Inhaltsprotokoll. Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 /

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1 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz 52. Sitzung 13. Januar 2005 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Frau Abg. Borsky-Tausch (SPD) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Stand der Umsetzung von Hartz IV Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) gibt zu bedenken, dass mit Hartz IV eine der größten Reformvorhaben in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik seit Bestehen der Bundesrepublik in Angriff genommen werde. Damit sei eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten in großem Ausmaß verbunden. Angesichts dieser Größenordnung der Umstrukturierung sei die bisherige Umsetzung von Hartz IV in Berlin trotz einiger organisatorischer Probleme in den ersten Tagen gut gelaufen. Die neuen Strukturen seien geschaffen in Berlin, alle Arbeitsgemeinschaften gegründet, die Jobcenter als Anlaufstellen teils noch nicht in den vorgesehenen Gebäuden gebildet. Die Betroffenen wüssten, an welche Stellen sie sich zu wenden hätten. Es sei gelungen, alle eingegangenen Anträge mit der neuen Software zu bearbeiten. SenGesSozV habe den Bezirken Ende November eine Ersatzsoftware für eine Notfallplanlösung zur Verfügung gestellt und getestet. Die Bezirke hätten jedoch darauf verzichtet, weil sie dann alle Anträge 2005 hätten nacharbeiten müssen. Auch zwei Bezirke, bei denen es besondere Probleme gegeben habe, hätten am 15. Dezember 2004 entschieden, weiter die neue Software zu nutzen. Folgende Probleme habe es gegeben: Trotz mehrfacher Aufforderung hätten im Dezember erst 85 % der Betroffenen dies seien von Berechtigten Anträge auf Alg II gestellt. Ein Drittel dieser Betroffenen habe die Anträge nicht abgegeben, was zur Folge habe, dass nun ca Menschen im Januar keine Zahlungen bekämen und diese von den Ämtern einforderten. Die Regionaldirektion habe ihr Rednerin am 30. Dezember 2004 mitgeteilt, dass wegen falsch gespeicherter Kontonummern keine Gelder ausgezahlt werden könnten. Dieses Problem habe zwar bei den meisten Fällen gelöst werden können, aber mehrere Tausend Leistungsempfänger hätten bar ausgezahlt werden müssen. Insgesamt seien dann am 3. Januar in den Ämtern sehr viele Besucher erschienen. Dazu komme, dass einige Sozialämter und Arbeitsagenturen Mitte Dezember in die gemeinsamen Anlaufstellen umgezogen seien. Dabei seien jedoch keine Akten verschwunden. Es seien lediglich Akten liegen- Redakteurin: Barbara Oehler, Tel bzw. quer (99407) 1467

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 geblieben, weil sie nicht vollständig gewesen seien, oder die Akten seien in dem Moment, in dem ein Hilfeempfänger gerade im Amt vorgesprochen habe, nicht auffindbar gewesen. Sie Rednerin sei sicher, dass sich die Arbeit in den Ämtern in den nächsten 14 Tagen normalisieren werde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter, Arbeitsagenturen und Jobcenter hätten die ganze Situation nicht verursacht, sondern im Gegenteil in den letzten Monaten, auch über die Feiertage, unter großem Druck gearbeitet. Nun stünden sie einem großen Besucherandrang gegenüber. Deshalb sei noch einmal zu betonen, dass auch die Antragsteller in der Bringeschuld stünden und ihre Unterlagen rechtzeitig vollständig beizubringen hätten. Geschehe dies nicht, dürfe man die Schuld nicht den Mitarbeitenden anlasten. SenGesSozV habe nun die Aufgabe, die Ausführungsvorschrift über die Unterkunfts- und Heizungskosten zu erarbeiten. Anfang Dezember sei den Agenturen für Arbeit und Sozialämtern mitgeteilt worden, dass bis zum 1. Juli 2005 die Unterkunftskosten noch als angemessen gälten. Einzelne Bezirke und Arbeitsagenturen hätten sich jedoch nicht an dieser Rechtsvorschrift orientiert. Eine Arbeitsagentur habe 500 Personen mitgeteilt, dass sie ihre Wohnung wechseln müssten; worauf man 300 Entschuldigungsschreiben habe fertigen müssen, statt in dieser Zeit Daten einzugeben. Für die AV liege jetzt ein Referentenentwurf vor; sie gehe davon aus, dass Mitte bis Ende Februar ein Senatsbeschluss dazu vorliegen werde. Ab 1. Juli 2005 trete sie in Kraft. Abg. Hoffmann (CDU) erkundigt sich, wie mit den einmaligen Beihilfeanträgen umgegangen werde, die im November und Dezember 2004 gestellt und noch nicht bearbeitet worden seien. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erläutert, dass es sich dabei um Anträge auf Einmalzahlungen nach dem BSHG handele, das ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr gelte und vom SGB XII ersetzt werde. Der Bundesgesetzgeber habe dazu keine Übergangsvorschrift geschaffen. Dies habe zu verschiedenen Rechtsinterpretation geführt. SenGesSozV sei der Auffassung, dass jemand, der einen Antrag stelle, ein Recht darauf habe, dass der Antrag bearbeitet werde. SenJust beurteile dies anders. Auf Bundesebene sei vereinbart worden, dass die Länder die Anträge 2005 nicht mehr bearbeiten sollten. Dies habe SenGesSozV den Bezirken so mitgeteilt. Die Bezirke hätten Bedenken angemeldet und mitgeteilt, dass sie Ende 2004 ihren Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Alg-II-Anträgen gesetzt hätten. Es habe sich dann herausgestellt, dass die Länder unterschiedliche Auffassungen verträten und unterschiedlich handelten. Daraufhin habe sie mit den Kollegen aus den Stadtstaaten auf ein einheitliches Verfahren verständigt. Nun könnten die Anträge auch im Jahr 2005 bearbeitet werden. Die Betroffenen sollten keine Nachteile davon haben, dass ihre Anträge aus organisatorischen Gründen nicht schneller hätten bearbeitet werden können. So könnten auch Widersprüche vermieden werden. Nur Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen bearbeiteten die Anträge 2005 nicht mehr, alle anderen Länder bearbeiteten sie. Einen Dissens mit SenFin dazu, werde wohl in den nächsten Tagen geklärt werden können. Abg. Hoffmann (CDU) fragt nach, ob die Anträge, wenn sie im Januar 2005 bearbeitet würden, dann nach der neuen Rechtslage beurteilt, also abgelehnt, würden. Sie müssten nach altem Recht bearbeitet werden. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, die Anträge würden selbstverständlich auf Grundlage des BSHG und der dazu bestehenden Ausführungsvorschriften der Landesregierung bearbeitet. Die Prüfdienste machten jedoch ihre Arbeit ebenfalls wie bisher. Frau Abg. Jantzen (Grüne) erkundigt sich, ob inzwischen die Zuständigkeit für allein erziehende Studentinnen, die für ihre Kinder Sozialgeld beantragten, geklärt sei. Wer sei künftig für Wohnungslose und Haftentlassene zuständig? Wo gebe es für diese Zielgruppen Soforthilfen? Eine gute Nachricht sei es, dass die vor dem 1. Oktober 2004 angelaufenen BSHG-Maßnahmen weitergeführt würden. Woraus würden sie finanziert? Werde in der AV Unterkunft abgesichert, dass Al-II-Empfangende nicht sofort nach Beginn des zweiten Halbjahres 2005 umziehen müssten, wenn ihre Wohnung als nicht angemessen beurteilt werde? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erklärt, die Einmalzahlungen hätten, wie bisher, die Bezirke zu leisten. Es gebe dazu noch Gespräche mit SenFin. SenGesSozV sei zuständig für das SGB XII und die kommunalen Leistungen über SGB II, also für die Unterkunftskosten und die dann noch bestehenden Einmalzahlungen nach 23 SGB II Finanzierung von

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 Klassenfahren, Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung mit Bekleidung usw. Hier werde SenGesSozV die Rundschreiben, Ausführungsvorschriften usw. erlassen. Rechtliche Grundlage für die Verbindlichkeit der Ausführungsvorschriften von SenGesSozV für die Jobcenter sei das Ausführungsgesetz, das nach der Behandlung im RdB gerade im Senat behandelt werde. Die Jobcenter seien Anlaufstelle für alle Erwerbsfähigen, also auch Obdachlose und Haftentlassene. Dort seien weitere Leistungen, wenn nötig, zu veranlassen. SenGesSozV werde eine AV Unterkunft erarbeiten, die für SGB XII und SGB II gelten werde. Die AV solle es ermöglichen, dass im Einzelfall abgewogen werden könne. Da nach dem SGB II die Arbeitslosen möglichst schnell in Arbeit vermittelt werden sollten, müsse der Wohnungserhalt, nicht das Vertreiben aus der Wohnung und ein Umzug im Vordergrund stehen. Frau Abg. Jantzen (Grüne) möchte wissen, zu welcher Arbeitsgemeinschaft Wohnungslose gehen sollten. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass SenGesSozV mit der Regionaldirektion darüber verhandele, dass Wohnungslose nach der bisher im Sozialhilferecht gültigen AV behandelt und nach dem Geburtsdatum oder dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ämtern zugeordnet würden. Wenn Woh- nungslose erwerbsfähig seien, würden die Kosten vom Jobcenter übernommen. Hier müsse noch eine Vereinbarung mit der Regionaldirektion getroffen werden. Auf der Bundesebene sei geklärt worden, dass Kinder von Studierenden von den Arbeitsgemeinschaften Sozialgeld erhielten. Abg. Lehmann (FDP) dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ämter, dass sie die Umstrukturierung mit großem Arbeitseinsatz bewältigt hätten. Wie stehe SenGesSozV zu der Forderung von Bm Wolf (WiArbFrau) nach steuerfinanzierten Sozialabgaben bei Unqualifizierten? Habe es im Senat bereits eine Diskussion darüber gegeben? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) verweist auf die Zuständigkeit von SenWiArbFrau für kommunale Beschäftigung. Wenn Sozialversicherungsbeiträgen in Form von Lohnkostenzuschüssen übernommen würden, halte sie Rednerin dies für sinnvoll. Dies sei ein normales Verfahren, über Lohnkostenzuschüsse Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn die Forderung von Bm Wolf in diese Richtung gehe, werde sie diese unterstützen. Frau Abg. Radziwill (SPD) interessiert, wann Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter nach den großen Anstrengungen der Umstrukturierung so weit seien, den Aspekt Fördern der neuen Gesetzgebung umzusetzen. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, nach dem letzten Beschluss auf Bundesebene werde zumindest für die unter 25-Jährigen ab 1. Januar 2005 der Zusammenhang von Fordern und Fördern gewährleistet, d. h. ein Betreuungsschlüssel von 1:75 realisiert. Zum 1. Juli 2005 solle für die anderen Zielgruppen der geplante Personalschlüssel von 1:150 umgesetzt werden. Hierfür sei eine Personalaufstockung zum 1. Juli dringend erforderlich. Die Regionaldirektion versuche, dafür Personal aus dem Stellenpool zu gewinnen. Für die unter 25-Jährigen sei es wohl schwierig, allen in den ersten vier Wochen nach Inkrafttreten von Hartz ein Angebot zur Integration ins Erwerbsleben zu machen. Dieses Ziel müsse jedoch angestrebt werden. Wenn die Betroffenen an anderer Stelle auf Leistungen verzichten müssten, erwarteten sie auch verbesserte Beratung und Hilfe. Frau Abg. Radziwill (SPD) fragt nach, welche Auswirkungen die veränderte Finanzierung der Schuldnerberatung hätten. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erwidert, über die Schuldnerberatung habe SenGesSozV seit einigen Wochen mit SenFin diskutiert. SenGesSozV habe eine Bedarfsaufstellung gemacht und versucht, die Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen demgemäß zu verbessern, habe es bisher noch nicht erreicht. Der Fehlbetrag werde jedoch aufgestockt. Es sei vereinbart worden, nach einem halben Jahr erneut den Bedarf zu prüfen und dann ggf. nachzuverhandeln. Frau Vors. Borsky-Tausch erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet.

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 Punkt 2 der Tagesordnung Große Anfrage der SPD und der Fraktion der PDS Heimaufsicht Drs 15/ in Verbindung mit Punkt 3 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Konzept der Sicherung der Heimaufsicht im Land Berlin (auf Antrag der Fraktion der PDS) 0286 Siehe Wortprotokoll. Punkt 4 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Wohnformen und Betreuungsmodelle für demenzkranke Menschen (auf Antrag der Fraktion der PDS) 0041 Frau Abg. Simon (PDS) weist auf den ersten Pflegequalitätsberichts der Bundesregierung hin, in dem festgestellt worden sei, dass die Demenzkranken mit 30 % Negativkritik an den Leistungen im Zentrum des künftigen Interesses stehen müssten. Nach dem geltenden Heimgesetz seien die Wohnformen, in denen Demenzkranke häufig untergebracht seien, schlecht einzuordnen, weil nicht klar sei, ob es sich um stationäre oder um ambulante Einrichtungen handele. Auch die Heimaufsicht klage darüber, dass es keine Definitionen gebe. Wie gehe Berlin mit diesem Problem um? Inwieweit könne in Berlin für Demenzkranke die Unterbringungsform angeboten werden, die im Einzelfall von den Patienten und ihren Angehörigen gewünscht werde? Werde das Angebot der zusätzlichen 460 im Jahr des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes so angenommen, wie es der Gesetzgeber erwartet habe, oder müsse man die derzeitige Regelung verbessern? Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erklärt, dass das Thema die gesamte Gesellschaft künftig stark beschäftigen werde, da der Anteil an Demenzkranken wegen der höheren Lebenserwartung der Menschen rasch ansteige. Unstrittig seien Wohngemeinschaften, ob ambulante oder in stationären Einrichtungen, die derzeit beste Form der Unterbringung für Demenzkranke. Das Angebot von nur 370 Zimmern in ambulanten betreuten Wohngemeinschaften für Demenzkranke sei nicht bedarfsgerecht. Die Finanzierung über die Sozialämter sei jedoch sehr teuer, und die seit Monaten andauernden Verhandlungen mit den Pflegekassen hätten kein Ergebnis. Insofern wäre eine Reform der Pflegeversicherung dringend notwendig. Die Nachfrage nach den Zusatzzahlungen von 460 zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen sei gering. Dies liege wahrscheinlich daran, dass die Regelung noch relativ neu und wenig bekannt sei. Es sei davon auszugehen, dass die Nachfrage in den nächsten Jahren stärker werde. Die Definition von Heim in Bezug auf betreute Wohneinheiten werde sie dem Ausschuss schriftlich übermitteln. Abg. Czaja (CDU) kritisiert, dass SenGesSozV den Bedarf an Unterbringungs- und Betreuungsplätzen für Demenzerkrankte falsch einschätze, wenn sie von derzeit Plätzen auf einen Bedarf von Plätzen im Jahr 2015 schließe, weil die Zahl der Demenzkranken im gleichen Zeitraum um 30 % steigen werde. Damit fehlten in den nächsten Jahren bis Plätze. SenGesSozV betone zwar immer, dass die Pflegestufenfinanzierung und der Vergütungszuschlag von rd. 20 am Tag nicht ausreiche, doch zeige sie keinen Weg auf, wie sie mit den Kassen darüber verhandeln wolle oder berichte nicht, wie die Kostenträger mit dem Thema in Zukunft umgingen.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 Die Pflegeversicherung müsse auch wegen der unzureichenden Einordnungsmöglichkeit der Demenzkranken in das Pflegestufensystem umgehend reformiert werden. Die Folge seien eine teuere Unterbringung, über die Angehörige nicht immer nach den Bedürfnissen der Kranken entschieden. Die Fraktionen sollten sich auf Bundesebene für eine Reform der Pflegeversicherung einsetzen. Berlin sei bis vor einigen Jahren Vorreiter in der Einrichtung von Modellprojekten zur Unterbringung von Demenzkranken gewesen, inzwischen aber zurückgefallen. Andere Länder z. B. Hamburg seien weiter. Der Senat müsse den Anstieg der Demenzkranken berücksichtigen und mehr Modellprojekte fördern. Frau Abg. Jantzen (Grüne) sieht ebenfalls Reformbedarf beim Pflegegesetz. Der besondere Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten werde mit der somatisch orientierten Definition des Pflegebedarfs nicht abgedeckt. Sie befürchte, dass selbst wenn das Pflegegesetz in dieser Legislaturperiode noch geändert würde die Pflegekassen wegen der Finanzierungsprobleme kaum mehr Mittel für die Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung hätten. Dem Bedarf an betreuten Wohnplätzen für Demenzkranke stehe ein wachsendes Angebot gegenüber, das jedoch unübersichtlich sei. Positiv sei, dass die Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit den Wohngruppen inzwischen gut funktioniere. Wie weit seien die Verhandlungen zur Einführung einer Pauschale? Wie viele Wohngruppen für Demenzkranke gebe es in stationären Einrichtungen, seit die Pauschale existiere? Bundesweit würden zwei Drittel der Demenzerkrankten zuhause gepflegt. Wie sei das Verhältnis in Berlin? Wenn die Werte ähnlich seien, sei es verwunderlich, dass die 460 zur Entlastung der pflegenden Angehörigen so selten in Anspruch genommen würden. Gebe es für demenzerkrankte Migrantinnen und Migranten spezielle und abgesicherte Angebote? Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) bemerkt, 370 betreute ambulante Wohneinheiten seien gemeldet. Es gebe weit mehr Angebote. Darunter seien auch Anbieter, die nicht im Interesse der Betroffenen tätig seien. SenGesSozV habe deshalb mit den zuständigen Stadträten diskutiert, wie die Unterbringung von Demenzkranken so strukturiert werden könne, dass ihre Qualität und Finanzierung gesichert sei. Man habe versucht, über die Tagespauschale eine Lösung zu finden. Damit müssten jedoch die Pflegekassen einverstanden sein; die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Etat der Pflegeversicherung müsse angehoben werden, sonst würden die Kosten immer mehr zu Lasten der Kommunen bzw. Bezirke und der Betroffenen verschoben. Sie Rednerin gehe davon aus, dass der Anteil der Demenzerkrankten, die zuhause gepflegt würden, dem Bundesdurchschnitt entspreche. SenGesSozV werde die Zusatzzahlungen für pflegende Angehörige bekannter machen. Innerhalb der Kampagne für kultursensible Pflege gebe es Modellprojekte für ältere Migrantinnen und Migranten, insofern wohl auch für demenzerkrankte. Modellprojekte würden nur zeitlich begrenzt durchgeführt und dann ausgewertet. Für eine flächendeckende Einführung von neuen Betreuungsformen bedürfe es anderer Rahmenbedingungen. Frau Vors. Borsky-Tausch erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 5 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Umsetzung der Leitlinien für Obdachlose hier: Bedarf und Stand der Versorgung von obdachlosen und pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen (auf Antrag der Fraktion der PDS) 0150 Frau Abg. Simon (PDS) verweist auf die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage Drs 15/10308 von Frau Abg. Jantzen (Grüne). Dort werde berichtet, dass sich der angenommene Bedarf von 250 Pflegeplätzen für Obdachlose als zu hoch erwiesen habe, da nur rd. 20 davon in Anspruch genommen worden seien. Bedauer-

