mitglieder) unter Federführung des Amtes 81 einzusetzen. Des Weiteren wird beschlossen: Die Planungsgruppe erstellt ein Konzept einschließlich Finanzierungs- und Zeitplan zur Erarbeitung des Aktionsplans. Alle Fachämter, auch die nicht in der Planungsgruppe vertretenen, sowie die städtischen Eigenbetriebe werden bei thematischer Relevanz zur Mitarbeit hinzugezogen. Die Planungsgruppe kooperiert des Weiteren eng mit allen relevanten Akteuren, Fachverbänden, Netzwerken sowie mit dem Behindertenbeirat. Sie steht im Austausch mit der Stabsstelle zur Umsetzung der UN-BRK des hessischen Sozialministeriums.

3 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 3/11 2. Auftrag Grundlage für die Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion sind: die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), in Kraft getreten am , und seit dem in Deutschland geltendes Recht und Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland, Bund, Ländern und Gemeinden sowie für Sozialleistungsträger und Institutionen, die sich mit der Situation von behinderten Menschen auseinandersetzen 1 ; der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK, verabschiedet vom Bundeskabinett am ; Koordinationsstelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2 ; der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, verabschiedet vom Landeskabinett am Koordinationsstelle ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Referat IV 7 UN-BRK Der Verfasser des vorliegenden Berichts erhielt im März 2015 auf der Grundlage eines Magistratsbeschlusses vom den Auftrag zur Einrichtung einer Planungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern sechs städtischer Ämter sowie der Kommunalen Behindertenbeauftragten. Am fand die konstituierende Sitzung statt. Eingeladen waren: Arbeitsförderung, Statistik und Integration; Jugendamt und Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach; Kommunale Behindertenbeauftragte; Sozialamt; Stadtgesundheitsamt; Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement; Stadtschulamt. Die Planungsgruppe hat laut Magistratsbeschluss folgende Aufgaben: Schaffung von Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen, damit Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt in den üblichen gesellschaftlichen Institutionen des Lebenslaufs entwickeln können; Konzepterstellung, Organisation, Koordination, Durchführung; Erhebung soziodemografischer Daten von Menschen mit Behinderung; Darstellung der vorhandenen Infrastruktur; Darstellung noch bestehender Barrieren; Einbezug des Verkehrsmanagementplans 2015 Stadt Offenbach Barrierefreie Netze ; Arbeitsgruppen/Workshops zu ausgewählten Themen; Beteiligung relevanter Akteure, Institutionen, Menschen mit Behinderung; Bericht mit Handlungsempfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung. Dabei: Nennung Projektfördermöglichkeiten, Kostenschätzung für Stadt, Bund-/Land-Beteiligung. 1 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales : Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. September Siehe auch: (Stand ) 3 Vgl. (Stand )

4 Weitere relevante Akteure, Institutionen, Menschen mit Behinderungen III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 4/11 3. Arbeitsstand der Planungsgruppe 3.1 Beteiligte Im Zentrum der Beteiligung für die Erarbeitung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion (KAI) steht die Planungsgruppe KAI der Stadtverwaltung (vgl. Abb. 1). Sie steuert den Prozess und berichtet ihre Arbeitsergebnisse an den Magistrat sowie politische Gremien wie den Sozialausschuss. Die Arbeit der Planungsgruppe KAI wird ergänzt von Anlass bezogenen Expertisen weiterer Fachämter. Über die Verwaltung hinaus gibt es mittlerweile zudem eine engmaschige Kommunikation zwischen der Planungsgruppe und zwei Organisationen, die die Interessen behinderter Menschen vertreten: dem Behindertenbeirat und dem Netzwerk Inklusion. Abb. 1: Beteiligte an der Erarbeitung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion in Offenbach Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach Sozialausschuss Magistrat der Stadt Offenbach Behindertenbeirat der Stadt Offenbach Fachgruppe Inklusion Planungsgruppe Kommunaler Aktionsplan Inklusion Leitung: Amt 81 Arbeitsförderung, Statistik und Integration (Ralf Theisen) Mitglieder: Amt 40 Stadtschulamt (Thomas Löhr) Amt 50 Sozialamt (Heidi Weinrich) Amt 51/57 Jugendamt/EKO (Dr. Michael Franger, Dr. Ulrike Petry) Amt 53 Stadtgesundheitsamt (Gudrun Schüler) Amt 60 Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Sigrid Pietzsch, Frank Seubert) Kommunale Behindertenbeauftragte (Claudia Steiner) Netzwerk Inklusion Weitere relevante Akteure, Institutionen, Menschen mit Behinderungen Weitere Fachämter der