Unternehmensfinanzierung

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1 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Unternehmens- finanzierung Daniel Hofferek 1/23 SS 2002

2 Gliederung 1. Einführung / Grundlagen 2. Fremdfinanzierung 2.1 Grundlagen 2.2 Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung 2.3 langfristige Fremdfinanzierung 3. Beteiligungsfinanzierung 3.1 Einführung / Motive 3.2 Beteiligung an einer AG 3.3 Börsenhandel und Aktienanalyse 4. Innenfinanzierung 4.1 Kapitalfreisetzung 4.2 Selbstfinanzierung (Rücklagen) 5. Finanzplanung Daniel Hofferek 2/23 SS 2002

3 Literaturhinweise: Drukarcyk, Jochen; Finanzierung, 7. Auflage, Stuttgart 1996 Hahn, Oswald; Finanzierungswirtschaft, 2. Auflage, Landsberg am Inn 1983 Jahrmann, F. U.; Finanzierung; 4. Auflage Perridon, L. / Steiner, M.; Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. Auflage Schneider, D.; Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Auflage Gutenberg, E.; Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Band III): Die Finanzen, 7. Auflage Schierenbeck, Henner; Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 15. Auflage Daniel Hofferek 3/23 SS 2002

4 1. Einführung / Grundlagen vereinfachter Kreislauf der finanziellen Ströme in einem Industriebetrieb Komponenten der Kapitalbindungsdauer Daniel Hofferek 4/23 SS 2002

5 einfache Übersicht der betrieblichen Zahlungsströme Zahlungsströme einnahmenrelevant I kapitalzuführend (z.b.: Kapitalerhöhung) III kapitalfreisetzend (z.b.: Umsatz) ausgabenrelevant II kapitalentziehend (z.b.: Dividende) IV kapitalbindende(z.b.: Beschaffung) Ausgabe: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (z.b.: Beschaffung) Auszahlung: Zeitpunkt der tatsächlichen Geldflusses (z.b.: Bezahlung) detailliertere Übersicht der betrieblichen Zahlungsströme Finanzpolitik im weiteren Sinne einnahmenrelevante Entscheidungen ausgabenrelevante Entscheidungen mönetär I kapitalzuführende Einnahmen (=Finanzierung im engeren Sinne) -finanzielle Überschüsse aus (= III + II + IV) II kapitalentziehende Ausgaben -real zu deckende Verluste (finanzielle Fehlbeträge) aus a) marktlicher Verwertung von betrieblichen Leistungen a) marktlicher Verwertung von betrieblichen Leistungen b) Veräußerung sonstigen Sach- / Finanzvermögens b) Veräußerung sonstigen Sach- / Finanzvermögens -Zins- und Dividendeneinnahmen aus Kapitalgewährungen -Zins- und Dividendenausgaben als Entschädigungs - und Finanzvermögen leistungen für aufgenommenes Beteiligungs - -Einnahmen aus der Gewährung (offener) Subventionen und Darlehenskapital -Einnahmen aus der Aufnahme von Beteiligungs - und Darlehenskapital -Steuer- und Subventionsausgaben -Ausgaben infolge von Kapitalrückzahlungen bonitär III kapitalfreisetzende Einnahmen (=Finanzierung im weiteren Sinne bzw. Desinvestition) -Einnahmen aus der marktlichen Verwertung betrieblicher IVkapitalbindende Ausgaben Leistungen (zu Selbskostenpreisen) a) menschliche Arbeit a) Sachgüter b) Betriebsmittel b) Dienste c) Werkstoffe -Einnahmen aus der Veräußerung sonstigen Sach- / Finanzvermögens (zu Buchwerten) sowie aus Kapital- rückzahlungen (zum Nennwert) -Auflösung von Kassenreserven -Finanzierung aus AfA (Lohmann-Ruchti-Effekt) -Verwertung nicht verzehrter Produktionsfaktoren -Ausgaben zur Bezahlung eingesetzter Leistungsfaktoren d) Fremddienste / Fremdrechte -Ausgaben infolge von Kapitalgewährung an andere Wirtschaftseinheiten (inkl. Erwerb von Finanzvermögen) a) Beteiligungen b) Darlehen -Reservierung von Kasse zu I Rechtsstellung Fremd- Eigen- Quelle Innen- Außen- -Selbstfinanzierung -Kapitalerhöhung (Aktienemission) a) freiwillig b) zwangsweise "Beteiligungsfinanzierung" c) offen d) stil -Pensionsrückstellung -Fremdkapitalaufnahme -Steuerverbindlichkeiten a) langfristig -Belegschaftsobligationen b) kurzfristig Daniel Hofferek 5/23 SS 2002

