Weshalb sind Normen wichtig und wie grenzt man Normen, Richtlinien und Gesetze ab
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- Simon Schmidt
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1 Weshalb sind Normen wichtig und wie grenzt man Normen, Richtlinien und Gesetze ab Alexander Loistl Sulzer Chemtech AG
2 Beispiel: Haartrockner SN EN , Ausgabe: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-23: Besondere Anforderungen für Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar (IEC :2003)
3 Beispiel: Schrauben / Drehteile SN EN ISO 887/AC, Ausgabe: Flache Scheiben für metrische Schrauben und Muttern für allgemeine Anwendungen - Allgemeine Übersicht (ISO 887:2000); Corrigendum AC SN EN ISO 14580/AC, Ausgabe: Zylinderschrauben mit Innensechsrund, niedriger Kopf (ISO 14580:2001); Corrigendum AC SN EN ISO 14583/AC, Ausgabe: Flachkopfschrauben mit Innensechsrund (ISO 14583:2001); Corrigendum AC SN EN ISO 14585/AC, Ausgabe: Flachkopf-Blechschrauben mit Innensechsrund (ISO 14585:2001); Corrigendum AC SN EN 4176, Ausgabe: Luft- und Raumfahrt - Passniete, mit 100 normalem Senkkopf oder Universalkopf, Zug- Schertyp, aus Titanlegierung TI-P64001, anodisiert oder mit Aluminium pigmentierter Beschichtung - Ringe aus Titan TI-P99002 oder Aluminiumlegierung Metrische Reihe - Technische Lieferbedingung SN EN 4496, Ausgabe: Luft- und Raumfahrt Senk-Passschrauben, mit Flügelkreuzschlitz, kurzes Gewinde, aus Titanlegierung, anodisiert, mit Aluminium pigmenttete Beschichtung - Klasse: 1100 MPa (bei Raumtemperatur) / 315 C SN EN 4497, Ausgabe: Luft- und Raumfahrt - Flachkopf-Passschrauben, mit Flügelkreuzschlitz, kurzes Gewinde, aus Titanlegierung, anodisiert, mit Aluminium pigmenttete Beschichtung - Klasse: 1100 MPa (bei Raumtemperatur) / 315 C SN EN 4498, Ausgabe: Luft- und Raumfahrt - Sechskant-Passschrauben, mittlere Gewindelänge, aus hochwarmfester Nickelbasislegierung, passivsiert, mit Aluminium pigmenttete Beschichtung - Klasse: 1550 MPa (bei Raumtemperatur) / 315 C
4 Beispiel: Petrochemische Anlagen???
5 Beziehungsübersicht Akkreditierung Lieferanten Behörden Zertifizierer für Unternehmen / Produkte Vertragliche Haftung insbesondere Regress Kauf-/ Werkverträge Marktaufsicht Zulassungsverfahren Auftrag Ausservertragliche Haftung: Verschuldenshaftung Kausalhaftung Hersteller Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Vertragliche Haftung Dritte Kauf-/ Werkverträge Anwender Endhersteller
6 Beziehungsübersicht Akkreditierung Lieferanten Behörden Zertifizierer für Unternehmen / Produkte Vertragliche Haftung insbesondere Regress Kauf-/ Werkverträge Marktaufsicht Zulassungsverfahren Auftrag Ausservertragliche Haftung: Verschuldenshaftung Kausalhaftung Hersteller Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Vertragliche Haftung Dritte Kauf-/ Werkverträge Anwender Endhersteller
7 Sorgfaltsanforderungen im Haftpflichtrecht Sorgfalt in Konstruktion Produktion Instruktion Produktbeobachtung Früherkennung/Vermeidung nein Gefahren durch Produkte für Personen oder Sachen ja Verbesserung von Design, Produktinformation etc. Massnahmen zur Gefahrenabwendung Rückruf Warnung Bereitstellen von Zubehör im Vorfeld organisiert Begleitende Massnahmen Produktkennzeichnung Notfallplanung, insbes. Rückruforganisation
