VADEMECUM EU-Direktfinanzierungen. Abfassung eines erfolgreichen EU-Projekts

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1 VADEMECUM EU-Direktfinanzierungen Abfassung eines erfolgreichen EU-Projekts

2 Redaktion: Petra Sevvi, Renata Tomi Info Point Europa der Autonomen Provinz Bozen Südtirol Abteilung Europa Amt für europäische Integration Gerbergasse 69, Bozen Tel /61 Fax Druck: Landesdruckerei, A.-Hofer-Str. 4, Bozen Ausgabe: Juni 2012

3 EU-Direktfinanzierungen Abfassung eines erfolgreichen Projekts Inhaltsverzeichnis Seite Einführung 5 Die Vorbereitung eines Projektvorschlags 6 Die Partnerschaft (partnership) 10 Der Antrag auf Finanzierung 12 Die Finanzierung 15 Die Verbreitung der Ergebnisse 16 Projektevaluierung 17 Weitere Informationen 18 Frequently Asked Questions (FAQ) 19

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5 Einführung Die Europäische Union gewährt Gelder in Form von Finanzhilfen für Projekte und Maßnahmen, die mit der Politik der EU zusammenhängen. Neben den Finanzierungen aus den EU-Strukturfonds zur Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den Mitgliedsländern, sieht der EU-Haushalt die Kofinanzierung von Projekten in bestimmten Politikbereichen wie z.b. Umweltschutz, Gesundheit, Kultur, Forschung oder Bildung vor. Diese bereichsbezogenen Finanzierungsmöglichkeiten, auch Direktförderungen oder EU-Programme genannt, werden von verschiedenen Generaldirektionen oder Agenturen der Europäischen Kommission direkt abgewickelt und fördern die Interessen der Allgemeinheit. Projektvorschläge können von allen juristischen Personen z.b. von Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, öffentlichen und privaten Körperschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO) usw. eingereicht werden, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Land haben, das an den Programmen teilnimmt. Kofinanzierung ist die allgemeine Regel: Die Unterstützung der Europäischen Union besteht aus Zuschüssen, die lediglich einen Teil der Kosten eines Projekts decken. Die Ziele eines von der Europäischen Kommission finanzierten Kooperationsprojekts müssen mit denen der aktuellen EU-Politik übereinstimmen, aus diesem Grund ist die Lektüre der Strategiepapiere (z.b. Aktionspläne, Grün- und Weißbücher) und des Jahresarbeitsprogramms der Europäischen Kommission für den spezifischen Bereich sehr hilfreich

6 Die Vorbereitung eines Projektvorschlags Organisationen können sich für die EU-Programme in der Regel direkt und unter der Voraussetzung bewerben, dass sie nachhaltige, transnationale Kooperationsprojekte vorlegen, mit denen zusätzlicher Nutzen für die EU verbunden ist. Ein erfolgreiches EU-Projekt sollte nachhaltig sein, d.h. über den Projektzeitraum hinaus wirken! In der Regel werden Zuschüsse über Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen (calls for proposals/grant) im Amtblatt der EU (Reihe C) und auf den Internetseiten der Europäischen Kommission vergeben. Die Aufforderung nennt immer eine Einreichfrist! Den Kalender der Einreichfristen finden Sie auch auf den Internetseiten der Abteilung Europa: Es empfiehlt sich nicht auf die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zu warten! Die Projekteinreichung ist aufwendig und kostet viel Zeit; steht einmal der Sachbereich des Projekts fest, empfiehlt es sich die Internetseite des jeweiligen Programms zu besuchen, um die Teilnahmebedingungen einzusehen und alle nötigen Unterlagen herunterzuladen. Einen ersten Überblick gibt die Seite der Europäischen Kommission: Außerdem bietet das Handbuch zu den EU-Förderprogrammen der Abteilung Europa listet die einzelnen EU-Programme auf und beschreibt sie kurz. Die Aufforderung zur Projekteinreichung nennt immer die Webseite für nähere Informationen, die den Leitfaden für Projekteinreicher (guide for applicants oder programme guide) beinhaltet. Hier finden sich detaillierte Informationen über: - die Art und Weise der Einreichung des Projektvorschlags, - das Auswahlverfahren für Projektvorschläge, - die finanziellen Bedingungen, - 6 -

