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1 Praxisabgabe für f r Humanmediziner Betriebswirtschaftliche (steuerliche und finanzielle) Hinweise Ihr Referent: Matthias Lamprecht Dipl.-Kfm. StB/vBP Fachberater für f r den Heilberufebereich (IFU/ISM ggmbh) Übersicht 1. Vorbemerkung 2. Suche nach einem Nachfolger 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung 6. Kurzvorstellung ADVISA NHP Dr. Jürgen Karsten ADVISION Mauerstraße Berlin 1

2 1. Vorbemerkungen Übertragung einer Arztpraxis oder Übertragung der Beteiligung an einer Arztpraxis? Nachbesetzung des Vertragsarztes Ausschreibungsantrag Ausschreibung Auswahlverfahren Dr. Jürgen Karsten Vertragsverhandlungen mit dem übernahmewilligen Arzt ADVISION Mauerstraße Berlin 2. Suche nach einem Nachfolger Was ist die Praxis wert? Wert der Praxis Preis der Praxis Subjektive Vorstellungen Objektivierung Bewertungsverfahren Angebot Angebot vs. vs. Nachfrage Nachfrage Orientierungswert Bewertungsverfahren Empfehlung Ärztekammer Ärztekammer-Methode Ertragswertverfahren Wert der Zulassung - Veräußerbarkeit - Änderung Zulassungen durch Gesetzesänderungen? 2

3 2. Suche nach einem Nachfolger Was ist die Praxis wert? Determinanten Praxiswert (Auswahl)( ) - Umsatz - Ruf der Praxis - Gewinn - Helferinnen - Fachrichtung - Philosophie der Praxis - gesperrtes Gebiet/freies Gebiet (Aldi oder Käfers Feinkost) (beachte mögliche Änderungen durch VÄG) - Leistungsspektrum - Einbindung in Kooperationen - Spezialisierungen - Lage - Strategie für Änderungen im - Wettbewerb Bereich Kasse/Privat durch (M)BO, VÄG? - Patientenstruktur/Altersaufbau 2. Suche nach einem Nachfolger 1. Perspektive Käufer und Verkäufer Abgrenzung noch ausstehender Honorare Zahlungsmodalitäten - Betrag - Zahlungszeitpunkt (-punkte) - Absicherung 2. Perspektive Verkäufer Zeitpunkt des Übergangs = Anfang Folge -Jahr Vertragliche Bindungen = Beendigung mit Übergabe (Beispiel: Laufzeit Mietvertrag) 3

4 2. Suche nach einem Nachfolger 3. Perspektive Erwerb Mitarbeit des Abgebers Kaufpreiszahlung strecken Praxiskonzept/Leistungsspektrum Spezialisierung Kooperative Leistungserbringung Investition (z. B. EDV) Vertragliche Bindungen Personal Räume 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Kaufpreisfindung Praxiswert = Substanzwert = Ideeller Wert = Substanzwert + ideeller Wert (materieller Wert) (Goodwill/immaterieller Praxiswert) Wirtschaftsgüter gem. Anlageverzeichnis (z. B. Einrichtung, Geräte, Sprechstundenbedarf) bewertet mit aktuellen Marktpreisen Chance, die Praxis wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen = Nachhaltig erzielbarer Gewinn im Prognosezeitraum (Ertragswert) 4

5 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Umsatzmethode Multiplikator 25 %? Gewinnmethode Bundesärztekammermethode Ertragswertmethode 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Was ist die Praxis wert? Beispiel (vgl. dazu Leuner/Lehmeier, in IWW Sonderdruck, S. 26 ff.) Daten: Umsatz der letzten 3 Jahre durchschnittlich 250 T Kosten durchschnittlich 120 T kalkuliertes Arztgehalt (BAT 1b) 61 T Alternativrendite 6 % Wert Praxiseinrichtung 100 T I. Ärztekammer-Methode (früher) T T = = Substanzwert Umsatz kalkulatorisches Arztgehalt Umsatz 1/3 = Ideeller Wert Gesamtwert Praxis 5

6 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Was ist die Praxis wert? Wert nach Bewertungshinweisen (Bundesärztekammer / neu) 1. Ideeller Wert TEURO übertragbarer Umsatz 250./. übertragbare Kosten./. 120 = übertragbarer Gewinn = 130./. alternatives Arztgehalt./. 76 = nachhaltig erzielbares Ergebnis = 54 x Prognosemultiplikator x 2 = Ideeller Wert (Goodwill) = Substanzwert 100 = Praxiswert Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Erläuterungen Umsatz Übertragbarer Umsatz = Nicht übertragbarer Umsatz = Beispiel: durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre (Einnahmen aus KV, PV, sonstige) Einnahmen, die ausschließlich personengebunden dem Praxisinhaber zuzuordnen sind - Gutachten - Belegarzttätigkeit - Betriebsärztliche Tätigkeit 6

