Barrierefreie Fußballstadien

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1 Anforderungkatalog Barrierefreie Fußballstadien Anforderungskatalog Stand: 12/2014 ÖISS I Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien I Tel.: +43 (0) I Fax: 01/ I office@oeiss.org

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Allgemeines Generelle Hinweise 3 2. Anforderungen Anreise Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Anreise mit dem PKW Stadiongelände - Außenraum Allgemeines Kassen / Ticketverkauf Fanshop Museum Stadion Eingänge Wegesystem Zuschauerplätze VIP-Bereich Medienbereiche Infrastruktur Audiodeskription Sanitäranlagen Kioske und Versorgungsstände Orientierung, Orientierungs- und Leitsystem Durchsagen, Sicherheitshinweise Barrierefreie Entfluchtung 10 Seite 2

3 1. Einleitung 1.1 Allgemeines Dieser Anforderungskatalog ist als Leitfaden für die Planung eines barrierefreien Stadions zu sehen und bietet sowohl Planern als auch Betreibern eine Übersicht über die umzusetzenden Maßnahmen, ersetzt jedoch nicht die gültigen gesetzlichen und normativen Vorgaben. Grundsätzlich sind alle gültigen gesetzlichen sowie normativen Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit zu erfüllen. Neben diesen Vorgaben gibt es einschlägige Richtlinien deren Anwendung für die Gestaltung eines barrierefreien Stadions empfohlen werden. Der vorliegende Anforderungskatalog wurde von der Plattform football4all und dem Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau erstellt. 1.2 Generelle Hinweise Projektunabhängig wird empfohlen in Anlehnung an den Reiseführer für die Deutsche Bundesliga Barrierefrei ins Stadion (Deutschen Bundesliga Stiftung, einen Reiseführer für die Stadien der österreichischen Bundesliga sowie der 1. Liga zu erstellen. Es wird empfohlen im Verein eine Ansprechperson für das Thema Barrierefreiheit zu ernennen. Diese Ansprechperson ist in weiterer Folge für die Koordinierung der Anliegen von Menschen mit Behinderung aber auch für die Kommunikation der Angebote zuständig. Es wird empfohlen über Angebote, Aktionen und Maßnahmen die das Thema Barrierefreiheit betreffen bereits vorab online zu informieren. Die Vereins-Homepage sollte demnach entsprechend barrierefrei abrufbar und nutzbar sein (siehe Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1 ). 2. Anforderungen 2.1 Anreise Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Es wird empfohlen Richtungshinweise zum Stadion im visuellen Orientierungs- und Leitsystem der nahegelegenen Stationsgebäude bzw. Stationen aufzunehmen. Gewünscht wird das taktile Bodenleitsystem 2 von Stationsgebäuden des öffentlichen Verkehrs bzw. Haltestellen bis zum Stadiongelände zu führen und bei größeren Distanzen durch taktile Informationsträger 3 zu ergänzen. Die Wegeführung vom den Stationsgebäuden bis zum Stadiongelände ist barrierefrei zu gestalten. So sind z.b. Unebenheiten durch Kopfsteinpflaster zu vermeiden ÖNORM V : 2003 Technische Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen Taktile Bodeninformation 3 ÖNORM V 2105:2011 Technische Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen Tastbare Beschriftungen und Informationssysteme Seite 3