Stadtverwaltung Dez III Arbeitsförderung, Statistik und Integration 81.3 Referat Sozialplanung Der Behindertenbeirat der Stadt, insbesondere dessen im Frühjahr 2015 gebildete Fachgruppe Inklusion, ist bereits sehr gut mit Mitgliedern der Planungsgruppe KAI verzahnt: zum einen über die kommunale Behindertenbeauftragte, den Vertreter des Amtes für Stadtplanung, Verkehrsund Baumanagement sowie die Vertretung des Gesundheitsamtes, die qua Satzung des Behindertenbeirats in beratender Funktion an den Sitzungen des Behindertenbeirats teilnehmen; zum anderen über den Leiter der Planungsgruppe KAI, der im Behindertenbeirat über die Aktivitäten der Planungsgruppe berichtet und mit der Fachgruppe Inklusion zu einem regelmäßigen Austausch zusammen kommt. Auch bei den Sitzungen des Netzwerks für Inklusion in der Stadt Offenbach, das durch die Vorsitzenden des IGEL-OF e.v. und der Lebenshilfe OF e.v. vertreten wird, ist die Planungsgruppe KAI durch ihren Leiter sowie die kommunale Behindertenbeauftragte vertreten. Als erstes Produkt dieser Zusammenarbeit ging ein Konzept für eine mehrformatige Veranstaltungsreihe hervor, die im Jahr 2016 beginnen wird (siehe Punkt Öffentlichkeitsarbeit). Darüber hinaus ist die Planungsgruppe offen für Gespräche mit Menschen, die sich für das Thema Inklusion interessieren und sich in den Beteiligungsprozess einbringen möchten, weil sie selbst eine Behinderung aufweisen, die Angehörige von behinderten Menschen sind oder diese

5 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 5/11 unterstützen möchten. Auch sind alle mit dem Thema Behinderung und mit behinderten Menschen beschäftigten Institutionen angesprochen, im weiteren Verlauf des Beteiligungsprozesses an der Erarbeitung eines KAI mitzuarbeiten. Als zukünftige Beteiligte im Planungsprozess werden demnach folgende Gruppen gesehen: Menschen mit Behinderungen; Angehörige von Menschen mit Behinderungen; Akteure der Behindertenarbeit; Beschäftigte der Stadtverwaltung; Mitglieder des Behindertenbeirates; Institutionen, die jeweils fachspezifisch und von Rechts wegen mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben (unter anderem Arbeitsagentur, Jobcenter, Kammern, Staatliches Schulamt); Mitglieder relevanter Fachausschüsse und Fachkommissionen der Stadt Offenbach. 3.2 Bestandsaufnahme Zu Beginn der Arbeit in der Planungsgruppe KAI stand die Frage nach einer Definition von Inklusion. Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK führt zur Definition von Inklusion aus (ebd. Seite 18): Inklusion stellt ( ) kein besonderes Konzept für Menschen mit Behinderungen dar, sondern bedeutet das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Dies setzt zwingend voraus, dass sich das Bewusstsein und die Akzeptanz für eine inklusive Gesellschaft auch bei Menschen ohne Behinderungen weiter entwickeln. Auf der Grundlage dieser einfach gehaltenen und zugleich weitreichenden Definition arbeitet die Planungsgruppe derzeit. Sie leitete daraus gleich zu Beginn ihre erste Aufgabe ab: Eine Bestandsaufnahme bei den Ämtern, die in der Planungsgruppe vertreten sind, geleitet von den Fragestellungen: Inwieweit kommen die in der Planungsgruppe vertretenen Ämter mit dem Thema Inklusion in Berührung? Wo werden Arbeitsbereiche, Arbeitssituationen und Rahmenbedingungen identifiziert, die als eher inklusiv oder eher exklusiv, also inklusionshindernd beschrieben werden können? Wo werden Inklusion fördernde Faktoren und Möglichkeiten zum Abbau von Hindernissen erkannt? Im Folgenden werden die Ergebnisse kurz skizziert. Die Bestandsanalyse ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wurde begonnen, auch Ämter und Organisationseinheiten, die nicht in der Planungsgruppe vertreten sind, in die Bestandsaufnahme einzubeziehen: Die Bereiche Verkehrsplanung, Stadtgestaltung und Straßenverkehrsbehörde sind mit dem Thema Inklusion bei allen städtischen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum befasst. Zentrales Kriterium für die Arbeit in diesem Bereich ist die Barrierefreiheit. Barrierefrei sind nach 4 Behindertengleichstellungsgesetz...bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine wichtige Arbeitsgrundlage stellt daher der von der Bauverwaltung erstellte Leitfaden Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein Planungs- und Praxisleitfaden für die Stadt Offenbach, kurz Leitfaden Barrierefreiheit. Bei größeren Maßnahmen erfolgt eine Abstimmung der Planungen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten, der Kommunalen Altenplanerin und ggf. auch mit Vertretern der Behindertenverbände. An dieser Stelle wird derzeit vom Behindertenbeirat der Stadt der Wunsch formuliert, stärker und geregelter als bislang in alle relevanten Planungsprozesse eingebunden zu werden.