7 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Übertragbare Kosten = Nicht übertragbarer Kosten = durchschnittliche Praxiskosten der letzten drei Kalenderjahre Kosten, die mit nicht übertragbarem Umsatz zusammenhängen Individuell bedingte Kosten des Inhabers - Gehalt der Ehefrau, Kinder - Personalüberbesetzung - Betriebswirtschaftlich nicht begründete Kosten 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Alternatives Arztgehalt = Prognosemultiplikator = Beispiel: Bruttogehalt aus fachärztlicher Tätigkeit ca ,00 Anzahl der Jahre, in denen von einer Patientenbindung durch den bisherigen Praxisinhaber ausgegangen werden muss Bei Einzelpraxis Patientenbindung ca. 2 Jahre 7

8 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Was ist die Praxis wert? Möglichkeit der Zu- und Abschläge auf ideellen Wert wegen fi Ortslage Ortslage fi Arztdichte Arztdichte fi Leistungsspektrum fi Alter Alter der der Praxis Praxis fi etc. etc. 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Was ist die Praxis wert? Ertragswertmethode welche Ergebnisse kann die Praxis in der Zukunft realisieren? Fokussierung auf die Prognose Beispiel: Jahr Umsatz Kosten Investition Ertrag vor Steuern Steuern Arztgehalt (nach Steuern) Überschuss Arztgehalt zukünftig = 95,5 T (Hochrechnung Basis BAT und EBM); Steuersatz 44,31 % 8

9 3. Praxisbewertung / Kaufpreisfindung Berechnung Praxiswert Diskontierung der erwarteten Überschüsse Was ist die Praxis wert? (Vergleich) Formel: PW = 20 1 t = 1 = 273 T EZÜ x (1+i) t i = 0,06 Vergleich: Bewertungshinweise Ärztekammer Ärztekammer Ertragswert 163 T 208 T 273 T 60 % 76 % 100 % 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Steuerliche Freibeträge und tarifliche Begünstigungen Optimaler Zeitpunkt der Praxisabgabe/-aufgabe Zahlungsmodalitäten beim Praxisverkauf Raten / Renten / Einmalzahlung 9

10 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Bei Vollendung des 55. Lebensjahres: Freibetrag ,00 Schädliche Grenze ,00 Ermäßigung auf 56 % der tariflichen Einkommensteuer Ohne Vollendung des 55. Lebensjahres: Tarifermäßigung i.r.d. Fünftelregelung 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Nicht am Ende eines Jahres, um Zuammenballung zu verhindern (progressiver Einkommensteuertarif) Nachträgliche Einnahmen (Quartalsabrechnung) werden in einer Stichtagsrechnung erfasst. Übergang zur Bilanzierung 3 Jahre vor Praxisaufgabe- /veräußerung Verteilung des Übergangsgewinns auf 3 Jahre möglich Grundstücke / Grundstücksteile im Praxisvermögen Übergang in Privatvermögen Bewertung zu Verkehrswerten 10

11 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Ratenzahlung = Kaufpreisstundung = Zusammenballung Rentenzahlung = Wahlrecht a) Sofortversteuerung des Barwertes b) Sukzessivbesteuerung erst nach Erreichen des Buchwertes aber ohne Freibetrag und Tarifbegünstigung 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Drei-Schichten-Modell seit 2005 Höhere Besteuerung der Renten aus der Basisversorgung, abhängig vom Renteneintrittsjahr Niedrigere Besteuerung der übrigen Renten, niedrige Ertragsanteile 11

12 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Gesetzliche Rentenversicherung 1. Schicht Basisversorgung Berufsständische Versorgung Versorgung d. landw. Alterskassen Private Kapitalgedeckte Leibrentenversicherung 2. Schicht Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung Unterstützungs Kasse Pensionszusage Pensionsfonds Pensionskasse Direktversicherung Private Kapitalgedeckte Alterversorgung Riester - Rente 3. Schicht Kapitalanlageprodukte Zum Beispiel:Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung 12