4 Anreise mit dem PKW Die Anzahl der für eine Veranstaltungsstätte notwendigen Stellplätze ist länderspezifisch geregelt. In Wien ist hierfür das Wiener Garagengesetz heranzuziehen. Demnach sind pro 50 Personen, gemessen an der behördlich zugelassenen Besucherzahl, ein Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Die Tiroler Bauordnung 5 schreibt für Stadien einen Stellplatz pro 10 Besucher und einen Stellplatz pro 250 m² Sportplatzfläche vor. Die Anzahl der PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in Abhängigkeit der Anzahl der vorhandenen Besucherplätze zu planen. Gemäß ÖNORM B sind bis zu einer Besucherzahl von mindestens 2 Stellplätze pro angefangener 100 zu planen. Darüber ist pro angefangener 100 je ein barrierefreier Stellplatz zu planen. Die barrierefreien Stellplätze sind in der Nähe der Haupteingänge bzw. der barrierefreien Zuschauerplätze zu situieren. Es wird empfohlen die Zufahrt zu den barrierefreien Stellplätze mittels Schrankensystems zu regeln. Die Zufahrtsgenehmigung erhalten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beim Ticketkauf / Abo vergleichbar zu den VIP Parkplätzen. Es wird empfohlen, die Schrankenanlage im Veranstaltungsfall mit einem Ordner zu besetzen, um Personen mit Behinderung im Bedarfsfall zu unterstützen. Ist dies nicht möglich sind barrierefreie Parkplätze sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schrankenanlage bereitzustellen. Gemäß ÖNORM B sind barrierefreie Parkplätze bei Einzelaufstellung mindestens 350 cm breit (mind. 230 cm breite Parkfläche und 120 cm breite Ein- und Aussteigefläche) auszuführen. Bei Reihenaufstellung kann der mind. 120 cm breite Ein- und Ausstiegsbereich zwei Stellplätzen zugeordnet werden, sodass sich eine Gesamtbreite von 780 cm für zwei Stellplätze ergibt. Die barrierefreien Stellplätze sind gemäß ÖNORM B zu kennzeichnen. Die Oberfläche ist gemäß ÖNORM B auszuführen. Rasensteine oder dergleichen sind nicht zulässig. Einfahrtstore und Schranken sind barrierefrei gemäß ÖNORM B auszuführen. Es empfiehlt sich die Anzahl der noch freien barrierefreien Stellplätze bei der Einfahrt gesondert auszuweisen. Es empfiehlt sich eine Ein- und Ausstiegsstelle für Kleinbusse vorzusehen. Für diese ist eine erforderliche Bewegungsfläche seitlich und hinter dem Fahrzeug einzuplanen. Der nächstgelegene Gehsteig muss vom Stellplatz auf kürzestem Weg stufenlos erreichbar sein. Das Kassa- bzw. Bezahlsystem ist gemäß ÖNORM B (Bedienhöhen, Unterfahrbarkeit, etc.) barrierefrei zu gestalten. Es wird empfohlen die barrierefreien Stellplätze und geplante Ein- und Ausstiegsstellen mittels taktilen Bodenleitsystem anzubinden. 4 Gesetz über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen, Tankstellen und Abstellplätze für Fahrräder in Wien (Wiener Garagengesetz 2008), 50, Punkt (3) 5 Tiroler Bauordnung, 8 6 ÖNORM B 1600:2013, 4.1 Anzahl, Abs. 2 7 ÖNORM B 1600:2013, 4. Barrierefreie Stellplätze für Personenkraftwagen (PKW) 8 ÖNORM B 1600:2013, Markierung und Kennzeichnung 9 ÖNORM B 1600:2013, 7.2 Bodenbeläge im Freien 10 ÖNORM B 1600:2013, Einfahrtstore und Schranken 11 ÖNORM B 1600:2013, Automaten Seite 4

