M a s t e r - A r b e i t. zum Thema. Der Prozess der Verrentung von ausländischen und einheimischen Bürgern in Deutschland

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1 M a s t e r - A r b e i t zum Thema Der Prozess der Verrentung von ausländischen und einheimischen Bürgern in Deutschland - Eine vergleichende Analyse unter Verwendung der Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung - eingereicht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock vorgelegt von: Stephanie Zylla Matrikel-Nr.: Masterstudiengang: Demographie Bearbeitungszeitraum: 20 Wochen Erstgutachterin: Prof. Dr. Gabriele Doblhammer Zweit-Gutachterin: Prof. Dr. Nadja Milewski Lehrstuhl: Lehrstuhl für Empirische Sozialforschung und Demographie Rostock,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Thematische Einleitung und Relevanz 6 2 Zuwanderung in Deutschland Beschreibung der Begriffe Migration, Ausländer und Migrationshintergrund Zuwanderungsgeschehen seit Arbeitsmarktsituation von Migranten Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland Merkmale des gegenwärtigen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutende Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Rentenrechtliche Besonderheiten für Personen mit Migrationshintergrund 25 4 Theoretische Überlegungen Der Übergang in den Ruhestand Pull-Ansätze Push-Ansätze Lebenslauftheoretische Ansätze Der Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit Der Healthy-Migrant-Effekt Konzept des gesundheitlichen Übergangs Zugangsbarrieren in der Gesundheitsversorgung Migration als belastendes Lebensereignis Forschungsstand und Hypothesenbildung Methodische Probleme bei der Erfassung von Migrantenpopulationen Stand der Forschung zu den Determinanten des Übergangs in den Ruhestand Vorstellung der Forschungshypothesen Daten, Variablen und Methoden Beschreibung des Datensatzes Erfassung des Migrationsstatus in den Daten der grv Methoden der Ereignisdatenanalyse Datenselektion

3 Inhaltsverzeichnis 6.5 Operationalisierung und Beschreibung der abhängigen Variablen Operationalisierung und Beschreibung der unabhängigen Variablen Empirische Ergebnisse Der Übergang in die Erwerbsminderungsrente Deskriptive Analysen Regressionsanalyse Interaktionseffekte Der Übergang in die Altersrente Deskriptive Analysen Regressionsanalyse Interaktionseffekte Diskussion Zusammenfassung der empirischen Ergebnisse und Diskussion Überprüfung der Hypothesen Kritische Anmerkungen und Fazit Literaturverzeichnis 102 A Anhang 112 B Syntax 117 3

4 Abbildungsverzeichnis 1.1 Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung in Deutschland zwischen 1970 und Anzahl der Zuzüge nach Deutschland aus dem Ausland ( ) Lexis-Diagramm der betrachteten Kohorten in der Prozesszeit Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente für alle Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht Verlauf des Baseline Hazards beim Übergang in Erwerbsminderungsrente Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente getrennt nach der Staatsangehörigkeit Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente getrennt nach dem Bildungsabschluss Standardisierter Interaktionseffekt zwischen den Variablen Bildung und Staatsangehörigkeit (Übergang in Erwerbsminderungsrente) Survivalkurven des Übergangs in Altersrente für alle Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht Verlauf des Baseline Hazards beim Übergang in Altersrente Survivalkurven des Übergangs in Altersrente getrennt nach der Staatsangehörigkeit Survivalkurven des Übergangs in Altersrente getrennt nach dem Bildungsabschluss Standardisierter Interaktionseffekt zwischen den Variablen Bildung und Staatsangehörigkeit (Übergang in Altersrente) A.1 Survivalkurven des Übergangs in Altersrente getrennt nach dem Wohnort 116 4

5 Tabellenverzeichnis 3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen für die vorhandenen Formen der Altersrente Occurence and Exposure -Tabelle des Übergangs in Erwerbsminderungsrente Occurence and Exposure -Tabelle des Übergangs in Altersrente Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Erwerbsminderungsrente (Piecewise-Constant-Modell), Teil Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Erwerbsminderungsrente (Piecewise-Constant-Modell), Teil Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Altersrente (Piecewise-Constant-Modell) A.1 Anzahl der Untersuchungseinheiten nach der schrittweisen Datenselektion 112 A.2 Ergebnisse des Log-Rank-Test für die betrachteten Survivalkurven (Erwerbsminderungsrente) A.3 Ergebnisse des Log-Rank-Test für die betrachteten Survivalkurven (Altersrente) A.4 Hazard Ratio und Hazardrate der Baseline (Alter) für den Übergang in Erwerbsminderungsrente A.5 Hazard Ratio und Hazardrate der Baseline (Alter) für den Übergang in Altersrente

6 1. Thematische Einleitung und Relevanz Der Übergang in den Ruhestand stellt sowohl aus der individuellen als auch aus der gesellschaftlichen Perspektive heraus ein entscheidendes Ereignis im Lebensverlauf dar, welches durch eine Vielzahl von Determinanten beeinflusst wird. Die mit dem individuellen Verrentungsprozess verbundenen makroökonomischen Konsequenzen zwingen die wissenschaftliche Forschung dazu, sich intensiv mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Neben der Soziologie und der Demografie beschäftigen sich vor allem Forscher aus den Gebieten der Psychologie, Medizin und Ökonomie mit dieser Thematik. Allerdings lassen sich hierzulande, trotz der gesellschaftspolitischen Brisanz des Forschungsgegenstandes, nur vergleichsweise wenige Untersuchungen finden, die den Verrentungsprozess und dessen Determinanten in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung ziehen. Insbesondere die vergleichende Analyse der Ruhestandsentscheidungen von Migranten und Deutschen wurde bislang eher stiefmütterlich behandelt. Dies ist vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Zahl der Migrantenbevölkerung überaus verwunderlich. Entsprechend der aktuellen Ergebnisse des Zensus aus dem Jahr 2011 leben derzeit etwa 15,02 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Die Zahl der Ausländer beträgt dabei 6,2 Millionen, was einem Anteil von 8,33 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht (Statistisches Bundesamt, 2013c, S. 11, 26). Die Mehrheit der hierzulande ansässigen Migrantenbevölkerung stammt aus den ehemaligen Anwerberländern. Ihr Aufenthalt in Deutschland war ursprünglich nur für die Zeit der Arbeitsmarktexpansion angedacht und sollte sich dementsprechend nur auf einen absehbaren Zeitraum begrenzen. Tatsache ist aber, dass ein Großteil dieser ehemaligen Gastarbeiter hier ansässig geblieben ist und ihre Familien ebenfalls nach Deutschland nachgeholt haben. Genau jene Migrantenpopulation lebt inzwischen seit über 30 Jahren in Deutschland und befindet sich derzeit am Ende ihres Erwerbslebens oder hat den Übergang in den Ruhestand bereits vollzogen. Dies gilt auch für einen Teil der (Spät-) Aussiedler. Diese sind zwar erst später, aber dafür in durchschnittlich höherem Alter nach Deutschland eingewandert (Frick et al., 2009, S. 1). Beide Migrantenpopulationen werden verstärkt auch ihren Lebensabend in Deutschland verbringen, da ein Großteil ihrer Familienangehörigen ebenfalls hier ansässig ist. Entsprechend der längeren Aufenthaltsdauer der Migrantenpopulationen hat sich auch die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Dies ist in Abbildung 1.1 mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Zahlen grafisch veranschaulicht worden. Hier lässt sich sehr gut erkennen, dass der Anteil der älteren Ausländer über die betrachtete Zeit hinweg deutlich zugenom- 6

7 1. Thematische Einleitung und Relevanz men hat. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Gruppe der älteren Migranten die am stärksten anwachsende Bevölkerungsgruppe in Deutschland darstellt (vgl. Krones, 2001, S. 99), deren relativer Zuwachs sogar größer ist als bei der deutschen Bevölkerung (Burkert et al., 2012, S. 77). Abbildung 1.1.: Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung in Deutschland zwischen 1970 und 2011 Quelle: Statistisches Bundesamt 2013a, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (eigene Berechnungen) Auch wenn es sich bei den älteren Migranten derzeit immer noch um eine vergleichsweise junge Altersgruppe handelt, wird sich der demografische Wandel in den kommenden Jahren ebenso in dieser Population bemerkbar machen und weitreichende ökonomische und gesellschaftspolitische Konsequenzen nach sich ziehen. In der wissenschaftlichen Forschung wurde im Zuge dessen die Notwendigkeit des Erwerbspotentials älterer Personen für den deutschen Arbeitsmarkt bereits vielfach herausgearbeitet. Dies betrifft deutsche und ausländische Bürger gleichermaßen. Allerdings kann angenommen werden, dass die die Population der älteren Migranten aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände mit sehr spezifischen Problemen, Erfahrungen und Umständen konfrontiert ist, welche sich massiv von denen der älteren deutschen Bevölkerung unterscheiden. Dies erklärt die Notwendigkeit der Analyse der spezifischen Situation und Erfahrungen von Migranten in den höheren Altersstufen. Mittlerweile lässt sich in diesem Zusammenhang in Deutschland eine durchaus rege Forschungsaktivität zum Komplex Migration und Gesundheit beobachten (Zeeb und Razum, 2006, S. 849). Allerdings existiert nur eine begrenzte Zahl an Studien, die sich mit der Lebenslage älterer Migranten oder ihrer Situation auf dem Arbeitsmarkt beschäftigen 7

8 1. Thematische Einleitung und Relevanz (Burkert et al., 2012, S. 78), sodass bislang noch relativ wenige Erkenntnisse bezüglich der sozioökonomischen Situation dieser Population vorliegen. Insbesondere die Renteneintrittsentscheidungen von Migranten wurden in der wissenschaftlichen Forschungsarbeit sehr stark vernachlässigt. Das Ziel dieser Arbeit besteht deshalb darin, die Einflussfaktoren der Ruhestandsentscheidung von Ausländern und Deutschen vergleichend zu betrachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sich die Verrentungsprozesse von Ausländern und Deutschen voneinander unterscheiden. Sind Ausländer systematisch häufiger vom Verrentungsrisiko betroffen und lassen sich dabei Unterschiede zwischen einzelnen Rentenarten identifizieren? Diesen Fragen soll nachfolgend unter Verwendung der Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung nachgegangen werden. Mit Hilfe des Verfahrens der Ereignisdatenanalyse soll aufgezeigt werden, ob sich zwischen den beiden betrachteten Populationen Unterschiede im Verrentungsprozess finden lassen und welche Determinanten dabei maßgeblich Einfluss nehmen. Analysiert wird der erste Übergang in den Ruhestand innerhalb einer Altersspanne von 52 bis 67 Jahren, welcher zwischen den Jahren 2002 und 2009 beobachtet werden konnte. Die Analysen werden dabei getrennt für den Übergang in die Erwerbsminderungs- und in die Altersrente durchgeführt. Dies erscheint vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Erwerbsminderungsrenten sinnvoll. Hinzu kommt, dass diese Rentenart insbesondere für Ausländer eine wesentliche Rolle im Verrentungsprozess spielt. Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen kurzen Überblick über das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland seit dem Ende des zweiten Weltkriegs. Dabei wird zusätzlich auf die vorhandenen Begrifflichkeiten und die Arbeitsmarktsituation von Migranten eingegangen. Um die Verrentungsprozesse analysieren zu können, müssen zudem die in Deutschland geltenden rentenrechtlichen Rahmenbedingungen und Altersgrenzen bekannt sein. Aus diesem Grund erfolgt in Kapitel 3 eine Auseinandersetzung mit dem System der deutschen Rentenversicherung und den darin enthaltenen Besonderheiten für Personen mit Migrationshintergrund. Im Anschluss daran wird der theoretische Hintergrund dieser Forschungsarbeit dargestellt. Dabei werden sowohl Theorien, die sich mit dem Übergang in den Ruhestand beschäftigen, angeführt, als auch solche, die den Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit betrachten. Diese Zweiteilung ist notwendig, weil der Bezug einer Erwerbsminderungsrente als ein valider Indikator für eine schwerwiegende Erkrankung gilt, weshalb die Theorien zum Übergang in den Ruhestand allein nicht ausreichen würden, um die spezifische Situation der Migranten zu beleuchten. Im fünften Kapitel wird schließlich der aktuelle Stand der Forschung zu den Determinanten des Rentenübergangs wiedergegeben. Aufbauend auf den theoretischen Überlegungen und den bisherigen Forschungsergebnissen werden dabei in Kapitel 5.3 die Forschungshypothesen der empirischen Analysearbeit vorgestellt. Kapitel 6 beschäf- 8

9 1. Thematische Einleitung und Relevanz tigt sich schließlich mit den verwendeten Forschungsdaten und der angewandten Methodik. Zudem wird an dieser Stelle die Selektion und Operationalisierung der Daten beschrieben. Die Ergebnisse der empirischen Analysearbeit werden in Kapitel 7 vorgestellt. Dies erfolgt gesondert für die beiden betrachteten Rentenarten. Im abschließenden Kapitel 8 werden die zentralen Ergebnisse zusammengefasst und in Hinblick auf die Forschungshypothesen interpretiert. Zudem wird an dieser Stelle versucht, die Arbeit kritisch zu reflektieren. Im Anhang befinden sich zusätzliche Tabellen und Abbildungen sowie die zur Berechnung verwendete Stata-Syntax. 9

10 2. Zuwanderung in Deutschland In diesem Kapitel soll zunächst ein kurzer Überblick über das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland gegeben werden. Dabei muss vorab auf die vorhandenen Begrifflichkeiten und deren Abgrenzungsschwierigkeiten in der Migrationsforschung eingegangen werden. Abschließend wird die spezifische Arbeitsmarktsituation von Migranten näher beleuchtet Beschreibung der Begrie Migration, Ausländer und Migrationshintergrund Die vorhandene Literatur zum Migrationsgeschehen ist durch eine außerordentliche Begriffsvielfalt gekennzeichnet. Auffällig ist jedoch, dass die Begriffe häufig aus ihrem eigentlichen definitorischen Zusammenhang gerissen und nicht trennscharf verwendet werden. Deshalb sollen im Folgenden zunächst die gebräuchlichsten Begriffe der Migrationsforschung kurz erläutert und voneinander abgegrenzt werden. Der Begriff Migration meint im Allgemeinen die räumliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes einer Person (Kohls, 2008, S. 8). Um diese recht weitumfassend formulierte Definition von Migration zu konkretisieren, wurden in der Vergangenheit diverse Typologien entwickelt. Treibel (1999, S. 20) nimmt eine Differenzierung des Begriffs nach räumlichen und zeitlichen Aspekten der Migration vor. Zusätzlich unterscheidet er Migrationstypen bezüglich der Wanderungsentscheidung beziehungsweise der Wanderungsursache sowie nach dem Aspekt des Umfangs der Migration. Entsprechend dieser Typologisierung wird deutlich, dass mit dem Begriff ein sehr breites Migrationsspektrum einhergeht. Besonders gebräuchlich ist eine Unterscheidung von Migration in Binnenmigration und internationale Migration. Die Binnenmigration meint eine längerfristige oder dauerhafte Bewegung innerhalb eines Landes. Von internationaler Migration wird dagegen gesprochen, wenn diese Bewegung über Staatsgrenzen hinweg erfolgt (Zeeb und Razum, 2006, S. 845). Damit sind gewisse Formen der räumlichen Bewegung von Personen von dem Begriff der Migration ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise das Wandern als Freizeitbeschäftigung, der Tourismus, Pendelbewegungen sowie Bewegungen von ausländischen Streitkräften und Geschäftsreisenden (Treibel 1999, S. 19; Kohls 2008, S. 8). Die offizielle Definition der Vereinten Nationen unterscheidet zusätzlich zwischen long-term-migrants und short-term-migrants. Wobei long-term-migrants ei- 10

11 2. Zuwanderung in Deutschland ne Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten aufweisen, wohingegen short-termmigrants nur zwischen drei und zwölf Monaten im Zielland der Migration ansässig sind (United Nations, 1998, S. 5). Zur Bestimmung des Migrationsstatus lassen sich verschiedene Kriterien heranziehen. In Deutschland wurden Migranten über sehr lange Zeit hinweg ausschließlich nach dem Kriterium der Staatsangehörigkeit differenziert. Entsprechend dieses Staatsangehörigkeitskonzeptes gelten alle in Deutschland lebenden Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, als Ausländer (Kohls, 2008, S. 9). Mit der zunehmenden Einbürgerung von Migranten und der stark wachsenden Zahl von (Spät-)Aussiedlern wurde das Staatsangehörigkeitskonzept zur Identifizierung des Migrationsstatus zunehmend schärfer kritisiert. Denn Personen, die die Staatsangehörigkeit des Ziellandes bereits besitzen oder angenommen haben, aber dennoch über eine eigene Migrationserfahrung verfügen, lassen sich über dieses Konzept nicht abgrenzen. Ebenfalls problematisch ist, dass mit Hilfe dieses Konzeptes keine Unterscheidung von verschiedenen Migrantengenerationen möglich ist. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2005 das Konzept des Migrationshintergrunds eingeführt. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes verfügen all jene Personen über einen Migrationshintergrund, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und all jene Personen, bei denen ein Elternteil mindestens eine dieser beiden genannten Bedingungen erfüllt (Statistisches Bundesamt, 2012, S. 6). Mit Hilfe dieser Abgrenzung ist es nun möglich neben den eigentlichen Zuwanderern sowohl eingebürgerte Personen, die über eine eigene Migrationserfahrung verfügen, als auch ihre in Deutschland geborenen Nachkommen zu identifizieren. Infolgedessen kann die amtliche Statistik über eine wesentlich verlässlichere und umfangreichere Datenbasis verfügen. Erstmalig fand das Konzept des Migrationshintergrunds Eingang in die Erhebung zum Mikrozensus Zuwanderungsgeschehen seit 1949 Das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland nach dem Ende des zweiten Weltkrieges ist geprägt von sehr umfangreichen Wanderungsbewegungen, die sich im Wesentlichen in drei große Zuwanderergruppen zusammenfassen lassen. Diese sollen nachfolgend in groben Zügen vorgestellt werden. In Folge der Geschehnisse des zweiten Weltkrieges entstand in Deutschland ein über lange Zeit anhaltendes und im internationalen Vergleich sehr großzügiges Asylgrundrecht (Oltmer, 2010, S. 55). Vorrangiges Ziel dessen bestand darin, sich symbolisch von der NS-Vergangenheit zu distanzieren. Bedingt durch dieses gesetzlich festgehaltene weitreichende Grundrecht auf Asyl stellt die Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen die erste große Zuwanderungsgruppe dar. Einen Höchststand von fast Per- 11

12 2. Zuwanderung in Deutschland sonen erreichte die Zahl der Asylsuchenden im Jahr 1992 infolge des Bürgerkrieges und Zerfalls Jugoslawiens (Oltmer, 2010, S. 56). Im Jahr 1993 erfolgte schließlich eine sehr weitreichende Grundgesetzänderung, durch die das Asylrecht stark eingeschränkt wurde. Insbesondere die Einführung der sogenannten Drittstaatenregelung führte zu einem bedeutenden Rückgang der Asylbewerberzahlen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2011, S. 20). Denn infolgedessen wird nun all jenen Personen kein Asylrecht mehr gewährt, die aus verfolgungsfreien Ländern stammen oder aber über einen sicheren Drittstaat eingereist sind (Oltmer, 2010, S. 56). Eine weitere große Zuwanderergruppe in Deutschland stellen die ausländischen Arbeitsmigranten dar. Den Hintergrund für die Anwerbung dieser Arbeitsmigranten bildete die infolge des Wirtschaftswunders erfahrene Arbeitsmarktexpansion in Westdeutschland (Oltmer, 2010, S. 52). Diese führte zu einer erhöhten Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen, die schließlich im Jahr 1955 in der ersten Anwerbevereinbarung mit Italien mündete. Es folgten weitere Abkommen mit den Ländern Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien sowie Jugoslawien (Oltmer, 2010, S. 52). Die Arbeitsmigranten übernahmen in der Regel un- und angelernte Tätigkeiten in bestimmten industriellen Branchen und wurden als sogenannte Gastarbeiter tituliert. Dieser Begriff unterstreicht den ursprünglich angedachten zeitlich begrenzten Aufenthalt der Arbeitsmigranten. So sollte das Rotationsprinzip gewährleisten, dass die Arbeitskräfte nach ein oder zwei Jahren Aufenthalt durch neu angeworbene Migranten ersetzt werden (Schimany und Baykara-Krumme, 2012, S. 45). Aufgrund der Kosten der Einarbeitung und Eingliederung der Beschäftigten wurde der Gedanke des Rotationsprinzips allerdings bereits sehr schnell wieder verworfen. Insgesamt war die erste Periode der Gastarbeiterzuwanderung (etwa von 1955 bis 1973) überwiegend geprägt durch eine Zuwanderung von jungen Männern. Lediglich 20 Prozent der angeworbenen Arbeitskräfte waren Frauen (Treibel, 1999, S. 121f). Die ausländischen Arbeitsmigranten füllten die vorhandenen Lücken auf dem westdeutschen Arbeitsmarkt und fungierten damit als Konjunkturpuffer (Münz et al., 1999, S. 75). Die zweite Periode der Gastarbeiterzuwanderung wurde durch den Ölpreisschock im Jahr 1973 eingeleitet. Dieser veranlasste einen Anwerbestopp von ausländischen Arbeitsmigranten und verfestigte die Bleibeabsichten der ansässigen Gastarbeiter (Oltmer, 2010, S. 54). Durch diesen Anwerbestopp war eine Zuwanderung nur noch im Rahmen des Familiennachzugs möglich (Schimany und Baykara-Krumme, 2012, S. 46). Denn Arbeitsmigranten, die ihre Arbeitsverhältnisse beendeten, um in ihre Heimatländer zurückzukehren, konnten nicht erneut als Gastarbeiter in Deutschland einreisen (Oltmer, 2010, S. 54). Insgesamt wurden etwa 14 Millionen Arbeitsmigranten in Westdeutschland registriert. Rund 11 Millionen von ihnen kehrten wieder in ihre Heimatländer zurück. Alle übrigen Gastarbeiter blieben hier ansässig und haben zu großen Teilen ihre Familienangehörigen nachgeholt (Oltmer, 2010, S. 52). 12

13 2. Zuwanderung in Deutschland Auch in der ehemaligen DDR wurden (in geringerem Umfang) Arbeitsmigranten angeworben. Dies erfolgte seit den 1970er Jahren auf der Basis von Regierungsabkommen mit verschiedenen sozialistischen Staaten, wie beispielsweise Kuba, Mosambik oder Vietnam (Oltmer, 2010, S. 54). Infolge des Anwerbestopps im Jahr 1990 kehrte allerdings der Großteil der sogenannten Vertragsarbeiter in ihre Heimatländer zurück. Einzig die vietnamesischen Vertragsarbeiter verbleiben in vergleichsweise großer Zahl in Deutschland (Münz et al., 1999, S. 73). Die Aussiedlerwanderung stellt die dritte große Zuwanderergruppe Deutschlands dar. Entscheidend hierfür war die Einführung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) im Jahr 1953 (Oltmer, 2010, S. 56). Infolge dieses Gesetzes konnten deutsche Umsiedler und ihre Nachfahren von ihrem Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit Gebrauch machen. Sie galten demnach als anerkannte Aussiedler, wenn sie ihren Wohnsitz vor dem 08. Mai 1945 in den ehemaligen ostdeutschen Gebieten hatten (Treibel, 1999, S. 32). Die Zuwanderung von Aussiedlern nach Deutschland erfolgte aufgrund der infolge des zweiten Weltkrieges zunehmend schwieriger werdenden Situation in den deutschen Siedlungsgebieten Osteuropas und der ehemaligen UdSSR. Deutsche wurden in diesen Gebieten vermehrt verfolgt, diskriminiert und in ihrer Mobilität stark eingeschränkt (Treibel, 1999, S. 35). Ein besonders starker Anstieg der Zahl der Aussiedler konnte mit der Öffnung des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 verzeichnet werden (Oltmer, 2010, S. 57). Inzwischen wurde die recht großzügige Aufnahmepraxis für die Gruppe der Aussiedler erheblich eingeschränkt. Insbesondere das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz aus dem Jahr 1993 erschwerte die Zuwanderung erheblich. Innerhalb dieses Gesetzes wurden die Aufnahmevoraussetzungen grundlegend neu geregelt und der bisherige Tatbestand des Aussiedlers wurde durch den neu geschaffenen Tatbestand des Spätaussiedlers (die bis zum Geborenen) abgelöst (Bundesministerium des Innern, 2011, S. 56). Weitere Aufnahmebeschränkungen erfolgten durch die Einführung von Sprachprüfungen, einer Begrenzung der Aufnahmebescheide auf eine jährliche Höchstzahl, sowie durch die Einführung einer Dokumentationspflicht über die deutsche Abstammung (Oltmer, 2010, S. 57). Insgesamt kehrten im Zeitraum zwischen 1950 und 2007 etwa 4,5 Millionen (Spät-) Aussiedler nach Deutschland zurück. Der Großteil von ihnen stammte dabei aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR (Oltmer, 2010, S. 57). Bis zum Beginn der 1990er Jahre war das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland hauptsächlich durch diese drei beschriebenen Migrantengruppen gekennzeichnet. Als weitere Zuwanderergruppen können zusätzlich die DDR-Flüchtlinge und die migrierten Juden aus den Nachfolgestaaten der UdSSR angeführt werden. Seit dem Beginn der 1990er Jahre wurde die deutsche Zuwanderungspolitik mehrfach modifiziert, wodurch die Zahl der Migranten stark eingeschränkt wurde. Allerdings lässt sich seitdem eine 13

14 2. Zuwanderung in Deutschland zunehmend größere Vielfalt der Wanderungstypen beobachten (Flöthmann, 2004, S. 26). In der wissenschaftlichen Literatur wird von einer Heterogenisierung der Migrantenbevölkerung in Deutschland gesprochen. Der Begriff der Heterogenität meint hierbei die unterschiedliche Zusammensetzung innerhalb und außerhalb von Migrantenpopulationen und deren Vielfalt an Merkmalen (Schimany und Baykara-Krumme, 2012, S. 68). So unterscheiden sich Migranten beispielsweise hinsichtlich ihrer Herkunftsregion, der Einwanderungsmotive, dem soziokulturellen und religiösen Hintergrund, dem sozioökonomischen Status, der Aufenthaltsdauer sowie dem rechtlichen Aufenthaltsstatus zum Teil sehr erheblich voneinander (z.b.: Schenk und Neuhauser 2005, S. 280; Zeeb und Razum 1999, S. 152f). In Anbetracht der beschriebenen Heterogenität der Migrantenpopulationen in Deutschland gestaltet sich die empirische Untersuchung von Migranten sehr komplex, da ihre jeweiligen Erfahrungen, Chancen und Probleme theoretisch sehr differenziert betrachtet werden müssten. Abbildung 2.1.: Anzahl der Zuzüge nach Deutschland aus dem Ausland ( ) Quelle: Statistisches Bundesamt 2013b, Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland (eigene Berechnungen) Die Abbildung 2.1 zeigt die Entwicklung des Zuwanderungsgeschehens nach Deutschland für den Zeitraum von 1974 bis In dieser ist der in Folge der Aussiedlerwanderung erhebliche Anstieg der Zuwandererzahlen ab 1989 sehr gut zu erkennen. Die Zuwanderungswelle der Arbeitsmigranten wird an dieser Stelle nicht ersichtlich, da für die relevanten Jahre keine Daten vorlagen. Aktuell kann wieder ein leichter Anstieg der Zuwanderungszahlen verzeichnet werden, der wohl hauptsächlich auf die steigende Zahl der Wanderungen aus den Ländern Südeuropas zurückzuführen ist. 14

15 2. Zuwanderung in Deutschland Gemäß der aktuellen Ergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 2011 leben gegenwärtig etwa 15 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 20,3 Prozent. Die Zahl der hierzulande lebenden Ausländer beträgt derzeit rund 6,2 Millionen (8,3 Prozent der Gesamtbevölkerung) (Statistisches Bundesamt, 2013c, S. 11, 26). Kennzeichnend ist, dass die Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund noch immer deutlich jünger ausfällt. Weiterhin kann ein leichter Männerüberschuss unter den Personen mit Migrationshintergrund beobachtet werden (vgl. Statistisches Bundesamt, 2012, S. 8). Verantwortlich hierfür ist die unausgeglichene Sexualproportion in manchen Zuwanderergruppen. Darüber hinaus sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung die größeren Haushalte und die höhere Kinderzahl charakteristisch für Personen mit Migrationshintergrund (Dietzel-Papakyriakou, 2005, S. 396) Arbeitsmarktsituation von Migranten Da die Verrentungsprozesse von Migranten den zentralen Bestandteil dieser Arbeit darstellen, muss zwingend auch auf die spezifische Situation von Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingegangen werden. So konnten zahlreiche Untersuchungen belegen, dass sich bei der Integration von Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt vielfältige Unterschiede im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationserfahrung finden lassen. Nachfogend sollen die spezifischen Besonderheiten der Migrantenpopulationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kurz zusammengefasst werden. Die Schul- und Berufsausbildung stellt allgemein eine der wichtigsten Determinanten für die spätere Integration auf dem Arbeitsmarkt dar. Dabei hat ein geringeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau schlechtere Beschäftigungschancen zur Folge. Für Migranten aller Altersgruppen konnte vielfach nachgewiesen werden, dass sie, verglichen mit der Mehrheitsbevölkerung, ein deutlich geringeres Ausbildungsniveau aufweisen. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 zeigen, dass sich unter den Personen mit Migrationshintergrund 14,1 Prozent finden lassen, die keinen allgemeinen Schulabschluss besitzen. Weitere 40,6 Prozent von ihnen besitzen keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund lassen sich in diesen beiden Gruppen dagegen nur 1,8 beziehungsweise 15,9 Prozent finden (vgl. Statistisches Bundesamt, 2012, S. 8). Für die Gruppe der Migranten im Alter zwischen 45 und 65 Jahren konnten Burkert et al. (2012, S. 85) ganz aktuell nachweisen, dass etwa ein Viertel der Frauen und rund ein Sechstel der Männer über keine Berufsausbildung verfügen. Die beträchtlichen Unterschiede im Ausbildungsniveau zwischen Migranten und Deutschen können zum Teil auf die fehlende Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen zurückgeführt werden (Burkert et al., 2012, S. 85). So werden insbesondere hochqualifizierte Zuwanderer mit großen Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Berufs- und Studienabschlüsse konfrontiert. Auch die Gruppe der (Spät-)Aussiedler ist 15

