Neubau Felix Platter-Spital

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1 Gesamtleistungswettbewerb FAQ (Frequently Asked Questions) /FAQ_FPS_400.docx

2 Impressum Herausgeber Felix Platter-Spital Burgfelderstrasse 101 Postfach CH 4012 Basel /FAQ_FPS_400.docx

3 Inhalt 1 Beteiligte Areal Wettbewerb Kosten Termine Heutiges Felix Platter-Spital Nutzer/ Patienten Informationen /FAQ_FPS_400.docx

4 1 Beteiligte 1.1 Wer ist Auftraggeber? Auftraggeber für den Neubau ist das Felix Platter-Spital Basel (FPS). Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt sind seit dem 1. Januar 2012 öffentlichrechtliche Anstalten. Oberstes Führungsorgan des Felix Platter-Spitals bildet ein fünfköpfiger Verwaltungsrat (siehe auch Wer ist Bauherr? Bauherr des Neubaus ist das Felix Platter-Spital Basel. 1.3 Wer ist Eigentümer? Eigentümerin des Areals und der heutigen Bestandesbauten ist die Immobilien Basel-Stadt (IBS). Eigentümerin des Neubaus Felix Platter-Spital wird das Felix Platter-Spital sein. Die Immobilien Basel-Stadt wird dem Felix Platter-Spital die Parzelle für den Neubau im Baurecht abtreten. 2 Areal 2.1 Wie gross ist das gesamte Areal des Felix Platter-Spitals? Das gesamte Areal des Felix Platter-Spitals hat eine Grösse von rund 53'000 m2. Es wird mittelfristig nur noch teilweise für die Spitalnutzung benötigt. Für den Spitalneubau wurde deshalb ein Projektperimeter ausgeschieden. 2.2 Wie gross ist die Arealfläche für den geplanten Neubau auf dem Areal? Der soll unterhalb des heutigen Hauptgebäudes an der Ecke Luzernerring/Burgfelderstrasse erstellt werden. Für den Spitalneubau ist ein entsprechender Projektperimeter von rund m2 ausgeschieden. Dieser ist so definiert, dass die Aufrechterhaltung des heutigen Spitalbetriebs bis zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes vollumfänglich gewährleistet ist. 2.3 Wie sieht die Arealentwicklung aus? Neben dem Neubau für das Felix Platter-Spital soll auf dem Areal ein neues Wohnquartier entstehen. Der Kanton braucht neuen Wohnraum, und dieses Areal im Wohnquartier Iselin gelegen eignet sich optimal für die Erstellung von Wohnungen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bezweckt, das Areal des heutigen Felix Platter-Spitals in Abstimmung mit den künftigen Flächenbedürfnissen des Spitals für eine weitgehende Wohnnutzung bereitzustellen. Dies ist im kantonalen Richtplan festgehalten: Das Areal ist als «Schwerpunkt Wohnen» mit Koordinationsstand «Zwischenergebnis» eingetragen. Im Richtplan ist formuliert: «Zielsetzung ist eine möglichst vollständige, zumindest aber mehrheitliche Nutzung zu Wohnzwecken.» 2.4 Was passiert mit den bestehenden Bauten? Mit dem s werden die heutigen Gebäude für den Spitalbetrieb nicht mehr benötigt und können somit rückgebaut werden. Der markante Hauptbau sowie die beiden /FAQ_FPS_400.docx Seite 4 von 13