7 - die Bewertungskriterien der Projektvorschläge, - die zugelassenen Kosten, - die Zahlungsbedingungen usw. Das aufmerksame Studium des Programmleitfadens ist für einen erfolgreichen Projektvorschlag unverzichtbar! Ein erfolgreiches EU-Projekt sollte neuartig und innovativ sein und über den aktuellen Stand der technologischen Entwicklung hinausgehen (z.b. Entwicklung neuer Verfahren, Methoden, Produkte, Dienste usw.). Je innovativer das Projekt ist, desto mehr Erfolgschancen hat es. Jeder Projektvorschlag muss, unabhängig vom Sachbereich und vom Förderprogramm, 5 Grundsätzen entsprechen: 1. Grenzüberschreitender Charakter: Ein erfolgreiches Projekt muss eindeutig von europäischem Interesse sein und Träger aus verschiedenen Mitgliedstaaten einbeziehen. Die Anzahl der beteiligten Partner (siehe Kapitel Die Partnerschaft ) ändert sich von Programm zu Programm, und findet sich im jeweiligen Leitfaden für Projekteinreicher. 2. Kofinanzierung: Im Normalfall finanziert die Europäische Kommission ein Projekt nicht zu 100%, alle begünstigten Projektpartner müssen einen Teil der Kosten ihres Projekts mit Eigenmitteln finanzieren. Der Finanzierungssatz ändert sich je nach Programm. 3. Rückwirkungsverbot: Der Zuschuss kann nicht für bereits, vor der Unterzeichnung des Vertrags mit der Europäischen Kommission, durchgeführte, oder teilweise durchgeführte Tätigkeiten gewährt werden. 4. Verbot der Gewinnabsicht: Die im Projekt vorgesehenen Tätigkeiten dürfen für keinen der beteiligten Projektpartner einen Gewinn erzeugen. D.h. der Finanzplan des Projekts muss immer ausgeglichen sein, bzw. die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben des Projekts müssen sich ausgleichen

8 5. Nichtkumulierbarkeit: Dasselbe Projekt, oder Teile des Projekts, können nicht aus mehreren EU-Fördertöpfen (z.b. EU-Programme und EU- Strukturfonds) gespeist werden. Der Grundsatz des grenzüberschreitenden Charakters schließt den europäischen Mehrwert eines Projekts ein. D.h. das Projekt trägt zur Kooperation zwischen Mitgliedstaaten bei, es beinhaltet eine effektive multilaterale Zusammenarbeit und es verfolgt Ziele, die auf europäischer Ebene effizienter verwirklichbar sind als auf nationaler/regionaler Ebene. Damit eine Projektidee in ein erfolgreiches Projekt mündet, muss der Projektvorschlag formalisiert werden. Der erste Schritt ist die Zuordnung des Projekts einer Generaldirektion (GD) der Europäischen Kommission, die für den bestimmten Sachbereich und somit für die Verwaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Mittel verantwortlich ist. Meistens werden dadurch auch das betreffende EU- Programm und die Ansprechpartner in der Generaldirektion bzw. in der Exekutivagentur der Europäischen Kommission klar. Als Nächstes muss geprüft werden, ob die Ziele und die vorgesehenen Aktivitäten des Projekts auch den Zielen und den förderfähigen Aktivitäten des EU-Programms entsprechen. Diese Informationen finden sich in der gesetzlichen Grundlage (Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates) des jeweiligen EU-Programms. Besonders wichtig ist die Analyse der Auswahl- und Bewertungskriterien, die im Leitfaden für Projektantragssteller enthalten sind. Einige Beispiele für Bewertungskriterien im kulturellen Bereich: Operative und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragsstellers, Mindestdauer des Projekts, maximale Laufzeit des Projekts oder Einbeziehung von Partnern aus Drittländern usw. Auch wenn der Projektvorschlag noch keine vorgefertigte Struktur besitzt, ist es ratsam sich eine strukturierte Projektbeschreibung (project fiche) zurechtzulegen. Diese Beschreibung kann für die Einholung näherer Information zur Finanzierung, z.b. bei der Abteilung Europa der Südtiroler Landesverwaltung, einer nationalen Agentur oder für die Partnersuche sehr nützlich sein