16 2. Zuwanderung in Deutschland vergleichsweise stark von der fehlenden Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen betroffen. So konstatiert Tucci (2008, S. 202), dass die Schulbildung dieser Migrantenpopulation sich noch am ehesten mit derjenigen der Mehrheitsbevölkerung vergleichen lässt. Allerdings werden ihre Abschlüsse in Deutschland häufig nicht als gleichwertig anerkannt, wodurch eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt verhindert wird. Das niedrigere Bildungsniveau der Migranten in Deutschland wirkt sich schließlich auch auf deren Erwerbsbeteiligung aus. So belegen die Ergebnisse des Mikrozensus aus dem Jahr 2011, dass Personen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 25 und 65 Jahren etwa doppelt so häufig erwerbslos sind wie jene, die über keinen Migrationshintergrund verfügen (9,3 Prozent gegenüber 4,9 Prozent) (Statistisches Bundesamt, 2012, S. 8). Die Gruppe der älteren Migranten ist dabei überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und findet weniger schnell in Beschäftigung zurück (vgl. z.b.: Miegel 1984, S. 84; Breithecker und Burkert 2008, S. 251; Burkert et al. 2012, S. 78, 94). Noch während der 1960er und frühen 1970er Jahre fanden sich aufgrund der überwiegenden Gastarbeitermigration nur sehr wenige arbeitslose Ausländer in Deutschland. Die Arbeitslosenquote der Inländer lag sogar über derjenigen der Ausländer (vgl. Münz et al., 1999, S. 85ff). Doch mit dem wirtschaftlichen Einbruch in Folge des Ölpreisschocks und der veränderten Zusammensetzung der Migrantenpopulation änderte sich die Situation der ausländischen Arbeitskräfte grundlegend. Seither wird ihre Beschäftigungssituation in besonderem Maße von der inländischen Konjunktur bestimmt. Migranten verfügen folglich insgesamt über schlechtere Arbeitsmarktchancen als die Mehrheitsbevölkerung. Das niedrigere Bildungsniveau der Migranten zeigt sich zudem auch für ihre Beschäftigungsstruktur und ihre berufliche Stellung auf dem deutschen Arbeitsmarkt verantwortlich. Allgemein bekannt ist, dass Migranten überwiegend in körperlich anstrengenden Berufsgruppen tätig sind, für die nur eine niedrige Qualifikation erforderlich ist (z.b.: Höhne und Schubert 2007, S. 105; Münz et al. 1999, S. 100) und sie sich auf wenige Tätigkeitsfelder und Wirtschaftssektoren konzentrieren (vgl. Münz et al., 1999, S. 93). Die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 belegen, dass noch immer 62,4 Prozent aller Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund im produzierenden Gewerbe, im Handel oder im Gastgewerbe beschäftigt sind (Statistisches Bundesamt, 2012, S. 8). Die Tätigkeiten in diesen Arbeitsfeldern gehen häufig einher mit Schicht- und Akkordarbeit, langen Arbeitszeiten, niedrigen Löhnen sowie größeren berufsbedingten Gesundheitsrisiken. Auch wenn seit dem Ende der 1970er Jahre eine gewisse Annährung der Beschäftigungsstruktur der Migranten an die der deutschen Bevölkerung zu verzeichnen ist, bleiben die signifikanten Unterschiede noch immer bestehen (Münz et al., 1999, S. 94). Insbesondere die ältere Migrantenbevölkerung ist weiterhin in überwiegend unqualifizierten Beschätigungsstrukturen eingebunden (vgl. Burkert et al., 2012, S. 88). Sie arbeiten besonders häufig in körperlich anstrengenden Tätigkeiten und im Schichtdienst und sind damit auch spezi- 16

17 2. Zuwanderung in Deutschland fischen Gesundheitsbelastungen ausgesetzt. Festzuhalten bleibt, dass Migranten vergleichsweise häufig in Berufen und Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind, die nur eine geringe Qualifikation erfordern. Entsprechend unterscheiden sich auch die beruflichen Hierarchien und Aufstiegschancen zwischen Migranten und Deutschen erheblich. Verantwortlich hierfür zeigen sich in erster Linie die Unterschiede in der schulischen und beruflichen Qualifikation, aber auch vorhandene Stereotype der Arbeitgeber gegenüber Migranten sind als Erklärungsfaktoren denkbar. Die geringere berufliche Qualifikation und damit einhergehende Beschäftigungsunterschiede führen letztlich dazu, dass auch das durchschnittliche Nettoeinkommen von Migranten deutlich geringer ist als das der Mehrheitsbevölkerung. Migranten sind damit gleichfalls häufiger von Armut betroffen als Deutsche. Von einer systematischen Lohndiskriminierung kann dabei nach Münz et al. (1999, S. 112) aber nicht ausgegangen werden. Die Autoren konnten nachweisen, dass ausländische und deutsche Beschäftigte mit gleicher beruflicher Qualifikation und vergleichbarer Beschäftigungsposition in der Regel auch ähnlich hohe Einkommen beziehen. Die Arbeitsmarktsituation von Migranten wurde mit dem Ende der 1960er Jahre auch zunehmend theoretisch beleuchtet. Hierbei wurden verschiedene arbeitsökonomische Segmentationstheorien entwickelt, die die unterschiedliche Beschäftigungsstruktur von Migranten und Einheimischen erklären sollten. Die Theorien der Arbeitsmarktsegmentation gehen allgemein davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt in relativ stark voneinander abgeschottete Teilarbeitsmärkte untergliedert, die nicht für alle Arbeitskräfte gleichermaßen zugänglich sind (Münz et al., 1999, S. 101). Der bekannteste Ansatz stellt die Theorie des dualen Arbeitsmarktes von Piore (1978) dar. In dieser wird angenommen, dass sich der Arbeitsmarkt in zwei Segmente aufgliedert. Der primäre Sektor ist durch stabile Beschäftigungsverhältnisse, gute Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen sowie relativ hohe Löhne gekennzeichnet. Demgegenüber sind die Beschäftigungsverhältnisse im sekundären Sektor eher instabil und die Arbeitsbedingungen ungünstig. Zudem weisen die Arbeitsverhältnisse eine wesentlich schlechtere Bezahlung auf und verfügen nur über geringe Aufstiegsmöglichkeiten (Piore, 1978, S. 69). Demnach besetzen Migranten hauptsächlich die Tätigkeitsfelder im sekundären Sektor, weil diese für die einheimische Bevölkerung weniger attraktiv sind. Für die USA konnte die Theorie der Dualisierung des Arbeitsmarktes bereits bestätigt werden (Münz et al., 1999, S. 102). Wissenschaftliche Studien, die sich mit dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigten, konnten dagegen bislang keine strikte Segmentation des Arbeitsmarktes nachweisen (vgl. Münz et al., 1999, S. 108f). Die vorgestellten Ergebnisse bezüglich der Arbeitsmarktsituation von Migranten deuten aber dennoch darauf hin, dass sich auch hierzulande in bestimmten Bereichen eine Zweiteilung des Arbeitsmarktes beobachten lässt. 17

18 2. Zuwanderung in Deutschland Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die geringere schulische und berufliche Qualifikation der Migranten im gesamten Erwerbsverlauf niederschlägt. Entsprechend sind die Erwerbsverläufe der Migranten häufig instabil und durch vermehrte Unterbrechungen vor allem in Form von Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Die Struktur des deutschen Arbeitsmarktes behindert die Integration der Migranten auf diesem zusätzlich. Denn durch die fehlende Anerkennung von im Heimatland erworbenen Zertifikaten und Qualifikationen wird den Migranten der berufliche Einstieg auf dem deutschen Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Neben der Qualifikation und der Struktur des Arbeitsmarktes sind aber auch zahlreiche weitere Faktoren für die Integration der Migranten auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. Zu benennen sind hierbei unter anderem die Sprachkompetenz, der rechtliche Status sowie die Aufenthaltsdauer der Migranten. Weitere Unterschiede ergeben sich hinsichtlich des Herkunftslandes und des Geschlechts. 18

19 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland Die gesetzliche Rentenversicherung stellt neben der beruflichen und der privaten Altersvorsorge die bedeutendste der drei Säulen des sozialen Sicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland dar. Entsprechend spielt die gesetzliche Rentenversicherung und die in ihr festgehaltenen Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle für den Übergang in den Ruhestand. Im Folgenden wird zunächst die Ausgestaltung des gegenwärtigen Rentensystems beschrieben und auf die derzeit gültigen rentenrechtlichen Altersgrenzen eingegangen. Anschließend sollen die historische Entwicklung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung und die bedeutendsten Reformen in den letzten Jahrzehnten kurz vorgestellt werden. Personen mit Migrationshintergrund stellen für die gesetzliche Rentenversicherung eine besondere Herausforderung dar. Die dabei geltenden Regelungen und Rechte werden in Kapitel 3.3 aufgeführt Merkmale des gegenwärtigen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung Das System der heutigen Rentenversicherung basiert im Wesentlichen auf dem Umlageverfahren und dem damit verbundenen Generationenvertrag. Die Riester-Rente bietet darüber hinaus die Möglichkeit die gesetzliche Rente mit Hilfe von staatlichen Zulagen privat aufzustocken. Die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind pflichtversichert. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer automatisch im Rahmen der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung erfasst werden (Schmidt, 1995, S. 36). Neben den Arbeitnehmern sind darüber hinaus auch Künstler, Publizisten, Wehrdienstleistende, Kindererziehende, Pflegepersonen, Handwerker sowie Sozialleistungsempfänger pflichtversichert (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 37). Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Beschäftigte von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung sind dagegen von der Versicherungspflicht ausgenommen, können aber auf Wunsch freiwillig der Rentenversicherung beitreten (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 38). Innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung werden die drei folgen- 19

20 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland den Rentenarten unterschieden: Renten wegen Todes, Renten wegen Alters und Renten wegen Erwerbsminderung. Rentenzahlungen wegen Todes sind häufig auch unter dem Begriff der Hinterbliebenenrenten bekannt. Hierbei können Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten differenziert werden. Hinterbliebenenrenten zeichnen sich dadurch aus, dass den Leistungsempfängern dieser Renten keine eigenen Beiträge gegenüber stehen (Schmidt, 1995, S. 38). Die beiden anderen Rentenarten werden dagegen erst dann ausgezahlt, wenn eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist. Diese wird als Wartezeit bezeichnet (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 59). Die Altersrente stellt die häufigste Form des Rentenbezugs dar. Bei den Renten wegen Alters gilt allerdings nicht ausschließlich die Regelaltersrente. Auch vorgezogene Renten, wie beispielsweise die Altersrente für (besonders) langjährige Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder die Altersrente für Frauen, lassen sich dieser Rentenart zuordnen (vgl. Buntenbach, 2007, S. 17f). Eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Formen der Altersrente, ihrer Anspruchsvoraussetzung und der zugehörigen Altersgrenzen ist in Tabelle 3.1 auf Seite 21 aufgeführt. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist, im Gegensatz zur Altersrente, nicht an gesetzlich festgelegte Altersgrenzen gebunden. Diese Art der Rente soll stattdessen das Risiko der Invalidität vor dem Erreichen der Altersrente abdecken (Bäcker et al., 2009, S. 76). Die einzige Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente stellt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren dar (Bäcker, 2012, S. 4). Innerhalb eines zweistufigen Zuerkennungsverfahrens werden schließlich Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung voneinander unterschieden. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten jene Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind mindestens drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Versicherte, die aus den gleichen Gründen auf nicht absehbare Zeit ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich attestiert bekommen haben, erhalten dagegen nur eine halbe Erwerbsminderungsrente und zählen entsprechend zu den teilweise erwerbsgeminderten Personen (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 50f). Erwerbsminderungsrenten werden dabei normalerweise nur zeitlich befristet für eine maximale Dauer von drei Jahren bewilligt. Eine unbefristete Genehmigung sollte dagegen generell nur in Ausnahmefällen erfolgen (z.b. nach drei aufeinanderfolgenden Befristungen von je drei Jahren) (Bäcker, 2012, S. 4). Festzuhalten ist weiterhin, dass eine Erwerbsminderungsrente maximal bis zum Erreichen der Regelaltersrente genehmigt wird. Ab jenem Zeitpunkt werden diese Renten in reguläre Altersrenten umgewandelt (Bäcker, 2012, S. 4). Neben den drei vorgestellten Rentenarten weist das deutsche Rentensystem noch eine letzte zusätzliche Besonderheit auf: die knappschaftliche Rentenversicherung. Diese bie- 20

21 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland Tabelle 3.1.: Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen für die vorhandenen Formen der Altersrente Altersrente Regelaltersrente Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen bis zu den Geburtskohorten 1946: Regelaltersgrenze von 65 Jahren für die Geburtskohorten wird die Regelaltersgrenze stufenweise erhöht ab der Geburtskohorte 1964: Regelaltersgrenze von 67 Jahren Regelaltersrente wird ohne Abschläge gezahlt Altersrente für Wartezeit von 35 Jahren langjährig vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 63. Versicherte Lebensjahres möglich abschlagsbehaftet, wenn vor Regelaltersgrenze (65 bzw. 67 Jahre) Altersrente für Wartezeit von 35 Jahren schwerbehinderte Altersgrenze für Geburtskohorten bis 1951: 60 Jahre Menschen stufenweise Anhebung für Versicherte der Geburtskohorten Altersgrenze ab der Geburtskohorte 1964: 62 Jahre abschlagsbehaftet, wenn vor Regelaltersgrenze (63 bzw. 65 Jahre) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen erhalten nur noch jene Kohorten, die vor dem geboren sind erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres Personen, die ab einem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Kalendermonate Altersteilzeit ausgeübt haben 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren Wartezeit von 15 Jahren abschlagsbehaftet, wenn vor Regelaltersgrenze (65 bzw. 67 Jahre) erhalten nur noch jene Kohorten, die vor dem geboren sind erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres Personen, die nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben Wartezeit von 15 Jahren abschlagsbehaftet, wenn vor Regelaltersgrenze (65 bzw. 67 Jahre) Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2012b, S. 52ff, eigene Darstellung tet einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer, welche in Betrieben tätig sind, in denen Mineralien oder andere Stoffe bergmännisch gewonnen werden oder in denen normalerweise unter Tage gearbeitet wird (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 75). Hier werden folglich jene Versicherte betreut, die aufgrund ihrer speziellen Berufsgruppen und deren gesundheitlichen Anforderungen gesonderten Schutz benötigen. 21

22 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland 3.2. Bedeutende Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1990 Die gesetzliche Rentenversicherung weist hierzulande eine sehr lange und geschichtsträchtige Tradition auf. Eingeführt wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung bereits im Jahre 1891 im Zuge des Aufbaus eines allgemeinen Sozialsicherungssystems durch den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 10). Seither wurde das deutsche Rentenversicherungssystem mehrfach modifiziert und an die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Die rentenrechtlichen Veränderungen der Vergangenheit betreffen die einzelnen Geburtskohorten dabei in unterschiedlicher Weise. Aus diesem Grund werden im Folgenden lediglich jene Reformprozesse skizziert, die für die Ausgestaltung des jetzigen Rentensystems entscheidend sind und dabei die aktuellen Geburtskohorten betreffen. Für die Ausgestaltung des Systems der deutschen Rentenversicherung waren über einen sehr langen Zeitraum hinweg Frühverrentungsprozesse maßgebend. Ursächlich dafür zeigte sich die Arbeitsmarktentwicklung in den 1970er Jahren und der zunehmende Verschleiß der Arbeitskraft der Beschäftigten, der auf die damaligen Arbeitsbedingungen und -belastungen zurückzuführen war (Backes und Clemens, 1987, S. 4). Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit in dieser Zeit stellte zudem eine weitere arbeitsmarktpolitische Herausforderung dar. Begegnet wurde dieser mit der Einführung einer Vielzahl von Formen der frühzeitigen Verrentung, welche sowohl durch den Staat, als auch durch die Betriebe und Gewerkschaften politisch unterstützt und finanziell gefördert wurden (vgl. Jacobs et al., 1991, S. 192ff). Mit Hilfe der initiierten Frühverrentungsprozesse konnten ältere Arbeitnehmer bereits vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenzen sozial verträglich aus dem Erwerbsleben ausgegeliedert werden und zeitgleich konnte die Arbeitslosenquote reduziert werden. Die Struktur- und Anpassungskrise Ostdeutschlands im Zuge der deutsch-deutschen Wiedervereinigung zog zu Begin der 1990er Jahre nocheinmal eine massive Frühverrentungswelle nach sich (Frerichs und Naegele, 2001, S. 74). Auch hier wurden die in Westdeutschland bereits erprobten Maßnahmen zur Frühausgliederung älterer Arbeitnehmer eingesetzt, um der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Zeitgleich führte die prognostizierte demografische Entwicklung und deren absehbare Auswirkungen auf die Finanzierung des Rentenversicherungssystems allerdings zu einem allmählichen Umdenken (Bäcker et al., 2009, S. 46). Es zeigte sich, dass mit der Zunahme des Anteils der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung und der steigenden Lebenserwartung langfristig drastische Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme zu erwarten waren, weshalb der anhaltende Trend der Frühverrentung nicht weiterhin aufrechtzuerhalten war. Deshalb sind mit dem Beginn der 1990er Jahre verschiedene Reformmaßnahmen eingeführt worden, welche zu einer schrittweisen Modifikation des Rentensystems führten. 22

23 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland Das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 leitete den Paradigmenwechsel ein und wird deshalb allgemein als zentrale Schnittstelle in der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland angesehen (vgl. Bäcker et al., 2009, S. 46). Das übergeordnete Ziel dieser Reform bestand darin, die vorhandenen Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt abzubauen und damit die Rentenbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erhöhen. Dafür wurden die Altersgrenzen für unterschiedliche Rentenzugangsarten angehoben (Barkholdt, 2001, S. 152) und erstmalig finanzielle Abschläge bei einem Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr eingeführt (Bäcker et al., 2009, S. 59). Die eingeführten Abschläge sollten dabei für die gesamte Rentenlaufzeit wirksam sein und 0,3 Prozent je Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen (Bäcker et al., 2009, S. 70). Die vielfältigen Möglichkeiten eines vorzeitigen Renteneintritts sind damit allerdings nicht abgeschafft worden. Stattdessen wurden die Zugangswege lediglich erschwert und mit finanziellen Einbußen belastet. Grundsätzlich konnten vorgezogene Renten aber auch nach der Einführung dieser Reform weiterhin in Anspruch genommen werden. Erst mit dem Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde allmählich damit begonnen einige Frühverrentungspfade endgültig zu verschließen. So wurde in dieser Reform beschlossen, dass sowohl der Rentenzugang wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit als auch der der Frauenaltersrente ab dem 60. Lebensjahr langfristig abgeschafft werden sollen (Barkholdt, 2001, S. 155). Betroffen hiervon sind allerdings erst die Geburtskohorten ab 1952 (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 54f). Zudem wurden im Rahmen dieser Reform die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundlegend reformiert. Dabei wurden die zuvor unabhängig voneinander existierenden Rentenarten der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in einer einheitlichen zweistufigen Erwerbsminderungsrente vereint (Bäcker et al., 2009, S. 77). Deren Bewilligung richtet sich nun nach dem voraussichtlichen Restleistungsvermögen, welches in Folge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten ist (Bäcker, 2012, S. 2f). In Abhängigkeit dieses von Amtsärzten bescheinigten Restleistungsvermögens werden seit dem Jahr 2001 volle oder halbe Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Gleichzeitig müssen die Betroffenen seither bei einem Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor der Vollendung des 63. Lebensjahres Abschläge von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Die maximale Abschlagshöhe wurde dabei allerdings auf drei Jahre begrenzt (Bäcker, 2012, S. 5). Das heißt, Betroffene müssen maximal Rentenabschläge von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Die Rentenreform aus dem Jahr 2001 stellt einen weiteren Meilenstein im deutschen Rentenversicherungssystem dar. In dieser Reformmaßnahme wurde mit der Einführung der sogenannten Riester-Rente erstmalig eine Form der privaten Altersvorsorge staatlich subventioniert und damit das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente ergänzt. Eine der tiefgreifendsten Reformen des Alterssicherungssystems wurde im Jahr 2007 mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen. In diesem wurde die stufen- 23

24 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland weise Anhebung der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 festgelegt. Seither wird die Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1963 stufenweise um einen Monat erhöht. Ab der Geburtskohorte 1964 gilt schließlich eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012b, S. 52f). Zeitgleich wurden mit dieser Reform auch die Altersgrenzen bei den alternativen Rentenarten stufenweise erhöht. Die hier skizzierten Reformen zur Modifikation des gesetzlichen Rentenversicherungssystems sind bei weitem nicht vollständig. Es lassen sich noch eine Vielzahl weiterer Anpassungsmaßnahmen finden, die verschiedenste Bereiche des Rentensystems betreffen. Aufgrund der Komplexität derer konzentrieren sich die obigen Ausführungen aber lediglich auf die wesentlichsten Veränderungen in den letzten Jahrzehnten. Neben den bereits beschriebenen Reformprozessen der Vergangenheit müssen auch die Besonderheiten, die sich aus der innerdeutschen Teilung und dem Prozess der Wiedervereinigung für die Ausgestaltung des Rentenversicherungssystems ergeben haben, Erwähnung finden. Das Rentensystem der ehemaligen DDR unterschied sich grundlegend von dem der damaligen Bundesrepublik Deutschland. In der DDR waren alle abhängig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen Mitglied einer Einheitsversicherung. Diese gewährleistete eine einheitliche Grundsicherung für alle DDR-Bürger (Ruland, 2012, S. 480). Die Regelaltersgrenze lag dabei generell für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren (Siddiqui, 1997, S. 9). Neben der Einheitsversicherung ließen sich innerhalb des DDR- Systems diverse Zusatz- und Sonderversorgungssysteme finden, welche bestimmte Personengruppen (vornehmlich Personen mit Berufen, die der Sicherung des DDR-Regimes dienten) darüber hinaus begünstigten (vgl. Ruland, 2012, S. 481). Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Rentenrecht der DDR vollständig an die rentenrechtlichen Bedingungen Westdeutschlands angepasst. Die Rentenhöhen in Ostdeutschland wurden dabei um 30 Prozent aufgewertet (Ruland, 2012, S. 482), um das Einkommensniveau in Ost- und Westdeutschland einander anzugleichen. Die Anrechte aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR wurden weitestgehend übernommen und lediglich für Verantwortungsträger des DDR-Regimes finanziell begrenzt (Ruland, 2012, S. 482). Die Umstellungen und Anpassungen des Rentenrechts mit der Wiedervereinigung stellten eine große Herausforderung für das Versicherungssystem dar. Aber dennoch ist es geglückt innerhalb kürzester Zeit ein einheitliches Rentensystem in beiden Teilen Deutschlands durchzusetzen. Festzuhalten bleibt, dass das derzeit geltende Rentenrecht trotz vielfältiger Reformmaßnahmen auch weiterhin eine Reihe von Regelungen bereithält, die es möglich machen den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand innerhalb eines gewissen Zeitfensters relativ flexibel zu gestalten. So ist es möglich, den Zeitpunkt des Renteneintritts 24

25 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland der Regelaltersgrenze sowohl vorzuziehen als auch aufzuschieben. Der vorzeitige Rentenbeginn wird derzeit durch die Altersrgrenzen 60 und 63 determiniert. Bei vorgezogenen Altersrenten muss dabei allerdings ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Kauf genommen werden. Für Versicherte, die ihren Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinausschieben, ist es dagegen möglich, ihre individuelle Rentenanwartschaft zu erhöhen. Sie erhalten einen versicherungsmathematischen Zuschlag von 0,5 Prozent, für jeden Monat, den der Rentenbeginn aufgeschoben wird (Buntenbach, 2007, S. 18) Rentenrechtliche Besonderheiten für Personen mit Migrationshintergrund Der rentenrechtliche Umgang mit Personen mit Migrationshintergrund erfordert in der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung einige Besonderheiten. Die hiesigen Bedingungen sollen deshalb nachfolgend kurz erläutert werden. Grundsätzlich ist das deutsche Rentensystem so ausgestaltet, dass alle abhängig Beschäftigten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen (Mika, 2005, S. 94). Durch diese Beiträge erwerben sowohl deutsche als auch ausländische Versicherte Rentenanwartschaften, die die notwendige Voraussetzung für eine spätere Rentenzahlung darstellen. Darüber hinaus existieren verschiedene zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen und multilaterale Regelungen, die sogenannten Vertragsrenten. In diesen wird die wechselseitige Anerkennung von beitragspflichtigen Arbeitszeiten zwischen verschiedenen Ländern geregelt. Multilaterale Regelungen übernehmen dieses Abkommen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen regeln darüber hinaus die Anerkennung von Arbeitseinkommen mit weiteren Ländern (Mika, 2006, S. 53). Dank dieser zwischenstaatlichen Abkommen besteht für Personen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, ihre durch Erwerbsarbeit im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüche in das Zielland der Migration zu übertragen. Dafür werden die Verischerungszeiten aus beiden Ländern zusammengezählt (Frick et al., 2009, S. 51) und diese können später in Rentenansprüche geltend gemacht werden. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt bilaterale Abkommen mit sehr vielen Staaten, um die Migrationsentscheidung für die Betroffenen zu erleichtern (Mika, 2006, S. 53). Hierzu zählen Länder wie beispielsweise die Türkei, Australien, Brasilien, USA oder Kanada. Vertagsrenten erhalten aber nicht nur jene Personen, die ihren Wohnort endgültig in ein anderes Land verlegt haben, sondern auch jene, die zu Erwerbszwecken zwischen zwei Staaten pendeln (Mika, 2006, S. 54). Eine Sonderregelung im deutschen Rentenrecht wurde für (Spät-)Aussiedler und Kon- 25

26 3. Rentenrechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen in Deutschland tingentflüchtlinge eingeräumt. Die Rentenansprüche dieser Personengruppen werden durch das Fremdrentengesetz geregelt. Dadurch werden im Ausland erworbene Rentenansprüche auch ohne bilaterale Staatsabkommen anerkannt (Mika, 2006, S. 53). Die Berechnung der individuellen Rentenanwartschaften erfolgt dementsprechend so, als hätten die Betroffenen ihr gesamtes Erwerbsleben in Deutschland verbracht (Mika, 2006, S. 56). Die Ausführungen konnten zeigen, dass den Besonderheiten der Erwerbsbiographie von Personen mit Migrationshintergrund im deutschen Rentenrecht Rechnung getragen wird. Benachteiligt sind allerdings all jene Migranten, deren sozialversicherungsrechtliche Zeiten nicht durch zwischenstaatliche Abkommen oder das Fremdrentengesetz abgesichert sind. 26

27 4. Theoretische Überlegungen Dieses Kapitel befasst sich mit dem theoretischen Hintergrund dieser Forschungsarbeit. Dabei werden zunächst jene Theorien angeführt und erörtert, die sich mit dem Übergang in den Ruhestand beschäftigen. Im Anschluss daran folgen einige theoretische Überlegungen zum Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit. Dies ist notwendig, weil der Bezug einer Erwerbsminderungsrente in besonderem Maße von gesundheitlichen Beeinträchtigungen beeinflusst wird und sich Migranten und Einheimische in ihrer Morbidität und Mortalität stark voneinander unterscheiden Der Übergang in den Ruhestand Der Übergang in den Ruhestand markiert einen bedeutsamen Wendepunkt im individuellen Lebensverlauf. Er wird durch zwei zentrale Lebensereignisse gerahmt: dem Berufsaustritt und dem Renteneintritt. Diese beiden Ereignisse müssen dabei nicht notwendigerweise direkt zum selben Zeitpunkt stattfinden. Stattdessen lassen sich häufig vielfältige indirekte Formen des Übergangs von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand finden. Die Soziologen Kohli und Rein (1991, S. 6) sprechen von sogenannten Pfaden in den den Ruhestand, welche sie wie folgt definieren: A pathway is an institutional arrangement or - in most cases - a combination of different institutional arrangements that are sequentially linked to manage the transition process (...). Die Pfade in den Ruhestand stellen demnach verschiedene institutionalisierte Übergangsformen von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand dar. In Deutschland sind in der Vergangenheit aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten der Frühverrentung eine Vielzahl solcher Übergangsformen entstanden (Amann, 1994, S. 53). Und auch trotz der Modifizierungen des Rentensystems in den letzten Dekaden lassen sich weiterhin verschiedene Pfade in den Ruhestand beobachten. So kann der Übergang in den Ruhestand nicht nur aus der Erwerbstätigkeit erfolgen, sondern auch aus Arbeitslosigkeit, aus Altersteilzeitarbeit, aus geringfügiger Beschäftigung, Erwerbsunfähigkeit oder anderen Erwerbs- und Nichterwerbsformen (Hoffmann, 2007, S. 307). Bezüglich der Wahl des Zeitpunktes des Renteneintritts können verschiedene theoretische Erklärungsansätze herangezogen werden. Besonders häufig wird der Prozess des Renteneintritts entweder durch Anreiz- oder durch Zwangsmechanismen (Pull- oder Push-Faktoren) erkärt. Nur wenige Studien versuchen diese beiden theoretischen Konzepte zu verbinden. Nachfolgend soll deshalb neben den Pull- und Push-Ansätzen auch 27

