Konzept zum ambulant betreuten Wohnen in der Stiftung Haus Hall für Menschen mit Behinderung (verabschiedet in der Hauskonferenz am
|
|
- Erwin Hofer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bereich E u L e Entwicklung unterstützen Lebens(t)räume eröffnen Konzept zum ambulant betreuten Wohnen in der Stiftung Haus Hall für Menschen mit Behinderung (verabschiedet in der Hauskonferenz am ) 1. Vorbemerkungen: Wohnen entspricht einem sozialen Grundbedürfnis des Menschen. Wohnen steht zentral für die Befriedigung fundamentaler menschlicher Grundbedürfnisse nach Sicherheit und Schutz Privatheit und Geborgenheit, Beständigkeit und Vertrautheit, Selbstverwirklichung, Kontakt und Kommunikation. Im eigenen Wohnbereich findet weitgehend das private Leben statt. Hier ist der Freiraum für ein Leben in Selbstbestimmtheit und Eigenständigkeit; hier verwirklicht sich jeder Mensch persönlich und individuell. Somit bestimmt die Wohnsituation zu wesentlichen Teilen die konkreten Möglichkeiten einer autonomen Lebensführung. Nicht zuletzt ist das Maß an Zufriedenheit und Wohlbefinden eines Menschen abhängig von dem Vorhandensein einer angemessenen Wohnung, von deren Qualität und von der Möglichkeit, weitgehend selbstbestimmt in dieser Wohnung zu leben. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Sie sollen eine für sie bestmögliche Wohn- und Lebensform finden, in der sie ein zufriedenes und erfülltes Leben führen können. 2. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung: Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung ist eine ambulante Form der Betreuung für Menschen mit einer Behinderung (gemäß 55 (2) 6. SGB IX), die eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde ermöglichen soll. Ambulant betreutes Wohnen kann für Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität bedeuten: Menschen mit Behinderung, die bislang in der Familie gelebt haben, weil sie nicht ohne ein gewisses Maß an Unterstützung allein leben können, können durch die Sicherstellung einer begleitenden Hilfe (Assistenz) die notwendige und sinnvolle Ablösung vom Elternhaus vollziehen und ein selbständiges Leben führen, u.u. kann eine Heimunterbringung verzögert oder sogar vermieden werden. Menschen mit einer Behinderung, die z.zt. bereits in einer stationären Einrichtung leben, können diese verlassen und mit entsprechender Assistenz und Unterstützung ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben im üblichen Sozialraum und Sozialgefüge einer Gemeinde entwickeln. Im Betreuten Wohnen kommen die Leitlinien von Individualität, Normalisierung, Selbstbestimmung, Partnerschaftlichkeit, Empowerment und Integration zum Tragen (s. Anlage 1). Hinsichtlich der Wohnform gibt es keine Einschränkung; ambulant betreutes Wohnen findet in der jeweils individuell sinnvollen und angemessenen Form als Einzel-, Paar- oder Gemeinschaftswohnen statt. Mit dem Betreuten Wohnen wird Menschen mit Behinderung eine Dienstleistung zur Verfügung gestellt, die ihre Rechte auf Unterstützung bei der Bewältigung und dem Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen respektiert. 1
2 Ambulant betreutes Wohnen ist nicht Behandlung (Therapie) und ist auch keine zeitlich beschränkte Rehabilitationsmaßnahme im engeren Sinne. Ambulant betreutes Wohnen ist ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe und Teilhabe. Diese Hilfe orientiert sich flexibel an dem individuellen Hilfebedarf und an den Bedürfnissen desjenigen, der die Hilfeleistung in Anspruch nimmt. Als Hilfe zu einer möglichst selbständigen Lebensführung hat ambulant betreutes Wohnen die Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zum Ziel. 3. Personenkreis: Die Stiftung Haus Hall bietet in ihrem differenzierten Wohnangebot für Menschen mit einer Behinderung auch das Betreute Wohnen an. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Kreis Borken bzw. im Kreis Coesfeld haben bzw. nehmen wollen. Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderung, die bislang in ihren Familien leben und die beabsichtigen, innerhalb der nächsten 6 Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen oder die bislang in einer stationären Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe lebten, die der umfassenden Hilfestellung im Heim jedoch nicht mehr bedürfen und eine selbständigere und eigenverantwortlichere Lebensform nutzen können oder die in ihrer Lebenssituation zukünftig nicht mehr in der Lage sind, ein selbständiges Leben ohne persönliche Begleitung und Assistenz zu führen. 