GEMEINDE UNTERKULM. Einladung zur

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1 GEMEINDE UNTERKULM Einladung zur EINWOHNER- UND ORTSBÜRGER-GEMEINDEVERSAMMLUNGGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 15. Mai 2014, Uhr, Ortsbürger-Gemeindeversammlung Uhr, Einwohner-Gemeindeversammlung in der Aula der Bezirksschule

2 Inhaltsverzeichnis Seite Traktandenliste 3-4 Berichte und Anträge zu den Traktanden Einwohnergemeinde 5-19 Berichte und Anträge zu den Traktanden Ortsbürgergemeinde Auszug aus der Verwaltungsrechnung 2013 der Einwohnergemeinde Rechenschaftsbericht 2013 der Einwohnergemeinde Auszug aus der Verwaltungsrechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde Rechenschaftsbericht 2013 der Ortsbürgergemeinde Hinweise: Die Verhandlungsprotokolle der Gemeindeversammlung vom 22. November 2013 und die Akten zu den vorerwähnten Traktanden liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung wird aufgrund der Stimmrechtsausweise ermittelt. Die Stimmberechtigten werden deshalb gebeten, den mit der Botschaft zugestellten Stimmrechtsausweis bei der Zugangskontrolle abzugeben. 2

3 T R A K T A N D E N EINWOHNERGEMEINDE 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 22. November Passation der Verwaltungsrechnungen pro Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: 4.1 Ersatz Tanklöschfahrzeug 4.2 Umnutzung Zivilschutzanlage Juch in eine Bereitstellungsanlage 4.3 Planungskredit Schulanlage Färberacker 4.4 Sanierungskredit Flachdächer Schulanlage Färberacker 5. Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an 5.1 Kaya Irem, türkische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 2, 5726 Unterkulm 5.2 Kurtulan Mehmet, türkischer Staatsangehöriger, Rosenweg 4, 5726 Unterkulm 5.3 Ndue-Malota Valbone, mit den minderjährigen Kindern Melanie, 2005, und Kristella, 2008, kosovarische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 6, 5726 Unterkulm 5.4 Olcay Fatih, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 15, 5726 Unterkulm 5.5 Polat Metin, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm 5.6 Sarac-Fejzic Ismeta, mit den minderjährigen Kindern Lejla, 1997, Azra, 2004, und Ammar, 2006, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm 6. Genehmigung eines Kredites in der Höhe von Fr inkl. MwSt. für die Sanierung der Schulanlage Färberacker. 7. Teilnahme der Gemeinde Unterkulm an der 4-jährigen Verlängerung des Pilotprojekts Pforte Arbeitsmarkt sowie dem Verbleiben im Verein "Pforte Arbeitsmarkt" und Bewilligung der Gemeinkosten von Fr sowie der Kosten von Fr für arbeitsmarktliche Massnahmen. 8. Verschiedenes und Umfrage. 3

4 ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 22. November Passation der Verwaltungsrechnungen pro des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm 2.2 der Ortsbürgergemeinde Unterkulm 3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm 3.2 der Ortsbürgergemeinde Unterkulm 4. Verschiedenes und Umfrage. 4

5 Berichte und Anträge zu den vorstehenden Traktanden EINWOHNERGEMEINDE TRAKTANDUM 1 Genehmigung des Protokolls vom 22. November 2013 Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 22. November 2013 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Genehmigung des Protokolls vom 22. November TRAKTANDUM 2 Genehmigung der Verwaltungsrechnungen 2013 Bezüglich der Abschlüsse der Verwaltungsrechnungen 2013 der Einwohnergemeinde wird auf den in gekürzter Form erstellten Rechnungsauszug auf den Seiten verwiesen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an detaillierten Zahlen interessiert sind, können die Rechnungen während der Auflage der Gemeindeversammlungsakten bei der Finanzverwaltung einsehen oder einen ungekürzten Rechnungsauszug verlangen. Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Einwohnergemeinde und die Betriebsund Bestandesrechnungen 2013 der Eigenwirtschafts-Betriebe seien unter Décharge-Erteilung an den Gemeinderat und den Finanzverwalter zu genehmigen. 5

6 TRAKTANDUM 3 Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates über das Jahr 2013 kann auf den Seiten der vorliegenden Botschaft nachgelesen werden. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes TRAKTANDUM 4 Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: 4.1 Ersatz Tanklöschfahrzeug Bruttoanlagekosten Fr Verpflichtungskredit Fr Kreditüberschreitung Fr Begründung: Der zusätzliche Einbau von Frontleuchten verursachte gegenüber der ursprünglichen Offerte leichte Mehrkosten. Genehmigung der Kreditabrechnung für den Ersatz des Tanklöschfahrzeuges der Feuerwehr Mittleres Wynental 4.2 Umnutzung der Zivilschutzanlage Juch in eine Bereitstellungsanlage und einen geschützten Kommandoposten Bruttoanlagekosten Fr Verpflichtungskredit Fr Kreditunterschreitung Fr Begründung: Aufgrund der umfangreichen und intensiven Vorarbeiten, der einvernehmlichen Zusammenarbeit mit den Kantons- und Bundesbehörden und der sehr guten Baubegleitung durch die Baukommission und die Bauleitung kann das Projekt innerhalb des Kredites abgeschlossen werden. 6

