Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999)

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1 Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999) TEIL1 1. Aufgabe Am 13. April 1999 wurde in Frankreich ein Patent angemeldet. Der Erfinder beabsichtigt, dieselbe Erfindung beim DPMA unter Inanspruchnahme des französischen Anmeldetags anzumelden. a) Innerhalb welcher Zeit muß diese Anmeldung erfolgen?! b) Bis zu welchem Tag muß er die Prioritätserklärung abgeben? Antworten Sie mit genauer Datumsangabe! 2. Aufgabe Thema: Ergänzendes Schutzzertifikat a) Was kann außer Arzneimitteln geschützt werden? b) Was bedeutet in diesem Zusammenhang Grundpatent? c) Die Zulassung eines Arzneimittels erfolgt 12 Jahre nach Anmeldung des Grundpatents. Welche Laufzeit ergibt sich für das Schutzzertifikat? 3. Aufgabe Am 11. August 1998 wurde beim DPA, heute DPMA, ein Patent angemeldet und Prüfungsantrag gestellt. Die Erteilung wurde am 19. März 1999 veröffentlicht. a) Bis zu welchem Tag hätte spätestens der Prüfungsantrag gestellt werden müssen, falls dies nicht mit der Anmeldung geschehen wäre?! b) Wann beginnt, wann endet die Laufzeit des Patents?! c) Bis zu welchem Tag war die Erfinderbenennung nachzureichen?! d) Gibt es für die Nachreichung der Erfinderbenennung die Möglichkeit einer zusätzlichen Nachfrist?! e) Wann endet die Frist für die Einlegung des Einspruchs?! f) Kann eine versäumte Einspruchsfrist wiedereingesetzt werden? g) Welche zeitlich unbefristete Maßnahme gibt es, ein Patent zu vernichten? 4. Aufgabe Die zuständige Stelle beim DPMA beschloß am 25. März 1999 die Zurückweisung einer Gebrauchsmusteranmeldung, da die angemeldete Erfindung nicht gebrauchsmusterfähig sei. Laut Postzustellungsurkunde wurde der Beschluß am 8. April 1999 zugestellt. Der Anmelder legte am 7. Mai 1999 Beschwerde ein und zahlte die Gebühr nach Tarif. a) Welche Stelle ist für die Zurückweisung zuständig? b) Nennen Sie zwei mögliche Zurückweisungsgründe! c) Erfolgte die Beschwerde fristgerecht? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe des Beginns und des Endes der Beschwerdefrist! d) Wo wird die Beschwerde eingelegt? e) Ist bei der Beschwerde in diesem Fall Abhilfe möglich? Begründen Sie Ihre Entscheidung! f) Wer befaßt sich mit der Beschwerde, falls ihr nicht abgeholfen wird bzw. nicht werden kann?

2 5. Aufgabe 6. Aufgabe a) Welche Laufzeit gilt für den Schutz einer Topographie?! b) Wann beginnt die Laufzeit? Eine Marke wurde eingetragen, obwohl nach Ansicht eines Dritten ein absolutes Schutzhindernis vorlag. a) Nennen Sie ein Beispiel für ein absolutes Schutzhindernis! b) Mit welchem Verfahren kann der Dritte die Löschung der Marke erreichen?! c) Muß für die Antragsstellung eine Frist eingehalten werden? d) Wo findet das Verfahren statt? 7. Aufgabe Der Inhaber einer eingetragenen Marke beabsichtigt, gegen eine neu eingetragene Marke vorzugehen, da diese seiner Meinung nach mit seiner Marke nahezu identisch ist und wegen der erfaßten Waren Verwechslungsgefahr besteht. a) Welche zeitlich befristete Möglichkeit hat er, gegen die neu eingetragene Marke vorzugehen? Nennen Sie die Frist, das fristauslösende Ereignis, sowie die Stelle, die das Verfahren durchführt!! b) Welche Maßnahme muß er ergreifen, wenn die Frist abgelaufen ist? Nennen Sie die Maßnahme sowie die sachlich zuständige Stelle!! 8. Aufgabe Berechnen Sie die Fristen!! Eine Marke wurde am 4. Januar 1999 angemeldet. a) Wann endet die Schutzfrist? b) Wann wird die 1. Verlängerungsgebühr fällig? c) Wann endet die Frist für die Zahlung mit Zuschlag, wenn das DPMA den Eingetragenen am 17. März des Jahres, in dem die Schutzfrist endet, auffordert, die Gebühren mit Zuschlag zu zahlen? 9. Aufgabe Der Anmelder eines Geschmacksmusters erhält einen Zurückweisungsbeschluß seiner Anmeldung. Er beabsichtigt, sich dagegen zu wehren. Aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, erfolgt die Einlegung des entsprechenden Rechtsmittels verspätet. a) Wie heißt das einzulegende Rechtsmittel? Nennen Sie die Frist und das fristauslösende Ereignis!! b) Nennen Sie einen Grund für einen möglichen Zurückweisungsbeschluß! c) Besteht die Möglichkeit, die verspätete Rechtsmitteleinlegung noch wirksam werden zu lassen? C1)Wie heißt der Antrag C2)Welche Fristen sind einzuhalten? C3)Welchen Inhalt hat er?

3 10. Aufgabe C4) Wie ist die weitere Vorgehensweise? Der aus einem eingetragenen Geschmacksmuster Berechtigte fordert den mußmaßlichen Verletzer seines Schutzrechtes zur Unterlassung und Schadensersatzleistung auf und droht mit Verletzungsklage. Nach Erhalt der Abmahnung entgegnet der mutmaßliche Verletzer, die Eintragung sei zu Unrecht erfolgt, da er selbst der Schöpfer des Musters sei. 11. Aufgabe 12. Aufgabe 13. Aufgabe a) Welche Bedeutung hat die Abmahnung? b) Welches Gericht ist für einen Verletzungsprozeß sachlich zuständig?`! c) Was muß der mußmaßliche Verletzer unternehmen, um das Muster löschen zu lassen? a) Was versteht man im Rahmen des Arbeitnehmererfindergesetzes unter Diensterfindung/ freier Erfindung?! b) Welche Verpflichtung hat der Arbeitnehmer im Falle einer freien Erfindung gegenüber dem Arbeitgeber?! c) Nach Ablauf welcher Frist wird eine Diensterfindung, dem Arbeitgeber ordnungsgemäß gemeldet war, frei, wenn dieser keine entsprechende Annahmeerklärung abgibt?! d) Nennen Sie zwei mögliche Verpflichtungen des Arbeitgebers, die sich aus der Inanspruchnahme einer Diensterfindung ergeben! a) Wofür wird Sortenschutz erteilt? b) Wer hat das Recht auf Sortenschutz?! c) Nennen Sie eine Handlungsweise, auf die sich die Wirkung des Sortenschutzes nicht erstreckt!! d) Was versteht man in diesem Zusammenhang unter Landwirtevorbehalt gemäß 10 SortG? Ein Patent soll nichtig geklagt werden. a) Wer ist klageberechtigt?! b) Wo wird das Verfahren eingeleitet bzw. durchgeführt? c) Müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen? d) Wer trägt die Verfahrenskosten des Nichtigkeitsverfahrens? 14. Aufgabe Nenne Sie zu den folgenden gerichtlichen Entscheidungen a) Bezeichnung des dagegen möglichen Rechtsmittels bzw. behelfs b) Frist für die Einlegung sowie das fristauslösende Ereignis c) Für den Fall der wirksamen Einlegung des Rechtsmittels bzw. behelfs die zuständige Stelle für die Sachentscheidung!

4 15. Aufgabe 1. Entscheidung: Beschluß des Bundespatentgerichts 2. Entscheidung: Versäumnisurteil des Landgerichts 3. Entscheidung: Berufungsendurteil des Oberlandesgerichts 4. Entscheidung: Endurteil des Landgerichts Worin unterscheidet sich die Berufung grundlegend von der Revision? 16. Aufgabe Gemäß ZPO unterscheidet man streitige und nichtstreitige Urteile. Worin besteht der grundsätzliche Unterschied? KOSTEN- und GEBÜHRENRECHT: 1. Aufgabe In einer Patentstreitsache wird beim LG Klage eingereicht. Der Streitwert beträgt ,00 DM. (!) Das Verfahren endet durch Anerkenntnisurteil. 2. Aufgabe a) Wie hoch sind die Gebühren, die bei Klageeinreichung fällig sind? b) Wer ist gegenüber dem Gericht Kostenschuldner? c) Welche Folge hat die Verfahrensbeendigung durch Anerkenntnisurteil hinsichtlich der einbezahlten Gerichtskosten? Gegen ein Urteil des Landgerichts in einem Gebrauchsmusterverletzungsprozeß wird Berufung eingelegt. Der Streitwert beträgt ,00 DM (!). Im Rahme der mündlichen Verhandlung erfolgt die Erörterung des Sach- und Streitstrands, anschließend die Beweisaufnahme, betreffend den vollen Streitwert. Nachdem die Anwälte sich widersprechende Anträge gestellt haben, ergeht das Urteil. a) Erstellen Sie die Kostennote des Klägeranwalts! b) In welcher Höhe sind die Kosten eines zur Unterstützung des Klägeranwalts tätigen Patentanwalts erstattungsfähig? 3. Aufgabe Unter welchen Voraussetzungen wird gemäß BRAGO die Vergleichsgebühr mit a) 10/10 b) 15/10 berechnet??

5 Internationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999) 1. Aufgabe 1.1 Wo finden sich die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen über die internationale Hinterlegung eines Geschmacksmusters? 1.2 Unterlagen müssen bei der Hinterlegung eines internationalen Geschmacksmusters eingereicht werden? Wo ist die internationale Geschmacksmusteranmeldung eines deutschen Anmelders einzureichen? In welcher Amtssprache? Kann der Anmelder beantragen, daß die Veröffentlichung des internationalen Geschmacksmusters nicht sofort erfolgt? Welche Gebühren müssen entrichtet werden für eine Anmeldung mit drei Mustern? (Keine Angabe von Beträgen nötig) Können diese Gebühren noch nachentrichtet werden, wenn ja innerhalb welcher Frist? 2. Aufgabe 2.1 Was ist der Vorteil einer Gemeinschaftsmarke? 2.2 Wo kann die Gemeinschaftsmarke eingereicht werden? 2.3 Wer kann Inhaber einer Gemeinschaftsmarke sein? 2.4 In welcher Sprache muß die Gemeinschaftsmarke angemeldet werden? 2.5 Innerhalb welcher Frist und wie ist der Widerspruch gegen eine Gemeinschaftsmarke einzureichen? 2.6 Für wie lange erhält die Gemeinschaftsmarke Schutz, kann diese verlängert werden? 3. Aufgabe 3.1 Wann kann eine Person die Unionspriorität beanspruchen? 3.2 Innerhalb welcher Frist müssen Nachanmeldungen erfolgen? 3.3 Was ist eine Heimatbescheinigung und wann wird sie benötigt? 3.4 Was ist ein Apostille? 3.5 Was ist ein Rollenauszug?

6 3.6 Was ist ein Prioritätsbeleg und wann wird er benötigt? 3.7 Welche Bedeutung hat der Budapester Vertrag, was wird damit geregelt? 4. Aufgabe Bitte bei der Beantwortung die entsprechenden Artikel des EPÜ oder die Regeln der Ausführungsordnung angeben! 4.1 Welche Erfindungen sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen? 4.2 Erläutern Sie die Durchführung einer Teilungsanmeldung aus einer am eingereichten europäischen Anmeldung mit sechs benannten Vertragsstaaten und 15 Ansprüchen. a) Wo ist die Teilungsanmeldung einreichen? b) Welche Gebühren sind zu entrichten? Genaue Angaben! c) Innerhalb welcher Frist? d) Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Anmelder eine Teilungsanmeldung einreichen? 4.3 Eine europäische Patentanmeldung wurde am 3. März 1998 eingereicht. a) Wann ist die Jahresgebühr für das 3. Patentjahr fällig? (Genaues Datum angeben!) b) Wann endet die Frist zur Zahlung der 3. Jahresgebühr mit Zuschlag? c) Wie lange ist die Laufzeit des darauf erteilten europäischen Patents? 4.4 Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung eines europäischen Patents wurde am 18. Mai 1999 veröffentlicht. a) Welcher Rechtsbehelf ist gegen die Erteilung möglich? b) Nennen Sie 2 mögliche Gründe für die Einlegung des Rechtsbehelfs! c) Nennen Sie Fristdauer, Art der Frist und Ort der Einlegung! d) Nennen Sie den letztmöglichen Tag für die Einlegung! (Keine Berücksichtigung von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) e) Wer entscheidet über den eingelegten Rechtsbehelf? 4.5 Wie heißen die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Eingangsstelle, der Einspruchsabteilungen und der Rechtsabteilung des EPA? 4.6 Welche Wirkung haben diese Rechtsmittel? 4.7 Wie und innerhalb welcher Frist sind diese Rechtsmittel einzulegen? 5. Aufgabe 5.1 Kann ein Geschmacksmuster- oder Markenschutz über den PCT-Weg erlangt werden? 5.2 Eine internationale Anmeldung wurde am eingereicht. Es wurde eine Priorität vom beansprucht.

7 a) Ein in der Kontrollliste angegebenes Blatt der Zeichnungen wurde versehentlich nicht zusammen mit der internationalen Anmeldung eingereicht. Kann das fehlende Blatt nachgereicht werden, wenn ja, innerhalb welcher Frist. Könnte das internationale Anmeldedatum beeinflußt werden? b) Sie stellen fest, daß das Prioritätsdatum falsch angegeben wurde. Das richtige Datum lautet Besteht die Möglichkeit die Prioritätsangaben noch zu ändern? Innerhalb welcher Frist? c) Nach der Einreichung der internationalen Anmeldung sind weitere Vertragsstaaten dem PCT beigetreten. Kann für diese Vertragsstaaten noch Schutz beantragt werden? 5.3 Wo ist für einen deutschen Anmelder der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung a) einzureichen b) innerhalb welcher Frist c) mit welchen Gebühren (Angabe der Kosten) 5.4 Was bedeutet bei den Veröffentlichungen der internationalen Anmeldungen folgender Schriftartencode? A1 A2 A3 5.5 In welcher Reihenfolge müssen die Bestandteile der internationalen Anmeldung angeordnet werden? (Genaue Angaben) 5.6 Welche Gebühren sind bei Einreichung einer PCT-Anmeldung beim EPA zu entrichten? (Angaben der Beträge!) 5.7 Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe können sich die internationalen Gebühren für Anmelder aus Deutschland ermäßigen?

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