6 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 6/11 In den formellen und informellen Verfahren der Stadtplanung/-entwicklung, vor allem bei den Bauleitplanverfahren, findet ebenfalls eine Beteiligung der entsprechenden Stellen statt. Im Rahmen von Bauberatung und Wohnbauförderung werden Bauherren vor dem Hintergrund einer notwendig gewordenen Barrierefreiheit von Gebäuden beraten und über Fördermöglichkeiten informiert. Bei kommunalen Hochbaumaßnahmen (wie im Rahmen der Schulbau- und Schulsanierungsplanung) werden die geltenden Regeln und Gesetze zum barrierefreien Bauen berücksichtigt. Im Jahr 2016 soll die Fortschreibung des aus dem Jahr 2007 stammenden Verkehrsmanagementplans unter Berücksichtigung des Leitfadens Barrierefreiheit begonnen werden. Dieser hat seinen Redaktionsstand im Jahr 2008 und so sind manche Inhalte inzwischen fortschreibungsbedürftig bzw. überholt und werden überarbeitet. In die Verkehrsplanung eingebunden sind unter anderem die Kommunale Behindertenbeauftragte und die Kommunale Altenplanerin. Die Sozialverwaltung (Jugendamt, Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Sozialamt) ist mit dem Thema Inklusion befasst, weil sie Hilfen für behinderte Menschen auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags nach dem Sozialgesetzbuch und anderen sozialgesetzlichen Grundlagen gewährt. Unterstützt wird die örtliche Sozialverwaltung durch den Landeswohlfahrtsverband als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, Integrationsamt und Schulträger. Soweit Art und Schwere einer Behinderung es erlauben, erhalten alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die nach Neunten Buch Sozialgesetzbuch anerkannt behindert, anderweitig behindert oder von Behinderung bedroht sind, sowie alle Grundschulkinder, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nachfragen, einen Kindergarten- oder Hortplatz und dies ausnahmslos in Kinderbetreuungsgruppen zusammen mit nicht behinderten Kindern. Von den Integrationsplätzen im Jahr 2014 entfielen zwei Drittel auf Einrichtungen des EKO und ein Drittel auf Einrichtungen freier Träger. Entsprechend den erhöhten pädagogischen, Betreuungs- und pflegerischen Anforderungen werden die Ressourcen für die integrativen Kindergartengruppen erhöht, indem die Gruppengröße je nach Zahl der aufgenommenen behinderten Kinder reduziert wird, zusätzliche Arbeitsstunden für pädagogische Fachkräfte bereit gestellt sowie fach- und themenspezifische Fortbildungs- und Supervisionsangebote angeboten werden. Bei niedrigen Haushaltseinkommen werden KITA-Beiträge - für Integrationsplätze wie für Plätze nichtbehinderter Kinder auch - teilweise oder zur Gänze übernommen. Das Sozialamt zahlt sogenannte Integrationspauschalen für Fachkräftestunden bis zum Zeitpunkt des Schulbeginns. In der Schule werden die Kosten für eine Teilhabeassistenz im individuell erforderlichen Maße übernommen. Bestätigt das Gesundheitsamt die Notwendigkeit von Transportkosten, werden diese ebenfalls vom Sozialamt übernommen. Das Jugendamt ist für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Bei Vorsprachen von behinderten Menschen wird in den Einzelfällen, bei denen die behinderten Menschen nicht selbst Vorkehrungen zur Verständigung oder für einen Transport zur Stadtverwaltung getroffen haben, Hilfestellung geleistet oder Hausbesuche durchgeführt. Über die Kommunale Altenplanerin (seit 2009 im Sozialamt) werden Präventionsmaßnahmen im Bereich von Bewegungsangeboten für bewegungseingeschränkte ältere Menschen beworben und selbst entwickelt. Öffentliche Veranstaltungen werden weitgehend barrierefrei durchgeführt und dabei auch von Gebärdensprachübersetzungen unterstützt. Die Fortschreibung des Kommunalen Altenplans führte zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe Ältere Menschen mit Behinderung, die Handlungsempfehlungen für konkrete Maßnahmen entwickelt. Der Kommunale Altenplan beinhaltet eine ausführliche, auch datengestützte Darstellung des Versorgungsangebotes für ältere Menschen ab 55 Jahren.

