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1 Franklin Templeton Investment Funds prospekt November 2009

2 FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS Société d investissement à capital variable. Eingetragener Sitz: 26, boulevard Royal, L-2449 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Handelsregisternummer: Luxemburg B ANGEBOT gesonderter Anteilsklassen ( Anteilsklassen ) ohne Nennwert an Franklin Templeton Investment Funds ( die Gesellschaft ), die jeweils einem der folgenden Teilfonds (die Fonds ) der Gesellschaft zuzuordnen sind, zum veröffentlichten Ausgabepreis für die Anteile des betreffenden Fonds: - Franklin Asian Flex Cap Fund - Franklin Biotechnology Discovery Fund - Franklin Euroland Core Fund - Franklin European Growth Fund - Franklin European Small-Mid Cap Growth Fund - Franklin Global Growth Fund - Franklin Global Real Estate (Euro) Fund - Franklin Global Real Estate (USD) Fund - Franklin Global Small-Mid Cap Growth Fund - Franklin High Yield Fund - Franklin High Yield (Euro) Fund - Franklin Income Fund - Franklin India Fund - Franklin MENA Fund - Franklin Natural Resources Fund - Franklin Strategic Income Fund - Franklin Technology Fund - Franklin U.S. Equity Fund - Franklin U.S. Focus Fund - Franklin U.S. Government Fund - Franklin U.S. Opportunities Fund - Franklin U.S. Ultra Short Bond Fund - Franklin U.S. Small-Mid Cap Growth Fund - Franklin U.S. Total Return Fund - Franklin World Perspectives Fund - Franklin Mutual Beacon Fund - Franklin Mutual Euroland Fund - Franklin Mutual European Fund - Franklin Mutual Global Discovery Fund - Franklin Templeton Global Equity Strategies Fund 2

3 - Franklin Templeton Global Fundamental Strategies Fund - Franklin Templeton Global Growth and Value Fund - Franklin Templeton Japan Fund - Templeton Asian Bond Fund - Templeton Asian Growth Fund - Templeton Asian Smaller Companies Fund - Templeton BRIC Fund - Templeton China Fund - Templeton Eastern Europe Fund - Templeton Emerging Markets Fund - Templeton Emerging Markets Bond Fund - Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund - Templeton Euro Government Bond Fund (Vormals Templeton Euroland Bond Fund) - Templeton Euro Liquid Reserve Fund - Templeton Euro Money Market Fund - Templeton Euroland Fund - Templeton European Fund - Templeton European Total Return Fund - Templeton Frontier Markets Fund - Templeton Global Fund - Templeton Global (Euro) Fund - Templeton Global Balanced Fund - Templeton Global Bond Fund - Templeton Global Bond (Euro) Fund - Templeton Global Equity Income Fund - Templeton Global High Yield Fund - Templeton Global Income Fund - Templeton Global Smaller Companies Fund - Templeton Global Total Return Fund - Templeton Growth (Euro) Fund - Templeton Korea Fund - Templeton Latin America Fund - Templeton Thailand Fund - Templeton U.S. Dollar Liquid Reserve Fund - Templeton U.S. Value Fund 3

4 FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie Fragen zum Inhalt des vorliegenden Prospekts haben, sollten Sie sich von Ihrer Bank, Ihrem Wertpapierhändler, Anwalt, Steuerberater oder einem anderen Finanzberater informieren lassen. Niemand ist ermächtigt, Angaben zu machen, die nicht in diesem Prospekt oder in einer der darin bezeichneten Unterlagen enthalten sind. - Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, deren Namen im Abschnitt Allgemeine Informationen aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben. Nach dem besten Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats (der alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet hat, dies sicherzustellen) entsprechen die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben den Tatsachen, und es fehlen keine Hinweise, die sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnten. Der Verwaltungsrat übernimmt die entsprechende Verantwortung. - Die Gesellschaft hat keinerlei Verbindlichkeiten, Kredite, Darlehen oder Schulden in Form von dinglich gesicherten Verpflichtungen, Kaufdarlehen, Bürgschaften oder sonstige wesentliche Eventualverbindlichkeiten. - Die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den heutigen Gesetzen und Gepflogenheiten des Großherzogtums Luxemburg und gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen dieser Gesetze und Gepflogenheiten. - Dieser Prospekt stellt weder ein Angebot an noch eine Aufforderung durch irgendeine Person in einem Rechtsgebiet dar, in dem die Unterbreitung derartiger Angebote oder Aufforderungen ungesetzlich ist oder in dem der Anbietende nicht über entsprechende Zulassungsvoraussetzungen verfügt. - Die Gesellschaft ist in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht unter dem Investment Company Act von 1940 registriert. Eine Registrierung der Anteile nach dem Securities Act von 1933 ist in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht erfolgt. Die hier angebotenen Anteile dürfen weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika, deren Territorien, Besitzungen oder sonstigen, amerikanischem Recht unterstehenden Gebieten, an Staatsbürger oder Gebietsansässige derselben verkauft werden, es sei denn, es besteht nach US-Recht, einschlägigen Gesetzen, Regeln oder Rechtsauslegungen eine Befreiung von den Registrierungsvorschriften. Anleger in Fondsanteilen können aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben, dass sie keine US-Person sind und keine Anträge auf Erwerb von Anteilen im Namen von US-Personen stellen. Als US-Person gilt jede Person, die eine United-States-Person im Sinne von Regulation S des United States Securities Act von 1933 ist, wobei sich die Definition dieses Begriffs jeweils durch Gesetzgebung, Verfügungen, Bestimmungen oder Auslegungen von richterlichen oder administrativen Institutionen ändern kann. - Die Gesellschaft ist ein anerkannter Organismus für gemeinsame Anlagen ( collective investment scheme ) gemäß Paragraf 264 des Financial Services Markets Act 2000 von Großbritannien. - Die Gesellschaft kann die Registrierung ihrer Anteile in verschiedenen anderen Staaten weltweit beantragen. - Die Ausgabe dieses Prospekts und der Vertrieb von Anteilen können in bestimmten anderen Rechtsgebieten Einschränkungen unterliegen. Es obliegt demjenigen, der einen Antrag auf Erwerb von Anteilen nach Maßgabe des vorliegenden Emissionsprospekts stellen will, sich über alle einschlägigen Gesetze und Bestimmungen des jeweiligen Rechtsgebietes zu informieren und dementsprechend zu verfahren. Die Anleger werden auch auf den Festbetrag aufmerksam gemacht, der von Vertriebsgesellschaften, lokalen Zahlstellen und Korrespondenzbanken in bestimmten Staaten wie Italien auf die Transaktionen erhoben werden kann. Interessierte Anleger sollten sich über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Anträge und die steuerlichen Bestimmungen in dem Land informieren, deren Staatsangehörige sie sind oder in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. - Die Gesellschaft ist im amtlichen Register für Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils gültigen Fassung ( Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen ) eingetragen. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen, die nach der Richtlinie des Rates 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 in ihrer neuesten Fassung für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) gelten. - Die Gesellschaft darf ihre Anteile in verschiedenen europäischen Staaten (neben dem Großherzogtum Luxemburg) vermarkten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slovenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Republik Zypern. Die Registrierung der Anteile der Gesellschaft in irgendeinem Land verpflichtet jedoch keine Behörde zu einer zustimmenden oder ablehnenden Äußerung über den Wahrheitsgehalt oder die Angemessenheit dieses Prospekts oder des von der Gesellschaft gehaltenen Wertpapierbestandes. Gegenteilige Behauptungen sind weder genehmigt noch rechtens. - Der letzte geprüfte Jahres- und ungeprüfte Halbjahresbericht der Gesellschaft sind als Bestandteil dieses Prospekts anzusehen und am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. - Die Veröffentlichung des Prospekts kann in manchen Rechtsgebieten eine Übersetzung des Prospekts in die von den Aufsichtsbehörden der besagten Rechtsgebiete festgelegten Sprachen erfordern. Sollten zwischen den übersetzten und englischen Fassungen Unvereinbarkeiten bestehen, so ist die englische Fassung maßgeblich. - Der Prospekt wird stets auf dem laufenden Stand gehalten und wird auf der Internetseite sowie der Website der Vertriebsgesellschaften von Franklin Templeton zur Verfügung gestellt. Ferner ist er auf Anfrage am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. 4

