PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

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1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE Nr.13 Ausführlicher Bericht 29. Mai 2006

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3 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai VORSITZ: HERR L. SIQUET, PRÄSIDENT SEKRETÄRIN: FRAU K. MESKENS Die Sitzung wird um Uhr eröffnet. ERÖFFNUNG UND ANWESENHEITEN DER PRÄSIDENT.- Ich eröffne die heutige Plenarsitzung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Anwesend sind die Herren R. CHAINEUX, B. COLLAS, Frau P. CREUTZ, Frau E. DUJARDIN, die Herren A. EVERS, L. JAEGERS, Dr. E. KEUTGEN, E. KLINKENBERG, H.-D. LASCHET, J. MARAITE, Frau K. MESKENS, die Herren Dr. J. MEYER, P. MEYER, H. NIESSEN, G. PALM, D. PANKERT, Frau N. REIP, die Herren F. SCHRÖDER, C. SERVATY, L. SIQUET, Frau R. STOFFELS, Herr M. STROUGMAYER und Frau G. THIEMANN, Herr Ministerpräsident K.- H. LAMBERTZ, die Herren Minister B. GENTGES und O. PAASCH, Frau Ministerin I. WEYKMANS sowie die beratenden Mandatare, die Herren J. BARTH, J.-R. COLLAS, H. KEUL, Frau I. REINERTZ und Herr A. SPODEN. Entschuldigt ist Herr Dr. E. MEYER. Abwesend sind Herr E. FRANZEN, Herr Provinzialrat J. HAAS, die Regionalabgeordneten, Herr H. GROMMES, Frau M. DETHIER und Herr E. STOFFELS, sowie Herr Europaabgeordneter M. GROSCH. FRAGESTUNDE 1. DIABETES 2. EINRICHTUNG EINES NATIONALEN KREBSREGISTERS 3. VORSORGEUNTERSUCHUNGEN ZUR FRÜHERKENNUNG VON DICKDARMKREBS DER PRÄSIDENT.- Gemäß Artikel 71 der Geschäftsordnung eröffne ich die Fragestunde. Wir kommen zunächst zu den drei ersten Fragen an Herrn Minister Gentges, die der Minister zusammen beantworten wird. Wir haben diese Fragen von Frau Stoffels über Diabetes, von Frau Dujardin über die Einrichtung eines nationalen Krebsregisters und von Herrn Dr. Keutgen über Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Dickdarmkrebs zusammengelegt. Frau Stoffels hat das Wort. FRAU STOFFELS (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen! Das EU-Parlament hat am 27. April dieses Jahres eine Erklärung bezüglich gesundheitlicher Maßnahmen gegen Diabeteserkrankungen unserer Bevölkerung verabschiedet. Diese Erklärung fordert die EU-Kommission und den Rat der Europäischen Gemeinschaft auf, im Rahmen der neuen Gesundheitsstrategie der EU den Schwerpunkt auf Diabetes als schwere Erkrankung zu legen, die überall in der EU erwiesenermaßen hohe Belastungen verursacht; die Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten, nationale Diabetes-Pläne aufzustellen; eine Diabetes-Strategie der EU zu entwickeln und eine Empfehlung des Rates zur Vorbeugung, Diagnose und Kontrolle von Diabetes auszuarbeiten, und eine Strategie zur Förderung des Konsums und der Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln zu entwickeln. Herr Minister, im Hinblick auf anstehende Konzertierungen mit den anderen Gemeinschaften, Regionen und dem Föderalstaat möchte ich mich erkundigen, ob schon Vorschläge erarbeitet worden sind, auf welche Art und Weise wir uns an dieser Kampagne beteiligen werden? Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! DER PRÄSIDENT.- Frau Dujardin hat das Wort.

4 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft FRAU DUJARDIN (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor etwa zwei Wochen wurde bekannt, dass eine gegenseitige Informationsarbeit zwischen Gemeinschaften und Regionen zur Einrichtung eines nationalen Krebsregisters führen sollte. Dazu wurde zusätzlich bekannt, dass ab 17. Mai 2006 eine private Stiftung, Registre du Cancer genannt, ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel dieser neuen Struktur ist es, Angaben über alle neuen Krebsfälle in Belgien zu sammeln und alle dazu gehörenden Daten, wie Häufigkeit des Auftretens der Krankheit, Krankheitsverlauf usw., zu analysieren. Dieses Instrument sei u.a. sehr wichtig für zukünftige Erfolge im Kampf gegen den Krebs, sagte dazu der föderale Gesundheitsminister Rudy Demotte und gab gleichzeitig zu, dass es bisher in Belgien für diese Art von Zusammenarbeit der Gemeinschaften und Regionen keine gemeinsamen Grundlagen gegeben habe. Dazu meine Fragen: 1. Ist die Deutschsprachige Gemeinschaft über diese Initiative informiert? 2. Wie soll die eventuelle Zusammenarbeit mit den anderen Regionen und Gemeinschaften in praktischer und finanzieller Hinsicht aussehen? Danke! DER PRÄSIDENT.- Herr Dr. Keutgen hat das Wort. HERR DR. KEUTGEN (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Herren Minister, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Erkrankung an Dickdarmkrebs stellt inzwischen etwa 40% der Krebserkrankungen sowohl bei Männern als auch bei Frauen dar. Besonders alarmierend ist, dass in den meisten Fällen die Diagnose relativ spät gestellt wird und die Überlebensrate nach fünf Jahren nur noch bei 40% bis 50% liegt. Bei einem kürzlich an der Universität Lüttich abgehaltenen Symposium für Hausärzte wurden u.a. Erfolge aus Kanada, Frankreich, Großbritannien und Dänemark vorgestellt, wo man durch Vorbeugeuntersuchungen bei der Bevölkerung zwischen 50 und 75 Jahren die Sterblichkeitsrate bei dieser Tumorerkrankung um 30% senken konnte. In Flandern und in der Französischen Gemeinschaft wird zurzeit über großflächig angelegte Vorbeugeuntersuchungen für Colo-Rektal-Tumore nachgedacht. Hierzu meine Frage: Ist die Deutschsprachige Gemeinschaft an dem Projekt der beiden anderen Gemeinschaften beteiligt und kann die Regierung über den Stand der Dinge berichten? DER PRÄSIDENT.- Herr Minister Gentges hat das Wort. HERR GENTGES, Minister.- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zur Frage bezüglich Diabetes: In Belgien gibt es etwa Diabetiker, etwa 50% des Typs- 2 und 50% des Typs-1. Am 30. Mai 2002 veröffentlichte das ISP die von Experten ausgearbeitete Studie Konsens zur Diabetes-Früherkennung. Es ging um die Grundfrage von Sinn und Zweck einer systematischen Früherkennung von Diabetes. In diesem Dokument wurden auch die Zielgruppen sowie die anzuwendenden Methoden präzisiert. Schlussfolgernd kann man sagen, dass Früherkennung sinnvoll ist, wenn sie im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes der Gesundheit durchgeführt wird, da bei Patienten mit Diabetes des Typs 2 meist multimorbide Situationen bestehen: Übergewicht, hoher Blutdruck und Bewegungsmangel. Aktionen sollten gezielt auf diese Risikogruppe ausgerichtet sein. Durch angepasste Lebensführung und Verminderung der Risikofaktoren sind Maßnahmen zur Vorbeugung möglich. Dies scheint im Sinne der Volksgesundheit effektiver als Früherkennung. Folge dieser Studie war eine interministerielle Arbeitsgruppe. Bei einer ersten Versammlung am 6. August 2002 waren leider nur das föderale Ministerium und die Deutschsprachige Gemeinschaft vertreten. Somit hat es dann auch keine Folgeveranstaltung mehr gegeben.