7 Genehmigung der Kreditabrechnung für die Umnutzung der Zivilschutzanlage Juch in eine Bereitstellungsanlage und einen geschützten Kommandoposten. 4.3 Planungskredit Sanierung Schulanlage Färberacker Bruttoanlagekosten Fr Verpflichtungskredit Fr Kreditüberschreitung Fr Begründung: Die Gemeindeversammlung hat am 14. Mai 2009 für die Erarbeitung der Grundlagen sowie die Vorbereitung und Durchführung eines Studienauftrages für die Sanierung der Schulanlage Färberacker einen Kredit von Fr inkl. MwSt. bewilligt. Im Rahmen der Planungsarbeiten haben sich Planungskommission und Gemeinderat entschieden, auf die Durchführung eines Projektwettbewerbes oder Studienauftrages zu verzichten. Anstelle dessen hat der Gemeinderat im September 2012 einen Generalplaner mit der Projekterarbeitung beauftragt. Der Auftragsumfang umfasste sowohl Leistungen zum Vorprojekt, wie auch Vorleistungen zum späteren Bauprojekt. Die erbrachten Vorleistungen führen beim Planungskredit zu einer Überschreitung, müssen aber beim Bauprojekt nicht mehr berücksichtigt werden. Genehmigung der Kreditabrechnung des Planungskredites für die Sanierung der Schulanlage Färberacker 4.4 Sanierungskredit Flachdächer Schulanlage Färberacker Bruttoanlagekosten Fr Verpflichtungskredit Fr Kreditunterschreitung Fr Begründung: Im Rahmen des vorgeschriebenen Submissionsverfahrens konnte gegenüber der Kostenschätzung eine wesentlich günstigere Auftragsvergabe vorgenommen werden. Genehmigung der Kreditabrechnung für die Sanierung der Flachdächer der Schulanlage Färberacker. 7

8 TRAKTANDUM 5.1 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Kaya Irem, türkische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 2, 5726 Unterkulm Frau Irem Kaya ist 14 Jahre alt, ist in Aarau AG geboren und lebt seit ihrer Geburt in Unterkulm. Irem besucht aktuell die 3. Klasse der Sekundarschule. Den Einstieg in die Berufswelt möchte sie mit einer kaufmännischen Ausbildung beginnen. Der bei der Kreisschule eingeholte Bericht lautet durchwegs positiv. Ihr Verhalten in der Schule, sowohl gegenüber dem Lehrkörper wie auch gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern wird als gut und freundlich bezeichnet. Die Abklärungen bei der Jugendanwaltschaft haben ergeben, dass gegen die Gesuchstellerin keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Frau Irem Kaya hat aufgrund ihres Alters den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg-Reinach nicht besuchen müssen. Die Befragung der staatsbürgerrechtlichen Kenntnisse erfolgte am 27. Februar 2014 im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Die Befragung zeigte, dass die Gesuchstellerin ihrem Alter entsprechend gut mit den örtlichen Sitten und Gebräuchen vertraut ist und sich in die schweizerischen Verhältnisse integriert hat. Die Kenntnisse über die Schweiz sind entsprechend den Kenntnissen aus der Schule vorhanden. Irem Kaya spricht fliessend Schweizerdeutsch. Sie versteht die Schweiz als ihr Zuhause und kennt ihr Heimatland nur aus den Ferien. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. Aufnahme von Kaya Irem, türkische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 2, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 8

9 TRAKTANDUM 5.2 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Kurtulan Mehmet, türkischer Staatsangehöriger, Rosenweg 4, 5726 Unterkulm Herr Mehmet Kurtulan wurde 1983 in Aarau AG geboren. Seit Geburt wohnt Herr Kurtulan gemeinsam mit seinen Eltern in Unterkulm. Die obligatorische Schulzeit wurde vollständig in Unterkulm absolviert. Von hat Herr Kurtulan erfolgreich eine Ausbildung als Sanitärmonteur abgeschlossen und arbeitet aktuell bei der Firma Vorburger AG. Der beim Arbeitgeber eingeholte Bericht lautet durchwegs positiv. Herr Kurtulan und seine Arbeitsleistungen werden allseits geschätzt. Die Abklärungen bei der Polizei haben ergeben, dass gegen den Gesuchsteller keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Einträge im schweizerischen Strafregister sind keine vorhanden. Herr Kurtulan kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nach. Es bestehen weder Steuerschulden noch sind Betreibungen vorhanden. Herr Mehmet Kurtulan hat im November 2013 den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg-Reinach absolviert. Das gute Prüfungsresultat zeigt, dass sich der Gesuchsteller mit dem schweizerischen Staatswesen intensiv auseinander gesetzt hat. Am 20. Februar 2014 erfolgte ein persönliches Gespräch. Dieses hat bestätigt, dass Herr Kurtulan mit den örtlichen Sitten und Gebräuchen vertraut ist und sich in die schweizerischen Verhältnisse integriert hat. Nachdem er in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, hier die Schule besucht hat und auch in der Schweiz arbeitet, spricht er fliessend Schweizerdeutsch. Herr Kurtulan sieht seine persönliche Zukunft in der Schweiz. Die Beziehungen zu seinem Heimatland reduzieren sich auf Ferienaufenthalte. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. Aufnahme von Kurtulan Mehmet, türkischer Staatsangehöriger, Rosenweg 4, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 9

