DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Dezember 2006

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Dezember 2006"

Transkript

1 Christian de Vogel Steuerberater/Rechtsanwalt Rahlstedter Straße Hamburg Telefon 040 / Telefax 040 / info@devogel.de Internet DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Dezember 2006 Inhalt Dezember Jahressteuergesetz 2007: Für Unternehmen, GmbH und ihre Gesellschafter, Umsatzsteuer 2. Jahressteuergesetz 2007: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 3. Jahressteuergesetz 2007: Für alle Steuerzahler und für den Privatbereich 4. Geplante Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 5. Haushaltsnahe Dienstleistungen 6. Steuerklasse bei Elterngeld 7. Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung 8. Ablauf von Aufbewahrungsfristen 9. Entfernungspauschale ab Anerkennung von Mietverträgen mit Angehörigen 11. Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer 12. Sozialversicherungsgrenzen 2007 Termine Zahlung bis Ende Schonfrist (nicht für Bar u. Scheckzahler) Umsatzsteuer (Monatszahler und Vierteljahreszahler ohne Dauerfristverlängerung) Lohnsteuer (Monatszahler und Vierteljahreszahler) Sozialversicherungsbeiträge Beiträge Januar Jahressteuergesetz 2007: Für Unternehmen, GmbH und ihre Gesellschafter, Umsatzsteuer Für betrieblich veranlasste Sachgeschenke an Geschäftsfreunde u. ä. und Arbeitnehmer kann der Unternehmer die Steuer des Beschenkten (das Geschenk ist bei ihm Betriebseinnahme bzw. Lohn) pauschal versteuern mit 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dies gilt auch für Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, daher an sich keine Geschenke sind (z.b. Incentive-Reisen). Höchstgrenze für die Aufwendungen (incl. MwSt) sind pro Empfänger im Wirtschaftsjahr , bei Übersteigen des Betrages durch mehrere Zuwendungen ist für die ersten die Pauschalierung möglich, bei Einzelgeschenken über ist sie dagegen ganz ausgeschlossen. Die Pauschalsteuer ist in der Regel nur bei Geschenken an eigene Arbeitnehmer als Betriebsausgabe absetzbar. Die Pauschalierung ist einheitlich für alle in Frage kommenden Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres zu wählen. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft wird eine Gebühr erhoben (nach Gegenstandswert gemäß Gerichtskostengesetz, mindestens 121, u. U. auch Zeitgebühr, die mindestens 100 beträgt). Seite 1 von 5

