Dissertation Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht
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- Stephanie Klein
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1 GPR Dissertation Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht
2 Die Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht werden herausgegeben von Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel, Osnabrück Professor Dr. Christian Baldus, Heidelberg Privatdozent Dr. Martin Gebauer, Heidelberg u. Frankfurt / Oder Privatdozent Dr. Stefan Geibel, Heidelberg Professor Dr. Peter Jung, Basel Professor Dr. Matthias Lehmann, Halle Richter am OLG Dr. Jan Maifeld, Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Eike Najork, LL.M., Köln Notar Dr. Robert Schumacher, LL.M., Aachen Professor Dr. Michael Stürner, Frankfurt / Oder Professor Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Wien
3 Sanktionen für die Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten Eine Untersuchung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben und deren Umsetzung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien Andreas Börger
4 ISBN (print) ISBN (ebook) Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar by sellier. european law publishers GmbH, München. Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zu stimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Ver vielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Herstellung: Karina Hack, München. Satz: fidus Publikations-Service GmbH, Nörd lingen. Druck und Bindung: AZ Druck und Datentechnik, Kempten. Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier. Printed in Germany.
5 Vorwort Diese Arbeit wurde im Wintersemester 2009 / 2010 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück als Dissertation angenommen. Ein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, für die Betreuung der Arbeit sowie für acht spannende und herausfordernde Jahre an seinem Institut als studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter. Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens, den Herausgebern für die Aufnahme der Arbeit in diese Schriftenreihe. Schließlich bedanke ich mich bei meiner Freundin Sandra sowie meinen Eltern für die fortwährende Unterstützung während der Erstellung dieser Arbeit. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet. Bielefeld, im April 2010 Andreas Börger
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7 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einleitung A. Problemstellung 1 B. Ziel der Untersuchung 2 C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes, Terminologie und Gang der Untersuchung 4 Kapitel 1 Verbraucherschutzpolitik der EU und der Mitgliedstaaten 1 Ziele des europäischen Verbrauchervertragsrechts 7 2 Verbraucherschutzpolitik in den Mitgliedstaaten 12 A. Deutschland: Verbraucherpolitik als Sozialpolitik? 13 B. Frankreich: Verbraucherpolitik als staatliche Marktpolitik? 15 C. Großbritannien: Verbraucherpolitik als Mittel der Wettbewerbspolitik? 17 3 Zwischenergebnis 19
8 VIII Inhaltsverzeichnis Kapitel 2 Informationspflichten und Sanktionen in Verbraucherschutzrichtlinien 4 Bestandsaufnahme der Informationspflichten in Verbraucherschutzrichtlinien 21 A. Gründe für das Entstehen von Informationspflichten I. Haustürgeschäfte 22 II. Fernabsatzgeschäfte Allgemeine Fernabsatzgeschäfte Fernabsatz von Finanzdienstleistungen 27 III. Pauschalreise- und Timesharingverträge 28 IV. Zwischenergebnis 30 B. Inhalt der Informationspflichten 30 I. Informationen über die Identität 35 II. Leistungsbezogene Informationspflichten Wesentliche Merkmale des Produkts oder der Dienstleistung Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 40 III. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden 42 IV. Bestehen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts 42 V. Zwischenergebnis 43 C. Form der Informationserteilung 47 D. Zeitpunkt der Informationserteilung 50 5 Vorgaben für Sanktionen für Informationspflichtverletzungen im Europarecht A. Primärrecht 54 B. Sekundärrecht I. Kompetenz zur Regelung der Sanktionen 56 II. Ausdrückliche Vorgaben 58 III. Zielimmanente Sanktionen? 59