10 TRAKTANDUM 5.3 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Ndue-Malota Valbone, mit den minderjährigen Kindern Melanie, 2005, und Kristella, 2008, kosovarische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 6, 5726 Unterkulm Herr und Frau Ndue, Wynamattstrasse 6, 5726 Unterkulm, reichten im September 2012 für sich und ihre Kinder Melanie, 2005, und Kristella, 2008, das Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Unterkulm ein. Den Staatskundekurs hat Herr Ndue aufgrund seiner mangelhaften Deutschkenntnisse, die sich auch im Rahmen eines persönlichen Gespräches bestätigten, nur mit Unterstützung seiner Ehefrau lösen können. Aufgrund der fehlenden Integrationsvoraussetzungen von Herrn Ndue hat der Gemeinderat damals entschieden, das Gesuch nicht zu unterstützen. Im Oktober 2013 reichte Frau Ndue- Malota Valbone, für sich und ihre minderjährigen Kindern Melanie, 2005, und Kristella, 2008, erneut ein Gesuch ein. Der Ehemann ist nicht in das Gesuch eingeschlossen. Frau Valbone Ndue-Malota wurde 1980 im Kosovo geboren. Im Alter von neun Jahren reiste sie in die Schweiz ein. Im Jahr 2002 erfolgte die Eheschliessung mit ihrem heutigen Ehemann Prend Ndue. Seit 2005 lebt die Familie in Unterkulm. Beide Kinder sind in der Schweiz geboren und leben seit Geburt in Unterkulm. Beide Ehepartner sind berufstätig. Frau Ndue war als Küchenhilfe angestellt und erledigt aktuell die Hauswartung im Mehrfamilienhaus an der Wynamattstrasse 6. Aus den von den Arbeitgebern eingeholten Berichten ergeben sich keine Gründe, die gegen eine Einbürgerung sprechen. Die Tochter Melanie besucht die 2. Primarklasse. Die Schulpflege unterstützt in ihrem Bericht die Einbürgerung. Die jüngste Tochter ist noch nicht schulpflichtig. Die Abklärungen bei der Polizei haben ergeben, dass gegen die Gesuchstellerin keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Einträge im schweizerischen Strafregister sind keine vorhanden. Die Familie Ndue kommt ihren finanziellen Verpflichtungen nach. Frau Ndue hat im November 2012 den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg-Reinach absolviert. Das gute Prüfungsresultat zeigt, dass sich die Gesuchstellerin mit dem schweizerischen Staatswesen intensiv auseinander gesetzt hat. Am 27. Februar 2014 erfolgte ein persönliches Gespräch. Dieses hat bestätigt, dass Frau Ndue mit den örtlichen Sitten und Gebräuchen vertraut ist und sich in die schweizerischen Verhältnisse integriert hat. Nachdem sie seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, Teile der obligatorischen Schulzeit sowie eine Berufslehre in der Schweiz absolviert hat und auch heute noch arbeitet, kann sie sich gut in der deutschen Sprache verständigen. Frau Ndue möchte auch in Zukunft gemeinsam mit ihrer Familie in der Schweiz leben. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. Aufnahme von Ndue-Malota Valbone, mit den minderjährigen Kindern Melanie, 2005, und Kristella, 2008, kosovarische Staatsangehörige, Wynamattstrasse 6, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 10

11 TRAKTANDUM 5.4 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Olcay Fatih, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 15, 5726 Unterkulm Herr Fatih Olcay ist 19 Jahre alt und wurde in Menziken AG geboren. Seit Geburt lebt Herr Olcay in Unterkulm. Die obligatorische Schulzeit wurde vollständig in Unterkulm absolviert. Von August 2012 bis August 2013 hat Herr Olcay ein Praktikum als Coiffeur besucht. Seither absolviert er eine Berufslehre beim Coiffeur Livio de Masi. Sowohl die bei der Schule, wie auch beim Arbeitgeber eingeholten Berichte lautet durchwegs positiv. Sowohl seine Leistungen, wie auch der Umgang mit den Kundinnen und Kunden werden positiv beurteilt. Die Abklärungen bei der Polizei haben ergeben, dass gegen den Gesuchsteller keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Einträge im schweizerischen Strafregister sind keine vorhanden. Herr Olcay kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nach. Es bestehen weder Steuerschulden noch sind Betreibungen vorhanden. Herr Fatih Olcay hat im November 2013 den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg-Reinach absolviert. Das sehr gute Prüfungsresultat zeigt, dass sich der Gesuchsteller mit dem schweizerischen Staatswesen intensiv auseinander gesetzt hat. Am 27. Februar 2014 erfolgte ein persönliches Gespräch. Herr Olcay spricht fliessend Schweizerdeutsch, kennt - nachdem er in Unterkulm aufgewachsen ist - die örtlichen Sitten und Gebräuche bestens und hat sich dementsprechend gut integriert. Die Schweiz empfindet Fatih Olcay als sein zu Hause und sieht seine persönliche Zukunft in der Schweiz. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. Aufnahme von Olcay Fatih, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 15, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 11