9 Beispiel einer Projektbeschreibung (project fiche): Projekttitel (oder Akronym) Daten des Name des Antragstellers, Firmenname, Antragstellers Tätigkeitsbereich, evtl. kurzes Firmenprofil (project proposer, coordinator, leader) EU-Programm Wenn bereits bekannt, ansonsten Sachbereich, den das Projekt betrifft. Kurze Projektbeschreibung - Allgemeine Ziele des Projekts: müssen eindeutig aufzeigen, dass das Projekt von europäischem Interesse ist. (siehe z.b. Europa 2020 Strategie für Wachstum: - Spezifische Ziele des Projekts: erwartete Ergebnisse des Projekts; sie müssen zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels führen. - Beschreibung der Aktivitäten des Projekts: jede Aktivität muss einem spezifischen Ziel zugeordnet werden können. Dauer des Projekts In Monaten Partner Name der Partner, Firmenname, Tätigkeitsbereich, Herkunftsland Finanzen Vorgesehene Gesamtkosten des Projekts Die meisten Nationalen Agenturen und Exekutivagenturen für die Programme bieten einen Prescreeningdienst für Projektvorschläge an. Man kann bis ca. 2 Wochen vor dem Einreichtermin (je früher, desto besser) die eigene Projektbeschreibung (max. 2 Seiten) schicken und erhält normalerweise nach 15 Tagen Tipps und Anregungen zur Verbesserung, aber auch Infos über die Erfolgschancen des eigenen Projektvorschlags

10 Die Partnerschaft (partnership) Um dem Grundsatz des grenzüberschreitenden Charakters zu Recht zu kommen, muss eine eigene Partnerschaft zwischen Einrichtungen/juristischen Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten bzw. einem Land, das am jeweiligen Programm teilnimmt, gegründet werden. Es handelt sich um eine Form der Zusammenarbeit/Beteiligung von mehreren Subjekten, zur Erreichung des Projektzieles. D.h. alle Partner verpflichten sich zur Ausführung der vorgesehenen Projektaktivitäten für die Erreichung der allgemeinen Ziele des Projekts. In der Regel sieht die Europäische Kommission eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten vor. Die Anzahl der Partner kann sich jedoch je nach Programm ändern und findet sich im Aufruf zur Projekteinreichung und im Leitfaden für Projektantragsteller. Die Erfolgschancen eines Projektantrags steigen, wenn er eine geografisch ausgewogene Partnerschaft, d.h. eine Partnerschaft aus nicht angrenzenden Mitgliedstaaten, und die Teilnahme am Projekt von Partnern aus den neuen Mitgliedstaaten vorsieht. Die Partnerschaften werden normalerweise für den Projektzeitraum gegründet und sehen einen Projektkoordinator (applicant organisation, coordinating beneficiary, leader oder coordinator) vor. Der Projektkoordinator ist für die Einreichung des Projektantrags und für die Verwirklichung des Projekts in rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich. Er ist der einzige Ansprechpartner der Europäischen Kommission für das gesamte Projekt und erhält den Zuschuss, den er, wie im Partnerschaftsabkommen des Projekts vorgesehen, an die Partner verteilt. Die Projektpartner arbeiten mit dem Projektkoordinator in einer oder in mehreren Phasen des Projekts zusammen. Die Zusammenarbeit trägt zur Verwirklichung eines oder mehrer Projektziele bei. Alle Projektpartner müssen effektiv zur Erreichung des allgemeinen Ziels des Projekts beitragen und sich finanziell am Projekt beteiligen

11 Meistens bevorzugen es Einrichtungen, die öfters EU-Programme in Anspruch nehmen, längerfristige Partnerschaften aufzubauen, um bei der Projekteinreichung Zeit und Ressourcen für die Partnersuche zu sparen. Die Teilnahme am Projekt eines öffentlichen oder privaten Kofinanzierers wird von der Europäischen Kommission positiv bewertet. Die Partnersuche erfolgt am Besten übers Internet (Webseite des jeweiligen Programms) oder durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Programm (z.b. Info-days), die von der Europäischen Kommission lange vor der Veröffentlichung einer Aufforderung organisiert werden. Bei solchen Infodays ist es oft möglich den Funktionären der Europäischen Kommission Fragen zu stellen oder ein Prescreening des Projektvorschlags durchzuführen. Eine andere Möglichkeit ist die Vorstellung des Projektvorschlags bei der nationalen Agentur des Programms, die normalerweise über ein Tool zur Partnersuche verfügt. Außerdem hat es sich bewährt, aus den Listen bereits finanzierter Projekte (auf den Webseiten der einzelnen Programme) die Kontakte potentieller Partner zu entnehmen

12 Der Antrag auf Finanzierung Nach Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen im Amtblatt der EU und auf den Internetseiten der Europäischen Kommission, kann der Antrag auf Finanzierung eines Kooperationsprojekts vom Projektkoordinator innerhalb der vorgesehenen Einreichfrist eingereicht werden. Immer öfter ist die Einreichung der Projektanträge über das Internet möglich, in diesem Fall empfiehlt es sich mit der Einreichung nicht auf die letzten Tage zu warten, weil meistens mit einer Überlastung des Systems zu rechnen ist. Der Antrag besteht in der Regel aus dem Antragsformular (application form), dem Finanzplan (budget form) und den Anlagen (z.b. partnership declaration, simplified finncial statement, activity report, legal identity form, financial identity form usw.). Für die Einreichung des Antrags sind in der Regel alle EU-Amtssprachen zulässig, jedoch empfiehlt es sich, um Verständnisfehler durch Übersetzungen zu vermeiden und der europäischen Dimension des Projekts Rechnung zu tragen, den Antrag in Englischer Sprache abzufassen. Falls die Unterlagen in Originalfassung eingereicht werden müssen, empfiehlt es sich in blauer Tinte zu unterschreiben. Der Antrag kann frühestens nach der Veröffentlichung der Ausschreibung direkt bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, werden von den Dienststellen der Europäischen Kommission nicht angenommen, auch Nachreichungen von Dokumenten sind nicht zugelassen (Ablehnung wegen formalen Fehlern!). Der Ausschreibungstext und die Auswahlkriterien müssen genauestens beachtet werden, der kleinste formale Fehler ist Ablehnungsgrund!

13 Die Europäische Kommission bzw. das von ihr ernannte unabhängige Evaluierungskomitee prüft die Anträge auf Übereinstimmung mit den, in der Aufforderung zur Projekteinreichung veröffentlichten, Auswahlkriterien und den formellen Anforderungen. Erst nach dieser Annahme des Kooperationsprojekts werden die Inhalte des Projekts bewertet. Dem Projektantrag muss ein Finanzplan beigelegt werden, der in einem eigenen Vordruck (budget form) die vorgesehenen Einnahmen (incomes) und Ausgaben (costs) beinhaltet. Alle Angaben des Antragsformulars müssen den Angaben im Finanzplan entsprechen, durch die Teilnahme mehrer Partner entstehen beim Zusammenfügen der Daten oft Unterschiede! Da der Finanzplan, obwohl eine Vorausschau, Bestandteil des Finanzierungsvertrags mit der Europäischen Kommission ist, sollte man darauf achten, dass er, soweit möglich den tatsächlichen Kosten des Projekts entspricht. Abänderungen des Finanzplans sind nicht immer möglich. Im Normalfall können Änderungen des Finanzplans nur die Verschiebung von Mitteln zwischen Partnern oder zwischen Kostenstellen betreffen. Nicht verändert werden können die Gesamtkosten, der Betrag der EU-Finanzierung und die Gemeinkosten (overheads) des Projekts. Jede angeführte Kostenstelle muss: - zulässig sein; - zur Durchführung des Projekts unbedingt notwendig sein; - dem Projekt direkt zuordenbar sein, d.h. tatsächlich bei der Durchführung des Projekts entstehen; - identifizierbar, nachprüfbar und durch Originaldokumente (immer Duplikate anfordern!) belegt sein; - angemessen sein und dem Prinzip der Kosteneffizienz entsprechen. In der Regel sind folgende Kostenstellen zulässig, wenn sie dem Projekt direkt zugeordnet werden können: Personalkosten (staff costs);

14 Anmietung und Ankauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung (equipment), in Höhe der, im Verhältnis zur Projektdauer und der effektiven Nutzung für das Projekt, berechneten Abschreibungskosten (depreciation); Reise- und Aufenthaltskosten (travel and allowances) Andere projektspezifische Ausgaben (other specific costs): z.b. Kosten für die Realisierung von Seminaren und Workshops zur Verbreitung der Ergebnisse des Projekts, Ankauf von Patenten und Lizenzen usw. Gemeinkosten (overheads): Miete der Geschäftslokale, Post-, Telefon-, Sekretariatskosten usw.; in der Regel dürfen diese Kosten 7% der gesamten zulässigen Kosten nicht überschreiten. Die genaue Auflistung der förderfähigen und der nicht zugelassenen Kosten findet man im jeweiligen Leitfaden für Projektantragssteller. Doppelfinanzierungen sind verboten! D.h. die getrennte Einreichung desselben Ausgabepostens (spezifische Kosten) an verschiedene Quellen (auf EU-, nationaler oder regionaler Ebene), um von allen finanzielle Unterstützung zu erhalten ist nicht zulässig. Projektträger, die bereits einmal eine EU-Finanzierung erhalten haben, haben durch die gesammelte Erfahrung größere Erfolgschancen!