13 4. Steuerliche Konsequenzen bei Praxisaufgabe- und veräußerung Ausscheiden aus Berufskooperationen Aufgabe/Abgabe des Mitunternehmeranteils an die übrigen Partner oder neu eintretenden Gesellschafter Arzt I. II. Niederlassung in Einzelpraxis Verkauf der Einzelpraxis Aufnahme eines Gesellschafters unter Gründung einer BAG Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft Verkauf des ganzen Gesellschaftsanteils Aufnahme eines weiteren Gesellschafters (Verkauf eines Teilgesellschaftsanteils) 13

14 Gewinn aus der Veräußerung begünstigt zu versteuern, wenn die Voraussetzungen vorliegen Grundfall I Verkauf eines ganzen Gemeinschaftspraxisanteils (gleich hohe Kapitalkonten) 14

15 Dr. A 50 % 50 % Dr. B Dr. C 450 T Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / Dr. B je 150 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / Dr. B jeweils 300 T ) Steuerliche Folgen für Dr. B: Kaufpreis: 450 T./. anteiliger Buchwert (50 %)./. 150 T = Veräußerungsgewinn 300 T im Jahr der Veräußerung zu versteuern mit (ggf.) Steuerbegünstigung Steuerliche Folgen für f r Dr. C C erhält ein Kapitalkonto in der Gemeinschaftspraxis in Höhe H von 150 T entsprechend dem erworbenen Anteil an den Buchwerten des materiellen Anlagevermögen gen der Gemeinschaftspraxis (Umbuchung des anteiligen Kapitalkontos von Dr. B auf Dr. C). Ergänzungsrechnung in Höhe H von 300 T als Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis an Dr. B in Höhe H von 450 T T und der Gutschrift auf dem Kapitalkonto bezüglich der Buchwerte des materiellen Anlagevermögen gen und dem Goodwill der Gemeinschaftspraxis in Höhe H von 150 T (Zahlung der anteiligen stillen Reserven von Dr. B). Zukünftig Abschreibungen auf den Kaufpreis einerseits im Rahmen der Gemeinschaftspraxis (anteilige Abschreibungen der Buchwerte von 150 T ) ) und im Rahmen der Ergänzungsrechung (individuelle Abschreibungen aus dem Kauf der stillen Reserven von Dr. B von 300 T ) 15

16 Grundfall II Verkauf eines ganzen Gemeinschaftspraxisanteils (Unterschiedlich hohe Kapitalkonten) Dr. A 50 % 50 % Dr. B 450 T Dr. C Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A 200 T / Dr. B 100 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / Dr. B jeweils 300 T ) Dr. B. schuldet Dr. A einen Ausgleich des Kapitalkontos in der Gemeinschaftspraxis in Höhe von 50 T SOLL-Kapitalkonto: 150 T = 50 % von 300 T Buchwert / Gesamtkapital IST-Kapitalkonto: 100 T Folgen für Dr. B: Kapitalkonto B 100 T./ Umbuchung auf C./. 150 T Ausgleichverpflichtung Gegenüber der Gesellschaft./. 50 T ( = negatives Kapitalkonto) 16

17 Grundfall III Verkauf eines Teiles eines Gemeinschaftspraxisanteils Dr. C 150 T 150 T 300 T Dr. A 33,33 % 50 % 33,33 % 50 % 33,33 % Dr. B Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / Dr. B jeweils 150 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / Dr. B jeweils 300 T ) 17

18 Folgen für f r Dr. A und Dr. B Von den Kapitalkonten von Dr. A und Dr. B werden jeweils 33,33% v. 150 T = 50 T entsprechend dem Anteil am Buchwert am verkauften materiellen Anlagevermögen gen der Gemeinschaftspraxis auf das Kapitalkonto von Dr. C umgebucht. Steuerliche Folgen für f r Dr. A und Dr. B jeweils: Kaufpreis: 150 T T./. anteiliger übertragener Buchwert./. 50 T T = Veräußerungsgewinn: erungsgewinn: 100 T T im Jahr der Veräußerung erung zu versteuern ohne Steuerbegünstigung (da nicht sämtliche s stille Reserven im Gesellschaftsanteil aufgedeckt wurden). Grundfall IV Beitritt unter Anwendung von 24 UmwStG 18