28 4. Theoretische Überlegungen ein lebenslauftheoretischer Ansatz zur Erklärung des Übergangs in den Ruhestand vorgestellt werden Pull-Ansätze Die Pull-Ansätze stellen die ökonomischen Anreizwirkungen von institutionellen Regelungen in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung (Zähle et al., 2009, S. 588). Es wird dabei davon ausgegangen, dass es bestimmte Faktoren gibt, die den Ausstieg aus dem Erwerbsleben anreizen können. Diese können beispielsweise finanzieller Natur sein, aber auch vom Wunsch nach mehr Freizeit geprägt sein. Zurückzuführen ist dieser Ansatz auf die Rational-Choice-Theorie nach Becker (1965). In dieser wird von einem jederzeit ökonomisch kalkulierenden Individuum ausgegangen, welches verschiedene Nutzenniveaus und Opportunitätskosten mit dem Ziel der persönlichen Nutzenmaximierung vergleicht. Die Pull-Ansätze werden in erster Linie bei den mikroökonomischen Untersuchungen des Übergangs in den Ruhestand betrachtet. Aus dieser mikroökonomischen Perspektive lassen sich verschiedene Modelle des Übergangs differenzieren. Nachfolgend sollen die beiden bekanntesten von ihnen kurz vorgestellt werden. Das Lebenszyklusmodell betrachtet die Entscheidung für den Renteneintritt im Kontext des Lebenszyklus. In diesem stellt die Lebenszeit eine begrenzte Ressource dar, die optimal beziehungsweise nutzenmaximierend auf Arbeitszeit und Freizeit aufgeteilt werden muss (Viebrok, 2001, S. 221). Der Zeitpunkt des Renteneintritts hängt damit zum einen von den individuellen Präferenzen für Freizeit und Arbeitszeit ab. Zum anderen ist er abhängig von dem mit der getroffenen Wahl verbleibendem Einkommen und den daraus resultierenden Konsummöglichkeiten des Individuums (Arnds und Bonin, 2003, S. 67). Das Lebenszyklusmodell wird in der wissenschaftlichen Forschung inzwischen sehr stark kritisiert (vgl. Arnds und Bonin, 2003, S. 67ff). Insbesondere die Tatsache, dass dieses statistische Modell nicht in der Lage ist, die Wirkungen unvorhergesehener Veränderungen, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, zu modellieren, stößt auf anhaltenden Widerstand (Arnds und Bonin, 2003, S. 69). Das Option Value Model (auch Optionswertmodell) nach Stock und Wise (1990) stellt deshalb eine vielversprechende Alternative dar. Es betrachtet den Übergang in den Ruhestand ebenfalls aus der Perspektive des rational kalkulierenden Individuums. Im Unterschied zum Lebenszyklusmodell kann das Optionswertmodell aber auch unvorhergesehene Veränderungen modellieren. Es geht allgemein davon aus, dass der Ruhestandseintritt das Ergebnis eines sequentiellen Entscheidungsprozesses ist (Siddiqui, 1997, S. 102), indem der erwartete Wert bei sofortigem Rentenintritt mit dem Wert bei fortgesetzter Erwerbsarbeit verglichen wird (Stock und Wise, 1990, S. 1158). Sequentiell 28

29 4. Theoretische Überlegungen ist dieser Prozess deshalb, weil das Individuum immer dann, wenn nähere oder veränderte Informationen bezüglich der Höhe der zukünftigen Einkommen vorliegen, diese Entscheidung neu bewertet. In diesem Sinne entschließt sich das Individuum genau dann für den Eintritt in den Ruhestand, wenn die Beendigung des Erwerbslebens erstmalig mit einem höheren erwarteten Nutzenniveau einhergeht (Siddiqui, 1997, S. 103). Der Zeitpunkt des Rentenzugangs hängt damit im Optionswertmodell entcheidend von den rentenrechtlich gesetzten Anreizen der Versicherungssysteme ab (Arnds und Bonin, 2003, S. 72). Die vorgestellten mikroökonomischen Modelle sind insgesamt sehr beschränkt auf eine monetäre Herangehensweise. Für die Untersuchung sozialer Unterschiede im Übergang in den Ruhestand eignen sie sich nicht (Radl, 2007, S. 45), da sie der Komplexität der individuellen Rentenzugangsentscheidung nicht gerecht werden. Die Modelle konzentrieren sich ausschließlich auf ökonomische Variablen und vernachlässigen die Einflüsse der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsrisiken älterer Arbeitnehmer. Weiterhin können auch die individuellen Präferenzen der Arbeitnehmer bezüglich der Ruhestandsentscheidung in diesen Modellen nicht ausreichend modelliert werden (Clemens et al., 2007, S. 447f) Push-Ansätze Die Push-Ansätze dagegen betrachten den Übergang in den Ruhestand nicht als einen freien Entscheidungsprozess der Individuen. Stattdessen gehen sie davon aus, dass der Übergang in den Ruhestand zu erheblichen Teilen durch die gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarktes bestimmt wird und damit die individuelle Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Zeitpunktes des Renteneintritts stark eingeschränkt ist. Insbesondere die betriebliche Beschäftigungspoltik gegenüber älteren Arbeitnehmern ist folglich maßgebend für das individuelle Ruhestandsalter (Wübbeke, 1999, S. 103). Die institutionellen Pfade in den Ruhestand spielen dagegen entsprechend dieses Ansatzes keine Rolle für die Ruhestandsentscheidung (Kohli und Rein, 1991, S. 10). Im Zuge von Gesellschafts- und Arbeitsmarktzusammenhängen lassen sich sogenannte Push-Faktoren identifizieren, die ältere Arbeitnehmer prinzipiell dazu zwingen, ihre Erwerbstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Beispielhaft können dabei folgende Faktoren benannt werden: Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Belastungen, familiäre Verpflichtungen sowie Rationalisierungsmaßnahmen der Betriebe zulasten älterer Arbeitnehmer (vgl. z.b. Zähle et al. 2009, S. 588; Hoffmann 2007, S. 302). Auch vorhandene Stereotypen bezüglich älterer Arbeitnehmer (vgl. Kohli und Rein, 1991, S. 16) können als Push-Faktoren wirken. Weiterhin müssen die spezifischen physischen und psychischen Belastungen, die durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen werden, in Betracht gezogen werden. Damit stellen die Unternehmen und zum Teil auch der Staat die zen- 29

30 4. Theoretische Überlegungen tralen Akteure bei der Entwicklung des Ruhestandsalters dar. Die Pull- und Push-Ansätze zur theoretischen Erklärung des Erwerbsaustritts beziehungsweise Renteneintritts können als konkurierende Erklärungsmuster betrachtet werden. Während Pull-Faktoren sich auf die institutionellen Anreizwirkungen fokussieren, werden bei den Push-Ansätzen ausschließlich die durch die Arbeitsmarktlage hervorgerufenen strukturellen Zwänge der älteren Arbeitnehmer betrachtet. In der Praxis lassen sich aber sowohl Push- als auch Pull-Faktoren identifizieren, die Einfluss auf den Zeitpunkt des Renteneintritts nehmen. Entsprechend ist es sinnvoll, die beiden Ansätze innerhalb einer gemeinsamen Theorie zusammenzuführen. Dies wird innerhalb der lebenslauftheoretischen Ansätze versucht Lebenslauftheoretische Ansätze Lebenslauftheoretische Ansätze zur Erklärung des Zeitpunktes des Renteneintritts basieren auf dem Konzept der Institutionalisierung des Lebenslaufs nach Kohli (1985). Entsprechend dieses Konzeptes wird der Lebenslauf auf der Ebene der Sozialstruktur sowie auf der Ebene des individuellen Handelns ausdifferenziert (Kohli und Künemund, 2000, S. 38). Dies hat zur Folge, dass sich der Lebenslauf in verschiedene Lebensphasen und Altersgruppen aufgliedert. Im Zuge des historischen Prozesses auf dem Weg in die Moderne kann von solch einer Institutionalisierung des Lebenslaufs ausgegangen werden (Kohli und Künemund, 2000, S. 38). Der moderne Lebenslauf ist heute durch verschiedene standardisierte Lebensereignisse (Statuspassagen) gekennzeichnet, welche entlang chronologischer Altersgrenzen geordnet sind. In der wissenschaftlichen Forschung wird von der sogenannten Verzeitlichung des Lebens (Chronologisierung) gesprochen (Kohli, 1986, S. 184). Diese Chronologisierung hat zur Folge, dass die individuellen Lebensverläufe miteinander vergleichbar sind und sich eine standardisierte Normalbiographie herausbilden konnte (Kohli und Rein, 1991, S. 20f). Innerhalb dieser Normalbiographie erfolgt eine Dreiteilung des Lebensverlaufs in Ausbildungs-, Erwerbs- und Ruhephase, die durch strukturelle und institutionelle Regelungen gerahmt wird (Kohli, 1986, S. 184f). Die Normalbiographie gilt deshalb als orientierungswirksam für die gesamte Gesellschaft und liefert dadurch eine gewisse Kontinuitätsgarantie und (Planungs-)Sicherheit für die Individuen (Kohli, 1986, S. 202). In den letzten Jahrzehnten wurde in der wissenschaftlichen Forschung regelmäßig diskutiert, ob eine De-Institutionalisierung und damit ein Aufbrechen des beschriebenen Drei-Phasen-Modells des Lebenslaufs beobachtet werden kann (vgl. z.b.: Kohli, 2000). Im Ergebnis zeigte sich, dass sich gewisse Tendenzen einer De-Institutionalisierung erkennen lassen. Bei der Betrachtung des Übergangs in den Ruhestand beschränkt sich dies allerdings darauf, dass die zeitliche Varianz des Übergangs größer geworden ist und sich 30

31 4. Theoretische Überlegungen neue institutionelle Pfade zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt herausgebildet haben (Engstler, 2006, S. 93). Statt eines direkten Übergangs von der Erwerbsphase in die Ruhephase lässt sich heute also eine längere Zeitspanne beobachten, innerhalb derer die Individuen ihren Übergang vollziehen (Kohli und Künemund, 2000, S. 55). Die Normalitätsbiographie bleibt aber weiterhin orientierungswirksam. Besonders stark kritisiert wird das Modell der standardisierten Normalbiografie in der feministischen Sozialforschung. Beanstandet wird hier in erster Linie die zu starke Konzentration des Modells auf den männlich geprägten Normallebenslauf. Der weibliche Lebenslauf unterscheidet sich durch den Prozess der Familiengründung aber grundlegend von diesem Modell. Deshalb wäre es in ihren Augen wünschenswert, von zwei normalen Lebenslaufmustern auszugehen (vgl. Jansen und Schmitz, 2012, S. 453f). Im Sinne der Lebenslaufforschung stellt der Renteneintritt eine Statuspassage im Kontext des institutionalisierten Lebenslaufs dar. Der Übergang von der Erwerbsphase in die Ruhephase wird dabei indirekt gesteuert durch die Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen normativen Werten. Wie sich die institutionellen Steuerungsvorgaben letztlich in der individuellen Lebensplanung niederschlagen, liegt im Ermessen der Individuen selber (Leisering et al., 2001, S. 14). Die institutionalisierten Normalitätsvorstellungen prägen dabei die Moralvorstellungen der Individuen (Radl, 2007, S. 46) und ermöglichen eine gewisse biographische Handlungsorientierung. In diesem Sinne könnten auch Unterschiede im Verrentungsprozess zwischen Migranten und Deutschen erklärt werden. Die differierenden kulturellen Normvorstellungen in den Herkunftsländern, welche für die Migrantenpopulationen möglicherweise weiterhin maßgebend sind, könnten dementsprechend ein unterschiedliches Renteneintrittsalter zur Folge haben. Die lebenslauftheoretischen Ansätze zur Erklärung des Zeitpunktes des Renteneintritts greifen sowohl auf Pull- als auch auf Push-Faktoren zurück und werden somit der Vielfalt der möglichen Einflussfaktoren wesentlich eher gerecht als die beiden zuvor vorgestellten theoretischen Ansätze. Die vorgestellten theoretischen Überlegungen bezüglich des Zeitpunktes des Renteneintritts konnten insgesamt zeigen, dass der Übergang in den Ruhestand innerhalb eines komplexen institutionell strukturierten Systems eingebunden ist und eine Vielzahl von Faktoren den Zeitpunkt des Renteneintritts bestimmen. Rentenzugangsentscheidungen sind in diesem Sinne als multifaktorielles Geschehen zu interpretieren (Rehfeld, 1998, S. 260) und entziehen sich deshalb einer einfachen Erklärung durch einen bestimmenden Kausalzusammenhang (Engstler, 2006, S. 94). Die identifizierten Einflussfaktoren der Rentenzugangsentscheidung lassen sich nach Clemens et al. (2007, S. 446) in den folgenden drei Gruppen zusammenfassen: strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen (Arbeitsmarkt, Beschäftigungsmöglichkeiten, gesetzliche Regelungen), individuelle Voraussetzungen (Qualifikationsniveau, Einkommen, Gesundheit, Familie und 31

32 4. Theoretische Überlegungen Partner) sowie persönliche Präferenzen (Lebensstil, Freizeitpräferenzen, Einstellungen). Zwischen den genannten Einflussfaktoren sind daneben auch Wechselwirkungen denkbar, die die Komplexität der Rentenzugangsentscheidung zusätzlich erhöhen. Nachdem die allgemeinen Einflussfaktoren der Rentenzugangsentscheidung recht ausführlich betrachtet worden sind, sollen im nachfolgenden Kapitel nun die migrationsspezifischen Unterschiede, die Einfluss auf den Rentenzugang nehmen könnten, ausgeführt werden. Denn aufgrund der Unterschiede bezüglich des kulturellen Hintergrunds, des rechtlichen Status oder der Arbeitsmarktbedingungen, können generell differierende Übergangsmuster von Migranten und Deutschen erwartet werden Der Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit Aus diversen epidemiologischen Studien geht hervor, dass zwischen dem Gesundheitsstatus von Individuen und deren Mortalität ein sehr enger Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund muss in der nachfolgenden theoretischen Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Migration und Gesundheit zeitgleich auch auf den Zusammenhang zwischen Migration und Mortalität eingegangen werden. Allgemein konnte in zahlreichen empirischen Untersuchungen für diverse europäische Staaten sowie für die gängigen Zuwanderungsländer (USA, Australien, Kanada) nachgewiesen werden, dass sich die Morbidität und Mortalität von Migranten und Nicht- Migranten erheblich unterscheidet (z. B.: Zeeb et al. 2002; Young 1987; Singh und Hiatt 2006). Erstaunlicherweise zeigten die empirischen Ergebnisse, dass die Migranten trotz der häufig nachgewiesenen sozioökonomischen Benachteiligung eine deutlich geringere Sterblichkeit aufweisen, als die einheimische Bevölkerung. In der wissenschaftlichen Literatur wird deshalb häufig von einem epidemiologischen Paradoxon gesprochen. Denn diese Beobachtung widerspricht dem allgemein bekannten Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Benachteiligung und erhöhter Sterblichkeit (Kohls, 2008, S. 7). Zur Erklärung des beobachteten Mortalitätsvorteils von Migranten lassen sich in der wissenschaftlichen Literatur verschiedene theoretische Ansätze finden. Ein dezidiertes, umfassendes und überzeugendes Erklärungsmodell für den Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit gibt es bislang allerdings nicht (Spallek und Razum, 2008, S. 271). Nachfolgend sollen die bekanntesten Erklärungsansätze vorgestellt und eventuell vorhandene theoretische Schwächen aufgezeigt werden Der Healthy-Migrant-Eekt Eine der bedeutendsten und am häufigsten herangezogenen Theorien zur Erklärung des epidemiologischen Paradoxon stellt der Healthy-Migrant-Effekt dar. Dieser theoretische 32

33 4. Theoretische Überlegungen Ansatz ist in Anlehnung an den bekannten Healthy-Worker-Effect (vgl. McMichael, 1976) formuliert worden und geht deshalb ebenso von einer Theorie der positiven Selektion aus. Dabei wird angenommen, dass Auwahlprozesse, die während der Einwanderung wirksam werden, einen temporären Mortalitätsvorteil der Migrantenbevölkerung gegenüber der Bevölkerung des Ziellandes hervorrufen (Razum, 2006, S. 256). Denn aufgrund der mit der Migration verbundenenen besonderen Anforderungen und Wagnisse kann davon ausgegangen werden, dass in erster Linie besonders gesunde und junge Menschen sich den Herausforderungen einer Migrationsentscheidung stellen. Infolge der soziokulturellen und sozioökonomischen Benachteiligung von Migranten im Zielland der Migration verringert sich der Healthy-Migrant-Effekt allerdings mit zunehmender Aufenthaltsdauer (vgl. Lechner und Mielck, 1998). Es wäre dabei ebenfalls denkbar, dass der Mortalitätsvorteil mit der Zeit gänzlich verschwindet oder sich sogar umkehrt (Kohls, 2008, S. 17). Der Healthy-Migrant-Effekt lässt sich allerdings nicht für alle Zuwanderergruppen gleichermaßen beobachten. So gehen Jasso et al. (2004) davon aus, dass die räumliche und ökonomische Entfernung der Migrationsbevölkerung zur Bevölkerung des Ziellandes ausschlaggebend ist für die Intensität des Healthy-Migrant-Effekts. Das bedeutet, mit zunehmender Ähnlichkeit der Migrantenbevölkerung relativ zur Zielbevölkerung nimmt der Mortalitätsvorteil ab. Beispielsweise herrscht allgemeine Einstimmigkeit darüber, dass der Healthy-Migrant-Effekt bei den sogenannten Arbeitsmigranten der ersten Generation aufgrund der strengen ärztlichen Voruntersuchungen durch die Anwerberländer besonders stark ausgeprägt ist (z.b. Krones, 2001, S. 99), wohingegen angenommen wird, dass sich bei den Spätaussiedlern keine Mortalitätsvorteile beobachten lassen dürften (Kohls, 2008, S. 18). Aufgrund der unzureichenden Datenlage gestaltet sich eine empirische Überprüfung der letzten Annahme jedoch sehr problematisch. Der Erklärungsgehalt des Healthy-Migrant-Effekts ist in der wissenschaftlichen Literatur mittlerweile sehr umstritten. Zum einen wird allgemein kritisiert, dass der Auswahlprozess bei der Migration nur relativ zu der Bevölkerung des Herkunftslandes interpretiert werden kann (Razum, 2006, S. 265). Entsprechend ist der Healthy-Migrant-Effekt nicht dafür geeignet, die Unterschiede in der Mortalität der Migrantenbevölkerung relativ zur Bevölkerung des Ziellandes zu begründen. Zum anderen weist der Erklärungsgehalt des theoretischen Modells erhebliche Probleme auf, wenn es mit empirischen Beobachtungen konfrontiert wird (Razum, 2006, S. 257). Das Modell des Healthy-Migrant-Effekts geht aufgrund der sozioökonomischen Benachteiligung von Migranten lediglich von einem kurzfristigen Mortalitätsvorteil der Migrantenbevölkerung gegenüber der Mehrheitsbevölkerung des Ziellandes aus. Folglich müsste empirisch mit zunehmender Aufenthaltsdauer recht schnell ein Anstieg von Morbidität und Mortalität nachzuweisen sein (Spallek und Razum, 2008, S. 277). Ein solcher Rückgang des Morbiditäts- und Mortalitätsvorteils von Migranten lässt sich mit Hilfe der vorhandenen Daten jedoch nicht beobachten (vgl. z.b.: Razum 2006; Razum 33

34 4. Theoretische Überlegungen und Rohrmann 2002). Auch noch Jahrzehnte nach der Zuwanderung halten die Mortalitätsvorteile der Migranten an. Als Ursache für diese widersprüchlichen empirischen Ergebnisse führen die Befürworter der Theorie des Healthy-Migrant-Effekts zumeist Faktoren an, die auf Verzerrungen in der vorhandenen Datenlage zurückzuführen sind. So wird beispielsweise sehr häufig auf den Salmon-Bias-Effekt (vgl. Kapitel 5.1) verwiesen. Dieser geht von erheblichen Verzerrungen in der vorhandenen Datenlage aus, die auf die nicht registrierte Rückkehr von alten und kranken Migranten in ihre Herkunftsländer zurückzuführen ist. Allerdings kann allgemein angenommen werden, dass seit dem Anwerbestopp im Jahr 1973 eine Remigration aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr als Regelfall angesehen werden kann (Razum, 2006, S. 258). Viele Migranten verbleiben, nicht zuletzt auch wegen der besseren Krankenversorgung und den bestehenden familiären Netzwerken, zunehmend auch in höheren Altersstufen im Zielland ihrer Migration. Entsprechend können die durch Salmon-Bias-Effekte hervorgerufenen Verzerrungen in den Daten den anhaltenden Sterblichkeitsvorteil von Migranten nicht vollständig erklären. Deshalb werden weitere Erklärungsfaktoren, wie der Late-Entry-Bias oder die Besonderheiten der Todesfallstatistik (vgl. Kapitel 5.1), herangezogen. Ob dies für eine erschöpfende Erklärung der empirischen Beobachtungen ausreicht, ist allerdings fraglich Konzept des gesundheitlichen Übergangs Die theoretischen Ausführungen bezüglich des beobachteten Mortalitätsvorteils von Migranten gegenüber der Mehrheitsbevölkerung im Zielland der Migration konzentrierten sich sehr lange ausschließlich auf die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen positiven Selektionseffekte der Migration. Erst Razum und Twardella (2002) konnten mit Hilfe eines anschaulichen Gedankenexperiments einen alternativen Erklärungsansatz liefern. Die Autoren erweiterten das klassische Erklärungsmodell des Healthy-Migrant-Effekts, indem sie zusätzlich den Lebensstil, die Risikofaktoren und die Mortalität der Herkunftsbevölkerung als Erklärungsfaktoren in Betracht gezogen haben. Den Ausgangspunkt ihrer theoretischen Überlegungen stellt das Konzept des epidemiologischen Übergangs nach Omran (1971) dar. In diesem Modell wird innerhalb von drei verschiedenen Stufen der Übergang von einer hohen Sterblichkeit und einer niedrigen Lebenserwartung, aufgrund von einem hohen Anteil von Infektionskrankheiten und einer hohen Mütter- und Kindersterblichkeit, hin zu einer niedrigen Mortalität und erheblichen Zunahmen in der Lebenserwartung, durch überwiegend chronische und nicht übertragbare Krankheiten und Todesursachen, beschrieben. Der epidemiologische Übergang lässt sich weltweit beobachten, vollzieht sich allerdings in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Der Grad der Industrialisierung, der Urbanisierung sowie die Wohlfahrts- und Sozialstaatsentwicklung ist dabei ausschlaggebend dafür, in welcher Phase des epidemiologischen Übergangs sich ein Land befindet (Schenk, 2007, S. 90). So befinden sich hoch entwickelte, industrialisierte Länder bereits am Ende des epidemiologi- 34

35 4. Theoretische Überlegungen schen Übergangs, wohingegen andere weniger entwickelte Staaten sich noch in einer früheren Phase des epidemiologischen Übergangs finden lassen (Kohls, 2008, S. 26). Durch die Migrationsbewegungen ist es folglich möglich, dass Bevölkerungsgruppen aufeinandertreffen, die sich in unterschiedlichen Phasen des epidemiologischen Übergangs befinden (Kohls, 2008, S. 27). Durch den Umzug in ein Industrieland erwächst für Migranten aus weniger entwickelten Ländern ein beachtlicher Vorteil im Hinblick auf die Morbidität und Mortalität. Verantwortlich dafür zeigen sich die beiden zentralen Komponenten des gesundheitlichen Übergangs. Die therapeutische Komponente sorgt zunächst für bessere Vorbeuge- und Behandlungsmöglichkeiten der Migrantenbevölkerung im Zielland der Migration (Spallek und Razum, 2009, S. 6). Denn durch die besseren Zugangsbedingungen und die bessere Qualität der Gesundheitsversorgung können Infektionen und andere Erkrankungen schneller und effektiver als im Herkunftsland bahandelt werden. Die Risikofaktorenkomponente sorgt schließlich dafür, dass die Migranten im Zielland anderen Risikofaktoren ausgesetzt sind, die Einfluss auf ihre gesundheitliche Situation nehmen (Spallek und Razum, 2009, S. 6). So ergeben sich die gesundheitlichen Risikofaktoren im Herkunftsland der Migranten vor allem aus den unzureichenden hygienischen Bedingungen und den damit verbunden infektiösen Gesundheitsproblemen. Mit der Migration verschwinden diese Risikofaktoren, dafür kommen neue Risiken, die sich aus der Adaption des Lebensstils ergeben, mit der Zeit hinzu (z.b.: Rauchen, Ernährungsweise, Bewegungsmangel). Dieser Wechsel der Risikofaktoren vollzieht sich dabei in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die Mortalität aufgrund alter Risikofaktoren wird nach der Migration sehr schnell abnehmen, wohingegen die Zunahme neuer Risiken aufgrund der Adaption des Lebensstils der Mehrheitsbevölkerung nur sehr langsam vonstattengeht und sich damit auch der Mortalitätsvorteil nur sehr langsam verringert (Razum und Twardella, 2002, S. 7f). Die Bevölkerung der Migranten weist folglich sowohl im Vergleich zur Herkunftsals auch im Vergleich zur Zielbevölkerung über viele Jahre eine niedrigere Mortalität auf Zugangsbarrieren in der Gesundheitsversorgung Ein weiterer Ansatz zur Erklärung der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation von Migranten und Nicht-Migranten betrifft die vorhandenen Zugangsbarrieren in der Gesundheitsversorgung. Diese Zugangsbarrieren lassen sich sowohl auf Seiten der Aufnahmegesellschaft als auch auf der Individualebene der Migranten finden und zeigen ihre Wirkung in erster Linie auf indirekte Weise. Die Aufnahmegesellschaft schafft Zugangsbarrieren vor allem durch institutionelle und gesetzliche Beschränkungen. In Deutschland betrifft dies in erster Linie Asylbewerber und illegale Zuwanderer. Für alle anderen Migrantenpopulationen sollte die medizinische Versorgung dagegen zumindest finanziell gesichert sein (Robert Koch-Institut, 35

36 4. Theoretische Überlegungen 2008, S. 107). Weiterhin stellt der Mangel an interkulturellem medizinischen Fachpersonal, welches sowohl mit der Sprache als auch mit der Kultur der Migrantenpopulation vertraut ist, eine erhebliche Zugangsbarriere auf der Seite der Aufnahmegesellschaft dar (Kirkcaldy et al., 2006, S. 881). Auf der Ebene der Individuen gestalten sich die Zugangsbarrieren in der Gesundheitsversorgung auf sehr vielfätige Weise. Zunächst zeigen sich nicht ausreichende Kenntnisse der Sprache der Mehrheitsbevölkerung als ein grundlegendes Kommunikationshindernis innerhalb des Gesundheitswesens (Kirkcaldy et al., 2006, S. 880). Dies führt zu einem unterschiedlichen Nutzungsverhalten von Gesundheitseinrichtungen und zu fehlenden Kenntnissen über Angebote und Verpflichtungen des Gesundheitssystems. So konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass Migranten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung nur in wenigen Ausnahmen über einen Hausarzt verfügen (Robert Koch-Institut, 2008, S. 110) und auch die präventiven Angebote der Gesundheitsversorgung wesentlich seltener wahrnehmen (vgl. Keller und Baune, 2005). Eine weitere wesentliche Barriere für den Zugang zu Gesundheitsleistungen auf der Individualebene stellen die kulturellen Besonderheiten der Migrantenpopulation dar. Das Verständnis von Gesundheit und Krankheit steht generell in einem sehr engen Zusammenhang mit der jeweiligen Kultur und Religion (Robert Koch-Institut, 2008, S. 110). Somit kann das Krankheitsverständnis kulturell bedingt sehr große individuelle Unterschiede aufweisen (z.b. Interpretation der Krankheit als gottgewolltes Schicksal) und auch mit einem anderen Schamgefühl einhergehen. Schließlich wirkt sich auch die sozioökonomische Lebenssituation von Individuen auf den Zugang zu Gesundheitsleistungen aus. So konnte vielfach nachgewiesen werden, dass Personen, die sich in einer ungünstigen sozialen und ökonomischen Lage befinden, Dienste der Gesundheitsversorgung nur unzureichend in Anspruch nehmen (Spallek und Razum, 2009, S. 4). Dieser Zusammenhang konnte sowohl für Migranten als auch für Nicht-Migranten nachgewiesen werden. Folglich spielt der Migrationsstatus an dieser Stelle keine vordergründige Rolle. Stattdessen zeigen sich finanzielle und bildungsspezifische Ressourcen verantwortlich für die Zugangsbarrieren. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass Migranten gegenüber der Mehrheitsbevölkerung signifikant häufiger in prekären Einkommensverhältnissen leben und niedrigere Bildungsabschlüsse aufweisen (vgl. Kapitel 2.3). Damit sind sie insgesamt verglichen mit der Mehrheitsbevölkerung einer verstärkten Benachteiligung bei der Gesundheitsversorgung ausgesetzt. Allgemein muss berücksichtigt werden, dass die in diesem Kapitel dargestellten Zusammenhänge keine theoretischen Erklärungsansätze für das beobachtbare epidemiologische Paradoxon konstituieren. Stattdessen liefern sie lediglich Hinweise auf die Ursachen und Hintergründe der sozioökonomischen Benachteiligung von Migranten innerhalb des Gesundheitssystems. 36