15 Die Finanzierung Die Europäische Kommission finanziert in der Regel zwischen 30% und 80% der zugelassenen Projektkosten; die Förderquote variiert je nach EU- Programm. Die restlichen Projektkosten sind aus Eigenmitteln der Projektpartner zu finanzieren. Meistens erfolgt die Auszahlung der Europäischen Kommission in mehreren Raten: - Ein Vorschuss (pre-payement) von ca. 30% der Finanzierung sollte 30 Tage nach der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags mit der Europäischen Kommission erfolgen; es sind jedoch oft Verzögerungen möglich. - Eine Zwischenzahlung (mid term payment) von ca. 30% erfolgt in der Regel nach Vorlage des Projektzwischenberichts an die Europäische Kommission. - Die letzte Auszahlung (final payment) erfolgt nach Annahme der Europäischen Kommission des Abschlussberichts über das Projekt. Zwischen der Antragsstellung und der ersten Auszahlung der Finanzmittel liegen mindestens sechs Monate; dies bedeutet längere Vorfinanzierungszeiten! Für die Auszahlung der Finanzierungsanteile an die Partner des Projekts gibt es keine definierten Verläufe. Das Verfahren muss im Partnerschaftsabkommen festgelegt und von allen Partnern unterzeichnet werden. Alle, bei der Durchführung des Projekts angefallenen Kosten müssen von der Europäischen Kommission identifizierbar und nachvollziehbar sein. Diese Aufgabe wird durch die Eröffnung eines eigenen Bankkontos für das Projekt erleichtert. Sinnvoll kann die Ernennung eines Finanzverantwortlichen innerhalb des Kooperationsprojektes sein, der in Zusammenarbeit mit dem Projektkoordinator das Projektbudget verwaltet

16 Die Verbreitung der Ergebnisse Besonderes Augenmerk wird von der Europäischen Kommission auf die Verbreitung der Ergebnisse des finanzierten Kooperationsprojekts gerichtet. Um die bestmögliche Sichtbarkeit der Projektergebnisse zu erreichen, muss ein Kommunikationsplan erstellt werden, aus welchem die Informationsmaßnahmen und deren Zeitpunkt der Veröffentlichung (im Laufe der Projektdurchführung, nicht nur bei Projektabschluss) und die geographische Reichweite hervorgehen. Es empfiehlt sich, dem Projekt eine eigene Internetseite zu widmen und die Kofinanzierung des Projekts durch die Europäische Kommission hervorzuheben. Die Richtlinien für die Verwendung des EU-Emblems findet man in den Leitlinien für Projekteinreicher. Beispiele für Informationsmaßnahmen: Internetseiten, Einführung eines Logos, Nachrichten, Broschüren, Veröffentlichungen, Pressekonferenzen, Seminare, Tagungen, Abschlussveranstaltung usw. Je größer der Multiplikatoreffekt der Kommunikationsstrategie ist, desto größer sind die Erfolgschancen des Projekts. Die Sichtbarkeit der Ergebnisse des Projekts zielt darauf ab, viele Personen auf die neuartigen Entwicklungen aufmerksam zu machen, damit diese in möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten verbreitet und angewandt werden können

17 Projektevaluierung Der Erfolg eines finanzierten EU-Projekts muss anhand von Indikatoren messbar sein. Diese Erfolgsindikatoren und die Art und Weise der Informationsbeschaffung (z.b. durch Umfragen, Interviews, Fragebögen, Checklisten usw.) müssen fast immer bereits im Projektvorschlag definiert werden. Als Orientierung für die Definition von Erfolgsindikatoren können die Auswahlkriterien der Projekte in der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen und in den Leitlinien für Projekteinreicher dienen