4. Zielsetzung: Allgemein und grundsätzlich hat das Betreute Wohnen das Ziel, dem Menschen mit Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten. Dazu müssen die Lebensgrundlagen sicher gestellt und die alltäglichen Anforderungen bewältigt werden. Darüber hinaus sind die individuelle persönliche Entwicklung des Menschen mit Behinderung und seine sozialen Beziehungen zu begleiten und zu unterstützen. Konkrete Zielsetzungen zum betreuten Wohnen sind für die einzelne Person im jeweils individuellen Kontext zu entwickeln, ausgerichtet auf die jeweiligen Wohn- und Betreuungsbedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Der individuell notwendige Umfang der Unterstützung und Assistenz ist regelmäßig gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. seinem gesetzlichen Betreuer zu überprüfen und anzupassen. Während der gesetzliche Betreuer die grundsätzlichen Fragen des jeweiligen Betreuungsbereiches mit dem Betroffenen klärt, wird der Mitarbeiter im Betreuten Wohnen Hilfestellung bei der weitgehend eigenständigen Regelung der mit dem Betreuer vereinbarten Maßnahmen geben. Gerade das Verhältnis zum gesetzlichen Betreuer bedarf dabei einer besonderen Beachtung und auch Unterstützung und Begleitung, vor allem wenn es sich um nahe Angehörige (z.b. ein Elternteil) handelt. Das Verhältnis von Selbständigkeit und Eigenkompetenz des Menschen mit Behinderung bei anstehenden Entscheidungen zu den Grenzen und Notwendigkeiten, die sich aus der gesetzlichen Betreuung ergeben, ist im Interesse des Ziels der Eigenständigkeit und des Empowerments immer im Blick zu halten. Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung ist das Betreute Wohnen langfristig angelegt. Der Grad der erreichbaren Selbständigkeit im Sinne der Unabhängigkeit von Assistenzleistungen ist abhängig vom Ausmaß der Behinderung. 5. Leistungsangebot: Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine überwiegend aufsuchende Tätigkeit, die durch eine intensive langfristige Beziehungsarbeit zwischen dem Menschen mit Behinderung und seinem Unterstützer (seinem Assistenten) geprägt ist, der damit auch Bezugsperson wird. Diese Beziehung kann sich nur dann entwickeln, wenn der Betroffene mit der Person einverstanden und an ihrer Auswahl beteiligt ist. 2
3 Die Betreuungsleistung findet in einem komplexen Prozess der Alltagsbegleitung statt, bei dem es in erster Linie um persönliche Beratung und Begleitung geht. Sie ist ein akzeptierendes, beratendes und begleitendes Angebot, das den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen eine Schlüsselrolle zukommen lässt. Das Betreuungsangebot des Betreuten Wohnens kann dabei in Form von individuellen Hausbesuchen, Einzelgesprächen, Begleitung und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten oder auch in Gruppenarbeit erfolgen. Arbeitshaltung und Arbeitsstrukturen im Betreuten Wohnen überantworten dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit in der alltäglichen Lebensgestaltung und stellen dies sicher. Art, Dauer und Umfang der notwendigen Hilfen richten sich nach der Bedürfnislage des Einzelfalles und muss im Rahmen der individuellen Hilfeplanung nach 58 SGB XII ermittelt werden. Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. Die direkten Betreuungsleistungen umfassen ausgehend vom individuellen Hilfebedarf die Unterstützung, Beratung und Anleitung in den verschiedenen Lebensbereichen (s.u.). Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören insbesondere - Gespräche im sozialen Umfeld der Betroffenen (z.b. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, mit dem gesetzlichen Betreuer) - Telefonate und Schriftverkehr bzgl. der Alltagsangelegenheiten des Betroffenen (Versicherungen, Arbeitsvertragliches, sonstige Verträge etc.) - Vor- und Nachbereitung der direkten Betreuung - Dokumentation und Berichtswesen - Organisation des Helferfeldes - Koordination bzw. Weiterentwicklung der Hilfe- und Unterstützungsplanung - Fallbesprechungen/kollegiale Beratung und Supervision, Fortbildung - Teamsitzungen - Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten - Ausfallzeiten / von der betreuten Person nicht wahrgenommene Termine - Zeiten für An- und Abfahrt Zu den indirekten Leistungen gehören anteilige Leistungen für - Verwaltung, z.b. Leistungsabrechnung, Personalkostenabrechnung etc. - Leitung und Organisation des Dienstes - Verknüpfung mit den regionalen Versorgungsstrukturen - Öffentlichkeitsarbeit Konkret können folgende Leistungen notwendig sein: Hilfen bei der Erlangung, Wiedererlangung und Bewältigung lebenspraktischer Fähigkeiten und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: Ernährung Körperpflege Gestaltung und Reinigung des Wohnraumes Umgang mit Geld. Sicherung der Lebenssituation: Koordination unterschiedlicher Hilfeleistungen (Casemanagement) Beistand in administrativen, auch sozialhilferechtlichen Angelegenheiten, z.b. Leistungserschließung, Unterstützung bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste und Einrichtungen (einschließlich deren finanzieller Absicherung), Unterstützung bei der Tagesstrukturierung (insbesondere Eingliederung in den Arbeitsbereich), Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern, Hilfe bei der Wohnungsvermittlung und -suche, Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Mitwirkung und Unterstützung bei der Finanz- und Haushaltsplanung. 3
