14.041ns Voranschlag 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "14.041ns Voranschlag 2015"

Transkript

1 A1 Fahne für die Fraktionen mit den n der beiden en 12. November ns Voranschlag 2015 vom 20. August 2014 vom 27. August 2014, 3. September 2014, 19. September 2014 und 7. November 2014 vom November 2014 vom November 2014 Zustimmung zum resp. zu den Nachmeldungen, wo nichts vermerkt ist. Zustimmung zum resp. zu den Nachmeldungen, wo nichts vermerkt ist. A VORANSCHLAG DER VERWALTUNGSEINHEITEN 1 BEHÖRDEN UND GERICHTE 101 Bundesversammlung Erfolgsrechnung 11 A Sessionen noch offen 1) (Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Fischer Roland, Fridez, Gmür, Gschwind, Gysi, Hadorn, Jositsch, Quadranti, Vischer Daniel) 11 A Internationale Beziehungen gemäss BR, resp. VD 1) Das Büro des NR beschloss am 7. November 2014, die Sondersession vom Mai 2015 um einen Tag zu verlängern. Dafür müssen zusätzliche Mittel in den Voranschlag 2015 eingestellt werden. Der FK-N wurde mitgeteilt, dass das Büro einen solchen Beschluss fassen könnte. Da die Kommission die Beratungen vor dem Entscheid des Büros abschloss, beauftragte sie ihren Präsidenten, nötigenfalls einen Einzelantrag einzureichen, um die benötigten Mittel einzustellen. Die FK-S tagte am 10./11. November und beschloss die Erhöhung der Position im ordentlichen Verfahren Fraktionen 2-4

2 A2 2 DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 202 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Erfolgsrechnung (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) 29 A Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge Gemeinsamer Antrag mit Position 202/A (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) 30 A Übriger Betriebsaufwand Gemeinsamer Antrag mit Position 202/A I (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) II (Quadranti, Carobbio Guscetti, Feller, Fischer Roland, Gilli, Gschwind, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen,Vischer Daniel) (Hösli, Germann) 30 A Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit gemäss BR I: Gemeinsamer Antrag mit den en I der Positionen 202/A , 202/A , 202/A und 202/A

3 A3 I (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) II (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Feller, Gilli, Gschwind, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Quadranti, Vischer Daniel) (Hösli, Germann) Nachmeldung des BR: Gemeinsam mit der Position 202/A (Kompensation). 30 A Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit gemäss BR ( ) I: Gemeinsamer Antrag mit den en I der Positionen 202/A , 202/A , 202/A und 202/A I (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) 30 A Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen Gemeinsamer Antrag mit den en I der Positionen 202/A , 202/A , 202/A und 202/A

4 A4 I (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) II (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Feller, Gilli, Gschwind, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Quadranti, Vischer Daniel) (Hösli) 30 A Osthilfe gemäss BR I: Gemeinsamer Antrag mit den en I der Positionen 202/A , 202/A , 202/A und 202/A I (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) 30 A Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte Nachmeldung des BR: kompensiert in der Position 202/A Siehe Auswirkungen auf dem Verpflichtungskredit, Seite A13. Gemeinsamer Antrag mit den en I der Positionen 202/A , 202/A , 202/A und 202/A

5 A5 3 DEPARTEMENT DES INNERN 303 Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Erfolgsrechnung (Quadranti, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Vischer Daniel, Wermuth) 40 A Massnahmen Gleichstellung Frau/Mann Bundesamt für Sozialversicherungen Erfolgsrechnung 57 A Dachverbände der Familienorganisationen (Gysi, Carobbio Guscetti, Gilli, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Quadranti, Vischer Daniel, Wermuth) (Schwander, Amaudruz, Grin, Miesch, Schibli) 57 A Familienergänzende Kinderbetreuung gemäss BR Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Erfolgsrechnung (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gmür, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Miesch, Quadranti, Vischer Daniel, Wermuth) (Fetz, Altherr) 58 A Qualitätssicherung Milch gemäss BR gemäss BR

6 A6 5 DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT 525 Verteidigung Erfolgsrechnung (Gysi, Carobbio Guscetti, Fischer Roland, Gasche, Gilli, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Quadranti, Vischer Daniel, Wermuth) 90 A Beratungsaufwand A Übriger Betriebsaufwand Siehe Auswirkungen auf dem Verpflichtungskredit, Seite A12.