2 Für offene und verdeckte Gewinnausschüttungen von AGs und GmbHs wird die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens beim Gesellschafter davon abhängig, dass diese Ausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft als Gewinn versteuert worden sind. Dies ergänzt die ebenfalls neue Regelung, wonach bei der GmbH/AG festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen stets beim Anteilseigner als Halbeinkünfte besteuert werden sollen, was bisher verfahrensrechtlich oft nicht mehr möglich war. Ein aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens verbliebenes Körperschaftsteuerguthaben wird unabhängig von Gewinnausschüttungen in zehn gleichen Jahresraten ab 2008 zurückgezahlt. Anträge auf ein Verständigungsverfahren mit einem ausländischen Staat über die Höhe von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen werden gebührenpflichtig. Zusammenfassende Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen sind ab 2007 elektronisch abzugeben. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung davon möglich. Entgegen dem Gesetzentwurf bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Zweckbetriebe gemeinnütziger Einrichtungen wird in bestimmten Fällen davon abhängig gemacht, dass der Zweckbetrieb nicht in erster Linie dazu bestimmt ist, der Körperschaft zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Bei manchen Leistungen im Zusammenhang mit Messen geht bisher die Umsatzsteuerschuld in bestimmten Fällen auf den Kunden über. Dies wird eingeschränkt (ab 2007). 2. Jahressteuergesetz 2007: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die Steuerfreiheit von Stipendien zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung hängt nicht mehr davon ab, dass der Abschluss der Berufsausbildung des Empfängers des Stipendiums nicht länger als zehn Jahre zurückliegt (ab 2007). Für Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Versorgungseinrichtungen (Altersversorgung), die einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewähren (wie z.b. im öffentlichen Dienst, VBL u. a.) wird in bestimmten Grenzen eine Steuerbefreiung eingeführt, die aber eine spätere Besteuerung der Versorgungsleistungen als nachgelagerte Besteuerung zur Folge hat (ab 2008). Sonderzahlungen des Arbeitgebers zur Schließung von Versorgungslücken an derartige Einrichtungen werden als lohnsteuerpflichtig erklärt. Darauf ist eine pauschale Lohnstuer von 15 % zu zahlen. Die Absicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung über den Pensionssicherungsverein hinaus mit bestimmten Treuhandkonstruktionen führt im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zu Zufluss von Arbeitslohn. Gleiches gilt für Altersteilzeitmodelle und Arbeitszeitkonten. Bei der Lohnsteueranmeldung ist ab 2007 die pauschale Lohnsteuer von der übrigen Lohnsteuer getrennt anzugeben. Dies soll dem Finanzamt eine bessere Kontrolle ermöglichen. Die Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer (unabhängig von einem Antrag innerhalb der Zweijahres-Frist) ist nur möglich bei positiven anderen Einkünfte über 410, entgegen einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht auch bei Verlusten über 410 (rückwirkend). 3. Jahressteuergesetz 2007: Für alle Steuerzahler und für den Privatbereich Bei Zahlung von Steuerschulden durch Scheck gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als bewirkt (bisher bereits mit dem Eingang des Schecks). Dies gilt bei Scheckeingang ab dem Beiträge für eine Rürup-Rente (private Rentenversicherung mit ähnlichen Bedingungen wie bei der Sozialversicherung) sind nun stets vom ersten Euro an als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (im Jahre 2006 z.b. 62 % der Beiträge). Die Regelung gilt ab Bisher wirkten sich die Beiträge in bestimmten Fällen wegen der Günstigerprüfung nicht oder nur zum Teil aus. Derartige Versicherungen können nun alle Unternehmen anbieten, die auch für Versorgungsverträge nach der sog. Riesterrente zugelassen sind. Renten aus Lebensversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht nach neuem Recht (Vertrag nach dem ) sind insofern steuerlich begünstigt, als die in der Ansparphase gutgeschriebenen Erträge des eingezahlten Kapitals nicht besteuert werden. Diese Vergünstigung wird auf Rentenversicherungen beschränkt, die lebenslang gezahlt werden. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Von der Förderung werden Maßnahmen ausgeschlossen, die nach dem CO 2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert werden. Seite 2 von 5

3 Bei der Bewertung von Grundvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es mehrere Änderungen, meist mehr verfahrensrechtlicher Art. 4. Geplante Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Im Bundesfinanzministerium wird z. Zt. auf Basis der Eckpunkte der Initiative Hilfen für Helfer, die der Bundesfinanzminister kürzlich vorgestellt hat, ein Referentenentwurf für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, mit dem sich voraussichtlich im Januar/Februar 2007 das Bundeskabinett beschäftigen wird. Die 10 Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beinhalten die folgenden Punkte: - Förderung Ehrenamt: Abzug von 300 von der Steuerschuld bei monatlich 20stündiger ehrenamtlicher Tätigkeit - Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von auf Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5/10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte auf 20 % - Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine - Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt auf Einnahmen p. a. - Anhebung des Höchstbetrags für die Kapitalausstattung von Stiftungen von auf Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags von Großspenden, Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags - Senkung des Pauschsteuersatzes bei Haftung für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen von 40 % auf 30 % - Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. - Bürokratieabbau im Spendenrecht Mit einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hatte sich bereits vor einigen Monaten der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministers befasst. Dabei ging es allerdings vor allem um schärfere Vorgaben für die steuerliche Förderung. Die jetzt geplanten Maßnahmen hingegen werden den Staatshaushalt nach Angaben des Ministers rd. 400 Mill. kosten. 5. Haushaltsnahe Dienstleistungen In der Vorausgabe wiesen wir bereits auf ein neues Schreiben der Finanzverwaltung zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen hin. In dieser Ausgabe möchten wir noch einmal daran erinnern, bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2006 daran zu denken, alle Handwerkerrechungen für den privaten Haushalt zusammenzustellen. Während bis 2005 nur Dienstleistungen, die typischerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden können bzw. typische Hausmeisterdienste gefördert wurden, umfasst die Förderung ab 2006 alle Handwerkerleistungen, die regelmäßig von Fachkräften durchgeführt werden. Voraussetzung ist die Ausführung und Bezahlung der Leistungen ab dem Jahr 2006, wobei die Zahlung unbar geleistet und nachgewiesen werden muss. 6. Steuerklasse bei Elterngeld Für ab dem geborene Kinder können die Eltern für bis zu vierzehn Monate Elterngeld erhalten. Dessen Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem in den zwölf Monaten zuvor erzielten Nettoeinkommen, es beträgt in der Regel 67 % davon. Der Höchstbetrag beläuft sich auf Maßgebend ist das Einkommen des Ehegatten, der das Kind zuhause betreut und der seine Berufstätigkeit aufgegeben oder wesentlich eingeschränkt hat. Die Finanzverwaltung weist jetzt in einem Schreiben darauf hin, dass sich bei Arbeitnehmern die Höhe des Elterngeldes nach den monatlichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers richtet, was wiederum mit den Steuerklassen der Ehegatten zusammen hängt (siehe bereits September-Ausgabe). Sofern der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen und der ungünstigeren Lohnsteuerklasse V den Anspruch auf Elterngeld wahrnimmt, kann ein Wechsel der Steuerklasse in Frage kommen. Ein Wechsel der Steuerklasse hat nur Wirkungen für die Zukunft, also ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. 7. Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung Seite 3 von 5

4 Bei der Vollzeitbeschäftigung eines Kindes ist der Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen. Es wird in einem derartigen Fall vermutet, dass die Eltern wegen der Einkünfte des Kindes nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Sucht das Kind jedoch einen Ausbildungsplatz und ist während dieser Zeit geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Es liegt weiterhin eine typische Unterhaltssituation vor. Voraussetzung für die Gewährung des Kindergeldes ist auch in diesen Fällen, dass die eigenen Einkünfte des Kindes den Grenzbetrag von nicht übersteigen. (Bundesfinanzhof) 8. Ablauf von Aufbewahrungsfristen Nach Ablauf des Jahres 2006 können normalerweise folgende Buchführungsunterlagen vernichtet werden: Alle bis einschließlich 1996 geführten Bücher (letzte Eintragung vor dem ), Bilanzen und Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Rechnungen bzw. Doppel abgesandter Rechnungen und Buchungsbelege, soweit vor dem erstellt oder entstanden. Bei der Umsatzsteuer besteht eine spezielle Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, bei deren Verletzung ein Bußgeld bis droht. Belege zum Lohnkonto, die nicht Teil der Buchführung sind, für Lohnzahlungen vor dem Alle bis einschließlich 2000 angefallenen anderen Geschäftspapiere, wie vor dem erhaltene und Doppel abgegangener Geschäftsbriefe und sonstige vor dem entstandene Unterlagen. Wenn die gewöhnlich 4-jährige Festsetzungsfrist des betreffenden Jahres noch nicht abgelaufen ist, besteht die Aufbewahrungspflicht fort. Der Ablauf der Frist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Ende 2006 verjährt die Einkommensteuer 2001, wenn die Steuererklärung im Jahr 2002 eingereicht wurde. Anhängige Klagen, Einsprüche oder eine noch andauernde Betriebsprüfung können den Fristablauf verzögern. 9. Entfernungspauschale ab 2007 Die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb in Höhe von 0,30 pro Entfernungskilometer kann ab dem Jahr 2007 nur noch ab dem 21. Kilometer der Entfernung als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag der abzugsfähigen Aufwendungen beträgt weiterhin Er gilt nicht bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkws. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben anhand von Beispielen Einzelheiten der Regelung, u. a.: Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Allgemeine Grundsätze Höhe der Entfernungspauschale Höchstbetrag von Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Fahrgemeinschaften Benutzung verschiedener Verkehrsmittel Mehrere Wege an einem Arbeitstag Mehrere Dienstverhältnisse Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung Besonderheiten bei behinderten Menschen Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen Lohnsteuerpauschalierung für Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 10. Anerkennung von Mietverträgen mit Angehörigen Mietverträge zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind. Das Mietverhältnis muss ernsthaft vereinbart und die Vereinbarung entsprechend Seite 4 von 5

5 durchgeführt werden. Der Mietvertrag muss mit einem Vertrag, der zwischen fremden Personen geschlossen wird, vergleichbar sein. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung eines Mietvertrages hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main in einer Verfügung zusammengefasst. Unter anderem ergibt sich daraus Folgendes: Mietverträge können zwar grundsätzlich formlos geschlossen werden, dies ist aber nicht fremdüblich und kann daher die steuerliche Anerkennung gefährden. Bei Verträgen mit Minderjährigen ist die Bestellung und Mitwirkung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Der Mietvertrag muss in jedem Fall die Höhe des Mietzinses und die Mietsache bezeichnen. Fehlende Nebenkostenabreden können die Anerkennung des Vertrags gefährden. Die Anerkennung des Mietvertrags ist unter anderem ausgeschlossen, wenn die Miete nicht gezahlt wird, oder entgegen den Vereinbarungen nicht monatlich, sondern zum Beispiel jährlich oder in einem Gesamtbetrag für mehrere Jahre gezahlt wird. 11. Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer In bestimmten Fällen der Lohnsteuerpauschalierung kann der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren wählen. Diese Wahl kann er sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen. Vereinfachungsregelung: Der Arbeitgeber hat in allen Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer zu entrichten. Dabei ist ein ermäßigter Steuersatz anzuwenden, der berücksichtigt, dass nicht alle Arbeitnehmer Angehörige einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Nachweismöglichkeit: Weisen einzelne Arbeitnehmer nach, dass sie keiner Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft angehören, kann der Arbeitgeber hinsichtlich dieser Arbeitnehmer von der Entrichtung der auf die pauschale Lohnsteuer entfallenden Kirchensteuer absehen. Für die übrigen Arbeitnehmer gilt der allgemeine Kirchensteuersatz. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben u. a., welche Verpflichtungen die Arbeitgeber bei den beiden Verfahren haben und wie Arbeitnehmer ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nachzuweisen haben. Das neue Schreiben ist erstmals anzuwenden bei laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen, die nach dem am 31. Dezember 2006 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt werden. 12. Sozialversicherungsgrenzen 2007 In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert monatlich 5.250, in den neuen Bundesländern (bisher ). Die Beitragbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich in allen Bundesländern unverändert 3.562,50. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt bzw. bei Arbeitnehmern, die am wegen Überschreitens der Entgeltgrenze privat krankenversichert waren, 3.562,50. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt. Mit freundlichen Grüßen Christian de Vogel, StB/RA Seite 5 von 5

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Verbesserte Abzugsmöglichkeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Wie für die Vorjahre erhalten Sie mit den Lohnunterlagen für den Dezember

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Pauschalen: 2011. Eurobeträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011

Pauschalen: 2011. Eurobeträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011 beträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011 Pauschalen: 2011 3 Nr. 13, Nr. 16, 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2, 9 Abs. 5 EStG, R 38 und 40 Abs. 1, 3 LStR Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit:

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Riester Rente ab 2009

Riester Rente ab 2009 Riester Rente ab 2009 Die private Altersvorsorge wird immer bedeutender. Mit der umgangssprachlich genannten "Riester Rente, die 2002 eingeführt wurde, ist dies besonders kostengünstig möglich. Richtig

Mehr

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4 I Oktober 2011 N 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

schön aber teuer - Neues zu 37b EStG

schön aber teuer - Neues zu 37b EStG Kundenpflege schön aber teuer - Neues zu 37b EStG Ein ständiger Streit zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen entbrannte bei der Frage nach der richtigen Behandlung von Aufwendungen für

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de

Mehr

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr