Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas

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1 Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas Dr. Michael Nugel Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Dr. Eick & Partner Massenbergstraße Bochum Übersicht 1) Beweismaßstab der 286, 287 ZPO 2) Urteile des BGH zur Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten beim Nachweis eines HWS Schleudertrauma 3) Zur Bedeutung des technischen Sachverständigengutachtens: Aus der Praxis der Instanzgerichte OLG Jena, RuS 2009, 170

2 Beweismaßstab 1) 286 ZPO: a) Anwendungsbereich: Primärverletzung und Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung b) Für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie gänzlich auszuschließen 2) 287 ZPO: a) Anwendungsbereich: Folgeverletzung und Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Folgeverletzung b) Geringere Anforderungen an die Überzeugung: Es genügt eine höhere Wahrscheinlichkeit als für die Annahme des Gegenteils Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 139 / 02) Sachverhalt: - Auffahrunfall (Heck) ; angeblich OOP (Blick nach rechts oben auf die Ampelanlage) - Arztbericht: Frei bewegliche HWS, aber endgradig mit Schmerzen + Druckschmerz 6. und 7. Halswirbelkörper - Dauerschaden: Eingeschränkte Beweglichkeit + häufige Schmerzen im Nacken und Schulterbereich - Keine Vorerkrankungen festgestellt

3 Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 139 / 02) Verfahren vor dem Berufungsgericht 1) Kläger angehört + Angaben für glaubhaft erachtet 2) Kein biomechanisches Gutachten eingeholt 3) Medizinisches Gutachten eingeholt: - HWS Distorsion beruht auf dem Unfallereignis - Folgeverletzung: Zumindest Möglichkeit bejaht - Keine Vorverletzung + Reihe an glaubhaften Befunden, 4) Klage (weitestgehend) stattgegeben Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 139 / 02) 1) Urteil des Berufungsgericht bzgl. Primärverletzung gehalten 2) Keine Einholung eines biomechanischen Gutachtens zu der Frage geboten, ob der Unfall geeignet gewesen ist, eine HWS Distorsion hervorzurufen 3) Keine schematische Anwendung einer Harmlosigkeitsgrenze, da für die Kausalitätsfrage neben der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung eine Reihe anderer Faktoren - insbesondere die Sitzposition des Fahrzeuginsassen - von Bedeutung sein kann (Wissenschaft: Stand 2003). 4) Anhörung + Gutachten genügt dem Maßstab des 286 ZPO

4 Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 139 / 02) 1) Auch bei den Dauerschäden Urteil des Berufungsgericht gehalten 2) Erleichterter Beweismaßstab Höhere Wahrscheinlichkeit genügt 3) Sachverständigengutachten allein nicht ausreichend, aber freie Beweiswürdigung: a) Keine Vorverletzung b) Glaubhafte Angaben des Geschädigten (Um objektive Darstellung bemüht) c) Enger zeitlicher Zusammenhang zu dem Unfallereignis Urteil des BGH vom Sachverhalt: - Auffahrunfall (Heck) - Behauptung: HWS Schleudertrauma + Kniegelenksdistorsion - Arztbericht: Druckschmerz, Bewegungseinschränkung + Übelkeit - Biomechanisches Gutachten: 5 6 km/h kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ; Spitzenbeschleunigung 2,4 3,5 g

5 Urteil des BGH vom Urteil des Berufungsgerichts: Klage abgewiesen mit folgender Begründung: 1) Bezugnahme auf biomechanisches Gutachten 2) Ärzte wären nicht zu vernehmen 3) Atteste genügen für den Vollbeweis nicht 4) Kein medizinisches Gutachten erforderlich ; mit diesem Gutachten könnten nur Beschwerden verifiziert, aber nicht der Kausalzusammenhang bewiesen werden Urteil des BGH vom ) Urteil des Berufungsgericht aufgehoben 2) Bedeutung der Erstbehandlungsberichte: a) Behandlung als Therapeut von untergeordneter Bedeutung b) Befunde wie Druckschmerz, Muskelverhärtung, Kopfschmerzen & Bewegungseinschränkungen wenig aussagekräftig, da sie bei unfallunabhängigen und unfallabhängigen Beschwerden gleichermaßen vorliegen können 3) Vernehmung des Arztes als Zeugen entbehrlich, wenn das Ergebnis der Befundung niedergelegt ist und ausgewertet werden kann

6 Urteil des BGH vom ) Beanstandung: Kein medizinisches Gutachten eingeholt 2) Keine Harmlosigkeitsgrenze, sondern Vielzahl an Faktoren bedeutsam 3) Medizinisches Gutachten erforderlich - Medizinische Untersuchung des Geschädigten notwendig - Alle Faktoren zu berücksichtigen - Insbesondere: Konstitution und Belastbarkeit des Kopf Hals - Bereichs Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 274 / 07) Sachverhalt: - Frontalkollision - Behandlungsverlauf: - Hausarzt wegen Nacken- und Kopfschmerzen 2 Tage nach dem Unfall ; Diagnose: Eingeschränkte Rotation des HWS - 11 Tage später erneuter Arztbesuch: Klage über fortdauernde Kopfschmerzen und Bewegungseinschränkungen ; 14 Tage AU - Klage des Sozialversicherungsträgers (Geschädigte als Zeugin)

7 Urteil des BGH vom (Az. VI ZR 274 / 07) Vorgehens des Berufungsgerichts: 1) Geschädigte als Zeugin und Arzt als Zeugen vernommen 2) Klage stattgegeben und Revision zugelassen 3) Frage: Harmlosigkeitsgrenze bei Frontalkollision? Exkurs: Keine Harmlosigkeitsgrenze bei seitlicher Streifkollision (OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2009, 546) Urteil des BGH vom ) Urteil des Berufungsgericht bestätigt 2) Keine Einholung eines biomechanischen Gutachtens erforderlich: - Auch bei Frontalkollision keine Harmlosigkeitsgrenze - Auch hier kann eine HWS Verletzung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden (z.b. aufgrund Sitzhaltung oder Blickrichtung) 3) Maßgeblich sind die individuelle Verletzungsmöglichkeit, Art und Schwere der Verletzung sowie der Heilungsverlauf ; daher ist ein medizinisches Gutachten erforderlich

8 Urteil des BGH vom ) War in diesem Fall ein medizinisches Gutachten einzuholen? Grds. ja ; dies wurde aber von der Revision nicht gerügt 2) Nachweis über Arztbericht + Angaben der Geschädigten möglich? a) Arztbericht grds. eingeschränkte Aussage und nur ein Indiz b) Weitere Indizien genügen hier im Zusammenspiel: - Glaubhafte Zeugenaussagen - Enger zeitlicher Zusammenhang - Keine Vorerkrankung Die Erstellung eines biomechanischen Gutachten Beruf ohne Zukunft? Überlegung des Richters: 1) Zwei BGH Entscheidungen: Es geht auch ohne 2) Eine BGH Entscheidung: Biomechanisches Gutachten allein genügt nicht 3) Wozu ist ein solches Gutachten einzuholen?

9 Urteil des OLG Jena vom (Az. 5 U 229 / 07) Verfahren erste Instanz: - Behandelnde Ärzte als Zeugen vernommen, die eine HWS Distorsion bestätigt haben (Feststellung: Erhebliche Verspannung und eingeschränkte Beweglichkeit) - Medizinisches Gutachten eingeholt: Symptomatik passe zu dem Verkehrsunfall - Kein biomechanisches Gutachten - Klage stattgegeben Urteil des OLG Jena vom (Az. 5 U 229 / 07 = RuS 2009, 170) Verfahren zweite Instanz: - Biomechanisches Gutachten eingeholt: - Delta V 2,0 3,5 - Einwirkung zu geringfügig, um HWS zu verletzen - Medizinischer Gutachter angehört: - kein objektiver Nachweis (Kein Röntgenbild) - Beschwerden können auch anders entstanden sein (z.b. ungeschickte Bewegung) Exkurs: Ebenso OLG Celle, Urteil vom Az. 14 U 126 / 09

10 Urteil des OLG Jena vom (Az. 5 U 229 / 07) Urteil des OLG Jena 1) Klage abgewiesen: Kein Nachweis einer unfallbedingten Verletzung nach dem strengen Maßstab des 286 ZPO 2) Je geringer die Krafteinwirkung sind, um so höher sind die Anforderungen an den brauchbaren Grad von Gewissheit 3) Abzulehnen, wenn der Unfall nur eine Möglichkeit unter vielen darstellt (Vergleich mit Alltagsbelastungen) 4) Befundung der Ärzte als Therapeuten nur von untergeordneter Bedeutung Zusammenfassung 1) Der Nachweis einer unfallbedingten HWS Verletzung kann auch ohne ein biomechanisches Gutachten geführt werden - wenn nicht aufgezeigt wird, warum die Erkenntnisse hieraus bedeutsam sind. 2) Begründungen für die Einholung: a) Die Anforderungen an die Überzeugungsbildung werden i.d.r. von der biomechanischen Belastung abhängen b) Geringe Einwirkung, die mit Belastungen vergleichbar ist, die auch im Alltag auftreten 3) Ohne einen konkreten Einwand muss nach einem positiven medizinischen Gutachten kein weiteres Gutachten eingeholt werden

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktaufnahme: Tel: 0234 / michael.nugel@dr-eick.de Dr. Michael Nugel, Bochum

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