7 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 7/11 Die Kommunale Behindertenbeauftragte (seit 2008 im Sozialamt) ist erste Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung für Fragen zum Thema Behinderung und zugleich Vertreterin der Interessen von Menschen mit Behinderung. Das Ziel ihrer Arbeit ist die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-BRK. Daher soll die Stadtgesellschaft für die Lebenssituation und Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden. Die Arbeit der Behindertenbeauftragten besteht aus folgenden Bereichen: Auskünfte, z.b. bezüglich Schwerbehindertenausweis, Blindengeld, Behindertenparkplatz, Schüssel für Rollstuhl-WCs, Rundfunkgebührenbefreiung, barrierearme Wohnungen; Persönliche Lebensberatung für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Freunde. Hierzu zählen: o Ermittlung des Bedarfs an Unterstützung und Hilfe; o Benennung und Vermittlung von Kontakten und zuständigen Stellen; o Informationen über Grundsätze des verwaltungstechnischen Ablaufs (unter anderem Zuständigkeiten, Fristeneinhaltung, Rechtsmittelbelehrung); o aktive Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Hausbesuche. Zusammenarbeit mit städtischen Ämtern und stadtnahen Organisationen. Das zentrale Thema ist hierbei die Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten und mobilitäts-, sinnesund kognitiv eingeschränkte Personen. Die Zusammenarbeit erfolgt z.b.: o im Bereich Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement. Hier wird die Behindertenbeauftragte bei Stadtentwicklungs- und Bauvorhaben um Stellungnahmen gebeten; o Gemeinsam mit Ordnungsamt, NiO GmbH, Rhein-Main-Verkehrsverbund und Deutscher Bahn werden Schwachstellen im Öffentlichen Personennah- und - fernverkehr identifiziert und hierfür Lösungen angestrebt (Beispiel barrierefreie Zugänge von S-Bahnhöfen und Hauptbahnhof, Buskomfort, akustische Informationen). Die Behindertenbeauftragte ist im Fahrgastbeirat der NiO und wurde bei der Erstellung des Nahverkehrsplans einbezogen; o Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Stadt wird darauf hingewirkt, dass der Webauftritt vermehrt Bilder und Piktogramme zur Orientierung beinhaltet und die Schrift einheitlich und ausreichend kontrastreich ist. Kontakte und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Verbänden aus dem Bereich Behinderung. Hervorzuheben sind folgende Bereiche: o Planung, Gründung und Begleitung des Behindertenbeirates. Bei der Auswahl der Mitglieder war maßgeblich, ausreichend Betroffene mit Kompetenz für unterschiedliche Behinderungen sowie ein Spektrum wichtiger Verbände in der Behindertenarbeit vor Ort zu berücksichtigen und zu beteiligen; o Kontakt und Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden für Menschen mit Behinderung und Selbsthilfegruppen; o Mitarbeit auf Landesebene beim Arbeitskreis Kommunaler Behindertenbeauftragter Hessen. Hier erfolgen ein Erfahrungs- und Wissensaustausch unter den Mitgliedern, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder sowie Abstimmung und Koordinierung von Positionen insbesondere zu Grundsatzthemen. Im Bereich Wohnen sind die Kommunale Behindertenbeauftragte und die Kommunale Altenplanerin Ansprechpartnerinnen für behinderte Menschen. Bei Anfragen für eine barrierefreie Wohnung wird im Gespräch geklärt, welche baulichen Voraussetzungen notwendig sind, wie z.b.: Kann eine geringe Anzahl an Stufen bewältigt werden? Muss das Bad so geräumig sein, dass es mit dem Rollstuhl genutzt werden kann? Wird tatsächlich barrierefreier Wohnraum benötigt oder ist eine barrierearme Wohnung ausreichend? Ist das Wohnen in einem bestimmten Stadtteil aufgrund der dort herrschenden Infrastruktur notwendig, z.b. wegen Ärzten, Anbindung an