9 Inhaltsverzeichnis IX C. Rechtsprechung des EuGH I. Rechtssache Kommission./. Griechenland 60 II. Rechtssachen Heininger, Schulte, Crailsheimer Volksbank und Hamilton 61 III. Rechtssache Cofidis 63 IV. Rechtssache Royer 64 V. Rechtssache Munoz 65 VI. Bewertung der EuGH-Rechtsprechung 67 D. Äußerungen des Rates und der Kommission 70 I. Grünbuch zum Verbraucherschutz 71 II. Stellungnahmen der interessierten Kreise 71 E. Zusammenfassung der gemeinschaftsrechtlichen Sanktionsvorgaben 73 6 Verfügbare Sanktionsinstrumente 75 A. Individuelle Rechtsbehelfe I. Zivilrechtliche Sanktionen Instrumente des allgemeinen Zivilrechts Widerrufsrechte 78 II. Wettbewerbsrechtliche Sanktionen 80 B. Kollektivrechtliche Sanktionen I. Unterlassungsklagen 81 II. Sanktionen im nationalen Lauterkeitsrecht 82 C. Strafrechtliche Sanktionen 82 D. Öffentlich-rechtliche Sanktionen 83 E. Prozessrechtliche Folgen 84 7 Funktionen der einzelnen Informationspflichten und spezifische Sanktionen 87 A. Informationen über die Identität des Unternehmers 88 B. Leistungsbezogene Informationspflichten I. Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Sache oder Dienstleistung 90
10 X Inhaltsverzeichnis II. Informationen über den Preis 92 III. Informationen über Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 94 C. Informationen über Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten 94 D. Informationen über das Bestehen eines Widerrufsrechts 95 E. Zwischenergebnis 98 Kapitel 3 Sanktionsregime in den Mitgliedstaaten 8 Umsetzungstechniken Nationale Sanktionssysteme für Informationspflichtverletzungen 104 A. Unterlassungsansprüche in Deutschland, Frankreich und Großbritannien I. Deutschland Unterlassungsklagen nach dem UKlaG Unterlassungsklagen nach dem UWG Musterklage nach Art. 1 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz Gruppenklagen Gewinnabschöpfungsanspruch 110 II. Frankreich Die action civile 112 (1) Schadensersatz für die Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen 113 (2) Unterlassung und Beseitigung eines Rechtsverstoßes 114 (3) Strafrechtliche Verurteilung des Unternehmers Die action en cessation de pratiques illicites Die action en représentation conjointe 115 III. Großbritannien 115 IV. Bewertung 119
11 Inhaltsverzeichnis XI B. Informationsspezifische Sanktionen I. Informationen über die Identität des Unternehmers Umsetzung der Informationspflicht Nationale Sanktionen 122 a) Deutschland 122 b) Frankreich 126 c) Großbritannien Bewertung 129 II. Leistungsbezogene Informationspflichten Informationen über die wichtigsten Eigenschaften der Sache oder Dienstleistung 130 a) Umsetzung der Informationspflicht 130 b) Nationale Sanktionen 130 aa) Deutschland 130 bb) Frankreich 135 cc) Großbritannien 138 c) Bewertung Informationen über den Preis 145 a) Umsetzung der Informationspflicht 145 b) Nationale Sanktionen 145 aa) Deutschland 145 bb) Frankreich 148 cc) Großbritannien 149 c) Bewertung Informationen über Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 152 a) Umsetzung der Informationspflicht 152 b) Nationale Sanktionen 152 aa) Deutschland 152 bb) Frankreich 155 cc) Großbritannien 157 c) Bewertung 158 III. Informationen über Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten Umsetzung der Informationspflicht Nationale Sanktionen 159 a) Deutschland 159 b) Frankreich 159 c) Großbritannien Bewertung 160
12 XII Inhaltsverzeichnis IV. Informationen über das Bestehen eines Widerrufsrechts Umsetzung der Informationspflicht 161 a) Deutschland 161 b) Frankreich 162 c) Großbritannien Nationale Sanktionen 164 a) Deutschland 164 aa) Umsetzung der Schulte-und-Crailsheimer- Volksbank-Entscheidungen 170 (1) Lösungsansätze in der Literatur 172 (2) Rechtsprechung des BGH 176 bb) Bewertung 178 b) Frankreich 185 c) Großbritannien Bewertung 190 Kapitel 4 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 1. Einfluss der europäischen Verbraucherschutzpolitik Regelung von Informationspflichten und Grad der Vereinheitlichung Zusammenfassung der Informationspflichten Funktionen der Informationspflichten und adäquate Sanktionen Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Sanktionierung Nationale Sanktionierung Bewertung der nationalen Ansätze Vorschlag für zukünftige Vorhaben Ausblick 199 Literaturverzeichnis 203 Verzeichnis der Onlinequellen 229