12 TRAKTANDUM 5.5 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Polat Metin, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm Herr Metin Polat wurde 1978 in der Türkei geboren. Nach der Heirat mit seiner heutigen Frau im Jahr 2001 reiste er in die Schweiz ein kam die gemeinsame Tochter Tuana Naz zur Welt. Die Ehefrau, Frau Arzu Polat, und das gemeinsame Kinder besitzen bereits die schweizerische Staatsbürgerschaft. Frau Polat wurde an der Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2003 die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht zugesichert. Herr Metin Polat erfüllte im damaligen Zeitpunkt die Einbürgerungserfordernisse noch nicht, nachdem er damals erst seit rund 2 Jahren in der Schweiz lebte. Seit seiner Einreise in die Schweiz lebt Herr Polat in Unterkulm und geht einer Erwerbstätigkeit nach. Seit 2005 arbeitet er als CNC-Mechaniker bei der Kurt Wüst AG. Der beim Arbeitgeber eingeholte Bericht lautet durchwegs positiv. Die Abklärungen bei der Polizei haben ergeben, dass gegen den Gesuchsteller keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Einträge im schweizerischen Strafregister sind keine vorhanden. Herr Polat kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nach. Es sind weder Steuerausstände noch Betreibungen verzeichnet. Herr Polat hat im Mai 2013 den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg- Reinach absolviert. Das Prüfungsresultat zeigt, dass sich der Gesuchsteller mit dem schweizerischen Staatswesen auseinander gesetzt hat. Am 27. Februar 2014 fand ein persönliches Gespräch statt. Dieses hat bestätigt, dass sich Herr Polat für die täglichen Ereignisse in der Schweiz und in Unterkulm interessiert und mit den örtlichen Sitten und Gebräuchen vertraut ist. In der Absicht, seine Zukunft gemeinsam mit seiner Familie in der Schweiz zu verbringen, hat sich Herr Polat gut in die schweizerischen Verhältnisse integriert und mit der deutschen Sprache vertraut gemacht. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. Aufnahme von Polat Metin, türkischer Staatsangehöriger, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 12