6 Kapital-, Finanz-, und Geldbedarf Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf ist der Inbegriff des für den Vollzug betrieblicher Prozesse benötigten Kapitals und ergibt sich für jeden beliebigen Zeitpunkt aus der jeweiligen Differenz aller kapitalbindenden Ausgaben und kapitalfreisetzenden Einnahmen, die bis dahin angefallen sind. Finanzbedarf Der Finanzbedarf leitet sich aus den Veränderungen des Kapitalbedarfs im Zeitablauf ab. Zusätzlich wird er aber von den zu einzelnen Zeitpunkten anfallenden kapitalentziehenden Ausgaben bestimmt. Zu decken ist ein auftretender Finanzbedarf demnach im Sinne der Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben durch entsprechende kapitalzuführende Einnahmen. Geldbedarf Der Geldbedarf eines Zeitpunkts wird schließlich durch die gerade zu diesem Zeitpunkt anfallenden Ausgaben bestimmt, die zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit durch entsprechende Einnahmen zum gleichen Zeitpunkt abgedeckt sein müssen. Hauptdeterminanten des Kapitalbedarfs Prozessanordnung Prozessgeschwindigkeit Beschäftigungsniveau Produktionsprogramm Betriebsgröße Preisniveau Einfluss der Prozessanordnung auf den Kapitalbedarf Daniel Hofferek 6/23 SS 2002

7 Jahresumsätze 1. Werkstoffverbrauch 1.1 Verbrauch zu Einstandspreisen 1.2 Beschaffungskosten 2. Löhne und Gehälter 3. Dienstleistungen 4. AfA 4.1 auf Gebäude 4.2 auf Maschinen 4.3 auf Werkzeuge 5. Herstellkosten ( ) 6. Verwaltungs- und Vertriebskosten 7. Selbstkosten (5 + 6) 8. Kapitalgewinn 9. Verkaufsumsatz Funktionen von Kapital- und Finanzmärkten Losgrößentransformation Fristentransformation Risikotransformation Kapitalanbieter Finanzintermediäre Kapitalnachfrager Bausparkassen Börse Ausland Investmentfonds Investmentbanken private Haushalte private Haushalte Kreditinstitute Staat Staat (Subventionen) Makler Unternehmen SV-Träger Versicherungsgesellschaften Unternehmen Versicherungsgesellschaften Zusammenhänge zwischen Investition, Finanzierung, Liquidität und Rentabilität Daniel Hofferek 7/23 SS 2002

8 2. Fremdfinanzierung 2.1 Grundlagen Systematik der Finanzierungsformen Unterschiede zwischen Eigen- und Fremdkapital Begriff des Kredits 19 KWG (Kreditwesengesetz) Kredite im Sinne der 13 bis 14 sind Bilanzaktiva, Derivate mit Ausnahme der Stillhalterpositionen von Optionsgeschäften sowie die dafür übernommenen Gewährleistungen und andere außerbilanzielle Geschäfte. 2 Bilanzaktiva im Sinne des Satzes 1 sind 1. Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern, 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind, 3. im Einzug befindliche Werte, für die entsprechende Zahlungen bereits bevorschusst wurden, Daniel Hofferek 8/23 SS 2002

9 4. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich der Warenforderungen von Kreditinstituten mit Warengeschäft), 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie kein Recht verbriefen, das unter die in Satz 1 genannten Derivate fällt, 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie kein Recht verbriefen, das unter die in Satz 1 genannten Derivate fällt, 7. Beteiligungen, 8. Anteile an verbundenen Unternehmen, 9. Gegenstände, über die als Leasinggeber Leasingverträge abgeschlossen worden sind, unabhängig von ihrem Bilanzausweis und 10. sonstige Vermögensgegenstände, sofern sie einem Adressenausfallrisiko unterliegen Als andere außerbilanzielle Geschäfte im Sinne des Satzes 1 sind anzusehen 1. den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, 2. Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, 3. Bürgschaften und Garantien für Bilanzaktiva, 4. Erfüllungsgarantien und andere als die in Nummer 3 genannten Garantien und Gewährleistungen, soweit sie sich nicht auf die in Satz 1 genannten Derivate beziehen, 5. Eröffnung und Bestätigung von Akkreditiven, 6. unbedingte Verpflichtungen der Bausparkassen zur Ablösung fremder Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite an Bausparer, 7. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, 8. beim Pensionsgeber vom Bestand abgesetzte Bilanzaktiva, die dieser mit der Vereinbarung auf einen anderen übertragen hat, dass er sie auf Verlangen zurücknehmen muss, 9. Verkäufe von Bilanzaktiva mit Rückgriff, bei denen das Kreditrisiko bei dem verkaufenden Institut verbleibt, 10. Terminkäufe auf Bilanzaktiva, bei denen eine unbedingte Verpflichtung zur Abnahme des Liefergegenstandes besteht, 11. Platzierung von Termineinlagen auf Termin, 12. Ankaufs- und Refinanzierungszusagen, 13. noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, welche eine Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr haben und nicht jederzeit fristlos und vorbehaltlos von dem Institut gekündigt werden können und 14. noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, welche eine Ursprungslaufzeit von bis zu einem Jahr haben oder jederzeit fristlos und vorbehaltlos von dem Institut gekündigt werden können. qualitative / quantitative Kreditmerkmale Daniel Hofferek 9/23 SS 2002

10 einige Kreditrisiken Kreditrisiken für den Kreditgeber für den Kreditnehmer Bonitätsrisiko Sicherheitsrisiko Länderrisiko Refinanzierungsrisiko Liquiditätsrisiko Zinsänderungsrisiko Währungsrisiko wichtige Kreditsicherheiten Personalsicherheit: Realsicherheit: - Absicherung des Kredits - Absicherung des Kredits mit Sachvermögen - mit der Persönlichkeit des - Kreditnehmers / Bürgen 2.2 Kurz- und langfristige Fremdfinanzierung kurzfristige Fremdfinanzierung Kontokorrentkredit Wechseldiskontkredit Akzeptkredit Avalkredit (Bank ist stets Bürge) Lombardkredit Lieferantenkredit (Effektivverzinsung) Kundenanzahlung Konsortialkredit (Aktienemission) Teilzahlungskredit (Ratenkauf) Rembourskredit Akkreditiv Eurogeldmarktkredit Factoring Daniel Hofferek 10/23 SS 2002

11 2.3 langfristige Fremdfinanzierung Darlehen (Kredite mit Laufzeit > 4 Jahre; Sicherung durch Grundpfandrechte) Schuldverschreibungen (feste Verzinsung für gewisse Laufzeit) Wandelschuldverschreibungen (Verzinsung + Umtauschrecht in Aktien) Optionsanleihen (Verzinsung + Bezugsrecht auf Aktien) Gewinnschuldverschreibungen (normale Verzinsung + Recht auf Gewinnanteil) Schuldscheindarlehen (Kapitalsammelstellen führen ihre Prämienüberschüsse zu) 3. Beteiligungsfinanzierung Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, die den Unternehmungen von ihren Eigentümern in deren Eigenschaft als Eigentümer zur Verfügung gestellt oder durch Nicht-Entnahme des Gewinns (Selbstfinanzierung, Gewinnthesaurierung) belassen wird. zunehmende Extension Kriterium der Kreditwürdigkeit GmbH & Co KG GmbH BGB-Gesellschaft KG, Einzelunternehmen KGaA Genossenschaft OHG AG Kapitalbeschaffungsmöglichkeit durch Beteiligungsfinanzierung Einzelunternehmen BGB-Gesellschaft OHG KG KGaA GmbH GmbH & Co KG Genossenschaft AG je geringer der Umfang der persönlichen Haftung der Unternehmenseigne, desto schlechter ist die Kreditvergabe-Freudigkeit der Kreditgeber je kleiner die Zahl der Unternehmenseigner, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligungsfinanzierung Grundkapital (Nominalkapital, festes Eigenkapital = Summe der Nennwerte aller Aktien) + offene Rücklagen (gesetzliche, freie) = bewegliches Eigenkapital + Gewinn / Verlust = bilanzielles Eigenkapital + stille Reserven = effektives Eigenkapital Daniel Hofferek 11/23 SS 2002

12 3.2 Beteiligung an einer AG Formen der Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung gegen Einlagen Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe junger Aktien gegen Barzahlung bzw. Sacheinlage der Bezugskurs muss mindestens dem Nennwert der neuen Aktien entsprechen Agio aus Bezugskurs und Nennwert sind der Kapitalrücklage zuzuführen das gezeichnete Kapital erhöht sich also nur um den Nennwertbetrag der Kapitalerhöhung Bezugsrechtermittlung Gegebenheiten: AG mit Grundkapital in Höhe von EUR bisheriger Kurs: K = 190 % (vom Grundkapital) bisherige Dividende: 10 % Ausgabeverhältnis der jungen Aktien: M:n = 4:1 Bezugskurs: B = 120 % Rechnung: 4 alte Aktien zu 190 % = 760 EUR + 1 junge Aktie zu 120 % = 120 EUR = 5 Aktien gesamt = 880 EUR 5 = 176 EUR (künftiger Durchschnittskurs) Ausgleich des Bezugsrechts: Wert der alten Aktie 190 EUR Wert der neuen Aktie 176 EUR (nach Ausgabe) Differenz 14 EUR an jeder alten Aktie würden die Alt-Aktionäre 14 EUR verlieren, an jeder neuen Aktie würden die Alt-Aktionäre 56 EUR (4 14 ) gewinnen Formel: BR = oder: K - B = = m n 1 = 14% BR = K - B m + n 70 n = 1 = 5 14% Daniel Hofferek 12/23 SS 2002

13 bedingte Kapitalerhöhung Nennbetrag der neuen Aktien darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht übersteigen Gewährung von Umtauschrechten in bzw. Bezugsrechten auf Aktien bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gewährung von Umtausch- bzw. Bezugsrechten zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien) genehmigtes Kapital Vorstand wird ermächtigt, das gezeichnete Kapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen, um - günstige Gelegenheit für die Ausgabe neuer Aktien zu nutzen - geheime Investitionsprojekte mit eigenen Aktien zu finanzieren Nennbetrag der neuen Aktien darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht übersteigen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 1. gesetzliche Rücklagen 2. statuarische Rücklagen 3. freie Rücklagen Umfinanzierung, d.h. Rücklagen werden in gezeichnetes Kapital umgewandelt (Passivtausch) die Gratisaktien stehen den Alt-Aktionären zu Motive: Erhöhung des garantierten Haftungskapitals (gezeichnetes Kapital) Verringerung des durchschnittlichen Kurswertes der Aktien (=Erhöhung des Handelsvolumens) Durchführung einer stillen Dividendenerhöhung bzw. Senkung optisch ungünstiger hoher Dividendensätze Rücklagen vorher EUR./.Rücklagen nachher EUR = Kapitalerhöhung EUR 50 EUR/Aktie = junge Aktien Daniel Hofferek 13/23 SS 2002

14 Bilanz einer AG AV Grundkapital UV Fremdkapital Verlust Verhältnis 1:2 Sanierungsbilanz einer AG AV Grundkapital UV Fremdkapital Rücklage Merkmale des amtlichen Börsenmarktes der Handel erfolgt ausschließlich über den amtlichen Kursmakler für die jeweiligen Geschäftsbereiche der hier festgestellte amtliche Kurs ist für das Kommissionsgeschäft bindend Zugelassen sind in der Regel nur die marktbreiten Standardwerte mit ausreichendem Handelsvolumen; das zugelassene Aktienkapital muss sich zu mindestens 25 % in Streubesitz befinden es erfolgt börsentäglich, als Pflichtnotierung, die Ermittlung des Einheitskurses darüber hinaus können marktbreite Papiere auch zur fortlaufenden Notiz (variable Notiz) zugelassen werden; hier ist ein Mindestabschluss über 50 Stück oder einem Vielfachen davon erforderlich; bei festverzinslichen Effekten beträgt der Mindestnennwert DM das Unternehmen muss mindestens seit 3 Jahren im Handelsregister als AG eingetragen sein der Mindestkurswert der einzuführenden Aktie muss 2,5 Mio. DM betragen für die Börsenzulassung ist die volle Gebühr zu entrichten; der Zulassungsantrag kann nur von Banken (Emissionskonsortium) unter Beifügung eines Zulassungsprospektes über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens gestellt werden zur Erfüllung der Publizitätspflicht sind der Zulassungsbehörde regelmäßig Geschäftsberichte bzw. Zwischenberichte vorzulegen bzw. zu veröffentlichen Leverage-Effekt E = Eigenkapital F = Fremdkapital z = Fremdkapitalzinsen in % r E = Eigenkapitalrentabilität r G = Gesamtkapitalrentabilität R = Reingewinn r G = R + z F E + F R= r G (E + F) - z F R r G (E+F) - z F F F F r E = = = r G + r G - z = r G + E E E E E F (r G z) > 0 r E umso größer, je größer E (r G - z) Daniel Hofferek 14/23 SS 2002

15 Situation 1: E = (in Form von Grundkapital) F = (zum Zinssatz von 10 %) z = p.a. R = Gesamtkapitalverzinsung: } E : F = 1 : 1 R + z r G = = = 20% E + F Eigenkapitalverzinsung: R + z r E = = = 30% E + F Situation 2: E = F = z = p.a. R = } E : F = 1 : 3 Gesamtkapitalverzinsung: R + z r G = = = 20% E + F Eigenkapitalverzinsung: r E = (20-10) = = 50 % Leverage-Effekt für Fremdkapitalzinsen von 10 % EK-Rendite r E F : E r G = 7 % r G = 15 % r G = 18 % 0 7 % 15 % 18 % 1 : 1 4 % 20 % 36 % 2 : 1 1 % 25 % 34 % 3 : 1-2 % 30 % 42 % Finanzierungsregeln horizontale Finanzierungsregel (Prinzip der Fristenkongruenz) = goldene Bilanzregel / Bankregel vertikale Finanzierungsregel (Kapitalstrukturregel) (Verhältnis E : F) Daniel Hofferek 15/23 SS 2002

16 4.2 Selbstfinanzierung (Rücklagen) Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden Einbehaltung ausgewiesener Gewinne Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins Realitätsprinzip in der Bilanz dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie auch tatsächlich realisiert wurden Niederstwertprinzip Bestände müssen mit dem niedrigsten Wert ausgewiesen werden Höchstwertprinzip Verluste müssen mit dem höchsten Wert ausgewiesen werden Imparitätsprinzip - Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten in der Bilanz - Resultierend aus Niederst- und Höchstwertprinzip diese Bewertungsvorschriften dienen dem Gläubigerschutz bzw. tragen der kaufmännischen Vorsicht Rechnung erfolgt die Bewertung niedriger/höher als vorgeschrieben, so spricht man von stillen Reserven Selbstfinanzierung Vorteile: Stärkung der Unabhängigkeit von - dem Kapitalmarkt - den Unternehmenseignern keine laufende Liquiditätsbelastung und keine Beanspruchung von Kreditsicherungsmitteln Stärkung der Eigenkapitalbasis (damit evtl.. Verringerung der Krisenanfälligkeit und Erhöhung der Kreditwürdigkeit) Nachteile: Fehlallokation des Kapitals (da kostenlos zur Verfügung gestellt) - Gesamtwirtschaftlich - einzelwirtschaftlich Daniel Hofferek 16/23 SS 2002

17 unechte Selbstfinanzierung Kapitalfreisetzungseffekt von AfA kumulierte Situation: Aufbau von Kapazität über 4 Jahre durch Anschaffung von je 1 Maschine Aufrechterhaltung von Kapazität in den Folgejahren allein durch Reinvestitionen Erläuterung: zum Ende der Aufbauphase haben sich AfA-Beträge in Höhe von Geldeinheiten angesammelt um die erreichte Kapazität in vollem Umfang beizubehalten, müssen GE in eine neue Maschine reinvestiert werden es ergibt sich ein frei verfügbarer Überschuss von GE Fazit: AfA führt, bei gleichbleibendem Kapazitätsniveau, zur Freisetzung von Kapital Prämissen des Kapazitätsfreisetzungseffekts keine Preissteigerungen (= Verteuerungen bei den Reinvestitionen) (lineare) AfA-Beträge werden in voller Höhe durch die Umsatzerlöse verdient Daniel Hofferek 17/23 SS 2002

18 Kapazitätserweiterungseffekt von AfA (Lohmann-Ruchti-Effekt) Situation: Kapazität: Anlagen 1 Mengeneinheit Wert / Preis je Anlage: 1 Geldeinheit Nutzungsdauer jeder Anlage: 5 Jahre Erläuterung: die Periodenkapazität des Folgejahres (1.200 ME) ergibt sich jeweils aus der Kapazität (1.000 ME) und der AfA (200 GE = 200 ME) der Vorperiode abzgl. der bereits komplett abgeschriebenen Anlagen Fazit: bei sofortiger Investition wird ein Kapazitätserweiterungseffekt erzielt, ohne dass zusätzliche Mittel von außen oder aus dem Gewinn eingesetzt werden müssen Prämissen des Kapazitätserweiterungseffekts gegebene Ausgangskapazität (bei sukzessivem Kapazitätsaufbau) Absetzbarkeit der Produkte zu ausreichenden Preisen Re- bzw. Erweiterungsinvestitionen sofort am Periodenende lineare AfA werden voll durch Absatzerlöse verdient hinreichend große Teilbarkeit der Anlagen (AfA-Summe = Investitionssumme) konstante Wiederbeschaffungspreise AfA-Dauer entspricht der Nutzungsdauer keine Zinseffekte bei der unterjährigen Ansammlung der AfA-Gegenwerte Kritik am Lohmann-Ruchti-Effekt Einschränkung der Ausweitung nach Ablauf der Nutzungsdauer Finanzierung mit Eigenkapital Teilbarkeit der Betriebsmittel homogene Anlagenstruktur gleichmäßige Nutzungsdauer und Konstanz der Preise Kapazitätsnutzung bei schwankender Beschäftigung Daniel Hofferek 18/23 SS 2002

19 Leasing unter Leasing versteht man die Vermietung von Anlagegegenständen durch Institutionen, die dieses Vermietungsgeschäft gewerbsmäßig betreiben, wobei die Mietzahlungen bei einem evtl. späteren Kauf angerechnet werden können unterschieden werden: - Operating-Leasing: der Mieter erwirbt ein kurzfristiges, kündbares, Nutzungsrecht - Financial-Leasing: der Mieter erwirbt ein längerfristiges, in der Grundmietzeit prinzipiell unkündbares, Nutzungsrecht Vergleich: Mobilien- und Immobilienleasing Beurteilungskriterium Vertragsart Mobilien Vollamortisationsvertrag Teilamortisationsvertrag Immobilien Teilamortisationsvertrag Vertragsformen standardisiert individuell Objekte mobile Wirtschaftsgüter Betriebsanlagen mit festem Standort, Gebäude, Grundstücke Grundmietzeit zwischen 2-9 Jahre bis zu 22,5 Jahre Einteilungskriterien funktionsbezogen direktes Leasing (Herstellerleasing) indirektes Leasing Kfz-Leasing objektbezogen Investitionsgüterleasing Konsumgüterleasing Immobilienleasing Mobilienleasing sonstiges Mobilienleasing Sonderformen (z.b.: Austausch, 2nd Hand) regionsbezogen Inlandsleasing Import-/Exportleasing anzahlbezogen Equipmentleasing Plantleasing operating-leasing vertragsbezogen financial-leasing sales-lease-back amortisationsbezogen Vollamortisationsleasing Teillamortisationsleasing Daniel Hofferek 19/23 SS 2002

20 Leasingformen 1) ohne Option 2) mit Mietverlängerungsoption 3) mit Kaufoption 4) mit Verlängerungs- / Kaufoption Vollamortisationsverträge Teilamortisationsverträge 5) mit Andienungsrecht des Leasinggebers 6) mit Aufteilung des Mehrerlöses 7) mit Kündigungsrecht des Leasingnehmers Die Grundmietzeit von Financial-Leasing-Verträgen beträgt mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Denn nur dann wird das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugerechnet, was als wesentliche Vorbedingung für die Vorteilhaftigkeit von Financial-Leasing-Verträgen gilt. Das gilt nicht für sog. Spezial-Leasing-Verträge, bei denen nur der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt faktisch verwenden kann, weil es speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hier erfolgt stets eine Zurechnung beim Leasing-Nehmer. Bei einem Vollamortisationsvertrag werden die Leasing-Raten so kalkuliert, dass sich die Investition für den Leasing-Geber nach Ablauf der Grundmietzeit einschließlich Kapitalkosten amortisiert hat, Bei Teilamortisationsverträgen erfolgt entsprechend nur eine teilweise Amortisation, so dass für den Leasing-Geber die Notwendigkeit besteht, das Leasing-Objekt in irgendeiner Form weiterzuverwerten, um eine vollständige Amortisation zu erreichen. Als Kaufpreis wird i.d.r. der gemeine Wert, höchstens jedoch der Restbuchwert bei linearer Abschreibung angesetzt. Bei einem niedrigeren Preis wird der Leasing- Vertrag von der Finanzverwaltung häufig in einen Mietkaufvertrag mit erheblichen steuerlichen Nachteilen umgedeutet. Der Leasing-Geber erhält hier das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasing-Objekt zu einem vorher vereinbarten Preis an den Leasing-Nehmer zu verkaufen, kann es jedoch auch anderweitig verwerten. In einem solchen Fall kann die Verpflichtung bestehen, den Leasing-Nehmer an einem etwaigen Mehrerlös zu beteiligen. Der Leasing-Nehmer erhält hier das Recht, (frühestens) nach Ablauf der Grundmietzeit zu kündigen, wobei er dann eine bestimmte Anschlusszahlung zu leisten hat, die jedoch i. d. R. um einen etwaigen Verwertungserlös aus dem Leasing-Objekt gekürzt wird. Merkmale von Operating- und Financial-Leasing Merkmale Operating-Leasing Financial-Leasing Kündigungsrecht unter Einhaltung der vereinbarten Frist kein Kündigungsrecht während der Grundmietzeit Fristigkeit kurzfristig mittel- bis langfristig Wartung & Instandhaltung Risiko der Investition Amortisation der Investition durch den Leasingnehmer trägt der Leasinggeber vom ersten Leasingnehmer regelmäßig nur teilweise durch den Leasingnehmer mindestens teilweise beim Leasingnehmer vom ersten Leasingnehmer regelmäßig vollständig Daniel Hofferek 20/23 SS 2002

21 Darstellung der Beteiligten und ihre Beziehungen beim indirekten Leasing Hersteller Lieferung des Leasinggegenstandes Kaufvertag Leasinggesellschaft Leasingvertrag Refinanzierung Kreditinstitut Leasingnehmer Struktur eine Leasingfonds Hersteller Kaufvertag Fondsgesellschaft Leasingvertrag KG-Beteiligung Darlehensvertrag Investoren Bank Leasingnehmer Bilanzierung des Leasings Grundmietzeit in % unbewegliche bewegliche der betrieblichen Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter Nutzungsdauer Grund + Boden Gebäude < 40% LN LG LN % LG LG LG > 90 % LN LG LG Motivation für die Wahl von Leasing Erhaltung des Eigenkapitalspielraums Liquiditätsvorsorge potentielles Erreichen von Rationalisierungserfolgen Eliminierung des Überalterungsrisikos flexiblere Investitionspolitik schnellere Anpassung an sich verändernde Marktverhältnisse Daniel Hofferek 21/23 SS 2002

22 Kauf oder Leasing? Modellrechnung Kauf Modellrechnung Leasing Daniel Hofferek 22/23 SS 2002

23 durch die Modellrechnungen wird deutlich, dass die jeweiligen Konditionen die Vorteilhaftigkeit entscheidend beeinflussen und keine allgemeingültigen Aussagen pro Leasing oder pro Kauf möglich sind die wichtigsten Einflussgrößen sind: - Vertragsgestaltung des Leasing (entscheidend für die steuerliche Zurechnung) - Kosten des Leasing - Höhe der Steuersätze - Kreditkonditionen - Gewähltes AfA-Verfahren - Höhe des Kalkulationszinssatzes Vorteile des Leasing gegenüber dem Kauf Die Abwicklung von Leasing-Geschäften erfolgt unkomplizierter als ein Kreditkauf. Insbesondere werden geringere Anforderungen an die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers gestellt, als es bei Banken, die einen Kreditkauf finanzieren sollen, üblich ist. Leasing-Verträge werden (sofern der Leasing-Nehmer die Gegenstände nicht bilanzieren muss) steuerlich gegenüber der Kreditkaufalternative bevorzugt. Zum einen führt das im Gegensatz zum Kreditkauf zu keinen gewerbeertragsteuerlichen Hinzurechnungen und zum anderen sind die Leasingraten steuerlich voll abzugsfähig, während beim Kreditkauf dieser Effekt nur dann gegeben ist, wenn die Tilgungszahlungen vom Betrag her den steuerlichen Abschreibungen entsprechen. Es brauchen keine Kapazitäten für Wartungs- und Reparaturarbeiten vorgehalten werden, da die Leasing-Gesellschaften diese Leistungen gegen Pauschalgebühr häufig mit übernehmen (Maintenance-Leasing). Die Leitsätze für die Kalkulation der Selbstkosten bei öffentlichen Aufträgen gestatten den Ansatz der Leasingraten in voller Höhe, während die Verrechnung von Abschreibungen oft begrenzt ist. Die Investitionsflexibilität erhöht sich durch Leasing, weil die Leasing-Gesellschaft dem Investor das Risiko der technischen und wirtschaftlichen Veralterung der Anlagegegenstände abnimmt. Mit Hilfe des Leasing kann die Unternehmung ihr Kreditpotential schonen und ein besseres Bilanzbild zeigen. Daniel Hofferek 23/23 SS 2002

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