13 Einleitung A. Problemstellung Während die Informationspflichten in den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft immer ausgeprägter geregelt wurden, kann dies von den in den Richtlinien vorgesehenen Sanktionen nicht behauptet werden. Sie beschränken sich in den allermeisten Fällen auf eine allgemeine, generalklauselartige Vorschrift, die den Mitgliedstaaten auferlegt, für geeignete, wirksame und abschreckende Sanktionen zu sorgen. 1 Die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen wird in der Regel in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt. Lediglich die neueren Richtlinien enthalten konkretere Vorgaben bei Verstößen gegen vorvertragliche Informationspflichten. 2 Die Verbraucherschutzrichtlinien haben zwei Zielrichtungen: Neben der Erhöhung des Verbraucherschutzes verfolgen sie auch das Ziel der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes. Diese Ziele sollen durch eine Vereinheitlichung des Verbraucherrechts erreicht werden. Wenn jedoch die Richtlinien den Mitgliedstaaten bei der Frage der Sanktionen einen weiten Ermessensspielraum lassen, könnte das Vereinheitlichungsziel durch nationalstaatliche Besonderheiten gefährdet sein. Diese Einschätzung scheint sich zu bestätigen, wenn es heißt, dass im Bereich der Sanktionen ein bizarres Potpourri an nationalen Lösungen 3 existiert. Sollte diese Einschätzung stimmen, kann diese Rechtslage dazu führen, dass beide Ziele nicht erreicht werden. Unternehmer werden davon abgehalten, grenzüberschreitend tätig zu werden, da ihnen unbekannte Sanktionen drohen. Verbraucher nehmen von grenzüberschreitenden Käufen Abstand, da ihnen das Vertrauen fehlt, in anderen Mitgliedstaaten einen mit dem Heimatland vergleichbaren Standard vorzufinden. 4 1 Vgl. Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie, Art. 11 Abs. 1 der Fernabsatzrichtlinie, Art. 11 der Timesharingrichtlinie. 2 So sieht z.b. die Fernabsatzrichtlinie bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung der erforderlichen Sanktionen aus Art. 5 vor, dass die Widerrufsfrist erst mit Erteilung dieser Bestätigung zu laufen beginnt. 3 Kötz, Europäisches Vertragsrecht I, S. 139 mit Beispielen. 4 Vgl. die Ausführungen im Grünbuch der EU-Kommission Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz, KOM (2006) 744, S. 8.
14 2 Einleitung B. Ziel der Untersuchung Informationspflichten beschäftigen die Rechtswissenschaft seit ihren Anfängen. 5 Ausdrücklich statuierte Informationspflichten im Bereich des Verbraucherschutzrechts haben seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts im Rahmen der angestrebten Harmonisierung des Verbraucherrechts durch die Europäische Gemeinschaft einen rasanten Aufschwung erlebt. Die bisherigen Untersuchungen zu Informationspflichten beschränken sich auf die Herleitung und das Bestehen der Informationspflichten selbst. Die Sanktionierung von Verstößen gegen Informationspflichten wird häufig nur am Rande gestreift 6 oder nur auf nationaler Ebene 7 untersucht. In dieser Lücke 8 setzt die vorliegende Untersuchung an. Die Verbraucherschutzrichtlinien, die im Rahmen der Überarbeitung des verbraucherrechtlichen Besitzstandes auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden 9, bieten sich dabei für diese Analyse an. Die Pauschalreiserichtlinie 10, die Timesharingrichtlinie 11 und die Richtlinien über den Fernabsatz 12 und den Fernabsatz von Fi- 5 Vgl. nur die Hinweise bei Fleischer, Informationsasymmetrie im Vertragsrecht, S. 1 ff. 6 Breidenbach, Die Voraussetzungen von Informationspflichten beim Vertragsschluss, München 1989; Grigoleit, Vorvertragliche Informationshaftung, München 1997; Lorenz, Der Schutz vor dem unerwünschten Vertrag, München 1997; Fleischer, Informationsasymmetrie im Vertragsrecht, München 2001; Rehm, Aufklärungspflichten im Vertragsrecht, München Jamal, Sanktionen und Rechtsbehelfe bei der Verletzung verbraucherschützender Informations- und Dokumentationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, So auch Fleischer, in: Schulte-Nölke / Schulze / Bernardeau, S. 171, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Europäisches Vertragsrecht und Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands weiteres Vorgehen, KOM (2004) 651 endg., S. 3 f. 10 Richtlinie 90 / 314 / EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, ABl. L 158 vom , S , im Weiteren Pauschalreiserichtlinie. 11 Richtlinie 94 / 47 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien, ABl. L 280 vom , S ; im Weiteren Timesharingrichtlinie. 12 Richtlinie 97 / 7 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. L 144 vom , S , im Weiteren Fernabsatzrichtlinie.