5 2.2 Stadiongelände - Außenraum Allgemeines Die Oberfläche ist gemäß ÖNORM B und stufenlos auszuführen. Die Beleuchtung des Außenraums im Speziellen in den Abendstunden ist so zu wählen, dass eine ungehinderte Orientierung auch für Menschen mit Sehbehinderungen gewährleistet ist. 13 Vom öffentlichen Gut ist ein taktiles Bodenleitsystem 14 bis zu den Hauptzielen zu führen. Hauptziele sind: Kassa bzw. Infopoint, Stadioneingänge (im Speziellen jene Stadieneingänge über welche die Sitzplätze für sehbehinderte und blinde Menschen erschlossen werden), VIP- und Pressebereiche, weitere Infrastruktur die auch außerhalb des Matchbetriebs genutzt werden kann (z.b. Fanshop, Restaurant, Museum, Konferenzbereich, Vereinsgeschäftsstelle, etc.) Im Außenraum ist ein visuelles Leitsystem zu installieren welches die Orientierung am Gelände und im Speziellen das Auffinden des entsprechenden Einganges unterstützt. Das visuelle Orientierungssystem ist gemäß ÖNORM B und ÖNORM A barrierefrei zu gestalten (siehe auch Punkt Infrastruktur - Orientierung, Orientierungs- und Leitsystem). Es wird empfohlen, das taktile Bodenleitsystem an Entscheidungspunkten durch taktile Information zu unterstützen. Eine Kombination von taktiler Information, taktilem Bodenleitsystem sowie visuellem Orientierungssystem wird empfohlen Kassen / Ticketverkauf 17 Es wird empfohlen, Kassen für den Ticketverkauf an verschiedenen Standorten anzubieten, um die Wegstrecken möglichst kurz zu halten. Kassen für den Ticketverkauf sind im visuellen und taktilen Orientierungssystem eindeutig auszuweisen. Zumindest ein Schalter 18 jedes Ticketverkaufstandorts ist gemäß ÖNORM B 1600 barrierefrei (Ausgabehöhe, Unterfahrbarkeit, Induktionsschleife, etc.) zu gestalten und deutlich zu kennzeichnen. Der barrierefrei gestaltete Schalter ist an das taktile Bodenleitsystem anzubinden Fanshop Der Zugang zum Fanshop ist barrierefrei zu gestalten. Der Verkaufsschalter ist gemäß ÖNORM B 1600 barrierefrei auszuführen. 12 ÖNORM B 1600:2013, 7.2 Bodenbeläge im Freien 13 ÖNORM B 1600:2013, 8.2 Orientierungssysteme und Beleuchtung 14 ÖNORM V : 2003 Technische Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen Taktile Bodeninformation 15 ÖNORM B 1600:2013, 8.2 Orientierungssysteme und Beleuchtung, Kontrastierende Kennzeichnung, Das 2-Sinne-Prinzip, Orientierungselemente, Taktiles und visuelles Orientierungssystem 16 ÖNORM A 3012:1993 Visuelle Leitsysteme für Öffentlichkeitsinformation 17 ÖISS-Richtlinie Barrierefreie Sportstätte, 3.1 Kassabereich 18 ÖNORM B 1600:2013, Ausführung der Informations- und Servicestellen Seite 5

6 Museum Der Zugang zum Museum ist barrierefrei zu gestalten. Es wird empfohlen die Ausstellung barrierefrei zu gestalten (z.b. taktile Beschriftung der Exponate, Audioguide, etc.). Der Informations- bzw. Ticketschalter ist gemäß ÖNORM B 1600 barrierefrei auszuführen. 2.3 Stadion Eingänge Alle Eingänge sind barrierefrei auszuführen und im visuellen und taktilen Leitsystem auszuweisen. Die Zugangskontrolle ist so zu gestalten, dass diese auch von Rollstuhlfahrern bzw. anderen Personengruppen mit Behinderungen zu passieren ist 19. Drehkreuze sind daher so zu wählen, dass sie passierbar sind bzw. kurzwegig umfahren oder umgangen werden können. Eingänge sind visuell zu kennzeichnen, sodass diese auch von weitem und bei großem Zuschauerandrang eindeutig erkennbar sind. Barrierefreie Eingänge sind zusätzlich als solche zu kennzeichnen Wegesystem Das Wegesystem bestehend aus Erschließungswegen, Stiegen, Rampen und Personenliften ist gemäß ÖNORM B zu planen. Das Wegesystem ist mit einem Orientierungs- und Leitsystem auszustatten (Siehe Punkt Infrastruktur Orientierung, Orientierungs- und Leitsystem) Zuschauerplätze Barrierefreie