GLÜCKAUF. Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. 23. Mai Jahrg. Der Wolfschacht bei Eisleben, die neue Groß-Schachtanlage der Mansfeld-A. O.

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1 GLÜCKAUF Berg- und Hüenmännische Zeischrif 23. Mai Jahrg. Der Wolfschach bei Eisleben, die neue Groß-Schachanlage der Mansfeld-A. O. T *7narrn-Sch ßirich-Sch.i Von Bergwerksdirekor Bergassessor Dr.-Ing. G. O i 11 izer, Eisleben. KSSI Abgebaufes Fefd Ausgehen deskupferschieferjlözei Äußere Jnnere Linie deróchachfe QEflBSTEDr Abb. 1. Die Mansfelder Kupferschiefermulde. Der Mansfelder Kupferschieferbergbau is während seines mehr als 700jährigen Besehens bis zu Teufen von 600 m vorgerück. Die Förderung erfolg zurzei noch in zwei Reihen von Schächen. In der alen, äußern Linie liegen die Schäche Hermann, Cloilde, Hohenhal und Zirkel, während auf die gegen das Muldeninnere in größere Teufe und unverrizes Feld vorgeschobene neue Fronlinie der Wolf-, der Vizhumund der Paulschach enfallen (s. Abb. 1). Der Mansfelder Bergbau durchleb in diesen Jahren insofern eine Übergangszei, als die Schäche der äußern Linie infolge vollsändigen Verhiebes des Flözes in diesen Feldeseilen zum Erliegen und an ihrer Selle die Schäche der Innenfron zum Aufblühen kommen. Die gesame Förderung beräg äglich rd Schachwagen Minern1 und aube Berge, die Minerngewinnung allein rd Wagen mi je 0,55 Nuzgewich, d. s o/o der Gesamförderung. Die jährliche Kupfererzeugung beläuf sich auf Uner Minern wird der Kupferschiefer einschließlich der meallhaligen»dachberge«versanden. und die Silbererzeugung auf kg bei einer Gesambelegschaf von rd Mann. Die größere Teufe der neuen Schäche mi ihren erheblich höhern Anlagekosen sowie die Verkürzung der sreichenden Ersreckung des Flözes in den iefern Sohlen führen naurgemäß zur Errichung weniger Schachanlagen von großer Leisungsfähigkei. Es is daher beabsichig, in den innern Feldeseilen die gesame Förderung mi 2 großen Anlagen, nämlich dem Wolf- und dem Vizhumschach zu bewäligen, wozu als Leimbach Ergänzung und Aushilfe der Paulschach reen soll. henótedt Zunächs sand man vor der Aufgabe, die Anlagen am Wolfschach, die ewa den Umfang einer milern Kaligrube haen1, großzügig auszubauen. Mi der Bearbeiung der Pläne wurde im Frühjahr 1920 und mi den Neubauen im Jahre 1921 begonnen. Diese waren im Okober 1923 so wei vorgeschrien, daß die Förderung aufgenommen werden konne, die sich im März 1925 auf rd Schachwagen äglich belief und nach Ferigsellung der Anlage bis zum 1. Sepember 1925 bei einer Belegschaf von rd Mann 7000 Wagen beragen wird. Dann wird der Wolfschach die Hälfe der gesamen Förderung von Mansfeld übernehmen und als die größe und neuzeilichse Erzschachanlage Deuschlands und vielleich Europas bezeichne werden können. A nordnung der T agesan lagen. Bei dem Enwurf der Tagesanlagen (s.abb.2) muße man auf die Verwerung der bereis vorhandenen Gebäude bedach sein sowie die Drahseilbahn berücksichigen, die vom Kaliwerk Dirichshall über 1 Der Wolfschach riff bei ew i 550 m Teufe auf das Kupferschieferflöz (VII- Sohle), 150 m über dem Flöz durchsink er ein 23 ra mächiges Carnali ager, das durch Querschläge, sreichende Sohfensrecken und flache Gesenke zum Abbau ur.d zur Förderung von Kalisalz vorgeriche is. Die Quoe von Wolfshali beräg einschließlich 10 % Zusazquole 4,8897 Tausendsel, Der Kaliberieb isi auf 30 Jahre sillgeleg worden,

2 63Ö G lückauf Nr. 21 Öl heller Hompressore W /W /Ä Förderwasch. ffö rn e r von E i sieben y& fa/ fäjifbere/\ yerwauhgs-a/nd Kauengebäude / H alde D rahseilbahn Abb. 2. Lageplan der Anlage Wolfschach. den Wolf schach, wo sie einen Anschluß für Kaliförderung erhäl, nach der Chlorkaliumfabrik bei Eisleben führ. Diesen Anforderungen konne man jedoch in glücklicher Weise gerech werden. Die frühere Waschkaue wurde in eine große Werksäe und das ale Revierhaus in eine Kaue für die Kläuber umgebau; uner der den neuen Werksplaz durchschneidenden Drahseilbahn ließ sich ein geräumiger Plaz für die Wageninsandsezung einrichen. Das für das neue Verwalungs- und Kauengebäude erforderliche Gelände wurde durch Abragung einer Geländeerhöhung, dasjenige für den Holzlagerplaz, den Bahnanschluß, das Maeriallager und das Siebereigebäude durch Anschüung von Erd- und Haldenmassen geschaffen. Der Berieb in den Tagesanlagen spiel sich bei der jezigen Belegung mi nahezu 4000 Mann wie folg ab. Die B eleg sch a f, die eils mi der Bergwerksbahn1 von den nach dem äußern Rande der Mulde gelegenen Orschafen bis zu dem vor dem Eingang zum Werksplaz angelegen Personenbahnhof gelang, eils zu Fuß oder mi dem Rad ankomm, beri durch den Haupeingang die im Verwalungsgebäude eingerichee große Lohnhalle, Hier vereil sich derankommende Menschensrom einerseis nach den Markenausgabesellen, anderseis vor die Schalerfenser der um die Lohnhalle angelegen Beamen- und Angesellenräume, wo Rücksprachen und Anforderungen für den Berieb erledig werden. Von der Lohnhalle führ der Weg zu der in großzügiger Weise für eine Belegschaf von 4500 Mann eingericheen Waschkaue. Nach dem Umziehen geh 1 Die Mansfeld-A. G. ha ein eigenes Werksbahnnez von rd. 125 km Ersreckung. Mäuberhzue Kesselhaus i für «i rjrirki W r.k6592k8j ; «v.;/ Kohlenbunker H olzlager die Belegschaf wieder zurück zur Lohnhalle und seig an der Lampenausgabe1 vorbei zum Verbindungsgang empor, der in ewa 20 m Höhe über den Werksplaz und die Schmiede- und S.chlossereiwerksa hinweg zur Schachhalle führ. Durch diese Anordnung wird der Belegschafssrom zwangläufig zum und vom Schach geleie, ohne auf den Werksplaz zu gelangen. Die Kläuberbelegschaf von rd. 300 Mann geh um das Verwalungsgebäude herum zur Kläuberkaue, wo die Leue ihre Kleider aufhängen, die Frühsückszei verbringen und sich nach der Schich waschen. Der Gang der F ö rd eru n g is in großen Zügen so geregel, daß von den auf die Vollbrücke laufenden Schachwagen die mi auben Bergen beladenen auf einem eigenen Gleis unmielbar auf die Halde gehen, während die mi»schiefern«beladenen auf das Schieferngleis geleie werden und nach der Gewichsfessellung mi Gefälle in das Sorierhaus gelangen, wo die Siebung des Gues safinde. Die Leerwagen von hier sowie von der Halde laufen zur Leerbrücke und über diese zur Schachhängebank zurück. Die abgesieben Sücke der Schiefern werden kameradschafsweise in den Kläubeanlagen nachgeprüf und die Wagen mi dem abgesieben und ausgekläuben Gu von der Bergwerksbahn auf die Rohhüen beförder. Am weslichen Ende der Kläubeanlage lieg das Laboraorium mi Brecher- und Feinsanipfanlage für die Zerkleinerung und Feinmahlung der laufend anzuferigenden Erzproben. Der Schach besiz 2 Förderungen; die beiden Fördermaschinengebäude liegen unmielbar nebeneinander und besizen an ihrer Rückseie einen Anbau für die Transformaorenanlage über- und unerage. Der gesame Berieb erfolg elekrisch. Der Srom wird von eigenen Zenralen mi Gichgasverwerung in einem 200 km umfassenden Kabelnez geliefer, wobei die Kabelspannung Vol, die Beriebsspannung für große Maschinen 3000 Vol beräg, während für den sonsigen, namenlich den Grubenberieb allgemein eine Spannung von 500 Vol eingeführ is. Zur Erzeugung der Preßluf endlich dien eine Kompressoranlagc mi einer Leisung von rd. 80 cbm angesauger Luf je min. W aschkaue und V erw alungsgebäude. Beide sind zu einem einzigen Gebäude von 120 m Länge vereinig. Die W aschkaue faß 4530 Aufzüge, die lichen Abmessungen der Kauenhalle sind 52X28 m, die Höhe des Raumes berag bis zum 1 Im allgemeinen bring die Belegschaf die Lampen und das Karbid selbs mi; ausgegeben werden nur die Lampen für die Anschlagpunke bei der Förderung und für die Beamen sowie die Sicherheislarapen für Beriebe mi»brennbaren Weern«.

3 23. Mai 1925 Glückauf 631 Giebel rd. 13 m. Zu beiden Seien der Kauenhalle liegen die je 6 m breien Waschräume mi Brausen und Waschbecken. Die Bedienung der Brausen erfolg durch einen Wärer, der von einer erhöhen Bühne aus die Brausen je nach Bedarf reihenweise ein- und ausschale, die Lichvereilung regel und die Mooren für die Warmlufheizung bedien. Die Erwärmung der Luf erfolg in der üblichen Weise durch Ansaugung von frischer Außenluf mi Hilfe elekrischer Venilaoren und durch Erhizung in Wärmvorrichungen. Die erwärme Luf wird durch Kanäle in die Kauenhalle und in die Baderäume ausgeblasen und die verbrauche Luf besonders abgesaug. Außerdem wird die Kauenhalle in 8,5 m Höhe durch eine Dampfheizung erwärm, welche die hochgezogenen Kleider der Mannschafen rockne und verhinder, daß die eingeblasene Warmluf sogleich nach der Decke sröm und die uner dem Giebel ensehende Kalluf zu Boden sink, wodurch Zugluf ensehen würde. Die L oh nhalle von 42X14 m Grundfläche is von 8 Seiger- und Angesellenräumen rings umgeben; in der Ecke befinde sich das Zimmer des Beriebsführers mi Ausblick auf den Zechenplaz und das Seilscheibengerüs. Über diesem erdgeschossigen Kranz von Räumen liegen im ersen Sock auf der Südseie das nahezu 35 m lange Lohnbureau mi prächiger Aussich auf die ale Luhersad Eisleben sowie das Sizungszimmer, auf der Nordseie das Zimmer für den Bergwerksdirekor, Besuchszimmer mi Bädern sowie Zeichen- und Lichpausezimmer. Vor dieser Zimmerreihe läuf rund um die ganze Lohnhalle ein Umgang. Die Bäder der Grubenbeamen befinden sich, von der Belegschafskaue gerenn, in einem öslich an das Verwalungsgebäude angefügen Anbau. Die Markenausgabeselle is in der mi Dampf geheizen Lohnhalle unergebrach worden, dami die Engegennahme der Marken durch die meis mi den Werkszügen in großen Massen ankommende Belegschaf nich im Freien, sondern in einem geschüzen Raum erfolg. Die Beamenräume selbs werden durch Warmwasserheizung erwärm. Schachförderung. Vorausgeschick seien einige Erläuerungen über die Ar des F ördergues. Bekannlich ha das Kupferschieferflöz eine bauwürdige Mächigkei von nur cm. Zur Schaffung von Raum für den Srebhäuer beim Abbau und namenlich zur Auslösung des die Gewinnungsarbei wesenlich erleichernden Gebirgsdruckes muß man außer dem eigenlichen Flöz noch hangendes Nebengesein bis zu ewa 80 cm Höhe migewinnen; ferner müssen sändig zahlreiche Srecken im Nebengesein für den Abbau und die Bremsbergförderung sowie für die Anlage der Haupsohlensrecken und Haupflachen gerieben werden, wobei große Massen von aubem Nebengesein anfallen. Wenn man auch die Abbaue und, sowei es möglich is, die abgeworfenen Srecken mi den anfallenden Bergen versez, so verbleib doch noch ein großer Überschuß an auben Bergemassen, und es ergeben sich auf diese Weise die gewaligen Fördermengen, die sich in wirschaflicher Weise nur durch großzügige und neuzeiliche Fördereinrichungen bewäligen lassen. Bei diesen Verhälnissen lag der Gedanke nahe, die Haldenberge durch eine besondere Gefäßförderung zuage zu heben. Dem sand jedoch wieder die Nowendigkei engegen, in dem ausgedehnen Abbaufelde des Wolfschaches die Minernförderung von 2 verschiedenen Sohlen aus vorzunehmen, so daß beide Schachförderungen für die Minernförderung eingeriche sein müssen, bei der wegen der unbeding erforderlichen Überwachung der Reinhei des Fördergues die Verwendung der Gefäßförderung ausgeschlossen is. Dagegen sprach ferner der Umsand, daß sowohl die Minern- als auch die Bergeförderung nich gleichmäßig, sondern soßweise erfolgen, so daß man jede Fördereinrichung für die Spizenleisung häe bauen müssen. Das Verhälnis der Minern zu den Haldenbergen is ewa 5:6. Im Wolfschächer Felde fallen bei einer Gesambelegschaf von nahezu 4000 Mann äglich rd Wagen an; hiervon enhalen 3200 Wagen mi je 0,55 Nuzlas Haldenberge und 2600 mi je 0,5 Nuzlas Minern. Der Schwerpunk der Förderung lieg zurzei (März 1925) in dem bis zur VII. Sohle (557 m) reichenden nördlichen Trumm, in dem äglich 4000 Wagen zu heben sind, während auf das südliche Trumm, das bis zur VI. Sohle (493 m) geh, äglich rd Wagen enfallen. Der liche Durchmesser der Schachscheibe beräg 6 m. N ördliche F örderu n g (VII. Sohle). Der Förderkorb ha eine Höhe von 8,75 m und ein Gewich von 5300 kg; er is vierbödig mi je 2 Wagen hinereinander, die liche Sockwerkhöhe beräg 1,9 m, so daß die Mannschafen bei der Seilfahr aufrech sehen können. Auf der Hängebank und am Füllor werden Baumsche Aufschiebevorrichungen mi Drucklufanrieb verwende, am Füllor außerdem noch Schwenkbühnen, die wegen der Gefahr des Kippens der verhälnismäßig kurzen Förderwagen um 1 2 m länger als gewöhnlich gebau sind. Die von der AEG. geliefere Fördermaschine, die ursprünglich für eine Förderung mi zweibödigen Körben auf dem Paulschach aufgesell war, muße zur Verwendung für die Wolfschächer. Haupforderung durch Hinzufügung eines zweien Moors ensprechend versärk und umgebau werden. Die Dauerleisung der Mooren beläuf sich auf 1450 PS. Die übliche Anordnung zeig den Ilgner-Umformer mi einem Schwungrad von 20 Gewich und Gleichsrommooren. Zur gleichmäßigen Vereilung der Belasung auf die beiden Fördermooren is ein besonderer Hilfsumformer vorhanden. Bemerkenswer is eine neue selbsäige Anlaßvorrichung1, die, moorisch angerieben, ein schnelles und durchaus gleichmäßiges Anfahren der Maschine bewik, wobei der Maschinenführer nur einen am Seuerhebel angebrachen Druckknopf zu beäigen brauch. Der 1 Bisher nur für die Sosnizagrube der Hohcnlohewerke-A. O. und den Schach S. Andreas der Wissener Eisenwerke ausgeführ.

4 632 Ö lückauf Nr. 21 Koepescheiben-Durchmesser beräg n,?»» y? ** 6 m, die Fördergeschwindigkei 15 m/sek, bei Seilfahr 12 m/sek. Von den sonsigen Einrichungen] seien kurz erwähn die Münznerschen Seilklemmen-Z wischengeschirre und Fangvorrichungen, die Aufhängung des Unerseiles mi Hilfe von Umführungssangen um den Förderkorb am obern Seil zwecks Enlasung des Förderkorbes vom Gewich des Uner- irü^ seiles, die Feshalung der Förderwagen auf dem Korbboden durch muldenförmige Veriefungen in den Auflaufschienen, das Einschlagsignal, Nohupe und opisches Ferigsignal für die Seilfahr sowie die Pichpine- Spurlaen mi Kopfführung. Der Einbau der Spurlaen in dem 550 m iefen Trumm muße ohne Sörung des Beriebes der südlichen Förderanlage durchgeführ werden und würde bei Verwendung von Holzbühnen oder einer Schwebebühne mindesens 5 Monae beanspruch haben. Mi Hilfe eines nach Angabe des Maschinendirekors Renner hergesellen neuarigen Einbaukorbes ließ sich aber die reine Einbauzei auf nur 21 Arbeisage abkürzen. Für das Nachhobeln der Söße und die Wiederinsandsezung des Fahrschaches waren nochmals 8 Tage erforderlich. Die Zurichung der Spurlaen erfolge hierbei überage, sa daß auf dem Einbaukorb nur die Befesigungslöcher mi elekrischen Bohrmaschinen herzusellen waren. Bei der jezigen Förderar finde noch dreimaliges Umsezen sa, da nur an einer Hängebank abgezogen wird, wobei man in einer reinen Treibzei von 15 s eine Förderung von 4000 Wagen erziel. Während der Seilfahr ermöglichen 4 Bühnen an der Hängebank und am Füllor das gleichzeiige Beseigen der 4 Korbböden. Die Seilfahrdauer beräg bei gleichzeiiger Ein- und Ausfahr von je ewa 1000 Mann 35 min. Für die endgülige Förderung is die Einrichung einer zweien Hängebank 4 m über der besehenden und einer Unerkellerung im Füllor vorgesehen, so daß künfig von 2 Böden gleichzeiig abgezogen und der Förderkorb nur einmal umgesez wird. Dadurch erhöh sich die Förderfähigkei um 30 o/o, d. h. von 4000 auf 5200 Wagen in 2 Schichen. Südliche Förderung (VI. Sohle). Die neben der beschriebenen Haupforderung liegende südliche Fördereinrichung is mi zweibödigen Körben und einer Fördermaschine der Siemens-Schucker-Werke ausgerüse, die der Haupfördermaschine gleich, aber ewa nur die halbe Leisung aufweis. Bei der Förderung wird einmal umgesez, die Fördermenge beräg äglich 1800 Wagen. Auch diese Fördereinrichung, die späer bis zur VII. Sohle verlänger werden soll, ha sich in einem nahezu 12jährigen Beriebe bewähr. Abb. 3. Fülloranlage auf der VII. Sohle. F ü lloran lage. Mi Rücksich auf die erheblichen Fördermassen muße auch die Fülloranlage großzügig angeleg werden (s. Abb. 3). Die vorhandenen beiden Füllorquerschläge waren für die zu bewäligende Leisung zu kurz und mündeen auch zu nahe am Schach in das Füllor. Man fuhr daher für die Las- und für die Leerseie neue Srecken auf und richee die alen Schachquerschläge zu Fahrsrecken und Personenbahnhöfen ein. Da die Las von zwei Seien aus dem Süd- und dem Nordfeld ankomm, wurde das Füllor so angeleg, daß die Anfuhr der Laszüge auf der Südseie erfolg, während die Leerwagen auf der Nordseie zu Zügen zusammengesell und von da nach beiden Seien vereil werden. Die Lasquerschläge lege man diagonal zum Sreichen der Schichen an, um für die Aufsellung der Vollwagen eine möglichs große Länge zu gewinnen, da ein ganzer Laszug von Wagen mi einer Gesamlänge von m auf jeden Fall in der Lassrecke Plaz haben muße. Mi Vorbedach vermied man, die aus zwei verschiedenen Richungen ankoinmenden Vollzüge in einem einzigen Füllorquerschlag zu vereinigen, da das aus roliegendem Konglomera und Schieferschichen besehende Gebirge die Eigenümlichkei besiz, in kleinen Tonzwischenlagen Feuchigkei anzuziehen und von der Firse in Form von Schalen abzubläern. Ein zweigleisiger Füllorquerschlag häe daher mi einer sehr euern und zeiraubenden Ausmauerung versehen werden müssen, während eine eingleisige Srecke im allgemeinen ohne kosspieligen Ausbau sandhäl. An den Sellen, wo mehr schieferige Lagen aufreen, wurde die Firse zur Abschließung von der Luffeuchigkei mi einer 2 cm sarken Torkreschich versehen und bei dieser Gelegenhei versuchsweise auch die 3,5 m breie zweigleisige Leerbahn-Umbruchsrecke auf einer Fläche von 300 qm orkreier. In beiden Fällen ha sich

5 23. Mai 1925 G lückauf 633 dieses Verfahren sei nunmehr reichlich 2 Jahren bewähr und bei dem vorliegenden eigenarigen Gebirge die Ausmauerung ersez. Allerdings is Gebirgsdruck hier überhaup nich vorhanden. Man muß nur darauf achen, daß unmielbar vor der Aufbringung des Sprizbeons sämliche Schalen bis zum fesklingenden Gebirge hereingenommen werden. Die Kosen für 1 qm Sprizbeon bei 2 cm Schichsärke beragen ewa 1,30 M gegenüber rd. 11 M für 1 qm Ausmauerung. Ergänzend sei noch erwähn, daß mi demselben befriedigenden Ergebnis auch die 4 X 4 qm messende Firse des Maschinenraumes für den Anrieb der unergreifenden Kee auf der Leerseie mi einer Drahgeflechbewehrung und einer Torkreschich von rd. 10 cm Dicke versehen worden is. Neben den beiden Laszuführungssrecken zum Füllor ha man eine besondere Verschiebesrecke für die Lokomoiven angeleg. Diese biee den wesenlichen Voreil, daß die Lokomoiven unmielbar nach der Ankunf am Füllor vom Zuge losgelös werden, sofor zum Leerbahnhof laufen, dor einen Leerzug holen und ohne weiern Aufenhal wieder ins Feld fahren können. Die in den Lassrecken sehenden Züge werden durch elekrische Vorschiebewinden, in der Ar von Spillanlagen, langsam in das Füllor bis vor den Schach weiergedrück. Vor Beginn des Gefälles im Füllor erfolg die Enkupplung der Wagen. Auf der Leerseie laufen die Wagen mi Gefälle bis auf die unergreifende Oberhebungskee und von hier wieder mi Gefälle bis in den Leerbahnhof, wo die Zusammenkupplung zu Zügen safinde. Die ganze Leersrecke is zweigleisig. Die Maerialwagen gelangen in eine eigene Maerialsrecke, wo die Maerialzüge je nach dem Verbrauchsor zusammengesell und ensprechend an die Leerzüge angehäng werden. Eigenarig is bei der Wolfschächer Fülloranlage die Einrichung einer Unerkellerung, die im Herbs dieses Jahres in Berieb gesez werden soll (s. Abb 4). Die Zu- und Abförderung der Wagen in die Unerkellerung erfolg nich in den früher üblichen seigern Bremsschäclien, die bei Massenberieb weniger leisungsfähig und beriebssicher sind, weil dabei eine weiere Bedienung von Menschenhand eingeschale werden muß und vielfach die Wagenachsen durch hares Aufsezen gesauch werden, sondern auf schiefen Ebenen mi unergreifenden Keen, welche die vollen Wagen abwärs und die leeren Wagen aufwärs befördern. ^ Zu erwähnen is noch, daß der ganze Verkehr im Füllor von einem mi den Srecken und dem Schach durch Fernsprecher verbundenen Sellwerk aus geleie wird, das die einzelnen Füllorsrecken sperr oder freigib. Der Lokomoivberieb auf der VII. Sohle is elekrisch mi Gleichsrom-Oberleiung. Die Lokomoiven haben 2 Mooren mi je 25 PS, ihr Eigengewich beräg 9 1, die Spurweie 50 cm. Der Sromzuführungsdrah wurde sowohl in den Bahnhöfen als auch in der ganzen Ersreckung der Sohlensrecke 2,30 m über Schienenoberkane verleg, dami die Fahrsrecke ohne besondere polizeiliche Beschränkungen allenhalben wie ein Bahnhof bereen werden darf. Desgleichen ha man an Selle der sons üblichen Rollenabnehmer Bügelabnehmer gewähl, wodurch Sörungen infolge von Engleisungen, namenlich in den zahlreichen Abzweigungen in der Oberleiung der Fülloranlage, vermieden werden. W agen u m lau f und W ip p eran lage überage. Eine Vollbrücke bring die beladenen Wagen eils zur Wipperanlage im Siebereigebäude, eils zur Bergehalde. Da die Wagen von den beiden Förderungen vielfach gleichzeiig ausgesoßen werden und somi 12 Wagen in ganz dicher Folge ablaufen, is hiner dem Schach ein Weichensellwerk mi Drucklufbremsen angeleg, das die Wagen durch Kreuzweichen auf das Schiefern- und auf das Bergegleis vereil. Die den Korb verlassenden Wagen laufen vom Schach in einem Gefälle von 1 : 60 bis zu den unergreifenden Keen ab, die sie auf die Vollbrücke befördern. Im Schieferngleis sind auf der Vollbrücke 2 Wägevorrichungen zur Fessellung des Inhales der Förderwagen angebrach, die von hier weier in das Siebereigebäude gehen. Die Bergewagen laufen nach vorhergegangener Hebung mi Gefälle auf die Halde. Die»Dachberge«werden von der Bergehalde aus durch einen Bremsberg uner Umgehung der Siebereianlage unmielbar in die Kläubesälle gebrach. Die Leerwagen gelangen mi Selbslauf von der Sieberei sowie von der Halde auf die Leerbrücke, werden dor wieder gehoben und laufen wiederum zur Hängebank. Die W ip p eran lage mi selbsäigen Kreiselwippern von Baum is insofern bemerkenswer, als die Kippbewegung mi Beginn der Ausschüung des Fördergues langsam vor sich geh, dami eine reslose Enleerung erziel wird, während die Drehung vorher und die Rückdrehung nach dem Auskippen sehr schnell erfolgen. Wenn nach Vollausbau der Förderanlage das Abziehen der Wagen uner nur einmaligem Umsezen auf zwei Hängebänken safinde, werden die Laswagen von der obern Hängebank durch je eine unergreifende Kee für Schiefern und für Dach- und Haldenberge auf die Vollbrücke ewas nach abwärs gebrach. Man wird also nach dem endgüligen Ausbau auf der Vollseie je 2 Gleise für Schiefern- sowie für Bergeförderung haben. Ensprechend sind auch auf der Leerseie 4 Gleise, 2 für die obere und 2 für die unere Hängebank, vorgesehen.

6 634 G lückauf Nr. 21 K läubeberieb. Der beim Mansfelder Bergbau übliche Kläubeberieb is eine besondere Ar von Handaufbereiung, die sich bis jez roz vieler eingehender Versuche durch kein anderes maschinenmäßiges oder chemisches Verfahren, wie Sezen, Schwimm- oder Windaufbereiung, Auslaugung, in lohnender Weise ha ersezen lassen, obwohl die Lösung dieses Problems die Wirschaflichkei des Beriebes auf eine ganz andere Grundlage sellen könne. Hier biee sich für Forscher und Prakiker eine wissenschaflich und wirschaflich lohnende Aufgabe. Die Schiefern haben nach dem Klauben im Durchschni einen Kupfergehal von 3 o/o und einen Silbergehal von g je Erz. Ihre dunkle Färbung samm von einer 8-0 o/0 beragenden Biumenbeimengung, von der der größere Teil aus fixem Kohlensoff und der Res aus Kohlenwassersoffen beseh1. Eben dieser Gemengeil erschwer die Aufbereiung auf chemischen - Wege oder nach dem Schwimmverfahren. Der im allgemeinen äußers fein vereile Meallgehal schwank je nach der Lage innerhalb des Kupferschiefers von wenigen Kilogramm bis zu kg/'; ausnahmsweise kommen reiche Zwischenlagen mi lookg/, also 10 o/o Cu vor. In den obern Lagen (Schieferkopf, schwarze Berge) nimm der Kupfergehal ab, und zwar vielfach bis zu 1 <y0 Cu und noch weniger. Die Reichhaligkei und auch die Mächigkei der Lagen is je nach den Revieren sehr verschieden. An den beiden Seienflügeln der Mansfelder Mulde is der Kupfergehal an sich geringer (2,6-2,8 o/o je Erz nach dem Klauben), wobei sich noch die Meallführung auf eine Mächigkei von ewa cm beschränk, während in der Muldenmie die schmelzwürdige Mächigkei cm beräg und ausnahmsweise sogar bis zu 2 m anschwill. Lagen bis zu einer gewissen Mindesgrenze, z. B. 1,3 o/0 Cu, müssen ausgeschieden werden, da sich bei den jezigen Kupfer- und Kokspreisen und den sonsigen Verhälnissen ein so armes Erz nur mi Verlus verschmelzen läß. Das Ausscheiden solcher geringhaligen Lagen erfolg durch das»klauben*. Die Gehale der einzelnen Lagen werden forlaufend durch Probenahme und Analyse nach dem kolonmerischen Verfahren fesgesell, welches das Analysenergebnis bereis in 5 s von der Probenahme ab liefer. Die Lagen unerhalb der Wirschaflichkeisgrenze werden vom Klauber mi einem Scheidehainmer abgespale und als»ausschläge«auf eine besondere Ausschlägehalde geförder, deren Kupfergehal im Durchschni zurzei ewa 0,5 o/o oder ewas mehr beräg. Die Aneilmenge der Ausschläge sell sich ewa auf ein Vierel der Rohfördermenge. Um die Gesamförderung möglichs rein zu halen, muß man das Fördergu jeder einzelnen Kameradschaf auf seine Reinhei unersuchen. Diesem Zweck dienen im Mansfeldschen die sehr umfangreichen und kosspieligen Kläubeanlagen, die sogenannen Schiefersälle. Jede Schachkameradschaf ha einen 1 Die chemische Beschaffenhei der Biumenbeimengung is noch nich einwandfrei fesgesell. eigenen Sall, in dem ihr Fördergu durchgekläub wird. Von den aus dem Schach kommenden Minernwagen sell man das Rohgewich fes. Das feine Erz,»Kläre«genann, wird durch Siebrommeln mi einem Lochdurchmesser von 5 cm abgesieb, in einem Sammelrumpf abgefangen und ohne weiere Aufbereiung zur Hüe gefahren. Um Verunreinigungen in der Kläre zu vermeiden, nimm man sändig, namenlich bei zweifelhafem Aussehen, Sichproben. Jeder Förderwagen wird einzeln in die Siebrommel gesürz, das abgesiebe grobe Gu aus der Trommel in einen Wagen abgezogen und in den der Kameradschaf zugehörigen Kläubesall gebrach. Die Ausschläge werden wiederum gewogen und der Kameradschaf nur die ausgekläuben schmelzwürdigen Erze sowie die abgesiebe Kläre vergüe. Schließlich is noch zu. erwähnen, daß die über den Schiefern liegenden Hangendschichen bei ihrer Annäherung an den Zechseinkalk durchweg mehr und mehr kalkig werden. Während die Schiefern nur ewa 10 o/o CaO aufweisen, haben die»dachberge«15o/o und die darüber folgende»fäule«rd. 25 0/0 CaO. Der Zechseinkalk selbs enhäl ungefähr 40, eilweise sogar 45 o/0 CaO. Falls diese Lagen Kupfer führen, was an vielen Sellen, namenlich in Flözgräben, und zwar unmielbar neben den als»rücken«bezeichneen Verwerfungen der Fall is, werden diese Dachberge besonders geförder und als basischer Zuschlag im Hochofen mi verschmolzen. Da die Kalkzuschläge, die sons von auswärs als Rohkalk bezogen werden müßen, einen gewissen Wer für den Schmelzvorgang haben, kann in den Dachbergen der Kupfergehal erheblich niedriger als in den kieselsauern Schiefern sein. Bei den jezigen Koks- und Kupferpreisen lassen sich die nebenbei ohne Kosen anfallenden Dachberge mi einem Cu-Gehal von ewa 6-8 kg je noch mi Nuzen verschmelzen. Das geklaube Gu wird aus den kleinen Füllrümpfen der Kläubesälle unmielbar in die Werksbahn abgezogen und zur Hüe gefahren. Der Kläubeberieb is sozusagen die Seele des Kupferschieferbergbaues. In Zeien geringer Kupferoder hoher Kokspreise muß schärfer geklaub und die Cu-Grenze der Ausschläge weier nach oben gerück werden. So muße man sie z. B. in der schlechen Zei des vergangenen Sommers bis zu 1,6 o/0 feslegen ; bei günsigem Verhälnissen wird diese Grenze herunergesez, und in Zeien besonders hoher Kupferpreise lohn sich sogar die Verschmelzung der angeschiieen Ausschlägehalden. H aldenberieb. Auffallend sind die mächigen Bergehalden im Mansfelder Bergbaugebie. Wie oben bereis erwähn worden is, enfallen von der Kupferschieferförderung ewa /0 auf Haldenberge. Bei der jezigen Wolfschächer Förderung von äglich 5800 Wagen, die nach Ferigsellung des Vollausbaues auf 7000 Wagen anwachsen wird, sind äglich ewa 3200 bzw.

7 23. Mai 1925 G lückauf Wagen Berge mi je 0,55, also auf die Halde zu fördern. Das Maerial is außerordenlich har und grobsückig; aus den Geseinberieben kommen vielfach Sücke von 0,3 ja bis zu 0,5 auf die Halde. Der Haldensurz wird bis jez im allgemeinen in der Weise gehandhab, daß man eine Hochfläche mi einer Surzhöhe von rd. 30 m durch Kopfwipper ansürz, die einige Meer über die Haldenkane hinausragen. Das Ausfahren der Wagen zu den Wippern erfolg von Hand, so daß zum Beriebe der Wolfschächer Halde zurzei 30 Mann je Schich nöig sind. Die Frage eines maschinenmäßigen Haldensurzes is insofern schwierig, zu lösen, als die Haldenkane sehr leich abrusch und daher beim Anschüen mi Muldenkippern die Gefahr beseh, daß die Gleise sam Wagen und Pferden oder Lokomoiven in die Tiefe fallen. Hier kommen nur Surzvorrichungen in Frage, die außerhalb der Haldenkane auskippen und das allzu häufige Verschieben der Vorrichungen vermeiden (beim jezigen Berieb zwei- bis dreimal wöchenlich); ferner soll sich die Anlage ohne Schwierigkei verschieben lassen und der Berieb leisungsfähig und sicher sein. Dabei darf kein zu hohes Anlagekapial die Wirschaflichkei in Frage sellen. Die bereis in großer Anzahl ausgearbeieen und auch erproben maschinenmäßigen Haldensurzeinrichungen zeigen durchweg eine zu verwickele und schwerfällige Bauar, die ihre Verschiebung erschwer, und erfordern außerdem so hohe Anlagesummen, daß die Ersparnis an Bedienungsmannschafen bei dem heuigen hohen Zinssaz zuzüglich der erforderlichen Abschreibung im besen Falle dem Abschreibungsberage gleichkomm. Vielleich gelang man zu einer prakisch brauchbaren Bauar, indem man, von der jezigen einfachen Form der Kopfwipper ausgehend, diese in der Weise weierenwickel, daß man die schweren Holzwippergeselle aus einem leichen Eisengefüge hersell, das ein Zufuhrgleis für die vollen und daneben ein Abfuhrgleis für die leeren Wagen enhäl. Die Verschiebung dieser Wipper soll vorers von Hand mi Hilfe eines Flaschenzuges erfolgen, späer kann vielleich die Vorwärsund Seiwärsbewegung durch unmielbar auf der Haldenoberfläche laufende Raupenbänder mi maschinenmäßigem Anrieb vorgenommen werden. Die Zu- und Abführung der Wagen läß sich gleichfalls allmählich durch Anbringung von Überhebungskeen mi mechanischem Anrieb und Selbsablauf verbessern, bis eine leisungsfähige und beriebssichere Surzanlage erreich is. Ein Versuch dieser Ar soll demnächs auf der Wolfschächer Halde safinden. Z usam m enfassung. Das Vorrücken des Mansfelder Bergbaus in größere Teufen wird künfig zur Errichung von 2 oder allenfalls 3 Großschachanlagen an Selle der frühem zahlreichem und kleinem Schäche führen. Als erse Großanlage is der Wolfschach ausgebau worden, der nach seinem Vollausbau Ende dieses Jahres bei einer Belegschaf von 4500 Mann die Hälfe der Mansfelder Gesamförderung bewäligen kann. Die Tagesanlagen sind in übersichlicher und großzügiger Weise angeleg worden; der Schach besiz 2 Förderungen, von denen die eine nach der VI., die andere nach der VII. Sohle geh. Die lezere ha vierbödige Körbe, von denen auf 2 Bühnen gleichzeiig ab-.gezogen wird. Mi Rücksich auf die erheblichen Fördermassen, die äglich rd Wagen beragen werden, is die Haupfülloranlage auf der VII. Sohle gleichfalls großzügig ausgebau worden. Der Tagesberieb vollzieh sich in einem neuzeilich angelegen Wagenumlauf am Schach; die Schieferwagen werden im Siebereigebäude enleer und die abgesieben Schiefern in den umfangreichen Kläubeanlagen von Hand geschieden. Die auben Berge werden zur Halde geförder. Zu lösen wäre noch die für Mansfeld sehr wichige Frage der Anreicherung des Kupferschiefers; weier is noch der Haldensurz zu verbessern. Die großzügige Anlage des Wolfschaches ha sich durch eine erhebliche Verbilligung der Bergbauselbskosen und durch die Erhöhung der Erzförderung bewähr. Für den Bergbau wichige Enscheidungen der Geriche und Verwalungsbehörden aus dem Jahre Von Oberbergra Dr. W. Schlüer, Dormund, und Amsgerichsra H. Hövel, Oelde. Bergrechliche Enscheidungen. M uungen. Der 14 Abs. 1 ABG. schreib vor, daß jede M uung enhalen muß: l.d en Namen und Wohnor des Muers, 2. die Bezeichnung des Minerals, auf das die Verleihung des Bergwerkseigenums verlang wird, 3. die Bezeichnung des Fundpunkes und 4. den dem Bergwerke beizulegenden Namen. 1 5 Abs. 1 Ziff. 1 ABG. verlang weierhin für die Güligkei einer Muung, daß das in der Muung bezeichnee Mineral an dem angegebenen Fundpunk auf seiner naürlichen Ablagerung vor Einlegung der Muung endeck worden is und bei der amlichen Unersuchung in solcher Menge und Beschaffenhei nachgewiesen wird, daß eine zur wirschaflichen Verwerung führende bergmännische Gewinnung des Minerals möglich erschein. Ein Oberbergani hae, ohne daß vorher eine Aufforderung zur Beseiigung der Mängel an den Muer ergangen war, durch Beschluß eine Muung als ungülig zurückgewiesen, weil der Muer sowohl gegen den 14 Abs. 1 als auch gegen 15 Abs. 1 Ziff. 1 versoßen habe. Welche R echsm iel ha der Muer gegen den Beschluß? In Wissenschaf und Rechsprechung sind die Meinungen geeil. Der eine Sandpunk laue, da 192a Abs. 2 ABG. besimme, daß gegen En-

8 636 Glückauf Nr..21 Scheidungen des Oberbergams auf Orund des 15 Abs. 1 Ziff. 1 die Klage im Vervvalungssreiverfahren beim Bergausschuß sfafinde, sei der ganze Srei auch hinsichlich des 14 Abs. 1 vom Bergausschuß zu enscheiden. Die andere Ansich geh dahin, 192a Abs. 2 besimme zwar, daß gegen Enscheidungen des Oberbergams, die auf Grund des 1 5 Abs. 1 Ziff. 1 ergangen seien, die Klage beim Bergausschuß gegeben sei, im übrigen habe aber, sowei die Enscheidung des Oberbergams den 14 Abs. 1 bereffe, nach 191 ABG. der Rekurs an den Miniser zu erfolgen. Das Oberverwalungsgerich hae sich in einer Enscheidung vom 25. Mai 1916 der zweien Meinung angeschlossen; denselben Sandpunk nimm auch der Handelsminiser in einem Rekursbescheide ein1. Der Muer hae nun aber gegenüber dem die Muung zurückweisenden Beschluß des Oberbergams nur die Klage beim Bergausschuß, nich auch ausdrücklich den Rekurs erhoben, in dieser Klage jedoch bemerk, er bie die Verleihungsfähigkei der Muung auszusprechen und ihm die Verleihungsurkundezuzusellen. Der Miniser ha aus dem Inhal dieser Klage geschlossen, daß der Muer neben der K lage beim B ergausschuß, die sich gegen die Enscheidung des Oberbergams riche, sowei diese den 15 Abs. 1 Ziff. 1 in Berach ziehe, auch den Rekurs habe ein-, legen wollen, der sich auf die Enscheidung des Oberbergams habe beziehen sollen, sowei diese den 14 Abs. 1 bereffe. In der Rechsmielschrif könne man, so führ der A-liniser aus, neben der Klage auch einen Rekurs erblicken; dieser Rekurs sei auch rechzeiig eingeleg, da der Eingang der Klage, die ja den Rekurs mienhale, innerhalb der für die Einlegung des Rekurses im 192 ABG. vorgeschiiebenen Fris erfolg sei; endlich sei der Rekurs auch bei der zusändigen Selle, dem Oberbergam, eingeleg worden, denn die Klage sei beim Bergausschuß eingegangen, der nach 194a ABG. beim Oberbergam besehe, also einen Teil des Oberbergams bilde und nich ewa als eine»andere Behörde«anzusehen sei. Uner Zugrundelegung dieser Auffassung hae der Miniser über den in der Klage enhalenen formund frisgerech eingelegen Rekurs des Muers zu enscheiden und zu prüfen, ob vom Oberbergam der 14 Abs. 1 richig angewende worden war. Bei dieser Prüfung beon der Miniser: Bei der Bezeichnung des Fundpunkes müsse allerdings, weil es sich um einen miels Bohrung gemachen Fund handle, in der Muung die Angabe der Teufe enhalen sein. Da in der vorliegenden Muung diese Angabe fehle, liege im Sinne des 14 Abs. 1 Ziff. 3 ein wesenlicher Mangel der Muung vor; aber dieser Mangel allein mache die Muung noch nich ungülig, denn 14 Abs. 2 schreibe vor, daß, wenn sich in der Muung Mängel befinden, der Muer auf die Aufforderung der Bergbehörde hin dem Mangel innerhalb einer Woche abzuhelfen habe; ue der Muer dies nich, so sei ers dann die Muung ungülig. Nun sei weder vom Oberbergani noch vom Revierbeamen der Muer zur Absellung dieses Mangels in der Muung auf- '* Rekursbescheid vom 5. Mär? 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S geforder worden. Danach enspreche der Beschluß des Oberbergams, sowei er die Muung wegen Verlezung des 14 Abs. 1 zurückweise, nich den gesezlichen Vorschrifen und müsse aufgehoben werden; der Muer müsse zunächs zur Beseiigung des Mangels aufgeforder werden und ers, wenn die Beseiigung des Mangels innerhalb einer Woche nich erfolge,- könne das Oberbergam aus dem Gesichspunke des 14 Abs. 1 die Muung für ungülig erklären. Was dann weier die Verlezung des 15 Abs. 1 angehe, so sei er, der Miniser, hier nich befug, gegenüber dem Beschluß des Oberbergams einzugreifen; hier müsse der Muer sein Rech weier im Wege der von ihm angesrengen Klage verfechen. K onsolidaion. Muß dem nach Besäigung der Konsolidaion von Bergwerken vom Oberbergam an das Grundbucham zu richenden Ersuchen um Bewirkung der erforderlichen Einragungen im Grundbuch ein Siuaionsriß beigefüg werden? Das Grundbucham hae einen Siuaionsriß verlang, auf Beschwerde des Oberberganis hin wies das dem Grundbucham übergeordnee Landgerich1 das G rundbucham an, die A nford eru n g des S iu a io n srisses fallen zu lassen. Das Landgerich bemerk dazu: Es sei zwar richig, daß alsdann ein Ineressen, der das Grundbuch des Bergwerks einsehe, aus dem Grundbuche eine genaue Kennnis von der Lage des Bergwerks nich erlangen könne. Aber zu einer solchen Orienierung sei das Grundbuchani auch nich da, wie überhaup das Grundbuch keine völlige Aufklärung über die Lage eines Grundsücks geben könne; wolle jemand die genaue Lage eines Grundsücks fessellen, so müsse er sich dieserhalb an das Kaaseram wenden, und wolle jemand über die Lage eines Bergwerks Erkundigungen einziehen, so sei hierfür das Oberbergam die gegebene Diensselle, nich aber das Grundbucham. Deshalb sei auch nirgends ausdrücklich vorgeschrieben, daß das Oberbergam bei dem Ersuchen um Einragung nach einer Konsolidaion einen Siuaionsriß beizufügen häe, und dies könne auch nich durch ausdehnende Auslegung aus ändern Vorschrifen gefolger werden. Auf diesem Sandpunk häen bislang auch ses das Schrifum und die Rechsprechung gesanden. G ew erkschafen. In einer G ew erk en versam m lu n g, in der nich alle Gewerken anwesend waren, war ein Beschluß gefaß worden, der eine Sazungsänderung enhiel, ohne daß dieser Punk bei der Einladung der Gewerken als zur Verhandlung sehend angegeben worden war. Das Oberbergam lehne es ab, dieser Sazungsänderung gemäß 94 ABG. seine Besäigung zu ereilen. Auf den von der Gewerkschaf gegen diese Enscheidung des Oberbergams eingelegen Rekurs hin erkläre der Handelsminiser2: 1 Landgerich Hirschberg vom 11. Juni 1024, Z. Bergr. Bd. 65, S s Rekursbescheid vom 27. Mai 1924, Z. Bergr, Bd. 65, S. 305.

9 23. Mai 1925 G lückauf 637 Die Enscheidung des Oberbergams sei zu Rech ergangen. Der 112 ABG. besimme, zur Güligkei eines Beschlusses der Gewerkenversammlung sei erforderlich, daß alle Gewerken anwesend oder uner A n gabe des zu verhandelnden G egen san d es zu einer Versammlung eingeladen worden seien; diese gesezliche Besimmung sei in der Sazung der Gewerkschaf nich abgeänder, reffe also auf sie zu; dieser Besimmung sei aber bei der Sazungsänderung nich ensprochen worden. Es könne dahingesell bleiben, welcher Meinung man den Vorzug gebe, ob ein solcher Beschluß, wie einige meinen, nichig sei oder eine Ansich, die von ändern verreen werde nur anfechbar; auf keinen Fall könne ein Oberbergam einem Beschlüsse seine Besäigung ereilen, bei dem die Vorschrifen, die für die Fassung des Beschlusses gegeben wären, nich befolg worden seien. Für das Oberbergam müßen bei seiner Enscheidung maßgebend sein die Gründe des öffenlichen Ineresses. Mi dem öffenlichen Ineresse an der Rechssicherhei sei es nich vereinbar, daß das Oberbergam einer Sazungsänderung durch Ereilung der Besäigung nach außen hin den Anschein der Gesezmäßigkei gäbe, wenn auch diese Besäigung weder die ewaige Nichigkei noch die ewaige Anfechbarkei des ungüligen Beschlusses beseiigen könne. G rundabreung. In den 135 ff. ABG. is das Verfahren der zwangsweisen Abreung von Grund und Boden zugunsen des Bergbaues geregel. Im preußischen Gesez vom 26. Juni 1922 is nun ein vereinfaches Eneignungsverfahren eingeführ; nach 7 dieses Gesezes wird dieses vereinfache Eneignungsverfahren mi gewissen Abänderungen auch angewende bei den bergrechlichen Eneignungen. Hinsichlich dieses neuen Verfahrens is eine Reihe von Fragen aufgeauch. Nach 1 des Gesezes vom 26. Juni 1922 kann in gewissen Fällen das Saasminiserium durch einen besonders bekannzumachenden Erlaß anordnen, daß das verein fach e E n eign u n gsverfah ren safinde. Gib es dagegen einen Rechsbehelf? Kann eine gegen einen solchen Erlaß gerichee Beschwerde das Eneignungsverfahren auf halen? Beide Fragen werden von dem Handelsminiser und dem Landwirschafsminiser1 vernein. Die Miniser legen dar, daß ein R ech sb eh elf g egen den Erlaß vom Gesez nich vo rg eseh en is, ein Anrag auf Aufhebung des Erlasses demnach nich dahin führen kann, daß das Verfahren bis zur Enscheidung über diesen Anrag auszusezen is. 6 des Gesezes über das vereinfache Eneignungsverfahren besimm, daß die Eneignungsbehörde den Unernehmer auf Anrag vorläufig in den Besiz der Grundsücke einweisen kann. Gib es hier für die Eneignungen, die zugunsen des Bergbaues erfolgen, besondere Voraussezungen, uner denen allein ein solcher Einweisungsbeschluß sahaf is? Die Miniser1 verreen hier den Sand- punk, daß eine derarige v o rlä u fig e B e sizein w eisu n g zugunsen des Bergbaues eine die Zwangsgrundabreung der 135 ff. ABG. vorbereiende Handlung und daher nur in so w ei z u lä ssig is, als im Zeipunk der Enscheidung über die Besizeinweisung die in den 135ff. geregelen Voraussezungen der Zwangsgrundabreung gegeben erscheinen. Sie beonen aber weierhin, daß es, wenn einmal das vereinfache Eneignungsverfahren durch das Saasminiserium angeordne is und im übrigen die gesezlichen Voraussezungen gegeben sind, lediglich von dem pflichmäßigen Ermessen der Eneignungsbehörde abhäng, ob die vorläufige Besizeinweisung vorzunehmen is. Was die dem Eneigneen zu gewährende E n sch äd igu n g anlang, so besimm 6 des Gesezes nur, daß in dem Beriebseinweisungsbeschluß unlichs bereis die Enschädigung für den durch die Einweisung selbs ensehenden Schaden feszusellen is. Die beiden Miniser bemerken hierzu, daß danach alle übrigen, darüber hinausgehenden Besimmungen über die Enschädigung, besonders die Bemessung des durch die Grundabreung ensehenden Schadens, nich in den Einweisungsbeschluß gehören, sondern in dem weiern eigenlichen Eneignungsverfahren geroffen werden müßen. 6 des Gesezes über das vereinfache Eneignungsverfahren in Verbindung mi 7 desselben Gesezes ordne endlich auch an, daß gegen den Einweisungsbeschluß binnen einer Woche nach der Zusellung oder Verkündung die Beschwerde an den Handelsminiser und den Landwirschafsminiser gegeben is, falls es sich um Eneignungen zugunsen des Bergbaues handel. Bei w elch er B ehörde is eine derarige B eschw erde ein zu legen? Das Gesez enhäl darüber nichs. Die Miniser1 haben dahin enschieden, daß diese Beschwerde nich nur bei einem der beiden Miniserien angebrach werden kann, sondern, daß es auch genüg, wenn sie bei einer der Behörden Oberbergam und Regierungspräsiden die den Einweisungsbeschluß gemeinsam erlassen müssen, eingeleg wird. Ein Einweisungsbeschluß war von den zusändigen Behörden in einem Orsermine verkünde worden, bei dem sich einzelne Teilnehmer vor Schluß des Termins enfern haen; darauf war noch eine Zusellung des Einweisungsbeschlusses an die Beeiligen erfolg. Ein Beeiliger, der sich vor Schluß des Termins enfern hae, erhob die Beschwerde zwar nich innerhalb der Fris von einer Woche nach der Verkündung, wohl aber innerhalb der Fris von einer Woche nach der Zusellung des Einweisungsbeschlusses. War dami die Fris für die Einlegung der Beschwerde gewahr? Die Miniser2 führen dazu aus: Im Gegensaz sei nur vorgeschrieben, daß der Einweisungsbeschluß verkünde oder zugesell werde; eine dieser beiden Aren der Bekanngabe genüge; daher laufe die einwöchige Fris für die E in leg u n g der B e 1 Beschluß des H andelsm users und des Landwirschafsminisers vom 6. Febr. 1924, Z. Bergr. Bd. 6% S Beschluß des Handelsminisers und des Landwirschafsminisers vom 2 Beschluß des Handelsminisers und des Landwirschafsminisers vom i i l j j, 7. Nov. 1923, z. Bergr. Bd. 65, S Nov. 1923, Z. Bergr. Bd.65, S. 164.

10 638 G lückauf Nr. 21 schw erde von der Verkündung ab; wenn nach der Verkündung des Einweisungsbeschlusses noch eine Zusellung des Beschlusses erfolge, so könne das zweckmäßig sein, die Zusellung ändere aber nichs an dem Umsande, daß mi der Verkündung die Fris für die Beschwerde schon zu laufen begonnen habe. Daß die Verkündung des Einweisungsbeschlusses in dem Orsermin erfolg sei, sei unbedenklich; in einem solchen Termine dürfe eine Besizeinweisung, die zugunsen des Bergbaues erfolge, nach der ausdrücklichen Vorschrif des 7 Ziff. 2 des Gesezes vom 26. Juli 1922 vorgenommen werden. Eine derarige Verkündung des Beschlusses im Orsermin habe auch hinsichlich solcher Beeiligen, die sich vor dem Schluß des Termines enfern häen, volle Gelung, denn die im Termin erschienenen Beeiligen müßen mi der Verkündung eines Einvveisungsbeschlusses rechnen. Danach sei in dem vorliegenden Falle die Beschwerde verspäe eingeleg. Was is in der Beschwerdeinsanz, wenn die Beschwerde form-und frisgerecherhoben is, zu prüfen? Der Handelsminiser und der Landwirschafsminiser1 sprechen sich über diesen Punk folgendermaßen aus: In der Beschwerdeinsanz sei von den Dienssellen, die über die Beschwerde zu befinden häen, lediglich die Frage einer N ach p rü fu n g zu unerziehen, ob die vorläufige Einweisung so, wie sie geschehen sei, häe erfolgen dürfen; endgülig könne in diesem Verfahren nich über den Einwand der Unzulässigkei des bergrechlichen Grundabreungsverfahrens sowie über die Frage der Nowendigkei der Grundabreung enschieden werden; nur wenn von vornherein die Nowendigkei der Grundabreung zu verneinen wäre, müsse die Besizeinweisung für unzulässig gehalen werden. Nach den Vorschrifen der 135 ff. ABG. über die Grundabreung kann der Bergwerksbesizer grundsäzlich von dem Eigenümer, dessen Grundsücke er zum Beriebe seines Bergwerkes benöig, nur verlangen, daß dieser ihm die Grundsücke zur Nuzung überläß, nich, daß dieser ihm auch das Eigenum überräg. Dagegen ha der Grundeigenümer nach 137 Abs. 2 und 138 ABG. uner gewissen Voraussezungen das Rech, vom Bergwerksbesizer zu verlangen, daß dieser die von ihm benöigen Grundsücke sa nur zur Nuzung zu Eigenum übernimm. Ein Grundeigenümer hae dieses Verlangen erhoben, behaupee aber, er habe es wieder zurückgezogen. Das Oberbergam enschied dahin, daß eine derarige Zurücknahm e des Verlangens unzulässig und w irk u n g slo s sei. Dieser Enscheidung schlossen sich der Handelsminiser und der Landwirschafsminiser in einem Rekursbescheide2 mi dem Bemerken an, dieser Sandpunk sei bereis in einem frühem Rekursbescheide3 eingenommen worden und es besehe kein Anlaß, von ihm abzugehen. 1 Beschluß des Handelsminisers und des Landwirschafsminisers vom 7. Nov. 1923, Z. Bergr. Bd. 65, S * Rekursbescheid des Handelsminisers und des Landwirschafsminisers vom 15. Aug. 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S * Rekursbescheid vom 26. April 1906, Z. Bergr. Bd. 47, S, 465 ff. In derselben Enscheidung hae sich der Miniser über die Fage auszusprechen, bis wann eine Parei einen von den Eneignungskommissaren gemäß 143 Abs. 3 und 5 ABG. bei Ermilung der Enschädigung zugezogenen drien S ach versän d igen ablehnen könne. Der Miniser erklär hierzu: Es kämen in dieser Hinsich die Besimmungen der Zivilprozeßordnung ergänzend und sinngemäß in Berach; danach könne in Anwendung des 406 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung ein Sachversändiger längsens bis zur Einreichung seines Guachens abgelehn werden, sei das Guachen eingereich, so enfalle dami die Möglichkei der Ablehnung. Ein Oberbergam hae durch einen Beschluß vom 13./25. Sepember 1923 eine Gemeinde verpfliche, einem Bergwerksbesizer zu gesaen, eine Kabelleiung durch einen besimmen Weg zu legen. Das Oberbergam hae dabei dem Bergwerksbesizer eine Reihe von Verpflichungen hinsichlich des Wgges auferleg und besimm, daß er der Gemeinde jährlich für jedes Meer des durch die Kabelleiung benuzen Weges den Berag von 20 M zahlen müsse. Gegen diesen Beschluß hae die Gepieinde den Rekurs erhoben; sie verlange darin, daß hinsichlich des Weges dem Bergwerksbesizer weiere Verpflichungen auferleg würden, und daß der Berag von 20 M in Goldmark umgewandel werde. Der Bergwerksbesizer brache vor: Der Rekurs sei nich zulässig. Demgegenüber nahmen der Handelsminiser1 und der Landwirschafsminiser folgenden Sandpunk ein: 144ABG. spreche aus, daß ein Beschluß, durch den die zwangsläufige Abreung oder Erwerbung eines Grundsücks ausgesprochen werde, enhalen müsse: genaue Bezeichnung des Grundsücks, die dem Grundbesizer zu leisende Enschädigung oder Kauion und die sonsigen Bedingungen der Abreung oder Erwerbung ABG. besimme dann weier, daß gegen einen solchen Beschluß der Rekurs gegeben sei, daß aber gegen die Fessezung der Enschädigung und der Kauion der Rekurs nich safinde. In dem angefochenen Beschlüsse könne lediglich in der Fessezung der 20 M die Fessezung einer Enschädigung gefunden werden; die übrigen Besimmungen des Beschlusses, in denen dem Bergwerksbesizer Verpflichungen auferleg worden seien, müsse man als sonsige Bedingungen der Abreung oder der Erwerbung im Sinne des 144 ansprechen, wegen deren also ein Rekurs zulässig sei. Die Miniser kamen aber weier zu der Auffassung, daß die dem Bergwerksbesizer auferlegen Verpflichungen als ausreichend anzusehen seien, und wiesen in dieser Hinsich den eingelegen Rekurs zurück. Sie führen sodann weier aus: Der Rekurs riche sich weier g eg en die F essezu n g der 20 M als E n sch ä d i gung. 145 sei so zu versehen, daß der Rekurs nich gegeben sei, wenn die Höhe der Enschädigungssumme in Frage komme, daß der Rekurs aber doch safinden könne, wenn überhaup keine Enschädigung besimm sei. Lezeres sei hier der Fall. 1 Rekursbescheid des Handelsminisers und des Landwirschafsminisers vom 7. Aug. 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S. 513.

11 23. Mai 1925 G lückauf 639 Der Wer von 20 M selle nur einen fas unberechenbaren Brucheil eines Goldpfennigs, mihin überhaup keine Enschädigung dar; es handle sich hier allerdings nur um eine Ar Anerkennungsgebühr, aber auch diese müsse einen Vermögenswer wenigsens darsellen. Da somi eine Enschädigung überhaup in dem Beschlüsse fehle, sei der Rekurs auch in dieser Hinsich sahaf und es sei ihm in diesem Punke sazugeben; das Oberbergam müsse in einer neuen Enscheidung eine asächlich geldwerige Enschädigung fessezen. Durch den gemeinsamen Beschluß einer braunschweigischen Kreisdirekion und des braunschweigischen Landesbergams vom 17. Augus 1923 war ein Gusbesizer für verpfliche erklär worden, eine größere Landfläche zu Bergbauberiebszw.ecken abzureen; dem Bergwerk war die Verpflichung, auferleg worden, für die abgereene Fläche eine jährliche Pachenschädigung und bei Rückgabe der Fläche eine Minderwersenschädigung zu zahlen, für die lezere Verpflichung auch eine angemessene, auf 3 Mill. M für den Morgen fesgeseze Sicherhei zu hinerlegen. Diesen Beschluß foch der Gusbesizer mi der Verwalungsklage an. Er brache in dieser Insanz vor: Die Sicherhei sei nur eine solche der Form nach, nich aber eine solche im Sinne des Gesezes, da sie in Papiermark fesgesez sei und der Enwerung der Papiermark unerliege; dazu komme, daß es nich genüge, wenn die Eneignung nur zu»bergbauzwecken«erfolge, der Beschluß müsse sich darüber aussprechen, zu welchen Zwecken im einzelnen das begehre Grundsück benuz werden solle. Der Verwalungsgerichshof in Braunschweig1 enschied dahin: An sich sei gegen einen derarigen Beschluß nach braunschweigischem Rech eine Verwalungsklage nich gegeben, sowei es sich um die Fessezung der Höhe der Enschädigung und. der Höhe der Sicherhei handle, sondern in dieser Hinsich sei nur der Rechsweg zulässig. Aber im vorliegenden Falle liege es so, daß man von einer Sicherhei überhaup nich sprechen könne; der Berag von 3 Mill. Papiermark für den Morgen habe am Tage des Beschlusses, dem 17. Augus 1923, in Goldmark umgerechne, nur ewa 4 Goldmark für den Morgen ausgemach; dieser Berag sei inzwischen noch wei kleiner geworden; danach liege überhaup keine Sicherhei vor, und es besehe eben kein Srei über die H öhe der Sicherhei, sondern über das V orhandensein einer Sich erh ei; wenn aber gelend gemach werde, in dem Beschluß sei überhaup keine Sicherhei gegeben, so sei für ein derariges Vorbringen die Verwalungsklage zulässig. Danach sei der, mi der Verwalungsklage angerufene Verwalungsgerichshof zusändig. Dieser müsse den Beschluß vom 17. Augus 1923 anragsgemäß, sowei er die Hinerlegung der Sicherhei regle, aufheben, da von einer Sicherhei im Sinne des Gesezes überhaup nich die Rede sein könne; der Beschluß enhale nur den bluleeren formalen Ausspruch einer 1 Verwaiungsgerichshof in Braunschweig vom 23. Jan. 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S Scheinsicherhei, nich eine wirschaflich wirksame»angemessene Sicherhei«im Sinne des Gesezes. Eine derarige wirschaflich wirksame Sicherhei lasse sich auch durchführen; so könne man sich helfen mi der Hinerlegung von Roggenpfandbriefen, von Kohlenanleihen, von Akien großer deuscher Unernehmungen mi großem fundierem Sachbesiz, von Valua- und halbvaluarischen Werpapieren. Was das weiere Vorbringen des Eneigneen anlange, so sei in dieser Hinsich die Verwalungsklage sahaf, aber das Vorbringen erscheine unbeachlich. Im Gesez sei.nich geforder, daß der Beschluß eine Aufzählung der geplanen bergbaulichen Anlagen im einzelnen enhalen müsse; of seien eine erschöpfende Einzelaufzählung und eine genaue Bezeichnung der bergbaulichen Anlagen gar nich möglich; Naurereignisse und der Verlauf der Abbauarbeien können auch späer Abweichungen von den geplanen Einzelanlagen bedingen; deshalb müsse als ausreichend erache werden, wenn die E n eign u n g für b erg bauliche B eriebszw ecke allgemein erfolge ohne nähere A ngabe der ein zeln en B eriebszw ecke. Da die für diese Enscheidung maßgebenden gesezlichen braunschweigischen Vorschrifen sich mi den gesezlichen Besimmungen des preußischen Reches ( Abs. 2, 143 Abs. 2 und 145 Abs. 1 Saz 3 ABG.) decken, so dürfe anzunehmen sein, daß diese Enscheidung auch für das preußische Rechsgebie zuriff; der erse Punk der Enscheidung deck sich schon mi den Ausführungen der preußischen Miniser in der vorherbesprochenen Enscheidung. B ergschäden. Nach 72 Abs. 4 ABG. seh die E in sich nahm e des bei der Bergbehörde befindlichen G ru b en bildes demjenigen zu, der einen Schadenersazanspruch nach 148 und 149 ABG. erheben will, wenn er einen solchen Anspruch der Bergbehörde glaubhaf mach. Nach der Lage des beschädigen Grundsücks kam von vornherein nur ein ein ziges b esim m es B ergw erk als Schadenursache in Berach. Der Besizer dieses Bergwerks hae erklär, daß für die Grundsücksschäden, wenn sie auf bergbauliche Einwirkungen zurückzuführen seien, nur sein Bergwerksberieb in Frage komme. Konne auf Grund dieser Sachlage die Bergbehörde den Anrag des Eigenümers des beschädigen Grundsücks auf Einsichnahme in das Grubenbild ablehnen? Der Handelsminiser1 vernein diese Frage. Er bemerk: Es könne nich genügen, winn fessehe, daß nur ein Bergwerk in Frage komme, denn der Grundeigenümer müsse in der Lage sein, sich ein Ureil über das Vorhandensein eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Berieb eben dieses Bergwerks und dem Grundsücksschaden zu bilden; es bleibe möglich, daß der Schaden gar nich auf das Bergwerk zurückzuführen sei und andere Ursachen habe. Ebenso mache die vorsehend angegebene Erklärung des Bergwerksbesizers die Einsichnahme nich überflüssig; denn diese Erklärung besage nich, 1 Rekursbescheid des Handeisminisers vom 5. März 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S. 296,

12 640 G lückauf Nr. 21 daß der Bergwerksbesizer zugeben wolle, sein Bergwerksberieb sei für den ensandenen Schaden veranworlich; die Erklärung lasse ebenfalls die Möglichkei offen, daß andere Ursachen als der Bergwerksberieb den Schaden herbeigeführ häen; der Bergwerksbesizer sei durch seine Erklärung nich gehinder, in dem Schadenersazprozeß den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Schaden und seinem Bergwerksberiebe in Abrede zu sellen; der Grundsückseigenümer befinde sich mihin für die Prozeßführung in gleicher Lage wie ein Grundsückseigenümer, zu dessen Ansprüchen sich der Bergwerksbesizer bisher überhaup nich geäußer habe. Ein Grundbesizer hae gegen einen Bergwerksbesizer die K lage auf S chadenersaz angesreng, und zwar hae er im Klagewege die Vornahme der zur Beseiigung eines Bergschadens erforderlichen Hersellungsarbeien oder die Zahlung des dazu erforderlichen Geldberages verlang, ohne die Hersellungsarbeien im einzelnen anzugeben oder den dazu erforderlichen Geldberag zu beziffern. Konne hier eine V orab en sch eid u n g über den Grund des A nspruchs erfolgen? Das Reichsgerich1 ha diese Frage nach 304 ZPO. bejah. Auf einem Grundsück war durch den Bergbau ein Schaden ensanden, und zwar hae ein Hinergebäude gelien. Der Besizer des Bergwerks war in einem Prozeß bereis zum Ersaz dieses Schadens verureil worden. Einige Jahre späer errichee der Grundsückseigenümer vorn an der Sraße vor dem Hinergebäude einen Neubau und erhob, als sich auch an diesem Schäden zeigen, erneu Klage auf Schadenersaz gegen den Bergwerksbesizer, diesmal wegen des vordem Gebäudes, ln diesem Prozeß berief sich der Bergwerksbesizer uner Hinweis auf ABG. darauf, daß dem Grundsückseigenümer aus dem ersen Prozeß häe bekann sein müssen, daß sein Grundsück uner dem Bergbau des Bergwerksbesizers leide; der Bergwerksbesizer brache weier vor, er habe vor der Ausführung des Baues des vordem Gebäudes den Grundsückseigenümer auf die Gefahr des Bergbaus durch ein Schreiben ausdrücklich aufmerksam gemach und dargeleg, daß der Grundsückseigenümer die an dem Neubau ewa aufreenden Schäden selbs ragen müsse. Der Grundsückseigenümer engegnee, ef sei vom Gemeindevorseher zu dem Neubau gedräng worden. Dieser habe gewünsch, daß die unschöne Baulücke ausgefüll werde, er habe zudem die baupolizeiliche Genehmigung erhalen, und auch der Bergrevierbeame habe den Neubau für sicher erklär. Der Bergwerksbesizer bemerke darauf, auf die baupolizeiliche Genehmigung und den Bergrevierbeamen komme es nich an, da diese Behörden nach öffenlich-rechlichen Gesichspunken ureilen müßen; der Grundsückseigenümer sei, als er das Warnungsschreiben erhalen habe, verpfliche gewesen, sich vor Ausführung des Baues nochmals mi ihm, dem Bergwerksbesizer, in Verbindung zu sezen; danach habe der Grundsückseigenümer fahrlässig gehandel und müsse den Schaden selbs ragen. Das Reichsgerich1 ha den Rechssrei zugunsen des Grundsückseigenümers enschieden. Es führ aus: Es könne dahingesell bleiben, ob vom Grundsückseigenümer verlang werden könne, daß er sich nochmals mi dem Bergwerksbesizer in Verbindung seze, wo dieser schon in seinem Warnungsschreiben den Schadenersaz rundweg abgelehn habe, und ob in diesem Unerlassen des Grundsückseigenümers eine Fahrlässigkei zu erblicken sei, denn nich Fahrlässigkei allein verhindere den Schadenersazanspruch des Grundsückseigenümers, sondern nur grobe F a h rlä ssig k ei, wie das Reichsgerich wiederhol enschieden habe. Eine solche grobe Fahrlässigkei sei aber hier nich anzunehmen, denn in den Gebieen, uner denen oder in deren Nähe der Bergbau umgehe, müsse ses mi der Möglichkei bergbaulicher Schäden gerechne werden, eine absolue Bausicherhei gebe es dor überhaup nich. Daraus könne nun aber nich gefolger werden, daß in diesen Gegenden überhaup nich mehr gebau werden dürfe. Nur dann müsse von einem Bau abgesehen werden, wenn im Einzelfalle dem Grundsück besondere (konkree) Gefahren drohen und diese der Grundsückseigenümer bei gewöhnlicher Aufmerksamkei häe erkennen können; nur in diesen Fällen sei der Bergwerksbesizer durch den 150 ABG. von der Schadenersazverpflichung befrei. Im vorliegenden Falle sei der Neubau bau- und bergpolizeilich genehmig worden, der Bergrevierbeame habe den Neubau für bausicher erklär, auf besondere konkree Gefahren sei der Grundsückseigenümer vom Bergwerksbesizer nich hingewiesen, sondern nur ganz allgemein gewarn worden. W asserrech. Eine Akiengesellschaf, die Kupfererzbergbau und ein Hüenwerk bereib, besaß eine Wasserkrafanlage, die sie bisher nich ausnuze, sondern an eine Holzschleiferei verpache hae. Sie beabsichige aber, diese Wasserkrafanlage zur Erzeugung elekrischen Sromes für ihren Bergbaü auszunuzen und zu diesem Zweck auszubauen, und beanrage, ihr dauernd das Rech zu verleihen, das Wehr der Anlage in gewisser Weise zu erhöhen und einen Unergraben zu verändern. Gleichzeiig mi diesem Verleih u n g sa n ra g e lag ein zweier Verleihungsanrag vor. Oberhalb des Hüenwehres befand sich eine Sauanlage, die einem Fabrikbesizer gehöre; für diesen war in das Wasserbuch das Rech eingeragen, das Wasser mi Hilfe des vorhandenen Wehrs anzusauen und zum Zweck der Bewässerung ihm gehörender Wiesen abzuleien. Der Fabrikbesizer beabsichige nun, diese Wiesenbewässerungsanlage ebenfalls zu einer Wasserkrafanlage auszubauen. Die Kraf solle für den Berieb einer neu zu gründenden Zweigniederlassung seines Unernehmens, einer Wagen- und Maschinenfabrik, verwende werden, daneben solle die Wiesenbewässerung besehen bleiben. Gegen den Verleihungsanrag der Akien- 1 Reichsgerich vom 21. Mai 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S Reichsgerich vom 14. Mai 1924, Z. Bergr. Bd. 65, S. 484.

13 23. Mai 1925 Glückauf 641 gesellschaf hae er Widerspruch erhoben und darauf hingewiesen, daß, wenn diese Anlage ausgeführ würde, seine oberhalb gelegenen Wiesen der Gefahr der Versumpfung ausgesez seien. Ein Guacher ließ sich dahin aus: Beiden Verleihungsanrägen könne zugleich nich sagegeben werden, dazu reichen die Wassermenge und das Gefälle nich aus; daran könne auch durch Fessezung verschiedener Benuzungszeien oder durch besondere Beriebseinrichungen nichs geänder werden. Bei Enscheidung dieses Falles führe das Landeswasseram1 folgendes aus: Nach 61 WG. enscheide für die Ereilung der Genehmigung zuers die Bedeuung der beiden Unernehmungen für das öffenliche Wohl und demnächs ihre wirschafliche Bedeuung; sänden hiernach mehrere Unernehmungen einander gleich, so gebühre zunächs den besehenden vor den neuen, sodann den an einen besimmen Or gebundenen vor den auch an einem ändern Ore möglichen und endlich den Unernehmungen des Eigenümers eines, Wasserlaufes vor denen der Anlieger oder anderer Personen, Unernehmungen des Anliegers vor denen anderer Personen der Vorrang. Demnach seien die beiden Unernehmungen, das Kupferbergwerk der Akiengesellschaf und die noch zu errichende Zweigniederlassung der Wagen- und Maschinenfabrik des Fabrikbesizers, einander vergleichend gegenüberzusellen. Dann ergebe sich aber folgendes: Der Fabrikbesizer führe lediglich als Begründung an, er wolle sich wieder in dem in der Nähe gelegenen Or, der sein Gebursor sei, niederlassen; er könne sich aus der waldreichen Umgebung für seinen Gesamberieb besser das Holz beschaffen und er schaffe mi seiner Zweigniederlassung der Bevölkerung eine neue Erwerbsquelle. Durch diese Begründung werde nich ausreichend dargean, daß das Unernehmen im öffenlichen Ineresse liege; die ersen beiden Gründe beräfen nur rein privae Ineressen des Fabrikbesizers, und was die Schaffung einer neuen Erwerbsquelle für die Bevölkerung anlange, so lasse sich noch gar nich übersehen, ob in der Zweigniederlassung überhaup brachliegende Arbeiskräfe in nennenswerer Zahl geeignee Verwendung finden können. Anders liege es bei dem Kupferbergwerk, in dem die durch die anzulegende Krafanlage gewonnene Energie reslos Verwendung finden würde* denn es gebe in Deuschland nur wenige Kupfer erzeugende Beriebe, deswegen sei ein Kupferbergwerk von nich zu unerschäzender Bedeuung für die Allgemeinhei; es sei allerdings möglich, daß die Ausbeue an Kupfer in Zukunf hiner den gehegen Erwarungen zurücksehe, aber bei dem großen Bedarf der. deuschen Indusrie, besonders der Elekriziäswirschaf, an Kupfer sprächen erhebliche Gründe des öffenlichen Wohles dafür, daß die heimische Erzeugung dieses wervollen Mealls nach Möglichkei geseiger, erleicher und verbillig werde. Richig sei auch, daß das Bergwerk die durch die Erhöhung des Wehres erziele Mehrkraf auch durch Versärkung der Leisungsfähigkei ihrer Dampfzenrale erlangen könne; aber wenn das Bergwerk diesen W eg einzuschlagen gezwungen wäre, so würde gerade der wesenlichse Punk nich beache, daß nämlich die Ersezung der Dampfkraf durch die Wasserkraf zurzei von allergrößer volkswirschaflicher Bedeuung sei. Aus allem diesem sei zu folgern, daß dem Kupferbergwerk Bedeuung für das öffenliche Wohl beizulegen sei, nich aber dem Unernehmen des Fabrikbesizers; daher müsse dem Bergwerk die Verleihung zugesprochen, dem ändern Unernehmen die Verleihung versag werden. Hinzukomme, daß das Bergwerk, das ein für die inländische Wirschaf wegen seines selenen heimischen Vorkommens wervolles Meall erzeuge, vom priva- und volkswirschaflichen Sandpunk unvergleichlich wichiger sei als der neue, nach Ar und Umfang noch nich einmal genau fessehende Fabrikberieb, und daß es sich bei dem Bergwerk um ein besehendes und an einen besimmen Or gebundenes Unernehmen handle, während das andere Unernehmen ebenso gu an einer ändern Selle als der in Aussich genommenen eingeriche werden könne. Was das Vorbringen des Fabrikbesizers anlange, daß seine Wiesen durch die Krafanlage des Bergwerks der Gefahr der Versumpfung ausgesez wären, so sei das Bergwerk verpfliche, einen Enwässerungsgraben anzulegen und die Sausrecke zu dichen; dami müsse die Gefahr als abgewende erscheinen; sollen sich aber rozdem noch Schädigungen der Wiesen infolge des erhöhen Saues zeigen, so würde dem Geschädigen nach 51 WG. der Anspruch auf Schadenersaz zusehen; er würde aber nich aus diesem Grunde die Versagung der Verleihung verlangen können, denn es unerliege keinem Zweifel, daß der Nuzen, den das Bergwerk aus der Wasserkrafanlage ziehe, größer sei als der ewa an den Wiesen einreende Schaden, und daß auf anderm Wege die Anlage von dem Bergwerk nich zweckmäßiger durchgeführ werden könne. Richig sei allerdings, daß ein Teil dieser für die Wiesen erforderlichen Schuzanlagen Enwässerungsgräben und Dämme auf fremdem Gebiee, zum Teil sogar auf den Wiesen des Fabrikbesizers auszuführen seien, aber das ändere nichs; es sei Sache des Bergwerks, wenn es auf gülichem Wege nich erreichen könne, daß es die erforderlichen Arbeien auf den ihm nich gehörenden Grundsücken ausführen könne, sich im Wege der bergrechlichen Eneignung die nöigen Reche zu verschaffen, dami es in den Sand gesez werde, die Schuzanlagen auszuführen und den ihn auferlegen Verpflichungen nachzukommen. (Fors, f.) 1 Beschluß des Preußischen Landeswasserames vom 19. Ok. 1923, Z. Berg r. Bd. 65, S. 279.

14 642 G lückauf Nr. 21 j Der Kohlenbergbau Frankreichs im Jahre Im lezen Jahre konne sich der Kohlenbergbau Frankreichs einer ungesören Enwicklung erfreuen. Den aus der folgenden Zahlenafel ersichlichen Aufsieg, den er sei dem Jahre 1920 verfolg, seze er im Berichsjahre for und seigere seine Gewinnung, Sein- und Braunkohle zusammengefaß, von 38,54 Mill. im Jahre 1923 auf 44,96 Mill.. Die Zunahme beräg 6,41 Mill.. oder 16,63 /p; daran war die Seinkohle mi 6,3 Mill. beeilig, während auf die Braunkohle noch nich ganz enfielen. Zieh man die lezjährige Gewinnung des wiedergewonnenen Lohringens in Höhe von 5,27 Mill. Zahlenafel 1. Sein- und Braunkohlenförderung Sein Braun- Sein Braun- Jahr kohlenförderung Jahr kohlenförderung S S : von der Gesamförderung des Landes ab, so ergib sich, daß dieses in seinen alen Grenzen im lezen Jahre 39,69 Mill. geförder und dami die Gewinnung des lezen Friedensjahres (40,84 Mill. ) wieder annähernd erreich ha; im Okober is ersmalig in einem Mona die Friedensförderung überschrien worden. M UH is auch die Zunahme der Gewinnung der Lohringer Gruben, die reichlich 1 Mill., von 4,17 auf 5,27 Mill., beräg. Daneben fäll die Seigerung der Förderung von Sain-Eienne von 4,02 auf 4,18 Mill. nur wenig ins Gewich. Der En- Zahlenafel 2. Seinkohlenförderung in den Haupgewinnungsbezirken _ ,_L wicklung der Förderung kam die Fesigkei des Markes sehr zusaen, die ihrerseis in dem großen Umfang des Verbrauchs eine Süze fand. Die Förderung in den einzelnen Monaen des Jahres is in der nachsehenden Zahlenafel veranschaulich. Zahlenafel 3. Kohlenförderung Frankreichs in den einzelnen Monaen Seinkohlenförderung davon im Bezirk Mona insges. IJas de Calais Sraßburg Pas de Calais u. Sraß Sain- Tou Lyon Alais Jahr Nord burg Eienne louse bezirk Braunkohlen förderung insges. und Nord Januar Februar März S April Mai Juni Juli Augus Sepember Okober November Dezember Monas- f 1Q durch- < schni [ mi «a i6? «2 0. n 2! 23 im Abb. I. Kohlenwirschaf Frankreichs Zu dem lezjährigen Forschri der Gewinnung haben sämliche wichigen Förderbezirke beigeragen, in erser Linie naürlich das Becken von Nord und Pas de Calais, wo die Wiederhersellungsarbeien an den' durch den Krieg migenommenen Gruben sowei beendig sind; hier sieg die Förderung gegenüber 1923 allein um 4,75 Mill.. Erheblich Die höchse Gewinnungsziffer wies danach für Seinkohle der Okober mi 4,02 Mill. auf, während die niedrigse Ziffer in den Juni mi 3,42 Mill. fäll. Über die Gesamerzeugung Frankreichs an meallurgischem Koks liegen nur bis zum Jahre 1922 reichende Angaben vor, die bis 1913 zurück in der folgenden Zahlenafel aufgeführ sind. Für die Jahre 1923 und 1924 sind nur die Erzeugungszilfern der Zechenkokereien veröffenlich worden, nich aber die der Hüenkokereien, welch lezere ,37% zu der Gesamerzeugung an Hochofenkoks beirugen.

15 23. Mai 1925 G lückauf 643 Zahlenafel 4. Erzeugung an Hochofenkoks Kokserzeugung Zur Kokserzeugung <D c G c davon eingeseze Kohle J) Jahr 5= Nord und o " r jsc insges. inländischländische 3 aus Pas ^ in 3 CQÄ de Calais cd l , I , , , , , , , , ,23 Aus der Zahlenafel geh hervor, daß die Wiederaufrichung der im Krieg zersören Koksbaerien bis 1922 nur geringe Forschrie gemach hae. Ers als mi der Ruhrbesezung die bis dahin überreichlichen Reparaionslieferungen an deuschem Koks aufhören, mache Frankreich größere Ansrengungen, die eigene Kokserzeugung zu seigern, so daß 1923 auf den Zechenkokereien 1,99 Mill. Koks hergesell wurden gegen 1,03 Mill. im Jahre vorher. Im Berichsjahr ha die französische Kokserzeugung weier zugenommen, an Zechenkoks wurden 2,64 Mill. hergesell, das sind mehr als im Vorjahr. Wenn auch nich anzunehmen is, daß die Erzeugung der Hüenkokereien in gleichem Maße gesiegen is, so dürfe doch die gesame Kokserzeugung Frankreichs im Jahre 1924 mi 4J/2-5 Mill. nich zu hoch gegriffen sein. Dami is die Erzeugung des lezen Friedensjahrs in Höhe von 4,03 Mill. ersmalig, und zwar erheblich überhol. Im Frieden wurde ganz überwiegend zur Kokserzeugung inländische Kohle verwand. Von der in die Koksöfen eingesezen Menge mache diese ,62 /0 aus, während 11,38 % auf die ausländische Kohle enfielen; 1922 ha sich deren Aneil bei 1,37 Mill. auf 43,68 /0 erhöh. Wie sich die Kokserzeugung auf den Zechenkokereien in den einzelnen Monaen des Berichsjahrs enwickel ha, is in der folgenden Zahlenafel ersichlich gemach. Zahlenafel 5. Kokserzeugung auf Zechenkokereien Mona Frankreich insges. davon Pas de Calais und Nordbezirk von der Menge Gesamerzeugung. / In Januar ,42 Februar ,82 M ärz ,35 A pril ,89 M a i ,09 J u n i ,11 J u l i ,39 A u g u s ,22 Sepember ,02 Okober ,75 November ,37 D ezem ber ,50 Monasdurchschni , ,17 Danach war diese im Schlußmona bei um oder 21,88 % größer als im ersen Mona des Jahres. Der Aneil der Bezirke Pas de Calais und Nord an der Oesamerzeugung is von 67,17 /0 im Jahre 1923 auf 73,35 /0 in 1924 gesiegen. Ober die Koksversorgung Frankreichs unerriche für die Jahre 1913 bis 1924 das folgende Schaubild, in dem die Oewinnungsziffern für die Jahre 1923 und 1924 geschäz sind. 1 / l / \ i \ \ ' / j / \ / / \ \ i \ ) y//' V ohse -r«i / / \\ 1 / f v 1 \ \ f y \ u infur 1 \ / ' \ / /In. fuhr / g «Abb. 2. Koksversorgung Frankreichs Die durch Kriegshandlungen verursache Zersörung von Koksöfen ha für Frankreich einen nich zu unerschäzenden Voreil gehab; dieser beseh darin, daß die neuerricheen Kokereianlagen mi den neuesen echnischen Einrichungen ausgesae sind, welche es Frankreich ermöglichen, in Zukunf die Gewinnung von Nebenerzeugnissen in viel särkerm Maß zu bereiben als vor dem Kriege. Über die Gewinnung von Nebenerzeugnissen auf Zechen- und Hüenkokereien liegen Angaben für die Jahre 1919 bis 1922 vor, die wir nachsehend hersezen. Zahlenafel 6. Gewinnung von Nebenerzeugnissen auf Zechen- und Hüenkokereien Erzeugnis 1919 R o h e e r... Gereiniger Teer.. P e c h... j Schwefels. Ammoniak Benzol Außer auf Zechen- und Hüenkokereien wurden in Frankreich Koks und Nebenerzeugnisse auch noch in Gasansalen gewonnen, worüber uns Angaben für die Jahre 1920 bis 1922 vorliegen, die wir in der folgenden Zahlenafel wiedergeben. Zahlenafel 7. Gewinnung der Gasansalen Erzeugnis Mill. cbm K o k s Gereiniger T eer P e c h Schwefels. Ammoniak Benzol Für die Preßkohlenhersellung liegen umfassende Zahlen nur bis zum Jahre 1922 vor, die nachsehend folgen,

16 i l Û44 G lückauf Nr. 21 Î i i I : K I e Zahlenafel 8. Belegschafszahl und Förderaneil eines Arbeiers im Kohlenbergbau. Jahr und Mona Preßkohlenhersellung. Jahr Für die späere Zei sind nur Angaben über die Erzeugung der Zechenbrikewerke erschienen; diese sellen ,22 Mill. Preßkohle her gegen 3,07 A'lill. in 1923; 1922 waren sie an der Oesamerzeugung mi 2,80 Mill. oder 57,41 /ö beeilig. Der Arbeismark lag im Berichsjahr für die Zechen günsig. Die Belegschafsziffer erhöhe sich von im Dezember 1923 auf im Dezember lezen Jahres. Im Durchschni des Jahres berug sie Mann gegen Mann im Vorjahre. Bei dem Zuwachs handel es sich zum guen Teil um Ausländer, deren neu ein- Gesambelegschafszahl davon unerage beschäfig Jahres oder Monasförderaneil eines A rbeiers der Ge uneragsambelegschaf Arbeier 10 l i i l f k ,12 201,01 278,72 fe f ,92 185,02 264,62 r ,51 184,84 269,82 î' ;,;.r' S ,96 182,16 272, S ,72 250, ,71 155,81 230, ,05 129,55 199, ,93 121,97 190,79 i l f i ä ,09 131,79 202, ,16 138,86 206,77 î, ,72 149,09 213, ,48 152,28 216,05 I : :'i" davon im Januar ,40 13,12 18,63.5 I \. Februar.. 2S ,39 12,60 17,90 I I., März ,42 12,99 18,45 April ,27 12,59 17,92 Mai ,11 12,77 18,21 Juni.,.. 2S ,05 12,09 17,26 Juli ,22 12,93 18,42 Augus ,48 12,47 17,69 H K. 4 '. Sepember ,74 12,76 18,04 Okober ,72 13,55 19,16 f November ,84 12,00 16,93 f Dezember ,09 12,43 17,48 gesell wurden, so daß nunmehr die Zahl der landfremden Bergleue im französischen Bergbau ewa beräg. In dem Beriche des Comié Cenral des Houillères de France über das Jahr 1924 wird bemerk, daß sich das sarke Zurückgreifen auf landfremde Arbeier nur dann häe vermeiden lassen, wenn die französischen Bergarbeier sich in höherm Maße eine Seigerung der Leisung häen angelegen sein lassen. Der Förderaneil berug für das ganze Jahr bei der Gesambelegschaf 152,28 und war dami um 3,19 oder 2,14% größer als im Vorjahr. Auf den Kopf des Uneragearbeiers selle er sich 1924 auf 216,05 gegen 213,85 im Vorjahr. Besonderes Ineresse darf die Enwicklung der Förderleisung in der Schich beanspruchen, die wir nachsehend für den Kopf der Gesambelegschaf und den Kopf des Uneragearbeiers für Frankreich insgesam und für seine wichigsen Seinkohlenbecken in ihrer Enwicklung sei 1900 hersezen. Jahr Zahlenafel 9. Schichleisung eines Arbeiers im Kohlenbergbau. Gesambelegschaf Frankreich insges. kgf Pas de Calais Loire 1913 = 100 kg kg kg Uneragearbeier Frankreich insges. Pas de Calais Loire 1913 = 100 kg kg , , S1 98, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , S 100, , , , , , , , ,8 6S , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 * S «50 \» \ \ \ \ / \ \ fe ri igea rbe/ 'er \ Ur \ \'sn / / \ S3/7I*bekgsa \ \/ T91S 1V S !5 IV Abb. 3. Enwicklung der Schichleisung In beiden Beziehungen finden wir den größen Förderaneil im Jahre 1900, wo er 72I bzw kg berug. Bis zum Kriege war er auf 695 bzw. 978 kg herunergegangen. Aus versändlichen Gründen seze er im Kriege diese Abwärsbewegung for. Sein Tiefsand fäll jedoch in die erse Nachkriegszei; 1920 berug er, nachdem im Jahre vorher der Achsundenag eingeführ worden war, je Kopf der Gesam-

17 23. Mai 1925 G lückauf 645 belegschaf nur noch 475 kg und je Uneragearbeier 765 kg. Das is gegen 1913 eine Verminderung um 220 kg oder 31,65 /0 bzw. 213 kg oder 21,78 %. Seidem is wieder eine nich unerhebliche Erhöhung eingereen, sie beräg 1924 gegen 1920 je Kopf der Gesambelegschaf 91 kg oder 19,16 /0, auf den Kopf des Uneragearbeiers allerdings nur 34kg oder 4,44 /0, Dieses Verhälnis deue darauf hin, daß der Aneil der Uneragearbeier an der Gesambelegschaf neuerdings wieder größer geworden is, in der Ta berug er 1920 nur 63,93%, im lezen Jahre aber 70,48% (s. Zahlenafel 8). Während die Arbeisleisung sich gegen das Vorjahr nur ganz ungenügend erhöhe (+1,80 % auf den Kopf der Gesambelegschaf), waren die Bergwerksunernehmer genöig, die Löhne nich unberächlich heraufzusezen. Auf den Kopf der Gesambelegschaf ergab sich eine Seigerung von 19,92 fr auf 22,80 fr, d. s. 2,88 fr oder 14,46 % und je Uneragearbeier von 21,58 auf 24,67 fr, d. s. 3,09 fr oder 14,32 %. Diese Lohnerhöhung brache den Arbeiern bei der forschreienden Vereuerung des Lebens jedoch keine nennenswere Verbesserung ihrer Lage, ln der folgenden Zahlenafel is die Lohnenwicklung im französischen Kohlenbergbau vom Jahre 1900 ab dargesell. Zahlenafel 11. Jahr Realschichlohn im französischen Kohlenbergbau. fr fr fr fr fr fr ,40 5,72 4,06 5,96 6,25 5, ,65 6,56 5,51 6,39 6,99 6, ,58 5,88 4,88 6,09 6,30 6, ,10 6,83 5,75 6,63 7,37 6, ,78 6,16 6,02 6,29 6,69 6, ,96 6,08 6,23 6,46 6, ,18 6,69 / / / \ / > / \ f^une fsgearbe/er / s Zahlenafel 10. Schichverdiens eines Arbeiers im Kohlenbergbau. Jahr Gesambelegschaf Frankreich Loire Pas de Calais insges. Uneragearbeier Frankreich Loire Pas de Calais insges. fr fr fr fr fr fr ,66 4,86 4,75 5,11 5,27 5, ,82 5,08 4,76 5,28 5,48 5, ,57 4,83 4,69 4,99 5,21 5, ,55 4,82 4,56 4,96 5,18 5, ,53 4,78 4,44 4,93 5,14 4, ,53 4,81 4,30 4,94 5,16 4, ,75 5,17 4,46 5,22 5,59 4, ,90 5,32 4,54 5,38 5,75 5, ,96 5,35 4,59 5,41 5,79 5, ,97 5,34 4,62 5,46 5,77 5, ,01 5,37 4,66 5,50 5,81 5, ,12 5,43 4,69 5,58 5,89 5, ,19 5,54 4,76 0,/U e 7n 6,01 JjJ I ,40 5,72 4,06 5,96 6,25 5, ,94. 4,85 5,88 5, ,78 5,40 4,91 5,64 5^80 6, ,49 6,02 5,56 6,35 6,50 6, ,63 6,85 7,83 8,18 8, ,12 11,67 10,27 11,15 12,33 11, ,44 15,62 13,12 15,21 16,63 15, ,10 20,12 16,70 20,84 21,55 21, ,84 21,11 17,78 20,49 22,77 IS, ,06 18,17 17,77 18,57 19,75 19, ,92 20,32 20,82 21,58 21,71 22, ,80 24,67 Vom Jahre 1919 ab, wo eine größere Enwerung des französischen Franken und dami eine sarke Vereuerung der Lebenshalung eingereen is, werden in Zahlenafel 11 Reallöhne geboen, die auf Grund der amlichen Teuerungszahl errechne worden sind. Lezere selle sich (1913 = 100) in den Jahren 1919 bis 1924 auf 238, 342, 309, 295, 334 und 369. Zum Vergleich mi der Vorkriegszei wurde der Schichverdiens im Jahre 1913 beigefüg; mi diesem in Beziehung gebrach, ergib sich 1924 für ganz Frankreich eine. Erhöhung des Realverdienses um 0,78 fr oder 14,44%. Für die Uneragearbeier berug die Seigerung gleichzeiig 0,73 fr oder 12,25 %. Qes<imbele.ischaf ? # Abb. 4. Enwicklung des Realschichverdienses 1913 und Eine Verbindung der Zahlen für die Leisung mi denen über den Schichverdiens gesae die folgende Berechnung über die Lohnkosen. Jahr Zahlenafel 12. Pas de Calais Loire Lohnkosen je Förderung. Jahr Gesambelegschaf Frankreich Loire Pas de Calais insges. Uneragearbeier Frankreich Loire Pas de Calais insges. Frankreich insges. Frankreich insges. Pas de Calais Loire fr fr fr fr fr fr ,46 5,57 7, ,77 7,59 6, ,08 6,26 7, ,40 7, ,82 6,20 8, ,64 7,57 7, ,44 5,81 7, ,00 8,79 8, ,57 5,98 7, ,91 10,64 11, ,38 5,85 6, ,94 20,30 17, ,81 6,47 7, ,56 27,17 25, ,05 6,78 7, ,21 36,12 34, ,36 6,94 8, ,68 38,17 39, ,43 7,07 8, ,62 32,16 31, ,46 7,12 8, , ,51 7,10 8, ,28 36,35 36, ,44 7,07 8,03 Vom Jahre 1919 ab, wo, wie oben schon erwähn, die Geldenwerung sich särker auszuprägen begann, sezen wir nachsehend die Lohnkosen im Gesamdurchschni des französischen Kohlenbergbaues her. Zur Beureilung der Webewerbsfähigkei der französischen Kohle auf dem Welmark sind hier die Löhne über den Dollar berechne. Danach waren 1lo h nko s e n je Fö rd e r Jahr fr 1913 = ,77 100, ,89 243, ,60 187, ,56 187,4

18 646 G lückauf Nr. 21 Jahr fr 1913 = ,88 178, ,25 144, ,90 140,3 die Lohnkosen, in Goldfranken ausgedrück, bei 10,90 um 3,13 fr oder 40,3 % höher als im lezen Friedensjahr. Troz der berächlichen Zunahme der Förderung erfuhr infolge des sarken Kohlenbedarfs des Landes die Einfuhr ausländischer Kohle im lezen Jahre, wie aus Zahlenafel 12 hervorgeh, noch eine Zunahme, die bei einer Gesameinfuhr von 33,2 Mill. 1,37 Mill. oder 4,31 /0 berug. Dagegen ging Zahlenafel 13. Kohlenein- und -ausfuhr (Koks und Preßkohle auf Kohle zurückgerechne.) Jahr Einfuhr Ausfuhr Einfuhrüberschuß U S die Ausfuhr von 3 Mill. auf 2,77 Mill. zurück. Der Einfuhrüberschuß erhöhe sich von 28,82 auf 30,42 Mill. ; nur in einem Jahre, nämlich 1920, is er bei 33,5 Mill. größer gewesen. In seiner Vereilung auf Kohle, Koks und Preßkohle zeig der Außenhandel Frankreichs an mineralischem Brennsoff von 1913 ab die folgende Enwicklung. In den einzelnen Monaen des Berichsjahres zeige der Außenhandel die folgende Gesalung. Zahlenafel 15. Monalicher Außenhandel Frankreichs in mineralischen Brennsoffen im Jahre 1924 >. Januar Februar März., April Mai S Juni... 1S Juli Augus Sepember Okober November Dezember Einfuhr Ausfuhr Mona Kohle Koks Preßkohlkohle Preß Kohle Koks. Monasdurchschni Bunkerkohle für französische Schiffe nich eingerechne. Die höchse Einfuhrziffer weis der Mona Mai auf, dem der Juli nich viel nachgab; die Ausfuhr verzeichnee den größen Umfang im Sepember. Wenn wir die Vereilung der Einfuhr auf die verschiedenen H erkunfsländ er berachen, wie das in folgender Zahlenafel geschieh, so ergib sich ein außerordenlicher Abfall in den Bezügen an briischer Kohle. Diese gingen Zahlenafel 14. Außenhandel in mineralischem Brennsoff1. Zahlenafel 16. Brennsoffaußenhandel in den Jahren 1913, 1923 und 1924 nach Ländern1. Einfuhr Ausfuhr Jahr Kohle Koks Preß Preßkohle kohle Kohle Koks S S 1S216S S Bunkerkohle für f r a n z ö s is c h «Schiffe nich eingerechne. Danach is die Einfuhr von Kohle im lezen Jahr um 1,18 Mill. kleiner gewesen als 1923, dagegen ha sich der Bezug von ausländischem Koks, der 1923 infolge des Ruhrkampfes verhälnismäßig gering war, von 3,63 auf 5,41 Mill. erhöh; im lezen Friedensjahr sind dagegen nur 3,07 Mill. eingeführ Worden. Auch die Einfuhr von Preßkohle zeig eine berächliche Seigerung ( ). Der Rückgang der Ausfuhr enfäll mi auf Kohle und auf Preßkohle, wogegen der Auslandversand von Koks um ein Geringes ( ) gesiegen is. Kohle: Großbriannien Belgien2... Ver. Saaen. Deuschland. Saargebie.. Niederlande. andere Länder Einfuhr: zus Koks: Großbriannien Belgien Deuschland Saargebie Niederlande Ver. Saaen andere Länder zus Preßkohle: Großbriannien Belgien Deuschland Niederlande andere Länder zus

19 23. Mai 1925 Glückauf 647 ' Ausfuhr: ohle: Belgien Schweiz Ialien Spanien Deuschland y / oui Saargebie andere Länder Bunkerverschiffungen zus oks: Schweiz I a l i e n Belgien Deuschland.... ^ f\ 0*3'} j o yoo 999 Saargebie Spanien andere Länder zus reßkohle: Schweiz Deuschland.... -, Saargebie I a l i e n Algerien andere Länder Bunkerverschiffungen zus Ohne Bunkcrverschiffungen für französische Schiffe. - Ab 1. Mai 1922 einschließlich Luxemburg. Abb. 5. Einfuhr an Kohle 1913 und von 17,96 Mill. in 1923 auf 13,02 Mill. im lezen Jahre zurück. Gleichzeiig wurden an briischem Koks nur eingeführ gegen , ah Preßkohle gegen Auf der ändern Seie sieg die Einfuhr von Kohle aus Deuschland von 1,5 Mill. auf 4,27 Mill. und die von Koks von 2,07 auf 4,54 Mill.. Auch die Einfuhr von deuscher Preßseinkohle erfuhr reichlich eine Verdopplung ( gegen ). Wie die Lieferungen Großbrianniens, so Abb. 6. Einfuhr an Koks 1913 und erfuhren nach Beseiigung der ungewöhnlichen, durch den Ruhrkampf geschaffenen Sachlage auch die Sendungen Belgiens einen Rückgang. Die Einfuhr von dor in Kohle sank von 2,18 auf 1,71 Mill., die von Koks von auf Nur für Preßseinkohle ergab sich ein geringer Mehrbezug ( gegen ). Bemerkenswer sind die sarken Lieferungen Hollands, aus dem Koks und ' Kokskohle herankamen. Die Seigerung der Einfuhr an Kohle aus dem Saargebie von 3,18 auf 5,21 Mill. rühr im wesenlichen daher, daß die Lieferungen der Saar 1923 infolge des damaligen langdauernden Aussandes sehr gering waren. In der Ausfuhr verzeichnen die Lieferungen von Kohle nach der Schweiz ( ) und Deuschland ( ) eine Zunahme, während Belgien ( ), Ialien ( ) und das Saargebie ( ) wei geringere Bezüge als im Vorjahre aufweisen. Der Koksversand nach Ialien is annähernd auf der vorjährigen Höhe geblieben, nach Belgien ha er sich berächlich erhöh ( ), nach der Schweiz is er sark zurückgegangen ( ). Die Ausfuhr an Preßkohle is überwiegend nach der Schweiz geriche, an dem Ausfall der Versendungen hierin is dieses Land mi beeilig. Dem Were nach berug die französische Brennsoffeinfuhr im lezen Jahre 3742 Mill. fr gegen 3650 Mill. fr im Jahre vorher. Der durchschniliche Tonnenwer zeig nur eine geringe Veränderung. Er sank von 115 fr in 1923 auf 113 fr im Berichsjahr. Die Preise zeigen im Laufe des Jahres, nachdem im Februar eine Herabsezung um 3 fr eingereen war, nur geringe Veränderungen. So noieren Feförderkohle im Pas de Calais Ende fr gegen 77 fr im Jahre vorher. Der Preis für briische Kohle cif. Rouen selle sich auf ungefähr 125 fr, deusche Kohle, frei französische Grenze, wurde mi 140 fr bewere. Der bereis angezogene Berich des Comié Cenral des Houillères de France, dem die vorsehenden Zahlen über die Kohlenpreise ennommen sind, sieh im Hinblick auf diesen Preisunerschied in der Ausdehnung der französischen Förderung einen bedeuenden Voreil für den heimischen Verbraucher und forder, dami dieser Voreil auch weier enfernen Landeseilen zuguekomme, eine wesenliche Herabsezung der französischen Eisenbahnarife. Gleichzeiig wirf er die Frage auf, ob nich eine Nachprüfung des französischen Kohleneinfuhrzoils angebrach sei. Die Einführung dieses Zolls lieg 65 Jahre zurück, in seiner jezigen Höhe von 1,20 fr je gewähre er keinen Schuz mehr. Auf Grund der im vorausgegangenen gebrachen Angaben über die Gewinnung und den Außenhandel in Kohle berechne sich für die Jahre 1913 bis 1924 der folgende Verbrauch Frankreichs an mineralischem Brennsoff. Zahlenafel 17. Kohlenverbrauch Frankreichs Jahr Verbrauch Verhälnis der Förderung zum Verbrauch (=100% ) , , , , , , , , , , , ,64

20 648 G lückauf Nr April iü/u Brennsoffe insges j m w j 1S2V Abb. 7. Verbrauch an mineralischen Brennsoffen. UM S Beobachungen der Magneischen Waren der Wesfälischen Berggevverkschafskasse im April * ^ MI sx: d?.a ; :r w D 5 - ES = SS O U g II u - 5 i - i - d c w s 00 *= a * DeklinaIon w esl. Abwe chnng der Magnen adel vom Meridian v 011 Bochum Unerschied u V zwischen jä > Zei des Höchs und Mindeswer u 10 c X s = Tagesschwankunweres ] Höchs- Mindes weres 0 = 1= 2 = vorm. ark gesor nachin ,6 32,9 22,5 10,4 3,0 N 9,0 V ,0 34,5 21,4 13,1 2,7 N 8,8 V ,3 37,3 22,7 14,6 1,2 N 8,3 N ,7 31,7 21,7 10,0 2,2 N 8,8 V ,8 36,2 21,8 14,4 2,2 N 9,0 V ,6 34,7 19,7 15,0 1,3 N 7,4 N ,S 32,0 21,7 10,3 1,2 N 3,1 V ,1 33,3 21,5 11,8 1,7 N 8,0 V ,6 33,7 20,9 12,8 1,8N 9,0 V ,6 34,0 19,7 14,3 1,5 N 1,5 V ,3 32,4 19,8 12,6 2,2 N 9,0 V ,9 35,4, 18,8 16,6 2,6 N 9,8 V ,0 34,0 21,2 12,S 2,2 N 8,8 V ,5 32,4 20,2 12,2 1,6 N 8,9 V ,6 34,7 18,0 16,7 1,4 N 11,2N ,8 34,9 22,0 12,9 2,3 N 9,0 V ,8 31,8 21,7 10,1 2,7 N 8,5 V 0 0 IS. 9 26,7 32,6 20,1 12,5 2,2 N 8,8 V ,0 31,4 21,7 9,7 2,2 N 8,6 V ,9 38,3 16,1 22,2 1,8 N 9,8 N ,4 34,8 20,9 13,9 1,7 N S,S V ,2 35,0 21,0 14,0 1,6 N 8,8 V ,7 34,S 22,3 12,5 1,2 N 8,5 V ,5 30,9 20,5 10,4 0,7 N 8,8 V ,6 31,2 22,0 9,2 2,2 N 8.7 V ,9 20,9 12,0 3,2 N 9,0 V ,6 32,4 21,6 10,8 2,6 N 7,5 V ,4 31,6 21,0 10,6 1,8 N 8,2 V ,0 31,1 19,0 12,1 2,8 N 2,0 V ,9 32,1 23,0 9,1 2,2 N 9,8 V 0 0 Sör ungsaker char uhig fesor Ms.- Miel 9 27,65 33,5 20,9 12, Der Verbrauch ha im Berichsjahre bei 75,38 Mill. die Friedenshöhe von 63,13 Mill. noch wei berächlicher als schon im Vorjahr (+ 4,23 Mill. ) überschrien, indem er um 12,24 Mill. darüber hinausging. Auch wenn man für das Jahr 1913 den Verbrauch Elsaß-Lohringens in Höhe von 8,39 Mill. berücksichig, so überriff der lezjährige Kohlenverbrauch Frankreichs noch um 3,86 Mill. den Vorkriegsverbrauch. Dabei is der Mehrverbrauch des Landes in seinen alen Grenzen noch särker gesiegen, denn bei dem Zurückbleiben der Eisen- und Sahlgewinnung Elsaß- Lohringens im lezen Jahr gegenüber 1913 dürfe der lezjährige Kohlenverbrauch dieses Landeseils den von 1913 nich erreich haben. Während im Frieden die heimische Förderung annähernd zwei Driel des Bedarfs aufbrache, ging diese Verhälniszahl im Kriege zeiweilig bedeuend zurück, und im Jahre 1920 berug sie gar nur 42,99 /0. ln den folgenden Jahren ha sie sich wieder gehoben und sich 1924 auf annährend 60 / gesell. Schläg man die lezijährige Förderung des Saargebies, sowei sie von dem mi 5 Mill. angenommenen Verbrauch dieses Gebies nich beanspruch wird, der Gewinnung Frankreichs zu, so war dieses im lezen Jahr in der Lage, 71,62 % des Bedarfs aus eigener Gewinnung zu decken gegen nur 64,69 /o >m Jahre H A U. Haupversammlung des Vereines deuscher Ingenieure. Die 64. Haupversammlung des Vereins fand in den Tagen vom 9. bis 11. Mai in Augsburg und München sa. Der Vormiag des 9. Mais war mi Beraungen des Vorsandes und mi Besichigungen der in Verbindung mi der Tagung veransaleen Beriebsaussellung der Arbeisgemeinschaf deuscher Beriebsingenieure, der Aussellung des Deuschen Ausschusses für echnisches Schulwesen sowie einer besondern Aussellung der Sad Augsburg ausgefüll. Gegen 3 Uhr nachmiags begannen gleichzeiig in drei Gruppen die Fachsizungen. In der die Dieselmaschine behandelnden Fachsizung berichee nach einer Eröffnungsansprache des Geh. Bauras Dr. Lauser, Augsburg, Professor Dr.-Ing. Nägel, Dresden, über die Dieselmaschine in Amerika. In grundsäzlicher Beziehung selle er fes, daß in den Vereinigen Saaen ebenso wie in Deuschland und im Gegensaz zu England die Glühkopfmaschinen in den Hinergrund reen, um der eigenlichen Dieselmaschine Plaz zu machen. Hierbei leie den amerikanischen Di.eselmaschinenbau mi wenigen Ausnahmen in höherm Maße als bei uns die Absich, möglichs einfache und beriebssichere Maschinen auf den Mark zu bringen, während der Brennsoffverbrauch ers in zweier Linie berücksichig wird. Im Großmaschinenbau ha die doppelwirkende Zweiakmaschine der Worhingon Company das größe Aufsehen erreg. An sie knüpfen sich im Zusammenhang mi den umfassenden Plänen zur Einführung der Dieselmaschine zum Schiffsanrieb die größen Hoffnungen. In bezug auf die schnelllaufenden Dieselmaschinen ha es bisher infolge der Preislage des leich flüchigen Brennsoffes an dem erforderlichen Anreiz gefehl. Darauf sprach Dr. Geiger, Augsburg, über den Dieselmoor und die Krafüberragung für Großöllokomoiven, wobei er die Vorzüge einer guen Diesellokomoive sowie diejenigen Eigenschafen erörere, die den Dieselmoor von ändern Krafanrieben, besonders von der Lokomoiv-Kolbendampfmaschine und von dem bei Krafwagen verwendeen Verpuffungsmoor unerscheiden.

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