37 4. Theoretische Überlegungen Migration als belastendes Lebensereignis In der wissenschaftlichen Forschung herrscht allgemeine Einstimmigkeit darüber, dass die Migration selbst ein belastendes Lebensereignis darstellt (vgl. z.b.: Schenk 2007, S. 90; Erim 2009, S. 25; Willi 2007, S. 176), denn sie geht in aller Regel mit sehr tiefgreifenden Veränderungen in vielen unterschiedlichen Lebensbereichen einher. Die vielfältigen Anpassungsprozesse an die neuen Lebensbedingungen können sehr weitgreifend sein und stehen häufig in einem engen Zusammenhang mit psychischen und physischen Krankheiten. Als Auslöser dafür wird das Auftreten von Stress während des Migrationsprozesses angesehen. Stress kann dabei auf völlig unterschiedliche Weise auf die migrierende Person wirken. Zum einen kann das Vorhandensein von Stress die Entscheidung für eine Migration überhaupt erst bedingen (Kohls, 2008, S. 23). Hierfür könnten beispielsweise Kriegs- oder Diskriminierungserfahrungen im Herkunftsland verantwortlich sein. Zum anderen konnte aber auch vielfach nachgewiesen werden, dass im Zielland der Migration eine Vielzahl unterschiedlicher Stressbelastungen als unmittelbare Auswirkungen des Akkulturationprozesses auf die Migranten wirken (Kirkcaldy et al., 2006, S. 874). So rufen insbesondere das Erlernen der neuen Sprache, die veränderten Gesetzmäßigkeiten, aber auch berufliche Belastungen und Unsicherheiten sowie die veränderte soziale, familiäre und kulturelle Situation diverse psychische und physische Belastungen bei den Migranten hervor. Nicht zu vernachlässigen sind auch die negativen Auswirkungen von Stigmatisierungs- und Diskriminierungserfahrungen der Migranten. Als eine wichtige Ressource bei der Bewältigung von Stress ist die familiäre und soziale Unterstützung anzusehen (Kirkcaldy et al., 2006, S. 875). Die gesundheitsfördernde Wirkung sozialer Netzwerke ist allgemein bekannt. Sie können mögliche Stressoren abfedern und zugleich den Akkulturationsprozess beschleunigen. Verglichen mit der Mehrheitsbevölkerung verfügt die Migrantenpopulation häufig über ein besseres und unterstüzenderes soziales Umfeld (Spallek und Razum, 2009, S. 6). Entsprechend könnte ein Teil der gesundheitlichen Vorteile von Migranten gegenüber der Mehrheitsbevölkerung durch intakte soziale Unterstützungsnetzwerke erklärt werden. Allgemein kann festgehalten werden, dass Personen, die migrieren, sich einem großen Wagnis aussetzen und der Migrationsprozess selber zahlreiche Stressoren mit sich bringen kann. Dabei können sowohl Faktoren der Herkunfts- als auch der Aufnahmegesellschaft Einfluss auf die physischen und psychischen Belastungen der Migranten nehmen. Auch innerhalb der einzelnen Migrantengenerationen können Rollen- und Normenkonflikte noch Jahre nach dem eigentlichen Migrationsprozess zu erheblichen Unstimmigkeiten führen. Allerdings muss zwingend berücksichtigt werden, dass die Migranten insgesamt eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe darstellen, wodurch die individuellen migrationsspezifischen Erfahrungen und die dadurch hervorgerufenen individuellen Gesundheitsbelastungen sehr unterschiedlich sein können. 37

38 4. Theoretische Überlegungen Die theoretischen Betrachtungen zum Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit in Kapitel 4.2 konnten zeigen, dass die Migration auf zwei unterschiedliche Arten auf die betreffende Population wirken kann. Zum einen geht der Migrationsprozess selber einher mit zahlreichen möglichen Stressoren, die sich negativ auf die gesundheitliche Situation der Migranten auswirken können. Die vorhandenen Zugangsbarrieren der Gesundheitsversorgung können darüber hinaus die sozioökonomische Benachteiligung der Migranten zusätzlich verstärken. Zum anderen stellen die Migranten aber auch eine besonders selektive Population dar, die im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung deutlich jünger, gesünder und vernetzter ist, wodurch ein gesundheitlicher Vorteil zu erwarten ist. Weiterhin profitieren die Migranten von der besseren Gesundheitsversorgung im Zielland der Migration und der Verschiebung der Risikofaktoren durch den gesundheitlichen Übergang. Nicht berücksichtigt wurden in diesen theoretischen Ausführungen die unterschiedliche Belastung von Migranten- und Mehrheitsbevölkerung durch Umweltverschmutzungen und Toxine (vgl. Zeeb und Razum, 2006) sowie die unterschiedlichen biologischen und genetischen Bedingungen der beiden Populationen. Genetische und biologische Ursachen für Unterschiede der Morbidität und Mortalität werden in der wissenschaftlichen Literatur grundsätzlich nur sehr selten thematisiert. Insbesondere in Deutschland ist der Umgang mit genetischen Erklärungsfaktoren aufgrund der historischen Vergangenheit sehr problematisch. Festzuhalten ist, dass unterschiedliche genetische Dispositionen die Prävalenz vereinzelter Krankheiten begründen können. Allerdings lässt sich die biologische Variation in den Genen häufig auf Umweltanpassungen oder spezifische Verhaltensweisen zurückführen (Schenk, 2007, S. 91) und empirisch ist der Nachweis solcher Erklärungsfaktoren nur schwer umsetzbar. Insgesamt konnten die theoretischen Ausführungen zeigen, dass der Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit sehr komplex wirkt. Für die gesundheitliche Situation der Migranten zeigen sich dabei eine Vielzahl von Faktoren verantwortlich. Schenk (2007) hat deshalb ein Erklärungs- und Analysemodell für epidemiologische Studien entworfen, in welchem die verschiedenen Einflussfaktoren innerhalb unterschiedlicher Dimensionen sehr übersichtlich dargestellt sind. Die Autorin geht davon aus, dass gesundheitsrelevante Bedingungen im Herkunfts- und im Aufnahmeland, das Migrationsereignis selbst, die soziale und rechtliche Lage von Migranten im Zielland, die ethnische Zugehörigkeit und damit verbundene Ethnisierungsprozesse, sowie die Zugangsbarrieren zur gesundheitlichen Versorgung auf die Gesundheit der Migranten wirken (Schenk, 2007, S. 93). Die einzelnen Dimensionen können sich dabei auch wechselseitig beeinflussen. Der Einfluss biologischer und genetischer Bedingungen wird dagegen der Komplexität des Zusammenhangs von Migration und Gesundheit nicht gerecht (Schenk, 2007, S. 91). Es bleibt festzuhalten, dass sich die Bewertung von Unterschieden in der Morbidität und Mortalität zwischen der Migranten- und Mehrheitspopulation sehr problematisch 38

39 4. Theoretische Überlegungen gestalten kann (Razum, 2007, S. 76). Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass Migranten aufgrund ihrer vielfach beobachteten sozioökonomischen Benachteiligung generell über eine schlechtere Gesundheit verfügen als die Mehrheitsbevölkerung. Weiterhin darf nicht vergessen werden, dass Migranten eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe darstellen (vgl. Kapitel 2.2) und dementsprechend das individuelle Gesundheitsverhalten auch innerhalb dieser Population stark variieren kann. 39

40 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung In diesem Kapitel sollen zunächst die methodischen Probleme in der Migrationsforschung diskutiert werden. Anschließend wird ein kurzer Überblick über den bisherigen Forschungsstand zu den Determinanten des Übergangs in den Ruhestand gegeben. Aufbauend auf den bisherigen Forschungsergebnissen und den theoretischen Überlegungen werden dann in Kapitel 5.3 die Forschungshypothesen dieser Arbeit abgeleitet Methodische Probleme bei der Erfassung von Migrantenpopulationen Aktuell weist die empirische Migrationsforschung diverse methodische Probleme bei der Erfassung von Migrantenpopulationen auf. Dies lässt sich auf viele verschiedene Ursachen zurückführen. Sowohl in der amtlichen Statistik, als auch in den sozialwissenschaftlichen Erhebungen, ist die Erfassung der Migranten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Diese sollen nachfolgend erläutert werden. Die spezifischen Probleme, die sich aus der Analyse des Zusammenhangs zwischen Migration und Gesundheit ergeben, werden im Anschluss daran ausgeführt. Zusätzlich wird auf mögliche Selektionseffekte bei der empirischen Untersuchung von Migrantenpopulationen eingegangen. Abschließend werden weitere allgemeinere Probleme in der Migrationsforschung kurz skizziert. Die Daten der amtlichen Statistik weisen erhebliche Verzerrungen bei der grundsätzlichen Erfassung von Migrantenpopulationen auf. Der Bevölkerungsbestand der Migranten in Deutschland wurde deshalb für sehr lange Zeit deutlich überschätzt (Kohls, 2008, S. 7). Ursächlich hierfür zeigt sich das Verfahren der Bevölkerungsfortschreibung, auf welchem die Bevölkerungsstatistik Deutschlands basiert. Bei diesem Verfahren wird, basierend auf den Daten der letzten Volkszählung, der Bevölkerungsbestand mit Hilfe der Daten der Melderegister der Kommunen rechnerisch fortgeschrieben. Allerdings entstehen dabei Fehler, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen An- oder Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern ergeben. Insbesondere die nicht gemeldete Remigration sowie die illegale Zuwanderung von Migranten rufen dabei erhebliche Fortschreibungsfehler hervor. Dieser Fehlbestand wird mit zunehmendem Abstand zur letzten Volkszählung aufkumuliert (Kohls, 2008, S. 11). In Deutschland fand die letzte Volkszählung in den 40

41 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung Jahren 2011 und 2012 statt. Vor dieser wurde die Zählung der Einwohner Deutschlands aber für lange Zeit vernachlässigt. Die vorhergehenden Volkszählungen fanden in der BRD im Jahr 1987 und in der DDR bereits im Jahr 1981 statt. Folglich war mit einer erheblichen Fehleinschätzung des Bevölkerungsbestands zu rechnen. Dies bestätigten schließlich auch die aktuell veröffentlichten Ergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 2011 (vgl. Statistisches Bundesamt, 2013c, S. 11). Hinzu kommt, dass in den Volkszählungen der Vergangenheit stets lediglich das Merkmal der Staatsangehörigkeit erfasst wurde (Kohls, 2008, S. 10). Dadurch konnten bestimmte Migrantenpopulationen, wie beispielsweise (Spät-)Aussiedler oder jene, die in der Zwischenzeit die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, grundsätzlich nicht erfasst werden. Erst in der aktuellen Volkszählung wurde neben dem Merkmal der Staatsangehörigkeit erstmalig auch der Migrationshintergrund der befragten Personen erhoben. Neben den offiziellen Daten der Bevölkerungsstatistik lassen sich in Deutschland aber noch weitere Quellen finden, die Daten über die Zahl und Entwicklung der Migranten liefern. Allerdings lassen sich auch hier gewisse methodische Probleme identifizieren. Der Mikrozensus als repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik bietet den Vorteil, dass mit einer relativ hohen Fallzahl gearbeitet werden kann. Denn im Mikrozensus wird jährlich ein Prozent der Bevölkerung Deutschlands statistisch erfasst. Zudem ist seit dem Jahr 2005 eine Unterscheidung nach dem Migrationshintergrund der Befragten möglich. Allerdings liefert der Mikrosensus lediglich Querschnittsdaten und es erscheint aufgrund der statistischen Unsicherheiten als besonders problematisch, dass die Ergebnisse an die laufende Bevölkerungsfortschreibung angepasst werden (Kohls, 2008, S. 12f). Alternativ empfiehlt sich die sehr groß angelegte sozialwissenschaftliche Erhebung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Diese bietet als eine der wenigen Studien die Möglichkeit einer Datenauswertung im Längsschnitt, wodurch die zeitliche Entwicklung der Situation der Migranten in das Blickfeld empirischer Untersuchungen gezogen werden kann. Ein weiterer Vorteil des Datensatzes stellen spezifische Ausländer- und Aussiedlerstichproben sowie die Verwendung von übersetzten Fragebögen dar (Zeeb und Razum, 2006, S. 848). Problematisch wird die empirische Analysearbeit allerdings dann, wenn spezifische Subgruppen der Migrantenpopulationen untersucht werden sollen. Hierfür sind die Fallzahlen des SOEP oftmals nicht ausreichend. In der sozialwissenschaftlichen Forschung lassen sich noch viele weitere Erhebungen finden, die Migrantenpopulationen erfassen. Allerdings ist ihnen das Problem der relativ niedrigen Fallzahlen gemein. Dies wirkt sich insbesondere dann problematisch auf die Datenanalyse aus, wenn spezifische Subgruppen untersucht werden sollen. Prozessproduzierte Daten stellen deshalb eine zunehmend beliebtere Alternative zu den sozialwissenschaftlichen Erhebungen dar. Sie leiten sich aus dem Verwaltungsgeschehen der Versicherungssysteme ab und eignen sich aufgrund ihrer vergleichswei- 41

42 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung se großen Fallzahlen und ihrer Datenvalidität besonders gut für die Analyse von Migrantenpopulationen. Beispielhaft wären hierbei die Daten des Ausländerzentralregisters und der gesetzlichen Rentenversicherung zu nennen. Das Ausländerzentralregister weist dabei allerdings einige wesentliche methodische Nachteile auf, die bei einer Arbeit mit den Daten berücksichtigt werden müssen. So werden innerhalb des Ausländerzentralregisters nur jene Ausländer erfasst, die eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten vorweisen können. Außerdem werden nach einer Einbürgerung oder wenn der Sterbezeitpunkt mehr als fünf Jahre zurückliegt, mit sofortiger Wirkung sämtliche personenbezogene Daten gelöscht (Kohls, 2008, S. 12, 33). Die Anzahl der Migranten wird dadurch auch in diesem Datensatz nicht exakt erfasst. Allerdings sind die zu erwartenden Verzerrungen nicht mehr so stark, wie in der amtlichen Statistik. Auf die Daten der gesetzlichen Rentenversicherung soll an dieser Stelle nur kurz eingegangen werden, da die Herkunft sowie die methodischen Vor- und Nachteile in Kapitel 6.1 noch ausführlich beschrieben werden. Die Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnen sich neben der sehr hohen Fallzahlen durch ihre außerordentlich hohe Validität aus. Diese lässt sich darauf zurückführen, dass der Meldestatus in den Daten immer auch unmittelbar von einer Rentenzahlung abhängig ist (Kohls, 2008, S. 33) und damit von einer regelmäßigen Überprüfung der Gültigkeit der Angaben ausgegangen werden kann. Für die empirische Analyse des Zusammenhangs zwischen Migration und Gesundheit fehlt es in Deutschland generell an geeigneten und verlässlichen Datenquellen (Razum et al., 2004, S. A2887). Hinzu kommt, dass die überwiegende Mehrzahl der vorhandenen Surveys zum Thema Migration und Gesundheit bislang lediglich Querschnittsstudien darstellen (Zeeb und Razum, 2006, S. 847). Um mögliche Ursachen gesundheitlicher Unterschiede und Ungleichheiten zwischen Migranten und Deutschen aufdecken zu können, bedarf es dagegen Längsschnittstudien. Hier besteht folglich ein erhebliches Forschungsdefizit. Neben den Problemen, die sich aufgrund der Datenlage für die Migrationsforschung ergeben, lassen sich noch weitere methodische Schwierigkeiten bei der Analyse von Migrantenpopulationen identifizieren. In der wissenschaftlichen Forschung sind dabei vor allem Verzerrungen der Daten, die sich aufgrund des Salmon-Bias-Effekts und der Late- Entry-Bias ergeben, bekannt. Der Salmon-Bias-Effekt beschreibt die selektiven Auswahlprozesse bei der Remigration. Dabei wird davon ausgegangen, dass Migranten, die im Zielland ihrer Migration unglücklich und unzufrieden sind, eher zu einer Rückkehr in das Herkunftsland neigen, als andere (vgl. Goldberg 1996; Abraido-Lanza et al. 1999). Diese Remigration erfolgt dabei häufig zu bestimmten Zeitpunkten im Lebensverlauf, wie beispielsweise bei langanhaltender Arbeitslosigkeit, einer ernsthaften Erkrankung oder zum Zeitpunkt des Ruhe- 42

43 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung stands (Abraido-Lanza et al., 1999, S. 1543). Problematisch für die Migrationsforschung ist die Remigration aufgrund des Informationsverlustes der sich daraus ergibt und spezifische Subpopulationen in besonderem Maße trifft. Hinzu kommt, dass die Rückkehr der Migranten in das Herkunftsland bei den zuständigen Meldeämtern zumeist nicht korrekt registriert wird. Ein weiterer möglicher Selektionseffekt stellt der Late-Entry-Bias dar. Dieser beschreibt den Umstand, dass Migranten häufig erst viele Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Zuwanderung Eingang in sozialwissenschaftliche Erhebungen finden (Kohls, 2008, S. 22). Entsprechend ist davon auszugehen, dass in der verstrichenen Zeit ein selektiver Teil der ursprünglichen Migrantenpopulation bereits wieder unbeobachtet in ihr Herkunftsland zurückgekehrt ist. Vermutlich betrifft dies vor allem Migranten, die mit ihrer Migrationsentscheidung unglücklich sind oder jene, die nur über einen relativ niedrigen sozioökonomischen Status verfügen. Die beschriebenen Selektionseffekte des Salmon-Bias und Late-Entry-Bias führen zu erheblichen Interpretationsproblemen und Verzerrungen der Datenlage, welche in der Migrationsforschung zwingend berücksichtigt werden müssen. Ein weiteres Problem bei der Analyse von Migrantenpopulationen ergibt sich aus der Heterogenität der Migrantenbevölkerung. Dies erschwert ihre Operationalisierung in den Studien erheblich (Kirkcaldy et al., 2006, S. 873). Aufgrund ihrer Heterogenität müsste theoretisch jede Migrantenpopulation getrennt betrachtet werden. Hierfür bedarf es allerdings geeigneter Indikatoren, die eine Identifikation möglich machen und entsprechend hohe Fallzahlen. Beides fehlt in vielen Studien. In der deutschen Forschung können Migrantenpopulationen deshalb häufig lediglich nach dem Kriterium der Staatsangehörigkeit unterschieden werden. Dieser Parameter ist allerdings nicht ausreichend, um die Vielfalt innerhalb der Migrantenpopulation adäquat abzubilden. So lassen sich beispielsweise auch hinsichtlich der ethnischen Zuordnung Unterschiede identifizieren (Zeeb und Razum, 1999, S. 153). Hinzu kommt, dass der Indikator der Staatsangehörigkeit infolge von Einbürgerungen und der seit dem Jahr 2000 geltenden ius-soli-regelung (Zuordnung der Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip) zunehmend an Aussagekraft einbüßen muss (Schimany und Baykara-Krumme, 2012, S. 53). Für die Analyse von Migrantenpopulationen sollten deshalb weitere Indikatoren, wie beispielsweise das Herkunftsland oder die in der Familie gesprochene Sprache herangezogen werden. Darüber hinaus wird häufig die Repräsentativität der in den vorhandenen Datenquellen abgebildeten Migrantenpopulationen in Frage gestellt. Ursächlich hierfür zeigen sich, neben den Selektionseffekten aufgrund von Salmon-Bias oder Late-Entry-Bias, insbesondere die Sprachdefizite vieler Migranten. Denn die notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Survey stellt häufig das Verständnis der deutschen Sprache dar (Zeeb und Razum, 2006, S. 847). Nur wenige Untersuchungen machen sich die Mühe und übersetzen ihre Fragebögen auch in andere Sprachen. Damit findet ein selektiver Teil der Migranten gar nicht erst Eingang in die sozialwissenschaftlichen Erhebungen. Hinzu 43

44 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung kommt, dass Migranten allgemein nur recht schwer zu erreichen sind (Kirkcaldy et al., 2006, S. 873). Dies führt dazu, dass sie in den vorhandenen Studien insgesamt deutlich untererfasst sind und sich kaum repräsentative Erhebungen finden lassen, die quantitativ kleine Nationalitäten abbilden (Dietzel-Papakyriakou, 2005, S. 398) Stand der Forschung zu den Determinanten des Übergangs in den Ruhestand Der Übergang in den Ruhestand stellt ein sehr komplexes Forschungsgebiet dar, welches Eingang in Untersuchungen aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen gefunden hat. Neben der Soziologie und der Demografie beschäftigen sich vor allem Forscher aus den Gebieten der Psychologie, Medizin und Ökonomie mit diesem Thema. Die überwiegende Zahl der vorhandenen Untersuchungen zum Übergang in den Ruhestand lässt sich im ökonomischen Forschungsbereich finden. Hier stehen die in Kapitel beschriebenen Pull-Faktoren im Mittelpunkt der Analyse und die Ruhestandsentscheidung wird dementsprechend innerhalb nutzenmaximierender Erklärungsansätze verortet. In der soziologischen Forschung konzentrieren sich die Analysearbeiten dagegen überwiegend auf die Push-Faktoren, da davon ausgegangen wird, dass der Prozess des Übergangs in den Ruhestand insbesondere von den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und den rentenrechtlichen Bestimmungen beeinflusst wird. Der Fokus medizinischer und psychologischer Untersuchungen liegt schließlich auf den psychischen Belastungen und der gesundheitlichen Verfassung, die die Rentenzugangsentscheidung bedingen. Problematisch ist, dass die vorhandenen Forschungsarbeiten zum Übergang in den Ruhestand sehr unterschiedliche Messkonzepte für die Analyse des Ruhestands verwenden. So wird der Eintritt in den Ruhestand nicht zwangsläufig mit dem Zeitpunkt des ersten Rentenbezugs gleichgesetzt. Es lassen sich auch viele Studien finden, die stattdessen den Zeitpunkt des Austritts aus dem Erwerbsleben in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung stellen und dabei verschiedene Formen der Nichterwerbstätigkeit unterscheiden (z.b.: Wübbeke 1999; Zähle et al. 2009). Hinzu kommt, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Arten des Rentenbezugs möglich sind. Dies erschwert die Operationalisierung des Ruhestands zusätzlich. Auf internationaler Ebene lassen sich eine Vielzahl von Untersuchungen finden, die sich mit dem Prozess des Übergangs in den Ruhestand beschäftigen (z.b. Haardt 2006; Kim und DeVaney 2005; James und Spiro 2006). Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Wohlfahrtssysteme ist allerdings fraglich, inwiefern sich diese Ergebnisse auf Deutschland übertragen lassen. Aus diesem Grund konzentrieren sich die nachfolgenden Ausführungen ausschließlich auf Forschungsarbeiten, die sich mit den Verrentungsprozessen in Deutschland beschäftigen. Hier lassen sich allerdings nur relativ we- 44

45 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung nige Untersuchungen finden, die den Verrentungsprozess und dessen Determinanten in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung stellen. Dies lässt sich wohl in erster Linie auf die hierzulande allgemein unzureichende Datenlage zurückführen. Der Großteil der vorhandenen Studien konzentriert sich auf die Daten der gesetzlichen Rentenversicherung (z.b.: Radl und Fiesole 2006; Riphahn und Schmidt 1997; Clemens und Himmelreicher 2008). Darüber hinaus lassen sich aber auch Arbeiten finden, die den Alterssurvey (z.b.: Engstler 2006; Motel-Klingebiel und Engstler 2008), die IAB-Beschäftigtenstichprobe (z.b.: Wübbeke 1999) oder das SOEP (z.b.: Brussig und Nordhause-Janz 2006; Riphahn 1999) als Datenbasis verwenden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Messkonzepte bei der Untersuchung des Übergangs in den Ruhestand, gestaltet es sich allgemein recht schwierig die Determinanten der Rentenzugangsentscheidungen getrennt für Alters- und Erwerbsminderungsrenten aufzuführen. Oftmals wird eine Unterscheidung nach der Rentenart gar nicht erst vorgenommen (z.b.: Brussig und Nordhause-Janz 2006). Die nachfolgenden Ausführungen zum Forschungsstand gliedern sich deshalb nach den Einflussfaktoren des Übergangs in den Ruhestand. Wenn sich Forschungsarbeiten finden ließen, die diese Determinanten für eine bestimmte Rentenart untersucht haben, werden jene in diesem Zusammenhang beschrieben. Einfluss des Migrationsstatus Die Verrentungsprozesse von Migranten in Deutschland sind bislang weitestgehend unerforscht. Dies liegt zum einen daran, dass die Fallzahlen in den meisten Datenbeständen nicht ausreichen, um die Verrentungsprozesse für spezifische Migrantenpopulationen zu analysieren. Zum anderen ist es aber auch darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Relevanz für einen solchen Forschungsschwerpunkt hierzulande nicht gegeben war. Der überwiegende Teil der empirischen Untersuchungen bezüglich der Verrentungsprozesse von Migranten lässt sich deshalb in der internationalen Forschung finden. Insbesondere die skandinavischen Länder haben sich dabei verstärkt mit dem Erwerbsminderungsrisiko von Migranten beschäftigt (z.b.: Österberg und Gustafsson 2006; Edén et al. 1994). Auch in Deutschland ließen sich in den letzten Jahren die ersten Untersuchungen zur Betroffenheit der Migranten von Erwerbsminderungsrente finden. Dies liegt darin begründet, dass die erste größere Migrantenpopulation (die der Gastarbeiter) derzeit schrittweise jene Altersstufen erreicht, in denen ein Rentenbezug relevant wird. Höhne und Schubert (2007, S. 103) konnten mit Hilfe der Daten der Deutschen Rentenversicherung zu den Rentenzugängen aus dem Jahr 2003 zeigen, dass Migranten eine deutlich höhere Erwerbsminderungsquote aufweisen als deutsche Versicherte. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente gilt allgemein als ein valider Indikator für den gesundheitlichen Zustand des Individuums, weshalb dieses Ergebnis zunächst nicht über- 45

46 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung raschend erscheint. Bereits in der Vergangenheit konnten zahlreiche Untersuchungen zum Zusammenhang von Migration und Gesundheit signifikante Unterschiede im Gesundheitszustand, im Gesundheitsverhalten und in der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen zwischen Migranten und Deutschen identifizieren (vgl. z.b. Keller und Baune 2005) und damit Hinweise auf die unterschiedliche Betroffenheit von Migranten und Deutschen beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente liefern. Der Epidemiologe Dr. Patrick Brzoska hat sich darüber hinaus in Zusammenarbeit mit weiteren Wissenschaftlern in verschiedenen Studien im Besonderen mit dem Zugang und der Wirksamkeit von rehabilitativen Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt. Rehabilitationsmaßnahmen fördern den Gesundheitsstatus und verringern das Risiko einer Erwerbsminderungsrente, weshalb auch diese Untersuchungen Hinweise auf die Verrentungsprozesse von Migranten in Deutschland liefern. Brzoska et al. (2010) konnten mit Hilfe der Daten des Sozio-oekonomischen Panels aufzeigen, dass Migranten medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in deutlich geringerem Maße nutzen als Deutsche. Dies ist vor allem auf die zahlreichen Zugangs- und Wirksamkeitsbarrieren in der rehabilitativen Versorgung für Menschen mit Migrationshintergrund zurückzuführen (Brzoska et al., 2011, S. 21.e3), von welchen insbesondere ältere Migranten betroffen sind. Es sind keine empirischen Untersuchungen aus Deutschland bekannt, die den Einfluss des Migrationsstatus beim Übergang in die Altersrente betrachten. Einfluss individueller und soziodemografischer Faktoren Die Unterschiede beim Übergang in den Ruhestand lassen sich auf diverse individuelle und soziodemografische Faktoren zurückführen. Neben dem allgemeinen Qualifikationsniveau sind dabei vor allem das Geschlecht, das Alter, das Einkommen und der Gesundheitszustand als wesentliche Determinanten zu nennen. Empirische Unterschungen konnten zeigen, dass der Zeitpunkt des Renteneintritts beziehungsweise des Austritts aus dem Erwerbsleben sehr stark zwischen den Geschlechtern variiert. Dies gilt sowohl beim Übergang in die Alters-, als auch in die Erwerbsminderungsrente. So konnte Wübbeke (1999, S. 107) mit Hilfe der IAB-Beschäftigtenstichprobe nachweisen, dass sich der Arbeitsmarktaustritt der Frauen signifikant früher vollzieht als der der Männer. Beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente weisen dagegen die Männer ein höheres Risiko auf als die Frauen (Höhne und Schubert, 2007, S. 109). Dies könnte darin begründet liegen, dass Männer häufig körperlich anstrengendere berufliche Tätigkeiten ausüben als Frauen und dabei außerdem bei Beschwerden seltener einen Arzt aufsuchen. Dementsprechend nehmen sie wohl auch seltener medizinische Rehabilitationsleistungen wahr, die ihren Gesundheitszustand verbessern könnten. Der Zeitpunkt des Übergangs in die Altersrente wird nachweislich sehr stark von dem Alter der Individuen bestimmt. Allerdings lassen sich dabei sehr starke Zusammenhänge mit den rentenrechtlichen Altersgrenzen identifizieren, weshalb auf das Alter als Deter- 46