5 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde im Rahmen der Schlaganfallkampagne bekanntlich eine Untersuchung durchgeführt. 187 Personen wurden untersucht. 178 Personen wurden wegen erhöhten Blutzuckerspiegels an den Hausarzt weitergeleitet, wobei bei manchen sicherlich die Diagnose Diabetes gestellt werden konnte. Diese Kampagne war übrigens ein guter Erfolg, und 187 Personen, also 7,6% der Untersuchten gehörten dazu. Im Patienten Rat & Treff hat sich eine Mitarbeiterin auf Diabetes spezialisiert und bietet neben Schulungen auch regelmäßig Früherkennungstests an. Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit geschehen via Medien, vor allem durch die Presse, und sind regelmäßig durch den PRT initiiert und werden vom Ministerium im Rahmen der Schlaganfallkampagne aufgenommen. Es ist also klar, dass die Fachkräfte die Thematik in ihr präventives Handeln integrieren und es nicht versäumen, die Öffentlichkeit regelmäßig in dieser Frage zu sensibilisieren, damit die Menschen sowohl Zeichen der Früherkennung wahrnehmen als auch ihre Lebensweise anpassen können. Soweit zur ersten Frage. Nun zur zweiten Frage, dem Krebsregister: Die Einrichtung der privaten Stiftung des Belgischen Krebsregisters ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, die Daten betreffend Krebserkrankungen für das gesamte Land zusammenzutragen. Bereits in den 60er Jahren sind die Krankenkassen in die Registratur eingestiegen ist das erste belgische Krebsregister von Frau Dr. Greet Haeltermann in der Trägerschaft des Belgischen Krebswerkes, besser bekannt als Oeuvre Belge du Cancer, eingerichtet worden. Ab dem Jahre 1998 haben die Pathologen der großen Krankenhäuser in Belgien ebenfalls ihre Daten an dieses Register übermittelt. Zwischenzeitlich ist das Belgische Krebswerk aufgelöst worden, und es hat eine Lücke gegeben. Im Jahre 2002 hat eine vergleichende Studie ergeben, wie das Krebsregister nach bestem Kosten-Nutzen-Verhältnis geführt werden kann. Das Ergebnis dieser Studie ist die doppelte Datenerhebung: zum einen über die Krankenkassen und zum anderen über die Labore, die die Gewebeproben mit Krebszellenbefunden erheben. Der Königliche Erlass von 2003 über die Normen für die Basisversorgung in der Onkologie hält ferner fest, dass die Registratur der Krebsvorkommen Pflicht ist, sodass die Zusammenarbeit, die früher auf freiwilliger Basis beruhte, nunmehr mit der Meldepflicht verbunden ist. Die Datenerhebung ist somit verfeinert worden, und es ist davon auszugehen, dass die Vollständigkeit der Daten in einigen Jahren erreicht sein wird. Die Sammlung der Daten und ihre Verarbeitung erfolgt nunmehr in einer privaten Stiftung, die sowohl eine unkomplizierte Handhabung ermöglicht als auch von der Kommission zum Schutz des Privatlebens genehmigt wurde. Die verschiedenen Behörden des Landes haben dieser Form ebenfalls zugestimmt, so auch die Deutschsprachige Gemeinschaft, die im Übrigen Gründungsmitglied ist. Sie ist ferner im Verwaltungsrat und im Koordinationsgremium vertreten. Bei der ersten Herausgabe des Berichts wird die Deutschsprachige Gemeinschaft auch die für sie relevanten Ergebnisse in deutscher Sprache veröffentlichen. Wie bereits angedeutet, erfolgt die Zusammenarbeit mit den anderen Partnern, darunter nicht nur die Gemeinschaften, das LIKIV und das föderale Gesundheitsministerium, sondern auch die Berufsfachgruppen wie Onkologen, Pathologen und auch die Universitäten, Krebsvereinigungen und Patientenvereinigungen, über die Gremien, die ich eben genannt habe. Zusammenfassend sei gesagt, dass wir Mitglied dieser privaten Stiftung sind. Wir sind in ihren Gremien vertreten und werden das Erforderliche tun, um die Erkenntnisse aus den Daten sowohl in der Prävention als auch in der Information der Gesundheitsinstitutionen und der Öffentlichkeit einzubringen. Soweit zum Krebsregister.

6 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zur dritten Frage, den Vorbeugungsuntersuchungen zur Früherkennung von Dickdarmkrebs. Es ist eine häufig auftretende Krebsart - wie Dr. Keutgen auch gesagt hat -, insbesondere in der zweiten Lebenshälfte. Bei familiärer Veranlagung kann es aber auch vermehrt früher auftreten. Laut den Angaben von Herrn Dr. Keutgen macht diese Erkrankung bereits 40% aller Krebserkrankungen bei Frauen und Männern aus. Wir haben die Zahlen überprüfen lassen und dabei festgestellt, dass zurzeit landesweit keine genauen Statistiken vorliegen. Da wir bereits in der Vorfrage zum Krebsregister eine Antwort darauf gegeben haben, gehe ich nicht mehr näher darauf ein. Allerdings hat Flandern aktuelle Zahlen zur Krebsmorbidität, die über die Vlaamse Liga tegen Kanker zusammengetragen wurden: Diese ergeben, dass in Flandern jährlich etwa Personen an Krebs erkranken, wobei der Dickdarmkrebs bei Männern an dritter Stelle (13,6%) und bei Frauen an zweiter Stelle (13,9%) steht. Laut offiziellen belgischen Angaben des Institut National des Statistiques betrug die Sterberate durch Krebs - alle Krebsarten zusammen genommen - für die Jahre 1994 bis 1997 durchschnittlich 30% bei Männern und 23% bei Frauen. Bei den krebsbedingten Todesfällen beträgt der Anteil durch Dickdarmkrebs jeweils 7% bei Männern und 10% bei Frauen und befindet sich somit an dritter Stelle der Todesursachen als Folge einer Krebserkrankung. Jetzt zur Früherkennung: Laut Dr. Keutgen wird zurzeit über großflächig angelegte Vorbeugeuntersuchungen in Flandern und in der Französischen Gemeinschaft nachgedacht. Dafür konnten wir eigentlich keine Bestätigung finden. Flandern konzentriert sich auf zwei validierte Programme: Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Die Französische Gemeinschaft wartet den Bericht einer Arbeitsgruppe ab, die beauftragt ist, wissenschaftliche Kriterien zum Screening verschiedener Krankheiten zu erstellen, und das durch das Centre de Recherche Opérationelle en Santé Publique vom Institut de Santé Publique, dem ISP. Das Abschlussdokument zum Dickdarmkrebs, das etwa in einem Monat offizialisiert wird, enthält die Empfehlung, von einem flächendeckenden Screening abzusehen, da der Nutzen nicht erwiesen ist. Bekanntlich ist dann von Nutzen die Rede, wenn nachweislich eine Senkung der Mortalitätsrate erreicht wird und die Vorteile eindeutig die Nachteile einer groß angelegten Früherkennungskampagne überwiegen. Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen bei Personen der Risikogruppen, d.h. Personen mit familiärer Veranlagung oder genetischer Veranlagung, bleiben indiziert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen die nötigen Informations- und Sensibilisierungsarbeiten leisten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Applaus bei der PFF, SP und PJU/PDB) DER PRÄSIDENT.- Möchte einer der Fragesteller Stellung zur Antwort des Ministers nehmen? Frau Stoffels hat das Wort. FRAU STOFFELS (aus dem Saal).- Zuerst einmal möchte ich mich für die Antwort bedanken. Dann möchte ich meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass es doch noch zu einer Konzertierung kommen möge, bei der dann möglichst auch alle anwesend sind, die anwesend sein sollten. Dort könnten wir unseren ganzheitlichen Ansatz erläutern und auch erklären, welche Erfolge wir in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits erzielt haben. Vielleicht findet das ja Nachahmer. DER PRÄSIDENT.- Frau Dujardin hat das Wort. FRAU DUJARDIN (aus dem Saal).- Auch ich bedanke mich beim Herrn Minister Gentges für seine Antwort. Ich habe zwar nicht auf alle Fragen Antworten bekommen, so z.b. zu den finanziellen Auswirkungen für unsere Gemeinschaft, aber nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal bekräftigen, dass es sehr wichtig ist, dieses Register zu unterstützen, zumal es darauf abzielt, neue Erkenntnisse in der Bekämpfung und Heilung von Krebs zu gewinnen. Ich danke Ihnen!

