Bezugsrahmenwechsel LV95 Grobkonzept

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1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Geoinformation Vermessung Entwurf :15 Bezugsrahmenwechsel LV95 Grobkonzept V9 vom 20. November 2014

2 2/42 Inhalt 1. Einleitung Inhalt, Ziel und Zweck des Dokumentes Grundlagen Rahmenbedingungen Verwendete Begriffe und Abkürzungen 6 2. Ist-Zustand/Probleme Ist-Zustand Problemstellung 8 3. Phasenplan Umsetzung 9 4. Allgemeine Vorarbeiten Informationsblatt Einrichtung einer URL Weisungen - Schulungen Medieninformation Umsetzung AV und kommunale Daten Vorarbeiten AV-Daten Transformation der AV-Daten Festlegung neuer Bezugsrahmen LV Finanzierung AV-Daten Transformation der kommunalen Daten Umsetzung ÖREB-Kataster Vorarbeiten ÖREB-Kataster Transformation ÖREB-Kataster Umsetzung kantonale Datensätze Vorarbeiten Kantonale Datensätze Transformation Datensätze im GIS-ZH Transformation weiterer kantonaler Datensätze Umsetzung weitere Geodatensätze Vorarbeiten weitere Geodatensätze Transformation weitere Geodatensätze Fazit Anhang Argumentarium swisstopo Mai Neue Koordinaten der Schweiz Info swisstopo Mai Header aus ili-file LV Header aus ili-file LV Informationsblatt Kanton Zürich Textmuster für Mitteilung von Flächenänderungen 41

3 3/42 1. Einleitung 1.1. Inhalt, Ziel und Zweck des Dokumentes Inhalt Dieses Dokument dient als Grobkonzept zur Durchführung des Bezugsrahmenwechsels im Jahr 2016 im Kanton Zürich. Es soll ein Leitfaden sein, wie der Wechsel möglichst speditiv erfolgen kann, sodass die gültigen Koordinaten immer nur in einem System vorliegen und die Rücktransformation in das bis jetzt bestehende System auf einen minimalen Zeitraum beschränkt werden kann. Das Grobkonzept führt zuerst die rechtlichen Grundlagen sowie die Rahmenbedingungen auf. Danach wird der Ist-Zustand erläutert, sowie auf Problemstellungen hingewiesen. Der Phasenplan der Umstellung zeigt vor allem Endtermine, wann die einzelnen Datensätze transformiert sein müssen. Im weiteren Verlauf werden allgemeine Vorarbeiten, Arbeiten bei der Transformation der AV-Daten, Arbeiten bei der Transformation der ÖREB-Katasterdaten, Arbeiten bei kantonalen Datensätzen und bei weiteren Geodatensätzen in groben Schritten erläutert. Nachdem im Kanton Zürich sämtliche Geodaten innerhalb eines Jahres in den neuen Bezugsrahmen transformiert werden sollen, ist die Zeit ein wichtiger Faktor. Das wichtige Instrument der Qualitätssicherung und der Datenkontrolle darf beim Bezugsrahmenwechsel nicht ausser Acht gelassen werden. Die Arbeitsvergabe bzw. die Durchführung des Bezugsrahmenwechsels für die AV-Daten in Form von Werkverträgen mit den jeweiligen AV-Nachführungsstellen oder die Ausschreibung der gebietsweisen Arbeiten ist direkt abhängig vom Finanzierungskonzept. Für die AV-Daten sind konkrete Lösungen vorhanden, die Kosten für die Transformation aller übrigen Geodatensätze gehen zu Lasten der jeweiligen zuständigen Stelle. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist die Information der Bevölkerung. Diese muss in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Fachbezogene Bevölkerung mit Kenntnis der Ausgangslage, fachbezogene Bevölkerung ohne Kenntnis der Ausgangslage (Gemeindevertreter als Dateneigentümer, Architekten, Werkbetreiber, ), nicht fachbezogene Bevölkerung mit direkter Betroffenheit des Bezugsrahmenwechsels (Grundeigentümer) und letztlich die nichtfachbezogene Bevölkerung ohne direkte Betroffenheit (Steuerzahler) Ziel und Zweck Das Ziel dieses Dokumentes ist es, einerseits einen Fahrplan für den Bezugsrahmenwechsel im Kanton Zürich aufzuzeigen, damit die Arbeiten innerhalb eines Jahres in allen Gemeinden durchgeführt werden. Andererseits müssen die rechtlichen Grundlagen für die Notwendigkeit des Wechsels, sowie die Bedeutung des Wechsels zusammengefasst werden. Die Übersicht, welche Daten vom Bezugsrahmenwechsel betroffen sind, wird in den Anhängen 1 3 der KGeoIV und im Metadatenkatalog des Kantons Zürich weitgehend abgedeckt.

4 4/42 Das Grobkonzept soll eine Grundlage für das Umsetzungskonzept bieten, welches für die Umstellung der AV-Daten von den jeweiligen Nachführungsstellen erarbeitet werden muss. Es soll auch eine Hilfestellung für die Gemeinden und alle anderen Datenherren bieten, damit der Bezugsrahmenwechsel im Kanton Zürich für die meisten Geodaten innerhalb eines Jahres vollzogen werden kann Adressaten Das vorliegende Grobkonzept richtet sich an die folgenden Stellen: Eidgenössische Vermessungsdirektion: Oberaufsicht, Genehmigung des Grobkonzeptes, Ausrichtung von Bundesbeiträgen. ARE, Abteilung Geoinformation: Leitung und Koordination des Bezugsrahmenwechsels, Information der Bevölkerung, Qualitätssicherung, sowie Transformation der Daten des ÖREB-Katasters und der weiteren kantonseigenen Geodaten, Ausrichtung von Kantonsbeiträgen. Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung: Erstellung des kommunalen Umsetzungskonzeptes z.hd. ARE, Transformation der AV-Daten und ev. weiteren Geodaten Grundlagen Rechtsgrundlagen Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG, SR ) Verordnung über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV, SR ) Verordnung des Bundesamtes für Landestopografie über Geoinformation (GeoIV-swisstopo, SR ) Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, SR ) Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV, SR ) Kreisschreiben Nr. 2010/06: Genauigkeit in der amtlichen Vermessung Kreisschreiben Nr. 2011/03: Ausscheidung spannungsarmer Gebiete Weisung «Amtliche Vermessung Bundesabgeltungen» Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG, LS704.1) Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV, LS704.12) Kantonale Weisungen der amtlichen Vermessung Gesetz über den Betritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Beitrittsgesetz/IVöB, LS720.1) Submissionsverordnung (SVO, LS720.11) Technische Grundlagen REFRAME (Transformationstool swisstopo) Transformationssatz CHENyx06 Transformationstools diverser Softwarehersteller

5 5/ Rahmenbedingungen Damit der Bezugsrahmenwechsel für die AV-Daten reibungslos funktioniert, ist es notwendig, dass diese in allen Gemeinden auf dem Stand AV93 DM01V24 gebracht worden sind. Ebenso müssen die vorgängigen Transformationen zur lokalen Entzerrung gebietsweise, wie sie über das Kantonsgebiet festgelegt wurden, abgeschlossen sein. Aus diesem Grund ist das Ziel der Fachstelle Vermessung, die Operate aller Gemeinden des Kantons Zürich bis spätestens als AV93-Gemeinden beim Bund zur Anerkennung angemeldet zu haben. Ausnahmen sind in einzelnen Gemeinden Aktualisierungsarbeiten BB/EO, GABMO-Arbeiten, insbesondere GABMO 2, sowie Übersichtsplan-Textpositionen. Es ist geplant, in der Fachstelle Vermessung die noch ausstehenden Arbeiten in den jeweiligen Gemeinden per zusammenzutragen und individuell pro Gemeinde einen Massnahmenplan zur Zielerreichung auszuarbeiten. Eine weitere Rahmenbedingung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, welche gemäss Artikel 53 Absatz 2 GeoIV die Termine festlegen: Für den Wechsel des Lagebezugssystems und -rahmens von CH1903/LV03 zu CH1903+/LV95 werden folgende Übergangsfristen festgelegt: a. für den Wechsel bei den Referenzdaten bis zum 31. Dezember 2016; b. für den Wechsel bei den übrigen Geobasisdaten bis zum 31. Dezember 2020 In der KVAV wird im 35 die Zuständigkeit des Bezugsrahmenwechsels definiert: Die Vermessungsaufsicht legt das Lagebezugssystem gemäss Art. 57 Abs. 2 VAV fest. Im Kanton Zürich wird der Bezugsrahmenwechsel in jedem Fall mit dem Transformationsdatensatz CHENyx06 durchgeführt, unabhängig von der Genauigkeit der jeweiligen Geodaten. Andere Transformationsarten (Translation) oder gemeindeeigene Transformationsparameter sind nicht zulässig. Die Abteilung Geoinformation im ARE hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst alle Geodaten innerhalb eines Jahres in den neuen Bezugsrahmen zu transformieren. Das heisst, dass die AV-Daten im gesamten Kantonsgebiet bis spätestens im neuen Bezugsrahmen vorliegen müssen. Selbstverständlich können bei den Nachführungsstellen alle vorhandenen Geodaten gemeinsam in den Bezugsrahmen LV95 transformiert werden. Damit jedoch für alle anderen Datenherren und zuständigen Stellen genügend Zeit bleibt, den Wechsel durchzuführen, müssen die AV-Daten zwingend bis umgestellt sein.

