Potentiale entdecken Horizont erweitern

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1 Potentiale entdecken Horizont erweitern Förderbroschüre 2015/16 Informationen zu oö. Berufs- & Weiterbildungsförderungen

2 Inhalt Vorwörter 5 Netzwerk Humanressourcen 8 Orientierung an globalen Trends - Schwerpunktthemen im Netzwerk HR 9 Förderungen für Frauen & Männer 11 AK-BauhandwerkerInnenbonus 12 AK-Bildungsbonus und AK-Leistungskarten-Rabatt 13 AK-Förderprogramm für Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen 14 AK-Reifeprüfungsbonus 15 Angebot für arbeitsmarktferne Personen und BezieherInnen von bedarfsorientierter Mindestsicherung 16 Arbeitsplatznahe Qualifizierung 17 Bildungsteilzeitgeld 18 Du kannst was Anerkennung informell erworbener Kompetenzen 19 ERASMUS+ - Das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport 20 FiT-Programm 21 Förderung der BauhandwerkerInnenausbildung 22 Implacementstiftung 23 Förderungen im Rahmen des Oö. Bildungskontos 24 Weiterbildungsgeld 26 Förderungen für Lehrlinge & Lehrbetriebe 29 Ausbildungsförderung von zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge 30 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Lehrlingsausbildung für Erwachsene 31 Betriebliche Lehrlingsausbildung - ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen 32 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Basisförderung und Lehrbetriebsberatung 33 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Coaching für Lehrlinge 34 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Förderung Auslandsaufenthalt 35 Betriebliche Lehrlingsausbildung - gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen 36 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten 37 Betriebliche Lehrlingsausbildung - Zertifizierte/r LehrabschlussprüferIn 38 Betriebliche Lehrlingsausbildung - zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 39 BFI-Lehrlingsermäßigung 40 Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - AusbilderInnenweiterbildung 41 Förderung der Lehrausbildung 42 Inhalt Seite 2

3 Lehre mit Matura in Oberösterreich - Berufsreifeprüfung für Lehrlinge, Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung 43 Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehrabschlussprüfung 44 Übernahme von Lehrlingen aus überbetrieblichen ausbildungseinrichtungen (ÜBA) 45 Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung 46 Xchange - Grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch 47 Förderungen für Menschen mit Beeinträchtigung 49 Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe - Lohnförderung zur Sicherung von Dienstverhältnissen mit Menschen mit Behinderungen 50 Aufnahme und Absicherung einer Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung 51 Ausbildungsbeihilfen für Personen mit Behinderungen 52 Entgeltbeihilfe - Lohnförderung zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen 53 Förderungen für Unternehmen 55 Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen 56 Beratungsförderung der WKO Oberösterreich - Innovation 57 Bildungsprämie 58 Eingliederungsbeihilfe - Come Back 59 Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz 60 Forschungskompetenzen für die Wirtschaft 61 Forschungspartnerschaften - Industrienahe Dissertationen 62 InnovationsassistentInnen / InnovationsberaterInnen für KMU 63 Outplacement 64 Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT - Talente entdecken: Nachwuchs 65 Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT - Talente nützen: Chancengleichheit 66 Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT - Talente finden: Forscherinnen und Forscher 67 Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit - Altersteilzeitgeld 68 Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen 69 Seite 3 Inhalt

4 Wir fördern Ihr Talent zutage. % AK-Fachkräfteinitiative: spezielle Ermäßigungen für Mitglieder! Studium mit Zukunft Nutzen Sie unsere Angebote: Kurse Wissen vor der Haustür faire Preise > leistbare Bildung KURSBUCH service@bfi-ooe.at BFI-Serviceline: 0810 / Ein Unternehmen der BBRZ GRUPPE... mehr Chancen im Leben... inklusive akademisch anerkannte berufsbegleitende Studien... für mehr Chancen im Leben! service@bfi-ooe.at BFI-Serviceline: 0810 / mehr Chancen im Leben

5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Immer weniger Jugendliche, zunehmend ältere MitarbeiterInnen und eine hohe Mobilität von Fachkräften sind große Herausforderungen für Unternehmen. Durch regelmäßige und zielgruppengerechte Qualifizierung können sowohl bestehende Kenntnisse verbessert, als auch verborgene Potentiale entdeckt und nutzbar gemacht werden. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ein Unternehmen das wichtigstes Kapital und die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit. Um den Standort Oberösterreich nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, sind qualifizierte und motivierte Beschäftigte für unser Bundesland der Erfolgsfaktor schlechthin. Das Land Oberösterreich investiert daher jährlich insgesamt 85 Millionen Euro in die Aus- und Weiterbildung der Menschen mit dem klaren Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen, Lebensqualität und Wohlstand zu sichern und vor allem Wachstum und soziale Sicherheit in unserer Heimat bieten zu können. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Dr. Michael Strugl Wirtschaftslandesrat Die aktuelle Förderbroschüre des Netzwerks Humanressourcen bietet auch 2015/16 wieder einen Überblick über die vielfältigen Förderungen rund um Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsmarkt - für Lehrlinge, Frauen und Männer. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und setzen Sie auf ihre Kompetenzen, Talente und Qualifikationen! Das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich unterstützt Sie dabei! Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Dr. Michael Strugl Wirtschaftslandesrat Seite 5 Vorwort