13 TRAKTANDUM 5.6 Erteilung des Einwohnerbürgerrechtes der Gemeinde Unterkulm an Sarac-Fejzic Ismeta, mit den minderjährigen Kindern Lejla, 1997, Azra, 2004, und Ammar, 2006, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm Herr und Frau Sarac, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm, reichten im Februar 2011 für sich und ihre Kinder Lejla, 1997, Azra, 2004, und Ammar, 2006, das Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Unterkulm ein. Der Staatskundekurs wurde von Herr und Frau Sarac sowie der minderjährigen Tochter Lejla absolviert, wobei die Ergebnisse der Ehepartner eher knapp waren. Anlässlich eines persönlichen Gesprächs im Januar 2012 musste festgestellt werden, dass Herr Sarac grosse Mühe mit der deutschen Sprache bekundet und kaum in der Lage ist zu kommunizieren. Der Gemeinderat hat aufgrund der ungenügenden Sprachkenntnisse festgestellt, dass die Integrationsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und das Gesuch nicht unterstützt wird. Im September 2013 reichte Sarac Ismeta, für sich und ihre minderjährigen Kindern Lejla, 1997, Azra, 2004, und Ammar, 2006, erneut ein Gesuch ein. Der Ehemann ist nicht in das Gesuch eingeschlossen. Frau Ismeta Sarac wurde 1972 in Bosnien und Herzegowina geboren. Im Alter von 14 Jahren reiste sie in die Schweiz ein. Im Jahr 1996 erfolgt die Eheschliessung mit ihrem heutigen Ehemann Zijad Sarac. Seit 2000 lebt die Familie in Unterkulm. Alle drei Kinder sind in der Schweiz geboren und leben seit Geburt in Unterkulm. Beide Ehepartner sind berufstätig. Frau Ismeta Sarac arbeitet bei der Rockwell Automation AG. Der vorliegende Bericht des Arbeitgebers lautet durchwegs positiv. Die älteste Tochter Lejla Sarac absolviert seit August 2013 ein Praktikum in der Kinderbetreuung und ist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Das Zwischenzeugnis attestiert Lejla Sarac gute Leistungen. Die beiden Kinder Azra und Ammar besuchen die Primarschule in Unterkulm. Die Schulpflege unterstützt in ihren Berichten die Einbürgerung der beiden Kinder. Die Abklärungen bei der Polizei und der Jugendstaatsanwaltschaft haben ergeben, dass gegen die Gesuchsteller keine hängigen Strafverfahren registriert sind. Einträge im schweizerischen Strafregister sind bei Frau Ismeta Sarac ebenfalls keine vorhanden. Die Familie Sarac kommt ihren finanziellen Verpflichtungen nach. Frau Sarac hat im Mai 2011 den Staatskundekurs für Einbürgerungswillige beim KV Lenzburg-Reinach absolviert. Das Prüfungsresultat zeigt, dass sich die Gesuchstellerin mit dem schweizerischen Staatswesen intensiv auseinander gesetzt hat. Am 27. Februar 2014 erfolgte ein persönliches Gespräch. Dieses hat bestätigt, dass Frau Sarac und ihre Kinder mit den örtlichen Sitten und Gebräuchen vertraut sind und sich in die schweizerischen Verhältnisse integriert haben. Die Verständigung in der deutschen Sprache bietet keine Probleme. Die Kinder sind in der Schweiz aufgewachsen und haben hier ihre Wurzeln gefunden. Die Familie Sarac sieht ihre Zukunft in der Schweiz. Die Gesuchsunterlagen sind vollständig. Die Wohnsitzerfordernisse sind erfüllt. Per 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 in Kraft getreten. Für Gesuche, welche bis zum 31. Dezember 2013 eingereicht wurden, gilt gemäss 31 KBüG ein Übergangsrecht. Das vorliegende Gesuch unterliegt den Bestimmungen des alten Bürgerrechtsgesetzes. Gestützt auf 6 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) vom 12. September 2007 (gültig bis 31. Dezember 2013) werden für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts pro Person Fr an kommunalen Gebühren fällig. 13

14 Aufnahme von Sarac-Fejzic Ismeta, mit den minderjährigen Kindern Lejla, 1997, Azra, 2004, und Ammar, 2006, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Wynastrasse 11, 5726 Unterkulm, in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Unterkulm. 14

15 TRAKTANDUM 6 Genehmigung eines Kredites in der Höhe von Fr inkl. MwSt. für die Sanierung der Schulanlage Färberacker I. Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 wurde für die Sanierung der Schulanlage Färberacker ein Kredit in der Höhe von Fr inkl. MwSt. genehmigt. Der Kredit umfasste die Sanierung der aus dem Jahr 1972 stammenden Gebäudehülle, inklusive Ersatz der Fenster. Im Gebäudeinnern haben die sanitären Einrichtungen und die Schulküche ihre Lebensdauer erreicht. Umfassende Sanierungen drängen sich auch bei den Elektroinstallationen auf. Unter dem Titel Betrieb wurde festgehalten, dass die räumliche Situation in der Schulanlage nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das Gebäude ist zurzeit noch nicht behindertengerecht zugänglich und nutzbar. Der für einen zeitgemässen Unterricht erforderliche Raumbedarf ist nicht erfüllt. Mittels Umlagerungen und Raumverschiebungen können die Bedürfnisse an den Betrieb gewährleistet werden, ohne dass zusätzliche Flächen gebaut werden müssen. Gegen den positiven Entscheid der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 wurde das Referendum erhoben. An der Referendumsabstimmung vom 03. März 2013 hat sich das Stimmvolk gegen die geplante Sanierung der Schulanlage Färberacker ausgesprochen. Das Referendumskomitee, vertreten durch die Finanzkommission, forderte aus finanziellen Überlegungen eine abgespeckte Sanierung. Zudem seien die Ergebnisse aus den damals pendenten Fusionsverhandlungen abzuwarten und der Zeitplan für die Sanierung sei zu überprüfen. Als Folge des Referendums-Entscheides wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Finanzkommission, der Schule, der Bauplanung und des Gemeinderates beauftragt, das Sanierungskonzept zu überprüfen und ein revidiertes Konzept zu erarbeiten. II. Projektanpassungen Die Arbeitsgruppe legte dem Gemeinderat mit Bericht vom 10. Dezember 2013 einen Katalog mit verschiedenen Einsparungsvorschlägen vor. Diese basieren auf dem ursprünglichen Konzept (siehe Gemeindeversammlungs-Botschaft vom 22. November 2012). Die Einsparungen bestehen primär aus Streichungen von Einzelpositionen. Die Vorschläge sind nachfolgend nummeriert und vollständig aufgeführt. Die gemeinderätlichen Erwägungen sind in kursivem Text jeweilen anschliessend abgedruckt. 1. Grosslamellen an Sporthalle obere Halle; Fr (streichen) Der Einbau von Grosslamellen an der Sporthalle ist nachdem diese bisher nicht installiert waren für den Schulbetrieb nicht notwendig, wenn auch wünschbar. Die Montage von Grosslamellen wirkt sich positiv auf das Klima in der Turnhalle aus. Einerseits verhindern die Lamellen in den Sommermonaten eine starke Erwärmung, andererseits können diese in den Wintermonaten geschlossen werden, um eine Abkühlung der Halle zu verzögern. Aus betrieblicher Sicht dienen die Lamellen den Sportlerinnen und Sportlern als Blendschutz; an der Gebäudehülle verhindern sie technische Beschädigungen an den grossen Fensterflächen. 15