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 licherweise gebe es wenig Daten, und vermutlich sei die Dunkelziffer der Betroffenen höher. Lägen seit Beantwortung dieser Kleinen Anfrage neue Daten vor? Es sei sinnvoll, in den Einrichtungen der medizinischen Versorgung Obdachloser die Betroffenen stärker über Pflegeplätze in Wohnungen nicht in Pflegeeinrichtungen zu informieren bzw. den Bedarf nachzufragen. Die meisten Obdachlosen seien schwer in stationäre Pflegeeinrichtungen zu integrieren und bräuchten individuelle Betreuung in Wohnungen. Frau Abg. Jantzen (Grüne) interessiert, wie SenGesSozV die aktuelle Situation einschätze. Gebe es inzwischen spezielle Angebote für ältere pflegebedürftige Wohnungslose? BSGH-Einrichtungen bzw. jetzt SGB- II-Einrichtungen hätten zwar Angebote für diese Zielgruppe machen wollen, seien aber an mangelnden baulichen Voraussetzungen gescheitert. Habe sich hier etwas getan? Gebe es einen erneuten Anlauf, die Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose weiterzuentwickeln? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass der Bedarf an Pflegeplätzen für Obdachlose im Landespflegeplan zu hoch eingeschätzt worden sei, die Dunkelziffer der Bedürftigen aber hoch sei. Zudem gebe es kaum Finanzierungsmöglichkeiten über bestehende Gesetze. Deshalb müsse man Betreuungsformen finden, die den Bedürfnissen von pflegebedürftigen Obdachlosen gerecht würden und finanziert werden könnten. Derartige Angebote gebe es in Berlin, z. B. am Legiendamm oder in der Nostizstraße in Friedrichshain-Kreuzberg. Um deren Finanzierung werde jedoch seit Jahren gekämpft. SenGesSozV werde dies auch weiterhin tun. Die medizinische Betreuung Obdachloser sei in Berlin vorbildhaft. Es müsse Sorge dafür getragen werden, dass pflegebedürftige Obdachlose die Chance bekämen, möglichst in Wohnungen betreut zu werden. Hier hätten die Sozialdienste, aber auch die Obdachlosenpraxen eine wichtige Funktion. Einen neuen Anlauf zur Einrichtung eines Arbeitskreises zur Weiterentwicklung der Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose müsse es tatsächlich geben. Frau Vors. Borsky-Tausch erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 6 der Tagesordnung neu Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Drs 15/ Frau Vors. Borsky-Tausch macht darauf aufmerksam, dass die in der Vorlage vorgesehene gesetzestechnische Einordnung der Änderung in das ASOG nicht mehr passe, da inzwischen SenInn eine Änderung initiiert habe, die bereits im Rahmen des Zuständigkeitsneuordnungsgesetzes Eingang in das ASOG gefunden habe. Die Koalition habe einen entsprechenden Änderungsantrag siehe Beschlussprotokoll S. 4 vorgelegt. Der Ausschuss InnSichO habe bei Stimmenthaltung der FPD einstimmig empfohlen, den Antrag anzunehmen. Abg. Lehmann (FDP) erinnert daran, dass seine Fraktion in der Sitzung des Ausschusses InnSichO vom 22. November 2004 angeregt habe, zu prüfen, ob Externe wie TÜV oder DEKRA zugezogen werden könnten. Sei dies geprüft worden? StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) antwortet, Ergebnis der Prüfung sei, dass nur Teilaufgaben an Dritte übertragen werden können, nicht aber die meisten, häufig arbeitsintensiveren Aufgaben. Auch die Übertragung der Teilaufgaben wäre nicht ökonomisch, da das zuständige Bundesministerium für Verkehr festgestellt habe, dass private Anbieter erheblich höhere Gebühren nehmen müssten. Frau Vors. Borsky-Tausch weist darauf hin, dass es sich um die vierte Änderung des ASOG handele, insofern die Überschrift des Antrags geändert werden müsse. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Überschrift des Gesetzes in Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zu ändern und empfiehlt dem Plenum einstimmig, den so geänderten Antrag anzunehmen. Es wird Dringlichkeit beschlossen.