5 ZUSAMMENFASSUNG DER HAUPTMERKMALE Die folgenden Angaben stellen eine Zusammenfassung der die Gesellschaft kennzeichnenden Hauptmerkmale dar. Sie sind im Zusammenhang mit dem vollständigen Text dieses Prospekts zu lesen. Rechtsform der Gesellschaft Die Gesellschaft wurde in Luxemburg nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als société anonyme (Aktiengesellschaft) gegründet und als société d investissement à capital variable ( SICAV, Investmentfonds mit variablem Kapital) zugelassen. Die Fonds Anteile werden in den verschiedenen Fonds, Klassen und Währungen, wie ausführlich im Abschnitt Anteilsklassen und in Anhang G aufgeführt, angeboten und ausgegeben. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, in der Zukunft weitere Fonds mit unterschiedlichen Anlagezielen aufzulegen; in einem solchen Falle wird dieser Prospekt geändert. Die Vermögenswerte der einzelnen Fonds sind ausschließlich zur Erfüllung der Rechte der Anteilsinhaber und Gläubiger erhältlich, die sich in Verbindung mit der Schaffung, der Geschäftstätigkeit und der Auflösung des Fonds ergeben. Zum Zweck der Beziehungen zwischen den Anteilsinhabern wird jeder Fonds als getrennte Einheit betrachtet. Anlageziel Die Gesellschaft beabsichtigt, den Anlegern eine Auswahl an Fonds anzubieten, die weltweit in eine breite Palette von übertragbaren Wertpapieren und anderen zulässigen Vermögenswerten anlegen und jeweils unterschiedliche Anlageziele, wie z. B. Kapitalzuwachs und Erträge, verfolgen. Das Gesamtziel der Gesellschaft ist, durch Diversifizierung die Anlagerisiken so gering wie möglich zu halten und ihren Anlegern die Vorteile eines Wertpapierbestandes zu bieten, der von Franklin Templeton Investments in Übereinstimmung mit deren bewährten und erfolgreichen Anlagestrategien verwaltet wird. Anteilsarten Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen, dass keine weiteren Anteile in physischer Inhaberform ausgegeben werden. Die in diesem Prospekt enthaltenen Bestimmungen bezüglich physischer Inhaberanteile gelten so lange, wie physische Inhaberanteile in Umlauf sind. Alle Anteile werden als Namensanteile ausgegeben. Namensanteile werden in unzertifizierter Form ausgegeben, außer wenn Zertifikate beantragt werden. Anteile können entweder ausschüttende Anteile oder thesaurierende Anteile sein. Die folgende Tabelle führt die erhältlichen Anteilsarten auf: Anteilsarten Anteilsname Ausschüttungshäufigkeit Thesaurierende Anteile A (acc), AX (acc), B (acc), C (acc), I (acc), Es erfolgt keine Dividendenausschüttung, N (acc), X (acc) und Z (acc) sondern der zurechenbare Nettoertrag spiegelt sich im höheren Wert der Anteile wider. Ausschüttende Anteile A (Mdis), AX (Mdis), B (Mdis), C (Mdis), I (Mdis), N (Mdis), X (Mdis) und Z (Mdis) A (Qdis), AX (Qdis), B (Qdis), C (Qdis), I (Qdis), N (Qdis), X (Qdis) und Z (Qdis) A (Ydis), AX (Ydis), B (Ydis), C (Ydis), I (Ydis), N (Ydis), X (Ydis) und Z (Ydis) Unter normalen Umständen ist vorgesehen, dass die Ausschüttung monatlich erfolgt (nach Ende jedes Kalendermonats). Unter normalen Umständen ist vorgesehen, dass die Ausschüttung vierteljährlich erfolgt (nach Ende jedes Kalenderquartals). Unter normalen Umständen ist vorgesehen, dass die Ausschüttung jährlich erfolgt (im Dezember jedes Jahres, nach Beschluss der Anteilsinhaber bei der Jahreshauptversammlung). Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X-Anteile und Klasse Z-Anteile können über die Clearingsysteme Clearstream Banking S.A. ( Clearstream ) und Euroclear Belgium SA/NV als dem Betreiber des Euroclear-Systems ( Euroclear ) erhältlich sein. Die Anteilsklassen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Gebühren, die auf sie erhoben werden, und in ihrer Dividendenpolitik. Weitere Angaben zu diesen Anteilsklassen und zu den entsprechenden Gebühren finden sich im Abschnitt Anteilsklassen und Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren. Unter bestimmten Umständen können auch andere Anteilsklassen in gewissen Fonds angeboten werden, wie in jenem Abschnitt beschrieben. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann beschließen, für jeden Fonds eine bereits bestehende Anteilsklasse anzubieten oder auszugeben, deren Bedingungen und Bestimmungen im Kapitel Anteilsklassen und Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren des Prospekts detaillierter beschrieben sind, einschließlich auf alternative Währungen lautende Anteilsklassen und abgesicherte Anteilsklassen, bei denen es sich nicht um die Basiswährung des Fonds handelt, sowie Anteilsklassen mit unterschiedlicher Ausschüttungshäufigkeit. Die Anteilsinhaber werden durch die Veröffentlichung des Nettoinventarwertes je Anteil einer solchen Klasse über die Ausgabe solcher Anteile informiert. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel Bekanntgabe der Anteilspreise. Bezüglich auf alternative Währungen lautender Anteilsklassen wird der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse in der alternativen Währung berechnet und veröffentlicht; die Zeichnungserlöse für diese Klassen sind von den Anlegern in der Alternativwährung zu zahlen, und die Rücknahmeerlöse werden in dieser alternativen Währung an die Anteilsinhaber, die Anteile zurückgeben, gezahlt. Im Hinblick auf Anteilsklassen, die auf eine alternative Währung lauten und in südkoreanischen Won (KRW) angeboten werden, erfolgen die Zeichnungs- und Rücknahmezahlungen in KRW, denn weder die Gesellschaft noch die Registers-, Transfer-, Gesellschafts- und Domizilstelle werden für die Währungsumrechnung sorgen. 5

