Ich darf mich vorstellen
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- Elly Gerstle
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1 Ich darf mich vorstellen MR Dirk von Locquenghien Leiter des Referates Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung im Umweltministerium Baden-Württemberg; zuständig für 20 europäische Richtlinien und 9 europäischen zum Verordnungen zum Inverkehrbringen von Produkten Vertreter des Bundesrates für Maschinen Dipl.-Ing. Maschinenbau 61 1 D.v.L 2009
2 Maschinenrichtlinie Erfahrungen aus der Praxis und Schnittstelle zum Arbeitsschutz IHK Heilbronn 2009 Dirk von Locquenghien + 49 (0) dirk.vonlocquenghien@um.bwl.de 61 2 D.v.L 2009
3 Rechtliche Bestimmungen für Maschinen Maschinen sind Objekte des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt Arbeitsmittel im innerbetrieblichen Einsatz Europarecht nationales Recht mit europäischen Rahmenvorschriften Beschaffenheitsanforderungen Anforderungen an den Betrieb 61 3 D.v.L 2009
4 Europäischer Binnenmarkt Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, wurde in Europa der europäische Binnenmarkt geschaffen. Einfache Marktzugangsbedingungen für Produkte Keine bürokratischen Hürden Einheitliche Anforderungen in ganz Europa Unternehmen haben große Freiheiten Sie bescheinigen in eigener Verantwortung die Einhaltung der CE-Anforderungen 61 4 D.v.L 2009
5 Ingenieursausbildung Rechtsetzung im europäischen Binnenmarkt EG-Verordnungen europäische kommen direkt zur Anwendung EG-Entscheidungen Verwaltungsakt werden direkt vollzogen EG-Richtlinien Gesetzgebungsauftrag z.b. Artikel 28 MRL müssen national umgesetzt werden 61 5 D.v.L 2009
6 Situation am Markt Maschinenrichtlinie ist kein Thema für mein Unternehmen Es doch - wie der Name schon sagt - nur eine Richtlinie Wir bauen schon seit Jahren Maschinen, wir hatten noch keine sicherheitstechnischen Probleme, insbesondere gab es noch keine Unfälle 61 6 D.v.L 2009
7 Nationale Umsetzung der Richtlinien am Beispiel MRL Maschinenrichtlinie: 28 Erwägungsgründe 29 Artikel Anhang I: Grundlegenden Sicherheitsanforderungen Anhang II: Inhalt Konformitätserklärung Anhang III: CE-Zeichen Anhang IV: Weitere Anhänge V XII Auflistung von besonders gefährlichen Maschinen bzw. sicherheitsrelevante Bauteile Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 9. GPSGV setzt MRL in nat. Recht um nimmt Bezug auf Anhänge der MRL 61 7 D.v.L 2009
8 Europäische Richtlinien für das Inverkehrbringen Chemikalien Medizinprodukte Aerosolpackungen Bauprodukte Sportboote Spielzeug Energiekennzeichnung EMV Aufzüge PSA Pyrotechnik Elektronikschrott Maschinen Elektrische Betriebsmittel Geräte und Schutzsysteme für Ex-Bereiche Druckgeräte einfache Druckbehälter Out-Door-Richtlinie Gasverbrauchseinricht D.v.L 2009
9 Bedeutung CE-Kennzeichnung Maschinen-RL Druckgeräte-RL EMV-RL ATEX-RL Die CE-Kennzeichnung bedeutet, die Maschine erfüllt die Anforderungen aller anzuwendenden europäischen Richtlinien 61 9 D.v.L 2009
10 Begriffsbestimmungen Inverkehrbringen Artikel 2 MRL Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung D.v.L 2009
11 Begriffsbestimmungen Hersteller Artikel 2 MRL Hersteller : natürliche oder juristische Person, die eine Maschine oder eine unvollständige Maschine entwickelt und/oder herstellt und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist D.v.L 2009
12 Die 5 Bausteine des New Approach Normung Formale Anforderungen Dokumentation Die grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen Konformitätsbewertung CE-Kennzeichnung Marktüberwachung D.v.L 2009
13 Anhang I MRL: sicherheitsgerechtes Konstruieren Anhang I = maßgebend für das Vorgehen sowie Konzeption und Bau von Maschinen (Anhang I hat zwingende juristische Wirkung) Allgemeine Anforderungen für alle Maschinen, z.b. Risikobeurteilung Integration der Sicherheit Schutzmaßnahmen Anforderungen an Schutzeinrichtungen Betriebsanleitung Instandhaltung Anforderungen an bestimmte Maschinengattungen (Anforderungen geltenden zusätzlich zu allgemeinen Anforderungen) D.v.L 2009