18 Weitere Informationen Informationen über die EU-Finanzierungsmöglichkeiten findet man auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und denen der Exekutivagenturen der Europäischen Kommission. Einen ersten Überblick findet man unter: Eine Orientierung in der Vielzahl an Informationen bietet der Info Point Europa Abteilung Europa der Autonomen Provinz Bozen Südtirol. Die Mitarbeiter des IPE stehen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung. Auf der Internetseite der Abteilung Europa findet sich das Handbuch zu den EU-Förderprogrammen und der aktuelle Kalender der Einreichtermine für die Teilnahme an den Aufforderungen (call)

19 Frequently Asked Questions (FAQ) 1. Was sind EU-Programme oder EU-Direktfinanzierungen? Diese Finanzierungsform ist auf bestimmte Themenbereiche und Ziele wie z.b. Umweltschutz, Gesundheit, Forschung oder Bildung ausgerichtet und wird von verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission direkt abgewickelt. Finanzierte Projekte müssen die Interessen der Allgemeinheit fördern. 2. Gibt es einen Überblick über die aktuellen EU- Finanzierungsmöglichkeiten? Folgende Internetseite der Europäischen Kommission bietet Zugang zu den Politikbereichen, die EU-Finanzierungen vorsehen: Das Handbuch zu den EU-Förderprogrammen des Info Point Europa der Abteilung Europa listet die einzelnen Programme auf und beschreibt sie kurz: 3. Welche Art von Finanzierung wird gewährt? Die Unterstützung der Europäischen Union besteht in der Regel aus Zuschüssen, die lediglich einen Teil der Kosten eines transnationalen Kooperationsprojekts decken. 4. Was ist ein transnationales Kooperationsprojekt? Die Europäische Kommission will die Kooperation zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten der EU fördern, deshalb werden in der Regel nur Projekte gefördert, die eine effektive Zusammenarbeit von mehreren Partnern aus verschiedenen Mitgliedstaaten (meistens aus drei verschiedenen Ländern) vorsehen. 5. Wo wird der Projektantrag eingereicht? Direkt bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder der beauftragten Exekutivagentur. Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen im EU-Amtsblatt nennt immer die Kontaktadresse der Europäischen Kommission, wo das Projekt eingereicht werden muss

20 6. Was ist eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ( call for proposals )? Es handelt sich, um eine Einladung zur Vorlage von Projektvorschlägen für eine mögliche EU-Finanzierung, die von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU und/oder auf den Internetseiten der Generaldirektionen der Europäischen Kommission (Kultur, Jugend, Forschung, Umwelt, usw.) veröffentlicht wird (siehe Kapitel Die Vorbereitung eines Projektvorschlags ). 7. Was enthält diese Aufforderung? In der Aufforderung zur Projekteinreichung findet man: die Ziele des zuständigen Programms; das verfügbare Budget; die Höhe des Zuschusses; die Auswahlkriterien; das Verfahren zur Einreichung der Projektvorschläge; die Art und die Anzahl der zu beteiligenden Partnereinrichtungen; die am EU-Programm beteiligten Staaten; die Kontaktadresse für alle weiteren Informationen, Dokumente und Formulare. 8. Wie wird eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht? Die Aufforderung (call for proposals) wird in der Regel im Amtsblatt der EU Reihe C veröffentlicht und kann auf der Internetseite der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommmission abgerufen werden. Auf den Internetseiten der Abteilung Europa findet sich außerdem der aktuelle Kalender der Einreichtermine für die EU-Förderprogramme: 9. Wer kann eine EU-Finanzierung beantragen? Projektvorschläge können in der Regel von juristischen Personen eingereicht werden (z.b. Universitäten, Unternehmen, Forschungszentren, öffentliche und private Körperschaften, Nichtregierungsorganisationen, usw.), die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Land haben, das an den Programmen teilnimmt. 10. Wo erhält man Erstinformation und/oder Beratung? Wenden Sie sich an den Info Point Europa der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol (siehe letzte Umschlagseite)

