BETREUUNGSWEISUNGEN IN DER STADT MÜNCHEN. Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Gefährdetenhilfe 12/2011

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1 1 BETREUUNGSWEISUNGEN IN DER STADT MÜNCHEN Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Gefährdetenhilfe 12/2011

2 Inhalt: 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlage 3. Zielgruppe 4. Ausschlusskriterien 5. Zielsetzung 6. Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf 6.1. Formelle Aufnahme 6.2. Kontaktphase 6.3. Durchführungsphase 6.4. Schlussphase 7. Betreuungsangebot und Methoden 8. Team 9. Qualitätsmanagement 10. Vernetzung 11. Schutzauftrag

3 1. Vorwort: Die Betreuungsweisung (BW) ist eine der "Ambulanten Maßnahmen", die seit Beginn der 80er Jahre für junge Straffällige entwickelt wurden. Sie ist in erster Linie auf Einzelfallhilfe ausgerichtet und wird vom Jugendgericht angeordnet. Die Beauftragung an den Maßnahmeträger und die Finanzierung erfolgt über das zuständige Jugendamt (Jugendgerichtshilfe). Delinquentes Verhalten Jugendlicher ist sehr oft Antwort auf schwierige Lebensverhältnisse und Konflikte, die nicht bewältigt, manchmal nicht erkannt werden. Die Betreuungsweisung bei der Katholischen Jugendfürsorge München e.v. zielt auf eine problem- und ressourcenorientierte Bearbeitung der Schwierigkeiten ab, die im Hintergrund einer Straftat stehen können. Wir halten es für erforderlich, im pädagogischen Angebot auf die Lebenswelt, das soziale Umfeld sowie die persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche der Jugendlichen einzugehen. Diese Ziele fördern und sichern wir durch verbindliche und organisatorisch abgesicherte Kooperationsformen mit anderen sozialen Diensten und der Justiz. Mit diesem Konzept stellen wir die gesetzlichen Grundlagen, Grundgedanken, Handlungsfelder und Arbeitsweisen dar. Dabei haben wir die im Dezember 2008 verabschiedeten "Standards Betreuungsweisungen" berücksichtigt, die in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendgerichtshilfe München entwickelt wurden. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Folgenden nur die männliche Form, welche die weibliche einbezieht. 2. Gesetzliche Grundlage: Die BW ist eine ambulante Maßnahme nach 10 JGG¹. Das Gericht erteilt den Jugendlichen die Weisung, sich für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung eines Sozialpädagogen zu unterstellen. Die Betreuung ist gleichzeitig eine intensive Einzelfallhilfe nach 30 KJHG² in Verbindung mit 52 KJHG². Der Zeitraum einer BW bewegt sich in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Die Dauer der Maßnahme kann gegebenenfalls verlängert und verkürzt werden. Die zeitlich zulässige Obergrenze beträgt 2 Jahre. Bei Bedarf bieten wir eine Betreuung sowohl im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens (Vorbetreuung) als auch nach Beendigung der BW (lose = freiwillige Betreuung) an. 3. Zielgruppe: Die BW ist für delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren vorgesehen. Sie haben oft multiple Problemlagen in den Bereichen Elternhaus, Wohnen, Schule/Beruf, Freundeskreis, Freizeit, Drogen, Schulden, Aufenthalt u.a. und sind zum Teil wiederholt strafrechtlich auffällig geworden. ¹ 10 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 Jugendgerichtsgesetz ² Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII

4 4. Ausschlusskriterien Sprachliche Barrieren, die eine ausreichende Verständigung verhindern Schwere psychische Erkrankung Anhaltende fehlende Motivation 5. Zielsetzung Vorrangiges Ziel der BW ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Jugendlichen. Nur auf dieser Basis sind weitergehende konkrete Maßnahmen der Hilfe und Erziehung Erfolg versprechend. Im Mittelpunkt stehen für uns die jeweiligen Bedürfnisse und Ressourcen der Jugendlichen. Bei der Durchführung einer BW hat der Sozialpädagoge die Aufgabe, die persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jungen Menschen zu klären. Dazu werden bereits von der Jugendgerichtshilfe (JGH) konkrete Ziele benannt, wie sie sich aus deren Einschätzung nach der Gerichtsverhandlung ergeben. Wichtig ist uns, dass sich die Klienten mit ihrer Lebenssituation auseinandersetzen und persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln. Gemeinsam mit ihnen werden konkrete Schritte und Handlungsziele erarbeitet und überprüft. Der Betreuer fördert eigenständiges Handeln und leistet Unterstützung und Hilfestellung im individuell erforderlichen Umfang. Darüber hinaus hat eine BW auch Vermittlungscharakter. Es besteht ein Informationsaustausch zwischen Sozialpädagogen, Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht. Des Weiteren streben wir in Absprache mit den Jugendlichen eine Vernetzung mit dem sozialen Umfeld, Ämtern und kooperierenden Einrichtungen und Diensten an. Gemeinsam erarbeiten wir mit den Jugendlichen anhand eines standardisierten Erhebungsbogens und auf der Basis der von der JGH erfolgten Einschätzung die individuellen Ziele, die dann im Laufe der BW überprüft, verändert und angepasst werden können. Bei allen Verfahren und Maßnahmen im Verlauf der BW beziehen wir die unterschiedliche Sozialisation, die unterschiedlichen Lebenssituationen, Lebensweisen und Interessen von Mädchen und Jungen unter besonderer Beachtung ihres kulturellen Hintergrundes mit ein. Die Umsetzung wird mit Instrumenten unserer Qualitätssicherung (z.b. Intervision) überprüft. Leitziele Straffreiheit Reifeförderung, Entwicklung einer sozial- und eigenverantwortlichen Persönlichkeit unter Berücksichtigung genderspezifischer und interkultureller Gesichtspunkte Organisation des Lebensalltags Erarbeitung von Zukunftsperspektiven Stärkung der individuellen und sozialen Kompetenz Hilfe zur Selbsthilfe

5 Handlungsziele Personenbezogene Ziele Verbesserung der kommunikativen und sozialen Fähigkeiten sowie der Handlungskompetenz Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein Hilfe bei der Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung Förderung einer differenzierten Selbst- und Fremdwahrnehmung und der Selbstreflexion Aktivierung eigener Stärken und Ressourcen Verbesserung der Wahrnehmung und des Umgangs mit Gefühlen wie z. B. Lob, Kritik, Misserfolg Auseinandersetzung mit den Schwierigkeiten und Chancen eines Migrationhintergrundes Erkennen der straftat(en)auslösenden Faktoren und Hintergründe Reflexion von Einstellungen, Wertevorstellungen und Normen Reflexion von Vorbildern und Peergroup Lebens- und alltagsbezogene Ziele Hilfe bei der Bewältigung von Problemen und Krisen Erarbeitung von schulischen und beruflichen Perspektiven Erarbeiten/Aufzeigen alternativer Freizeitgestaltung Weiterentwicklung lebens- und alltagspraktischer Kompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere in den Bereichen Ausbildung / Beruf, Geld und Wohnen Einhalten von Regeln, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten Schuldenregulierung Aufzeigen von Handlungsalternativen in Konfliktsituationen Netzwerkbildende Ziele Unterstützung bei der Erhaltung, Verbesserung und/oder Veränderung des sozialen und familiären Umfeldes Vermittlung u. a. an Schuldnerberatungsstellen, Arbeitsprojekte, Drogenberatungsstellen, ambulante und stationäre Therapien, Erziehungsberatungsstellen und Entgiftungseinrichtungen Vernetzung mit kooperierenden Einrichtungen