8 Sicherheitsanforderungen Vertrags- und Spezifikationstreue Anerkannte Regeln der Technik Stand der Technik Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen Stand von Wissenschaft und Technik
9 Beziehungsübersicht Lieferanten Zertifizierer für Unternehmen / Produkte Vertrags- und Spezifikationstreue Behörden Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen Stand der Technik / Anerkannte Regeln der Technik Stand von Wissenschaft und Technik Hersteller Anerkannte Regeln der Technik Vertrags- und Spezifikationstreue Stand der Technik / Anerkannte Regeln der Technik Dritte Anwender Endhersteller
10 Gesetz- und Normgebungsprozesse in Europa EU-Kommission mit/ohne Mandat Vorlage Rechtsakte Konkretisierung EU-Ministerrat EU-Richtlinien harmonisierte europäische Normen (EN) europäische Normen (EN) CEN/CENELEC nationale Gesetzgeber mit/ohne Mandat nationale Gesetze Konkretisierung nationale Normen Norm-ähnliche Vorschriften andere Normeninstitute und Verbände (z.b. DIN, SNV, ON )
11 Rechtliche Bedeutung von Normen Normen sind nicht zwingend anzuwenden (keine Gesetze) Wird in Gesetzen auf (harmonisierte) Normen verwiesen, dann begründet die Einhaltung der Norm lediglich eine Vermutungswirkung für Gesetzeskonformität Der Nachweis der Normkonformität hat für Behörden und Gerichte in der Regel starke Indizwirkung
12 Verhältnis zwischen Gesetzen und Normen Gesetzgeber Normgeber Gesetze Verordnungen Sicherheitsanforderungen Sicherheitsanforderungen Hersteller Produkte Systeme Technische Anforderungen Normen Richtlnien Auslegung Konktretisierung Qualitätsanforderungen Gerichte Urteile bezüglich Schadenersatz und Vertragshaftung Sicherheitsanforderungen Endbenutzer Vertragspartner
13 Fallbeispiel Gefährliches Pflegebett
14 Fallvariante 1: Pflegebett normgerecht Lieferanten Zertifizierer für Unternehmen / Produkte Ausservertragliche Haftung: Zertifizierung nach aktueller Normengrundlage Ersatz des immateriellen Schadens denkbar Kein Verschulden, da Stand der Technik beachtet Berechtigte Sicherheitserwartungen nicht erfüllt Stand von Wissenschaft und Technik nicht beachtet Schaden im Sinne des PrHG? Hersteller Zukauf von Einzelteilen Keine individualvertraglichen Regelungen Verkauf von Pflegebetten Keine individualvertraglichen Regelungen Behörden Keine Sanktion gegenüber Hersteller Vertragliche Haftung / Regress wegen Umrüstung:: Keine normwidrige Bauweise Problematik bei Verkauf evtl. nicht bekannt (kein Verschulden) Vertragliche Haftung: Kein Verschulden Umrüstungsverfügung Patient Spitex
15 Fallvariante 2: Pflegebett normwidrig Zertifizierer für Unternehmen / Produkte Ausservertragliche Haftung: Fehlerhafte Zertifizierung Regress wegen Zertifizierungsfehler Lieferanten Hersteller Zukauf von Einzelteilen Keine individualvertraglichen Regelungen Behörden Sanktion gegenüber Hersteller Vertragliche Haftung / Regress wegen Umrüstung:: Ersatz des immateriellen Schadens Verschulden, da Stand der Technik nicht beachtet normwidrige Bauweise Verschulden liegt vor Berechtigte Sicherheitserwartungen nicht erfüllt Stand von Wissenschaft und Technik nicht beachtet Schaden im Sinne des PrHG? Verkauf von Pflegebetten Keine individualvertraglichen Regelungen Vertragliche Haftung: Verschulden? Umrüstungsverfügung Patient Spitex
16 Haben Sie Fragen?
September 2000. September 2000. September 2000. März 2001
1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913
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