47 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung minante beim Übergang in die Altersrente erst bei der Betrachtung der rentenrechtlichen Einflussfaktoren eingegangen wird. Der Übergang in die Erwerbsminderungsrente ist dagegen nicht an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Hier konnte beobachtet werden, dass die Wahrscheinlichkeit des Austritts aus dem Erwerbsleben aufgrund einer gesundheitsbedingten Frühberentung mit zunehmendem Alter ansteigt (Rehfeld, 2006, S. 14). Daüber hinaus wird der Übergang in den Ruhestand ebenfalls durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Geburtskohorte determiniert. Kurz et al. (2013) liefern dazu recht aktuelle empirische Analyseergebnisse. Sie konnten im Rahmen des internationalen Forschungsprojektes flexcareer, welches den Übergang in die Altersrente in Deutschland und neun weiteren OECD-Ländern untersucht, für die 1930er und 1940er Geburtskohorten nachweisen, dass sich die Übergänge allmählich in ein späteres Alter verschieben (Kurz et al., 2013, S. 324). Allerdings muss auch hier auf ein mögliches Zusammenspiel mit rentenrechtlichen Faktoren verwiesen werden. Das individuelle Qualifikationsniveau als Einflussfaktor auf den Rentenübergang wurde in der Vergangenheit recht ausführlich analysiert. Für den Übergang in die Altersrente konnte dabei mit Hilfe der Daten der gesetzlichen Rentenversicherung in verschiedenen Studien nachgewiesen werden, dass Hochqualifizierte im Durchschnitt etwas später in Altersrente gehen als Qualifizierte und Niedrigqualifizierte (Clemens et al. 2007, S. 450; Clemens und Himmelreicher 2008, S. 358; Himmelreicher und Clemens 2009, S. 438). Folglich geht eine höhere berufliche Qualifikation mit einem längeren Verbleib in Erwerbstätigkeit einher. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass Hochqualifizierte aufgrund ihres längeren Bildungsweges dem Arbeitsmarkt auch erst deutlich später zur Verfügung stehen, als Niedrigqualifizierte und damit beide Gruppen insgesamt wohl eine ähnlich lange Erwerbsphase aufweisen. Der Übergang in die Erwerbsminderungsrente wird ebenfalls durch das Bildungsniveau determiniert. Dragano et al. (2008, S. 118) konnten zeigen, dass mit zunehmendem Bildungsniveau das Risiko der Erwerbsminderungsrente sinkt. Dabei ließen sich selbst zwischen der Gruppe der Abiturienten und der der Fach- und Hochschulabsolventen signifikante Unterschiede identifizieren. Der Gesundheitszustand stellt einen weiteren individuellen Einflussfaktor des Rentenübergangs dar. Riphahn (1999, S. 386) konnte für ältere Arbeitnehmer im Alter zwischen 40 und 59 Jahren mit Hilfe der Daten des Sozio-oekonomischen Panels nachweisen, dass das Erleben einer ernsthaften Verschlechterung der eigenen Gesundheit das Risiko des Austritts aus dem Arbeitsmarkt erhöht. Auch in den Analysen von Brussig und Nordhause-Janz (2006, S. 38) lässt sich ein solches Ergebnis finden. Radl (2007) untersuchte anhand der Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung den Einfluss vorhandener Rehabilitationsmaßnahmen und das Vorliegen von Anrechnungszeiten wegen Krankheit auf den Zeitpunkt des Übergangs in die Altersrente. Auch er konnte feststellen, dass die analysierten Unterbrechungen wegen Krankheit oder Rehabilitationsmaßnahmen das Renteneintrittsrisiko signifikant erhöhen (Radl, 2007, S. 58). Bei der Interpretation der vorhandene Analyseergebnisse muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Gesundheitszustand allgemein einen sogenannten weichen Indikator 47

48 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung darstellt, dessen Operationalisierung diverse Probleme mit sich bringt. Der Eintritt in die Altersrente wird häufig auch in Zusammenhang mit der Einkommenshöhe analysiert. In den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung eignet sich dabei die Höhe der Rentenanwartschaft als Indikator für das Einkommen. Radl und Fiesole (2006, S. 651) fanden mit Hilfe dessen heraus, dass sich zwischen der Einkommenshöhe und dem Renteneintrittsalter kein linearer Zusammenhang identifizieren lässt. So haben Personen mit den höchsten und den niedrigsten Rentenanwartschaften eine relativ geringe Neigung zum frühzeitigen Übergang in die Altersrente (Radl und Fiesole, 2006, S. 650). Für den Übergang in die Erwerbsminderungsrente lassen sich aufgrund der Unfreiwilligkeit dessen solche Analysen nicht finden. Abschließend soll an dieser Stelle noch der Einfluss des Wohnortes auf das Renteneintrittsrisiko betrachtet werden. Himmelreicher und Clemens (2009) fanden heraus, dass ostdeutsche Männer und Frauen deutlich früher den Übergang in die Altersrente vollziehen, als Männer und Frauen aus Westdeutschland. Bei der Betrachtung der Erwerbsminderungsrenten konnten Höhne und Schubert (2007, S. 109) erwartungsgemäß in Ostdeutschland höhere Quoten aufzeigen als in Westdeutschland. Allerdings müssen bei der Interpretation dieses Faktors die Wechselwirkungen mit der regionalen Arbeitsmarktsituation zwingend berücksichtigt werden. Einfluss der Arbeitsmarktsituation Die Bedeutung der Arbeitsmarktsituation für die Ruhestandsentscheidung älterer Arbeitnehmer wird in der wissenschaftlichen Forschung zum Teil kontrovers diskutiert. Brussig und Nordhause-Janz (2006) analysierten die Arbeitsmarktbedingungen der 50- bis 69-Jährigen mit Hilfe der regionalen Arbeitslosenquoten. Sie fanden heraus, dass in Regionen mit schlechteren Arbeitsmarktbedingungen die Neigung zu einem früheren Ruhestandseintritt signifikant ansteigt (Brussig und Nordhause-Janz, 2006, S. 35). Riphahn und Schmidt (1995, S. 25) sind dagegen der Ansicht, dass die Arbeitsmarktsituation für die Ruhestandsentscheidung älterer Arbeitnehmer tendenziell eher überbewertet wird. Auch sie haben die Arbeitsmarktsituation über den Indikator der Arbeitslosenquote in ihren Analysen abgebildet. Allerdings konnten dabei keine signifikanten Ergebnisse identifiziert werden, weshalb die Autoren zu dem Schluss gekommen sind, dass eher andere Faktoren die Ruhestandsentscheidung bedingen. Bei der Analyse des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente müssen die spezifischen Belastungen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben, zusätzlich in Betracht gezogen werden. Zahlreiche Studienergebnisse konnten zeigen, dass Erwerbstätige, die einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgehen, in ihrer Arbeitszeit chemischen Giftstoffen ausgesetzt sind oder in Schichtarbeit tätig sind, ein erhöhtes Erwerbsminderungsrisiko aufweisen (vgl. Dragano et al., 2008, S. 115). Rehfeld (2006) hat das Risiko einer Erwerbsminderungsrente bei Männern anhand des unterschiedlichen Status der beruflichen Tätigkeit verglichen und konstatiert, dass männliche Arbeiter im Vergleich zu 48

49 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung männlichen Angestellten aufgrund höherer berufsspezifischer Risiken rund ein Jahr früher eine Erwerbsminderungsrente erhalten (Rehfeld, 2006, S. 13). Faktoren des Haushaltskontextes Individuelle Ruhestandsentscheidungen sind sehr häufig von den Interessen und Bedürfnissen anderer Haushaltsmitglieder abhängig und müssen mit ihnen abgestimmt werden (Brussig und Nordhause-Janz, 2006, S. 24). Dies gilt insbesondere für die Ruhestandsentscheidung von Frauen (vgl. Allmendinger, 1990). Aus diesem Grund muss auch der Einfluss des Haushaltskontextes bei der Analyse des Rentenübergangs mit berücksichtigt werden. Die Zahl der vorhandenen empirischen Studien hierzu ist bislang allerdings sehr begrenzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es in den vorhandenen Daten oftmals an geeigneten Faktoren fehlt, um dem Haushaltskontext in den Analysen angemessen Rücksicht zu tragen. Brussig und Nordhause-Janz (2006) fanden mit Hilfe der Daten des Sozio-oekonomischen Panels heraus, dass die Ruhestandsentscheidung sowohl vom Haushaltseinkommen als auch vom Rentenstatus des eventuell vorhandenen Partners beeinflusst wird. So steigt bei beiden Geschlechtern mit dem Haushaltseinkommen auch die Wahrscheinlichkeit für einen früheren Eintritt in den Ruhestand (Brussig und Nordhause-Janz, 2006, S. 38). Der Rentenstatus des Partners übt zwischen den Geschlechtern einen gegenteiligen Effekt aus. Bei den Frauen erhöht sich die Rentenübergangsrate, unter ansonsten konstanten Bedingungen, um 25 Prozent, wenn sich ein vorhandener Partner bereits im Ruhestand befindet. Bei den Männern konnte dagegen im gleichen Fall ein gegenteiliger Effekt beobachtet werden (Brussig und Nordhause-Janz, 2006, S. 38). Sie verbleiben länger im Erwerbsleben, wenn sich ihre Frau bereits im Ruhestand befindet. Blau und Riphahn (1999, S. 249) konnten darüber hinaus, ebenfalls unter Verwendung der Daten des sozio-oekonomischen Panels, nachweisen, dass bei Paaren in den höheren Altersstufen der Wunsch nach gemeinsamer Freizeit besonders stark ausgeprägt ist, weshalb sie allgemein dazu neigen, ihre Rentenübergänge zu koordinieren. Dabei passen sich die Frauen deutlich häufiger den Rentenübergangsentscheidungen ihrer Männer an, als umgekehrt. Rentenrechtliche Einflussfaktoren Ruhestandsentscheidungen sind allgemein sehr stark mit den rentenrechtlichen Voraussetzungen verbunden. Dies gilt insbesondere für den Übergang in die Altersrente. Dementsprechend konnten diverse Studien nachweisen, dass sich die Renteneintritte im Alter von 60, 63 und 65 Jahren besonders häufen (z.b.: Radl und Fiesole 2006, S. 647; Himmelreicher und Clemens 2009, S. 444). Diese Altersstufen stellen derzeit die drei wesentlichen rentenrechtlichen Altersgrenzen dar und die Analyseergebnisse zeigen damit, dass der Renteneintritt, sobald dieser gesetzlich ermöglicht wird, auch gehäuft vollzogen 49

50 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung wird. Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Rentenzugangsalters führen dementsprechend dazu, dass Rentenübergänge aufgeschoben beziehungsweise vorgezogen werden. So konnte nachgewiesen werden, dass die Rentenreformen der Vergangenheit in einem leichten Anstieg des Renteneintrittsalters mündeten (Brussig und Wojtkowski, 2007, S. 1). Entsprechend der Ausgestaltung des Rentensystems, ist auch der Versichertenstatus vor dem Rentenbeginn entscheidend für den Zeitpunkt des Übergangs in die Altersrente. So wird ein vorzeitiger Renteneintritt beispielsweise durch lang anhaltende Arbeistlosigkeit begünstigt (vgl. z.b. Brussig und Wojtkowski, 2007), wohingegen jene Individuen, die bis zum Rentenzugang versicherungspflichtig beschäftigt sind, deutlich später den Rentenübergang vollziehen (Radl, 2007, S. 58). Insgesamt zeigen die vorhandenen Studien zum Übergang in den Ruhestand, dass sich eine Vielzahl von Einflussfaktoren identifizieren lassen, die oftmals auch in Wechselwirkung zueinander stehen. Dadurch ist eine trennscharfe Betrachtung einzelner Merkmale nur schwer möglich. Die obigen Ausführungen zum Forschungsstand bestätigen dies. Deutlich wird zudem, dass die unterschiedliche Operationalisierung des Ruhestands in den vorhandenen Studien die Vergleichbarkeit der Arbeiten besonders erschwert Vorstellung der Forschungshypothesen Aufbauend auf den theoretischen Überlegungen und den bisherigen Forschungsergebnissen sollen nun die Arbeitshypothesen abgeleitet werden. Im Mittelpunkt dieser Forschungsarbeit steht die Frage, wie sich hierzulande die Verrentungsprozesse von Ausländern und Deutschen unterscheiden. Dafür wird der erste Übergang in den Ruhestand betrachtet und zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrenten differenziert. Entsprechend des in Kapitel vorgestellten lebenslauftheoretischen Ansatzes, der die Push- und Pull-Faktoren des Übergangs in den Ruhestand vereint, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Renteneintritte beim Übergang in die Altersrente an bestimmten rentenrechtlich gesetzten Altersgrenzen häufen. Dies konnte bereits in verschiedenen wissenschaftlichen Studien bestätigt werden und sollte deshalb auch in den nachfolgenden Analysen nachweisbar sein. Relevant für die betrachteten Geburtskohorten sind dabei Renteneintritte im Alter von 60, 63 sowie 65 Jahren. Da Ausländer in der Regel den gleichen rentenrechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie die deutschen Bürger (vgl. Kapitel 3.3), sollten diese Altersgrenzen für Ausländer und Deutsche gleichermaßen gelten. Demnach lautet die erste Forschungshypothese: 50

51 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung Hypothese 1: Beim Übergang in die Altersrente lassen sich an den drei wesentlichen rentenrechtlichen Altersgrenzen (60, 63 und 65 Jahre) gehäuft Rentenübergänge beobachten. Dies gilt für Deutsche und Ausländer gleichermaßen. Der Übergang in die Erwerbsminderungsrente ist dagegen nicht an solche Altersgrenzen gebunden und wird in der Regel auch nicht aus freien Stücken vollzogen. Somit kann er zu jeder Zeit im Lebensverlauf verortet sein, weshalb sich bei der Analyse keine gehäuften Übergänge in bestimmten Altersstufen identifizieren lassen dürften. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass das Risiko der Erwerbsminderungsrente mit zunehmendem Alter ansteigt. Denn bekannt ist, dass zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belastungen und dem Lebensalter ein positiver Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang sollte unabhängig von der Staatsangehörigkeit wirken. Entsprechend lautet die zweite Forschungshypothese: Hypothese 2: Das Risiko einer Erwerbsminderungsrente steigt bei ausländischen und deutschen Bürgern mit zunehmendem Alter an. Dabei muss allerdings davon ausgegangen werden, dass Ausländer und Deutsche unterschiedlich stark von diesem Risiko der Erwerbsminderungsrente betroffen sind. Die betrachteten Geburtskohorten der Ausländer in der vorliegenden Analysearbeit setzen sich vermutlich überwiegend aus den ehemaligen Gastarbeitern zusammen. Diese sind hierzulande in erster Linie als un- und angelernte Arbeiter/innen in der Industrie tätig und damit besonderen Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Sie arbeiten hauptsächlich in körperlich anstrengenden Berufsgruppen, welche häufig mit Schicht- und Akkordarbeit, langen Arbeitszeiten sowie größeren berufsbedingten Gesundheitsrisiken einhergehen. Entsprechend der Theorien der Arbeitsmarktsegmentation sind die Arbeitsmärkte zudem für Migranten relativ verschlossen und es ist davon auszugehen, dass sie überwiegend im sekundären Arbeitsmarktsektor tätig sind, während Deutsche die Privilegien des primären Arbeitsmarktsektors genießen. Die dritte Forschungshypothese lautet folglich: Hypothese 3: Ausländer sind stärker von dem Risiko einer Erwerbsminderungsrente betroffen als Deutsche. Die Unterschiede beim Übergang in die Altersrente zwischen Ausländern und Deutschen lassen sich nur schwer innerhalb der vorgestellten theoretischen Konzepte einbetten. Eventuelle Differenzen können am ehesten mit Hilfe der lebenslauftheoretischen Ansätze zum Übergang in den Ruhestand erklärt werden. Diese gehen davon aus, dass neben den institutionalisierten Steuerungsvorgaben auch kulturelle Normvorstellungen Einfluss auf den Verrentungsprozess nehmen. Entsprechend können differierende normative Werte, die sich zwischen Ausländern und Deutschen identifizieren lassen, ein 51

52 5. Forschungsstand und Hypothesenbildung unterschiedliches Renteneintrittsalter zur Folge haben. Vermutet wird, dass Ausländer verglichen mit den deutschen Bürgern ein niedrigeres Risiko beim Übergang in die Altersrente aufweisen. Dieses niedrigere Risiko der Ausländer kann darüber hinaus mit ihrem erhöhten Erwerbsminderungsrisiko in Verbindung gebracht werden. Schließlich hat ein Großteil von ihnen den Übergang in den Ruhestand durch den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente bereits erlebt und sie sind damit nicht mehr dem Risiko einer Altersrente ausgesetzt. Dementsprechend lautet die vierte und letzte Forschungshypothese: Hypothese 4: Ausländer weisen ein niedrigeres Risiko beim Übergang in die Altersrente auf als Deutsche. Auf Basis dieser Hypothesen soll die empirische Analysearbeit durchgeführt werden, um die Determinanten des Verrentungsrisikos aufzuzeigen. Dazu werden die im nachfolgenden Kapitel vorgestellten Daten, Methoden und Variablen verwendet. 52

53 6. Daten, Variablen und Methoden In diesem Kapitel werden zunächst die Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt, welche als Datengrundlage für die Analysearbeit dienen. Anschließend wird auf die Erfassung des Migrationsstatus in den vorhandenen Daten näher eingegangen. Kapitel 6.3 beschreibt schließlich die verwendeten Methoden der Ereignisdatenanalyse. Das Vorgehen der Stichprobenauswahl für die Analyse wird nachfolgend in Kapitel 6.4 erklärt. Abschließend folgen in Kapitel 6.5 und 6.6 die Erläuterungen zur Konstruktion der abhängigen und unabhängigen Variablen. Zur Beschreibung der relevanten Kovariaten wird dabei eine Occurence and Exposure -Tabelle verwendet Beschreibung des Datensatzes Die dieser Analysearbeit zugrunde liegenden Daten stellt das Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung. Dieses wurde im Jahr 2004 gegründet und bis zum Ende des Jahres 2008 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen einer Aufbauphase gefördert (Hansen et al., 2012, S. 1). Eingerichtet wurde das Forschungsdatenzentrum, um die prozessproduzierten Daten der gesetzlichen Rentenversicherung für die wissenschaftliche Forschung aufzubereiten (Rehfeld und Klosterhuls, 2005, S. 152). Seither stellt das FDZ-RV, unter strenger Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit, der Öffentlichkeit regelmäßig verschiedene Mikrodaten der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Querschnitts- und Längsschnittdaten, zur Verfügung (Hansen et al., 2012, S. 1, 4). Dabei werden verschiedene Formen der Datennutzung angeboten. Neben Public- und Scientific Use Files wird zusätzlich der Zugang über das Kontrollierte Fernrechnen angeboten. Hierbei kommen die interessierten Wissenschaftler nie mit den zugrundeliegenden Datensätzen in Berührung. Stattdessen übermitteln sie ihre geschriebene Syntax an einen Mitarbeiter des FDZ- RV, welcher schließlich die Analysearbeit für sie durchführt (Himmelreicher et al., 2006, S. 16). Die Datengrundlage dieser Analysearbeit stellt der Scientific Use File (SUF) Abgeschlossene Rehabilitation im Versicherungsverlauf dar. Dieser stellt personenbasierte Informationen über abgeschlossene Rehabilitationsleistungen und bewilligte Rentenleistungen von Versicherten und ihren anspruchsberechtigten Angehörigen innerhalb eines achtjährigen Berichtszeitraumes ( ) im Längsschnitt zur Verfügung. Der Datenbestand liefert dabei Informationen über abgeschlossene Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.b. Qualifizierungen oder 53

54 6. Daten, Variablen und Methoden Ausbildungen), bewilligte Rentenanträge und Rentenleistungen, das Versicherungsverhältnis sowie geleistete Beiträge und Beitragszeiten (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 2). Die Grundgesamtheit bilden all jene Fälle, in denen der Rentenversicherungsträger Kontoführer ist und bei denen im Berichtszeitraum mindestens eine beendete Rehabilitationsleistung und/oder eine Rente wegen Erwerbsminderung, Alters oder Todes oder in Form einer Knappschaftsausgleichsleistung bewilligt wurde (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 3). Zusätzlich lassen sich im Datensatz sogenannte neutrale Vergleichskohorten finden. Zu ihnen gehören all jene Personen, die ihren 66. oder 52. Geburtstag im Berichtszeitraum erlebten oder jene, die bis einschließlich zum 75. Lebensjahr verstorben sind (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 3). Diese Personen haben keine Rehabilitationsleistungen abgeschlossen (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 21), weshalb davon ausgegangen wird, dass sie deutlich gesünder sind als der Rest der in der Grundgesamtheit eingeschlossenen Fälle. Aus der beschriebenen Grundgesamtheit von N = (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 5) wurde eine disproportional geschichtete Zufallsstichprobe gezogen (vgl. Schnell et al., 2008, S. 279f). Dies erfolgte mit Hilfe von drei Schichten. Zu der ersten Schicht zählen Personen, die im Berichtszeitraum mindestens eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschlossen haben. Sie gehen anteilig mit 40 Prozent in die Stichprobe ein. Personen, die im Berichtszeitraum ausschließlich medizinische Rehabilitationsleistungen beendet haben, gehen dagegen nur mit einem Anteil von 20 Prozent in die Stichprobe ein. Zum gleichen Anteil geht auch die dritte Schicht und damit jene Personen, die im Berichtszeitraum eine Rentenleistung bewilligt bekommen haben und/oder eine der drei Demografiekohorten angehören, in die Stichprobe ein (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 5f). Daraus ergibt sich ein Stichprobenumfang von insgesamt Personen (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 6). Aufbereitet wurden die Daten des SUF in Form von fünf Datenbeständen. Die vier Episodendateien liefern für alle aufgeführten Stichprobengruppen Daten zur medizinischen Rehabilitation, über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, über bewilligte Rentenleistungen sowie über den Rentenversicherungs- und Beitragsverlauf (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 8f). In der Kopfdatei sind alle in der Stichprobe vorhandenen Fälle einzeln mit ihren wesentlichen datentechnischen und demografischen Merkmalen aufgeführt. Außerdem finden sich in dieser Datei die Identifikationsvariablen, mit deren Hilfe die einzelnen Datenbestände zusammengeführt werden können. Die darin enthaltenen Merkmale stammen aus unterschiedlichen Datenquellen. Für den Großteil der Informationen wurde auf die Daten aus den Rentenversicherungskonten zurückgegriffen. Ergänzt wurden diese Informationen um Merkmale aus Anträgen und ärztlichen Berichten (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 17). In Folge der differierenden Quellen ist allerdings auch die Validität der Daten unterschiedlich zu bewerten. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf die Angaben aus der Kopf- 54

55 6. Daten, Variablen und Methoden datei. Ein Zusammenspiel mit weiteren Episodendateien war aufgrund des Analysegegenstands nicht nötig. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass bei der Analysearbeit ausschließlich auf Merkmale zurückgegriffen wird, die direkt aus den Rentenversicherungskonten der Personen stammen und damit insgesamt eine recht hohe Validität aufweisen. Der Rentenbezug wird innerhalb des SUF sowohl in Form von eigenen Versichertenrenten als auch über die eventuell abgeleiteten Hinterbliebenenrenten für Angehörige erfasst (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 5). Unterschieden werden dabei Erwerbsminderungsrenten, Renten wegen Alters, Erziehungsrenten, Knappschaftsausgleichsleistungen sowie Renten wegen Todes (Waisen-, Witwenrenten). Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung sich nicht ausschließlich auf Personen im Inland beschränken (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 8). Dies hat zur Folge, dass sich im Datensatz auch Personen finden lassen, deren Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt und die dennoch eine deutsche Rente beziehen. Insgesamt zeichnet sich der verwendete Datensatz durch eine hohe Datenqualität und eine außergewöhnlich große Fallzahl aus. Die Daten liefern damit für den achtjährigen Berichtszeitraum sehr ausführliche und verlässliche Informationen über die in der gesetzlichen Rentenversicherung erfassten Versicherten, welche die bekannten Erhebungen der Sozialforschung nicht liefern könnten. Enthalten sind verschiedene versicherungsrechtlich relevante Merkmale, die ein einzigartiges Analysepotential für die wissenschaftliche Forschung bieten. Die überaus große Fallzahl des Datensatzes ermöglicht es darüber hinaus, die Analysearbeit auf verschiedene Migrantenpopulation auszuweiten. Dies bleibt bei der Verwendung alternativer Datensätze häufig verwehrt. Zudem können die typischen Probleme von Längsschnitterhebungen, wie beispielsweise Panelmortalität, Erinnerungsfehler oder Auskunftsverweigerungen, außer Acht gelassen werden (Stegmann, 2010, S. 222). Dies hat zur Folge, dass der Anteil an fehlenden Angaben oder Informationslücken allgemein recht gering ausfällt (Kröger et al., 2011, S. 7). Schließlich kommt noch hinzu, dass die Daten aufgrund ihres prozessorientierten Charakters zeitlich sehr genaue Angaben liefern. Dadurch ist es möglich den Zeitpunkt des Übergangs in den Ruhestand monatsgenau abzubilden. Es muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass mit den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die gesamte Bevölkerung identifiziert werden kann. Es gibt einige Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise Selbstständige, Beamte oder freiberuflich tätige Personen, die sich mit Hilfe dieser prozessproduzierten Daten nicht abbilden lassen. Ungeachtet dessen, sind in den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung aber beachtliche 96 Prozent der Bevölkerung Deutschlands repräsentiert (Richter und Himmelreicher, 2008, S. 36). Damit lassen die Daten weitreichende und repräsentative Aussagen über die Bevölkerung zu. Zu kritisieren ist hingegen, dass sich in den Daten vergleichsweise wenige erklärende Variablen finden lassen, die Hinweise auf den soziodemografischen Hintergrund liefern 55

56 6. Daten, Variablen und Methoden könnten. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Rentenversicherung aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu angehalten ist, lediglich solche Daten zu erheben, die sie für ihre Berichterstattung und Planung auch tatsächlich benötigt (Stegmann, 2010, S. 218). Bezüge zum (Ehe-)Partner oder dem Haushaltskontext lassen sich dadurch leider ebenfalls nicht herstellen (Stegmann, 2010, S. 223). Es bleibt festzuhalten, dass die Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung eine aufgrund ihrer Validität und Fallzahlen außergewöhnliche Datenquelle darstellen. Für die Analyse der Verrentungsprozesse von Migranten und Deutschen eignen sie sich dabei in besonderem Maße. Die hohen Fallzahlen erlauben die Betrachtung von spezifischen Migrantenpopulationen, welche bei der Verwendung alternativer Datensätze in dieser Form nicht möglich gewesen wäre. Hinzu kommt, dass der prozessorientierte Charakter der Daten eine exakte Erfassung des Zeitpunkts und der Art des Übergangs in den Ruhestand garantiert Erfassung des Migrationsstatus in den Daten der grv Der Migrationsstatus kann in den Daten des SUF Abgeschlossene Rehabilitation im Versicherungsverlauf ausschließlich über das Merkmal der Staatsangehörigkeit erfasst werden. Dabei werden folgende Ausprägungen unterschieden: Deutschland Italien, Spanien, Griechenland, Portugal Ex-Jugoslawien (Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina) Türkei Restliche EU-Staaten und übriges Ausland Staatenlos, nicht bekannt. Diese Differenzierung wurde aufgrund ihres einzigartigen Analysepotentials beibehalten. Die Ausprägung Italien, Spanien, Griechenland, Portugal wurde aus Gründen der Lesbarkeit lediglich in Südeuropa umbenannt. Das Merkmal der Staatsangehörigkeit zur Differenzierung des Migrationsstatus wird in der wissenschaftlichen Forschung recht kontrovers diskutiert. Neben den bereits ausführlich in Kapitel 2.1 beschriebenen Nachteilen, die sich aus diesem Merkmal ergeben, lassen sich in den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung noch weitere, spezifischere Vor- und Nachteile anführen, die auf dessen Erfassung zurückzuführen sind. 56