5 Schwesternhäuser des heutigen Spitals sind auf der Liste der schützenswerten Gebäude und sollen allenfalls bestehen bleiben, saniert und umgenutzt werden. Sie sind in die Entwicklung des Areals mit einzubeziehen. 2.5 Ist auf dem Areal auch Wohnraum vorgesehen? Immobilien Basel-Stadt als Eigentümervertreterin möchte die Nutzung auf dem bestehenden Areal optimieren und auf dem entstehenden Freiraum attraktive Wohnungen anbieten. Die zukünftige Nutzung ermöglicht allenfalls Synergien mit dem Felix Platter-Spital. Das Ziel muss eine optimale Arealnutzung sowohl für die Spital- als auch für die Wohnnutzung sein. Die beiden Teilareale (Spital- und Wohnnutzung) werden in Abstimmung miteinander entwickelt. 2.6 Was passiert mit dem heutigen Baumbestand? Innerhalb des Areals wachsen heute zahlreiche Bäume, von denen viele geschützt sind. Die sehr wertvollen Bäume sind zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Für dennoch zu fällende Bäume sind Ersatzstandorte vorzusehen. 2.7 Wird es einen öffentlichen Park auf dem Areal geben? Es wird ein Umgebungskonzept erwartet, welches die konkreten Anforderungen der Spitalumgebung mit den Ansprüchen der künftigen Arealentwicklung kombiniert. Neben den unterschiedlichen Nutzungsintensitäten ist den verschiedenen Freiraumqualitäten besondere Beachtung zu schenken. Auf dem Gesamtareal sind qualitativ hochwertige, öffentlich zugängliche Aussenräume zu schaffen, welche einerseits ein attraktives Wohnumfeld schaffen und andererseits Mitarbeitern, Besuchern und Patienten des FPS als Naherholungsgebiet dienen. 2.8 Was ist genau auf dem Restareal geplant? Neben dem Neubau für das Felix Platter-Spital soll auf dem Areal ein neues Wohnquartier entstehen. Der Kanton braucht neuen Wohnraum, und dieses Areal im Wohnquartier Iselin gelegen eignet sich optimal für die Erstellung von Wohnungen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bezweckt, das Areal des heutigen Felix Platter-Spitals in Abstimmung mit den künftigen Flächenbedürfnissen des Spitals für eine weitgehende Wohnnutzung bereitzustellen. Dies ist im kantonalen Richtplan festgehalten: Das Areal ist als «Schwerpunkt Wohnen» mit Koordinationsstand «Zwischenergebnis» eingetragen. Im Richtplan ist formuliert: «Zielsetzung ist eine möglichst vollständige, zumindest aber mehrheitliche Nutzung zu Wohnzwecken.» /FAQ_FPS_400.docx Seite 5 von 13

6 3 Wettbewerb 3.1 Warum wurde ein Wettbewerb ausgeschrieben? Das Felix Platter-Spital ist als öffentlichrechtliche Institution verpflichtet, die Planungs- und Realisierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt öffentlich auszuschreiben. Zur Erlangung eines qualitativ hochstehenden Projektvorschlages und Evaluierung eines Totalunternehmers (TU) wurde deshalb am 13. April 2013 der zweistufige Gesamtleistungswettbewerb öffentlich ausgeschrieben. Das Verfahren untersteht dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) vom 15. April Für das Verfahren gilt die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. März 2001 (SG ), das Beschaffungsrecht des Kantons Basel- Stadt (Gesetz über öffentliche Beschaffungen vom 20. Mai 1999, SG und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen vom 11. April 2000, SG ). 3.2 Nach welchem Verfahren wurde der Wettbewerb ausgeschrieben? Zur Erlangung eines qualitativ hochstehenden Projektvorschlages und Evaluierung eines Totalunternehmers wurde am 13. April 2013 der zweistufige Gesamtleistungswettbewerb öffentlich ausgeschrieben. Die erste anonyme Stufe (Bearbeitung Projekt- und Betrachtungsperimeter) bildet der offen ausgeschriebene, anonyme Projektwettbewerb, aus dem drei bis vier Projekte mit dem TU und seinem Team für die zweite Stufe (Bearbeitung Projektperimeter) qualifiziert werden. In der zweiten nicht anonymen Stufe sind Zwischenbesprechungen mit den Teams und internen und externen Experten vorgesehen. 3.3 Wer nimmt am Wettbewerb teil? Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Der Totalunternehmer (TU) muss zwingend aus den folgenden Fachbereichen bestehen: Totalunternehmer, Architekt, Spitalplaner, Landschaftsarchitekt, Fachplaner HLKK, Fachplaner Sanitär, Fachplaner Elektro, Fachplaner MSRL, Haustechnikkoordinator, Bauingenieur, Bauphysiker, Gastroplaner, Medizinaltechniker, BIM-Koordinator. 3.4 Wieviele Teilnehmer gibt es? Die Anzahl der Teilnehmer kann zum heutigen Zeitpunkt (laufendes, anonymen Verfahren Stufe 1) nicht bekannt gegeben werden. 3.5 Wer bestimmt das Siegerprojekt? Zur Beurteilung der eingereichten Projektangebote setzt der Auftraggeber ein Beurteilungsgremium (Jury) ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen die fachliche und technische Vorprüfung der beiden Stufen durch. Weitere Sachverständige werden bei Bedarf zugezogen /FAQ_FPS_400.docx Seite 6 von 13

