Die Entwicklung des modernen Sportmanagements
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- Silvia Jutta Sternberg
- vor 8 Jahren
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1 2.2.3 Mezzanines Kapital Merkmale der Eigen- und Fremdfinanzierung Wandel-/Optionsanleihe Wandelanleihen ( convertible bonds ) Investor hat das Recht (neben den Rechten aus der Schuldverschreibung), die Anleihe in Stammaktien einzutauschen (vorher bestimmtes Umtauschverhältnis) der Gläubiger wird Miteigentümer Bei Umtausch (Wandlung): bedingte Kapitalerhöhung notwendig (Wandlungs- bzw. Umtauschfrist, Wandlungsverhältnis, Wandlungspreis; evtl. Rückrufrechte für das emittierende Unternehmen gegen Prämie) 159
2 Optionsanleihen ( warrants ) Inhaber der Schuldverschreibung erhält ein zusätzliches Recht auf den Bezug von weiteren Anleihen bzw. Aktien (= Kaufoption) Vorher festgelegte Konditionen: Bezugsverhältnis, Bezugspreis innerhalb einer bestimmten Frist Weitere Möglichkeiten: Veränderung der Laufzeit oder des Nominalzinses; Konversionsrechte (Umtausch der Anleihe) 160
3 Unterschiede zur Wandelanleihe: Die Schuldverschreibung bleibt vom zugehörigen Optionsrecht unberührt Schuldverschreibung und Optionsrecht können zusammen oder getrennt voneinander an der Börse gehandelt werden Inhaber behält ursprüngliche Gläubigerstellung; er kann durch das Optionsrecht seine Stellung entweder verstärken (weitere Anleihen) oder durch erhaltene Aktien Miteigentümer werden. 161
4 Konsequenzen für Fußballunternehmen: Vor- und Nachteile wie bei normalen Schuldverschreibungen Verzinsung normalerweise unter der (normalen) SV; wegen Wandel- bzw. Optionsrecht (= zusätzlicher Wert) geringere Finanzierungskosten Außerdem: Falls positiver Verlauf des Aktienkurses große Wahrscheinlichkeit für Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts Rückzahlungsbetrag wird kleiner (Wandelanleihe) Eigenkapital erhöht sich (Wandel- und Optionsanleihe) Sinnvoll: Wenn Kapitalerhöhungen nicht unproblematisch sind (z.b. instabile Aktienmärkte) Kapitalzufuhr relativ unabhängig von schwankenden Aktienmärkten 162
5 Für FU: Es muss grundsätzlich kapitalmarktfähig sein Problematisch wegen fehlender Börsennotierung (außer BVB) Evtl. Unsicherheit bei der Finanzplanung wegen bedingter Kapitalerhöhung Evtl. Reduzierung der Entscheidungsfreiheit ih it der Geschäftsführung füh durch Ausgabe stimmrechtsbehafteter Anteile Evtl. Konflikt mit 50% + 1 -Regel Letztlich: Sinnvoll, wenn FU bereits an der Börse ist in Deutschland in naher Zukunft wohl unwahrscheinlich 163
6 Genussscheine Grundmerkmal: Rechte (z.b.): Verbriefung von Genussrechten Beteiligung am Gewinn, am Liquidationserlös Bezugs-, Benutzungs-, Umtauschrechte Weitere Merkmale: Im Insolvenzfall wie nachrangiges Kapital Rechtsstellung des Inhabers wie die eines Gläubigers Evtl. Verlustbeteiligung Laufzeit befristet oder unbefristet (mit beidseitigem Kündigungsrecht nach Ablauf einer vereinbarten Kündigungsfrist) 164
