EINGANG BA ENTRÉE MPC 3 0. Harz Bericht, Vorverfahren gegen bbmking Uieter une Mitbeschuldigte; Tatbeiträge des Beschuldigten BÜCK Arthur

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINGANG BA ENTRÉE MPC 3 0. Harz 2011. Bericht, Vorverfahren gegen bbmking Uieter une Mitbeschuldigte; Tatbeiträge des Beschuldigten BÜCK Arthur"

Transkript

1 Ersteller Abteilung Datum Dossier-Mr. OPGKBKP-Nr. BA-Verf.-Nr. Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Gugler Marc BKP-GB2-ERMBE-BE EAII Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Bundeskriminalpolizei EINGANG BA ENTRÉE MPC 3 0. Harz 2011 Geschafts-Nr. / N" de l'affaire : Janus PV ORMA 5-13F-C Bericht, Vorverfahren gegen bbmking Uieter une Mitbeschuldigte; Tatbeiträge des Beschuldigten BÜCK Arthur Beschuldigte/r Familienname Vorname(n) Geburtsdatum Geburtsort Heimatort/Nationalität Eltern Zivilstand Beruf/Arbeitgeber Wohnort/Domizil Adresse Sprache(n) BÜCK Arthur Brugg AG/AG Gebenstorf/AG Hans BÜCK und Ruth geb. HILTBOLD verheiratet mit Gina geb. RINER Jurist CH-4323 Wallbach/AG Rheinstrasse 29 Deutsch m Verfügung vom: 3. Original geht an: Schweizerische Bundesanwaltschaft Pfister Werner Kopie an: H Kripokanzlei El Dossier BKP D D D n. D. D. BUNOESKRIMIN/ Ryff Hanspeter KL IZEI Kommissariat III Ber

2 Seite 2 von 23 Inhaltsverzeichnis Rollen BÜCK als Vermittler BÜCK als Revisor BÜCK als Rechnungsführer BÜCK als Investor 6 2 Darstellung der objektiven Tatbeiträge Hinsichtlich Täuschung von Investoren / Aufrechterhaltung des mutmasslich betrügerischen Anlagesystems Hinsichtlich Auditors-reports" Hinsichtlich LFG-Deal" und Segregation der MOORE PARK-Kundengelder Hinsichtlich weiterer Handlungen 19 3 Objektive Momente zum subjektiven Tatbestand Ab dem Jahr Ab dem Jahr Im Jahr 22 4 Anwendbare Straftatbestände 23

3 Seite 3 von 23 1 Rollen BÜCK Arthur, von der Ausbildung her Jurist und Betriebswirtschafter, nahm zwischen 1998 und - nebst seiner selbstständigen Tätigkeit als Treuhänder - im Anlagesystem des BEHRING Dieter verschiedene Rollen wahr. Zum einen war er ab 1998/99 als Vermittler - mit einem Netz von um die 30 Untervermittler - für das Anlagesystem tätig, zum anderen führte er ab dem Jahr 2000 gleichzeitig Audits desselben Anlagesystems durch und verfasste mehrere diesbezügliche Independent auditor's reports". Gleichzeitig amtete BÜCK zusammen mit seinem Partner René Brunner als gesetzliche Revisionsstelle der KÄMPF BANGERTER & PARTNER AG und der KB&P CONSULTING AG. Schliesslich übernahm er ab Sommer im Zuge der negativen Pressekampagne gegen BEHRING Dieter die Funktion des verantwortlichen Rechnungsführers bei der geplanten Rückführung der Gelder der Moore-Park-Gesellschaften an die Investoren. In den folgenden vier Abschnitten werden die verschiedenen Rollen von BÜCK in einem kurzen Überblick erläutert. 1.1 Bück als Vermittler Im Jahr 1998 kam BÜCK Arthur gemäss eigenen Angaben über WEIBEL Peter, den er im Militärdienst kennengelernt hatte, erstmals mit BEHRING Dieter und dessen Tradingsystem in Kontakt. Nach einem Besuch bei BEHRING Dieter in Riehen/BL und gestützt auf dessen Erklärungen sowie nach Abschluss entsprechender Investitionsvereinbarungen mit der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI und der MPI INTERNATIONAL LTD., Bahamas, nahmen BÜCK bzw. seine Gesellschaften ab Mitte 1999 Kundenanlagen entgegen, welche letztlich dem Anlagesystem von BEHRING zugeführt wurden. Für diese Tätigkeit als Vermittler verfügte BÜCK innerhalb und ausserhalb seiner Gesellschaften über ein Netz von Untervermittlern. In den Jahren 2001/2002, nachdem er das Anlagesystem zusammen mit BEHRING und WEIBEL vor Ort vorgestellt hatte 1, weitete BÜCK seine Akquisitionstätigkeit auf Mittel- und Südamerika und den karibischen Raum aus. Zu diesem Zweck schloss BÜCK mit Vermittlern, zum einen die Anwaltskanzlei Messina Miura Rizik für den karibischen Raum (hauptsächlich Dominikanische Republik) und zum anderen mit Martin Tait und Gabriel Bigotti für Mittel- und Südamerika und den karibischen Raum (ausser Dominikanische Republik), Vertriebsvereinbarungen ab. Über diese Vermittler wurden MOORE PARK Classic-Anlagen und Fondsanteile vertrieben. 2 1 Beilage 1: Presseartikel "Veranstaltung n Santo Domingo mit BEHRING, BÜCK, WEIBEL, pag Beilage 2: Contrado de representación, pag ff. und Distribution Agreement, pag ff.

4 Seite 4 von Bis zum Zusammenbruch des Anlagesystems m Herbst legten einige hundert Investoren, vornehmlich aus der Schweiz, Lateinamerika und dem karibischen Raum via BÜCK, dessen Gesellschaften und Untervermittler im mutmasslich betrügerischen Anlagesystem von BEHRING an. Von der gesamthaft an BÜCK ausgerichteten Moore Park-Provision" von max. 24% p.a. auf den Anlagegeldern leitete er i.d.r. nur 6 bis 16% p.a. an die Anleger weiter. Die restliche Provision wurde zwischen ihm und allenfalls involvierten Untervermittlern aufgeteilt. Den Anlegern war nicht bekannt, dass ein wesentlicher Teil der Gesamtprovision auf Ebene der Vermittler bzw. Untervermittler verblieb. 3 Anhand uns zur Verfügung stehenden Vermittlerabrechnungen 4 wurden z. G. von BÜCK Arthur und z. G. der Kollektivgesellschaft BÜCK & BRUNNER TREUHAND sowie der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG (ab : BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG) zwischen Provisionserträge in der Höhe von umgerechnet rund CHF 14 Mio. 5 abgerechnet. Gemäss BÜCK Arthur konnten generell die Provisionen des 3. Quartals nicht mehr ausbezahlt werden, weil das dafür benötigte Kapital fehlte. 6 Diese Aussage konnte aufgrund der Kontoauswertungen glaubhaft nachvollzogen werden, weshalb der gesamthaft abgerechnete Provisionsertrag von BÜCK Arthur in der Höhe von rund CHF 3.2 Mio. um diesen nicht ausbezahlten Anteil des 3. Quartals korrigiert wurde. Zusammensetzung der abgerechneten Provisionsansprüche (auf TCHF/TUSD/TEUR gerundet) BÜCK Arthur CHF 2'284'000 USD 462'000 EUR 181'000./. 3. Quartal - CHF 609'000 - USD 207'000 - EUR 42'000 Nettoprovisionen CHF 1'675'000 USD 255'000 EUR 139'000 BÜCK & BRUNNER TREUHAND CHF 9'272'OOQ USD 0 EUR 51'000 BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG CHF 1'054'000 USD 124'000 EUR 10'000 Insbesondere dürfte in diesem Kontext von Interesse sein, ob, wie und in welchem Umfang BÜCK Arthur gleichzeitig von den Provisionserträgen von rund CHF 9.3 Mio. der Kollektivgesellschaft BÜCK & BRUNNER Treuhand profitiert hat, respektive wie die Vereinbarungen hinsichtlich einer 3 Bericht der BKP vom , pag ff. (Täuschung/Irreführung von Investoren) 4 Die Provisionsabrechnungen befinden sich in den Ordnern pag , , , , , , , , , Beilage 3: Aufstellungen der BKP vom Zusammenzug Provisionen gemäss Provisionsabrechnungen", Teil A 6 Beilage 4: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag

5 Seite 5 von allfälligen Gewinnverwendung zwischen den Gesellschaftern BÜCK Arthur und Brunner René ausgesehen haben BÜCK als Revisor Neben dieser Tätigkeit als Vermittler erstellte BÜCK in den Jahren 2000 bis verschiedene sog. Independent auditor's reports" 8 über das eingesetzte Tradingsystem und die Höhe des gehandelten Anlagekapitals zuhanden der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI., der MPI INTERNATIONAL LTD. Bahamas und der SWISSPULSE SYSTEMS AG (vormals QED CONSULTING AG). In diversen Geschädigtendossiers sind solche Independent auditors reports" vorhanden. Risch Peter (damaliger Stiftungsratspräsident der Provitas-Sammelstiftung) sagte in diesem Zusammenhang aus, dass BEHRING Dieter hm einen Revisionsbericht der BÜCK & PARTNER" in die Finger gedrückt hätte. 9 Und Brunner René erklärte, dass der Zweck dieser Independent auditors reports" darin bestand, sie den Kunden auf Verlangen hin auszuhändigen. 10 Gestützt darauf und auf Unterlagen aus Geschädigtendossiers ist klar, dass Anlegern mindestens auf Verlangen hin die genannten Independent auditors reports" ausgehändigt wurden. 11 Dabei erfolgten diese Prüfungen / Audits nicht wie von ihm angegeben nach den üblichen schweizerischen Revisionsstandards, dessen fundamentale Grundsätze u. a. die Unabhängigkeit und die Objektivität sind. Vielmehr stützte sich BÜCK für seine Tätigkeit - soweit ihm BEHRING überhaupt Einblick gewährte - in pflichtwidrigerweise hauptsächlich auf Angaben von BEHRING und teilweise von WEIBEL, sowie auf geschwärzte oder partiell abgedeckte Dokumente, ohne dass erden Unterlagen substanzmässig auf den Grund gehen konnte. 12 Anmerkung der BKP: Bei Dritten, insbesondere bei interessierten Anlegern, entstand dadurch der Eindruck, dass die von BEHRING und den Mitbeschuldigten präsentierten Zahlen einer eingehenden Prüfung durch einen 7 Beilage 5: Aufstellungen der BKP vom bezüglich abgerechneter Provisionen z. G. BÜCK Arthur, BÜCK & BRUNNER Treuhand und BÜCK & BRUNNER Treuhand AG 8 Beilage 6: Independent auditors reports", pag f, pag f., pag f., pag f. 9 Beilage 7: Einvernahme von Risch Peter vom , pag Beilage 8: Einvernahme von Brunner René vom , pag Beilage 9: Dokumente aus drei Geschädigtendossiers: Scherler Jörg-Henri, Creativlnvest AG, A2A Investment Fund Ltd. und Schreiben von Zweifel A. an Geschädigten Lenherr Josef, pag und Schreiben von WÜHTRICH Willy vom an die Handelsbank IHAG AG Zürich, pag Zwischenbericht der BKP vom , pag f., pag f., pag f., pag f., pag ff.

6 Seite 6 von Fachmann unterzogen worden und richtig waren. Ferner wirkte BÜCK bzw. seine Gesellschaft gleichzeitig als Revisionsstelle/Auditor bei weiteren im Rahmen dieses Verfahrens erscheinenden Gesellschaften und Funds. 1.3 BÜCK als Rechnungsführer Mitte war BÜCK massgeblich verantwortlich für die buchhalterische Aufarbeitung des Zahlenmaterials bei der versuchten Rückführung der Moore Park-Gelder (Segregation) im Hinblick auf den sog. LFG-Deal", und letztlich war er in den Geldtransfer des Kapitals der KB&P CONSULTING AG nach Riga involviert BÜCK als Investor BÜCK investierte selber kein Kapital ins System von BEHRING Dieter. Seine Aussagen gegenüber Investoren hinterliessen jedoch den Anschein, er hätte selber erhebliche Summen investiert. 14 Anmerkung der BKP: Solche Aussagen erwecken Vertrauen und sind geeignet, Anleger in ihren Investitionsabsichten zu bestärken. 2 Darstellung der objektiven Tatbeiträge 2.1 Hinsichtlich Täuschung von Investoren / Aufrechterhaltung des mutmasslich betrügerischen Anlagesystems BÜCK kam 1999 über WEIBEL als Vermittler zum Anlagesystem BEHRING. Bis zum Zusammenbruch des Systems im Oktober akquirierte er ca. 390 Investoren mit einem gesamten Anlagebetrag von rund CHF 98 Mio. 15 Dabei erhielt BÜCK eine Gesamtprovision von 21 bis 24% p.a. auf dem gesamten Investitionskapital. Ein Teil davon, i.d.r. zwischen 6 und 12% p.a., wurde den Investoren als Rendite ausgerichtet. Den Rest behielt BÜCK als Provision (Retrozessionen) für sich und 13 Zwischenbericht der BKP vom , pag ff. 14 Bericht der BKP vom , pag ff. (Täuschung/Irreführung von Investoren) 15 Bericht der BKP bezüglich Berechnung des Gesamtinvestitionsvolumens und der den Beschuldigten zuzurechnenden Investitionsvolumen