7 3.6 Wer sind die Jurymitglieder? Das Beurteilungsgremium mit Stimmrecht besteht aus den folgenden Personen: Marie-Theres Caratsch, VR Mitglied (Vorsitz) Guido Speck, CEO Felix Platter-Spital (Phase 1) Ursula Fringer, CEO Felix Platter-Spital (Phase 2) Beat Straubhaar, Präsident VR Martin Conzelmann, Chefarzt Felix Platter-Spital Reto W. Kressig, Chefarzt Felix Platter-Spital Thomas Blanckarts, Leiter HBA Basel-Stadt Christian Mehlisch, Portfoliomanagement Immobilien Basel-Stadt Roger Boltshauser, Architekt Zürich Mark Darlington, Architekt Zürich Peter Ess, Architekt Zürich Pascal Gysin, Landschaftsarchitekt Sissach Christine Nickl-Weller, Architektin München Michael Schumacher, Architekt Frankfurt am Fritz Schumacher, Kantonsbaumeister Basel-Stadt Ersatz: Willy Nützi, Leiter Bereich Projektmanagement II, HBA Basel-Stadt Ersatz: Jean-Luc Perrin, PL Betrieb Felix Platter-Spital 3.7 Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury? Das Beurteilungsgremium (Jury) bewertet die eingereichten und an die Beurteilung zugelassenen Projekte in den folgenden drei Schritten: Schritt 1 Das Beurteilungsgremium bewertet die Qualität der Projekte in Stufe 1 und Stufe 2 anhand der nachfolgenden Beurteilungskriterien: Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur; Funktionaler Betrieb Spital (Betriebliche Abläufe, Zweckmässigkeit und Gebrauchstauglichkeit, Nutzungsflexibilität) sowie Ambiente für PatientInnen und Mitarbeitende; Realisierbarkeit und Bewilligungsfähigkeit; Projektorganisation und Realisierungskonzept; Die Reihenfolge beinhaltet keine Gewichtung. Das Beurteilungsgremium wird anhand dieser Beurteilungskriterien eine Gesamtbeurteilung der Projektqualitäten vornehmen. Schritt 2 Das Beurteilungsgremium macht eine Wirtschaftlichkeitsbeurteilung. Diese beinhaltet das Kostendach (Stufe 1) bzw. für Stufe 2 den Angebotspreis, den Landbedarf der Baurechtsparzelle sowie die Lebenszykluskosten. Schritt 3 Das Beurteilungsgremium stellt der Projektbeurteilung (Schritt 1) die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung (Schritt 2) gegenüber. Aufgrund dieser Kosten-Nutzen-Beurteilung beantragt das Beurteilungsgremium der Bauherrschaft, welche Projekte ein gutes Potenzial für die Projektkonkretisierung aufweisen und welche Teams zur Teilnahme am Gesamtleistungswettbewerb zur Stufe 2 eingeladen werden sollen /FAQ_FPS_400.docx Seite 7 von 13