7 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai DER PRÄSIDENT.- Herr Dr. Keutgen hat das Wort. HERR DR. KEUTGEN (aus dem Saal).- Ich danke dem Minister für diese ausführliche Antwort. Man hat bei dem Symposium von neuen Dickdarmkrebsfällen pro Jahr in Belgien gesprochen. Ich glaube, es ist wichtig zu unterscheiden, dass es Risikogruppen gibt und auch Patienten, die eine Vorbeugeuntersuchung machen, ohne dieses Risiko in der Familie zu haben. Das ist - glaube ich - sehr wichtig. Ich bin jedenfalls sehr froh, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft dieses Thema weiter verfolgt und gegebenenfalls auch an einem Programm teilnehmen wird. 4. CYBERKLASSEN DER PRÄSIDENT.- Wir kommen zur Frage von Herrn Palm an Herrn Minister Paasch über Cyberklassen. Herr Palm hat das Wort. HERR PALM (vom Rednerpult).- Herr Präsident, meine Damen und Herren in Parlament und Regierung! Vor einigen Jahren unterzeichneten die Französische Gemeinschaft und die Deutschsprachige Gemeinschaft mit der Wallonischen Region ein Abkommen, um in allen Schulen Cyberklassen einzurichten. Die Wallonische Region verpflichtete sich, den Schulen in den beiden Gemeinschaften moderne Computer zur Verfügung zu stellen. Daraufhin stellte sie den Schulen die so genannten Macs in hoher Stückzahl zur Verfügung. Das war mir seit langem bekannt. Vor kurzem aber bin ich als Nicht-Spezialist von einem Spezialisten darauf hingewiesen worden, dass diese Computer nicht mit modernen Betriebssystemen wie z.b. Windows kompatibel waren und demzufolge nur eingeschränkt genutzt wurden und werden. Mittlerweile sagte mir der Betreffende auch, dieses Material sei teilweise veraltet. Meine Frage dazu: Hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor, eventuell zusammen mit der Wallonischen Region diese Computer irgendwann zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch tatsächlich genutzt werden können bzw. mit modernen Betriebssystemen und Microsoft- Anwendungen kompatibel sind? Vielen Dank! DER PRÄSIDENT.- Herr Minister Paasch hat das Wort. HERR PAASCH, Minister.- Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Feststellung von Kollege Palm, dass die Computer, die damals in Zusammenarbeit mit der Wallonischen Region angeschafft worden sind....(zwischenruf von Herrn Palm)... Dann teile ich auch die Meinung des Spezialisten, dass diese Computer zum Teil veraltet sind. Sie sind größtenteils fünf Jahre alt. Sie sind insbesondere für den Gebrauch an den Grundschulen relativ unflexibel, da es sich um Macintosh handelt, die nicht unbedingt kompatibel mit gängigen Microsoft-Anwendungen sind. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits im letzten Jahr beschlossen, die bestehenden Computer aufzurüsten und den RAM-Speicher zu erhöhen. Wir haben den Schulen gleichzeitig Office-Lizenzen der Microsoft-Marke zur Verfügung gestellt, um zumindest dafür Sorge zu tragen, dass sie eingeschränkt nutzbar bleiben. Ich teile aber die Auffassung, dass nach fünf Jahren solche Computer nicht immer den modernsten Anforderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie entsprechen können. Deshalb haben wir mit der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region ein neues Abkommen unterzeichnet, das drei Punkte enthält, die mir für unsere Schulen von großem Interesse zu sein scheinen: Erstens soll jede Schule beziehungsweise Schulniederlassung mit einem Server ausgestattet werden; zweitens soll in allen Schulen mit dem Auf- und in verschiedenen Fällen mit dem Ausbau einer Schulnetzinfrastruktur begonnen werden; drittens - das dürfte der interessanteste Punkt sein - soll die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze im Vergleich zum letzten Abkommen verdoppelt werden. Wir bemühen uns gemeinsam mit der Wallonischen Region und der

8 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Französischen Gemeinschaft, die europäische Norm - ein Rechner pro 15 Schüler - zu erreichen. Dies dürfte eine frohe Botschaft sowohl für die Grundschulen als auch für die Sekundarschulen in unserer Gemeinschaft sein. Die zweite Frage des Kollegen Palm kann ich ebenfalls positiv beantworten. Wir haben uns in den vielen Verhandlungen sehr intensiv dafür eingesetzt - gemeinsam übrigens mit unseren Netzwerkverantwortlichen der Sekundarschulen -, dass wir flexible Server und flexible Rechner erhalten: flexible Server, die mit allen Betriebssystemen kompatibel sind, und flexible Rechner, die ebenfalls sowohl Microsoft als auch Apple-Anwendungen nutzbar machen. Im Moment ist noch keine definitive Entscheidung getroffen - die Verhandlungen laufen noch -, ob wir auf eine Dual-Boat-Lösung hinsteuern können. Das wäre ein Computer, der wirklich beide Systeme gleichzeitig nutzbar macht. Oder - das wäre auch keine schlechte Lösung - ob wir den freien Schulen die freie Wahl darüber lassen können, welches Betriebssystem sie in ihrer Schule verwenden wollen. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Phase der Ausrüstung mit neuen Computern ungefähr drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits ab September 2006 beginnen können. Vielen Dank! (Applaus bei der PJU/PDB, SP und PFF) DER PRÄSIDENT.- Möchte der Fragesteller Stellung zur Antwort des Ministers nehmen? Herr Palm hat das Wort. HERR PALM (aus dem Saal).- Ich bedanke mich zunächst für die Antwort und gebe gerne zu, dass ich nicht alle darin erwähnten Begriffe verstanden habe. Ich werde das aber an denjenigen weiterleiten, der mich gefragt hat, und hoffe, dass er sie versteht und sich darüber freut. 5. KONZERTIERUNG IN SACHEN JUGENDKRIMINALITÄT DER PRÄSIDENT.- Wir kommen zur Frage von Herrn Servaty an Herrn Minister Gentges über die Konzertierung in Sachen Jugendkriminalität. Herr Servaty hat das Wort. HERR SERVATY (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag, dem 23. Mai 2006, tagte das erweiterte Kernkabinett der Föderalregierung. An den Beratungen nahmen insbesondere die Vertreter der Gemeinschaften und Regionen teil. Auf der Tagesordnung standen dem Vernehmen nach nicht zuletzt Konzertierungen über strukturelle Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendkriminalität. Hierzu meine Frage: Welche Angaben können Sie als Teilnehmer zum Verlauf und den zu erwartenden Ergebnissen dieser Beratungen machen, Herr Minister Gentges? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme! DER PRÄSIDENT.- Herr Minister Gentges hat das Wort. HERR GENTGES, Minister.- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass man bei der Diskussion, die jetzt über die Bekämpfung der Jugendkriminalität stattfindet, zwischen den Angelegenheiten, für die allein der Föderalstaat zuständig ist, und anderen unterscheiden muss. Den Föderalstaat allein betrifft alles, was im Zusammenhang mit der Polizei steht. Es gibt ferner Angelegenheiten, die sowohl den Kompetenzbereich der Gemeinschaften als auch den der Föderalregierung betreffen. Und es gibt Angelegenheiten, die allein im Kompetenzbereich der Gemeinschaften liegen. Auf diese Angelegenheiten möchte ich jetzt konkret eingehen, weil sie uns als Gemeinschaft direkt betreffen.

9 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai Zuerst geht es ja - das hat man in der Presse gehört - um den Erhalt eines sicheren schulischen Umfeldes. Hier wird dem Schulschwänzen der Kampf angesagt. Nach Rücksprache mit meinem Kollegen haben wir festgestellt, dass wir eigentlich kein akutes Problem auf diesem Gebiet haben und dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft diesbezüglich kein akuter Handlungsbedarf besteht. Akuter Handlungsbedarf besteht vor allem in Brüssel, wo die Situation unkontrollierbar und unkontrolliert geworden ist. Hier geht es daher vor allem um die Zusammenarbeit zwischen der Flämischen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Stadt Brüssel und in den großen Städten überhaupt. Was die Gewalt und die Bekämpfung der Gewalt an den Schulen und die Drogenproblematik angeht, so habe ich während der Sitzung nicht ohne ein wenig Stolz darauf hingewiesen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft auf diesem Gebiet schon einiges in die Wege geleitet hat. Ich denke an das Projekt Euregio-Connect, an KOPS - das kürzlich in der Presse vorgestellt worden ist - und an MEGA ( Meine Eigene Gute Antwort ). Das alles geschieht bereits in Zusammenarbeit mit den Polizeikräften in unseren Schulen. Wir haben da Vorarbeit geleistet und auch schon erhebliche Fortschritte erzielt. Wichtig ist dieser Aspekt, weil wir vor allem in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen haben, dass die Föderalregierung beabsichtigt, in jeder Polizeizone eine Anlaufstelle für diese Angelegenheiten einzurichten. Wir werden dafür sorgen müssen, dass wir auf dem Laufenden bleiben, und werden auch die Kontakte mit den Polizeikräften noch intensivieren, wie es ja in den vergangenen Wochen auch durch meinen Kollegen Unterrichtsminister geschehen ist. Zweitens, das für die Deutschsprachige Gemeinschaft wichtigste Maßnahmenpaket, das dort besprochen worden ist, betrifft die Ausführungsbestimmungen und die Ausführung des neuen Jugendschutzgesetzes, das vor zwei Wochen im föderalen Parlament verabschiedet worden ist. Hier wurde jetzt ein Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben erstellt, die in diesem Jugendschutzgesetz vorgesehen sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang für die Deutschsprachige Gemeinschaft auch die Einführung des Elternpraktikums. Zur Beruhigung aller kann ich aber mitteilen, dass für die Kosten des Elternpraktikums allein die Föderalregierung aufkommen wird. Sie hat dies jedenfalls zugesagt. Festgelegt wurden weitere Zeitspannen für das Inkrafttreten der Mediation. Es wird ein System der Mediation eingerichtet, um Prozesse, um Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Es wird die Zeitspanne festgelegt für die verschärften Zugangsbestimmungen zum Zentrum Everberg. Es ist die Rede gewesen von der Verlängerung von Maßnahmen über die Minderjährigkeit hinaus. Hier kommen wahrscheinlich Kosten auf uns zu, denn es wird für die Gemeinschaften Pflicht sein, über die Minderjährigkeit hinaus unter gewissen Umständen die Betroffenen bis zum 23. Lebensjahr zu begleiten. Diese Angelegenheit liegt im Kompetenzbereich der Gemeinschaften, weil es um die Fortsetzung von Jugendhilfemaßnahmen geht. Über diese Aspekte sowie über die Schaffung einer spezialisierten Kammer mit drei Richtern beim Jugendgericht ist gesprochen worden. Wie wir das alles gewährleisten werden, ist noch offen. Da gibt es noch viel zu diskutieren. Es geht auch um die Einsetzung von Verbindungsmagistraten, deren Aufgabe es ist zu helfen, die Jugendlichen, deren Unterbringung angeordnet wird, auch unterzubringen, und es geht um die Einführung der Mediation. Über diese Aspekte werden wir natürlich anlässlich der Diskussion über das neue Jugendhilfedekret, das wir in Vorbereitung haben und das diesen Aspekten Rechnung tragen wird, hier in diesem Hause debattieren. Ein dritter Aspekt - damit schließe ich - betrifft die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Hier sind einige zusätzliche Maßnahmen zugunsten der sehr niedrig Qualifizierten vorgesehen. Es wird ein neuer Begriff eingeführt: Neben den niedrig qualifizierten

