Schuldner- und Insolvenzberatung. Jahresbericht 2013

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1 Schuldner- und Insolvenzberatung Geeignete Stelle gem. 305 InsO Jahresbericht 2013 Caritas-Zentrum Dachau Landsberger Straße Dachau Tel: / Fax: / schuldnerb-dah@caritasmuenchen.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Schuldenprävention wichtiger denn je! Ursachen von Ver-/Überschuldung Entwicklungen Situation der Caritas-Schuldnerberatungsstelle MitarbeiterInnen Beratungskapazitäten Fallzahlen Telefonischer Erstkontakt Gesamtfallzahlen der Beratungsstelle Sozialberatung für SchuldnerInnen Beratungsablauf Existenzsicherung und Schuldnerschutz Schuldenregulierung Soziodemographische Merkmale der Ratsuchenden Beratungstätigkeit im Rahmen der Insolvenzordnung Aufgaben der Insolvenzberatung Fallzahlen Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden in der Krankenversicherung Danksagung

3 1. Schuldenprävention wichtiger denn je! Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Überschuldung, auch im Landkreis Dachau, ist Schuldenprävention eine wichtige Aufgabe von Schuldnerberatung. Dieser Notwendigkeit stellt sich die Caritas Schuldnerberatung Dachau seit vielen Jahren. Bereits seit 1993 führen die Mitarbeiterinnen beispielsweise Präventionsveranstaltungen an der Berufsschule Dachau durch. Zwischenzeitlich wurden diese Veranstaltungen auf fast alle Schulen im Landkreis Dachau ausgeweitet. Das langfristige Ziel aller Präventionsarbeit ist, dass Jugendliche, junge Erwachsene sowie Eltern und ErzieherInnen um die Ursachen und Konsequenzen von Ver-/Überschuldung wissen, auf Risiken und Fallstricke aufmerksam gemacht werden, ihr eigenes Konsumverhalten reflektieren, die Notwendigkeit sehen, vorausschauend zu planen und Vorsorge zu treffen und so sich selbst vor Überschuldung schützen und dieses Wissen weitergeben können. Schuldenprävention an den Schulen Dank der großzügigen finanziellen und personellen Unterstützung durch die Sparkasse Dachau war es uns erstmals zum Schuljahresbeginn 2006 möglich, ein Konzept zur Schuldenprävention zu entwickeln und allen Hauptschulen im Landkreis Dachau für ihre 9. Klassen sechsstündige Präventionsveranstaltungen anzubieten. In den Folgejahren konnten wir zudem auch die Realschulen sowie die Gymnasien im Landkreis für unser Projekt gewinnen. Auch im Schuljahr 2012/2013 führte das erfahrene Team diese Projekttage durch und erreichte dabei über Schüler. Zentrale Themen sind dabei unter anderem das Handy, das Girokonto und der Dispo-Kredit, das Erstellen eines Haushaltsplans und die Reflexion des eigenen Konsumverhaltens. Die Jugendlichen sollen informiert und aufgeklärt werden, so dass sie motiviert sind, langfristig planvoll zu handeln. Zudem ist es wichtig, vorhandene Vorurteile bei jungen Menschen abzubauen. Die SchülerInnen erfahren, welchen Einfluss Schulden auf die verschiedenen Lebensbereiche der Betroffenen haben und wie man in eine Verschuldungssituation geraten kann oft sind nicht das eigene Verhalten, sondern Schicksalsschläge der Grund für Zahlungsunfähigkeit. 3

