Konzept zum ambulant betreuten Wohnen in der Stiftung Haus Hall für Menschen mit Behinderung (verabschiedet in der Hauskonferenz am

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1 Bereich E u L e Entwicklung unterstützen Lebens(t)räume eröffnen Konzept zum ambulant betreuten Wohnen in der Stiftung Haus Hall für Menschen mit Behinderung (verabschiedet in der Hauskonferenz am ) 1. Vorbemerkungen: Wohnen entspricht einem sozialen Grundbedürfnis des Menschen. Wohnen steht zentral für die Befriedigung fundamentaler menschlicher Grundbedürfnisse nach Sicherheit und Schutz Privatheit und Geborgenheit, Beständigkeit und Vertrautheit, Selbstverwirklichung, Kontakt und Kommunikation. Im eigenen Wohnbereich findet weitgehend das private Leben statt. Hier ist der Freiraum für ein Leben in Selbstbestimmtheit und Eigenständigkeit; hier verwirklicht sich jeder Mensch persönlich und individuell. Somit bestimmt die Wohnsituation zu wesentlichen Teilen die konkreten Möglichkeiten einer autonomen Lebensführung. Nicht zuletzt ist das Maß an Zufriedenheit und Wohlbefinden eines Menschen abhängig von dem Vorhandensein einer angemessenen Wohnung, von deren Qualität und von der Möglichkeit, weitgehend selbstbestimmt in dieser Wohnung zu leben. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Sie sollen eine für sie bestmögliche Wohn- und Lebensform finden, in der sie ein zufriedenes und erfülltes Leben führen können. 2. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung: Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung ist eine ambulante Form der Betreuung für Menschen mit einer Behinderung (gemäß 55 (2) 6. SGB IX), die eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde ermöglichen soll. Ambulant betreutes Wohnen kann für Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität bedeuten: Menschen mit Behinderung, die bislang in der Familie gelebt haben, weil sie nicht ohne ein gewisses Maß an Unterstützung allein leben können, können durch die Sicherstellung einer begleitenden Hilfe (Assistenz) die notwendige und sinnvolle Ablösung vom Elternhaus vollziehen und ein selbständiges Leben führen, u.u. kann eine Heimunterbringung verzögert oder sogar vermieden werden. Menschen mit einer Behinderung, die z.zt. bereits in einer stationären Einrichtung leben, können diese verlassen und mit entsprechender Assistenz und Unterstützung ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben im üblichen Sozialraum und Sozialgefüge einer Gemeinde entwickeln. Im Betreuten Wohnen kommen die Leitlinien von Individualität, Normalisierung, Selbstbestimmung, Partnerschaftlichkeit, Empowerment und Integration zum Tragen (s. Anlage 1). Hinsichtlich der Wohnform gibt es keine Einschränkung; ambulant betreutes Wohnen findet in der jeweils individuell sinnvollen und angemessenen Form als Einzel-, Paar- oder Gemeinschaftswohnen statt. Mit dem Betreuten Wohnen wird Menschen mit Behinderung eine Dienstleistung zur Verfügung gestellt, die ihre Rechte auf Unterstützung bei der Bewältigung und dem Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen respektiert. 1

2 Ambulant betreutes Wohnen ist nicht Behandlung (Therapie) und ist auch keine zeitlich beschränkte Rehabilitationsmaßnahme im engeren Sinne. Ambulant betreutes Wohnen ist ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe und Teilhabe. Diese Hilfe orientiert sich flexibel an dem individuellen Hilfebedarf und an den Bedürfnissen desjenigen, der die Hilfeleistung in Anspruch nimmt. Als Hilfe zu einer möglichst selbständigen Lebensführung hat ambulant betreutes Wohnen die Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zum Ziel. 3. Personenkreis: Die Stiftung Haus Hall bietet in ihrem differenzierten Wohnangebot für Menschen mit einer Behinderung auch das Betreute Wohnen an. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Kreis Borken bzw. im Kreis Coesfeld haben bzw. nehmen wollen. Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderung, die bislang in ihren Familien leben und die beabsichtigen, innerhalb der nächsten 6 Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen oder die bislang in einer stationären Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe lebten, die der umfassenden Hilfestellung im Heim jedoch nicht mehr bedürfen und eine selbständigere und eigenverantwortlichere Lebensform nutzen können oder die in ihrer Lebenssituation zukünftig nicht mehr in der Lage sind, ein selbständiges Leben ohne persönliche Begleitung und Assistenz zu führen. 4. Zielsetzung: Allgemein und grundsätzlich hat das Betreute Wohnen das Ziel, dem Menschen mit Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten. Dazu müssen die Lebensgrundlagen sicher gestellt und die alltäglichen Anforderungen bewältigt werden. Darüber hinaus sind die individuelle persönliche Entwicklung des Menschen mit Behinderung und seine sozialen Beziehungen zu begleiten und zu unterstützen. Konkrete Zielsetzungen zum betreuten Wohnen sind für die einzelne Person im jeweils individuellen Kontext zu entwickeln, ausgerichtet auf die jeweiligen Wohn- und Betreuungsbedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Der individuell notwendige Umfang der Unterstützung und Assistenz ist regelmäßig gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. seinem gesetzlichen Betreuer zu überprüfen und anzupassen. Während der gesetzliche Betreuer die grundsätzlichen Fragen des jeweiligen Betreuungsbereiches mit dem Betroffenen klärt, wird der Mitarbeiter im Betreuten Wohnen Hilfestellung bei der weitgehend eigenständigen Regelung der mit dem Betreuer vereinbarten Maßnahmen geben. Gerade das Verhältnis zum gesetzlichen Betreuer bedarf dabei einer besonderen Beachtung und auch Unterstützung und Begleitung, vor allem wenn es sich um nahe Angehörige (z.b. ein Elternteil) handelt. Das Verhältnis von Selbständigkeit und Eigenkompetenz des Menschen mit Behinderung bei anstehenden Entscheidungen zu den Grenzen und Notwendigkeiten, die sich aus der gesetzlichen Betreuung ergeben, ist im Interesse des Ziels der Eigenständigkeit und des Empowerments immer im Blick zu halten. Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung ist das Betreute Wohnen langfristig angelegt. Der Grad der erreichbaren Selbständigkeit im Sinne der Unabhängigkeit von Assistenzleistungen ist abhängig vom Ausmaß der Behinderung. 5. Leistungsangebot: Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine überwiegend aufsuchende Tätigkeit, die durch eine intensive langfristige Beziehungsarbeit zwischen dem Menschen mit Behinderung und seinem Unterstützer (seinem Assistenten) geprägt ist, der damit auch Bezugsperson wird. Diese Beziehung kann sich nur dann entwickeln, wenn der Betroffene mit der Person einverstanden und an ihrer Auswahl beteiligt ist. 2

3 Die Betreuungsleistung findet in einem komplexen Prozess der Alltagsbegleitung statt, bei dem es in erster Linie um persönliche Beratung und Begleitung geht. Sie ist ein akzeptierendes, beratendes und begleitendes Angebot, das den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen eine Schlüsselrolle zukommen lässt. Das Betreuungsangebot des Betreuten Wohnens kann dabei in Form von individuellen Hausbesuchen, Einzelgesprächen, Begleitung und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten oder auch in Gruppenarbeit erfolgen. Arbeitshaltung und Arbeitsstrukturen im Betreuten Wohnen überantworten dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit in der alltäglichen Lebensgestaltung und stellen dies sicher. Art, Dauer und Umfang der notwendigen Hilfen richten sich nach der Bedürfnislage des Einzelfalles und muss im Rahmen der individuellen Hilfeplanung nach 58 SGB XII ermittelt werden. Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. Die direkten Betreuungsleistungen umfassen ausgehend vom individuellen Hilfebedarf die Unterstützung, Beratung und Anleitung in den verschiedenen Lebensbereichen (s.u.). Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören insbesondere - Gespräche im sozialen Umfeld der Betroffenen (z.b. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, mit dem gesetzlichen Betreuer) - Telefonate und Schriftverkehr bzgl. der Alltagsangelegenheiten des Betroffenen (Versicherungen, Arbeitsvertragliches, sonstige Verträge etc.) - Vor- und Nachbereitung der direkten Betreuung - Dokumentation und Berichtswesen - Organisation des Helferfeldes - Koordination bzw. Weiterentwicklung der Hilfe- und Unterstützungsplanung - Fallbesprechungen/kollegiale Beratung und Supervision, Fortbildung - Teamsitzungen - Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten - Ausfallzeiten / von der betreuten Person nicht wahrgenommene Termine - Zeiten für An- und Abfahrt Zu den indirekten Leistungen gehören anteilige Leistungen für - Verwaltung, z.b. Leistungsabrechnung, Personalkostenabrechnung etc. - Leitung und Organisation des Dienstes - Verknüpfung mit den regionalen Versorgungsstrukturen - Öffentlichkeitsarbeit Konkret können folgende Leistungen notwendig sein: Hilfen bei der Erlangung, Wiedererlangung und Bewältigung lebenspraktischer Fähigkeiten und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: Ernährung Körperpflege Gestaltung und Reinigung des Wohnraumes Umgang mit Geld. Sicherung der Lebenssituation: Koordination unterschiedlicher Hilfeleistungen (Casemanagement) Beistand in administrativen, auch sozialhilferechtlichen Angelegenheiten, z.b. Leistungserschließung, Unterstützung bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste und Einrichtungen (einschließlich deren finanzieller Absicherung), Unterstützung bei der Tagesstrukturierung (insbesondere Eingliederung in den Arbeitsbereich), Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern, Hilfe bei der Wohnungsvermittlung und -suche, Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Mitwirkung und Unterstützung bei der Finanz- und Haushaltsplanung. 3

4 Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung: zu Personen im engeren Wohn- und Lebensbereich (Familie, Eltern, Partner, Kinder, Freunde), ggf. zum gesetzlichen Betreuer zu Personen im sozialen Umfeld (Nachbarschaft, Kollegen). Hilfen bei der Verarbeitung von Behinderung und Krankheit: Beobachtung, Einschätzung der Befindlichkeit, Hilfen zur emotionalen und psychischen Stabilisierung, Unterstützung und ggf. Kriseninterventionen bei akuten Erkrankungen oder Ausnahmesituationen, Intervention bei störendem und/oder gefährdendem Verhalten, auch Suchtverhalten, Hilfen zur Sicherung der notwendigen medizinischen oder therapeutischen Versorgung. Hilfen bei der Lebensplanung: Beratung und Hilfestellung bei der Entwicklung und Planung von Zukunftsperspektiven, Hilfen zur Integration (in die soziale und kirchliche Gemeinde), Beratung und Hilfe bei Partnerschaft oder Elternschaft. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend; entscheidend sind die Bedarfe des Einzelfalles.) 6. Organisation: Das Ambulant Betreute Wohnen kann als Einzelwohnen, Paarwohnen oder in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden. Im Ambulant Betreuten Wohnen werden überwiegend pädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger) eingesetzt. Auch in Ausfallzeiten wird die notwendige Begleitung durch Vertretungen sicher gestellt. Aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsfeldes müssen die Mitarbeiter überwiegend allein arbeiten; dies setzt entsprechende Berufserfahrungen mit dem Personenkreis voraus. Die Qualität der Arbeit und die Qualifikation der MitarbeiterInnen wird weiter gesichert durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen. Die Mitarbeiter sind eingebunden in ein Team von Kollegen mit gleichen Aufgaben. Das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen wird erst aufgenommen, wenn eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers vorliegt. Haus Hall