8 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 8/11 ÖPNV, Nähe zu unterstützenden Verwandten. Es wird darüber informiert, wie und wo ein Wohnungsgesuch gestellt werden kann. Für die Kommunale Altenplanerin haben gemeinschaftliche Wohnprojekte perspektivisch eine große Bedeutung. Der Gesamtzahl von bislang 28 barrierearmen Wohneinheiten mit barrierefreiem Zugang in einem Gebäude der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach steht ein weitaus größerer Bedarf nach diesen Wohnungen, auch außerhalb von gemeinschaftlichen Wohnprojekten, gegenüber. Daher wird eine systematische und flächendeckende Erfassung dieser Wohnungen in Offenbach angestrebt, um in Zukunft eine Datenbasis für eine zielgerichtete Vermittlung von barrierearmen und freien Wohnungen zu haben. Bei Neubauvorhaben wird zudem eine Realisierungskontrolle nach Bauabschluss durch die Bauverwaltung als sinnvoll erachtet. Im Bereich Bildung und Lebenslanges Lernen sind an erster Stelle die Schulen und die Volkshochschule (VHS) zu nennen. Die Schulen liegen im Zuständigkeitsbereich sowohl der Kommune (äußere Schulverwaltung, z.b. Neubau, Bauunterhaltung und Integrationshelfer) und des Staatlichen Schulamtes (innere Schulverwaltung, z.b. Förderstunden). Das Stadtschulamt und das Hochbaumanagement bauen im Zuge des Schulbauprogramms weitere Schulen barrierefrei aus. Während eine inklusive Beschulung für die Förderschwerpunkte Sprachheilförderung, Emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, Lernen und Geistige Entwicklung allen Schulen bescheinigt wird, ist eine inklusive Beschulung mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung bislang nur in wenigen Schulen möglich. Für diesen Förderschwerpunkt hat daher zunächst die Benennung von Schwerpunktstandortschulen Vorrang. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist stets die Einzelfallprüfung und entscheidung des jeweiligen Förderausschusses. Im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegt zudem die Bereitstellung von Integrationshelfern als Eingliederungshilfe für Schülerinnen und Schüler (vgl. auch den Abschnitt Sozialverwaltung). Die weitere Entwicklung und Planung für die Inklusion in Schulen findet in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemein bildende Schulen statt, die derzeit vom Stadtschulamt vorbereitet wird. Die Volkshochschule bietet seit vielen Jahren Veranstaltungen an, die im Zusammenhang mit Behinderungen stehen, unter anderem den Unterricht von Gebärdensprache, Lehrerfortbildungen für den Umgang mit Behinderungen im Unterricht und Veranstaltungen für Lernbehinderte. Das Gebäude, in dem die VHS untergebracht ist, ist unzureichend barrierefrei im Bereich der Aufzugeingänge (sind nicht für alle Rollstuhlbreiten geeignet) sowie bei den Zugängen für die Benutzung von Personal Computern. Hinsichtlich der Fragen über geeignete Zugänglichkeit erhält die VHS Unterstützung vom Deutschen Volkhochschulverband, der hierzu passende Empfehlungen herausbrachte. Im Bereich Kultur, Freizeit und Sport ergibt eine erste gemeinsame Analyse mit der Kultur- und Sportverwaltung, dass auf barrierefreie Zugänge bei Veranstaltungen geachtet wird. Eine systematische Erfassung von Barrierefreiheit in allen Sportstätten in Offenbach gibt es noch nicht. Bei der Veranstaltung Sportgala finden Übersetzungen in die Gebärdensprache statt. Einzelne Sportvereine sind offen sind für die Betreuung von behinderten Menschen, auch gibt es vereinzelte Veranstaltungen wie das Spiel- und Sportfest für behinderte Kinder gemeinsam mit der Stadt Obertshausen. Denkbar scheint die Entwicklung eines Kultur- und Sportführers in leichter Sprache. 3.3 Interne Fortbildung Die Kommunale Behindertenbeauftragte initiierte gemeinsam mit dem Personalamt im Juni 2013 eine interne Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema Das neue Leitbild: Inklusion. Diese Veranstaltung wurde erfolgreich und mit positiver Resonanz durchgeführt.