6 Vor der Anlage in einer bestimmten Anteilsklasse eines Fonds sollten die Anleger einerseits sicherstellen, dass sich die jeweilige Klasse am besten für ihre Bedürfnisse eignet, und andererseits die steuerlichen Auswirkungen auf ihre persönliche Situation sowie die örtlichen Steuergesetze berücksichtigen. Den Anlegern wird empfohlen, sich für weitere Informationen an einen Steuerberater oder ihren Anlageberater zu wenden. Anteilserwerb Die Gesellschaft hat die Firma Templeton Global Advisors Limited zu ihrer Hauptvertriebsgesellschaft ernannt, die das Marketing und den Verkauf der Anteile organisieren und überwachen soll. Die Hauptvertriebsgesellschaft darf Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle Anleger ernennen, die verbundene Unternehmen der Franklin Templeton Investments sein können und einen Teil der Administrationsgebühren, Servicegebühren oder andere ähnliche Gebühren erhalten. Die Hauptvertriebsgesellschaft hat daher Franklin Templeton International Services S.A. zur Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft ernannt, welche die Ernennung und Aktivitäten der Untervertriebsgesellschaften überwachen soll. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, dass, wenn es gemäß den jeweiligen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und/oder steuerlichen Bestimmungen, die für bestimmte Länder, in denen die Anteile der Gesellschaft jetzt oder in Zukunft angeboten werden, erforderlich ist, die Aufgaben der Organisation und Überwachung des Marketings und Vertriebs der Anteile oder der Vertrieb der Anteile selbst, die derzeit weltweit der Hauptvertriebsgesellschaft der Gesellschaft obliegen, anderen Rechtsträgern (die verbundene Unternehmen von Franklin Templeton Investments sein können), die von der Gesellschaft jeweils direkt ernannt werden, übertragen werden können. Vorbehaltlich der Bestimmungen des mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages können diese anderen Parteien wiederum Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle Anleger (die verbundenen Unternehmen von Franklin Templeton Investments sein können) beauftragen. Dessen ungeachtet wird Franklin Templeton International Services S.A. weiterhin als Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft fungieren, um die Ernennung und die Tätigkeiten der oben genannten Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionellen Anleger wie vorstehend beschrieben zu überwachen. Lokale Angebotsdokumentation kann Anlegern die Möglichkeit geben, von einem Nominee, einer Art von Vermittler, Vertriebsgesellschaften und/oder lokalen Zahlstellen Gebrauch zu machen, die Zeichnungen, Umschichtungen und Rücknahmen von Anteilen im Namen des Nominees für Anleger vornehmen und die Eintragung dieser Transaktionen im Register der Anteilsinhaber der Gesellschaft im Namen des Nominees beantragen. Um jeden Zweifel auszuräumen, wird vereinbart, dass Anlegern, die über solche anderen Parteien (oder über von solchen anderen Parteien ernannte Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle Anleger) zeichnen, von der Gesellschaft keine zusätzlichen Gebühren und Kosten berechnet werden. Deshalb sind, wenn anwendbar, alle Bezugnahmen auf die Hauptvertriebsgesellschaft in diesem Prospekt immer auch als Bezugnahmen auf solche von der Gesellschaft ernannten anderen Parteien zu verstehen. Für den Ersterwerb von Anteilen der einzelnen Fonds ist eine Mindestsumme von USD (oder USD im Falle des Umtausches von Anteilen siehe Abschnitt Anteilsumtausch ), USD für Anteile der Klasse I (mit Ausnahme der Anteile der Klasse I des Franklin U.S. Government Fund, der ein Erstanlageminimum von USD vorsieht) oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen, frei konvertierbaren Währung vorgesehen, mit Ausnahme von Anlagen, die von Nominees vorgenommen werden. Auf diese Mindestanlagebeträge kann der Verwaltungsrat, die Hauptvertriebsgesellschaft oder die Vertriebskontrollgesellschaft jedoch ganz oder zum Teil verzichten. Wer bereits Anteile an einem Fonds hält, kann seinen Anteilsbestand erhöhen, sofern der Zukauf mindestens USD oder den Gegenwert in einer anderen, frei konvertierbaren Währung beträgt. Für Sparpläne können geringere Mindestanlagebeträge gelten. Informationen über den Mindesterstanlagebetrag für Anteile der Klasse X sind bei der Gesellschaft oder der Transferstelle erhältlich. Berechnung der Anteilspreise und Bewertungstag Die Preise, zu denen Anteile der entsprechenden Klassen der einzelnen Fonds gezeichnet, zurückgenommen oder umgetauscht werden können, werden auf Grundlage des Nettoinventarwertes der betreffenden Klasse an jedem Bewertungstag berechnet und sind am folgenden Bewertungstag erhältlich. Für alle Fonds ist jeder Tag ein Bewertungstag, an dem die New York Stock Exchange (NYSE) geöffnet ist oder an dem die Banken in Luxemburg für normale Bankgeschäfte ganztägig geöffnet sind (mit Ausnahme der Tage, an denen der normale Handel ausgesetzt ist). Notierung Alle berechtigten Anteilsklassen sind oder werden an der Luxemburger Börse notiert. Es steht dem Verwaltungsrat der Gesellschaft frei, die Notierung der Anteile irgendeiner Klasse auch an jeder anderen amtlichen Börse zu beantragen. Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X Anteile und Klasse Z Anteile (sofern verfügbar) sind von Clearstream oder Euroclear für Clearingzwecke angenommen worden (mit Ausnahme der Anteile des Templeton Euro Money Market Fund). Clearstream und Euroclear verwahren Wertpapiere für ihre Kunden und erleichtern die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen durch Übertragung zwischen ihren jeweiligen Kunden im Wege der elektronischen Verbuchung. Clearstream und Euroclear haben zwischen ihren beiden Systemen eine elektronische Brücke eingerichtet, über die ihre jeweiligen Kunden Geschäfte miteinander abrechnen können. Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X-Anteile und Klasse Z-Anteile (falls verfügbar), die über Clearstream und Euroclear verwahrt werden, werden bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Globalurkunde ausgegeben und unter dem Namen der gemeinsamen Hinterlegungsstelle von Clearstream und Euroclear registriert und von dieser verwahrt. Bei der Umwandlung von Namensaktien in Globalurkunden kann auf den nächsten ganzen Anteil abgerundet werden. Wenn die anfallenden Kosten den Wert der Zahlung übersteigen, werden im Normalfall keine Zahlungen für den Differenzbetrag von Bruchteilsanteilen ausgegeben. 6