15 B. Ziel der Untersuchung 3 nanzdienstleistungen 13 enthalten ausführliche vorvertragliche Informationspflichtenkataloge. Es wird versucht, funktionelle und wertungsmäßige Gemeinsamkeiten bei Informationspflichten zu finden und diesen Informationspflichten funktional adäquate Sanktionen zuzuweisen. Ausgangspunkt für die Regelung der Informationspflichten war das Gemeinschaftsrecht. In einem ersten Schritt wird deshalb untersucht, inwieweit dem Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union Vorgaben hin sichtlich der Sanktionen für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zu ent nehmen sind. Dabei ist auch die Rechtsprechung des EuGH zu diesem The menbereich einzubeziehen. Auf der Basis der dann gewonnenen Ergebnisse werden rechtsvergleichend die Sanktionenregime der ausgewählten nationalen Rechtsordnungen in den Blick genommen und an den gefundenen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben gemessen. Diese Frage ist vor allem durch die Überarbeitung des verbraucherrechtlichen Besitzstandes von rechtspolitischer Aktualität. Eine der im Anhang des Grünbuchs aufgeführten Fragen befasst sich mit der Notwendigkeit einer weitergehenden Harmonisierung der Sanktionen bei einer Verletzung von Informationspflichten. 14 Ein entscheidender Faktor für die Beantwortung dieser Frage ist auch die Effektivität der bisherigen Sanktionierung von Informationspflichtverletzungen in den Mitgliedstaaten. Rechtsvergleichend sollen deshalb die Rechtsordnungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens mit ihren unterschiedlichen Traditionen und Ansätzen in der Verbraucherpolitik untersucht werden. Das deutsche Recht setzt vorrangig auf eine private Durchsetzung des Verbraucherrechts, während das französische Recht einen starken strafrechtlichen Schwerpunkt setzt. Als dritte Rechtsordnung bietet sich das durch das Common Law geprägte englische Recht an, das im Verbraucherrecht eher auf eine staatliche Durchsetzung des Verbraucherschutzes setzt und außerhalb des Verbraucherrechts mit der Statuierung von Informationspflichten zurückhaltend ist. Die in den nationalen Rechtsordnungen gefundenen Sanktionslösungen könnten, wie dies bereits häufiger geschehen ist, Eingang in eine wei tere Harmonisierung der gemeinschaftsrechtlichen Sanktionsvorgaben finden. Dies kann unabhängig vom weiteren Vorgehen in der Verbraucherpolitik 13 Richtlinie 2002 / 65 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90 / 619 / EWG des Rates und der Richtlinien 97 / 7 / EG und 98 / 27 / EG, ABl. L 271 vom , S , im Weiteren Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. 14 Frage E im Grünbuch Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz, KOM (2006) 744, S. 23.