9 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 9/11 Weil die Bewusstseinsbildung für das Thema Inklusion in der Stadtverwaltung und den weiteren Organisationseinheiten des Stadtkonzerns ein aus der UN-BRK abgeleitetes grundsätzliches Ziel der Planungsgruppe KAI ist, wird eine Wiederholung einer derartigen Fortbildungsveranstaltung in dieser oder in einer anderen Form in Betracht gezogen. 3.4 Öffentlichkeitsarbeit Zusammen mit dem Netzwerk Inklusion wird eine Veranstaltungsreihe mit drei bis vier Terminen pro Jahr konzipiert, die das Thema Inklusion in seinen unterschiedlichen Ausprägungen in allen Daseinsgrundfunktionen einer Kommune aufgreifen wird. Begonnen wird mit einer Veranstaltung zur barrierefreien Verwaltung im März Hierbei leistet die Volkshochschule Unterstützung. Es sind im weiteren Verlauf unterschiedliche Veranstaltungsformate geplant, von einem klassischen Vortrag über eine Podiumsdiskussion bis hin zu von Impulsreferaten geleiteten Diskussionen und messeähnlichen Veranstaltungen. Das von der Stadt beauftragte Quartiersmanagement Offenbach, das mit Stadtteilbüros in fünf Stadtteilen verankert ist, wird in seiner Arbeit künftig auch das Thema Inklusion im Fokus haben. Derzeit werden zusammen mit Sozialträgern zielgruppengerechte Angebote entwickelt, mit einer Realisierung ist mit Beginn des Jahres 2016 zu rechnen. Um das Thema Inklusion zu Beginn des Planungsprozesses in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen, werden künftig auf der Webseite der Stadt Offenbach ( dort zusammen mit dem Themenbereich Menschen mit Behinderung, Informationen zum Thema Inklusion in Offenbach vorgehalten. Hierzu zählen unter anderem Ansprechpartner, Terminhinweise, Materialien, Literaturhinweise und Verlinkungen. Als einprägsame -Adresse für eine Kommunikation mit den am Planungsprozess Beteiligten und den am Thema Inklusion interessierten Menschen wurde eingerichtet. Diese -Adresse wird derzeit vom Leiter der Planungsgruppe KAI sowie der Assistenz der Abteilung 81.3 bedient. 3.5 Statistik Die nachfolgenden statistischen Angaben beziehen sich überwiegend auf Menschen mit Behinderungen. Hierzu liegen weitgehend gesicherte Daten vor. Die Datenlage zu weiteren Bevölkerungsgruppen, z.b. beeinträchtigten Menschen, die keinen Behindertenstatus nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch haben, aber gleichwohl aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Adressaten des Kommunalen Aktionsplans Inklusion sind, ist unzureichend und lediglich punktuell verfügbar. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Hessen 4 waren am ,2 Prozent der Bevölkerung in Offenbach anerkannte Schwerbehinderte. Dieser Wert liegt über dem Landesdurchschnitt und den meisten kreisfreien Städten. Bei einer weiter gehenden Unterscheidung nach dem Grad der Schwerbehinderung verändert sich die Rangfolge der Vergleichsräume. Bezogen auf die Bevölkerung nach dem Melderegister der Stadt Offenbach lag der der Schwerbehinderten bei 9,4 Prozent. Differenziert nach Altersgruppen sind es die über 54-Jährigen, die überdurchschnittlich häufig eine Schwerbehinderung aufweisen. Eine feine Untergliederung nach Art und Ursache der Behinderung wird vom Hessischen Statistischen Landesamt für die Betrachtung der Landesebene 4 Vgl. hierzu die Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes Hessen: Die schwerbehinderten Menschen in Hessen Ende 2014 (Statistische Berichte, K III 1 - j/14).