7 Antragstellung Anleger, die Anteile erwerben möchten, müssen ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular an die Transferstelle oder eine bevollmächtigte Vertriebsgesellschaft für Anteile senden. Dieser Antrag muss die im Abschnitt Antragsverfahren genannten Informationen enthalten. Es können zusätzliche spätere Anteilskäufe in einem Format getätigt werden, das im Abschnitt Antragsverfahren beschrieben wird. Vollständige Anträge für den Kauf von Anteilen, die bei der Transferstelle oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertriebsgesellschaft an einem Bewertungstag vor dem jeweiligen Geschäftsschluss, wie ausführlicher in Anhang A beschrieben, eingehen und akzeptiert werden, werden an diesem Tag auf der Grundlage des Nettoinventarwertes je Anteil der betreffenden Klasse, der für diesen Tag zuzüglich eventuell anfallender Verkaufsgebühren errechnet wurde, bearbeitet. Vollständige Anträge für den Kauf von Anteilen, die bei der Transferstelle oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertriebsgesellschaft an einem Bewertungstag nach dem Geschäftsschluss, wie in Anhang A ausführlicher beschrieben eingehen und akzeptiert werden, werden in der Regel auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Klasse, der für den nächsten Bewertungstag errechnet wurde, zuzüglich evtl. anwendbarer Verkaufsgebühren bearbeitet. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann, so er dies für angemessen erachtet, davon abweichende Handelsschlusszeiten genehmigen, wenn die örtlichen Vertriebsgesellschaften zustimmen oder wenn unterschiedliche Zeitzonen in einem Rechtsgebiet dies für den Vertrieb rechtfertigen. Unter diesen Umständen muss die zutreffende Handelsschlusszeit immer dem Zeitpunkt vorausgehen, an dem der geltende Nettoinventarwert berechnet und bekannt gegeben wird. Unterschiedliche Handelsschlusszeiten werden in der örtlichen Ergänzung dieses Prospekts, in den Verträgen mit den örtlichen Vertriebsgesellschaften und in anderen Marketingmaterialien, die in den betroffenen Rechtsgebieten verwendet werden, bekannt gegeben. Anleger erhalten mindestens eine persönliche Kontonummer. Diese persönliche Kontonummer ist bei jedem Schriftwechsel mit der Gesellschaft oder der Transferstelle zu verwenden. Falls einem Anleger mehrere persönliche Kontonummern zugewiesen wurden, sind bei Ersuchen, die alle Konten eines Anlegers betreffen, alle diese persönlichen Kontonummern anzugeben. Zahlungswährung Die Zahlung kann in der Basiswährung oder (wenn dies der Fall ist) der alternativen Währung des/der gewählten Fonds geleistet werden. Ein Anleger kann jedoch unter Einhaltung der seitens der Transferstelle festgelegten Bedingungen, auch Zahlungen in jeder anderen Währung leisten, die in die Währung des/der ausgewählten Fonds frei konvertierbar ist; der erforderliche Währungsumtausch wird dann im Namen und auf Kosten des jeweiligen Anlegers abgewickelt. Für Zahlungen in Bezug auf die Alternativwährungsklasse werden die erforderlichen Devisentransaktionen vom Fonds und auf dessen Kosten vereinbart. Zahlungen für Anteile, die über Clearstream oder Euroclear gehalten werden, müssen in der Währung des betreffenden Fonds oder (falls zutreffend) der betreffenden Anteilsklasse abgerechnet werden und innerhalb von drei (3) Luxemburger Bankgeschäftstagen nach dem Bewertungstag erfolgen. Die Anteilsinhaber sind darüber informiert, dass die Beträge von Anlageaufträgen für Anteile in der Währung des jeweiligen Fonds bezahlt werden müssen. Anleger, die Zahlungen in einer anderen Währung leisten als in der Basiswährung des jeweiligen Fonds oder (wenn dies der Fall ist) in Bezug auf die Alternativwährungsklasse, in denen sie investieren, werden darauf hingewiesen, dass infolge der notwendigen Konvertierung eine Verzögerung der Antragsbearbeitung bis zum nächsten Bewertungstag eintreten kann. Anteilsumtausch Anteilsinhaber, die Anteile einer Klasse in Anteile derselben oder einer anderen Klasse eines anderen Fonds oder Anteile einer anderen Klasse desselben Fonds (sofern vorhanden) umtauschen möchten, haben das Recht, dies an einem beliebigen Bewertungsstichtag zu tun. Dies kann einer Umtauschgebühr unterliegen, die in Ausnahmefällen vom Verwaltungsrat im eigenen Ermessen genehmigt werden kann und 1 % des Anteilswertes, für die ein Umtausch beantragt wird, nicht übersteigen darf. Es gelten folgende Ausnahmen: Anteile der Klasse B eines Fonds können nur in Anteile der Klasse B eines anderen Fonds umgetauscht werden, der Anteile der Klasse B derselben Währung anbietet; Anteile der Klasse C eines Fonds können nur in Anteile der Klasse C eines anderen Fonds umgetauscht werden, der Anteile der Klasse C derselben Währung anbietet; und lediglich institutionelle Anleger im Sinne der Definition im Abschnitt Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren können ihre Anteile in oder gegen Anteile der Klasse I und Anteile der Klasse X umtauschen. Es können wie in Kapitel Anteilsumtausch angegeben weitere Umtauschgebühren und -beschränkungen Anwendung finden. Umtauschanträge können entweder schriftlich oder, so die Transferstelle dies ausdrücklich genehmigt hat, telefonisch, per Fax oder elektronischer Übertragung gestellt werden und sollen die in Abschnitt Anteilsumtausch aufgeführten Informationen enthalten. Die Beschränkungen in Bezug auf den Umtausch von Anteilen einer Klasse in Anteile einer anderen Klasse sind im Kapitel Anteilsumtausch detaillierter beschrieben. Ein Antrag auf Anteilsumtausch darf nicht ausgeführt werden, bevor nicht alle vorangegangenen, die umzutauschenden Anteile betreffenden Transaktionen abgewickelt und diese Anteile voll bezahlt worden sind. Vollständige Anträge auf Umtausch zu einem Bewertungstag von Anteilen eines Fonds in Anteile eines anderen Fonds, der auf eine andere Währung lautet, erfordern wegen des für den Anteilsumtausch notwendigen Devisengeschäfts einen (1) zusätzlichen Luxemburger Bankgeschäftstag zur Abwicklung. Rücknahme von Anteilen Anteile werden zu einem Preis zurückgenommen, der dem Nettoinventarwert der betreffenden Anteilsklasse entspricht, der an dem betreffenden Bewertungstag ermittelt wurde, indem der Anteilsinhaber die Transferstelle brieflich oder, so die Transferstelle dies ausdrücklich genehmigt hat, per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege informiert, unter Angabe der im Kapitel Rücknahme von Anteilen angegebenen Informationen. Hinsichtlich der per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgten Rücknahmeanträge liegt es im Ermessen der Transferstelle, eine briefliche, ordnungsgemäß unterzeichnete Bestätigung zu verlangen, was die Bearbeitung des Antrags bis zum Eingang der brieflichen Bestätigung verzögern kann. Sofern ein Zertifikat auf den oder die Namen des bzw. der jeweiligen Anteilsinhaber ausgestellt wurde, kann der Verwaltungsrat verlangen, dass das Anteilszertifikat nach Indossierung auf der Rückseite an die 7

8 Transferstelle zurückgereicht wird, bevor das Geschäft zum geltenden Nettoinventarwert abgewickelt und die Zahlung geleistet wird. Im Falle von physischen Inhaberanteilen muss das Zertifikat zusammen mit den noch nicht eingelösten Kupons an die Hauptzahlstelle zurückgereicht werden. Ein Antrag auf Rücknahme der Anteile darf nicht ausgeführt werden, bevor nicht alle vorangegangenen, die zurückzunehmenden Anteile betreffenden Transaktionen abgewickelt und diese Anteile voll bezahlt worden sind. Vollständige Anträge für die Rücknahme von Anteilen, die bei der Transferstelle oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertriebsgesellschaft an einem Bewertungstag vor dem jeweiligen Geschäftsschluss eingehen und akzeptiert werden, werden an diesem Tag auf der Grundlage des Nettoinventarwertes je Anteil der betreffenden Klasse, der für diesen Tag errechnet wurde, bearbeitet. Vollständige Anträge für die Rücknahme von Anteilen, die bei der Transferstelle oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertriebsgesellschaft an einem Bewertungstag nach dem jeweiligen Geschäftsschluss, wie ausführlicher in Anhang A beschrieben, eingehen und akzeptiert werden, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwertes je Anteil der betreffenden Klasse, der für den nächsten Bewertungstag errechnet wurde, bearbeitet. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann, so er dies für angemessen erachtet, davon abweichende Handelsschlusszeiten genehmigen, wenn die örtlichen Vertriebsgesellschaften zustimmen oder wenn unterschiedliche Zeitzonen in einem Rechtsgebiet dies für den Vertrieb rechtfertigen. Unter diesen Umständen muss die zutreffende Handelsschlusszeit immer dem Zeitpunkt vorausgehen, an dem der geltende Nettoinventarwert berechnet und bekannt gegeben wird. Unterschiedliche Handelsschlusszeiten werden in der örtlichen Ergänzung dieses Prospekts, in den Verträgen mit den örtlichen Vertriebsgesellschaften und in anderen Marketingmaterialien, die in den betroffenen Rechtsgebieten verwendet werden, bekannt gegeben. Auf die Erlöse aus der Rücknahme von Anteilen der Klasse B kann nachträglich eine bedingte Gebühr (CDSC) erhoben werden, wenn die Anteile innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren nach dem Datum ihrer Emission, wie näher im Abschnitt Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren erläutert, zurückgegeben werden. Auf bestimmte Geschäfte mit Anteilen der Klassen A und AX kann ebenfalls eine CDSC-Gebühr erhoben werden, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Kauf zurückgegeben werden. Der Erlös aus der Rücknahme von Anteilen der Klasse C kann nachträglich einer CDSC-Gebühr unterliegen, wenn sie innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Datum ihrer Emission zurückgegeben werden. Weitere Angaben über diese Gebühr finden Sie im Abschnitt Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren. Zahlung Die Zahlung sollte innerhalb von fünf (5) Luxemburger Bankgeschäftstagen nach dem Bewertungstag erfolgen, der auf das Datum folgt, an dem der Antrag oder sein Äquivalent, das im Abschnitt Antragstellungsverfahren beschrieben ist, in ordnungsgemäßer Form eingegangen ist, es sei denn, der Verwaltungsrat verlangt bankseitig abgerechnete Gelder an oder vor dem Datum, an dem der Antrag akzeptiert wird. Anleger haben die Gesellschaft für Verluste, die durch verspätete Zahlung entstehen, in der Weise zu entschädigen, die der Verwaltungsrat nach freiem Ermessen bestimmt. Die Anleger sind darüber informiert, dass die Gesellschaft grundsätzlich keine Zahlungen an unbeteiligte Dritte leistet oder von solchen annimmt. Zahlungen für Anteile, die über Clearstream oder Euroclear gehalten werden, müssen in der Währung des betreffenden Fonds oder (falls zutreffend) der betreffenden Anteilsklasse abgerechnet werden und innerhalb von drei (3) Luxemburger Bankgeschäftstagen nach dem Bewertungstag erfolgen. Transaktionen, die durch Clearstream oder Euroclear angewiesen wurden und in einem Zeitraum von 30 Tagen nicht beglichen werden, werden annulliert. In solchen Fällen hat die Gesellschaft das Recht, eine Klage gegen den säumigen Anleger anzustrengen, um Schadenersatz für die Verluste zu erhalten, die sich direkt oder indirekt aus der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Anleger ergeben haben. Die Zahlung für zurückgenommene Anteile soll, sofern nicht im Abschnitt Rücknahme von Anteilen anders beschrieben, nicht später als fünf (5) Bankgeschäftstage nach dem ordnungsgemäßen Eingang des Rücknahmeantrags erfolgen. Wertentwicklung in der Vergangenheit Die Anleger finden die historischen Wertentwicklungstabellen der entsprechenden Fonds für die letzten drei (3) Jahre zum 30. Juni (bzw. zum 31. Dezember) im vereinfachten Prospekt der Gesellschaft. Sparpläne und Rückzahlungspläne Von Sparplänen und Rückzahlungsplänen können Anleger in diversen Ländern profitieren. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Sparplans können die von dem betreffenden Anteilsinhaber zu zahlenden Emissionsgebühren höher als bei regulären Zeichnungen sein, wie im Abschnitt Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren aufgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Transferstelle oder von Ihrer örtlichen Franklin Templeton Investments Vertretung. Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Gemäß den Luxemburger Gesetzen vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und vom 12. November 2004 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils geltenden Fassung, sowie gemäß den Rundschreiben der Luxemburger Aufsichtsbehörde (insbesondere dem CSSF-Rundschreiben 08/387) wird allen Unternehmen des Finanzsektors die Verpflichtung auferlegt, die Nutzung von OGAW zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist ein Verfahren zur Identifizierung von Anlegern vorgeschrieben. Dem Antragsformular eines Anlegers müssen im Falle natürlicher Personen eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und im Falle juristischer Personen eine Kopie der Statuten, der Gründungsurkunde oder anderer konstituierender Dokumente, ein Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Liste zeichnungsberechtigter Personen beigefügt sein. Des Weiteren kann im Falle von juristischen Personen, die nicht an einer anerkannten Börse notiert sind, der Ausweis der Anteilseigner mit mehr als 25 % der ausgegebenen Anteile oder Stimmrechte sowie die Angabe der Namen und Adressen der Personen mit einem maßgeblichen Einfluss auf die Führung der juristischen Person erforderlich sein. Im Falle eines Trusts (Treuhandverhältnisses) muss dem Antragsformular mindestens eine Kopie der Trusturkunde, eine Kopie der Reisepässe und/oder Statuten oder anderer angemessener konstituierender Urkunden des/der Treuhänder(s) sowie eine Liste von Zeichnungsberechtigten beiliegen. Außerdem kann der Ausweis des Treuhänders, des Treugebers, des Letztbegünstigten und des Vormunds erforderlich sein. Jede Kopie muss von einer der folgenden offiziellen Stellen beglaubigt sein: der Botschaft, dem Konsulat, einem Notar oder einem Polizeibeamten oder Entsprechendes in dem betroffenen Rechtsgebiet. Dieses Identifizierungsverfahren muss unter den folgenden Umständen angewendet werden: 8