57 6. Daten, Variablen und Methoden Erhoben wird das Merkmal der Staatsangehörigkeit in den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung in Zusammenhang mit dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Es dient zur Überprüfung der Arbeitsgenehmigung von ausländischen Beschäftigten und muss deshalb vom Arbeitgeber gemeldet werden. Die Angabe dessen hat allerdings keine direkten Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen des Arbeitnehmers. Entscheidender ist die Angabe dagegen für den Arbeitgeber, da er bei der Beschäftigung von illegalen Migranten mit schwerwiegenden Sanktionen belangt wird. Im Zuge dessen kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben zur Staatsangehörigkeit, trotz fehlender Auswirkungen auf sozialstaatliche Leistungen, relativ verlässlich sind (vgl. Mika, 2006, S. 58f). Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmer bei Zustellung der Meldung zur Sozialversicherung, welche mindestens einmal im Jahr erfolgt, die Möglichkeit haben die Angabe zur Staatsangehörigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren (Mika, 2006, S. 59). Dies erhöht die Validität des Merkmals zusätzlich und garantiert verlässliche Informationen. Als problematisch erweist sich dagegen die Tatsache, dass lediglich eine Staatsangehörigkeit angegeben werden kann. Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit entscheidet schließlich der Arbeitgeber darüber, welche der beiden Angaben in den Daten gespeichert wird (Mika, 2006, S. 59). Da die Mehrstaatigkeit aber nur äußerst wenige Personen betriftt, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Problem weitestgehend vernachlässigt werden kann. Insgesamt stellt das Merkmal der Staatsangehörigkeit in den Daten der deutschen Rentenversicherung einen äußerst validen Indikator dar, welcher sich als Unterscheidungsmerkmal für die nachfolgenden Analysen hervorragend eignet. Das Problem von Einbürgerungen kann zudem weitestgehend vernachlässigt werden, da diese für die in dieser Analysearbeit betrachteten Geburtskohorten nur in wenigen Fällen relevant sind. Die betrachteten Migrantenpopulationen gehören überwiegend jener Generation an, die im Zuge der Gastarbeiteranwerbung nach Deutschland kamen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass ein Großteil dieser Migranten bis heute die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. Mika, 2006, S. 61). Nicht identifiziert werden können dagegen (Spät-)Aussiedler. Diese lassen sich mit Hilfe des Merkmals der Staatsangehörigkeit leider nicht erfassen. Alles in allem bleibt festzuhalten, dass der Indikator der Staatsangehörigkeit für die Erfassung der Migrantenpopulation nicht optimal ist, aber sich für die in dieser Analyse betrachteten Geburtskohorten dennoch recht gut anwenden lässt. Die Forschungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglichen es darüber hinaus, die Analysen für eine einzigartig große Fallzahl durchzuführen. 57

58 6. Daten, Variablen und Methoden 6.3. Methoden der Ereignisdatenanalyse Für die empirische Analysearbeit werden die Methoden der Ereignisdatenanalyse verwendet, welche in diesem Kapitel kurz beschrieben werden sollen. Die Ereignisdatenanalyse beschreibt eine Vielzahl von statistischen Verfahren zur Analyse von Zeitdauern zwischen aufeinanderfolgenden Ereignissen (Blossfeld, 2010, S. 995). Ein Ereignis stellt dabei den Übergang von einem diskreten Zustand zu einem anderen diskreten Zustand dar. Die einnehmbaren Zustände sind in der Regel abzählbar und lassen sich in einer stetigen Zeit verorten. Ziel der Ereignisdatenanalyse ist es, die Zeitdauern zwischen zwei Zustandswechseln zu beschreiben und die Determinanten der Zustandsänderungen zu deklarieren (Blossfeld, 2010, S. 995). Die der Ereignisdatenanalyse zugrunde liegenden Daten sind häufig zensiert. Zensierungen sind dann vorzufinden, wenn die Information über die Verweildauer in einem Zustand nicht vollständig ist. In der wissenschaftlichen Literatur werden verschiedene Arten der Zensierung unterschieden. Die meisten Ereignisdaten sind rechtszensiert. Das bedeutet, der Anfang einer Episode ist bekannt, aber das Ende der Episode konnte zum Befragungszeitpunkt noch nicht beobachtet werden. Die Gründe für eine Rechtszensierung sind vielfältig und vom zu analysierenden Risiko abhängig. Methodisch gesehen ist der Umgang mit der Rechtszensierung aber unproblematisch, denn die Zeitdauer bis zur Zensierung kann ermittelt werden (Blossfeld, 2010, S. 999f). Weitaus schwieriger ist es dagegen, mit dem Problem der Linkszensierung umzugehen. In diesen Fällen ist die Zeitspanne vor Beginn der Beobachtung unbekannt, weshalb es nicht möglich ist, die Effekte der unbeobachteten Episoden zu berücksichtigen (Blossfeld, 2011, S. 467f). Auch die Trunkierung von Ereignisdaten stellt eine methodische Herausforderung dar. Hier können Individuen lediglich innerhalb eines bestimmten Berichtszeitraumes beobachtet werden. Ereignisse, die außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden, werden dagegen nicht erfasst (Klein und Moeschberger, 2003, S. 72). Wie bei der Zensierung wird auch hier zwischen links- und rechtstrunkierten Daten unterschieden (vgl. Klein und Moeschberger, 2003, S. 63f). Für die statistische Untersuchung von Ereignisdaten wird generell eine Zeit- und eine Ereignisvariable benötigt. Die Ereignisvariable weist im einfachsten Fall eine dichotome Charakteristik auf und kann damit lediglich zwei Ausprägungen annehmen. Sie nimmt den Wert 1 an, wenn die betrachtete Person das zu untersuchende Ereignis innerhalb des Beobachtungszeitraums bereits erfahren hat. Für den Fall, dass das Ereignis jedoch noch nicht stattgefunden hat, liegt automatisch eine Rechtszensierung vor und der Ereignisvariable wird der Wert 0 zugeschrieben. In diesem einfachsten Fall wird davon ausgegangen, dass alle betrachteten Personen lediglich ein einziges Ereignis erfahren können. Es ist allerdings ebenfalls denkbar, dass eine Person zeitgleich dem Risiko unterschiedlicher Ereignisse ausgesetzt ist. Jene Er- 58

59 6. Daten, Variablen und Methoden eignisse stehen folglich in Konkurrenz zueinander, weshalb in der wissenschaftlichen Forschung von konkurrierenden Ereignissen beziehungsweise competing risks gesprochen wird. In jenen Fällen kann die Ereignisvariable mehr als zwei Ausprägungen annehmen. Bei jedem Subjekt kann allerdings nur eines der möglichen Ereignisse eintreten. Entsprechend der Ereignisvariable lässt sich anschließend die Zeitvariable konstruieren. Falls ein Ereignis stattgefunden hat, wird die Zeit bis zum Eintritt des betrachteten Ereignisses gemessen. Für den Fall einer Rechtszensierung wird dagegen die Zeit zum Zeitpunkt der jeweiligen Zensierung gemessen. Die Zeit kann dabei sowohl in Form des chronologischen Alters der betrachteten Person, als auch über die Kalenderzeit erfasst werden. Auch weitere, deutlich komplexere und differenziertere Zeitbezüge sind denkbar (vgl. Blossfeld, 2010, S. 997). In der vorliegenden Arbeit stellen die Ereignisse Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Tod konkurrierende Ereignisse dar. Der Umgang mit konkurrierenden Ereignissen ist etwas aufwendiger und kann unterschiedlich gehandhabt werden (vgl. Haller et al., 2013). Je nach angewendetem Verfahren bringt es gewisse Vor- und Nachteile mit sich. In dieser Arbeit sind die Übergänge in Alters- und Erwerbsminderungsrente von zentralem Interesse. Deshalb werden in der Datenanalyse beide Ereignisse getrennt voneinander betrachtet. Die jeweils konkurrierenden Ereignisse werden dabei unter der Annahme, dass sie unabhängig voneinander sind, mit einer Zensierung gleichgesetzt (vgl. Kleinbaum und Klein, 2012, S. 426, 434ff). Durch dieses Verfahren ist es möglich, die nachfolgend beschriebenen gängigen Methoden der Survivalanalyse anzuwenden. Zur deskriptiven Beschreibung der Ereignisdaten bieten sich nichtparametrische Verfahren an, mit denen der Verlauf der Hazardrate beschrieben oder die Survivalkurven für bestimmte (Sub-)Gruppen geschätzt werden können (Blossfeld, 2010, S. 1003). Die Survivalfunktion gibt den Anteil jener Personen an, die ein Ereignis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt t noch nicht erfahren haben. Die Hazardrate kann gewissermaßen als Umkehrfunktion der Survivalfunktion verstanden werden. Sie gibt die Intensität an, mit der ein Ereignis eintritt (Kleinbaum und Klein, 2005, S. 10) und beschreibt damit die Höhe des Risikos für den Eintritt des zu untersuchenden Ereignisses. Mit Hilfe der Hazardraten für verschiedene Subgruppen lässt sich das relative Risiko, der Hazard Ratio, berechnen. Dieser gibt das Verhältnis zweier Raten zueinander an und beschreibt sowohl die Stärke als auch die Richtung des Zusammenhangs der untersuchten Variable. Ein Hazard Ratio größer eins kennzeichnet einen positiven Einfluss im Vergleich zur Referenzgruppe. Liegt der Hazard Ratio dagegen zwischen null und eins, liegt ein negativer Einfluss im Vergleich zur Referenzgruppe vor. Für die Berechnungen der Survivalfunktion und der Hazardrate können zwei unterschiedliche Verfahren herangezogen werden. Die Sterbetafelmethode berechnet Schätzwerte für festgelegte Intervalle, welche beliebig lang sein können. Die Kaplan-Meier- 59

60 6. Daten, Variablen und Methoden Methode ermittelt dagegen Schätzwerte für jeden Zeitpunkt t, zu dem ein Ereignis stattgefunden hat. Der Nachteil der Sterbetafelmethode besteht darin, dass die Genauigkeit der geschätzten Ergebnisse sehr stark von den gewählten Intervallbreiten abhängt (Blossfeld, 2010, S. 1003). Wenn allerdings die Größe der Intervalle sehr klein gehalten wird, dann liefern beide Methoden identische Ergebnisse. In den deskriptiven Analysen dieser Arbeit wird die Kaplan-Meier-Methode für die Schätzung der Survivalkurven und Hazardraten verwendet. Falls die Survivalfunktionen für zwei oder mehr Subgruppen berechnet werden, muss ein statistischer Test herangezogen werden, um zu überprüfen ob signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Subpopulationen vorliegen. Hierfür bieten sich verschiedene Verfahren an. In der vorliegenden Arbeit wird der Log-Rank-Test verwendet. Dieser gewichtet, im Unterschied zu alternativen Teststatistiken wie beispielsweise dem generalisierten Wilcoxon-Test, alle Ereignisse gleich stark (Ziegler et al., 2007, S. e41). Der Test kann allerdings nur angewendet werden, wenn sich die Survivalkurven nicht schneiden. Die Nullhypothese geht dann davon aus, dass keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Survivalfunktionen zu finden sind. Ob diese Nullhypothese abgelehnt werden kann, entscheidet sich auf Basis des Vergleichs des empirischen Testwertes mit dem theoretischen Testwert, wobei die Teststatistik für große Zahlen chiquadrat-verteilt ist (vgl. Kleinbaum und Klein, 2005, S. 57ff). Um nun zu analysieren, welche Determinanten auf den betrachteten Übergang im Lebensverlauf Einfluss nehmen, muss eine Regressionsanalyse durchgeführt werden. Die Struktur eines ereignisanalytischen Regressionsmodells wird formal folgendermaßen beschrieben: h(t X) = h 0 (t) exp(βx) Die abhängige Variable h(t X) stellt die Hazardrate dar. Sie wird als sogenannte Übergangsrate betrachtet, welche die Zeitdauer des Übergangs von einem Ausgangszustand in einen Zielzustand beschreibt (Blossfeld, 2010, S. 1000). Durch mathematische Log- Transformation wirken die Kovariaten auf die Hazardrate multiplikativ. Der von der Prozesszeit abhängige Baseline Hazard h 0 (t) stellt die Basis eines jeden Regressionsmodells dar, denn ereignisanalytische Regressionsmodelle unterscheiden sich in erster Linie in Bezug auf dessen Verlauf. In der vorliegenden Arbeit soll ein Piecewise-Constant-Modell geschätzt werden. Dieses parametrische Modell nimmt einen stückweise konstanten Verlauf der Baseline an, in dem die Prozesszeit in kleine Teilstücke zerlegt wird, innerhalb welcher die Hazardrate jeweils konstant verläuft. Die Vorteile dieses Regressionsmodells lassen sich in seiner Flexibilität und seiner Anpassungskraft finden. Die Schätzung der Regresssionskoeffizienten erfolgt mit Hilfe der Maximum-Likelihood-Methode. Ziel dieses Schätzverfahrens ist es, die Logit-Koeffizienten so zu bestim- 60

61 6. Daten, Variablen und Methoden men, dass der Likelihood der beobachteten Erhebungsdaten maximal ist (Backhaus et al., 2008, S. 252). Der Likelihood ist dabei das Maß, dass die Anpassung der Regression an die vorliegenden Daten zum Ausdruck bringt. Die ausgegebenen Regressionskoeffizienten lassen sich allerdings lediglich hinsichtlich ihrer Richtung interpretieren. Aussagen über die Stärke des Zusammenhangs können an dieser Stelle nicht getroffen werden. Aus diesem Grund werden statt der β-koeffizienten deren Potenzen zur Basis e interpretiert. Dies entspricht dem Hazard Ratio. Die Überprüfung der Signifikanz der Koeffizienten erfolgt mit Hilfe einer zweiseitigen normalverteilten Teststatistik. In der Nullhypothsese wird dabei davon ausgegangen, dass der betrachtete β-koeffizient sich nicht von null unterscheidet. Der Koeffizient ist demnach signifikant, wenn β ungleich null ist. Die Signifikanz bezieht sich dabei immer auf die jeweilige Referenzkategorie. Die Entscheidung, ob die Nullhypothese abgelehnt werden kann basiert wiederum auf dem Vergleich von tatsächlichen und erwarteten Häufigkeiten. Abschließend wird die Modellgüte mit Hilfe des Log-Likelihood-Ratio Test überprüft. Dieses Verfahren untersucht, ob die Parameterschätzung eines aktuellen Regressionsmodells eine statistisch signifikant bessere Anpassung an die beobachteten Daten liefert, als eine vorherige Modellschätzung. Allgemein gilt: je größer die Log-Likelihood-Werte sind, desto besser ist die Modellgüte. In einem ersten Schritt wird das Maximum der Likelihoods des Endmodells dem des Nullmodells (Modell ohne Kovariaten) gegenübergestellt. Im nächsten Schritt wird die Güte verschiedener Modelle verglichen. Hierbei wird das Maximum der Likelihoods des aktuellen Regressionsmodells mit n + k Kovariaten dem des vorangegangenen Modells mit n Kovariaten gegenübergestellt. Dafür werden zwei Hypothesen aufgestellt. Die Nullhypothese besagt, dass alle Parameterwerte der (neu integrierten) Kovariaten gleich null sind und das Modell damit völlig ohne Wirkung bleibt. Die Alternativhypothese geht hingegen davon aus, dass mindestens einer der Parameter ungleich null ist und sich die beiden Modelle damit hinsichtlich ihrer Güte voneinander unterscheiden. Zur Hypothesenüberprüfung wird die Prüfvariable G berechnet. Sie ergibt sich aus der Differenz der (-2)fachen Log-Likelihood-Werte. Die ermittelte G-Statistik ist chiquadrat-verteilt mit der Anzahl zusätzlicher Parameter als Freiheitsgrade und kann im Anschluss auf statistische Signifikanz geprüft werden. Die Voraussetzung für die Durchführung eines Log-Likelihood-Ratio Test stellen ineinander verschachtelte Modelle dar. Das heißt die untersuchten Regressionsmodelle dürfen sich lediglich in der Anzahl ihrer Parameter unterscheiden, nicht aber in ihrer Fallzahl. Ein jedes Regressionsmodell unterliegt sehr strengen Modellannahmen. Deshalb ist die Überprüfung der Proportionalitätsannahme und das Aufzeigen von eventuell vorhandenen Interaktionseffekten unerlässlich. Die Proportionalitätsannahme geht davon aus, dass sich die Richtung und die Stärke des Effekts der Prozesszeit für alle betrachteten Personen auf die gleiche Weise auswirkt. Zur Überprüfung dessen müssen die Hazardraten aller Kovariaten nach Subgruppen 61

62 6. Daten, Variablen und Methoden über den Verlauf der Prozesszeit hinweg betrachtet werden. Die Proportionalitätsannahme ist genau dann erfüllt, wenn die Hazardraten der jeweiligen Subgruppe parallel zueinander verlaufen. Weil die Survivalfunktionen gewissermaßen das Gegenstück zu den Hazardraten darstellen, können auch diese im Hinblick auf die Proportionalitätsannahme untersucht werden. Falls die Survivalkurven also nicht paralell verlaufen, muss für die entsprechende Variable ein Interaktionseffekt mit der Baseline des Regressionsmodells, also der Prozesszeit, berechnet werden. Die in dieser Arbeit berechneten und im anschließenden Kapitel vorgestellten Survivalkurven der betrachteten Kovariaten verlaufen überwiegend weitestgehend parallel zueinander. Lediglich für die in einigen Kovariaten vorhandene Subgruppe keine Angabe lassen sich mitunter ungewöhnliche Schnittpunkte mit den Survivalkurven der anderen Subgruppen finden. Allerdings ist diese Kategorie innerhalb der Analysearbeit nicht von zentralem Interesse und deren Ergebnisse lassen sich aufgrund der Unbestimmtheit dieser Ausprägung nur schwer interpretieren. Aus diesem Grund kann allgemein davon ausgegangen werden, dass die Annahme der Proportionalität erfüllt ist, weshalb auf eine Darstellung der Interaktionseffekte mit der Prozesszeit verzichtet wurde. Anders verhält es sich mit den Interaktionseffekten. Diese sind Bestandteil dieser Arbeit und werden in Kapitel und Kapitel vorgestellt. Ein Interaktionseffekt ist immer dann nachzuweisen, wenn zwischen zwei erklärenden Variablen Wechselwirkungen bestehen. Das bedeutet, der Einfluss einer Kovariate übt auf die einzelnen Subgruppen einer anderen Kovariaten einen unterschiedlich hohen Einfluss aus Datenselektion Die Grundlage für die Analysearbeit stellt der SUF Abgeschlossene Rehabilitation im Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Die Ausgangsstichprobe besteht vor der Datenselektion aus ingesamt Untersuchungseinheiten, die sich aus sozialversicherungspflichtig Versicherten und ihren anspruchsberechtigten Angehörigen zusammensetzen. Ziel der Untersuchung ist es, die Verrentungsprozesse von Ausländern und Deutschen aufzuzeigen. Das zu untersuchende Ereignis stellt demnach der Übergang in den Ruhestand dar. Zur Risikopopulation zählen folglich all jene Personen, die einen Anspruch auf Rentenleistungen haben. Die Variablen zum Rentenbeginn und zur Rentenart beziehen sich jeweils auf den erstmaligen Beginn einer Versichertenrente, welche in den Berichtszeitraum des Datenbestandes hineinreicht (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 16f). Damit liefern die zugrunde liegenden Daten lediglich Informationen innerhalb eines bestimmten Berichtszeitraumes, der sich in den Jahren von 2002 bis 2009 verorten lässt. Hiermit liegen trunkierte Daten vor und die Prozesszeit muss nicht nur über das Alter, sondern auch über die Periode definiert werden. Da die Informationen im Datensatz ab dem vorliegen und mit monatsgenauen Angaben gerechnet werden soll, 62

63 6. Daten, Variablen und Methoden startet die Prozesszeit im Dezember 2001 und endet mit dem Zeitpunkt des Übergangs in den Ruhestand oder aber mit dem Zeitpunkt der Rechtszensierung. Eine Zensierung liegt vor, wenn der Übergang in den Ruhestand bis zum Ende der Prozesszeit (Dezember 2009) noch nicht stattgefunden hat. Der Übergang in den Ruhestand kann auf verschiedene Arten vollzogen werden. Neben dem Übergang in eine Altersrente, gelten auch Eintritte in eine Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Erziehungsrente als Rentenübergänge. Der Analysegegenstand dieser Arbeit konzentriert sich allerdings nur auf die beiden erstgenannten Rentenarten. Sie werden als konkurrierende Risiken betrachtet und nachfolgend getrennt voneinander analysiert. Zusätzlich wird auch der Übergang in den Tod als ein konkurrierendes Ereignis interpretiert. In Abhängigkeit vom untersuchten Ereignis werden die anderen beiden Ereignisse damit als zensierte Fälle berücksichtigt. Dem Risiko des Renteneintritts sind nicht alle Altersgruppen gleichermaßen ausgesetzt. Deshalb wurde die Prozesszeit auch hinsichtlich des Alters beschränkt. Eine Altersrente kann nur innerhalb einer gesetzlich definierten Altersspanne bezogen werden (vgl. Kapitel 3.1). Übergänge in die Altersrente können folglich nicht vor dem 60. Lebensjahr stattfinden. Der Zeitpunkt des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente ist dagegen nicht an gesetzlich festgelegte Altersgrenzen gebunden, findet aber nur in wenigen Fällen vor dem 50. Lebensjahr statt. Aufgrund der Beschaffenheit der neutralen Vergleichskohorten wurde der Beginn der Prozesszeit schließlich mit einem Alter von 52 Jahren gleichgesetzt. Für das Ende der Prozesszeit wurde das 67. Lebensjahr ausgewählt. Dieses Alter stellt für die kommenden Geburtskohorten die neue Regelaltersgrenze dar, weshalb es von besonderem Interesse sein muss, zu erfahren, ob bereits gegenwärtig der Rentenbeginn verstärkt in dieses Alter aufgeschoben wird. Die Selektion der Daten beginnt zunächst mit dem Ausschluss aller (nichtversicherten) Angehörigen. Zu ihnen zählen Kinder, Hinterbliebene sowie Personen mit Versorgungsausgleichsleistungen (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 6). Diese stellen keine repräsentativen Personengruppen der gesetzlichen Rentenversicherung dar, denn Angehörige sind nicht zwangsläufig versichert, sondern lediglich anspruchsberechtigt. Entspechend zählen sie nicht zur Risikopopulation und der Ausschluss dieser Personengruppe erscheint ratsam. Aufgrund der Beschaffenheit der Daten müssen darüber hinaus alle Personen, deren Rentenbeginn zeitlich vor dem Beginn des Berichtszeitraumes liegt, von der Stichprobe entfernt werden. Dies betrifft Fälle. Zusätzlich lassen sich im Datensatz auch Personen finden, deren Rentenbeginn erst nach dem Ende des Berichtszeitraumes verortet wurde. Jene Fälle haben folglich innerhalb der betrachteten Prozesszeit noch keinen Rentenbeginn erfahren, weshalb die relevanten Rentenvariablen umkodiert werden mussten in kein Rentenbezug im Berichtszeitraum. Diese Rekodierung wurde in Fällen vorgenommen. Bei der Frage nach dem Rentenbeginn und der Rentenart lassen sich nur gültige Anga- 63

64 6. Daten, Variablen und Methoden ben finden, weshalb an dieser Stelle zunächst keine weiteren Fälle ausgeschlossen werden mussten. Allerdings konnten einige Umstimmigkeiten festgestellt werden, welche wohlmöglich auf Fehler in der Dateneingabe zurückzuführen sind. So wurden all jene Fälle ausgeschlossen, bei denen der Rentenbeginn zeitlich verortet wurde, sich aber keine zugehörige Rentenart finden ließ. Umgekehrt konnten auch Personen identifiziert werden, bei denen die Rentenart, aber nicht der Rentenbeginn definiert wurde. Auch diese Fälle wurden von der Stichprobe entfernt. Weiterhin ließen sich in den Daten Personen finden, deren Rentenbeginn zeitlich nach dem Todeszeitpunkt verortet wurde. An dieser Stelle ist davon auszugehen, dass fehlerhafte Angaben vorliegen, weshalb der Ausschluss dieser Personen vom Datensatz vorgenommen wurde (22 Fälle). Ebenfalls mussten jene Personen, die vor dem Beginn des Berichtszeitraumes oder zu einem unbekannten Zeitpunkt verstorben sind, vom Datensatz entferrnt werden, da sie dem Risiko des Renteneintritts nicht mehr ausgesetzt sind. Für die Beschränkung der Daten auf die zuvor genannte Altersspanne, sind die Variablen Geburtsjahr und Geburtsmonat unerlässlich. Während die Angaben zum Geburtsjahr für alle aufgeführten Fälle vollständig sind, lassen sich dagegen bei der Variable Geburtsmonat einige fehlende Angaben finden. Für diese Fälle wird angenommen, dass sie in der Mitte des Jahres geboren wurden. Entsprechend wurden 57 Fälle umkodiert. Anschließend konnte das Alter zu Beginn (12/2001) und zum Ende des Berichtszeitraumes (12/2009) generiert werden. Von der Stichprobe entfernt wurden schließlich alle Personen, die zu Beginn des Berichtszeitraumes älter als 67 Jahre waren oder zum Ende des Berichtszeitraumes ihr 52. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Im Mittelpunkt dieser Analysearbeit stehen die Unterschiede der Verrentungsprozesse zwischen Ausländern und Deutschen. Die Staatsangehörigkeit stellt demnach die zentrale Kovariate für die nachfolgenden Analysen dar. Aus diesem Grund wurde die Stichprobe abschließend um jene Personen reduziert, die keine Angabe bei der Staatsangehörigkeit machen konnten. Hierbei handelt es sich um Untersuchungseinheiten. Die exakten Ergebnisse der schrittweisen Datenselektion sind in Tabelle A.1 auf Seite 112 des Anhangs aufgelistet. Insgesamt verbleiben Personen im Datensatz, welche den nachfolgenden Analysen zur Verfügung stehen. Dies entspricht Personenjahren im Beobachtungszeitraum. Die Abbildung 6.1 auf Seite 65 veranschaulicht die Ergebnisse der Datenselektion grafisch innerhalb eines Lexis-Diagramms. In diesem sind die Prozesszeit, das Alter und die betrachteten Geburtskohorten dargestellt. Mit Hilfe der Abbildung lässt sich sehr gut erkennen, dass bestimmte Geburtskohorten in Folge der Datenselektion bereits vor dem 52. Lebensjahr beziehungsweise auch noch nach dem 67. Lebensjahr beobachtet werden. Innerhalb der Datenanalyse soll allerdings lediglich der im Lexis-Diagramm rot gerahmte Ausschnitt betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Zeit vor dem 52. beziehungsweise nach dem 67. Lebensjahr für diese 64

65 6. Daten, Variablen und Methoden Abbildung 6.1.: Lexis-Diagramm der betrachteten Kohorten in der Prozesszeit Quelle: eigene Darstellung 65

66 6. Daten, Variablen und Methoden Forschungsarbeit nicht weiter von Interesse ist. Um jene Zeitspannen von dem Datensatz zu entfernen, ist eine Umwandlung des Datenlayouts nötig. Der Datensatz wird hierbei in Episoden aufgeteilt, wobei eine Episode immer nur ein Lebensjahr einer Person betrachtet. Auf diese Weise ist es möglich, die für die Analysen nicht relevanten Episoden vom Datensatz zu entfernen. Je nach Art des betrachteten Rentenübergangs wird die Prozesszeit schließlich auf unterschiedliche Altersspannen begrenzt. Dies liegt darin begründet, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht alle Altersgruppen gleichermaßen vom Risiko der jeweiligen Rentenart betroffen sind. Das Risiko der Erwerbsminderungsrente wird ab einem Alter von über 52 Jahren bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres betrachtet. Rentenübergänge nach diesem Zeitpunkt sind eher unwahrscheinlich, da die Regelaltersgrenze dann erreicht wurde und der Übergang in die Altersrente ökonomisch sinnvoller ist. Hinzu kommt, dass spätestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres alle Erwerbsminderungsrenten automatisch in Altersrenten umgewandelt werden. Die Übergänge in die Altersrente werden dagegen lediglich innerhalb der Altersspanne von über 59 Jahren bis einschließlich 67 Jahren betrachtet, denn aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können keine Übergänge in die Altersrente vor dem 60. Lebensjahr beobachtet werden und ein Aufschieben des Renteneintritts über das 67. Lebensjahr hinaus ist, wenn auch theoretisch möglich, eher unwahrscheinlich Operationalisierung und Beschreibung der abhängigen Variablen Um den Prozess des Übergangs in den Ruhestand modellieren zu können, wird eine Ereignis- und eine Zeitvariable benötigt. Die Ereignisvariable dient dabei zunächst erst einmal als Hilfsvariable und kann vier verschiedene Zustände annehmen. Sie nimmt den Wert 1 an, wenn die betrachtete Person innerhalb der Prozesszeit den erstmaligen Bezug einer Altersrente erfahren hat. Für den Fall, dass stattdessen ein Bezug von Erwerbsminderungsrente beobachtet werden konnte, erhält die Ereignisvariable den Wert 2. Personen, die innerhalb der Prozesszeit verstorben sind, bekommen dagegen den Wert 3 zugewiesen. Falls bis zum Ende der Prozesszeit keines dieser Ereignisse beobachtet werden konnte, liegt automatisch eine Rechtszensierung vor, und die Ereignisvariable erhält den Wert 0. Die Zeitvariable wird anschließend auf der Grundlage dieser Ereignisvariable konstruiert. Um den Verrentungsprozess möglichst exakt abbilden zu können, werden für die Generierung der Zeitvariable monatsgenaue Angaben verwendet. Falls ein Übergang in die Erwerbs- oder Altersrente stattgefunden hat, nimmt die Zeitvariable den Wert des Alters zum Zeitpunkt des Rentenbeginns an. Sollte eine Person im Berichtszeitraum ver- 66