10 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 10/11 veröffentlicht, für kleinere Gebietseinheiten wie die Kommunen so auch Offenbach erfolgt eine Auswertung nur auf Anfrage und dann aus Datenschutzgründen nur stark aggregiert (vgl. Tabellen 1 bis 3). Aufgrund des gesetzlichen Auftrags werden in der Sozialverwaltung detaillierte statistische Informationen vorgehalten und verarbeitet. In Teilen werden sie auch veröffentlicht, so z.b. im jährlich erscheinenden Sozialbericht. Er fußt im Bereich des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auf dem Controllingreport des Sozialamtes. Dieser berichtet z.b. für das Jahr 2014 von 679 Personen, die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung außerhalb von Einrichtungen erhalten haben, darunter waren 209 Kinder in integrativen Kindertagesstätten. Das Jugendamt meldet für das Jahr Integrationsplätze in Kindergärten und Horten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder aus Offenbach, darunter 163 Plätze in Offenbach. Auch war das Jugendamt im Jahr 2015 für die Betreuung von 19 seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen zuständig. Finanzielle Hilfen für behinderte Menschen wurden auch nach weiteren Einzelhilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gewährt, wie z.b. am Jahresende 2014 für Personen als Grundsicherung für Erwerbsminderung, die aufgrund von Behinderungen und Krankheit geleistet wird. Weitere detaillierte Statistiken, die die Beeinträchtigungen der älteren Bevölkerung im Fokus haben, hält die Kommunale Altenplanung vor. Tab. 1 Schwerbehinderte Menschen nach dem Grad der Behinderung (GdB) in ausgewählten Verwaltungsbezirken am Insgesamt in % der Bevölkerung* davon mit einem GdB von Darmstadt , , , , , , ,6 Frankfurt am Main , , , , , , ,9 Kassel , , , , , , ,1 Offenbach am Main , , , , , , ,2 Wiesbaden , , , , , , ,0 Kreis Offenbach , , , , , , ,4 Reg.-Bez. Darmstadt , , , , , , ,4 Land Hessen , , , , , , ,4 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt. Berechnungen: Amt 81.3 Sozialplanung. *Bevölkerungsstand nach Fortschreibung Zensus Tab. 2 Schwerbehinderte Menschen nach Alter in Offenbach am Main am und älter Summe/ Durchschnitt Anzahl ,3% 0,3% 1,4% 0,5% 1,2% 2,5% 5,0% 13,7% 10,0% 4,8% 8,4% 51,8% 100% an Altersgruppe 0,6% 1,2% 1,6% 1,8% 1,3% 1,5% 3,2% 8,3% 15,4% 21,5% 27,6% 29,2% 9,4% in Bevölkerung* Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt. Berechnungen: Amt 81.3 Sozialplanung. *Bevölkerungsstand nach Melderegister

11 III/81.3 Soziale Stadtentwicklung und Integration RT 069/ Seite 11/11 Tab. 3 Behinderungen nach Art und Ursache in Offenbach am Main am Art der Behinderung (nur die jeweils schwerste Behinderung) Insgesamt Angeborene Behinderung Unfälle insgesamt Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung Allgemeine Krankheit (einschließlich Impfschaden) Sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 176 1,5% Funktionseinschränkung von Gliedmaßen ,7% Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes ,6% Blindheit und Sehbehinderung 558 4,6% Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 913 7,5% Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a. 40 0,3% Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten ,6% ,3% Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen ,8% davon nur Behinderungen mit Einzel-GdB unter davon anderweitig nicht einzuordnende oder ungenügend bezeichnete Behinderungen Insgesamt % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt. Berechnungen: Amt 81.3 Sozialplanung. Die Zeichen - und bedeuten: Der Wert ist gleich Null bzw. wird wegen des Datenschutzes nicht ausgewiesen 4. Nächste Arbeitsschritte Die nächsten Arbeitsschritte der Planungsgruppe werden darin bestehen, die Bestandsaufnahme abzuschließen; einen Projekt- und Zeitplan aufzustellen; thematische Arbeitsgruppen einzurichten, die Schwerpunkte in den einzelnen Themenfeldern setzen sollen; erste Leuchtturmprojekte zu konzipieren; bislang angedacht sind die Themen Leichte Sprache in der Verwaltung und Bewusstseinsbildung in der Verwaltung ; die Öffentlichkeitsarbeit durch Einbindung weiterer Akteure auf eine breite Basis zu stellen, damit das Thema Inklusion gleichzeitig breite Teile der Gesellschaft durchdringt. Informationen zum Thema Inklusion sollen auf bereitgestellt werden. die gemeinsame Veranstaltungsreihe mit dem Netzwerk Inklusion vorzubereiten. Erster Termin im Jahr 2016 ist die Veranstaltung Barrierefreie Verwaltung Eine Kommune macht Ernst am , 19:30 Uhr in der VHS (siehe aktuelles Veranstaltungsprogramm der VHS, Seite 24). Ralf Theisen,

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