10 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Jugendlichen wird es in Zukunft den Begriff der sehr niedrig qualifizierten Jugendlichen geben. Ab dem 1. Juli 2006 werden auch die Sozialabgaben für junge Menschen bis 29 Jahre mit niedrigem Gehalt gesenkt. Das sind für uns die wichtigen Ergebnisse dieser Gespräche. (Applaus bei der PFF, SP und PJU/PDB) DER PRÄSIDENT.- Möchte der Fragesteller Stellung zur Antwort des Ministers nehmen? Herr Servaty hat das Wort. HERR SERVATY (aus dem Saal).- Ich möchte dem Herrn Minister für die ausführliche Antwort danken und auch für die verschiedenen Aspekte, die er erläutert hat, insbesondere auch, was die zeitlichen und finanziellen Zusammenhänge betrifft. Vielen Dank! 6. EFFIZIENZ DER VERWALTUNGSARBEIT DER PRÄSIDENT.- Wir kommen zur Frage von Herrn Chaineux an Herrn Ministerpräsidenten Lambertz über die Effizienz der Verwaltungsarbeit. Herr Chaineux hat das Wort. HERR CHAINEUX (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder von Regierung und Parlament! In einem Schreiben an Bürgerinnen und Bürger informierte ein Eupener Stadtratsmitglied über seine politische Arbeit im Zusammenhang mit einem Dossier, das den öffentlichen Nahverkehr betrifft. Als elektronische Kontaktadresse wurde die berufliche Adresse des Politikers im Worriken-Zentrum Bütgenbach angegeben. Der Versand, der sich an die Unterzeichner einer Petition richtete, wurde offensichtlich über die Frankiermaschine des Sport- und Touristikzentrums Worriken abgewickelt. Hierzu meine Frage: Ist es denkbar, dass die Regierung im Zuge ihrer Maßnahmen zur Durchforstung des Haushalts und im Sinne einer effizient arbeitenden Verwaltung diesen Vorfall genauer untersucht, die entstandenen Kosten des Mailings beziffert und dem Parlament hierüber Bericht erstattet? DER PRÄSIDENT.- Herr Ministerpräsident Lambertz hat das Wort. HERR LAMBERTZ, Ministerpräsident.- Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Chaineux, es ist nicht nur denkbar, sondern selbstverständlich, dass die Regierung über all das berichtet, was an möglichen Verbesserungen beim Gestalten unseres Verwaltungshandelns möglich ist. Ich freue mich auch, dass Sie mich hier auf einen von Ihnen vermuteten Missstand oder Missbrauch aufmerksam machen. Es handelt sich um einen Vorfall, der schon über ein halbes Jahr zurückliegt, und es wäre natürlich noch besser gewesen, wenn Sie schon sehr viel früher auf diese Thematik eingegangen wären, denn dann hätte ich auch schon sehr viel früher darauf antworten können. Zu den Fakten: Es stimmt, dass der Direktor des Zentrums Worriken im November letzten Jahres eine Petition zu einer lokalen Angelegenheit in Eupen über seine berufliche -Adresse an gewisse Personen weitergeschickt hat, und es stimmt auch, dass für den Versand dieses Dokumentes in Papierform die Frankiermaschine des Zentrums Worriken genutzt worden ist. Dazu teile ich Ihnen jetzt die Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchung mit, denn Sie können sich ja vorstellen, dass so etwas, sobald es der Regierung bekannt wird, direkt untersucht wird. Wieso Sie das mit der bedeutenden Operation der Durchforstung des Haushaltes nach 30 Jahren Gemeinschaftstätigkeiten in Zusammenhang bringen, ist mir schleierhaft. Hier geht es um einen ganz einfachen, schlichten Tatbestand. Ich hoffe, dass Sie nicht von uns erwarten, dass wir jetzt nachprüfen, was in den letzten 30 Jahren alles an Kosten über die Deutschsprachige Gemeinschaft abgewickelt worden ist. Das wäre zwar ein sehr interessantes Unterfangen, aber dazu fehlt uns leider die Zeit.

11 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai Zu den Fakten und zuerst zur Nutzung einer betrieblichen oder gemeinschaftsspezifischen Internetadresse durch das Personal der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Ganz generell gehen wir in dieser Frage relativ kulant vor. Wir sind der Meinung, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus auch ihre berufliche -Adresse schon mal privat nutzen können, möchten aber, dass das nicht regelmäßig und systematisch geschieht. Ich denke, dass das ein vernünftiges Entgegenkommen unserem Personal gegenüber ist. Es wird auch von den etwa 200 Personen, die im direkten Dienst der Gemeinschaft stehen, sehr regelmäßig gemacht, und bisher sind mir da noch keine Missstände zu Ohren gekommen. Im vorliegenden Fall ist es so, dass der Direktor von Worriken diesen Versand im November letzten Jahres über seine berufliche -Adresse vorgenommen hat, weil er zu dem Zeitpunkt noch keine private -Adresse hatte. Er hat sich aber Ende 2005 eine private -Adresse zugelegt, weil er dazu größeren Bedarf sah. Hier diese Adresse, damit Sie auch wissen, wo Sie ihn kontaktieren können: baumgarten@yahoo.be. Ich hoffe, dass Sie nun wissen, wo in Zukunft die regelmäßige Korrespondenz von Herrn Baumgarten abgewickelt wird. Wichtiger ist natürlich die zweite Frage, ob in diesem Fall die Frankiermaschine von Worriken benutzt worden ist und der Gemeinschaft dadurch Kosten entstanden sind. Auch hier muss ich Sie enttäuschen bzw. kann ich Sie hoffentlich beruhigen. Ich nehme ja an, dass das einzige Motiv Ihrer Frage das wohlverstandene Interesse der Allgemeinheit ist. In Worriken ist es in der Tat so, dass dort das gesamte Personal über gewisse Dienstleistungen des Hauses verfügen kann, u.a. über die Frankiermaschine. Das wird seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten damit begründet, dass von dem Personal in Worriken in seiner Gesamtheit große Flexibilität an sieben Tagen in der Woche verlangt wird und es deshalb erlaubt ist, vor Ort die Frankiermaschine zu nutzen, allerdings unter der Voraussetzung - das möchte ich jetzt sehr deutlich sagen -, dass die dabei entstandenen Kosten Euro pro Euro und Cent pro Cent zurückbezahlt werden. So ist es selbstverständlich, dass Herr Baumgarten die für diesen Versand über diese Frankiermaschine entstandenen Kosten zurückbezahlt hat. Das kann durch einen Auszug aus dem Kassenbuch des Zentrums Worriken vom 16. November 2005 bewiesen werden. Daraus geht hervor, dass Herr Baumgarten 42,24 EUR für Briefmarken bzw. für die Nutzung der Frankiermaschine bezahlt hat. An diesem Tag sind übrigens vom Personal insgesamt 52,68 EUR für die Nutzung der Frankiermaschine bezahlt worden. Das ist ein völlig korrekter Vorgang, der - wie gesagt - zu der üblichen Praxis in Worriken gehört und bisher dort meines Wissens nicht zu Missbrauch geführt hat. Ich halte also zusammenfassend fest: Mit dem Versand sind der Gemeinschaft keinerlei Unkosten entstanden. Es ist lediglich im Rahmen der üblichen Praxis in Worriken auf die Frankiermaschine zurückgegriffen worden, was mit der Einzahlung der dadurch entstandenen Kosten durch die betroffene Person ausgeglichen worden ist. Was die Nutzung der beruflichen -Adresse angeht, so hat auch das im Rahmen des von der Gemeinschaft Tolerierten stattgefunden, wird aber in Zukunft von dem Betroffenen nicht mehr so praktiziert werden. Ich glaube, dass ich damit Ihre Frage habe beantworten bzw. Ihre Befürchtungen habe entkräften können und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Applaus bei der SP, PFF und PJU/PDB) DER PRÄSIDENT.- Möchte der Fragesteller Stellung zur Antwort des Ministers nehmen? Herr Chaineux hat das Wort. HERR CHAINEUX (aus dem Saal).- Herr Ministerpräsident, zuerst sprechen Sie von vermutet. Nachher aber geben Sie selbst zu, dass es um Tatsachen geht. Dann sprechen Sie von einer kulanten Handhabung? Wir müssen aber bedenken, dass wir in einem Wahljahr sind und dass solche Praktiken doch sehr fraglich sind, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der undurchsichtigen Affären, die wir derzeit in Charleroi erleben. Deshalb denke ich, dass sowohl die Frage als auch die Stellungnahme zu dieser Problematik sehr wichtig sind. Ich danke Ihnen!