67 6. Daten, Variablen und Methoden storben sein, ohne dass zuvor ein Rentenbeginn verzeichnet werden konnte, erhält die Zeitvariable stattdessen den Wert des Alters zum Zeitpunkt des Todes. In den Fällen, in denen bis zum Ende des Berichtszeitraumes keines dieser drei Ereignisse beobachtet werden konnte, wird der Zeitvariable der Wert des Alters zum Zeitpunkt der Zensierung zugeordnet. Im Zentrum der Analysearbeit stehen die Ereignisse des Übergangs in die Altersrente und des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente, welche getrennt voneinander betrachtet werden sollen. Deshalb muss für jedes dieser beiden Ereignisse eine neue Ereignisvariable konstruiert werden, welche jeweils einen dichotomen Charakter aufweist. Bei der Analyse des Übergangs in die Altersrente steht das Ereignis der Altersrente im Zentrum der Betrachtung. Alle anderen möglichen Ereignisse werden den zensierten Fällen gleichgesetzt und erhalten damit den Wert 0 in der neuen Ereignisvariable. Umgekehrt verhält es sich bei der Analyse des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente. Hier wird lediglich das Ereignis der Erwerbsminderungsrente beobachtet und alle Übergänge in die Altersrente zählen, wie die Todesfälle, zu den zensierten Fällen. Damit liegen für die nachfolgende Analysearbeit zwei abhängige Variablen vor. Zunächst wird der Übergang in die Erwerbsminderungsrente betrachtet. Dieser beschreibt das Risiko, in einem bestimmten Alter den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente zu vollziehen. Anschließend werden analog dazu die Übergänge in die Altersrente betrachtet. Die Zeitvariable umfasst dabei je nach Analysegegenstand unterschiedliche Spannweiten. Die Übergänge in die Erwerbsminderungsrente werden ab einem Alter von über 52 Jahren bis einschließlich 65 Jahren beobachtet. Die analysierten Übergänge in die Altersrente lassen sich dagegen zwischen einem Alter von über 59 Jahren bis einschließlich 67 Jahren verorten. In den nachfolgenden Analysen soll untersucht werden, welchen Effekt die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Kovariaten auf die beiden Rentenübergänge haben Operationalisierung und Beschreibung der unabhängigen Variablen Für die Analyse des Risikos der Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrente soll in dieser Arbeit jeweils eine Regressionsanalyse durchgeführt werden. Wie bereits in Kapitel 6.3 beschrieben, wird dafür ein Piecewise-Constant-Modell verwendet. Zur Modellierung dessen wird eine sogenannte Baseline benötigt. Die Baseline hängt von der Prozesszeit ab und wird hier bei beiden betrachteten Übergängen durch das Alter modelliert. Das Alter wird dabei als kategorielle Variable in das Regressionsmodell eingefügt. Die einzelnen Kategorien entsprechen dabei immer exakt einem Lebensjahr. Je nach Art des betrachteten Übergangs besitzt die Baseline damit dreizehn (Erwerbsminderungsrente) beziehungsweise acht (Altersrente) Ausprägungen. 67

68 6. Daten, Variablen und Methoden Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, wie sich die Verrentungsprozesse von Ausländern und Deutschen unterscheiden. Entsprechend stellt die Variable Staatsangehörigkeit in den nachfolgenden Analysen die zentrale Kovariate dar. Die in den verwendeten Daten dafür zugrunde liegende Variable wurde bereits in Kapitel 6.2 ausführlich beschrieben, weshalb auf eine erneute Darstellung an dieser Stelle verzichtet wird. Neben der Staatsangehörigkeit soll das Geschlecht als Determinante für das Verrentungsrisiko untersucht werden. Da keine fehlenden Werte bei dieser Variable zu finden sind, können die ursprünglichen Kategorien beibehalten werden und entsprechend werden in den Analysen Frauen von Männern unterschieden. Des Weiteren soll der Einfluss der Geburtskohorte analysiert werden. Je nach Analysegegenstand sind unterschiedliche Kohorten von dem Risiko der Erwerbsminderungsbeziehungsweise Altersente betroffen (vgl. Abbildung 6.1). Die jeweiligen Kohorten wurden für die Analysearbeit in vier (Erwerbsminderungsrente) beziehungsweise drei (Altersrente) Kohortengruppen zusammengefasst. Der Einfluss der Bildung auf das Verrentungsrisiko soll ebenfalls überprüft werden. Die Variable Bildung wird dabei als zeitkonstante Variable betrachtet und entsprechend operationalisiert. Die Grundlage hierfür bildet die Variable zur Ausbildung des Versicherten. In dieser wird die Art der Ausbildung entsprechend den Informationen in der fünften Stelle des Tätigkeitsschlüssels angegeben (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2012a, S. 26). Hierbei wird sowohl die höchste Schulausbildung als auch die höchste abgeschlossene Berufsausbildung des Versicherten erhoben. Mit Hilfe der Daten können sieben verschiedene Kategorien unterschieden werden. Zur Vereinfachung wird eine neue Bildungsvariable mit lediglich vier Ausprägungen generiert. Die Kategorien Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung werden in die Ausprägung Volks-/Hauptschule, mittlere Reife überführt. Darüber hinaus wird die Ausprägung Abitur modelliert, welche die Kategorien Abitur ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Abitur mit abgeschlossener Berufsausbildung zusammenfasst. Die ursprünglichen Kategorien Abschluss einer Fachhochschule und Hochschul-/Universitätsabschluss werden ebenfalls innerhalb einer gemeinsamen Ausprägung Fach- /Hochschulabschluss zusammengeführt. Zusätzlich muss auch die Kategorie keine Angabe beibehalten werden. Bei der Betrachtung der neu generierten Variable für den Bildungsabschluss zeigt sich, dass für die überwiegende Mehrheit der Versicherten keine Angaben zum Bildungsabschluss vorliegen. Dies ist dem Datensatz geschuldet. Da die Angaben zur Bildung auf dem Tätigkeitsschlüssel zur DEÜV 1 -Meldung des Arbeitgebers an die Sozialversicherung basieren, ist ihre Validität umstritten. Denn das Merkmal wird nicht für die Berechnung von Anwartschaften gegenüber der Rentenversicherung benötigt und ist damit grundsätzlich weniger valide als andere Merkmale (Himmelreicher und Clemens, 2009, S. 440). Der hohe Anteil fehlender Angaben ergibt sich zudem 1 Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung 68

69 6. Daten, Variablen und Methoden aus der Tatsache, dass das Bildungsmerkmal erst seit dem Jahr 2000 in den Daten der Rentenversicherung enthalten ist (Himmelreicher und Clemens, 2009, S. 440). Abschließend soll zusätzlich der Einfluss des Wohnortes in den Analysen berücksichtigt werden. In den zugrundeliegenden Daten wird der Wohnsitz durch das Bundesland angegeben. Diese Kategorien eignen sich nicht für die nachfolgende Analysearbeit. Deshalb wurden sie in vier Ausprägungen zusammengefasst. Alle westdeutschen Bundesländer wurden in der Ausprägung Westdeutschland vereint. Analog wurde dies für die ostdeutschen Bundesländer durchgeführt. Die Kategorien Ausland und keine Angabe konnten bei der Konstruktion der neuen Variable übernommen werden. Die Tabellen 6.2 und 6.1 stellen die Verteilung der Kovariaten entsprechend des untersuchten Ereignisses anhand der Occurences and Exposures dar. In diesen Darstellungen sind die verlebten Personenjahre der Subgruppen aller Kovariaten aufgeführt, welche sie unter dem Risiko der Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrente verlebt haben. Zusätzlich sind die Anzahl der tatsächlichen Ereignisse, also der beobachteten Übergänge in Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrente, abgebildet. 69

70 6. Daten, Variablen und Methoden Tabelle 6.1.: Occurence and Exposure -Tabelle des Übergangs in Erwerbsminderungsrente Variable Ausprägung Personenjahre Ereignisse Absolut Relativ Alter (Baseline) (52-53] ,3 5,83% (53-54] ,8 5,57% (54-55] ,9 5,91% (55-56] ,9 6,35% (56-57] ,8 6,62% (57-58] ,1 7,60% (58-59] ,8 9,25% (59-60] ,4 10,79% (60-61] ,1 9,05% (61-62] ,0 8,90% (62-63] ,7 8,85% (63-64] ,6 7,76% (64-65] ,9 7,52% 741 Staat Deutschland ,3 88,52% Südeuropa ,8 3,79% Ex-Jugoslawien ,5 2,28% Türkei ,4 1,90% übriges Ausland ,3 3,51% Geschlecht männlich ,5 51,97% weiblich ,7 48,03% Kohorte ,8 9,11% ,0 43,83% ,3 36,54% ,1 10,52% Bildung Volks-/Haupts., mittlere Reife ,0 46,56% Abitur ,6 1,42% Fach-/Hochschule ,2 4,52% keine Angabe ,5 47,50% Wohnort Westdeutschland ,7 70,76% Ostdeutschland ,3 15,73% Ausland ,2 5,76% keine Angabe ,0 7,75% 249 Gesamt ,2 100,00% Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) 70

71 6. Daten, Variablen und Methoden Tabelle 6.2.: Occurence and Exposure -Tabelle des Übergangs in Altersrente Variable Ausprägung Personenjahre Ereignisse Absolut Relativ Alter (Baseline) (59-60] ,8 17,90% (60-61] ,1 16,30% (61-62] ,0 16,03% (62-63] ,7 15,93% (63-64] ,6 13,98% (64-65] ,9 13,54% (65-66] ,2 3,79% (66-67] ,5 2,52% Staat Deutschland ,7 85,94% Südeuropa ,8 5,32% Ex-Jugoslawien ,6 2,25% Türkei ,6 2,26% übriges Ausland ,0 4,23% Geschlecht männlich ,2 53,66% weiblich ,4 46,34% Kohorte ,9 12,18% ,8 75,01% ,0 12,81% Bildung Volks-/Haupts., mittlere Reife ,5 33,26% Abitur ,0 1,11% Fach-/Hochschule ,7 4,11% keine Angabe ,5 61,52% Wohnort Westdeutschland ,8 67,14% Ostdeutschland ,6 11,69% Ausland ,4 8,69% keine Angabe ,8 12,49% Gesamt ,7 100,00% Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) 71

72 7. Empirische Ergebnisse In diesem Kapitel sollen nun die Ergebnisse der empirischen Analysearbeit vorgestellt werden. Betrachtet wird der erste Übergang in den Ruhestand. Dies soll gesondert für die beiden möglichen Rentenarten erfolgen. Da der Übergang in die Erwerbsminderungsrente bereits ab dem 52. Lebensjahr beobachtet wurde, werden diese Ergebnisse als Erstes dargestellt. Anschließend folgen die Befunde zum Übergang in die Altersrente. In den deskriptiven Analysen werden die zugrundeliegenden Ereignisdaten mit Hilfe beschreibender Verfahren genauer betrachtet. Dafür werden überwiegend die Survivalkurven nach der Kaplan-Meier-Methode herangezogen. Falls die Survivalkurven für zwei oder mehr Subgruppen berechnet wurden, wurde der Log-Rank-Test verwendet, um zu überprüfen ob signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Subpopulationen vorliegen. Die exakten Ergebnisse des Log-Rank-Test für alle betrachteten Survivalkurven lassen sich im Anhang finden. Tabelle A.2 auf Seite 113 zeigt die Ergebnisse für die Erwerbsminderungsrenten und in Tabelle A.3 auf Seite 114 sind analog die Ergebnisse für die Altersrenten dargestellt. Für die Darstellung der Baseline wurden die Hazardraten verwendet. Die grafische Darstellung dieser ist anschaulicher und aussagekräftiger als die Betrachtung der Survivalkurven. Der Verlauf der Baseline beschreibt dabei die Höhe des absoluten Verrentungsrisikos in den jeweils untersuchten Altersgruppen. In den multivariaten Analysen wird die Regressionsanalyse durchgeführt. Dafür wird das Piecewise-Constant-Modell verwendet. Abschließend werden die vorhandenen Interaktionseffekte beschrieben Der Übergang in die Erwerbsminderungsrente Deskriptive Analysen Die Abbildung 7.1 stellt den Verlauf der Survivalkurve des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente für alle betrachteten Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht dar. Es ist erkennbar, dass die Kurve, die alle Untersuchungseinheiten abbildet, zu Beginn 72

73 7. Empirische Ergebnisse Abbildung 7.1.: Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente für alle Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) der Prozesszeit noch recht steil verläuft und sich dann ab einem Alter von etwa 59 Jahren auf einem relativ konstanten Niveau einpendelt. Etwa 81 Prozent der untersuchten Personen haben zu diesem Zeitpunkt das Ereignis der Erwerbsminderungsrente noch nicht erfahren. Bis zum Ende der Prozesszeit sinkt dieser Anteil nur noch minimal auf rund 78 Prozent. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sich ab einem Alter von 59 Jahren nur noch vereinzelte Übergänge in die Erwerbsminderungsrente beobachten lassen. Dies wird vermutlich damit zusammenhängen, dass sich ab dem 60. Lebensjahr verschiedene rentenrechtliche Möglichkeiten eröffnen, die einen Übergang in die Altersrente zulassen, welcher, ökonomisch betrachtet, deutlich sinnvoller erscheint. Infolgedessen werden erkrankte Personen, soweit es möglich ist, ihren Übergang in den Ruhestand in diese Altersstufen aufschieben, um dann die Rentenart der Altersrente wählen zu können. Auch der beachtliche behördliche Aufwand, den ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente mit sich bringt, kann dadurch umgangen werden. Die Survivalkurven der Männer und Frauen verlaufen mehr oder weniger parallel zu der, die alle Untersuchungeinheiten abbildet. Allerdings wird dabei ersichtlich, dass etwas mehr Männer als Frauen den Übergang in die Erwerbsminderungsrente vollziehen. Dies zeigt sich in erster Linie bei der Betrachtung der Restpopulation. Zum Ende der Prozesszeit haben rund 75 Prozent der Männer und 80 Prozent der Frauen das Ereignis der Erwerbsminderungsrente noch nicht erlebt. Der Log-Rank-Test bestätigt einen höchst signifikanten Unterschied zwischen den beiden betrachteten Survivalkurven. 73

74 7. Empirische Ergebnisse Die Analyse des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente wird in dieser Arbeit mit Hilfe eines Piecewise-Constant-Modells geschätzt. Zur Modellierung dieses Modells wird eine sogenannte Baseline benötigt, welche in diesem Fall das Alter darstellt. Diese Baseline wird innerhalb eines Piecewise-Constant-Modells in mehrere Teilstücke zerlegt, innerhalb welcher die Hazardrate jeweils konstant verläuft. In diesem Fall wurde angenommen, dass die Baseline innerhalb einjähriger Altersstufen einen konstanten Verlauf annimmt. Die Abbildung 7.2 zeigt die stückweise konstanten Hazardraten der Baseline. Die exakten Ergebnisse der Hazardraten für die Baseline befinden sich in Tabelle A.4 auf Seite 115 des Anhangs. Die grafische Darstellung der Hazardraten für die Baseline ist sinnvoll, weil sie verständlichere Ergebnisse liefert als die Betrachtung der relativen Risiken. Der Verlauf der Baseline beschreibt die Höhe des absoluten Risikos der Erwerbsminderungsrente in den jeweils untersuchten Altersgruppen. In der Darstellung wird ersichtlich, dass das absolute Risiko der Erwerbsminderungsrente in den Altersstufen der über 53-Jährigen bis zu denen der 57-Jährigen am größten ist und dabei innerhalb der einzelnen Altersstufen auf einem relativ konstanten Niveau verläuft. In den folgenden Altersstufen sinkt das absolute Risiko der Erwerbsminderungsrente dann kontinuierlich und die Hazardrate strebt zum Ende der Prozesszeit gegen null. Folglich werden Übergänge in die Erwerbsminderungsrente zu diesem Zeitpunkt kaum noch vollzogen. Abbildung 7.2.: Verlauf des Baseline Hazards beim Übergang in Erwerbsminderungsrente Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) Neben der Baseline sollen des weiteren die zentralen Kovariaten grafisch beschrieben werden. In Hinblick auf die Forschungsfrage ist eine Darstellung der Survivalkurven ge- 74

75 7. Empirische Ergebnisse trennt nach der Staatsangehörigkeit unerlässlich. Diese ist in Abbildung 7.3 zu sehen. Die Survivalkurve der Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit liegt in dieser Abbildung mehr oder weniger direkt unter der für Personen, die aus dem übrigen Ausland stammen. Deshalb ist sie in der Grafik leider nur sehr schlecht erkennbar. Dennoch wird deutlich, dass sich zwischen den Angehörigen einzelner Staatsangehörigkeiten erkennbare Unterschiede beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente beobachten lassen. Insbesondere Personen, die eine türkische Staatsangehörigkeit besitzen und jene die eine Staatsangehörigkeit aus den Ländern Ex-Jugoslawiens aufweisen, unterscheiden sich beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente deutlich von deutschen Bürgern. Sie erleben das Ereignis der Erwerbsminderungsrente im Schnitt nicht nur früher, sondern auch deutlich öfter. Die Survivalkurven für Personen aus Südeuropa oder aus dem übrigen Ausland weichen dagegen nur minimal von der für die deutschen Personen ab. Besonders gut verdeutlichen lassen sich die Unterschiede der Survivalkurven bei der Betrachtung der Restpopulation in den einzelnen Subgruppen. Hier zeigt sich, dass zum Ende der Prozesszeit etwa 78 Prozent der Deutschen und der Personen aus dem übrigen Ausland das Ereignis der Erwerbsminderungsrente noch nicht erfahren haben. Bei Personen, die über eine Staatsangehörigkeit aus einem südeuropäischen Land verfügen, weicht dieser Anteil nur minimal ab. In den beiden verbleibenden Subpopulationen lassen sich dagegen deutlichere Unterschiede finden. Hier besteht die Restpopulation aus 69 Prozent bei Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit und 71 Prozent bei Personen, die aus den Ländern Ex-Jugoslawiens stammen. Der Log-Rank-Test bestätigt einen höchst signifikanten Unterschied zwischen den betrachteten Survivalkurven. Abbildung 7.3.: Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente getrennt nach der Staatsangehörigkeit Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) 75

76 7. Empirische Ergebnisse Abschließend sollen nun die Survivalkurven für die unterschiedlichen Subpopulationen der Variable Bildung dargestellt werden. Diese Variable erscheint besonders relevant, um den Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und dem Risiko des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente zu erklären. Abbildung 7.4 zeigt, dass sich zwischen den unterschiedlichen Bildungsabschlüssen deutliche Unterschiede beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente identifizieren lassen. So erfahren die Personen mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen (Volks-/Hauptschule, mittlere Reife) und jene, für die keine Angabe zum Bildungsabschluss vorliegt, das Ereignis der Erwerbsminderungsrente öfter und früher im Lebensverlauf als Personen, die über einen höheren Bildungsabschluss verfügen. Zwischen den Höherqualifizierten lassen sich bei der Betrachtung der Survivalkurven dagegen nur minimale Unterschiede erkennen. Die Überprüfung der Signifikanz der Unterschiede zwischen den Survivalfunktionen gestaltet sich etwas problematisch, weil die dargestellten Survivalfunktionen Schnittmengen aufweisen und damit die Voraussetzung für die Durchführung eines Log-Rank-Tests nicht gegeben ist. Der Vollständigkeit halber wurde aber auch hier ein Log-Rank-Test durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sich die Survivalkurven höchst signifikant voneinander unterscheiden. Abbildung 7.4.: Survivalkurven des Übergangs in Erwerbsminderungsrente getrennt nach dem Bildungsabschluss Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) Regressionsanalyse An die deskriptive Analyse anschließend, soll nun die stufenweise Schätzung des Piecewise-Constant-Modells zum Übergang in die Erwerbsminderungsrente erläutert werden. Die Ergebnisse des Regressionsmodells sind in Form von Hazard Ratios in Tabelle 7.1 auf 76

77 7. Empirische Ergebnisse Seite 80 und Tabelle 7.2 auf Seite 81 dargestellt. Als erster Prädiktor wird die Baseline mit Hilfe eines Episodensplittings in das Regressionsmodell aufgenommen. Durch das vorgenommene Episodensplitting werden für die betrachteten Personen insgesamt Episoden kreiert, die für die nachfolgenden Analysen zur Verfügung stehen. Mit der Variable Staatsangehörigkeit soll nun anschließend die wichtigste Kovariate in das Modell eingefügt werden. Auf diese Weise lässt sich nach und nach beobachten, ob der Einfluss der Staatsangehörigkeit durch andere Kovariaten bestimmt wird. Das Alter der Personen stellt die Baseline des Regressionsmodells dar. Der Einfluss dessen auf das Risiko des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente wird in Modell eins geschätzt. Anhand der Hazard Ratios zeigt sich, dass alle betrachteten Altersgruppen einen höchst signifikanten Einfluss auf das Risiko einer Erwerbsminderungsrente ausüben. Dabei ist weiterhin zu erkennen, dass die Altersgruppen der 53- bis 58-Jährigen ein höheres Verrentungsrisiko aufweisen als die Referenzkategorie der 52- bis 53-Jährigen. Ab einem Alter von über 58 Jahren kehrt sich dieser Effekt allerdings um und das Verrentungsrisiko sinkt in allen nachfolgend betrachteten Altersstufen kontinuierlich ab. Im Ergebnis zeigt sich, dass Personen, die zwischen 64 und 65 Jahre alt sind, ein um 95 Prozent signifikant geringeres Auszugsrisiko aufweisen als Personen der Referenzkategorie, die sich in einem Alter zwischen 52 und 53 Jahren befinden. In Modell zwei wird nun die zentrale Kovariate Staatsangehörigkeit eingefügt. Es zeigt sich, dass mit Ausnahme der Personen, die aus dem übrigen Ausland stammen, alle Ausländer ein signifkant höheres Risiko einer Erwerbsminderungsrente aufweisen als die Deutschen. Allerdings lassen sich dabei unterschiedliche Niveaus identifizieren. Während Personen, die die Staatsangehörigkeit eines südeuropäischen Landes besitzen, lediglich ein um 5 Prozent erhöhtes Verrentungsrisiko gegenüber den Deutschen aufweisen, sind die Unterschiede bei Personen türkischer oder ex-jugoslawischer Staatsangehörigkeit deutlicher. Bei ihnen liegt das Risiko einer Erwerbsminderungsrente bereits um etwa 50 Prozent höher als bei den Deutschen. Die Hazard Ratios der Baseline verändern sich durch das Hinzufügen der Variable Staatsangehörigkeit nur minimal. Entsprechend lassen sich keine Kompositionseffekte zwischen den beiden betrachteten Variablen identifizieren. Modell drei bildet darüber hinaus den Einfluss des Geschlechts der Befragten ab. Es wird deutlich, dass für Frauen das Risiko einer Erwerbsminderungsrente um 22 Prozent unter dem der Männer liegt. Dieses Ergebnis ist dabei höchst signifikant. Kompositionseffekte lassen sich durch das Hinzufügen dieser Variable aber nicht erkennen. Das vierte Modell betrachtet nun zusätzlich den Einfluss der Kohorte auf das Verrentungsrisiko. Aufgrund der Beschaffenheit der Daten (Linkstrunkierung, Rechtszensierung) sind Interpretationen dieser Variablen allerdings nur mit äußerstem Bedacht vorzunehmen. Die Ergebnisse des Regressionsmodells zeigen, dass die Geburtskohorten 1946 bis 1951 ein etwa doppelt so hohes Risiko einer Erwerbsminderungsrente aufweisen als die Referenzgruppe der Geburtskohorten 1941 bis Bei den Jüngsten der betrach- 77

78 7. Empirische Ergebnisse teten Geburtskohorten (1952 bis 1957) vervierfacht sich das Risiko gegenüber der Referenzgruppe sogar. Umgekehrt verhält es sich bei den Personen, die in den Jahren zwischen 1936 und 1940 geboren sind. Ihr Verrentungsrsiko liegt um etwa 18 Prozent unter dem der Referenzgruppe. Die Ergebnisse weisen dabei für alle Subgruppen die höchste Signifikanz auf. Das Modell zeigt weiterhin, dass sich durch die Aufnahme der Variable die Hazard Ratios der Baseline deutlich verändert haben. Das Risiko der Erwerbsminderungsrente ist nun in den Altersstufen zwischen 53 und 60 Jahren gegenüber der Referenzgruppe signifikant erhöht. In den nachfolgenden Altersstufen kehrt sich dieser Effekt dann um und die betrachteten Altersgruppen weisen ein niedrigeres Verrentungsrisiko auf als die Referenzgruppe. Demnach liegt ein Kompositionseffekt vor, welcher darauf verweist, dass die Zusammensetzung des Samples in Hinblick auf die Kohorte leicht verzerrt ist. Der Einfluss der Bildung auf das Risiko einer Erwerbsminderungsrente wird im fünften Modell überprüft. Im Vergleich zu den Personen mit einem Volks-/Hauptschulabschluss oder dem Abschluss der mittleren Reife lassen alle Personen mit höheren Bildungsabschlüssen ein signifikant niedrigeres Verrentungsrisiko erkennen. Es liegt im Schnitt etwa um 35 Prozent unter dem Risiko der Personen mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen. Die Unterschiede zwischen den Abiturienten und den Fach-/Hochschulabsolventen fallen dabei minimal aus. Weiterhin wird deutlich, dass die Variable Staatsangehörigkeit mit dem Bildungsabschluss konfundiert. Dies zeigt sich daran, dass das Verrentungsrisiko ausländischer Staatsbürger unter Berücksichtigung des Einflusses der Bildung leicht zurückgeht. Abschließend wird in Modell sechs die Variable Wohnort eingefügt. Die Ergebnisse zeigen, dass Personen, die in Ostdeutschland oder im Ausland leben im Vergleich zu Personen mit einem Wohnort in Westdeutschland ein leicht erhöhtes Verrentungsrisiko aufweisen. Bei ihnen liegt das Risiko einer Erwerbsminderungsrente im Schnitt um etwa 11,5 Prozent höher als bei Personen aus Westdeutschland. Die Ergebnisse sind dabei höchst signifikant. Auch bei den Personen, bei denen keine gültige Angabe zum Wohnort vorlag, lassen sich höchst signifikante Ergebnisse finden. Hier reduziert sich das Risiko einer Erwerbsminderungsrente drastisch und liegt um 98 Prozent niedriger als bei den westdeutschen Bürgern. Die Aussagekraft dessen ist aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an Ereignissen, die sich in dieser Kategorie beobachten lassen, allerdings stark eingeschränkt. Kompositionseffekte mit zuvor eingefügten Variablen werden bei der Betrachtung dieses Modells nicht sichtbar. Die Güte des Regressionsmodells lässt sich mit Hilfe der Log-Likelihood-Werte überprüfen. Bei der Betrachtung dieser lässt sich erkennen, dass die Log-Likelihood-Werte mit jedem Modell größer werden und somit alle in das Modell aufgenommenen Kovariaten Einfluss auf das Risiko einer Erwerbsminderungsrente nehmen. Modell sechs liefert dabei die beste Erklärungskraft. Im Regressionsmodell sind zusätzlich die Werte der Prüfvariable G und die statistische Signifikanz des jeweiligen Modells dargestellt. Hier 78

79 7. Empirische Ergebnisse wird ersichtlich, dass die Ergebnisse des Regressionsmodells höchst signifikant sind. Insgesamt zeigt sich über alle Modelle hinweg betrachtet ein starker Einfluss der Variable Alter, der in allen betrachteten Altersgruppen höchst signifikante Ergebnisse aufweist. Bei der Betrachtung der Staatsangehörigkeit als zentrale Kovariate konnten signifikante Unterschiede beim Übergang in die Erwerbsminderungsrente zwischen den einzelnen Subgruppen nachgewiesen werden. Lediglich für Personen, die eine Staatsangehörigkeit aus dem übrigen Ausland besitzen, sind keine signifikanten Unterschiede nachzuweisen. Der berechnete Einfluss der Staatsangehörigkeit bleibt über die Modelle hinweg betrachtet recht stabil und konfundiert lediglich leicht mit dem Bildungsabschluss der Untersuchungspersonen. Es zeigt sich, dass Ausländer gegenüber deutschen Bürgern ein höheres Risiko einer Erwerbsminderungsrente afweisen. Dies gilt im Besonderen für Angehörige der türkischen Staatsbürgerschaft oder eines ex-jugoslawischen Landes. Hier erhöht sich das Verrentungsrisiko auf etwa 50 Prozent gegenüber dem der Deutschen. Die Kovariaten Geschlecht, Kohorte, Bildung und Wohnort zählen zu weiteren unerlässlichen Determinanten für die Erklärung des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente. 79