6 6/ Verwendete Begriffe und Abkürzungen Abkürzung ARE AV Bemerkung Amt für Raumentwicklung Kanton ZH, Geoinformation, Vermessung Amtliche Vermessung AV93 Standard amtliche Vermessung nach neuer Ordnung, ab 1993 BANI BB DLG Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse Bodenbedeckung Fachstelle Datenlogistik Kanton Zürich DM01AVZH24 Datenmodell 2001 der AV, Kanton Zürich, Version 24 ( ) EO GABMO GIS-ZH GVZ KGeoIV LFP Einzelobjekte Projekt Swisstopo für die Verwaltung der Gebäudeadressen durch die AV (Gestion des Adresses de Bâtiment par la Mensuration Officielle) Geografisches Informationssystem des Kantons Zürich Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kantonale Geoinformationsverordnung Lagefixpunkt LV03 Landesvermessung 1903 LV95 Landesvermessung 1995 NI TS QS V+D Notariatsinspektorat des Kantons Zürich Toleranzstufe Qualitätssicherung Vermessungsdirektion 2. Ist-Zustand/Probleme 2.1. Ist-Zustand Im Kanton Zürich gibt es noch einige wenige Gemeinden, in denen die Grundlagen für den Bezugsrahmenwechsel noch nicht geschaffen sind. Die laufenden Operate sind jedoch auf einem guten Weg, damit bis Dezember 2015 alle relevanten Referenzdaten im Datenmodell 01 vorliegen. Ebenso werden bis dann die durch die Neubestimmung des LFP2-Netzes entstandenen Inhomogenitäten durch lokale Entzerrungen bereinigt sein.

7 7/42 Einen Überblick über bestehende Datensätze mit Raumbezug bieten einerseits die Anhänge 1 3 der KGeoIV und andererseits der Metadatenkatalog GeoLion. Dennoch kann keine abschliessende Zusammenstellung erhalten werden. Eine weitere Einteilung für die Aufstellung von raumbezogenen Daten kann wie folgt vorgenommen werden: Kommunale Stellen: o AV-Daten o Werkdaten o Kommunale GIS-Daten o etc. Kantonale Stellen: o GIS-ZH mit allen zuständigen kantonalen Stellen o GVZ o NI o DLG o Statistisches Amt o etc. Infrastrukturfirmen o Überkommunale Werke o Flughafen Zürich o swisscom o upc cablecom o armasuisse o etc. Weitere Stellen o Bundestellen ASTRA Bundesämter SBB etc. o Banken o Versicherungen o Immobilienfirmen o Internetportale o Bau- und Planungsfirmen o etc. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es ist im Kanton Zürich geplant, keine Rücktransformationen durchzuführen. Wenn eine zuständige Stelle feststellt, dass ihre Daten nicht mehr mit den Grundlagedaten zusammenpassen, kann sie mit Hilfe eines Transformationsdienstes ihre Geodaten auf den neuen Bezugsrahmen umstellen. Somit ist gewährleistet, dass alle Daten mit einem Raumbezug auf den neuen Bezugsrahmen LV95 umgestellt werden.

8 8/ Problemstellung Der Bezugsrahmenwechsel gliedert sich hauptsächlich in vier Problembereiche Problem A - Information Die Bevölkerung hat das Bedürfnis und das Recht, über den Bezugsrahmenwechsel ausreichend informiert zu werden. Einerseits ist es wichtig, dass die direkt Betroffenen, das sind Mitarbeiter der Verwaltungseinheiten, Werkbetreiber, Architekten, Planer, etc. ausreichend informiert werden, warum, wie und wann der Bezugsrahmenwechsel stattfindet, andererseits müssen auch die indirekt Betroffenen (Datennutzer) informiert werden. Es muss also ein in der Bevölkerung breit abgestützter Konsens für den Wechsel der Koordinaten gesucht werden. Wenn diese Information ab Herbst 2014 stattfinden kann, ergibt sich die Möglichkeit, dass alle Betroffenen einen aktiven Beitrag zur Datensammlung leisten und alle Geodaten innert eines Jahres umgestellt werden können Problem B - Zeitrahmen Der eng gesteckte Zeitraum von einem Jahr für die Umstellung aller Geodaten im Kanton Zürich stellt eine grosse Herausforderung an alle Beteiligten dar. Er kann nur mit dem Willen und der Zusammenarbeit Aller eingehalten werden. Er birgt jedoch den grossen Vorteil in sich, dass sich die Thematik auf einen kurzen Zeitraum fokussiert und alle Daten innerhalb eines Jahres im neuen Bezugsrahmen vorliegen Problem C Finanzielle Mittel Die finanziellen Mittel vom Bund sind für den Bezugsrahmenwechsel eng bemessen. Es müssen daher detaillierte Finanzierungsansätze im März 2015 für die Budgets vorliegen. Wie viele Kosten übernehmen Bund und Kanton, wie viel übernehmen die Gemeinden? Die Kosten für die Referenzdaten, insbesondere die Daten der amtlichen Vermessung, sind klar auszuweisen. Schwieriger wird die Kostenangabe der übrigen Geodaten Problem D Auswirkungen auf die Daten Auf Grund der Transformation der Geodaten mit dem Transformationsdatensatz CHENyx06, welcher auf einer Dreiecksvermaschung basiert, kann es zu Flächenänderungen kommen. Die Flächenänderung wird hauptsächlich durch Rundungsdifferenzen hervorgerufen, Bei grossen Flächen, welche sich über zwei oder mehrere Transformationsdreiecke erstrecken, können Differenzen von einigen wenigen m 2 vorkommen. AV-Daten, welche vor der Transformation konsistent sind, werden auch nach der Transformation konsistent sein. Als Prüfmechanismus wird der Modulare Checkservice MoCheckZH eingesetzt werden können. Es ist ausserdem vorgesehen, dass vom ARE Hilfestellungen geboten werden, damit die AV-Daten vor der Transformation und auch nach der Transformation einen weiteren Schritt zur Homogenität erfahren. Der Aufwand des Bezugsrahmenwechsels wird damit auch als Chance zur Qualitätssteigerung der Geodaten betrachtet.