16 2. Hallenfussboden ersetzen; Fr (streichen) Diese Massnahme wird für den schulischen Betrieb als weniger wichtig eingestuft, als allenfalls für die Vereine. Die Massnahme ist nicht zwingend. Der Hallenboden hat gemäss Einschätzungen der Fachleute wohl seine Lebensdauer erreicht; wie lange es jedoch noch dauern wird, bis dieser zwangsläufig ersetzt werden muss, hängt von der weiteren Benutzung ab. Die Planungskommission hat die Auswechslung aus Gründen der Synergienutzung mit der Sanierung der Turnhalle zusammen gelegt. Dies auch im Wissen, dass die Bauarbeiten für den Boden eine grosse Belastung bedeuten. 3. Türen und Kästen aufarbeiten; Fr (Reduktion auf Fr ) Die Reparatur der Schliessmechanismen der Kästen ist notwendig, wofür Fr. 5' eingesetzt werden. Allenfalls ist die Reparatur der Schliessmechanismen sofort auszuführen (gewöhnlicher Unterhalt). Es ist vorgesehen, dass nur die Schliessmechanismen repariert werden sollen, obwohl die Kästen auch einer Auffrischung bedürfen. Aus Gründen der Transparenz vertritt der Gemeinderat die Ansicht, dass auch diese Kosten dem Kredit zu belasten sind und nicht als gewöhnlicher Unterhalt zu Lasten des Budgets ausgeführt werden. 4. Asphaltbeläge; Fr (Reduktion auf Fr. 20'000.00) Eine Gesamterneuerung des Belages wird als nicht zwingend erachtet. Hingegen werden - insbesondere bedingt durch den Einbau von Liften - Anpassungen notwendig. Ebenso ist mit der Reparatur von baubedingten Schäden zu rechnen. Der mit Fr. 159' budgetierte Aufwand reduziert sich um Fr. 139' auf Fr. 20' Der Belag hinter dem Schulhaus ist in einem sehr schlechten Zustand. Eine Sanierung desselben im Rahmen der Sanierung ist sinnvoll, da Synergien genutzt werden können, zumal wegen dem Anbau des Aufzugs sowieso Anpassungen nötig sind. Erfolgt die Sanierung nicht über den Kredit, muss der Platz über den normalen Strassenunterhalt finanziert werden. Dies sinnvollerweise zur selben Zeit, wie auch das Schulhaus saniert wird. Der Belag wird durch die Zufahrt der schweren Motorfahrzeuge während der Sanierung zusätzlich belastet. Aus Gründen der Transparenz vertritt der Gemeinderat die Ansicht, dass auch diese Kosten vollumfänglich dem Kredit und nicht dem laufenden Strassenunterhalt zu belasten sind. 5. Gebäudeautomation; Fr (Reduktion auf Fr. 40'000.00) Mit einer Anpassung der "Vollautomatisierung" auf ein einfaches Handling lassen sich Fr. 26' ohne Qualitäts- und Funktionseinbusse einsparen. Die Gebäudeautomation dient dazu, gewisse Vorgänge zu automatisieren, zu überprüfen und zu optimieren. Dazu gehört unter anderem das Ausschalten von Geräten und Licht nach Schulschluss oder die automatische Absenkung der Heizung. Der Gemeinderat erachtet es jedoch in der heutigen Zeit als richtig, sorgfältig mit der Energie umzugehen und entsprechende Automatisierungen zu nutzen. 16