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 Punkt 7 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der CDU Strukturkonzept für die Charité Universitätsmedizin in Berlin Drs 25/ Abg. Czaja (CDU) bedauert, dass der Antrag nicht in Vorbereitung des Strukturkonzepts für die Charité behandelt worden sei. Das Strukturkonzept sei nicht mit den Kostenträgern abgestimmt worden. Damit steige das Risiko, dass die Charité künftig noch größere finanzielle Schwierigkeiten haben werde. Ihr Finanzrisiko für das nächste Jahr sei mit 212 Mio Defizit eingestuft worden. Die Charité erbringe einen hohen Anteil von Leistungen, die mit ihrem universitären Auftrag nichts zu tun hätten. Dies wirke sich negativ auf ihre Verhandlungsposition in den Budgetverhandlungen aus. Auch die Kooperation mit den akademischen Lehrkrankenhäusern sei schlecht, das Verhältnis zw. Charité und Vivantes zerbrochen. Dies verstärke die Probleme der Charité. Die Charité habe den niedrigsten Case-Mix-Index CMI der Universitätskliniken in Deutschland, und er sinke noch. Wie solle die Charité bei den Budgetverhandlungen den heutigen Kostenblock zu finanzieren? Werde sich SenGesSozV an den Kostenverhandlungen beteiligen? Wenn der Vorstand zumal der dreiköpfige nichtmedizinische Vorstand allein diese Verhandlungen führe, werde es zu großen Problemen kommen. Das vom Vorstand vorgelegte Strukturkonzept sei gesundheitspolitisch hochproblematisch, da es eine gut funktionierende medizinische Landschaft über die Grenzen Berlins hinaus zerstöre. Mit der Verlagerung des kardiologischen Zentrums vom Standort Charité an den Standort Steglitz werde die Zusammenarbeit von Charité und Deutschem Herzzentrum im Grunde aufgekündigt. Es entstehe ein zweites Herzzentrum, dann träten zwei Herzzentren auf dem bundesdeutschen Markt an. Damit gebe es eine Zerfaserung der gebündelten Kompetenz. SenGesSozV solle allein aus gesundheitspolitischen Erwägungen auf die für die Charité zuständigen Senatoren Einfluss nehmen, damit sie sich der Probleme der Charité annähmen. Das vorliegende Strukturkonzept könne unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten nicht umgesetzt werden. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bemerkt, sein Vorredner habe einen politischen Rundumschlag geliefert, eine allgemeine Kritik, die kaum detailliert begründet sei. Die einzig konkrete Frage, lasse sich leicht beantworten: SenGesSozV sei seit Jahren nicht mehr an den Budgetverhandlungen der Charité beteiligt. Dies wäre auch nicht möglich, da die Verhandlungen ein enormes Detailwissen über die inneren Strukturen der Einrichtungen verlangten. Die Verhandlungen führten diejenigen, die sie rechtlich zu führen hätten und davon sei auszugehen die nötige Sachkompetenz hätten. Es sei voreilig, negative Auswirkungen auf die kardiologische Versorgung zu befürchten, wenn der kardiologische Schwerpunkt innerhalb der Charité am Standort Benjamin-Franklin angesiedelt werde. Zudem sei es unbegründet anzunehmen, dass die Strukturentscheidungen der Charité ausschließlich vom dreiköpfigen Vorstand getroffen würden. Das Strukturkonzept sei von zahlreichen klinisch tätigen Ärzten auch unter medizinischen Aspekten vorbereitet worden. SenGesSozV und SenWissKult sähen die Notwendigkeit und die Möglichkeiten, dass die Zusammenarbeit und die Abstimmungen Charité und Vivantes verbessert werde. Die Gespräche dazu würden bereits geführt. Sie würden im Januar und Februar fortgesetzt und intensiviert. Hier gebe es keinen Dissens, weder zw. den Verwaltungen noch zw. den beiden Parteien. Herr Eckey (SenWissForsch) erklärt, dass es nicht zutreffe, dass die Charité im nächsten Jahr ein Defizit von 212 Mio habe; die Charité habe nur deutlich gemacht, dass bis zu den Jahren 2010/2012 ein solches Defizit entstehen könnte, wenn keine Gegenmaßnahmen eingeleitet würden. Bestandteil des Risikos sei die von Senat und Abgeordnetenhaus beschlossene Mittelabsenkung von 98 Mio. Davon würden im nächsten Jahr bereits 30 Mio erbracht, die restlichen 68 Mio würden bis zum Jahr 2010 nach Maßgabe des Hochschulvertrags abgesetzt. Es sei positiv hervorzuheben, dass die Charité in den letzten zwei Jahren erhebliche strukturelle Veränderungen z. B. in der Approbationsordnung realisiert habe. Die von Senat und Parlament beschlossene Reduzierung der Zahl der Studienanfänger von jährlich auf 600 sei 2004 schon erreicht worden. Auch die Halbierung der Zahl der Studienanfänger in der Zahnmedizin sei nicht erst bis 2007/2008, wie geplant, sondern

8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 schon 2004 geschafft worden. Dies sei für die künftige Strukturplanung äußerst positiv zu bewerten. Dazu komme, dass die Charité trotz der finanziellen Schwierigkeiten die auf alle Einrichtungen des Gesundheitswesens in Berlin und Deutschland zukämen noch zu den Einrichtungen gehöre, die in der Biomedizin in Deutschland den ersten Platz einnähmen. Sie habe ihr Drittmittelvolumen 2004 auf etwas über 100 Mi ausweiten können. Auch dies sei erfreulich. Zum Stand Strukturplanung an der Charité: Die Gremien nach Maßgabe des Vorschaltgesetzes hätten sich gebildet und seien seit sechs Monaten komplett. In dieser Zeit habe die Charité ihr gesamtes Leistungsspektrum analysiert und die Ertrags- und Aufwandslage und die Kostendeckungsbeiträge der über 110 Organisationseinheiten auf das Betriebsergebnis insgesamt ermittelt. Dies werde durch die notwendige Trennung der Anteile für Forschung und Lehre und der Anteile für stationäre und ambulante Krankenversorgung erschwert. Auf Basis einer ausführlichen Portfolioanalyse werde die Charité die Ergebnisse noch im Januar/Februar in einem Masterplan zusammenfassen. Dann berate der Struktur- und Finanzausschuss, und der Aufsichtsrat werde schließlich am 25. Februar seine abschließende Entscheidung treffen. Bestandteil des Masterplans sei ein Unternehmens- und Beteiligungskonzept der Charité, in dem auch die Kooperation mit Vivantes u. a. geregelt werde. In der Einschätzung des künftigen Vorgehens bei der Kooperation gebe es bei den beiden beteiligten Senatsverwaltungen keinen Dissens. Der CMI-Wert der Charité sei im gleichen Rahmen wie der Wert vergleichbarer Häuser, insbesondere in Heidelberg oder München. Von einer Aufkündigung der Kooperation mit dem Deutschen Herzzentrum könne keine Rede sein. Es solle einzig die kardiochirurgische Versorgung aus Mitte in den Süden Berlins verlagert werden. Eine Gleichsetzung mit dem Deutschen Herzzentrum sei schon deshalb nicht möglich, weil in der Universität keine Transplantationen vorgenommen würden. Die Charité habe neue Drittmittelrichtlinien und eine neue Studienordnung erarbeitet. Bis zum Februar werde ein Strukturkonzept für künftigen Professorenentwicklung vorliegen. Von den über 270 Professoren könnten wegen der Mittelabsenkung langfristig ein Drittel nicht gehalten werden. Die Charité leiste die Fusion mehrerer Fakultäten und Klinika, was in dieser Dimension in keinem Klinikum Deutschlands geschafft worden sei. Gipfeln werde die Neuorganisation in Zentren, deren Ausgestaltung derzeit der Vorstand in betriebsinternen Runden vorstelle. Damit werde dem Aufsichtsrat auf der Basis einer breite Beteiligung ein möglichst abgestimmtes Konzept vorgelegt. Nach dem 25. Januar könne konkretisiert werden, wie die Einsparung von 98 Mio im konsumtiven Bereich erwirtschaftet werden sollten. Nach geltendem Pflegesatzrecht sei der Senat auch wegen der Autonomie der Universitäten nicht an den Pflegesatzverhandlungen beteiligt. Direkt nach der Beschlussfassung im Aufsichtsrat werde SenWissForsch in Abstimmung mit SenGesSozV und SenFin dem Senat einen Bericht vorlegen. Dann werde dem Hauptund Wissenschaftsausschuss, vermutlich auch dem Gesundheitsausschuss ein Bericht vorgelegt. Abg. Lehmann (FDP) befürchtet, dass Charité und Vivantes künftig nur auf geringstem Niveau zusammenarbeiten sollten, dabei sollte man deren Kooperation fördern. Da für Februar das Konzept der Charité vorliegen solle, beantrage er, den Antrag der Fraktion der CDU, den er positiv bewerte, so lange zu vertagen. Abg. Pape (SPD) fordert die Fraktion der CDU auf, den Antrag zurückzuziehen, da alle Forderungen bereits erledigt seien. Der derzeitige Vorstand der Charité sei bemüht, sich mit allen Seiten abzustimmen und treffe keine einsamen Entscheidungen. Das Strukturkonzept sei im Wissenschaftsausschuss am 15. September 2004 ausführlich besprochen worden, insofern habe auch die CDU-Fraktion dort Gelegenheit zur Diskussion gehabt. Die Charité stehe vor großen Herausforderungen bei der Krankenversorgung, das beurteile die SPD ebenso. Hier sei Vivantes viel weiter. Es sei wichtig, dass die Gespräche zw. dem Vorstand von Vivantes und dem der Charité intensiviert würden. Dass zwei Unternehmen mit dem gleichen Träger sich auf Kosten der Steuerzahler und der Versicherten gegenseitig versuchten, Konkurrenz zu machen, dürfe nicht sein. Die Ausführungen von Herrn Eckey hätten deutlich gemacht, dass ein hoffnungsvoll begonnen habe, was nun mit großen Anstrengungen weitergeführt werden müsse. Die Vorstände müssten vor Ort deutlich machen, dass der Umstrukturierungsprozess machbar und unbedingt notwendig sei. Hier sei Gesprächsbereitschaft den Arbeitnehmerinnen und -nehmern gegenüber und Transparenz nötig, denn sie hätten vor Ort trotz aller Umstrukturierung sicherzustellen, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten in gewohnt hoher oder noch höherer Qualität weitergeführt werde.

9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52 Frau Abg. Simon (PDS) kritisiert die Fraktion der CDU, dass sie keinen Änderungsantrag eingebracht habe, wenn seit Vorliegen ihres Antrags bald ein Jahr vergangen sei und die Sachlage sich geändert habe u. a. durch den Senatsbeschluss zur Strukturreform vom 23. November. Rahmenbedingungen zu fordern, die Gesetzeslage seien, sei unnötig. Die Forderungen seien überholt, der Antrag solle zurückgezogen werden. Dass der Antrag erst jetzt behandelt werde, könne derjenige nicht beklagen, der nicht bei Sprecherrunden anwesend sei, in der die Tagesordnung für die nächste Sitzung festgelegt werde. Frau Abg. Jantzen (Grüne) gibt zu bedenken, dass momentan nicht der richtige Zeitpunkt sei, über das Strukturkonzept der Charité zu diskutieren, da noch die Grundlage dazu fehle. Auch wenn die Beteiligung des Personals und die Transparenz des Umstrukturierungsprozesses von den Verantwortlichen gelobt werde, müsse die Realität kritisch ins Auge gefasst werden. Nicht alle Beteiligten sähen dies so. Auch müsse die Qualität der pflegerischen Versorgung in einigen Abteilungen verbessert werden. Wann werde das Hochschulmedizinstrukturgesetz vorgelegt? Sie rege an, dass der Gesundheits- und der Wissenschaftsausschuss darüber in gemeinsamer Sitzung diskutierten. Abg. Czaja (CDU) bemerkt, was momentan in der Charité, einem der größten Unternehmen Berlins, passiere, schade ihm mehr als es ihm nutze. Durch den neuen Vorstand seien die Voraussetzungen für die Strukturveränderungen schlechter geworden. Notwendige Entscheidungen seien nicht getroffen worden. Die Charité habe das Problem, dass dort viele Fälle behandelt würden, die nicht in die Universitätsmedizin gehörten. Zudem gebe es zu viel Personal, und man versuche, Einsparungen über den Aufbau von Zentren zu erreichen, weil man keinen Standort habe schließen wollen, was einfacher gewesen wäre. Er Redner befürchte, dass sich die Auseinandersetzungen des Vorstands der Charité mit den Kassen negativ auf die Budgetverhandlungen auswirkten. Er gebe Abg. Pape (SPD) Recht, dass zwei Unternehmen des Landes, Charité und Vivantes, besser und effektiver kooperieren sollten. Hier könne der Senat seinen Einfluss geltend machen. Über die Strukturprobleme der Charité müsse man im Ausschuss noch einmal ausführlicher sprechen. Der Antrag seiner Fraktion habe sich mit Vorlage des Strukturkonzepts erledigt. Seine Fraktion werde ihn gemäß 39 Abs. 4 GO Abghs zurückziehen. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) hält es ebenfalls für lohnenswert, zu gegebener Zeit über das Strukturkonzept der Charité im Ausschuss zu diskutieren, da es wichtige gesundheits- und sozialpolitische Fragen aufwerfe. Prof. Ganten habe betont, dass es ein großes Risiko für die Charité gebe, wenn nicht Stellen abgebaut würden. Ob der Strukturumbau transparent und unter Beteiligung der Betroffenen geschehe, werde je nach Perspektive des Gefragten unterschiedlich beantwortet. SenGesSozV und SenWissForsch seien sich einig, den Prozess der Abstimmung von Charité und Vivantes zu begleiten. Dabei müsse überlegt werden, wo Kooperationen sinnvoll seien, wo es Wettbewerb gebe. Voraussetzung sei jedoch gewesen, dass auch die Charité wie Vivantes ein Strukturkonzept entwickle. Schon im September 2004 sei beschlossen worden, dass SenGesSozV und SenWissForsch mit den Vorständen von Vivantes und der Charité tagen werde, um den Abstimmungsprozess vorzunehmen. Die beiden zuständigen Staatssekretäre bereiteten diese Sitzung vor. Herr Eckey (SenWissForsch) berichtet, dass SenWissForsch die Grobstruktur eines Entwurfs für das Hochschulmedizinstrukturgesetz vorbereitet habe. Das Papier werde derzeit intern erörtert. In den nächsten fünf, sechs Monaten werde man Weiteres sagen können. Frau Vors. Borsky-Tausch weist darauf hin, dass die CDU angekündigt habe, den Antrag zurückzuziehen. Punkt 8 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * * Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

10 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 52

Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.

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