unterstützt den Betroffenen bei der Antragstellung gegenüber dem Sozialhilfeträger, sowohl beim Erstantrag wie bei Verlängerungsanträgen. Haus Hall schließt mit den Betroffenen und ggf. seinem rechtlichen Betreuer einen Betreuungsvertrag ab (siehe Anlage 2). Der individuelle Charakter der Unterstützungsleistungen verlangt eine je individuelle Vereinbarung über Betreuungsinhalt und -umfang. Der Betroffene ist in der Regel selbst Mieter seiner Wohnung. Bei der Beschaffung des erforderlichen Wohnraumes ist Haus Hall behilflich. Nur in Ausnahmefällen tritt Haus Hall vermittelnd ein oder stellt das Wohnungsangebot. Voraussetzung zur Aufnahme des Angebotes Ambulant Betreutes Wohnen ist, dass der Betroffene vorübergehend oder auf Dauer nicht in ausreichendem Maße zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage ist, aber ein gewisses Maß an Selbständigkeit in der alltagspraktischen Lebensführung aufweist, die es ermöglicht, den eigenen Lebensbereich überwiegend ohne fremde Hilfe bzw. ohne dauerhaften Aufsichtsbedarf zu gestalten. Darüber hinaus muss der Betroffene motiviert sein, die Begleitung und Assistenz anzunehmen. 7. Finanzierung: Beim Betreuten Wohnen handelt es sich in der Regel um eine Maßnahme im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe nach 53 ff SGB XII. 4

5 Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden individuell nach dem jeweils festgestellten Hilfebedarf festgelegt. Entsprechend gibt es eine flexible und ausdifferenzierte Anzahl an Fachleistungsstunden, welche sich nach der Lage des Einzelfalles richtet. Zuständig für die Hilfegewährung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlicher Sozialhilfeträger. Das Betreute Wohnen wird auf der Grundlage der Richtlinien und Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchgeführt. 5

6 Anlage 1 Leitlinien der Arbeit im Betreuten Wohnen Individualität Auf der Basis unseres christlichen Menschenverständnis bedeutet Individualität, dass jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit von Gott gewürdigt und bejaht, dass er gewollt wird. Die Würde jedes einzelnen Menschen ist unantastbar, sie ist nicht von seinen Fähigkeiten oder Leistungen abhängig zu machen und sie wird niemals durch Krankheit oder Behinderung gemindert. Die Angebote des Betreuten Wohnens sollen sicherstellen, dass der Nutzer erfahren kann, dass seiner Person Zuwendung, Achtung und Wertschätzung entgegengebracht werden, seine individuelle Lebensgeschichte respektiert wird, seine individuellen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten geachtet und fördernd unterstützt werden, sein Leben Sinn und Perspektive hat. Normalisierung umfasst ein normatives Orientierungsprinzip für die soziale und pädagogische Gestaltung humaner Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung. Rechtlich gesehen geht es um die Sicherung gleicher Rechte für alle Bürger, so dass auch für geistig behinderte Bürger grundsätzlich gleiche (normale) Lebensbedingungen existieren können. Was... behinderte Personen an Hilfen und Diensten brauchen, hat als normal zu gelten, als selbstverständlich, so wie es auch für jeden Bürger als normal gilt, dass für ihn Dienste zur Verfügung stehen, die er braucht: passende Schulen, Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, ärztliche und andere Dienste 1. Von heilpädagogischer Bedeutung ist die Doppelnorm der Sicherung von Autonomie und sozialer Teilhabe, von personaler und sozialer Integration und Wert dialogischen Verstehens und komplementärer Ergänzung von behindertem und nichtbehindertem Leben. 