14 Die 5 Bausteine des New Approach Normung Formale Anforderungen Dokumentation Die grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen Konformitätsbewertung CE-Kennzeichnung Marktüberwachung D.v.L 2009
15 Rechtliche Bestimmungen für Maschinen Maschinen sind Objekte des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt Arbeitsmittel im Innerbetrieblichen Einsatz Europarecht nationales Recht mit europäischen Rahmenvorschriften Beschaffenheitsanforderungen Anforderungen an den Betrieb D.v.L 2009
16 Europäische Rahmenbedingungen für Regelungen im Arbeitsschutz - Artikel 15 MRL (2006/42/EG) Die MRL berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Anforderungen zum Schutz von Personen festzulegen, sofern dies keine Veränderungen dieser Maschinen gegenüber den Bestimmungen zur Maschinenrichtlinie zur Folge hat D.v.L 2009
17 Anforderungen der BetrSichV an Maschinen Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. 7 Abs. 1 Nr.1 BetrSichV D.v.L 2009
18 Anforderungen der BetrSichV an Maschinen Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die der 9. GPSGV - (Maschinenrichtlinie) 1. GPSGV - (Niederspannungsrichtlinie) 14. GPSGV - (Druckgeräterichtlinie)... entsprechen. 7 Abs. 1 BetrSichV D.v.L 2009
19 Normadressat/Bedeutung CE-Kennzeichnung CE ist an die Behörde gerichtet und bewirkt gesetzliche Vermutung (Beweisprivilegierung) bis zur Widerlegung durch die Behörde. CE ist grundsätzlich eine Eigenaussage des Herstellers (Ausnahme: Anhang IV-Maschinen) CE Kennzeichnung ist im Bereich Maschinen kein Qualitätszeichen D.v.L 2009
20 7 BetrSichV in der betrieblichen Praxis Michael Feurstein von KruppPresta bringt es auf den Punkt: Unternehmen, die nachweislich nicht in der Lage sind, gesetzeskonforme Maschinen oder Anlagen zu liefern, können mit unserem Auftrag nicht rechnen. Sicherheit nach dem Zufallsprinzip ist für uns nicht ausreichend D.v.L 2009
21 CE und Arbeitsschutz D.v.L 2009
22 Kann man der CE- Kennzeichnung vertrauen? Aktivitäten und Erfahrungen der Marktüberwachung I C S M S I C S M S Information Communication System Market Surveillance D.v.L 2009
23 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie D.v.L 2009
24 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie D.v.L 2009
25 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie D.v.L 2009
26 Erfahrungen der Marktüberwachung im Bereich der Maschinenrichtlinie D.v.L 2009
27 Beispiele für Maschinen mit Klasse 3 Mängel Fleischwolf, Plasmaschneidanlage, Bauaufzug, Profilwickler, Portalfräsmaschine, Tauchsäge, Hafenprofilkran, Mischanlage, Siebdruckmaschine, Vielnadelstickmaschine, Entgratmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Kaschiermaschine, Verladetraverse, Kabelschälmaschine, Vakuumformmaschine, Betonglätter, Mörtelmischpumpe, Bearbeitungszentrum, Hobelmaschine, Sägespaltmaschine, Umstapelanlage, Spritzgießmaschine D.v.L 2009
28 Praxiserfahrung Die Qualität des CE-Zeichens differiert sehr stark.!!! D.v.L 2009
29 Wettbewerbsvorteile durch unlauteren Wettbewerb Unkenntnis Missbrauch der Freiheiten Einsparung bei Sicherheitsmaßnahmen Einsparung bei der Dokumentation Einsparung bei der Gefahrenanalyse Wettbewerbsverzerrungen Gefährdung von Arbeitnehmern Verbrauchern D.v.L 2009
30 Rolle der Marktüberwachung im Binnenmarkt Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der korrekten und einheitlichen Anwendung der Richtlinie.... Erwägungsgrund aus der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) D.v.L 2009