9 9/42 3. Phasenplan Umsetzung Allgemeine Vorarbeiten ( Kap.4) Vorarbeiten AV-Daten (Kap. 5.1) Gemeindeweise Transformation der AV-Daten (Kap. 5.2) Transformation der gemeindeeigenen Daten (Leitungskataster, Gemeinde-GIS, etc.) (Kap. 5.4) Vorarbeiten ÖREB (Kap. 6.1) Transformation der ÖREB-Daten gemeinsam mit AV-Daten (Kap. 6.2) Vorarbeiten Kantonale Datensätze (Kap. 7.1) Transformation der Datensätze im GIS- ZH (Kap. 7.2) Transformation der weiteren kantonalen Datensätze (Kap. 7.3) Vorarbeiten Weitere Geodatensätze (Kap. 8.1) Transformation der weiteren Datensätze (Kap. 8.2)

10 10/42 Zuerst werden die Referenzdaten (AV-Datensätze) in den neuen Bezugsrahmen transformiert. Anschliessend werden Tests durchgeführt, ob und in welchem Ausmass eine Bereinigung der Daten zu erfolgen hat. Wenn die Referenzdaten im neuen Bezugsrahmen LV95 vorliegen, können die übrigen, bei der AV-Nachführungsstelle vorhandenen Daten der Gemeinde transformiert werden. Anschliessend werden alle Daten, welche nicht bei der AV-Nachführungsstelle vorhanden sind, von den Gemeinden und/oder den Dateneigentümern transformiert. Mit Vorteil sind die AV-Nachführungsstellen bei dieser Transformation behilflich. Die Daten, welche in der kantonalen Verwaltung vorhanden sind, werden durch die Abteilung Geoinformation umgestellt, bzw. ist die Abteilung Geoinformation Koordinationsstelle für die Umstellung. Der Phasenplan gibt den zeitlichen Rahmen für die Datenumstellung vor, die aufgeführten Termine sind Endtermine, an denen die jeweiligen Geodaten im Bezugsrahmen LV95 vorliegen müssen. Die Gemeinden und Datenherren sind jedoch frei, wann ihre Geodaten in diesem Zeitrahmen umgestellt werden. Die konkreten Abläufe sind Gegenstand des detaillierten Umsetzungskonzeptes. Sollten bei einem Anwender die Daten nicht mehr mit der Grundlage zusammenstimmen, kann er bei der Abteilung Geoinformation seine Daten auf das neue Datenformat mittels eines noch einzurichtenden Dienstes kostenlos transformieren. Somit ist sichergestellt, dass der grösste Teil der Geodaten im Jahr 2016 umgestellt werden kann. Vereinzelte Geodaten, welche 2016 nicht umgestellt werden, da sie nicht verändert oder benötigt werden, können noch in der restlichen Zeit bis Ende 2020 umgestellt werden. Damit können die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 4. Allgemeine Vorarbeiten In der Abteilung Geoinformation werden folgende Arbeiten für einen reibungslosen Ablauf des Bezugsrahmenwechsels durchgeführt. Sie sollen auch als Hilfestellung für die jeweiligen Datenherren dienen Informationsblatt Das Informationsblatt in Form eines doppelseitigen A4-Blattes wurde erstmals an der AV-Tagung am vorgestellt und den AV-Nachführungsstellen abgegeben. Ab Herbst 2014 bis mindestens Dezember 2015 wird das Informationsblatt mit jeder Datenbestellung mitgeliefert. Damit wird die Bevölkerung auf den Bezugsrahmenwechsel und die neuen Koordinaten länger als ein Jahr sensibilisiert. Ebenso erhalten die Gemeinden das Informationsblatt mit dem nächsten Rundschreiben des ARE. Auch bei Datenbestellungen vom DAV-ZH oder vom GIS-ZH wird das Informationsblatt in digitaler Form mitgeliefert.

11 11/ Einrichtung einer URL Per wurde eine Homepage im Internet aufgeschaltet. Die URL lautet: Diese Homepage wird im Jahr 2015 fortlaufend aktualisiert und erweitert. Inhaltlich sind folgende Punkte als fixe Bestandteile vorgesehen: Ansprechstelle beim Kanton Informationsblatt als PDF zum Download Argumentarium swisstopo FAQ Link zu Transformationsdienst o es ist vorgesehen, einen eigenen Transformationsdienst für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 einzurichten, wo der Kunde seine Daten im Bezugsrahmen LV03 senden kann und die Daten im Bezugsrahmen LV95 zurückerhält. o Dieser Dienst muss für alle Kunden kostenlos sein, soll möglichst viele Datenformate unterstützen und auch grössere Dateien (ab 20MB) transformieren können. o Bis zur Realisierung des kantonseigenen Transformationsdienstes wird auf den Gratisdienst REFRAME von swisstopo verwiesen. Information, welche Gemeindedaten (AV) bereits in LV95 erhältlich sind. Umstellungszeitpunkt ( Tag X ) 4.3. Weisungen - Schulungen Die Weisungen des Kantons Zürich werden entsprechend angepasst. Vor allem die Messmethode im neuen Bezugssystem und die Vorgehensweise bei LFP-Netzen soll den Vermessungsfachleuten der AV-Nachführungsstellen nähergebracht werden. Es ist vorgesehen, im Jahr 2015 obligatorische Schulungen für jenes Personal mit vermessungstechnischer Ausbildung durchzuführen, welches in den Personaleinsatzlisten aufgeführt ist. In diesen voraussichtlich halbtägigen Schulungen sollen folgende Themen behandelt werden: Bezugssystem Bezugsrahmen Genauigkeit und Zuverlässigkeit von GNSS-Messungen Spannungsfrei Messen Genauigkeit und Zuverlässigkeit in der AV Nachweis der absoluten Genauigkeit bei terrestrischen Messungen

12 12/ Medieninformation Im zweiten Halbjahr 2015 ist vorgesehen, in einer Medieninformationsveranstaltung nochmals auf den bevorstehenden Bezugsrahmenwechsel hinzuweisen. Wichtig dabei ist, die Bevölkerung zu sensibilisieren, dass auch bei weniger genauen Daten (Meter-Genauigkeit) der Transformationsdatensatz CHENyx06 anzuwenden ist (vgl. Kapitel 1.3). Der Plakataushang im Walche-Durchgang soll die Bevölkerung zusätzlich auf den Bezugsrahmenwechsel aufmerksam machen. Das entsprechende Zeitfenster im Herbst 2015 soll dafür reserviert werden (BD Komm). 5. Umsetzung AV und kommunale Daten 5.1. Vorarbeiten AV-Daten Information Die Gemeinden als Dateneigentümer der Referenzdaten müssen ab Herbst 2014 über den Bezugsrahmenwechsel genügend informiert werden. Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo hat im Mai 2013 zwei Broschüren (Die Einführung des neuen Bezugsrahmens LV95 in der nationalen Geodateninfrastruktur wird Realität und Neue Koordinaten für die Schweiz) veröffentlicht. Diese werden von kantonaler Seite herangezogen, um die Bevölkerung je nach Bedarf mehr oder weniger detailliert informieren zu können. Bei jeder Datenbestellung ab Oktober 2014 wird das Informationsblatt analog oder digital - mitgeliefert. Auch bei Datenbestellungen, welche beim Kanton Zürich erfolgen, wird dieses Informationsblatt mitgegeben. Somit kann bereits eine breit abgestützte Information in der Bevölkerung greifen. Im Weiteren soll im Jahr 2015 mittels Medienveranstaltungen auf den bevorstehenden Bezugsrahmenwechsel, seine Randbedingungen und Konsequenzen aufmerksam gemacht werden Arbeitsvergabe Die Arbeiten werden im freihändigen Verfahren den einzelnen AV-Nachführungsstellen vergeben. Es werden Werkverträge mit den notwendigen Schritten (Pflichtenheft), den Kosten und den Terminen ausgearbeitet. Grundlage des Pflichtenheftes ist das Umsetzungskonzept, welches von den Nachführungsstellen bis erstellt werden muss.

13 13/42 Begründung für die Direktvergabe Die Transformation ist in der Systemumgebung der AV-Nachführungsstelle nötig, um die Konsistenz des Datensatzes mit pendenten Mutationen zu erhalten. Die Ausnahmeregelung 10 lit c SVO aufgrund technischer Besonderheit ist damit erfüllt. Die Transformation ist eine klassische Datenverwaltungsaufgabe im Rahmen des Mandates der AV-Nachführungsstelle. In Bezug zur laufenden Nachführung handelt es sich um eine Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen gemäss Ausnahmeregelung 10 lit. f SVO. Das Honorar pro AV-Nachführungsstelle übersteigt den Schwellenwert von CHF nicht (Anhang 2 IVöB) Die AV-Nachführungsstelle hat das grösste Interesse an einem sauber aufbereiteten Datensatz und damit einer hohen Qualität des Endproduktes (siehe Kap ) Bereinigung der AV-Daten Voraussetzung für die reibungslose Durchführung des Bezugsrahmenwechsels ist die Aufarbeitung der Referenzdaten bis Dies sind insbesondere: DM01 Vorliegen der Daten im Datenmodell 2001 (Version 24) Bereinigung der Daten infolge Neubestimmung der übergeordneten Fixpunktnetze LFP2 (lokale Entzerrung) Topologische Bereinigung der Hoheitsgrenzen abgeschlossen Möglichst wenig pendente Mutationen Bereinigte Daten infolge Unschärfe (Punkt auf Linie) Es kann sein, dass in einigen wenigen Gemeinden noch Aktualisierungsarbeiten ausstehend sind, nach Möglichkeit sollten jedoch alle Arbeiten abgeschlossen sein. Auch die Textpositionierungen für den Übersichtsplan sollten abgeschlossen sein. Diese beiden Punkte sind nicht zwingend einzuhalten, sie erleichtern jedoch etwaige Nachbearbeitungen. Im zweiten Quartal 2015 werden seitens des ARE mit den AV- Nachführungsstellen, bei denen Operate voraussichtlich nicht mehr zur Anerkennung abgeschlossen werden können, individuelle Lösungen erarbeitet. Lokale Entzerrungen Die Bereinigung der Daten infolge Neubestimmung der übergeordneten Fixpunktnetze (LFP2) ist in den meisten Gebieten abgeschlossen. Die Bereinigung ist zwingend bis Herbst 2015 durchzuführen. Nur so kann der gültige Transformationsdatensatz CHE- Nyx06 kantonsweit eingesetzt werden. Hoheitsgrenzen Die topologische Bereinigung der Hoheitsgrenzen ist derzeit (Oktober 2014) zu 82% erledigt und wird noch im Jahr 2014 vollständig abgeschlossen.

14 14/42 Pendente Mutationen Pendente Mutationen verursachen bei der Transformation einen Mehraufwand, weil sie gesondert behandelt werden müssen. In einigen Systemen sind sie zu löschen und nach der Transformation auf Grund der Mutationsakten wieder neu aufzubauen. Es ist daher anzustreben, möglichst alle pendenten Mutationen noch vor dem Bezugsrahmenwechsel zu vollziehen. Die Auftraggeber der Mutationen sind frühzeitig über diese Rahmenbedingung zu orientieren. Bereinigungen infolge Unschärfe Im Weiteren sind neben den Aktualisierungsarbeiten und Fertigstellungen der AV93- Operate vor allem bei bereits älteren Operaten Checks durchzuführen, ob die Daten in sich konsistent sind. Im Kanton Zürich werden die Daten nach der Transformation wieder bereinigt, das heisst, dass Punkte, welche im Bezugsrahmen LV03 auf einer Linie liegen auch nach der Transformation im Bezugsrahmen LV95 wieder auf einer Linie liegen müssen. Es handelt sich dabei um Linien, welche zum Beispiel in zwei Transformationsdreiecken liegen. Ebenso sollen Längen- und Winkeltreue berücksichtigt werden. Testtransformationen haben ergeben, dass die Umstellung voraussichtlich wenige Probleme bereiten wird. Die Anzahl der Bereinigungen nach der Transformation hat für eine mittlere Gemeinde etwa 150 Bereinigungen ergeben. Hauptsächlich müssen bei Kreisbögen in den Liegenschaftsdefinitionen Punkte wieder auf die Linie gerechnet nicht eingerechnet werden. Das ARE sieht vor, auf der erwähnten Internetseite für diese Bereinigungsarbeiten Hilfe zu bieten. Um diese Bereinigung vorzunehmen, müssen etwaige Unschärfen, welche im Datensatz LV03 vorhanden sind, vor der Transformation bereinigt werden. Die AV- Nachführungsstellen sollen ihre Datensätze vor Ende 2015 bereinigen. Die Softwarehersteller sind zu kontaktieren, ob für die Bereinigungen (sowohl im Datensatz LV03, als auch im Datensatz LV95) Tools zur Verfügung stehen, bzw. mit welchen Kosten für die Entwicklung solcher Tools zu rechnen ist. Das ARE wird auch hier unterstützende Massnahmen treffen Kontakt mit kantonalen Ämtern Im Jahr 2015 wird die Abteilung Geoinformation den Kontakt zu den kantonalen Ämtern, vor allem dem AWEL und dem TBA, suchen, damit pendente Mutationen möglichst abgeschlossen werden können. Hauptsächlich sind Gewässermutationen und Strassenmutationen einem längeren Zeitraum unterzogen, da viele Eigentümer von der jeweiligen Mutation betroffen sind. Die beiden Ämter müssen versuchen, ihre Mutationen nach ihren Möglichkeiten abzuschliessen AV-Tagung An der AV-Tagung vom wurden die AV-Nachführungsstellen über das Konzept und das Vorgehen des Bezugsrahmenwechsels im Kanton Zürich informiert.

15 15/ Grundbuchämter Das ARE hat mit dem Notariatsinspektorat Kontakt aufgenommen, damit die Grundbuchämter bereits frühzeitig über den bevorstehenden Bezugsrahmenwechsel informiert und für das Thema sensibilisiert werden, sowie sich auf die bevorstehenden Arbeiten vorbereiten können. An der im Januar 2015 stattfindenden Informationsveranstaltung des Notariatsinspektorats wird ein ähnliches Informationsblatt für die Grundbuchämter abgegeben. Folgende Arbeiten sind mit den Grundbuchämtern zu besprechen: Pendente Mutationen Die Grundbuchämter sind darauf hinzuweisen, dass möglichst wenige Mutationen zum Zeitpunkt des Bezugsrahmenwechsels pendent sein sollen. Der Idealfall ist, dass in der jeweiligen Gemeinde alle Mutationen vollzogen sind. In diesem Sinne sind die Grundbuchämter gebeten, möglichst alle Mutationen vor dem zu vollziehen und die Vollzugsmeldungen der zuständigen AV-Nachführungsstelle zu übermitteln. Flächenänderungen Die Grundbuchämter sind zu informieren, dass auf Grund des Bezugsrahmenwechsels mit Flächenänderungen bei den Parzellen zu rechnen ist. Das diesbezügliche Vorgehen der Eigentümerinformation wird kantonsweit einheitlich sein und ist noch mit dem Notariatsinspektorat abzusprechen. Die AV-Nachführungsstelle oder das Grundbuchamt informieren bei Bedarf mit einem vordefinierten Schreiben die betroffenen Eigentümer. Damit wird die Einheitlichkeit des Bezugsrahmenwechsels unterstrichen. Die Abteilung Geoinformation hat ein entsprechendes Textmuster erarbeitet (siehe Anhang 10.6) Umsetzungskonzept Pro Gemeinde wird im ersten Halbjahr 2015 durch die AV-Nachführungsstelle ein Umsetzungskonzept zu Handen ARE erarbeitet, wieviel Zeit für die Umstellung benötigt wird, ob Bereinigungen vorgängig stattfinden müssen, welche Daten ausserhalb der AV vorhanden sind und mittransformiert werden können, welche Daten der jeweiligen Gemeinde noch zusätzlich transformiert werden müssen. Die Umsetzungskonzepte sind bis dem ARE einzureichen. Eine Vorlage für das Umsetzungskonzept wird durch das ARE erarbeitet und Ende Januar den AV-Nachführungsstellen zugestellt. Die Vorlage bezeichnet den Mindestinhalt und enthält auch Detailbeschriebe zu übergeordneten Themen wie beispielsweise Qualitätssicherungsmassnahmen des Kantons.

16 16/ Transformation der AV-Daten Bearbeitungsperimeter Der Bearbeitungsperimeter umfasst das gesamte Kantonsgebiet. Es werden nach heutigem Stand dann total 169 Gemeinden sein, welche ihre Geodaten umstellen müssen. Wie die einzelnen Nachführungsstellen den Ablauf des Bezugsrahmenwechsels organisieren, ist Gegenstand des Umsetzungskonzeptes, welches jede Nachführungsstelle bis erstellt. Im Kanton Zürich gibt es derzeit 31 AV-Nachführungsstellen, wobei einige AV- Nachführungsstellen ihre Infrastruktur bereits zusammengelegt haben (Gossweiler Ingenieure AG, SWR Geomatik AG, INGESA Oberland AG). 6 Vermessungsämter und 2 Vermessungsbüros sind AV-Nachführungsstelle für nur eine Gemeinde (Horgen, Thalwil, Uster, Wädenswil, Winterthur, Zürich; Niederhasli, Weiach). Mit den Bürozusammenschlüssen ergeben sich maximal 24 Stellen. Diese sind mit den Gemeinden in den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. 1 Gemeinde: AV-Nachführungsstelle Gemeindeverwaltung Horgen, Bau/Umwelt, Vermessungsamt Robert Bänziger, 8155 Niederhasli Gemeinde Thalwil, DLZ Planung, Bau und Vermessung Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Vermessung Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Vermessung Landolt AG, 8193 Eglisau Stadt Winterthur, Departement Bau, Vermessungsamt Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung Gemeinde Horgen Niederhasli Thalwil Uster Wädenswil Weiach Winterthur Zürich Mehr als 1 Gemeinde: AV-Nachführungsstelle Kälin, Trampe + Partner AG, 8047 Zürich EFP AG, 8105 Regensdorf Geoterra AG, 8805 Richterswil calörtscher hirner, 8193 Eglisau Corrodi Geomatik AG, 8712 Stäfa Frick & Partner, 8134 Adliswil ewp AG Effretikon, 8307 Effretikon Osterwalder Lehmann Ingenieure und Geometer AG, 8708 Männedorf 1) Anzahl Gemeinden 2 Gemeinden 4 Gemeinden 4 Gemeinden 5 Gemeinden 5 Gemeinden 5 Gemeinden 5 Gemeinden 6 Gemeinden

17 17/42 AV-Nachführungsstelle TBB Ingenieure AG, 8353 Elgg 2) Walter Leisinger AG, 8472 Seuzach 2) Müller Ingenieure AG, 8157 Dielsdorf Rösch Wälter Willa (gpw), 8910 Affoltern am Albis Ingesa Oberland AG, 8620 Wetzikon 2)3) SWR Geomatik AG 4) Gossweiler Ingenieure AG, 8600 Dübendorf 5) Bachmann Stegemann + Partner AG, 8450 Andelfingen 2) Anzahl Gemeinden 9 Gemeinden 10 Gemeinden 11 Gemeinden 12 Gemeinden 14 Gemeinden 18 Gemeinden 24 Gemeinden 27 Gemeinden 1) 2) 3) 4) 5) Das Büro Osterwalder, Lehmann AG ist in 5 Gemeinden AV-Nachführungsstelle und betreut gleichzeitig das Vermessungsamt Meilen Die Büros Walter Leisinger AG, TBB AG, Ingesa Oberland AG und BSP AG haben ihre Infrastruktur zusammengelegt, bzw. sind im Begriff, diese zusammenzulegen. Die Fusion der Gemeinden Bauma und Sternenberg ist bereits berücksichtigt. Inklusive Niederlassung Kloten Inklusive Filialen Bubikon, Bülach und Zumikon Beim Kanton Zürich wird ab dem ein eigenes Verzeichnis im DAV-ZH bereitgestellt. Daten, welche im Format ITF hochgeladen werden, werden durch den Checkservice in das richtige Verzeichnis (LV03 oder LV95) abgelegt. Diejenigen Daten, die bereits im Format LV95 (bereinigt) abgelegt werden, werden automatisch mittels REFRAME ins Format LV03 rücktransformiert und im Verzeichnis LV03 gespeichert. Somit ist sichergestellt, dass über den ganzen Kanton Zürich flächendeckend AV-Daten für Auswertungen und Weiterverwendungen verfügbar sind. Auf der Internetseite wird ersichtlich sein, in welcher Gemeinde bereits bereinigte AV-Daten im Bezugsrahmen LV95 flächendeckend vorhanden sind. Erst, wenn die AV- Datensätze sämtlicher Gemeinden im Format LV95 vorhanden sind, wird für die flächendeckende Auswertung und Weiterverwendung der Daten auf den Datenstand LV95 umgestellt. Danach erlangen die Daten im Bezugsrahmen LV95 Rechtsgültigkeit und die Daten im Verzeichnis DAV-ZH LV03 werden gelöscht. Damit alle übrigen Geodaten zeitgerecht umgestellt werden können, muss diese Transformation bis erledigt sein. Ab diesem Zeitpunkt werden Daten im Format LV03 nur noch in speziellen Fällen abgegeben, da die rechtsgültigen Daten im Format LV95 flächendeckend vorliegen. Sollten vor dem Zeitpunkt der Umstellung schon Daten im Format LV95 bezogen werden, muss der Vermerk über den gültigen Datensatz LV03 mit der Datenlieferung erfolgen.

18 18/ Qualitätssicherung Automatische Qualitätssicherung Der Bezugsrahmenwechsel wird in den meisten Fällen systemintern erfolgen. Sollten noch Systemanpassungen notwendig sein, so sind diese im Jahr 2015 durchzuführen. Das ARE ist darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Prüfung der AV-Daten erfolgt über den Modularen Checkservice MoCheckZH, welcher dannzumal Daten sowohl im Bezugsrahmen LV03 wie auch im Bezugsrahmen LV95 prüfen kann. Es werden zwei eigene Datenmodelle existieren, welche sich lediglich durch den Wertebereich der Koordinaten voneinander unterscheiden. Manuelle Qualitätssicherung Die AV-Nachführungsstellen haben im Rahmen ihrer Qualitätssicherung und der Einhaltung der Schweizer Norm SN Vermessung Informatiksicherheit Sicherheit und Schutz von Geodaten selber dafür zu sorgen, dass der Bezugsrahmenwechsel korrekt erfolgt. Das ARE als Vermessungsaufsicht kontrolliert mit Hilfe der Sicherstellungsdaten des DAV ZH stichprobenartig die Korrektheit des Bezugsrahmenwechsels. Mittels verschiedener noch zu definierender Algorithmen werden die Daten vor der Transformation (Ende November 2015) und nach der Transformation (aktuelle Daten) verglichen Festlegung neuer Bezugsrahmen LV95 Gemäss 35 KVAV legt die Vermessungsaufsicht das Lagebezugssystem fest. Mit Weisung AV01 ist sie dieser Aufgabe nachgekommen. Sobald alle AV-Daten im Bezugssystem CH1903+ vorliegen, wird als neues Lagebezugssystem CH1903+ (Lagebezugsrahmen LV95) festgelegt und der Stichtag per Rundschreiben an die Gemeinden als zuständige Stelle und die AV-Nachführungsstellen bekanntgegeben, sowie weitere Nutzer in geeigneter Form informiert Finanzierung AV-Daten Gemäss Weisung Amtliche Vermessung Bundesabgeltungen vom können «Bundesbeiträge nur für die Aufwendung für die Überführung der amtlichen Vermessung geltend gemacht werden». Die Kosten der Überführung anderer kantonaler oder kommunaler Geodatensätze sind nicht bundesbeitragsberechtigt. Die pauschale Bundesabgeltung für den Kanton Zürich beträgt CHF (inkl. MwSt.). Der Verteilschlüssel wurde nach zwei Hauptkriterien untersucht. Die Kosten für die Transformation der AV-Daten sind im Kapitel pro AV-Nachführungsstelle ausgewiesen. Die entsprechenden Beiträge wurden in der kantonalen Budgetplanung aufgenommen. Die restlichen Kosten übernehmen die Gemeinden als zuständige Stellen. Auch die Transformationskosten der übrigen Geodaten übernehmen die Gemeinden, bzw., wo der Kanton zuständige Stelle ist, die jeweilige kantonale Fachstelle. Die Beiträge, welche den AV-Nachführungsstellen zur Verfügung stehen, sind für die vorhergehende Bereinigung, die anschliessende Transformation und die Bereinigung der AV-Daten nach dem Bezugsrahmenwechsel, sowie die Behandlung pendenter Mutationen.

19 19/ Kostenschätzung Für die Kostenschätzung wurden zwei Modelle gegenübergestellt: Äquivalent zur Bundesabgeltung (20%/60%/20%) pro Kanton wird der Beitrag pro Gemeinde berechnet und anschliessend auf die 24 AV- Nachführungsstellen verteilt. Äquivalent zur kantonalen Abgeltung für die Einführung der EGRID im Jahr 2013 Der Hauptunterschied liegt in der Aufteilung nach Einwohner pro Gemeinde, bzw. Grundstück pro Gemeinde. Eine Gegenüberstellung beider Modelle hat ergeben, dass der Verteilschlüssel, wie er bei der Einführung der EGRID angewendet wurde (nach Grundstück pro Gemeinde), auch für den Bezugsrahmenwechsel angewendet werden kann. Der Vorteil liegt in der gerechteren Verteilung zwischen den AV-Nachführungsstellen mit nur einer Gemeinde und denjenigen mit mehreren Gemeinden. Ausserdem wird der Sockelbetrag nicht pro Gemeinde, sondern pro AV-Nachführungsstelle aufgeteilt. Dieser Sockelbetrag ist für eventuelle Softwareanpassungen vorgesehen. Für die Transformation der AV-Daten in den Bezugsrahmen LV95 werden nach dem Verteilschlüssel folgende Beträge (bereinigt) den AV-Nachführungsstellen zur Verfügung gestellt: AV-Nachführungsstelle Betrag Gemeindeverwaltung Horgen, Bau/Umwelt, Vermessungsamt Fr Gemeinde Thalwil, DLZ Planung, Bau und Vermessung Fr Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Vermessung Fr Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Vermessung Fr Stadt Winterthur, Departement Bau, Vermessungsamt Fr Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung Fr Robert Bänziger, 8155 Niederhasli Fr Landolt AG, 8193 Eglisau Fr Kälin, Trampe + Partner AG, 8047 Zürich Fr EFP AG, 8105 Regensdorf Fr Geoterra AG, 8805 Richterswil Fr calörtscher hirner, 8193 Eglisau Fr Corrodi Geomatik AG, 8712 Stäfa Fr Frick & Partner, 8134 Adliswil Fr ewp AG Effretikon, 8307 Effretikon Fr Osterwalder Lehmann Ingenieure und Geometer AG, 8708 Männedorf, inkl. Bauamt Meilen Fr TBB Ingenieure AG, 8353 Elgg Fr

20 20/42 AV-Nachführungsstelle Betrag Walter Leisinger AG, 8472 Seuzach Fr Müller Ingenieure AG, 8157 Dielsdorf Fr Rösch Wälter Willa (gpw), 8910 Affoltern am Albis Fr Ingesa Oberland AG, 8620 Wetzikon Fr SWR Geomatik AG Fr Gossweiler Ingenieure AG Fr Bachmann Stegemann + Partner AG, 8450 Andelfingen Fr Total Fr Allfällige spezielle Vorarbeiten oder Bereinigungsarbeiten, die über das Erwartete hinausgehen, werden zusätzlich durch das ARE finanziert Transformation der kommunalen Daten Für die Umstellung der übrigen kommunalen Geodaten sind die Gemeinden zuständig. Ihnen steht es frei, in welcher Form sie die Arbeiten des Bezugsrahmenwechsels vergeben. Ziel des Kantons Zürich ist es, sämtliche Daten innert Jahresfrist im Jahr 2016 umzustellen. Anschliessend an die, oder auch gleichzeitig mit der Umstellung der AV-Daten werden die kommunalen Datensätze in den Bezugsrahmen LV95 transformiert. Die meisten kommunalen Datensätze mit Raumbezug sind bei den AV-Nachführungsstellen vorhanden. Für die Transformation weiterer kommunaler Datensätze können die AV- Nachführungsstellen behilflich sein, bzw. können die Datensätze beim kantonalen Dienst transformiert werden.

21 21/42 6. Umsetzung ÖREB-Kataster 6.1. Vorarbeiten ÖREB-Kataster Der ÖREB-Kataster wurde im Kanton Zürich in 15 Pilotgemeinden im Januar 2014 eingeführt. In diesen Gemeinden werden die Daten zentral beim Kanton verwaltet. Die Transformation wird deshalb durch die Abteilung Geoinformation durchgeführt. Im Jahr 2016 wird in ca. 30 Gemeinden der ÖREB-Kataster eingeführt. Die nötigen Vorarbeiten dazu wurden bereits gestartet. Im Rahmen der Vorbereitung der Überführung der Daten der kantonalen Mehranforderungen gemäss 5 LS 255 (KMAF) in den ÖREB-Kataster ist der Zeitpunkt des Bezugsrahmenwechsels individuell pro Gemeinde festzulegen Transformation ÖREB-Kataster Die Daten des ÖREB-Katasters basieren auf den Daten der amtlichen Vermessung. Für eine korrekte Nachführung der Daten des ÖREB-Katasters sowie die Erstellung verbindlicher Auszüge ist es zwingend notwendig, dass die Daten des ÖREB-Katasters gemeinsam mit den AV-Daten in den Bezugsrahmen LV95 transformiert werden. Bei den im Jahr 2016 für die Einführung des ÖREB-Katasters vorgesehenen Gemeinden ist zu klären, ob der Bezugsrahmenwechsel noch mit den KMAF-Daten bei der AV-Nachführungsstelle erfolgt, während der Überführung (beim Datentransfer) oder erst nach der Integration in den ÖREB-Kataster. Dies ist in einem detaillierten Umsetzungskonzept durch die Abteilung Geoinformation (ÖREB-Projektleitung, Fachstelle Vermessung) in Zusammenarbeit mit den betroffenen AV-Nachführungstellen bzw. ÖREB-Katasterbearbeiter bis zu erarbeiten. Nach erfolgter Transformation sind die Daten des ÖREB-Katasters analog der AV- Daten zu bereinigen (Bereinigung infolge Unschärfe). Dabei sind insbesondere Zonenabgrenzungen entlang von Liegenschaftsgrenzen zu überprüfen und wo nötig Punkte auf Linien zu rechnen oder zusätzliche Stützpunkte einzufügen.

22 22/42 7. Umsetzung kantonale Datensätze 7.1. Vorarbeiten Kantonale Datensätze Sämtliche Datensätze, welche Geodaten beinhalten, sind in den neuen Bezugsrahmen zu transformieren. Es ist daher bereits im Jahr 2015 kantonsintern auf die Umstellung hinzuarbeiten. Die einzelnen Amtsstellen sind darüber zu informieren, dass sie für die Umstellung ihrer Datensätze verantwortlich sind. In enger Zusammenarbeit mit dem GIS-Zentrum und mit der Fachstelle Datenlogistik werden alle in der kantonalen Verwaltung vorhandenen Datensätze im Jahr 2016 umgestellt. Die Abteilung Geoinformation wird für diese Umstellung nach Möglichkeit behilflich sein, die Finanzierung dieser Datenumstellung liegt jedoch beim jeweiligen Datenherrn Transformation Datensätze im GIS-ZH Nachdem in der zentralen ROFA-Geodatenbank des GIS-ZH sehr viele kantonale Datensätze vorhanden sind, können diese Datensätze von einer zentralen Stelle transformiert werden. Dies erleichtert die Umstellung. Die Transformation wird auch für diese Datensätze mit dem Transformationsdatensatz CHENyx06 durchgeführt und findet anschliessend an die Transformation der AV-Daten statt. Die Umstellung kann erst erfolgen, wenn sämtliche AV-Datensätze im Kanton Zürich im neuen Bezugsrahmen LV95 vorliegen, damit ein kantonal einheitlicher Datensatz in nur einem Bezugsrahmen vorhanden ist. Somit wird die Umstellung im 3. Quartal 2016 stattfinden und voraussichtlich im Herbst 2016 abgeschlossen sein Transformation weiterer kantonaler Datensätze Wie in Kapitel 2.1 erwähnt, gibt es noch weitere kantonale Datensätze mit einem Raumbezug, welche nicht vom GIS-ZH erfasst werden. Unter anderem sind Datensätze beim Notariatsinspektorat, bei der kantonalen Gebäudeversicherung, bei der Fachstelle Datenlogistik des Kantons Zürich, bei der Kantonspolizei des Kantons Zürich, beim Statistischen Amt und bei anderen kantonalen Stellen vorhanden. Die Erfassung dieser Datensätze kann einerseits auf Grund der erwähnten Information im Jahr 2015 erfolgen, andererseits werden die Daten spätestens zu dem Zeitpunkt umgestellt, in dem sie mit dem Grunddatensatz der amtlichen Vermessung nicht mehr kompatibel sind.

23 23/42 8. Umsetzung weitere Geodatensätze 8.1. Vorarbeiten weitere Geodatensätze Durch die allgemeinen Vorarbeiten für die Umstellung der Datensätze mit einem Raumbezug sollen möglichst viele Datenherren auf die bevorstehende Transformation sensibilisiert werden. Mit Hilfe des Informationsblattes, aber vor allem auch auf Grund der Medienmitteilung, welche im Jahr 2015 stattfindet, werden die Datenhalter darauf aufmerksam gemacht, die für sie nötigen Vorarbeiten im Jahr 2015, spätestens jedoch bis Mitte 2016 in die Wege zu leiten. Die AV-Nachführungsstellen können ihnen dabei behilflich sein Transformation weitere Geodatensätze Planungs- und Projektdaten Für grössere Projekte, die über mehrere Jahre auf Geodaten zurückgreifen, kann es von Vorteil sein, dass für die Planung bereits im Jahr 2015 die Datensätze im Format LV95 zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch sind zwei Voraussetzungen einzuhalten. Erstens dürfen die Datensätze nur mit dem Transformationsdatensatz CHENyx06 in den Bezugsrahmen LV95 transformiert werden, zweitens ist bei der Datenabgabe der Verweis auf die Rechtsgültigkeit der Daten im Bezugsrahmen LV03 anzubringen. Es kann auch vorkommen, dass Planungs- und Projektierungsbüros die Daten für bestimmte Projektabschlüsse noch im Format LV03 nach dem beziehen wollen. Dies ist unbedingt zu vermeiden und die Büros sind anzuhalten, ihre Daten in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu transformieren. Auch hier können die AV-Nachführungsstellen ihre Dienste anbieten Weitere Datensätze Es gibt eine Vielzahl von Datensätzen mit einem Raumbezug, welche bei verschiedenen Stellen (Banken, Versicherungen, Immobilienfirmen, etc.) vorhanden sind. Die Umstellung dieser Datensätze wird mit dem Transformationsdienst des Kantons Zürich erleichtert. Nach Möglichkeit sollen aber auch diese Datensätze im Jahr 2016 umgestellt werden. Datensätze, welche nach dem noch im Bezugsrahmen LV03 vorhanden sind, können über das Transformationstool auf der Internetseite des ARE bis umgestellt werden.

24 24/42 9. Fazit Der Bezugsrahmenwechsel vom Bezugsrahmen LV03 in den Bezugsrahmen LV95 stellt den Kanton Zürich vor eine grosse Aufgabe. Nicht zuletzt deswegen, weil die Abteilung Geoinformation den Zeitraum für die Umstellung stark konzentrieren will. Dieses Grobkonzept soll eine Hilfestellung für alle beteiligten Stellen sein, damit die Umstellung der Referenzdaten (insbesondere der AV-Daten) möglichst reibungslos vollzogen werden kann. Erst wenn die Referenzdaten im neuen Bezugsrahmen vorliegen, bzw. bei kommunalen Geobasisdaten gleichzeitig mit den Referenzdaten, können alle anderen Geobasisdaten und Geodaten transformiert werden. Es muss aber gewährleistet sein, dass immer nur ein gültiger Datensatz vorhanden ist. Ein entscheidender Vorteil des Bezugsrahmenwechsels ist die weitere Qualitätssteigerung des AV-Datensatzes, da die Referenzdaten im Kanton Zürich bereinigt werden sollen (siehe Kap ). Der Umstellungszeitraum ist sehr knapp angesetzt, es ist jedoch nach heutigem Gesichtspunkt möglich, dass alle Datensätze im Jahr 2016 transformiert werden können. Für die verschiedensten Anwendungen, welche im Kanton Zürich mit Geodatensätzen täglich durchgeführt werden, ist es wichtig, dass der Transformationszeitraum möglichst kurz ist. Nur so können alle anfallenden Aufgaben im Kanton Zürich weiterhin erfüllt werden. Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Abteilung Geoinformation Christian Kaul Abteilungsleiter und Kantonsgeometer Arbeitsgruppe: Laurence Cuche, ARE, Abteilung Geoinformation Johannes Cutka, ARE, Abteilung Geoinformation (Leitung) Urs Gasser, ARE, Abteilung Geoinformation Michael Müller, Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung Martin Scherrer, ewp AG Effretikon Matthias Trauffer, ARE, Abteilung Geoinformation Mitwirkung: Führungsgruppe der amtlichen Vermessung Kanton Zürich, genehmigt an der Sitzung vom

25 10. Anhang Baudirektion 25/42

26 26/ Argumentarium swisstopo Mai 2013

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29 29/ Neue Koordinaten der Schweiz Info swisstopo Mai 2013

30 Bezugsrahmenwechsel LV03 LV95 Info Mai 2013 Neue Koordinaten für die Schweiz wohin swisstopo wissen Vermessung mit GPS-Ausrüstung Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt für Landestopografie swisstopo

31 Neue Koordinaten für die Schweiz Das heute verwendete Koordinatensystem der Schweiz wurde im Jahr 1903 festgelegt. Die Messgenauigkeiten von damals entsprechen nicht mehr den technischen Möglichkeiten von heute. Teilweise erfüllen daher auch die Vermessungsgrundlagen nicht mehr die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft: Dank modernen, satellitengestützten Methoden können Koordinaten heute in der ganzen Schweiz mit Dezimeter- oder Zentimeter-Genauigkeit bestimmt werden. In den 1990er-Jahren wurden die Referenzpunkte der Landesvermessung mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) vermessen. Die Schweiz verfügt nun landesweit über Vermessungspunkte mit zentimetergenauen Koordinaten. Gegenüber den bisherigen Koordinaten wurden zwischen Genf und dem Unterengadin systematische Differenzen von zwei bis drei Metern festgestellt. Die neuen Grundlagen werden in der amtlichen Vermessung kantonsweise bis spätestens 2016 eingeführt. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie als Grundeigentümer / in darüber informieren, was bleibt, was ändert und was dies für Sie bedeutet. Wenn Sie noch mehr wissen möchten: 2

32 Neue Koordinaten für die Schweiz Warum brauchen wir neue Koordinaten? Über die ganze Schweiz verteilt gibt es Tausende von Vermessungspunkten als Referenz für präzise Vermessungen. Deren Lage und Höhe sind bekannt und in Form von Koordinaten festgelegt. Das Koordinaten system bildet den so genannten Referenz- oder Bezugsrahmen für alle Vermessungsarbeiten in der Schweiz. Alle raumbezoge nen Daten werden in diesen Rahmen eingepasst. Weil der heutige Bezugsrahmen aus dem Jahre 1903 stammt und mit zum Teil veralteten Messmethoden erstellt wurde, ist er nicht mehr aktuell und als Referenz in vielen Fällen ungenügend. Für jedes Land mit einer modernen Infrastruktur ist es aber wichtig, Koordinaten exakt vermessen und in einen zeit gemässen Bezugsrahmen einpassen zu können. Man kann sich leicht vorstellen, was passiert, wenn beispielsweise die Lage von Tunnels oder Brücken auf der Basis ungenauer Daten berechnet wird. Wichtig ist der neue Bezugsrahmen auch im Hinblick auf die Verknüpfung unserer Daten mit denjenigen globaler Messsysteme wie z. B. GPS oder mit solchen unserer Nachbarländer. Gerade bei grenzüberschreitenden Projekten wie dem europäischen Strassen- und Schienennetz, länder übergreifenden Datenportalen wie dem Bodensee- Geodatenpool oder Gross projekten wie AlpTransit ist der neue Bezugsrahmen eine Voraussetzung für genaues, effizientes Arbeiten. Dank den neuen Koordinaten werden diverse Berechnungen vereinfacht oder sogar überflüssig; Fehlerquellen werden vermindert, weil das Grundlagennetz frei von Widersprüchen ist. GPS Permanentstation Was ist mit den neuen Koordinaten anders als bisher? GPS-Referenzpunkt Abgesehen von den landesweiten Korrekturen im Meterbereich liegt der offensichtliche Unterschied in der neuen Bezeichnung der Koordinaten. Der Ausgangspunkt der Kartenprojektion («Nullpunkt») in Bern erhält neue Koor dinaten: N P1 (E1 / N1) E Neues Landeskoordinaten system CH1903+ der Landesvermessung LV95 Bisher: CH1903 / LV03 y = m (Ost) x = m (Nord) Neu: N = m (Nord) CH1903+ / LV95 E = m (Ost) Die «alten» Koordinaten waren 6-stellig, die «neuen» Koordinaten haben sieben Stellen (ohne die Meterbruchteile). Zudem werden die Koordi natenachsen neu klar bezeichnet: E (statt y) für Ost / Est / East und N (statt x) für Nord / North. Die bisherigen Bezeichnungen y und x gaben oft zu Fragen Anlass, zumal die Achsen anders bezeichnet wurden als in der Geometrie üblich. 3

33 Neue Koordinaten für die Schweiz Für wen sind die neuen Koordinaten von Bedeutung? Die Änderungen sind wichtig für Vermessungs- und Baufachleute und für alle Personen, die an ihre Geodaten Genauigkeitsansprüche im Meterbereich oder besser stellen. Hingegen haben die Änderungen keinen Einfluss auf den Inhalt von Karten, ab gesehen von den neuen Koordinaten am Kartenrand. Haben die neuen Koordinaten Konsequenzen für mich als Grundeigentümer / in? Die Änderungen haben auch Einfluss auf die Koordinaten von Grenzpunkten. Allerdings ändern sich die Koordinaten der Grenzpunkte einer Parzelle praktisch alle gleich, womit die Grundstücks parzellen als Ganzes theoretisch «verschoben» werden natürlich nicht in Wirklichkeit, sondern nur in den Koordinatenwerten bzw. auf dem Papier. In Ausnahmefällen kann durch Rundungsdifferenzen die aus den Koordinaten berechnete Flächenangabe minim nach oben oder nach unten ändern. Diese minimalen Änderungen müssen geduldet werden. Aus dem Wechsel des Bezugsrahmens von LV03 nach LV95 erwächst kein Anspruch an eine Rechtsmittelbelehrung. Allfällige Anpassungen der Einträge im Grundbuch werden von Amtes wegen vollzogen. Was würde oder könnte passieren, wenn die neuen Koordinaten nicht eingeführt würden? Würden die neuen Koordinaten bzw. der neue Bezugsrahmen nicht eingeführt, dann müssten genauere Vermessungen mit modernen Instrumenten wie GPS immer korrigiert werden, damit sie in den alten, verzerrten Bezugsrahmen passen. Dies würde mehr Zeit und Geld kosten und bliebe trotzdem fehleranfällig. Denn die Geodaten aus satellitengestützten GPS-Messungen und aus internationalen Messkampagnen sind mit den alten Schweizer Daten nicht mehr kompatibel. 4

34 10.3. Header aus ili-file LV03 Baudirektion 34/42

35

36 10.4. Header aus ili-file LV95 Baudirektion 36/42

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38 38/ Informationsblatt Kanton Zürich

39 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Neue Koordinaten für den Kanton Zürich Ausgangslage Das aktuelle Koordinatensystem der Schweiz LV03 (definiert mit der Landesvermessung 1903), genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Über die ganze Schweiz weist es eine Verzerrung von 2.5 Meter auf. Innerhalb des Kantons Zürich betragen die Abweichungen bis zu 40 cm. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) auf Basis modernster Messverfahren zwischen 1989 und 1995 eine neue Landesvermessung durchgeführt (LV95). Die gemessenen, satellitengestützten Daten bilden die Grundlage für ein neues Koordinatensystem, welches keine Verzerrungen mehr aufweist und auch an das europäische System angeschlossen ist. Abb. 1: Differenzen zwischen den Bezugsrahmen LV03 (alt) und LV95 (neu) [Bild: swisstopo] Neue Landeskoordinaten für die Schweiz Landeskoordinatensystem LV03 Landeskoordinatensystem LV95 Abb. 2: Vergleich altes und neues Koordinatensystem [Bild: swisstopo] Mit dem Bezugsrahmenwechsel von LV03 auf LV95 werden die Koordinatenachsen y und x durch E (east; engl. für Osten) und N (north; engl. für Norden) ersetzt. Um Missverständnisse bei Koordinatenangaben zu vermeiden, wird nach der Transformation der neue Koordinatenbetrag zusätzlich bei der E-Achse und bei der N-Achse um je eine Stelle erweitert. An der Höhe werden keine Änderungen vorgenommen. Zum Vergleich die Koordinaten vom Aussichtsturm auf dem Uetliberg: alte Koordinaten (LV03) neue Koordinaten (LV95) y m E m x m N m H m ü. M. H m ü. M.

40 Neue Koordinaten für den Kanton Zürich Einführung im Kanton Zürich Die Kantone haben gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV; SR ) den Auftrag, die heute gültigen Koordinaten (LV03) bis spätestens durch die neuen Koordinaten (LV95) zu ersetzen. Im Kanton Zürich wird dieser Wechsel im Frühjahr 2016 stattfinden. Auf diesen Zeitpunkt werden die Daten der amtlichen Vermessung auf die neuen Koordinaten umgestellt. Anschliessend werden die weiteren kantonalen und kommunalen Geodatensätze bis Ende 2016 umgestellt. Methodik Für den Wechsel von Geodaten vom alten zum neuen Koordinatensystem liegt der nationale Transformationsdatensatz CHENyx06 vor. Dieser Transformationsdatensatz, basierend auf einer Dreiecksvermaschung, ist für alle Datensätze zwingend und ausschliesslich anzuwenden. Werkzeuge / Hilfsmittel Für den Koordinatenwechsel stehen verschiedene Tools zur Verfügung. Mit dem Web-Service REFRAME auf können Geodaten in unterschiedlichen Formaten transformiert werden. Der Transformationsdatensatz CHENyx06 wird zudem von den meisten Softwareherstellern in ihr Transformationsprogramm integriert. Auswirkungen Nutzer der Daten der amtlichen Vermessung sowie weiterer Geodaten müssen ab Frühjahr 2016 stets darauf achten, dass ihre eigenen Geodaten / Projektdaten mit den Grundlagedaten zusammenpassen. Die eigenen Daten können mit den bereitgestellten Werkzeugen auf automatisch auf LV95 umgestellt werden. Die Einführung der neuen Koordinaten LV95 hat auch Auswirkungen auf die Grundstücksflächen. Diese werden aus den LV95-Koordinaten der Grenzpunkte neu berechnet, was bei wenigen Grundstücken eine geringe technische Flächenänderung bewirken kann. Ausblick Mit der Einführung der neuen Koordinaten LV95 ist der Kanton Zürich für künftige Vermessungs- und Georeferenzierungsaufgaben gerüstet. Datensätze können so über Kantons- und Landesgrenzen problemlos zusammengefügt werden, ohne dass Lücken oder Überlappungen entstehen. Ebenso kann mit modernen Messinstrumenten verzerrungsfrei gemessen werden. Abb. 3: Dreiecksvermaschung Raum Zürichsee [Bild: map.geo.admin.ch ] weitere Informationen Unterstützung Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich steht allen Geodateninhabern und benutzern für technische aber auch organisatorische Beratung zur Verfügung. (Information und Kontaktangaben unter Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Geoinformation Vermessung Stampfenbachstrasse Zürich September 2014

41 10.6. Textmuster für Mitteilung von Flächenänderungen Baudirektion 41/42

42 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Geoinformation 4. August /1 Entwurf 4. August 2014 Bezugsrahmenwechsel LV95, Mitteilung einer Flächenmassänderung (Muster) Amtliche Vermessung Gemeinde [Gemeinde] Lagebezugsrahmenwechsel LV95 Änderung Flächenmass Grundstück [Kat.Nr.] Sehr geehrte Grundeigentümerin, sehr geehrter Grundeigentümer Das aktuelle Koordinatensystem der Schweiz LV03 genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat deshalb in den Jahren 1989 bis 1995 eine neue Landesvermessung durchgeführt (LV95). Nach Art. 53 Abs. 2 der Verordnung des Bundes über Geoinformation (SR ) haben die Kantone die heute gültigen Koordinaten (LV03) nun durch die neuen Koordinaten (LV95) zu ersetzen. Im Kanton Zürich werden deshalb alle Vermessungswerke im Jahr 2016 durch eine sogenannte Transformation in diesen neuen Lagebezugsrahmen LV95 überführt. Aufgrund neu gerechneter Grenzpunkte können allerdings Grundstücke so betroffen sein, dass ihr Flächenmass ändert. Nach 14 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. Juni 2012 sind Änderungen des Flächenmasses (Grundbuchfläche) dem Grundbuchamt als auch den Eigentümerinnen und Eigentümern mitzuteilen. Das unten aufgeführte Grundstück in der Gemeinde [Gemeinde] ist durch die numerische Nachbearbeitung in seinem Flächenmass wie folgt betroffen: Grundstück Kat. Nr. [Kat.Nr.] Bisherige Fläche: [alte rechtl. Fläche] m² Neue Fläche: [neue rechtl. Fläche] m² Differenz: [±Differenz] m² Am materiellen Grenzverlauf (d.h. an der Lage oder Form des Grundstücks) wurde nichts geändert. Die Anpassung des Flächenmasses ist eine rein formelle Änderung. Es besteht daher keine Einsprachemöglichkeit. Das neue Flächenmass wird auf Grund unserer Meldung vom zuständigen Grundbuchamt ohne weitere Anzeige im Grundbuch nachgeführt. Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse [sig. Nachführungsgeometer]

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