19 Dr. A Dr. B 450 T Dr. C 33,33 % 50 % 33,33 % 50 % 33,33 % Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / Dr. B jeweils 150 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / Dr. B jeweils 300 T ) Verprobung: 300 : 2/3 = * 1/3 = 150 = Eigener Anteil des C 300 = Anteil A + B Folgen für f r Dr. A und Dr. B Von den Kapitalkonten von Dr. A und Dr. B werden jeweils 50 T entsprechend dem Anteil am Buchwert am verkauften materiellen Anlagevermögen gen der Gemeinschaftspraxis auf das Kapitalkonto von Dr. C umgebucht. Im Gegenzug erhalten Dr. A und Dr. B eine Gutschrift in Höhe H von jeweils 33,33% der Einzahlung von Dr. C in Höhe H von 150 T T (33,33 % von 450 T ) Kapitalkonto A + B 150 T./. Umbuchung auf C./. 50 T + Gutschrift auf Einzahlung C 33 1/3 von 450 T 150 T Kapitalkonto nach Eintritt C 250 T 19

20 Folgen für f r Dr. A und Dr. B Steuerliche Folgen für f r Dr. A und Dr. B jeweils: Dr. A und Dr. B übertragen steuerlich jeweils im Rahmen der Einbringung anteilig ihre stillen Reserven auf Dr. C. Anteilig sind dies jeweils 33,33 3 % von 300 T T = 100 T T (s.o.. Kapitalkonto Gutschrift 150 T T./. Belastung 50 T T ). Diese Übertragung führt f nicht zu einer sofortigen Versteuerung,, es sind vielmehr auch für f r Dr. A und Dr. B negative Ergänzungsrechnungen aufzustellen und zeitlich verteilt in den nächsten n Jahren zu versteuern (korrespondierend zu den Abschreibungen von Dr. C). Ermittlung des Veräußerungsgewinns erungsgewinns A + B T T Gutschrift aus der Einzahlung des C jeweils./. Übertragener Anteil am eigenen Kapitalkonto veräußerte stille Reserven (= negative Ergänzungsrechnung A + B) 150 T 50 T 100 T Steuerliche Folgen für f r Dr. C Kapitalkonto in der Gemeinschaftspraxis in Höhe H von 100 T entsprechend dem erworbenen Anteil an den Buchwerten des materiellen Anlagevermögen gen und dem Goodwill der Gemeinschaftspraxis (Umbuchung des anteiligen Kapitalkontos alkontos von Dr. A und Dr. B auf Dr. C) zuzüglich 33,33 % der eigenen Einzahlung, gleich nochmals 150 T,, zusammen somit 250 T. Kapitalkonto C Übertragene anteilige Kapitalkonten von A 50 T B 50 T + eigener Anteil der Einzahlung = 33 1/3 von 450 T 150 T Kapitalkonto C nach Eintritt 250 T 20

21 Ergänzungsrechnung in Höhe H von 200 T als Differenz zwischen der Einzahlung in Höhe H von 450 T und der Gutschrift auf dem Kapitalkonto in Höhe H von 250 T. Ergänzungsrechnung C Eigene Einzahlung 450 T./. Eigenes Kapitalkonto 250 T Ergänzungsrechnung C 200 T Entspricht den negativen Ergänzungsrechnungen A + B Grundfall V Anwendung von 24 UmwStG im Rahmen einer Abfindung mit Nachbesetzung z. B. wegen Todes 21

22 Dr. A 33,33 % 50 % 33,33 % Dr. B Dr. C 33,33 % 50 % Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / B / C jeweils 100 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / B / C jeweils 200 T ) Abfindungsanspruch 300 T Erben Folgen für f r Dr. B (Erben) Von dem Kapitalkonto von Dr. B werden jeweils 50 T (100 T ) ) entsprechend dem Anteil am Buchwert materiellen Anlagevermögen gen der Gemeinschaftspraxis auf die Kapitalkonten von Dr. A und Dr. C umgebucht. Steuerliche Folgen für f r die Erben / Dr. B Kaufpreis (Abfindung) 300 T./. Anteiliger Buchwert (33,33 %) 100 T = Veräußerungsgewinn erungsgewinn 200 T (entspricht dem Anteil an den stillen Reserven) 22

23 Steuerliche Folgen für f r Dr. A und Dr. C Die Kapitalkonten in der Gemeinschaftspraxis von Dr. A und Dr. C werden in Höhe H von jeweils 50 T entsprechend dem erworbenen Anteil an den Buchwerten des materiellen Anlagevermögen gen der Gemeinschaftspraxis aufgestockt (Umbuchung des anteilugen Kapitalkontos von Dr. B auf Dr. A und Dr. C.) Kapitalkonto A + C Stand vor Ausscheiden B 100 T + Aufstockung aus Kapitalkonto B 50 T Kapitalkonto A + C nach Ausscheiden B 150 T Steuerliche Folgen für f r Dr. A und Dr. C Steuerlich entstehen zusätzliche Anschaffungskosten durch den Erwerb der Anteile von Dr. B in Höhe H von 200 T (Aufstockung der Buchwerte um die von Dr. B anteilig erworbenen stillen Reserven in den persönlichen Ergänzungsrechnungen in Höhe H von jeweils 100 T und damit neues Abschreibungsvolumen) Abfindung durch A + C an Erben jeweils 150 T./. Aufstockung eigenes Kapitalkonto in der Gesamthand 50 T Zusätzliche Anschaffungskosten Ergänzungsrechnung A + C 100 T 23