8 Als Abschluss der Stufe 2 entscheidet das Beurteilungsgremium, aufgrund der Kosten-Nutzen-Beurteilung, welches Projekt das beste Preis-/Leistungs-Verhältnis aufweist und somit das «wirtschaftlich günstigste Angebot» darstellt. Demgemäss empfiehlt das Beurteilungsgremium dem Auftraggeber, welches Team mit der Weiterbearbeitung und Realisierung des Projektes beauftragt werden soll. 3.8 Wieviele Bewerber sind am Bau des neuen Gebäudes interessiert? Wieviele stammen aus dem In- bzw. aus dem Ausland? Hat es darunter auch prominente Architekturbüros? Die Anzahl der Teilnehmer sowie deren Herkunft bzw. Firmenbezeichnung ist der Wettbewerbsorganisation nicht bekannt (laufendes, anonymes Verfahren Stufe 1) bzw. kann nicht bekannt gegeben werden. 3.9 Beim Universitätsspital Basel streiten sich die Geister weiterhin über die «beste» und/oder die «zweitbeste» Variante. Wie läuft der Entscheidungsprozess genau beim Felix Platter-Spital ab? Das Beurteilungsgremium (Jury) bewertet die eingereichten und an die Beurteilung zugelassenen Projekte in den folgenden drei Schritten: Schritt 1 Das Beurteilungsgremium bewertet die Qualität der Projekte in Stufe 1 und Stufe 2 anhand der nachfolgenden Beurteilungskriterien: Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur; Funktionaler Betrieb Spital (Betriebliche Abläufe, Zweckmässigkeit und Gebrauchstauglichkeit, Nutzungsflexibilität) sowie Ambiente für PatientInnen und Mitarbeitende; Realisierbarkeit und Bewilligungsfähigkeit; Projektorganisation und Realisierungskonzept; Die Reihenfolge beinhaltet keine Gewichtung. Das Beurteilungsgremium wird anhand dieser Beurteilungskriterien eine Gesamtbeurteilung der Projektqualitäten vornehmen. Schritt 2 Das Beurteilungsgremium macht eine Wirtschaftlichkeitsbeurteilung. Diese beinhaltet das Kostendach (Stufe 1) bzw. für Stufe 2 den Angebotspreis, den Landbedarf der Baurechtsparzelle sowie die Lebenszykluskosten. Schritt 3 Das Beurteilungsgremium stellt der Projektbeurteilung (Schritt 1) die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung (Schritt 2) gegenüber. Aufgrund dieser Kosten-Nutzen-Beurteilung beantragt das Beurteilungsgremium der Bauherrschaft, welche Projekte ein gutes Potenzial für die Projektkonkretisierung aufweisen und welche Teams zur Teilnahme am Gesamtleistungswettbewerb zur Stufe 2 eingeladen werden sollen. Als Abschluss der Stufe 2 entscheidet das Beurteilungsgremium, aufgrund der Kosten-Nutzen-Beurteilung, welches Projekt das beste Preis-/Leistungs-Verhältnis aufweist und somit das «wirtschaftlich günstigste Angebot» darstellt. Demgemäss empfiehlt das Beurteilungsgremium dem Auftraggeber, welches Team mit der Weiterbearbeitung und Realisierung des Projektes beauftragt werden soll /FAQ_FPS_400.docx Seite 8 von 13