7 A7 6 FINANZDEPARTEMENT 605 Eidgenössische Steuerverwaltung Erfolgsrechnung 114 E Direkte Bundessteuer E Mehrwertsteuer A Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge (Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Jositsch, Vischer Daniel, Wermuth) (Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Jositsch, Vischer Daniel, Wermuth) (Schibli, Amaudruz, Grin, Hausammann, Miesch, Müller Thomas, Schwander) Eidgenössische Zollverwaltung Erfolgsrechnung I (Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Fischer Roland, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Vischer Daniel, Wermuth) II (Schibli, Schwander) 118 A Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss BR

8 A8 7 DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG 704 Staatssekretariat für Wirtschaft Erfolgsrechnung (Schwander, Amaudruz, Miesch, Müller Thomas) 137 A Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Bundesamt für Landwirtschaft Erfolgsrechnung 141 A Pflanzen- und Tierzucht (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Vischer Daniel, Wermuth) gemäss BR (Fetz) gemäss BR (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Quadranti, Vischer Daniel, Wermuth) (Fetz) 141 A Umschulungsbeihilfen gemäss BR gemäss BR

9 A9 I (Gasche, Quadranti) II (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Vischer Daniel, Wermuth) (Fetz) 142 A Beihilfen Viehwirtschaft gemäss BR 142 A Beihilfen Pflanzenbau gemäss BR (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Vischer Daniel, Wermuth) (Fetz) gemäss BR I (Quadranti, Gasche) II (Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Vischer Daniel, Wermuth) (Fetz) 142 A Direktzahlungen Landwirtschaft gemäss BR Investitionsrechnung (Grin, Amaudruz, Feller, Hausammann, Miesch, Müller Thomas, Schibli, Schwander) 143 A Investitionskredite Landwirtschaft

10 A Bundesamt für Wohnungswesen Investitionsrechnung (Vischer Daniel, Carobbio Guscetti, Gilli, Gysi, Hadorn, Jositsch, Kiener Nellen, Wermuth) 148 A Förderung von gemeinnützigen Bauträgern

11 A11 Kontengruppen Beratungsaufwand (Fetz, Germann, Häberli-Koller, Hefti, Hösli, Theiler) Allgemeiner Beratungsaufwand

12 A12 Mio Mio Mio Mio Mit dem Voranschlag 2015 beantragte Verpflichtungskredite Der Ausgabenbremse unterstellt 4 JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT 402 Bundesamt für Justiz (Niederberger, Bieri, Fetz, Häberli-Koller) 193 V A Finanzierung Administrativhaft 120,0 100,0 gemäss BR 5 DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT 525 Verteidigung 193 V A Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) 126,7 144,2 V Pandemiebereitschaft - 50,0 A Siehe Seite A6, Position 525/A

13 A13 Früher bewilligte Verpflichtungskredite Mio Mio Mio Mio Früher bewilligte, laufende Verpflichtungskredite 2 DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 202 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 195 V A Massnahmen zur zivilen Menschenrechtsförderung ,0 323,0 Siehe Seite A4, Position 202/A

14 Fahne für die Fraktionen mit den n der beiden en 12. November 2014 B 1 Nachmeldungen, resp. der vom 20. August 2014 vom 27. August 2014, 3. September 2014, 19. September 2014 und 7. November 2014 vom November 2014 vom November 2014 Zustimmung zum resp. zu den Nachmeldungen, wo nichts vermerkt ist. Zustimmung zum resp. zu den Nachmeldungen, wo nichts vermerkt ist. Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2015 vom... Dezember 2014 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in die Botschaft vom 20. August , beschliesst: 1 SR Im BBl nicht veröffentlicht Fraktionen 2-4

15 Nachmeldungen, resp. der der der B 2 Art. 1 Erfolgsrechnung 1 Die budgetierte Erfolgsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2015 wird genehmigt. 2 Sie schliesst ab mit: Franken a. Aufwänden von b. Erträgen von c. einem Ertragsüberschuss von Art. 2 Investitionsbereich Die Investitionsausgaben und die Investitionseinnahmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2015 werden als Teil der Finanzierungsrechnung wie folgt budgetiert: Franken a. Investitionsausgaben von b. Investitionseinnahmen von

16 Nachmeldungen, resp. der der der B 3 Art. 3 Kreditverschiebungen; Personalaufwand 1 Das EFD (EPA) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Stellen Verschiebungen zwischen Krediten für Personalaufwand der Departemente, der Bundeskanzlei und des Bundesrates vorzunehmen. 2 Die Departemente werden ermächtigt, zwischen den Krediten für Personalaufwand der ihnen zugeordneten Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung Verschiebungen vorzunehmen. 3 Die Verwaltungseinheiten werden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement zwischen dem Kredit für Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge und dem Kredit für Beratungsaufwand Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen weder 5 Prozent des für Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge bewilligten Kredites noch den Betrag von 5 Millionen Franken überschreiten.

17 Nachmeldungen, resp. der der der B 4 Art. 4 Kreditverschiebungen; IKT-Bereich 1 Das EFD (ISB) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Stellen Verschiebungen zwischen den Krediten für Informatik Sachaufwand der Departemente, der Bundeskanzlei und des Bundesrates vorzunehmen. Die gleiche Ermächtigung gilt für Kreditverschiebungen zwischen den Krediten für Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte oder speziell bezeichneten Krediten für Informatikinvestitionen. 2 Die Departemente werden ermächtigt, zwischen den Krediten für Informatik Sachaufwand der ihnen zugeordneten Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung Verschiebungen vorzunehmen. Sie werden ebenfalls ermächtigt, Kreditverschiebungen zwischen den Krediten für Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte oder speziell bezeichneten Krediten für Informatikinvestitionen vorzunehmen. 3 Die Verwaltungseinheiten werden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement zwischen den Krediten für Informatik Sachaufwand und für Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte oder speziell bezeichneten Krediten für Informatikinvestitionen Verschiebungen vorzunehmen.

18 Nachmeldungen, resp. der der der B 5 Art. 5 Übrige Kreditverschiebungen 1 Die FLAG-Verwaltungseinheiten werden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement zwischen dem Investitionskredit und dem Aufwandkredit des Globalbudgets Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen weder 5 Prozent des bewilligten Aufwandkredites noch den Betrag von 5 Millionen Franken überschreiten. 2 Das WBF wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem EFD (EFV und BBL) zwischen dem Investitionskredit des BBL für bauliche Massnahmen im ETH-Bereich und dem Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen 20 Prozent des bewilligten Investitionskredites nicht überschreiten. 3 Das EDA (DEZA) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem EFD (EFV) zwischen den Aufwandkrediten für die bestimmten Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit sowie der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit einerseits und dem Aufwandkredit für die finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen andererseits Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen insgesamt den Betrag von 30 Millionen Franken nicht überschreiten.

19 Nachmeldungen, resp. der der der B 6 Art. 6 Ausgaben und Einnahmen Auf Grund der budgetierten Erfolgsrechnung und der budgetierten Investitionen werden im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2015 genehmigt: Franken a. Gesamtausgaben von b. Gesamteinnahmen von c. ein Einnahmenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von Art. 7 Schuldenbremse Dem Voranschlag wird nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ein Höchstbetrag für die Gesamtausgaben von Franken zu Grunde gelegt. Art. 8 Planungsgrössen zu Produktgruppen von FLAG-Verwaltungseinheiten Die Kosten und Erlöse der im Anhang aufgeführten Produktgruppen von FLAG-Verwaltungseinheiten werden nach Artikel 42 Absatz 2 FHG 3 als Planungsgrössen festgelegt. 3 SR 611.0

20 Nachmeldungen, resp. der der der B 7 Art. 9 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Art. 9 Ausgabenbremse 1 Folgende Verpflichtungskredite werden gemäss besonderen Art. 9 Ausgabenbremse Verzeichnissen bewilligt: Franken a. Ordnung und öffentliche Sicherheit b. Landesverteidigung c. Bauprogramm 2015 des ETH-Bereichs (Einzelvorhaben) d. Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und Darlehen e. Kriegsrisiko bei humanitären und diplomatischen Sonderflügen, pro Einsatz Folgender Rahmenkredit wird bewilligt: ETH-Bauten 2015 (Bauten unter 10 Mio. )

21 Nachmeldungen, resp. der der der B 8 Art. 10 Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Folgende Verpflichtungskredite werden gemäss besonderen Verzeichnissen bewilligt: Franken a. Soziale Wohlfahrt b. Verkehr c. Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und Darlehen Art. 11 Kreditverschiebungen im Bauprogramm 2015 des ETH-Bereichs 1 Das WBF wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c und dem Rahmenkredit für das Bauprogramm 2015 des ETH-Bereichs nach Artikel 9 Absatz 2 Verschiebungen vorzunehmen. 2 Die Kreditverschiebungen dürfen 5 Prozent des zu erhöhenden Kreditbetrages nicht überschreiten.