17 6. Solare Brauchwassererwärmung; Fr (streichen) Die solare Brauchwassererwärmung kann ohne Einbusse gestrichen werden. Vorteile gegenüber einer CO2-neutralen Warmwassererzeugung (Schnitzelheizung) bestehen nicht. Die Streichung hat zur Folge, dass die Brauchwassererwärmung in der Zeit von April bis September nicht durch die Schnitzelheizung erfolgt, sondern durch Elektroboiler. Um den ökologischen Aspekten - zu denen sich die Gemeine im Rahmen des Energiestadt-Labels verpflichtet hat - trotzdem gerecht zu werden, prüft der Gemeinderat ein Photovoltaik- Contracting. Dies beinhaltet die Vermietung der Dachfläche an eine/n Stromerzeuger/in ohne selbst Investitionen zu tätigen und Folgekosten tragen zu müssen. 7. Wanddurchbruch Luftschutz; Fr (streichen) Eine Notwendigkeit besteht nicht. Es handelt sich zudem um eine Fremdnutzung im Gebäude. Der Wunsch eines Wanddurchbruchs im Luftschutzkeller wurde im September 2010 vom Samariterverein vorgetragen und fand so den Weg in das Sanierungs-Projekt. Das Bedürfnis hat sich beim Samariterverein in der Zwischenzeit erledigt. Die Streichung dieser Position ist daher angebracht. III. Terminplan Nach Ablauf der Referendumsfrist wird die Umsetzung gestartet. Ab Dezember 2014 erfolgt die Ausschreibung der verschiedenen Arbeitsgattungen. Mit den Sanierungsarbeiten soll in den Frühlingsferien 2015 gestartet und sinnvoll über die weiteren Ferien im Sommer und Herbst durchgeführt werden. Mit den von der Arbeitsgruppe beantragten Streichungen ergibt sich ein Einsparungspotenzial von Fr exkl. MwSt. Auf diesem Betrag sind die MwSt. (Fr ) und die entfallenden Planungskosten von 19 % (entspricht rund Fr ) zu berücksichtigen. Die Einsparungen sind gegenüber dem ursprünglichen Projekt mit Fr beziffert. Der Kreditantrag reduziert sich deshalb auf Fr Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung dem politischen Willen entsprechend ein reduziertes Projekt. Genehmigung eines Kredites in der Höhe von Fr inkl. MwSt. für die Sanierung der Schulanlage Färberacker. 17

18 TRAKTANDUM 7 Teilnahme der Gemeinde Unterkulm an der 4-jährigen Verlängerung des Pilotprojekts Pforte Arbeitsmarkt sowie dem Verbleiben im Verein "Pforte Arbeitsmarkt" und Bewilligung der Gemeinkosten von Fr sowie der Kosten von Fr für arbeitsmarktliche Massnahmen. 1. Sachverhalt 2011 stimmten die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Beinwil am See, Burg, Gontenschwil, Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Schlossrued, Unterkulm und Zetzwil dem dreijährigen Pilotprojekt Pforte Arbeitsmarkt sowie dem Beitritt zum Verein zu und bewilligten die je nach Gemeinde unterschiedlich grossen Beiträge an die Gemeinkosten sowie die Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen. Seit dem 01. April 2012 ist die Pforte Arbeitsmarkt in Menziken operativ tätig. In diesem Pionierprojekt werden die Vorzüge einer engen Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der IV und den Sozialdiensten dieser zehn Gemeinden des Bezirks Kulm erprobt. Das Projekt ist für drei Jahre bis März 2015 bewilligt. 2. Erfahrungen Die Pforte Arbeitsmarkt konnte von Beginn weg Klientinnen und Klienten der zwei Sozialversicherungen Arbeitslosenversicherung (ALV) und Invalidenversicherung (IV) und der zehn Gemeinden beraten und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. Sowohl die Klientinnen und Klienten als auch die Arbeitgebenden haben sich schnell auf die Pforte Arbeitsmarkt eingestellt und schätzen das umfassende und gleichzeitig lokale Angebot. Die bisherigen Erfahrungen der Pforte und die ersten Resultate der Evaluation sind ermutigend. Für die Beurteilung zentral sind Fragen der Leistungsfähigkeit, der Qualität und der Kosten. Neben statistisch messbaren Kennzahlen sind weitere wichtige Beurteilungselemente die Qualität der Arbeitgeberbeziehungen, die Effizienz und Effektivität der internen Prozesse und Instrumente sowie die Qualität der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Prozesse der beteiligten Institutionen in der Pforte Arbeitsmarkt. Der Pforte Arbeitsmarkt kann ausnahmslos ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für die Effizienz als auch für die Dienstleistungsqualität, welche aus Sicht von Arbeitgebenden als auch von Klientinnen und Klienten überwiegend als gut oder sehr gut beurteilt wird. Die Mitarbeitenden erfüllen mit einem sehr hohen Engagement ihre Aufgaben und sind vom Konzept der Pforte überzeugt. 3. Handlungsbedarf/Fortsetzung Es zeigt sich, dass die Projektdauer bis März 2015 zu knapp ist, um gültige Aussagen über die Vor- und Nachteile dieser neuartigen Zusammenarbeit der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe gegenüber der heute üblichen separaten Leistungserbringung machen zu können. Auch würde die verbleibende Zeit des Pilotprojekts nicht ausreichen, um einen zukünftigen Regelbetrieb zu konzipieren und gesetzgeberisch umzusetzen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie der vorliegenden Zwischenevaluation besteht die begründete Erwartung, dass die Evaluation im Jahr 2015 ein Ergebnis zeigen wird, das die Fortführung des Pilotprojekts rechtfertigt. Daher wird vorgeschlagen, das laufende Pilotprojekt vom 01. April

