Fonds Soziales Wien. Leistungen des Fonds Soziales Wien des Fonds Soziales Wien für Menschen mit Behinderung

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1 Fonds Soziales Wien Leistungen des Fonds Soziales Wien des Fonds Soziales Wien für Menschen mit Behinderung Susanne Gabrle

2 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) Das moderne Chancengleichheitsgesetz Wien ist im September 2010 in Kraft getreten und ersetzt das Wiener Behindertengesetz aus 1966 Wesentliche Zielsetzungen: Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, integriert in die Gesellschaft, unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche durch individuelle Beratung, Begleitung, Betreuung, Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen zu ermöglichen. Regelung der Trägerschaft Festlegung, auf welche Förderungen ein Rechtsanspruch besteht und welche Leistungen vom FSW als Träger der Behindertenhilfe gefördert werden. 2

3 Wie kommt man zu Leistungen nach dem CGW? Beratungszentrum "Behindertenhilfe" des Fonds Soziales Wien Guglgasse 7-9, 1030 Wien Tel.: +43/1/ post-bzbh@fsw.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 15:00 Uhr, Donnerstag 8:00 17:30 Uhr Beratung über die einzelnen Leistungen der Behindertenhilfe Information wo und wann ein Antrag zu stellen ist Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge Begutachtung im Rahmen der Antragstellung Antrag auf Leistungen der Behindertenhilfe 3

4 Tagesstruktur - 9 CGW I Förderung mit Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen die aufgrund ihrer Behinderung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, Lebensjahr (Verlängerung möglich) Ziel: adäquate tagesstrukturierte Angebote für Menschen mit Behinderung durchschnittlich 37,5 Wochenstunden, 4 Stunden Mindestanwesenheit/Tag basale Gruppen, Kreativgruppen, Arbeitsgruppen, Qualifizierungsgruppen, SeniorInnengruppen dislozierte Tagesstruktur 2014 befanden sich rund WienerInnen in Tagesstruktur in Wien fördert der FSW 20 anerkannte Trägereinrichtungen (insgesamt 94 Standorte bzw. 392 Gruppen), Einzelförderungen für WienerInnen an Standorten in den Bundesländern Chancengleichheitsgesetz CGW 4

5 Tagesstruktur - 9 CGW II Leistungsanerkennung: mind. 1 pro Anwesenheitstag kein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis Eigenbeitrag an den FSW: 30% der pflegebezogenen Geldleistungen Um- und Nachschulungsmaßnahme (Volontariat): Die Anbieter von Tagesstruktur können ihre KundInnen unterstützen Erfahrungen in Betrieben zu machen. Pro Kundin oder Kunde in Tagesstruktur können jährlich bis zu 65 Tage für Um- und Nachschulungsmaßnahmen (Volontariate) in Betrieben des offenen Arbeitsmarktes mit dem FSW verrechnet werden. In ein und demselben Betrieb beträgt die maximale Dauer der Um- und Nachschulungsmaßnahme insgesamt 65 Verrechnungstage pro Kundin oder Kunde. Auch in den Folgejahren kann keine weitere Um- und Nachschulungsmaßnahme der Kundin oder des Kunden in diesem Betrieb gefördert werden. Die anerkannte Einrichtung erhält für die Dauer der Um- und Nachschulungsmaßnahme den mit dem FSW vereinbarten Tagsatz. Chancengleichheitsgesetz CGW 5

6 Tagesstruktur Anbieter I Assist Balance Das Band Caritas der Erzdiözese Wien GIN - Gemeinwesenintegration und Normalisierung Habit Humanisierte Arbeitsstätte ITA GmbH Jugend am Werk Komit GmbH Waldorf Behindertenbetreuung Chancengleichheitsgesetz CGW 6

7 Tagesstruktur Anbieter II Lebenshilfe Wien LOK ÖHTB Arbeiten GmbH ÖVSE - Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung Rainman s Home Reintegra Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft VAB Werkstätte OPUS Wiener Sozialdienste - Förderung und Begleitung GmbH Nähere Informationen zu den Anbietern unter: Chancengleichheitsgesetz CGW 7

8 Berufsqualifizierung - 10 CGW Förderung ohne Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen mit Behinderung nach CGW, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- bzw. Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind Ziel: Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt Kenntnisse und Voraussetzungen für berufliche Integration vermitteln, Praktika und Vermittlung in den Arbeitsmarkt Leistungsanerkennung durchschnittlich ca. 100 / Monat, evtl. Deckung des Lebensunterhalts durch AMS möglich Derzeit 12 Angebote der Berufsqualifizierung, zum Teil Co-Finanzierung durch Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice 2014 rund 400 TeilnehmerInnen Abstimmung der Angebote und Projekte mit anderen Fördergebern Chancengleichheitsgesetz CGW 8

9 Berufsqualifizierung- Angebote Ausbildungszentrum Dorothea BerufsQI Café KOMM24 & Bistro KOMM3 - Arbeitserprobung für psychisch Erkrankte Fit4More Gärtnerprojekt MA42 INDI - Individualisiertes Arbeitstraining Integrationsprojekt Absprung On the Job Reintegra - berufliche Rehabilitation T21Büne VIA- Vielfältigkeit Integration Aufbruch Inklusive Lehrredaktion Nähere Informationen zu den Angeboten unter: Chancengleichheitsgesetz CGW 9

10 Lehrausbildung- 10 CGW Überbetriebliche Integrative Berufsausbildung bei Jugend am Werk und Wien Work Verlängerte Lehrausbildung Die Lehrzeit kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen auch um zwei Jahre verlängert werden. Am Ende der Ausbildung steht eine reguläre Lehrabschlussprüfung und somit ein anerkanntes Lehrabschlusszeugnis. Teilqualifizierung Bestimmte Teile eines Berufs werden erlernt. Anstelle einer Lehrabschlussprüfung wird diese Form der Ausbildung mit einer anerkannten "Arbeitsprobe" beendet. Berufe: MalerIn und AnstreicherIn, Platten- und FliesenlegerIn, MaurerIn, TischlerIn, Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn, LandschaftsgärtnerIn, Koch / Köchin,, TextilreinigerIn und Einzelhandelskauffrau/mann, 2014 rund 250 Lehrlinge in Ausbildung Nähere Informationen zu den Anbietern unter: Chancengleichheitsgesetz CGW 10

11 Integrationsfachdienst Jobwärts - 10 CGW Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Berufsqualifikation Speziell für Menschen mit Behinderung: Beratung, Clearing, Coaching, Vermittlung Niederschwelliger Zugang Unterstützung auch für KundInnen der Tagesstruktur, die Qualifizierung und berufliche Integration anstreben Keine zeitliche Begrenzung der Begleitung Schnittstelle zwischen Wirtschaft/Sozialen Dienstleistern und Menschen mit Behinderung und ihren Umfeld Vermittlung von Lohnkostenzuschuss und MentorInnenzuschuss im Auftrag des FSW 2014 haben 429 Personen den Integrationsfachdienst in Anspruch genommen Infos: Chancengleichheitsgesetz CGW 11

12 Arbeitsintegration- Lohnkosten- und MentorInnenzuschuss - 11 CGW Förderung ohne Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt Ziel: Teilhabe in Form eines Arbeitsverhältnisses am offenen Arbeitsmarkt Lohnkostenzuschuss Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem neu begründeten Arbeitsverhältnis MentorInnenzuschuss betriebsinterne MitarbeiterInnen unterstützen Menschen mit Behinderung im Betrieb bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration. Dadurch soll das Dienstverhältnis gefestigt werden wurden für 230 Personen Lohnkostenzuschüsse und für nur 3 Personen MentorInnenzuschüsse finanziert. Chancengleichheitsgesetz CGW 12

13 Wohnen für Menschen mit Behinderung Chancengleichheitsgesetz CGW 13

14 Vollbetreutes Wohnen Förderung mit Rechtsanspruch Wohnen, notwendige Verpflegung, umfassende Betreuung und professionelle Unterstützung im Alltag In Einzelwohnungen, Wohngruppen oder Wohnhäusern Ziele: Selbständige und eigenverantwortliche Alltagsbewältigung zur Steigerung der Lebensqualität (größtmögliche Autonomie) Erweiterung der sozialen Kompetenzen und praktischen Fähigkeiten, Einbindung in das soziale Umfeld Übergang in selbständigere Wohnformen Chancengleichheitsgesetz CGW 14

15 Vollbetreutes Wohnen Zielgruppe: Menschen mit intellektueller, körperlicher oder mehrfacher Behinderung sowie mit psychischen Erkrankungen, denen ein selbständiges Wohnen nicht möglich ist, und die umfassende Betreuung und unmittelbare Erreichbarkeit von Betreuungspersonal benötigen. In Kombination mit Tagesstruktur, Berufsqualifizierung, Berufs- oder Arbeitsintegration (Ausnahme möglich) Von Volljährigkeit bis Ende des erwerbsfähigen Alters (Ausnahme möglich) Chancengleichheitsgesetz CGW 15

16 Teilbetreutes Wohnen Förderung ohne Rechtsanspruch Betreuung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften von Einrichtungen Punktuelle, bedarfsorientierte Unterstützung Betreuungsdichte bedarfsabhängig (zw. mind. Einmal pro Woche bis zu täglichem Kontakt) Alltagsleben und Verpflegung werden selbst organisiert und finanziert Wohnen und Verpflegung durch MmB organisiert und finanziert Als Übergang oder langfristig Ziel: Leben ohne Betreuung, größtmögliche Autonomie Chancengleichheitsgesetz CGW 16

17 Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung Eckdaten Personen gesamt 2014, Personen anerkannte Trägerorganisationen in Wien 187 Einrichtungen gesamt Personen Teilbetreutes Wohnen Personen Vollbetreutes Wohnen Chancengleichheitsgesetz CGW 17

18 20 anerkannte Leistungsanbieter Chancengleichheitsgesetz CGW 18

19 Eigenleistungen Tagesstruktur 30vH der pflegebezogenen Geldleistungen Vollbetreutes Wohnen 80vH bzw. 50vH vom Einkommen plus pflegebezogene Geldleistungen (außer Taschengeld, idr 10% Stufe 3) Chancengleichheitsgesetz CGW 19

20 Nicht als Einkommen zählen: Familienbeihilfe Sozialhilfe, Leistungen der freien Wohlfahrtspflege Pflegebezogene Geldleistungen Sonderzahlungen Lehrlingsentschädigungen Aber: Unterhaltsleistungen der (geschiedenen) Ehegatten werden berücksichtigt! Chancengleichheitsgesetz CGW 20

21 Susanne Gabrle Fonds Soziales Wien Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität und Beratung Leitung Abteilung Beschäftigung und Tagesstruktur Leitung Abteilung Mobilität und Transportdienste Mail:

22 INFORMATIONSVERANSTALTUNG RÜCKVERSICHERUNG INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS 14 Integrationsfachkräfte BERUFLICHE INTEGRATION

23 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Das Projekt bietet gezielte Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die einen beruflichen Veränderungswunsch haben. Im Fokus stehen Interessen, Fähigkeiten und Wünsche Individuelle Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz Erlangung und Erhaltung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, einer Berufsausbildung oder Berufsqualifizierung BERUFLICHE INTEGRATION

24 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Die Zielgruppe Kunden und Kundinnen mit einer Behinderung entsprechend dem Chancengleichheitsgesetz (CGW) mit einer psychischen Erkrankung im Alter zwischen dem 15. und 45. Lebensjahr die insbesondere innerhalb der Leistung Tagesstruktur (CGW 9), einer Qualifizierungsgruppe oder Arbeitsgruppe zugeordnet sind BERUFLICHE INTEGRATION

25 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Die Zielsetzung Primäre Ziele: Berufliche Erfahrungen ermöglichen Integration auf den 1. bzw. 2. Arbeitsmarkt Vermittlung in eine Berufsausbildung Vermittlung in eine passende Berufsqualifizierungsmaßnahme Sekundäres Ziel: Stabilisierung der Persönlichkeit und des sozialen Umfelds BERUFLICHE INTEGRATION

26 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Tagesstruktur Betreutes Wohnen IFD Jobwärts Berufsqualifizierung Firma Firma BERUFLICHE INTEGRATION

27 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Volontariate Akquise Begleitung zum Vorstellungsgespräch Praktikumsbegleitung / Training von beruflich relevanten Tätigkeiten Reflexionsgespräch mit allen Beteiligten Kunden und Kundinnen werden durch Jugend am Werk bei der AUVA unfallversichert BERUFLICHE INTEGRATION

28 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Vermittlung am Arbeitsmarkt Klärung etwaiger finanzieller Veränderungen (Rückversicherung) Aufklärung der Betriebe über Fördermöglichkeiten Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen Beratung hinsichtlich rechtlicher Belange (Feststellungsbescheid) Unterstützung der Kommunikation zwischen KundInnen und ArbeitgeberInnen BERUFLICHE INTEGRATION

29 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Job Coaching - Arbeitsplatzerhaltung Weiterführende Begleitung der Kunden und Kundinnen am Arbeitsplatz Kommunikationsdrehscheibe Aufbau eines Unterstützungssystems BERUFLICHE INTEGRATION

30 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Best Practice Beispiele BERUFLICHE INTEGRATION

31 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Best Practice Beispiele BERUFLICHE INTEGRATION

32 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Best Practice Beispiele BERUFLICHE INTEGRATION

33 INTEGRATIONSFACHDIENST - JOBWÄRTS Kontakt Obere Donaustraße 21/3/1.OG 1020 Wien Tel: 01/ bernard.ludvicek@jaw.at Erreichbarkeit: Linie U4 Roßauerlände, Linie 31 Gaußplatz Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! BERUFLICHE INTEGRATION

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