6 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Neue Erkenntnisse, neue Einsichten sind wertvoll: Sie erweitern den Horizont, bringen oft auch beruflich voran. Die Arbeiterkammer hilft Ihnen bei Ihrer Weiterbildung sowohl mit umfassenden Informations- und Beratungsangeboten als auch mit dem AK-Bildungsbonus im Wert von 110 Euro und mit Vergünstigungen durch die AK-Leistungskarte. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Seit Einführung des AK-Bildungsbonus haben wir mehr als 8,3 Millionen Euro in die Weiterbildung unserer Mitglieder investiert. Auch das OÖ. Bildungskonto des Landes geht auf eine Initiative der Arbeiterkammer zurück. Dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, zeigt die Tatsache, dass wir insgesamt bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihren Weiterbildungsaktivitäten unterstützen konnten. Ein Hauptanliegen der Arbeiterkammer bleibt es weiterhin, auch bildungspolitisch mehr Chancengleichheit zu erreichen. Die Erwachsenenbildung alleine kann das zwar nicht leisten. Sie schafft jedoch vielfältige Chancen für die persönliche und berufliche Entwicklung. Deshalb werden wir auch in Zukunft alles tun, um Ihre Weiterbildung durch Beratung und durch finanzielle Beiträge bestmöglich zu fördern. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Vorwort Seite 6

7 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Neben dem demografischen Wandel stellen auch die Entwicklungen im technisch-ökonomischen, aber auch im gesellschaftlichen Bereich die heimischen Unternehmen vor große Herausforderungen. Trends wie die Globalisierung, die Entwicklung zur Wissens- und Innovationsgesellschaft sowie technologische Entwicklungen führen zu zunehmender Komplexität, die nur von qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt werden können. Qualifikation und beruflicher Weiterbildung kommen daher immer größere Bedeutung zu. Dies gilt für ein Land wie Oberösterreich in besonderem Maße, denn wir können keinen Kostenwettbewerb gewinnen, sondern müssen mit Qualität und Innovation punkten. Dies erfordert aber bestens ausgebildete Fachkräfte. Die Förderung von Qualifikation, d.h. die bestmögliche Nutzung und der Ausbau vorhandener Neigungen und Begabungen ist daher für die oberösterreichische Wirtschaft von größter Bedeutung. KommR. Dr. Rudolf Trauner Präsident der WKO Oberösterreich Qualifikation ist aber auch Erfolgsfaktor für jeden Einzelnen. Wer sich heute den Anforderungen der Arbeitswelt stellen will, braucht nicht nur eine qualifizierte berufliche Ausbildung, sondern muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten ständig aktualisieren. Diese Bereitschaft zum lebenslangen Lernen ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Lebens- und Berufsperspektive. Die WKOÖ bietet mit dem WIFI OÖ, einem der größten beruflichen Aus- und Weiterbildungszentren Europas, ein umfangreiches Angebot um Menschen bei ihrer Qualifizierung bestmöglich zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Förderungen rund um das Thema Aus- und Weiterbildung gibt die aktuelle Broschüre des Netzwerkes Human Ressourcen. Nutzen Sie diese vielfältigen Möglichkeiten für Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung! KommR Dr. Rudolf Trauner Präsident der WKO Oberösterreich Seite 7 Vorwort

8 Netzwerk Humanressourcen SIE BRAUCHEN. WIR WISSEN. Kommen Sie mit uns ins Gespräch: Netzwerk Humanressourcen Business Upper Austria OÖ Wirtschaftsagentur GmbH A-4020 Linz, Hafenstraße Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Das Netzwerk Humanressourcen (NHR) ist das Kompetenzzentrum für Personalthemen in OÖ. Wir sind Anlaufstelle für Personalprofis mit Fragen zu operativen Personalthemen und unterstützen unsere Partnerbetriebe dabei, bestmögliche HR-Arbeit zu betreiben. Denn: nur modernes und vorausschauendes Personalmanagement führt zu einer nachhaltig attraktiven Arbeitgebermarke für MitarbeiterInnen aus dem In- und Ausland. Durch die Integration des NHR in die oö. Wirtschaftsagentur Business Upper Austria rücken die Aktivitäten vermehrt auch in das Blickfeld der Wirtschaftspolitik. Wir sehen uns als Bindeglied zwischen Unternehmen und Politik, um das wichtige Thema Personalmanagement voranzutreiben. Und zwar in beide Richtungen. Von den Unternehmen sammeln wir gerne Forderungen und Notwendigkeiten zum Thema Arbeitsmarkt bzw. Arbeitspolitik und spielen diese an die politischen Verantwortlichen weiter Wir sehen uns aber auch verstärkt in der Rolle, sinnvolle Initiativen und Programme zu entwickeln und mit der Unterstützung der Politik an die Unternehmen heranzutragen. Miteinander die Zukunft g e s ta lt e n! Das NHR-Team freut sich auf Ihre aufnahme. Vorwort Seite 8

9 Orientierung an globalen Trends Schwerpunktthemen im Netzwerk HR Wir wissen wer s weiß und durch die enge Verknüpfung von Praxiswissen, Beratungsexpertise und Wissenschaft können wir eine große Bandbreite an Themen bearbeiten. Seit der Gründung des Netzwerk Humanressourcen 2005 verfolgen wir gemeinsam mit aktuell 150 Partnerunternehmen das Ziel, oberösterreichische Personaler in ihrer Arbeit themenbezogen, rasch und mit höchster inhaltlicher Qualität zu unterstützen. In vier Schwerpunkt-Feldern bietet das Netzwerk Humanressourcen Dienstleistungen rund um Kooperation, Wissensvermittlung und Wissensgenerierung an. Demografie Frauen Internationalisierung HR Management Ältere Lehrlinge Junge Vereinbarkeit von Familie & Beruf Frauen & Karriere Inbound Outbound Wir sind die erste Anlaufstelle für Personaler mit ihren HR-Themen! Wir wissen wie s geht! Im Bereich Demografie konzentrieren wir uns in den Bereichen Ältere und Junge auf die Herausforderungen bei der Suche nach Fachkräften, in der Aus- und Weiterbildung von Talenten, im Generationen- und Wissensmanagement und in der Gestaltung einer nachhaltig gesunden Arbeitsumgebung um Menschen das Arbeiten zu ermöglichen. Unser Schwerpunkt Frauen konzentriert sich auf die Themenbereiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auf das Thema Frau und Karriere. Im Bereich Internationalisierung unterscheiden wir zwischen Inbound Internationalisierung also das Hereinbringen und Intregrieren von ausländischen Fachkräften, Führungskräften und ExpertInnen nach OÖ und der Outbound-Internationalisierung also alle Aktivitäten mit dem Fokus in Richtung Ausland. Dies umfasst beispielsweise das Expatriation Management oder auch internationale Kooperationen. Der Bereich HR-Management schließlich umfasst unsere Dienstleistungen aus den Bereichen Bereitstellen, Generieren und Implementieren von Wissen in Kooperationsformaten. Innovation durch Kooperation unser Motto mit dem wir Ihnen beim Bearbeiten Ihrer HR-Themen zu Seite stehen. Seite 9