19 bis 31. März 2019 um vier Jahre zu verlängern. Die Verlängerung des Pilotbetriebs soll in den bestehenden Strukturen im Businesscenter in Menziken erfolgen. Bei der Verlängerung des Pilotprojekts wird darauf geachtet, dass möglichst wenige Parameter geändert werden. Es sind derzeit keine wesentlichen organisatorischen oder betrieblichen Änderungen vorgesehen. Der Betrieb soll auch im Sinne einer einheitlichen Grundlage für die Evaluation unverändert fortgeführt werden. Parallel dazu soll das Projekt Konzeption Regelbetrieb in Angriff genommen werden. Dabei handelt es sich um ein äusserst komplexes Projekt, das je nach gewähltem Realisierungsmodell grössere rechtliche und informatiktechnische Anpassungen auf Bundes- und Kantonsebene beinhalten und allenfalls auch die Aufgabenteilung der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe verändern kann. 4. Finanzen Der Aufwand des Projekts Pforte Arbeitsmarkt wird von den drei Trägerinstitutionen SECO-AWA, BSV-SVA und den Pilotgemeinden gemeinsam getragen. Es ist vorgesehen, dass sich der Kanton mit einem jährlichen Beitrag in derselben Höhe wie bisher zur Entlastung der zehn Pilotgemeinden beteiligt. Über dieses Geschäft wird der Grosse Rat am 24. Juni 2014 befinden. Für die dreijährige Projektphase rechnete man mit Gemeinkosten von Fr für die Pilotgemeinden (Betriebskosten). Bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen ging man von Aufwendungen von gesamthaft Fr aus. Für die vierjährige Verlängerung sind für die Gemeinden Projektkosten von Fr berücksichtigt. Dazu kommen Fr für arbeitsmarktliche Massnahmen. Für die Gemeinde Unterkulm betragen die Gemeinkosten für die gesamte Fortsetzungsdauer Fr Es wird erwartet, dass der Kantonsbeitrag den gesamten Gemeinkostenanteil abdeckt. Aufgrund des Bruttoprinzips müssen diese Gemeinkosten trotzdem beschlossen werden. Für arbeitsmarktliche Massnahmen sind für die vier Jahre für die Gemeinde Unterkulm Fr vorgesehen. Davon sind wie schon beim laufenden Projekt 80 % in der Kompetenz der Pforte. Zustimmung zur Teilnahme der Gemeinde Unterkulm an der 4-jährigen Verlängerung des Pilotprojekts Pforte Arbeitsmarkt sowie dem Verbleiben im Verein "Pforte Arbeitsmarkt" und Bewilligung der Gemeinkosten von Fr sowie der Kosten von Fr für arbeitsmarktliche Massnahmen. 19

20 ORTSBÜRGERGEMEINDE TRAKTANDUM 1 Genehmigung des Protokolls vom 22. November 2013 Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 22. November 2013 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Genehmigung des Protokolls vom 22. November TRAKTANDUM 2 Genehmigung der Verwaltungsrechnungen 2013 der Ortsbürgergemeinde mit gleichzeitiger Genehmigung der Rechnung 2013 des Forstbetriebes Gränichen- Unterkulm. Bezüglich der Abschlüsse der Verwaltungsrechnungen 2013 der Ortsbürgergemeinde und des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm wird auf den in gekürzter Form erstellten Rechnungsauszug auf den Seiten verwiesen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an detaillierten Zahlen interessiert sind, können die Rechnungen während der Auflage der Gemeindeversammlungsakten bei der Finanzverwaltung einsehen oder einen ungekürzten Rechnungsauszug verlangen. Die Verwaltungs- und Vermögensrechnungen 2013 der Ortsbürgergemeinde seien unter Décharge-Erteilung an den Gemeinderat und den Leiter Finanzen zu genehmigen. Die Rechnung 2013 des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm sei zu genehmigen. 20

21 TRAKTANDUM 3 Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 der Ortsbürgergemeinde mit gleichzeitiger Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm. Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates über das Jahr 2013 kann auf den Seiten der vorliegenden Botschaft nachgelesen werden. Der Rechenschaftsbericht des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm ist im Rechenschaftsbericht der Ortsbürgergemeinde integriert. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 der Ortsbürgergemeinde mit gleichzeitiger Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm. 21

22 Der nachstehende Rechnungsauszug 2013 der Einwohnergemeinde ist gekürzt. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an detaillierteren Zahlen interessiert sind, können die Rechnungen während der Auflage der Gemeindeversammlungsakten bei der Finanzverwaltung einsehen. Ein ungekürzter Rechnungsauszug kann per Telefon , per Fax oder per bei der Finanzverwaltung bestellt werden. 22

23 Der nachstehende Rechnungsauszug 2013 der Ortsbürgergemeinde ist gekürzt. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an detaillierteren Zahlen interessiert sind, können die Rechnungen während der Auflage der Gemeindeversammlungsakten bei der Finanzverwaltung einsehen. Ein ungekürzter Rechnungsauszug kann per Telefon , per Fax oder per bei der Finanzverwaltung bestellt werden. 23

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