4 Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung: zu Personen im engeren Wohn- und Lebensbereich (Familie, Eltern, Partner, Kinder, Freunde), ggf. zum gesetzlichen Betreuer zu Personen im sozialen Umfeld (Nachbarschaft, Kollegen). Hilfen bei der Verarbeitung von Behinderung und Krankheit: Beobachtung, Einschätzung der Befindlichkeit, Hilfen zur emotionalen und psychischen Stabilisierung, Unterstützung und ggf. Kriseninterventionen bei akuten Erkrankungen oder Ausnahmesituationen, Intervention bei störendem und/oder gefährdendem Verhalten, auch Suchtverhalten, Hilfen zur Sicherung der notwendigen medizinischen oder therapeutischen Versorgung. Hilfen bei der Lebensplanung: Beratung und Hilfestellung bei der Entwicklung und Planung von Zukunftsperspektiven, Hilfen zur Integration (in die soziale und kirchliche Gemeinde), Beratung und Hilfe bei Partnerschaft oder Elternschaft. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend; entscheidend sind die Bedarfe des Einzelfalles.) 6. Organisation: Das Ambulant Betreute Wohnen kann als Einzelwohnen, Paarwohnen oder in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden. Im Ambulant Betreuten Wohnen werden überwiegend pädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger) eingesetzt. Auch in Ausfallzeiten wird die notwendige Begleitung durch Vertretungen sicher gestellt. Aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsfeldes müssen die Mitarbeiter überwiegend allein arbeiten; dies setzt entsprechende Berufserfahrungen mit dem Personenkreis voraus. Die Qualität der Arbeit und die Qualifikation der MitarbeiterInnen wird weiter gesichert durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen. Die Mitarbeiter sind eingebunden in ein Team von Kollegen mit gleichen Aufgaben. Das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen wird erst aufgenommen, wenn eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers vorliegt. Haus Hall unterstützt den Betroffenen bei der Antragstellung gegenüber dem Sozialhilfeträger, sowohl beim Erstantrag wie bei Verlängerungsanträgen. Haus Hall schließt mit den Betroffenen und ggf. seinem rechtlichen Betreuer einen Betreuungsvertrag ab (siehe Anlage 2). Der individuelle Charakter der Unterstützungsleistungen verlangt eine je individuelle Vereinbarung über Betreuungsinhalt und -umfang. Der Betroffene ist in der Regel selbst Mieter seiner Wohnung. Bei der Beschaffung des erforderlichen Wohnraumes ist Haus Hall behilflich. Nur in Ausnahmefällen tritt Haus Hall vermittelnd ein oder stellt das Wohnungsangebot. Voraussetzung zur Aufnahme des Angebotes Ambulant Betreutes Wohnen ist, dass der Betroffene vorübergehend oder auf Dauer nicht in ausreichendem Maße zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage ist, aber ein gewisses Maß an Selbständigkeit in der alltagspraktischen Lebensführung aufweist, die es ermöglicht, den eigenen Lebensbereich überwiegend ohne fremde Hilfe bzw. ohne dauerhaften Aufsichtsbedarf zu gestalten. Darüber hinaus muss der Betroffene motiviert sein, die Begleitung und Assistenz anzunehmen. 7. Finanzierung: Beim Betreuten Wohnen handelt es sich in der Regel um eine Maßnahme im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe nach 53 ff SGB XII. 4
5 Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden individuell nach dem jeweils festgestellten Hilfebedarf festgelegt. Entsprechend gibt es eine flexible und ausdifferenzierte Anzahl an Fachleistungsstunden, welche sich nach der Lage des Einzelfalles richtet. Zuständig für die Hilfegewährung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlicher Sozialhilfeträger. Das Betreute Wohnen wird auf der Grundlage der Richtlinien und Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchgeführt. 5
