A) Einleitung. 2. Dabei handelt es sich nicht um ein deutsches, sondern ein internationales
|
|
- Luisa Salzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2
3 A) Einleitung Das Internet nimmt eine - oder besser wohl - die zentrale Rolle in der modernen Kommunikationsgesellschaft ein. Eine Entwicklung, die untrennbar mit dem vor gerade einmal 20 Jahren, nämlich erst 1991, 1 erfundenen World Wide Web verbunden ist. Eine der grundlegenden Technologien und wesentlicher Erfolgsfaktor des World Wide Web sind Links, die es auf einfache Weise ermöglichen, Verbindungen von Inhalten zu anderen im Netzwerk vorhandenen Inhalten herzustellen und sie dem Nutzer dadurch zu erschließen. Erst Links machen das Web zu einem Netz und stehen damit stellvertretend für eine der wesentlichen Neuerungen der elektronischen Medienwelt: Inhalte stehen nicht mehr weitgehend für sich, sondern treten in Interaktion zu anderen Inhalten. Diese Entwicklung wurde nicht in allen Fällen begrüßt, etwa wenn Inhalte plötzlich in einem ganz anderen Zusammenhang präsentiert wurden, als vom Veröffentlicher gewünscht, vor allem wenn dies mit einer wirtschaftlichen Zielsetzung verbunden war oder wenn rechtsverletzende Inhalte erst durch diese Möglichkeit eine viel größere Verbreitung erfuhren. In all diesen Fällen stellt sich die Frage nach der rechtlichen Bewertung, insbesondere nach der Haftung. Kaum ein Thema des sogenannten Internet-Rechts hat in der Praxis wie in der Wissenschaft so viel Beachtung gefunden wie Haftungsfragen im Zusammenhang mit Links. Trotzdem sind viele der Fragen weiter ungeklärt, werden Urteile kontrovers beurteilt und immer wieder gesetzliche Regelungen gefordert 2. Dabei handelt es sich nicht um ein deutsches, sondern ein internationales Phänomen, welches insbesondere auf europäischer Ebene aufgegriffen wurde. In der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr - oder englisch E-Commerce-Richtlinie - aus dem Jahre 2000 wurden EU-weit geltende Haftungsbeschränkungen für Dienstanbieter im Internet geschaffen. 3 Eine Regelung 1 Vgl. Hornung, MMR 2004, 3, 4. 2 S. nur den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes der FDP- Fraktion im deutschen Bundestag vom , BT-Drs. 16/11173, sowie die ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom , BT-Drs. 16/ Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere
4 24 Haftung für Links in Deutschland und den nordischen Staaten für Links wurde zwar nicht in die Richtlinie aufgenommen, jedoch wurde ausdrücklich eine regelmäßige Überprüfung auf gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in Bezug auf die Haftung der Anbieter von Hyperlinks festgelegt. 4 Im Jahre 2003 im ersten Bericht zur Anwendung der Richtlinie vertrat die Kommission den Standpunkt, dass eine weitere Beobachtung notwendig sei, hielt die Schaffung einer Regelung jedoch weiterhin für nicht geboten setze die Kommission dann die Expertengruppe Elektronischer Geschäftsverkehr ein, zu deren Arbeitsbereich auch die Haftung der Anbieter von Hyperlinks gehört. 6 In Bezug auf die Datenbankrichtlinie stellte die Kommission im Jahre 2006 eine uneinheitliche Rechtsprechung bei der Beurteilung von Links fest. 7 Spezielle Regelungen ausdrücklich für Links wurden auf europäischer Ebene auch bis heute nicht geschaffen und nur wenige Staaten führten auf nationaler Ebene Regelungen ein. 8 In den übrigen EU-Staaten ist es hingegen weiterhin Aufgabe von Rechtsprechung und Wissenschaft, die Rechtsfragen auf Grundlage der bestehenden - allgemeinen - Regelungen zu klären. In der zu Links geführten juristischen Diskussion werden ausländische Urteile zum Thema zwar durchaus zur Kenntnis genommen. Selten erfolgt aber eine Auseinandersetzung, die über den Tenor des Urteils hinausgeht und vor allem auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht und in die Bewertung einbezieht. Rechtsvergleichende Ansätze in der deutschen Rechtswissenschaft - nicht nur soweit Links in Rede stehen - beschränken sich außerdem zumeist auf Österreich, Großbritannien, die USA und Frankreich. des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"), ABl L 178 S Art. 21 E-Commerce-RL. 5 Erster Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), KOM(2003) 702 endg. vom Beschluss 2005/752/EG der Kommission vom zur Einsetzung einer Expertengruppe Elektronischer Geschäftsverkehr. 7 DG Internal Market and Services Working Paper, First evaluation of Directive 96/9/EC on the legal protection of databases, Ziff Es handelt sich um Spanien, Portugal, Österreich und Liechtenstein, vgl. KOM(2003) 702 endg. vom , Ziff. 4.6, Fn. 68.
5 Einleitung 25 Wenig Beachtung finden mithin auch die nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden. Dabei handelt es sich bei diesen Staaten bei Verbreitung und Nutzung des Internet durchaus um Vorreiter. Während im Juli 2007 in Deutschland nur 21,1% der Bevölkerung über einen Breitbandanschluss verfügte, stand Dänemark mit 34,1% weltweit an der Spitze und auch Norwegen (29,8%), Finnland (28,8%) und Schweden (28,3%) belegten vordere Plätze. 9 Auch in juristischer Hinsicht stellen die nordischen Staaten eine Gruppe mit vielen Eigenheiten dar. Diese Arbeit untersucht daher, beschränkt auf das Zivilrecht, die Auseinandersetzung mit bei Links auftretenden Haftungsfragen in Rechtsprechung und Literatur in Deutschland und den nordischen Staaten und stellt Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Kontext europäischer und internationaler Regelungen dar. Ausgangspunkt der Arbeit ist eine empirische Bestandsaufnahme des Ist- Zustandes der Diskussion in den untersuchten Ländern. Auch die darauf aufbauende rechtsvergleichende Analyse folgt diesem empirischen Ansatz und hat nicht die Lösung eventuell noch offener Rechtsfragen in den einzelnen Rechtsordnungen oder die Bewertung gefundener Lösungen zum Gegenstand. Insoweit bleibt es dem einzelnen Leser und den mit den behandelten Rechtsfragen befassten Kreisen in den einzelnen Staaten überlassen, aus den Ergebnissen dieser Arbeit Rückschlüsse für die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen zu ziehen. Die Darstellung des deutschen Rechts fällt in diesem Rahmen - gerade soweit es um allgemeinere Fragen geht - mitunter knapper aus, während das Recht der nordischen Staaten an einigen Stellen etwas ausführlicher dargestellt ist. Auf die Rechtslage in Island wird in dieser Arbeit jedoch nicht weiter eingegangen, da insoweit keine wesentliche Rechtsprechung oder Veröffentlichungen zu verzeichnen sind und insgesamt nur wenig und verhältnismäßig schwer zugängliche Literatur zur Verfügung steht. Denn über den spezifisch auf die Haftung für Links bezogenen Ansatz hinaus möchte diese Arbeit vor allem dem deutschen Leser anhand des konkreten Beispiels der Linkhaftung das außervertragliche Haftungsregime der nordischen Staaten näherbringen. Dies bietet sich gerade deshalb an, weil es sich bei der Haftung für Links um eine Querschnittsmaterie handelt. 9 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2007 (13. Bericht), KOM(2008) 153 endg. vom
6 26 Haftung für Links in Deutschland und den nordischen Staaten Nur in den seltensten Fällen besteht zwischen dem Anbieter verlinkter Inhalte und dem Anbieter des Links auf diese Inhalte eine vertragliche Beziehung, die diesen Sachverhalt erfasst. Haftungsfragen im Zusammenhang mit Links konzentrieren sich daher auf außervertragliche Ansprüche, vor allem aus dem Urheber-, Marken,- Lauterkeits- und Persönlichkeitsrecht. Querschnittsfrage ist, inwieweit besondere Haftungsregelungen insbesondere für die sogenannte elektronische Presse bestehen.
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrBürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben
PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDiese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.
Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrGrußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrDigitales Urheberrecht - eine Gefahr für die Bibliotheken?
Recht THEMEN Mit der Ratifizierung des Vertrages ist noch 1998 zu rechnen, wobei die Umsetzung in nationales Recht dann meist noch ein bis zwei Jahre beansprucht, so daß es sehr spannend sein dürfte, ob
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrZahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1
Zahlenwinkel: Forscherkarte 1 alleine Tipp 1 Lege die Ziffern von 1 bis 9 so in den Zahlenwinkel, dass jeder Arm des Zahlenwinkels zusammengezählt das gleiche Ergebnis ergibt! Finde möglichst viele verschiedene
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrKommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) -
Kriterien der KJM für technische Mittel als Jugendschutzmaßnahme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des World Wide Web: Stichwort Personalausweiskennziffernprüfung / Persocheckverfahren
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrNeue Medien in der Erwachsenenbildung
Stang, Richard Neue Medien in der Erwachsenenbildung Statement zum DIE-Forum Weiterbildung 2000 "Zukunftsfelder der Erwachsenenbildung" Deutsches Institut für Erwachsenenbildung Online im Internet: URL:
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrBeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt
MehrACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:
ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
Mehr- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004)
1 BEIHILFEVERBOT - Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004) 2 Referenzzinssätze Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze von Staatsminister a.d. Georg Brüggen, Dipl. Betriebswirt
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN. Ihre Wahl hat Gewicht
ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN Ihre Wahl hat Gewicht Es gibt viele verschiedene Umweltzeichen. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die verschiedenen Umweltzeichen informieren.
MehrI N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H
I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrEinleitung und Gang der Untersuchung
Einleitung und Gang der Untersuchung I. Einleitung Europäische Agenturen erfüllen immer mehr Aufgaben und sind ein Bestandteil des Institutionengefüges der Europäischen Union (EU), der nicht mehr wegzudenken
MehrEthik im Netz. Hate Speech. Auftraggeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Hate Speech Auftraggeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Berlin, 2. Juni 6 Untersuchungsdesign Zielgruppe: Stichprobengröße: Deutschsprachige private Internetnutzer ab 4 Jahren in Deutschland
MehrKommentartext Medien sinnvoll nutzen
Kommentartext Medien sinnvoll nutzen 1. Kapitel: Wir alle nutzen Medien Das ist ein Computer. Und da ist einer. Auch das hier ist ein Computer. Wir alle kennen Computer und haben vielleicht auch schon
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrExistenzgründer Rating
Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrDas Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.
Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen
21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen
MehrSoftware im Urheberrecht. Jörg Pohle. Einführung. Software im. 1. Korb. UrhG. Jörg Pohle. Zusammenfassung 06.02.2006
06.02.2006 1 2 3 4 5 Zur Geschichte seit den 60er Jahre Diskussion über den Umgang mit juristischen Kontext 1985: Einzug der Computerprogramme in das 1993: Einfügung der 2003: der snovelle????: 2. Korb
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrInformationen zum neuen Studmail häufige Fragen
1 Stand: 15.01.2013 Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen (Dokument wird bei Bedarf laufend erweitert) Problem: Einloggen funktioniert, aber der Browser lädt dann ewig und zeigt nichts an Lösung:
MehrIntegrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken
Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrDAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Mehr2.1 Präsentieren wozu eigentlich?
2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
Mehr(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.
MehrEXPOSÉ. Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher
Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 38/2004 Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens
MehrRundung und Casting von Zahlen
W E R K S T A T T Rundung und Casting von Zahlen Intrexx 7.0 1. Einleitung In diesem Werkstattbeitrag erfahren Sie, wie Zahlenwerte speziell in Velocity, aber auch in Groovy, gerundet werden können. Für
MehrBereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche
Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrSo funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser
So funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser HANS-FISCHER FISCHER-SEMINARE SEMINARE St. Wendelinsstrasse 9 86932 Pürgen-Lengenfeld Telefon 08196 99 82 10 Fax 08196 99 82 10 www.fischerseminare.de hans.fischer@fischerseminare.de
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrQualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen
Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
Mehr