9 a) im Falle direkter Zeichnungen bei der Gesellschaft; und b) im Falle von Zeichnungen, welche die Gesellschaft von einem Vermittler mit Sitz in einem Land erhält, das dem Vermittler keine Verpflichtung zur Identifizierung von Anlegern auferlegt, wie sie nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terroristenfinanzierung gilt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, weitere Informationen und Dokumentationen anzufordern, die eventuell erforderlich sein können, um die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Nichtlieferung der Dokumentationen kann zu einer Verzögerung der Anlage oder einer Einbehaltung der Rücknahmeerlöse führen. Diese der Transferstelle übermittelten Informationen werden zur Einhaltung der Gesetze zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfasst und bearbeitet. Datenschutz Die personenbezogenen Daten der Anleger in den Antragsformularen sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft und/oder der Transferstelle erfassten anderen Informationen werden von der Gesellschaft, der Transferstelle, anderen Unternehmen von Franklin Templeton Investments, darunter Franklin Resources, Inc., One Franklin Parkway, San Mateo, Kalifornien, und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, der Depotbank und den Finanzvermittlern der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen, übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet ( bearbeitet ). Diese Daten werden für die Zwecke der Kontenführung, zur Identifizierung von Geldwäscheaktivitäten und Terrorismusfinanzierung, wenn erforderlich zur Steuerfeststellung gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung der Geschäftsbeziehungen verwendet, einschließlich für das Marketing und den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen von Franklin Templeton Investments. Zu diesem Zweck können die Daten, um die Aktivitäten der Gesellschaft zu unterstützen (z. B. Kundenkommunikations- und Zahlstellen), auch an von der Gesellschaft oder der Transferstelle beauftragte Unternehmen weitergeleitet werden. November

10 INHALTSVERZEICHNIS Seite ALLGEMEINE ANGABEN ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK RISIKOABWÄGUNGEN DIVIDENDENPOLITIK GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERWALTUNG GESCHÄFTSFÜHRER ANLAGEVERWALTER DEPOTBANK REGISTRIER- UND TRANSFER-, GESELLSCHAFTS-, DOMIZIL- UND VERWALTUNGSSTELLE ANTEILSARTEN ANTEILSKLASSEN ANTEILSEMISSION ANTRAGSVERFAHREN RÜCKNAHME VON ANTEILEN ANTEILSUMTAUSCH ANTEILSÜBERTRAGUNG HANDEL PER TELEFAX HANDELSPOLITIK BEKANNTGABE DER ANTEILSPREISE VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG VON AUSGABE, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH VERWALTUNGSGEBÜHREN UND STAFFELUNG DER EMISSIONSGEBÜHREN BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT BESTEUERUNG DER ANTEILSINHABER VERSAMMLUNGEN UND BERICHTERSTATTUNG EINSEHBARE DOKUMENTE ANTEILSZERTIFIKATE UND EINTRAGUNG ANHANG A STANDARDMÄSSIGER GESCHÄFTSSCHLUSS ANHANG B ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN ANHANG C ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ANHANG D ERMITTLUNG DES NETTOINVENTARWERTS DER ANTEILE ANHANG E ANLEGERPROFIL ANHANG F ANTEILE DER KLASSE I - VERWALTUNGSGEBÜHREN ANHANG G FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS AUFSTELLUNG DER FONDS, ANTEILSKLASSEN UND ISIN- CODES BESONDERE HINWEISE FÜR ANLEGER IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH 98 10

11 ALLGEMEINE ANGABEN VORSITZENDER: Der Ehrenwerte Nicholas F. Brady Vorsitzender und Chief Executive Officer CHOPTANK PARTNERS, INC. 16, North Washington Street, Easton MD USA VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER: Gregory E. Johnson President und Chief Executive Officer FRANKLIN RESOURCES, INC. One Franklin Parkway San Mateo CA USA Dr. J. B. Mark Mobius Ehrenmitglied des Verwaltungsrats TEMPLETON ASSET MANAGEMENT LTD 7 Temasek Boulevard # Suntec Tower One Singapur Mark G. Holowesko President HOLOWESKO PARTNERS LTD Shipston House Box N-7776 West Bay Street Lyford Cay Nassau Bahamas Gregory E. McGowan Executive Vice President und Chefsyndikus TEMPLETON WORLDWIDE, INC. 500 East Broward Boulevard, Suite 2100 Fort Lauderdale, FL USA Duke of Abercorn KG Verwaltungsratsmitglied TITANIC QUARTER Barons Court Omagh BT78 4EZ Nordirland Großbritannien Vijay C. Advani Executive Vice President-Global Advisory Services FRANKLIN RESOURCES, INC One Franklin Parkway San Mateo CA USA Richard H. Frank Chief Executive Officer DARBY OVERSEAS INVESTMENTS, LTD 1133 Connecticut Avenue NW, Suite 400 Washington DC USA David E. Smart Verwaltungsratsmitglied und Co-Chief Executive Officer FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED The Adelphi Building 1-11 John Adam Street London WC2N 6HT, England, Großbritannien 11