6 Anlage 1 Leitlinien der Arbeit im Betreuten Wohnen Individualität Auf der Basis unseres christlichen Menschenverständnis bedeutet Individualität, dass jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit von Gott gewürdigt und bejaht, dass er gewollt wird. Die Würde jedes einzelnen Menschen ist unantastbar, sie ist nicht von seinen Fähigkeiten oder Leistungen abhängig zu machen und sie wird niemals durch Krankheit oder Behinderung gemindert. Die Angebote des Betreuten Wohnens sollen sicherstellen, dass der Nutzer erfahren kann, dass seiner Person Zuwendung, Achtung und Wertschätzung entgegengebracht werden, seine individuelle Lebensgeschichte respektiert wird, seine individuellen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten geachtet und fördernd unterstützt werden, sein Leben Sinn und Perspektive hat. Normalisierung umfasst ein normatives Orientierungsprinzip für die soziale und pädagogische Gestaltung humaner Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung. Rechtlich gesehen geht es um die Sicherung gleicher Rechte für alle Bürger, so dass auch für geistig behinderte Bürger grundsätzlich gleiche (normale) Lebensbedingungen existieren können. Was... behinderte Personen an Hilfen und Diensten brauchen, hat als normal zu gelten, als selbstverständlich, so wie es auch für jeden Bürger als normal gilt, dass für ihn Dienste zur Verfügung stehen, die er braucht: passende Schulen, Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, ärztliche und andere Dienste 1. Von heilpädagogischer Bedeutung ist die Doppelnorm der Sicherung von Autonomie und sozialer Teilhabe, von personaler und sozialer Integration und Wert dialogischen Verstehens und komplementärer Ergänzung von behindertem und nichtbehindertem Leben. 2 Dies bedeutet die Anerkennung individueller Einzigartigkeit bzw. das Recht auf Andersartigkeit unter der Voraussetzung von Chancengleichheit auf der Basis menschlicher Grundrechte sowie das Recht auf spezifische Unterstützungsmaßnahmen, die den jeweiligen Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung tragen. Selbstbestimmung Die Achtung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung setzt emanzipative, subjektorientierte und aktivierende Alternativen gegen die gesellschaftlich noch vielfach vorherrschende Haltung bloßer Versorgung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in einer Objektrolle, gegen Fremdbestimmung und Abhängigkeit von anderen Menschen. Selbstbestimmung bezieht sich gleichermaßen auf Alltagsentscheidungen wie auch auf Entscheidungen der Lebensplanung, z. B. in Bezug auf Wohnform, Arbeit, Familie etc. Das bedeutet, für alle Menschen ist ein verantwortliches Handeln nur dann möglich, wenn genügend Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume gegeben sind. Die Arbeitshaltung und die Arbeitsstrukturen des Betreuten Wohnens sollen dazu beitragen, Abhängigkeit zu minimieren, und das Prinzip des Entscheidenlassens in ihrem Handeln ausdrücken. Sie achten konsequent darauf, dass in allen Lebenssituationen Wahlmöglichkeiten geschaffen werden, die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer geachtet werden, ihre Entscheidungen respektiert werden, die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten ermöglicht wird. Partnerschaftlichkeit Statt Menschen mit Behinderung auf Grund fehlender Kompetenz in allen Lebenslagen helfen zu wollen, geht es unter diesem Leitgedanken darum, mit dem Wissen um eigene Schwächen und die eigene Hilfebedürftigkeit auch die des anderen zu akzeptieren. MitarbeiterInnen und NutzerInnen des Betreuten Wohnens begreifen sich als PartnerInnen, die ihre unterschiedlichen Stärken und Schwächen, Absichten und Wünsche dem/der jeweils anderen PartnerIn gegenüber klarstellen und die Regeln, die für ihre Beziehungsgestaltung gelten, miteinander vereinbaren. Die Abklärung wechselseitiger Erwartungen kann dabei helfen und ist Aufgabe der MitarbeiterIn. 1 Speck O. - Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung Speck O. - System Heilpädagogik (2) 6
7 Empowerment meint alle Möglichkeiten und Hilfen, die es Menschen in einer als machtlos zu bezeichnenden Situation (wie dies bei Menschen mit Behinderung oft durch ihre Abhängigkeit von anderen gegeben ist) ermöglichen, mehr Kontrolle über ihr Leben zu gewinnen, indem sie ihre eigenen Stärken im Austausch mit anderen erkennen und sich gegenseitig ermutigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Hilfebedürftigkeit und Abhängigkeit/Machtlosigkeit zumindest teilweise auch das Ergebnis ungünstiger Lernprozesse sind, die prinzipiell umkehrbar sind. Empowerment als Leitlinie des Betreuten Wohnens erfordert bei den MitarbeiterInnen die Entwicklung eines professionellen Hilfeverständnisses, das hilfebedürftige Menschen dabei unterstützt, das zu