Zuschauerplätze sind in entsprechender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl von barrierefreien Zuschauerplätzen ist in unterschiedlichen Regelwerken festgeschrieben, wobei sich die geforderte Zahl auf Sitzplätze für Personen mit Rollstuhl und Personen mit Gehbehinderungen bezieht. Die Anzahl von Sitzplätzen für Personen mit anderen Behinderungen ist nicht definiert und sollte in Abstimmung mit football4all oder anderen einschlägigen Vertretungsorganisationen erfolgen. Eine Übersicht über die geforderte Anzahl an barrierefreien Sitzplätzen gibt die ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen 21. Für die Berechnung der notwendigen Anzahl an barrierefreien Zuschauerplätzen ist das Gesamtfassungsvermögen des Stadions heranzuziehen. In jedem Fall ist die geforderte Anzahl gemäß ÖNORM B 1600 zu erfüllen. 19 ÖISS-Richtlinie Barrierefreie Sportstätte, Abbildung 2: Eingangsbereich, Drehkreuze, Windfänge 20 ÖNORM B 1600:2013, 5.2 Horizontale Verbindungswege (Gänge, Flure) und Vorräume, 5.3 Vertikale Verbindungswege (Treppen, Rampen, Personenaufzüge) 21 ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, Tabelle 4 Seite 6

7 Sehbehinderte Menschen können durch das Bundesliga ONEAR System jeden beliebigen Platz im Stadion wählen und das Spiel über die UKW Radiofrequenz verfolgen. Zusätzlich sind, wie vom Internationalen Verband FIFA gefordert Zuschauerplätze für Menschen mit anderen Behinderungen vorzusehen. Barrierefreie Zuschauerplätze sollten in allen Kategorien und an verschiedenen Ebenen und Orten in der Zuschaueranlage vorhanden sein. 22 Barrierefreie Zuschauerplätze sind über ein barrierefrei gestaltetes Wegesystem (siehe Punkt Wegesystem) zu erschließen. Barrierefreie Sitzplätze (Rollstuhlplätze, Plätze für Personen mit Gehbehinderungen, etc.) sind im überdachten Bereich der Zuschaueranlage vorzusehen. Es wird darauf verwiesen, dass diese Plätze im angemessen geschützten Bereich 23 zu planen sind. Barrierefreie Plätze für Zuschauer, die auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, sind in ihren Abmessungen gemäß ÖNORM B zu planen. Für Rollstuhlfahrer hat die Sitzplatzbreite hat min. 100 cm und die Tiefe min. 120 cm zu betragen. Die Durchgangsbreite hinter den Sitzplätzen hat min. 120 cm zu betragen. Für die Anfahrt ist eine Bewegungsfläche mit einem Mindestdurchmesser von 150 cm sicherzustellen. Die Stellfläche ist eben und ohne Gefälle auszuführen. Für Personen mit Gehbehinderung ist eine Reihendurchgangsbreite von min. 55 cm sicherzustellen. Die Sitze sind mit Arm- und Rückenlehne auszustatten und die Sitzplätze in leicht zugänglichen Stadionbereichen (Treppen; Sturzgefahr) anzuordnen. Unmittelbar neben jedem barrierefreien Platz für einen Zuschauer, der auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen ist, ist zumindest ein Sitzplatz für die Begleitperson zur Verfügung zu stellen. 25 Es wird empfohlen Systeme zu prüfen die eine flexible Anordnung/Gruppierung von barrierefreien Zuschauerplätzen und Sitzplätzen für Begleitpersonen ermöglichen. 26 Eine ungehinderte Sicht auf die Aktionsfläche ist durch eine entsprechende Sichtlinienkonstruktion für alle barrierefreien Sitzplätze nachzuweisen. Hindernisse welche die Sicht sowohl vertikal als auch horizontal einschränken sind nicht zulässig. 27 Gemäß ÖNORM B 1600 ist eine freie Sicht aus einer Aughöhe von 80 bis 180 cm sicherzustellen. Eine ungehinderte Sicht ist im Falle von Rollstuhlplätzen nur dann gewährleistet, wenn diese gegenüber der davor befindlichen Reihe überhöht ausgeführt werden. 28 Bei kontinuierlicher Weiterführung der Tribünensteigung, ohne Überhöhung, wird die Sichtlinie von Rollstuhlfahrern durch stehende bzw. aufspringende Zuschauer eingeschränkt. Sitzplätze für rollstuhlfahrende Gäste sind zu nummerieren. 22 ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, Barrierefreie Zuschauerplätze FIFA, Football Stadiums, 5th Edition, 2011, 6.4 Spectators with disabilities 23 ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, 3.5 Überdachung von Zuschauerplätzen 24 ÖNORM B 1600:2013, 5.8 Anordnung von Rollstuhlplätzen in Kultur-, Freizeit-, Sport- und Veranstaltungsstätten 25 ÖNORM B 1600: 2013, 5.8 Anordnung von Rollstuhlplätzen in Kultur-, Freizeit-, Sport- und Veranstaltungsstätten, Abs CEN/TR Spectator facilities Layout criteria for viewing area for spectators with spezial needs, 2.9 Flexible Viewing Areas 27 ÖNORM EN Zuschaueranlagen Teil 1: Allgemeine Merkmale für Zuschauerplätze 28 CEN/TR Spectator facilities Layout criteria for viewing area for spectators with spezial needs und ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, Barrierefreie Zuschauerplätze Seite 7

8 Jeder Sitzplatz ist zu nummerieren. Die Nummerierung ist kontrastreich gemäß ÖNORM B auszuführen. Werden Sitzplätze für sehbehinderte und blinde Personen durch ein taktiles Bodenleitsystem erschlossen, sind diese Sitzplätze zudem taktil 30 (Pyramiden- und Brailleschrift) zu kennzeichnen. Gesetzlich und normativ vorgeschriebene Absturzsicherungen sind in ihrer Materialität und Art so auszuführen, dass sie die Sicht auf die Aktionsfläche nicht einschränken. Gegebenenfalls ist es einfacher Sitzplätze für sehbehinderte, blinde sowie hörbehinderte Personen im Bereich der Rollstuhlplätze anzuordnen. 31 Damit kann organisatorisch eher sichergestellt werden, dass allein reisende Fans von speziell geschulten Ordnern zu ihrem Platz begleitet werden können. Der Weg zu Sitzplätzen für sehbehinderte und blinde ZuseherInnen ist möglichst kurz und hindernisfrei zu gestalten. Eine direkte Erschließung der Sitzplätze für sehbehinderte und blinde Personen ist projektspezifisch mit football4all oder anderen einschlägigen Vertretungsorganisationen abzuklären. Für Personen mit Sehbehinderungen kann eine Situierung der vorgesehenen Sitzplätze in Spielfeldnähe von Vorteil sein. Es sind organisatorische Maßnahmen für Blindenführhunden zu überlegen. Die Möglichkeit barrierefrei zu flüchten ist zu prüfen. Im Evakuierungskonzept sind Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. (Siehe Punkt Barrierefreie Entfluchtung ) VIP-Bereich Der gesamte VIP-Bereich ist barrierefrei zu erschließen und entsprechende barrierefreie Sitzplätze anzubieten. Entsprechend der Anzahl der barrierefreien Sitzplätze im VIP-Bereich sind auch entsprechende Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Werden die VIP-Räumlichkeiten außerhalb der Matchtage für Meetings, Tagungen, usw. genutzt ist der Bedarf an barrierefreien Sanitäranlagen und weiterer Infrastruktur auch an diesen Veranstaltungen zu bemessen Medienbereiche Der Medienbereich (Mixed-Zone, Radio- und TV-Reporterplätze, etc.) ist barrierefrei zu erschließen und entsprechende barrierefreie Sitz-/Arbeitsplätze anzubieten. Entsprechend der Anzahl der barrierefreien Sitzplätze im Medienbereich sind auch entsprechende Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. 29 ÖNORM B 1600:2013, Tabelle 1 Helligkeitskontrast 30 ÖNORM V 2105: ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, 4.2 Barrierefreie Entfluchtung Seite 8

9 Infrastruktur Audiodeskription Für blinde und sehbehinderte Personen wird empfohlen das bewährte Audiodeskriptionssystem Bundesliga ON EAR zu installieren. Die Audiodeskription wird mittels Radiosender übertragen und ist im ganzen Stadion empfangbar. Dieses System ermöglicht es blinden und sehbehinderten Personen die Audiodeskription von jedem Sitzplatz aus zu empfangen. Neben der notwendigen Sendeinfrastruktur im UKW Radio Band mit einer Antenne am Dach sind für die beiden Kommentatoren Sitzplätze auf der Medientribüne vorzusehen. Bei Liveübertragungen im TV ist ein zusätzlicher Technikerplatz und die Anschlüsse zum Übertragungswagen vorzusehen Sanitäranlagen Von barrierefreien Rollstuhlplätzen ist kurzwegig erreichbar zumindest eine zugeordnete barrierefreie Sanitäranlagen zu planen. Pro angefangene 20 Rollstuhlfahrerplätze ist eine weitere barrierefreie Sanitäranlage vorzusehen. Diese Sanitäranlagen sind mittels EURO KEY-System auszurüsten. Die barrierefreie Sanitäranlage ist so zu planen, dass die WC-Sitzschale auf beiden Seiten anfahrbar ist. Die Abmessungen und Planungsdetails sind der ÖNORM B 1600 zu entnehmen. 32 Vor den Sanitäranlagen ist ein entsprechender Wartebereich vorzusehen der nicht Teil des Fluchtweges ist. Alle Sanitäranlagen sind generell kontrastreich zu gestalten (Wand-Boden-Kontrast, Farbkontrast der Sanitäreinrichtung z.b. WC und Handwaschbecken zum Innenraum) um auch eine barrierefreie Nutzung von sehbehinderten Personen zu ermöglichen Kioske und Versorgungsstände Kioske und Versorgungsstände sind von barrierefreien Rollstuhlplätzen kurzwegig erreichbar zu planen. Zumindest ein Ausgabebereich des Kiosks ist für RollstuhlnutzerInnen abgesenkt und unterfahrbar gemäß ÖNORM B zu planen. Dieser Ausgabebereich ist so zu Kennzeichnen, dass er auch bei größeren Menschenansammlungen (Warteschlangen) gut erkennbar ist. Bezahlsysteme sind so zu installieren, dass diese barrierefrei bedienbar sind. Für Personen mit Hörbehinderungen sollten auf der Theke Preistafeln angebracht werden die ein Zeigen auf Preise und Produkte ermöglichen. 32 ÖNORM B 1600:2013, 5.5 Sanitärräume 33 ÖNORM B 1600:2013, Unterfahrbarkeit Seite 9

10 Orientierung, Orientierungs- und Leitsystem 34 Das Orientierungs- und Leitsystem hat den Anforderungen der ÖNORM B und der ÖNORM A 3012 zu entsprechen und ist nach dem 2-Sinne-Prinzip 36 zu gestalten. Das Orientierungs- und Leitsystem ist über alle Medien (z.b. Homepage, Übersichts- und Sektorplan am Ticket, Informationsträger) und Bereiche (im Außen- und Innenraum des Stadions) durchgängig zu gestalten. Eine übersichtliche und architektonisch klare Gestaltung des Stadions sowie der Tribünenanlage kommt allen Nutzern zugute, ist für Personen mit Behinderungen jedoch besonders wichtig. Im Besonderen ist auf eine kontrastreiche architektonische Gestaltung (z.b. Wand-Boden-Kontrast) aber auch auf eine adäquate Materialwahl (z.b. keine spiegelnden, reflektierenden Materialen) und Beleuchtung (z.b. gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung) zu achten. Die Erkennbarkeit und Lesbarkeit der Orientierungshilfen und Informationsträger wird durch eine kontrastreiche Gestaltung (z.b. Kontrastwerte gemäß ÖNORM B ), adäquate Beleuchtung und Gestaltung sowie Materialwahl (z.b. blendfrei) erhöht. Insbesondere ist bei der Positionierung und Gestaltung der Informationsträger darauf zu achten, dass diese auch bei größeren Menschenansammlungen von allen Personengruppen eindeutig erkennbar und lesbar sind Durchsagen, Sicherheitshinweise Das Audiosystem der Beschallung für Durchsagen ist so zu planen, dass alle Durchsagen klar und deutlich verstanden werden können.hierbei ist die ÖNORM EN , in der aktuellen Ausgabe einzuhalten. Das Audiosystem muss zu jedem Zeitpunkt von den Sicherheitskräften genutzt werden können. Sicherheitsdurchsagen haben nach dem 2-Sinne-Prinzip zu erfolgen. So sind akustische Alarmierungen auch visuell auf den Videoleinwänden wiederzugeben Barrierefreie Entfluchtung 39 Für die Entfluchtung ist ein entsprechendes Konzept zu erstellen, welches auch alle notwendigen Maßnahmen (bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen) für Personen mit Behinderungen enthält. Dieses ist mit den zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Die Alarmierung hat in jedem Fall nach dem 2-Sinne-Prinzip zu erfolgen. Akustische Alarmsignale sind (für gehörlose Menschen) auch visuell eindeutig erkennbar und als solche identifizierbar auszuführen. Maßnahmen für das Entfluchten von Personen mit eingeschränkter Mobilität können sichere Verweilbereiche in unmittelbarer Nahe der Sitzplatze oder die horizontale Entfluchtung in einen anderen Brandabschnitt darstellen. 34 ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, 3.8 Orientierung, Orientierungs- und Leitsystem 35 ÖNORM B 1600:2013, 8.2 Orientierungssysteme und Beleuchtung ÖNORM A 3012:1993 Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation - Orientierung mit Hilfe von Richtungspfeilen, graphischen Symbolen, Text, Licht und Farbe 36 ÖNORM B 1600:2013, Das 2-Sinne-Prinzip 37 ÖNORM B 1600:2013, Kontrastierende Kennzeichnung 38 ÖNORM EN Objektive Bewertung der Sprachverständlichkeit durch den Sprachübertragungsindex 39 ÖISS-Richtlinie Planung und Bau von Zuschaueranlagen, 4.2 Barrierefreie Entfluchtung Seite 10

11 Es wird empfohlen, für Personen mit Gehbehinderungen oder RollstuhlnutzerInnen einen separaten Ausgang zu schaffen, da sich ihre Bewegungsgeschwindigkeit von jener der anderen Besucher unterscheidet und dies im Fall einer Entfluchtung zur Beeinträchtigung beider Personengruppen führen kann. Für blinde bzw. sehbehinderte Personen wird empfohlen, die Sitzplatze im Bereich der Rollstuhlplatze anzuordnen. Bei Entfluchtung über sichere Verweilbereiche müssen dort angebrachte Kommunikationshilfen nach dem 2-Sinne-Prinzip funktionieren. In Fluchtstiegenhäusern sind an den Handlaufen taktile Informationen zum aktuellen Stockwerk, der Fluchtrichtung und der Richtung des Notausganges anzugeben. Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen können sich jedoch auch außerhalb der speziell für diese Personengruppe vorgesehenen Bereiche aufhalten. Das Evakuierungskonzept hat auch auf für diesen Fall entsprechende (organisatorische) Maßnahmen vorzusehen. Seite 11

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