6 6. Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf der Betreuungsweisung Der Ablauf der Betreuungsweisung ist grundsätzlich in vier Phasen gegliedert Formelle Aufnahme Die Aufnahmephase dient dazu, die vom Gericht ausgesprochene Weisung schnellst möglich einzuleiten. Zu Beginn erfolgen die Anlage der Akte und eine Übernahmemitteilung an die JGH und das Gericht. Der Ablauf der Aufnahme ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt Kontaktphase Die Kontaktphase dient der Kontaktaufnahme zum Klienten, der Anamnese, der Ist-Stand - Erhebung und der Erarbeitung einer Zielvereinbarung. Die Dauer beträgt ca. 8 Wochen ab Übernahme, mit mindestens 5 Gesprächskontakten á ca. einer Stunde. Soweit es im Rahmen des Beziehungsaufbaus schon möglich ist und der Klient dazu bereit ist, machen wir einen Besuch zu Hause oder im näheren Sozialraum. Wenn der Kontakt nicht zustande kommt oder der Klient die Mitarbeit dauerhaft verweigert, regen wir eine richterliche Anhörung an. Der Ablauf der Kontaktphase ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt Durchführungsphase Die Durchführungsphase umfasst den Zeitraum zwischen Ende der Kontaktphase und Beginn der Schlussphase. Gesprächskontakte sollen mindestens 14-tägig á 1 Stunde stattfinden. Ziel: Umsetzung der vereinbarten Ziele unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Anamnese Inhalt: Überprüfung der vereinbarten Ziele Erarbeitung von Lösungsstrategien anhand gezielten Methodeneinsatzes unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und Möglichkeiten Formeller Bereich: Berichterstattung an das Gericht und die JGH (meist nach 6 Monaten oder klientenspezifischer Veränderung) Fortlaufende chronologische Dokumentation Schriftverkehr mit Kooperationspartnern und Klienten Gemeinsame Ermittlung/Überprüfung des Ist-Standes mit den Klienten

7 Methodischer Bereich: Aufbau einer Beziehung zu den Klienten Lösungsorientierte Unterstützung und Begleitung Den Abschluss der Durchführungsphase bildet die Überprüfung der aktuellen Situation des Klienten auf der Grundlage der Zielvereinbarung. Bei Kontaktabbruch, mangelnder Zusammenarbeit oder Notwendigkeit einer Modifikation regen wir eine richterliche Anhörung an, u. U. mit dem Vorschlag zur Umwandlung der Weisung oder Einleitung von Sanktionen. Der Ablauf der Durchführungsphase ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt Schlussphase Die Schlussphase ist der Ablösungsprozess vom Klienten. Der Zeitrahmen beträgt ca. einen Monat. In dieser Phase geht es um die abschließende Besprechung und Reflexion der Situation und um die Verabschiedung des Jugendlichen. Für das Gericht und die JGH erstellen wir einen Schlussbericht, den wir mit dem Klienten besprechen. Sollte der pädagogische Bedarf an einer Weiterführung bestehen, kann das Gericht die Betreuung auf des Klienten und des Betreuers verlängern. Der Ablauf der Schlussphase ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt. 7. Betreuungsangebot und Methoden Wir verstehen die Betreuungsweisung als eine jugendhilfeorientierte, eingriffsintensive sozialpädagogische Maßnahme. Sie soll die Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen unterstützen. Dabei ist uns die Orientierung an den Sozialräumen, der Alltags- und Lebenswelt, den Vorstellungen und Wünschen der Jugendlichen wichtig. Ferner gilt es, den Lebensbezug zur Familie zu klären. Im Betreuungsprozess wollen wir die Transparenz des eigenen Handelns in unserer Zwischenstellung zu Betreuten und Justiz wahren. Der Klient soll zu jeder Zeit über Mitteilungen und Berichte, die an das Gericht/JGH bezüglich seiner Person oder Situation gegeben werden, informiert sein. Beratungs- und Beziehungsarbeit finden sich wieder in allen unseren Hilfsangeboten. Im Einzelnen sind folgende Inhalte zu nennen: Einzelgespräche in den Räumen der Katholischen Jugendfürsorge Kontakte in Form von Hausbesuchen Aufsuchen des Klienten an anderen Orten, z.b. Arbeitsplatz, andere Jugendhilfeeinrichtung Gemeinsame Gespräche mit Eltern/ Partnern Hilfestellung bei der Suche nach Wohnmöglichkeiten Unterstützung bei der Suche und Vermittlung in Schule/ Ausbildung/ Arbeit