tun, was sie wollen, aber ohne Unterstützung nicht bzw. nicht ihren Vorstellungen entsprechend tun können (Assistenz). Dahinter steht die Haltung, den Betroffenen jeweils als Experten in eigener Sache anzuerkennen, und es ihm zu ermöglichen sein Expertentum auch leben zu können. Für viele Menschen mit Behinderung lässt sich dieses Konzept gegenwärtig nur ausschnittweise übertragen. Oft haben sie in ihrer Lebensgeschichte noch nicht lernen können, ihre Bedürfnisse und Ansprüche wahrzunehmen und zu artikulieren. In diesen Fällen setzt Empowerment bereits an dieser Stelle ein. Integration Integration ist gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen in den unterschiedlichen Lebenszusammenhängen (Wohnen, Arbeit, Schule, Freizeit). Integration beinhaltet somit einerseits gesellschaftliche Aspekte (politische Gleichstellung, Bürgerrechte), aber vor allem auch soziale Aspekte der konkreten Lebensgestaltung: Teilhabe an den sozialen Beziehungen in der politischen und kirchlichen Gemeinde, an Nachbarschaft und Vereinsleben, an Aktivitäten in der Gemeinschaft. Ambulant betreutes Wohnen unterstützt den Nutzer in der Wahrnehmung seiner Bürgerrechte und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 7
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrHAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)
MehrKonzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh
Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH eine Gesellschaft der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Konzept zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh Inhalt Wer sind wir:... 3 1.
MehrGute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten
Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrEntwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrKonzeption. Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII
Konzeption Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII 01. September 2005 Vorwort Werte e.v. als eigenständiger Verein ist aus den Praxiserfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische
Mehr3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein:
Richtlinie des Neckar-Odenwald-Kreises über die Durchführung betreuter Wohnformen für volljährige behinderte Menschen (BWB) in der Fassung vom 01.12.2012 Diese Richtlinie dient zur Konkretisierung der
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrPerspektiven von Menschen mit hohem Hilfebedarf
Wolfgang Urban, fib e.v., Marburg Perspektiven von Menschen mit hohem Hilfebedarf ZPE Fachtagung Wie betreut man Wohnen? Perspektiven der Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Alltag Universität
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrZur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten
Konzept Wohnen Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Inhaltsverzeichnis
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrKVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
MehrZuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale
Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal
MehrBetreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen Liebe Leserin, lieber Leser, Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oft in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl. Angst,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrVielfältig leben und wohnen. (Un)anständig, bunt und einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011
Konzept Lebenshilfe Hattingen e.v. Ambulant unterstütztes Wohnen Vielfältig leben wohnen. (Un)anständig, bunt einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011 Wer sind wir? Die Lebenshilfe Hattingen
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrMehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange
MehrWohnpflegeheim Wengen
Wohnpflegeheim Wengen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth/Schwabach Wengen 14 a 91790 Nennslingen Tel. 09147/1811 FAX 09147/5259 E-Mail:heim.wengen@awo-roth-schwabach.de Wengen, Juni 2005 V.i.S.d.P. Irmgard
MehrPERSÖNLICHE ASSISTENZ & PERSÖNLICHES BUDGET
Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger Bereich: Disability Studies und Inklusive Pädagogik Email: sascha.plangger@uibk.ac.at PERSÖNLICHE ASSISTENZ UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrBudgetassistenz und Betreuung
Gliederung: Ausgangslage für die rechtliche Betreuung Ausgangslage beim Persönlichen Budget Vor- und Nachteile beim Persönlichen Budget / Knackpunkte Umsetzungsmöglichkeiten Ausgangslage bei der rechtlichen
Mehrsind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.