7 Seite7v0n seine Untervermittler zurück. Auf diese Weise bereicherte sich BÜCK privat, bzw. über seine Gesellschaften in dem unter Ziffer 1.1 dargestellten Umfang. 16 Dabei hielt BÜCK in den Verträgen mit den Investoren ausdrücklich fest, dass alle erwirtschafteten Erträge auf den Anlagen Eigentum der Investoren seien. Ferner gab er seinen Anlegern gegenüber fälschlicherweise an, dass sie lediglich eine kapitalabhängige Gebühr von 0.5-1% p.a. zu entrichten hätten. Anmerkung der BKP: Die Investoren konnten in diesem Irrtum einerseits nicht abschätzen, dass die Beratertätigkeit von BÜCK und dessen Untervermittlern so hoch entschädigt wurde, und andererseits nicht erkennen, dass zur Aufrechterhaltung des Systems weit mehr als 24% Rendite p.a. erwirtschaftet werden mussten. Es muss davon ausgegangen werden, dass BÜCK damit nicht nur arglistig und in Täuschungsabsicht wichtige Informationen verschwieg, welche für die Vermögensdisposition des Kunden entscheidend gewesen wären, sondern teilweise sogar in Abrede stellte, zusätzliche Provisionen auf dem Investitionskapital erhalten zu haben. 17 Gegenüber Anlegern gab BÜCK an, dass die Sicherheit ihres investierten Kapitals sehr hoch sei, bzw. dass kein oder geringes Risiko mit der Anlage verbunden sei, obwohl er um die Intransparenz des Anlagesystems ( Black Box") wusste. 18 Anmerkung der BKP: Das Bundesgericht befasste sich im Jahre 2008 mit einem Anlagebetrugsfall aus dem Jahre 2005, der im Kanton ZH erstinstanzlich beurteilt worden war. Darin ging es insbesondere um das Vertuschen der tatsächlichen Kommissionsstruktur und Beschönigung der Verlustrisiken gegenüber den Geschädigten bei der Abwicklung von Optionsgeschäften. In diesem Fall bejahte das Bundesgericht grundsätzlich die arglistige Täuschung und führte dazu weiter aus, dass das Strafrecht auch unerfahrene, vertrauensselige oder von Gewinnaussichten motivierte Personen vor betrügerischen Machenschaften schützt. 19 Durch seine langjährige Tätigkeit in den Bereichen Beratung und Treuhand mit umfassender Ausbildung und Berufserfahrung im juristischen und betriebswirtschaftlichen Gebiet genoss 16 Beilage 10: Aufstellungen der BKP vom Zusammenzug Provisionen gemäss Provisionsabrechnungen", Teil B, z. G. BÜCK Arthur 17 Zwischenbericht der BKP vom , pag ff. und Bericht der BKP vom , pag ff. 18 Beilage 11: Einvernahme von Leber Hans-Peter vom , pag , Einvernahme von Tudisco Domenico vom , pag f., Einvernahme von Schnetzler Iwan vom , pag f., Einvernahme von Furlan Maurizio vom , pag , Einvernahme von Uebelhart Heinrich vom , pag , Einvernahme von Ramel Thomas vom , pag , Einvernahme von Sutler Andreas vom , pag f. und Einvernahme von Flury Klaus vom , pag Beilage 12: BGE 135 IV 76

8 Seite8von er besonderes Vertrauen, welches er u. E. zur Bestärkung der Kunden in ihrem Irrtum und im Hinblick auf deren Vermögensdisposition ausnützte. 20 BÜCK erstellte namens seiner BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG Kundenprofile für die Anleger, welche Kapital in die MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI investierten. Darin wurde durch BÜCK oder seine Mitarbeitenden u. a. die Risikobereitschaft des Anlegers festgehalten (Einstufung in niedrig, mirtei oder hoch). Ungeachtet dieser unterschiedlichen Risikoprofile führte BÜCK die Kundengelder jeweils der gleichen Anlage bei MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI zu, im Wissen, dass es sich um eine Black Box" handelte und dass die Erzielung hoher Renditen zwangsläufig mit einem hohen Risiko einherging. 21 Ferner gab BÜCK Kunden gegenüber an oder erweckte mit seinen Äusserungen den Anschein, grosse Teile seines privaten Vermögens im System Behring" investiert zu haben, was tatsächlich falsch war. 22 Mit dieser Aussage erweckte er zusätzlich Vertrauen. 23 Für die Akquisition von Kunden profitierte BÜCK namens der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG von bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, im Wissen darum, dass er bei ihnen besonderes Vertrauen genoss. 24 Anmerkung der BKP: Diese Stellung als Vertrauensperson war dafür geeignet, Kunden zu einer Vermögensdisposition in das System Behring" zu bewegen. Gleichzeitig dürften dabei auch 20 Beilage 13: Einvernahme von Leber Hans-Peter vom , pag / , Einvernahme von Tudisco Domenico vom , pag f., Einvernahme von Schnetzler Iwan vom , pag , Einvernahme von Furlan Maurizio vom , pag ff., Einvernahme von Glaser Pierre vom , pag f., Einvernahme von Barth Anton vom , pag /006/009/010, Einvernahme von Uebelhart Heinrich vom , pag /008, Einvernahme von Ramel Thomas vom , pag /009, Einvernahme von Bühler Markus vom , pag /003/005/006, Einvernahme von Sutter Andreas vom , pag /006/007/009 Zwischenbericht der BKP vom , pag ; Beilage 14: Einvernahme von Schnetzler Iwan vom , pag ff. 22 Beilage 15: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 16: Einvernahme von Leber Hans-Peter vom , pag , Einvernahme von Tudisco Domenico vom , pag , Einvernahme von Furlan Maurizio vom , pag , Einvernahme von Glaser Pierre vom , pag , Einvernahme von Barth Anton vom , pag , Einvernahme von Uebelhart Heinrich vom , pag , Einvernahme von Bühler Markus vom , pag f. und Einvernahme von SUTTER Andreas vom , pag Beilage 17: Einvernahme von Leber Hans-Peter vom , pag , Einvernahme von Keller Susanne vom , pag , Einvernahme von Glaser Pierre vom , pag , Einvernahme von Uebelhart Heinrich vom , pag , Einvernahme von Ramel Thomas vom , pag und Einvernahme von Bühler Markus vom , pag

9 Seite 9 von seine Kenntnisse über die finanziellen Verhältnisse seiner damaligen Treuhandkunden dienlich gewesen sein. BÜCK nahm namens seiner BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG bis kurz vor dem Zusammenbruch des Systems noch Gelder südamerikanischer Kunden in Millionenhöhe entgegen und leitete sie auf Konti, lautend auf die MPI INTERNATIONAL LTD., bei der Hansabank in Riga/Lettland weiter. 25 Demgegenüber erklärte BÜCK anlässlich einer Einvernahme bei der BKP, dass er alle weiteren Einzahlungen von Investoren (Anmerkung derbkp: nach dem ) gestoppt hätte, da ihm nach Einsichtnahme in einzelne Brokerkonti im Rahmen des LFG-Deals" zum ersten Mal Zweifel gekommen seien 26 und er über die Art und Weise der Anlagepolitik schockiert gewesen wäre, da sie nicht dem entsprochen hätte, was er (BEHRING) vorher immer erzählt habe. 27 Anmerkung der BKP: Die Entgegennahme dieser Gelder führte BÜCK im vollen Wissen um die negative Pressekampagne und um die Schwierigkeiten bei der versuchten Rückführung der MOORE PARK-Gelder, bei der er persönlich mitgewirkt hatte, durch. Im Kontext mit seinen aktiven Rollen im Anlagesystem des BEHRING Dieter und aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen im Treuhandbereich musste er zumindest davon ausgehen, dass diese Investorengelder einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt wurden. BÜCK erhielt noch am von der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG - d.h. nachdem er Einblick in die Brokerkonti genommen hatte und angeblich schockiert über die Anlagestrategie war - die Summe von CHF 406' (CHF 153' und CHF 253'079.30) aufsein privates Konto bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank ausbezahlt. Dabei handelte es sich um die Provisionszahlung für das 2. Quartal. 28 BÜCK gab grundsätzlich gegenüber Anlegern an, die Prüfung der Renditezahlen des BEHRING-Anlagesystems selber durchgeführt zu haben, andererseits war er aber schockiert über die Art und Weise der Anlagepolitik Konto USD und EUR der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG bei der CS Basel, Ordner pag (Valuta ab Investoren USD 1.6 Mio. / EUR 280'OQO), Konto der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG bei der Sentinel Bank & Trust Bahamas Ltd., Ordner pag (Valuta Investoren USD 300'OOQ) und Konti USD / EUR der MPI INTERNATIONAL LTD. bei der Hansabank Riga, Ordner pag (Valuta ab ) 26 Beilage 18: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag ff. 27 Beilage 19: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 20: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 21: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag und vom , pag