21 Mehr Informationen gibt es auch auf den Internetseiten der Europäischen Kommission: Auf welche Kriterien muss man, bei der Einreichung eines Projektvorschlags achten? Nur jene Projektvorschläge, die den formellen und inhaltlichen Auswahlkriterien der Aufforderung zur Projekteinreichung in allen Teilen entsprechen, werden bewertet (siehe Kapitel Der Antrag auf Finanzierung ). Formfehler sind der häufigste Ablehnungsgrund! 12. Wie setzt sich eine Projektpartnerschaft zusammen? Die Projektpartnerschaft (partnership) setzt sich aus folgenden Akteuren zusammen: - Projektkoordinator (Projektleader): er ist für die Verwirklichung des Projekts in rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich. Er ist der einzige Ansprechpartner der Europäischen Kommission für das gesamte Projekt und erhält den Zuschuss, den er, wie im Partnerschaftsabkommen des Projekts vorgesehen, an die Partner verteilt. - Die Projektpartner arbeiten mit dem Projektkoordinator in einer oder in mehreren Phasen des Projekts zusammen. Die Zusammenarbeit trägt zur Verwirklichung eines oder mehrer Projektziele bei. Alle Projektpartner müssen effektiv zur Erreichung des allgemeinen Ziels des Projekts beitragen und sich finanziell am Projekt beteiligen. 13. Wie sucht man Partner für ein Projekt? Die Partnersuche erfolgt am Besten übers Internet (Webseite des jeweiligen Programms oder der nationalen Agentur des Programms) oder durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Programm (z.b. Info-days), die von der Europäischen Kommission organisiert werden. Außerdem hat es sich bewährt, aus den Listen bereits finanzierter Projekte (auf den Webseiten der einzelnen Programme) die Kontakte potentieller Partner zu entnehmen. Die Partnerschaft muss transnational, d.h. mehrere Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, sein. Die Erfolgschancen eines Projektantrags steigen, wenn er eine geografisch ausgewogene Partnerschaft, d.h. eine Partnerschaft aus nicht angrenzenden Mitgliedstaaten, und die Teilnahme am Projekt von Partnern aus den neuen Mitgliedstaaten, vorsieht. 14. Wer bewertet die Projektvorschläge?

22 Die Europäische Kommission führt die Evaluierung aller Projektanträge mit der Unterstützung eines Komitees unabhängiger Experten durch. 15. Was ist ein unabhängiger Experte? Ein unabhängiger Experte wird von der Europäischen Kommission für die Bewertung der Projektvorschläge beauftragt; er vertritt keine Organisation. 16. Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Bei Annahme des Projektantrags wird das Datum und die Uhrzeit des Eingangs registriert und eine Identifikationsnummer vergeben. Die Europäische Kommission bzw. das von ihr ernannte unabhängige Evaluierungskomitee prüft die Anträge auf Übereinstimmung mit den, in der Aufforderung zur Projekteinreichung veröffentlichten, Auswahlkriterien und den formellen Anforderungen (formelle Annahme). Der Antragsteller erhält eine Bestätigung der formellen Annahme mit der Identifikationsnummer des Projekts. Die inhaltliche Bewertung des Projekts, die zur Genehmigung oder Ablehnung des Projektes führt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist unanfechtbar. 17. Wie lange dauert die Bewertung eines Projektantrags? Die Projektauswahl dauert in der Regel zwei bis vier Monate. 18. Was passiert bei Genehmigung des Projekts? Der Projektkoordinator (Leader) erhält einen Bericht von der Europäischen Kommission mit der Genehmigung aller Betriebsprüfer (Evaluierungskommitee) und wird zur Vertragsunterzeichnung eingeladen. 19. Welche Ausgaben werden kofinanziert? Normalerweise werden folgende Kosten vergütet: Personalkosten, Betriebsund Geschäftsausstattung, Reise- und Aufenthaltskosten usw. (siehe Kapitel Der Antrag auf Finanzierung). 20. Kann man Fragen an die Europäische Kommission stellen? Vor Ablauf der Einreichfrist, können Klärungsfragen an die Europäische Kommission gestellt werden; die Kontaktadresse ist in der Aufforderung zur Projekteinreichung angegeben

23 21. Ist es wichtig der englischen Sprache mächtig zu sein? Für die Einreichung des Antrags sind alle EU-Amtssprachen zulässig, jedoch empfiehlt es sich, um Verständnisfehler durch Übersetzungen zu vermeiden und der europäischen Dimension des Projekts Rechnung zu tragen, den Antrag in englischer Sprache abzufassen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erleichtern den Austausch zwischen Projektpartnern und mit den Dienststellen der Europäischen Kommission

24 Autonome Provinz Bozen Südtirol Abteilung Europa Amt für europäische Integration Info Point Europa Gerbergasse, Bozen /

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