Jutta Pagel-Steidl sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. sind erwachsene Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, mit Grundsicherung (SGB
MehrWohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm
Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
MehrDen Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten!
HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten! Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Wir schließen die Kette HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDurch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.
Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120
MehrWerte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?
Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze
MehrEine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien.
Leitbild Vision Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Mission Die Seele stärken & Entwicklung fördern! Wir unterstützen
MehrFörderzentrum am Arrenberg
Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales
MehrEingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt
Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrLeitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V.
Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V. I. Lebenszentrum Ebhausen e. V. - wer wir sind Das Lebenszentrum Ebhausen e.v. (LZE) ist eine selbständige diakonische Einrichtung innerhalb der Evangelisch-methodistischen
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrZeichenerklärung Rot = Transkript vom Flip-Chart Schwarz = Vorgaben im Workshop. Dabei Job Coaching Fachtage 2011, Wien
Fragen für die Kleingruppen 1. Welche typischen Bedarfe kennen Sie aus der Praxis mit dieser Zielgruppe? 2. Was ist beim Job Coaching zu beachten bzgl.: a. Rahmenbedingungen b. Interventionen c. Betrieblicher
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrGemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert
Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
MehrFB Fragebogen Zufriedenheit. Bischöfliche Stiftung Haus Hall Ambulant Betreutes Wohnen. Seite: 1 von 6. Dezember 2011
Seite: 1 von 6 Was Sie uns mitteilen, werden wir vertraulich behandeln! Ihre persönlichen Informationen werden nicht an andere weitergegeben! Daten zur Person Angaben zum Geschlecht Ich bin männlich weiblich
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrArbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote. Der orange LEITFADEN. Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten
Arbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote Der orange LEITFADEN Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten Unser Selbstverständnis Unser Leitbild Die Harz-Weser-Werkstätten sind ein
MehrAssoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.
Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch
MehrLasst sie doch trinken und rauchen?- Suchtprävention für Menschen mit Behinderungen zwischen Laissez-faire und fürsorglicher Belagerung
Lasst sie doch trinken und rauchen?- Suchtprävention für Menschen mit Behinderungen zwischen Laissez-faire und fürsorglicher Belagerung Peter Schinner Diplom Psychologe/ Psychologischer Psychotherapeut
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrGesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem Mitarbeiter/Ihrer
Mehr11. Anhang Häufigkeitsverteilungen Ich bin häufig unsicher, wie ich mich gegenüber Behinderten verhalten soll. (N=1289; I=2,71) 7 19,2 34 39,8 Wenn ich Behinderte auf der Straße sehe, versuche ich, ihnen
MehrGemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg
Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Die Klinik Lindenegg ist ein zentral gelegenes Miteinander Pflegewohnheim, welches auch für erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrSeniorenheim Bischofshofen»Ein Heim zum Daheim sein«
Seniorenheim Bischofshofen»Ein Heim zum Daheim sein« ZIELE Das Seniorenheim Bischofshofen ist ein Heim zum Daheim sein. Es ist ein Haus der Begegnung, Vertrautheit, Geborgenheit und des Lebens. Mitgestaltung,
Mehr4.14 Stand am 1. Januar 2012
4.14 Stand am 1. Januar 2012 Assistenzbeitrag der IV Allgemeines 1 Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind,
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrDas Trägerü berg reifende. Persönliche Budget. Der Kreis. Groß-Gerau. lt ffill. +ffil. @wül. Trägerübergreifendes Persönliches Budqet I I IoWf;Il