16 4 Einleitung und im Europäischen Vertragsrecht 15 beim Erlass und der Überarbeitung von Richtlinien hilfreich sein. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage geben, ob die Sanktionen für Informationspflichtverletzungen auf europäischer Ebene harmonisiert werden müssen 16 oder ob die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen ausreichend Instrumente enthalten, die eine Einhaltung der Informationspflichten durch eine effektive und wirksame Sanktionierung von Verstößen gewährleisten. C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes, Terminologie und Gang der Untersuchung Der Anwendungsbereich der Untersuchung beschränkt sich auf die Verbraucherschutzrichtlinien, die dem Konzept der Information in Form ausführlicher Informationspflichtenkataloge folgen. Im Rahmen dieser Arbeit werden lediglich die vorvertraglichen Informationspflichten in den Blick genommen, das heißt diejenigen Pflichten, die vor Vertragsschluss erfüllt werden müssen. Es wurden die Richtlinien ausgewählt, die auf Grund des Zeitraums seit der Umsetzung schon Einfluss auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen gezeigt haben, der über die bloße Umsetzung hinausgeht, insbesondere die Untersuchung durch Forschung in der Literatur und Anwendung in der Rechtspraxis durch die nationalen Gerichte. Andere Richtlinien, denen auch ein Informationskonzept zu Grunde liegt, wie die Klauselrichtlinie 17 und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 18, verfolgen andere Ansätze, zielen eher auf den Vertragsinhalt und führen bei dem Ziel, den Informationspflichten Funktionen und adäquate Sanktionen zuzuweisen, nicht weiter. Die Instrumente dieser Richtlinien werden aber insoweit Beachtung finden, als diese zur Sanktionierung vorvertraglicher Informationspflichten herangezogen werden können. Eine rechtsvergleichende Untersuchung aller Verbraucherschutzrichtlinien würde den Rahmen dieser Untersuchung sprengen. Deshalb beschränkt 15 Vgl. dazu die Mitteilung der EU-Kommission zum Vertragsrecht, KOM (2004) Vgl. nur das Grünbuch der Europäischen Kommission zur Überprüfung des Ver braucheracquis; KOM (2006) 744 endg. abrufbar auf der Seite der EU-Kommission unter http: // ec.europa.eu / consumers / cons_int / safe_shop / acquis / greenpaper_cons_acquis_de.pdf. 17 Howells / Wilhelmsson, EC Consumer Law, S. 108 f. 18 Schulte-Nölke, Vertragsfreiheit und Informationszwang nach der Schuldrechtsreform, ZGS 2002, 72 ff.
17 C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 sich die Untersuchung auf drei vertriebsspezifische Richtlinien und zwei Richtlinien, die auf Grund des Vertragsgegenstands Informationspflichtenkataloge enthalten, um auf diese Art aus unterschiedlichen Gründen geregelte Informationspflichten zu erfassen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird der Begriff der Informationspflichten gebraucht. 19 Information ist die bloße Mitteilung von Tatsachen und Prog nosen. 20 An die Mitteilung der Informationen sind bestimmte Anforderun gen zu stellen, insbesondere sind die Grundsätze der Transparenz zu beachten, das heißt die Informationen müssen klar, verständlich und vollständig mitgeteilt werden. Die Informationen müssen noch nicht individualisiert sein. Eine Beratung hat nicht zu erfolgen, so dass die Ausarbeitung des Informationsinhalts dem Mitteilungsempfänger obliegt. 21 Zunächst werden in dieser Arbeit die konzeptionellen Grundlagen der Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene sowie in den drei Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien dargestellt. Mit Hilfe verschiedener Verbraucherschutzrichtlinien wie der Haustürwiderrufs-, der Pauschalreise-, der Timesharing- und der Fernabsatzrichtlinie sowie der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, die aus unterschiedlichen gesetzgeberischen Motiven für notwendig erachtet wurden, werden die ausführlichen Informationspflichtenkataloge näher betrachtet. Es wird der Versuch unternommen, die zahlreichen Informationspflichten zu übersichtlicheren Gruppen von Pflichten zusammenzufassen. Maßstab ist dabei zunächst der Inhalt der Informationspflicht. In einem zweiten Schritt werden die Funktionen der jeweiligen Pflichten analysiert. Als nächstes werden die europarechtlichen Vorgaben für die Sanktionierung der Informationspflichten untersucht, um diesen Kategorien von Informationspflichten jeweils eine funktionsangemessene Sanktion zuzuordnen. Im letzten Teil der Untersuchung werden die nationalen Rechtsordnungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien in den Blick genommen, ob sie den gefundenen Anforderungen an die Sanktionierung von Informationspflichten gerecht werden. 19 Busch, S. 14 m.w.n. 20 Ebers, in: Schulze / Ebers / Grigoleit, Informationspflichten und Vertragsschluss im Acquis Communautaire, S. 171, Beratungspflichten stellen höhere Anforderungen an den Unternehmer. Sie erfordern eine auf die individuellen Interessen des Kunden abstellende Bewertung der Informationen, die über die bloße Bereitstellung der Informationen hinausgeht. Durch die Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen des möglichen Vertragspartners obliegt dem Unternehmer auch eine Informationsbeschaffungspflicht.
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