4 Leben im Schlaraffenland was braucht mein Kind zum Glücklichsein? Eine weitere Zielgruppe für Schuldenprävention sind Eltern und ErzieherInnen. Leben im Schlaraffenland was braucht mein Kind zum Glücklichsein? ist das Thema eines Elternabends, den wir seit 2008 an Kindergärten und seit 2011 zusätzlich auch an einigen Grundschulen erfolgreich durchführen. Die Volksbank Raiffeisenbank Dachau fördert von Beginn an unser Präventionsprojekt mit einer großzügigen Spende. Im Jahr 2011 errang die Volksbank Raiffeisenbank Dachau für unser Kooperationsprojekt sogar den zweiten Platz im Rahmen einer von der Teambank ausgelobten Auszeichnung für die Förderung finanzieller Bildung. Kinder lernen in der Familie grundlegende lebenspraktische Kompetenzen wie z.b. das Haushalten mit Geld, das Sparen für größere Anschaffungen und das Verzichten auf Konsum oft nur noch unzureichend. Grund hierfür ist, dass viele Familien im Überfluss leben, ohne Einschränkungen konsumieren können und dies für die Kinder zur Norm wird. Finanziell schlechter gestellte Familien wollen trotz knapper Ressourcen ihren Kindern einen hohen Standard ermöglichen, um im gesellschaftlichen Umfeld nicht abseits zu stehen. Deshalb sind die Eltern die ersten und wichtigsten Ansprechpartner für präventive Maßnahmen. Die pädagogischen MitarbeiterInnen können die Eltern unterstützen und zu MultiplikatorInnen zum Thema Konsumverhalten werden. Dem Kindergarten als geeigneter Ort für frühzeitige Intervention kommt dabei eine wichtige Rolle zu. 4

5 2. Ursachen von Ver-/Überschuldung Entwicklungen ,00% 30,00% 30,00% 25,00% 20,00% 21,52% 20,57% gescheiterte Selbständigkeit Arbeitslosigkeit 16,77% 16,46% Niedrigeinkommen 15,00% 13,92% Trennung/Scheidung 10,00% falsches Konsumverhalten 5,00% mangelhafte finanzielle Allgemeinbildung 0,00% 2013 Schuldnerberatung bedeutet immer auch, die Ursachen der Verschuldung beim Klienten zu ermitteln und sich damit auseinander zu setzen. Bei den Erstgesprächen an unserer Beratungsstelle erfolgt regelmäßig eine Einschätzung sowohl durch die/den Ratsuchende/n selbst als auch eine Zuordnung durch die jeweilige Beraterin. Im Jahr 2013 stand die Verschuldungsursache mangelhafte finanzielle Allgemeinbildung (bei 30% der Beratenen) auf Platz eins. Die zweite Stelle nimmt das Niedrigeinkommen ein (21,51%). Davon sind nicht nur SozialhilfeempfängerInnen, sondern zunehmend auch KlientInnen in Vollzeit-Arbeitsverhältnissen betroffen. Der nächsthäufigste Verschuldungsgrund war ein falsches Konsumverhalten (20,57%). Dicht darauf folgten die Verschuldungsgründe gescheiterte Selbstständigkeit, Trennung/Scheidung und Arbeitslosigkeit. Dass Arbeitslosigkeit keine der ersten Stellen einnimmt, liegt aus unserer Sicht an der momentan sehr guten Wirtschaftslage im Landkreis, die zu wenig Entlassungen führt. Oft war aber auch der Verlust der Arbeitsstelle der ursprüngliche Auslöser für Verschuldungsspiralen, liegt aber soweit in der Vergangenheit, dass sich dies nicht mehr nachvollziehen lässt. Bei den Angaben zu den Ursachen sind Mehrfachnennungen möglich, da in der Regel erst das Zusammentreffen mehrerer Faktoren zur Verschuldung führt. 5