Das Trägerü berg reifende Persönliche Budget Der Kreis Groß-Gerau für Menschenmit Behinderung +ffil g @wül lt ffill Trägerübergreifendes Persönliches Budqet I I IoWf;Il Das Trägerü berg reifende Persönliche
Mehrad: auf einen Blick Unser Angebot
ad: auf einen Blick Unser Angebot Selbstbestimmt leben mit AssistentInnen Ihrer Wahl Der Verein Der gemeinnützige Verein ambulante dienste e. V. wurde 1981 von einer Gruppe behinderter und nicht behinderter
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrKonzept. Ferienbetreuung. Markt
Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis
MehrKONZEPTION. LANZE (Landauer Zuverdienst-Einrichtung) - ZUVERDIENSTPROJEKT FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN -
KONZEPTION LANZE (Landauer Zuverdienst-Einrichtung) - ZUVERDIENSTPROJEKT FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN - 1. Träger 2. Zielgruppe / Rechtsgrundlage 3. Ziele des Projekts 4. Angebotsumfang des Projekts 5.
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrSELBSTBESTIMMT LEBEN MIT DEMENZ Informationen und Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige.
Vortrag, am 04.03.2014 von 19:00 bis 20:00 SELBSTBESTIMMT LEBEN MIT DEMENZ Informationen und Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige. Schönborn Raphael 1 ÜBERBLICK Fremdbestimmung vs. Selbstbestimmung
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrPRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert
PRIEN AM CHIEMSEE Ambulanter Pflegedienst Kursana ist TÜV-zertifiziert Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen In der Kursana Residenz Prien sind wir auf die ambulante Pflege im Appartement spezialisiert.
MehrLANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrFrühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
- 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes
MehrLebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN. für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN für Menschen mit Behinderung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Meiningerstraße 55 97616 Bad Neustadt/Saale Tel.: 09771 / 63 09 94-10 Fax.:
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrPersönliches Budget. Unterstützung und Begleitung für alle Lebensbereiche
Unterstützung und Begleitung für alle Lebensbereiche Wohnen Gesundheit Arbeit Berufliche Bildung Freizeit und Urlaub Familie und Alltag Mobilität Wohnen Gesundheit Arbeit Berufliche Bildung Freizeit und
MehrLernen Sie HORIZONT näher kennen und unterstützen Sie uns dabei, für obdachlose Kinder und ihre Mütter da zu sein. Ich danke Ihnen sehr herzlich!
Schwierige Lebensumstände und Schicksalsschläge führen immer wieder dazu, dass Mütter mit ihren Kindern plötzlich auf der Straße stehen. Die Verzweiflung und die oftmals traumatischen Erlebnisse, die damit
MehrLeitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen
Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen auf der Grundlage des Anforderungs- und Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer
MehrBeraten Betreuen. Wohnen. Ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung. Rosenheim. Alles unter einem Dach! So sein.
Beraten Betreuen Wohnen Ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung Rosenheim Alles unter einem Dach! So sein. Und dabei sein Wer wir sind Die Ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderung sind eine
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrSoziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann
Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen Karlheinz Ortmann Gliederung 1. Teilhabe im Kontext Sozialer Arbeit 2. Teilhabe im Kontext Klinischer Sozialarbeit Teilhabe
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
MehrTageszentrum für behinderte Kinder Lenauheim
Tageszentrum für behinderte Kinder Lenauheim Das Tageszentrum für behinderte Kinder in Lenauheim entstand durch die Partnerschaft der Stiftung für Soziale Hilfe Bethany und der Gemeinde Lenauheim, welche
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
Mehrgemeinsam mittendrin AnnA-roles-hAus
gemeinsam mittendrin Anna-roles-haus Gemeinsam erfolgreich Herzlich willkommen im Anna-Roles-Haus Das Anna-Roles-Haus, eine Einrichtung der Josefs-Gesellschaft, erfüllt in seiner Eigenschaft als gemeinnützige
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
Mehr