9 4 4.1 Warum wird das Felix Platter-Spital neu gebaut? Die heutige Situation des Felix Platter-Spitals entspricht nicht mehr den baulichen und betrieblichen Anforderungen eines modernen Spitals. Es besteht zudem ein dringender Erneuerungsbedarf aufgrund behördlicher Auflagen, insbesondere im Bereich Brandschutz. 4.2 Warum brauchen wir eigentlich einen Neubau? Könnte der alte Bau (Fassade) nicht viel kostengünstiger renoviert werden? Die heutige Situation des Felix Platter-Spitals entspricht nicht mehr den baulichen und betrieblichen Anforderungen eines modernen Spitals. Es müsste einerseits umfassend saniert und erneuert werden, auch müssten umfassende Eingriffe in die nicht optimale räumliche Struktur gemacht werden. Das alles unter laufendem Betrieb, Provisorien würden notwendig. Eine Variante, welche nicht wirtschaftlicher als der Neubau ist. 4.3 Was passiert mit den bestehenden Spitalgebäuden? Das jetzige Spitalhauptgebäude sowie die beiden Schwesternhäuser stehen auf der Liste der schützenswerten Gebäude und sollen allenfalls erhalten und umgenutzt werden. Die restlichen Bauten auf dem Areal können für die Neubebauung abgebrochen werden. 4.4 Wo wird neu gebaut? Neben dem heutigen Hauptgebäude Ecke Burgfelderstrasse / Luzernerring soll der Neubau Felix Platter- Spital erstellt werden. Für den Spitalneubau ist ein Projektperimeter ausgeschieden, welcher die Aufrechterhaltung des heutigen Spitalbetriebs bis zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes vollumfänglich ermöglicht. 4.5 Was verändert sich mit einem Neubau wesentlich für die Mitarbeitenden? Der Spitalneubau soll den hohen Anforderungen eines zeitgemässen und zukunftsorientierten Spitals entsprechen. Die Bedürfnisse an den Neubau wurden durch verschiedene Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitarbeitern und externen Fachexperten formuliert und als Anforderungen in die Grundlagen für die Wettbewerbsprojekte eingebaut. Wie die einzelnen Projekte die Anforderungen räumlich umsetzen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt, da die Projekte noch in Bearbeitung sind. 4.6 Was verändert sich mit einem Neubau in Bezug auf die Ausstattung? Gibt es im Neubau weiterhin eine eigene Küche? ein Schwimmbad? eine Dachterrasse? ein grünes Umfeld? Der Spitalneubau wird sowohl einen eigenen Gastronomiebereich mit Küche als auch ein Therapiebad aufweisen. Ob der Neubau eine Dachterrasse aufweisen wird, ist projektabhängig und zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt. Für den Aussenraum wurden die entsprechenden Anforderungen vorgegeben. 4.7 Was verändert sich mit einem Neubau in Bezug auf das medizinische Angebot: Zeichnet sich eine Änderung des Dienstleistungsangebots im Vergleich zum heutigen Angebot ab? Grundsätzlich ändert sich zum heutigen Zeitpunkt, bis auf die Thematik des Angebotes der Passerelle, nichts /FAQ_FPS_400.docx Seite 9 von 13

10 4.8 Was verändert sich mit einem Neubau in Bezug auf diverse Standorte: Ist schon klar, wo sich Mobility Center und Memory Clinic befinden werden? Was passiert mit der Tagesklinik und der Passerelle? Das Mobility Center, die Memory Clinic und die Tagesklinik sind weiterhin im neuen FPS im ambulanten Bereich enthalten und sind in diesem integriert. Das Angebot der Passerelle wird nicht mehr im Kernangebot des FPS enthalten sein und auf andere Art und Weise gelöst werden. 4.9 Wie sieht es mit dem Parkplatzangebot aus? Das Parkplatzangebot wird sich sowohl während der Bauzeit als auch nach Bauvollendung verändern. Es wird dafür intern ein Mobilitätskonzept ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, von den für den Spitalbetrieb notwendigen 150 Parkplätzen mindestens 130 unterirdisch anzuordnen. Wo und wie diese am Ende angeordnet sein werden, ist projektabhängig, und dabei wird auch wirtschaftlichen Aspekten Rechnung getragen werden Wieviele Betten wird der Neubau haben? Das neue Spital soll insgesamt 260 stationäre Betten umfassen. 20 Betten davon sind im Universitätsspital (USB) integriert. Der Neubauteil auf dem Areal des Felix Platter-Spitals wird somit mit 240 Betten geplant. Es ist im Verfahren auch aufzuzeigen, wie eine allfällige Erweiterung um 2 Stationen à 40 Betten zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist Wie hoch wird das neue Gebäude? Die Gebäudehöhe ist projektabhängig Wie wird der Neubau erschlossen? Der Neubau des Felix Platter-Spitals ist eigenständig zu erschliessen, damit eine autonome Funktionsfähigkeit garantiert werden kann. Für das gesamte Areal ist eine möglichst autofreie Strategie zu verfolgen. Die Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle hat möglichst am Arealrand zu erfolgen. Der Wegführung der Fussgänger ist hohe Beachtung zu schenken. Der Haupteingang muss ab den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs gut auffindbar und direkt zugänglich sein. Der Zugang für Velos sowie die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl Abstellplätze sind sicherzustellen. Einfahrten sind möglichst direkt an den übergeordneten Strassen (Burgfelderstrasse, Luzernerring) vorzusehen, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu den Knoten Wo ist der Eingang des neuen Spitals? Die Lage des Eingangs zum neuen Spital ist projektabhängig und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht angegeben werden Wieviele Stockwerke gibt es? Die Anzahl der Stockwerke ist projektabhängig und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht angegeben werden Was wird bei der Entscheidung pro Neubau höher gewichtet: Die Funktionalität oder die Ästhetik? Der Spitalneubau muss primär den geforderten Betriebsabläufen entsprechen, soll jedoch auch ästhetischen Ansprüchen genügen /FAQ_FPS_400.docx Seite 10 von 13

11 4.16 Bei Bauten kommt es immer wieder zu Verletzungen des GAV (z.b. unlängst wieder bei der Messe Basel), weil Unterlieferanten aus dem Ausland rekrutiert werden, die sich nicht an den örtlichen GAV halten. Wie sorgen Sie vor, dass dieses Problem beim gar keines wird? Bereits während dem Wettbewerbsverfahren verpflichten sich die teilnehmenden Teams, die entsprechenden Gesetze, Verträge und Vorgaben einzuhalten. Mit entsprechenden, eigenen Kontrollen wollen wir vom FPS diesen möglichen Verletzungen entgegentreten Die Zukunft auf dem Bruderholz steht noch offen. Einige Journalisten möchten dort am liebsten ein Akutgeriatrie-Spital sehen. Sofern diese Ansicht von Politikern geteilt wird: In welchem Ausmass würde das Projekt von einem allfällig positiven Politikerentscheid pro Projekt Bruderholz tangiert? Zum heutigen Zeitpunkt muss aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen (v.a. auch Auflagen der Gebäudeversicherung in Bezug auf den Brandschutz und der damit zusammenhängende zeitliche Rahmen) von einem Neubau des Felix Platter-Spital auf dem heutigen Areal ausgegangen werden. Weitergehende Absichten politischer Natur sind nicht bekannt Muss ich als direkter Anwohner mit viel Lärm während der Bauphase rechnen? Eine Baustelle in der Grösse des Neubaus Felix Platter-Spitals führt unweigerlich zu einer Belastung der Umgebung mit Immissionen. Die ausführenden Unternehmen werden jedoch angehalten werden, diese Belastungen auf ein Minimum zu reduzieren und das Umfeld bei Sonderbelastungen im Vorfeld zu informieren Wird auch nachts gearbeitet? Nein. Die Bauarbeiten werden gemäss den gesetzlich erlaubten Vorschriften durchgeführt. 5 Kosten 5.1 Welches Budget steht für den geplanten Neubau zur Verfügung? Für den Spitalneubau wird mit rund CHF 150 Mio. (inkl. MWST) für die Erstellung des Neubaus gerechnet. 5.2 Wer trägt die Kosten für den Neubau? Die Kosten für den Spitalneubau trägt das Felix Platter-Spital. 5.3 Wer finanziert den Neubau? Der Neubau wird durch das Felix Platter-Spital finanziert /FAQ_FPS_400.docx Seite 11 von 13

12 6 Termine 6.1 Wann steht der Wettbewerbssieger fest? Das Siegerprojekt ist Ende 2014 bekannt. 6.2 Wann ist Baubeginn? Zum heutigen Zeitpunkt wird von einem Baubeginn ab ca. Mitte 2015 ausgegangen. 6.3 Wie lange ist die Bauphase? Zum heutigen Zeitpunkt wird die Bauphase voraussichtlich ab ca. Mitte 2015 bis ca. Ende 2017 dauern. Anschliessend ist ein Testbetrieb bis Mitte 2018 vorgesehen. Der Spitalneubau soll im Sommer 2018 eingeweiht werden. 6.4 Wann wird das neue Spitalgebäude bezugsbereit sein? Der Spitalneubau soll im Sommer 2018 eingeweiht werden. Ab Januar 2018 bis Mitte 2018 ist ein Testbetrieb vorgesehen. 6.5 Wann fahren die ersten Bagger auf? Mit der Arealvorbereitung (Abbruch Bestandesbauten, Räumung Terrain) des Projektperimeters wird voraussichtlich bereits Mitte/Ende 2014 begonnen. Für das Neubauprojekt ist zum heutigen Zeitpunkt der Baustart auf ca. Mitte 2015 festgelegt. 7 Heutiges Felix Platter-Spital 7.1 Was passiert mit dem jetzigen Felix Platter-Spital? Der heutige Spitalbetrieb wird im Neubau weiter geführt. Das jetzige Spital-Hauptgebäude soll umgenutzt werden. Mit der Umnutzung des spezifischen Gebäudetypus sollen innovative Ansätze für das Wohnen und neue Wohnungstypen verfolgt werden. Im Erdgeschoss, Dachgeschoss und Sockelbau können zum Wohnangebot ergänzende Nutzungen vorgesehen werden. Beispiele solcher ergänzenden Nutzungen könnten etwa Tagesstrukturen für Senioren, Räume für Kinderbetreuung, Spielgruppen, ein Quartiercafé, etc. sein. 7.2 Führt das Spital den Krankenhausbetrieb während der Bauphase fort? Die Lage des Projektperimeters für den Spitalneubau an der Ecke Burgfelderstrasse/Luzernerring ermöglicht das Aufrechterhalten des heutigen Spitalbetriebes bis zum Bezug des Neubaus. Der Projektperimeter für den Spitalneubau ist vorgegeben und darf weder durch den zukünftigen Spitalneubau noch durch die benötigten Baustelleneinrichtungen überschritten werden /FAQ_FPS_400.docx Seite 12 von 13

13 8 Nutzer/ Patienten 8.1 Für wen ist das neue Spital? Für alle Menschen, die die Hilfe und Unterstützung des FPS benötigen und denen wir mit unseren Dienstleistungen helfen können. Für in der Schweiz wohnhafte Personen regeln das Krankenversicherungsgesetz sowie allenfalls kantonale Regelungen die Abgeltung, für ausländische Patienten gelten spezielle Vereinbarungen. 8.2 Wird der Neubau eine Ambulanz haben? Ja, es ist ein ambulantes Zentrum mit verschiedenen Dienstleistungen vorgesehen, inkl. einer Privatarztpraxis. Unter anderem ist auch die Möglichkeit einer Akutversorgung und aufnahme vorgesehen. 8.3 Wird es im Neubau etwas für die älteren Menschen geben, das im bisherigen Haus nicht vorkommt? Nein. 8.4 Ist ein öffentliches Café/Restaurant geplant? Ja, auch im neuen FPS ist eine Cafeteria und ein Restaurantbereich für Patienten, Personal und die Öffentlichkeit geplant. 8.5 Wie sieht die Ausstattung der Zimmer aus (Einzel- versus Mehrbettzimmer)? Die Gestaltung des Zimmers und auch das Stationskonzept ist Teil der Aufgabenstellung des Verfahrens. 8.6 Wird es eine Privatstation geben? Eine eigentliche Privatstation ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant. Es sind multifunktionale Stationen vorgesehen, welche für Privat- und Normalstationen gleichfalls dienen können. 9 Informationen 9.1 Bei wem kann ich mich bei Fragen/Beschwerden melden? Ansprechsperson für eingehende Fragen ist Herr Jean Luc Perrin, Projektleiter Neubau des Felix Platter- Spitals (jean-luc.perrin@fps-basel.ch; Tel ). 9.2 Gibt es eine Homepage, auf welcher ich mich über die Neuigkeiten rund um den Spitalneubau informieren kann? Auf der Homepage des Felix Platter-Spital ( befindet sich ein Link «Neubau», welcher zu den verfügbaren Neuigkeiten rund um den Neubau führt /FAQ_FPS_400.docx Seite 13 von 13

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