7 Vergütung ähnlich wie bei einer Aktie und können börsenfähig sein aber: Stellen keine Unternehmensanteile dar; haben kein Stimmrecht Keine Beschränkung auf bestimmte Rechtsformen (der Gesellschaft) Nur wenige gesetzliche Regelungen für die Ausgestaltung Flexible Anpassung an das emittierende Unternehmen Bisherige Praxis: Geringer Basiszinssatz + hohe Gewinnbeteiligung Unbefristete Laufzeit Beidseitiges Kündigungsrecht nach 10 Jahren L. Nachrang und Teilnahme am Verlust (Bei Börsennotierung: höhere Transparenzanforderungen, aber unter denen eines Börsengangs) 165
8 Beurteilung: Dauerhaft zur Verfügung g stehendes (Fremd-)Kapital eigenkapitalähnlicher Charakter, wenn: Nachrangigkeit Dauerhaftigkeit + Wiederkehrende Vergütung, orientiert am Reingewinn des Unternehmens Vorteil für Unternehmen: Eigenkapitalähnliches Kapital ohne Mitspracherecht 166
9 Fußballunternehmen: Wachsendes Interesse (weil flexibel, anpassungsfähig) g) Basisverzinsung auf Marktniveau Variable Verzinsung weniger gewinnorientiert (sondern Koppelung an sportliche Erfolge) Übertragung des auf fden Genussscheininhaber i h Weitere Eintrittsbedingungen für variable Vergütung: wirtschaftliche Ziele (z.b. Überschreitung eines festgelegten Jahresüberschusses) ideelle Ziele (z.b. Erreichen eines bestimmten einer Mitgliederzahl) 167
10 Beispiel: 1. FC Köln (2004/05): Genussscheine mit 10 j. Laufzeit Volumen: ~ 5,0 Mio Investoren: institutionelle Anleger Aufstockung um 5,0 Mio geplant Vergütung: niedrige i Basisverzinsung i variable Komponente (Aufstieg in 1. BL) Verwendung: Investition in den Spielerkader 168
11 Interesse beim SV Werder Bremen: Wandelgenussscheine Bei Ende der Laufzeit: Rückzahlung des Nominalbetrages oder Laufzeitverlängerung (um 4 Jahre) oder Umwandlung in Unternehmensanteile Evtl. phasenweise Emission: erst ausgewählte Privatinvestoren, offizielle Platzierungsphase bei institutionellen Anlegern, dann Kleinanleger 169
12 Nachrangiges Darlehen Merkmal: Darlehen mit Rangrücktritt Im Insolvenzfall wird das Darl. erst dann berücksichtigt, wenn höherrangige Ansprüche befriedigt worden sind Übliche Rangfolge der Vermögensverteilung im Insolvenzfall: Bruttovermögen des Unternehmens./. Aussonderung von Vermögen im Eigentum anderer Personen./. Absonderung des für Kreditsicherheiten verwendeten Vermögens./. Kosten des Insolvenzverfahrens./. Masseverbindlichkeiten aus während des Verfahrens zu tätigenden Geschäften./. Ansprüche nicht-nachrangiger Gläubiger = verbleibende Insolvenzmasse für nachrangige Gläubiger Risikoaufschlag bei der Darlehensverzinsung (keine Verlustbeteiligung, da bestehende Gläubigerstellung) 170
13 Normalerweise keine Besicherung durch den Kreditnehmer ( Bonitätskriterien sind niedriger großes Interesse des Kreditgebers an einem kontinuierlichen Informationsfluss) FU:Darlehen aus dem direkten Umfeld (langjährige Sponsoren, Mäzene, Gesellschafterdarlehen) Jeder der Fremdkapitalgeber hat i.d.r. Einblick in die Geschäftsvorgänge des FU; deshalb restriktive Information gegenüber der Öffentlichkeit weiterhin möglich Anmerkung: In der Anspruchsreihenfolge stehen nachrangige Gläubiger unmittelbar vor den Unternehmenseigentümer nachrangige Darl. können als eigenkapitalähnliche it li h Fremdkapitalposten t gewertet t werden (so auch die Sicht der DFL im Lizensierungsverfahren) 171
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