12 Der Ehrenwerte Trevor G. Trefgarne Vorsitzender GARRO SECURITIES LIMITED 30 Kimbell Gardens London SW6 6QQ Großbritannien James J. K. Hung President und Chief Executive Officer ASIA SECURITIES GLOBAL LTD Room 63, 21st floor, New World Tower 1 18 Queen s Road, Central Hongkong Geoffrey A. Langlands Geschäftsführender Gesellschafter LANGLANDS CONSULTORIA Ltda Avenida das Américas 500 Bloco 6, Sala 227 (Downtown) Rio de Janeiro - RJ CEP Brasilien GESCHÄFTSFÜHRER: William Lockwood 26, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Denise Voss 26, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg ANLAGEVERWALTER: FRANKLIN ADVISERS, INC. One Franklin Parkway San Mateo, CA USA Franklin Advisers, Inc. verwaltet die folgenden Fonds: Franklin Asian Flex Cap Fund; Franklin Biotechnology Discovery Fund; Franklin High Yield Fund; Franklin High Yield (Euro) Fund*; Franklin Income Fund; Franklin India Fund; Franklin MENA Fund; Franklin Natural Resources Fund; Franklin Strategic Income Fund; Franklin Technology Fund; Franklin Templeton Global Equity Strategies Fund**; Franklin Templeton Global Fundamental Strategies Fund***; Franklin U.S. Equity Fund; Franklin U.S. Focus Fund; Franklin U.S. Government Fund; Franklin U.S. Opportunities Fund; Franklin U.S. Ultra Short Bond Fund; Franklin U.S. Small-Mid Cap Growth Fund; Franklin U.S. Total Return Fund; Franklin World Perspectives Fund; Templeton Asian Bond Fund; Templeton Emerging Markets Bond Fund; Templeton European Total Return Fund*; Templeton Global Balanced Fund*; Templeton Global Bond (Euro) Fund; Templeton Global Bond Fund; Templeton Global High Yield Fund; Templeton Global Income Fund****; Templeton Global Total Return Fund; und Templeton U.S. Dollar Liquid Reserve Fund. 12

13 * Franklin Advisers, Inc. wurde zusammen mit Franklin Templeton Investment Management Limited zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. ** Franklin Advisers, Inc. wurde zusammen mit (i) Franklin Mutual Advisers, LLC, (ii) Templeton Asset Management Ltd. und (iii) Templeton Global Advisors Limited zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. *** Franklin Advisers, Inc. wurde zusammen mit Franklin Mutual Advisers, LLC und (ii) Templeton Global Advisors Limited zum Co- Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. **** Franklin Advisers, Inc. wurde zusammen mit Templeton Asset Management Ltd. zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. FRANKLIN MUTUAL ADVISERS, LLC 101 John F. Kennedy Parkway Short Hills, NJ USA Franklin Mutual Advisers, LLC verwaltet die folgenden Fonds: Franklin Mutual Beacon Fund*; Franklin Mutual Euroland Fund; Franklin Mutual European Fund; Franklin Mutual Global Discovery Fund*; Franklin Templeton Global Equity Strategies Fund** und Franklin Templeton Global Fundamental Strategies Fund***. * Franklin Mutual Advisers, LLC wurde zusammen mit Franklin Templeton Investment Management Limited zum Co-Anlageverwalter dieser Fonds ernannt. ** Franklin Mutual Advisers, LLC wurde zusammen mit (i) Templeton Asset Management Ltd, (ii) Franklin Advisers, Inc. und (iii) Templeton Global Advisors Limited zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. *** Franklin Mutual Advisers, LLC wurde zusammen mit (i) Franklin Advisers, Inc. und (ii) Templeton Global Advisors Limited zum Co- Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. FRANKLIN TEMPLETON INSTITUTIONAL LLC 600 Fifth Avenue, New York, NY USA Franklin Templeton Institutional LLC verwaltet die folgenden Fonds: Franklin European Growth Fund*; Franklin European Small-Mid Cap Growth Fund; Franklin Global Growth Fund; Franklin Global Real Estate (Euro) Fund; Franklin Global Real Estate (USD) Fund; Franklin Global Small-Mid Cap Growth Fund; und Franklin Templeton Global Growth and Value Fund * Franklin Templeton Institutional LLC wurde zusammen mit Franklin Templeton Investment Management Limited zum Co- Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED 5 Morrison Street Edinburgh EH3 8BH, Schottland Vereinigtes Königreich Franklin Templeton Investment Management Limited verwaltet die folgenden Fonds: Franklin Euroland Core Fund; Franklin European Growth Fund*; Franklin High Yield (Euro) Fund**; Franklin Mutual Beacon Fund***; Franklin Mutual Global Discovery Fund***; Templeton Euro Government Bond Fund; Templeton Euro Liquid Reserve Fund; Templeton Euro Money Market Fund; Templeton Euroland Fund; Templeton European Fund; Templeton European Total Return Fund**; Templeton Global Balanced Fund**; Templeton Global Equity Income Fund; Templeton Global Fund; und Templeton U.S. Value Fund. 13

14 * Franklin Templeton Investment Management Limited wurde zusammen mit Franklin Templeton Institutional LLC zum Co- Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. ** Franklin Templeton Investment Management Limited wurde zusammen mit Franklin Advisers, Inc. zum Co-Anlageverwalter dieser Fonds ernannt. *** Franklin Templeton Investment Management Limited wurde zusammen mit Franklin Mutual Advisers, LLC zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENTS CORP. 1, Adelaide Street East, Suite 2101, Toronto, Ontario M5C 3 B8 Kanada Franklin Templeton Investments Corp. verwaltet die folgenden Fonds: Templeton Global (Euro) Fund; und Templeton Global Smaller Companies Fund. FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENTS JAPAN LIMITED Kanematsu Building, 6th Floor 14-1, Kyobashi 2 chome Chuo-Ku, Tokyo Japan Franklin Templeton Investments Japan Limited verwaltet die folgenden Fonds: Franklin Templeton Japan Fund. TEMPLETON ASSET MANAGEMENT LTD 7 Temasek Boulevard # Suntec Tower One Singapur Templeton Asset Management Ltd. verwaltet die folgenden Fonds: Franklin Templeton Global Equity Strategies Fund*; Templeton Asian Growth Fund; Templeton Asian Smaller Companies Fund; Templeton BRIC Fund; Templeton China Fund; Templeton Eastern Europe Fund; Templeton Emerging Markets Fund; Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund; Templeton Frontier Markets Fund; Templeton Global Income Fund**; Templeton Korea Fund; Templeton Latin America Fund; und Templeton Thailand Fund. * Templeton Asset Management Ltd. wurde zusammen mit (i) Franklin Advisers, Inc., (ii) Franklin Mutual Advisers, LLC und (iii) Templeton Global Advisors Limited zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. ** Templeton Asset Management Ltd wurde zusammen mit Franklin Advisers, Inc. zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. TEMPLETON GLOBAL ADVISORS LIMITED P.O. Box N-7759 Lyford Cay Nassau Bahamas Templeton Global Advisors Limited verwaltet die folgenden Fonds: Templeton Growth (Euro) Fund; Franklin Templeton Global Equity Strategies Fund*; und Franklin Templeton Global Fundamental Strategies Fund**. * Templeton Global Advisors Limited wurde zusammen mit (i) Franklin Mutual Advisers, LLC, (ii) Templeton Asset Management Ltd. und (iii) Franklin Advisers, Inc. zum Co-Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. ** Templeton Global Advisors Limited wurde zusammen mit (i) Franklin Mutual Advisers, LLC und (ii) Franklin Advisers, Inc. zum Co- Anlageverwalter dieses Fonds ernannt. 14