24 Steuerliche Folgen für f r Dr. A und Dr. C Es entsteht bei den übernehmenden Gesellschaftern eine betriebliche Verbindlichkeit in Höhe H von jeweils 150 T (=Abfindungsanspruch der Erben) 150 T Dr. A Dr. B Dr. C 150 T 33,33 % 50 % 33,33 % 33,33 % 50 % Gemeinschaftspraxis 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / B / C jeweils 100 T ) 600 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / B / C jeweils 200 T ) Abfindungsanspruch 300 T Erben Dr. D 300 T 24

25 Steuerlich kommt es wegen des Transparenzgrundsatzes zu einer Vermischung des eigenen Anteils und den Anteilen, die bei einer Anwachsung übertragen wurden. Eine Veräußerung erung des nämlichen n soeben erworbenen Anteils an der Gemeinschaftspraxis ist steuerlich nicht möglich. m Wird ein Anteil des Gemeinschaftspraxisanteils nach Anwachsung weiter w verkauft, sind grundsätzlich die eigenen stillen Reserven zum Teil aufzudecken und zu versteuern. Folgen für f r Dr. A und Dr. C Buchwert Verkehrswert 33 1/3 % Anteil (-alt) + Anwachsung von B 16 2/3 % Gesamthand bezahlte stille Reserven von B (Erg.-Rechn.) 50 = 50 %-Beteiligung von A bzw. C Kaufpreis von D -150./. Verkaufte Buchwerte 33 1/3 % von Zu versteuern von Dr. A bzw. Dr. C Kaufpreis 150./. Verkaufte Buchwerte 83 Veräußerungsgewinn

26 Problem: Vermischung der Anteile Lösung: Zuzahlung in das Betriebsvermögen nach 24 UmwStG bei gleichzeitigem Beitritt in die Abfindungsverbindlichkeit Dr. A Dr. C 33,33 % 50 % 33,33 % 33,33 % 50 % Gemeinschaftspraxis mit Abfindungsanspruch 900 T Verkehrswert des materiellen Anlagevermögen + Praxiswert 300 T Abfindungsanspruch (betriebliche Verbindlichkeit) 600 T Verkehrswert (Anteil Dr. A / B / C jeweils 200 T ) 200 T Steuerlicher Buchwert (Kapital Dr. A / C jeweils 100 T ) 400 T Stille Reserven (Anteil Dr. A / C jeweils 200 T ) 300 T Abfindungsanspruch 300 T Erben Dr. D 26

27 Folgen für f r Dr. A und Dr. C Buchwert 33 1/3 % Anteil (-alt) 100 T + Anwachsung von B 16 2/3 % 50 T + bezahlte stille Reserven von B (Erg.-Rechn.) 100 T = 50 % - Beteiligung von A bzw. C 250 T Kaufpreis von D./. Verkaufte Buchwerte 33 1/3 % von 250 Zu versteuern von Dr. A bzw. Dr. C Kaufpreis von D./. Verkaufte Buchwerte -83 = 100 alte Buchwerte neue Buchwerte 150 (= positive Ergänzungsrechnung) = negative Ergänzungsrechnung ADVISA NHP Auf die (steuerliche) Beratung von Heilberuflern spezialisierte Kanzlei Mehr als 30 Mitarbeiter in der NHP Gruppe, davon 4 Mitarbeiter ausschließlich im Heilberufebereich tätig Advision als Verbund von über 120 spezialisierten Kanzleien Starkes Netzwerk z. B.: - Banken - Gesetzliche und private Krankenkassen - Spezialisten für Abrechnungsanalysen - Medizinrechtsjuristen - Praxisvermittler - Privatärztliche Verrechnungsstelle - u. v. m. 27

28 Referent Dipl. Kfm Matthias Lamprecht StB / vbp Oststr Köln Tel: Fax: matthias.lamprecht@advisa-nhp.de Internet: 28

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