22 Nachmeldungen, resp. der der der B 9 Art. 12 Bundesbeschluss betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhônekorrektion (R3) in den Jahren Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhônekorrektion (R3) in den Jahren wird um drei Jahre bis Ende 2017 erstreckt. Art. 12a Zusatzkredit zur Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit Art. 12a Ausgabenbremse Zum Rahmenkredit nach Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember über einen Rahmenkredit zur Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit wird ein Zusatzkredit von 13 Millionen Franken bewilligt. Art. 12a Ausgabenbremse Art. 13 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 4 BBl BBI

Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2013

Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2013 Fahne mit den Beschlüssen der von der Sitzung vom 2. 3. November 202 Pressekonferenz vom 3. November 202 B Entwurf des Bundesrates vom 22. August 202 vom 3. September 202 vom 2. - 3. November 202 Zustimmung

Mehr

1 / A. 10.109 s Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012. Ständerat Frühjahrssession 2011

1 / A. 10.109 s Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012. Ständerat Frühjahrssession 2011 Ständerat Frühjahrssession 011 e-parl 04.0.011 10:57-1 - 10.109 s Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 01 Entwurf des es vom. Dezember 010 Anträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung;

Mehr

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG) 783.1 vom 17. Dezember 2010 (Stand am 1. Oktober 2012) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)

13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Nationalrat Frühjahrssession 04 e-parl 8.0.04 - - 5:6.08 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates Beschluss des

Mehr

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,

Mehr

Bundesgesetz 418.0 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Bundesgesetz 418.0 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Bundesgesetz 418.0 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG) vom 9. Oktober 1987 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

n Immobilienbotschaft EFD 2017

n Immobilienbotschaft EFD 2017 Nationalrat Herbstsession 07 e-parl.09.07 : - - 7.037 n Immobilienbotschaft EFD 07 Entwurf des es vom 4. Mai 07 Anträge der Finanzkommission des Nationalrates vom 5. September 07 Zustimmung zum Entwurf,

Mehr

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Nationalrat Herbstsession 007 e-parl 8.09.007 5:5 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Beschluss des es Anträge

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der

Mehr

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 vom 4. Juni 2018 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler)

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Sommersession 009 e-parl 9.08.009 09:00 - - 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des es vom 0. Februar

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde, FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG)

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG) Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG) vom 18. März 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr Bundesgesetz 74.xx über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57 Absatz,

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Kreditarten und Zahlungsrahmen

Kreditarten und Zahlungsrahmen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Kreditarten und Zahlungsrahmen Zur Steuerung und Kontrolle der Aufwände und Investitionsausgaben, welche bei der Erfüllung der

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

13.046 sn Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Dringliches Bundesgesetz

13.046 sn Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Dringliches Bundesgesetz Nationalrat Sommersession 03 eparl 9.06.03 5:09 3.046 sn Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten. Dringliches Bundesgesetz Entwurf des Bundesrates

Mehr

974.11 Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas 1

974.11 Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas 1 Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas 1 vom 6. Mai 1992 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 18 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995

Mehr

Kontenzuteilung Software: FibuWin - Protecdata

Kontenzuteilung Software: FibuWin - Protecdata Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Kontenzuteilung Software: FibuWin - Protecdata Autor: Agroscope Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Musterabschluss:

Mehr

Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung

Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für sprodukte (liche Absatzförderungsverordnung) 916.010 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 24. Dezember 2002) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf

Mehr

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der

Mehr

09.041sn Voranschlag 2010

09.041sn Voranschlag 2010 A1 Fahne mit den Anträgen der beiden Finanzkommissionen 09.041sn Voranschlag 2010 vom 19. August 2009 der Bundesversammlung bzw. des vom 14. September 2009 bzw. 18. September 2009 Anträge der Finanzkommission

Mehr

Voranschlag Verwaltungseinheiten Zahlen

Voranschlag Verwaltungseinheiten Zahlen 2A Voranschlag Verwaltungseinheiten Zahlen 2014 Impressum Redaktion Eidg. Finanzverwaltung Internet: www.efv.admin.ch Vertrieb BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans)

07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans) Ständerat Sommersession 008 e-parl 6.06.008 - - 5:0 07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans) Entwurf der Geschäftsprüfungskommission

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Aufhebung des jährlich wiederkehrenden Beitrags von Fr. 100 000 an die Stiftung Schweizerische Technische Fachschule

Mehr

(Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

(Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Obligationenrecht Entwurf (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Der Circuit. Qualitätskontrolle der Amtlichen Veröffentlichungen. Forum für Rechtsetzung

Der Circuit. Qualitätskontrolle der Amtlichen Veröffentlichungen. Forum für Rechtsetzung Bundeskanzlei BK Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen Der Circuit Qualitätskontrolle der Amtlichen Veröffentlichungen Forum für Rechtsetzung Michel Moret, Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Korrektion des Rotbachs zwischen dem Rotbachtobel und dem östlichen

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

0.741.310.11. Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003

0.741.310.11. Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003 0.741.310.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2003 Nr. 225 ausgegeben am 14. November 2003 Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei

Mehr

gestützt auf die Artikel 14, 23 Absatz 3 und 40 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG) 1,

gestützt auf die Artikel 14, 23 Absatz 3 und 40 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG) 1, Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) Entwurf vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 14, 23 Absatz 3 und 40 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit

Mehr

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe Änderung vom 21. Februar 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte

Mehr

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

Weisungen 90.051 d. Weisungen über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (WATV)

Weisungen 90.051 d. Weisungen über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (WATV) Weisungen 90.05 d Weisungen über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (WATV) Gültig ab 0.0.0 Gültig bis..05 Weisungen über die ausserdienstliche Tätigkeit

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen 951.25 vom 6. Oktober 2006 (Stand am 15. März 2007) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt

Mehr

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 ]XP(QWZXUIHLQHV*URVVUDWVEHVFKOXVVHV EHUHL QHQ 1DFKWUDJVNUHGLW ]XP 6WDDWVYRUDQVFKODJ I U GDV -DKU 6WDDWVEHLWUlJH I U *HZlVVHU VFKXW]DQODJHQ 0DL hehuvlfkw

Mehr

418.0 Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

418.0 Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG) vom 21. März 2014 (Stand am 1. Januar 2015) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Verordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung

Verordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung Verordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung 510.211.3 vom 15. Mai 2003 (Stand am 3. Juni 2003) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), gestützt

Mehr

418.0 Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

418.0 Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG) vom 9. Oktober 1987 (Stand am 1. Januar 2012) Die Bundesversammlung

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

EBP Naturgefahrentag 2007

EBP Naturgefahrentag 2007 EBP Naturgefahrentag 2007 Ökonomische Instrumente im Kreislauf des Risikomanagements von Naturgefahren im Überblick Hans Merz Naturkatastrophen - ein volkswirtschaftlicher Nutzen? 3 Definitionen Ökonomische

Mehr

Kontenzuteilung Software: AGRO-TWIN

Kontenzuteilung Software: AGRO-TWIN Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Kontenzuteilung Software: AGRO-TWIN Autor: Agroscope Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Musterabschluss: am 06.06.2014

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG Ökumenisches Zentrum, Ittigen Dachsanierung und Abbruch der Arena Kreditgesuch

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:

Mehr

0.831.451.41. Vereinbarung

0.831.451.41. Vereinbarung Originaltext Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds 0.831.451.41

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird Beilage Nr. 1/2005 LG 00204-2005/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau

Mehr

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Die Mobilität wächst... Wachstum der Mobilität 2000 2030, in % Quelle: ARE/Illustration: LITRA 2 ...und das Bahnnetz ist ausgelastet Personen-

Mehr

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich (VMilAk) 414.131.1 vom 24. September 2004 (Stand am 19. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern 18. September 2007

Mehr

0.413.454.1 Briefwechsel vom 22. August/6. September 1996

0.413.454.1 Briefwechsel vom 22. August/6. September 1996 Briefwechsel vom 22. August/6. September 1996 zwischen der Schweiz und Italien über die gegenseitige Anerkennung der Maturitätszeugnisse, die von den Schweizer Schulen in Italien und von den italienischen

Mehr

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)

Mehr

Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung

Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Antrag an den Gemeinderat Umbuchung bewilligter Investitionskredit "Kto. 450440 Contracting Hinterdorf,

Mehr

Dienstag, 6. Dezember 2011 Vormittag

Dienstag, 6. Dezember 2011 Vormittag 6. Dezember 2011 425 Dienstag, 6. Dezember 2011 Vormittag Vorsitz: Protokollführer: Präsenz: Sitzungsbeginn: Standespräsident Ueli Bleiker Patrick Barandun anwesend 119 Mitglieder entschuldigt: Barandun

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57 Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für eine ausserordentliche Zulage an das kantonale Personal und die vorgesetzten Behörden 15. April

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

0.972.321. Abkommen. Übersetzung 1

0.972.321. Abkommen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds über die Errichtung des Schweizerischen Spezialfonds für Afrika 0.972.321 Abgeschlossen

Mehr