12 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft HERR LAMBERTZ, Ministerpräsident.- Ich freue mich, dass Sie jetzt zugeben, warum Sie die Frage erst heute, nach sechs Monaten, gestellt haben und nicht schon direkt damals, als Sie von der Sache erfahren haben! DER PRÄSIDENT.- Es liegt kein Antrag auf Debatte vor. Die Fragestunde ist beendet. GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG DER PRÄSIDENT.- Gemäß Artikel 30 4 der Geschäftsordnung unterbreite ich dem Parlament die durch das Präsidium festgelegte Tagesordnung zur Genehmigung. Kein Einwand? Wir gehen zur Tagesordnung über. MITTEILUNGEN DER PRÄSIDENT.- Der Schiedshof übermittelte 28 Urteile: - sein Urteil Nr. 58/06 vom 26. April 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 4 Nr. 3 des Erbschaftssteuergesetzbuches, hinzugefügt durch das flämische Dekret vom 24. Dezember 2004; - sein Urteil Nr. 59/06 vom 26. April 2006 in Sachen Klagen auf Nichtigerklärung der Artikel 230 und 232 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 (föderaler Beitrag zum Ausgleich des Einkommensverlustes der Gemeinden infolge der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes) und des Sondergesetzes vom 13. September 2004 zur Abänderung von Artikel 6 1 VIII des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen (Zuweisung des Aufkommens des vorgenannten föderalen Beitrags); - sein Urteil Nr. 60/06 vom 26. April 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 1675/7 1, 2 und 4, 1675/12 1 und 2 und 1675/13 1 des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 5. Juli 1998 über die kollektive Schuldenregelung und die Möglichkeit eines freihändigen Verkaufs gepfändeter unbeweglicher Güter; - sein Urteil Nr. 61/06 vom 26. April 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel XII.XI.17 4 des Königlichen Erlasses vom 30. Mai 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, bestätigt durch Artikel 131 des Programmgesetzes vom 30. Dezember 2001; - sein Urteil Nr. 62/06 vom 26. April 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 12 des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Transport gasförmiger und anderer Produkte durch Leitungen; - sein Urteil Nr. 63/06 vom 26. April 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 38 2bis der durch den Königlichen Erlass vom 16. März 1968 koordinierten Gesetze über die Straßenverkehrspolizei, eingefügt durch Artikel 19 Nr. 5 des Gesetzes vom 7. Februar 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Verkehrssicherheit; - sein Urteil Nr. 64/06 vom 26. April 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 54 des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches; - sein Urteil Nr. 65/06 vom 3. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf die Artikel 1 1, 23, 27 oder 53 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten sowie Artikel 15 des Gesetzes vom 30. Juli 1963 über die Regelung des Sprachengebrauchs im Unterrichtswesen;

13 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai sein Urteil Nr. 66/06 vom 3. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 57 2 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die Öffentlichen Sozialhilfezentren in der durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 abgeänderten Fassung; - sein Urteil Nr. 67/06 vom 3. Mai 2006 in Sachen Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 2. Februar 2005 zur Abänderung von Artikel 82 Absatz 2 des Konkursgesetzes vom 8. August 1997; - sein Urteil Nr. 68/06 vom 3. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 über die Regularisierung des Aufenthalts bestimmter Kategorien von Ausländern, die sich auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten; - sein Urteil Nr. 71/06 vom 10. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 442bis des Strafgesetzbuches und Artikel 5 1 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe j) des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 442bis des Strafgesetzbuches und Artikel Nr. 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel Nr. 1 [zu lesen ist: Nr. 2] des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 442bis des Strafgesetzbuches sowie präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 442bis des Strafgesetzbuches; - sein Urteil Nr. 72/06 vom 10. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 47 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller Bestimmungen und Artikel 18 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992, abgeändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 1992 und vor der Abänderung durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 1996; - sein Urteil Nr. 73/06 vom 10. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf das allgemeine Gesetz vom 21. Juli 1844 über die Zivil- und Kirchenpensionen; - sein Urteil Nr. 74/06 vom 10. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 55 Absatz 5 des Grundlagengesetzes vom 29. März 1962 über die Raumordnung und den Städtebau, Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 1970, insofern er hinsichtlich der Folgen des Versands eines Erinnerungsschreibens eine Abänderung und eine Bestätigung des vorerwähnten Artikels 55 Absatz 5 beinhaltete, sowie Artikel 53 2 Absatz 5 des Dekrets vom 22. Oktober 1996 über die Raumordnung; - sein Urteil Nr. 75/06 vom 10. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 39 des flämischen Dekrets vom 22. Dezember 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur Begleitung des Haushalts 1996, vor seiner Abänderung durch das Dekret vom 7. Juli 1998; - sein Urteil Nr. 77/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 23 4 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller Bestimmungen; - sein Urteil Nr. 78/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 43 3 der durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten; - sein Urteil Nr. 79/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 413bis bis 413octies des Einkommenssteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch Artikel 332 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004, und des Artikels 333 desselben Programmgesetzes;

14 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft - sein Urteil Nr. 80/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 1 Absatz 4, 35bis, 35ter und 35sexies des Gesetzes vom 26. März 1971 über den Schutz des Oberflächenwassers gegen Verschmutzung, eingefügt durch das flämische Dekret vom 25. Juni 1992; - sein Urteil Nr. 81/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 146 Nrn. 3 und 4 des Dekrets der Flämischen Region vom 18. Mai 1999 über die Organisation der Raumordnung; - sein Urteil Nr. 83/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung von Artikel L1125-2, Absatz 1 Nr. 3 des wallonischen Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, in der durch Artikel 19 des Dekrets vom 8. Dezember 2005 abgeänderten Fassung; - sein Urteil Nr. 84/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung von Artikel L1125-2, Absatz 2 Nr. 6 des wallonischen Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, in der durch Artikel 49 des Dekrets vom 8. Dezember 2005 abgeänderten Fassung; - sein Urteil Nr. 85/06 vom 17. Mai 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung der Artikel 39 bis 50 ( Kapitel V - Die Wahlen ) des Dekrets der Wallonischen Region vom 8. Dezember 2005 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; - sein Urteil Nr. 86/06 vom 24. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 143 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992; - sein Urteil Nr. 87/06 vom 24. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf die Artikel 17 und 31 des Dekrets der Flämischen Region vom 4. April 2003 über die Oberflächenmineralien; - sein Urteil Nr. 89/06 vom 24. Mai 2006 in Sachen präjudizielle Fragen in Bezug auf die Artikel 6 und 21 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen zur Harmonisierung der Pensionsregelungen, - sein Urteil Nr. 90/06 vom 24. Mai 2006 in Sachen Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung der Artikel 14, 15, 18, 22 bis 24, 46 bis 49 und 62 des Dekrets der Flämischen Region vom 10. Februar 2006 zur Abänderung des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen, des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der automatisierten Wahl und des Dekrets vom 7. Mai 2004 zur Regelung der Kontrolle der Wahlausgaben und der Herkunft der Geldmittel für die Wahlen des Flämischen Parlamentes. Die Urteile können in der Verwaltung eingesehen werden. HINTERLEGUNG VON DEKRETENTWÜRFEN DER PRÄSIDENT.- Die Regierung hinterlegte den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekretes vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung - Dokument 63 ( ) Nr. 1. Der Dekretentwurf ist an den Ausschuss II für Kultur weitergeleitet worden. ANFRAGE EINES BEGRÜNDETEN GUTACHTENS DER PRÄSIDENT.- Am 26. April 2006 beantragte die Präsidentin des Senats das Gutachten des Parlaments zu folgenden Gesetzesvorschlägen:

15 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai Sondergesetzesvorschlag zur Ergänzung von Artikel 31 des Gesetzes vom 9. August 1980 über institutionelle Reformen um eine Bestimmung, die die Anwesenheit des Vorsitzenden der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Konzertierungsausschuss vorsieht; - Gesetzesvorschlag zur Abänderung der Artikel 78 und 79 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft; - Gesetzesvorschlag zur Anpassung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft an die neue Nummerierung der Artikel der Verfassung, - Gesetzesvorschlag zur Abänderung von Artikel 14 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft - Dokument 62 ( ) Nr. 1. Die Anfrage ist an den Ausschuss I für allgemeine Politik, lokale Behörden, Petitionen, Finanzen und Zusammenarbeit weitergeleitet worden und steht heute als Vorschlag eines begründeten Gutachtens zu den vorhin genannten Gesetzesvorschlägen - Dokument 62 ( ) Nr. 2 - zur Tagesordnung. DEKRETENTWURF ZUR ERSTEN ANPASSUNG DES EINNAHMENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR DOKUMENT ( ) NR. 2 DEKRETENTWURF ZUR ERSTEN ANPASSUNG DES AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR DOKUMENT ( ) NR. 2 REGIERUNGSERKLÄRUNG ZUR INFRASTRUKTURPOLITIK DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT - DOKUMENT 61 ( ) NR. 2 RESOLUTIONSVORSCHLAG AN DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT HINSICHTLICH DER ANHEBUNG DER FUNKTIONSZUSCHÜSSE BZW. -DOTATIONEN AN DIE SCHULEN UND ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN IM DEUTSCHEN SPRACHGEBIET VOR DEM HINTERGRUND DER GESTIEGENEN HEIZÖLPREISE UND DER LANGEN KÄLTEPERIODE - DOKUMENT 59 ( ) NR. 2 DISKUSSION UND ABSTIMMUNG DER PRÄSIDENT.- Wir kommen zur Diskussion und Abstimmung über den Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Einnahmenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument ( ) Nr. 2 -, den Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument ( ) Nr. 2 -, die Regierungserklärung zur Infrastrukturpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Dokument 61 ( ) Nr. 2 - und den Resolutionsvorschlag an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich der Anhebung der Funktionszuschüsse bzw. -dotationen an die Schulen und öffentlichen Einrichtungen im deutschen Sprachgebiet vor dem Hintergrund der gestiegenen Heizölpreise und der langen Kälteperiode - Dokument 59 ( ) Nr. 2. Das Präsidium schlägt folgendes Verfahren vor: Die Berichterstattung und die allgemeine Diskussion über die Dekretentwürfe zu den Haushaltsanpassungen, über die Regierungserklärung zur Infrastrukturpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie über den Resolutionsvorschlag an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich der Anhebung der Funktionszuschüsse bzw. -dotationen an die Schulen und öffentlichen Einrichtungen im deutschen Sprachgebiet vor dem Hintergrund der gestiegenen Heizölpreise und der langen Kälteperiode wird zusammengelegt. Die Redezeiten für die Stellungnahmen der Fraktionen wurden auf insgesamt 20 Minuten pro Fraktion festgelegt.

16 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Im Anschluss daran antwortet die Regierung auf die zu diesen Dokumenten aufgeworfenen Fragen. Für die Repliken auf die Antworten der Regierung gelten laut Geschäftsordnung fünf Minuten pro Redner. Es folgen die getrennten Abstimmungen über die einzelnen Dokumente. Kein Einwand? Dem ist so. Wir beginnen mit der Berichterstattung über den Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Einnahmenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument ( ) Nr. 1. Der Berichterstatter, Herr Schröder, hat das Wort. HERR SCHRÖDER (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Herren Minister, werte Kolleginnen und Kollegen! Während mehrerer Sitzungen befassten sich die Parlamentsmitglieder mit dem Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Einnahmenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument Nr. 1. Im schriftlichen Bericht zur ersten Anpassung des Einnahmenhaushaltsplans Dokument Nr. 2 - sind die diesbezüglichen Beratungen des Ausschusses I für Allgemeine Politik, Lokale Behörden, Petitionen, Finanzen und Zusammenarbeit sowie die Erläuterungen des Rechnungshofes zu seinem Bericht vom 5. Mai 2006 über die Dekretentwürfe zur ersten Anpassung der Haushaltspläne für das Jahr 2006, die er auf der gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse vom 8. Mai 2006 gab, wiedergegeben. Zu den Abstimmungen über das Dokument Erste Anpassung Einnahmenhaushaltsplan : Artikel 1 des Dekretentwurfs wurde mit 4 Jastimmen gegen 2 Neinstimmen angenommen. Die Artikel 2 bis 4 des Dekretentwurfs wurden mit 5 Jastimmen gegen 2 Neinstimmen angenommen. Der Dekretentwurf in seiner Gesamtheit wurde mit 5 Jastimmen gegen 2 Neinstimmen angenommen. Dem Berichterstatter wurde einstimmig das Vertrauen ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme des von ihm angenommenen Textes. Ich danke der Verwaltung für die Hilfe bei der Ausarbeitung des Berichts und Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit! DER PRÄSIDENT.- Zum Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument ( ) Nr. 1 - sowie der Regierungserklärung zur Infrastrukturpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Dokument 61 ( ) Nr. 1 - hat der Berichterstatter, Herr Palm, das Wort. HERR PALM (vom Rednerpult).- Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausschüsse haben sich natürlich nicht nur mit dem Einnahmenhaushalt befasst, sondern auch mit der Anpassung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr Dokument Nr. 1. Im vorliegenden Bericht sind insgesamt drei Schwerpunkte enthalten: erstens, die Anpassungen in den einzelnen Organisationsbereichen; zweitens, die Erläuterungen der Regierung zum Infrastrukturplan , und, drittens, zur Regierungserklärung vom 24. April 2006 zur Infrastrukturpolitik. Was den Bericht des Rechnungshofes angeht, so verweise ich auf das eben erwähnte Dokument zum Einnahmenhaushaltsplan. Zu den Abstimmungen über das Dokument Nr. 1: Die Artikel 1 bis 4 wurden mit 5 Jastimmen gegen 2 Neinstimmen angenommen. Der Dekretentwurf in seiner Gesamtheit wurde mit 5 Jastimmen gegen 2 Neinstimmen angenommen. Dem Berichterstatter wurde das Vertrauen ausgesprochen. Auch hier empfiehlt der Ausschuss Ihnen die Annahme des Textes. Ich danke der Verwaltung für die Hilfe bei der Ausarbeitung dieses Berichts! DER PRÄSIDENT.- Zum Resolutionsvorschlag an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich der Anhebung der Funktionszuschüsse bzw. -dotationen an die Schulen und