2 Dies bedeutet die Anerkennung individueller Einzigartigkeit bzw. das Recht auf Andersartigkeit unter der Voraussetzung von Chancengleichheit auf der Basis menschlicher Grundrechte sowie das Recht auf spezifische Unterstützungsmaßnahmen, die den jeweiligen Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung tragen. Selbstbestimmung Die Achtung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung setzt emanzipative, subjektorientierte und aktivierende Alternativen gegen die gesellschaftlich noch vielfach vorherrschende Haltung bloßer Versorgung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in einer Objektrolle, gegen Fremdbestimmung und Abhängigkeit von anderen Menschen. Selbstbestimmung bezieht sich gleichermaßen auf Alltagsentscheidungen wie auch auf Entscheidungen der Lebensplanung, z. B. in Bezug auf Wohnform, Arbeit, Familie etc. Das bedeutet, für alle Menschen ist ein verantwortliches Handeln nur dann möglich, wenn genügend Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume gegeben sind. Die Arbeitshaltung und die Arbeitsstrukturen des Betreuten Wohnens sollen dazu beitragen, Abhängigkeit zu minimieren, und das Prinzip des Entscheidenlassens in ihrem Handeln ausdrücken. Sie achten konsequent darauf, dass in allen Lebenssituationen Wahlmöglichkeiten geschaffen werden, die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer geachtet werden, ihre Entscheidungen respektiert werden, die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten ermöglicht wird. Partnerschaftlichkeit Statt Menschen mit Behinderung auf Grund fehlender Kompetenz in allen Lebenslagen helfen zu wollen, geht es unter diesem Leitgedanken darum, mit dem Wissen um eigene Schwächen und die eigene Hilfebedürftigkeit auch die des anderen zu akzeptieren. MitarbeiterInnen und NutzerInnen des Betreuten Wohnens begreifen sich als PartnerInnen, die ihre unterschiedlichen Stärken und Schwächen, Absichten und Wünsche dem/der jeweils anderen PartnerIn gegenüber klarstellen und die Regeln, die für ihre Beziehungsgestaltung gelten, miteinander vereinbaren. Die Abklärung wechselseitiger Erwartungen kann dabei helfen und ist Aufgabe der MitarbeiterIn. 1 Speck O. - Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung Speck O. - System Heilpädagogik (2) 6

7 Empowerment meint alle Möglichkeiten und Hilfen, die es Menschen in einer als machtlos zu bezeichnenden Situation (wie dies bei Menschen mit Behinderung oft durch ihre Abhängigkeit von anderen gegeben ist) ermöglichen, mehr Kontrolle über ihr Leben zu gewinnen, indem sie ihre eigenen Stärken im Austausch mit anderen erkennen und sich gegenseitig ermutigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Hilfebedürftigkeit und Abhängigkeit/Machtlosigkeit zumindest teilweise auch das Ergebnis ungünstiger Lernprozesse sind, die prinzipiell umkehrbar sind. Empowerment als Leitlinie des Betreuten Wohnens erfordert bei den MitarbeiterInnen die Entwicklung eines professionellen Hilfeverständnisses, das hilfebedürftige Menschen dabei unterstützt, das zu tun, was sie wollen, aber ohne Unterstützung nicht bzw. nicht ihren Vorstellungen entsprechend tun können (Assistenz). Dahinter steht die Haltung, den Betroffenen jeweils als Experten in eigener Sache anzuerkennen, und es ihm zu ermöglichen sein Expertentum auch leben zu können. Für viele Menschen mit Behinderung lässt sich dieses Konzept gegenwärtig nur ausschnittweise übertragen. Oft haben sie in ihrer Lebensgeschichte noch nicht lernen können, ihre Bedürfnisse und Ansprüche wahrzunehmen und zu artikulieren. In diesen Fällen setzt Empowerment bereits an dieser Stelle ein. Integration Integration ist gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen in den unterschiedlichen Lebenszusammenhängen (Wohnen, Arbeit, Schule, Freizeit). Integration beinhaltet somit einerseits gesellschaftliche Aspekte (politische Gleichstellung, Bürgerrechte), aber vor allem auch soziale Aspekte der konkreten Lebensgestaltung: Teilhabe an den sozialen Beziehungen in der politischen und kirchlichen Gemeinde, an Nachbarschaft und Vereinsleben, an Aktivitäten in der Gemeinschaft. Ambulant betreutes Wohnen unterstützt den Nutzer in der Wahrnehmung seiner Bürgerrechte und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 7

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