15 HAUPTVERTRIEBSGESELLSCHAFT: TEMPLETON GLOBAL ADVISORS LIMITED P.O. Box N-7759 Lyford Cay Nassau Bahamas VERTRIEBSKONTROLLGESELLSCHAFT: FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.A. 26, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg VERTRIEBSGESELLSCHAFTEN, VERTRETER UND BERATER FÜR ANTEILE: FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT TRUST MANAGEMENT CO., LTD. 3rd Floor, CCMM Building 12 Youido-Dong, Youngdungpo-Gu Seoul Korea FRANKLIN TEMPLETON SECURITIES INVESTMENT CONSULTING (SINOAM) INC. (CONSULTANT) 9F, #87, Sec. 4 Chung Hsiao E. Road Taipei, Taiwan, R.O.C. FRANKLIN TEMPLETON FRANCE S.A avenue Georges V F Paris Frankreich FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENTS (ASIA) LIMITED 17/F, Chater House 8 Connaught Road Central Hongkong FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT SERVICES GmbH Mainzer Landstraße 16 D Frankfurt am Main Deutschland FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.A. 26, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED The Adelphi Building 1-11 John Adam Street London WC2N 6HT, England, Großbritannien FRANKLIN TEMPLETON SWITZERLAND LTD Bahnhofstrasse 22 CH-8022 Zürich Schweiz TEMPLETON ASSET MANAGEMENT LTD 7 Temasek Boulevard #38-03 Suntec Tower One Singapur DEPOTBANK: J.P. MORGAN BANK LUXEMBOURG S.A. European Bank & Business Centre 6 route de Trèves L-2633 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg REGISTER-, TRANSFER-, GESELLSCHAFTS-, DOMIZIL- UND VERWALTUNGSSTELLE: 15

16 FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.A. 26, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg ABSCHLUSPRÜFER: PRICEWATERHOUSECOOPERS S.à.r.l. 400, route d Esch B.P L-1014 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg RECHTSBERATER: ELVINGER, HOSS & PRUSSEN 2, Place Winston Churchill B.P 425 L-2014 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg BÖRSENZULASSUNGSBEAUFTRAGTER: J.P. MORGAN BANK LUXEMBOURG S.A. European Bank & Business Centre 6 route de Trèves L-2633 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg HAUPTZAHLSTELLE: J.P. MORGAN BANK LUXEMBOURG S.A. European Bank & Business Centre 6 route de Trèves L-2633 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg ÖRTLICHE ZAHLSTELLEN: in Österreich: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6-8 A-1010 Wien Österreich in Belgien: JPMorgan Chase Bank, N.A. 1, Boulevard du Roi Albert II B-1120 Brüssel in der Tschechischen Republik: Citibank Europe plc Evropska 178 CZ Prague 6 in Frankreich: CACEIS Bank 1-3, place Valhubert F Paris in Deutschland: J.P. Morgan AG Junghofstraße 14 D Frankfurt am Main und Marcard, Stein & CO AG Ballindamm 36 D Hamburg 16

17 in Griechenland: Marfin Egnatia Bank S.A. 24 Kifissias Avenue, GR Maroussi, Athen Citibank International plc 8 Othonos Street GR Athen und Bank of Cyprus Public Company Limited 170 Leof. Alexandra Street GR Athen in Ungarn: Raiffeisen Bank Zrt Akadémia u, Budapest in Italien: Intesa Sanpaolo S.p.A Piazza San Carlo, 156 I Torino Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A. Piazza Salimbeni n,3 I Siena BNP Paribas Securities Services S.A. Milan Branch Via Ansperto, 5 I Milano Societe Generale Securities Services S.p.A. Via Benigno Crespi 19/A, MAC2 I Milano Sella Holding Banca S.p.A. Via Italia, 2 I Biella Iccrea Banca S.p.A. Via Lucrezia Romana, 41/47 I-00178, Rome Allfunds Bank S.p.A. Via Santa Margherita, 7 I Milano State Street Bank GmbH Sede Secondaria di Milano Via F. Turati 16/18, I Milano und Citibank International plc Foro Buonaparte, 16 I Milano in Polen: Citibank Handlowy Bank Handlowy w Warszawie Spółka Akcyjna ul. Senatorska 16 PL Warszawa in Portugal: Banco Comercial Português SA Praça D.João I, Oporto 17

18 in Slowenien: Banka Koper D.D. Pristaniska Ulica 14 SL 6000 Koper Capodistria in Spanien: Bankinter SA Paseo de la Castellana 29 Sp Madrid in der Schweiz: JPMorgan Chase Bank Zürich Branch Dreikönigstrasse 21 CH-8022 Zürich ÖRTLICHE FINANZBETREUUNGSBEAUFTRAGTE: in Irland: The Governor and Company of the Bank of Ireland C/O BoISS Limited New Century House Mayor Street Lower International Financial Services Centre Dublin 1 in den Niederlanden: ING (Nederland) Trust P.O. Box 2838 Prinses Irenestraat CV Amsterdam Zuid in Schweden: SE Banken Sergels Torg Stockholm EINGETRAGENER HAUPTSITZ: 26, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg 18

19 ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK Die Gesellschaft beabsichtigt, den Anlegern eine Auswahl an Fonds anzubieten, die weltweit in eine breite Palette übertragbarer Wertpapiere und anderer geeigneter Vermögenswerte investieren und jeweils unterschiedliche Anlageziele, wie z. B. Kapitalzuwachs und Erträge, verfolgen. Das Gesamtziel der Gesellschaft besteht darin, die Anlagerisiken durch entsprechende Diversifizierung so gering als möglich zu halten und ihren Anlegern die Vorteile eines Wertpapierbestandes zu bieten, der von den Unternehmen der Franklin Templeton Investments- Gruppe in Übereinstimmung mit deren bewährten und erfolgreichen Anlagestrategien verwaltet wird. Wie in Anhang D näher aufgeführt, haftet ein Fonds ausschließlich für seine eigenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Das Profil des typischen Anlegers, für den die Fonds jeweils entwickelt wurden, ist in Anhang E dieses Prospekts ausführlicher beschrieben. Jeder Fonds kann im Rahmen der für die Gesellschaft geltenden Anlagebeschränkungen (siehe Anhang B) in Wertpapiere investieren, die per Erscheinen gehandelt werden, Wertpapiere seines Bestandes ausleihen und Kredite aufnehmen. Vorbehaltlich der in den Anlagebeschränkungen festgelegten Grenzen darf die Gesellschaft zur möglichst effizienten Verwaltung des Wertpapierbestands oder zur Absicherung gegen Markt- oder Währungsrisiken für jeden Fonds in Optionen auf übertragbare Wertpapiere investieren und Finanzterminkontrakte wie aufgeführt in Anhang B eingehen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft zum Schutz und zur Erhöhung des Vermögens ihrer einzelnen Fonds Absicherungstechniken, beispielsweise in Form von Währungsoptions- und Terminkontrakten, anwenden, soweit diese den Anlagezielen der Fonds entsprechen. Jeder Fonds kann zusätzlich auch liquide Mittel halten, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass sie attraktivere Möglichkeiten bieten oder als eine vorübergehende defensive Maßnahme als Reaktion auf ungünstige Markt-, wirtschaftliche, politische oder sonstige Bedingungen, oder um Liquiditäts-, Rücknahme- und kurzfristige Anlagebedürfnisse zu erfüllen. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen dürfen, jedoch nur vorübergehend, 100 % des Nettofondsvermögens in liquide Mittel investiert werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Diese Mittel können als Bareinlagen oder in Form von Geldmarktpapieren gehalten werden. Die nachfolgend beschriebenen Anlageziele und die Anlagepolitik sind für die jeweiligen Anlageverwalter bindend. Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. FRANKLIN ASIAN FLEX CAP FUND Der Fonds investiert vornehmlich in Beteiligungswertpapiere, darunter Stammaktien, Vorzugsaktien und Wandelschuldverschreibungen, sowie in Optionsscheine, Genussscheine und Hinterlegungsscheine von (i) Unternehmen, die in der asiatischen Region (ohne Japan) eingetragen sind, (ii) Unternehmen, die einen überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in der asiatischen Region (ohne Japan) tätigen, und (iii) Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihrer Beteiligungen in Unternehmen halten, auf die in den vorstehenden Punkten (i) und (ii) verwiesen wird, jeweils über das gesamte Marktkapitalisierungsspektrum von kleinen bis großen Unternehmen. Zur asiatischen Region (ohne Japan) zählen folgende Länder/Stadtstaaten (wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt): Hongkong, Indien, Indonesien, Korea, Malaysia, Pakistan, die Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Thailand und die Volksrepublik China. Ferner kann der Fonds in allen anderen Arten von übertragbaren Wertpapieren anlegen, darunter Beteiligungswertpapiere und Rentenwerte von Emittenten rund um den Globus. Anlagen in Schwellenländern unterliegen einem höheren Risiko, wie im Abschnitt Risikoabwägungen beschrieben. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. FRANKLIN BIOTECHNOLOGY DISCOVERY FUND Der Fonds investiert in erster Linie in Beteiligungswertpapiere von Biotechnologie- und Forschungsunternehmen in den USA und anderen Ländern sowie, in geringerem Ausmaß, in Schuldtitel jeglicher Art von Emittenten rund um den Globus. Der Fonds investiert in Biotechnologieunternehmen, die mindestens 50 % ihrer Erträge aus Biotechnologieaktivitäten erwirtschaften oder mindestens 50 % ihres Vermögens auf solche Aktivitäten ausgerichtet haben, wobei jeweils die Zahlen des jüngsten Geschäftsjahres maßgeblich sind. Zu den Biotechnologieaktivitäten zählen die Forschung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb diverser biotechnologischer oder biomedizinischer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Dazu können Unternehmen gehören, die in den Bereichen Zelltechnologie, Gentechnologie und Gentherapie tätig sind oder in der Anwendung und Entwicklung von Biotechnologie in Bereichen wie Gesundheitswesen, Pharmazeutika und Landwirtschaft. Bei Anlagen in Schuldtiteln erwirbt der Fonds im Allgemeinen Wertpapiere, deren Bewertung (Rating) auf mit Anlagequalität lautet, oder in nicht bewertete Papiere, deren Qualität seiner Ansicht nach mit ersterer vergleichbar ist. Schuldtitel mit Anlagequalität werden in den vier höchsten Rating-Kategorien von unabhängigen Rating-Agenturen wie Standard & Poor s Corporation oder Moody s Investors Service, Inc. bewertet. Der Fonds geht davon aus, dass er unter normalen Umständen einen größeren Anteil seines Vermögens in US-Wertpapiere als in Titel anderer Länder investiert, obwohl der Fonds mehr als 50 % seines Gesamtvermögens in nicht US-Wertpapiere investieren kann. Der Anlageverwalter kann vorübergehend eine defensive Barposition halten, wenn er der Auffassung ist, dass die Märkte oder die Wirtschaft der Länder, in denen der Fonds investiert, außerordentlichen Schwankungen oder einer anhaltenden allgemeinen Schwäche unterliegen oder dass anderweitige nachteilige Bedingungen bestehen. 19

20 Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. FRANKLIN EUROLAND CORE FUND Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. Der Fonds verfolgt sein Anlageziel vornehmlich durch die Investition in Beteiligungswertpapiere von Unternehmen jeglicher Marktkapitalisierung in Ländern der Eurozone. Bei der Suche nach und Auswahl von Anlagen in Beteiligungswertpapieren, die nach Ansicht des Anlageverwalters hervorragende Risiko-Rendite-Merkmale aufweisen, bedient er sich eines aktiven Bottom-up-Ansatzes zur Fundamentaldatenanalyse. Beachtung finden hierbei sowohl das künftige Wachstumspotenzial als auch Bewertungsüberlegungen. Der Fonds investiert vornehmlich sein Nettovermögen in Wertpapiere von Emittenten, die in den Ländern der Eurozone (d. h. Länder, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben und Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind) eingetragen sind oder dort ihre Hauptgeschäftstätigkeit ausüben. Um die Voraussetzungen für den französischen Plan d Epargne en Actions (PEA) zu erfüllen, investiert der Fonds mindestens 75 % seines Gesamtvermögens in Beteiligungswertpapiere von Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in der Europäischen Union. Da sich das Anlageziel des Fonds durch eine flexible und anpassungsfähige Anlagepolitik eher erreichen lassen dürfte, kann der Fonds auch nach Anlagemöglichkeiten bei anderen Arten von übertragbaren Wertpapieren Ausschau halten, selbst wenn diese den zuvor erwähnten Anforderungen nicht genügen. Basiswährung des Fonds ist der Euro. Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. FRANKLIN EUROPEAN GROWTH FUND Der Fonds verfolgt sein Anlageziel vornehmlich durch die Investition in Beteiligungswertpapiere und/oder aktienbezogene Wertpapiere (einschließlich Optionsscheinen und wandelbaren Wertpapieren) von Unternehmen jeglicher Marktkapitalisierung. Bei der Suche nach und Auswahl von Anlagen in Beteiligungswertpapieren, die nach Ansicht des Anlageverwalters hervorragende Risiko-Rendite-Merkmale aufweisen, bedient er sich eines aktiven Bottom-up-Ansatzes zur Fundamentaldatenanalyse. Der Fonds investiert sein Nettovermögen vornehmlich in Wertpapiere von Emittenten, die in europäischen Ländern eingetragen sind oder dort ihre Hauptgeschäftstätigkeit ausüben. Da sich das Anlageziel des Fonds durch eine flexible und anpassungsfähige Anlagepolitik eher erreichen lassen dürfte, kann der Fonds auch nach Anlagemöglichkeiten bei anderen Arten von übertragbaren Wertpapieren Ausschau halten, selbst wenn diese den zuvor erwähnten Anforderungen nicht genügen. Basiswährung des Fonds ist der Euro. Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. FRANKLIN EUROPEAN SMALL-MID CAP GROWTH FUND Der Fonds verfolgt sein Anlageziel vornehmlich durch die Investition in Beteiligungswertpapiere und/oder aktienbezogene Wertpapiere (einschließlich Optionsscheinen und wandelbaren Wertpapieren) von europäischen Unternehmen mit geringer oder mittlerer Marktkapitalisierung. Bei der Suche nach und Auswahl von Anlagen in Beteiligungswertpapieren, die nach Ansicht des Anlageverwalters hervorragende Risiko-Rendite-Merkmale aufweisen, bedient er sich eines aktiven Bottom-up-Ansatzes zur Fundamentaldatenanalyse. Der Fonds investiert sein Nettovermögen vornehmlich in Wertpapiere von Emittenten, die in europäischen Ländern eingetragen sind oder dort ihre Hauptgeschäftstätigkeit ausüben. Die Marktkapitalisierung dieser Unternehmen liegt bei über 100 Millionen Euro und unter 8 Milliarden Euro oder dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung zum Zeitpunkt des Erwerbs. Da sich das Anlageziel des Fonds durch eine flexible und anpassungsfähige Anlagepolitik eher erreichen lassen dürfte, kann der Fonds auch nach Anlagemöglichkeiten bei anderen Arten von übertragbaren Wertpapieren Ausschau halten, selbst wenn diese den zuvor erwähnten Anforderungen nicht genügen. Basiswährung des Fonds ist der Euro. Anlageziel des Fonds ist Kapitalzuwachs. FRANKLIN GLOBAL GROWTH FUND Der Fonds verfolgt sein Anlageziel vornehmlich durch die Investition in ein Portfolio von Beteiligungswertpapieren und/oder aktienbezogenen Wertpapieren (einschließlich Optionsscheinen und wandelbaren Wertpapieren) von Unternehmen jeglicher Marktkapitalisierung. Bei der Auswahl seiner Anlagen in Beteiligungswertpapieren bedient sich der Anlageverwalter eines grundsätzlichen Bottom-up-Analyseprozesses und konzentriert sich dabei auf Unternehmen, die in seinen Augen über nachhaltige Wachstumsmerkmale verfügen und bestimmte Wachstums-, Qualitäts- und Bewertungskriterien erfüllen. Das Nettovermögen des Fonds wird weltweit in Wertpapiere von Emittenten aus Industrie- und Schwellenländern investiert. Die Ausrichtung des Fonds auf verschiedene Regionen und Märkte ändert sich von Zeit zu Zeit gemäß der Meinung des Anlageverwalters in Bezug auf die aktuellen Bedingungen und Aussichten für die Wertpapiere dieser Märkte. 20

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