17 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai öffentlichen Einrichtungen im deutschen Sprachgebiet vor dem Hintergrund der gestiegenen Heizölpreise und der langen Kälteperiode - Dokument 59 ( ) Nr. 1 - hat die Berichterstatterin, Frau Thiemann, das Wort. FRAU THIEMANN (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Regierungsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen! In seiner Sitzung vom 15. Mai 2006 befasste sich der Ausschuss I für Allgemeine Politik, Lokale Behörden, Petitionen, Finanzen und Zusammenarbeit mit dem Vorschlag einer Resolution an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Anhebung der Funktionszuschüsse bzw. Funktionsdotationen an die Schulen und öffentlichen Einrichtungen im deutschen Sprachgebiet vor dem Hintergrund der gestiegenen Heizölpreise und der langen Kälteperiode - Dokument 59 Nr. 1. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand des Resolutionsvorschlags auch im Rahmen der Beratungen über den Dekretentwurf zur ersten Anpassung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2006 in Zusammenhang mit den Erläuterungen des Ministerpräsidenten zur Regierungserklärung zur Infrastrukturpolitik vom 24. April dieses Jahres zur Sprache kam. Eine Autorin erklärte im Ausschuss, die Intention des Resolutionsvorschlags bestehe darin, den einmaligen Energiezuschuss in Höhe von EUR, der der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom Föderalstaat als Beteiligung an den durch den strengen Winter und die gestiegenen Heizölpreise bedingten Energiemehrkosten gewährt worden sei, an die hiesigen Schulen, Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und andere öffentliche Einrichtungen zu verteilen, um ihnen so bei der Abfederung der wegen der beschriebenen Umstände höher anfallenden Funktionskosten zu helfen. Diese Forderung resultierte daraus, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beabsichtige, den Energiezuschuss des Föderalstaates nicht an die betreffenden Einrichtungen auszuzahlen, sondern in ein Energiesparprogramm einfließen zu lassen. Der Energiezuschuss habe rechtlich zwar nicht mit einer zweckgebundenen Verwendung verknüpft werden können, werde allerdings in der Gesetzesvorlage, die zur Auszahlung in der Kammer hinterlegt worden sei, explizit mit den gestiegenen Heizölkosten begründet. Dass der Zuschuss dafür verwendet werden solle, gehe auch aus den Berichten zur Beratung des Gesetzesvorschlags hervor. Der Resolutionsvorschlag fordere daher, dass das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auffordern solle, den vom Föderalstaat gewährten Energiezuschuss im Geist des föderalen Gesetzgebers und auch Geldgebers zu verwenden. Darüber hinaus fordere der Resolutionsvorschlag, dass der föderale Energiezuschuss - dem Beispiel der Französischen Gemeinschaft folgend - durch gemeinschaftseigene Mittel erhöht werden solle. Ferner solle die Regierung die wallonische Regionalregierung auffordern, der Deutschsprachigen Gemeinschaft die gleiche Solidarität zuteil werden zu lassen, die sie gegenüber der Französischen Gemeinschaft gezeigt habe, und ihr ebenfalls einen Teil ihres Energiezuschusses überlassen. Außerdem schlage der Resolutionsvorschlag vor, dass bei allen Infrastrukturmaßnahmen energiesparende Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben werden sollten. Der Ministerpräsident erklärte im Ausschuss, bei dem einmaligen Energiezuschuss des Föderalstaates handele es sich um eine nicht zweckgebundene Zuweisung, auch wenn es in der Tat eine Empfehlung gebe, diese an die öffentlichen Einrichtungen zur Abfederung der Energiemehrkosten zu verteilen. Die Regierung habe dennoch beschlossen, diese Zuwendung nicht mittels einer breit angelegten Streuung kleiner Energiezuschüsse zu verteilen, sondern weitere EUR beizusteuern und den Gesamtbetrag im Rahmen eines Programms zur besseren Nutzung von Energie so anzulegen, dass schon im laufenden Jahr infrastrukturelle Sofortmaßnahmen in Sachen Energieeinsparung verwirklicht werden könnten. Dies halte sie für effizienter, als jeder Einrichtung einen recht bescheidenen Energiezuschuss auszuzahlen. Dieser Beschluss sei für sie definitiv. Aus diesem Grund lehnt sie - die Regierung - den Resolutionsvorschlag ab.

18 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Mehrere Fraktionen bekundeten der Regierung ihre Unterstützung für die von ihr beabsichtigte Vorgehensweise. Für eine ausführliche Kenntnisnahme der Diskussion im Ausschuss verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht. Zu den Abstimmungen: Der Resolutionsvorschlag wurde mit 2 Jastimmen gegen 5 Neinstimmen abgelehnt. Der Berichterstatterin wurde einstimmig das Vertrauen ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen demnach die Ablehnung des in Dokument 59 Nr. 1 veröffentlichten Resolutionstextes. Ich danke der Verwaltung für die Hilfe bei der Ausarbeitung des Berichts und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit! (Applaus bei der CSP) DER PRÄSIDENT.- Möchte jemand zu den Berichten Stellung nehmen? Dem ist nicht so. Die allgemeine Diskussion ist eröffnet. Herr Chaineux hat das Wort. HERR CHAINEUX (vom Rednerpult).- Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder von Regierung und Parlament! Die markanteste Veränderung gegenüber dem Ursprungshaushalt ist wohl die deutliche Senkung der Mittel, die die Deutschsprachige Gemeinschaft vom Föderalstaat erhält. Es ist bemerkenswert, wie nonchalant die links-liberale Regierung in Brüssel den Gliedstaaten in die Taschen greift, un fait accompli schafft, ohne dass sich hier jemand großartig beklagt. Durch diesen Griff in unsere Kasse schafft es die Deutschsprachige Gemeinschaft noch weniger, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden. Dieser Sanierungstrick der Verhofstadt-Regierung legt offen, wie blauäugig die Deutschsprachige Gemeinschaft arbeitet: Während man der Bevölkerung vorgaukelt, welche guten Kontakte man zur Hauptstadt pflegt, wird man dort sanft über den Tisch gezogen. Neue Sparmaßnahmen werden nötig, und die vor wenigen Monaten vorgelegten Simulationen sind erneut nicht mehr das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Simulationen erfolgen, ändern sehr oft zu Ungunsten der Gemeinschaft. Man wird den Eindruck nicht los, dass diese Simulationen stets nur von optimalen Bedingungen ausgehen. Die CSP wird sich entschieden gegen Sparmaßnahmen aussprechen, die auf Kosten benachteiligter Menschen gehen. Für uns werden z.b. die Kürzungen im Bereich der betreuten Wohneinheiten von Deidenberg-Lommersweiler überaus kritisch betrachtet. Für die CSP stehen viele Fragen offen, zu denen wir die Regierung in einer der kommenden Plenarsitzungen interpellieren werden. Das Haushaltsergebnis bleibt nach den Normen des Hohen Finanzrates negativ, ja, es verschlechtert sich sogar im Vergleich zum Ursprungshaushalt. Sogar der Bruttohaushaltssaldo, also der Vergleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, ist negativ. Die Deutschsprachige Gemeinschaft kommt nach längerer Zeit, was den Haushalt betrifft, nicht mehr mit ihrem Geld aus. Der Grundsatz mit dem Einkommen auskommen hält also in dieser Hinsicht einer Probe nicht stand. Wir haben einen Bruttohaushaltssaldo von EUR. Der Nettohaushaltssaldo beträgt EUR. Die Norm des Hohen Finanzrates ist allerdings EUR. Die vorliegende Haushaltsabänderung ist genauso auf Tricks angewiesen wie der Ursprungshaushalt, wenn nicht in noch stärkerem Maße. Die mittlerweile erkennbare Schieflage wird lediglich optisch stabilisiert durch: Verschleppung eingegangener Verpflichtungen zum Leidwesen der Gemeinden; fehlende oder ungenügende Einträge in Zuweisungen, die nachweislich mehr Kosten verursachen, als Mittel vorgesehen sind, z.b. im Unterrichtswesen; abermaliger Verkauf von Liegenschaften, und ganz besonders durch die Umschuldung, was ja auch der Rechnungshof erneut bestätigt. Ich komme zum zweiten Punkt, dem Resolutionsvorschlag zur Energiekostendeckung. Die CSP will durch ihren Resolutionsvorschlag eine schnelle Entlastung für die Schulen und die anderen öffentlichen Einrichtungen erwirken, die unter den gestiegenen Heizölkosten gelitten haben bzw. immer noch leiden. Das Geld, das aufgrund der hohen Energiekosten zusätzlich ausgegeben werden