6 3. Situation der Caritas-Schuldnerberatungsstelle 2013 Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritas-Zentrums Dachau bietet kostenlose Beratung für alle Einwohner des Landkreises Dachau, unabhängig von Konfession und Nationalität, an MitarbeiterInnen Für Schuldner-/ Insolvenzberatung und Prävention Lena Wirthmüller, Sozialwirtin B.A. Irene Küsters, Juristin 39,0 Std./Woche 25,5 Std./Woche Verwaltung / Sachbearbeitung Christiane Sandhorst, Bankfachwirtin (IHK) 22,5 Std./Woche Praktikanten Kai Kucharcik, Praxissemester Stud. Soziale Arbeit Ab ,0 Std./Woche Für Prävention Gesine Tauchert, Dipl. Geographin Sonderurlaub 5,5 Std./Woche Susanne Ziegler, Sparkassenfachwirtin ab ,25 Std./Woche Caroline Höchtl, Betriebswirtin B.A. ab ,25 Std./Woche Ingrid Kuhn Jan April Aufwandspauschale Karina Stanglmayr April Dez Aufwandspauschale Alexandra Gorges, Stud. Soziale Arbeit Anneliese Hermann, Erzieherin 4,0 Std./Woche Honorarbasis Ehrenamtliche Dr. iur. Karl-Heinz Bauer, Jurist und Betriebswirt Frau Elisabeth Schatz, Direktorin 6

7 3.2. Beratungskapazitäten Laut dem Creditreform SchulnerAtlas 2013 waren im letzten Jahr 6,14% der volljährigen Landkreisbürger überschuldet, also zahlungsunfähig. Sehr häufig wenden sich Menschen in akuten Notlagen, wie z.b. bei drohender Zwangsräumung der Wohnung, Stromsperre oder bei einer Kontopfändung an die Schuldnerberatung. In solchen Fällen ist dann rasche Hilfe vonnöten, die aber einen hohen Arbeitsaufwand erfordert, Kapazität bindet und dadurch die Bearbeitung laufender Fälle verzögert. Zudem kommen weiterhin viele Anfragen von Schuldnern, die eine Bescheinigung über erhöhte Freibeträge beim Pfändungsschutzkonto haben wollten. Auch diese Fälle müssen sofort bearbeitet werden, damit die Schuldner über ihr lebensnotwendiges Einkommen auch verfügen können. Zusätzlich ist es in zahlreichen Fällen erforderlich, die individuelle Pfändungssituation zu prüfen und je nach Ergebnis einen zusätzlichen Antrag an das Vollstreckungsgericht zu empfehlen und zu erklären. In solchen Notfällen war es uns im Jahr 2013 fast immer möglich, zeitnah zu reagieren. Insgesamt sind die Fallzahlen sowie die Komplexität der Fälle im Jahr 2013 weiter gestiegen, sodass die Kapazitäten der Beratungsstelle nicht vollständig ausreichend waren, um alle Ratsuchenden ausführlich beraten zu können. 7

8 4. Fallzahlen 4.1. Erstkontakt Eine Terminvergabe für KlientInnen, die erstmals um Beratung bei uns nachsuchten, erfolgte im Jahr 2013 in der Regel über die Telefonsprechstunde, die viermal wöchentlich stattfindet. In vielen Fällen konnten existenzbedrohende Situationen entschärft werden, indem die Beraterinnen Handlungsstrategien oder einfach Informationen vermittelten. Gegebenenfalls nahm die jeweilige Beraterin aber auch sofort Kontakt zu Gläubigern und Behörden um größeren Schaden zu verhindern. Häufig melden sich Klienten, denen andere soziale Einrichtungen und Behörden im Landkreis die Schuldnerberatung der Caritas empfohlen haben. Ebenso weisen die Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle beim Finanzamt, des Jobcenters Dachau und viele GerichtsvollzieherInnen ihre Kunden verstärkt auf das Angebot der Schuldnerberatung hin, weil sie die Not der Menschen hinter den Zahlungsschwierigkeiten sehen. Im Berichtszeitraum 2013 wurden insgesamt 292 Ratsuchende, die sich erstmalig an die Schuldnerberatung gewandt haben, einfach oder mehrfach telefonisch beraten. Dabei wurde mit 249 Personen in Krisensituationen kurzfristig, ansonsten spätestens innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen, ein Beratungstermin vereinbart. In einem Teil der Fälle werden die an telefonisch beratene Personen vergebenen Ersttermine im Anschluss nicht wahrgenommen. Viele Ratsuchende sind in einer bestimmten Situation sehr verzweifelt und stehen unter hohem Druck, was sie auch uns als Beratungsstelle vermitteln. Manche Probleme lösen sich oft durch die telefonische Beratung oder durch Änderung der äußeren Umstände auf, sodass Beratungstermine nicht mehr wahrgenommen werden. Ein Grund hierfür ist aber auch, dass nicht alle Ratsuchenden langfristig die erforderliche Ausdauer, Änderungsbereitschaft und Zuverlässigkeit mitbringen, die eine Schuldnerberatung erfordert. 8

9 4.2. Gesamtfallzahlen der Beratungsstelle Zu Beratungsbeginn sind bei fast allen Ratsuchenden Maßnahmen zur Existenzsicherung und Budgetberatung erforderlich. Dabei steht die Befähigung der Betroffenen zum selbstständigen Schuldenmanagement im Vordergrund. Im Berichtszeitraum wurden von den Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatung insgesamt 362 Familien und Einzelpersonen telefonisch und/oder persönlich beraten. Persönlich beratene KlientInnen insgesamt: Im Jahr 2013 nahmen im Rahmen der Sozialberatung für SchuldnerInnen und der Insolvenzberatung insgesamt 318 Personen alleine oder mit ihrem Lebenspartner bzw. einer Bezugsperson einmal bzw. mehrfach Beratungsgespräche in der Schuldnerberatung wahr. Im Rahmen der Sozialberatung für SchuldnerInnen wurden 266 Personen, im Rahmen der Insolvenzberatung 52 Personen betreut. Auch im Folgenden wird aufgrund der unterschiedlichen Bezuschussung/Teilrefinanzierung nach Sozialberatung für SchuldnerInnen und Insolvenzberatung aufgeschlüsselt. 9

10 5. Sozialberatung für SchuldnerInnen Sozialberatung für SchuldnerInnen ist eine soziale Dienstleistung mit ganzheitlichem Beratungsansatz mit dem Ziel der Schuldenregulierung. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der persönlichen Ressourcen der Ratsuchenden. Von großer Bedeutung ist die Begleitung bei sozialen und psychischen Problemen zur Stabilisierung der psychosozialen Verfassung. Eine wichtige Rolle dabei kommt der effektiven Vernetzung mit Fachdiensten und sozialen Hilfesystemen zu. Schuldnerberatung stärkt das Selbsthilfepotential der KlientInnen und ist als Lernprozess zu verstehen. Im Verlauf des Beratungsprozesses werden, entsprechend den persönlichen Fähigkeiten, schrittweise Handlungsmöglichkeiten vermittelt und eingeübt mit dem mittel- bzw. langfristigen Ziel, das eigene Schuldenmanagement ganz oder teilweise selbst zu übernehmen Beratungsablauf Existenzsicherung und Schuldnerschutz Zu Beginn der Beratung liegt der Schwerpunkt auf Existenzsicherung und Schuldnerschutz. Der Anlass dafür, Hilfe durch die Schuldnerberatung anzufordern, war auch im Berichtsjahr für einen großen Teil der KlientInnen zunächst, die Gefährdung ihre existenzielle Grundlage. Rasche Hilfe war erforderlich, weil die fristlose Kündigung der Wohnung ausgesprochen, die Zwangsräumung der Wohnung bevorstand, der Termin der Zwangsversteigerung festgelegt war, ein Gläubiger das Konto gepfändet hatte und notwendige laufende Zahlungen z.b. für Miete und Strom nicht mehr durchgeführt werden konnten Gehaltspfändungen befürchtet wurden oder aber den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bereits gefährdeten. Die Budgetberatung steht am Anfang des jeweiligen Beratungsprozesses. Haushaltsplanung ist ein unverzichtbares Instrument von Schuldnerberatung und hilft z.b. dabei, (im Sinne von Prävention) den Umgang mit Geld einzuüben, um weiterer Verschuldung vorzubeugen. Durch Ermittlung von Einsparmöglichkeiten und. Ansparen von Reserven kann ggf. den Gläubigern ein Tilgungsangebot unterbreitet werden. 10

11 Möglichkeiten zur Schuldenregulierung Erst im nächsten Schritt geht es an die Regulierung der Schulden. Viel Zeitaufwand erfordert die Ermittlung von Gläubigerdaten und der Gesamtverbindlichkeit. Forderungen müssen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, ein Sanierungskonzept erstellt und mit den Gläubigern verhandelt werden. Erst hier entscheidet sich, welcher Weg für den/die SchuldnerIn gangbar ist, um sein/ihr Schuldenproblem zu lösen - der herkömmliche oder der Weg über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Geklärt werden muss, ob z.b. über Stundungs-, Ratenzahlungsvereinbarungen, Zinsverzicht, Teilerlassvergleiche usw. die Schulden zu tilgen sind oder aber ob der/die Ratsuchende so aussichtslos überschuldet ist, dass er/sie aus eigener Kraft sein/ihr Schuldenproblem nicht mehr lösen kann. Dann ist ggf. ein Insolvenzverfahren indiziert. Dabei ist die Höhe der Schulden nicht alleine ausschlaggebend. Auch die Lebensumstände, die derzeitigen und künftigen Vermögens- und Verdienstverhältnisse usw. müssen in die Entscheidung einbezogen werden. Bei einem Rentner mit sehr geringer Rente, kann durchaus bei einer relativ geringen Schuldenhöhe ein Verbraucherinsolvenzverfahren indiziert sein. Unabhängig von der Schuldensumme ist jedoch vor allem bei Geringverdienern, Alleinerziehenden, Alg I / Alg II Beziehern, dauerhaft Erwerbsunfähigen, aber auch bei verschuldeten Jugendlichen oder Rentnern mit geringem Einkommen die Aussicht auf eine schnelle Entschuldung gering. Monatliche Zahlung von Kleinstraten, oft aus dem unpfändbaren Einkommen abgezweigt, tragen nicht wie erhofft zu einem schrittweisen Abbau der Forderungen bei. Zinsen und kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen treiben stattdessen die Forderungen weiter in die Höhe. Immer wieder gibt es auch Schuldner, denen es möglich ist, Raten aus ihrem Einkommen zu bezahlen oder ein Darlehen aus dem Verwandtenkreis zu bekommen und auf dieser Grundlage eine für alle Seiten positive Einigung mit ihren Gläubigern erzielen können. 11

12 5.2. Soziodemographische Merkmale der Ratsuchenden Die erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt des ersten Beratungstermins im laufenden Berichtsjahr. Veränderungen/Entwicklungen im Verlauf der Beratung bis zum Jahresende sind nicht berücksichtigt. Herkunftsländer 210 (66%) der in 2013 persönlich beratenen KlientInnen waren deutscher Herkunft. Der Anteil der ausländischen Ratsuchenden belief sich 2013 auf 34%. Altersstruktur Alter in Jahren unter über 65 gesamt Auffällig ist, dass 35 Personen (11%) sehr jung waren. Geht man nach den gesetzlichen Kriterien, waren alle diese jungen Menschen zahlungsunfähig. Den Hauptanteil stellen aber weiterhin die Klienten in der Lebensmitte, bei denen altersentsprechend die Verschuldungsrisiken Arbeitslosigkeit, Familiengründung, Trennung und Scheidung und Immobilienerwerb zum Tragen kommen. Schuldenhöhe 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Schuldenhöhe unter Schuldenhöhe unter Schuldenhöhe Schuldenhöhe über Im Jahr 2013 hatten ca. 17% unserer KlientInnen nur Schulden in einer Höhe von bis zu Weitere 36% der Ratsuchenden hatten Schulden über 5.000, aber unter % der Beratenen hatten Verbindlichkeiten zwischen und Die Schuldenhöhe der restlichen KlientInnen lag bei über

13 Beteiligung am Erwerbsleben Bei der Beteiligung am Erwerbsleben sind Mehrfachnennungen möglich, da viele unserer KlientInnen ein sehr niedriges Einkommen haben und dieses mit Sozialhilfeleistungen aufstocken müssen (22 Personen) oder aus anderen Gründen über verschiedene Einkommensarten verfügen. Zu Beginn der jeweiligen Beratung im Jahr 2013 waren knapp über 60% der 319 Ratsuchenden erwerbstätig. 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 13

14 6. Beratungstätigkeit im Rahmen der Insolvenzordnung Seit April 2002 bietet die Caritas-Schuldnerberatung auch Insolvenzberatung an Aufgaben der Insolvenzberatung Der Beratung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens geht regelmäßig - wie bereits erläutert - eine Phase der Sozialberatung für Schuldner voraus. Die Beraterinnen müssen klären, ob ein Insolvenzverfahren indiziert und für den Ratsuchenden/die Ratsuchende ein gangbarer Weg ist. Die Aufgaben im Bereich der Insolvenzberatung sind in der Insolvenzordnung (InsO) und im Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG-InsO) definiert. Die geeigneten Stellen haben die Beratung und Vertretung der überschuldeten Personen im Rahmen des 305 Abs. InsO bei der Schuldenbereinigung, insbesondere die außergerichtliche Einigung auf der Grundlage eines Plans durchzuführen, eine Bescheinigung hierüber auszustellen und die SchuldnerInnen über das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beraten. Erfreulicherweise können wir feststellen, dass sich die - oft langwierige - gewissenhafte Vorbereitung des Insolvenzverfahrens auch unsererseits insofern lohnt, als während des Verfahrens bei unseren KlientInnen praktisch keine Schwierigkeiten auftauchen Fallzahlen Leider sind die Fallpauschalen, die als Finanzierung der Insolvenzberatung dienen sollen, nicht kostendeckend zumal sie seit 15 Jahren nicht erhöht wurden. Dennoch versuchen wir so viele Ratsuchende wie möglich zu unterstützen. Im Berichtszeitraum 2013 wurden 52 KlientInnen persönlich in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens beraten. Bei 45 Personen wurde ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt. Davon konnte bei fünf außergerichtlichen Zahlungsangeboten eine Einigung mit allen Gläubigern erzielt werden. 14

15 7. Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden in der Krankenversicherung In unserer Beratung haben wir immer wieder Klienten, die berichten, dass sie schon seit Jahren keinen Krankenversicherungsschutz mehr hätten. Die Gründe sind vielfältig. Häufig waren die Klienten früher selbständig tätig und konnten die Beiträge für die eigene Krankenversicherung nicht mehr aufbringen, als der Betrieb in die Krise kam. Aber auch infolge psychischer Erkrankung oder Überschuldung hatten sich viele nicht mehr um ihren Krankenversicherungsschutz gekümmert und sich nicht bei ihrer Krankenkasse gemeldet. Solange keine Lösung für die Schulden gefunden ist, wird den Versicherten nur die sogenannte Akutversorgung gewährt. Besonders unverständlich ist dies für Menschen, die jetzt wieder in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und ihre laufenden Beiträge entrichten, deren Leistungen aber wegen der Schulden ruhen. Auch gibt es nach wie vor Menschen, die gar nicht versichert sind und daher auch jede Notfallversorgung selbst bezahlen müssten. Als Reaktion der Regierung auf diese Situation ist zum 01. August 2013 das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft getreten. Für viele Menschen gab es damit wieder Hoffnung, dass ihnen die Beitragsschulden erlassen würden und sie so endlich wieder den vollen Krankenversicherungsschutz erlangen könnten. Nach der Veröffentlichung der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung durch den GKV-Spitzenverband im September 2013 nahmen die Krankenkassen die Erlassanträge an. Fristende für die günstigeren Schuldenerlass-Anträge war der Bisher lässt sich sagen, dass die Hoffnungen der BeitragsschuldnerInnen nur in wenigen Fällen erfüllt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen stellten bei der Prüfung von einzelnen, uns bekannten Fällen fest, dass die Voraussetzungen für einen Erlass nicht gegeben waren. Auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen wird selten der angestrebte volle Versicherungsschutz erreicht. Zumindest der Erlass von Säumniszuschlägen von früher 5 % pro Monat auf nun 1 % wird in fast allen Fällen gewährt. Schulden bei der Krankenversicherung bleiben daher weiterhin ein drängendes Thema in unserer Beratung. 15

16 Danksagung Wir bedanken uns an dieser Stelle bei all jenen, welche die Arbeit der Caritas- Schuldnerberatung auch im Jahr 2013 direkt oder indirekt unterstützt haben. Unser Dank geht auch an den Landkreis Dachau, vertreten durch Herrn Landrat Hansjörg Christmann, der einen Teil der Personal- und Sachkosten trägt und somit unsere Arbeit überhaupt erst ermöglicht. Für das Entgegenkommen und Engagement bedanken wir uns bei ihm und den verantwortlichen Gremien sehr herzlich. Ebenso ist Frau Detering für uns als Ansprechpartnerin im Rahmen der Bezuschussung/Abrechnung eine geschätzte Ansprechpartnerin. Unser besonderer Dank gilt Frau Oberamtsrätin Gabriele Gerstl, die 2013 in den Ruhestand verabschiedet wurde, für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Unser Dank gilt auch jenen Politikern, die in all den Jahren durch ihr Engagement das Fortbestehen von Schuldner- und Insolvenzberatung gesichert haben. Für die Zusammenarbeit bei der Durchführung unseres gemeinsamen Präventionsprojekts an Hauptschulen und Realschulen, insbesondere auch für die finanzielle Unterstützung, bedanken wir uns sehr herzlich bei der Sparkasse Dachau, vertreten durch die Herren Direktoren Thomas Schmid und Hermann Krenn sowie bei Herrn Christoph Zahn und seinen Mitarbeiterinnen, für die wir stellvertretend Frau Annemarie Hagitte als Projektkoordinatorin nennen möchten. Bedanken möchten wir uns auch bei der Volksbank Raiffeisenbank Dachau, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Thomas Höbel, Karl-Heinz Hempel und Johann Schöpfl sowie bei Herrn Martin Richter als Ansprechpartner. Durch eine großzügige Spende konnten wir unsere Präventionsarbeit an Kindergärten und Grundschulen fortführen und Eltern im Landkreis Dachau unser Projekt zur Konsumerziehung anbieten. Vielen Dank auch den Schulleitungen und LehrerInnen der Berufsschule Dachau, der Gymnasien, Realschulen und Mittelschulen, die unser Angebot mit viel Engagement mittragen sowie den LeiterInnen der Kindergärten und Grundschulen für ihr Interesse. Wir bedanken uns bei den zahlreichen KollegInnen in sozialen Institutionen, MitarbeiterInnen von Behörden und ortsansässigen Banken, die mit großem Verständnis für die Situation unserer Klienten und ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit uns oft unkonventionelle Lösungen ermöglichen und damit wesentlich zur Stabilisierung der betroffenen Ratsuchenden beitagen. 16

17 Im Rahmen eines Beratungsvertrags steht uns die Kanzlei Dr. Metschkoll mit kompetenter Beratung zur Seite Herrn Rechtsanwalt Dr. Metschkoll und Herrn Rechtsanwalt Scherzer gilt an dieser Stelle unser herzlicher Dank. Zuletzt möchten wir uns noch bei unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern für die kompetente und zuverlässige Hilfe bedanken. Herr Dr. Bauer und Frau Schatz unterstützen uns mit ihrer Lebenserfahrung und vor allem viel Zeit und Geduld in unserer Arbeit in der Schuldnerberatung. Für das Team der Schuldnerberatung Lena Wirthmüller Irene Küsters 17

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