8 Unterstützung bzw. Begleitung im Umgang mit Behörden Vermittlung an Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Hilfestellung bei der direkten Schuldenregulierung Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Mitwirkung im Gerichtsverfahren, wenn es erneut zu einer Verhandlung kommt. U-Haftbetreuung und Mitwirkung bei der Haftentscheidungshilfe Thematisieren der Freizeitgestaltung Für unser methodisches Handeln ist grundsätzlich die Frage der Vertrauensbildung wichtig. Dabei kommen der Schweigepflicht und dem Datenschutz besondere Bedeutungen zu. Bei den oben erwähnten Betreuungsangeboten greifen wir u.a. auf folgende Ansätze methodischen Arbeitens zurück: Verschiedene Formen der Gesprächsführung Krisenintervention Lerntechniken Alltagsorientierte soziale Arbeit Casemanagement (Unterstützung, Koordination, Vermittlung) Motivationsarbeit Evaluation Empowerment Einer unserer Grundsätze ist die möglichst kontinuierliche Betreuung. Wir übernehmen deshalb - in begrenztem Umfang - auch an Betreuungsweisung anschließende Bewährungsaufsichten. 8. Team Die Teamsitzungen, die 14-tägig á 2 Stunden stattfinden, sind in zwei Schwerpunkte aufgeteilt: Organisatorische und inhaltliche Fragen, dazu gehören u. a. die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Praktikanten, Fallverteilung (über Teamleitung), Außenkontakte, Konzeptarbeit, Konfliktmanagement, Mitsprache bei Neueinstellungen sowie Qualitätssicherung. Fallbesprechung die nach einem im QM festgelegten Moderationsleitfaden durchgeführt werden. 9. Qualitätsmanagement Das Leitbild der Katholischen Jugendfürsorge bildet die Grundlage für unsere Planungen und Aktivitäten. Es beschreibt die Rahmenbedingungen für das Selbstverständnis des Vereins und bestimmt die Normen, Werte und Visionen unserer sozialen Dienstleistungen. In diesem Kontext hat die KJF-München ein trägerweites Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO bereits 1995 eingeführt. Wir betrachten Qualitätsmanagement als wichtige Methode, die Qualität unserer sozialen Dienstleistungen zu sichern und zu überprüfen Aus den Ergebnissen dieser Überprüfung werden Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet und umgesetzt.

9 10. Vernetzung Die Katholische Jugendfürsorge verfügt über zahlreiche interne Ressourcen. Dies sind u.a. Jugendhilfeangebote wie ISE, Betreutes Wohnen, Erziehungsberatungsstellen, Psychologische Beratungsstelle. Zudem bestehen weitere Kooperationen mit externen Trägern und Institutionen, z.b. Jugendgericht Jugendamt, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Kreisverwaltungsreferat, Schuldnerberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, psychologischen Beratungsstellen, Arbeitsprojekten und Jugendfreizeitstätten. Diese stehen unserem Team zum fachlichen Austausch, als ergänzende Maßnahme und/oder als Anschlusshilfe zur Verfügung. Auf diese Art können wir situativ und schnell reagieren. 11. Schutzauftrag Wir verpflichteten uns, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend 8a Abs. 1 SGB VIII zu gewährleisten und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Wir wirken bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn wir diese für erforderlich halten. Wir informieren das zuständige Jugendamt, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Die regelmäßigen Fallbesprechungen sind im Rahmen der Qualitätssicherung als Instrumente installiert, um ein eventuelles Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Katholische Jugendfürsorge Abt. Gefährdetenhilfe Adlzreiterstr München Tel. 089 / Fax 089 / gefaehrdetenhilfe@kjf-muenchen.de

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