80 Tabelle 7.1.: Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Erwerbsminderungsrente (Piecewise- Constant-Modell), Teil 1 Variable Ausprägung Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6 80 Alter (52-53] (53-54] 1,21 *** 1,21 *** 1,21 *** 1,34 *** 1,34 *** 1,35 *** (54-55] 1,24 *** 1,23 *** 1,24 *** 1,46 *** 1,46 *** 1,46 *** (55-56] 1,26 *** 1,26 *** 1,26 *** 1,59 *** 1,59 *** 1,57 *** (56-57] 1,23 *** 1,22 *** 1,23 *** 1,71 *** 1,71 *** 1,68 *** (57-58] 1,09 *** 1,08 *** 1,09 *** 1,86 *** 1,86 *** 1,81 *** (58-59] 0,84 *** 0,83 *** 0,84 *** 1,72 *** 1,73 *** 1,66 *** (59-60] 0,56 *** 0,56 *** 0,56 *** 1,31 *** 1,32 *** 1,26 *** (60-61] 0,34 *** 0,34 *** 0,34 *** 0,94 *** 0,94 *** 0,92 *** (61-62] 0,25 *** 0,24 *** 0,24 *** 0,76 *** 0,76 *** 0,74 *** (62-63] 0,18 *** 0,18 *** 0,17 *** 0,61 *** 0,61 *** 0,59 *** (63-64] 0,12 *** 0,12 *** 0,12 *** 0,45 *** 0,45 *** 0,45 *** (64-65] 0,05 *** 0,05 *** 0,05 *** 0,19 *** 0,19 *** 0,19 *** 7. Empirische Ergebnisse Irrtumswahrscheinlichkeit: *** p 0,001; ** p 0,01; * p 0,05 Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen)

81 Tabelle 7.2.: Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Erwerbsminderungsrente (Piecewise- Constant-Modell), Teil 2 Variable Ausprägung Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6 81 Staat Deutschland Südeuropa 1,05 ** 1,01 1,09 *** 1,06 *** 1,06 ** Ex-Jugoslawien 1,45 *** 1,42 *** 1,44 *** 1,40 *** 1,45 *** Türkei 1,49 *** 1,46 *** 1,53 *** 1,48 *** 1,51 *** übriges Ausland 0,98 0,96 * 0,99 0,98 0,97 Geschlecht männlich weiblich 0,78 *** 0,78 *** 0,77 *** 0,72 *** Kohorte ,82 *** 0,81 *** 0,90 *** ,60 *** 2,62 *** 2,62 *** ,25 *** 4,31 *** 4,12 *** Bildung Volks-/Haupts., mittlere Reife 1 1 Abitur 0,66 *** 0,64 *** Fach-/Hochschule 0,65 *** 0,62 *** keine Angabe 1,04 *** 1,09 *** Wohnort Westdeutschland 1 Ostdeutschland 1,13 *** Ausland 1,10 *** keine Angabe 0,02 *** Modellgüte LL , , , , , ,62 G 1.029,86 *** 2.080,19 *** ,53 *** 1.308,56 *** ,05 *** N Empirische Ergebnisse Irrtumswahrscheinlichkeit: *** p 0,001; ** p 0,01; * p 0,05 Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen)

82 7. Empirische Ergebnisse Interaktionseekte Nachdem das Regressionsmodell geschätzt wurde, muss nun überprüft werden, ob Interaktionseffekte zwischen den betrachteten Kovariaten des Regressionsmodells vorliegen. Ein Interaktionseffekt ist nachzuweisen, wenn zwischen zwei erklärenden Variablen Wechselwirkungen bestehen. In dieser Arbeit stehen die unterschiedlichen Verrentungsprozesse zwischen Ausländern und Deutschen im Vordergrund. Aus diesem Grund wurden die möglichen Interaktionseffekte der Variable Staatsangehörigkeit mit den restlichen Kovariaten betrachtet. Auf diese Weise lässt sich untersuchen, ob die Staatsangehörigkeit für bestimmte Subgruppen einen größeren Einfluss auf das Verrentungsrisiko hat als für andere Subgruppen. In den Analysen wurden an dieser Stelle die unterschiedlichen Ausprägungen der Variable Staatsangehörigkeit so zusammengefasst, dass lediglich zwischen Ausländern und Deutschen unterschieden wird. Die Ergebnisse zeigten, dass für die meisten Kovariaten keine Interaktionseffekte mit der Variable Staatsangehörigkeit vorliegen, da die Effekte des Verrentungsrisikos für die betrachteten Subgruppen in die gleiche Richtung wirken. Lediglich bei der Betrachtung der Variable Bildung lassen sich Interaktionen mit der Staatsangehörigkeit erkennen. Dieser Interaktionseffekt soll deshalb grafisch dargestellt und näher erläutert werden. Abbildung 7.5.: Standardisierter Interaktionseffekt zwischen den Variablen Bildung und Staatsangehörigkeit (Übergang in Erwerbsminderungsrente) Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) Die Abbildung 7.5 stellt den standardisierten Interaktionseffekt zwischen den Variablen Staatsangehörigkeit und Bildung dar. In der Darstellung wird zunächst ersichtlich, dass das Risiko einer Erwerbsminderungsrente bei Personen mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen deutlich größer ist als bei Personen mit hohen Bildungsabschlüssen. 82

83 7. Empirische Ergebnisse Bei genauerer Betrachtung des Effekts wird allerdings ersichtlich, dass davon in besonderem Maße Ausländer betroffen sind. Ausländer mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen weisen ein deutlich höheres Verrentungsrisiko auf als Deutsche, die über gleiche Bildungsabschlüsse verfügen. Das Risiko einer Erwerbsminderungsrente bei Personen mit Fach-/Hochschulabschlüssen und Abiturienten unterscheidet sich dagegen nur minimal zwischen Deutschen und Ausländern. Differenzen lassen sich weiterhin bei Personen finden, für die keine Angabe zum Bildungsabschluss vorliegt. Leider ist diese Personengruppe insgesamt relativ groß und es können keine Aussagen darüber getroffen werden, wie sich diese Subpopulation zusammensetzt. Aus diesem Grund lassen sich die an dieser Stelle beobachteten Unterschiede auch nicht interpretieren. Insgesamt zeigt sich folglich, dass der Einfluss der Staatsangehörigkeit auf das Risiko einer Erwerbsminderungsrente in den betrachteten Subgruppen der Variable Bildung unterschiedlich stark wirkt und Ausländer mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen in besonderem Maße vom Risiko einer Erwerbsminderungsrente betroffen sind Der Übergang in die Altersrente Nachdem die Ergebnisse der empirischen Analysearbeit für den Übergang in die Erwerbsminderungsrente vorgestellt wurden, soll dies nun analog für den Übergang in die Altersrente erfolgen Deskriptive Analysen In Abbildung 7.6 ist der Verlauf der Survivalkurven des Übergangs in die Altersrente für alle Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht dargestellt. In der Abbildung ist sehr gut zu erkennen, dass die Übergänge in die Altersrente sich besonders direkt nach dem Erreichen des 60., 63. sowie 65. Lebensjahres häufen. Dies lässt sich mit der Ausgestaltung des deutschen Rentenrechts erklären, welches den Bezug der unterschiedlichen Formen einer Altersrente an diese Altersgrenzen knüpft. Besonders häufig sind Renteneintritte im Alter von 60 und 65 Jahren zu beobachten. Die betrachteten Untersuchungseinheiten nutzen folglich zumeist entweder den frühstmöglichen Zeitpunkt zum Übergang in eine Altersrente oder aber die reguläre Altersgrenze von 65 Jahren. Dazwischen lassen sich ebenso Rentenübergänge beobachten, allerdings nicht in dieser hohen Zahl. Der Median befindet sich im Alter von 63,08 Jahren. Das bedeutet, in einem Alter von über 63 Jahren hat die Hälfte aller Untersuchungseinheiten den Übergang in die Altersrente bereits vollzogen. Nach dem 65. Lebensjahr sinkt der Anteil derjenigen, die das Ereignis der Altersrente noch nicht erfahren haben auf ein Minimum von 8,6 Prozent. Danach lassen sich nur noch vereinzelt Rentenübergänge beob- 83

84 7. Empirische Ergebnisse Abbildung 7.6.: Survivalkurven des Übergangs in Altersrente für alle Untersuchungseinheiten und getrennt nach dem Geschlecht Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) achten, sodass der Anteil der Restpopulation mit 7,6 Prozent nur knapp darunter liegt. Werden die gechlechtsspezifischen Survivalkurven betrachtet, so ist erkennbar, dass Frauen deutlich früher und öfter das Ereignis der Altersrente erfahren als Männer. Der frühstmögliche Eintritt in die Altersrente scheint für die Frauen dabei besonders relevant zu sein. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern lassen sich schließlich auch beim Anteil der Restpopulation finden. Während zum Ende der Prozesszeit noch etwa 11 Prozent der Männer den Übergang in die Altersrente noch nicht vollzogen haben, lassen sich bei den Frauen zum gleichen Zeitpunkt nur noch rund 5 Prozent finden, die das Ereignis noch nicht erlebt haben. Der Log-Rank-Test bestätigt einen höchst signifikanten Unterschied zwischen den betrachteten Survivalfunktionen. Die Determinanten des Übergangs in die Altersrente sollen ebenfalls mit Hilfe eines Piecewise-Constant-Modells beschrieben werden. Die Baseline dieses Modells stellt wieder das Alter dar, welches im Zeitraum zwischen 59 und 67 Jahren in einjährige Stufen unterteilt wurde. Grafisch veranschaulicht wurde die Baseline in Abbildung 7.7. Hier wurden jeweils die stückweise konstanten Hazardraten abgebildet. Die exakten Ergebnisse der Hazardraten für die Baseline lassen sich in Tabelle A.5 auf Seite 115 des Anhangs finden. In der Abbildung lässt sich nocheinmal sehr gut erkennen, dass sich die Übergänge in 84

85 7. Empirische Ergebnisse Abbildung 7.7.: Verlauf des Baseline Hazards beim Übergang in Altersrente Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) die Altersrente vornehmlich auf bestimmte Altersstufen konzentrieren. Das absolute Risiko des Übergangs in die Altersrente ist im Alter zwischen 65 und 66 Jahren am größten. Auch im Alter zwischen 60 und 61 beziehungsweise 63 und 64 Jahren liegt die Hazardrate vergleichsweise hoch. In allen anderen Altersstufen sind Rentenübergänge dagegen weniger relevant. Damit üben die rentenrechtlich gesetzten Rahmenbedingungen wohl den größten Einfluss auf den Übergang in die Altersrente aus. Für die Forschungsfrage sind die Unterschiede beim Übergang in die Altersrente, die sich zwischen Ausländern und Deutschen beobachten lassen, von besonderem Interesse. Aus diesem Grund sind in Abbildung 7.8 die Survivalkurven getrennt nach der Staatsangehörigkeit dargestellt. Hier zeigt sich, dass Deutsche den Übergang in die Altersrente deutlich öfter vollziehen, als Personen anderer Staatsangehörigkeit. Werden die Survivalkurven der einzelnen Subpopulationen etwas genauer betrachtet, so lassen sich weitere Unterschiede identifizieren. Die Werte der Survivalfunktion für Personen mit türkischer oder exjugoslawischer Staatsangehörigkeit sind etwa bis zum 60. Lebensjahr noch sehr gut vergleichbar mit denen der Deutschen und befinden sich auf einem ähnlichen Niveau. In den nachfolgenden Altersstufen unterscheidet sich das Rentenübergangsgeschehen dagegen deutlich zwischen diesen drei Subpopulationen. Bei den deutschen Untersuchungspersonen lassen sich in diesen nachfolgenden Altersstufen deutlich früher und öfter Übergänge in die Altersrente beobachten, als bei Personen türkischer oder ex-jugoslawischer 85

86 7. Empirische Ergebnisse Abbildung 7.8.: Survivalkurven des Übergangs in Altersrente getrennt nach der Staatsangehörigkeit Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) Herkunft. Für Personen aus Südeuropa oder aus dem übrigen Ausland lassen sich im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Nationalitäten weniger Rentenübergänge mit dem 60. Lebensjahr finden. Dafür erscheint aber der Renteneintritt mit dem 65. Lebensjahr bei diesen Nationalitäten vornehmlich relevant zu sein. Besonders deutlich wird das unterschiedliche Rentenzugangsgeschehen zwischen den Nationalitäten bei der Betrachtung des Medians und der Restpopulation. Für deutsche Bürger liegt das mittlere Renteneintrittsalter mit 63,08 Jahren am niedrigsten, unterscheidet sich aber nicht deutlich von dem der Personen, die eine Staatsangehörigkeit aus einem ex-jugoslawischen Land vorweisen (63,42 Jahre). Der Median für die anderen drei Subpopulationen liegt dagegen deutlich höher und befindet sich bei etwa 65 Jahren. Auch der Anteil der Personen, die zum Ende der Prozesszeit das Ereignis der Altersrente noch nicht erfahren haben, unterscheidet sich zwischen den Nationalitäten. Bei den deutschen Bürgern liegt der Anteil dieser Restpopulation mit 6,5 Prozent wiederum am niedrigsten. Bei Personen aus Südeuropa, Ex-Jugoslawien oder dem übrigen Ausland ist dieser Anteil mit etwa 14 Prozent bereits doppelt so hoch. Der Anteil verdoppelt sich erneut, wenn Personen türkischer Herkunft betrachtet werden. Hier liegt die Restpopulation bei 29 Prozent. Der Log-Rank-Test bestätigt die höchst signifikanten Unterschiede zwischen den Subpopulationen. Abschließend sollen die Survivalkurven für die unterschiedlichen Subpopulationen der Variable Bildung beschrieben werden. Diese sind in Abbildung 7.9 dargestellt. 86

87 7. Empirische Ergebnisse Abbildung 7.9.: Survivalkurven des Übergangs in Altersrente getrennt nach dem Bildungsabschluss Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) In der Abbildung ist zunächst ersichtlich, dass die Survivalkurven für jene Personen, bei denen keine gültige Angabe zum Bildungsabschluss vorgelegen hat, nicht parallel zu den anderen drei Kurven verläuft. Stattdessen weist die Survivalfunktion Schnittmengen mit den anderen Kurven auf. Damit ist die Voraussetzung für die Durchführung eines Log-Rank-Tests theoretisch nicht gegeben. Weil dies aber nur diejenige Subpopulation betrifft, für die keine Angaben zum Bildungsabschluss vorgelegen hat, wurde der Vollständigkeit halber auch an dieser Stelle ein Log-Rank-Test durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich, dass sich die betrachteten Survivalkurven höchst signifikant voneinander unterscheiden. Nichtsdestotrotz soll aufgrund ihrer Unbestimmtheit die Population derjenigen, für die keine Angabe zum Bildungsabschluss vorgelegen hat, bei der nachfolgenden Interpretation vernachlässigt werden. Es zeigt sich, dass der Zeitpunkt des Übergangs in die Altersrente sehr deutlich mit dem Bildungsniveau variiert. So vollziehen Personen mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen den Übergang in die Altersrente sichtbar früher als Personen, die ein höheres Bildungsniveau vorweisen können. Dabei lassen sich selbst zwischen den Abiturienten und den Fach-/Hochschulabsolventen beachtliche Unterschiede identifizieren. Wird aber die Restpopulation betrachtet, zeigt sich, dass der Anteil derjenigen, die zum Ende der Prozesszeit das Ereignis der Altersrente noch nicht erlebt haben, in allen drei betrachteten Subpopulationen auf einem ähnlich niedrigen Niveau liegt (bei rund 1 Prozent). An dieser Stelle wird deutlich, dass, unabhängig vom Bildungsabschluss, der Übergang in die Altersrente spätestens mit dem 65. Lebensjahr vollzogen wird und sich danach nur 87

88 7. Empirische Ergebnisse noch sehr vereinzelt Rentenübergänge beobachten lassen Regressionsanalyse Um zu analysieren, welche Determinanten Einfluss auf das Risiko des Übergangs in die Altersrente nehmen, wurde die stufenweise Schätzung eines Piecewise-Constant- Modells vorgenommen. Die Ergebnisse des berechneten Regressionsmodells sind in Form von Hazard Ratios in Tabelle 7.3 auf Seite 91 dargestellt. Zunächst wurde die Baseline in Form eines Episodensplittings in das Regressionsmodell eingefügt. Durch dieses Verfahren wurden für die betrachteten Personen Episoden konstruiert, welche für die nachfolgenden Analysen zur Verfügung stehen. Im ersten Modell wird die Baseline in die Regression aufgenommen. Dadurch kann der Einfluss des Alters auf das Risiko der Altersrente abgebildet werden. Anhand der Hazard Ratios zeigt sich, dass alle betrachteten Altersstufen einen höchst signifikanten Einfluss auf das Verrentungsrisiko aufweisen. Zwischen den einzelnen Altersgruppen lassen sich dabei allerdings beachtliche Unterschiede in der Höhe dieses Risikos identifizieren. Am größten ist das Risiko einer Altersrente in der Altersgruppe der 65- bis 66-Jährigen. Die Variable Staatsangehörigkeit stellt die wichtigste Kovariate dar und wurde deshalb als zweiter Prädiktor in das Regressionsmodell aufgenommen. Auf diese Weise lässt sich nach und nach beobachten, ob der Einfluss der Staatsangehörigkeit durch andere Kovariaten bestimmt wird. Es zeigt sich, dass jene Personen, die nicht über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, ein signifkant niedrigeres Risiko der Altersrente aufweisen als deutsche Bürger. Bei Personen aus Südeuropa und Ex-Jugoslawien sinkt dabei das Risiko einer Altersrente um 37 Prozent. Noch stärker nimmt das Verrentungsrisiko bei Personen türkischer Herkunft ab. Hier liegt es um 59 Prozent unter dem Risiko der Deutschen. Das Modell zeigt weiterhin, dass sich durch Hinzufügen der Variable Staatsangehörigkeit der Einfluss des Alters sichtbar verändert. Betroffen davon ist allerdings lediglich die Altersgruppe der 65- bis 66 Jährigen. Diese weist unter Berücksichtigung des Einflusses der Staatsangehörigkeit ein noch höheres Verrentungsrisiko auf als im vorangegangenen Modell. Demnach liegen zwischen den Variablen Alter und Staatsangehörigkeit Kompositionseffekte vor. Das dritte Modell betrachtet zusätzlich den Einfluss des Geschlechts auf das Risiko der Altersrente. In der Ergebnistabelle wird deutlich, dass Frauen gegenüber Männern ein um 37 Prozent signifikant höheres Verrentungsrisiko aufweisen. Kompositionseffekte lassen sich durch Hinzufügen dieser Variable nicht erkennen. In Modell vier wird nun die Variable Kohorte in das Regressionsmodell eingefügt. Bei der Interpretation dieser Variable muss allerdings aufgrund der Datenbeschaffenheit (Linkstrunkierung, Rechtszensierung) Vorsicht geboten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Geburtskohorten 1946 bis 1950 ein fast dreimal so hohes Risiko einer Altersrente 88

89 7. Empirische Ergebnisse aufweisen als die Referenzgruppe der Geburtskohorten 1940 bis Die Ältesten der an dieser Stelle betrachteten Geburtskohorten ( ) weisen dagegen im Vergleich zur Referenzgruppe ein um 38 Prozent niedrigeres Verrentungsrisiko auf. Die Ergebnisse sind für alle Subgruppen höchst signifikant. Weiterhin wird deutlich, dass die Variable Alter mit der Kohorte konfundiert. Dies zeigt sich daran, dass sich das Verrentungsrisiko in allen betrachteten Altersgruppen durch Hinzufügen der Variable Kohorte sichtbar erhöht. Als möglicher Erklärungsgrund kann an dieser Stelle die Beschaffenheit der Daten angeführt werden. Denn aufgrund dieser konnten bestimmte Geburtskohorten in manchen Altersstufen gar nicht erst beobachtet werden (vgl. Abbildung 6.1). Der Einfluss des Bildungsabschlusses wird im fünften Modell überprüft. Es zeigt sich, dass Abiturienten im Vergleich zu Personen mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen (Volks-/Hauptschule, mittlere Reife) ein minimal geringeres Risiko einer Altersrente aufweisen (um 1 Prozent). Allerdings ist dieser Wert nicht signifikant. Für Fach- und Hochschulabsolventen lässt sich dagegen ein deutlicherer Unterschied nachweisen. Ihr Verrentungsrisiko liegt um 6 Prozent signifikant unter dem der Vergleichsgruppe. Bei Personen für die keine gültige Angabe zum Bildungsabschluss vorgelegen hat, reduziert sich das Risiko einer Altersrente im Vergleich zur Population mit den niedrigsten Bildungsabschlüssen maximal auf einen Wert von 0,49. Auch dieses Ergebnis ist höchst signifikant. Das Modell zeigt weiterhin, dass sich durch Hinzufügen der Variable Bildung diverse Kompositionseffekte identifizieren lassen. Die Hazard Ratios der Variablen Alter, Staatsangehörigkeit sowie Geschlecht ändern sich dabei sichtbar. Bei der Betrachtung der Staatsangehörigkeit bedeutet dies, dass sich die Hazard Ratios der einzelnen Subgruppen unter Kontrolle des Einflusses der Bildung leicht erhöhen. Damit unterscheidet sich das Verrentungsrisiko nicht mehr ganz so stark von dem der Deutschen. In Modell sechs wird abschließend die Variable Wohnort eingefügt. Hier wird sichtbar, dass Personen aus Ostdeutschland ein um 66 Prozent höheres Risiko einer Altersrente aufweisen als westdeutsche Bürger. Bei Personen, die im Ausland leben, verhält es sich dagegen umgekehrt. Für sie konnte ein um 5 Prozent geringeres Verrentungsrisiko nachgewiesen werden. Die vorgestellten Ergebnisse sind dabei höchst signifikant. Auch für Personen, bei denen keine gültige Angabe zum Wohnort vorlag, liefert das Regressionsmodell signifikante Ergebnisse. Allerdings ist deren Aussagekraft fraglich, da die Fallzahl und die Anzahl der beobachteten Ereignisse in dieser Subgruppe vergleichsweise gering ist. Zusätzlich lassen sich durch Hinzufügen der Variable Wohnort Kompositionseffekte mit den Variablen Alter, Geschlecht und Bildung identifizieren. So reduziert sich beispielsweise bei der Betrachtung der Variable Bildung das Verrentungsrisiko der höheren Bildungsabschlüsse im Vergleich zum fünften Modell erheblich, wenn für den Einfluss des Wohnortes kontrolliert wird. Auch lassen sich dadurch deutlichere Unterschiede im Verrentungsrisiko zwischen Abiturienten und Fach-/Hochschulabsolventen erkennen. Zudem zeigt das Modell, dass durch die Aufnahme der Variable Bildung das Verrentungsrisiko für Personen aus Südeuropa wieder leicht zurück gegangen ist. 89

90 7. Empirische Ergebnisse Die Güte des Modells lässt sich anhand der Log-Likelihood-Werte überprüfen. Hier ist erkennbar, dass die Log-Likelihood-Werte mit jedem Modell größer werden und damit alle im Modell aufgenommenen Kovariaten einen Einfluss auf das Risiko des Übergangs in Altersrente nehmen. In Tabelle 7.3 sind zusätzlich die Werte der Prüfvariablen G und die statistische Signifikanz des jeweiligen Modells dargestellt. Hier zeigt sich, dass die Ergebnisse des Regressionsmodells höchst signifikant sind. Insgesamt zeigen die multivariaten Analysen einen außergewöhnlich starken Einfluss der Variable Alter, welcher sich im Besonderen an den rentenrechtlich relevanten Altersgrenzen zeigt. Das Risiko des Übergangs in die Altersrente ist dabei zwischen dem 65. und dem 66. Lebensjahr am größten. Die Staatsangehörigkeit als zentrale Kovariate des Regressionsmodells liefert für alle betrachteten Subgruppen höchst signifikante Ergebnisse. Die Analysen konnten zeigen, dass das Risiko einer Altersrente für Ausländer deutlich unter dem der deutschen Staatsbürger liegt. Am niedrigsten ist es für Personen türkischer Herkunft. Der Einfluss der Staatsangehörigkeit konfundiert dabei allerdings recht stark mit dem Bildungsabschluss der Untersuchungeinheiten. Das Verrentungsrisiko der Ausländer liegt auch nach der Kontrolle des Einflusses der Bildung sichtbar unter dem der Deutschen. Allerdings nicht mehr so stark wie in den vorangegangenen Modellen. Für die Kovariaten Geschlecht, Kohorte, Bildung und Wohnort konnten ebenfalls signifikante Ergebnisse bezüglich des Einflusses auf das Risiko einer Altersrente nachgewiesen werden. Sie zählen damit zu weiteren wichtigen Determinanten für die Erklärung des Verrentungsrisikos. 90

91 Tabelle 7.3.: Ergebnisse der schrittweisen Regressionsanalyse zur Erklärung des Übergangs in Altersrente (Piecewise-Constant-Modell) Variable Ausprägung Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6 91 Alter (59-60] (60-61] 37,50 *** 37,64 *** 38,11 *** 45,91 *** 46,18 *** 46,83 *** (61-62] 11,22 *** 11,29 *** 11,48 *** 15,76 *** 16,18 *** 16,61 *** (62-63] 10,75 *** 10,85 *** 11,06 *** 17,20 *** 18,17 *** 18,36 *** (63-64] 23,17 *** 23,50 *** 23,66 *** 42,60 *** 47,30 *** 46,94 *** (64-65] 9,65 *** 9,81 *** 9,77 *** 18,87 *** 21,87 *** 21,23 *** (65-66] 249,33 *** 261,26 *** 268,84 *** 556,66 *** 681,45 *** 1124,19 *** (66-67] 4,14 *** 4,30 *** 4,52 *** 10,39 *** 13,03 *** 50,27 *** Staat Deutschland Südeuropa 0,63 *** 0,67 *** 0,68 *** 0,81 *** 0,69 *** Ex-Jugoslawien 0,63 *** 0,67 *** 0,64 *** 0,71 *** 0,74 *** Türkei 0,41 *** 0,43 *** 0,40 *** 0,46 *** 0,40 *** übriges Ausland 0,58 *** 0,60 *** 0,58 *** 0,67 *** 0,54 *** Geschlecht männlich weiblich 1,37 *** 1,36 *** 1,49 *** 1,13 *** Kohorte ,62 *** 0,68 *** 1,22 *** ,90 *** 2,45 *** 2,42 *** Bildung Volks-/Haupts., mittlere Reife 1 1 Abitur 0,99 0,81 *** Fach-/Hochschule 0,94 *** 0,68 *** keine Angabe 0,49 *** 0,53 *** Wohnort Westdeutschland 1 Ostdeutschland 1,66 *** Ausland 0,95 *** keine Angabe 0,00 *** Modellgüte LL , , , , , ,31 G ,24 *** ,51 *** ,39 *** ,11 *** ,19 *** N Empirische Ergebnisse Irrtumswahrscheinlichkeit: *** p 0,001; ** p 0,01; * p 0,05 Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen)

92 7. Empirische Ergebnisse Interaktionseekte Nachdem das Regressionsmodell für den Übergang in die Altersrente geschätzt wurde, muss nun auch an dieser Stelle überprüft werden, ob sich zwischen den betrachteten Kovariaten Interaktionseffekte finden lassen. Im Mittelpunkt dieser Analysearbeit stehen die Unterschiede beim Übergang in den ersten Ruhestand, die sich zwischen Ausländern und Deutschen identifizieren lassen. Aus diesem Grund wurden die möglichen Interaktionseffekte der Variable Staatsangehörigkeit mit den restlichen Variablen des Modells näher betrachtet. Auf diese Weise lässt sich untersuchen, ob die Staatsangehörigkeit für bestimmte Subgruppen einen größeren Einfluss auf das Verrentungsrisiko ausübt als für andere. In der Analysearbeit wurden dabei die unterschiedlichen Ausprägungen der Variable Staatsangehörigkeit in zwei Gruppen zusammengefasst, sodass nur noch Ausländer und Deutsche miteinander verglichen werden. Die Ergebnisse zeigten, dass für die meisten Kovariaten keine Interaktionseffekte mit der Variable Staatsangehörigkeit vorliegen, da die Effekte des Verrentungsrisikos für die betrachteten Subgruppen in die gleiche Richtung wirken. Auch bei der Betrachtung des Interaktionseffektes mit dem Bildungsabschluss lassen sich nur kleinere Unterschiede identifizieren. Da dieser Effekt aber bereits bei der vorangegangenen Betrachtung des Übergangs in die Erwerbsminderungsrente eine Rolle gespielt hat, soll er auch an dieser Stelle nicht vernachlässigt werden. Abbildung 7.10.: Standardisierter Interaktionseffekt zwischen den Variablen Bildung und Staatsangehörigkeit (Übergang in Altersrente) Quelle: FDZ-RV SUFRSDLV09B (eigene Berechnungen) Die Abbildung 7.10 stellt den standardisierten Interaktionseffekt zwischen den Variablen Staatsangehörigkeit und Bildung grafisch dar. Grundsätzlich zeigt diese Abbildung, 92

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