31 Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (89/392/EWG) Maschinenrichtlinie (89/392/EWG) Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass Maschinen... die Sicherheit von Personen,... zu gefährden drohen, so trifft er alle zweckdienlichen Maßnahmen, um die Maschinen... aus dem Verkehr zu ziehen, dass Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme zu verbieten oder den freien Verkehr für diese Maschinen einzuschränken D.v.L 2009
32 Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Maschinen nur in den Verkehr gebracht und / oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie den für sie geltenden Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen und wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen... nicht gefährden D.v.L 2009
33 Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Für die Kontrolle der Übereinstimmung der Maschinen und unvollständigen Maschinen mit den Bestimmungen der MRL richten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden ein oder benennen solche Behörden D.v.L 2009
34 Ursachen für die Marktsituation CE-Anforderungen = zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten, großer Bürokratismus schlechtes oder fehlendes CE-Management Festlegungen zum Prozessablauf im Anhang I MRL sind nicht bekannt D.v.L 2009
35 CE - Umsetzung im Unternehmen der häufigste Fehler Bau Risikobeurteilung CE Herr Störnich D.v.L 2009
36 Anhang I MRL grundsätzliche Anforderungen Risikobeurteilung Planung Risikobeurteilung Konstruktion Bau D.v.L 2009
37 Verspätete Risikobeurteilung erhöhte Kosten nicht kalkulierte zusätzliche Sicherheitseinrichtungen Kosten Ergänzung der technischen Unterlagen Ergänzung der Betriebsanleitung Verzögerung der Auslieferung Verzögerung der Inbetriebnahme Planung Konstruktion Fertigung Auslieferung D.v.L 2009
38 Verspätete Risikobeurteilung Haftungsrisiko 100 % Haftungsrisiko gefundene Gefahren CE Suche Zeit Herr Störnich Quelle: Vortrag Ostermann D.v.L 2009
39 Ursachen für die Marktsituation Im Einkauf und Verkauf sind die Anforderungen weitgehend unbekannt. Kenntnisse über die grundlegenden konstruktiven Anforderungen, um am freien Warenverkehr teilnehmen zu können, sind weitgehend nicht vorhanden. Nach Einschätzung in Fachkreisen kennen höchstens 50 % der Konstrukteure die Grundlagen für Planung und Konstruktion D.v.L 2009
40 Forderungen von Unternehmen und Verbänden Grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen muss schon während des Studiums vermittelt werden! D.v.L 2009
41 Gesamtkonzept Sensibilisierungsfilm aktuelle Informationen Benchmarking Lernanwendung D.v.L 2009
42 CE-coach: Die Lernanwendung Lernanwendung zur Vermittlung von CE- Kenntnissen Bausteine der Lernanwendung Konformitätserklärung Normen Organisation CE-Kennzeichnung Konformitätsbewertung Steuerungen Anlagen-Umbau Sicheres Konstruieren E-Learning Multimediale Umsetzung Basiswissen Praxiswissen Technische Unterlagen Haftung Inverkehrbringen Maschinenrichtlinie NiederspannungsRichtlinie EMV-Richtlinie D.v.L 2009
43 Überarbeitung des New-Approach Kommission hat eine Verordnung zur Akkreditierung von notified-bodies und zur Marktüberwachung beschlossen D.v.L 2009
44 Konzept der EU-Kommission zur Marktüberwachung Mitgliedstaaten müssen im ausreichenden Umfang und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen Einführung eines einheitlichen elektronisches System zum Informationsaustausch unter den Marktüberwachungsbehörden (ICSMS) Durchführung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Marktüberwachungsaktionen D.v.L 2009
45 Konzept der EU-Kommission zur Marktüberwachung Einführung des RAPEX- Verfahrens (Rapid Exchange of Information) auch bei Investitionsgütern Vereinfachtes Schutzklauselverfahren verstärkte Zusammenarbeit mit dem Zoll Information der Verwender von Erzeugnissen bei Gefahren durch sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte D.v.L 2009
46 Rolle der Akteure im Binnenmarkt Inverkehrbringer von Produkten: Hersteller Bevollmächtigte Importeur Marktzugang: Eigenverantwortung ohne restriktive Marktzugangsbedingungen Empfängermarkt: Unternehmen Verbraucher Hilfestellung durch Normenorganisationen und Prüfstellen Aufgabe der Mitgliedstaaten: Sicherung des freien Warenverkehrs Schutz der Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten Schutz des Verbrauchers vor unsicheren Produkten D.v.L 2009
47 Marktüberwachung - Vorgehen Marktüberwachung in der Praxis reaktive Marktüberwachung aktive Marktüberwachung D.v.L 2009
48 Reaktive Marktüberwachung Schutzklausel Meldungen RAPEX-Meldungen (Rapid Exchange of Information) Mitteilungen von: anderen Bundesländern Unfallversicherungsträgern Arbeitsschutzbehörden Unfallmeldungen Veröffentlichungen in der Fachpresse D.v.L 2009
49 andere Mechanismen Beschwerden von Nutzern Beschwerden von Herstellern über unlauteren Wettbewerb Beschwerden von Verbrauchern D.v.L 2009
50 aktive Marktüberwachung Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen CE Kennzeichnung Konformitätserklärung Betriebsanleitung D.v.L 2009
51 Betriebsanleitung Anforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) Ziffer Anhang I Informationen die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann; Hinweise zur Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienungspersonals D.v.L 2009
52 Betriebsanleitung Anforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) Ziffer Anhang I Angaben zu Restrisiken Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können. Angaben zum Vorgehen bei Unfällen oder Störungen (gefahrloses Vorgehen beim Lösen von Blockierungen) Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen D.v.L 2009
53 aktive Marktüberwachung Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen CE Kennzeichnung Konformitätserklärung Betriebsanleitung Technische Dokumentation D.v.L 2009
54 Technische Dokumentation Anforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) Anhang VII MRL Unterlagen Risikobeurteilung, Qualitätskontrollen die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei Serienfertigung eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung aller gefertigten Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie D.v.L 2009
55 aktive Marktüberwachung Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen CE Kennzeichnung Konformitätserklärung Betriebsanleitung Technische Dokumentation Sicherheitstechnische Prüfungen D.v.L 2009
56 Organisation Anforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) - Anhang II A Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt D.v.L 2009
57 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden Durchführen von Ermittlungsmaßnahmen Betretungsrecht von Grundstücken u. Räumen Besichtigung von Maschinen und Maschinenanlagen Prüfen von Produkten Inbetriebnahme von Maschinen und Maschinenanlagen kostenlose Entnahme von Proben und Mustern D.v.L 2009
58 Eingriffsrechte der Marktüberwachungsbehörden Ausstellung einer Maschine untersagen technische Maßnahmen anordnen Prüfungen durch geeignete Stelle anordnen Anbringen von Warnhinweisen anordnen Inverkehrbringen vorübergehend für Zeitraum der Prüfung untersagen D.v.L 2009
59 Kernbefugnisse der Behörden: Anordnung von Maßnahmen Inverkehrbringen untersagen Rücknahme oder Rückruf anordnen Sicherstellung und Beseitigung anordnen Information aller Benutzer über Gefahren anordnen Sanktionen Bußgelder, Strafen D.v.L 2009
60 Anspruchsteller an die CE - Umsetzung Gesetze Kunde Forderungen als Chance nutzen und Vorteile für den Kunden und damit für das Unternehmen herausarbeiten D.v.L 2009
61 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dirk von Locquenghien + 49 (0) dirk.vonlocquenghien@um.bwl.de D.v.L Dirk von Locquenghien
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