10 Seite 10 von Hinsichtlich Auditors-reports" Durch sein Engagement als Auditor der im Anlagesystem von BEHRING angelegten Gelder und der erwirtschafteten Performance kam BÜCK eine wichtige Rolle im mutmasslich betrügerischen Anlagesystem zu. Seine sogenannten Independent auditors reports" für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003 waren geeignet, bei den Investoren Vertrauen zu erwecken. Darin bestätigte er, dass die Investitionen, welche mit dem Tradingsystem von BEHRING bzw. der SWISSPULSE SYSTEMS AG verwaltet werden sollten, von ihm bzw. seiner Treuhandgesellschaft laufend überwacht würden. 30 In Anbetracht seiner Ausbildung als Jurist sowie seiner langjährigen Berufserfahrung im Treuhandbereich wurde die Wirkung dieser Reports" gegenüber den Investoren noch verstärkt, was BÜCK durchaus bewusst gewesen sein musste. Sein langjähriger Partner Brunner René bestätigte, dass BÜCK ihm mehrmals mitgeteilt habe, dass er die Kontrolle - nicht Zugriff- über die Gelder habe. 31 Die erwähnten Independent auditors reports" über die im System BEHRING" angelegten Gelder und erwirtschafteten Performances erstellte BÜCK gestützt auf intransparente, nicht verifizierbare Unterlagen, welche ihm BEHRING unterbreitete. BÜCK musste in einer Einvernahme durch die BKP anerkennen, dass er den Zahlen und Unterlagen substanzmässig gar nie auf den Grund gehen konnte und er sich bezüglich Tradingvolumen auf die Angaben von BEHRING Dieter und WEIBEL Peter verlassen hatte. Sein Einblick in die Broker Accounts" habe jedoch die Aussagen von BEHRING und WEIBEL plausibel erscheinen lassen, erklärte BÜCK weiter. 32 Gleichzeitig unterliess es BÜCK als Revisor des Anlagesystems, BEHRING kritische Fragen über den Verbleib der restlichen 70% des Anlagekapitals - welches angeblich mündelsicher angelegt sein sollte - zu stellen. 33 Anmerkung der BKP / Exkurs Unabhängigkeit / Objektivität: Es wäre u. E. ohne weiteres möglich gewesen, weitergehende Prüfungshandlungen vorzunehmen, ohne dabei die Handelsaktivität bzw. das Tradingsystem seitens BEHRING offenzulegen. Als ausgewiesener Fachmann und damaliges Mitglied der Fachgruppe Revision der Treuhand-Kammer verstiess BÜCK u. E. damit in grober Weise gegen die Berufspflichten und Standesregeln dieses Berufszweiges, besonders gegen die Gebote der Unabhängigkeit und der Objektivität. 34 Der 30 Beilage 22: Independent auditors reports", pag f., pag f., pag f., pag f., Geschädigtendossier Bickel Urs und Dora, Nr , Fragenkatalog, Frage 12 und 24, Schreiben von A. ZWEIFEL i.a. von WEIBEL Peter an LENHERR Josef vom , pag , Internetausdruck vom über die angeblich durch BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG auditierte Performance der "MPI Classic" ( ), pag Beilage 23: Einvernahme von Brunner René vom , pag und VR-Protokoll der BÜCK, BRUNNER PARTNER TREUHAND AG vom , pag ff. 32 Beilage 24: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag ff. 33 Beilage 25: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 26: Richtlinien zur Unabhängigkeit, Herausgeber Treuhand-Kammer, Stand 2001

11 Seite 11 von 23 5' Grundsatz der Unabhängigkeit ist die Basis der Objektivität, die die Abgabe eines dem Sachverhalt angemessenen Urteils oder einer Empfehlung unter Ausschaltung subjektiver Ansprüche und persönlicher Vorteile erst möglich macht. Unter lit. D der Richtlinien zur Unabhängigkeit, herausgegeben durch die Treuhand-Kammer (Stand 2001), wird auf Ziffer 5 der Berufsordnung verwiesen, die folgende Grundsatzbestimmung enthält 35 : Die Berufsangehörigen vermeiden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit jede Bindung und Handlung, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit und Unbefangenheit gefährdet oder gefährden könnte. " Unter lit H Erläuterungen" derselben Richtlinien werden die geschäftlichen oder finanziellen Beziehungen zwischen Prüfer und Prüfungs-Kunde thematisiert. Darin wird u. a. folgende Grundsatzaussage gemacht 36 : Gemeinsame wesentliche kommerzielle und/oder wesentliche finanzielle Interessen, die über die Erbringung der üblichen Dienstleistung hinaus gehen, wie beispielsweise die Beteiligung an Joint Ventures, gemeinsame Investitionen in Immobilien oder andere vergleichbare Aktivitäten, sind nicht zulässig", Die eingangs erwähnten Rollen von BÜCK im Anlagesystem des BEHRING Dieter, besonders die Rolle des Vermittlers und die indirekte finanzielle 20%-Beteiligung von BEHRING an der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG zwischen Mai 2003 und September liefen diesen Grundsatzbestimmungen zuwider, was dazu führte, dass die notwendige Objektivität und Unabhängigkeit tatsächlich nie gegeben war. Unter diesen Voraussetzungen hätte BÜCK das Mandat nicht annehmen dürfen oder hätte es - mindestens nachdem ihm BEHRING die ungewöhnlichen" Prüfungsmodalitäten (nur Teileinblick in Konti, geschwärzte, d.h. anonymisierte Bankdokumente, keine Originale, etc.) dargelegt hatte - niederlegen müssen. Den Inhalt der sogenannten Audit-reports", respektive deren Richtigkeit konnte BÜCK materiell unter den genannten Voraussetzungen in keiner Weise objektiv prüfen und beurteilen. Er verliess sich dabei im Wesentlichen auf Bestätigungen/Erklärungen von BEHRING Dieter, ohne dass er diesen Angaben wirklich auf den Grund ging. Der BGE 132IV12 führt dazu aus, dass sich der Prüfer nicht auf Erklärungen (Vollständigkeitserklärungen) verlassen darf, sondern wenn begründete Zweifel bestehen, zusätzliche Prüfungen vornehmen muss. Die Erklärungen seien nicht Grundlage der Prüfung, sondern Objekt der Prüfungsarbeit. Zudem wird dem Revisionsbericht besondere 35 Beilage 26: Richtlinien zur Unabhängigkeit, Herausgeber Treuhand-Kammer, Stand 2001, Seite 6, lit. D 36 Beila«Beilage 26: Richtlinien zur Unabhängigkeit, Herausgeber Treuhand-Kammer, Stand 2001, Seite 9, lit. H, Ziff. 1.2