10 Um Oberösterreichs Unternehmen den Start in eine frauen- und familienfreundliche Arbeitswelt zu erleichtern, bietet KOMPASS Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere 2015 einen neuen Unternehmensservice. Dieses Angebot ist für oberösterreichische Betriebe kostenlos. Wir haben bereits jetzt zahlreiche Vorzeigebetriebe in puncto Frauen- und Familienfreundlichkeit. Wir wollen dazu beitragen, dass es 2015 in OÖ noch einige mehr werden, freut sich Landesrätin Doris Hummer, Initiatorin des Projektes. Karenz-, Pflege- und Auszeitenmanagement Betriebliche Kinderbetreuung Information und Projektinitiierung Wiedereinstieg und Karriereplanung Arbeitszeit und Arbeitsorganisation Unternehmenskultur Mag. a Doris Hummer Frauenlandesrätin Business Upper Austria OÖ Wirtschaftsagentur GmbH Netzwerk Humanressourcen KOMPASS Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere Mag. a Romana Steinmetz KOMPASS Projektmanagerin Hafenstraße 47-51, 4020 Linz Tel.:

11 Förderungen für Frauen & Männer Seite 11 Frauen & Männer

12 AK-Bauhandwerker(innen)bonus Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ (AKOÖ) Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ Volksgartenstraße Linz Abt. Bildung, Jugend und Kultur Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Ansprechpartner: Michaela Wöhrer Tel: +43 (0) AKOÖ-Mitglieder Besuch einer Bauhandwerksschule. AK-Mitgliedschaft 100,- mit dem AK-Bauhandwerkerbonus pro Semester (Gesamt 300,-) Der Antrag auf die AK-BauhandwerkerInnenboni kann nur während des laufenden Unterrichtssemesters der Bauhandwerksschule eingebracht werden. Frauen & Männer Seite 12

13 AK-Bildungsbonus und AK-Leistungskarten-rabatt AKOÖ-Mitglieder Alle Kurse des AK-Bildungsprogramms. AK-geförderte Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI und den Volkshochschulen in Oberösterreich mit dem AK- Logo gekennzeichnet. AK-Mitgliedschaft Mindestens 75 % Anwesenheit der Kurszeit Pro erfolgreich besuchtem Kurs werden bis zu 40 % der Kurskosten, max. jedoch 110,- pro Kursjahr zurückerstattet. Gilt für Sprach- und EDV-Kurse, Buchhaltung und Kostenrechnung sowie ausgewählte Kurse in den Bereichen Grundqualifika tionen und Persönlichkeitsbildung. AK-Mitglieder erhalten bei allen Kursen bei BFI, VHS-AK und VHS LINZ noch zusätzlich 10 % Ermäßigung mit der AK-Leistungskarte (max. 90,-). 25 % Ermäßigung für AK-Mitglieder bei Vorbereitungslehrgängen zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bis maximal 230,- (der AK-Bildungsbonus gilt zusätzlich) sowie 20 % für ausgewählte Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich und Kurse zur Work-Life-Balance beim BFI bis maximal 180,- (der AK-Bildungsbonus gilt zusätzlich). Der AK-Bildungsbonus gilt immer für ein Kursjahr vom bis zum und ist nicht übertragbar! Kursjahr je nach Bildungsanbieter unterschiedlich. Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ (AKOÖ) Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ Volksgartenstraße Linz Abt. Bildung, Jugend und Kultur Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) bildungsbonus@akooe.at Ansprechpartner: Gerald Mayr Tel: +43 (0) mayr.g@akooe.at html Seite 13 Frauen & Männer

14 AK-Förderprogramm FÜR ABSCHLUSSARBEITEN an Universitäten und Fachhochschulen Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ (AKOÖ) Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ Volksgartenstraße Linz Stabstelle Wissenschafts- und Forschungs management Tel: +43 (0) Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Stagel Studierende an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule, die sich für ein von der AKOÖ ausgeschriebenes Thema entscheiden; (AK-Mitgliedschaft der/des Studierenden oder eines Elternteiles erwünscht). Die AKOÖ unterstützt Diplomarbeiten, Dissertationen und Masterarbeiten. Voraussetzungen sind ein schriftliches Konzept und die Betreuung der Arbeit durch die Universität oder Fachhochschule. Am Beginn (nach positiver Begutachtung des Konzepts) werden 220,- ausbezahlt, der Rest (bis zu 880,-) nach Abgabe und Bewertung der fertigen Arbeit durch den/die zuständige/n ReferentIn. Einreichung nach Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts und Namhaftmachung der Betreuung der Arbeit von Seiten der Universität bzw. Fachhochschule. Frauen & Männer Seite 14

15 AK-Reifeprüfungsbonus AKOÖ-Mitglieder Gefördert wird die Nachholung der Matura im zweiten Bildungsweg an einer Schule für Berufstätige. Für die Vorbereitungszeit zum Nachholen der Matura kann neben dem AK-Reifeprüfungsbonus sowohl Bildungskarenz als auch die Besondere Schulbeihilfe in Anspruch genommen werden. AK-Mitgliedschaft Einmaliger Betrag von 300,- Der Antrag auf den AK-Reifeprüfungsbonus kann nur während des sechsmonatigen Vorbereitungszeitraumes auf die Reifeprüfung eingebracht werden. Wird die Reifeprüfung zu mehreren Terminen abgelegt, so ist nur zu einem Maturatermin eine Förderung möglich. Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ (AKOÖ) Kammer für Arbeiter u. Angestellte OÖ Volksgartenstraße Linz Abt. Bildung, Jugend und Kultur Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Ansprechpartner: Michaela Wöhrer Tel: +43 (0) Seite 15 Frauen & Männer

16 Angebot für arbeitsmarktferne Personen und Bezieher(inne)n von bedarfsorientierter Mindestsicherung Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Land OÖ Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) Magistrat, Bezirkshauptmannschaften, Regionales Arbeitsmarktservice bms-bezieherinnen (bedarfsorientierte Mindestsicherung) Integrationsangebote: In Form von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten und unterstützender Beratung. Beratung und Begleitung: Casemanagement, um arbeitsmarktferne Personen an den Arbeitsmarkt heranzuführen und längerfristig die Integration zu ermöglichen. Qualifizierung und Trainings: Ausbildungsangebote für Jugendliche, junge Erwachsene und Asylberechtigte mit bms- Leistung, um sie fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Beschäftigung: Projektarbeitsplätze bieten für max. 24 Monate zeitlich befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche. Bezug von bedarfsorientierter Mindestsicherung. Die ist abhängig vom Arbeitsplatz und dem Beschäftigungsausmaß. Laufender Projekteinstieg möglich. aufnahme mit regionalem Arbeitsmarktservice oder Bezirksverwaltungsbehörde ist erforderlich. Frauen & Männer Seite 16

17 Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA) Arbeitslose Personen erhalten die Möglichkeit einer Qualifizierung mit gesichertem Einstieg nach Abschluss der Ausbildung. Zugleich bietet das Modell der Arbeitsplatznahen Qualifizierung Unternehmen die Möglichkeit, Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf ausbilden zu lassen. Mit dem Angebot der Arbeitsplatznahen Qualifizierung geben das AMS und das Land OÖ arbeitslosen Personen die Möglichkeit zu praxisnahen Aus- und Weiterbildungen, die konkreten betrieblichen Anforderungen entsprechen. Erwachsene Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ bei AQUA-Eintritt, die beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind (unabhängig, ob ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht), während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren, einen konkreten individuellen Bildungsbedarf (keine abgeschlossene Ausbildung) und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben. Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung vom AMS OÖ eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe) und einen Pauschalersatz in Höhe von täglich 1,93 (Stand April 2015) zur Abgeltung schulungsbedingter Nebenkosten. Die Qualifizierungsträger begleichen die gesamten Kurskosten, die Kosten für den Besuch der Berufsschule und zahlen eine Zuschussleistung von täglich 3,123 an die TeilnehmerInnen. Sie verrechnen den Ausbildungsbetrieben (monatlich) einen Unternehmensbeitrag, der die Aufwände für ihre internen Kosten sowie die Ausbildungskosten für externe Ausbildungen abdeckt. Das Land OÖ gewährt an die Qualifizierungsträger eine Qualifizierungsförderung in der max. Dauer von 24 Monaten zur Deckung der Kosten für ihre Zuschussleistungen an die TeilnehmerInnen. Die Kosten für das vorbereitende Modul übernimmt das AMS OÖ. Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % gewährt das Land OÖ einen Zuschuss zum Unternehmensbeitrag von täglich 7,068 (AQUA plus). Ausbildungen im Rahmen der Arbeitsplatznahen Qualifizierung sind für max. 24 Monate möglich. Die praktische Ausbildung im Unternehmen kann höchstens doppelt so lange wie die absolvierte theoretische Ausbildung (z.b. BFI, WIFI) dauern. Bei einer Qualifizierung mit Lehrabschlussprüfung ist die Dauer mit max. der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt (max. 24 Monate). Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Land OÖ, Abteilung Wirtschaft Regionale Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Oberösterreich (AMS OÖ) Seite 17 Frauen & Männer

18 Bildungsteilzeitgeld ab Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Arbeitsmarktservice OÖ Europaplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) ams.oberoesterreich@ams.at Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduzieren und mit ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit vereinbart haben. Die Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten. (In Betrieben, in denen ein Betriebsrat eingerichtet ist, ist dieser auf Verhandlung des/der ArbeitnehmerIn hinzuzuziehen.) Bildungsteilzeitgeld kann innerhalb einer Rahmenfrist von 4 Jahren für höchsten 2 Jahre bezogen werden. Bei Inanspruchnahme in Teilen, muss ein Teil mindestens 4 Monate dauern. Ein einmaliger Wechsel von Bildungsteilzeit auf Bildungskarenz oder umgekehrt ist möglich. Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen, Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten. Arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit gleichbleibender Arbeitszeit von mind. sechs Monaten ununterbrochener Dauer. Vorliegen der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mind. 10 Wochenstunden, oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Nachgewiesene Lernund Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet. Bei einem Studium ist der Nachweis von mind. 4 ECTS-Punkten pro Semester nötig. Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes- bzw. bundesgesetzlicher Regelungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Längere ferienbedingte Unterbrechungen während einer durchgehenden Bildungsteilzeit können nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausbildungssemester erst mit Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Semesters ausläuft und in der Regel hier keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (z.b. bei Hochschulstudien, Fachhochschulen, Kollegs u. dgl.). Das Bildungsteilzeitgeld besteht aus einem fixen Satz von 0,76 täglich pro entfallender Wochenarbeitsstunde, maximal sind das 15,20 täglich. Laufend Frauen & Männer Seite 18

19 Du kannst was 2.0 Anerkennung informell erworbener Kompetenzen MitbürgerInnen ohne Lehrabschluss. Das Projekt richtet sich an Personen, die über keinen Lehrabschluss verfügen. Diese Personen verfügen meist über sehr gute praktische Fähigkeiten und sollen durch geeignete Maßnahmen zu einem anerkannten Lehrabschluss geführt werden. 4 Schritte zum Lehrabschluss: Schritt 1: Einstiegsberatung Mit der Einstiegsberatung erhalten die KandidatInnen die Möglichkeit, sich eingehend mit den Chancen und Anforderungen des Verfahrens zu befassen. Schritt 2: Erste Kompetenz-Feststellung = Qualicheck I Durch persönliches Portfolio und Qualicheck I. Damit wird die Differenz zu den Inhalten des entsprechenden Berufsbildes festgestellt. I als noch fehlend erkannt wurden. Eine positive Feststellung gilt dann als vollwertiger Lehrabschluss. Mindestalter von 22 Jahren Fehlender Lehrabschluss Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Berufen: Elektrotechnik, Betriebslogistikkaufmann/frau, Produktionstechnik, MaurerIn, UniversalschweißerIn, Landschafts- und Grünflächengestaltung, Metallbearbeitung, TischlerIn, IT-Technik, Einzelhandel, Koch/ Köchin. Kostenübernahme durch das Land OÖ möglich. Laufend Land OÖ, Abteilung Wirtschaft Firmenausbildungsverbund OÖ Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax:+43 (0) office@favooe.at Schritt 3: Ergänzende Weiterbildung Hier werden die festgestellten Differenzen durch geeignete Schulungsmaßnahmen behoben. Schritt 4: Zweite-Kompetenz-Feststellung = Qualicheck II Es wird ausschließlich das Vorhandensein jener Kenntnisse/jenes Wissens und Fertigkeiten festgestellt, welche anlässlich des Qualicheck Seite 19 Frauen & Männer

20 ERASMUS+ Das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreichische Austauschdienst-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen Ebendorferstraße Wien Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) erasmusplus@oead.at Das EU-Programm fördert grenzüberschreitende Mobilitäten, Kooperationsprojekte und europäische Zusammenarbeit. Der Bereich Bildung wird von der Nationalagentur Lebenslanges Lernen betreut. Erasmus+ Schulbildung Richtet sich an Kindergärten und Schulen sowie an alle Institutionen und Behörden, die im schulischen Bereich tätig sind. Erasmus+ Berufsbildung Richtet sich an alle AkteurInnen im Bereich der beruflichen Bildung. Dazu zählen Berufsbildungseinrichtingen, Unternehmen, Sozialpartnereinrichtungen und Behörden. Erasmus+ Hochschulbildung Fördert Auslandsaufenthalte und vernetzt Hochschulen. Erasmus Mundus fördert die internationale Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hochschulbereich. Programmabhängig Zuschüsse Programmabhängig Erasmus+ Erwachsenenbildung Richtet sich an Organisationen und Personen, die in der allgemeinen Erwachsenenbildung tätig sind. Mobilität von Einzelpersonen Kooperationsprojekte Unterstützung politischer Reformen Frauen & Männer Seite 20

21 FiT-Programm Beim AMS vorgemerkte Frauen über 19 Jahre unabhängig von ihrer Qualifikation. Lehrausbildung in ausgewählten technischhandwerklichen Berufen 6-semestriges Studium Produktdesign und Technische Kommunikation an der FH Wels für jährlich 18 Frauen Frauen mit technisch-handwerklichem Interesse erhalten über das FiT-Programm die Möglichkeit zur Erlangung eines technischhandwerklichen Lehrabschlusses bzw. eines Bachelor of Science in Engineering (BSc). Unternehmen in technisch-handwerklichen Branchen können das FiT-Programm gezielt für ihr Recruiting und zum Aufbau neuer Fachkräfte nutzen. Das AMS OÖ trägt die Kosten für die Lehrausbildung, für das Vorbereitungsmodul auf das Studium Produktdesign und Technische Kommunikation an der FH Wels sowie für ausbildungsbegleitendes Coaching Die Teilnehmerinnen erhalten während der Ausbildung vom AMS OÖ eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts mind. in Höhe ihres Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe sowie einen Pauschalersatz zur Abgeltung schulungsbedingter Nebenkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Teilnehmerinnen vom AMS OÖ Kinderbetreuungsbeihilfe. ieren Sie bitte die Regionale Geschäftsstelle des AMS in Ihrem Bezirk. Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Regionale Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Oberösterreich (AMS OÖ) Für die Lehrausbildung in ausgewählten technisch-handwerklichen Berufen: Siehe oben unter Zusatzvoraussetzungen für das Studium Produktdesign und Technische Kommunikation an der FH Wels: Alter 24 bis 45 Jahre und Matura bzw. absolvierte Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung. Seite 21 Frauen & Männer

22 Förderung der Bauhandwerker(innen)ausbildung Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Land OÖ, Abteilung Wirtschaft Arbeitsmarktservice OÖ Europaplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) ams.oberoesterreich@ams.at Amt der Oö. Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Wirtschaft Bahnhofplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) wi.post@ooe.gv.at Förderbar sind alle Betriebe, deren Inhaber- Innen Mitglied der Bundesinnung Bau, der ZimmermeisterInnen, der Steinmetzmeister- Innen oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind. Das AMS OÖ fördert die Bauhandwerksausbildung für ArbeitnehmerInnen, die während der gesamten Schulungsdauer in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Für TeilnehmerInnen, die mehr als 25 % der Ausbildung versäumen, wird keine Beihilfe ausbezahlt, außer es liegt ein positives Abschlusszeugnis vor. Die Kollektivvertragspartner müssen einen (Zusatz-) Kollektivvertrag abgeschlossen haben, der ein vermindertes Entgelt für die Dauer der Teilnahme an den Ausbildungsmaßnahmen vorsieht. Eine schriftliche Einzelvereinbarung, in der der/die ArbeitgeberIn und der/die ArbeitnehmerIn den Besuch der Bauhandwerksschule durch den/die ArbeitnehmerIn, sowie die damit verbundenen Voraussetzungen vereinbaren, muss vorliegen. Die SchulungsteilnehmerInnen müssen mindestens die im Informationsblatt zur Beihilfenberechnung für BauhandwerkerInnen angeführten Löhne bzw. Gehälter erhalten. Eine höhere Entlohnung führt zu keiner höheren Beihilfe. Die Beihilfe beinhaltet den Lohn-/Gehaltskostenersatz im Ausmaß von 2/3 des max. anerkennbaren Bruttolohnes zuzüglich Lohnnebenkostenanteile im Ausmaß von 55 %. Die Förderdauer durch das AMS OÖ beträgt insgesamt 14 Wochen pro Schuljahr. Weihnachtsferien werden nicht gefördert, die Entlohnung erfolgt aus der BauarbeiterInnenurlaubskasse, wenn noch Urlaubsanspruch besteht. Pro Ausbildungssemester ist von dem/der ArbeitgeberIn vor Schulbeginn beim AMS OÖ ein Beihilfenbegehren einzubringen. Förderung Land OÖ: Das Land OÖ gewährt OÖ Arbeitgeberbetrieben zusätzlich zur Förderung des AMS einen Betrag von max. 900,- pro BauhandwerkerschülerIn und Schuljahr aus Mitteln des Wirtschaftsressorts. Frauen & Männer Seite 22

23 Implacementstiftung Gefördert werden Unternehmen, deren aktueller Personalbedarf nicht mit vorgemerkten arbeitslosen Personen abgedeckt werden kann und die bereit sind, arbeitslos vorgemerkte Personen, nach einer speziell auf die Erfordernisse des Unternehmens zugeschnittenen Ausbildung, in ein Dienstverhältnis zu übernehmen. Branchen mit einem bedeutsamen Personalbedarf bietet die Implacementstiftung Unternehmen die Möglichkeit, gesuchte Arbeitskräfte gezielt für ihren Bedarf ausbilden zu lassen. Den Arbeitsuchenden wird die Möglichkeit geboten eine Qualifizierung mit gesichertem Berufseinstieg zu erwerben. Ausbildungsdauer max. 3 Jahre. 1. Auf Seite der Arbeitsuchenden: Beim AMS OÖ vorgemerkte Arbeitslose. Während der letzten 12 Monate nicht im Ausbildungsunternehmen Beschäftigte. Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung. 2. Auf Seite der Unternehmen: Alle Betriebe mit einem bedeutsamen Personalbedarf in OÖ. Bereitschaft zur Einrichtung eines Stiftungsprojektes in Zusammenarbeit mit einem Stiftungsträger. Übernahme der StiftungsabsolventInnen in ein Dienstverhältnis. Beitrag von 500,- bis 600,- monatlich je künftigem/r MitarbeiterIn an die Arbeitsstiftung für Organisationskosten und zweckgebunden für die Zahlung eines Stipendiums in Höhe von mind mtl. für die gesamte Ausbildungsdauer und Bereitschaft der Finanzierung jener Ausbildungskosten, die die Förderung des Landes übersteigen. Schulungsarbeitslosengeld bzw. eine entsprechende finanzielle Leistung aus Fördermitteln des AMS OÖ als Beitrag zur Existenzsicherung während der Ausbildung. 75 % der anfallenden Ausbildungskosten bis zu 1.850,- je TeilnehmerIn (aus Mitteln des Landes OÖ). aufnahme mit dem AMS OÖ vor Beginn der Ausbildung. Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Land OÖ, Abteilung Wirtschaft Arbeitsmarktservice OÖ Europaplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) ams.oberoesterreich@ams.at Ansprechpartner: Robert Knaipp Tel: +43 (0) Mag. Sieglinde Hausjell Tel: +43 (0) Seite 23 Frauen & Männer

24 Förderungen im Rahmen des Oö. Bildungskontos Land OÖ Amt der OÖ Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1 A-4020 Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) bildungskonto@ooe.gv.at Hinweis: Von bis Ende 2018 gilt eine neue Bildungskontoperiode. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen. Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen. Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld hatten und Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten. Geringfügig Beschäftigte. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer. Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200,- brutto beträgt. Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmerinnen sowie Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ Vollzeitäquivalent) Beschäftigte. Berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen) Kurskosten für Bildungsmaßnahmen Nicht gefördert werden: Personen, die beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt sind (Berufsneueinstieg). Personen, die eine Alterspension beziehen. Alle Studien an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor, Master, Magister, Doktoratsstudium), ausgenommen akademische Lehrgänge, Masterlehrgänge und postgraduale Lehrgänge. Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung. Kurskosten unter 100,-. Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich. Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen. Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssie- Frauen & Männer Seite 24

25 gel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert sind, absolviert werden. Die Anwesenheit von 75 % an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Die maximale pro Person beträgt für den Zeitraum 2015 bis 2018: 50 % der Kurskosten bis maximal 2.000,- gesamt. 70 % der Kurskosten bis maximal 2.400,- gesamt: Das sind, a) Personen ohne formalen Bildungsabschluss (Ungelernte), b) Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, c) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die beim Arbeitsmarktservice arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen von diesem oder aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen bzw. bezogen haben. Sprachkurse bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000,-. Die Antragsvorlage muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme eingebracht werden. Seite 25 Frauen & Männer

26 Weiterbildungsgeld ab Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Arbeitsmarktservice OÖ Europaplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) ams.oberoesterreich@ams.at Ein Bildungskarenzurlaub kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von max. 1 Jahr, mind. jedoch von 2 Monaten abgeschlossen werden. Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen, Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten, Unterstützung durch das AMS bei der Einstellung allenfalls erwünschter Ersatzarbeitskräfte. Arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mind. 6 Monaten ununterbrochener Dauer (für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen Beschäftigungsdauer bitte erfragen Sie diese bei Bedarf bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle). Vorliegen der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes- bzw. bundesgesetzlicher Regelungen. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden, oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Nachgewiesene Lernund Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet. Haben Sie Betreuungspflichten für ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Sie die besuchte Bildungsmaßnahme durchschnittlich mind. 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist. Bei einem Studium ist der Nachweis von mind. 8 ECTS-Punkten pro Semester nötig. Vorlaufzeiten bis zum nächstmöglichen Beginn der Bildungsmaßnahme sowie ferienbedingte Unterbrechungen ersuchen wir Sie im Vorfeld mit Ihrer regionalen Geschäftsstelle abzuklären. Längere ferienbedingte Unterbrechungen während einer durchgehenden Bildungskarenz können nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausbildungssemester erst mit Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Semesters ausläuft und in der Regel hier keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (z.b. bei Hochschulstudien, Fachhochschulen, Kollegs u. dgl.). Die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Der Antrag ist spätestens am ersten Tag der Weiterbildung bei der nach dem Wohnort zuständigen AMS-Geschäftsstelle zu stellen. Frauen & Männer Seite 26

27 Während der Weiterbildungs-/Ausbildungszeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 täglich. Laufend Seite 27 Frauen & Männer

28 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ) Arbeitsmarktservice OÖ Europaplatz Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) ams.oberoesterreich@ams.at qualifizierung Alle Arbeitgeber (ausgenommen juristische Personen öffentlichen Rechts, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie politische Parteien und radikale Vereine). Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen förderbar. Die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Schulungen, mit einer Dauer von mindestens 20 Nettoschulungsstunden. Die Auswahl der Schulung durch das Unternehmen, in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt, sind folgende Personen förderbar: oder karenziertes Arbeitsverhältnis beim Förderwerber haben. Nicht förderbar sind u.a. UnternehmenseigentümerInnen, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge. 50 % der Kurskosten 50 % der anerkennbaren Personalkosten ab der 33. Maßnahmenstunde Das vollständig ausgefüllte Begehren (Ansuchen) muss mindestens eine Woche vor Schulungsbeginn beim AMS OÖ eingelangt sein. Männer und Frauen unter 45 Jahre mit höchstens Pflichtschulabschluss (ohne Lehrabschluss) Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben Frauen und Männer über 45 Jahre (unabhängig von Ihrer Qualifikation) Voraussetzung ist, dass die o.a. ArbeitnehmerInnen ein vollversicherungspflichtiges Frauen & Männer Seite 28

29 Förderungen für Lehrlinge & Lehrbetriebe Seite 29 Lehrlinge & Lehrbetriebe

30 Ausbildungsförderung Förderung von zwischen- und überbetrieblichen AusbildungsmaSSnahmen für Lehrlinge Land OÖ, Abteilung Wirtschaft Firmenausbildungsverbund OÖ Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) office@favooe.at Alle oberösterreichischen Lehrberechtigten im Sinne des 2 des Berufsausbildungsgesetzes, die ihre Ausbildungsstätte in Oberösterreich haben. Nicht förderbar sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen, die ihre Ausbildungsstätten in Oberösterreich haben. Förderungszweck Entlastung der oberösterreichischen Lehrbetriebe von den aus zwischen- bzw. überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen entstehenden Kosten, soweit diese nicht bereits durch die Lehrstellen-Förderung des Bundes abgedeckt werden (können). Gefördert werden verpflichtend ergänzende Ausbildungsinhalte, die zur Erfüllung des Berufsbildes dienen. In diesem Fall besteht eine nachweisliche Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes. Zudem werden aber auch freiwillig ergänzende Ausbildungsinhalte zur verstärkten Vermittlung des Berufsbildes gefördert. Vor Inanspruchnahme dieser Förderung müssen analoge Bundesförderungen (siehe ausgeschöpft werden. Gefördert werden nur Unternehmen, die beim Firmenausbildungsverbund OÖ Mitglied sind. Die angebotene Kursmaßnahme muss beim FAVOÖ gelistet sein. Verpflichtend ergänzende Ausbildungsinhalte, die zur Erfüllung des Berufsbildes dienen. In diesem Fall besteht eine nachweisliche Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes. Freiwillig ergänzende Ausbildungsinhalte zur verstärkten Vermittlung des Berufsbildes. Die detaillierten Fördersätze können unter abgerufen werden. Bemessungsgrundlage sind die für die externe Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen anfallenden Kurskosten. Das Formular ist bis spätestens 3 Monate nach Abschluss einer externen Ausbildungsmaßnahme an den Firmenausbildungsverbund OÖ zu richten. Lehrlinge & Lehrbetriebe Seite 30

31 Betriebliche Lehrlingsausbildung Lehrlingsausbildung für Erwachsene Unternehmen die ein Lehrverhältnis mit Erwachsenen eingehen, die noch keine Lehre in einem verwandten Lehrberuf, oder eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes bzw. höhere Schule erfolgreich absolviert haben. Förderung von Lehrverhältnissen. Alternativ zur betrieblichen Basisförderung kann diese Förderung unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden: Der Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet. Bei Absolventen einer Lehre, einer AHS oder BMS wurde bei Vorliegen der Voraussetzungen der Lehrvertrag für die um ein Jahr verkürzte Lehrzeit gemäß VO BGBL 201/1997 abgeschlossen. Das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht, oder hat regulär durch Zeitablauf oder LAP geendet. Die Lehrlingsentschädigung für den Förderzeitraum wurde zumindest in Höhe des Lohns/Gehalts für Hilfskräfte laut anzuwendendem Kollektivvertrag oder Referenzwert bezahlt. Es liegt eine Selbsterklärung vor, dass für das betreffende Lehrverhältnis keine AMS- Förderung unter dem Titel Lehrausbildung von Erwachsenen (über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann, in Anspruch genommen wurde. Für das 1. Lehrjahr 3 Monatslöhne/Monatsgehälter. Für das 2. Lehrjahr 2 Monatslöhne/Monatsgehälter. Für das 3. und 4. Lehrjahr jeweils 1 Monatslohn/Monatsgehalt. Für halbe Ausbildungsjahre wird jeweils die Hälfte der für das Lehrjahr vorgesehenen Förderung gewährt. Die richtet sich nach der ausbezahlten Monatsbruttolehrlingsentschädigung für den letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres. Diese muss dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestlohn für Hilfskräfte entsprechen Überzahlungen um bis zu 20 % sind ebenfalls förderbar. Gibt es keinen anzuwendenden Kollektivvertrag, gilt als Mindestlehrlingsentschädigung ein Referenzwert (z. Zt ,39). Die Förderung wird dann ausbezahlt, wenn das Lehrverhältnis über das ganze Lehrjahr aufrecht war, oder regulär durch Zeitablauf, oder Lehrabschlussprüfung geendet hat. Die Förderung kann innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) WKO Oberösterreich Abteilung Bildungspolitik Referat Lehre.fördern Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) lehre.foerdern@wkooe.at Seite 31 Lehrlinge & Lehrbetriebe

32 Betriebliche Lehrlingsausbildung Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) WKO Oberösterreich Abteilung Bildungspolitik Referat Lehre.fördern Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Alle Lehrbetriebe, deren LehrabsolventInnen Lehrabschlussprüfungen mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg beim ersten Antritt erreichen. Ausgezeichnete oder gute Erfolge von LehrabsolventInnen bei Lehrabschlussprüfungen. Der/die KandidatIn muss mind. die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim antragstellenden Betrieb gelernt haben. Die Prüfung muss im erlernten Lehrberuf erfolgen. Die Lehrabschlussprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Lehrzeit stattgefunden haben. 200,- pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg. 250,- pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung. Lehrlinge & Lehrbetriebe Seite 32

33 Betriebliche Lehrlingsausbildung Basisförderung und Lehrbetriebsberatung Alle Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, politischen Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Förderung von Lehrverhältnissen. Die Basisförderung gilt für jedes Lehrverhältnis. Voraussetzung ist, dass der Lehrjahrswechsel vollzogen wurde bzw. das Lehrverhältnis durch regulären Ablauf oder Lehrabschlussprüfung geendet hat. Im 1. Lehrjahr 3 Brutto-Lehrlingsentschädigungen. Im 2. Lehrjahr 2 Brutto-Lehrlingsentschädigungen. Im 3. und 4. Lehrjahr eine Brutto-Lehrlingsentschädigung (bei 3,5 Jahren Ausbildungsdauer eine halbe Brutto-Lehrlingsentschädigung). Die Förderung wird im Nachhinein gewährt. Die Förderung kann innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden. Lehrbetriebsberatung Nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel können Lehrbetriebe kostenlose Beratungen rund um das Thema betriebliche Ausbildung z.b. Gestaltung der Ausbildung im Betrieb nach Qualitätskriterien, Fragen im Umgang mit Lehrlingen oder Information über Bildungsangebote für Lehrlinge und Ausbilder Innen in Anspruch nehmen. Beratungsinhalt und -intensität werden auf die Bedürfnisse des Ausbildungsunternehmens individuell abgestimmt. Die Beratung kann formlos bzw. mit einem entsprechenden Formular beim Referat Lehre.fördern beantragt werden. Das Referat stellt die BeraterInnen zur Verfügung. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) WKO Oberösterreich Abteilung Bildungspolitik Referat Lehre.fördern Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) lehre.foerdern@wkooe.at Seite 33 Lehrlinge & Lehrbetriebe

34 Betriebliche Lehrlingsausbildung Coaching für Lehrlinge und Lehrbetriebe Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) WKO Oberösterreich Abteilung Bildungspolitik Referat Lehre.fördern Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Lehrbetriebe und Lehrlinge. Nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel können bei Schwierigkeiten im Rahmen der Ausbildung sowohl Lehrlinge, als auch AusbilderInnen und Ausbildungsverantwortliche in den Betrieben, begleitende Coachings bei der Lehrlingsstelle beantragen. Ebenso besteht diese Möglichkeit des Coachings für Lehrbetriebe. Professionelle Coaches unterstützen bei Problemen in der Lehrlingsausbildung, im privaten Umfeld, in der Berufsschule und bei der Lehrabschlussprüfung. Die erforderlichen Maßnahmen werden in einem Erstgespräch festgelegt und dann umgesetzt. Aufrechtes Lehrverhältnis bzw. wenn kein positiver Lehrabschluss bis maximal 6 Monate nach Lehrzeitende. Abwicklung und Abrechnung erfolgt über das Referat Lehre.fördern. Vor Beginn des Erstgespräches ist eine Förderzusage beim Referat einzuholen. Lehrlinge & Lehrbetriebe Seite 34

35 Betriebliche Lehrlingsausbildung Förderung Auslandsaufenthalt Lehrbetriebe mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, politischen Parteien und Ausbildungseinrichtungen die ihren Lehrlingen ein Auslandspraktikum ermöglichen. Berufsbezogene Auslandspraktika von Lehrlingen. Aufrechtes Lehrverhältnis Kollektivvertragliche Brutto-Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Auslandspraktikums. Einreichung spätestens 3 Monate nach Ende des Aufenthaltes. Förderung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, daher vor Beginn des Praktikums Rücksprache mit Referat Lehre.fördern. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) WKO Oberösterreich Abteilung Bildungspolitik Referat Lehre.fördern Wiener Straße Linz Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) lehre.foerdern@wkooe.at Seite 35 Lehrlinge & Lehrbetriebe

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