19 Ausführlicher Bericht Plenarsitzung vom 29. Mai musste, führt zu einem Sparzwang, von dem letztlich die gesamte Schulgemeinschaft betroffen sein dürfte. Das gilt vor allem für die Gemeinschaftsschulen. Und so schlecht kann unser Vorschlag ja nun wirklich nicht sein, denn Ähnliches ist von der Französischen Gemeinschaft bereits umgesetzt worden. Außerdem sind wir der Meinung, dass die EUR aus Brüssel den Zweck verfolgen, die Belastungen für die Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu mindern. Was jetzt passiert, läuft darauf hinaus, dass die Gemeinschaft die Schulen auf diesen Kosten sitzen lässt. Übrigens hätte der Föderalstaat diese Mittel gerne zweckgebunden, was jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. Für die CSP steht außer Zweifel, dass den betroffenen Schulen und Einrichtungen unmittelbar zu helfen ist, um die Ausgaben, die durch die hohen Heizölpreise entstanden sind, zumindest etwas abzufedern. Natürlich müssen außerdem flankierende Maßnahmen im Infrastrukturbereich geschaffen werden. Das steht außer Frage. In ihrer Regierungserklärung vom 24. April 2006 wollen Sie die EUR des Föderalstaates wenn eben möglich noch in diesem Jahr in Energiesparmaßnahmen investieren. Meine Fragen: Welche? Wo? Können die Gemeinden Projekte einreichen? Hier erwartet die CSP eine klare Vorgabe hinsichtlich eventuell vorzulegender Projekte. Zu vermeiden ist, dass gerade dieses Geld nicht ausgeschöpft wird. So lobenswert die Bestrebungen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an sich auch sein mögen, es sollte nicht vergessen werden, dass auf föderaler Ebene konkrete Pläne auf dem Tisch liegen, gemeinsam mit den Gliedstaaten eine langfristige Politik zur nachhaltigen Energienutzung zu starten. Das ist kürzlich seitens der Staatssekretärin bestätigt worden - siehe den Bericht der Kammer vom 2. Mai In der Zwischenzeit trotzige Alleingänge durchzuziehen, um dem Vorschlag der CSP den Erfolg zu nehmen, ist in unseren Augen eher kontraproduktiv. Der dritte Punkt betrifft die Infrastrukturpolitik. Die CSP begrüßt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft in die für uns im Mittelpunkt stehenden Kernbereiche investiert, d.h. Schulbauten, Gemeindeinfrastruktur, Energiesparmaßnahmen, Seniorenbereich und Wohnungsbau. Doch dazu bedarf es keiner Regierungserklärung. Hier hätten wir uns einen klaren Aktions- und Finanzplan gewünscht, durch den erkennbar wird, welche Projekte vorrangig und wann behandelt werden. Durch die Regierungserklärung ist diesbezüglich jedenfalls nichts Neues bekannt geworden: Was heißt schon so schnell wie möglich oder in Zukunft? Durch diese Regierungserklärung wird deutlich, dass, erstens, infrastrukturell zwar stark investiert wurde, jedoch, zweitens, dass das keine besondere Kunst ist, da ja der weitaus größere Teil der Kosten längst noch nicht bezahlt ist. Darauf dürfen sich künftige Regierungen freuen. Grund für Euphorie besteht also nicht: Erstens, die Deutschsprachige Gemeinschaft hat zwar zwischen 1999 und Millionen EUR in Infrastruktur investiert, davon sind jedoch lediglich 39% tatsächlich bezahlt. Der Rest läuft über Leasing und encours. Wenn im Jahre 2006 tatsächlich Rechnungen über 8 Millionen EUR des encours eingehen und nur 6,3 Millionen EUR bezahlt werden, dann ist das nicht unbedingt beruhigend. Zweitens, ohne die Umschuldungen, d.h. die Stundung der Darlehen, hätte die Deutschsprachige Gemeinschaft in dieser Legislaturperiode eine völlig andere Haushaltspolitik führen müssen. Die ausstehenden Kredite zahlen im Wesentlichen nachfolgende Entscheidungsträger. Das wiederum führt zu dem Ergebnis, dass die kompromisslose Entschuldungsschiene keineswegs so gerade läuft, wie behauptet wird. Erst ab 2013 wird die Deutschsprachige Gemeinschaft wieder den Schuldenstand haben, den sie jetzt hat, vorausgesetzt, die optimistischen und optimalen Bedingungen bestätigen sich. In unseren Augen genügt es nicht, die im Wesentlichen auf Krediten fußenden Projekte der letzten sieben Jahre vorzustellen und sich weitestgehend zur Finanzierung künftiger Vorhaben auszuschweigen oder mit Allgemeinplätzen aufzuwarten. Es ist von Bedeutung, welche neuen Beträge künftig alternativ oder über Kapitalfestlegungen finanziert werden. Insbesondere künftigen Generationen kann es nicht gleichgültig sein, wie hoch die Zeche ist, die man ihnen hinterlässt. Es ist

20 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft viel zu vage, wenn gesagt wird - Zitat -: Nach einer Übergangsphase und zu dem Zeitpunkt, wo die Refinanzierung der Gemeinschaft aus dem Lambermont-Abkommen voll greift, werden wir im Durchschnitt jährlich mindestens 15% der Einnahmen der Gemeinschaft zur Deckung der sich aus der Investitionspolitik ergebenden Verpflichtungen ausgeben, wobei sich dieser Betrag mittelfristig wahrscheinlich zwischen 15 und 17,5% einpendeln dürfte. Was heißt schon nach einer Übergangsphase? Wann greift die Refinanzierung durch Lambermont? Wann greift sie voll? Was heißt mindestens? Wieso wahrscheinlich? Von einer Regierungserklärung erwarten wir mehr. Wenn es stimmt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht nur in Wohnungen für die stark ansteigende Zahl der Senioren investieren muss, sondern auch - Zitat -... ein flexibles breitgefächertes Pflegeangebot gewährleisten will, dann stellt sich die Frage, wieso die Ausgabensteigerungen im entsprechenden Programm des Bereichs Soziales und Gesundheit bis 2019 jährlich lediglich 2,2% - sprich: Index - betragen. Eine Fülle der Vorhaben ist seit Jahren bekannt und zum Teil als dringend notwendig eingestuft worden. Ich zitiere: Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung ; pädagogisch durchdachte Raumkonzepte können Lernen unterstützen, und alle zur Vollendung der Neugestaltung der Schullandschaft notwendigen Schulbauprojekte müssen so schnell wie möglich verwirklicht werden. Das ist die beste Investition, die wir in die Zukunft unserer Gemeinschaft tätigen können. Für pflegebedürftige ältere Menschen brauchen wir nicht nur den weiteren Ausbau klassischer Pflegeheime, sondern auch neue Wohnformen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Ein Problem liegt in der schleichenden Aushöhlung zahlreicher Dorfkerne. Die dort vorhandene Bausubstanz wird immer weniger bewohnt, viele Häuser stehen leer, und manche werden nur noch während einiger Wochen des Jahres durch Touristen genutzt. Das sind Zitate, die wir aus den Berichten der Regierung entnehmen. Diese Aussagen sind wichtig und finden unsere Unterstützung. Aber das meiste ist doch bekannt. Tatsächlich Neues bringt uns die Regierungserklärung nicht, es sei denn Ankündigungen, die - hoffentlich - in einigen Jahren tatsächlich umgesetzt werden. Die Schwerpunkte, die die Regierung sich in ihrer Regierungserklärung setzt, kann ich leider nur ansatzweise im Infrastrukturplan wiederfinden. Unklar bleibt, warum die Regierung nicht selbstkritischer mit der eigenen Infrastrukturpolitik umgegangen ist und versucht hat, zumindest den Vorwurf der Sonntagsrede zu entkräften, denn obschon lange vor 2000 die Notwendigkeit energiesparender Maßnahmen bekannt war, steht die Deutschsprachige Gemeinschaft jetzt vor der unangenehmen Aufgabe, nachzurüsten. Im Ernst: Dass man bei einem nagelneuen Gebäude wie dem Ministerium erst jetzt an eine verbesserte Wärmerückführung denkt, zeugt nun wirklich nicht von vorausschauender Planung. Der Programmpunkt Nachhaltigkeit im Infrastrukturdekret ist offenkundig nie richtig ernsthaft umgesetzt worden. Die CSP hätte innerhalb der Stellungnahme der Regierung zu den Leitlinien zur Weiterentwicklung der Investitionspolitik eine klare und nachvollziehbare Stellungnahme zum geplanten Umbau des Eupener Sanatoriums, zum Umzug der Autonomen Hochschule ins jetzige Parlamentsgebäude und zur Zukunft der maroden RTG-Infrastruktur erwartet. Der angesichts der Warteliste dringend erwartete Baubeginn für den dritten Stock des Elisabeth- Hauses in St. Vith könnte sich bis in das nächste Jahr verzögern - so war in der Presse wenige Tage nach der Regierungserklärung zu lesen -, eine Verzögerung, der angeblich finanzielle Zwänge zu Grunde liegen. Eigentlich hätte das um 30 zusätzliche Betten erweiterte Projekt in einigen Wochen bezugsfähig sein sollen. Wenn denn diese Regierungserklärung keine Sonntagsrede gewesen sein soll, warum steht dann nicht zumindest ansatzweise etwas hiervon darin? Etwas mehr Selbstkritik hätte sicherlich zur Glaubhaftigkeit beigetragen. Die CSP wird vor allem wegen der die Infrastruktur stützenden

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