12 Se te12von Bedeutung - erhöhte Glaubwürdigkeit - beigemessen, weil die Revisionsstelle den Kapitalgebern nicht zustehende Einsichts- und Kontrollrechte in finanziellen Belangen ersetzt. 37 Als ausgewiesener Fachmann und Vertrauensperson nahm er mit seinem Handeln Einfluss auf die Vermögensdisposition der Investoren. 38 Gleichzeitig half er bei der Aufrechterhaltung des mutmasslichen betrügerischen Anlagesystems mit. (Die Erwähnung eines gewissen BÜCK Arthur im fraglichen BGE 132IV12 ist reiner Zufall. Bei dieser Person - Mitautor des im Schweizer Treuhänder 1976 erschienen Artikels Bilanzerklärung" - handelt es sich nicht um den Beschuldigten) Im August 2000 stellte BÜCK Arthur zusammen mit seinem Geschäftspartner Brunner René namens der BÜCK & BRUNNER TREUHAND zuhanden potenzieller Investoren des ALTO FUND und des ALPINE FUND Bestätigungen über die jährlichen Nettoergebnisse (1995 bis 1999) des eingesetzten Tradingsystems aus. 39 In diesen Schreiben wurden einerseits die Performancezahlen der Jahre des Tradingsystems von BEHRING bestätigt, andererseits aber auch, dass die beiden Funds das fragliche Tradingsystem verwendeten, obwohl sie erst anfangs 2000 gegründet worden waren und die Geschäftsaktivität erst Ende 2000 aufnahmen. 40 Bei näherer Betrachtung dieser zwei Bestätigungen kann eine Diskrepanz in der Abfassung festgestellt werden, d. h. die darauf ausgewiesenen Performancezahlen sind unterschiedlich. Dies obwohl die gleiche Zeitspanne bestätigt wird und damals nur das Managed Futures" als Anlagestrategie existiert hat. Die auf dem Schreiben ALTO FUND" aufgeführten Performencezahlen wurden als Nettozahlen ausgewiesen, stimmen aber mit den ausgewiesenen Bruttozahlen (gross profit) der Managed Futures" überein (pag , Übersicht Performance Managed Futures"). Wir vermuten daher, dass die Zahlen auf der zweiten Bestätigung effektiv Nettozahlen darstellen sollten, da sie jeweils etwas tiefer ausgewiesen wurden. Anmerkung der BKP: Die Aufmachungen dieser in Englisch abgefassten Bestätigungen waren geeignet, unerfahrene Investoren in ihrem Irrtum zu bestärken. 37 Beilage 27: BGE 132 IV 12, insbesondere Ziff Zwischenbericht der BKP vom , pag ff., f., und f. 39 Beilage 28: Bestätigungen der BÜCK BRUNNER TREUHAND bezüglich ALTO und ALPINE FULD LTD, pag f. * Zwischenbericht der BKP vom , pag f.

13 Seite 13 von Bereits m März 2001 wies fprof. Dr. Frey Karl in einer Mail an BÜCK auf adäquate Methoden zur Prüfung der ausgewiesenen Performancezahlen und der effektiven Tradings hin, die insbesondere aufgrund von Brokerdaten hätte erfolgen müssen. BÜCK versah die Angaben von fprof. Dr. Frey Karl mit dem Vermerk Dieser Mann hat keine Ahnung und versteht die Geschäfte nicht". Tatsache st, dass BÜCK mindestens ab Frühjahr 2001 bekannt sein musste, wie eine stichhaltige Prüfung der hohen Renditeausweise von BEHRING hätte erfolgen müssen. Die sachdienlichen Hinweise des fprof. Dr. Frey Karl ignorierte BÜCK offensichtlich. 41 BÜCK nahm - nebst seinen Vermittlerprovisionen - im Namen der BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit seiner Revisionstätigkeit in den Jahren 2003/ Honorarerträge im Gesamtwert von CHF 1' ein. Die fakturierten Beträge wurden spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung auf Konti lautend auf die BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG bei der Raiffeisenbank Zeiningen (Konto ), bei der Postfinance (Konto ) und bei der Crédit Suisse Basel (Konto ) von den Rechnungsempfängern einbezahlt. 42 Rechnunasadressat: MPI INTERNATIONAL LTD. Bahamas -1 Rechnung vom , CHF 287' Controlling time: 01-03/ Rechnung vom , CHF 130' Controlling time: 10-12/ Rechnung vom , CHF 11 ' Controlling time: 01-03/ -1 Rechnung vom , CHF Controlling time: 03/ -1 Rechnung vom , CHF 121' Controlling time: 01-02/ -1 Rechnung vom , CHF 183' Controlling time: 05-06/ -1 Rechnung vom , CHF Controlling time: 04-06/ -1 Rechnung vom , CHF 45' Controlling time: 04/ Rechnungsadressat: MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI -1 Rechnung vom , CHF 121' Controlling time: 01-02/ -1 Rechnung vom , CHF 43' Controlling time: 03/ -1 Rechnung vom , CHF 3' Controlling time: 01-03/ -1 Rechnung vom , CHF Controlling time: 05-06/ -1 Rechnung vom , CHF 3' Controlling time: 04-06/ -1 Rechnung vom , CHF 14' Controlling time: 04/ 41 Zwischenbericht der BKP vom , pag f. 42 Beilage 29, 15 Honorarrechnungen der BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, pag und /045/101

14 Seite 14 von Rechnunasadressat: REDSAFE SYSTEMS AG. Basel -1 Rechnung vom , CHF 5' Dienstleistung im 2003 Beim Betrachten dieser Aufstellung fällt auf, dass mehrere Honorarrechnungen mit den gleichen Daten versehen sind und teilweise auch die gleiche Zeitspanne abdecken. Weiter gibt es Unterschiede beim Rechnungsgrund. Bei vier der fünf tiefsten Honorarrechnungen ist von Expenses", bei den restlichen von Fees" die Rede. Aus welchem Grund dieser Unterschied besteht, konnte bisher nicht nachvollzogen werden. Es konnte nicht schlüssig nachvollzogen werden, weshalb beispielsweise die MPI INTERNATIONAL LTD einen Teil dieser Honorare bezahlte, war doch die SWISSPULSE SYSTEMS AG (vormals REDSAFE SYSTEMS AG / QED CONSULTING AG) gemäss Lizenzvereinbarungen Lizenzgeberin des von BÜCK auditierten Handelssystems. Weiter fallen die teils horrenden Beträge auf (beispielsweise die Rechnung vom über CHF 287'500). In diesem Kontext sagte Brunner René als langjähriger Geschäftspartner von BÜCK aus, dass der Rechnungsbetrag möglicherweise im Verhältnis zum angelegten Vermögen stehe. Ansonsten würde der Betrag einem Aufwand eines dipi. Experten für den Zeitraum eines halben Jahres entsprechen. Er könne nicht erklären, wie diese Beträge zustande gekommen seien, da er mit der Rechnungsstellung nie etwas zu tun gehabt habe. 43 Gleichzeitig erwähnte er, dass der Aufwand für die Systemprüfung zirka einen Tag im Büro von BEHRING in Anspruch genommen habe, mit zusätzlicher Nachbearbeitung im Büro von BÜCK in Wallbach. 44 Weiter teilte Brunner René mit, dass die im Zusammenhang mit den Vehikeln" von BEHRING erbrachten Dienstleistungen zum Schluss einen Gesamtumsatz von mindestens 50% der BÜCK, BRUNNER und PARTNER ausmachte und ihm mit diesem Klumpenrisiko nie wohl gewesen sei. 45 Anmerkung der BKP: Gestützt auf die oben gemachten Ausführungen scheint die Verrechnung dieser horrenden Honorare in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung zu stehen. Dieses Vorgehen erweckt den Anschein, als ob BÜCK namens der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG - nebst den Vermittlerprovisionen - vom Anlagesystem profitieren wollte und Anlagegelder für sich, resp. seine Gesellschaft abziehen Hess. Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund der negativen Pressekampagne gegen BEHRING Dieter ab Frühling. Gleichzeitig dürfte auch der erwähnte 50%-Anteil am Gesamtumsatz den Unabhängigkeitsrichtlinien der Treuhandkammer zuwider laufen, da gemäss diesen Bestimmungen bereits das Volumen eines einzelnen Kunden ab 10% des Gesamtumsatzes eine wirtschaftliche Abhängigkeit angenommen werden kann. 43 Beilage 30: Einvernahme von Brunner René vom , pag Beilage 31: Einvernahme von Brunner René vom , pag Beilage 32: Einvernahme von Brunner René vom , pag

15 Seite15von Ein RechenbeisDJel: Bei einem Stundenansatz von CHF (damalige Empfehlung Treuhandkammer CHF 200 bis CHF 420) ergibt sich auf der Grundlage der fakturierten Beträge von CHF 1'092'718 ein verrechneter Aufwand von rund 2185 Stunden, also zirka 273 Tagen oder rund 54 Arbeitswochen! 2.3 Hinsichtlich LFG-Deal" und Segregation der MOORE PARK-Kundengelder BÜCK war an der Planung und Durchführung des sog. LFG-Deals" massgeblich beteiligt. Unter anderem stand er BANGERTER Beat, respektive der KB&P CONSULTING AG als Berater zur Seite und war in diesem Zusammenhang auch in die Überweisung der Gelder der KB&P CONSULTING AG auf ein Konto bei der Hansabank in Riga/Lettland involviert. Gleichzeitig war er gemäss MERONI Rudolf Mitglied des Projektteams" und stellte insbesondere im Vorfeld des LFG-Deals" eine Bestätigung aus, wonach er auf neun Broker- Konti Vermögenswerte im Umfang von CHF Mio. festgestellt hatte. Dieser sogenannte Review" erstellte BÜCK aufgrund von kopierten, anonymisierten Kontounterlagen (Kontoinhaber- und Nummern geschwärzt oder abgedeckt) und aufgrund von mündlichen Zusicherungen von BEHRING, dass weitere andere Brokerkonti existierten/zudem sagte BEHRING Dieter aus, er hätte BÜCK für die Audits Privat- und Testkonti gezeigt, diese ihn jedoch nicht interessiert hätten. 46 BÜCK Arthur musste anlässlich einer Einvernahme durch die BKP zugeben, dass er dieses Papier - gemeint ist der Review" - nicht hätte verfassen sollen. 47 Zitat BÜCK: Ich stehe dazu, dass aus heutiger Sicht das Papier nicht hätte verfasst werden sollen." Bevor BÜCK seinen Review" der Brokerkonti per an die eigentlichen Auftraggeber tpousaz Raymond und Patón Michael elektronisch übermittelte, erkundigte er sich bei BEHRING, ob er mit dem Schreiben (Review) einverstanden sei Zwischenbericht der BKP vom , pag ff.; Beilage 33: Einvernahme von BANGERTER Beat vom , pag / f., Einvernahme von BANGERTER Beat vom , pag , Einvernahme von BANGERTER Beat vom , pag , Einvernahme von MERONI Rudolf vom , pag ff., Einvernahme von MERONI Rudolf vom , pag f., Einvernahme von MERONI Rudolf vom , pag , 1 Schreiben von BÜCK Arthur Reviewed broker accounts" vom , pag ff., Einvernahme von BEHRING Dieter vom , pag Beilage 34: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 35: von BÜCK Arthur vom an BEHRING Dieter, inkl. Schreiben bez. Reviewed broker accounts" und Aufstellung, IT-Sicherstellung Büros BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner: Extrakte ab SV Wallbach\Mandanten\ZZZZZZZZZZ Arthur\AAA MOPA\-07

16 Seite 16 von Zitat BÜCK: In der Beilage mein Entwurf für den internen Bericht an die Moore Park Group, Raymond Pousaz und Michael Patón. Ist das für Dich so OK?" Anmerkung der BKP: Dieses um Erlaubnis" Fragen veranschaulicht gut, wie eng damals die Geschäftsbeziehung zwischen BÜCK und BEHRING war. Unter diesen Voraussetzungen war eine objektive und unabhängige Revisorentätigkeit seitens BÜCK unmöglich. Eine weitere Ermittlungshandlung bestand darin, die durch BÜCK bestätigten Vermögenswerte in der Höhe von CHF 571 Mio. mit den uns zur Verfügung stehenden edierten Bankkonten abzugleichen. Insbesondere die markante Summe von CHF Mio. stand dabei im Vordergrund. 49 Auf keinem der uns bekannten CHF-Konten der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI und der MOORE PARK INVESTMENTS (Bahamas) LTD. gab es zum damaligen Zeitpunkt fixed deposits", also Festgelder, oder sonstige Guthaben in dieser Grössenordnung. Ausserdem befanden sich per auf Konten der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI und der MOORE PARK INVESTMENTS (Bahamas) LTD. konsolidiert nur" rund CHF 32 Mio. (in CHF umgerechnet). 50 Was genau BEHRING dem BÜCK als für das Audit" relevante Grundlagen vorgelegt hatte, konnte bis heute nicht nachvollzogen werden. Auszug aus dem Liquiditätsstatus MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI / BAHAMAS Bank Postfìwnx«VP Sansin Centrum Bank U.B L.ÖT Bank Frick Bank f ridi Sentine) Sentinel BBE Hansabank Hambre* Konto Nr BVI BVI BVt BVI BW BVI BVI (Bahamas) S54B Total In BVI (Bahama*) BVI BVI BVI Total CHF Monatlich konsolidierte Salden in CHF MOOR PARK CHF a' ' '869 S-1S ISOeiSOl 28* *41 0*797 USD *051 '868 4' *611* W '541 EUR 897*311-1 ' * * Kurse per : USD / EUR BÜCK war u. a. verantwortlich für die Aufarbeitung des Zahlenmaterials bei der Segregation der Vermögenswerte der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI. Insbesondere stellte er die fälligen Forderungen (Rückzahlungen) auf jedes Monatsende bis zirka Ende September zusammen und überprüfte deren Berechtigung. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde Kapital der KB&P CONSULTING AG via Konti der MOORE CONSULTING AG auf Konti der MPI INTERNATIONAL LTD. und der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI transferiert. Über die Konti der MPI INTERNATIONAL LTD. wurden zweckfremd Investoren aus dem 49 Beilage 35: von BÜCK Arthur vom an BEHRING Dieter, inkl. Schreiben bez. Reviewed broker accounts" und Aufstellung, IT-Sicherstellung Büros BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner: Extrakte ab SV Wallbach\Mandanten\ZZZZZZZZZZ Arthur\AAA MOPAV Beilage 36: Aufstellung BKP vom , Liquiditätsstatus MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI / BAHAMAS, ohne Pagina

17 Seite 17 von Bereich WEIBEL und über Konti der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI ebenfalls zweckfremd Investoren aus dem Bereich BÜCK bedient. Ferner erfolgte davon eine Überweisung über CHF 1 Mio. auf ein Konto lautend auf die PLATINUM CAPITAL INVEST LTD. bei der Banca Commerciale Sammarinese. 51 Darstellung Geldfluss Zweckentfremdunq Kapital KB&P CONSULTING AG «52 KUP CONSULTINO AG MAN/GNI. London/GB Ordner pag KBAP CONSULTINO AO Hansabank. Riga/LT Ordner pag Kurse per USD /EUR MOORE CONSULTINO AO Hansabank. Riga/LT Pag ff. MPI INTERNATIONAL LTD Hanubank. Riga/LT Pag R. Hansabank. Rlga/LT Pag ff. i Ordner pag Credit Sufcwe/CH Ordner pag SG Hambroa/Bahamaa Ordner pag Rückzahlungen an Investoren direkt, via Vermittler oder Funds BÜCK umschrieb seine Rolle im Zusammenhang mit dem LFG-Deal" lediglich als Buchhalter. Zum Geschäft mit den 30 Mio. wollte er nichts beigetragen haben. 53 Darauf angesprochen, erklärte 51 Zwischenbericht der BKP vom , pag ff., Konti der MPI INTERNATIONAL, pag ff., der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI bei der Hansabank Riga, pag ff. der MOORE CONSULTING SA, pag ff., der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG bei der CS Basel, Ordner pag und der PLATINUM CAPITAL INVEST LTD, Ordner pag (Banca Commerciale Sammarinese); Beilage 37: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag , Einvernahme von BANGERTER Beat vom , pag , Zahlungsanweisungen per Fax vom von POUSAZ Raymond an MERONI Rudolf, pag f. und pag f. 52 Beilage 38: Schema der BKP "Fremdverwendung Kapital KB&P CONSULTING AG" per (ohne Pagina) inkl. zugehörige Dokumente: von POUSAZ an MERONI, pag f., Kontoauszüge MOORE CONSULTNG AG Hansbank, pag ff., Kontoauszüge MPI INTERNATIONAL LTD. Hansabank, pag ff., Kontoauszüge MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI Hansabank, pag f., Kontoauszüge MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI, SG Hambros, pag /0222/0226/0229, Kontoauszüge BÜCK & BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner pag , Kontoauszüge PLATINUM CAPITAL INVEST LTD. (Banca Commerciale Sammarinese), Ordner pag

18 Seite 18 von BÜCK, dass BANGERTER Beat ihn Mitte Juli bezüglich Kaufs einer LFG-Beteiligung angesprochen habe. BANGERTER habe wissen wollen, ob die KB&P CONSULTING AG auch andere Geschäfte - ausserhalb der getätigten Investitionen - machen könne. 54 BANGERTER Beat bestritt diese Aussagen und erklärte seinerseits, dass BÜCK ihm persönlich den LFG-Deal" angeboten habe. 55 MERONI Rudolf sagte diesbezüglich aus, dass die Initiative für den LFG-Deal" von BÜCK und BEHRING ausgegangen sei. 56 Am Sitz der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG in Wallbach/AG konnten in den IT-Daten (Ordner Arthur") Vertragsentwürfe im Zusammenhang mit dem LFG-Deal" sichergestellt werden. 57 Erstaunlicherweise bestritt BÜCK, dass er etwas mit der Ausarbeitung, respektive Formulierung dieser/solcher Verträge zu tun hatte. 58 BÜCK erklärte sich diese Funde so, dass WEIBEL Peter in der damaligen Zeit öfters in den Büros der BÜCK & BRUNNER TREUHAND AG arbeitete. 59 Im gleichen Kontext stehen zwei Mails von BÜCK an BEHRING, respektive an BEHRING und MERONI, die seinen Aussagen - er sei lediglich" der Buchhalter gewesen - widersprechen. Die erste Mail, datiert vom , mit dem Betreff Fading out MP" war an BEHRING gerichtet und als vertraulich eingestuft. BÜCK informierte darin BEHRING, dass sie in der Sache einen grossen Schritt weitergekommen seien und er ihn am Nachmittag an der gemeinsamen Sitzung über den Prozessablauf, die involvierten Firmen und Personen aufklären werde. Gleichzeitig machte BÜCK Werbung" in eigener Sache. Er bot BEHRING an, ihn am Wochenende zu begleiten. Gleichzeitig nannte er einige Gründe dafür, wieso BEHRING sein Angebot nicht ausschlagen sollte, weil: er die Transaktion, nebst BEHRING, am besten kennen würde, seine und BEHRING Dieters Position gegenüber MP (Anmerkung der BKP: MOORE PARK) mit seinem Mitwissen massiv gestärkt würde, er über die Beziehung bereits einiges wissen würde, BEHRING Dieter den ungeheuren Druck nicht länger alleine tragen müsse, 53 Beilage 39: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 40: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 41: Einvernahme von BANGERTER Beat vom , pag Beilage 42: Einvernahme von MERONI Rudolf vom , pag Beilage 43: Fiduciary Agreement, Amendement N 1, Letter of Intent, Confirmation of Completion und Vereinbarung zwischen DB und MGS und von BEHRING Dieter an BÜCK Arthur vom , IT- Sicherstellung Büros BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner: SV Wallbach Bück Brunner\Mandaten\ZZZZZZZZZZ Arthur und HD 51 TD USB-Stick 64MB\C 58 Beilage 44: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag Beilage 45: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag f.

19 Seite 19 von er BEHRING als Freund und Mensch beistehen wolle. 60 Die zweite Mail, datiert vom , mit Betreff Project CB " ging an BEHRING Dieter und MERONI Rudolf. BÜCK schlug darin einige inhaltliche Anpassungen hinsichtlich des Asset Purchase Agreement" zwischen BEHRING Dieter, der London Finance Group Ltd. und der MOORE CONSULTING SA vor. 61 Anmerkung der BKP: Gestützt auf diese Feststellungen ist klar, dass BÜCK Arthur eine aktive, respektive eine gewichtige Rolle im Projektteam LFG / Cash-Back" einnahm und nicht nur" die Zahlen bereitstellte. 2.4 Hinsichtlich weiterer Handlungen Vermutlich im Rahmen seines Mandates als ordentliche Revisionsstelle für die KÄMPF, BANGERTER & PARTNER GmbH (später KÄMPF, BANGERTER & PARTNER AG) erlangte BÜCK die Information, dass letztere Gesellschaft Zahlungen, die für Moore Park (gemeint MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI) bestimmt waren, ohne ersichtlichen Grund auf ein Konto der QED CONSULTING AG überwies. Gemäss einer Notiz von Nanni Alberto von August 2002 habe ihm BÜCK dies telefonisch mitgeteilt. Als ausgewiesener Finanzfachmann und insbesondere in seiner damaligen Funktion als ordentliche Revisionsstelle hätte BÜCK die Problematik solcher Transaktionen und die Gefahr einer zweckwidrigen Verwendung von Kundengeldern im Interesse der Anleger erkennen R7 müssen. BÜCK wusste um den formellen Rücktritt von BEHRING Dieter aus der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI im August 2003 und schloss trotzdem weiterhin nach diesem Datum mit BEHRING im Namen dieser Gesellschaft Investitionsvereinbarungen ab. Somit wusste BÜCK auch, dass der Austritt des BEHRING aus der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI. nur vordergründig war Beilage 46: von BÜCK Arthur an BEHRING Dieter vom , IT-Sicherstellung Büros BÜCK BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner: Extrakte ab SV Wallbach\Mandanten\ZZZZZZZZZZ Arthur\AAA MOPA\ Beilage 47: von BÜCK Arthur an BEHRING Dieter und MERONI Rudolf vom und von BEHRING Dieter an BÜCK Arthur vom , IT-Sicherstellung Büros BÜCK, BRUNNER PARTNER TREUHAND AG, Ordner: Extrakte ab SV Wallbach\Mandanten\ZZZZZZZZZZ Arthur\AAA MOPA\ Zwischenbericht der BKP vom , pag ff., insbesondere Beilage 48: Einvernahme von BÜCK Arthur vom , pag , Beispiele von Investitionsvereinbarungen zwischen BEHRING namens der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI und

20 Seite 20 von 23 3 Objektive Momente zum subjektiven Tatbestand BÜCK Arthur verfügt über eine umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung in Rechts- und Finanzbelangen, so namentlich 64 : Lizenziat der Rechtswissenschaften Betriebswirtschafter (Studium ohne Abschluss) Erfahrungen im internen Audit einer Bank ( ) Erfahrungen im internen Audit einer Kreditkartenfirma ( ) Selbstständiger Treuhänder (seit 1989) Mitglied der Treuhand-Kammer und Fachmitglied der Fachgruppe Revisionen Aufgrund dieser Tatsachen kann BÜCK Arthur als ausgewiesener Finanzfachmann mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Unternehmens-, Rechts-, Steuer- und Vermögensberatung, Revision und Buchhaltung bezeichnet werden. 3.1 Ab dem Jahr 2000 Ab dem Jahr 2000 musste BÜCK Arthur gewusst oder zumindest angenommen haben, dass: hohe Renditen zwingend mit einem hohen Risiko für den Anleger einher gehen und dass die regelmässige und langjährige Erzielung von Renditen von über 24% p.a. (netto) bei gleichzeitig angegebener hoher Sicherheit nicht realistisch war, mithin die Angaben von BEHRING bereits grundsätzlich betrachtet in Frage gestellt werden mussten, er sich aber trotzdem mit der Black Box" zufrieden gab, er von der Intransparenz des Anlagesystems von BEHRING wusste ( Black Box") und Anlegern gegenüber trotzdem erwähnte, dass die Sicherheit des investierten Kapitals sehr hoch sei bzw. kein oder nur ein geringes Risiko mit der Anlage verbunden sei, Investoren/Treuhänder ab , pag / / / / / / / / , Austrittschreiben von BEHRING Dieter aus der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI vom , pag und Auszug aus dem Liquidationsbericht der MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI, pag Beilage 49: Einvernahme von BÜCK Arthur vom und , pag und

21 Seite 21 von er aufgrund seiner umfassenden Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit in den Bereichen Beratung und Treuhand besonderes Vertrauen bei seinen Kunden genoss, er seinen Kunden wesentliche Informationen vorenthielt, indem er ihnen bewusst verheimlichte, dass er seitens MOORE PARK INVESTMENTS INC. BVI einen Gesamtzins von bis zu 24% p.a. auf dem angelegten Kapital erhielt, von welchem er nur einen Teil (6 bis 12% p.a.) als Rendite an die Anleger weiterleitete und den Rest für sich bzw. die involvierten Untervermittler zurück behielt, er gegenüber seinen Kunden verschwieg oder in Abrede stellte, von den Investorengeldern hohe Provisionen/Retrozessionen für sich und seine Untervermittler abgezweigt zu haben. Gestützt darauf befanden sich die Investoren in einem Irrtum, der dadurch noch verstärkt wurde, dass BÜCK zusätzlich eine Gebühr von % des Investitionskapitals in Rechnung stellte. Zudem genoss BÜCK bei einigen Investoren aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen ein besonderes Vertrauensverhältnis, er in täuschender Absicht und um zusätzlich Vertrauen zu erwecken Kunden gegenüber fälschlicherweise angab, einen grossen Teil seines eigenen Vermögens im BEHRING- Anlagesystem investiert zu haben, er in seiner Eigenschaft als anerkannter Fachmann von einer hohen Anlagesicherheit sprach, bzw. sogar jegliches Risiko ausschloss, obwohl er wusste, dass es sich um eine Black Box" handelte, er seine Kunden in Risikokategorien (niedrig, mittel, hoch) einstufte und trotz diesem Wissen alle Gelder, ohne irgendwelche Risikoabstufungen vorzunehmen, in ein und dasselbe intransparente ( Black Box") Anlagesystem weiterleitete. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Auditor/Revisor des Systems BEHRING" musste er weiter gewusst oder zumindest angenommen haben, dass er Audits erstellte, die bestätigten, respektive den Anschein erweckten, dass die Investitionen mit dem Tradingsystem von BEHRING bzw. der SWISSPULSE SYSTEMS AG verwaltet und von ihm bzw. seiner Treuhandgesellschaft geprüft wurden, was bei Investoren Sicherheit schuf und Vertrauen erweckte,

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Die sechs häufigsten Fehler

Die sechs häufigsten Fehler Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Über Geld spricht man nicht.

Über Geld spricht man nicht. Über Geld spricht man nicht. «Über Geld spricht man nicht.» Diese Haltung wird uns in der Schweiz schon fast in die Wiege gelegt. Wir sprechen nicht über unser Vermögen und auch nicht über unser Einkommen.

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!!

Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Inhaltsverzeichnis Inhalt...3 Klären Sie Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ziele...3 Die Anlagestrategie...4 Finanzwissen aneignen...4 Sparziele setzen und regelmäßig

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Immobilienservice. Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden

Immobilienservice. Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden Informationen für private Immobilienverkäufer Broschüre Nr. 1 Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden Immobilienservice ...Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Sparen. Mind-MapArbeitsblatt 1. Vorschau

Sparen. Mind-MapArbeitsblatt 1. Vorschau Sparen Mind-MapArbeitsblatt 1 Aufgabe Anlageformen Arbeitsblatt 2 Anlageform Rendite / Kosten Liquidität Risiko Girokonto Sparbuch Aktien Edelmetalle Immobilien Zuordnung Anlageformen Arbeitsblatt 3 Meine

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Bankenombudsman und Mediation Martin Tschan

Bankenombudsman und Mediation Martin Tschan Bankenombudsman und Mediation Martin Tschan lic. iur, Rechtsanwalt, Mediator Stv. Bankenombudsman i.r. Aufbau Was und wer sind wir? Was machen wir? Rahmenbedingungen für unsere Arbeit? Wie gehen wir vor?

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Die Auswirkungen von Ausgabeaufschlägen auf die Rendite

Die Auswirkungen von Ausgabeaufschlägen auf die Rendite Die Auswirkungen von Ausgabeaufschlägen auf die Rendite Kornwestheim 2009 Prisma 2009 Präambel Ausgangspunkt dieser finanzmathematischen Analyse war die Untersuchung mehrerer Bankangebote für einen Mandanten

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

ready to use companies - GmbH & Co. KG -

ready to use companies - GmbH & Co. KG - ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen

Art des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Organhaftpflichtversicherung

Organhaftpflichtversicherung Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

ready to use companies - UG -

ready to use companies - UG - ready to use companies - UG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnung und der Unternehmensgegenstand

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011 Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

Schweizerischer Bankenombudsman

Schweizerischer Bankenombudsman Schweizerischer Bankenombudsman Das Verfahren in Kürze Das Ombudsverfahren kurz erklärt Die neutrale Informations- und Vermittlungsstelle Als neutraler Vermittler behandelt der Banken ombudsman konkrete

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Der Wunschkunden- Test

Der Wunschkunden- Test Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das? Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling

Mehr

Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds

Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds Name, Vorname Firma Geburtsdatum Telefon Mobil-Nr. Fax-Nr. E-Mail Anschrift PLZ, Ort Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungsnummer

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Gebührenpflichtige Dokumente

Gebührenpflichtige Dokumente Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011)

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) Ihre 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung oder das KUNDEN- und QUALITÄTs-orientierte Konzept für die betriebliche Altersversorgung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Trotz Niedrigzinsen Kaum ein Deutscher mag Aktien Ein Großteil der deutschen Sparer rechnet damit, dass die niedrigen Zinsen für die nächsten Jahre bleiben. Das ist aber kein Grund für sie, ihr Geld vom

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung

Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung Kundenerwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen... unsere Devise Seit 2002 bedient die

Mehr

Fotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training

Fotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training Fotoprotokoll / Zusammenfassung Vertriebs- & Management - Training des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching Vertriebs- & Management - Training Herzlich Willkommen auf Schloss Waldeck am

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg 1. Begrüßung/Vorstellung der Tagesordnung In seiner Einführungspräsentation machte Moderator Dr. Klaus

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr